Rede:
ID1308535000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 16
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. nun: 1
    4. der: 1
    5. Bundesministerin: 1
    6. für: 1
    7. Umwelt,: 1
    8. Naturschutz: 1
    9. und: 1
    10. Reaktorsicherheit,: 1
    11. Frau: 1
    12. Dr.: 1
    13. Angela: 1
    14. Merkel,: 1
    15. das: 1
    16. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7427 A Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der Unterstützung der VN-Übergangsadministration für Ostslawonien (United Nations Transitional Administration for Eastern Slavonia, Baranja and Western Sirmium = UNTAES) durch die multinationale Friedenstruppe für Bosnien-Herzegowina (IFOR) (Drucksache 13/3708) 7427 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Gruppe der PDS: Kein Einsatz der Bundeswehr in Ostslawonien (Drucksache 13/3693) 7427 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung „Info 2000: Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft"; Verringerung und Straffung von Bundesbehörden; Agrarbericht der Bundesregierung 1996) 7427 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7427 D Wolfgang Thierse SPD 7428 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7428 B Siegmar Mosdorf SPD 7428 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7428 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7429 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7429 C Hans-Werner Bertl SPD 7430 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7430 C Edelgard Bulmahn SPD 7431 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7431 C Jörg Tauss SPD 7432 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7432 D Otto Schily SPD 7433 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7433 C Christel Deichmann SPD 7433 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7434 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 13/3666 vom 2. Februar 1996) Verkauf des Bundesanteils der „Deutschbau"; Bedingungen MdlAnfr 1, 2 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 7434 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU 7434 D ZusFr Herbert Frankenhauser CDU/CSU 7435 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 7435 C ZusFr Otto Schily SPD 7435 C Umstellung des Betriebs von Forschungsreaktoren in den USA auf niedrig angereichertes Uran (LEU); Konsequenzen für den Forschungsreaktor München II (FRM II) MdlAnfr 3 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 7436 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 7436 A ZusFr Otto Schily SPD 7436 C ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7437 A Rücknahme der Broschüre „Germany for the Jewish Traveller" durch die German Tourist Office MdlAnfr 8 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 7437 C ZusFr Thomas Krüger SPD 7437 D Wahrnehmung der Anzeigepflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch Unternehmer MdlAnfr 9, 10 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 7438 B, 7439 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 7438 D, 7439C Fahrgastverluste der S-Bahn NürnbergRoth beim Bau der B 2 a MdlAnfr 12, 13 Günter Gloser SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 7440A Widerrufung der Finanzierung zweier Brückenbauwerke an der A 2 im Bereich Braunschweig MdlAnfr 16, 17 Bodo Seidenthal SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7440 A, 7441 A ZusFr Bodo Seidenthal SPD 7440 C, 7441 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7440 D Kostenansätze für das Projekt B 2 a bei Nürnberg; zugrundegelegter Lkw-Anteil für die Bewertung des Lärmschutzes MdlAnfr 14, 15 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7441C, 7442 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 3441 D, 7442 C Auswirkungen des tschechischen Projekts des zyanidgestützten Goldabbaus im Böhmerwald für den Nationalpark Bayerischer Wald MdlAnfr 18, 19 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7443 A, B ZusFr Horst Kubatschka SPD 7443 C Verwertung des im Endlager Morsleben zwischengelagerten radioaktiven Materials MdlAnfr 20, 21 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7443 C, D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7444 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7445 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 7445 D ZusFr Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7446 A ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7446 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7447 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7447 D ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7447 D ZusFr Rolf Köhne PDS 7448 B ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU 7448 D ZusFr Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7449 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 7449 B ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7449 C Rückholbarkeit der im Endlager Morsleben zwischengelagerten radioaktiven Stoffe MdlAnfr 22, 23 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 7450 A ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7450B ZusFr Ulrike Mehl SPD 7451 A ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7451 B, 7452 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7451 C ZusFr Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . 7452 A ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7452 C ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 7453 A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7453 C ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 7453 D ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7454 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7454 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7454 C Lagerung hochradioaktiver Stoffe im Endlager Morsleben; Sicherheit des Endlagers MdlAnfr 24, 25 Dr. Uwe Küster SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7454 D, 7456 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7455 A, 7456 B ZusFr Rolf Köhne PDS 7455 B ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7455 D Beendigung der Zwischenlagerung hochradioaktiver Strahlenquellen im Endlager Morsleben MdlAnfr 26, 27 Reinhard Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7456 D, 7457 A ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 7457 B Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7457 C Dr. Uwe Küster SPD 7457 C Rolf Köhne PDS 7457 D Aktuelle Stunde betr. Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe im Endlager Morsleben 7457 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7457 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7458 D Wolfgang Behrendt SPD 7460 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 7461 B Rolf Köhne PDS 7461 D Dr. Harald Kahl CDU/CSU 7462 C Dr. Uwe Küster SPD 7463 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7464 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 7465 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 7467 D Reinhard Weis (Stendal) SPD 7468 D Steffen Kampeter CDU/CSU 7469 D Dr. Uwe Küster SPD (Erklärung nach § 30 GO) 7470D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU (Erklärung nach § 30 GO) 7471 A Nächste Sitzung 7471 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7473* A Anlage 2 Stand der Ermittlungsverfahren in den Mordfällen Lorenzen, Schlüter, Ahcene, Puchert u. a. aus den Jahren 1956 bis 1959; Beteiligung des französischen Geheimdienstes MdlAnfr 6 - Drs 13/3666 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 7473 * B Anlage 3 Verrechnung der Zuteilung von Bodenreformland mit der Vertriebenenzuwendung MdlAnfr 7 - Drs 13/3666 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7473* D Anlage 4 Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans gemäß Empfehlung im Umweltgutachten 1994 MdlAnfr 11 - Drs 13/3666 - Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7474* A Anlage 5 Beitritt Indiens zum Atomteststoppvertrag MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/3666 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 7474* C Anlage 6 Mordanschläge des französischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik in den 50er Jahren MdlAnfr 30 - Drs 13/3666 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 7475* A Anlage 7 Zuschüsse der deutschen Auslandsvertretung zur Steuben-Parade MdlAnfr 31 - Drs 13/3666 - Thomas Krüger SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 7475* B Anlage 8 Aufgriffszahlen an den EU-Außengrenzen im Verhältnis zu den zurückgegangenen Aufgriffen an den Binnengrenzen durch Wegfall der Kontrollen MdlAnfr 32 - Drs 13/3666 - Johannes Singer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7475* B Anlage 9 Vorlage des Versorgungsberichts der Bundesregierung MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/3666 - Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* A Anlage 10 Zeichnung und Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zur Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1962 MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/3666 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* B Anlage 11 Fesselung bzw. Knebelung abzuschiebender Ausländer, u. a. des Nigerianers Kola Bankole, durch Grenzschutzbeamte; Zulagen bzw. Entschädigungen an Bundesgrenzschutzbeamte anläßlich der Transportbegleitung abzuschiebender Ausländer; Begleitung durch private „TransportSubunternehmer" - Abschiebung von Ausländern MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/3666 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* D Anlage 12 Zulassung im Grundwasser nachgewiesener Herbizide, u. a. von Diuron; Übertragung der Zuständigkeit für das Pflanzenschutzgesetz auf das BMU; Verhinderung des Mißbrauchs von Pflanzenschutzmitteln als chemische Waffe MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3666 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMU 7477* C Anlage 13 Neuberechnung des Vermögensanteils bei der Umwandlung von LPGen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Kostenträger für Rechtsberatung MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/3666 -Meinolf Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMU 7478* B Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 7427 85. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 7. 2. 96 ' Belle, Meinrad CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 7. 2. 96 Hanewinckel, Christel SPD 7. 2. 96 Hirche, Walter F.D.P. 7. 2. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 7. 2. 96 Kohn, Roland F.D.P. 7. 2. 96 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 7. 2. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 7. 2. 96 Lehn, Waltraud SPD 7. 2. 96 Leidinger, Robert SPD 7. 2. 96 Lintner, Eduard CDU/CSU 7. 2. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 7. 2. 96 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 7. 2. 96 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 7. 2. 96 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 7. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 7. 2. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 7. 2. 96 Sigrid Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 7. 2. 96 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 7. 2. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 7. 2. 96 Wallow, Hans SPD 7. 2. 96 Wohlleben, Verena SPD 7. 2. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 6): Wie ist der jetzige Stand der Ermittlungsverfahren in den Mordfällen Lorenzen, Schlüter, Ahcene, Puchert u. a. aus den Jahren Anlagen zum Stenographischen Bericht 1956 bis 1959, für die nach Berichten des Magazins „Focus" (5/ 1996) der französische Geheimdienst verantwortlich sein soll? In der zweiten Hälfte der 50er Jahre ist es in der Bundesrepublik Deutschland zu mehreren Sprengstoffattentaten und Mordanschlägen gekommen. Opfer waren u. a. die in der Frage genannten Personen. Drei der Opfer sollen nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden mit Waffenhandel befaßt und eines der Opfer Mitglied einer algerischen Befreiungsbewegung gewesen sein. Das Verfahren gegen Unbekannt zum Nachteil von Puchert ist vom Generalbundesanwalt, der es von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main übernommen hatte, mit Verfügung vom 2. Juni 1961 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Täter nicht ermittelt worden sind. Das Verfahren wegen versuchten Mordes zum Nachteil von Ahcene hat der Generalbundesanwalt, der die Sache von der Staatsanwaltschaft Bonn übernommen hatte, nach seinem Schreiben vom 26. Oktober 1961 wegen unbekannten Aufenthaltes des Beschuldigten gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt. Über den Stand der Verfahren zum Nachteil der Opfer Lorenzen und Schlüter, die - soweit hier bekannt ist - von der Justiz in Hamburg geführt worden sind, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Den mir heute noch - rund 40 Jahre nach den Taten - zur Verfügung stehenden Akten läßt sich nicht entnehmen, daß die Strafverfolgungsbehörden des Bundes - nur für sie kann ich sprechen - seinerzeit konkrete Anhaltspunkte für die Beteiligung eines ausländischen Geheimdienstes gewonnen hätten. Nach Erscheinen des Artikels in dem Nachrichtenmagazin „Focus" hat der Generalbundesanwalt veranlaßt, daß im Zusammenwirken mit dem BKA die Hinweise in dem Artikel daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlungen wieder aufzunehmen sind. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe CDU/CSU (Drucksache 13/3666 Frage 7): Was ist aus der Absicht des Bundesministeriums der Finanzen geworden, den östlichen Bundesländern vorzuschlagen, die Zuteilung von Kleinflächen als Gärten oder für den Gemüseanbau bis höchstens 0,5 ha an ortsansässige Industriearbeiter, Angestellte oder Handwerker nicht als eine die Zuwendung ausschließende Zuteilung von Bodenreformland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (VertrZuwG) anzusehen? Die neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, ha- 7474* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 ben sich bisher dagegen ausgesprochen, von einem Leistungsausschluß im Rahmen des Vertriebenenzuwendungsgesetzes dann abzusehen, wenn es bei der Bodenreform lediglich zur Zuteilung von Kleinflächen als Gärten oder für den Gemüseanbau gekommen ist. Nunmehr hat jedoch der sächsische Staatsminister des Innern, Klaus Hardraht, die Anregung des Bundesministeriums der Finanzen aufgegriffen. Er bemüht sich derzeit, die Zustimmung der übrigen neuen Bundesländer zu einer entsprechenden Verwaltungspraxis zu gewinnen, da eine derartige Regelung nur einheitlich in allen neuen Bundesländern gelten kann. Die Gespräche hierüber zwischen den neuen Bundesländern sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/3666 Frage 11): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen gezogen (Drucksache 12/6995), der unter Teilziffer 854 empfiehlt: „Der Bundesverkehrswegeplan in seiner derzeitigen Fassung muß nach Ansicht des Umweltrates aufgrund von gravierenden Mängeln bei der ökologischen Risikoeinschätzung überarbeitet werden."