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    Plenarprotokoll 13/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7427 A Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der Unterstützung der VN-Übergangsadministration für Ostslawonien (United Nations Transitional Administration for Eastern Slavonia, Baranja and Western Sirmium = UNTAES) durch die multinationale Friedenstruppe für Bosnien-Herzegowina (IFOR) (Drucksache 13/3708) 7427 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Gruppe der PDS: Kein Einsatz der Bundeswehr in Ostslawonien (Drucksache 13/3693) 7427 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung „Info 2000: Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft"; Verringerung und Straffung von Bundesbehörden; Agrarbericht der Bundesregierung 1996) 7427 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7427 D Wolfgang Thierse SPD 7428 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7428 B Siegmar Mosdorf SPD 7428 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7428 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7429 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7429 C Hans-Werner Bertl SPD 7430 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7430 C Edelgard Bulmahn SPD 7431 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7431 C Jörg Tauss SPD 7432 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7432 D Otto Schily SPD 7433 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7433 C Christel Deichmann SPD 7433 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7434 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 13/3666 vom 2. Februar 1996) Verkauf des Bundesanteils der „Deutschbau"; Bedingungen MdlAnfr 1, 2 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 7434 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU 7434 D ZusFr Herbert Frankenhauser CDU/CSU 7435 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 7435 C ZusFr Otto Schily SPD 7435 C Umstellung des Betriebs von Forschungsreaktoren in den USA auf niedrig angereichertes Uran (LEU); Konsequenzen für den Forschungsreaktor München II (FRM II) MdlAnfr 3 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 7436 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 7436 A ZusFr Otto Schily SPD 7436 C ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7437 A Rücknahme der Broschüre „Germany for the Jewish Traveller" durch die German Tourist Office MdlAnfr 8 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 7437 C ZusFr Thomas Krüger SPD 7437 D Wahrnehmung der Anzeigepflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch Unternehmer MdlAnfr 9, 10 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 7438 B, 7439 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 7438 D, 7439C Fahrgastverluste der S-Bahn NürnbergRoth beim Bau der B 2 a MdlAnfr 12, 13 Günter Gloser SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 7440A Widerrufung der Finanzierung zweier Brückenbauwerke an der A 2 im Bereich Braunschweig MdlAnfr 16, 17 Bodo Seidenthal SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7440 A, 7441 A ZusFr Bodo Seidenthal SPD 7440 C, 7441 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7440 D Kostenansätze für das Projekt B 2 a bei Nürnberg; zugrundegelegter Lkw-Anteil für die Bewertung des Lärmschutzes MdlAnfr 14, 15 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7441C, 7442 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 3441 D, 7442 C Auswirkungen des tschechischen Projekts des zyanidgestützten Goldabbaus im Böhmerwald für den Nationalpark Bayerischer Wald MdlAnfr 18, 19 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7443 A, B ZusFr Horst Kubatschka SPD 7443 C Verwertung des im Endlager Morsleben zwischengelagerten radioaktiven Materials MdlAnfr 20, 21 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7443 C, D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7444 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7445 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 7445 D ZusFr Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7446 A ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7446 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7447 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7447 D ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7447 D ZusFr Rolf Köhne PDS 7448 B ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU 7448 D ZusFr Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7449 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 7449 B ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7449 C Rückholbarkeit der im Endlager Morsleben zwischengelagerten radioaktiven Stoffe MdlAnfr 22, 23 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 7450 A ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7450B ZusFr Ulrike Mehl SPD 7451 A ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7451 B, 7452 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7451 C ZusFr Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . 7452 A ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7452 C ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 7453 A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7453 C ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 7453 D ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7454 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7454 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7454 C Lagerung hochradioaktiver Stoffe im Endlager Morsleben; Sicherheit des Endlagers MdlAnfr 24, 25 Dr. Uwe Küster SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7454 D, 7456 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7455 A, 7456 B ZusFr Rolf Köhne PDS 7455 B ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7455 D Beendigung der Zwischenlagerung hochradioaktiver Strahlenquellen im Endlager Morsleben MdlAnfr 26, 27 Reinhard Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 7456 D, 7457 A ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 7457 B Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7457 C Dr. Uwe Küster SPD 7457 C Rolf Köhne PDS 7457 D Aktuelle Stunde betr. Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe im Endlager Morsleben 7457 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7457 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7458 D Wolfgang Behrendt SPD 7460 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 7461 B Rolf Köhne PDS 7461 D Dr. Harald Kahl CDU/CSU 7462 C Dr. Uwe Küster SPD 7463 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7464 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 7465 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 7467 D Reinhard Weis (Stendal) SPD 7468 D Steffen Kampeter CDU/CSU 7469 D Dr. Uwe Küster SPD (Erklärung nach § 30 GO) 7470D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU (Erklärung nach § 30 GO) 7471 A Nächste Sitzung 7471 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7473* A Anlage 2 Stand der Ermittlungsverfahren in den Mordfällen Lorenzen, Schlüter, Ahcene, Puchert u. a. aus den Jahren 1956 bis 1959; Beteiligung des französischen Geheimdienstes MdlAnfr 6 - Drs 13/3666 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 7473 * B Anlage 3 Verrechnung der Zuteilung von Bodenreformland mit der Vertriebenenzuwendung MdlAnfr 7 - Drs 13/3666 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7473* D Anlage 4 Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans gemäß Empfehlung im Umweltgutachten 1994 MdlAnfr 11 - Drs 13/3666 - Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7474* A Anlage 5 Beitritt Indiens zum Atomteststoppvertrag MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/3666 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 7474* C Anlage 6 Mordanschläge des französischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik in den 50er Jahren MdlAnfr 30 - Drs 13/3666 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 7475* A Anlage 7 Zuschüsse der deutschen Auslandsvertretung zur Steuben-Parade MdlAnfr 31 - Drs 13/3666 - Thomas Krüger SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 7475* B Anlage 8 Aufgriffszahlen an den EU-Außengrenzen im Verhältnis zu den zurückgegangenen Aufgriffen an den Binnengrenzen durch Wegfall der Kontrollen MdlAnfr 32 - Drs 13/3666 - Johannes Singer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7475* B Anlage 9 Vorlage des Versorgungsberichts der Bundesregierung MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/3666 - Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* A Anlage 10 Zeichnung und Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zur Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1962 MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/3666 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* B Anlage 11 Fesselung bzw. Knebelung abzuschiebender Ausländer, u. a. des Nigerianers Kola Bankole, durch Grenzschutzbeamte; Zulagen bzw. Entschädigungen an Bundesgrenzschutzbeamte anläßlich der Transportbegleitung abzuschiebender Ausländer; Begleitung durch private „TransportSubunternehmer" - Abschiebung von Ausländern MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/3666 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7476* D Anlage 12 Zulassung im Grundwasser nachgewiesener Herbizide, u. a. von Diuron; Übertragung der Zuständigkeit für das Pflanzenschutzgesetz auf das BMU; Verhinderung des Mißbrauchs von Pflanzenschutzmitteln als chemische Waffe MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3666 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMU 7477* C Anlage 13 Neuberechnung des Vermögensanteils bei der Umwandlung von LPGen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Kostenträger für Rechtsberatung MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/3666 -Meinolf Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMU 7478* B Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 7427 85. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 7. 2. 96 ' Belle, Meinrad CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 7. 2. 96 Hanewinckel, Christel SPD 7. 2. 96 Hirche, Walter F.D.P. 7. 2. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 7. 2. 96 Kohn, Roland F.D.P. 7. 2. 96 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 7. 2. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 7. 2. 96 Lehn, Waltraud SPD 7. 2. 96 Leidinger, Robert SPD 7. 2. 96 Lintner, Eduard CDU/CSU 7. 2. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 7. 2. 96 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 7. 2. 96 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 7. 2. 96 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 7. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 7. 2. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 7. 2. 96 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 7. 2. 96 Sigrid Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 7. 2. 96 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 7. 2. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 7. 2. 96 Wallow, Hans SPD 7. 2. 96 Wohlleben, Verena SPD 7. 2. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 6): Wie ist der jetzige Stand der Ermittlungsverfahren in den Mordfällen Lorenzen, Schlüter, Ahcene, Puchert u. a. aus den Jahren Anlagen zum Stenographischen Bericht 1956 bis 1959, für die nach Berichten des Magazins „Focus" (5/ 1996) der französische Geheimdienst verantwortlich sein soll? In der zweiten Hälfte der 50er Jahre ist es in der Bundesrepublik Deutschland zu mehreren Sprengstoffattentaten und Mordanschlägen gekommen. Opfer waren u. a. die in der Frage genannten Personen. Drei der Opfer sollen nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden mit Waffenhandel befaßt und eines der Opfer Mitglied einer algerischen Befreiungsbewegung gewesen sein. Das Verfahren gegen Unbekannt zum Nachteil von Puchert ist vom Generalbundesanwalt, der es von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main übernommen hatte, mit Verfügung vom 2. Juni 1961 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Täter nicht ermittelt worden sind. Das Verfahren wegen versuchten Mordes zum Nachteil von Ahcene hat der Generalbundesanwalt, der die Sache von der Staatsanwaltschaft Bonn übernommen hatte, nach seinem Schreiben vom 26. Oktober 1961 wegen unbekannten Aufenthaltes des Beschuldigten gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt. Über den Stand der Verfahren zum Nachteil der Opfer Lorenzen und Schlüter, die - soweit hier bekannt ist - von der Justiz in Hamburg geführt worden sind, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Den mir heute noch - rund 40 Jahre nach den Taten - zur Verfügung stehenden Akten läßt sich nicht entnehmen, daß die Strafverfolgungsbehörden des Bundes - nur für sie kann ich sprechen - seinerzeit konkrete Anhaltspunkte für die Beteiligung eines ausländischen Geheimdienstes gewonnen hätten. Nach Erscheinen des Artikels in dem Nachrichtenmagazin „Focus" hat der Generalbundesanwalt veranlaßt, daß im Zusammenwirken mit dem BKA die Hinweise in dem Artikel daraufhin überprüft werden, ob die Ermittlungen wieder aufzunehmen sind. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe CDU/CSU (Drucksache 13/3666 Frage 7): Was ist aus der Absicht des Bundesministeriums der Finanzen geworden, den östlichen Bundesländern vorzuschlagen, die Zuteilung von Kleinflächen als Gärten oder für den Gemüseanbau bis höchstens 0,5 ha an ortsansässige Industriearbeiter, Angestellte oder Handwerker nicht als eine die Zuwendung ausschließende Zuteilung von Bodenreformland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (VertrZuwG) anzusehen? Die neuen Bundesländer, denen die Durchführung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes obliegt, ha- 7474* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Februar 1996 ben sich bisher dagegen ausgesprochen, von einem Leistungsausschluß im Rahmen des Vertriebenenzuwendungsgesetzes dann abzusehen, wenn es bei der Bodenreform lediglich zur Zuteilung von Kleinflächen als Gärten oder für den Gemüseanbau gekommen ist. Nunmehr hat jedoch der sächsische Staatsminister des Innern, Klaus Hardraht, die Anregung des Bundesministeriums der Finanzen aufgegriffen. Er bemüht sich derzeit, die Zustimmung der übrigen neuen Bundesländer zu einer entsprechenden Verwaltungspraxis zu gewinnen, da eine derartige Regelung nur einheitlich in allen neuen Bundesländern gelten kann. Die Gespräche hierüber zwischen den neuen Bundesländern sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/3666 Frage 11): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen gezogen (Drucksache 12/6995), der unter Teilziffer 854 empfiehlt: „Der Bundesverkehrswegeplan in seiner derzeitigen Fassung muß nach Ansicht des Umweltrates aufgrund von gravierenden Mängeln bei der ökologischen Risikoeinschätzung überarbeitet werden."