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    Plenarprotokoll 13/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen französischen Staatspräsidenten François Mitterrand 6969 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Alfred Dregger, Günther Bredehorn und Dr. Klaus-Dieter Uelhoff 6969 C Wahl des Abgeordneten Karl-Heinz Hornhues zum stellvertretenden Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . ... 6969 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6969 D Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung 6970 B Nachträgliche Ausschußüberweisungen 6970 B Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer ökologischen Besteuerung von Energie (Energiesteuergesetz) (Drucksache 13/ 3067) . .. . 6971 A b) Antrag der Fraktion der SPD: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitskosten senken, die Wirtschaft ökologisch modernisieren (Drucksache 13/3230) . . . . 6971 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS: Regulierung und Verknappung des Angebotes erschöpfbarer Energierohstoffe und Einrichtung einer Energierohstoffagentur (Drucksache 13/3492) 6971 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6971 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU 6972 D Rudolf Scharping SPD 6974 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 6978 B, 6994 C Rolf Köhne PDS 6980 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 6982 A Rudolf Dreßler SPD . . . . . . . 6986 D, 7008 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 6989 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6992 A, 6995 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 6995 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6996 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 6997 C Birgit Homburger F.D.P. 6998 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . 6999C, 7004 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . 6999 D Anke Fuchs (Köln) SPD . . 7001 A, 7005 B, 7008 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7005 C, 7009 B Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Gewässer schützen - Kosten senken (Drucksache 13/3490) . . 7010 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Susanne Kastner, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung (Drucksachen 13/1057, 13/3095) 7010 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer (Drucksachen 12/8344, 13/ 305, 13/1101) 7010 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die ökologische Qualität von Gewässern (Drucksachen 13/725 Nr. 169, 13/3175) 7010 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Drucksache 13/3494) . . . 7010 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7010 D Susanne Kastner SPD . . . . . . . . 7011 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 7013 C Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF ... . . . . . . . . . 7014 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7015 D Birgit Homburger F.D.P. 7017 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . 7018 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 7019C Christoph Matschie SPD 7020 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 7022 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Drucksachen 13/1809,13/2043) . . . 7025 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksachen 13/1811, 13/2042, 13/3499, 13/3500, 13/3501) . . . . . . . . . 7025 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7025 C Ulrike Mascher SPD 7026 A, 7027 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 7027 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 7027 D, 7029 B Rudolf Scharping SPD 7029 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7029 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7030 C Heidemarie Lüth PDS 7031 B Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 13/3495) 7031 D b) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleich währungsbedingter Einkommensverluste (Drucksache 13/3143) . 7032 A c) Antrag der Abgeordneten Christa Nikkels, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Petitionsrecht und parlamentarische Kontrolle im Bereich der Telekommunikation und des Postwesens (Drucksache 13/3327) 7032 A d) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhardt Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Drucksache 13/2740) 7032 A e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung PaulRevere-Village in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe und die Volkswohnung GmbH Karlsruhe (Drucksache 13/3274) 7032 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/3475) 7032 B Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksachen 13/2712, 13/3303, 13/3311) 7032 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg (Teil der ehemaligen WGT-Kaserne Herrenkrug) an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2874, 13/3254) 7032 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 13/3027, 13/3255) 7033 A d) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1113 Titel 656 06 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - und Titel 656 07 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Angestellten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - (Drucksachen 13/2857, 13/3092 Nr. 7, 13/3256) 7033 A e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 686 24 - Nahrungsmittelhilfe - (Drucksachen 13/2826, 13/3092 Nr. 5, 13/3257) 7033 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 681 05 - Altersübergangsgeld für Empfänger in den neuen Bundesländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) - (Drucksachen 13/2856, 13/3092 Nr. 6, 13/3258) 7033 B g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 683 01 - Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser - (Drucksachen 13/2806, 13/3092 Nr. 3, 13/3259) . . . 7033 C h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 642 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes - (Drucksachen 13/2993, 13/3092 Nr. 8, 13/3260) 7033 C i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 22 Titel 685 02 - Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) - (Drucksachen 13/2823, 13/3092 Nr. 4, 13/3261) 7033 D j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1995; hier: überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 58 - Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) - (Drucksachen 13/2805, 13/ 3092 Nr. 2, 13/3262) 7033 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksachen 13/2580, 13/3199, 13/ 3200) 7034 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksachen 13/2711, 13/3504) . . . 7034 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung anläßlich des vom Bundesrat am 15. Dezember 1995 einstimmig beschlossenen Importverbots für britisches Rindfleisch, der Entwicklung der BSE-Endemie im Vereinigten Königreich und des Auslaufens der BSE-Verordnung am 6. Februar 1996 7035 A Antje-Marie Steen SPD 7035 A Editha Limbach CDU/CSU . . . . 7036 A, 7045 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7037 B Lisa Peters F.D.P. 7037 D Dr. Ruth Fuchs PDS 7039 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7039 D Lilo Blunck SPD 7041 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 7042 A Regina Schmidt-Zadel SPD 7043 B Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . 7044 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . 7046 B Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1992 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1992) 7047 A zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1994 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1992) , . . 7047 B zu Unterrichtungen der Bundesregierung: Vierteljahresübersichten zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1992 (Drucksachen 12/6544, 13/725 Nr. 77, 12/8490, 13/265 Nr. 1.8, 12/2647, 12/3214, 12/ 4028, 12/4578, 13/725 Nrn. 70 bis 73, 13/3167 [neu]) 7047 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 7047 B Rudolf Purps SPD 7049 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 7051 D Gisela Frick F.D.P 7052 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 7053 D Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 7054 C Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Ursula Burchardt, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft (Drucksachen 13/771, 13/1389) 7054 D Ursula Burchardt SPD 7055 A Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 7057 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7059B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 7060 C Bernd Neumann, Pari. Staatssekretär BMBF 7061D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 7063 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 7064 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . 7065 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , 7065 D Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . 7066B Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 7067 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I, II und des Hochschulerneuerungsprogramms (Drucksache 13/2930) 7068 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Weiterführung von Maßnahmen zur Integration der bis 1996 im Wissenschaftler-IntegrationsProgramm (WIP) geförderten Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler (Drucksache 13/3491) 7069 A Tilo Braune SPD 7069 B Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 7071 B Dr. Ludwig Elm PDS 7072 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7073 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7075 A Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMBF 7076 C Dr. Peter Glotz SPD 7077 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 7078 C Anke Brunn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 7079 C Josef Hollerith CDU/CSU 7081 D Doris Odendahl SPD 7082 A Horst Kubatschka SPD 7082 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Tourismus in die Dritte Welt (Drucksache 13/3142) . 7083 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . 7083B, 7087 D Brunhilde Irber SPD 7084B, 7088 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7086 C Dr. Willibald Jacob PDS 7088 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 7089B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7090A Ulrich Schmalz CDU/CSU 7091 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7092 A Antje-Marie Steen SPD 7093 A Dr. Bernd Klaußner CDU/CSU 7095 B Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Wahl der Richter und Richterinnen (Drucksache 13/2088) 7096 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Drucksache 13/2686) 7096 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7096D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7098 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . 7099 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7101 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7102 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7102D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7103 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern (Nutzerschutzgesetz) (Drucksache 13/2822) . 7104 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 7104 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 7106 C Hans-Joachim Hacker SPD 7108D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7110C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7111 B Heinz Lanfermann F.D.P. . . . . . 7112 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7113 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbotsverordnung für Chlorparaffine (2. Chloraliphatenverordnung) nach § 17 des Chemikaliengesetzes (Drucksache 13/1428) 7113 D Nächste Sitzung 7114 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7115* A Anlage 2 Adoption von Kindern aus der Republik Belarus MdlAnfr 8 - Drs 13/3473 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 7115* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) 7116* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt PDS 7117* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk F.D.P 7118* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7118* D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 7119* C Dr. Bodo Teichmann SPD 7120* B Dr. Rainer Ortleb F.D.P. . . . . . . . 7122* A Eva Bulling-Schröter PDS 7122* C Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 7123 *A 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 18. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 18. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 18. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 18. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 18. 1. 96 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Gröhe, Hermann CDU/CSU 18. 1. 96 Großmann, Achim SPD 18. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 18. 1. 96 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 18. 1. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 18. 1. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 18. 1. 96 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 18. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 18. 1. 96 * Möllemann, Jürgen W. F.P.D. 18. 1. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 18. 1. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 18. 1.96 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 18. 1. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 18. 1. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 1. 96 * Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 18. 1. 96 Steindor, Marina BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Vosen, Josef SPD 18. 1. 96 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 18. 1. 96 Wallow, Hans SPD 18. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 1. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 18. 1. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 8): Welche auf internationalen Abkommen beruhenden bzw. eventuellen weiteren Möglichkeiten zur Adoption von Kindern, die die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus besitzen, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verfahrensstand und Ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren der genannten Art? Die Adoption von Kindern, welche die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus besitzen, durch deutsche Staatsangehörige ist derzeit auf völkervertraglicher Grundlage nicht möglich. Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine entsprechenden multilateralen oder bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen. Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, welches das Verfahren der Adoption unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls regelt, haben beide Staaten bisher nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt allerdings, dies möglichst bald zu tun. Derzeit wird ein Vertragsgesetz vorbereitet. Zu den sonstigen Möglichkeiten der Adoption belarussischer Kinder durch deutsche Staatsangehörige läßt sich derzeit keine abschließende Auskunft erteilen, weil nicht in ausreichendem Umfang Informationen zur geltenden Rechtslage und Adoptionspraxis in Belarus gesammelt werden konnten. Die Bundesregierung hat keine unmittelbaren Kenntnisse über Verfahrensstand und -ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren, da sie über diese regelmäßig nicht unterrichtet wird. Adoptionsbewerber haben sich entweder direkt oder über eine deutsche Adoptionsvermittlungsstelle an die zuständigen Behörden der Republik Belarus gewandt, um ein dort lebendes Kinder zu adoptieren. Auf der Grundlage vorläufiger Auskünfte, die u. a. im Bereich der Adoptionsvermittlung eingeholt werden konnten, zeichnet sich folgendes Bild ab: Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche sind derzeit nicht möglich. Das Außenministerium der Republik Belarus hat seine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Januar 1996 angewiesen, keine Adoptionsbewerbungen von Ausländern mehr anzunehmen. Dasselbe gilt für Anträge auf Übernahme einer Pflegschaft, die wohl im Hinblick auf ,,Tschernobyl-Kinder", die sich hier zur Erholung oder medizinischen Behandlung aufhalten und in Pflegefamilien untergebracht sind, in letzter Zeit häufiger gestellt worden sind. Vorher konnten sich deutsche Staatsbürger an die belarussische Botschaft in Bonn wenden, die über das Adoptionsverfahren und über die vorzulegenden Dokumente informierte und Bewerbungen entgegennahm. Die Gründe für diesen Adoptionsstopp lassen sich nicht konkret benennen. Möglicherweise hat die Republik Belarus ihr Adoptionsrecht dahin geändert, daß Ausländer als Adoptionsbewerber nur noch in Frage kommen, wenn zwischen Belarus und dem ausländischen Staat eine völkerrechtliche Übereinkunft über die internationale Adoption gilt. Die Bundesregierung wird sich hierzu um Aufklärung bemühen. Bis zur Auflösung der UdSSR galt in Belarus für Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche der Ehe- und Familienkodex der Republik Belarus vom 13. Juni 1969. Danach war Voraussetzung für eine Adoption in Belarus, daß ihr das dortige Ministerium für Bildung zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 2). Die Adoption eines belarussischen Kindes in Deutschland wurde in Belarus ebenfalls nur dann anerkannt, wenn dieses Ministerium ihr zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 3 des Kodex). Wie lange diese Bestimmungen auch nach der Auflösung der UdSSR weitergegolten haben, läßt sich zur Zeit noch nicht sicher sagen. Sie stehen in einem Abschnitt des Ehe- und Familienkodexes, der die Anwendung der sowjetischen Gesetzgebung über die Ehe und Familie auf Ausländer und Staatenlose behandelt und durch die Auflösung des sowjetrussischen Staatsverbandes überholt sein könnte. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Nehme ich die Beschlußempfehlung als Grundlage, dann befürchte ich, daß der Bundestag heute ohne Debatte beschließen wird, daß das Wohngeld in den westlichen Bundesländern auch 1996 nicht steigen wird. Nur die PDS und die Bündnisgrünen votierten in den Ausschüssen für den Gesetzentwurf. Ich werde für den Gesetzentwurf zur Anpassung des Wohngeldes in den westlichen Bundesländern per 1. Januar 1996 stimmen, und ich möchte Ihnen dafür folgende fünf Gründe nennen: Erstens. Seit 1990 wurde das Wohngeld in den westlichen Bundesländern nicht mehr den veränderten Preisentwicklungen angepaßt. Vorgestern las ich in einer Information des Bonner ifs-Städtebauinstitutes, daß auch 1995 die Mieten einschließlich Nebenkosten mit 3,9 Prozent wieder schneller stiegen als die Einkommen und die Lebenshaltungskosten insgesamt. Die Folge: Das Wohngeld kann seine Aufgabe, einkommensschwächeren Haushalten angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern, immer weniger erfüllen. Nach meiner Kenntnis konnten Ende 1995 etwa zwei Drittel aller Empfängerhaushalte durch zu niedrige Miethöchstbeträge einen Teil ihrer Wohnkosten nicht mehr durch Wohngeld mindern. Zweitens. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf ist meines Erachtens die letzte Chance, kurzfristig die längst überfällige Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Mieten und Einkommen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf - welcher einen Vorschlag des Bundesrates vom Frühjahr 1995 aufgreift - weist meiner Meinung nach einen praktikablen Weg auf und behindert nicht die weitere Arbeit an der angekündigten und auch notwendigen Gesamtnovelle des Wohngeldgesetzes. Drittens. Es ist in meinen Augen zynisch, daß sich kürzlich die Bundestagsabgeordneten Diätenerhöhungen - rückwirkend! - genehmigten, und dies bereits zum zweiten Mal seit 1990, während gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter immer weiter vertröstet werden. Auf die Frage, wie sie die Miete bezahlen sollen, herrscht in Bonn eisiges Schweigen. Für eine Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Wohngeldnovelle gibt es keine Zeit, über unsere Diäten wird an gleicher Stelle stundenlang geredet, und anschließend wird für viel Geld in Faltblättern den Mietern erklärt, warum die Diätenerhöhung überfällig war. Das kann ich meinen Wählerinnen und Wählern nicht vermitteln. Viertens. Die Bundesregierung behauptet, über eine Reduzierung der Objektförderung und eine Erhöhung der Subjektförderung die soziale Treffsicherheit zu verbessern. Mir ist aber bekannt, daß seit Jahren die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gekürzt werden, ohne daß in gleichem Maße die Mittel für das Wohngeld steigen. Inzwischen deutet alles darauf hin, daß die von Bauminister Töpfer für 1996 angekündigte Wohngeldnovelle eher zu einer Wohngeldstreichungsnovelle mutiert, als Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu bringen. Die heutige Ablehnung einer Wohngeldanpassung per 1. Januar 1996 wäre für mich ein weiteres deutliches Signal dafür. Fünftens. Infolge der auf immer schlechterem Niveau stattfindenden Verlängerungen des Wohngeldsondergesetzes für Ostdeutschland und der ausbleibenden Wohngeldanpassung für Westdeutschland wird die Wohnkostenbelastung für zunehmend mehr Menschen in Ost und West unerträglich. Hinzu kommt, daß die Mieterinnen und Mieter in Ost und West gegenseitig ausgespielt werden. Mit dieser Politik wird in meinen Augen die Spaltung vorangetrieben und nicht überwunden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies sind meine Gründe dafür, dem vorliegenden Gesetzentwurf der PDS zuzustimmen. Vielleicht können das auch Gründe für Sie sein, Ihre Zustimmung zu erklären. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt (PDS): Der Club of Rome hat in seiner Studie „Grenzen des Wachstums" festgestellt, daß die Industrieländer nicht weiter einen solchen Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben dürfen, wenn sie nicht die Existenz unserer heutigen Welt aufs Spiel setzen wollen. Ansonsten werde die Gesellschaft ihrer natürlichen Grundlage für jegliches wirtschaftliches, gesellschaftliches und soziales Handeln beraubt. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten der Konferenz für „Umwelt und Entwicklung 1992" in Rio auf eine Politik für eine nachhaltige zukunftsverträgliche Entwicklung. Bei der tatsächlichen Umsetzung dieser Leitlinien sollte sich die Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Rolle zubilligen. Das betrifft nicht nur die Reduzierung des CO2-Ausstoßes in die Umwelt, sondern auch die Schonung nicht erneuerbarer Rohstoffe und die verstärkte Nutzung umweltverträglicher Produktionsprozesse. Die Anwendung neuer Technologien und Verfahren spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei all diesen Forderungen hat die Bundesrepublik bis jetzt wahrlich keine Vorreiterrolle gespielt. Wohl wurden in Ostdeutschland durch das Plattmachen einer ganzen Wirtschaft, im Umweltschutz, in der Luftreinhaltung, beim Gewässerschutz und bei der Rekultivierung von Industriebrachen beachtliche Erfolge erzielt. Es ist aber makaber, wenn diese Veränderungen international als Erfolge der Wirtschafts- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung verkauft werden. Trotz eines wachsenden Umweltbewußtseins und daraus resultierender Maßnahmen zur Umweltentlastung wurden die anstehenden ökologischen Probleme weder gelöst noch war ein Ansatz für eine ökologieverträgliche Entwicklung in der Politik der Bundesregierung erkennbar. Schon allein die begonnene Diskussion über Ansätze verschiedener Modelle einer ökologischen Steuerreform löste in der Wirtschaft einen wahren Proteststurm aus. Sofort wurde die Standortdebatte auf die Tagesordnung gesetzt und Deutschlands Zukunft als Wirtschaftsstandort in Frage gestellt. Diese von einer einseitigen Weltmarkt- und Exportorientierung bestimmte Standortdebatte fördert geradezu Fehlentwicklungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und verschärft die Konflikte auf den internationalen Märkten. Die konservative Modernisierungsstrategie der Bundesregierung fällt bei den etablierten Parteien auf fruchtbaren Boden, da die Umbrüche in der Produktions- und Lebensweise der Gesellschaft offenkundig sind und deshalb ein objektiver Reformbedarf besteht. Die Bundesregierung setzt laut ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD in ihrer zukünftien Wirtschaftspolitik verstärkt auf die Unterstützung durch Forschung und Entwicklung zur Lösung der bestehenden Umweltprobleme. Dabei vergißt sie nicht zu betonen, daß man zukünftig verstärkt auf marktwirtschaftliche Mechanismen setzen müsse. Wie das aussieht, ist uns allen bekannt. Trotz Waldsterbens, wachsender Umwelt- und zunehmender Emissionsbelastung durch den Verkehr setzt das Bundeswirtschaftsministerium verstärkt auf den Straßenverkehr und wachsende Produktionszahlen in der Autoindustrie. Auf Grund der praktisch destruktiven Politik der Bundesregierung enthält die Antwort nur wenige Fakten über die bisher erzielten Ergebnisse, dafür aber um so mehr fromme Wünsche und Absichtserklärungen, die die ökologischen und umweltrelevanten Probleme keinesfalls lösen helfen, da auch die Verbesserung der innovationsfördernden Rahmenbedingungen des Zukunftsministers sehr zu wünschen übriglassen. Meine Partei ist deshalb der Auffassung: Der gegenwärtige Zustand der Industriegesellschaft erfordert unter Berücksichtigung globaler und nationaler sozial-ökologischer Erfordernisse eine alternative Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Angesichts der Zuspitzung der die Menschheit bedrohenden Umwelt- und sozialen Konflikte ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Weiterführung der derzeitigen Wirtschafts- und Konsumtionsweise in den entwickelten Industrieländern unweigerlich zum ökologischen Kollaps führt. Die bisher einseitig auf ökonomische Effizienz, Wachstum und technologische Innovation gerichtete wirtschaftliche Entwicklung bedarf deshalb einer kritischen Bewertung und radikalen Umorientierung. Notwendig ist ein schrittweiser Übergang von der wettbewerbsorientierten zur sozial-ökologisch orientierten Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Im Kern geht es darum, in der staatlichen Forschungspolitik neue Prioritäten zu setzen. Dazu gehören nach unserer Auffassung: Umorientierung der Forschungspolitik, weg von der kommerziellen Zielstellung, hin zu einer sozial bestimmten, arbeitsplatzschaffenden und ökologisch verträglichen Zielstellung; Forcierung der Grundlagenforschung und ihre Ausrichtung auf globale Aufgaben unter Berücksichtigung einer breiten internationalen Kooperation; konsequente Technologiefolgenabschätzung aller gegenwärtig bekannten Hochtechnologien; Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme, insbesondere Einschränkung des Individualverkehrs sowie die Verlagerung des öffentlichen Nahverkehrs auf die Schiene; neue effektive Verfahren zur Energiegewinnung und -übertragung und Durchsetzung eines umweltverträglichen Energiemix; Untersuchung neuer Werkstoffe und die Entwicklung leistungsfähiger Energiespeichersysteme; Förderung der Humanforschung für eine ökologie-verträgliche Lebensweise. Anlage 5 zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk (F.D.P.): Die Zeiten sind vorbei, als wir Ostdeutschen uns auf die Ferienreise an die deutsche Ostseeküste oder in den Harz freuten. Wir haben über Jahrzehnte schmerzhaft erleben müssen, daß unser