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    Plenarprotokoll 13/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen französischen Staatspräsidenten François Mitterrand 6969 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Alfred Dregger, Günther Bredehorn und Dr. Klaus-Dieter Uelhoff 6969 C Wahl des Abgeordneten Karl-Heinz Hornhues zum stellvertretenden Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . ... 6969 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6969 D Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung 6970 B Nachträgliche Ausschußüberweisungen 6970 B Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer ökologischen Besteuerung von Energie (Energiesteuergesetz) (Drucksache 13/ 3067) . .. . 6971 A b) Antrag der Fraktion der SPD: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitskosten senken, die Wirtschaft ökologisch modernisieren (Drucksache 13/3230) . . . . 6971 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS: Regulierung und Verknappung des Angebotes erschöpfbarer Energierohstoffe und Einrichtung einer Energierohstoffagentur (Drucksache 13/3492) 6971 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6971 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU 6972 D Rudolf Scharping SPD 6974 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 6978 B, 6994 C Rolf Köhne PDS 6980 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 6982 A Rudolf Dreßler SPD . . . . . . . 6986 D, 7008 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 6989 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6992 A, 6995 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 6995 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6996 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 6997 C Birgit Homburger F.D.P. 6998 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . 6999C, 7004 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . 6999 D Anke Fuchs (Köln) SPD . . 7001 A, 7005 B, 7008 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7005 C, 7009 B Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Gewässer schützen - Kosten senken (Drucksache 13/3490) . . 7010 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Susanne Kastner, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung (Drucksachen 13/1057, 13/3095) 7010 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer (Drucksachen 12/8344, 13/ 305, 13/1101) 7010 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die ökologische Qualität von Gewässern (Drucksachen 13/725 Nr. 169, 13/3175) 7010 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Drucksache 13/3494) . . . 7010 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7010 D Susanne Kastner SPD . . . . . . . . 7011 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 7013 C Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF ... . . . . . . . . . 7014 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7015 D Birgit Homburger F.D.P. 7017 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . 7018 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 7019C Christoph Matschie SPD 7020 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 7022 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Drucksachen 13/1809,13/2043) . . . 7025 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksachen 13/1811, 13/2042, 13/3499, 13/3500, 13/3501) . . . . . . . . . 7025 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7025 C Ulrike Mascher SPD 7026 A, 7027 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 7027 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 7027 D, 7029 B Rudolf Scharping SPD 7029 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7029 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7030 C Heidemarie Lüth PDS 7031 B Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 13/3495) 7031 D b) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleich währungsbedingter Einkommensverluste (Drucksache 13/3143) . 7032 A c) Antrag der Abgeordneten Christa Nikkels, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Petitionsrecht und parlamentarische Kontrolle im Bereich der Telekommunikation und des Postwesens (Drucksache 13/3327) 7032 A d) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhardt Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Drucksache 13/2740) 7032 A e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung PaulRevere-Village in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe und die Volkswohnung GmbH Karlsruhe (Drucksache 13/3274) 7032 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/3475) 7032 B Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksachen 13/2712, 13/3303, 13/3311) 7032 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg (Teil der ehemaligen WGT-Kaserne Herrenkrug) an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2874, 13/3254) 7032 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 13/3027, 13/3255) 7033 A d) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1113 Titel 656 06 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - und Titel 656 07 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Angestellten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - (Drucksachen 13/2857, 13/3092 Nr. 7, 13/3256) 7033 A e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 686 24 - Nahrungsmittelhilfe - (Drucksachen 13/2826, 13/3092 Nr. 5, 13/3257) 7033 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 681 05 - Altersübergangsgeld für Empfänger in den neuen Bundesländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) - (Drucksachen 13/2856, 13/3092 Nr. 6, 13/3258) 7033 B g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 683 01 - Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser - (Drucksachen 13/2806, 13/3092 Nr. 3, 13/3259) . . . 7033 C h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 642 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes - (Drucksachen 13/2993, 13/3092 Nr. 8, 13/3260) 7033 C i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 22 Titel 685 02 - Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) - (Drucksachen 13/2823, 13/3092 Nr. 4, 13/3261) 7033 D j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1995; hier: überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 58 - Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) - (Drucksachen 13/2805, 13/ 3092 Nr. 2, 13/3262) 7033 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksachen 13/2580, 13/3199, 13/ 3200) 7034 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksachen 13/2711, 13/3504) . . . 7034 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung anläßlich des vom Bundesrat am 15. Dezember 1995 einstimmig beschlossenen Importverbots für britisches Rindfleisch, der Entwicklung der BSE-Endemie im Vereinigten Königreich und des Auslaufens der BSE-Verordnung am 6. Februar 1996 7035 A Antje-Marie Steen SPD 7035 A Editha Limbach CDU/CSU . . . . 7036 A, 7045 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7037 B Lisa Peters F.D.P. 7037 D Dr. Ruth Fuchs PDS 7039 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7039 D Lilo Blunck SPD 7041 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 7042 A Regina Schmidt-Zadel SPD 7043 B Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . 7044 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . 7046 B Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1992 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1992) 7047 A zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1994 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1992) , . . 7047 B zu Unterrichtungen der Bundesregierung: Vierteljahresübersichten zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1992 (Drucksachen 12/6544, 13/725 Nr. 77, 12/8490, 13/265 Nr. 1.8, 12/2647, 12/3214, 12/ 4028, 12/4578, 13/725 Nrn. 70 bis 73, 13/3167 [neu]) 7047 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 7047 B Rudolf Purps SPD 7049 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 7051 D Gisela Frick F.D.P 7052 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 7053 D Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 7054 C Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Ursula Burchardt, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft (Drucksachen 13/771, 13/1389) 7054 D Ursula Burchardt SPD 7055 A Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 7057 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7059B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 7060 C Bernd Neumann, Pari. Staatssekretär BMBF 7061D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 7063 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 7064 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . 7065 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , 7065 D Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . 7066B Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 7067 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I, II und des Hochschulerneuerungsprogramms (Drucksache 13/2930) 7068 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Weiterführung von Maßnahmen zur Integration der bis 1996 im Wissenschaftler-IntegrationsProgramm (WIP) geförderten Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler (Drucksache 13/3491) 7069 A Tilo Braune SPD 7069 B Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 7071 B Dr. Ludwig Elm PDS 7072 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7073 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7075 A Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMBF 7076 C Dr. Peter Glotz SPD 7077 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 7078 C Anke Brunn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 7079 C Josef Hollerith CDU/CSU 7081 D Doris Odendahl SPD 7082 A Horst Kubatschka SPD 7082 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Tourismus in die Dritte Welt (Drucksache 13/3142) . 