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    Plenarprotokoll 13/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Inhalt: Nachruf auf das Mitglied des Deutschen Bundestages Rainer Haungs 7131 A Erweiterung der Tagesordnung 7147 A Tagesordnungspunkt 12: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 (Drucksachen 13/3061, 13/3498) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Dreßler, Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines GesundheitsstrukturKonsolidierungsgesetzes (Drucksachen 13/3039, 13/3498) 7131 C Eva-Maria Kors CDU/CSU 7131 D Dr. Martin Pfaff SPD 7133C, 7146 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7135D Dr. Paul K. Friedhoff F D P. 7137 A Dr. Ruth Fuchs PDS 7138 A Ulf Fink CDU/CSU 7138 D Dr. Martin Pfaff SPD 7139C, 7143B, C Waltraud Lehn SPD 7140A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7142 B, 7146 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7144 C Zusatztagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht (Drucksachen 13/1693, 13/2942, 13/3362, 13/3527) 7147A Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Kinderarbeit in der Welt (Drucksachen 13/1079, 13/1233 Nr. 1.6, 13/1857) 7147 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 7147 C Petra Ernstberger SPD 7148 C Johannes Singhammer CDU/CSU 7149 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 7150 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7150 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 7151 D Rosel Neuhäuser PDS 7152 D Marlies Pretzlaff CDU/CSU 7153 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7154 B Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7155 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 1994 (Drucksache 13/194) 7156 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafverfahrensänderungsgesetzes - DNA-Analyse („genetischer Fingerabdruck") (Drucksache 13/667) 7156 C c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafverfahrensänderungsgesetzes - Genetischer Fingerabdruck (Drucksache 13/ 3116) 7156 C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 7156 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 7158 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7159 D Heinz Lanfermann F.D.P 7161 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7162 A Ronald Pofalla CDU/CSU 7163 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7163 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7165 A Nächste Sitzung 7166 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7167* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7167* C 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Beginn: 10.15 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 19. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 19. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 19. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 19. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 19. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 19. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 19. 1. 96 Glücklich, Wilma CDU/CSU 19. 1. 96 Gröhe, Hermann CDU/CSU 19. 1. 96 Großmann, Achim SPD 19. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 1. 96 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 19. 1. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 19. 1. 96 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 19. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 19. 1. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 19. 1. 96 ' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 19. 1. 96 ' Koschyk, Hartmut CDU/CSU 19. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 19. 1. 96 Leidinger, Robert SPD 19. 1. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 19. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 19. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 19. 1. 96 ' Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 19. 1. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 19. 1. 96 Neumann (Gotha), SPD 19. 1. 96 Gerhard Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 19. 1. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 19. 1. 96 ' Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 1. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 19. 1. 96 Rixe, Günter SPD 19. 1. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 19. 1. 96 ' Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 19. 1. 96 Seuster, Lisa SPD 19. 1. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 19. 1. 96 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 19. 1. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 19. 1. 96 Wallow, Hans SPD 19. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 19. 1. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 692. Sitzung am 15. Dezember 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-AndG) - Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Fünftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5. SGB V-ÄndG) - Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe - Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) - Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen - Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Mai 1984 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) - Gesetz zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 - Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten - Mikrozensusgesetz und Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1995 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs - gesetz 1995 - BBVAnpG 95) - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Zweites Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) - Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra - ... Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (. . . SGB V-Anderungsgesetz - ... SGB V-ÄndG) - Zweites Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes - Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErgG) 1996 - - Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum ... Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (. . . SGB V-Änderungsgesetz -): Die vom Deutschen Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossene Änderung des § 311 SGB V widerspricht der einstimmig beschlossenen Initiative des Bundesrates vom 22. September 1995 zur unbefristeten Verlängerung der kirchlichen Fachambulanzen. Die vorgesehene Umwandlung der Ambulanzen in Gemeinschaftseinrichtungen niedergelassener Vertragsärzte und das erleichterte Niederlassungsrecht für an den Fachambulanzen tätige Ärzte bedeutet die Auflösung der Fachambulanzen. Dies bedauert der Bundesrat. Der Beschluß des Bundestages berücksichtigt in keiner Weise, daß die kirchlichen Fachambulanzen in der ehemaligen DDR unter schwierigsten Bedingungen Hervorragendes für die Bevölkerung geleistet haben, daß sie sich auch nach der Vereinigung bewährten und bei den Menschen in einem hohen Ansehen stehen, daß sie einen festen Platz in der ambulanten Versorgung haben, wirtschaftlich und effizient arbeiten und außerdem dem gesundheitspolitisch gewollten Wettbewerbsgedanken und der Wahlmöglichkeit von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung tragen. Mit der Auflösung wird zugleich ein Modell für die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung zerschlagen. Die Auflösung der 45 bestehenden Fachambulanzen bedeutet auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den rund 200 kommunalen und staatlichen Polikliniken. Diese sind weiterhin unbefristet zugelassen. Dies ist um so unverständlicher, als eine Umwandlung der kirchlichen Fachambulanzen in den Polikliniken vergleichbare eigenständige ambulante Einrichtungen, die ein auch von den kirchlichen Fachambulanzen mitgetragener Kompromiß gewesen wäre, nicht zugelassen wurde. Der Bundesrat verzichtet dennoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil ansonsten die kirchlichen Fachambulanzen aufgrund der bestehenden Rechtslage schon zum 31. Dezember 1995 aufzulösen wären und dies zum aktuellen Verlust von mehreren hundert Arbeitsplätzen führen würde. Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes: Die Anwendung des Fleischhygienerechts in der Praxis hat gezeigt, daß insbesondere im Zusammenhang mit dem illegalen Einsatz von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen und in Teilbereichen erhebliche Probleme bei der Ahndung und einer effektiven Überwachung bestehen. Da die Verbraucherschutzmaßnahmen schon am lebenden Tier einsetzen müssen und eine strafrechtliche Verfolgung von rechtswidrig handelnden Tierbesitzern unabdingbar ist, müssen die Rechtslücken - den §§ 8, 15 und 17 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vorgelagert - geschlossen werden. Dazu ist es erforderlich, grundsätzliche Beschaffenheitsanforderungen für die der Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere festzuschreiben. Dieses auch deshalb, weil die Stoffe beim lebenden Tier angewendet werden und die fleischhygienerechtliche Genußtauglichkeitskennzeichnung nicht die allgemeine Verkehrsfähigkeit des Fleisches, sondern lediglich das dokumentiert, was die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Trichinenuntersuchung sowie der stichprobenweisen Rückstandsuntersuchungen nach den rechtlich fixierten Vorgaben zu leisten vermögen. Es ist nicht tolerierbar, daß Tiere mit Rückständen von verbotenen Stoffen oder Schlachttiere innerhalb festgesetzter Wartezeiten in den Verkehr gebracht oder geschlachtet werden. Da es praktisch unmöglich ist, die gesamte Palette von Rückständen im Rahmen der routinemäßigen Schlachttier- und Fleischuntersuchung abzudecken, der Besitzer aber über die eingsetzten Stoffe unterrichtet ist, muß sich ein entsprechendes Verbot schon im Vorfeld der Lebensmittelgewinnung an ihn richten. Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, die für die Manipulation am lebenden Tier Verantwortlichen wirksam zur Rechenschaft ziehen und einer Ausuferung krimineller Machenschaften begegnen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch an die Forderung nach Maßnahmen bei mangelhafter Kennzeichnung der Schlachttiere nach dem Beschluß des Bundesrates vom 17. Februar 1995 (- BR-Drucksache 1895 [Beschluß] -) erinnert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die aufgezeigten Rechtslücken durch entsprechende Änderung des Fleischhygienegesetzes bei nächster Gelegenheit zu schließen und ergänzende Vorschriften bei der anstehenden Änderung der Fleischhygiene-Verordnung aufzunehmen. Der Bundesrat bittet ferner, in bezug auf das Geflügelfleischhygienerecht analog zu verfahren und zu prüfen, ob zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes vor Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung auch die Ergänzung anderer Rechtsvorschriften erforderlich ist. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErgG) 1996-: 1. Mit dem Jahressteuergesetz 1996 ist eine Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts erfolgt, die im Hinblick auf die nicht erfolgte Anpassung der außersteuerlichen Bestimmungen des Reisekostenrechts in Bundes- und Landesgesetzen in vielen Fällen zu einer Besteuerung des Auslagenersatzes bei Dienstreisen führt. Der Bundesrat hält die damit verbundene erhebliche Verwaltungsmehrarbeit für nicht vertretbar. Er bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern unverzüglich eine Neuregelung zu erarbeiten, die den nach der Regelung des Jahressteuergesetzes 1996 auftretenden Verwaltungsaufwand vermeidet. Dazu verweist er auf seinen Beschluß vom 3. November 1995 zu Punkt 39 (Drucksache 600/95 - Beschluß -). Der Bundesrat sieht trotz seiner Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluß davon ab, aus dem o. g. Grund den Vermittlungsausschuß anzurufen, damit das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 1996 in Kraft treten kann. 2. Das Jahressteuergesetz 1996 sieht vor, daß ab 1. Januar 1996 sowohl im unternehmerischen Bereich als auch bei der Gestellung von Kraftwagen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer der Vorteil aus der privaten Pkw-Nutzung pauschaliert wird. Für reine Privatfahrten sollen monatlich 1 v. H. des Listenpreises und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-/ Betriebsstätte monatlich 0,03 v. H. des Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Eine weitere Prüfung der Auswirkungen dieser Neuregelung auf die Automobilindustrie hat ergeben, daß bei der im Vermittlungsverfahren getroffenen Regelung nicht alle Einzelheiten bedacht worden sind. Insgesamt wird die neue Regelung - besonders bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse - gegenüber dem geltenden Recht zu einer deutlich höheren Besteuerung führen. Hinzu kommen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, die sich dadurch ergeben, daß die Automobilhersteller ihren Mitarbeitern - als Alternative zum Kauf eines Jahreswagens - verschiedentlich ein Fahrzeug zur Miete anbieten. In diesen Fällen war unter Zugrundelegung der geltenden Bestimmungen bei den Arbeitnehmern, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, regelmäßig kein geldwerter Vorteil zu erfassen. Nach der vorgesehenen Neuregelung würde sich dies ändern. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, diese neuen Regelungen im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996): 1. Der Bundesrat weist hinsichtlich der im Etatentwurf 1996 vorhandenen Finanzierungslücke und der zur Deckung dieses Defizits ergriffenen Maßnahmen auf folgendes hin: a) Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) - BR-Drucksache 450/95 - und zu dem Finanzplan des Bundes 1995 bis 1999 - BR-Drucksache 451/95 - hervorgehoben, daß die Ausgabenkürzungen 1996 für den gesamten Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsschutz die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verkennt. Soweit nunmehr in dem Bundeshaushalt ein Zuschuß von 4,3 Milliarden DM an die Bundesanstalt für Arbeit eingestellt ist, trägt auch dieser Ansatz nach wie vor der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht hinreichend Rechnung. Die wirtschaftliche Entwicklung läßt bedauerlicherweise erwarten, daß die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau weiterhin Bestand haben wird. Seit der Vorlage des Haushaltsentwurfs hat sich hieran nichts geändert. Damit verbleibt es dabei, daß kein besonderer Grund zu der Annahme besteht, der bisherige Zuschuß zur Bundesanstalt für Arbeit i. H. v. 8 Milliarden DM könne gekürzt werden. b) Die Aufstockung des Ansatzes für die Arbeitslosenhilfe um 2,2 Milliarden DM gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 14,8 Milliarden DM berücksichtigt die vom Bundesrat bereits erhobenen Einwände gegen die Pläne zur Kürzung der Leistungen im Bereich der Arbeitslosenhilfe nicht. Der Bundesrat weist nochmals daraufhin, daß er insbesondere folgende - z. T. erst jetzt konkretisierte - geplante Maßnahmen ablehnt: - Die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe, - die