Horizont beschnitten und von staatlicher Willkür geprägt war. Reisen ins Ausland waren die Ausnahme, „unsere sozialistischen Bruderländer" die Ziele. Wer nach Kuba reisen durfte, gehörte zu den Privilegierten. Uns ging es damals so, wie den Kubanern heute: Der Blick ins ferne Land war erlaubt. Das Hoffen und Sehnen, andere Gefilde zu erreichen und dort ein selbstbestimmtes Leben zu führen, war ein Grundgefühl. Es hat letztlich wesentlich dazu beigetragen, die friedliche Revolution von 1989 einzuleiten, und es hat die Vereinigung Deutschlands möglich gemacht. Wir sind froh, daß wir nach den langen Zeiten der Freiheitsbeschränkung nun die langersehnte Reisefreiheit genießen können. Die Deutschen sind die „Reiseweltmeister." Die Westdeutschen haben in den vergangenen 50 Jahren dazu die Grundlage gelegt. Waren zu Beginn der 50er Jahre deutsche Reiseziele noch ein Luxus, der vierzehntägige Jahresurlaub zum Beispiel in Bayern oder in Schleswig-Holstein ein Zeichen des beginnenden Wohlstandes, verschoben sich in den kommenden Wirtschaftswunderjahren die Normen: Reisen wurde zum Volksgut. Die Entfernungen konnten nicht weit genug sein, und des Deutschen liebstes Kind, das Auto, trug sie nach Sizilien, Österreich oder anderswohin. Aber die Zeit hat auch diese Reiseperiode eingeholt. Wirtschaftsaufschwung- und -abschwungphasen der vergangenen Jahre haben die wachsende Tourismuswirtschaft nur unmaßgeblich beeinflußt. Sie berühren sie zwar. Aber eine Reise als Erfüllung der Träume - für viele bereits mehrfach im Jahr - gehört bei uns Deutschen ganz oben auf den Wunschzettel und steht nicht in direktem Zusammenhang zu wirtschaftlichem Wohlergehen und Arbeitssituation. So könnte also die Tourismuswirtschaft froh in die Zukunft sehen, sich der wachsenden Zahlen erfreuen und auf einen weiteren Anstieg hoffen? Bei der Beantwortung dieser Frage ist ein deutliches Ja oder Nein nicht möglich. Unbegrenztes, rücksichtsloses Wachstum darf es auch hier nicht geben. Und das gilt insbesondere im Hinblick auf den Tourismus in der Dritten Welt, auf den wir uns heute konzentrieren. Warum können wir nicht uneingeschränkt froh sein, wenn immer mehr Touristen zum Beispiel nach Ostasien reisen, den Zuckerhut besteigen oder zum Trekking in den Himalaya aufbrechen? Tourismus in die Dritte Welt birgt sowohl Verführungen als auch Gefahren. Ihre Wechselbeziehung ist nicht von der Hand zu weisen. Was für den Touristen, der ein „billiges" Reiseland betritt und genießt, zum Trumpf wird und oft Ausschlag für ein häufiges Wiederkommen ist, kann für die Heimischen zum Bumerang werden. Denn in vielen Fällen ist gerade dort der Tourismus durch seine wirtschaftliche Kurzfristigkeit, aber auch Kurzsichtigkeit gekennzeichnet. Kurzfristigkeit deshalb, weil enge Abschreibungsfristen den schnellen, sichtbaren Erfolg erzwingen und die Bereitschaft allzuhäufig vorhanden ist, nach kurzer Zeit den Standort zu wechseln und sein wirtschaftliches Glück an anderer Stelle zu suchen: da, wo zum Beispiel noch nicht in die Natur eingegriffen worden ist, wo die heimische Bevölkerung auf eine Einnahmequelle angewiesen ist und den Tourismus als Arbeitgeber und Existenzsicherer begrüßt. Kurzsichtigkeit kommt hinzu. Sie ist zum Teil noch gefährlicher. Deshalb muß aus den Erfahrungen, insbesondere mit dem Umgang der Umwelt, gelernt werden. Die deutsche Tourismuswirtschaft tut dies zum Teil sehr erfolgreich. Aber zahlreiche Beispiele in der dritten Welt zeigen ganz deutlich, daß Umweltfragen häufig noch nachrangig behandelt werden, daß sie nicht in ein tourismuspolitisches Konzept eingebunden werden. Um es deutlich zu sagen: Umwelt wird von vielen der dort Verantwortlichen als Sache begriffen, die reproduzierbar ist, die - wie auch immer mit ihr umgegangen wird - reparabel und ersetzbar ist. Verständlich ist dieses Denken in vielen Fällen schon. Aber akzeptabel wird es für uns nie werden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Koalitionspartner im vorliegenden Antrag aufgezeigt, welche Wege für einen vernünftigen Tourismus in die Dritte Welt beschritten werden können. Wir erwarten, daß die Bundesregierung unseren Aufforderungen folgt und diesem hochsensiblen Bereich der Tourismuspolitik ihr ganz besonders Augenmerk schenkt, damit wir auch in Zukunft gemeinsam und konstruktiv an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes) Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn in einem Fall wie diesem - bei der Produktion und dem Einsatz von Chlorparaffinen - die chemische Industrie Einsicht über ihr umweltschädigendes Handeln zeigt, dann sollte die Politik nicht abseits stehen. Sehr zur Freude der Umweltschutzverbände hat nämlich inzwischen auch die Chemieindustrie über die Gefährlichkeit von Chlorparaffinen dazugelernt. Diese Stoffe, meine Damen und Herren, sind anerkannt krebserregend und reichern sich über die Nahrungskette im menschlichen Fettgewebe und in der Muttermilch an. Gerade Neugeborene sind besonders betroffen. Durch Ausdünstungen aus behandelten Alltagsprodukten verseuchen Chlorparaffine in nahezu allen Lebensräumen die Innenraumluft. Sie entweichen aus PVC-Böden und -Kabeln, aus Computergehäusen, Autositzen und anderen, unscheinbaren Gegenständen des Alltags. Auch in der Produktion finden wir sie als Kühlschmiermittel oder Schneidöle. Sie sind inzwischen nahezu überall zu finden und setzen darüber hinaus noch bei Brandunfällen das Sevesogift Dioxin frei. Aber nicht nur für den Menschen, insbesondere auch für Fische, Muscheln und Plankton sind Chlorparaffine bereits in den geringsten Konzentrationen schädigend. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat alarmierend hohe Konzentrationen von Chlorparaffinen in Flußsedimenten, im Hafenschlick und im besonders ökosensiblen Wattenmeer entdeckt! Wenn es gesellschafts- und wissenschaftsübergreifend zu einer derart konsensualen und eindeutigen Einschätzung des Gefahren- und Verbreitungspotentials kommt (und wie sie das Umweltministerium im Grunde genommen ja auch teilt), dann kann man doch legislativ nicht weiter abwarten und Däumchen drehen. Ein erster Erfolg des jahrelangen Protestes: Im letzten Jahr hat der einzige deutsche Hersteller, die Hoechst AG, ein Auslaufen der Produktion von kurzkettigen Chlorparaffinen zum 31. Dezember 1995 angekündigt. Die Mittel- und Langkettigen - immerhin zwei Drittel des Marktes und nicht minder giftig - werden dagegen noch bis 1998 munter weiterproduziert. Hat übrigens die Bundesregierung diese freiwillige Selbstverpflichtung bei den Kurzkettigen schon auf Erfüllung überprüft? Nun ist es jedenfalls höchste Zeit, legislativ einzugreifen und gemeinsam über ein Produktions-, aber vor allem auch ein Anwendungsverbot aller Chlorparaffine zu entscheiden. Nicht zuletzt darf die freiwillige Produktionseinstellung bei der Hoechst AG ihr nicht zum Standortnachteil gereichen, etwa wenn ausländische Anbieter wie beispielsweise der europäische Marktführer ICI die Angebotslücke zum Großimport nutzen. Die Bundesrepublik ist in der Pflicht. Nach jahrelangem Widerstand des deutschen Wirtschaftsministers haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Oslo und Paris zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantiks letzthin ein bis zum Jahre 2000 partielles und ab 2005 vollständiges Verbot kurzkettiger Chlorparaffine beschlossen. Damit wird aber nur ein Drittel des Chlorparaffinmarktes reguliert. Damit leben ausländische Importeure weitere 10 Jahre lang vom Vorteil des nationalen Ausstiegs aus der Produktion: Das darf nicht sein! Was wir brauchen, ist ein Produktions- und Verwendungsverbot aller Chlorparaffine nach § 17 des Chemikaliengesetzes in Form einer 2. Chloraliphatenverordnung jetzt und mit nur kurzen Übergangsfristen. Mit Mitte 1997 für kurzkettige und Ende 1997 für mittel- und langkettige Chlorparaffine als Terminfrist sitzen wir mit einem umweltbewußten Land wie Schweden durchaus und in guter Gesellschaft in einem Boot. Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): 1. Der einzige Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland, die Fa. Hoechst, hat seine Produktion zum 31. Dezember 1995 einstellt. 2. Die britische Konkurrenzfirma hat angekündigt, sich um die deutschen Kunden zu bemühen. 3. Während der Sitzung der Oslo- und Paris-Kornmission (zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantik) im Juni 1995 in Brüssel wurde mit Mehrheit die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. 4. Die EU-Kommission wartet auf den Bericht der für die systematische Untersuchung von Altstoffen zuständigen Kommission, um dann zu entscheiden, ob eine EU-einheitliche Regelung eines Verwendungsverbotes vorgelegt wird oder nicht. 5. Deutschland und die anderen Vertragsstaaten der OSPA können mit Wirkung ab 1999 je einen Alleingang des Verwendungsverbotes durchführen, da die international eingegangene Verpflichtung dies dann rechtfertigt. 6. Die Grünen verlangen mit ihrem Antrag, ab sofort das generelle Verwendungsverbot im nationalen Alleingang zu beschließen, selbst auf die Gefahr hin, daß die EU dies als einseitiges Handelshemmnis wertet und deswegen außer Kraft setzt. 