7083 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . 7083B, 7087 D Brunhilde Irber SPD 7084B, 7088 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7086 C Dr. Willibald Jacob PDS 7088 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 7089B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7090A Ulrich Schmalz CDU/CSU 7091 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7092 A Antje-Marie Steen SPD 7093 A Dr. Bernd Klaußner CDU/CSU 7095 B Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Wahl der Richter und Richterinnen (Drucksache 13/2088) 7096 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Drucksache 13/2686) 7096 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7096D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7098 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . 7099 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7101 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7102 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7102D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7103 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern (Nutzerschutzgesetz) (Drucksache 13/2822) . 7104 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 7104 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 7106 C Hans-Joachim Hacker SPD 7108D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7110C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7111 B Heinz Lanfermann F.D.P. . . . . . 7112 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7113 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbotsverordnung für Chlorparaffine (2. Chloraliphatenverordnung) nach § 17 des Chemikaliengesetzes (Drucksache 13/1428) 7113 D Nächste Sitzung 7114 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7115* A Anlage 2 Adoption von Kindern aus der Republik Belarus MdlAnfr 8 - Drs 13/3473 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 7115* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) 7116* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt PDS 7117* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk F.D.P 7118* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7118* D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 7119* C Dr. Bodo Teichmann SPD 7120* B Dr. Rainer Ortleb F.D.P. . . . . . . . 7122* A Eva Bulling-Schröter PDS 7122* C Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 7123 *A 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 18. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 18. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 18. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 18. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 18. 1. 96 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Gröhe, Hermann CDU/CSU 18. 1. 96 Großmann, Achim SPD 18. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 18. 1. 96 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 18. 1. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 18. 1. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 18. 1. 96 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 18. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 18. 1. 96 * Möllemann, Jürgen W. F.P.D. 18. 1. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 18. 1. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 18. 1.96 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 18. 1. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 18. 1. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 1. 96 * Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 18. 1. 96 Steindor, Marina BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Vosen, Josef SPD 18. 1. 96 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 18. 1. 96 Wallow, Hans SPD 18. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 1. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 18. 1. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 8): Welche auf internationalen Abkommen beruhenden bzw. eventuellen weiteren Möglichkeiten zur Adoption von Kindern, die die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus besitzen, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verfahrensstand und Ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren der genannten Art? Die Adoption von Kindern, welche die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus besitzen, durch deutsche Staatsangehörige ist derzeit auf völkervertraglicher Grundlage nicht möglich. Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine entsprechenden multilateralen oder bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen. Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, welches das Verfahren der Adoption unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls regelt, haben beide Staaten bisher nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt allerdings, dies möglichst bald zu tun. Derzeit wird ein Vertragsgesetz vorbereitet. Zu den sonstigen Möglichkeiten der Adoption belarussischer Kinder durch deutsche Staatsangehörige läßt sich derzeit keine abschließende Auskunft erteilen, weil nicht in ausreichendem Umfang Informationen zur geltenden Rechtslage und Adoptionspraxis in Belarus gesammelt werden konnten. Die Bundesregierung hat keine unmittelbaren Kenntnisse über Verfahrensstand und -ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren, da sie über diese regelmäßig nicht unterrichtet wird. Adoptionsbewerber haben sich entweder direkt oder über eine deutsche Adoptionsvermittlungsstelle an die zuständigen Behörden der Republik Belarus gewandt, um ein dort lebendes Kinder zu adoptieren. Auf der Grundlage vorläufiger Auskünfte, die u. a. im Bereich der Adoptionsvermittlung eingeholt werden konnten, zeichnet sich folgendes Bild ab: Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche sind derzeit nicht möglich. Das Außenministerium der Republik Belarus hat seine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Januar 1996 angewiesen, keine Adoptionsbewerbungen von Ausländern mehr anzunehmen. Dasselbe gilt für Anträge auf Übernahme einer Pflegschaft, die wohl im Hinblick auf ,,Tschernobyl-Kinder", die sich hier zur Erholung oder medizinischen Behandlung aufhalten und in Pflegefamilien untergebracht sind, in letzter Zeit häufiger gestellt worden sind. Vorher konnten sich deutsche Staatsbürger an die belarussische Botschaft in Bonn wenden, die über das Adoptionsverfahren und über die vorzulegenden Dokumente informierte und Bewerbungen entgegennahm. Die Gründe für diesen Adoptionsstopp lassen sich nicht konkret benennen. Möglicherweise hat die Republik Belarus ihr Adoptionsrecht dahin geändert, daß Ausländer als Adoptionsbewerber nur noch in Frage kommen, wenn zwischen Belarus und dem ausländischen Staat eine völkerrechtliche Übereinkunft über die internationale Adoption gilt. Die Bundesregierung wird sich hierzu um Aufklärung bemühen. Bis zur Auflösung der UdSSR galt in Belarus für Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche der Ehe- und Familienkodex der Republik Belarus vom 13. Juni 1969. Danach war Voraussetzung für eine Adoption in Belarus, daß ihr das dortige Ministerium für Bildung zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 2). Die Adoption eines belarussischen Kindes in Deutschland wurde in Belarus ebenfalls nur dann anerkannt, wenn dieses Ministerium ihr zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 3 des Kodex). Wie lange diese Bestimmungen auch nach der Auflösung der UdSSR weitergegolten haben, läßt sich zur Zeit noch nicht sicher sagen. Sie stehen in einem Abschnitt des Ehe- und Familienkodexes, der die Anwendung der sowjetischen Gesetzgebung über die Ehe und Familie auf Ausländer und Staatenlose behandelt und durch die Auflösung des sowjetrussischen Staatsverbandes überholt sein könnte. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Nehme ich die Beschlußempfehlung als Grundlage, dann befürchte ich, daß der Bundestag heute ohne Debatte beschließen wird, daß das Wohngeld in den westlichen Bundesländern auch 1996 nicht steigen wird. Nur die PDS und die Bündnisgrünen votierten in den Ausschüssen für den Gesetzentwurf. Ich werde für den Gesetzentwurf zur Anpassung des Wohngeldes in den westlichen Bundesländern per 1. Januar 1996 stimmen, und ich möchte Ihnen dafür folgende fünf Gründe nennen: Erstens. Seit 1990 wurde das Wohngeld in den westlichen Bundesländern nicht mehr den veränderten Preisentwicklungen angepaßt. Vorgestern las ich in einer Information des Bonner ifs-Städtebauinstitutes, daß auch 1995 die Mieten einschließlich Nebenkosten mit 3,9 Prozent wieder schneller stiegen als die Einkommen und die Lebenshaltungskosten insgesamt. Die Folge: Das Wohngeld kann seine Aufgabe, einkommensschwächeren Haushalten angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern, immer weniger erfüllen. Nach meiner Kenntnis konnten Ende 1995 etwa zwei Drittel aller Empfängerhaushalte durch zu niedrige Miethöchstbeträge einen Teil ihrer Wohnkosten nicht mehr durch Wohngeld mindern. Zweitens. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf ist meines Erachtens die letzte Chance, kurzfristig die längst überfällige Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Mieten und Einkommen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf - welcher einen Vorschlag des Bundesrates vom Frühjahr 1995 aufgreift - weist meiner Meinung nach einen praktikablen Weg auf und behindert nicht die weitere Arbeit an der angekündigten und auch notwendigen Gesamtnovelle des Wohngeldgesetzes. Drittens. Es ist in meinen Augen zynisch, daß sich kürzlich die Bundestagsabgeordneten Diätenerhöhungen - rückwirkend! - genehmigten, und dies bereits zum zweiten Mal seit 1990, während gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter immer weiter vertröstet werden. Auf die Frage, wie sie die Miete bezahlen sollen, herrscht in Bonn eisiges Schweigen. Für eine Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Wohngeldnovelle gibt es keine Zeit, über unsere Diäten wird an gleicher Stelle stundenlang geredet, und anschließend wird für viel Geld in Faltblättern den Mietern erklärt, warum die Diätenerhöhung überfällig war. Das kann ich meinen Wählerinnen und Wählern nicht vermitteln. Viertens. Die Bundesregierung behauptet, über eine Reduzierung der Objektförderung und eine Erhöhung der Subjektförderung die soziale Treffsicherheit zu verbessern. Mir ist aber bekannt, daß seit Jahren die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gekürzt werden, ohne daß in gleichem Maße die Mittel für das Wohngeld steigen. Inzwischen deutet alles darauf hin, daß die von Bauminister Töpfer für 1996 angekündigte Wohngeldnovelle eher zu einer Wohngeldstreichungsnovelle mutiert, als Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu bringen. Die heutige Ablehnung einer Wohngeldanpassung per 1. Januar 1996 wäre für mich ein weiteres deutliches Signal dafür. Fünftens. Infolge der auf immer schlechterem Niveau stattfindenden Verlängerungen des Wohngeldsondergesetzes für Ostdeutschland und der ausbleibenden Wohngeldanpassung für Westdeutschland wird die Wohnkostenbelastung für zunehmend mehr Menschen in Ost und West unerträglich. Hinzu kommt, daß die Mieterinnen und Mieter in Ost und West gegenseitig ausgespielt werden. Mit dieser Politik wird in meinen Augen die Spaltung vorangetrieben und nicht überwunden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies sind meine Gründe dafür, dem vorliegenden Gesetzentwurf der PDS zuzustimmen. Vielleicht können das auch Gründe für Sie sein, Ihre Zustimmung zu erklären. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt (PDS): Der Club of Rome hat in seiner Studie „Grenzen des Wachstums" festgestellt, daß die Industrieländer nicht weiter einen solchen Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben dürfen, wenn sie nicht die Existenz unserer heutigen Welt aufs Spiel setzen wollen. Ansonsten werde die Gesellschaft ihrer natürlichen Grundlage für jegliches wirtschaftliches, gesellschaftliches und soziales Handeln beraubt. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten der Konferenz für „Umwelt und Entwicklung 1992" in Rio auf eine Politik für eine nachhaltige zukunftsverträgliche Entwicklung. Bei der tatsächlichen Umsetzung dieser Leitlinien sollte sich die Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Rolle zubilligen. Das betrifft nicht nur die Reduzierung des CO2-Ausstoßes in die Umwelt, sondern auch die Schonung nicht erneuerbarer Rohstoffe und die verstärkte Nutzung umweltverträglicher Produktionsprozesse. Die Anwendung neuer Technologien und Verfahren spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei all diesen Forderungen hat die Bundesrepublik bis jetzt wahrlich keine Vorreiterrolle gespielt. Wohl wurden in Ostdeutschland durch das Plattmachen einer ganzen Wirtschaft, im Umweltschutz, in der Luftreinhaltung, beim Gewässerschutz und bei der Rekultivierung von Industriebrachen beachtliche Erfolge erzielt. Es ist aber makaber, wenn diese Veränderungen international als Erfolge der Wirtschafts- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung verkauft werden. Trotz eines wachsenden Umweltbewußtseins und daraus resultierender Maßnahmen zur Umweltentlastung wurden die anstehenden ökologischen Probleme weder gelöst noch war ein Ansatz für eine ökologieverträgliche Entwicklung in der Politik der Bundesregierung erkennbar. Schon allein die begonnene Diskussion über Ansätze verschiedener Modelle einer ökologischen Steuerreform löste in der Wirtschaft einen wahren Proteststurm aus. Sofort wurde die Standortdebatte auf die Tagesordnung gesetzt und Deutschlands Zukunft als Wirtschaftsstandort in Frage gestellt. Diese von einer einseitigen Weltmarkt- und Exportorientierung bestimmte Standortdebatte fördert geradezu Fehlentwicklungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und verschärft die Konflikte auf den internationalen Märkten. Die konservative Modernisierungsstrategie der Bundesregierung fällt bei den etablierten Parteien auf fruchtbaren Boden, da die Umbrüche in der Produktions- und Lebensweise der Gesellschaft offenkundig sind und deshalb ein objektiver Reformbedarf besteht. Die Bundesregierung setzt laut ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD in ihrer zukünftien Wirtschaftspolitik verstärkt auf die Unterstützung durch Forschung und Entwicklung zur Lösung der bestehenden Umweltprobleme. Dabei vergißt sie nicht zu betonen, daß man zukünftig verstärkt auf marktwirtschaftliche Mechanismen setzen müsse. Wie das aussieht, ist uns allen bekannt. Trotz Waldsterbens, wachsender Umwelt- und zunehmender Emissionsbelastung durch den Verkehr setzt das Bundeswirtschaftsministerium verstärkt auf den Straßenverkehr und wachsende Produktionszahlen in der Autoindustrie. Auf Grund der praktisch destruktiven Politik der Bundesregierung enthält die Antwort nur wenige Fakten über die bisher erzielten Ergebnisse, dafür aber um so mehr fromme Wünsche und Absichtserklärungen, die die ökologischen und umweltrelevanten Probleme keinesfalls lösen helfen, da auch die Verbesserung der innovationsfördernden Rahmenbedingungen des Zukunftsministers sehr zu wünschen übriglassen. Meine Partei ist deshalb der Auffassung: Der gegenwärtige Zustand der Industriegesellschaft erfordert unter Berücksichtigung globaler und nationaler sozial-ökologischer Erfordernisse eine alternative Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Angesichts der Zuspitzung der die Menschheit bedrohenden Umwelt- und sozialen Konflikte ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Weiterführung der derzeitigen Wirtschafts- und Konsumtionsweise in den entwickelten Industrieländern unweigerlich zum ökologischen Kollaps führt. Die bisher einseitig auf ökonomische Effizienz, Wachstum und technologische Innovation gerichtete wirtschaftliche Entwicklung bedarf deshalb einer kritischen Bewertung und radikalen Umorientierung. Notwendig ist ein schrittweiser Übergang von der wettbewerbsorientierten zur sozial-ökologisch orientierten Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Im Kern geht es darum, in der staatlichen Forschungspolitik neue Prioritäten zu setzen. Dazu gehören nach unserer Auffassung: Umorientierung der Forschungspolitik, weg von der kommerziellen Zielstellung, hin zu einer sozial bestimmten, arbeitsplatzschaffenden und ökologisch verträglichen Zielstellung; Forcierung der Grundlagenforschung und ihre Ausrichtung auf globale Aufgaben unter Berücksichtigung einer breiten internationalen Kooperation; konsequente Technologiefolgenabschätzung aller gegenwärtig bekannten Hochtechnologien; Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme, insbesondere Einschränkung des Individualverkehrs sowie die Verlagerung des öffentlichen Nahverkehrs auf die Schiene; neue effektive Verfahren zur Energiegewinnung und -übertragung und Durchsetzung eines umweltverträglichen Energiemix; Untersuchung neuer Werkstoffe und die Entwicklung leistungsfähiger Energiespeichersysteme; Förderung der Humanforschung für eine ökologie-verträgliche Lebensweise. Anlage 5 zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk (F.D.P.): Die Zeiten sind vorbei, als wir Ostdeutschen uns auf die Ferienreise an die deutsche Ostseeküste oder in den Harz freuten. Wir haben über Jahrzehnte schmerzhaft erleben müssen, daß unser Horizont beschnitten und von staatlicher Willkür geprägt war. Reisen ins Ausland waren die Ausnahme, „unsere sozialistischen Bruderländer" die Ziele. Wer nach Kuba reisen durfte, gehörte zu den Privilegierten. Uns ging es damals so, wie den Kubanern heute: Der Blick ins ferne Land war erlaubt. Das Hoffen und Sehnen, andere Gefilde zu erreichen und dort ein selbstbestimmtes Leben zu führen, war ein Grundgefühl. Es hat letztlich wesentlich dazu beigetragen, die friedliche Revolution von 1989 einzuleiten, und es hat die Vereinigung Deutschlands möglich gemacht. Wir sind froh, daß wir nach den langen Zeiten der Freiheitsbeschränkung nun die langersehnte Reisefreiheit genießen können. Die Deutschen sind die „Reiseweltmeister." Die Westdeutschen haben in den vergangenen 50 Jahren dazu die Grundlage gelegt. Waren zu Beginn der 50er Jahre deutsche Reiseziele noch ein Luxus, der vierzehntägige Jahresurlaub zum Beispiel in Bayern oder in Schleswig-Holstein ein Zeichen des beginnenden Wohlstandes, verschoben sich in den kommenden Wirtschaftswunderjahren die Normen: Reisen wurde zum Volksgut. Die Entfernungen konnten nicht weit genug sein, und des Deutschen liebstes Kind, das Auto, trug sie nach Sizilien, Österreich oder anderswohin. Aber die Zeit hat auch diese Reiseperiode eingeholt. Wirtschaftsaufschwung- und -abschwungphasen der vergangenen Jahre haben die wachsende Tourismuswirtschaft nur unmaßgeblich beeinflußt. Sie berühren sie zwar. Aber eine Reise als Erfüllung der Träume - für viele bereits mehrfach im Jahr - gehört bei uns Deutschen ganz oben auf den Wunschzettel und steht nicht in direktem Zusammenhang zu wirtschaftlichem Wohlergehen und Arbeitssituation. So könnte also die