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    Plenarprotokoll 13/82 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 82. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksachen 13/3579 vom 26. Januar 1996 und 13/3603 vom 31. Januar 1996 - 7171 A Schicksal des abgeschobenen Kurden Orhan Sengül nach seiner Verschleppung durch die türkischen Sicherheitskräfte; Konsequenzen hinsichtlich Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber DringlAnfr 1 Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 2 Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . 7171 B Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 7172 C, 7173 A ZusFr Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7171 C, D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 7172 A, 7173 B ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7172 B, 7173 C ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 7172 B Sonderstromtarife für Privatkunden bei Betreuung von Pflegebedürftigen der Pflegestufe III MdlAnfr 1 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 7173 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 7174 A Weitere Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln mit dem Wirkstoff Diuron auf Gleisanlagen und Betriebsflächen der Deutschen Bahn AG; Ergebnis der Prüfung der Grundwassergefährdung MdlAnfr 2, 3 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 7175 A, C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 7175 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 7176 A Rolle der Wehrmacht in der Traditionspflege der Bundeswehr MdlAnfr 6 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 7176 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 7176 D Zulassungsrücknahme für die Chloranphenicol enthaltenden Tierarzneimittel MdlAnfr 7, 8 Dr. Wolfgang Wodarg SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 7177 B, C ZusFr Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . 7177 D ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 7178 C ZusFr Georg Pfannenstein SPD 7179 A Einflußnahme der Bundesregierung auf das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit, Fallahian MdlAnfr 12 Otto Schily SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 7179 B ZusFr Otto Schily SPD 7179 B ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7179D Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit Fallahian MdlAnfr 15 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 7180 A Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 7182 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7180 B ZusFr Otto Schily SPD 7180 C ZusFr Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7180 D ZusFr Konrad Kunick SPD 7181 B ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7181 B ZusFr Johannes Singer SPD 7181 C ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7181 D Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen; Kosten-Nutzen-Verhältnis und Hochwasserauswirkungen MdlAnfr 22, 23 Jella Teuchner SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7182 B, 7183 A ZusFr Jella Teuchner SPD . . . . 7182 B, 7183 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . 7182 D, 7184 A ZusFr Brunhilde Irber SPD 7182 D ZusFr Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7183 D ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7184 B Gutachten über die erreichbare Breite und Tiefe beim Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 26, 27 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7185 A, 7186 C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . 7185 A, 7186 D ZusFr Jella Teuchner SPD 7185 C ZusFr Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7185 D ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7186 A ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . 7186 B ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7187 B Auswirkungen eines staustufengestützten Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Vilshofen auf das Gebiet der Unteren Isar MdlAnfr 28 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 7187 C ZusFr Brunhilde Irber SPD 7187 C ZusFr Jella Teuchner SPD 7187 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Ursachen der aktuellen Schwierigkeiten im deutsch-tschechischen Verhältnis 7188A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 7188 A Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . 7188 B Dr. Peter Glotz SPD (zur GO) 7188 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7189 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 7190 B Günter Verheugen SPD 7192 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 7193 C Andrea Lederer PDS 7194 C Hans Klein (München) CDU/CSU . . . . 7195 C Markus Meckel SPD 7196 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7197 D Ulrich Irmer F.D.P 7199 A Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 7200 A Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 7201 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 7202 A Dr. Peter Glotz SPD 7203 A Karl Lamers CDU/CSU 7204 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 7205 C Nächste Sitzung 7205 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7207* A Anlage 2 Freigewordene Kapazitäten bei den Arbeitsämtern durch die Neuregelung der Kindergeldauszahlung MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/3579 - Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7207* B Anlage 3 Einsatz von niedrig angereichertem Uran im FRM II MdlAnfr 9 - Drs 13/3579 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 7207* D Anlage 4 Pressionen des Bundespresseamts gegen die in New York erscheinende deutschsprachige jüdische Zeitung „Aufbau" MdlAnfr 10 - Drs 13/3579 - Thomas Krüger SPD SchrAntw StSekr Peter Hausmann BK . . 7208*A Anlage 5 Stellungnahme der beteiligten Bundesministerien in der Besprechung am 19. Dezember 1995 zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit, Fallahian, und zur Frage der Ausstellung eines Haftbefehls MdlAnfr 11- Drs 13/3579 - Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw. PStSekr Rainer Funke BMJ . 