Senkung der Bemessungsentgelte für die Arbeitslosenhilfe jährlich um 5 Prozent bis auf den durchschnittlichen Tariflohn der untersten Lohngruppe, - die Einbeziehung von Arbeitslosen in die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erst nach 12 Monaten (bisher nach 6 Monaten). Diese Maßnahmen führen zu Kostenverlagerungen auf die Länder und Gemeinden. Der Bund will damit Etatsanierung auf Kosten dieser Gebietskörperschaften durchführen. Dies gilt auch für die Schiffsbauhilfen. Nachdem die Bundesregierung bedauerlicherweise bereits bei den Wettbewerbshilfen eine Reduzierung des Bundesanteils von 50 v. H. auf 33,3 v. H. vorgenommen hat, ist nunmehr auch der Bundesanteil an den Zinszuschüssen zur Finanzierung von Aufträgen an die deutschen Schiffswerften trotz sektoraler Förderzuständigkeit auf die Hälfte reduziert worden. c) Die Deckung der Defizite durch geplante Privatisierungen, welche Erlöse von 9 Milliarden DM erbringen sollen, stellt eine Maßnahme dar, die ausschließlich zur Finanzierung der Ausgaben des Jahres 1996 dienen soll. Maßnahmen zur nachhaltigen Ausgabenplanung angesichts verminderter Einnahmen und eines strukturellen Defizits fehlen. d) Der Bundesrat hält insbesondere die angekündigte Veräußerung der Bundesanteile an der „Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH" und der „Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft - Deutschbau -" für bedenklich. Die erwarteten Privatisierungserlöse i. H. v. 4 Milliarden DM sind mit dem Verkauf der beiden Wohnungsgesellschaften im Jahre 1996 nicht zu erzielen. Unter derartigem Zeit- und Erlösdruck sind seriöse Privatisierungen nicht erreichbar. Es werden lediglich Ängste und Unsicherheiten bei den betroffenen rund 50 000 Haushalten ausgelöst. 2. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderte Personalstellen und geltendgemachter Sachmittelbedarf nicht in vollem Umfang berücksichtigt worden sind. Die Anforderungen sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Bundesrates erforderlich. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz souveräne Verfassungsorgane. Hiermit ist die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates durch den Bundestag nicht vereinbar. Denn diese Nichtberücksichtigung ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Der Bundesrat erwartet, daß bei künftigen Haushaltsplanungen den guten parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechend seine für eine effektive Arbeit erforderliche sächliche und personelle Ausstattung im Bundeshaushalt angemessen dotiert wird. 3. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Beschluß vom 22. September 1995 - Drucksache 450/95 (Beschluß) -. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 16. Januar 1996 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag der Mahnung und Erinnerung an die jüdischen Opfer des Massenmordes während der Nazidiktatur zwischen 1933 und 1945 in Deutschland" - Drucksache 13/810 - zurückgezogen. Des weiteren hat die Gruppe der PDS mit Schreiben vom 18. Januar 1996 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs" - Drucksache 13/1726 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/2109, 13/2402 Nr. 1 Drucksachen 13/2139, 13/2402 Nr. 2 Drucksachen 13/2248, 13/2402 Nr. 4 Drucksachen 13/2144, 13/2643 Nr. 1 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1718, 13/2275 Nr. 1.1 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7539, 13/725 Nr. 133 7170* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1996 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksachen 12/7144, 13/725 Nr. 170 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/3002, 13/725, Nr. 12 Drucksachen 13/1096 (Berichtigung) Drucksache 13/1338, Nr. 2.13 Drucksache 13/2674, Nr. 2.12 Finanzausschuß Drucksache 13/2306, Nr. 1.1 Drucksache 13/2674, Nr. 2.22 Drucksache 13/2674, Nr. 2.24 Drucksache 13/2674, Nr. 2.32 Drucksache 13/2674, Nr. 2.42 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2306, Nr. 2.32 Drucksache 13/2306, Nr. 2.43 Drucksache 13/2306, Nr. 2.89 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2494, Nr. 1.7 Drucksache 13/2494, Nr. 1.11 Drucksache 13/2674, Nr. 2.30 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218, Nr. 91 Drucksache 13/614, Nr. 2.10 Drucksache 13/614, Nr. 2.11 Drucksachen 12/7741, 13/725, Nr. 1.50 Drucksache 13/2306, Nr. 2.52 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/2306, Nr. 2.48 Drucksache 13/2306, Nr. 2.88 Drucksache 13/2306, Nr. 2.99 Drucksache 13/2494, Nr. 1.8 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/2306, Nr. 2.4 Drucksache 13/2426, Nr. 1.6 Drucksache 13/2674, Nr. 2.29
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich möchte Sie bitten, stehenzubleiben, um unseres Kollegen Rainer Haungs zu gedenken.
Gestern abend verstarb unerwartet und auf tragische Weise unser Kollege Rainer Haungs mitten in der parlamentarischen politischen Arbeit in Bonn., Er verließ uns von einer Stunde auf die andere.