Tourismuswirtschaft froh in die Zukunft sehen, sich der wachsenden Zahlen erfreuen und auf einen weiteren Anstieg hoffen? Bei der Beantwortung dieser Frage ist ein deutliches Ja oder Nein nicht möglich. Unbegrenztes, rücksichtsloses Wachstum darf es auch hier nicht geben. Und das gilt insbesondere im Hinblick auf den Tourismus in der Dritten Welt, auf den wir uns heute konzentrieren. Warum können wir nicht uneingeschränkt froh sein, wenn immer mehr Touristen zum Beispiel nach Ostasien reisen, den Zuckerhut besteigen oder zum Trekking in den Himalaya aufbrechen? Tourismus in die Dritte Welt birgt sowohl Verführungen als auch Gefahren. Ihre Wechselbeziehung ist nicht von der Hand zu weisen. Was für den Touristen, der ein „billiges" Reiseland betritt und genießt, zum Trumpf wird und oft Ausschlag für ein häufiges Wiederkommen ist, kann für die Heimischen zum Bumerang werden. Denn in vielen Fällen ist gerade dort der Tourismus durch seine wirtschaftliche Kurzfristigkeit, aber auch Kurzsichtigkeit gekennzeichnet. Kurzfristigkeit deshalb, weil enge Abschreibungsfristen den schnellen, sichtbaren Erfolg erzwingen und die Bereitschaft allzuhäufig vorhanden ist, nach kurzer Zeit den Standort zu wechseln und sein wirtschaftliches Glück an anderer Stelle zu suchen: da, wo zum Beispiel noch nicht in die Natur eingegriffen worden ist, wo die heimische Bevölkerung auf eine Einnahmequelle angewiesen ist und den Tourismus als Arbeitgeber und Existenzsicherer begrüßt. Kurzsichtigkeit kommt hinzu. Sie ist zum Teil noch gefährlicher. Deshalb muß aus den Erfahrungen, insbesondere mit dem Umgang der Umwelt, gelernt werden. Die deutsche Tourismuswirtschaft tut dies zum Teil sehr erfolgreich. Aber zahlreiche Beispiele in der dritten Welt zeigen ganz deutlich, daß Umweltfragen häufig noch nachrangig behandelt werden, daß sie nicht in ein tourismuspolitisches Konzept eingebunden werden. Um es deutlich zu sagen: Umwelt wird von vielen der dort Verantwortlichen als Sache begriffen, die reproduzierbar ist, die - wie auch immer mit ihr umgegangen wird - reparabel und ersetzbar ist. Verständlich ist dieses Denken in vielen Fällen schon. Aber akzeptabel wird es für uns nie werden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Koalitionspartner im vorliegenden Antrag aufgezeigt, welche Wege für einen vernünftigen Tourismus in die Dritte Welt beschritten werden können. Wir erwarten, daß die Bundesregierung unseren Aufforderungen folgt und diesem hochsensiblen Bereich der Tourismuspolitik ihr ganz besonders Augenmerk schenkt, damit wir auch in Zukunft gemeinsam und konstruktiv an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes) Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn in einem Fall wie diesem - bei der Produktion und dem Einsatz von Chlorparaffinen - die chemische Industrie Einsicht über ihr umweltschädigendes Handeln zeigt, dann sollte die Politik nicht abseits stehen. Sehr zur Freude der Umweltschutzverbände hat nämlich inzwischen auch die Chemieindustrie über die Gefährlichkeit von Chlorparaffinen dazugelernt. Diese Stoffe, meine Damen und Herren, sind anerkannt krebserregend und reichern sich über die Nahrungskette im menschlichen Fettgewebe und in der Muttermilch an. Gerade Neugeborene sind besonders betroffen. Durch Ausdünstungen aus behandelten Alltagsprodukten verseuchen Chlorparaffine in nahezu allen Lebensräumen die Innenraumluft. Sie entweichen aus PVC-Böden und -Kabeln, aus Computergehäusen, Autositzen und anderen, unscheinbaren Gegenständen des Alltags. Auch in der Produktion finden wir sie als Kühlschmiermittel oder Schneidöle. Sie sind inzwischen nahezu überall zu finden und setzen darüber hinaus noch bei Brandunfällen das Sevesogift Dioxin frei. Aber nicht nur für den Menschen, insbesondere auch für Fische, Muscheln und Plankton sind Chlorparaffine bereits in den geringsten Konzentrationen schädigend. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat alarmierend hohe Konzentrationen von Chlorparaffinen in Flußsedimenten, im Hafenschlick und im besonders ökosensiblen Wattenmeer entdeckt! Wenn es gesellschafts- und wissenschaftsübergreifend zu einer derart konsensualen und eindeutigen Einschätzung des Gefahren- und Verbreitungspotentials kommt (und wie sie das Umweltministerium im Grunde genommen ja auch teilt), dann kann man doch legislativ nicht weiter abwarten und Däumchen drehen. Ein erster Erfolg des jahrelangen Protestes: Im letzten Jahr hat der einzige deutsche Hersteller, die Hoechst AG, ein Auslaufen der Produktion von kurzkettigen Chlorparaffinen zum 31. Dezember 1995 angekündigt. Die Mittel- und Langkettigen - immerhin zwei Drittel des Marktes und nicht minder giftig - werden dagegen noch bis 1998 munter weiterproduziert. Hat übrigens die Bundesregierung diese freiwillige Selbstverpflichtung bei den Kurzkettigen schon auf Erfüllung überprüft? Nun ist es jedenfalls höchste Zeit, legislativ einzugreifen und gemeinsam über ein Produktions-, aber vor allem auch ein Anwendungsverbot aller Chlorparaffine zu entscheiden. Nicht zuletzt darf die freiwillige Produktionseinstellung bei der Hoechst AG ihr nicht zum Standortnachteil gereichen, etwa wenn ausländische Anbieter wie beispielsweise der europäische Marktführer ICI die Angebotslücke zum Großimport nutzen. Die Bundesrepublik ist in der Pflicht. Nach jahrelangem Widerstand des deutschen Wirtschaftsministers haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Oslo und Paris zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantiks letzthin ein bis zum Jahre 2000 partielles und ab 2005 vollständiges Verbot kurzkettiger Chlorparaffine beschlossen. Damit wird aber nur ein Drittel des Chlorparaffinmarktes reguliert. Damit leben ausländische Importeure weitere 10 Jahre lang vom Vorteil des nationalen Ausstiegs aus der Produktion: Das darf nicht sein! Was wir brauchen, ist ein Produktions- und Verwendungsverbot aller Chlorparaffine nach § 17 des Chemikaliengesetzes in Form einer 2. Chloraliphatenverordnung jetzt und mit nur kurzen Übergangsfristen. Mit Mitte 1997 für kurzkettige und Ende 1997 für mittel- und langkettige Chlorparaffine als Terminfrist sitzen wir mit einem umweltbewußten Land wie Schweden durchaus und in guter Gesellschaft in einem Boot. Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): 1. Der einzige Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland, die Fa. Hoechst, hat seine Produktion zum 31. Dezember 1995 einstellt. 2. Die britische Konkurrenzfirma hat angekündigt, sich um die deutschen Kunden zu bemühen. 3. Während der Sitzung der Oslo- und Paris-Kornmission (zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantik) im Juni 1995 in Brüssel wurde mit Mehrheit die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. 4. Die EU-Kommission wartet auf den Bericht der für die systematische Untersuchung von Altstoffen zuständigen Kommission, um dann zu entscheiden, ob eine EU-einheitliche Regelung eines Verwendungsverbotes vorgelegt wird oder nicht. 5. Deutschland und die anderen Vertragsstaaten der OSPA können mit Wirkung ab 1999 je einen Alleingang des Verwendungsverbotes durchführen, da die international eingegangene Verpflichtung dies dann rechtfertigt. 6. Die Grünen verlangen mit ihrem Antrag, ab sofort das generelle Verwendungsverbot im nationalen Alleingang zu beschließen, selbst auf die Gefahr hin, daß die EU dies als einseitiges Handelshemmnis wertet und deswegen außer Kraft setzt. 7. Warum befürworte ich in diesem Falle den EU- konformen Weg? a) Der nationale Alleingang hätte nur wenig Erfolg. Er würde notfalls mit Hilfe des EUGH schon nach kurzer Zeit wieder außer Kraft gesetzt werden. Bis dahin wären die für die Ausarbeitung der EU-Richtlinie verantwortlichen Beamten durch den Streit mit Deutschland ausgelastet und von der Erarbeitung der EU-Regelung abgelenkt. b) Ein auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Verwendungsverbot würde in einem Zeitpunkt in Deutschland wirksam werden, in dem laut Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Caspers-Merk vom 29. März 1995) „durch den Wegfall wäßriger Anwendungen der Eintrag kurzkettiger Chlorparaffine in äquatische Systeme erheblich zurückgegangen ist". 8. Was heißt dies auf deutsch? Auch ohne ein nationales Verwendungsverbot ist die Einleitung kurzkettiger Chlorparaffine in die Nordsee über deutsche Gewässer so gut wie gestoppt. Dieser relativ gefährlichste Weg für das Eindringen in die Nahrungskette über die Meerestiere geschieht also überwiegend durch andere EU-Staaten (insbesondere Großbritannien). Die von Deutschen verspeisten Fische der Nordsee werden wohl kaum zwischen deutschen und britischen Chlorparaffinen unterscheiden. Sie hätten im Zweifel auch nicht den Ehrgeiz, britische Chlorparaffine zu verschmähen, nur um als saubere Fische in deutsche Verbrauchermägen zu gelangen. 