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    Plenarprotokoll 13/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen französischen Staatspräsidenten François Mitterrand 6969 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Alfred Dregger, Günther Bredehorn und Dr. Klaus-Dieter Uelhoff 6969 C Wahl des Abgeordneten Karl-Heinz Hornhues zum stellvertretenden Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . ... 6969 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6969 D Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung 6970 B Nachträgliche Ausschußüberweisungen 6970 B Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer ökologischen Besteuerung von Energie (Energiesteuergesetz) (Drucksache 13/ 3067) . .. . 6971 A b) Antrag der Fraktion der SPD: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitskosten senken, die Wirtschaft ökologisch modernisieren (Drucksache 13/3230) . . . . 6971 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS: Regulierung und Verknappung des Angebotes erschöpfbarer Energierohstoffe und Einrichtung einer Energierohstoffagentur (Drucksache 13/3492) 6971 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6971 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU 6972 D Rudolf Scharping SPD 6974 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 6978 B, 6994 C Rolf Köhne PDS 6980 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 6982 A Rudolf Dreßler SPD . . . . . . . 6986 D, 7008 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 6989 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6992 A, 6995 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 6995 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6996 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 6997 C Birgit Homburger F.D.P. 6998 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . 6999C, 7004 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . 6999 D Anke Fuchs (Köln) SPD . . 7001 A, 7005 B, 7008 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7005 C, 7009 B Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Gewässer schützen - Kosten senken (Drucksache 13/3490) . . 7010 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Susanne Kastner, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umwelt- und sozialverträgliche Abwasserbehandlung und -vermeidung (Drucksachen 13/1057, 13/3095) 7010 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz auf die Gewässer (Drucksachen 12/8344, 13/ 305, 13/1101) 7010 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die ökologische Qualität von Gewässern (Drucksachen 13/725 Nr. 169, 13/3175) 7010 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ökologische und bezahlbare Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Drucksache 13/3494) . . . 7010 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 7010 D Susanne Kastner SPD . . . . . . . . 7011 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 7013 C Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF ... . . . . . . . . . 7014 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7015 D Birgit Homburger F.D.P. 7017 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . 7018 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 7019C Christoph Matschie SPD 7020 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 7022 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Drucksachen 13/1809,13/2043) . . . 7025 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksachen 13/1811, 13/2042, 13/3499, 13/3500, 13/3501) . . . . . . . . . 7025 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 7025 C Ulrike Mascher SPD 7026 A, 7027 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 7027 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 7027 D, 7029 B Rudolf Scharping SPD 7029 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7029 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7030 C Heidemarie Lüth PDS 7031 B Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 13/3495) 7031 D b) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausgleich währungsbedingter Einkommensverluste (Drucksache 13/3143) . 7032 A c) Antrag der Abgeordneten Christa Nikkels, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Petitionsrecht und parlamentarische Kontrolle im Bereich der Telekommunikation und des Postwesens (Drucksache 13/3327) 7032 A d) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhardt Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Drucksache 13/2740) 7032 A e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung PaulRevere-Village in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe und die Volkswohnung GmbH Karlsruhe (Drucksache 13/3274) 7032 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/3475) 7032 B Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksachen 13/2712, 13/3303, 13/3311) 7032 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg (Teil der ehemaligen WGT-Kaserne Herrenkrug) an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2874, 13/3254) 7032 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 13/3027, 13/3255) 7033 A d) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1113 Titel 656 06 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - und Titel 656 07 - Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Angestellten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - (Drucksachen 13/2857, 13/3092 Nr. 7, 13/3256) 7033 A e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 686 24 - Nahrungsmittelhilfe - (Drucksachen 13/2826, 13/3092 Nr. 5, 13/3257) 7033 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 681 05 - Altersübergangsgeld für Empfänger in den neuen Bundesländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) - (Drucksachen 13/2856, 13/3092 Nr. 6, 13/3258) 7033 B g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 683 01 - Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser - (Drucksachen 13/2806, 13/3092 Nr. 3, 13/3259) . . . 7033 C h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 642 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes - (Drucksachen 13/2993, 13/3092 Nr. 8, 13/3260) 7033 C i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 22 Titel 685 02 - Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) - (Drucksachen 13/2823, 13/3092 Nr. 4, 13/3261) 7033 D j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1995; hier: überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 58 - Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) - (Drucksachen 13/2805, 13/ 3092 Nr. 2, 13/3262) 7033 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksachen 13/2580, 13/3199, 13/ 3200) 7034 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksachen 13/2711, 13/3504) . . . 7034 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung anläßlich des vom Bundesrat am 15. Dezember 1995 einstimmig beschlossenen Importverbots für britisches Rindfleisch, der Entwicklung der BSE-Endemie im Vereinigten Königreich und des Auslaufens der BSE-Verordnung am 6. Februar 1996 7035 A Antje-Marie Steen SPD 7035 A Editha Limbach CDU/CSU . . . . 7036 A, 7045 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7037 B Lisa Peters F.D.P. 7037 D Dr. Ruth Fuchs PDS 7039 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 7039 D Lilo Blunck SPD 7041 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 7042 A Regina Schmidt-Zadel SPD 7043 B Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . 7044 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . 7046 B Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1992 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1992) 7047 A zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1994 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1992) , . . 