Rainer Haungs wurde am 7. September 1942 in Lahr im Schwarzwald geboren. Er besuchte das Gymnasium in seiner Heimatstadt, der er sich sehr verbunden fühlte. Nach seinem Abitur absolvierte er eine Lehre, nahm danach ein Studium der Wirtschaftswissenschaft in Freiburg auf, das er als Diplom-Volkswirt abschloß. Er war verwurzelt in Lahr, unternehmerisch, politisch, und - was das wichtigste ist - dort lebt seine Familie.
Sowohl als mittelständischer Unternehmer als auch in der politischen Arbeit in anderen Ausschüssen brachte sich Rainer Haungs mit seinem Sachverstand nüchtern und sachlich ein.
Bereits im Jahre 1975 schloß er sich der ChristlichDemokratischen Union an, für die er im gleichen Jahr in den Gemeinderat seiner Heimatstadt einrückte. 1983 gelang ihm als Direktkandidat des Wahlkreises Emmendingen-Lahr der Einzug in den Deutschen Bundestag. Als Mitglied der Bundestagsausschüsse für Verkehr und Petitionen, später dann des Wirtschaftsausschusses gelang es ihm, seine Vorstellungen in die parlamentarische Arbeit einzubringen.
Rainer Haungs war ein Politiker, der mit Mut und Offenheit nach vorne blickte und die Fähigkeit hatte, andere für seine Sichtweisen zu gewinnen. Zum Bild seiner Persönlichkeit gehörte auch, daß er Kunst und Musik liebte. Als Förderer junger Künstler richtete sich sein Interesse vor allem auf die moderne Kunst.
Wir gedenken seiner in Dankbarkeit und Anerkennung. Seiner Familie, seiner Frau, seinen beiden Töchtern, seiner Mutter, gilt unsere tiefempfundene Anteilnahme.
Sie haben sich zu Ehren unseres verstorbenen Kollegen Rainer Haungs erhoben. Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf:
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
- Drucksache 13/3061 - (Erste Beratung 71. Sitzung)

- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Dreßler, Klaus Kirschner, Petra Ernstberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesundheitsstruktur-Konsolidierungsgesetzes
- Drucksache 13/3039 - (Erste Beratung 71. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß)

- Drucksache 13/3498 -
Berichterstattung: Abgeordnete Eva-Maria Kors
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Wir verfahren so.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Eva-Maria Kors.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Kors


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben. Die Notwendigkeit solcher Gesetze wird von keiner Seite bestritten. Das Defizit der Krankenkassen und die Ausgabenentwicklung im Krankenhaussektor sind hinlänglich bekannt. Wenn wir die Ausgabendynamik im Krankenhausbereich jetzt nicht wirksam begrenzen, stellt sich die Frage nach der Funktionsfähigkeit der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung. Um dies nicht zu riskieren, ziehen wir die Notbremse und budgetieren die Krankenhausausgaben für ein weiteres Jahr, indem wir sie an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anbinden.

    Eva-Maria Kors
    Leider scheint es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, daß Sie unseren Weg nicht gehen wollen. Ihr eigener Entwurf sieht zwar ebenfalls eine Budgetierung der Krankenhausausgaben vor, zusätzlich möchten Sie aber die Deckelung für alle Bereiche festlegen und außerdem eine dauerhafte globale Budgetierung der Krankenhausausgaben einführen. Sie setzen damit für die Zukunft auf staatliche Reglementierung, obwohl sich in der Vergangenheit gezeigt hat, daß die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen durch obrigkeitliche Verordnungen nicht in den Griff zu bekommen ist.
    Deshalb setzen wir auf den Vorrang der Selbstverwaltung, der nach unserer Vorstellung auch im Krankenhausbereich ab 1997 Wirklichkeit werden soll; denn den tatsächlichen Finanzbedarf und die Möglichkeiten zur Ausnutzung von Wirtschaftlichkeitsreserven kann doch ein Politiker nicht besser beurteilen als die Partner der Selbstverwaltung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch unser Gesetz wird die drohende Kostenlawine 1996 aufgehalten. Es sieht daher auch keine Ausnahmetatbestände vor, durch die die Budgetierung unterlaufen werden könnte. Dies bedeutet aber nicht, daß es durch das Krankenhausstabilisierungsgesetz zu einem Systembruch mit der Krankenhausplanung oder Pflege-Personalregelung kommen soll.