9. Sie, meine Kollegen von den Grünen, mögen uns Deutsche groß und stark genug für jeden nationalen Alleingang halten. Ich unterscheide mich ein wenig von Ihnen. Zwar halte ich Deutschland auch für groß und stark genug, einige umweltpolitische Alleingänge zu wagen (mehr als bisher), diesen hier allerdings halte ich weder für notwendig noch für wirkungsvoll. a) Nicht notwendig deswegen, weil wir bei der Einstufung der Gefährlichkeit bestimmter Stoffe das Augenmaß nicht verlieren dürfen. Es wurden in mehreren Versuchsketten schrecklich viele Ratten und Mäuse getötet, nachdem ihnen eine Überdosis von Chlorparaffinen eingegeben worden war. In dieser Konzentration wird der Mensch den Chlorparaffinen in absehbarer Zeit nicht ausgesetzt sein, keinesfalls bis 1999. Der bei diesen Versuchen festgestellte mögliche Verdacht auf krebserregende Wirkungen ist noch „relativ". Sind wir uns eigentlich dessen bewußt, daß wir den Ehrgeiz entwickelt haben, auf Bergen versuchsweise getöteter Ratten und Mäuse ein keimfreies irdisches „Menschen-Gesundheitsparadies" zu schaffen? Ist irgend jemand hier im Plenum noch in der Lage, gemeinsam mit mir den unglaublichen Hochmut mitzuempfinden, der in diesem typisch deutschen Ehrgeiz steckt? Unsere Nachbarn in Europa bremsen uns, weil sie bedächtiger und selbstkritischer an diese Probleme herangehen. Dies mag oft schmerzlich für uns sein, aber sicher auch heilsam. b) Nicht wirkungsvoll, weil selbst bei einem erfolgreichen nationalen Alleingang das kleine deutsche Paradies weniger wert ist als eine zumindest europaweite Vermeidung von kurzkettigen Chlorparaffinen. Dr. Bodo Teichmann (SPD): Im Jahr 1989 tagte in Lyon im Auftrag der International Agency for Research on Cancer - das ist eine selbständige Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation WHO - eine internationale Arbeitsgruppe, der Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen wie Toxikologen, Chemiker, Pathologen, Epidemiologen, Arbeitsmediziner, Krebsforscher usw. und als Beobachter mit Rederecht Vertreter der chemischen Industrie, von Regierungen, der Europäischen Gemeinschaft und anderen Institutionen angehörten. Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, eine Einschätzung eines möglichen Krebsrisikos von Chlorparaffinen für den Menschen auf der Basis aller bis dahin bekannten publizierten Fakten zu erarbeiten. Chlorparaffine waren Anfang/Mitte der 80er Jahre in den Verdacht geraten, krebserregend beim Menschen zu sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen über biologische Wirkungen, über Toxizität und über das chemische Verhalten dieser Produkte, die seit den 30er Jahren weltweit kommerziell hergestellt werden, so in Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der früheren CSSR, der Bundesrepublik Deutschland, der früheren DDR, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Mexiko, Polen, Rumänien, Spanien, Südafrika, Taiwan, den USA und der früheren UdSSR. Diese Aufzählung soll unterstreichen, daß Chlorparaffine nicht nur eine deutsche Angelegenheit sind. An der Produktion von 1995 mit ungefähr 320 000 t weltweit war Deutschland mit zirka 20 000 t, also mit etwa 7 Prozent, beteiligt. Europa brachte es insgesamt auf ungefähr 110 000 t. Chlorparaffine sind abhängig von ihrer Kohlenstoffkettenlänge und dem Gehalt an Chlor, der bei kommerziellen Produkten von 20-70 Prozent reicht, farblose bis gelbliche, bewegliche bis hochviskose Flüssigkeiten oder wachsartige bis glasartige Substanzen. Auf Grund ihrer besonderen chemischen und physikalischen Eigenschaften werden sie sehr breit gefächert eingesetzt, als Weichmacher für Gummi und Kunststoffe, als Imprägnierungs- und Versiegelungsmittel, als Flammenschutzmittel, als Zusätze für Anstrichfarben, als Kühlschmierstoffe in der Metallbearbeitung und vieles andere mehr. Der Haupteintragungsweg von Chlorparaffinen in die Umwelt ist der über Abwässer, in die chlorparaffinhaltige Kühlschmieremulsionen - von der Metallbearbeitung stammend - eingeleitet werden. Gefunden wurden Chlorparaffine, die als natürliches Produkt offenbar nicht in unserer Umwelt vorkommen, in Binnengewässern, Seewasser, in Sedimenten, in Meeres- und Süßwassertieren, Seevögeleiern, Nahrungsmitteln für den Menschen wie Milch, Milchprodukten, Pflanzenölen, Früchten und Gemüse, in Leber und Nieren sowie Fettgeweben von Säugetieren und Menschen, um nur einige zu nennen. All dies führte dazu, vor allem in Experimenten die Wirkung von Chlorparaffinen zu erforschen. Dabei wurde festgestellt, daß Chlorparaffine eine relativ geringe akute Toxizität besitzen, daß sie aber, über einen längeren Zeitraum verabfolgt, abhängig von ihrer Kettenlänge und ihrem Chlorgehalt, von der applizierten Dosis und der Zeitdauer der Einwirkung vor allem Leber- und Nierengewebe schädigen. Konsequenterweise wurden Chlorparaffine auch auf krebserregende Wirkung geprüft. Dies erfolgte im Rahmen des US-National Toxicology Program. Das Ergebnis der 1986 veröffentlichten Studie im Technical Report Series No. 305 dieses Programms war, daß unter den gewählten Versuchsbedingungen langkettige Chlorparaffine bei männlichen Ratten nicht und bei weiblichen Ratten fraglich krebserregend waren, während bei männlichen Mäusen diese Wirkung eindeutig und bei weiblichen Mäusen fraglich war. Dagegen waren kurzkettige Chlorparaffine mit einem relativ hohen Chlorgehalt, wie sie vor allem bei der Metallbearbeitung verwendet werden, sowohl bei männlichen und weiblichen Ratten wie auch bei männlichen und weiblichen Mäusen krebserregend. Diese Versuchsergebnisse von 1986 und ihre Bestätigung im Jahr 1989 in der internationalen Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO führten dazu, daß technisch verwendete Chlorparaffine in den deutschen Tabellen für MAK-Werte (Maximale-Arbeitsplatz-Konzentrationen) in die Kategorie „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential eingeordnet wurden, d. h. Stoffe, bei denen ein nennenswertes krebserzeugendes Potential zu vermuten ist ... und dringend der weiteren Aufklärung bedürfen ...". Eine krebserzeugende Wirkung von Chlorparaffinen am Menschen ist bisher weder durch Fallstudien noch durch epidemiologische Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen worden. Meines Wissens gibt es z. Z. keine exakten Aussagen, die über das hinausgehen, was 1989 von der Arbeitsgruppe der WHO festgestellt wurde und in der Gesamteinschätzung resultiert: Chlorparaffine der durchschnittlichen Kohlenstoffkettenlänge C 12 und mit einem durchschnittlichem Grad der Chlorierung von ca. 60 % sind möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2 B). (Clorinated paraffins of average carbon-chain length C 12 and average degree of chlorination approximately 60 % are possibly carcinogenic to humans) (Group 2 B). An Probanden wurde praktisch keine Hautresorption festgestellt, keine Sensibilisierung im Hauttest und keine allergischen Erscheinungen. Ohne daß über das Ausmaß der Belastung Aussagen gemacht wurden, gibt das US-National Institute for Occupational Safety and Health 1977 an, daß in den USA von 1972 bis 1974 ungefähr 1 500 000 Arbeiter gegenüber Chlorparaffinen exponiert waren. Soviel kurz als Überblick über die allgemeine Situation. Und nun zur Produktion von Chlorparaffinen in Deutschland und zu dem Verhalten der Produzenten oder - besser - des Produzenten; denn wie aus Informationen der Hoechst AG, Frankfurt am Main, zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland nur diesen einen Produzenten. In Beantwortung einer Anfrage der Umweltorganisation Greenpeace teilt die Hoechst AG (Unternehmenskommunikation) am 27. März 1995 mit, daß kurzkettige Chlorparaffine, die vor allem als Bestandteile wäßriger Kühlschmieremulsionen bei der Metallbearbeitung Verwendung finden, bereits weitgehend durch andere Produkte substituiert wurden. Nach diesen Informationen betrug der Absatz an Chlorparaffinen 1990 ca. 16 600 t, 1991 ca. 15 700 t, 1992 ca. 19 400 t, 1993 ca. 21 400 t, 1994 ca. 19 300 t mit abnehmender Tendenz bei kurzkettigen Produkten und Anstieg bei Mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Ausgesprochen bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Antwort auf die Frage: „Welche Produktionsausweitungen oder -einschränkungen werden von Ihrem Unternehmen für die Zukunft bei Chlorparaffinen geplant?" Sie lautet: „Es werden intensive Überlegungen zur weiteren Entwicklung, Herstellung und zum Einsatz von Chlorparaffinen angestellt. Allerdings gibt es dazu noch keine konkreten Planungen. Eine wichtige Grundlage für die Planungen ist natürlich die nach den vier verschiedenen Chlorparaffingruppen differenzierte Entwicklung der Nachfrage bei den Anwendern." Das war am 27. März 1995. Nun gestatten Sie mir, einen Sprung zu machen hinsichtlich der Presseinformationen der Firma Hoechst AG hin zum 19. Mai 1995, also knapp zwei Monate später. An diesem Tag teilte der einzige Produzent von Chlorparaffinen in Deutschland unter der Überschrift „Hoechst beschließt Einstellung der Produktion von Cholorparaffinen" mit: „Hoechst hat beschlossen, die Herstellung von Chlorparaffinen bis Ende 1998 vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion kurzkettiger Chlorparaffine soll bis Ende 1995 erfolgen". „Wesentlich" - so die Hoechst AG - „für diese Entscheidung ist die Einschätzung, daß für das Geschäft mit Chlorparaffinen keine ausreichende Rentabilität erzielt werden kann." Ich darf aus dieser Presseinformation abschließend zitieren: So haben mittlerweile die meisten Anwender in Deutschland die Handhabung kurzkettiger Chlorparaffine in Form wäßriger Emulsionen eingestellt. Statt dessen werden verstärkt Kühlschmierstoffe auf Mineralölbasis eingesetzt, für die es etablierte Entsorgungswege gibt. Man sollte das relativ rasche Reagieren der Hoechst AG auf bestimmte ökonomisch-ökologische oder ökologisch-ökonomische Anforderungen mit großer Aufmerksamkeit, aber auch mit Respekt dankend zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig muß auf die weiterhin existierende hohe Verantwortung der Hoechst AG und aller Produzenten und Benutzer von Chlorparaffinen weltweit hingewiesen werden. Ich war am Anfang meiner Ausführung auf die Monographien über die Einschätzung des kanzerogenen Risikos für Menschen der International Agency for Research on Cancer der WHO eingegangen und darf noch einmal darauf zurückkommen. Weil Produkte wie Chlorparaffine weltweit verwendet werden, praktisch ubiquitär vorkommen und ihre Wirkung unabhängig vom Herstellungsort entfalten, also eine globale