? Das zitierte Gutachten gibt die Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu verschiedenen Themenbereichen wieder. Die in dem Gutachten formulierten Empfehlungen werden von der Bundesregierung sorgfältig geprüft und in ihre Entscheidungen einbezogen. Im vorliegenden Fall kann sich die Bundesregierung aber insoweit nicht der Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen anschließen, als dem Bundesverkehrswegeplan 1992 gravierende Mängel bei der ökologischen Beurteilung nachgesagt werden. Das in enger Abstimmung mit dem Umweltressort und seinen nachgeordneten Stellen entwickelte und beim Bundesverkehrswegeplan 1992 wie beim Bundesverkehrswegeplan 1985 zur ökologischen Beurteilung von Verkehrswegeprojekten angewandte Verfahren der Ökologischen Risikoanalyse macht eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 nicht erforderlich. Da die ökologische Beurteilung nicht das einzige Kriterium zur Einschätzung der Bauwürdigkeit und Dringlichkeit von Verkehrswegeprojekten ist, gilt dies selbst dann, wenn die seitens des Sachverständigenrates für Umweltfragen in seinem Umweltgutachten 1994 dargestellten, aus der Einzelprojektbetrachtung abgeleiteten Mängel zutreffen würden. Es ist aber so, daß die Ermittlung des Umweltrisikos zwar einzelprojektbezogen erfolgte, verfahrensmäßig aber eine Raumanalyse für den gesamten, mehrere Kilometer breiten Untersuchungskorridor darstellt und auch mögliche Sekundäreffekte im Raum berücksichtigt. Inwieweit eine verkehrsträgerübergreifende und netzbezogene Betrachtungsweise, wie sie der Sachverständigenrat für Umweltfragen statt der Einzelprojektbetrachtung fordert, zu einer anderen Einschätzung des Umweltrisikos einzelner Verkehrswegeprojekte führen würde, kann derzeit nicht beurteilt werden. Es existiert bisher kein diesem Anspruch auf der Ebene der Bundesverkehrswegeplanung gerecht werdendes Bewertungsverfahren. Die Bundesregierung ist bemüht, durch Forschungsaufträge diese Lücke zu schließen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 28 und 29): Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der indischen Position, einem umfassenden Atomteststoppvertrag (CTBT) nur beizutreten, wenn sich die fünf offiziellen Atommächte zu einer Abrüstung ihrer atomaren Arsenale bindend verpflichten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eigene Initiativen in der VN-Abrüstungskonferenz oder an anderer geeigneter Stelle eine Diskussion der indischen Forderungen zu erreichen und damit möglichen Gefährdungen eines erfolgreichen Atomteststoppvertrages noch in diesem Jahr frühzeitig gegenzusteuern? Zu Frage 28: Die Bundesregierung steht zu dem anläßlich der NVV-Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz im Mai 1995 mitgetragenen Bekenntnis zu entschlossenen, systematischen und fortschreitenden Bemühungen der Kernwaffenstaaten um eine Verringerung der Kernwaffen weltweit mit dem Endziel der Beseitigung dieser Waffen sowie aller Staaten um eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Dem von der Staatengemeinschaft auf der NVV-Konferenz gesetzten Ziel des Abschlusses eines Umfassenden Nuklearen Teststoppabkommens spätestens in diesem Jahr wäre es nicht förderlich, wenn der Atomteststopp im Verhandlungsprozeß mit der komplexen Frage der nuklearen Abrüstung verknüpft würde. Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht die Genfer Abrüstungskonferenz als das geeignete und zuständige Gremium an, um die indischen Forderungen zu diskutieren und die indische Seite auf mögliche Gefährdungen für den raschen und erfolgreichen Abschluß eines Umfassenden Nuklearen Teststoppvertrages noch in diesem Jahr hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 30): War der Bericht im Magazin „Focus" (5/1996), demzufolge der französische Geheimdienst in den 50er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Mordanschläge hat durchführen lassen, Anlaß für die Bundesregierung, den geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und diesbezüglich Kontakt mit der französischen Regierung aufzunehmen? Der Bundesregierung sind die in dem von Ihnen angesprochenen „Focus-Bericht" genannten Anschläge bekannt. Aus den ihr heute noch - rund 40 Jahre nach den Taten - zur Verfügung stehenden Akten läßt sich nicht entnehmen, daß die Strafverfolgungsbehörden des Bundes seinerzeit konkrete Anhaltspunkte für die Beteiligung eines ausländischen Geheimdienstes gewonnen hätten. Deshalb gibt es für eine Initiative der Bundesregierung gegenüber der französischen Regierung keinen Anlaß. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, im Bereich des Bundes des Generalbundesanwalts, konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat bzw. neuen Ermittlungsansätzen nachzugehen. Der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder werden von Amts wegen tätig. Einer Initiative der Bundesregierung bedarf es nicht. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 31): Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung durch die deutsche Botschaft in Washington und das deutsche Generalkonsulat in New York an der Ausrichtung der Steuben-Parade, und aus welchen Etats stammen diese Gelder? Weder die deutsche Botschaft in Washington noch das deutsche Generalkonsulat in New York unterstützen die Steuben-Parade finanziell. Das gleiche gilt für das Auswärtige Amt insgesamt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Johannes Singer (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 32): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob der mit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen zwangsläufig verbundene Rückgang der Aufgriffe kompensiert worden ist durch entsprechend höhere Aufgriffszahlen an den Außengrenzen? Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) wurde am 26. März 1995 zunächst für das Hoheitsgebiet der Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien in Kraft gesetzt. Seitdem dürfen Angehörige aller Nationalitäten die Binnengrenzen innerhalb des Gebiets der Schengener Vertragsstaaten mit Ausnahme der französischen Landbinnengrenze an jeder beliebigen Stelle ohne Personenkontrollen überschreiten. Gleichzeitig verpflichtet das Übereinkommen alle Vertragsstaaten, die Außengrenzen intensiv nach einem vorgeschriebenen und einheitlichen Kontrollstandard zu sichern. Nach der Schengener Philosophie ist die Freizügigkeit im Innern nur zu gewährleisten, wenn gleichzeitig an der äußeren Peripherie dem Eindringen von Gefahren und Risiken wirksam begegnet wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Bundesregierung die Frage wie folgt: Die Bewertung der Abhängigkeiten grenzpolizeilicher Erfolge im Schengener System erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise der gesamten Aufgriffszahlen an allen Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten. Der Bundesregierung liegt hierzu kein Zahlenmaterial vor. Sie geht davon aus, daß die Zusammenführung der einschlägigen Daten und deren Bewertung in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht erfolgt, den die Schengener Vertragspartner nach einjähriger Anwendung des Vertragswerkes nach dem 26. März 1996 erstellen. An den deutschen Außengrenzen wurden die folgenden Feststellungen getroffen: a) Festgestellte unerlaubte Einreisen an den deutschen Außengrenzen Januar-März 1995: 5 527 (rund 1 842 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 21 153 (rund 2 644 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 26 680 b) An den Außengrenzen aufgegriffene Schleuser Januar-März 1995: 479 (rund 160 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 1 498 (rund 187 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 1 977 c) An den Außengrenzen festgestellte geschleuste Personen Januar-März 1995: 1 075 (rund 358 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 4 484 (rund 560 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 5 559 d) Personenfahndungserfolge an den Außengrenzen 1. Quartal 1995 23 713 (rund 7 904 durchschnittl. pro Monat) 2. Quartal 1995 25 831 (rund 8 610 durchschnittl. pro Monat) 3. Quartal 1995 26 620 (rund 8 873 durchschnittl. pro Monat) Oktober 1995 7 427 November 1995 8 824 Gesamt (01-11/95) 92 415 e) Sachfahndungserfolge an den Außengrenzen 1. Quartal 1995 2 228 (rund 742 durchschnittl. pro Monat) 2. Quartal 1995 3 879 (rund 1 293 durchschnittl. pro Monat) 3. Quartal 1995 4 101 (rund 1 367 durchschnittl. pro Monat) Oktober 1995 1 563 November 1995 1 413 Gesamt (01-11/95) 13 184 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 33 und 34): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung ihrer nach Artikel 17 des Beamtenversorgungs-Änderungsgesetzes von 1989 bestehenden Verpflichtung zur Vorlage des Versorgungsberichtes bislang nicht nachgekommen? Wann wird die Bundesregierung den Versorgungsbericht vorlegen? Zu Frage 33: Mit dem Versorgungsbericht wird die Bundesregierung erstmals die Entwicklung der Pensionslasten aller Gebietskörperschaften bis zum Jahre 2008 darstellen und so einen Beitrag zur Debatte der Pensions- und Rentenlasten für die Volkswirtschaft leisten. Die Arbeit an dem komplexen Zahlenwerk, das wesentlich auf die Zulieferung von Daten durch die Länder angewiesen war, ist noch nicht abgeschlossen, da neben einer eingehenden Analyse der Fakten auch Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben sind. Zu Frage 34: Es ist vorgesehen, den Versorgungsbericht im Laufe des ersten Halbjahres 1996 vorzulegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/3666 Fragen 35 und 36): Welche Staaten haben das Zweite Zusatzprotokoll vom 2. November 1993 zum Übereinkommen des Europarates zur Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1962 gezeichnet sowie ratifiziert, und wann ist es in Kraft getreten? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Ratifizierung dieses von ihr gezeichneten Zusatzprotokolls einzuleiten? Zu Frage 35: Das Zweite Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern haben am Tage der Auflegung zur Zeichnung, dem 2. Februar 1993, Frankreich und Italien gezeichnet. In Artikel 5 des Änderungsprotokolls ist vorgesehen, daß es einen Monat nach dem Tag der Zeichnung durch zwei Mitgliedstaaten des Europarates in Kraft tritt. Es ist danach am 2. März 1993 in Kraft getreten. Das Zweite Änderungsprotokoll ist darüber hinaus noch von den Niederlanden gezeichnet worden, ratifiziert haben es bisher Frankreich und Italien. Zu Frage 36: Entgegen Ihrer Annahme ist eine Zeichnung des Zweiten Änderungsprotokolls durch die Bundesregierung nicht erfolgt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3666 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich der Fälle, wo abzuschiebende Ausländer in den Jahren 1994 und 1995 anläßlich ihrer Transportbegleitung durch Beamte des Bundesgrenzschutzes geknebelt oder gefesselt wurden, Informationen über die entsprechenden Fallzahlen, die Ist- und Soll-Beschaffenheit der verwendeten Fesseln bzw. Knebel, über die Einsatzvoraussetzungen sowie über den Inhalt der Dienstanweisung mitzuteilen, und wie unterscheiden sich die dienstlich vorgeschriebenen Knebel von denjenigen durch Grenzschutzbeamte selbstgefertigten Modellen aus zusammengeballten Skisocken mit Befestigungsbändern, die bei dem Einsatz gegen den Nigerianer Kola Bankole, der am 30. August 1994 am Frankfurter Flughafen zu Tode kam, zur Anwendung gekommen sind? Welche Erschwernis- oder sonstige Besoldungszulagen, Aufwandsentschädigungen, Freizeitausgleich, Spesen und Kategorien von Hotels für notwendige Übernachtungen werden Bundesgrenzschutzbeamten anläßlich der Transportbegleitung abzuschiebender Menschen ins Ausland gewährt, und in welche Länder ließen Bundesgrenzschutzbeamte in den letzten beiden Jahren die Abzuschiebenden ab einem Zwischenstopp bis zum endgültigen Zielort durch staatliche oder private „TransportSubunternehmer" begleiten? Zu Frage 37: Die Rückführung von Widerstand leistenden Ausländern durch den Bundesgrenzschutz bedingt in Einzelfällen in Anwendung unmittelbaren Zwanges. Statistische Aufzeichnungen darüber werden nicht geführt, so daß eine entsprechende Auskunft nicht erteilt werden kann. Nach § 8 des Gesetzes über den unmittelbarer. Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Poli zeivollzugsbeamte des Bundes (UZwG) in Verbindung mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrifl kann der Rückzuführende zur Abwehr durch ihn drohender Widerstandshandlungen gefesselt werden. Gesetzlich sind keine besonderen Fesselungsmitte] vorgeschrieben. Das Ermessen bei der Auswahl geeigneter Mittel ist jedoch durch die Vorgabe des Bundesministers des Innern begrenzt. Nach Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift zu § 8 UZwG soll mit den „zugewiesenen Fesseln" gefesselt werden. Stehen diese jedoch nicht zur Verfügung, können „sonstige geeignete Fesselungsmittel" eingesetzt werden. Während der Dauer des Fluges, mil welchem die Außerlandesbringung rückzuführendes Ausländer vollzogen wird, finden jedoch keine Fesselungsmaßnahmen statt, sondern bei besonders nachhaltig Widerstand leistenden Ausländern allenfalls Fixierungen mittels Klettband. Einen dienstlich zugewiesenen Beißschutz gibt es im Bundesgrenzschutz nicht. Somit konnte der BGS im Falle des nigerianischen Staatsangehörigen Bankole nur auf andere, also auch selbst erstellte Hilfsmittel zurückgreifen. Diese Mittel unterliegen dem allgemeinen polizeilichen Gebot der Geeignetheit, Erforderlichkeit sowie der Verhältnismäßigkeit. Es liegen keine Erkenntnisse vor, demzufolge der im Falle Bankole verwendete Beißschutz, der aus einem zylinderförmigen Wollstoff und einem Haltegurt bestand, sachwidrig war, namentlich ein Erstikkungsrisiko beinhaltete. Die beim Bundesgrenzschutz verwendeten Fesseln entsprechen den auch von den Polizeien der Länder verwendeten Exemplaren. Ein einheitlicher Schutz, der geeignet ist, die Verletzung der Polizeibeamten durch um sich beißende Personen zu verhindern, steht dem BGS nicht zur Verfügung. Seit dem 11. November 1994 sind im BGS alle Maßnahmen untersagt, bei denen der Mund eines Betroffenen durch Anwendung unmittelbaren Zwanges geschlossen wird. Zu Frage 38: Polizeivollzugsbeamten des BGS werden im Rahmen der Begleitung von rückzuführenden Ausländern auf dem Luftweg keine Erschwernis- oder sonstige Beförderungszulagen und Aufwandsentschädigungen gewährt. Einzige Ausnahme bildet die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung während der Begleitung, die auf Antrag gewährt wird. Die anläßlich der erforderlichen Auslandsdienstreisen anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden nach dem Reisekostenrecht des Bundes erstattet. Unter Inanspruchnahme kongolesischer Behörden wurden in den vergangenen Jahren vereinzelt zairische Staatsangehörige in die Republik Zaire zurückgeführt. Da die Republik Kongo nicht mehr bereit ist, diese Hilfsleistung zu erbringen, werden die Ausländer nunmehr vom BGS bis nach Zaire begleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 39 und 40): Nach welchen Kriterien hat die Biologische Bundesanstalt (BBA) über die Zulassung von Pestiziden, wie dem Herbizid Diuron, entschieden, die im Grundwasser gefunden werden, und wie wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Weisung an die BBA in bezug auf Kriterien und eigene Tests korrigieren, nachdem inzwischen bewiesen ist, daß Diuron auch bei sachkundiger Anwendung ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer gelangt? Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, die Zuständigkeit für das Pflanzenschutzgesetz wegen der besonderen Gefahren, die durch Produktion, Umgang und Lagerung von chemischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen für Umwelt, Artenvielfalt und Gesundheit entstehen, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu übertragen, das schon jetzt die Zuständigkeit für die Zulassung gefährlicher Chemikalien hat, und wie will sie den Mißbrauch von Pflanzenschutzmitteln als chemische Waffe wirksamer verhindern? Zu Frage 39: Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) wendet bei ihren Entscheidungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Kriterien an, die von ihr veröffentlicht worden sind in den „Mitteilungen der BBA, Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Zulassungsverfahren", Berlin 1992. Das Pflanzenschutzgesetz sieht für den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln keine Weisungsbefugnis gegenüber der BBA vor. Die BBA ist als selbständige Bundesoberbehörde nach dem Pflanzenschutzgesetz als amtliche Zulassungsbehörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in eigener Verantwortung zuständig und entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Umweltbundesamt. Zu Frage 40: Produktion und Lagerung chemischer Pflanzenschutzmittel fallen unter das Chemikalienrecht und sind nicht im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeiten hierfür sind klar. Eine Änderung ist nicht angezeigt. Der Einsatz von chemischen Waffen ist durch das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege verboten. Am 13. Januar 1993 wurde in Paris das Chemiewaffenübereinkommen zur Zeichnung aufgelegt. Nach diesem Übereinkommen sind die Vertragsstaaten verpflichtet unter keinen Umständen jemals a) chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an irgendjemanden mittelbar oder unmittelbar weiterzugeben, und b) chemische Waffen einzusetzen. Das Chemiewaffenübereinkommen geht in seinem Verbotsumfang und insbesondere auch in der Verifizierung der Vertragseinhaltung durch die Vertragsstaaten weit über das Genfer Protokoll hinaus. Zur Durchführung des umfangreichen Verifikationsregimes des Übereinkommens, das nicht nur den militärischen, sondern auch den Bereich der chemischen Industrie erfaßt, wird in Den Haag eine eigene internationale Behörde, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen errichtet. Das Chemiewaffenübereinkommen wurde bislang von 160 Staaten gezeichnet und von 47 Staaten ratifiziert. Es tritt 180 Tage nach Hinterlegung der 65. Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Ratifikationsurkunde am 12. August 1994 hinterlegt. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck gegenüber allen Zeichnerstaaten für deren baldige Ratifikation und damit für das baldige Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens ein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit Inkrafttreten des Übereinkommens mit seinem umfassenden Verifikationsregime ein Einsatz jedweder Chemikalie als chemische Waffe wirksam verhindert werden wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Meinolf Michels (CDU/CSU) (Drucksache 13/3666 Fragen 41 und 42): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Wertermittlung bei der Umwandlung von LPGen (Buchwert/Verkehrswert), und haben die ehemaligen Mitglieder nun das Recht, eine Neuberechnung für ihren Vermögensanteil durchführen zu lassen? Stehen die Mittel aus dem Hilfsfonds Ost (6,5 Mio. DM aus dem Vermögen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe) ausschließlich für Prozeßkostenhilfe und Rechtsberatung für die ehemaligen Mitglieder von LPGen zur Verfügung? Zu Frage 41: Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 8. Dezember 1995 die Auslegung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes weiter verdeutlicht. Dies dürfte sich auf die Ansprüche ehemaliger LPG-Mitglieder positiv auswirken. Die Entscheidung läßt sich wie folgt zusammenfassen: 1. Für die Berechnung der Abfindungsansprüche ausgeschiedener LPG-Mitglieder sind - unabhängig vom Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der LPG - gleiche Bewertungsmaßstäbe anzulegen, d. h. Mitglieder, die erst im Zusammenhang mit der Umwandlung einer LPG ausgeschieden sind, dürfen auf der Grundlage eines sogenannten Barabfindungsangebotes der LPG nicht schlechter abgefunden werden als schon früher ausgeschiedene Mitglieder. 2. Die Höhe des Abfindungsanspruchs der ausgeschiedenen Mitglieder richtet sich nach dem Eigenkapital der LPG; bei der Ermittlung des Eigenkapitals ist der tatsächliche Wert, d. h. der aktuelle Verkehrswert, des LPG-Vermögens zugrunde zu legen und nicht der reine Buchwert. Buchwerte, die bei der Erstellung von Handelsbilanzen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs angewendet werden, sind nach Auffassung des Gerichts kein geeigneter Maßstab für den Wert einer Beteiligung an einer LPG. Auf diesen Wert einer Beteiligung kommt es nach dem Wortlaut des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes aber an. Hiermit bekräftigt der Bundesgerichtshof eine gleichlautende Feststellung in einer früheren Entscheidung, die bereits am 24. November 1993 ergangen und in zahlreichen Presseorganen veröffentlicht worden ist. Durch diese hier kurz erläuterte Entscheidung des BGH sieht sich die Bundesregierung in ihrer Haltung bestätigt. Zu Frage 42: Gegenwärtig verfügt der „Hilfsfonds Ost" über zwei Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen DM aus dem VdgB-Vermögen. Diese Mittel stehen für alle satzungsgemäßen Aufgaben des „Hilfsfonds Ost" zur Verfügung. Die Verwendung der Fondsmittel erfolgt entsprechend der Satzung und den Vergaberichtlinien des „Hilfsfonds Ost", insbesondere für - Rechts- und Sozialberatung vor allem in Fragen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und - die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern berufsständischer Organisationen in den neuen Ländern. Die Übernahme von Kosten der Prozeßführung soll nur erfolgen, soweit hierfür ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse besteht, also für sog. Musterprozesse. Das ist bei Streitigkeiten über Bilanzen in der Regel nicht der Fall. Zuwendungsempfänger sind - natürliche Personen, die vor dem 9. November 1989 als Land- und Forstwirte im Beitrittsgebiet, insbesondere als Mitglied einer LPG tätig waren, sowie deren Erben, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Organisation sowie - berufsständische Organisationen in den neuen Ländern für Aus- und Weiterbildung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Steffi Lemke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich noch einmal auf die Ausgangslage, die wir in Morsleben zu verzeichnen haben, eingehen.
    Erstens. Es herrschen dort im Augenblick katastrophale Endlagerungsbedingungen, wenn man das überhaupt so bezeichnen kann. Es gibt vagabundierende Flüssigkeiten, die nach wie vor nicht unter Kontrolle sind; es gibt Tropfstellen; es wird dort die Versturztechnologie angewendet; es gibt eine problematische geologische und hydrogeologische Gesamtsituation, so daß selbst das BMU inzwischen schätzt, daß ein Weiterbetrieb über das Jahr 2000 hinweg mit Risiken behaftet sein wird.
    Zweitens. Morsleben ist im Augenblick auf Grund einer Genehmigung aus DDR-Zeiten in Betrieb.
    Wenn ich mir angucke, was solche Genehmigungen in anderen Bereichen hinterlassen haben - zum. Beispiel Wismut, Bitterfeld, Teersee Rositz, was gerade im Parlament behandelt wurde, oder Rheinsberg, wo es auch noch ein Endlager aus DDR-Zeiten gibt, in dem, völlig außer Kontrolle, in Betonwannen Atommüll endgelagert wird -, und versuche, Parallelen zu Morsleben zu ziehen, dann, so denke ich, ist es offensichtlich, daß Morsleben kein Endlager sein kann. Ein Weiterbetrieb über das Jahr 2000 hinaus wird kaum möglich sein, auch wenn es zu einem ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahren kommen sollte, was ich im Augenblick aber als in Frage gestellt betrachten muß.
    In Morsleben wird rigoros eingelagert, um einen möglichst hohen Deckungsbeitrag für die Schließungskosten zu erzielen. In so ein Endlager sind jetzt auch noch Stoffe zur Zwischenlagerung verbracht bzw. befinden sich dort schon länger. Dort lagert also Atommüll ohne Genehmigung, wenn ich einmal von der bundesaufsichtlichen Weisung absehe, die keine Genehmigung für eine solche Zwischenlagerung auf Dauer sein kann. Dieser Müll kann dort nicht verbleiben. Frau Merkel, das haben Sie selber zugegeben. Dieser Müll gehört dem Bund, und Sie wissen derzeit nicht, wohin mit diesem Müll. Das ist die Ausgangslage, mit der Sie versuchen müssen, umzugehen.
    In Ihrer Not, in Ihrer Ratlosigkeit versuchen Sie seit Wochen, diesen Müll dem Land Sachsen-Anhalt in die Schuhe zu schieben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da ist er doch schon!)

