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    Vokabeln: 6
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    Plenarprotokoll 13/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Inhalt: Nachruf auf das Mitglied des Deutschen Bundestages Rainer Haungs 7131 A Erweiterung der Tagesordnung 7147 A Tagesordnungspunkt 12: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 (Drucksachen 13/3061, 13/3498) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Dreßler, Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines GesundheitsstrukturKonsolidierungsgesetzes (Drucksachen 13/3039, 13/3498) 7131 C Eva-Maria Kors CDU/CSU 7131 D Dr. Martin Pfaff SPD 7133C, 7146 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7135D Dr. Paul K. Friedhoff F D P. 7137 A Dr. Ruth Fuchs PDS 7138 A Ulf Fink CDU/CSU 7138 D Dr. Martin Pfaff SPD 7139C, 7143B, C Waltraud Lehn SPD 7140A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7142 B, 7146 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7144 C Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht (Drucksachen 13/1693, 13/2942, 13/3362, 13/3527) 7147A Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Kinderarbeit in der Welt (Drucksachen 13/1079, 13/1233 Nr. 1.6, 13/1857) 7147 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 7147 C Petra Ernstberger SPD 7148 C Johannes Singhammer CDU/CSU 7149 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 7150 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7150 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 7151 D Rosel Neuhäuser PDS 7152 D Marlies Pretzlaff CDU/CSU 7153 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7154 B Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7155 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 1994 (Drucksache 13/194) 7156 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafverfahrensänderungsgesetzes - DNA-Analyse („genetischer Fingerabdruck") (Drucksache 13/667) 7156 C c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafverfahrensänderungsgesetzes - Genetischer Fingerabdruck (Drucksache 13/ 3116) 7156 C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 7156 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 7158 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7159 D Heinz Lanfermann F.D.P 7161 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7162 A Ronald Pofalla CDU/CSU 7163 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7163 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7165 A Nächste Sitzung 7166 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7167* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7167* C 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Beginn: 10.15 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 19. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 19. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 19. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 19. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 19. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 19. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 19. 1. 96 Glücklich, Wilma CDU/CSU 19. 1. 96 Gröhe, Hermann CDU/CSU 19. 1. 96 Großmann, Achim SPD 19. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 1. 96 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 19. 1. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 19. 1. 96 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 19. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 19. 1. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 19. 1. 96 ' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 19. 1. 96 ' Koschyk, Hartmut CDU/CSU 19. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 19. 1. 96 Leidinger, Robert SPD 19. 1. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 19. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 19. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 19. 1. 96 ' Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 19. 1. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 19. 1. 96 Neumann (Gotha), SPD 19. 1. 96 Gerhard Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 19. 1. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 19. 1. 96 ' Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 1. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 19. 1. 96 Rixe, Günter SPD 19. 1. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 19. 1. 96 ' Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 19. 1. 96 Seuster, Lisa SPD 19. 1. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 19. 1. 96 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 19. 1. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 19. 1. 96 Wallow, Hans SPD 19. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 19. 1. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 692. Sitzung am 15. Dezember 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-AndG) - Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Fünftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5. SGB V-ÄndG) - Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe - Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) - Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen - Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Mai 1984 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) - Gesetz zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 - Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten - Mikrozensusgesetz und Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1995 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs - gesetz 1995 - BBVAnpG 95) - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Zweites Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) - Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra - ... Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (. . . SGB V-Anderungsgesetz - ... SGB V-ÄndG) - Zweites Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes - Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErgG) 1996 - - Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum ... Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (. . . SGB V-Änderungsgesetz -): Die vom Deutschen Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossene Änderung des § 311 SGB V widerspricht der einstimmig beschlossenen Initiative des Bundesrates vom 22. September 1995 zur unbefristeten Verlängerung der kirchlichen Fachambulanzen. Die vorgesehene Umwandlung der Ambulanzen in Gemeinschaftseinrichtungen niedergelassener Vertragsärzte und das erleichterte Niederlassungsrecht für an den Fachambulanzen tätige Ärzte bedeutet die Auflösung der Fachambulanzen. Dies bedauert der Bundesrat. Der Beschluß des Bundestages berücksichtigt in keiner Weise, daß die kirchlichen Fachambulanzen in der ehemaligen DDR unter schwierigsten Bedingungen Hervorragendes für die Bevölkerung geleistet haben, daß sie sich auch nach der Vereinigung bewährten und bei den Menschen in einem hohen Ansehen stehen, daß sie einen festen Platz in der ambulanten Versorgung haben, wirtschaftlich und effizient arbeiten und außerdem dem gesundheitspolitisch gewollten Wettbewerbsgedanken und der Wahlmöglichkeit von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung tragen. Mit der Auflösung wird zugleich ein Modell für die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung zerschlagen. Die Auflösung der 45 bestehenden Fachambulanzen bedeutet auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den rund 200 kommunalen und staatlichen Polikliniken. Diese sind weiterhin unbefristet zugelassen. Dies ist um so unverständlicher, als eine Umwandlung der kirchlichen Fachambulanzen in den Polikliniken vergleichbare eigenständige ambulante Einrichtungen, die ein auch von den kirchlichen Fachambulanzen mitgetragener Kompromiß gewesen wäre, nicht zugelassen wurde. Der Bundesrat verzichtet dennoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil ansonsten die kirchlichen Fachambulanzen aufgrund der bestehenden Rechtslage schon zum 31. Dezember 1995 aufzulösen wären und dies zum aktuellen Verlust von mehreren hundert Arbeitsplätzen führen würde. Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes: Die Anwendung des Fleischhygienerechts in der Praxis hat gezeigt, daß insbesondere im Zusammenhang mit dem illegalen Einsatz von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen und in Teilbereichen erhebliche Probleme bei der Ahndung und einer effektiven Überwachung bestehen. Da die Verbraucherschutzmaßnahmen schon am lebenden Tier einsetzen müssen und eine strafrechtliche Verfolgung von rechtswidrig handelnden Tierbesitzern unabdingbar ist, müssen die Rechtslücken - den §§ 8, 15 und 17 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vorgelagert - geschlossen werden. Dazu ist es erforderlich, grundsätzliche Beschaffenheitsanforderungen für die der Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere festzuschreiben. Dieses auch deshalb, weil die Stoffe beim lebenden Tier angewendet werden und die fleischhygienerechtliche Genußtauglichkeitskennzeichnung nicht die allgemeine Verkehrsfähigkeit des Fleisches, sondern lediglich das dokumentiert, was die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Trichinenuntersuchung sowie der stichprobenweisen Rückstandsuntersuchungen nach den rechtlich fixierten Vorgaben zu leisten vermögen. Es ist nicht tolerierbar, daß Tiere mit Rückständen von verbotenen Stoffen oder Schlachttiere innerhalb festgesetzter Wartezeiten in den Verkehr gebracht oder geschlachtet werden. Da es praktisch unmöglich ist, die gesamte Palette von Rückständen im Rahmen der routinemäßigen Schlachttier- und Fleischuntersuchung abzudecken, der Besitzer aber über die eingsetzten Stoffe unterrichtet ist, muß sich ein entsprechendes Verbot schon im Vorfeld der Lebensmittelgewinnung an ihn richten. Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, die für die Manipulation am lebenden Tier Verantwortlichen wirksam zur Rechenschaft ziehen und einer Ausuferung krimineller Machenschaften begegnen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch an die Forderung nach Maßnahmen bei mangelhafter Kennzeichnung der Schlachttiere nach dem Beschluß des Bundesrates vom 17. Februar 1995 (- BR-Drucksache 1895 [Beschluß] -) erinnert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die aufgezeigten Rechtslücken durch entsprechende Änderung des Fleischhygienegesetzes bei nächster Gelegenheit zu schließen und ergänzende Vorschriften bei der anstehenden Änderung der Fleischhygiene-Verordnung aufzunehmen. Der Bundesrat bittet ferner, in bezug auf das Geflügelfleischhygienerecht analog zu verfahren und zu prüfen, ob zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes vor Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung auch die Ergänzung anderer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErgG) 1996-: 1. Mit dem Jahressteuergesetz 1996 ist eine Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts erfolgt, die im Hinblick auf die nicht erfolgte Anpassung der außersteuerlichen Bestimmungen des Reisekostenrechts in Bundes- und Landesgesetzen in vielen Fällen zu einer Besteuerung des Auslagenersatzes bei Dienstreisen führt. Der Bundesrat hält die damit verbundene erhebliche Verwaltungsmehrarbeit für nicht vertretbar. Er bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern unverzüglich eine Neuregelung zu erarbeiten, die den nach der Regelung des Jahressteuergesetzes 1996 auftretenden Verwaltungsaufwand vermeidet. Dazu verweist er auf seinen Beschluß vom 3. November 1995 zu Punkt 39 (Drucksache 600/95 - Beschluß -). Der Bundesrat sieht trotz seiner Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluß davon ab, aus dem o. g. Grund den Vermittlungsausschuß anzurufen, damit das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 1996 in Kraft treten kann. 2. Das Jahressteuergesetz 1996 sieht vor, daß ab 1. Januar 1996 sowohl im unternehmerischen Bereich als auch bei der Gestellung von Kraftwagen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer der Vorteil aus der privaten Pkw-Nutzung pauschaliert wird. Für reine Privatfahrten sollen monatlich 1 v. H. des Listenpreises und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/ Betriebsstätte monatlich 0,03 v. H. des Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Eine weitere Prüfung der Auswirkungen dieser Neuregelung auf die Automobilindustrie hat ergeben, daß bei der im Vermittlungsverfahren getroffenen Regelung nicht alle Einzelheiten bedacht worden sind. Insgesamt wird die neue Regelung - besonders bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse - gegenüber dem geltenden Recht zu einer deutlich höheren Besteuerung führen. Hinzu kommen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, die sich dadurch ergeben, daß die Automobilhersteller ihren Mitarbeitern - als Alternative zum Kauf eines Jahreswagens - verschiedentlich ein Fahrzeug zur Miete anbieten. In diesen Fällen war unter Zugrundelegung der geltenden Bestimmungen bei den Arbeitnehmern, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, regelmäßig kein geldwerter Vorteil zu erfassen. Nach der vorgesehenen Neuregelung würde sich dies ändern. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, diese neuen Regelungen im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996): 1. Der Bundesrat weist hinsichtlich der im Etatentwurf 1996 vorhandenen Finanzierungslücke und der zur Deckung dieses Defizits ergriffenen Maßnahmen auf folgendes hin: a) Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) - BR-Drucksache 450/95 - und zu dem Finanzplan des Bundes 1995 bis 1999 - BR-Drucksache 451/95 - hervorgehoben, daß die Ausgabenkürzungen 1996 für den gesamten Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsschutz die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verkennt. Soweit nunmehr in dem Bundeshaushalt ein Zuschuß von 4,3 Milliarden DM an die Bundesanstalt für Arbeit eingestellt ist, trägt auch dieser Ansatz nach wie vor der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht hinreichend Rechnung. Die wirtschaftliche Entwicklung läßt bedauerlicherweise erwarten, daß die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau weiterhin Bestand haben wird. Seit der Vorlage des Haushaltsentwurfs hat sich hieran nichts geändert. Damit verbleibt es dabei, daß kein besonderer Grund zu der Annahme besteht, der bisherige Zuschuß zur Bundesanstalt für Arbeit i. H. v. 8 Milliarden DM könne gekürzt werden. b) Die Aufstockung des Ansatzes für die Arbeitslosenhilfe um 2,2 Milliarden DM gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 14,8 Milliarden DM berücksichtigt die vom Bundesrat bereits erhobenen Einwände gegen die Pläne zur Kürzung der Leistungen im Bereich der Arbeitslosenhilfe nicht. Der Bundesrat weist nochmals daraufhin, daß er insbesondere folgende - z. T. erst jetzt konkretisierte - geplante Maßnahmen ablehnt: - Die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe, - die Senkung der Bemessungsentgelte für die Arbeitslosenhilfe jährlich um 5 Prozent bis auf den durchschnittlichen Tariflohn der untersten Lohngruppe, - die Einbeziehung von Arbeitslosen in die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erst