7. Warum befürworte ich in diesem Falle den EU- konformen Weg? a) Der nationale Alleingang hätte nur wenig Erfolg. Er würde notfalls mit Hilfe des EUGH schon nach kurzer Zeit wieder außer Kraft gesetzt werden. Bis dahin wären die für die Ausarbeitung der EU-Richtlinie verantwortlichen Beamten durch den Streit mit Deutschland ausgelastet und von der Erarbeitung der EU-Regelung abgelenkt. b) Ein auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Verwendungsverbot würde in einem Zeitpunkt in Deutschland wirksam werden, in dem laut Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Caspers-Merk vom 29. März 1995) „durch den Wegfall wäßriger Anwendungen der Eintrag kurzkettiger Chlorparaffine in äquatische Systeme erheblich zurückgegangen ist". 8. Was heißt dies auf deutsch? Auch ohne ein nationales Verwendungsverbot ist die Einleitung kurzkettiger Chlorparaffine in die Nordsee über deutsche Gewässer so gut wie gestoppt. Dieser relativ gefährlichste Weg für das Eindringen in die Nahrungskette über die Meerestiere geschieht also überwiegend durch andere EU-Staaten (insbesondere Großbritannien). Die von Deutschen verspeisten Fische der Nordsee werden wohl kaum zwischen deutschen und britischen Chlorparaffinen unterscheiden. Sie hätten im Zweifel auch nicht den Ehrgeiz, britische Chlorparaffine zu verschmähen, nur um als saubere Fische in deutsche Verbrauchermägen zu gelangen. 9. Sie, meine Kollegen von den Grünen, mögen uns Deutsche groß und stark genug für jeden nationalen Alleingang halten. Ich unterscheide mich ein wenig von Ihnen. Zwar halte ich Deutschland auch für groß und stark genug, einige umweltpolitische Alleingänge zu wagen (mehr als bisher), diesen hier allerdings halte ich weder für notwendig noch für wirkungsvoll. a) Nicht notwendig deswegen, weil wir bei der Einstufung der Gefährlichkeit bestimmter Stoffe das Augenmaß nicht verlieren dürfen. Es wurden in mehreren Versuchsketten schrecklich viele Ratten und Mäuse getötet, nachdem ihnen eine Überdosis von Chlorparaffinen eingegeben worden war. In dieser Konzentration wird der Mensch den Chlorparaffinen in absehbarer Zeit nicht ausgesetzt sein, keinesfalls bis 1999. Der bei diesen Versuchen festgestellte mögliche Verdacht auf krebserregende Wirkungen ist noch „relativ". Sind wir uns eigentlich dessen bewußt, daß wir den Ehrgeiz entwickelt haben, auf Bergen versuchsweise getöteter Ratten und Mäuse ein keimfreies irdisches „Menschen-Gesundheitsparadies" zu schaffen? Ist irgend jemand hier im Plenum noch in der Lage, gemeinsam mit mir den unglaublichen Hochmut mitzuempfinden, der in diesem typisch deutschen Ehrgeiz steckt? Unsere Nachbarn in Europa bremsen uns, weil sie bedächtiger und selbstkritischer an diese Probleme herangehen. Dies mag oft schmerzlich für uns sein, aber sicher auch heilsam. b) Nicht wirkungsvoll, weil selbst bei einem erfolgreichen nationalen Alleingang das kleine deutsche Paradies weniger wert ist als eine zumindest europaweite Vermeidung von kurzkettigen Chlorparaffinen. Dr. Bodo Teichmann (SPD): Im Jahr 1989 tagte in Lyon im Auftrag der International Agency for Research on Cancer - das ist eine selbständige Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation WHO - eine internationale Arbeitsgruppe, der Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen wie Toxikologen, Chemiker, Pathologen, Epidemiologen, Arbeitsmediziner, Krebsforscher usw. und als Beobachter mit Rederecht Vertreter der chemischen Industrie, von Regierungen, der Europäischen Gemeinschaft und anderen Institutionen angehörten. Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, eine Einschätzung eines möglichen Krebsrisikos von Chlorparaffinen für den Menschen auf der Basis aller bis dahin bekannten publizierten Fakten zu erarbeiten. Chlorparaffine waren Anfang/Mitte der 80er Jahre in den Verdacht geraten, krebserregend beim Menschen zu sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen über biologische Wirkungen, über Toxizität und über das chemische Verhalten dieser Produkte, die seit den 30er Jahren weltweit kommerziell hergestellt werden, so in Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der früheren CSSR, der Bundesrepublik Deutschland, der früheren DDR, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Mexiko, Polen, Rumänien, Spanien, Südafrika, Taiwan, den USA und der früheren UdSSR. Diese Aufzählung soll unterstreichen, daß Chlorparaffine nicht nur eine deutsche Angelegenheit sind. An der Produktion von 1995 mit ungefähr 320 000 t weltweit war Deutschland mit zirka 20 000 t, also mit etwa 7 Prozent, beteiligt. Europa brachte es insgesamt auf ungefähr 110 000 t. Chlorparaffine sind abhängig von ihrer Kohlenstoffkettenlänge und dem Gehalt an Chlor, der bei kommerziellen Produkten von 20-70 Prozent reicht, farblose bis gelbliche, bewegliche bis hochviskose Flüssigkeiten oder wachsartige bis glasartige Substanzen. Auf Grund ihrer besonderen chemischen und physikalischen Eigenschaften werden sie sehr breit gefächert eingesetzt, als Weichmacher für Gummi und Kunststoffe, als Imprägnierungs- und Versiegelungsmittel, als Flammenschutzmittel, als Zusätze für Anstrichfarben, als Kühlschmierstoffe in der Metallbearbeitung und vieles andere mehr. Der Haupteintragungsweg von Chlorparaffinen in die Umwelt ist der über Abwässer, in die chlorparaffinhaltige Kühlschmieremulsionen - von der Metallbearbeitung stammend - eingeleitet werden. Gefunden wurden Chlorparaffine, die als natürliches Produkt offenbar nicht in unserer Umwelt vorkommen, in Binnengewässern, Seewasser, in Sedimenten, in Meeres- und Süßwassertieren, Seevögeleiern, Nahrungsmitteln für den Menschen wie Milch, Milchprodukten, Pflanzenölen, Früchten und Gemüse, in Leber und Nieren sowie Fettgeweben von Säugetieren und Menschen, um nur einige zu nennen. All dies führte dazu, vor allem in Experimenten die Wirkung von Chlorparaffinen zu erforschen. Dabei wurde festgestellt, daß Chlorparaffine eine relativ geringe akute Toxizität besitzen, daß sie aber, über einen längeren Zeitraum verabfolgt, abhängig von ihrer Kettenlänge und ihrem Chlorgehalt, von der applizierten Dosis und der Zeitdauer der Einwirkung vor allem Leber- und Nierengewebe schädigen. Konsequenterweise wurden Chlorparaffine auch auf krebserregende Wirkung geprüft. Dies erfolgte im Rahmen des US-National Toxicology Program. Das Ergebnis der 1986 veröffentlichten Studie im Technical Report Series No. 305 dieses Programms war, daß unter den gewählten Versuchsbedingungen langkettige Chlorparaffine bei männlichen Ratten nicht und bei weiblichen Ratten fraglich krebserregend waren, während bei männlichen Mäusen diese Wirkung eindeutig und bei weiblichen Mäusen fraglich war. Dagegen waren kurzkettige Chlorparaffine mit einem relativ hohen Chlorgehalt, wie sie vor allem bei der Metallbearbeitung verwendet werden, sowohl bei männlichen und weiblichen Ratten wie auch bei männlichen und weiblichen Mäusen krebserregend. Diese Versuchsergebnisse von 1986 und ihre Bestätigung im Jahr 1989 in der internationalen Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO führten dazu, daß technisch verwendete Chlorparaffine in den deutschen Tabellen für MAK-Werte (Maximale-Arbeitsplatz-Konzentrationen) in die Kategorie „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential eingeordnet wurden, d. h. Stoffe, bei denen ein nennenswertes krebserzeugendes Potential zu vermuten ist ... und dringend der weiteren Aufklärung bedürfen ...". Eine krebserzeugende Wirkung von Chlorparaffinen am Menschen ist bisher weder durch Fallstudien noch durch epidemiologische Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen worden. Meines Wissens gibt es z. Z. keine exakten Aussagen, die über das hinausgehen, was 1989 von der Arbeitsgruppe der WHO festgestellt wurde und in der Gesamteinschätzung resultiert: Chlorparaffine der durchschnittlichen Kohlenstoffkettenlänge C 12 und mit einem durchschnittlichem Grad der Chlorierung von ca. 60 % sind möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2 B). (Clorinated paraffins of average carbon-chain length C 12 and average degree of chlorination approximately 60 % are possibly carcinogenic to humans) (Group 2 B). An Probanden wurde praktisch keine Hautresorption festgestellt, keine Sensibilisierung im Hauttest und keine allergischen Erscheinungen. Ohne daß über das Ausmaß der Belastung Aussagen gemacht wurden, gibt das US-National Institute for Occupational Safety and Health 1977 an, daß in den USA von 1972 bis 1974 ungefähr 1 500 000 Arbeiter gegenüber Chlorparaffinen exponiert waren. Soviel kurz als Überblick über die allgemeine Situation. Und nun zur Produktion von Chlorparaffinen in Deutschland und zu dem Verhalten der Produzenten oder - besser - des Produzenten; denn wie aus Informationen der Hoechst AG, Frankfurt am Main, zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland nur diesen einen Produzenten. In Beantwortung einer Anfrage der Umweltorganisation Greenpeace teilt die Hoechst AG (Unternehmenskommunikation) am 27. März 1995 mit, daß kurzkettige Chlorparaffine, die vor allem als