? Das zitierte Gutachten gibt die Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu verschiedenen Themenbereichen wieder. Die in dem Gutachten formulierten Empfehlungen werden von der Bundesregierung sorgfältig geprüft und in ihre Entscheidungen einbezogen. Im vorliegenden Fall kann sich die Bundesregierung aber insoweit nicht der Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen anschließen, als dem Bundesverkehrswegeplan 1992 gravierende Mängel bei der ökologischen Beurteilung nachgesagt werden. Das in enger Abstimmung mit dem Umweltressort und seinen nachgeordneten Stellen entwickelte und beim Bundesverkehrswegeplan 1992 wie beim Bundesverkehrswegeplan 1985 zur ökologischen Beurteilung von Verkehrswegeprojekten angewandte Verfahren der Ökologischen Risikoanalyse macht eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 nicht erforderlich. Da die ökologische Beurteilung nicht das einzige Kriterium zur Einschätzung der Bauwürdigkeit und Dringlichkeit von Verkehrswegeprojekten ist, gilt dies selbst dann, wenn die seitens des Sachverständigenrates für Umweltfragen in seinem Umweltgutachten 1994 dargestellten, aus der Einzelprojektbetrachtung abgeleiteten Mängel zutreffen würden. Es ist aber so, daß die Ermittlung des Umweltrisikos zwar einzelprojektbezogen erfolgte, verfahrensmäßig aber eine Raumanalyse für den gesamten, mehrere Kilometer breiten Untersuchungskorridor darstellt und auch mögliche Sekundäreffekte im Raum berücksichtigt. Inwieweit eine verkehrsträgerübergreifende und netzbezogene Betrachtungsweise, wie sie der Sachverständigenrat für Umweltfragen statt der Einzelprojektbetrachtung fordert, zu einer anderen Einschätzung des Umweltrisikos einzelner Verkehrswegeprojekte führen würde, kann derzeit nicht beurteilt werden. Es existiert bisher kein diesem Anspruch auf der Ebene der Bundesverkehrswegeplanung gerecht werdendes Bewertungsverfahren. Die Bundesregierung ist bemüht, durch Forschungsaufträge diese Lücke zu schließen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 28 und 29): Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der indischen Position, einem umfassenden Atomteststoppvertrag (CTBT) nur beizutreten, wenn sich die fünf offiziellen Atommächte zu einer Abrüstung ihrer atomaren Arsenale bindend verpflichten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eigene Initiativen in der VN-Abrüstungskonferenz oder an anderer geeigneter Stelle eine Diskussion der indischen Forderungen zu erreichen und damit möglichen Gefährdungen eines erfolgreichen Atomteststoppvertrages noch in diesem Jahr frühzeitig gegenzusteuern? Zu Frage 28: Die Bundesregierung steht zu dem anläßlich der NVV-Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz im Mai 1995 mitgetragenen Bekenntnis zu entschlossenen, systematischen und fortschreitenden Bemühungen der Kernwaffenstaaten um eine Verringerung der Kernwaffen weltweit mit dem Endziel der Beseitigung dieser Waffen sowie aller Staaten um eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Dem von der Staatengemeinschaft auf der NVV-Konferenz gesetzten Ziel des Abschlusses eines Umfassenden Nuklearen Teststoppabkommens spätestens in diesem Jahr wäre es nicht förderlich, wenn der Atomteststopp im Verhandlungsprozeß mit der komplexen Frage der nuklearen Abrüstung verknüpft würde. Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht die Genfer Abrüstungskonferenz als das geeignete und zuständige Gremium an, um die indischen Forderungen zu diskutieren und die indische Seite auf mögliche Gefährdungen für den raschen und erfolgreichen Abschluß eines Umfassenden Nuklearen Teststoppvertrages noch in diesem Jahr hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 30): War der Bericht im Magazin „Focus" (5/1996), demzufolge der französische Geheimdienst in den 50er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Mordanschläge hat durchführen lassen, Anlaß für die Bundesregierung, den geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und diesbezüglich Kontakt mit der französischen Regierung aufzunehmen? Der Bundesregierung sind die in dem von Ihnen angesprochenen „Focus-Bericht" genannten Anschläge bekannt. Aus den ihr heute noch - rund 40 Jahre nach den Taten - zur Verfügung stehenden Akten läßt sich nicht entnehmen, daß die Strafverfolgungsbehörden des Bundes seinerzeit konkrete Anhaltspunkte für die Beteiligung eines ausländischen Geheimdienstes gewonnen hätten. Deshalb gibt es für eine Initiative der Bundesregierung gegenüber der französischen Regierung keinen Anlaß. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, im Bereich des Bundes des Generalbundesanwalts, konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat bzw. neuen Ermittlungsansätzen nachzugehen. Der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder werden von Amts wegen tätig. Einer Initiative der Bundesregierung bedarf es nicht. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 31): Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung durch die deutsche Botschaft in Washington und das deutsche Generalkonsulat in New York an der Ausrichtung der Steuben-Parade, und aus welchen Etats stammen diese Gelder? Weder die deutsche Botschaft in Washington noch das deutsche Generalkonsulat in New York unterstützen die Steuben-Parade finanziell. Das gleiche gilt für das Auswärtige Amt insgesamt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Johannes Singer (SPD) (Drucksache 13/3666 Frage 32): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob der mit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen zwangsläufig verbundene Rückgang der Aufgriffe kompensiert worden ist durch entsprechend höhere Aufgriffszahlen an den Außengrenzen? Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) wurde am 26. März 1995 zunächst für das Hoheitsgebiet der Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien in Kraft gesetzt. Seitdem dürfen Angehörige aller Nationalitäten die Binnengrenzen innerhalb des Gebiets der Schengener Vertragsstaaten mit Ausnahme der französischen Landbinnengrenze an jeder beliebigen Stelle ohne Personenkontrollen überschreiten. Gleichzeitig verpflichtet das Übereinkommen alle Vertragsstaaten, die Außengrenzen intensiv nach einem vorgeschriebenen und einheitlichen Kontrollstandard zu sichern. Nach der Schengener Philosophie ist die Freizügigkeit im Innern nur zu gewährleisten, wenn gleichzeitig an der äußeren Peripherie dem Eindringen von Gefahren und Risiken wirksam begegnet wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Bundesregierung die Frage wie folgt: Die Bewertung der Abhängigkeiten grenzpolizeilicher Erfolge im Schengener System erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise der gesamten Aufgriffszahlen an allen Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten. Der Bundesregierung liegt hierzu kein Zahlenmaterial vor. Sie geht davon aus, daß die Zusammenführung der einschlägigen Daten und deren Bewertung in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht erfolgt, den die Schengener Vertragspartner nach einjähriger Anwendung des Vertragswerkes nach dem 26. März 1996 erstellen. An den deutschen Außengrenzen wurden die folgenden Feststellungen getroffen: a) Festgestellte unerlaubte Einreisen an den deutschen Außengrenzen Januar-März 1995: 5 527 (rund 1 842 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 21 153 (rund 2 644 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 26 680 b) An den Außengrenzen aufgegriffene Schleuser Januar-März 1995: 479 (rund 160 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 1 498 (rund 187 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 1 977 c) An den Außengrenzen festgestellte geschleuste Personen Januar-März 1995: 1 075 (rund 358 durchschnittl. pro Monat) April-November 1995: 4 484 (rund 560 durchschnittl. pro Monat) Gesamt (01-11/95) 5 559 d) Personenfahndungserfolge an den Außengrenzen 1. Quartal 1995 23 713 (rund 7 904 durchschnittl. pro Monat) 2. Quartal 1995 25 831 (rund 8 610 durchschnittl. pro Monat) 3. Quartal 1995 26 620 (rund 8 873 durchschnittl. pro Monat) Oktober 1995 7 427 November 1995 8 824 Gesamt (01-11/95) 92 415 e) Sachfahndungserfolge an den Außengrenzen 1. Quartal 1995 2 228 (rund 742 durchschnittl. pro Monat) 2. Quartal 1995 3 879 (rund 1 293 durchschnittl. pro Monat) 3. Quartal 1995 4 101 (rund 1 367 durchschnittl. pro Monat) Oktober 1995 1 563 November 1995 1 413 Gesamt (01-11/95) 13 184 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 33 und 34): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung ihrer nach Artikel 17 des Beamtenversorgungs-Änderungsgesetzes von 1989 bestehenden Verpflichtung zur Vorlage des Versorgungsberichtes bislang nicht nachgekommen? Wann wird die Bundesregierung den Versorgungsbericht vorlegen? Zu Frage 33: Mit dem Versorgungsbericht wird die Bundesregierung erstmals die Entwicklung der Pensionslasten aller Gebietskörperschaften bis zum Jahre 2008 darstellen und so einen Beitrag zur Debatte der Pensions- und Rentenlasten für die Volkswirtschaft leisten. Die Arbeit an dem komplexen Zahlenwerk, das wesentlich auf die Zulieferung von Daten durch die Länder angewiesen war, ist noch nicht abgeschlossen, da neben einer eingehenden Analyse der Fakten auch Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben sind. Zu Frage 34: Es ist vorgesehen, den Versorgungsbericht im Laufe des ersten Halbjahres 1996 vorzulegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/3666 Fragen 35 und 36): Welche Staaten haben das Zweite Zusatzprotokoll vom 2. November 1993 zum Übereinkommen des Europarates zur Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1962 gezeichnet sowie ratifiziert, und wann ist es in Kraft getreten? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Ratifizierung dieses von ihr gezeichneten Zusatzprotokolls einzuleiten? Zu Frage 35: Das Zweite Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern haben am Tage der Auflegung zur Zeichnung, dem 2. Februar 1993, Frankreich und Italien gezeichnet. In Artikel 5 des Änderungsprotokolls ist vorgesehen, daß es einen Monat nach dem Tag der Zeichnung durch zwei Mitgliedstaaten des Europarates in Kraft tritt. Es ist danach am 2. März 1993 in Kraft getreten. Das Zweite Änderungsprotokoll ist darüber hinaus noch von den Niederlanden gezeichnet worden, ratifiziert haben es bisher Frankreich und Italien. Zu Frage 36: Entgegen Ihrer Annahme ist eine Zeichnung des Zweiten Änderungsprotokolls durch die Bundesregierung nicht erfolgt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3666 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich der Fälle, wo abzuschiebende Ausländer in den Jahren 1994 und 1995 anläßlich ihrer Transportbegleitung durch Beamte des Bundesgrenzschutzes geknebelt oder gefesselt wurden, Informationen über die entsprechenden Fallzahlen, die Ist- und Soll-Beschaffenheit der verwendeten Fesseln bzw. Knebel, über die Einsatzvoraussetzungen sowie über den Inhalt der Dienstanweisung mitzuteilen, und wie unterscheiden sich die dienstlich vorgeschriebenen Knebel von denjenigen durch Grenzschutzbeamte selbstgefertigten Modellen aus zusammengeballten Skisocken mit Befestigungsbändern, die bei dem Einsatz gegen den Nigerianer Kola Bankole, der am 30. August 1994 am Frankfurter Flughafen zu Tode kam, zur Anwendung gekommen sind? Welche Erschwernis- oder sonstige Besoldungszulagen, Aufwandsentschädigungen, Freizeitausgleich, Spesen und Kategorien von Hotels für notwendige Übernachtungen werden Bundesgrenzschutzbeamten anläßlich der Transportbegleitung abzuschiebender Menschen ins Ausland gewährt, und in welche Länder ließen Bundesgrenzschutzbeamte in den letzten beiden Jahren die Abzuschiebenden ab einem Zwischenstopp bis zum endgültigen Zielort durch staatliche oder private „TransportSubunternehmer" begleiten? Zu Frage 37: Die Rückführung von Widerstand leistenden Ausländern durch den Bundesgrenzschutz bedingt in Einzelfällen in Anwendung unmittelbaren Zwanges. Statistische Aufzeichnungen darüber werden nicht geführt, so daß eine entsprechende Auskunft nicht erteilt werden kann. Nach § 8 des Gesetzes über den unmittelbarer. Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Poli zeivollzugsbeamte des Bundes (UZwG) in Verbindung mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrifl kann der Rückzuführende zur Abwehr durch ihn drohender Widerstandshandlungen gefesselt werden. Gesetzlich sind keine besonderen Fesselungsmitte] vorgeschrieben. Das Ermessen bei der Auswahl geeigneter Mittel ist jedoch durch die Vorgabe des Bundesministers des Innern begrenzt. Nach Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift zu § 8 UZwG soll mit den „zugewiesenen Fesseln" gefesselt werden. Stehen diese jedoch nicht zur Verfügung, können „sonstige geeignete Fesselungsmittel" eingesetzt werden. Während der Dauer des Fluges, mil welchem die Außerlandesbringung rückzuführendes Ausländer vollzogen wird, finden jedoch keine Fesselungsmaßnahmen statt, sondern bei besonders nachhaltig Widerstand leistenden Ausländern allenfalls Fixierungen mittels Klettband. Einen dienstlich zugewiesenen Beißschutz gibt es im Bundesgrenzschutz nicht. Somit konnte der BGS im Falle des nigerianischen Staatsangehörigen Bankole nur auf andere, also auch selbst erstellte Hilfsmittel zurückgreifen. Diese Mittel unterliegen dem allgemeinen polizeilichen Gebot der Geeignetheit, Erforderlichkeit sowie der Verhältnismäßigkeit. Es liegen keine Erkenntnisse vor, demzufolge der im Falle Bankole verwendete Beißschutz, der aus einem zylinderförmigen Wollstoff und einem Haltegurt bestand, sachwidrig war, namentlich ein Erstikkungsrisiko beinhaltete. Die beim Bundesgrenzschutz verwendeten Fesseln entsprechen den auch von den Polizeien der Länder verwendeten Exemplaren. Ein einheitlicher Schutz, der geeignet ist, die Verletzung der Polizeibeamten durch um sich beißende Personen zu verhindern, steht dem BGS nicht zur Verfügung. Seit dem 11. November 1994 sind im BGS alle Maßnahmen untersagt, bei denen der Mund eines Betroffenen durch Anwendung unmittelbaren