7047 B zu Unterrichtungen der Bundesregierung: Vierteljahresübersichten zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1992 (Drucksachen 12/6544, 13/725 Nr. 77, 12/8490, 13/265 Nr. 1.8, 12/2647, 12/3214, 12/ 4028, 12/4578, 13/725 Nrn. 70 bis 73, 13/3167 [neu]) 7047 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 7047 B Rudolf Purps SPD 7049 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 7051 D Gisela Frick F.D.P 7052 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 7053 D Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 7054 C Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Ursula Burchardt, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft (Drucksachen 13/771, 13/1389) 7054 D Ursula Burchardt SPD 7055 A Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 7057 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7059B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 7060 C Bernd Neumann, Pari. Staatssekretär BMBF 7061D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 7063 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 7064 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . 7065 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , 7065 D Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . 7066B Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 7067 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I, II und des Hochschulerneuerungsprogramms (Drucksache 13/2930) 7068 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Weiterführung von Maßnahmen zur Integration der bis 1996 im Wissenschaftler-IntegrationsProgramm (WIP) geförderten Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler (Drucksache 13/3491) 7069 A Tilo Braune SPD 7069 B Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 7071 B Dr. Ludwig Elm PDS 7072 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7073 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7075 A Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMBF 7076 C Dr. Peter Glotz SPD 7077 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 7078 C Anke Brunn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 7079 C Josef Hollerith CDU/CSU 7081 D Doris Odendahl SPD 7082 A Horst Kubatschka SPD 7082 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Tourismus in die Dritte Welt (Drucksache 13/3142) . 7083 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . 7083B, 7087 D Brunhilde Irber SPD 7084B, 7088 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7086 C Dr. Willibald Jacob PDS 7088 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 7089B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7090A Ulrich Schmalz CDU/CSU 7091 B Dr. R. Werner Schuster SPD 7092 A Antje-Marie Steen SPD 7093 A Dr. Bernd Klaußner CDU/CSU 7095 B Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Wahl der Richter und Richterinnen (Drucksache 13/2088) 7096 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Drucksache 13/2686) 7096 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7096D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7098 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . 7099 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7101 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7102 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7102D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7103 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern (Nutzerschutzgesetz) (Drucksache 13/2822) . 7104 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 7104 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 7106 C Hans-Joachim Hacker SPD 7108D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7110C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 7111 B Heinz Lanfermann F.D.P. . . . . . 7112 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7113 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbotsverordnung für Chlorparaffine (2. Chloraliphatenverordnung) nach § 17 des Chemikaliengesetzes (Drucksache 13/1428) 7113 D Nächste Sitzung 7114 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7115* A Anlage 2 Adoption von Kindern aus der Republik Belarus MdlAnfr 8 - Drs 13/3473 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 7115* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) 7116* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt PDS 7117* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk F.D.P 7118* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7118* D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 7119* C Dr. Bodo Teichmann SPD 7120* B Dr. Rainer Ortleb F.D.P. . . . . . . . 7122* A Eva Bulling-Schröter PDS 7122* C Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 7123 *A 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 18. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 18. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 18. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 18. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 18. 1. 96 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Gröhe, Hermann CDU/CSU 18. 1. 96 Großmann, Achim SPD 18. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 18. 1. 96 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 18. 1. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 18. 1. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 18. 1. 96 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 18. 1. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 18. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 18. 1. 96 * Möllemann, Jürgen W. F.P.D. 18. 1. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 18. 1. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 18. 1.96 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 18. 1. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 18. 1. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 1. 96 * Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 18. 1. 96 Steindor, Marina BÜNDNIS 18. 1. 96 90/DIE GRÜNEN Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 18. 1. 96 Vosen, Josef SPD 18. 1. 96 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 18. 1. 96 Wallow, Hans SPD 18. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 1. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 18. 1. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 8): Welche auf internationalen Abkommen beruhenden bzw. eventuellen weiteren Möglichkeiten zur Adoption von Kindern, die die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus besitzen, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verfahrensstand und Ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren der genannten Art? Die Adoption von Kindern, welche die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus besitzen, durch deutsche Staatsangehörige ist derzeit auf völkervertraglicher Grundlage nicht möglich. Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine entsprechenden multilateralen oder bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen. Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, welches das Verfahren der Adoption unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls regelt, haben beide Staaten bisher nicht ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt allerdings, dies möglichst bald zu tun. Derzeit wird ein Vertragsgesetz vorbereitet. Zu den sonstigen Möglichkeiten der Adoption belarussischer Kinder durch deutsche Staatsangehörige läßt sich derzeit keine abschließende Auskunft erteilen, weil nicht in ausreichendem Umfang Informationen zur geltenden Rechtslage und Adoptionspraxis in Belarus gesammelt werden konnten. Die Bundesregierung hat keine unmittelbaren Kenntnisse über Verfahrensstand und -ergebnis laufender bzw. abgeschlossener Adoptionsverfahren, da sie über diese regelmäßig nicht unterrichtet wird. Adoptionsbewerber haben sich entweder direkt oder über eine deutsche Adoptionsvermittlungsstelle an die zuständigen Behörden der Republik Belarus gewandt, um ein dort lebendes Kinder zu adoptieren. Auf der Grundlage vorläufiger Auskünfte, die u. a. im Bereich der Adoptionsvermittlung eingeholt werden konnten, zeichnet sich folgendes Bild ab: Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche sind derzeit nicht möglich. Das Außenministerium der Republik Belarus hat seine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Januar 1996 angewiesen, keine Adoptionsbewerbungen von Ausländern mehr anzunehmen. Dasselbe gilt für Anträge auf Übernahme einer Pflegschaft, die wohl im Hinblick auf ,,Tschernobyl-Kinder", die sich hier zur Erholung oder medizinischen Behandlung aufhalten und in Pflegefamilien untergebracht sind, in letzter Zeit häufiger gestellt worden sind. Vorher konnten sich deutsche Staatsbürger an die belarussische Botschaft in Bonn wenden, die über das Adoptionsverfahren und über die vorzulegenden Dokumente informierte und Bewerbungen entgegennahm. Die Gründe