    Deshalb werden zusätzliche medizinische Kapazitäten, die bereits in der Krankenhausplanung der Länder für 1995 vorgesehen waren, im Budget 1996 berücksichtigt. Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen, die erst 1996 in Betrieb gehen, müssen also nicht um ihre Existenz fürchten. Aus der Bezugnahme auf die Krankenhausplanung in dem Gesetzentwurf folgt, daß der Sondertatbestand auch dann erfüllt sein kann, wenn der Krankenhausplan selbst nicht geändert wurde. Auf diese Weise tragen wir den unterschiedlichen Festlegungen in den Krankenhausplänen der verschiedenen Bundesländer Rechnung.
    Darüber hinaus ist mit der Krankenhausplanung selbstverständlich nicht nur der Krankenhausplan im Wortsinn gemeint, sonst hätten wir diesen Begriff ja auch gewählt. Die Krankenhausplanung kann auch durch die Investitionsförderung der Länder berührt werden, da diese in einem engen Zusammenhang mit dem Krankenhausplan steht.
    Ein weiterer Sondertatbestand besteht darin, daß die Folgekosten von Veränderungen des Leistungsangebots nach Maßgabe der Krankenhausplanung, die 1996 erstmals ganzjährig anfallen, zu einer entsprechenden Erhöhung des Budgets 1996 führen.
    Entsprechendes gilt natürlich auch und erst recht für das im Laufe des Jahres 1995 auf Grund der PflegePersonalregelung eingestellte Personal. Auch diese Stellen müssen 1996 ganzjährig finanziert werden.
    Diese Klarstellung, meine Damen und Herren, halte ich für wichtig, auch um Mißverständnissen vorzubeugen. Keine Krankenschwester und kein Krankenpfleger, der 1995 eingestellt wurde, muß
    befürchten, durch unser Gesetz den Arbeitsplatz zu verlieren.
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch einmal auf die zum Teil doch etwas maßlose Kritik der Krankenhäuser oder aus dem Krankenhausbereich an unserem Gesetzentwurf eingehen. Die Krankenhäuser konnten mit der Deckelung von 1993 bis 1995 ganz gut leben. Um zirka 18 Prozent steigerten sich die Mittel für die stationäre Versorgung in den neuen und um zirka 40 Prozent in den alten Bundesländern. Die Steigerungsrate lag damit deutlich höher als der Einnahmenzuwachs der GKV. Dieser erheblichen Steigerungsrate stehen sinkende Belegungstage gegenüber. Diese sind um zirka 8 bis 10 Prozent zurückgegangen. Fairerweise muß man dazu sagen, daß dieser Rückgang politisch gewollt war.
    Jetzt ist es unser erklärtes Ziel, die Wirtschaftlichkeitsreserven im Krankenhausbereich voll auszuschöpfen. Denn daß es immer noch zahlreiche ungenutzte wirtschaftliche Reserven gibt, ist unbestritten. Die Krankenhäuser sind auch gar nicht so einfallslos, wie man das angesichts manchen Lamentos meinen könnte. Zahlreiche innovative Klinikleitungen haben sich bereits auf die neue Situation eingestellt und zum Beispiel ihre Labors mit denen anderer Krankenhäuser zusammengelegt oder durch den zentralen Einkauf von Medikamenten Kosten gespart. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß dies möglich ist. In meinem Wahlkreis spart ein kleines Krankenhaus 100 000 DM jährlich ein, weil es sich mit preisgünstiger einkaufenden Partnern zusammengetan hat.
    Es gibt weitere Beispiele für Einsparpotentiale etwa durch Maßnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Ich wundere mich etwas, daß ich hierzu bisher nichts von der Fraktion der Grünen gehört habe, sondern das erst im „Ärzteblatt" gelesen habe. Bei einem Pilotprojekt am Städtischen Krankenhaus in München-Neuperlach, bei der das komplette Krankenhaus einer Umweltbetriebsprüfung unterzogen wurde, kam man zu folgenden Ergebnissen: Bis zu 25 Prozent der Energiekosten im Krankenhaus können durch eine konsequente Modernisierung der Heizungssysteme eingespart werden. Das gleiche gilt für Lüftungsanlagen. In einem 1 200-Betten-Haus sind auf diese Weise ohne irgendwelche Kosten für Neuinvestitionen 160 000 DM eingespart worden. Zudem kann ein beträchtlicher Teil der Einwegartikel im Krankenhaus ersetzt oder ersatzlos gestrichen werden. Vieles andere ist noch möglich.