    Sie haben dafür aber im Augenblick keine Handhabe. Also wird diesmal versucht, mit der moralischen Keule zu drohen: Sachsen-Anhalt habe die Verpflichtung und müsse sich dieser Verpflichtung stellen, sich an der Endlagerung und Entsorgung dieser Stoffe zu beteiligen.

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist nun einmal so!)

    Als neuester Vorschlag ist nun heute von Ihnen gekommen, einen Teil des Landes Sachsen-Anhalt zu enteignen. Ich möchte wissen, wie lange Sie sich im Umgang mit solchen Stoffen Vorstellungen aus alten DDR-Zeiten noch annähern wollen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)

    Erstens zur Verantwortung, Frau Merkel. Ich rate Ihnen: Stellen Sie sich dieser erst einmal selbst, bevor Sie mit dem Finger auf Landesregierungen zeigen, und räumen Sie in Ihrem BfS auf! Wenn ich von Ihnen höre - ich zitiere, wie es in Ihrem eigenen Bericht für die Sitzung des Umweltausschusses der letzten Woche

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo waren Sie denn da?)

    steht -,
    daß das BfS das BMU nur unvollständig über die Aktivitäten zur Verwertung dieser Abfälle informiert hat,

    Steffi Lemke
    oder
    daß das BfS in seinen Handlungen nicht stringent gewesen ist,
    oder
    die Aktenvorgänge nicht immer eindeutig zu verfolgen sind,
    dann muß so etwas, bitte schön, doch Konsequenzen haben. Ich frage Sie, wo diese sind.
    Die Bundesregierung hat sich nach der Wende mit der Übernahme von Morsleben auf Honeckers Schultern gestellt und aus alten DDR-Gesetzen und Einigungsvertrag ihr eigenes Besatzungs-Atomrecht gebastelt. Offensichtlich werden Sie jetzt auch noch im laufenden Betrieb so schlampig, wie es zu DDR- Zeiten der Fall gewesen ist.
    Zweitens zur Auslagerung des Atommülls: Natürlich weiß ich, daß dieses Zeug dort nicht bleiben kann. Die Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung mit dem Land Sachsen-Anhalt, die Sie eingefordert haben, ist, daß das Lager erst einmal geschlossen wird. Sie können doch nicht in einem Lager, in dem ein illegales Zwischenlager betrieben wird, auch noch munter weiter einlagern!

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)

    Wenn Sie also tatsächlich eine gemeinsame Lösung mit dem Land Sachsen-Anhalt anstreben und wenn das nicht bloß billigste Politiker- und Politikerinnenpolemik ist, wie ich das persönlich befürchte, dann berufen Sie sofort eine Morsleben-Kommission ein, die sich der Lösung dieser Probleme stellt und in der BMU, Umweltministerium Sachsen-Anhalt und die BIs sich an einen Tisch setzen und gemeinsam diskutieren können, was mit Morsleben passieren soll, was es für Möglichkeiten gibt. Sie können doch in einem Endlager, in dem sich Müll befindet, der 83 Prozent des radioaktiven Potentials ausmacht, im Sicherheitsbericht jedoch nicht einmal erwähnt wird, nicht ständig weiter Stoffe einlagern, wenn Sie nicht wissen, ob diese Stoffe dort verbleiben können.
    Stellen Sie sich also Ihrer Verantwortung! Räumen Sie in Ihrem BfS auf! Schließen Sie Morsleben! Berufen Sie einen Runden Tisch ein

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Runde Tisch löst keine Probleme!)

    und lösen Sie so Ihre Probleme, statt in alter DDR-Manier per Anweisung unter Umgehung der Sicherheitsstandards und der Befürchtungen der Bevölkerung die Staatskeule zu schwingen!