7208* B Anlage 6 Stand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit Fallahian MdlAnfr 13 - Drs 13/3579 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7208* C Anlage 7 Auswirkungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit Fallahian MdlAnfr 14 - Drs 13/3579 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7208* D Anlage 8 Haltung des Auswärtigen Amtes zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit Fallahian MdlAnfr 16 - Drs 13/3579 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7208* D Anlage 9 Möglicher Ausschluß eines Teilnehmerlandes aus der Währungsunion MdlAnfr 17 - Drs 13/3579 - Wolfgang Schulhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7209* A Anlage 10 Schwierigkeiten für Fleischexporteure durch verspätete Bearbeitung von Anträgen am Hauptzollamt Hamburg-Jonas; Liquiditätsengpässe MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/3579 -Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7209* B Anlage 11 Einnahmen der Länder und Gemeinden aus Steuern und der bergrechtlichen Förderabgabe seit 1991; Auswirkungen auf den horizontalen Finanzausgleich MdlAnfr 20, 21- Drs 13/3579 - Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 7209* D Anlage 12 Auswirkungen des vom niederösterreichischen Landtag beschlossenen Nationalparkgesetzes auf die Pläne zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen; Wassertiefe MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/3579 - Robert Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7210* B Anlage 13 Befürchtung einer Ausdünnung des Eisenbahnverkehrs in dem Gebiet der Unteren Isar MdlAnfr 29 - Drs 13/3579 - Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7210* D Anlage 14 Kosten des Neubauprojekts B 2 Süd (Nürnberg/Wiener Straße zur A 6) MdlAnfr 30, 31- Drs 13/3579 - Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7211* A Anlage 15 Umwidmung ausgebauter Bundesstraßen zu Autobahnen; Kosten von Lärmschutzanlagen an der B 2 Süd (Nürnberg/Wiener Straße) im Falle einer Umwidmung MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/3579 - Günter Gloser SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7211* B Anlage 16 Beeinträchtigung der S-Bahn NürnbergRoth durch den Bau der B 2 Süd MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/3579 - Heide Mattischeck SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7211* D Anlage 17 Änderungen der Richtlinie für die Mittelvergabe für Naturschutzgroßprojekte; Begründung MdlAnfr 36, 37 - Drs 13/3579 - Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 7212* A Anlage 18 Auswirkungen einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Gebührenentwicklung im Abwasserbereich MdlAnfr 38 - Drs 13/3579 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 7212* D Anlage 19 Auslegung der EG-Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwasser betr. 3. Reinigungsstufe durch Bundesländer MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3579 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 7213* A Anlage 20 Tötung von Kindern in Waisenhäusern Chinas MdlAnfr 41 - Drs 13/3579 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7213* D Anlage 21 Zusagen der Bundesregierung gegenüber der iranischen Regierung im Zusammenhang mit der Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens gegen den iranischen Minister für Information und Sicherheit, Fallahian MdlAnfr 42 - Drs 13/3579 - Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7214* A Anlage 22 Fotos türkischer Soldaten mit enthaupteten Leichen von Kurden MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/3579 - Steffen Tippach PDS SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7214* A Anlage 23 Unumkehrbarkeit der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone als Bedingung der ehemaligen Sowjetunion für die Zustimmung zur deutschen Vereinigung MdlAnfr 45 - Drs 13/3579 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7214* C Anlage 24 Vereinbarungen der EURATOM über die Lieferung von hochangereichertem Uran mit Rußland MdlAnfr 46 - Drs 13/3579 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 7214* D Anlage 25 Verzicht auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um monatlich 4,45 DM; Erhebung einer anstaltsbezogenen Gebühr anstelle der bisherigen Einheitsgebühren MdlAnfr 47 - Drs 13/3579 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7215* A Anlage 26 Verwicklung des iranischen Ministeriums für Information und Sicherheit in den Mordanschlag auf Kurdenführer am 17. September 1992 in Berlin MdlAnfr 48 - Drs 13/3579 - Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7215* B Anlage 27 Erkenntnisse über die Beteiligung des iranischen Geheimdienstes am „Mykonos"-Attentat; Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/3579 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7215* C Anlage 28 Einrichtung eines Lehrstuhls für Suchtforschung und -prävention MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/3579 - Johannes Singer SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7215* D 82. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Becker-Inglau, Ingrid SPD 31. 1. 96 Belle, Meinrad CDU/CSU 31. 1. 96 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 31. 1. 96 Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 31. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Grund, Manfred CDU/CSU 31. 1. 96 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 31. 1. 96 Hirche, Walter F.D.P. 31. 1. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 31. 1. 96 Kanther, Manfred CDU/CSU 31. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 31. 1. 96 von Larcher, Detlev SPD 31. 1. 96 Leidinger, Robert SPD 31. 1. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 31. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Leonhard, Elke SPD 31. 1. 96 Lühr, Uwe F.D.P. 31. 1. 96 Meißner, Herbert SPD 31. 1. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 31. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 31. 1. 96 Oesinghaus, Günther SPD 31. 1. 96 Rachel, Thomas CDU/CSU 31. 1. 96 Reichardt (Mannheim), CDU/CSU 31. 1. 96 Klaus-Dieter Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 31. 1. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 31. 1. 96 Dr. Thiemann, Susanne CDU/CSU 31. 1. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 31. 1. 96 Wallow, Hans SPD 31. 1. 96 Wiefelspütz, Dieter SPD 31. 1. 96 Wohlleben, Verena SPD 31. 1. 96 Wolf (München), Hanna SPD 31. 1. 96 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3579 Fragen 4 und 5): Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie hoch die freigewordenen personellen Kapazitäten bei den Arbeitsämtern sind, nachdem das Kindergeld seit dem 1. Januar 1996 in der Regel unmittelbar vom Arbeitgeber ausgezahlt wird? Falls personelle Kapazitäten bei den Arbeitsämtern freigeworden sind, wie und wo werden diese Beschäftigten in Zukunft eingesetzt? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 4: Konkrete Angaben über Änderungen im Personalbedarf bei den Familienkassen der Arbeitsämter können erst nach Konsolidierung des neuen Verfahrens in der zweiten Hälfte 1996 gemacht werden (siehe auch Antwort der Bundesregierung vom 28. August 1995 auf die entsprechende Frage des Kollegen Gloser - BT-Drs. 13/2238, zu Nr. 7). Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Familienkassen bei den Arbeitsämtern im Jahre 1996 noch eine Vielzahl von Arbeiten aus dem Jahr 1995 zu erledigen haben, die wegen der mit der Umstellung des Verfahrens zusammenhängenden termingebundenen Arbeiten, insbesondere der Anschreibeaktionen zur Information von Kindergeldberechtigten und privaten Arbeitgebern, zurückgestellt werden mußten. Zu Frage 5: Entsprechend der Antwort auf Ihre erste Frage können auch hierzu noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Frage 9): Wie schätzt die Bundesregierung nach den Gesprächen mit der amerikanischen Delegation am 18./19. Januar 1996 die technische Machbarkeit eines Hochflußreaktors wie des FRM II mit niedrig angereichertem Uran ein? Ein Ergebnis der Studie des Argonne National Laboratory (ANL) und der Gespräche mit der amerikanischen Delegation am 18./19. Januar ist, daß ein Reaktor mit dem Fluß des FRM-II theoretisch auch mit LEU betrieben werden kann. Dies haben wir nie bestritten. Aber ebenfalls wird nicht bestritten, daß ein solcher Reaktor mit zwangsläufig erheblich höherer thermischer Leistung und deutlich höheren Bau- und Betriebskosten, beträchtliche Nachteile aufweist. Höhere thermische Leistung heißt höhere Wärmeabgabe an die Umwelt. Hierzu kommt ein Punkt, der auch in den Diskussionen der vergangenen Woche zwischen der TU München und dem ANL eine Rolle gespielt hat: Der ANL-Entwurf erlaubt mit seiner um 65 % höheren thermischen Leistung (und auch mit einem deutlich größeren Brennelement) eben nicht den Fortschritt der Experimentiertechnik und das Aufgreifen neuer Forschungsfelder, z. B. die quantitative Bestimmung von Defekten in technisch bedeutsamen Materialien, etwa in der Mikroelektronik, oder die Untersuchung der Struktur und Bewegung von Molekülen in lebenden Zellen. Diese ist z. B. für die Krebsforschung wichtig. Der FRM-II wird mit einem besonders günstigen Fluß-Leistungs-Verhältnis insbesondere Neutronen- strahlen mit erheblich niedrigerer Störstrahlung zur Verfügung stellen und durch eine erheblich niedrigere thermische Aufheizung den Einbau besonders leistungsfähiger kalter und ultrakalter Quellen ermöglichen. Dazu kommt eine Reduzierung des radioaktiven Abfalls sowie eine Verbesserung der passiven Sicherheit des Reaktors. Dies rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung den Einsatz von hochangereichertem Uran. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Peter Hausmann auf die Frage des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3579 Frage 10): Wie bringt es die Bundesregierung mit dem Prinzip der Presse- und Meinungsfreiheit in Einklang, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in einem an die in New York erscheinende deutschsprachige jüdische Zeitung „Aufbau" gerichteten Brief des Leiters der Abteilung Ausland, den kritischen Kommentar des Chetredakteurs zur Steuben-Parade in New York zum Anlaß nahm, die weitere Förderung des Blattes durch 320 Patenschaftsabonnements in Frage zu stellen, und wie beabsichtigt sie, den aus seiner Funktion aufgrund des politischen Drucks entlassenen Chefredakteur zu rehabilitieren? Die Entlassung des Chefredakteurs der Zeitschrift AUFBAU ist nicht auf Veranlassung der Bundesregierung erfolgt. Der Leiter der Auslandsabteilung des Bundespresseamtes hat in seinem Brief an den damaligen Chefredakteur des AUFBAU vom 17. Oktober 1995 den Ankauf der Abonnements nicht in Frage gestellt und ausdrücklich geschrieben, er wolle ihm keine andere Beurteilung der SteubenParade nahelegen. Es ist daher nicht erkennbar, in welcher Weise die Prinzipien der Presse- oder der Meinungsfreiheit berührt sein sollen, Die Motive der Herausgeber des AUFBAU, ihren Chefredakteur zu entlassen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie sieht weder Veranlassung noch Möglichkeit einer Rehabilitierung des ehemaligen Chefredakteurs. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Frage 11): In welcher Weise genau haben die beteiligten Bundesministerien jeweils zu der Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens sowie zu der Frage eines Haftbefehls gegen den iranischen Minister Fallahian Stellung genommen, insbesondere auf der hierzu durchgeführten Ressortbesprechung am 19. Dezember 1995? Zwischen den zuständigen Bundesministerien hat ein Meinungsaustausch zu dem vom Generalbundesanwalt gegen den iranischen Minister für Nachrichtendienste und Sicherheitsangelegenheiten Fallahian eingeleiteten Ermittlungsverfahren und zu einem möglichen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gegen Minister Fallahian ausschließlich im Hinblick darauf stattgefunden, ob hierdurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 153c Abs. 2 StPO herbeigeführt würde. Die Erörterungen dienten der internen Meinungsbildung der zuständigen Ressorts der Bundesregierung. Einzelheiten hierzu werden nicht mitgeteilt. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3579 Frage 13): Wie ist der Stand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen den iranischen Geheimdienstminister Fallahian, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ermittlungen in bezug auf die deutsch-iranischen Beziehungen? Ich bitte um Verständnis dafür, daß im Interesse der laufenden Ermittlungen Einzelheiten über den Stand des Verfahrens nicht mitgeteilt werden können. Selbstverständlich belastet der Vorgang die Beziehungen zum Iran. Über die weiteren Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen läßt sich keine Aussage machen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3579 Frage 14): Sind die Ermittlungen gegen den iranischen Geheimdienstminister Fallahian Gegenstand von Kontakten zwischen der deutschen und iranischen Regierung gewesen, und wenn ja, welchen Inhalt hatten sie? Die Ermittlungen gegen den iranischen Minister waren seit Dezember 1995 mehrmals Gegenstand von Gesprächen mit der Iranischen Botschaft in Bonn von unserer Botschaft in Teheran mit dem iranischen Außenministerium. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Frage 16): Inwieweit trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 11. Januar 1996 zu, wonach das Auswärtige Amt zur Vermeidung eines Haftbefehls eine Verfahrenseinstellung nahegelegt habe, weil bei Erlaß eines Haftbefehls für deutsche Bürgerinnen und Bürger, die sich im Iran aufhalten, die Gefahr bestände, bei körperlichen Angriffen o. ä. nicht auf ausreichenden Schutz durch die iranische Regierung hoffen zu können? Hierzu nehme ich Bezug auf das, was in Beantwortung der Frage von Herrn MdB Poppe (Nr. 11) und Ihrer eigenen Frage (Nr. 15) bereits gesagt wurde. Der Generalbundesanwalt wurde unterrichtet. Es wurde ihm jedoch keinerlei Entscheidung nahegelegt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3579 Frage 17): Treffen Presseberichte zu, nach denen der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, die Möglichkeit bestätigt, daß die an der Währungsunion teilnehmenden Staaten ein finanzpolitisch unverantwortlich handelndes Teilnehmerland nach völkerrechtlichen Grundsätzen wieder aus der Union ausschließen können, auch wenn dies nicht im Maastricht-Vertrag vorgesehen ist? Der Ausschluß eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion ist im EU-Vertrag nicht vorgesehen. Die Äußerungen des Bundesministers der Finanzen zu dieser Frage beziehen sich auf die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1993 über die Vereinbarkeit des Vertrages über die Europäische Union mit dem Grundgesetz. Dort heißt es in Ziffer C II.2 e u. a.: „Der Unions-Vertrag regelt die Währungsunion als eine auf Dauer der Stabilität verpflichtete und insbesondere Geldwertstabilität gewährleistende Gemeinschaft ... Der Vertrag setzt langfristige Vorgaben, die das Stabilitätsziel zum Maßstab der Währungsunion machen, die durch institutionelle Vorkehrungen die Verwirklichung dieses Ziels sicherzustellen suchen und letztlich - als ultima ratio - beim Scheitern der Stabilitätsgemeinschaft auch einer Lösung aus der Gemeinschaft nicht entgegenstehen." Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/3579 Fragen 18 und 19): Ist es zutreffend, daß seit Oktober letzten Jahres das Hauptzollamt Hamburg-Jonas technische Probleme bei der Abwicklung von Anträgen für Fleischausfuhren hat und trotz eines eigens dafür eingerichteten Schichtdienstes dieses Problem immer noch nicht gelöst werden konnte? Ist es zutreffend, daß den betroffenen Exporteuren deshalb weder die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt hinterlegten Kautionen noch die entsprechenden Exporterstattungen überwiesen werden konnten, und welche kurzfristig greifenden Maßnahmen für die dadurch in Liquiditätsprobleme geratenen mittelständischen Unternehmen hat die Bundesregierung vorgesehen? Zu Frage 18: Mitte Oktober ist beim Hauptzollamt HamburgJonas ein neues EDV-System für die Abwicklung von Erstattungszahlungen eingeführt worden. Aufgrund technischer und organisatorischer Probleme ist es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Erstattungsgelder und bei der Freigabe von Sicherheiten gekommen. Durch zahlreiche Sofortmaßnahmen technischer, personeller und organisatorischer Art hat sich die Lage vorübergehend entspannt. Die beantragten Erstattungszahlungen wurden in nahezu allen Fällen innerhalb der von der EG dafür vorgesehenen Frist von 2 Monaten ausgezahlt. Aufgrund einer teilweise nicht vorhersehbaren Entwicklung bei der Anzahl der eingehenden Erstattungsanträge und weiterhin bestehender Programmschwierigkeiten konnte das Problem insgesamt aber bisher nicht abschließend gelöst werden. Die Bundesregierung und die Stellen in Hamburg arbeiten jedoch weiterhin mit Hochdruck daran, eine dauerhafte Lösung sicherzustellen. Zu Frage 19: Seit Oktober 1995 bis heute sind trotz der aufgetretenen Schwierigkeiten ca. 650 Mio. DM an Ausfuhrerstattungen gewährt worden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge ab Entscheidungsreife beträgt 31 Tage, d. h., es wird nur die Hälfte des Zeitrahmens benötigt, den die EG dafür vorgesehen hat. Bei der Freigabe der bei der Lizenzstelle hinterlegten Kautionen ist es zu zeitlichen Verzögerungen gekommen, weil der Datenaustausch noch nicht zur Zufriedenheit funktioniert. Die zahlreichen Sofortmaßnahmen haben bisher zu keiner dauerhaften Lösung geführt. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Erstattungsstelle" eingerichtet, die umgehend Lösungskonzeptionen erarbeiten soll. Soweit Firmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, hat das Hauptzollamt Hamburg-Jonas Hilfe bei den Kreditinstituten angeboten. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 13/3579 Fragen 20 und 21): Wie haben sich die Einnahmen der Länder und ihrer Gemeinden aus Steuern und der bergrechtlichen Förderabgabe in den Jahren 1991 bis 1995 in den alten und neuen Bundesländern jeweils entwickelt? Welche Auswirkungen hat die Einnahmeentwicklung der Länder und ihrer Gemeinden auf den Ausgleichsmechanismus des horizontalen Länderfinanzausgleichs? Zu Frage 20: Die Steuereinnahmenentwicklung unter Einschluß der bergrechtlichen Förderabgabe der Länder und ihrer Gemeinden in der nach dem Länderfinanzausgleich relevanten Abgrenzung ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Entwicklung der Steuereinnahmen der alten und neuen Länder') von 1991 bis 1995 (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H.) 1992 19932) 19942) 19953) Länder West . . 8,8 2,9 1,4 2,2 Länder Ost .... 32,8 17,0 15,4 57,64) 1) Berlin hat bis 1994 nicht am horizontalen Länderfinanzausgleich teilgenommen 2) 1993 und 1994 vorläufig 3) Schätzung 4) Der überproportionale Anstieg in 1995 ist Ergebnis des durch das FKP eingeführten Umsatzsteuervorwegausgleichs; es ist aus diesem Grund mit den Vorjahren nicht vergleichbar Zu Frage 21: In den Jahren 1991 bis 1994 haben die 5 neuen und die 10 alten Bundesländer getrennte Finanzausgleiche durchgeführt (das Land Berlin hat nicht am Länderfinanzausgleich teilgenommen). Statt dessen erhielten die neuen Länder einschließlich Berlins Leistungen aus dem Fonds Deutsche Einheit. Diese waren gesetzlich festgelegt und nicht an die Entwicklung der Steuereinnahmen gebunden. Ab 1995 werden sich Veränderungen in der Steuereinnahmenentwicklung auf das Ausgleichsvolumen des gesamtdeutschen Länderfinanzausgleichs auswirken. Es ist zu erwarten, daß durch überproportionale Steuerzuwächse in den neuen Ländern die Ausgleichsleistungen an die neuen Länder in den Folgejahren zurückgehen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Robert Leidinger (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 24 und 25): Zieht die Bundesregierung aus dem am 14. Dezember 1995 vom Niederösterreichischen Landtag beschlossenen Nationalparkgesetz Folgerungen für ihre Pläne zum Donauausbau, und wenn ja, welche? Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die bei einem Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen zu erreichende Tiefe, den im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderten Projektes „Schnelle unkonventionelle Schiffe" entworfenen Binnenschiffstyp, der bis zu 50 40 ft.-Containertrailer aufnehmen und diese praktisch unabhängig von den Wassertiefen transportieren kann, und das zur Zeit ebenfalls mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie von der Roßlauer Schiffswerft entwikkelte besonders flachgehende Binnenschiff, das einen Konstruktionstiefgang von 1,40m haben soll? Zu Frage 24: Der Bundesregierung ist das am 14. Dezember 1995 vom Niederösterreichischen Landtag beschlossene Nationalparkgesetz nicht bekannt. Falls sich nach Auffassung der österreichischen Bundesregierung daraus Folgerungen für die Ausbauplanungen anderer Donauanliegerstaaten ableiten, wird sie dies in den bi- beziehungsweise multilateralen Gremien zur Abstimmung von Infrastrukturplanungen mit internationaler Bedeutung vorbringen. Zu Frage 25: Die Ausbauziele für den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen sind hinsichtlich Tiefen- und Breitenanforderungen auf den ökonomisch und ökologisch vorteilhaften Transport von Massengütern auf Wasserstraßen über große Transportentfernungen ausgerichtet. Der kürzlich von PLANCO Consulting bei der Bewertung des Donauausbaus für das Jahr 2010 prognostizierte