Bestandteile wäßriger Kühlschmieremulsionen bei der Metallbearbeitung Verwendung finden, bereits weitgehend durch andere Produkte substituiert wurden. Nach diesen Informationen betrug der Absatz an Chlorparaffinen 1990 ca. 16 600 t, 1991 ca. 15 700 t, 1992 ca. 19 400 t, 1993 ca. 21 400 t, 1994 ca. 19 300 t mit abnehmender Tendenz bei kurzkettigen Produkten und Anstieg bei Mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Ausgesprochen bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Antwort auf die Frage: „Welche Produktionsausweitungen oder -einschränkungen werden von Ihrem Unternehmen für die Zukunft bei Chlorparaffinen geplant?" Sie lautet: „Es werden intensive Überlegungen zur weiteren Entwicklung, Herstellung und zum Einsatz von Chlorparaffinen angestellt. Allerdings gibt es dazu noch keine konkreten Planungen. Eine wichtige Grundlage für die Planungen ist natürlich die nach den vier verschiedenen Chlorparaffingruppen differenzierte Entwicklung der Nachfrage bei den Anwendern." Das war am 27. März 1995. Nun gestatten Sie mir, einen Sprung zu machen hinsichtlich der Presseinformationen der Firma Hoechst AG hin zum 19. Mai 1995, also knapp zwei Monate später. An diesem Tag teilte der einzige Produzent von Chlorparaffinen in Deutschland unter der Überschrift „Hoechst beschließt Einstellung der Produktion von Cholorparaffinen" mit: „Hoechst hat beschlossen, die Herstellung von Chlorparaffinen bis Ende 1998 vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion kurzkettiger Chlorparaffine soll bis Ende 1995 erfolgen". „Wesentlich" - so die Hoechst AG - „für diese Entscheidung ist die Einschätzung, daß für das Geschäft mit Chlorparaffinen keine ausreichende Rentabilität erzielt werden kann." Ich darf aus dieser Presseinformation abschließend zitieren: So haben mittlerweile die meisten Anwender in Deutschland die Handhabung kurzkettiger Chlorparaffine in Form wäßriger Emulsionen eingestellt. Statt dessen werden verstärkt Kühlschmierstoffe auf Mineralölbasis eingesetzt, für die es etablierte Entsorgungswege gibt. Man sollte das relativ rasche Reagieren der Hoechst AG auf bestimmte ökonomisch-ökologische oder ökologisch-ökonomische Anforderungen mit großer Aufmerksamkeit, aber auch mit Respekt dankend zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig muß auf die weiterhin existierende hohe Verantwortung der Hoechst AG und aller Produzenten und Benutzer von Chlorparaffinen weltweit hingewiesen werden. Ich war am Anfang meiner Ausführung auf die Monographien über die Einschätzung des kanzerogenen Risikos für Menschen der International Agency for Research on Cancer der WHO eingegangen und darf noch einmal darauf zurückkommen. Weil Produkte wie Chlorparaffine weltweit verwendet werden, praktisch ubiquitär vorkommen und ihre Wirkung unabhängig vom Herstellungsort entfalten, also eine globale Angelegenheit darstellen, sollte in internationalen Gremien z. B. einer Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO dieses Problem erneut diskutiert werden und damit den aktuellen Stand der Kennt- nisse und Erkenntnisse auch mit internationalem Gewicht versehen. Dies würde sicherlich nicht nur national, sondern vor allem auch international schneller zu entsprechenden Konsequenzen führen und berechtigten Forderungen von vielen beteiligten Seiten entgegenkommen. Es gibt genügend Beispiele für den Erfolg eines solchen Vorgehens. Obwohl die SPD-Fraktion eine Reihe von Formulierungen dieses Antrags in der hier vorliegenden Form nicht mitträgt, unterstützen wir das Anliegen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Problem Chlorparaffine auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren, und stimmen deshalb der Überweisung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - federführend - und den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu. Dr. Rainer Ortleb (F.D.P.): Da habe ich mal irgendwo und irgendwann gelesen, daß sich das Wissen der Menschheit alle sieben Jahre verdoppelt. Leider habe ich nie so recht verstanden, was wohl die Maßeinheit des Wissens ist, wenn man zu solchen quantitativen Aussagen sich befähigt sieht. Nur nebenbei: Damit wäre dann folgerichtig auch die Frage verbunden, ob das Wissen endlich ist, ob es alle werden kann oder andererseits, weil nun vollständig erschlossen, neues hinzuzufügen nicht mehr geht. Wenn es nur die Maßeinheit des Wissens wäre, wo man unsicher sein müßte, wäre das nicht schlimm. Weitreichender ist, daß Neugiertrieb und Fortschrittstrieb, gelegentlich auch mit Besitztrieb gepaart, mitunter mit bösen oder weniger bösen Folgen die Menge des Wissens durch Irrtum bereichern. Ist der Irrtum nicht harmlos und als solcher erkannt, dann wird es Zeit, ihn durch Erkennen dem Wissen beizusteuern und Konsequenzen zu ziehen. Heute geht es um die Behandlung eines Irrtums und die nötigen Konsequenzen. Chemiker sagen, daß Chlorparaffine gefährlich seien, und ich sehe keinen Grund, es ihnen nicht zu glauben. Mich haben in letzter Zeit mitunter Tendenzen verärgert, den Deutschen Bundestag von der gesetzgebenden Versammlung in eine wissenschaftliche Zentralakademie engagierter Laien unter gelegentlich berufslebenslaufsbedingter Bereicherung durch wissenschaftlich wie politisch gleichermaßen qualifizierte Kollegen in Verwandlung begriffen zu sehen. Damit mir bitte keine allzugroße Bosheit unterstellt werden möge, will ich ausdrücklich klarstellen, daß ich das dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen in keiner Weise unterstellen will. Was möchte ich also gern? Ich möchte, daß jeder seines tut. Das heißt: 1. Man muß auf Existenz und Gefährlichkeit der erzeugten Chlorparaffine hohe öffentliche Aufmerksamkeit lenken. Das haben die Antragsteller getan. Ich halte das für legitim. 2. Der Gesetzgeber, heute abend also der Bundestag, muß beobachten, ob Konsequenzen schon gezogen werden oder ob nur seine Eingriffe diese erzwingen können. 3. Forscher, Technologen und Produzenten müssen ihre Verantwortung erkennen und entsprechend handeln. Diesem folgend, würde ich aus meiner Sicht feststellen: 1. Der Antrag ist eine lobenswerte Mahnung. 2. Die Bemühungen der Bundesregierung richten sich auf in und für Europa durchsetzbare Lösungen. 3. Nach meiner Kenntnis hat der einzige deutsche Hersteller bereits am 21. Mai 1995 Konsequenzen zur Ablösung der diskutierten Stoffe erklärt. Bei aller Sympathie, die ich dem Antrag entgegenbringe, scheint er mir inzwischen der verstrichenen Zeit und merkbarer Einsicht hinterherzulaufen. Eva Bulling-Schröter (PDS): Mit dem im Juni dieses Jahres beschlossenen Vermarktungs- und Anwendungsverbot für kurzkettige Chlorparaffine in der Europäischen Union ab dem Jahre 2000 wurde der Einstieg zum Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung dieser Gifte eingeleitet. Die öl- und wachsähnlichen Stoffe, die vor allem als Weichmacher und Flammschutzmittel, in PVC-Produkten sowie als Kühlschmiermittel eingesetzt werden, haben eine chronische Toxizität, sind schwer abbaubar und reichern sich über die Nahrungskette in Tier und Mensch an. Über die Kanzerogenität sowie über die durch Chlorparaffine hervorgerufenen schweren Organ- und Fortpflanzungsschäden wurde schon gesprochen. Das Verbot dieser hochtoxischen Stoffgruppe scheiterte bekanntlich im Juni 1994 nur an einer Stimme - der Deutschlands, speziell der des F.D.P.- Wirtschaftsministers. Erst nachdem die 32. Umweltministerkonferenz im März das Verbot von Chlorparaffinen forderte und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau dem Wirtschaftsminister in einem internen Schreiben mitteilte, er könne ab 1998 auf Chlorparaffine verzichten, erst nachdem Greenpeace mit seiner Chlorparaffin-Kampagne erheblichen Druck ausübte, mußte wohl auch die F.D.P. einlenken. Nun haben wir sogar eine Selbstverpflichtung von Hoechst, dem mit Abstand größten, aber nicht einzigen Produzenten von Chlorparaffinen, zum stufenweisen Produktionsausstieg. Und wir haben das EU-Verbot von Juni dieses Jahres. Sind damit alle Probleme vom Tisch? Natürlich nicht. 1. Das EU-Verbot gilt erst in vier Jahren, und es ist darin nur von kurzkettigen Chlorparaffinen die Rede, die in der Tat akut toxisch sind. Laut Greenpeace sind mittel- und langkettige aber genauso relevant, da sie sich stärker in der Nahrungskette anreichern, schwerer abbaubar sind und damit langfristig ein hochtoxisches Potential haben. 2. Das Verbot gilt nur für die Länder, die das Verbotsprotokoll unterschrieben haben. Großbritannien gehört beispielsweise nicht dazu. Das britische Unternehmen ICI hat schon angekündigt, seine Anlagen zu vergrößern, um die Hoechst-Marktanteile - immerhin mit 20 000 Tonnen 7 Prozent der Weltproduktion - zu übernehmen. 