Zwanges geschlossen wird. Zu Frage 38: Polizeivollzugsbeamten des BGS werden im Rahmen der Begleitung von rückzuführenden Ausländern auf dem Luftweg keine Erschwernis- oder sonstige Beförderungszulagen und Aufwandsentschädigungen gewährt. Einzige Ausnahme bildet die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung während der Begleitung, die auf Antrag gewährt wird. Die anläßlich der erforderlichen Auslandsdienstreisen anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden nach dem Reisekostenrecht des Bundes erstattet. Unter Inanspruchnahme kongolesischer Behörden wurden in den vergangenen Jahren vereinzelt zairische Staatsangehörige in die Republik Zaire zurückgeführt. Da die Republik Kongo nicht mehr bereit ist, diese Hilfsleistung zu erbringen, werden die Ausländer nunmehr vom BGS bis nach Zaire begleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren SPD) (Drucksache 13/3666 Fragen 39 und 40): Nach welchen Kriterien hat die Biologische Bundesanstalt (BBA) über die Zulassung von Pestiziden, wie dem Herbizid Diuron, entschieden, die im Grundwasser gefunden werden, und wie wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Weisung an die BBA in bezug auf Kriterien und eigene Tests korrigieren, nachdem inzwischen bewiesen ist, daß Diuron auch bei sachkundiger Anwendung ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer gelangt? Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, die Zuständigkeit für das Pflanzenschutzgesetz wegen der besonderen Gefahren, die durch Produktion, Umgang und Lagerung von chemischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen für Umwelt, Artenvielfalt und Gesundheit entstehen, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu übertragen, das schon jetzt die Zuständigkeit für die Zulassung gefährlicher Chemikalien hat, und wie will sie den Mißbrauch von Pflanzenschutzmitteln als chemische Waffe wirksamer verhindern? Zu Frage 39: Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) wendet bei ihren Entscheidungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Kriterien an, die von ihr veröffentlicht worden sind in den „Mitteilungen der BBA, Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Zulassungsverfahren", Berlin 1992. Das Pflanzenschutzgesetz sieht für den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln keine Weisungsbefugnis gegenüber der BBA vor. Die BBA ist als selbständige Bundesoberbehörde nach dem Pflanzenschutzgesetz als amtliche Zulassungsbehörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in eigener Verantwortung zuständig und entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Umweltbundesamt. Zu Frage 40: Produktion und Lagerung chemischer Pflanzenschutzmittel fallen unter das Chemikalienrecht und sind nicht im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeiten hierfür sind klar. Eine Änderung ist nicht angezeigt. Der Einsatz von chemischen Waffen ist durch das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege verboten. Am 13. Januar 1993 wurde in Paris das Chemiewaffenübereinkommen zur Zeichnung aufgelegt. Nach diesem Übereinkommen sind die Vertragsstaaten verpflichtet unter keinen Umständen jemals a) chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an irgendjemanden mittelbar oder unmittelbar weiterzugeben, und b) chemische Waffen einzusetzen. Das Chemiewaffenübereinkommen geht in seinem Verbotsumfang und insbesondere auch in der Verifizierung der Vertragseinhaltung durch die Vertragsstaaten weit über das Genfer Protokoll hinaus. Zur Durchführung des umfangreichen Verifikationsregimes des Übereinkommens, das nicht nur den militärischen, sondern auch den Bereich der chemischen Industrie erfaßt, wird in Den Haag eine eigene internationale Behörde, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen errichtet. Das Chemiewaffenübereinkommen wurde bislang von 160 Staaten gezeichnet und von 47 Staaten ratifiziert. Es tritt 180 Tage nach Hinterlegung der 65. Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Ratifikationsurkunde am 12. August 1994 hinterlegt. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck gegenüber allen Zeichnerstaaten für deren baldige Ratifikation und damit für das baldige Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens ein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit Inkrafttreten des Übereinkommens mit seinem umfassenden Verifikationsregime ein Einsatz jedweder Chemikalie als chemische Waffe wirksam verhindert werden wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Meinolf Michels (CDU/CSU) (Drucksache 13/3666 Fragen 41 und 42): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Wertermittlung bei der Umwandlung von LPGen (Buchwert/Verkehrswert), und haben die ehemaligen Mitglieder nun das Recht, eine Neuberechnung für ihren Vermögensanteil durchführen zu lassen? Stehen