Massengüteranteil von rund 75 % bestätigt, daß der Transport von Massengütern, auch längerfristig betrachtet, Grundlage der Fahrrinnentiefenbemessung für die abladebeschränkende Engpaßstrecke Straubing-Vilshofen bleiben muß. Die in der Projektierung befindlichen flachgehenden Binnenschiffstypen weisen höhere Betriebskosten, das heißt geringere Wirtschaftlichkeit gegenüber konventionellen Schiffstypen auf und sind daher aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht für Massengüterverkehr, sondern für spezifisch leichte Ladungen konzipiert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/3579 Frage 29): Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen zahlreicher Kommunalpolitiker und Verkehrsexperten in der Region DonauWald, die Deutsche Bahn AG könnte durch einen Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen zu einer weiteren Ausdünnung ihres Streckennetzes und damit zu einer weiteren Qualitätsminderung des öffentlichen Personennahverkehrs bewegt werden? Nein, denn die konkurrierenden Verkehrsmengen laufen als Langstreckentransporte ausschließlich auf Hauptstrecken der Deutschen Bahn AG, bei denen keine Ausdünnung vorgesehen ist. Im übrigen sind seit dem 1. Januar 1996 die Bundesländer für das qualitative Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 30 und 31): Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß bei der Entscheidung über den Bundesverkehrswegeplan das Projekt B 2 Nürnberg-Süd (Wiener Straße bis Anschluß A 6) mit einer Baukostensumme von 80,6 Mio. DM, deren Schätzung noch aus dem Jahre 1978 stammt, veranschlagt wurde, obwohl durch die Fachbehörden vor Ort längst unabweisliche Kosten in Höhe von fast 200 Mio. DM ermittelt waren? Was wird ein Kilometer des Neubauprojekts B 2 Süd (Nürnberg/Wiener Straße zur A 6) bei einem frühestens in fünf Jahren möglichen Baubeginn und einer angenommenen Bauzeit von sechs bis zehn Jahren dann zirka im Jahre 2010 hochgerechnet kosten, und wie verhalten sich diese Kosten zu den durchschnittlichen Baukosten pro Kilometer Bundesautobahn bzw. Bundesstraße? Zu Frage 30: Die 1978 veranschlagten Kosten für das Gesamtprojekt beliefen sich auf rund 80,6 Millionen DM. Mit diesem Betrag wurde das Projekt in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes 1985 eingestellt. Die bayerische Straßenbauverwaltung hat in diesem Zusammenhang im Jahr 1991 den Kostenansatz 1978 nochmals bestätigt. Der Deutsche Bundestag hat 1993 die Aufnahme des nicht realisierten Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplanes 1985 ohne weitere Prüfung in den Bedarfsplan 1992 beschlossen. Auf der Grundlage der Fortschreibung des Vorentwurfs wurden im März 1995 nunmehr Kosten in Höhe von rund 193 Millionen DM neu ermittelt. Seit 1991 haben sich nicht nur die Kosten im Bundesfernstraßenbau - nach den Erhebungen des statistischen Bundesamtes - erheblich erhöht. Insbesondere haben sich aus Gründen des Immissions- und Landschaftsschutzes die Aufwendungen für den Lärmschutz und die Abmessungen der Großbrücken sehr stark ausgeweitet. Zu Frage 31: Die Finanz- und Haushaltsplanung des Bundes geht grundsätzlich nicht von Prognosen über die künftige Kostenentwicklung aus. Solche können deshalb vom Bundesverkehrsministerium nicht angegeben werden. Aktuelle Kosten werden im Rahmen des Kostenmanagements von den Ländern und dem Bundesverkehrsministerium in verschiedenen Stadien der Planung ermittelt und den gem. § 7 BHO vorgeschriebenen Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterzogen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 32 und 33): Ist es zutreffend, daß dann, wenn die B 2 Süd (Nürnberg/Wiener Straße zur A 6) planerisch nicht als Bundesstraße, sondern entsprechend ihrem Ausbaustandard und Verbindungscharakter von der A 73 zur A 6 als Autobahn eingestuft worden wäre, planerisch korrekt ein Anteil an Lkw-Verkehr von 40 Prozent des Verkehrsaufkommens hätte zugrunde gelegt werden müssen, und welcher um wieviel DM höherer Aufwand für die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen hätte sich bei dem Projekt daraus ergeben? In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen 20 Jahren eine Umwidmung ausgebauter Bundesstraßen zu Bundesautobahnen vollzogen? Zu Frage 32: Die Einstufung einer Bundesfernstraße als Bundesautobahn oder Bundesstraße wird nach § 1 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 verbindlich durch den Gesetzgeber getroffen. Aus der Festlegung der Straßenklasse und deren Funktion im Netz ergeben sich die wesentlichen Festlegungen der Ausbaustandards. Der Aufwand für die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen würde in beiden Widmungsfällen von der gleichen Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzung und von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Die Widmung der Straße ist hier also ohne Belang. Zu Frage 33: In den vergangenen 20 Jahren vor 1990 sind in 44 Fällen Bundesstraßen zu Bundesautobahnen aufgestuft worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Heide Mattischek (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 34 und 35): Wird die Bundesregierung trotz der unbestrittenen Schätzungen, wonach durch das Straßenbauprojekt B 2 Süd der derzeitig im Bau befindlichen S-Bahn Nürnberg-Roth ein Fahrgastpotential von bis zu 8 Prozent wieder abgezogen wird, an der Aufnahme des Straßenbauprojektes B 2 Süd in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans festhalten, und wenn ja, wie begründet sie dies unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten? Ist es im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung verantwortbar, daß mit der B 2 Süd für ein lediglich als regionale Verbindungsstraße eingestuftes Bauprojekt im Bundesverkehrswegeplan Kosten von nahezu 200 Mio. DM aufgewandt werden sollen? Zu Frage 34: Das Parlament hat sich bereits bei der Bedarfsplanfortschreibung im Jahr 1985 sowie im Jahr 1992 in Kenntnis der Planung des S-Bahnbaus Roth-Schwabach-Nürnberg für die Einstufung des Projektes B 2 Süd in den Vordringlichen Bedarf entschieden. Der ganz überwiegende Teil der Verkehrsfunktion der B 2 ist von der S-Bahn-Parallellage nicht betroffen. Zu Frage 35: Die Wirtschaftlichkeit wird in mehreren Planungsstufen anhand aktueller Kostenermittlungen geprüft. Dies wird vor Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt geschehen. Ein Zeitpunkt hierfür kann zur Zeit nicht angegeben werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 36 und 37): Welche Änderungen der Richtlinie für die Mittelvergabe für Naturschutzgroßprojekte mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung plant die Bundesregierung, und wie werden sich diese insbesondere auf Schutzmaßnahmen durch Ankauf oder Pacht naturschutzrelevanter Flächen auswirken? Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen bei der Mittelvergabe für Großschutzprojekte insbesondere hinsichtlich des Flächenankaufs, des Abschlusses langfristiger Pachtverträge oder geleisteter Ausgleichszahlungen als flankierende Maßnahmen im Rahmen des Gewässerrandstreifenprogramms und welche fachlichen Gründe sprechen für eine Änderung der Vergaberichtlinie? Zu Frage 36: Das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erörtert zur Zeit mit den zu beteiligenden Ressorts Änderungen der derzeit gültigen Richtlinien. Demnach ist insbesondere vorgesehen, die Abwicklung der Projektförderung zu vereinfachen und Regelungen zu treffen, die die Akzeptanz dieses Förderprogrammes bei den betroffenen Organisationen und der Bevölkerung im jeweiligen Projektgebiet weiter erhöhen. Insbesondere sollen - das Antrags- sowie Berichtsverfahren vereinfacht und gelockert werden; - projekt- und/oder regionalspezifische Aspekte bei der Förderung stärker als bisher berücksichtigt werden; - solche Fördertatbestände, die bisher auf Gewässerrandstreifenprojekte beschränkt waren (Ausgleichszahlungen), für alle Projekte anwendbar werden; - die Wirkung bestimmter Instrumente durch weniger anspruchsvolle Vorgaben (Reduzierung der Mindest-Pachtdauer von 30 auf 20 Jahre) erhöht werden. Zu Frage 37: Die bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm und seinen Instrumenten zeigen, daß dieses Programm sehr gut geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung solcher Teile von Natur und Landschaft, die gesamtlich repräsentative Bedeutung haben, zu leisten. Seit Förderungsbeginn (1979) konnten bei 16 abgeschlossenen und 23 zur Zeit laufenden Projekten in allen Fällen Gebiete mit herausragendem Naturschutzwert dauerhaft gesichert werden oder dafür vorbereitet werden. Für die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt haben diese Gebiete jetzt schon in Deutschland, aber auch über unsere Grenzen hinaus, unersetzliche Bedeutung. Unabhängig davon sind Verbesserungen der Förderrichtlinien möglich. So wurde deutlich, daß die Bedingungen für die Anwendung der Instrumente „Pacht" und „Ausgleichszahlungen" stärker an die Anforderungen der Praxis angepaßt werden sollten. Deshalb wird erwogen, die Mindestpachtzeit von bisher 30 auf 20 Jahre zu reduzieren und Ausgleichszahlungen bei allen Projekten anzubieten. Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes zur Anwendung des Instrumentes „Grunderwerb" haben ergeben, daß der Ankauf von Grundstücken zielgerichtet vor allem dort vorzusehen ist, wo dies zur dauerhaften Verwirklichung der Projektziele geboten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Nutzungsänderungen bzw. völlige Nutzungseinstellungen beabsichtigt sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/3579 Frage 38): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf, Drucksache 13/1207, zu Gebührenerhöhungen im Abwasserbereich führen wird, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung anderslautende Befürchtungen, insbesondere seitens der Städte und Gemeinden und der Kommunalen Spitzenverbände? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die generelle Einführung des Standes der Technik zu § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes nicht zu Gebührenerhöhungen im Abwasserbereich führt. Anderslautende Befürchtungen sind unbegründet. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates in der Begründung zu seinem Gesetzentwurf, daß in der Praxis bereits eine weitgehende Angleichung des Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" stattgefunden hat. Spezielle Güteziele für einzelne Gewässer bleiben in Deutschland bei der Festlegung von allgemeingültigen Emissionsstandards unberücksichtigt. So wird auch in Zukunft nicht - wie zum Teil unterstellt - generell eine Desinfektion zur Bekämpfung von Keimen und Viren flächendeckend verlangt werden. Dies werden die Wasserbehörden - wie schon in der Vergangenheit - nur dann im Einzelfall tun, wenn die konkrete Gewässernutzung (z. B. Badegewässer) dies erfordert. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß die Anforderungen nach dem Stand der Technik im Wasserbereich von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates verbindlich konkretisiert werden, Bundesregierung und Länder also selbst dafür Sorge tragen können, daß die befürchteten Gebührenerhöhungen nicht eintreten. Anlage 19 Antwort des Pari. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen, die Bundesländer oder Teile davon als „weniger empfindliche Gebiete" nach der EG-Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwasser zu definieren, um die 3. Reinigungsstufe nicht einführen zu müssen, und wann hat die Bundesregierung die EG-Kommission über die Ausweisung empfindlicher bzw. weniger empfindlicher Gebiete informiert? Wie reagiert die Bundesregierung darauf, daß einige Bundesländer die EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalen Abwassern dahin gehend auslegen, daß in empfindlichen Gebieten nur der Grenzwert für Phosphor eingehalten werden muß und daher auf eine Denitrifikation durch eine 3. Reinigungsstufe verzichtet werden kann, und wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung ein entsprechendes Länderverhalten mit der Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser der Gemeinden in Gewässer, in der für alle größeren Kommunen die 3. Reinigungsstufe vorgeschrieben ist? Zu Frage 39: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen das Land oder Teile davon als „weniger empfindliche Gebiete" nach der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser ausgewiesen werden sollen. Auch hat nach allem, was der Bundesregierung bekannt ist, kein Bundesland die Absicht, die 3. Reinigungsstufe überhaupt nicht einzuführen. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben allerdings Teile ihres Landes als „empfindliche Gebiete" ausgewiesen oder beabsichtigen dies. Damit ist nicht der generelle Verzicht auf die 3. Reinigungsstufe verbunden. In erster Linie soll die von der EG-Richtlinie geforderte Umsetzungsfrist 31. Dezember 1998, bis zu der die weitergehende Abwasserreinigung in empfindlichen Gebieten einzurichten ist, auf Teile des Landes begrenzt werden. Diese Ausweisung treffen die Bundesländer in eigener Verantwortung im Rahmen der ihnen durch das Grundgesetz übertragenen Verantwortung für die Wasserwirtschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß flächendeckend entsprechend den nationalen Vorschriften die 3. Reinigungsstufe so schnell wie möglich eingeführt werden muß. Die Bundesregierung hat die EG-Kommission mit Schreiben vom 16. Mai 1994 entsprechend Artikel 5 der Richtlinie über die Ausweisung von empfindlichen Gebieten in Baden-Württemberg und Bayern informiert. Eine offizielle Mitteilung Sachsens über die Ausweisung liegt noch nicht vor. Zu Frage 40: Wie bereits in der Antwort auf die vorherige Frage ausgeführt, ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß ein Bundesland auf die Stickstoffelimination generell zu verzichten beabsichtigt. Dies würde