für diesen Adoptionsstopp lassen sich nicht konkret benennen. Möglicherweise hat die Republik Belarus ihr Adoptionsrecht dahin geändert, daß Ausländer als Adoptionsbewerber nur noch in Frage kommen, wenn zwischen Belarus und dem ausländischen Staat eine völkerrechtliche Übereinkunft über die internationale Adoption gilt. Die Bundesregierung wird sich hierzu um Aufklärung bemühen. Bis zur Auflösung der UdSSR galt in Belarus für Adoptionen von Kindern mit belarussischer Staatsangehörigkeit durch Deutsche der Ehe- und Familienkodex der Republik Belarus vom 13. Juni 1969. Danach war Voraussetzung für eine Adoption in Belarus, daß ihr das dortige Ministerium für Bildung zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 2). Die Adoption eines belarussischen Kindes in Deutschland wurde in Belarus ebenfalls nur dann anerkannt, wenn dieses Ministerium ihr zugestimmt hatte (Art. 220 Abs. 3 des Kodex). Wie lange diese Bestimmungen auch nach der Auflösung der UdSSR weitergegolten haben, läßt sich zur Zeit noch nicht sicher sagen. Sie stehen in einem Abschnitt des Ehe- und Familienkodexes, der die Anwendung der sowjetischen Gesetzgebung über die Ehe und Familie auf Ausländer und Staatenlose behandelt und durch die Auflösung des sowjetrussischen Staatsverbandes überholt sein könnte. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Nehme ich die Beschlußempfehlung als Grundlage, dann befürchte ich, daß der Bundestag heute ohne Debatte beschließen wird, daß das Wohngeld in den westlichen Bundesländern auch 1996 nicht steigen wird. Nur die PDS und die Bündnisgrünen votierten in den Ausschüssen für den Gesetzentwurf. Ich werde für den Gesetzentwurf zur Anpassung des Wohngeldes in den westlichen Bundesländern per 1. Januar 1996 stimmen, und ich möchte Ihnen dafür folgende fünf Gründe nennen: Erstens. Seit 1990 wurde das Wohngeld in den westlichen Bundesländern nicht mehr den veränderten Preisentwicklungen angepaßt. Vorgestern las ich in einer Information des Bonner ifs-Städtebauinstitutes, daß auch 1995 die Mieten einschließlich Nebenkosten mit 3,9 Prozent wieder schneller stiegen als die Einkommen und die Lebenshaltungskosten insgesamt. Die Folge: Das Wohngeld kann seine Aufgabe, einkommensschwächeren Haushalten angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern, immer weniger erfüllen. Nach meiner Kenntnis konnten Ende 1995 etwa zwei Drittel aller Empfängerhaushalte durch zu niedrige Miethöchstbeträge einen Teil ihrer Wohnkosten nicht mehr durch Wohngeld mindern. Zweitens. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf ist meines Erachtens die letzte Chance, kurzfristig die längst überfällige Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Mieten und Einkommen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf - welcher einen Vorschlag des Bundesrates vom Frühjahr 1995 aufgreift - weist meiner Meinung nach einen praktikablen Weg auf und behindert nicht die weitere Arbeit an der angekündigten und auch notwendigen Gesamtnovelle des Wohngeldgesetzes. Drittens. Es ist in meinen Augen zynisch, daß sich kürzlich die Bundestagsabgeordneten Diätenerhöhungen - rückwirkend! - genehmigten, und dies bereits zum zweiten Mal seit 1990, während gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter immer weiter vertröstet werden. Auf die Frage, wie sie die Miete bezahlen sollen, herrscht in Bonn eisiges Schweigen. Für eine Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Wohngeldnovelle gibt es keine Zeit, über unsere Diäten wird an gleicher Stelle stundenlang geredet, und anschließend wird für viel Geld in Faltblättern den Mietern erklärt, warum die Diätenerhöhung überfällig war. Das kann ich meinen Wählerinnen und Wählern nicht vermitteln. Viertens. Die Bundesregierung behauptet, über eine Reduzierung der Objektförderung und eine Erhöhung der Subjektförderung die soziale Treffsicherheit zu verbessern. Mir ist aber bekannt, daß seit Jahren die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gekürzt werden, ohne daß in gleichem Maße die Mittel für das Wohngeld steigen. Inzwischen deutet alles darauf hin, daß die von Bauminister Töpfer für 1996 angekündigte Wohngeldnovelle eher zu einer Wohngeldstreichungsnovelle mutiert, als Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu bringen. Die heutige Ablehnung einer Wohngeldanpassung per 1. Januar 1996 wäre für mich ein weiteres deutliches Signal dafür. Fünftens. Infolge der auf immer schlechterem Niveau stattfindenden Verlängerungen des Wohngeldsondergesetzes für Ostdeutschland und der ausbleibenden Wohngeldanpassung für Westdeutschland wird die Wohnkostenbelastung für zunehmend mehr Menschen in Ost und West unerträglich. Hinzu kommt, daß die Mieterinnen und Mieter in Ost und West gegenseitig ausgespielt werden. Mit dieser Politik wird in meinen Augen die Spaltung vorangetrieben und nicht überwunden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies sind meine Gründe dafür, dem vorliegenden Gesetzentwurf der PDS zuzustimmen. Vielleicht können das auch Gründe für Sie sein, Ihre Zustimmung zu erklären. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Große Anfrage: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt (PDS): Der Club of Rome hat in seiner Studie „Grenzen des Wachstums" festgestellt, daß die Industrieländer nicht weiter einen solchen Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben dürfen, wenn sie nicht die Existenz unserer heutigen Welt aufs Spiel setzen wollen. Ansonsten werde die Gesellschaft ihrer natürlichen Grundlage für jegliches wirtschaftliches, gesellschaftliches und soziales Handeln beraubt. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten der Konferenz für „Umwelt und Entwicklung 1992" in Rio auf eine Politik für eine nachhaltige zukunftsverträgliche Entwicklung. Bei der tatsächlichen Umsetzung dieser Leitlinien sollte sich die Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Rolle zubilligen. Das betrifft nicht nur die Reduzierung des CO2-Ausstoßes in die Umwelt, sondern auch die Schonung nicht erneuerbarer Rohstoffe und die verstärkte Nutzung umweltverträglicher Produktionsprozesse. Die Anwendung neuer Technologien und Verfahren spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei all diesen Forderungen hat die Bundesrepublik bis jetzt wahrlich keine Vorreiterrolle gespielt. Wohl wurden in Ostdeutschland durch das Plattmachen einer ganzen Wirtschaft, im Umweltschutz, in der Luftreinhaltung, beim Gewässerschutz und bei der Rekultivierung von Industriebrachen beachtliche Erfolge erzielt. Es ist aber makaber, wenn diese Veränderungen international als Erfolge der Wirtschafts- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung verkauft werden. Trotz eines wachsenden Umweltbewußtseins und daraus resultierender Maßnahmen zur Umweltentlastung wurden die anstehenden ökologischen Probleme weder gelöst noch war ein Ansatz für eine ökologieverträgliche Entwicklung in der Politik der Bundesregierung erkennbar. Schon allein die begonnene Diskussion über Ansätze verschiedener Modelle einer ökologischen Steuerreform löste in der Wirtschaft einen wahren Proteststurm aus. Sofort wurde die Standortdebatte auf die Tagesordnung gesetzt und Deutschlands Zukunft als Wirtschaftsstandort in Frage gestellt. Diese von einer einseitigen Weltmarkt- und Exportorientierung bestimmte Standortdebatte fördert geradezu Fehlentwicklungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen und verschärft die Konflikte auf den internationalen Märkten. Die konservative Modernisierungsstrategie der Bundesregierung fällt bei den etablierten Parteien auf fruchtbaren Boden, da die Umbrüche in der Produktions- und Lebensweise der Gesellschaft offenkundig sind und deshalb ein objektiver Reformbedarf besteht. Die Bundesregierung setzt laut ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD in ihrer zukünftien Wirtschaftspolitik verstärkt auf die Unterstützung durch Forschung und Entwicklung zur Lösung der bestehenden Umweltprobleme. Dabei vergißt sie nicht zu betonen, daß man zukünftig verstärkt auf marktwirtschaftliche Mechanismen setzen müsse. Wie das aussieht, ist uns allen bekannt. Trotz Waldsterbens, wachsender Umwelt- und zunehmender Emissionsbelastung durch den Verkehr setzt das Bundeswirtschaftsministerium verstärkt auf den Straßenverkehr und wachsende Produktionszahlen in der Autoindustrie. Auf Grund der praktisch