3. Die Frage der Entsorgung von Chlorparaffinen ist weitgehend ungeklärt. Bei der Verbrennung bilden sich Ultragifte wie Dioxine und Furane. Aufgrund der chemischen Stabilität sind sie auf Deponien wiederum Zeitbomben. Eine Kennzeichnungspflicht für chlorparaffinhaltige Produkte wäre eine Voraussetzung für den Beginn einer Entsorgungsstrategie. Aus diesen Punkten ergibt sich unsere Zustimmung zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Erlaß einer Verbotsverordnung für Chlorparaffine. Die Fragen der Entsorgung und Kennzeichnung sind aber noch zu klären. Walter Hirche, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Diskussion über Chlorparaffine ist nicht neu, sondern wird bereits seit einigen Jahren kritisch geführt. Und während dieser Zeit war die Bundesregierung nicht untätig. Es wurden eingehende Untersuchungen auf die Gesundheits- und Umweltrelevanz der Chlorparaffine durchgeführt; denn bloße Vermutungen oder Befürchtungen allein rechtfertigen keine einschneidenden Maßnahmen. So wurden Chlorparaffine auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Ergebnisse bereits 1993 von der MAK-Kommission in die Klasse III B eingestuft. Weitere Untersuchungen folgten und haben gezeigt, daß Chlorparaffine als umweltrelevante Stoffe zu bewerten sind. Daß der sich hieraus ergebende, notwendige Umweltschutz aber auch möglich ist, ohne die Regelungsdichte immer weiter zu erhöhen, hat die Initiative der Firma Hoechst gezeigt. Bereits am 21. Mai 1995 hat die Firma Hoechst erklärt, bis 1998 an allen Standorten - also nicht nur in Deutschland - die Produktion vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion der umweltrelevanten, kurzkettigen Chlorparaffine soll bereits bis Ende 1995 erfolgen. Aber nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Raum wird es in absehbarer Zeit zu einem Ausstieg aus den Chlorparaffinen kommen. So hat im Juni dieses Jahres die Kommission von Oslo und Paris die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. Jetzt gilt es, diese Entscheidung schnell und sachgerecht in Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Der erste Schritt hierzu ist bereits getan. So ist das BMU bereits am 8. November an die EU-Kommission mit der Bitte herangetreten, den Beschluß der Kommission von Oslo und Paris umzusetzen. Wir sind sogar weit über diesen Beschluß hinausgegangen, indem wir vorgeschlagen haben, auch Maßnahmen zu mittel- und langkettigen Chlorparaffinen einzubeziehen. Angesichts dieser Fakten sehe ich keine Notwendigkeit für einen nationalen Regelungsbedarf. Selbst die 45. Umweltministerkonferenz sprach sich mit ihrem Beschluß vom 30. November/1. Dezember 1995 dafür aus, ein Verbot von Chlorparaffinen EU- weit zu erreichen. Ein nationaler Alleingang eines Verbotes von Chlorparaffinen würde darüber hinaus auf EU-Ebene als Handelshemmnis bewertet. Die Notifizierung einer solchen Regelung hätte somit kaum Aussicht auf Erfolg. In diesem Zusammenhang sollten wir auch bedenken: Umweltschutz ist eine über die nationalen Grenzen hinausgehende Aufgabe. Daher sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten eine Lösung für die Chlorparaffine zu suchen und von einer Verordnung absehen. Fazit: Die kritische Diskussion über Chlorparaffine ist berechtigt, aber sie läuft seit Jahren - mit Ergebnissen. Der Antrag ist Aktionismus. Gehandelt wird längst, aber effektiver und weiträumiger, als die Antragsteller beantragen. Der Antrag ist überflüssig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karlheinz Guttmacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr wurden die Hochschulsonderprogramme I und II - in die Nomenklatur der Hochschulen sind sie auch als das „Möllemann-I/II-Programm" eingegangen - gemeinsam mit dem Hochschulerneuerungsprogramm unter Berücksichtigung des Wissenschaftler-Integrations-Programmes von einer Bund-Länder-Kommission hinsichtlich ihrer Wirkung untersucht.
    Bei der Bewertung des bisherigen Erfolges der drei Programme gab es auch über die wissenschafts- und hochschulpolitischen Zielsetzungen eines neuen gemeinsamen Programmes Übereinstimmung. Im einzelnen sind Bund und Länder in der Bund-Länder-Kommission bei der Überprüfung der Programme einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, daß das Hochschulsonderprogramm I schon deshalb ein großer Erfolg war, weil dadurch 3 200 zusätzliche Arbeitsstellen an den Hochschuleinrichtungen und rund 17 000 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen werden konnten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Besonders belastete, wirtschaftsnahe Studiengänge konnten dadurch gestärkt und wichtige strukturelle Verbesserungen erreicht werden. Der Bund förderte dieses Hochschulsonderprogramm mit 50 Prozent der Finanzierung.
    Auch wenn es mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, persönlich besser gefiele, wenn wir das Hochschulsonderprogramm I weiterführen könnten, sollten wir doch fair genug sein, die Bewertung der Bundesregierung als richtig anzuerkennen, die besagt: Die Sicherstellung der auf Dauer erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattung der Hochschulen fällt in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder.

    (Josef Hollerith [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die Laufzeit des Hochschulsonderprogramms I war von Anfang an bis zum Jahr 1995 begrenzt ausgelegt.

    (Tilo Braune [SPD]: Weil man glaubte, daß dann die Situation besser ist!)

    Zudem steigt der Bund auch nach dieser Zeit nicht aus der Hochschulfinanzierung aus, auch wenn es sich dann nicht um ein gesondertes Programm, sondern um ein Gesamtpaket der Bildung handelt, an dem sich der Bund beteiligen wird.
    Mit dem zweiten Hochschulsonderprogramm und dem Hochschulerneuerungsprogramm förderten Bund und Länder gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs auf allen Qualifikationsebenen. Dies gilt für die Promotions- ebenso wie für die Habilitationsförderung, den Aufbau der Graduiertenkollegs sowie für weitere Maßnahmen im Bereich der Postdoktorandenförderung.
    Auch im Bereich der Fachhochschulen, insbesondere der Errichtung der Fachhochschulen in den neuen Bundesländern, sowie bei der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit wurden gute Erfolge erzielt.
    Es stellt sich nun die Frage, wie die Hochschulförderung auf möglichst effiziente Weise fortgeführt werden kann. Drei Probleme sind hierbei zu lösen. Erstens. Mehrere Programme mit unterschiedlichen Laufzeiten müssen bedarfsgerecht in ein Programm überführt werden. Zweitens ist die Frage der Finanzierung und drittens die Frage des Verteilungsschlüssels zwischen Bund und Ländern zu klären.
    Zum ersten Punkt, der Gestaltung eines einheitlichen Hochschulsonderprogramms: Bund und Länder haben in ihrem gemeinsamen Vorschlag die bestehenden Programme so fortentwickelt, daß sie zu Veränderungen der Struktur innerhalb der Hochschulen und zur Förderung der Innovationen in Hochschulen sowie der Forschung beitragen können.
    Unser Ziel muß es sein, mit qualitativen Verbesserungen in den Universitäten die begonnenen Strukturreformen weiter umzusetzen, um die Studienzeiten zu verkürzen. Strukturelle Verbesserungen im Hochschulbereich müssen sich ebenso weiterhin auf den qualitativen und quantitativen Fachhochschulausbau erstrecken.
    Hohe Priorität soll der Qualitätsverbesserung der Lehre eingeräumt werden. Dies geschieht durch Vorschläge zur Evaluation der Lehre und durch Selbstverantwortung der Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung.
    Für besonders wichtig und zukunftsweisend halte ich auch den Einsatz der Multimedia im Hochschulbereich, besonders im Bibliotheksdienst.
    Von großer Bedeutung für die neuen Bundesländer ist es, den Aufbau der Fachhochschulen zügig fortzusetzen. Insbesondere muß die Ausstattung neugeschaffener Fachrichtungen an den Hochschulen sichergestellt werden.

    Dr. Karlheinz Guttmacher
    Besonders im Hinblick auf die sich verschiebenden Altersstrukturen in den neuen, aber auch in den alten Bundesländern ist es vonnöten, dafür Sorge zu tragen, daß bis zum Jahr 2005 - bis dahin werden etwa zwei Drittel der Lehrstühle nicht mehr besetzt sein, da die jetzigen Stelleninhaber aus Altersgründen ausscheiden - der erforderliche Nachwuchs ausgebildet wird.
    Großer Nachholbedarf besteht aus Sicht der F.D.P. im Bereich der Frauenförderung. Die Frauen sind - Frau Altmann, da gebe ich Ihnen völlig recht - auf allen Stufen der wissenschaftlichen Karriere unterrepräsentiert.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Es bedarf nach wie vor besonderer Fördermaßnahmen, um Frauen eine stärkere Beteiligung an Forschung und Lehre und eine bessere Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Kinderbetreuung zu ermöglichen.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das im Rahmen des Hochschulerneuerungsprogramms geförderte Wissenschaftler-IntegrationsProgramm läuft Ende 1996 aus. Zwar ist es erfreulicherweise gelungen, nahezu 2000 Wissenschaftler, die ihre Integrität und fachliche Kompetenz nachgewiesen haben, in Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten zu integrieren; aber ich glaube, daß dieser Prozeß Ende 1996 nicht beendet sein wird. Über Schwebezustände - Herr Elm, Sie haben darauf abgehoben und mich zitiert - bei der Integration von Wissenschaftlern an Universitäten und Fachhochschulen sollte auch nach 1996 positiv entschieden werden. Dies sollte im neuen Hochschulsonderprogramm berücksichtigt werden.
