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    Plenarprotokoll 13/87 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 87. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Februar 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7675 B Absetzung von Punkten von der Tagesordnung 7675B, 7678B Zur Geschäftsordnung Joachim Hörster CDU/CSU 7675 D Dr. Peter Struck SPD 7676 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7677 A Jörg van Essen F.D.P. 7677 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 7677 D Tagesordnungspunkt 18: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der Unterstützung für Ostslawonien (United Nations Transitional Administration for Eastern Slavonia, Baranja and Western Sirmium = UNTAES) durch die multinationale Friedenstruppe für Bosnien-Herzegowina (IFOR) - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Kein Einsatz der Bundeswehr in Ostslawonien (Drucksachen 13/3708, 13/3693, 13/3730) 7678 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 7678D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 7680B Rudolf Seiters CDU/CSU 7682 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7683 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7684 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 7685 A Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . 7685B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 7686 C Freimut Duve SPD 7686 D Paul Breuer CDU/CSU 7687 D Walter Kolbow SPD 7688 D Uwe Hiksch SPD 7690 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7690 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 7691 C Uwe Hiksch SPD (Erklärung nach § 31 GO) 7692 C Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 7693 A Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (ArbeitslosenhilfeReformgesetz) (Drucksachen 13/2898, 13/3109, 13/3479, 13/3725, 13/3733) . 7693 C Rudolf Meyer (Winsen) CDU/CSU . . 7693 D Ernst Schwanhold SPD 7695 D Adolf Ostertag SPD 7696 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . 7698A Hans Michelbach CDU/CSU 7698 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7699 B Dr. Gisela Babel F.D.P 7700 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 7701 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 7702 D Heinz Schemken CDU/CSU 7703 C Peter Dreßen SPD 7704 C, 7708 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7705A Erika Lotz SPD 7705D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7707B Namentliche Abstimmung 7709B Ergebnis 7711B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksache 13/3697) 7709 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Gruppe der PDS: Rentenmoratorium 1996 (Drucksache 13/3737) 7709C Manfred Grund CDU/CSU 7709D Dr. Barbara Höll PDS 7710D Ulrike Mascher SPD 7713 C Uwe Lühr F.D.P 7715D Petra Bläss PDS 7716 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7717A Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Drucksache 13/3698) 7718C Werner Lensing CDU/CSU 7718C Doris Odendahl SPD 7719D Franz Thönnes SPD 7720 C Werner Lensing CDU/CSU 7721 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7724 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7726 A Rosei Neuhäuser PDS 7727 A Josef Hollerith CDU/CSU 7727 D Horst Kubatschka SPD 7728 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7728D Dr. Peter Glotz SPD 7729 A Nächste Sitzung 7730 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7731* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 20 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7731* C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 7732* C 87. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Februar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 9. 2. 96 Böttcher, Maritta PDS 9. 2. 96 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9. 2. 96 Haack (Extertal), SPD 9. 2. 96 Karl Hermann Hanewinckel, Christel SPD 9. 2. 96 Hasenfratz, Klaus SPD 9. 2. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 9. 2. 96 Hoffmann (Chemnitz), SPD 9. 2. 96 Jelena Dr. Jork, Rainer CDU/CSU 9. 2. 96 Kastning, Ernst SPD 9. 2. 96 Klemmer, Siegrun SPD 9. 2. 96 Kohn, Roland F.D.P. 9. 2. 96 Kronberg, CDU/CSU 9.2.96 Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 9. 2. 96 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 9. 2. 