destruktiven Politik der Bundesregierung enthält die Antwort nur wenige Fakten über die bisher erzielten Ergebnisse, dafür aber um so mehr fromme Wünsche und Absichtserklärungen, die die ökologischen und umweltrelevanten Probleme keinesfalls lösen helfen, da auch die Verbesserung der innovationsfördernden Rahmenbedingungen des Zukunftsministers sehr zu wünschen übriglassen. Meine Partei ist deshalb der Auffassung: Der gegenwärtige Zustand der Industriegesellschaft erfordert unter Berücksichtigung globaler und nationaler sozial-ökologischer Erfordernisse eine alternative Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Angesichts der Zuspitzung der die Menschheit bedrohenden Umwelt- und sozialen Konflikte ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Weiterführung der derzeitigen Wirtschafts- und Konsumtionsweise in den entwickelten Industrieländern unweigerlich zum ökologischen Kollaps führt. Die bisher einseitig auf ökonomische Effizienz, Wachstum und technologische Innovation gerichtete wirtschaftliche Entwicklung bedarf deshalb einer kritischen Bewertung und radikalen Umorientierung. Notwendig ist ein schrittweiser Übergang von der wettbewerbsorientierten zur sozial-ökologisch orientierten Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Im Kern geht es darum, in der staatlichen Forschungspolitik neue Prioritäten zu setzen. Dazu gehören nach unserer Auffassung: Umorientierung der Forschungspolitik, weg von der kommerziellen Zielstellung, hin zu einer sozial bestimmten, arbeitsplatzschaffenden und ökologisch verträglichen Zielstellung; Forcierung der Grundlagenforschung und ihre Ausrichtung auf globale Aufgaben unter Berücksichtigung einer breiten internationalen Kooperation; konsequente Technologiefolgenabschätzung aller gegenwärtig bekannten Hochtechnologien; Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme, insbesondere Einschränkung des Individualverkehrs sowie die Verlagerung des öffentlichen Nahverkehrs auf die Schiene; neue effektive Verfahren zur Energiegewinnung und -übertragung und Durchsetzung eines umweltverträglichen Energiemix; Untersuchung neuer Werkstoffe und die Entwicklung leistungsfähiger Energiespeichersysteme; Förderung der Humanforschung für eine ökologie-verträgliche Lebensweise. Anlage 5 zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Antrag: Tourismus in die Dritte Welt) Jürgen Türk (F.D.P.): Die Zeiten sind vorbei, als wir Ostdeutschen uns auf die Ferienreise an die deutsche Ostseeküste oder in den Harz freuten. Wir haben über Jahrzehnte schmerzhaft erleben müssen, daß unser Horizont beschnitten und von staatlicher Willkür geprägt war. Reisen ins Ausland waren die Ausnahme, „unsere sozialistischen Bruderländer" die Ziele. Wer nach Kuba reisen durfte, gehörte zu den Privilegierten. Uns ging es damals so, wie den Kubanern heute: Der Blick ins ferne Land war erlaubt. Das Hoffen und Sehnen, andere Gefilde zu erreichen und dort ein selbstbestimmtes Leben zu führen, war ein Grundgefühl. Es hat letztlich wesentlich dazu beigetragen, die friedliche Revolution von 1989 einzuleiten, und es hat die Vereinigung Deutschlands möglich gemacht. Wir sind froh, daß wir nach den langen Zeiten der Freiheitsbeschränkung nun die langersehnte Reisefreiheit genießen können. Die Deutschen sind die „Reiseweltmeister." Die Westdeutschen haben in den vergangenen 50 Jahren dazu die Grundlage gelegt. Waren zu Beginn der 50er Jahre deutsche Reiseziele noch ein Luxus, der vierzehntägige Jahresurlaub zum Beispiel in Bayern oder in Schleswig-Holstein ein Zeichen des beginnenden Wohlstandes, verschoben sich in den kommenden Wirtschaftswunderjahren die Normen: Reisen wurde zum Volksgut. Die Entfernungen konnten nicht weit genug sein, und des Deutschen liebstes Kind, das Auto, trug sie nach Sizilien, Österreich oder anderswohin. Aber die Zeit hat auch diese Reiseperiode eingeholt. Wirtschaftsaufschwung- und -abschwungphasen der vergangenen Jahre haben die wachsende Tourismuswirtschaft nur unmaßgeblich beeinflußt. Sie berühren sie zwar. Aber eine Reise als Erfüllung der Träume - für viele bereits mehrfach im Jahr - gehört bei uns Deutschen ganz oben auf den Wunschzettel und steht nicht in direktem Zusammenhang zu wirtschaftlichem Wohlergehen und Arbeitssituation. So könnte also die Tourismuswirtschaft froh in die Zukunft sehen, sich der wachsenden Zahlen erfreuen und auf einen weiteren Anstieg hoffen? Bei der Beantwortung dieser Frage ist ein deutliches Ja oder Nein nicht möglich. Unbegrenztes, rücksichtsloses Wachstum darf es auch hier nicht geben. Und das gilt insbesondere im Hinblick auf den Tourismus in der Dritten Welt, auf den wir uns heute konzentrieren. Warum können wir nicht uneingeschränkt froh sein, wenn immer mehr Touristen zum Beispiel nach Ostasien reisen, den Zuckerhut besteigen oder zum Trekking in den Himalaya aufbrechen? Tourismus in die Dritte Welt birgt sowohl Verführungen als auch Gefahren. Ihre Wechselbeziehung ist nicht von der Hand zu weisen. Was für den Touristen, der ein „billiges" Reiseland betritt und genießt, zum Trumpf wird und oft Ausschlag für ein häufiges Wiederkommen ist, kann für die Heimischen zum Bumerang werden. Denn in vielen Fällen ist gerade dort der Tourismus durch seine wirtschaftliche Kurzfristigkeit, aber auch Kurzsichtigkeit gekennzeichnet. Kurzfristigkeit deshalb, weil enge Abschreibungsfristen den schnellen, sichtbaren Erfolg erzwingen und die Bereitschaft allzuhäufig vorhanden ist, nach kurzer Zeit den Standort zu wechseln und sein wirtschaftliches Glück an anderer Stelle zu suchen: da, wo zum Beispiel noch nicht in die Natur eingegriffen worden ist, wo die heimische Bevölkerung auf eine Einnahmequelle angewiesen ist und den Tourismus als Arbeitgeber und Existenzsicherer begrüßt. Kurzsichtigkeit kommt hinzu. Sie ist zum Teil noch gefährlicher. Deshalb muß aus den Erfahrungen, insbesondere mit dem Umgang der Umwelt, gelernt werden. Die deutsche Tourismuswirtschaft tut dies zum Teil sehr erfolgreich. Aber zahlreiche Beispiele in der dritten Welt zeigen ganz deutlich, daß Umweltfragen häufig noch nachrangig behandelt werden, daß sie nicht in ein tourismuspolitisches Konzept eingebunden werden. Um es deutlich zu sagen: Umwelt wird von vielen der dort Verantwortlichen als Sache begriffen, die reproduzierbar ist, die - wie auch immer mit ihr umgegangen wird - reparabel und ersetzbar ist. Verständlich ist dieses Denken in vielen Fällen schon. Aber akzeptabel wird es für uns nie werden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Koalitionspartner im vorliegenden Antrag aufgezeigt, welche Wege für einen vernünftigen Tourismus in die Dritte Welt beschritten werden können. Wir erwarten, daß die Bundesregierung unseren Aufforderungen folgt und diesem hochsensiblen Bereich der Tourismuspolitik ihr ganz besonders Augenmerk schenkt, damit wir auch in Zukunft gemeinsam und konstruktiv an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Verbotsverordnung für Chlorparaffine - 2. Chloraliphatenverordnung - nach § 17 des Chemikaliengesetzes) Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn in einem Fall wie diesem - bei der Produktion und dem Einsatz von Chlorparaffinen - die chemische Industrie Einsicht über ihr umweltschädigendes Handeln zeigt, dann sollte die Politik nicht abseits stehen. Sehr zur Freude der Umweltschutzverbände hat nämlich inzwischen auch die Chemieindustrie über die Gefährlichkeit von Chlorparaffinen dazugelernt. Diese Stoffe, meine Damen und Herren, sind anerkannt krebserregend und reichern sich über die Nahrungskette im menschlichen Fettgewebe und in der Muttermilch an. Gerade Neugeborene sind besonders betroffen. Durch Ausdünstungen aus behandelten Alltagsprodukten verseuchen Chlorparaffine in nahezu allen Lebensräumen die Innenraumluft. Sie entweichen aus PVC-Böden und -Kabeln, aus Computergehäusen, Autositzen und anderen, unscheinbaren Gegenständen des Alltags. Auch in der Produktion finden wir sie als Kühlschmiermittel oder Schneidöle. Sie sind inzwischen nahezu überall zu finden und setzen darüber hinaus noch bei Brandunfällen das Sevesogift Dioxin frei. Aber nicht nur für den Menschen, insbesondere auch für Fische, Muscheln und Plankton sind Chlorparaffine bereits in den geringsten Konzentrationen schädigend. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat alarmierend hohe Konzentrationen von Chlorparaffinen in Flußsedimenten, im Hafenschlick und im besonders ökosensiblen Wattenmeer entdeckt! Wenn es gesellschafts- und wissenschaftsübergreifend zu einer derart konsensualen und eindeutigen Einschätzung des Gefahren- und Verbreitungspotentials kommt (und wie sie das Umweltministerium im Grunde genommen ja auch teilt), dann kann man doch legislativ nicht weiter abwarten und Däumchen drehen. Ein erster Erfolg des jahrelangen Protestes: Im letzten Jahr hat der einzige deutsche Hersteller, die Hoechst AG, ein Auslaufen der Produktion von kurzkettigen Chlorparaffinen zum 31. Dezember 1995 angekündigt. Die Mittel- und Langkettigen - immerhin zwei Drittel des Marktes und nicht minder giftig - werden dagegen noch bis 1998 munter weiterproduziert. Hat übrigens die Bundesregierung diese freiwillige Selbstverpflichtung bei den Kurzkettigen schon auf Erfüllung überprüft? Nun ist es jedenfalls höchste Zeit, legislativ einzugreifen und gemeinsam über ein Produktions-, aber vor allem auch ein Anwendungsverbot aller Chlorparaffine zu entscheiden. Nicht zuletzt darf die freiwillige Produktionseinstellung bei der Hoechst AG ihr nicht zum Standortnachteil gereichen, etwa wenn ausländische Anbieter wie beispielsweise der europäische Marktführer ICI die Angebotslücke zum Großimport nutzen. Die Bundesrepublik ist in der Pflicht. Nach jahrelangem Widerstand des deutschen Wirtschaftsministers haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Oslo und Paris zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantiks letzthin ein bis zum Jahre 2000 partielles und ab 2005 vollständiges Verbot kurzkettiger Chlorparaffine beschlossen. Damit wird aber nur ein Drittel des Chlorparaffinmarktes reguliert. Damit leben ausländische Importeure weitere 10 Jahre lang vom Vorteil des nationalen Ausstiegs aus der Produktion: Das darf nicht sein! Was wir brauchen, ist ein Produktions- und Verwendungsverbot aller Chlorparaffine nach § 17 des Chemikaliengesetzes in Form einer 2. Chloraliphatenverordnung jetzt und mit nur kurzen Übergangsfristen. Mit Mitte 1997 für kurzkettige und Ende 1997 für mittel- und langkettige Chlorparaffine als Terminfrist sitzen wir mit einem umweltbewußten Land wie Schweden durchaus und in guter Gesellschaft in einem Boot. Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): 1. Der einzige Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland, die Fa. Hoechst, hat seine Produktion zum 31. Dezember 1995 einstellt. 2. Die britische Konkurrenzfirma hat angekündigt, sich um die deutschen Kunden zu bemühen. 3. Während der Sitzung der Oslo- und Paris-Kornmission (zur Verhütung der Meeresverschmutzung der Nordsee und des Nordostatlantik) im Juni 1995 in Brüssel wurde mit Mehrheit die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. 4. Die EU-Kommission wartet auf den Bericht der für die systematische Untersuchung von Altstoffen zuständigen Kommission, um dann zu entscheiden, ob eine EU-einheitliche Regelung eines Verwendungsverbotes vorgelegt wird oder nicht. 5. Deutschland und die anderen Vertragsstaaten der OSPA können mit Wirkung ab 1999 je einen Alleingang des Verwendungsverbotes durchführen, da die international eingegangene Verpflichtung dies dann rechtfertigt. 6. Die Grünen verlangen mit ihrem Antrag, ab sofort das generelle Verwendungsverbot im nationalen Alleingang zu beschließen, selbst auf die Gefahr hin, daß die EU dies als einseitiges Handelshemmnis wertet und deswegen außer Kraft setzt. 7. Warum befürworte ich in diesem Falle den EU- konformen Weg? a) Der nationale Alleingang hätte nur wenig Erfolg. Er würde notfalls mit Hilfe des EUGH schon nach kurzer Zeit wieder außer Kraft gesetzt werden. Bis dahin wären die für die Ausarbeitung der EU-Richtlinie verantwortlichen Beamten durch den Streit mit Deutschland ausgelastet und von der Erarbeitung der EU-Regelung abgelenkt. b) Ein auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Verwendungsverbot würde in einem Zeitpunkt in Deutschland wirksam werden, in dem laut Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Caspers-Merk vom 29. März 1995) „durch den Wegfall wäßriger Anwendungen der Eintrag kurzkettiger Chlorparaffine in äquatische Systeme erheblich zurückgegangen ist". 8. Was heißt dies auf deutsch? Auch ohne ein nationales Verwendungsverbot ist die Einleitung kurzkettiger Chlorparaffine in die Nordsee über deutsche Gewässer so gut wie gestoppt. Dieser relativ gefährlichste Weg für das Eindringen in die Nahrungskette über die Meerestiere geschieht also überwiegend durch andere EU-Staaten (insbesondere Großbritannien). Die von Deutschen verspeisten Fische der Nordsee werden wohl kaum zwischen deutschen und britischen Chlorparaffinen unterscheiden. Sie hätten im Zweifel auch nicht den Ehrgeiz, britische Chlorparaffine zu verschmähen, nur um als saubere Fische in deutsche Verbrauchermägen zu gelangen. 9. Sie, meine Kollegen von den Grünen, mögen uns Deutsche groß und stark genug für jeden nationalen Alleingang halten. Ich unterscheide mich ein wenig von Ihnen. Zwar halte ich Deutschland auch für groß und stark genug, einige umweltpolitische Alleingänge zu wagen (mehr als bisher), diesen hier allerdings halte ich weder für notwendig noch für wirkungsvoll. a) Nicht notwendig deswegen, weil wir bei der Einstufung der Gefährlichkeit bestimmter Stoffe das Augenmaß nicht verlieren dürfen. Es wurden in mehreren Versuchsketten schrecklich viele Ratten und Mäuse getötet, nachdem ihnen eine Überdosis von Chlorparaffinen eingegeben worden war. In dieser Konzentration wird der Mensch den Chlorparaffinen in absehbarer Zeit nicht ausgesetzt sein, keinesfalls bis 1999. Der bei diesen Versuchen festgestellte mögliche Verdacht auf krebserregende Wirkungen ist noch „relativ". Sind wir uns eigentlich dessen bewußt, daß wir den Ehrgeiz entwickelt haben, auf Bergen versuchsweise getöteter Ratten und Mäuse ein keimfreies irdisches „Menschen-Gesundheitsparadies" zu schaffen? Ist irgend jemand hier im Plenum noch in der Lage, gemeinsam mit mir den unglaublichen Hochmut mitzuempfinden, der in diesem typisch deutschen Ehrgeiz steckt? Unsere Nachbarn in Europa bremsen uns, weil sie bedächtiger und selbstkritischer an diese Probleme herangehen. Dies mag oft schmerzlich für uns sein, aber sicher auch heilsam. b) Nicht wirkungsvoll, weil selbst bei einem erfolgreichen nationalen Alleingang das kleine deutsche Paradies weniger wert ist als eine zumindest europaweite Vermeidung von kurzkettigen Chlorparaffinen. Dr. Bodo Teichmann (SPD): Im Jahr 1989 tagte in Lyon im Auftrag der International Agency for Research on Cancer - das ist eine selbständige Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation WHO - eine internationale Arbeitsgruppe, der Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen wie Toxikologen, Chemiker, Pathologen, Epidemiologen, Arbeitsmediziner, Krebsforscher usw. und als Beobachter mit Rederecht Vertreter der chemischen Industrie, von Regierungen, der Europäischen Gemeinschaft und anderen Institutionen angehörten. Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, eine Einschätzung eines möglichen Krebsrisikos von Chlorparaffinen für den Menschen auf der Basis aller bis dahin bekannten publizierten Fakten zu erarbeiten. Chlorparaffine waren Anfang/Mitte der 80er Jahre in den Verdacht geraten, krebserregend beim Menschen zu sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen über biologische Wirkungen, über Toxizität und über das chemische Verhalten dieser Produkte, die seit den 30er Jahren weltweit kommerziell hergestellt werden, so in Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der früheren CSSR, der Bundesrepublik Deutschland, der früheren DDR, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Mexiko, Polen, Rumänien, Spanien, Südafrika, Taiwan, den USA und der früheren UdSSR. Diese Aufzählung soll unterstreichen, daß Chlorparaffine nicht nur eine deutsche Angelegenheit sind. An der Produktion von 1995 mit ungefähr 320 000 t weltweit war Deutschland mit zirka 20 000 t, also mit etwa 7 Prozent, beteiligt. Europa brachte es insgesamt auf ungefähr 110 000 t. Chlorparaffine sind abhängig von ihrer Kohlenstoffkettenlänge und dem Gehalt an Chlor, der bei kommerziellen Produkten von 20-70 Prozent reicht, farblose bis gelbliche, bewegliche bis hochviskose Flüssigkeiten oder wachsartige bis glasartige Substanzen. Auf Grund ihrer besonderen