    Ich komme damit zum zweiten Problem, der Frage der Finanzierung: Wir müssen als Koalitionsfraktionen darauf verweisen, daß die Finanzierung eines neuen Hochschulsonderprogramms mit anderen Finanzierungen wie der des Hochschulbaus und des Studenten-BAföGs in einem Finanzpaket erfolgen muß.

    (Dr. Peter Glotz [SPD]: Das ist ja interessant!)

    Damit verknüpft ist das dritte Problem, die Frage des Verteilungsschlüssels zwischen Bund und Ländern: In der Vergangenheit war es bei mehreren Programmen so, daß der Bund mehr als 50 Prozent der jeweils erforderlichen Mittel für ein Förderprogramm übernommen hat. Die Länder sollten jedoch in Rechnung stellen, daß es sich dabei um ein befristetes Entgegenkommen des Bundes gehandelt hat, das nicht auf Dauer in dieser Weise aufrechterhalten werden kann.
    Es muß in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen werden, daß die Kulturhoheit im wesentlichen bei den Ländern liegt und es dementsprechend auch primär Aufgabe der Länder ist, die Finanzierung zu übernehmen. Bei diesem Verständnis sind die 50 Prozent, die der Bund zur Finanzierung beiträgt, angemessen.
    Meine Damen und Herren, ich appelliere an die Länder und auch an die Opposition, das wichtige Thema der Hochschulförderung nicht zu zerstreiten, sondern sich gemeinsam mit dem Bund um eine konstruktive Lösung zu bemühen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun folgt der Parlamentarische Staatssekretär Bernd Neumann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Neumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorweg eine Bemerkung zur Situation von Wissenschaft und Forschung in den neuen Ländern machen, obwohl der Schwerpunkt der Debatte auf Grund des SPD-Antrags ein anderer ist.
    Meine Damen und Herren, wenn man bedenkt, was im Bereich von Forschung und Wissenschaft innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre in den neuen Ländern alles geschaffen wurde - drei Großforschungseinrichtungen; neun Fraunhofer-Institute und weitere Außenstellen; neun Max-Planck-Einrichtungen, drei sind zusätzlich im Aufbau, weitere werden folgen; 29 Blaue-Liste-Einrichtungen; die Universitäten sind deutlich gestärkt worden -, wenn man dies alles bedenkt und dann sieht, was wir, Herr Kollege Elm, nach 40jähriger Mißwirtschaft Ihrer Vorgängerpartei, der SED, übernommen haben, dann kann man schon feststellen, daß dies in bezug auf die Integration ein vorbildlicher Bereich ist, selbst wenn noch viel anzustreben ist.
    Es gibt keinen Bereich in den verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren, in dem der Integrationsprozeß so weit gediehen ist wie im Bereich von Forschung und Wissenschaft.
    Wenn Sie dann noch zur Kenntnis nehmen, daß bei ehemals 7 500 Professoren in der alten DDR jetzt wiederum 7 500 Professoren in den neuen Ländern tätig sind und 90 Prozent der Wissenschaftler der ehemaligen Akademien, der AdW, heute in Lohn und Brot sind, dann, meine Damen und Herren, kann man schon den Ausspruch wagen, daß hier in kürzester Frist eine blühende Wissenschafts- und Forschungslandschaft entstanden ist. Ich sage dies in aller Deutlichkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun zum Antrag der SPD. Hier geht es um die Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I und II und des HEP. Meine Damen und Herren, wenn man den Antrag liest, stellt man fest: Es gibt in der Zielsetzung überhaupt keine Unterschiede zwischen dem, was die Bundesregierung will, und dem, was in den Anträgen formuliert ist. Manchmal meint man, Herr Kollege Glotz, Sie hätten aus den Bund-Länder-

    Parl. Staatssekretär Bernd Neumann
    Papieren abgeschrieben. Aber da Sie selbst daran beteiligt sind, wäre dies ja nicht so furchtbar schlimm.

    (Heiterkeit)

    Das heißt, wir sind uns einig, daß diese drei Programme zusammenzuführen sind, daß es ein einheitliches Programm geben muß. Selbst im Hinblick auf das Problem der Wissenschaftlerintegration, des sogenannten WIP, ist dies zwischen Bund ,und Ländern seit Monaten ausdiskutiert.
    Einvernehmlich sind wir dazu der Auffassung, daß die bloße Fortführung der bisherigen Maßnahmen keinen Sinn macht. Um aber der besonderen Problemlage in den neuen Ländern gerecht zu werden, wird die revidierte Fassung eines gemeinsamen Hochschulsonderprogramms - wie von der SPD in ihrem Antrag unterstützt Fördermöglichkeiten für innovative Forschergruppen enthalten. Das heißt, wir wollen die Probleme von Wissenschaftlern in den neuen Ländern weiter regeln und lösen, sie unterstützen, obwohl die normale Förderung seitens des Bundes, wie es abgesprochen war, an sich beendet sein sollte.
    Nach soviel Gemeinsamkeiten nun zu den Unterschieden: Das HSP I wurde 1989 vereinbart, um die Politik des Offenhaltens der Hochschulen zu gewährleisten, die Ausbildungskapazitäten in besonders belasteten Studiengängen zu verbessern und Zulassungsbeschränkungen zu verhindern bzw. zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder aufzuheben.
    Angesichts der mit dem HSP I erreichten Entwicklung - dazu ist mehrfach etwas gesagt worden - und der Nachfrage nach Studienplätzen in den vom HSP I erfaßten Bereichen sieht der Bund nunmehr keine Notwendigkeit, die zum 31. Dezember 1995 ausgelaufene Vereinbarung zum HSP I zu verlängern. Wir lehnen daher diese SPD-Forderung ab.
    Das Programm war befristet angelegt. Die Länder hätten sich darauf einstellen müssen. Einige haben dies getan, andere jammern jetzt. Im übrigen zeigen neue Erhebungen zur Personalausstattung an den Hochschulen, daß die auch aus Mitteln des Hochschulsonderprogramms erreichte Gesamtzahl der Stellen für wissenschaftliches Personal über den errechneten Bedarfswerten liegt. Insofern glauben wir, daß wir diese Vereinbarung auslaufen lassen können.
    Kommen wir nun zum echten Knackpunkt, nämlich dazu, warum wir heute trotz großen Konsenses zwischen Bund und Ländern, SPD und Bundesregierung in der Sache über dieses Thema debattieren: Sprechen wir vom Geld. Die Länder fordern in den Verhandlungen ein Gesamtvolumen in Höhe von 4,1 bis maximal 5,5 Milliarden DM bei einem Finanzierungsschlüssel von 60 : 40. Die Bundesregierung hält dagegen ein Gesamtvolumen von 3,6 Milliarden DM für ausreichend und besteht auf einen Finanzierungsschlüssel von 50 : 50.
    Meine Damen und Herren, gegenüber den in HSP II und HEP für die Jahre 1996 bis 2000 vereinbarten Summen würde diese Zielvorstellung des Bundes für das gesamte revidierte gemeinsame
    Hochschulsonderprogramm insgesamt einen
    Zuwachs von etwa 60 Prozent bedeuten. Dies ist erheblich mehr, als seinerzeit, 1991, bei der Revision des Hochschulerneuerungsprogramms vereinbart werden konnte.
    Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, daß die gemeinsam gesetzten Ziele gemeinsam, das heißt zu gleichen Teilen, Frau Brunn, finanziert werden. Dies ist im übrigen auch beim HSP I der Fall gewesen.
    In diesem Zusammenhang ist es dringend angezeigt, meine Damen und Herren, an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich zu erinnern. In unserem Grundgesetz ist festgelegt, daß grundsätzlich die Länder für die personelle und sächliche Ausstattung der Hochschulen zuständig sind. Die Zuständigkeiten des Bundes sind nach Art und Umfang begrenzt.
    Trotz dieser festgelegten Kompetenzverteilung hatte sich der Bund angesichts der enormen Belastung der Hochschulen dazu entschlossen, die Länder durch Hochschulsonderprogramme bei der Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen finanziell zu unterstützen. Insgesamt hat der Bund im Rahmen dieser Programme zeitlich begrenzt eine zusätzliche Unterstützung des Hochschulbereichs mit insgesamt 5,27 Milliarden DM für erforderlich gehalten und auf sich genommen. Ich meine, wenn man davon ausgeht, daß an sich die Länder für diesen Bereich zuständig sind, ist das eine ansehnliche Summe.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)