96 Karl-Hans Leidinger, Robert SPD 9. 2. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9. 2. 96 Neumann (Berlin), SPD 9. 2. 96 Kurt Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 9. 2. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 9. 2. 96 Hermann Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 9. 2. 96 Sauer (Stuttgart), CDU/CSU 9. 2. 96 Roland Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 9. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Köln), SPD 9. 2. 96 Volkmar Schumann, Ilse SPD 9. 2. 96 Sebastian, CDU/CSU 9.2.96 Wilhelm-Josef Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 9. 2. 96 Sigrid Dr. Frhr; von Stetten, CDU/CSU 9. 2. 96 Wolfgang Tappe, Joachim SPD 9. 2. 96 Terbora. Maraitta SPD 9. 2. 96 Teuchner, Jella SPD 9. 2. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 9. 2. 96 Vogt (Duren), CDU/CSU 9. 2. 96 Wolfgang Vosen, Josef SPD 9. 2. 96 Wallow, Hans SPD 9. 2. 96 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 9. 2. 96 Wohlleben, SPD 9.2.96 Verena Zierer, Benno CDU/CSU 9. 2. 96 ' für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 20 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt zwei ganz unterschiedliche Fragen der Rentenversicherung. Da ist zum einen die Veränderung des Verfahrens für die Rentenanpassung. Unstrittig ist, daß die Verfahren zwischen Ost und West angeglichen werden müssen und daß mit jedem Jahr der Vereinigung die Angleichung der Regeln der Rentenversicherung immer unabweisbarer wird. Es kann hier deshalb nicht um die grundsätzliche Frage gehen, ob die Verfahren angeglichen werden sollen. Es kann nur darum gehen, ob der Zeitpunkt der richtige ist. Noch ist es zu früh für eine Beantwortung dieser Frage. Wir müssen die verläßlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts abwarten, mit denen wir in vier bis sechs Wochen rechnen können. Vor diesem Hintergrund ist es mir unverständlich, warum der Kollege Dreßler sich erneut in die Diskussion über die Renten eingeschaltet hat mit vermeintlich präzisen Zahlenangaben. Über welche Zahlen verfügt die SPD, die allen anderen nicht zugänglich sind? Die Rentenanpassung ist ein sehr sensibles Thema, wir sollten sie daher auch sehr bedachtsam diskutieren, und zwar mit Hilfe der Zahlen und nach einer ausführlichen Erörterung mit Fachleuten in der geplanten Anhörung. Für eine vorsichtige Debatte spricht neben der materiellen Bedeutung, die die Höhe der Rentenanpassung für die Rentnerinnen und Rentner hat, auch die Brisanz der Ost-West-Verteilungsdiskussion. Es ist unsere Aufgabe, die unterschiedliche Lebens- und Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner in Ost und West zu berücksichtigen und bei jeder Regelung eine sorgfältige Gerechtigkeitserwägung anzustellen: Jede Ungleichbehandlung zwischen Ost und West muß begründbar und vermittelbar sein. Auch beim zweiten Sachverhalt, der hier zur Regelung vorgeschlagen wird, sehe ich die Notwendigkeit zu einer umfassenden Beratung, bevor darüber entschieden wird. Die Bundesregierung möchte mit der Verpflichtung auf die ausschließliche Berücksichtigung der Erwerbsfähigkeit unabhängig von der Arbeitsmarktlage die Rentenversicherung von typischen Arbeitsmarktrisiken befreien. Im Sinne der reinen Lehre ist das ein vernünftiger Vorschlag: Die Rentenversicherung soll nicht überfrachtet werden mit Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist. Aber nun wollen wir ja hier im Bundestag nicht einen Preis für das bestgeordnete Sozialsystem gewinnen. Sondern wir müssen nach Wegen suchen, wie das Sozialsystem mit den Folgen der millionenfachen Erwerbslosigkeit fertig wird. Betrachtet man die Sozialversicherungszweige insgesamt, so wird die „Bereinigung" der Rentenversicherung um einen Tatbestand, für den sie nicht zuständig ist, zu Höherbelastungen in der Arbeitslosenversicherung und in der Sozialhilfe führen. Denn was wird geschehen? Die älteren Erwerbslosen, die dann keine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente mehr erhalten, sind auf Arbeitslosengeld angewiesen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der verlängerte Bezug von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose eingeschränkt werden. Das hätte zur Folge, daß diese früher auf Arbeitslosenhilfe angewiesen sind. Viele der davon Betroffenen haben zuvor keine sehr