chemischen und physikalischen Eigenschaften werden sie sehr breit gefächert eingesetzt, als Weichmacher für Gummi und Kunststoffe, als Imprägnierungs- und Versiegelungsmittel, als Flammenschutzmittel, als Zusätze für Anstrichfarben, als Kühlschmierstoffe in der Metallbearbeitung und vieles andere mehr. Der Haupteintragungsweg von Chlorparaffinen in die Umwelt ist der über Abwässer, in die chlorparaffinhaltige Kühlschmieremulsionen - von der Metallbearbeitung stammend - eingeleitet werden. Gefunden wurden Chlorparaffine, die als natürliches Produkt offenbar nicht in unserer Umwelt vorkommen, in Binnengewässern, Seewasser, in Sedimenten, in Meeres- und Süßwassertieren, Seevögeleiern, Nahrungsmitteln für den Menschen wie Milch, Milchprodukten, Pflanzenölen, Früchten und Gemüse, in Leber und Nieren sowie Fettgeweben von Säugetieren und Menschen, um nur einige zu nennen. All dies führte dazu, vor allem in Experimenten die Wirkung von Chlorparaffinen zu erforschen. Dabei wurde festgestellt, daß Chlorparaffine eine relativ geringe akute Toxizität besitzen, daß sie aber, über einen längeren Zeitraum verabfolgt, abhängig von ihrer Kettenlänge und ihrem Chlorgehalt, von der applizierten Dosis und der Zeitdauer der Einwirkung vor allem Leber- und Nierengewebe schädigen. Konsequenterweise wurden Chlorparaffine auch auf krebserregende Wirkung geprüft. Dies erfolgte im Rahmen des US-National Toxicology Program. Das Ergebnis der 1986 veröffentlichten Studie im Technical Report Series No. 305 dieses Programms war, daß unter den gewählten Versuchsbedingungen langkettige Chlorparaffine bei männlichen Ratten nicht und bei weiblichen Ratten fraglich krebserregend waren, während bei männlichen Mäusen diese Wirkung eindeutig und bei weiblichen Mäusen fraglich war. Dagegen waren kurzkettige Chlorparaffine mit einem relativ hohen Chlorgehalt, wie sie vor allem bei der Metallbearbeitung verwendet werden, sowohl bei männlichen und weiblichen Ratten wie auch bei männlichen und weiblichen Mäusen krebserregend. Diese Versuchsergebnisse von 1986 und ihre Bestätigung im Jahr 1989 in der internationalen Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO führten dazu, daß technisch verwendete Chlorparaffine in den deutschen Tabellen für MAK-Werte (Maximale-Arbeitsplatz-Konzentrationen) in die Kategorie „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential eingeordnet wurden, d. h. Stoffe, bei denen ein nennenswertes krebserzeugendes Potential zu vermuten ist ... und dringend der weiteren Aufklärung bedürfen ...". Eine krebserzeugende Wirkung von Chlorparaffinen am Menschen ist bisher weder durch Fallstudien noch durch epidemiologische Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen worden. Meines Wissens gibt es z. Z. keine exakten Aussagen, die über das hinausgehen, was 1989 von der Arbeitsgruppe der WHO festgestellt wurde und in der Gesamteinschätzung resultiert: Chlorparaffine der durchschnittlichen Kohlenstoffkettenlänge C 12 und mit einem durchschnittlichem Grad der Chlorierung von ca. 60 % sind möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2 B). (Clorinated paraffins of average carbon-chain length C 12 and average degree of chlorination approximately 60 % are possibly carcinogenic to humans) (Group 2 B). An Probanden wurde praktisch keine Hautresorption festgestellt, keine Sensibilisierung im Hauttest und keine allergischen Erscheinungen. Ohne daß über das Ausmaß der Belastung Aussagen gemacht wurden, gibt das US-National Institute for Occupational Safety and Health 1977 an, daß in den USA von 1972 bis 1974 ungefähr 1 500 000 Arbeiter gegenüber Chlorparaffinen exponiert waren. Soviel kurz als Überblick über die allgemeine Situation. Und nun zur Produktion von Chlorparaffinen in Deutschland und zu dem Verhalten der Produzenten oder - besser - des Produzenten; denn wie aus Informationen der Hoechst AG, Frankfurt am Main, zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland nur diesen einen Produzenten. In Beantwortung einer Anfrage der Umweltorganisation Greenpeace teilt die Hoechst AG (Unternehmenskommunikation) am 27. März 1995 mit, daß kurzkettige Chlorparaffine, die vor allem als Bestandteile wäßriger Kühlschmieremulsionen bei der Metallbearbeitung Verwendung finden, bereits weitgehend durch andere Produkte substituiert wurden. Nach diesen Informationen betrug der Absatz an Chlorparaffinen 1990 ca. 16 600 t, 1991 ca. 15 700 t, 1992 ca. 19 400 t, 1993 ca. 21 400 t, 1994 ca. 19 300 t mit abnehmender Tendenz bei kurzkettigen Produkten und Anstieg bei Mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Ausgesprochen bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Antwort auf die Frage: „Welche Produktionsausweitungen oder -einschränkungen werden von Ihrem Unternehmen für die Zukunft bei Chlorparaffinen geplant?" Sie lautet: „Es werden intensive Überlegungen zur weiteren Entwicklung, Herstellung und zum Einsatz von Chlorparaffinen angestellt. Allerdings gibt es dazu noch keine konkreten Planungen. Eine wichtige Grundlage für die Planungen ist natürlich die nach den vier verschiedenen Chlorparaffingruppen differenzierte Entwicklung der Nachfrage bei den Anwendern." Das war am 27. März 1995. Nun gestatten Sie mir, einen Sprung zu machen hinsichtlich der Presseinformationen der Firma Hoechst AG hin zum 19. Mai 1995, also knapp zwei Monate später. An diesem Tag teilte der einzige Produzent von Chlorparaffinen in Deutschland unter der Überschrift „Hoechst beschließt Einstellung der Produktion von Cholorparaffinen" mit: „Hoechst hat beschlossen, die Herstellung von Chlorparaffinen bis Ende 1998 vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion kurzkettiger Chlorparaffine soll bis Ende 1995 erfolgen". „Wesentlich" - so die Hoechst AG - „für diese Entscheidung ist die Einschätzung, daß für das Geschäft mit Chlorparaffinen keine ausreichende Rentabilität erzielt werden kann." Ich darf aus dieser Presseinformation abschließend zitieren: So haben mittlerweile die meisten Anwender in Deutschland die Handhabung kurzkettiger Chlorparaffine in Form wäßriger Emulsionen eingestellt. Statt dessen werden verstärkt Kühlschmierstoffe auf Mineralölbasis eingesetzt, für die es etablierte Entsorgungswege gibt. Man sollte das relativ rasche Reagieren der Hoechst AG auf bestimmte ökonomisch-ökologische oder ökologisch-ökonomische Anforderungen mit großer Aufmerksamkeit, aber auch mit Respekt dankend zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig muß auf die weiterhin existierende hohe Verantwortung der Hoechst AG und aller Produzenten und Benutzer von Chlorparaffinen weltweit hingewiesen werden. Ich war am Anfang meiner Ausführung auf die Monographien über die Einschätzung des kanzerogenen Risikos für Menschen der International Agency for Research on Cancer der WHO eingegangen und darf noch einmal darauf zurückkommen. Weil Produkte wie Chlorparaffine weltweit verwendet werden, praktisch ubiquitär vorkommen und ihre Wirkung unabhängig vom Herstellungsort entfalten, also eine globale Angelegenheit darstellen, sollte in internationalen Gremien z. B. einer Arbeitsgruppe der International Agency for Research on Cancer der WHO dieses Problem erneut diskutiert werden und damit den aktuellen Stand der Kennt- nisse und Erkenntnisse auch mit internationalem Gewicht versehen. Dies würde sicherlich nicht nur national, sondern vor allem auch international schneller zu entsprechenden Konsequenzen führen und berechtigten Forderungen von vielen beteiligten Seiten entgegenkommen. Es gibt genügend Beispiele für den Erfolg eines solchen Vorgehens. Obwohl die SPD-Fraktion eine Reihe von Formulierungen dieses Antrags in der hier vorliegenden Form nicht mitträgt, unterstützen wir das Anliegen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Problem Chlorparaffine auf parlamentarischer Ebene zu diskutieren, und stimmen deshalb der Überweisung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - federführend - und den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu. Dr. Rainer Ortleb (F.D.P.): Da habe ich mal irgendwo und irgendwann gelesen, daß sich das Wissen der Menschheit alle sieben Jahre verdoppelt. Leider habe ich nie so recht verstanden, was wohl die Maßeinheit des Wissens ist, wenn man zu solchen quantitativen Aussagen sich befähigt sieht. Nur nebenbei: Damit wäre dann folgerichtig auch die Frage verbunden, ob