Angelegenheit darstellen, sollte in internationalen Gremien z. B. einer Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO dieses Problem erneut diskutiert werden und damit den aktuellen Stand der Kennt- nisse und Erkenntnisse auch mit internationalem Gewicht versehen. Dies würde sicherlich nicht nur national, sondern vor allem auch international schneller zu entsprechenden Konsequenzen führen und berechtigten Forderungen von vielen beteiligten Seiten entgegenkommen. Es gibt genügend Beispiele für den Erfolg eines solchen Vorgehens. Obwohl die SPD-Fraktion eine Reihe von Formulierungen dieses Antrags in der hier vorliegenden Form nicht mitträgt, unterstützen wir das Anliegen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Problem Chlorparaffine auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren, und stimmen deshalb der Überweisung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - federführend - und den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu. Dr. Rainer Ortleb (F.D.P.): Da habe ich mal irgendwo und irgendwann gelesen, daß sich das Wissen der Menschheit alle sieben Jahre verdoppelt. Leider habe ich nie so recht verstanden, was wohl die Maßeinheit des Wissens ist, wenn man zu solchen quantitativen Aussagen sich befähigt sieht. Nur nebenbei: Damit wäre dann folgerichtig auch die Frage verbunden, ob das Wissen endlich ist, ob es alle werden kann oder andererseits, weil nun vollständig erschlossen, neues hinzuzufügen nicht mehr geht. Wenn es nur die Maßeinheit des Wissens wäre, wo man unsicher sein müßte, wäre das nicht schlimm. Weitreichender ist, daß Neugiertrieb und Fortschrittstrieb, gelegentlich auch mit Besitztrieb gepaart, mitunter mit bösen oder weniger bösen Folgen die Menge des Wissens durch Irrtum bereichern. Ist der Irrtum nicht harmlos und als solcher erkannt, dann wird es Zeit, ihn durch Erkennen dem Wissen beizusteuern und Konsequenzen zu ziehen. Heute geht es um die Behandlung eines Irrtums und die nötigen Konsequenzen. Chemiker sagen, daß Chlorparaffine gefährlich seien, und ich sehe keinen Grund, es ihnen nicht zu glauben. Mich haben in letzter Zeit mitunter Tendenzen verärgert, den Deutschen Bundestag von der gesetzgebenden Versammlung in eine wissenschaftliche Zentralakademie engagierter Laien unter gelegentlich berufslebenslaufsbedingter Bereicherung durch wissenschaftlich wie politisch gleichermaßen qualifizierte Kollegen in Verwandlung begriffen zu sehen. Damit mir bitte keine allzugroße Bosheit unterstellt werden möge, will ich ausdrücklich klarstellen, daß ich das dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen in keiner Weise unterstellen will. Was möchte ich also gern? Ich möchte, daß jeder seines tut. Das heißt: 1. Man muß auf Existenz und Gefährlichkeit der erzeugten Chlorparaffine hohe öffentliche Aufmerksamkeit lenken. Das haben die Antragsteller getan. Ich halte das für legitim. 2. Der Gesetzgeber, heute abend also der Bundestag, muß beobachten, ob Konsequenzen schon gezogen werden oder ob nur seine Eingriffe diese erzwingen können. 3. Forscher, Technologen und Produzenten müssen ihre Verantwortung erkennen und entsprechend handeln. Diesem folgend, würde ich aus meiner Sicht feststellen: 1. Der Antrag ist eine lobenswerte Mahnung. 2. Die Bemühungen der Bundesregierung richten sich auf in und für Europa durchsetzbare Lösungen. 3. Nach meiner Kenntnis hat der einzige deutsche Hersteller bereits am 21. Mai 1995 Konsequenzen zur Ablösung der diskutierten Stoffe erklärt. Bei aller Sympathie, die ich dem Antrag entgegenbringe, scheint er mir inzwischen der verstrichenen Zeit und merkbarer Einsicht hinterherzulaufen. Eva Bulling-Schröter (PDS): Mit dem im Juni dieses Jahres beschlossenen Vermarktungs- und Anwendungsverbot für kurzkettige Chlorparaffine in der Europäischen Union ab dem Jahre 2000 wurde der Einstieg zum Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung dieser Gifte eingeleitet. Die öl- und wachsähnlichen Stoffe, die vor allem als Weichmacher und Flammschutzmittel, in PVC-Produkten sowie als Kühlschmiermittel eingesetzt werden, haben eine chronische Toxizität, sind schwer abbaubar und reichern sich über die Nahrungskette in Tier und Mensch an. Über die Kanzerogenität sowie über die durch Chlorparaffine hervorgerufenen schweren Organ- und Fortpflanzungsschäden wurde schon gesprochen. Das Verbot dieser hochtoxischen Stoffgruppe scheiterte bekanntlich im Juni 1994 nur an einer Stimme - der Deutschlands, speziell der des F.D.P.- Wirtschaftsministers. Erst nachdem die 32. Umweltministerkonferenz im März das Verbot von Chlorparaffinen forderte und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau dem Wirtschaftsminister in einem internen Schreiben mitteilte, er könne ab 1998 auf Chlorparaffine verzichten, erst nachdem Greenpeace mit seiner Chlorparaffin-Kampagne erheblichen Druck ausübte, mußte wohl auch die F.D.P. einlenken. Nun haben wir sogar eine Selbstverpflichtung von Hoechst, dem mit Abstand größten, aber nicht einzigen Produzenten von Chlorparaffinen, zum stufenweisen Produktionsausstieg. Und wir haben das EU-Verbot von Juni dieses Jahres. Sind damit alle Probleme vom Tisch? Natürlich nicht. 1. Das EU-Verbot gilt erst in vier Jahren, und es ist darin nur von kurzkettigen Chlorparaffinen die Rede, die in der Tat akut toxisch sind. Laut Greenpeace sind mittel- und langkettige aber genauso relevant, da sie sich stärker in der Nahrungskette anreichern, schwerer abbaubar sind und damit langfristig ein hochtoxisches Potential haben. 2. Das Verbot gilt nur für die Länder, die das Verbotsprotokoll unterschrieben haben. Großbritannien gehört beispielsweise nicht dazu. Das britische Unternehmen ICI hat schon angekündigt, seine Anlagen zu vergrößern, um die Hoechst-Marktanteile - immerhin mit 20 000 Tonnen 7 Prozent der Weltproduktion - zu übernehmen. 3. Die Frage der Entsorgung von Chlorparaffinen ist weitgehend ungeklärt. Bei der Verbrennung bilden sich Ultragifte wie Dioxine und Furane. Aufgrund der chemischen Stabilität sind sie auf Deponien wiederum Zeitbomben. Eine Kennzeichnungspflicht für chlorparaffinhaltige Produkte wäre eine Voraussetzung für den Beginn einer Entsorgungsstrategie. Aus diesen Punkten ergibt sich unsere Zustimmung zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Erlaß einer Verbotsverordnung für Chlorparaffine. Die Fragen der Entsorgung und Kennzeichnung sind aber noch zu klären. Walter Hirche, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Diskussion über Chlorparaffine ist nicht neu, sondern wird bereits seit einigen Jahren kritisch geführt. Und während dieser Zeit war die Bundesregierung nicht untätig. Es wurden eingehende Untersuchungen auf die Gesundheits- und Umweltrelevanz der Chlorparaffine durchgeführt; denn bloße Vermutungen oder Befürchtungen allein rechtfertigen keine einschneidenden Maßnahmen. So wurden Chlorparaffine auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Ergebnisse bereits 1993 von der MAK-Kommission in die Klasse III B eingestuft. Weitere Untersuchungen folgten und haben gezeigt, daß Chlorparaffine als umweltrelevante Stoffe zu bewerten sind. Daß der sich hieraus ergebende, notwendige Umweltschutz aber auch möglich ist, ohne die Regelungsdichte immer weiter zu erhöhen, hat die Initiative der Firma Hoechst gezeigt. Bereits am 21. Mai 1995 hat die Firma Hoechst erklärt, bis 1998 an allen Standorten - also nicht nur in Deutschland - die Produktion vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion der umweltrelevanten, kurzkettigen Chlorparaffine soll bereits bis Ende 1995 erfolgen. Aber nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Raum wird es in absehbarer Zeit zu einem Ausstieg aus den Chlorparaffinen kommen. So hat im Juni dieses Jahres die Kommission von Oslo und Paris die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. Jetzt gilt es, diese Entscheidung schnell und sachgerecht in Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Der erste Schritt hierzu ist bereits getan. So ist das BMU bereits am 8. November an die EU-Kommission mit der Bitte herangetreten, den Beschluß der Kommission von Oslo und Paris umzusetzen. Wir sind sogar weit über diesen Beschluß hinausgegangen, indem wir vorgeschlagen haben, auch Maßnahmen zu mittel- und langkettigen Chlorparaffinen einzubeziehen. Angesichts dieser Fakten sehe ich keine Notwendigkeit für einen nationalen Regelungsbedarf. Selbst die 45. Umweltministerkonferenz sprach sich mit ihrem Beschluß vom 30. November/1. Dezember 1995 dafür aus, ein Verbot von Chlorparaffinen EU- weit zu erreichen. Ein nationaler Alleingang eines Verbotes von Chlorparaffinen würde darüber hinaus auf EU-Ebene als Handelshemmnis bewertet. Die Notifizierung einer solchen Regelung hätte somit kaum Aussicht auf Erfolg. In diesem Zusammenhang sollten wir auch bedenken: Umweltschutz ist eine über die nationalen Grenzen hinausgehende Aufgabe. Daher sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten eine Lösung für die Chlorparaffine zu suchen und von einer Verordnung absehen. Fazit: Die kritische Diskussion über Chlorparaffine ist berechtigt, aber sie läuft seit Jahren - mit Ergebnissen. Der Antrag ist Aktionismus. Gehandelt wird längst, aber effektiver und weiträumiger, als die Antragsteller beantragen. Der Antrag ist überflüssig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Tilo Braune


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon ein wenig bedauerlich, daß Bundesminister Rüttgers heute Wichtigeres zu tun hat, als hier mit uns gemeinsam über Hochschule und Forschung in Deutschland nachzudenken und zu diskutieren. Vielleicht ist es sogar symptomatisch, daß er heute nicht hier ist.