die Mittel aus dem Hilfsfonds Ost (6,5 Mio. DM aus dem Vermögen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe) ausschließlich für Prozeßkostenhilfe und Rechtsberatung für die ehemaligen Mitglieder von LPGen zur Verfügung? Zu Frage 41: Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 8. Dezember 1995 die Auslegung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes weiter verdeutlicht. Dies dürfte sich auf die Ansprüche ehemaliger LPG-Mitglieder positiv auswirken. Die Entscheidung läßt sich wie folgt zusammenfassen: 1. Für die Berechnung der Abfindungsansprüche ausgeschiedener LPG-Mitglieder sind - unabhängig vom Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der LPG - gleiche Bewertungsmaßstäbe anzulegen, d. h. Mitglieder, die erst im Zusammenhang mit der Umwandlung einer LPG ausgeschieden sind, dürfen auf der Grundlage eines sogenannten Barabfindungsangebotes der LPG nicht schlechter abgefunden werden als schon früher ausgeschiedene Mitglieder. 2. Die Höhe des Abfindungsanspruchs der ausgeschiedenen Mitglieder richtet sich nach dem Eigenkapital der LPG; bei der Ermittlung des Eigenkapitals ist der tatsächliche Wert, d. h. der aktuelle Verkehrswert, des LPG-Vermögens zugrunde zu legen und nicht der reine Buchwert. Buchwerte, die bei der Erstellung von Handelsbilanzen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs angewendet werden, sind nach Auffassung des Gerichts kein geeigneter Maßstab für den Wert einer Beteiligung an einer LPG. Auf diesen Wert einer Beteiligung kommt es nach dem Wortlaut des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes aber an. Hiermit bekräftigt der Bundesgerichtshof eine gleichlautende Feststellung in einer früheren Entscheidung, die bereits am 24. November 1993 ergangen und in zahlreichen Presseorganen veröffentlicht worden ist. Durch diese hier kurz erläuterte Entscheidung des BGH sieht sich die Bundesregierung in ihrer Haltung bestätigt. Zu Frage 42: Gegenwärtig verfügt der „Hilfsfonds Ost" über zwei Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen DM aus dem VdgB-Vermögen. Diese Mittel stehen für alle satzungsgemäßen Aufgaben des „Hilfsfonds Ost" zur Verfügung. Die Verwendung der Fondsmittel erfolgt entsprechend der Satzung und den Vergaberichtlinien des „Hilfsfonds Ost", insbesondere für - Rechts- und Sozialberatung vor allem in Fragen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und - die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern berufsständischer Organisationen in den neuen Ländern. Die Übernahme von Kosten der Prozeßführung soll nur erfolgen, soweit hierfür ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse besteht, also für sog. Musterprozesse. Das ist bei Streitigkeiten über Bilanzen in der Regel nicht der Fall. Zuwendungsempfänger sind - natürliche Personen, die vor dem 9. November 1989 als Land- und Forstwirte im Beitrittsgebiet, insbesondere als Mitglied einer LPG tätig waren, sowie deren Erben, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Organisation sowie - berufsständische Organisationen in den neuen Ländern für Aus- und Weiterbildung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidbauer.


Rede von Horst Schmidbauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, zieht man daraus auch bezüglich des eigenen Verhaltens Konsequenzen? Denn der Ausgangspunkt war ja so, daß die Straße mit Kosten in Höhe von 82,6 Millionen DM geplant war. Die Daten waren 13 Jahre alt. Als Endergebnis ist heute bekannt, daß sich die Kosten auf knapp 200 Millionen DM belaufen.
Das ist eine eklatante Abweichung, die mit Kostensteigerungen nicht mehr zu begründen ist. Sie selbst hätten im Ministerium doch sehen müssen, daß daraus Konsequenzen zu ziehen sind, wenn eine Schätzung 13 Jahre alt ist und man weiß, daß die Lärmschutzmaßnahmen vor 13 Jahren ganz andere Dimensionen hatten als 13 Jahre später. Die Frage ist, wieso Sie den Kausalzusammenhang nicht erkannt haben, den selbst Nichtfachleute sofort gesehen haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, die bayerische Straßenbauverwaltung hat uns diese von

    Parl. Staatssekretär Johannes Nitsch
    Ihnen eben genannten Kosten im Jahre 1991 für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan übergeben. Der Bundestag hat den Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Wir sind jetzt gehalten, die dort vorgesehenen Bedarfsmaßnahmen zu realisieren.
    Wir prüfen natürlich nach jeder Maßnahme - ich sagte das bereits im Zusammenhang mit einer anderen von mir gegebenen Antwort - nach § 7 BHO die Kostenentwicklung. Da gibt es ein ausgeklügeltes Verfahren, in dem immer wieder die Frage gestellt wird: Ist die jetzt anstehende Kostenhöhe noch zu vertreten? Diese Frage muß immer zwischen Ja und Nein entschieden werden. Wir prüfen; wir übernehmen nichts leichtfertig oder ungeprüft.