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Frau Dr. Angela Merkel, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute in der Aktuellen Stunde, die selbst bei der beantragenden Fraktion auf mittelmäßige Resonanz zu stoßen scheint,

    (Dr. Renate Hellwig [CDU/CSU]: Sehr gut! Dr. Uwe Küster [SPD]: Wohingegen die Bundesregierung das Thema ernst nimmt!)

    mit einer Frage, die wir in der letzten Woche im Umweltausschuß eineinhalb Stunden diskutiert haben und die so geartet ist, daß man sie in acht oder neun Minuten Redezeit, die mir in dieser Aktuellen Stunde zur Verfügung stehen, nicht umfassend beantworten kann.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie haben zehn Minuten!)

    Deshalb werde ich mich auf die politischen Implikationen konzentrieren.
    Herr Küster, Sie werfen alles durcheinander. Das eine ist die Endlagersituation, das andere ist die Frage der Zwischenlagerung in dem Endlager Morsleben. Daß es mit der Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorangegangen ist, gehört zu den außerordentlich bedauerlichen, aber durch Ihre Partei ganz wesentlich mit hervorgerufenen Zuständen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Abweichend von einem Ministerpräsidentenbeschluß mit dem Bundeskanzler - damals SPD - tun vor allem die SPD-regierten Länder heute alles, um jedwede Erkundung oder jedweden Planfeststellungsbeschluß von in Aussicht genommenen Endlagern zu verhindern.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Versuchen Sie so etwas in Bayern oder in Baden-Württemberg! Ich bin gespannt, ob Sie das dort durchkriegen!)

    - Herr Küster, damals war es so - das wissen Sie vielleicht nicht -, daß sich die Ministerpräsidenten auf eine Lastenteilung geeinigt haben. Da gab es Wakkersdorf in Bayern, und da gab es Konrad in Niedersachsen.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Wackersdorf war offensichtlich nicht durchsetzbar! Weitere Zurufe von der SPD)

    - Lassen Sie mich einmal ausreden!

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD])

    - Darf ich weiterreden? - Da gab es also Konrad und Gorleben in Niedersachsen. Ich habe wiederholt gesagt: Wenn jemand der Meinung ist, daß die Voraussetzungen des damals gefundenen Kompromisses aus der Sicht der Länder nicht mehr gegeben sind - -

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Albrecht, CDU, hat das verhindert!)

    - Hören Sie mir doch einmal zu!

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Natürlich!)


    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Das ist das mindeste, was ich erwarten kann. Wenn Sie die Einberufung einer Aktuellen Stunde zu diesem Thema befürworten, dann hören Sie wenigstens einmal zu, da Sie ja nicht Mitglied des Umweltausschusses sind. Ich sage Ihnen, daß es so gewesen ist, daß man sich damals geeinigt und daß jedes Land seine Aufgabe übernommen hat. Heute gibt es eine sozialdemokratische Regierung in Niedersachsen, die alles, aber auch alles tut, um das Vorankommen bei der Erkundung der Endlager zu unterbinden und uns das Leben außerordentlich schwer zu machen. Das wird nicht einmal Frau Griefahn, Ihre Parteifreundin, bestreiten.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Albrecht, CDU, hat es nicht zugelassen!)

    Ich möchte also - nicht etwa auf Kosten der neuen Bundesländer - bei der Erkundung der Endlager vorankommen und das, was in der alten Bundesrepublik auf der Tagesordnung steht, auch durchsetzen.
    Es gibt im Endlager Morsleben radioaktive Stoffe zur Zwischenlagerung. Das ist nie bestritten worden. Das ist seit langem bekannt. Diese zwischengelagerten radioaktiven Stoffe müssen aus diesem Endlager wieder heraus. Das ist auch keine Frage. Aber diese dort zwischengelagerten Stoffe lagern dort unserer Meinung nach sicher. Wenn Sie den Leuten weiszumachen versuchen, daß diese Art der Zwischenlagerung nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht, dann müssen Sie dafür den Beweis erbringen. Nichtsdestotrotz müssen diese Stoffe dort wieder ausgelagert werden.
    Was Ihre Frage nach dem Sicherheitsbericht angeht, so haben wir das einmal überprüft. In dem letzten Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1989 sind die Versuche mit den fünf Spezialcontainern für die Kobalt 60-Quellen, die Cäsium 137-Quellen und die Europiumstäbe aufgeführt, und zwar zum Beispiel auf Seite 127 des Sicherheitsberichtes, verbunden mit der Frage: Was ist der Status und was nicht?
    Jetzt kommen wir zu der Frage: Was haben wir übernommen, und wie bringen wir diese Sache in einen bundesrepublikanisch rechtskräftigen Zustand, das heißt in einen nach dem Atomgesetz vernünftigen Endzustand? Da sage ich wie alle anderen: Diese Stoffe müssen aus diesem Endlager heraus. Genau aus diesem Grunde sind von den vier verschiedenen Chargen, die dort bestehen, zwei schon im Jahre 1993 für die Landessammelstelle angemeldet worden, und zwei weitere Chargen wurden angekündigt. Das Land Sachsen-Anhalt hat es weder unter der Regierung, die bis 1994 im Amt war

    (Zuruf von der SPD: CDU!)

    - richtig -, noch unter der Regierung von Frau Heidecke, die mit der jetzigen Zwischenlagerung riesige Probleme hat, geschafft, eine solche Landessammelstelle einzurichten. Damit ist das Land absolut im Rückstand.
    Nach § 82 der Strahlenschutzverordnung gibt es ganz eindeutige gesetzliche Grundlagen, die besagen, daß die Lagerung in einer solchen Landessammelstelle zu erfolgen hat oder zumindest erfolgen kann.
    In diesem Zusammenhang muß erst einmal gesagt werden, warum das Land eine solche Landessammelstelle nicht hat. Daß Frau Heidecke nach einem Standortsuchverfahren - -

    (Zuruf von der SPD: Aber nur Abfälle des Landes!)