hohen Einkommen gehabt, so daß sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind. Also werden von dieser Neuordnung des Erwerbsunfähigkeitsrentenrechts einerseits andere Sozialkassen betroffen sein. Andererseits bedeutet sie aber auch schlicht die Absenkung des Leistungsniveaus, auf dem die älteren Erwerbsunfähigen abgesichert werden. Das trifft eine Gruppe von ohnehin nicht sehr einkommensstarken Arbeitslosen. Aus diesem Grund bin ich sehr skeptisch gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung. Ich hoffe, daß die Anhörung noch größere Klarheit über die Folgen dieser Neuregelung bringen wird. Wir sollten alle sehr offen dafür sein, gegebenenfalls das Vorhaben aufzugeben, wenn sich erweisen sollte, daß damit die Lasten der Erwerbslosigkeit nur zwischen den Kassen verschoben würden und die Rentenversicherung auf dem Rücken von relativ schwachen Erwerbsunfähigen entlastet würde. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Rechtsausschuß Drucksachen 12/7177, 13/725 Nr. 36 Drucksachen 12/7489, 13/725 Nr. 37 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/2681, 13/2973 Nr. 4 Drucksachen 13/1660, 13/2790 Nr. 4 Drucksache 13/2489 Ausschuß für Verkehr Drucksachen 13/2682, 13/3092 Nr. 1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/2306 Nr. 2.45 Drucksache 13/3182 Nr. 1.2 Finanzausschuß Drucksache 13/2804 Nr. 2.3 Drucksache 13/3182 Nr. 1.8 Drucksache 13/3182 Nr. 1.9 Haushaltsausschuß Drucksache 13/2674 Nr. 2.19 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/3117 Nr. 2.7 Drucksache 13/3117 Nr. 2.14 Drucksache 13/3117 Nr. 2.17 Drucksache 13/3117 Nr. 2.18 Drucksache 13/3117 Nr. 2.23 Drucksache 13/3117 Nr. 2.25 Drucksache 13/3117 Nr. 2.29 Drucksache 13/3182 Nr. 1.3 Drucksache 13/3182 Nr. 1.5 Drucksache 13/3182 Nr. 1.6 Drucksache 13/3182 Nr. 1.7 Drucksache 13/3182 Nr. 1.10 Drucksache 13/3182 Nr. 2.1 Drucksache 13/3182 Nr. 2.2 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/1614 Nr. 2.19 Drucksache 13/2306 Nr. 2.22 Drucksache 13/2674 Nr. 2.25 Drucksache 13/3117 Nr. 2.28 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/2494 Nr. 1.3 Drucksache 13/2674 Nr. 2.23 Drucksache 13/3117 Nr. 2.26 Drucksache 13/3286 Nr. 2.3 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/1338 Nr. 1.1 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/2306 Nr. 2.60 Drucksache 13/2494 Nr. 1.20 Drucksache 13/2988 Nr. 1.3 Drucksache 13/3182 Nr. 1.12 Drucksache 13/3182 Nr. 1.13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich teile Ihre Ansicht, daß die Mehrheit der Arbeitslosen und Arbeitslosenhilfebezieher unter ihrer Arbeitslosigkeit leidet und daß man da helfen muß. Es gibt aber auch welche unter ihnen - das haben auch die Aktionen der Bundesanstalt bewiesen -, die die Solidarkassen sehr wohl mißbrauchen. Wer die Solidarität ernst nimmt, der weiß: Da gibt es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Solidarkassen müssen vor denjenigen geschützt werden, die auf Kosten der Solidarität leben. Auch das gehört zur Solidarität. Die hat zwei Seiten.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun noch mal zu dem Thema Hilfen. Auch ich glaube, daß wir einen zweiten Arbeitsmarkt brauchen - allerdings nicht als Parkplatz, sondern als Brücke. Ich möchte nicht, daß die Jungen, Gesunden, Ausgebildeten im ersten Arbeitsmarkt und die Älteren, Kranken therapeutisch in einem zweiten untergebracht sind. Insofern muß sich unsere Hilfe sehr stark an diejenigen richten, die lange arbeitslos sind. Es gibt 1,1 Millionen Langzeitarbeitslose. Die Schicksale der Arbeitslosen - das haben wir gestern mehr statistisch betrachtet - sind höchst unterschiedlich: 62 Prozent der Arbeitslosen sind weniger als sechs Monate arbeitslos; 16 Prozent sind nur einen Monat arbeitslos. Ich finde, wir dürfen nicht immer nur die großen globalen Zahlen, sondern sollten auch das einzelne Gesicht sehen. Es geht darum, dem Langzeitarbeitslosen zu helfen und eine Fürsorgeleistung, wie es war, abzustufen.
    Eine letzte Bemerkung vor der Abstimmung. Wenn ich die Lage der SPD mit der Lage des DGB vergleiche, wenn ich Kreativität, Einsicht, Bereitschaft zum Umbau vergleiche, dann ist das der Vergleich zwischen einer Zugmaschine und einem Gepäckwagen. Die SPD ist so weit gesunken, daß sie von den Gewerkschaften abgeschleppt werden muß. Sie müs-