    Das neue Jahr hat für die deutschen Hochschulen in Ost und West, für die Studierenden und Wissenschaftler so schlecht begonnen, wie das alte endete. Seit Jahren leidet das deutsche Hochschulsystem unter einer chronischen Unterfinanzierung, da sich der Bund mehr und mehr aus seiner Verantwortung stiehlt. Die Hochschulbauförderung verdient mittlerweile den Namen nicht mehr. Die Zahl der BAföG-Empfänger nimmt ständig ab, und der Wert der BAföG-Leistungen sinkt de facto durch mangelnde Anpassung an die Lebenshaltungskosten.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Hochschullehrer klagen über unbefriedigende Rahmenbedingungen in Lehre und Forschung. Studierende leiden unter überfüllten Hörsälen, zu geringen Bibliotheksbeständen und zu langen Studienzeiten. Mehr als die Hälfte der Studierenden muß einem regelmäßigen Nebenerwerb nachgehen.
    Wenn es heute um die Zukunft der Hochschulsonderprogramme geht, handelt es sich keineswegs um eine Sonderausschüttung im Sinne eines großzügigen Geschenks, sondern um die Kompensation der
    Versäumnisse von 14 Jahren verfehlter Hochschulpolitik von CDU/CSU und F.D.P.

    (Beifall bei der SPD)

    Wer es ernst meint mit dem Standort Deutschland und vor allem mit der deutschen Einheit, darf nicht nur mit großem Brimborium einen Zukunftsminister kreieren. Wer es ernst meint mit der Wissenschafts-
    und Forschungslandschaft Deutschland, muß die Hochschulen angemessen ausstatten. Aber genau dies tut Bundesminister Rüttgers nicht. Dieser scheinbare Löwe „Zukunftsminister" ist doch in Wirklichkeit ein zahnloser Bettvorleger, mißt man ihn an seinen hochschulpolitischen Taten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein kurzer Blick zurück: Steigenden Studierendenzahlen und damit verbundenen eklatanten Engpässen in einigen Fachrichtungen sollte mit dem ersten Hochschulsonderprogramm begegnet werden. Das HSP I wurde 1989 mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden DM bis zum 31. Dezember 1995 vereinbart. Immerhin konnten 3 200 zusätzliche Stellen, davon die Hälfte an Fachhochschulen, zugewiesen werden.
    Das HSP II wurde ebenfalls zwischen Bund und alten Ländern mit einem Volumen von 4 Milliarden DM für die Zeit von 1991 bis zum Jahre 2000 vereinbart. Ziele des Programms sind der Ausbau von Fachhochschulen, die Förderung von Frauen in der Wissenschaft und die Nachwuchsförderung, dazu eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit. All diese Projekte sind angelaufen. Sie bedürfen aber, wie die immer noch geringe Repräsentanz von Frauen als Wissenschaftlerinnen und Professorinnen zeigt, der konsequenten Fortsetzung und Verbesserung.
    Das wichtigste Sonderprogramm ist das Hochschulerneuerungsprogramm, das seit 1991 den wissenschaftlichen Strukturwandel in Ostdeutschland begleitet und dem Verfassungsauftrag von der Gleichheit der Lebensverhältnisse für ganz Deutschland für die Hochschulen Gestalt geben sollte. Schwerpunkte sind die personelle Erneuerung, Qualifizierungsmaßnahmen, dringend notwendige Investitionsleistungen sowohl im Hochschulbau als auch in der apparativen Ausstattung der Hochschulen und das Wissenschaftler-Integrations-Programm. Das Hochschulerneuerungsprogramm läuft in diesem Jahr aus.
    Der SPD geht es in ihrem heutigen Antrag um folgendes.
    Die Hochschulsonderprogramme müssen in ihrer Intention fortgeschrieben werden, soll sich die Situation der Hochschulen nicht weiter verschlechtern. Die vielfältigen Zielstellungen haben sich nicht erledigt; nein, sie sind aktueller denn je. In einer auf Initiative der SPD zustande gekommenen Anhörung am 27. April letzten Jahres im Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung wurden noch einmal die Bewertungen und Erwartungen der Betroffenen unmißverständlich deutlich.

    Tilo Braune
    Es war einhellige Meinung, daß es ein neues zusammengefaßtes Hochschulsonderprogramm bis zum Jahr 2000 geben muß. So hält der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme - ich zitiere - „ein solches Programm für ein wichtiges, unverzichtbares Werkzeug" zur Umsetzung der unabdingbaren Strukturreform und für Innovation. Die Hochschulrektorenkonferenz drängt mit den Worten: „... das geplante neue Hochschulsonderprogramm im Interesse der Zukunftssicherung Deutschlands vorrangig auf Strukturverbesserungen der Hochschulen auszurichten und dieser Bedeutung entsprechend angemessen zu finanzieren. "
    Besonders die Entwicklung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Ostdeutschland erfordert diese Fortsetzung. Es hat sich manches getan, doch zufrieden kann man keineswegs sein. Die Realitätsferne Minister Rüttgers' wird deutlich in einem Vorwort zu einer Broschüre des BMBF über die Entwicklung in Ostdeutschland vom September 1995:
    Blühende Landschaften bestimmen jetzt vielfach das Bild, wo vordem die Probleme des Umbruchs dominierten.

    (Dr. Peter Glotz [SPD]: Diesen Begriff kennen wir doch irgendwoher!)

    Dieser Begriff ist sowas von abgedroschen. Ich denke, den sollte man endlich mal verlassen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD Zuruf von der CDU/CSU: Dann müßtet ihr doch mal an eine Hochschule gehen!)

    - Ich bin an einer Hochschule, Herr Kollege.
    Die Erneuerung und die Umstrukturierung sind noch lange nicht am Ziel. Allerdings verstärkt sich der Eindruck, daß mit Jubelbroschüren über den angeblich erreichten Zustand nicht nur Selbstbeweihräucherung betrieben werden soll. Nein, es scheint, daß nach der Vogel-Strauß-Methode bewußt nicht die weiter angespannte Situation an den ostdeutschen Hochschulen zur Kenntnis genommen werden soll, um nicht zu Maßnahmen veranlaßt zu werden, für die man keine Mittel aufbringen will oder kann.
    Die ostdeutschen Länder sind noch nicht in der Lage, die notwendige Reform allein und aus eigener Kraft zu finanzieren. Es kommt jetzt auf Stabilität und Kontinuität an den Hochschulen an. Wer die schwierigen Prozesse in Ostdeutschland kennt, weiß, daß dort bereits heute die Evaluation der ersten hastigen Strukturentscheidungen von 1991/92 stattfinden muß. Ausbauziele müssen neu diskutiert werden, weil es eben noch keine „blühenden Landschaften" gibt.
    Ein besonderes Problem ist das WissenschaftlerIntegrations-Programm. Das WIP stellt sich mittlerweile als klassischer Fall einer möglicherweise wohlgemeinten Aktivität dar, die auf der völligen Unkenntnis ostdeutscher Verhältnisse basierte, nämlich der Annahme, an ostdeutschen Universitäten habe es keine Forschung gegeben, so daß die Universitäten über Forscher der ehemaligen Akademie der Wissenschaften froh sein müßten. Da dies nicht so war, mußte das WIP scheitern..
    Elf Monate vor Ende des WIP sind die Ziele des Programms nicht erreicht. 1 500 mehrfach evaluierte hochqualifizierte Wissenschaftler der ehemaligen Akademien sind nicht integriert; gerade einmal 5 Prozent der Geförderten haben den Wechsel geschafft.
    Der massive Stellenabbau an den Hochschulen der neuen Länder, besonders im akademischen Mittelbau, und die praktische Auflösung der Industrieforschung sind dafür die wichtigsten Gründe. Der WIP-Rat als Zusammenschluß der Geförderten schrieb deshalb zur Anhörung unseres Ausschusses:
    Würde das WIP Ende 1996 ohne Aussicht auf wirkliche Integration auslaufen, würden die auf hoher politischer Ebene gemachten Zusagen unerfüllt bleiben. Der Sinn der bisherigen Förderung wäre nicht nur in Frage gestellt, sondern in sein Gegenteil verkehrt.
    Die bisherige WIP-Förderung wäre als bloße Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Wissenschaftler anzusehen.
    Deshalb ist es unverantwortlich, wenn sich Minister Rüttgers auf den Standpunkt stellt, sein Ministerium habe sich ausreichend gekümmert und nun seien die neuen Länder am Zuge. So einfach ist das nicht. Die Förderung muß fortgesetzt werden, weil die neuen Länder, weil Deutschland auf die Arbeit dieser Wissenschaftler nicht verzichten kann und nicht verzichten will.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Hier sind wir beim zweiten Punkt: Für die SPD ist es unverzichtbar, daß ein gesamtdeutsches Programm zustande kommt. Im sechsten Jahr der neuen Einheit müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, zu mehr Normalität zu kommen. Nicht hier im Westen wird ein Programm für Ostdeutschland gemacht. Nein, der Bund und alle Länder sollen ein Programm vereinbaren, in dem gesamtdeutsche Aufgaben formuliert werden. Besondere Schwerpunkte für den weiteren Aufbau in Ostdeutschland müssen integriert sein und durch die neuen Länder selbst bestimmt werden.