das Wissen endlich ist, ob es alle werden kann oder andererseits, weil nun vollständig erschlossen, neues hinzuzufügen nicht mehr geht. Wenn es nur die Maßeinheit des Wissens wäre, wo man unsicher sein müßte, wäre das nicht schlimm. Weitreichender ist, daß Neugiertrieb und Fortschrittstrieb, gelegentlich auch mit Besitztrieb gepaart, mitunter mit bösen oder weniger bösen Folgen die Menge des Wissens durch Irrtum bereichern. Ist der Irrtum nicht harmlos und als solcher erkannt, dann wird es Zeit, ihn durch Erkennen dem Wissen beizusteuern und Konsequenzen zu ziehen. Heute geht es um die Behandlung eines Irrtums und die nötigen Konsequenzen. Chemiker sagen, daß Chlorparaffine gefährlich seien, und ich sehe keinen Grund, es ihnen nicht zu glauben. Mich haben in letzter Zeit mitunter Tendenzen verärgert, den Deutschen Bundestag von der gesetzgebenden Versammlung in eine wissenschaftliche Zentralakademie engagierter Laien unter gelegentlich berufslebenslaufsbedingter Bereicherung durch wissenschaftlich wie politisch gleichermaßen qualifizierte Kollegen in Verwandlung begriffen zu sehen. Damit mir bitte keine allzugroße Bosheit unterstellt werden möge, will ich ausdrücklich klarstellen, daß ich das dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen in keiner Weise unterstellen will. Was möchte ich also gern? Ich möchte, daß jeder seines tut. Das heißt: 1. Man muß auf Existenz und Gefährlichkeit der erzeugten Chlorparaffine hohe öffentliche Aufmerksamkeit lenken. Das haben die Antragsteller getan. Ich halte das für legitim. 2. Der Gesetzgeber, heute abend also der Bundestag, muß beobachten, ob Konsequenzen schon gezogen werden oder ob nur seine Eingriffe diese erzwingen können. 3. Forscher, Technologen und Produzenten müssen ihre Verantwortung erkennen und entsprechend handeln. Diesem folgend, würde ich aus meiner Sicht feststellen: 1. Der Antrag ist eine lobenswerte Mahnung. 2. Die Bemühungen der Bundesregierung richten sich auf in und für Europa durchsetzbare Lösungen. 3. Nach meiner Kenntnis hat der einzige deutsche Hersteller bereits am 21. Mai 1995 Konsequenzen zur Ablösung der diskutierten Stoffe erklärt. Bei aller Sympathie, die ich dem Antrag entgegenbringe, scheint er mir inzwischen der verstrichenen Zeit und merkbarer Einsicht hinterherzulaufen. Eva Bulling-Schröter (PDS): Mit dem im Juni dieses Jahres beschlossenen Vermarktungs- und Anwendungsverbot für kurzkettige Chlorparaffine in der Europäischen Union ab dem Jahre 2000 wurde der Einstieg zum Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung dieser Gifte eingeleitet. Die öl- und wachsähnlichen Stoffe, die vor allem als Weichmacher und Flammschutzmittel, in PVC-Produkten sowie als Kühlschmiermittel eingesetzt werden, haben eine chronische Toxizität, sind schwer abbaubar und reichern sich über die Nahrungskette in Tier und Mensch an. Über die Kanzerogenität sowie über die durch Chlorparaffine hervorgerufenen schweren Organ- und Fortpflanzungsschäden wurde schon gesprochen. Das Verbot dieser hochtoxischen Stoffgruppe scheiterte bekanntlich im Juni 1994 nur an einer Stimme - der Deutschlands, speziell der des F.D.P.- Wirtschaftsministers. Erst nachdem die 32. Umweltministerkonferenz im März das Verbot von Chlorparaffinen forderte und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau dem Wirtschaftsminister in einem internen Schreiben mitteilte, er könne ab 1998 auf Chlorparaffine verzichten, erst nachdem Greenpeace mit seiner Chlorparaffin-Kampagne erheblichen Druck ausübte, mußte wohl auch die F.D.P. einlenken. Nun haben wir sogar eine Selbstverpflichtung von Hoechst, dem mit Abstand größten, aber nicht einzigen Produzenten von Chlorparaffinen, zum stufenweisen Produktionsausstieg. Und wir haben das EU-Verbot von Juni dieses Jahres. Sind damit alle Probleme vom Tisch? Natürlich nicht. 1. Das EU-Verbot gilt erst in vier Jahren, und es ist darin nur von kurzkettigen Chlorparaffinen die Rede, die in der Tat akut toxisch sind. Laut Greenpeace sind mittel- und langkettige aber genauso relevant, da sie sich stärker in der Nahrungskette anreichern, schwerer abbaubar sind und damit langfristig ein hochtoxisches Potential haben. 2. Das Verbot gilt nur für die Länder, die das Verbotsprotokoll unterschrieben haben. Großbritannien gehört beispielsweise nicht dazu. Das britische Unternehmen ICI hat schon angekündigt, seine Anlagen zu vergrößern, um die Hoechst-Marktanteile - immerhin mit 20 000 Tonnen 7 Prozent der Weltproduktion - zu übernehmen. 3. Die Frage der Entsorgung von Chlorparaffinen ist weitgehend ungeklärt. Bei der Verbrennung bilden sich Ultragifte wie Dioxine und Furane. Aufgrund der chemischen Stabilität sind sie auf Deponien wiederum Zeitbomben. Eine Kennzeichnungspflicht für chlorparaffinhaltige Produkte wäre eine Voraussetzung für den Beginn einer Entsorgungsstrategie. Aus diesen Punkten ergibt sich unsere Zustimmung zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Erlaß einer Verbotsverordnung für Chlorparaffine. Die Fragen der Entsorgung und Kennzeichnung sind aber noch zu klären. Walter Hirche, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Diskussion über Chlorparaffine ist nicht neu, sondern wird bereits seit einigen Jahren kritisch geführt. Und während dieser Zeit war die Bundesregierung nicht untätig. Es wurden eingehende Untersuchungen auf die Gesundheits- und Umweltrelevanz der Chlorparaffine durchgeführt; denn bloße Vermutungen oder Befürchtungen allein rechtfertigen keine einschneidenden Maßnahmen. So wurden Chlorparaffine auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Ergebnisse bereits 1993 von der MAK-Kommission in die Klasse III B eingestuft. Weitere Untersuchungen folgten und haben gezeigt, daß Chlorparaffine als umweltrelevante Stoffe zu bewerten sind. Daß der sich hieraus ergebende, notwendige Umweltschutz aber auch möglich ist, ohne die Regelungsdichte immer weiter zu erhöhen, hat die Initiative der Firma Hoechst gezeigt. Bereits am 21. Mai 1995 hat die Firma Hoechst erklärt, bis 1998 an allen Standorten - also nicht nur in Deutschland - die Produktion vollständig einzustellen. Die Aufgabe der Produktion der umweltrelevanten, kurzkettigen Chlorparaffine soll bereits bis Ende 1995 erfolgen. Aber nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Raum wird es in absehbarer Zeit zu einem Ausstieg aus den Chlorparaffinen kommen. So hat im Juni dieses Jahres die Kommission von Oslo und Paris die Beendigung der Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine bis Ende 1999 beschlossen. Jetzt gilt es, diese Entscheidung schnell und sachgerecht in Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Der erste Schritt hierzu ist bereits getan. So ist das BMU bereits am 8. November an die EU-Kommission mit der Bitte herangetreten, den Beschluß der Kommission von Oslo und Paris umzusetzen. Wir sind sogar weit über diesen Beschluß hinausgegangen, indem wir vorgeschlagen haben, auch Maßnahmen zu mittel- und langkettigen Chlorparaffinen einzubeziehen. Angesichts dieser Fakten sehe ich keine Notwendigkeit für einen nationalen Regelungsbedarf. Selbst die 45. Umweltministerkonferenz sprach sich mit ihrem Beschluß vom 30. November/1. Dezember 1995 dafür aus, ein Verbot von Chlorparaffinen EU- weit zu erreichen. Ein nationaler Alleingang eines Verbotes von Chlorparaffinen würde darüber hinaus auf EU-Ebene als Handelshemmnis bewertet. Die Notifizierung einer solchen Regelung hätte somit kaum Aussicht auf Erfolg. In diesem Zusammenhang sollten wir auch bedenken: Umweltschutz ist eine über die nationalen Grenzen hinausgehende Aufgabe. Daher sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten eine Lösung für die Chlorparaffine zu suchen und von einer Verordnung absehen. Fazit: Die kritische Diskussion über Chlorparaffine ist berechtigt, aber sie läuft seit Jahren - mit Ergebnissen. Der Antrag ist Aktionismus. Gehandelt wird längst, aber effektiver und weiträumiger, als die Antragsteller beantragen. Der Antrag ist überflüssig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es gut und richtig, daß wir heute die Debatte über die Abwassergebühren führen, weil die Ängste und die Sorgen, die viele haben, teilweise berechtigt sind; denn die Gebühren für Abwasser sind in den letzten sieben Jahren auf fast das Doppelte gestiegen. Da muß man die Fragen der Bürgerinnen und Bürger durchaus ernst nehmen.