nach 12 Monaten (bisher nach 6 Monaten). Diese Maßnahmen führen zu Kostenverlagerungen auf die Länder und Gemeinden. Der Bund will damit Etatsanierung auf Kosten dieser Gebietskörperschaften durchführen. Dies gilt auch für die Schiffsbauhilfen. Nachdem die Bundesregierung bedauerlicherweise bereits bei den Wettbewerbshilfen eine Reduzierung des Bundesanteils von 50 v. H. auf 33,3 v. H. vorgenommen hat, ist nunmehr auch der Bundesanteil an den Zinszuschüssen zur Finanzierung von Aufträgen an die deutschen Schiffswerften trotz sektoraler Förderzuständigkeit auf die Hälfte reduziert worden. c) Die Deckung der Defizite durch geplante Privatisierungen, welche Erlöse von 9 Milliarden DM erbringen sollen, stellt eine Maßnahme dar, die ausschließlich zur Finanzierung der Ausgaben des Jahres 1996 dienen soll. Maßnahmen zur nachhaltigen Ausgabenplanung angesichts verminderter Einnahmen und eines strukturellen Defizits fehlen. d) Der Bundesrat hält insbesondere die angekündigte Veräußerung der Bundesanteile an der „Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH" und der „Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft - Deutschbau -" für bedenklich. Die erwarteten Privatisierungserlöse i. H. v. 4 Milliarden DM sind mit dem Verkauf der beiden Wohnungsgesellschaften im Jahre 1996 nicht zu erzielen. Unter derartigem Zeit- und Erlösdruck sind seriöse Privatisierungen nicht erreichbar. Es werden lediglich Ängste und Unsicherheiten bei den betroffenen rund 50 000 Haushalten ausgelöst. 2. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderte Personalstellen und geltendgemachter Sachmittelbedarf nicht in vollem Umfang berücksichtigt worden sind. Die Anforderungen sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundesrates erforderlich. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz souveräne Verfassungsorgane. Hiermit ist die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates durch den Bundestag nicht vereinbar. Denn diese Nichtberücksichtigung ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Der Bundesrat erwartet, daß bei künftigen Haushaltsplanungen den guten parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechend seine für eine effektive Arbeit erforderliche sächliche und personelle Ausstattung im Bundeshaushalt angemessen dotiert wird. 3. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Beschluß vom 22. September 1995 - Drucksache 450/95 (Beschluß) -. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 16. Januar 1996 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag der Mahnung und Erinnerung an die jüdischen Opfer des Massenmordes während der Nazidiktatur zwischen 1933 und 1945 in Deutschland" - Drucksache 13/810 - zurückgezogen. Des weiteren hat die Gruppe der PDS mit Schreiben vom 18. Januar 1996 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs" - Drucksache 13/1726 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/2109, 13/2402 Nr. 1 Drucksachen 13/2139, 13/2402 Nr. 2 Drucksachen 13/2248, 13/2402 Nr. 4 Drucksachen 13/2144, 13/2643 Nr. 1 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1718, 13/2275 Nr. 1.1 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7539, 13/725 Nr. 133 7170* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksachen 12/7144, 13/725 Nr. 170 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/3002, 13/725, Nr. 12 Drucksachen 13/1096 (Berichtigung) Drucksache 13/1338, Nr. 2.13 Drucksache 13/2674, Nr. 2.12 Finanzausschuß Drucksache 13/2306, Nr. 1.1 Drucksache 13/2674, Nr. 2.22 Drucksache 13/2674, Nr. 2.24 Drucksache 13/2674, Nr. 2.32 Drucksache 13/2674, Nr. 2.42 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2306, Nr. 2.32 Drucksache 13/2306, Nr. 2.43 Drucksache 13/2306, Nr. 2.89 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2494, Nr. 1.7 Drucksache 13/2494, Nr. 1.11 Drucksache 13/2674, Nr. 2.30 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218, Nr. 91 Drucksache 13/614, Nr. 2.10 Drucksache 13/614, Nr. 2.11 Drucksachen 12/7741, 13/725, Nr. 1.50 Drucksache 13/2306, Nr. 2.52 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/2306, Nr. 2.48 Drucksache 13/2306, Nr. 2.88 Drucksache 13/2306, Nr. 2.99 Drucksache 13/2494, Nr. 1.8 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/2306, Nr. 2.4 Drucksache 13/2426, Nr. 1.6 Drucksache 13/2674, Nr. 2.29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bei jeder gesundheitspolitischen Debatte der letzten Monate erleben wir hier starke Worte der SPD und einige Wochen später im Bundesrat die Tatsache, daß die SPD die hier kritisierten Gesetze passieren läßt. Das ist die Realität.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Frau Lehn, wir haben den totalen Überblick. Der genialste Einfall der Koalition seit der neuen Regierungsbildung war, die Gesundheitspolitik auf einzelne Sektoren und einzelne Gesetze aufzuteilen; die SPD hat das bis heute gar nicht so richtig erkannt.
    Wir haben alle bisher eingebrachten Gesetze, von den Hausärzten bis zur Positivliste, im Bundesrat durchgesetzt. Deshalb stimmt unser Kompaß, Frau Lehn.