    Meine Damen und Herren, ich finde nicht, daß wir zu viel verlangen, wenn wir die Krankenhäuser auffordern, diese und andere Potentiale zu nutzen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ein modernes Krankenhausmanagement braucht unsere Gesetzesinitiative nicht zu fürchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Ein Niedergang der deutschen Krankenhauslandschaft steht uns nicht bevor. Dies gilt um so mehr, als

    Eva-Maria Kors
    ja gar keine Kürzungen vorgesehen sind. Die BAT- Anbindung bedeutet auch für 1996 einen Zuwachs, und zwar auf dem hohen Niveau, das die Krankenhausausgaben heute erreicht haben. Hinzu kommt, daß die Pflegeversicherung den Krankenhäusern ermöglicht, Pflegepatienten früher zu entlassen oder sie nicht aufzunehmen und damit Fehlbelegungen oder lange Verweildauern abzubauen.
    Meine Damen und Herren, sollte dieses Gesetz den Bundestag heute nicht passieren - ich gehe nicht davon aus -, so ist nicht nur mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe zu rechnen, sondern für meine Begriffe auch damit, daß alle anderen politischen Reformüberlegungen, zum Beispiel im ambulanten Bereich, obsolet wären.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen, den ich bereits anläßlich der ersten Lesung dieses Gesetzes angesprochen habe. Sie ahnen es; ich komme auf die Frage der Instandhaltungsinvestitionen der Krankenhäuser zu sprechen. Ich habe kein Verständnis dafür, daß die Bundesländer - mit Ausnahme Bayerns, lieber Herr Kollege Zöller - versuchen, sich hier aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Bis 1993 haben sie den Erhaltungsaufwand bezahlt. Eine juristische Spitzfindigkeit hat dazu geführt, daß sie von dieser Verpflichtung befreit sind. Seitdem laufen 500 bis 600 Millionen DM Instandhaltungskosten auf, 500 bis 600 Millionen DM, die zusätzlich in den Länderkassen verbleiben. Ihnen von der SPD-Bundestagsfraktion - ich bedauere das sehr - fällt dazu nichts Besseres ein, als diese Kosten nun ohne Kompensation der Krankenversicherung zuzuweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Schlimm!)

    Daß zusätzliche Ausgaben in dieser Größenordnung beitragsrelevant sind, müßte eigentlich jedem klar sein. Ebenso klar ist, daß ein Zusammenhang zwischen Lohnnebenkosten und Arbeitsplätzen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion sollte deshalb selbstbewußt und mutig genug sein, hier einen anderen, von der Sache her notwendigen Standpunkt einzunehmen als die SPD-geführten Bundesländer.

    (Regina Schmidt-Zadel [SPD]: Wir sind immmer mutig!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie alle wissen: Wir wollten die Budgetierung für 1996 an sich nicht. Wir wollten auch im Krankenhausbereich der Selbstverwaltung den Vorrang einräumen, was aber schließlich an Sachzwängen gescheitert ist. Auf gar keinen Fall möchten wir über 1996 hinaus die Kreativität, den Sachverstand und die Selbstverantwortung der Betroffenen durch eine obrigkeitliche Deckelung unterdrücken.
    An dieser Stelle möchte ich Herrn Minister Seehofer einmal Dank dafür sagen, daß er sein Ziel, eine freiheitliche und selbstverantwortliche Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens, konsequent und unermüdlich verfolgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deshalb haben wir vor, ab 1997 durch die Einbeziehung des Krankenhausbereichs der Selbstverwaltung die Gesamtverantwortung für die Ausgaben der GKV einzuräumen. Dabei knüpfen wir an die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeleitete Reform an. Die leistungsorientierte Vergütung im Krankenhaus und die strukturelle Entwicklung zu mehr Wirtschaftlichkeit bei Sicherung der Qualität läßt sich nur so erreichen.
    Vor diesem Hintergrund ist die notwendige Stabilisierung der Krankenhausausgaben für 1996 zu sehen. Das vorliegende Gesetz wird deshalb einen Beitrag dazu leisten, daß wir eine zukunftsorientierte Krankenhausfinanzierung in Deutschland bekommen, die sowohl den Belangen der Patienten als auch denen der Beitragszahler und der Leistungserbringer gerecht wird.
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)