    Für meine Fraktion möchte ich feststellen, daß der Deutsche Bundestag genau wie die Länder eine Verantwortung für ein neues Hochschulsonderprogramm hat. Deshalb haben wir uns um die Anhörung bemüht und die Ergebnisse in unseren Antrag einbezogen.
    Wir wollen eine öffentliche und transparente Debatte über die Zukunft der Hochschulsonderprogramme. Daß Minister Rüttgers in der Bund-LänderKommission noch nicht einmal die von seinem Hause anvisierten 3,6 Milliarden DM zugestehen wollte, halten wir für ein starkes Stück, für unverständlich und für Hohn angesichts all der bunten Heftchen, die sein Haus verteilt.

    (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Tilo Braune
    Die SPD fordert einen zügigen Abschluß aller Beratungen. Ein neues zusammengefaßtes Hochschulsonderprogramm wird die schwierige Situation der Hochschulen und das grundsätzliche hochschulpolitische Versagen der Koalition in den vergangenen Jahren zwar nicht grundlegend verbessern; es bietet aber immerhin eine unverzichtbare Unterstützung, um Schlimmeres zu verhindern.
    An dieser Stelle sei abschließend deutlich gesagt: Der von Herrn Rüttgers praktizierte Erpressungsversuch einer Verquickung jedweder hochschulpolitischen Neuregelung mit der miesen BAföG-Strukturreform zu Lasten sozial schwacher Studierender wird von der SPD kategorisch und kompromißlos abgelehnt.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Rüttgers, Sie verhindern mit dieser Politik jede Entwicklung der Ihnen anvertrauten Wissenschafts-
    und Forschungsbereiche.
    Eines ist klar: Wenn sich die Bundesregierung hochschulpolitisch nicht bewegt und diese Verknüpfung aller Bemühungen mit dieser unsäglichen BAföG-Strukturreform nicht aufgibt, dann geht die durch diese Bundesregierung verschuldete Talfahrt der Hochschulen unserer Republik rasant weiter. Will man weiteren Schaden von den Hochschulen unseres Landes abwenden, will man verhindern, daß die neuen Länder bald völlig ohne ernstzunehmende Bundeshilfen dastehen, dann muß der vorliegende Antrag mit Verantwortung aller hier vertretenen Fraktionen konstruktiv behandelt werden. Ich hoffe auf Ihre Mitarbeit.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Professor Egon Jüttner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Egon Jüttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im April des vergangenen Jahres hat die CDU/CSU-Fraktion im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu den Hochschulsonderprogrammen I und II sowie zum Hochschulerneuerungsprogramm ihre Zustimmung zur Zusammenführung dieser Programme zu einem neuen Hochschulsonderprogramm erklärt. Insofern stimmt sie auch heute der Forderung der SPD zu, die drei Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Laufzeiten zu einem Gesamtkonzept und zu einem einzigen neuen Hochschulsonderprogramm zusammenzuführen.
    Dem von den Ländern vorgelegten Finanzierungsvorschlag, wie ihn die SPD offensichtlich unterstützt, stimmen wir jedoch nicht zu. Die Bilanz der vom Bund und von den Ländern gemeinsam finanzierten Programme zeigt, daß die Ziele dieser Programme wie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die weitere Förderung der Fachhochschulen, die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit und die Förderung von Frauen in der Wissenschaft erfolgreich vorangebracht worden sind. Allein bei dem Ende Dezember ausgelaufenen HSP I, das zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in besonders belasteten Studiengängen vorgesehen worden war, wurden 3 200 neue Stellen geschaffen. Dadurch konnten rund 16 900 zusätzliche Studienanfängerplätze zur Verfügung gestellt werden.
    Durch das HSP II, das unter anderem der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient und bis zum Ende des Jahres 2000 angelegt ist, konnte der wissenschaftliche Nachwuchs auf allen Qualifikationsebenen gezielt gefördert werden. Das gleiche gilt für das Hochschulerneuerungsprogramm, das der Förderung von Wissenschaft und Forschung in den neuen Ländern gewidmet ist und Ende 1996 ausläuft.
    Aus dem HSP II und dem Hochschulerneuerungsprogramm konnten allein von 1991 bis 1993 2 611 Nachwuchswissenschaftler gefördert werden. Außerdem haben die beiden Hochschulsonderprogramme I und II mitbewirkt, daß der Stellenbestand der Fachhochschulen von 16 996 im Jahre 1989 auf 21 440 im Jahre 1993 erhöht und somit um ca. 4 400 gesteigert werden konnte. Von diesen 4 400 Stellen wurden 2 785 Stellen allein durch das HSP I und das HSP II finanziert. Außerdem wurden in den neuen Bundesländern 190 Gründungsrektorate und Gründungsprofessuren zum Aufbau von Fachhochschulen durch das HEP finanziert.
    Dies alles ist insgesamt ein Erfolg und rechtfertigt, daß ein neues, zusammengefaßtes Hochschulsonderprogramm aufgelegt wird. Darüber und auch über die Inhalte des neuen Programms sind sich Bund und Länder bereits einig. Um so bedauerlicher ist es, daß allein aus finanziellen Gründen bis jetzt keine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zustande gekommen ist. Ich möchte daran erinnern, daß die Sicherstellung der personellen und sächlichen Ausstattung der Hochschulen in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder fällt. Dennoch hatte sich angesichts der besonderen Herausforderungen im Hochschulbereich und auf Grund der deutschen Einheit der Bund bereit erklärt, sich an der Finanzierung der drei Hochschulsonderprogramme zu beteiligen.

    (Tilo Braune [SPD]: Aber nicht als Almosen!)

    Besonders erwähnenswert ist, daß sich der Bund über den üblicherweise zwischen Bund und Ländern vorgesehenen Finanzschlüssel von 50:50 - das ist beim HSP I geschehen - hinaus massiv engagiert hat, indem er beim HSP II und beim HEP einen gegenüber den Ländern weitaus höheren Finanzanteil übernahm, nämlich 60 Prozent beim HSP II und sogar 75 Prozent beim HEP. Der Bund hat auf diese Weise entscheidend dazu beigetragen, daß bis zum Jahre 2000 dem Hochschulbereich Förderprogramme von insgesamt mehr als 6,5 Milliarden DM zur Bewältigung besonderer Herausforderungen zur Verfügung stehen.
    Obwohl der Bund die Länder bereits bei der Verabschiedung der Programme auf deren zeitliche Begrenzung bis 1995 bzw. 1996 und bis 2000 auf-

    Dr. Egon Jüttner
    merksam gemacht hat, signalisiert er auch jetzt seine Bereitschaft, sich bei einem Gesamtvolumen von 3,6 Milliarden DM und einem Finanzierungsschlüssel von 50:50 an der Finanzierung des neuen Programms zu beteiligen.
    Allein beim Blick auf Kürzungen, die von den Ländern im Hochschulbereich vorgenommen worden sind, wird deutlich, daß der vom Bund angebotene Mitteleinsatz erheblich ist. Dieses Engagement des Bundes steht in krassem Gegensatz zu den Entwicklungen in einigen Bundesländern, etwa in Niedersachsen oder Hessen, in denen in großem Maße Stellen an Hochschulen unbesetzt bleiben, mit kw-Vermerken versehen werden oder sogar wegfallen.
    Die großen im Hochschulbereich anstehenden Aufgaben können nur gemeinsam gelöst werden. Das Angebot der Länder, sich mit 2,2 Milliarden DM an einem Programmvolumen von 5,5 Milliarden DM zu beteiligen, ist aber nicht der richtige Weg, wenn dabei die Länder an einem Finanzschlüssel von 60:40 festhalten. Gegenüber dem Bundesmodell, das ein Finanzvolumen von 3,6 Milliarden DM bei einem Finanzschlüssel von 50:50 vorsieht und somit Bund und Länder gleichermaßen mit je 1,8 Milliarden DM belasten würde, würden beim Ländermodell für den Bund zusätzliche Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden DM anfallen, bei den Ländern dagegen nur 400 Millionen DM. Abgesehen davon, daß dies für den Bund zu einer nicht zu vertretenden Mehrbelastung führen würde, die unter Berücksichtigung der momentanen Haushaltslage nicht vertretbar wäre, kann bei einem derart großen Mißverhältnis der auftretenden Mehrausgaben von 1,5 Milliarden DM zu 400 Millionen DM auch nicht von einer gerechten Verteilung der Kosten gesprochen werden.
    Ich fordere die Länder auf, einzulenken und auf den Bund zuzugehen. Es wäre fatal, wenn eine Einigung an den Finanzen scheitern würde. Leidtragende wären die betroffenen Hochschulen und ihre Studenten. In meinem Wahlkreis Mannheim beispielsweise hätte ein Wegfall der Hochschulsonderprogramme I und II katastrophale Folgen. An der Universität Mannheim müßte in diesem Fall der Studiengang Betriebswirtschaftslehre um 30 Prozent zurückgefahren werden.
    Dieses Beispiel vor Augen fordere ich deshalb die Länder nochmals auf, im Interesse der betroffenen Hochschulen in der Finanzierungsfrage endlich ein realistisches Angebot zu unterbreiten und gemeinsam mit dem Bund nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)