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    sen abgeschleppt werden; Sie sind längst stehengeblieben.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. Widerspruch bei der SPD)

    Die Gewerkschaften haben die SPD an Kreativität und Mut zum Umbau längst überholt. Schade. Schließen Sie auf, damit Sie mit den Gewerkschaften wieder gleichziehen!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sowie der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe; das sind die Drucksachen 13/2898, 13/3109 und 13/3479.
Ich bitte die Kollegen, ihre Plätze einzunehmen und nicht an die Urnen zu gehen. Wir sind erst bei der zweiten Lesung.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt, die Gesetzentwürfe zusammenzufassen und in der Ausschußfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden ist.
Wir treten ein in die
dritte Beratung
und Schlußabstimmung. Die Fraktion der CDU/CSU verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Plätze einzunehmen. - Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekanntgegeben. )
Wir setzen die Beratungen fort. Ich bitte die Kollegen, Platz zu nehmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/3731. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Dann stelle ich fest, daß der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/3732. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition und der SPD gegen die Stim-
*) Seite7711B men der Gruppe der PDS und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt worden ist.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 20 und den Zusatzpunkt 9 auf:
20. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB VI-Änderungsgesetz - 2. SGB VI ÄndG)


(Rentenberechnung Ost) — Drucksache 13/3697 —

Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuß
ZP9 Beratung des Antrags der Gruppe der PDS Rentenmoratorium 1996
— Drucksache 13/3737 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuß
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Manfred Grund das Wort.

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    Rede von Manfred Grund


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wer an der heutigen Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt einigermaßen qualifiziert teilnehmen will, braucht mittlerweile Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen, zum einen im berüchtigten Rentenchinesisch, und zusätzlich sollte man das Kleine Latinum erworben haben, denn neben der Eckrente, dem Rentenniveau, neben Entgeltpunkten und dem Rentenwert werden heute Begriffe eingeführt, die dem Juristen wohl eher vertraut sein dürften als dem Sozialpolitiker. Es geht um ex ante und ex post, es geht um das Berechnungsverfahren zur Rentenanpassung in den neuen Bundesländern.
    Weil aber unser Rentensystem logisch und gerecht aufgebaut ist, ist auch das Verfahren der Rentenanpassung im Grunde leicht nachvollziehbar, auch wenn die angesprochenen Fachwörter dies nicht vermuten lassen.
    Die Renten sind an die Nettolohnentwicklung gekoppelt. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Sollten die Nettolöhne einmal fallen, würde auch die Rente sinken. Die Nettolohnentwicklung wird durch den Vergleich des durchschnittlichen Nettolohns des vorvergangenen Jahres mit dem des vergangenen Kalenderjahres ermittelt. Um den so ermittelten Steigerungssatz wird dann die Rente erhöht, und zwar durch Verordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