auch gegen geltendes nationales Recht verstoßen. Nach Anhang 1 zur Rahmen-AbwasserVwV nach § 7 a WHG besteht die Verpflichtung, in allen Kläranlagen über 5 000 Einwohnerwerten die Stickstoffelimination und ab 20 000 Einwohnerwerten die Phosphorelimination durchzuführen. Nach nationalem Recht - siehe § 7 a Abs. 2 WHG - ist für die Nachrüstung bestehender Anlagen allerdings keine bestimmte Frist vorgeschrieben. Insbesondere Nord- und Ostsee verlangen eine rasche Verwirklichung der weitergehenden Abwasserreinigung sowohl bei Phosphor wie bei Stickstoff. Dies hat die Bundesregierung mehrfach auch gegenüber den Bundesländern erklärt. Sie hat aber Verständnis dafür, daß angesichts der vor allem in den neuen Ländern anstehenden enormen Investitionen diese Länder juristisch abgesicherte Wege suchen, den Auflagen der EU-Richtlinie nachzukommen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/3579 Frage 41): Kann die Bundesregierung die Meldung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch/Asia bestätigen, daß in der Volksrepublik China in Waisenhäusern Kinder systematisch getötet werden, und welche Informationen liegen ggf. der Bundesregierung hierzu im einzelnen vor? Die Bundesregierung kennt den Bericht von Human Rights Watch über die chinesischen Waisenhäuser. Die chinesische Regierung hat den Wahrheitsgehalt dieser Berichte bestritten. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Verhältnisse in chinesischen Waisenhäusern. Sie kann daher nicht bestätigen, daß in der Volksrepublik China Kinder systematisch getötet werden. Sie weiß aber, daß die Qualität der Pflege in chinesischen Waisenhäusern, auch in „Vorzeigeeinrichtungen", nicht unserem Standard entspricht. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Frage 42): Wie erklärt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des iranischen Außenministers Welajati gegenüber der Teheraner Tageszeitung „Keyhan" wenige Tage nach diesem Treffen („Der deutsche Bundesanwalt kann alles mögliche sagen. Dies wird aber von der Regierungsseite in Deutschland nicht akzeptiert"), und welche Zusagen oder Erklärungen als mögliche Grundlage dieser im Ton der Gewißheit gehaltenen Ankündigung des Ministers hat die Bundesregierung der iranischen Regierung gegenüber getroffen? *) *) Siehe hierzu Frage 11 Die Bundesregierung hat gegenüber der iranischen Regierung keine entsprechenden Zusagen oder Erklärungen abgegeben. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Tippach (PDS) (Drucksache 13/3579 Fragen 43 und 44): Sind der Bundesregierung die Bilder bekannt, die in der Ausgabe der Wochenzeitung The European" vom 11. bis 17. Januar 1996 veröffentlicht wurden und Mitglieder der Hakkari Bergbrigade der türkischen Armee zeigen, die vor enthaupteten Leichen kurdischer Guerilleros der Nationalen Befreiungsarmee Kurdistans, ARGK, mit den Köpfen der Toten in der Hand posieren? Hat die Bundesregierung - ähnlich wie das Europaparlament am 18. Januar 1996 - gegenüber den Verantwortlichen der türkischen Armee und der türkischen Regierung dieses barbarische Vorgehen verurteilt und Aufklärung verlangt? Zu Frage 43: Der Bundesregierung ist ein Artikel aus der Wochenzeitung „The European" vom 11. Januar bekannt, in dem auf einem Bild ein Mann in Uniform zu erkennen ist, der einen abgetrennten Kopf in der Hand hält. In anderen Zeitungsartikeln und in Publikationen kurdischer Organisationen sind weitere Fotos von uniformierten Männern veröffentlicht, die mit den Köpfen vor ihnen liegender Leichen posieren. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die den Vorwurf bestätigen, bei den abgebildeten Personen handele es sich um Angehörige der türkischen Streitkräfte. Zu Frage 44: Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Es trifft nicht zu, daß das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 18. Januar gegenüber den Verantwortlichen der türkischen Armee und der türkischen Regierung das Vorgehen verurteilt und Aufklärung verlangt hat. Das Europäische Parlament hat sich in seiner Entschließung „über die Bilder schokkiert" gezeigt und „den [Europäischen] Rat und die [Europäische] Kommission aufgefordert", den „Zeitungsberichten nachzugehen". Die Bundesregierung unterstützt eine Initiative der italienischen EU-Präsidentschaft, die den italienischen Botschafter in Ankara angewiesen hat, die türkische Regierung um Aufklärung der Vorwürfe zu ersuchen und zu unterstreichen, daß eine etwaige Bestätigung der erhobenen Vorwürfe entschiedene Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen nach sich ziehen müsse. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/3579 Frage 45): Hat jemals im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion die Sowjetunion die Unumkehrbarkeit der Bodenreform in ihrer einstigen Besatzungszone SBZ/DDR zur Bedingung für die Zustimmung zur deutschen Vereinigung gemacht? Die Bundesregierung hat mehrfach dargetan (insbesondere in der von Bundesminister Bohl vorgelegten Chronologie vom 2. September 1994), daß die sowjetische Forderung, die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 dürften nicht mehr rückgängig gemacht werden, bis in die Schlußphase der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen mit Nachdruck aufrechterhalten wurde. Die Frage ist schließlich im Zwei-plus-Vier-Kontext durch den Brief der Außenminister Genscher und de Maizière vom 12. September 1990 an die Außenminister der Sowjetunion, der USA, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs geregelt worden. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Frage 46): Wann ist das Auswärtige Amt zum ersten Mal über die Verhandlungen zwischen Euratom und dem russischen Atomministerium Minatom über die Lieferung von hochangereichertem Uran unterrichtet worden, und wie werden die außenpolitischen Folgen dieses Geschäfts eingeschätzt? Die Bundesregierung ist über Verhandlungen zwischen Euratom und dem russischen Atomministerium über die Lieferung von hochangereichertem Uran nicht unterrichtet. Für die Versorgungsagentur der europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die nach dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft „über das ausschließliche Recht verfügt, Verträge über die Lieferung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen" (Art. 52 EURATOM- Vertrag), besteht keine rechtliche Verpflichtung, die Bundesregierung über etwaige Verhandlungen zur Umsetzung dieses Rechts zu unterrichten. Die Bundesregierung gibt zu Aktivitäten der Versorgungsagentur, die unter Aufsicht der Kommission steht, grundsätzlich keine Stellungnahmen ab. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/3579 Frage 47): Ist die Bundesregierung bereit, Einfluß auf die Länder dahin gehend zu nehmen, daß die vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühr um monatlich 4,45 DM nicht zustande kommt, angesichts des Potentials für Kostenreduzierung im Programmaufwand, im Personalaufwand, bei den übrigen betrieblichen Aufwendungen und vor allem auch durch kostensparende Kooperationen, wie z. B. Anstaltsfusionen, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Idee einer anstaltsbezogenen Gebühr statt der bisherigen Einheitsgebühr? Die Entscheidung über die vorgeschlagene Gebührenerhöhung sowie die Frage, ob diese Erhöhung den Rahmen einer angemessenen Gebührenbelastung für die Rundfunkteilnehmer einhält, liegt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung ausschließlich bei den Ländern. Dies gilt gleichermaßen für die Frage, ob die bisherige Einheitsgebühr durch eine anstaltsbezogene Gebühr ersetzt werden sollte. Für die Bundesregierung besteht daher keine Zuständigkeit, auf die Entscheidung der Länder Einfluß zu nehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/3579 Frage 48): Trifft es zu, daß das iranische Ministerium für Information und Sicherheit nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz direkt in den Mordanschlag auf Kurdenführer am 17. September 1992 in Berlin verwickelt ist? In Ergänzung seiner bisherigen Behördenauskünfte in der Strafsache gegen Youssef Amin u. a. wegen Verdachts des Mordes (sog. „Mykonos"-Verfahren) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund einer Unterrichtung durch einen befreundeten Partnerdienst mit Schreiben vom 19. Dezember 1995 gegenüber dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mitgeteilt, daß es Ende November 1995 gerichtsverwertbar zuverlässige Erkenntnis erlangt habe, wonach „ein Arbeitsbereich des Direktorats für Auslandsoperationen des iranischen Ministeriums für Information und Sicherheit ... direkt in den Mordanschlag auf Kurdenführer am 17. September 1992 in Berlin verwickelt" war, indem Anfang September 1992 - vor dem Mordanschlag - ein Team von Teheran nach Berlin entsandt wurde, das den Anschlag vorbereitet habe. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3579 Fragen 49 und 50): Seit wann verfügt die Bundesregierung über die am 11. Januar 1995 auch dem Berliner Kammergericht vorgelegte Erkenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz, daß die iranische Staatsregierung am „Mykonos"-Attentat auf iranische Oppositionspolitiker durch einen V-Mann sowie ein in Berlin noch zur Tatzeit anwesendes Geheimdienstteam direkt beteiligt war? Wann hat die Bundesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Bundestages (PKK) über den „Vorgang von besonderer Bedeutung" im Sinne des 2 Abs. 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes unterrichtet, daß nach den am 11. Januar 1995 auch dem Berliner Kammergericht vorgelegten Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz die iranische Staatsregierung am „Mykonos"-Attentat auf iranische Oppositionspolitiker durch ein im Berlin anwesendes Geheimdienstteam direkt beteiligt war? Zu Frage 49: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einer Behördenauskunft vom 22. April 1993 den Hinweis auf eine Verstrickung iranischer Nachrichtendienste in den Anschlag mitgeteilt. Diese Erklärung wurde durch die Behördenauskunft vom 19. Dezember 1995 mit dem aus der Antwort zu Frage Nr. 48 bekannten Inhalt ergänzt. Weitere Einzelheiten sind für eine öffentliche Erörterung nicht geeignet. Die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Bundestages wurde wiederholt unterrichtet. Zu Frage 50: Die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Bundestages wurde wiederholt über die Entwicklung des „Mykonos"-Verfahrens unterrichtet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singer (SPD) (Drucksache 13/3579 Fragen 51 und 52): Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit unternommen, ggf. mit den Ländern oder in Zusammenarbeit mit Universitäten einen Lehrstuhl für Suchtforschung und Suchtprävention einzurichten? 7216* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1996 Ist der Bundesregierung bekannt, daß namhafte Wissenschaftler entweder Konzepte zur Begegnung der Suchtproblematik bereits vorgelegt haben (Professor Hurrelmann von der Universität Bielefeld) oder jedenfalls hierzu bereit sind (Professor Reuband von der Universität Dresden), und wann wird die Bundesregierung diese Konzepte wie angekündigt unterstützen? Zu Frage 51: Mit Schreiben vom 22. November 1995 habe ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bergmann-Pohl, an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz mit der Bitte gewandt, in einer der nächsten Kultusministerkonferenzen zu klären, ob und in welcher Weise die Länder bereit sind, die notwendigen Voraussetzungen für eine Verstärkung der Suchtforschung zu schaffen. Dabei haben wir über den mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes „Suchtforschung" bereits geleisteten wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser Forschung hinaus, weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Bundeskompetenz aufgezeigt. Diese bestehen einmal im Rahmen des Hochschulsonderprogrammes II - 1996 bis 2000 -, dessen Fortführung derzeit mit den Ländern verhandelt wird und für das der Bund bereit ist, ca. 1,17 Milliarden DM zur Verfügung zu stellen. Zum anderen im Rahmen des Modellversuchsprogrammes der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), wofür allerdings ein entsprechender Antrag durch ein Bundesland Voraussetzung ist. Mit Schreiben vom 10. Januar 1996 hat uns der Generalsekretär der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder mitgeteilt, daß unser Anliegen in den zuständigen Hochschulausschuß eingebracht wird und wir über das Ergebnis zur gegebenen Zeit informiert werden. Eine unmittelbare Zusammenarbeit mit Universitäten zum Zwecke der Einrichtung eines Lehrstuhls für Suchtforschung und Suchtprävention ist dem Bund nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung nicht möglich. Zu Frage 52: Die Bereitschaft namhafter Wissenschaftler und einzelne Konzepte sind der Bundesregierung bekannt. Letztlich ist es aber eine Entscheidung der Länder, in welcher Weise Maßnahmen zur Verstärkung der Suchtforschung umgesetzt werden und welchen konzeptionellen Vorschlägen bzw. Vorstellungen man dabei folgt. Danach richten sich auch zeitlich die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es liegt also bei den Ländern, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Singer.


Rede von Johannes Singer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, wozu die Berichtspflicht des Generalbundesanwalts gegenüber dem Bundesminister der Justiz dient, wenn nicht zur Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht? Wie wollen Sie diese ausüben, wenn Sie Weisungen für das anhängige Ermittlungsverfahren schon jetzt kategorisch ausschließen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    So ganz kategorisch habe ich sie nicht ausgeschlossen. Ich habe lediglich gesagt, daß wir in der Vergangenheit davon Abstand genommen haben, dem Generalbundesanwalt insoweit Weisungen zu erteilen.