    - Richtig. Ich gehe darauf noch einmal ein. Nach § 82 dieser Verordnung ist es so: Wenn auf dem Gebiet eines Landes radioaktive Abfälle anfallen, die nach bundesdeutschem Recht zwischengelagert werden müssen, dann ist dieses Land verpflichtet, diese Abfälle in seinem Land aufzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU Ursula Schönberger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Abfälle kommen aber woanders her!)

    In der Verordnung steht nicht, daß man erst nach dem Eigentümer fragen muß. Darin steht vielmehr, daß man diese Abfälle aufnehmen muß.

    (Zuruf von der SPD)

    - Genau. Es kommt aber nicht auf den Ort der Herstellung an, so wie es zum Beispiel bei Röntgenabfällen niemals darauf ankommt, wo die Röntgenquelle hergestellt wurde, sondern darauf, wo die Röntgenquelle genutzt wurde, wo sie sich von einem Wertstoff in Abfall verwandelt. Das Land, auf dessen Gebiet das passiert, wo also der Abfall entsteht, ist verpflichtet, für die Zwischenlagerung dieser radioaktiven Abfälle zu sorgen, bis eine Endlagerung vorgesehen werden kann.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Da ist also Mecklenburg-Vorpommern zuständig!)

    Das ist völlig unbestritten.
    Es ist immer Aufgabe eines Landes, radioaktive Abfälle zwischenzulagern, unabhängig davon, ob zum Beispiel ein kommunales Krankenhaus oder eine Bundeseinrichtung diese verursacht hat. Sie versuchen, aus der Tatsache, daß es sich bei dem Eigentümer um den Bund handelt, zu konstruieren, daß deshalb eine Ausnahme von dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung zu machen ist. Das ist nicht der Fall.
    Weiter verhält es sich bei diesen radioaktiven Abfällen so, daß wir durchaus kooperativ sind und über andere Formen nachgedacht haben, weil wir zur Kenntnis nehmen mußten, daß sich das Land Sachsen-Anhalt nicht gerade beeilt, mit diesem Problem fertigzuwerden.
    Ich muß Ihnen einmal ganz klar sagen, daß es hier natürlich auch unsererseits entsprechende Bemühungen gibt, daß aber in der gesamten Bundesrepublik Deutschland dafür kein einziges Endlager vorhanden ist.

    (Ursula Schönberger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist zu teuer!)

    Da beißt sich sozusagen die Katze in den Schwanz.
    Daß es in den neuen Bundesländern für diese Art von

    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Abfällen keine Möglichkeit der Endlagerung gibt, wissen wir. Das ist vollkommen klar.
    Jetzt stellt sich die Frage: Was macht Frau Heidecke mit der Landessammelstelle?

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Was macht Frau Merkel?)

    Sie hat nun herausgefunden - -

    (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    - Ich muß Ihnen noch einmal meine Rechtsauffassung mitteilen, daß die Landessammelstelle der natürliche Ort für die auf dem Gebiet des Landes anfallenden radioaktiven Abfälle ist.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: „Anfallenden"!)

    - „Anfallenden", genau so.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht Bestandteil des Landes Sachsen-Anhalt!)

    - Ich weiß gar nicht, was Sie mit Mecklenburg-Vorpommern haben.

    (Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Die Energiewerke Nord!)

    - Die Energiewerke Nord haben gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz schriftlich erklärt, daß sie sich nicht als Eigentümer dieser Abfälle fühlen.

    (Ursula Schönberger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie fühlen sich nicht so!)

    - Sie sagen, Sie seien es nicht. - Dann muß der Bund zu seiner Verantwortung stehen und diese Abfälle in seinem Endlager verwahren, bis er jemanden findet, dem er rechtlich nachweisen kann, daß er der Eigentümer ist.

    (Zuruf von der SPD)

    - Das ist ja gemacht worden.
    Frau Heidecke macht nun folgenden Trick: Sie sagt, sie finde keine Landessammelstelle auf ihrem Gebiet. Deshalb möchte sie sich an eine andere Landessammelstelle anschließen. - Das kann sie rechtlich tun. Ich weise Frau Heidecke nur darauf hin, daß sie sich eine Landessammelstelle suchen muß, die diese Art von Inventar, das im Land Sachsen-Anhalt anfällt, aufnimmt; dafür braucht sie eine entsprechende Genehmigung. Sie kann sich allerdings nicht die brandenburgische Sammelstelle aussuchen, da sie für diese Art von Abfällen, die sie zu lagern wünscht, nicht geeignet ist.

    (Ursula Schönberger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das begrüßt!)

    - Ich habe überhaupt nichts begrüßt.
    Sie, Frau Lemke, haben gerade die Katze aus dem Sack gelassen. Sie haben gesagt, das Land Sachsen-Anhalt sei bereit, sich mit dem Bund auf eine vernünftige Lösung zu verständigen -

    (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt nicht: Landessammelstelle!)

    das aber, wie immer, nicht unkonditioniert, sondern verknüpft mit der Frage des Endlagers Morsleben.
    Hier sind zwei ganz verschiedene Dinge zu betrachten. Das eine ist das Zwischenlager und die Frage, wie wir es in einen vernünftigen, nach altbundesrepublikanischem Recht vorgesehenen Zustand bringen. Das andere ist das Endlager. Diese beiden Fragen haben miteinander äußerst wenig zu tun. Deshalb kann ich Ihnen sagen: Ein solches Junktim werden wir natürlich nicht akzeptieren. Wir werden uns jedoch jeder vernünftigen, kompromißbereiten Lösung mit dem Lande Sachsen-Anhalt nicht verschließen, wie es bis 1994 der Fall war. Das sage ich hier ausdrücklich zu. Wir sind aber nicht bereit, Dinge, die miteinander nichts zu tun haben, miteinander zu verquicken.
    Da ich im Rahmen meiner Redezeit nicht in der Lage bin, die verschiedenen Chargen auseinanderzulegen, verweise ich noch einmal darauf, daß ich Ihnen im Ausschuß in aller Deutlichkeit und Klarheit sowie über alle denkbaren Unwägbarkeiten berichtet habe. Ich empfinde es wie ein Stück aus dem Tollhaus, daß Sie einen solchen Bericht nicht zu weiteren vernünftigen Fragestellungen, die Sie vielleicht noch haben, nutzen, sondern daß Sie gebetsmühlenartig immer wieder versuchen, Leuten, die von der Sache keine tiefe Detailkenntnis haben, Angst zu machen und sie damit zu verunsichern. Das halte ich politisch nicht nur für bedenklich, sondern für absolut unverantwortlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Uwe Lühr [F.D.P.]: Das ist unmoralisch!)