    Manfred Grund
    Diese Anpassung findet rückschauend, also ex post, einmal im Jahr zum 1. Juli statt.
    Für die neuen Bundesländer galt bisher eine Sonderregelung, weil zum einen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenüberleitungsgesetzes vorliegenden Entgeltdaten aus der DDR-Zeit unbrauchbar waren; zum anderen hätte die Höhe der Rente aus der DDR-Zeit ein menschenwürdiges Leben nicht möglich gemacht.
    Da sollte die stärkere Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern möglichst schnell und zeitnah an die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern weitergegeben werden, um eben die Ostrente möglichst schnell an die Westrente heranzuführen. In den neuen Bundesländern wird also das derzeitige Nettoeinkommen ex ante mit dem prognostizierten Nettoeinkommen der nächsten sechs Monate verglichen und die Rente zweimal im Jahr um diesen Rentenwert Ost angehoben.
    Dieses Verfahren bei mehrfachen Anhebungen führte dazu, daß die Eckrente Ost heute bei 82 Prozent der westlichen Eckrente liegt. Die Durchschnittsrente der Männer stieg von 572 Mark der DDR auf 1 746 DM zum 1. Januar 1996; die Durchschnittsrente der Frauen ist von 432 DDR-Mark auf 1 076 DM gestiegen. Damit liegt die Durchschnittsrente der Frauen bei 135 Prozent der westlichen Durchschnittsrente, die der Männer bei 97 Prozent. Das ist eine wirklich eindrucksvolle Aufholjagd.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Die Sonderregelung hat damit ihren Zweck erfüllt. Eine Notwendigkeit für die Berechnung des aktuellen Rentenwertes Ost ex ante gibt es nicht mehr. Abgesehen von der Tatsache, daß die Rentenberechnung ex ante in den neuen Bundesländern ihren Zweck erfüllt hat, ist sie auch kaum mehr durchführbar. Die Regelungen des Jahressteuergesetzes 1996 lassen eine genaue Schätzung des voraussichtlichen Nettoentgeltes im voraus nicht mehr zu. Eine Gleichbehandlung der Rentner in Ost und West hinsichtlich der Wirkungen von Regelungen zum Familienlastenausgleich ist ohne Korrekturen nur beim Ex-post-Verfahren möglich. Schließlich erschwert die Existenz von etwa 1 600 Firmentarifverträgen eine verläßliche Prognose des Durchschnittsentgeltes. Bereits im Oktober 1995 haben sich deshalb die Rentenversicherungsträger für die Umstellung des Rentenberechnungsverfahrens ausgesprochen.
    Nun weiß ich auch, daß die deutlich günstigere Ost-West-Relation bei den verfügbaren Versichertenrenten viel mit der im Osten anderen Erwerbsbiographie zu tun hat. Sie hat damit zu tun, daß mehr Frauen erwerbstätig waren und daß die Erwerbszeiten länger waren. Ich weiß auch, daß 85 Prozent der Versichertenrenten der Frauen und 37 Prozent der Versichertenrenten der Männer einen Auffüllbetrag beziehungsweise einen Rentenzuschlag enthalten. Würde aber auf die Entgeltpunktsummen der Renten in den neuen Bundesländern der aktuelle Rentenwert der alten Bundesländer angewandt, ergäbe sich derzeit ein Verhältnis von 118 Prozent bei den Männerrenten und 139 Prozent bei den Frauenrenten zugunsten der Rentner in den neuen Bundesländern.

    (Zuruf der Abg. Dr. Barbara Höll [PDS])

    Die Aufholjagd der Nettorenten bis zu diesem Ziel wird sich durch die Umstellung der Rentenberechnung nicht verlangsamen, wie auch -

    (Dr. Barbara Höll [PDS]: Doch! Weil die Punkte nicht gleich sind!)

    - Die Aufholjagd wird sich nicht verlangsamen. Das veränderte Berechnungsverfahren wird die Aufholjagd bis zur Angleichung der Renteneckwerte nicht unterbrechen, auch nicht kurzfristig.
    Die CDU-Abgeordneten aus den neuen Bundesländern haben sich dafür eingesetzt, daß es bei dieser notwendigen Umstellung nicht zur Abkoppelung der Nettorentenentwicklung von der Nettoentgeltentwicklung kommt und daß es keine länger anhaltende Absenkung des Nettorentenniveaus fm Osten geben wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU Zuruf der Abg. Dr. Barbara Höll [PDS])

    Deshalb wird es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Umstellung bereits zum 1. Juli 1996 unter Beachtung der Nettoentgeltentwicklung im Osten geben. Berücksichtigt wird dabei, daß es bereits zum 1. Januar in den neuen Bundesländern eine Rentenerhöhung um 4,38 Prozent gegeben hat, welche im Jahre 1996 dynamisch fortwirkt. Für die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern wird es also zum 1. Juli eine weitere Rentenanpassung geben, die sich an der Nettolohnentwicklung des Jahres 1995 orientiert. Damit sind andere Vorstellungen, die es auch einmal gegeben hat, vom Tisch.