    Meine Damen und Herren, weder Gesundbeterei noch Schönfärberei führen an der Realität vorbei: Die Ausgabendynamik in den Sozialsystemen ist nicht mehr finanzierbar. Wir werden in diesem Jahr in der Sozialversicherung insgesamt durch Gesetze, die wir im Konsens beschlossen haben, Beitragserhöhungen bekommen, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellen.
    Die gemeinsam beschlossene Pflegeversicherung wird Mitte dieses Jahres zu Beitragserhöhungen von 0,7 Prozentpunkten führen; die gemeinsam beschlossene Rentenreform hat bereits zu einer Beitragserhöhung von 0,6 Prozentpunkten geführt. Ich bleibe dabei: In der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen wir im Laufe des Jahres eine durchschnittliche Beitragserhöhung von mindestens 0,5 Prozent, was auf einen Verschiebebahnhof zurückzuführen ist, der 1989 parteiübergreifend zwischen der SPD und der Koalition im Zuge der Rentenreform beschlossen worden ist: Für Arbeitslose werden nämlich ab 1995 geringere Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt.
    Des weiteren sind Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung auf Druck der Bundesländer im Zuge der Krankenhausreform 1992 zustande gekommen.
    Beitragserhöhungen um höchstens 1,8 Prozent -0,7 Prozent bei der Pflegeversicherung, 0,6 Prozent bei der Rentenversicherung, durchschnittlich 0,5 Prozent bei der Krankenversicherung - werden nur dann Realität bleiben, wenn es gelingt, diese Gesundheitsreform zu realisieren. Wenn sie scheitert, werden wir allein im Jahr 1996 eine Erhöhung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge von über 2 Prozent bekommen.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Das haben Sie zu verantworten!)

    Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Solidaritätszuschlag, dessen jährliches Aufkommen 29 Milliarden DM ausmacht, möchte ich darauf hinweisen, daß die Gesamtbeitragsbelastung in der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa 35 Milliarden DM jährlich beträgt. Ich bin immer wieder überrascht, daß man über diese Größenordnung, die ja weit über die des Solidaritätszuschlags hinausgeht, so gut wie keine Diskussion führt.
    Ich spreche von diesem Aspekt zu Beginn meiner Rede, weil immer noch viele Politiker und Funktionäre die Träume hegen, man könnte die Finanzgrundlagen in der Sozialversicherung stabilisieren, ohne daß es jemand merkt.

    (Waltraud Lehn [SPD]: Wer macht das?)

    Ich trete mit Nachdruck dafür ein, daß man dieses
    realistische Bild der Öffentlichkeit auch vor Wahlen
    mitteilt; denn die Öffentlichkeit hat einen Anspruch

    Bundesminister Horst Seehofer
    darauf, daß sie vor dem 10. und 24. März dieses Jahres die Wahrheit erfährt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mich muß niemand überzeugen, daß die Mobilisierung der Wachstumskräfte und die Steigerung der Beschäftigung die zentralen Aufgaben der nächsten Wochen sind. Wir müssen aber auch die Spirale durchbrechen - die Sozialpolitik muß dazu ihren Beitrag leisten -, daß steigende Sozialausgaben durch Kostensteigerungen zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen und Arbeitslosigkeit ihrerseits wieder steigende Sozialausgaben bewirkt. Wer diese schlimme soziale Spirale durchbrechen will, muß auch über die Sozialpolitik einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen in unseren Sozialhaushalten leisten. Dazu zählt auch der Krankenhausbereich.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Von 1992 bis heute sind die Krankenhausausgaben in Deutschland von 64 Milliarden DM auf 80 Milliarden DM gestiegen. Das ist ein Zuwachs von 24,3 Prozent. Allein durch diesen Zuwachs ist in der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zeitraum ein Defizit von 8,5 Milliarden DM entstanden. Wir müssen aber hinzufügen, daß dieses Defizit der Krankenversicherung gleichzeitig einen Milliardenüberschuß für die Krankenhäuser bedeutet -


Rede von Hans-Ulrich Klose
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Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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    Rede von Horst Seehofer


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    - sofort -, weshalb die Krankenhäuser finanziell im Moment besser dastehen, Herr Professor Pfaff, als jemals zuvor in den 90er Jahren.
    Jetzt bitte die Zwischenfrage.