    Nun ist es aber, Herr Matschie, keinesfalls so, daß die SPD uns erst zu dieser Diskussion bringen mußte. Ich erinnere mich, als ich noch gar nicht Umweltministerin war, an eine Sitzung beim Bundeskanzler mit den Ministerpräsidenten der Länder, wo vereinbart wurde, daß Herr Töpfer und die Länder gemeinsam an einem Bericht arbeiten, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Neu ist es also nicht, und trotzdem ist es richtig und wichtig, daß wir uns damit befassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun liegt dieser Bericht vor, und es liegt die Antwort auf die Große Anfrage vor. Man muß einmal feststellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Preise pro Kubikmeter Abwasser zwischen 25 Pfennig und 9 DM in den alten Bundesländern und 1 DM und 13 DM in den neuen Bundesländern variieren. Da Gesetze bundeseinheitlich gemacht werden, muß man wohl sagen dürfen - es ist auch richtig, so zu argumentieren, daß es hier nicht nur um Umweltstandards geht, sondern auch noch um andere Fragestellungen, die heute schon besprochen wurden.
    Ich finde, daß die Debatte zum Teil - das war heute hier nicht der Fall, aber in der Öffentlichkeit ist das so - ein wenig darunter leidet, daß Bundesgesetze, Landesvorschriften, technische Vorschriften und Organisationsfragen in den Kommunen völlig durcheinandergeworfen werden und dann je nach Anforderung entweder für höhere Standards im Umweltschutz oder gegen hohe Gebühren argumentiert wird.
    Ich muß sagen: Ich war sehr enttäuscht, daß auch die Grünen vor solchen Dingen nicht gefeit sind und daß im baden-württembergischen Landtag einer Ihrer Kollegen sozusagen mit lautem Gebrüll gegen hohe Gebühren im Abwasserbereich aufgetreten ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein Brüllaffe war das!)

    Sie, Herr Rochlitz, haben uns heute gezeigt, daß man noch mehr fordern soll. Beides müssen Sie auch in Ihrer Partei zusammenführen, wenn Sie für den Bürger glaubhaft Politik machen wollen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    1986 wurde die Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz verabschiedet, 1989 die Verwaltungsvorschrift zur Nährstoffelimination erlassen. Die kommunale Abwasserrichtlinie der Europäischen Union wurde 1991 verabschiedet. Sie war im übrigen ein Harmonisierungsvorhaben, damit in allen europäischen Ländern eine gleiche Grundlage besteht. Es wurden dann auch für die Umsetzung dieser Richtlinie Fristen gesetzt, die in den neuen Bundesländern natürlich zu bestimmten Erschwernissen geführt haben, da dies in einer sehr kurzen Frist realisiert werden muß. Ich werde noch darauf eingehen, wie man dem Rechnung tragen kann.
    Wir haben jetzt wieder eine Diskussion um eine Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes. Frau Kastner, hier ist nicht die Bundesregierung im Verzug; hier arbeiten Bundesregierung und das Parlament ganz planmäßig. Nachdem der Bundesrat einen Entwurf vorgelegt hat, haben wir unsere Stellungnahme dazu abgegeben. Die Debatte im parlamentarischen Rahmen kann jetzt vernünftig geführt werden.
    Ich bitte auch hier, daß ganz deutlich so argumentiert wird, wie es der Sachlage entspricht. Wenn es um § 7 a geht, bei dem viele Kommunen befürchten, daß es durch ihn zu Gebührenerhöhungen kommt, muß man sehen, daß der Stand der Technik und das Verhältnismäßigkeitsgebot in eine bestimmte Relation zueinander gesetzt werden müssen, und dies kann von Bundesseite durch entsprechende Verwaltungsvorschriften klargestellt werden.

    (Susanne Kastner [SPD]: Richtig!)

    Die erheblichen Leistungen, die bereits erbracht wurden - ich habe auf die Geschichte hingewiesen -, schließen nicht aus - wir haben das in unserer Antwort auf die Große Anfrage auf Grund von Rückmeldungen aus den Ländern ausgeführt -, daß in den nächsten Jahren Investitionen in einer Höhe von über 150 Milliarden DM notwendig sind. Nun muß man vor einer solchen Zahl - ich sage das allen Umweltpolitikern - natürlich auch nicht erschauern, wenn man bedenkt, daß jährlich in dieser Größenordnung Transferleistungen in die neuen Bundesländer erfolgen. Für ein Industrieland wie die Bundesrepublik Deutschland ist dies durchaus verkraftbar,

    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    wenn die Investitionen über eine Vielzahl von Jahren verteilt werden. Wir sind ja ein hochtechnisiertes Land. Aber man muß natürlich sparsam mit diesen Investitionen umgehen. Ungefähr 70 Milliarden DM entfallen auf die neuen Bundesländer, 80 Milliarden DM auf die alten Bundesländer.
    Ich denke, wir müssen auch zwischen Umweltpolitik und Sozialpolitik unterscheiden, und wir dürfen nicht sagen, daß Abwassergebühren rein über die Sozialpolitik finanziert werden können. Denn wir haben auf der anderen Seite immer wieder gesagt: Verursachergerechte Kosten sind ein Mittel, mit dem man Ressourcenverschwendung vermeiden kann. Ich glaube, das ist ein richtiges Prinzip.

    (Beifall bei Abgeordneten. der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wichtig ist: Wir müssen unsere Instrumentarien darauf einstellen, daß die Verursacher auch in die Lage versetzt werden, kostengünstig handeln und mit Ressourcen sparsam umgehen zu können. Das ist an vielen Stellen noch nicht der Fall.
    Wir wissen, daß erhebliche Kosteneinsparpotentiale vorhanden sind. Der Bund hat gerade in den neuen Bundesländern durch Beratungsleistungen geholfen. Das Beispiel der Stadt Altenburg ist schon oft genannt worden. Erst betrugen die Kosten 100 Millionen DM; dann führte eine optimierte Planung zu Kosten von 84 Millionen DM. Nach einer Ausschreibung hat ein privater Betreiber den Zuschlag bekommen: 39,7 Millionen DM sind nun die tatsächlichen Kosten. Sie können also sehen: Wenn man hier nicht sofort zugreift, sondern versucht zu optimieren, können erhebliche Einsparpotentiale realisiert werden.
    Ich will an dieser Stelle auch sagen: Es geht nicht darum, daß der Private im Vergleich zur Kommune immer der bessere ist. Vielmehr geht es darum, daß die Privaten gleiche Möglichkeiten und gleiche Bedingungen wie die Kommunen bekommen, um nichts weiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich kann nicht verstehen - Herr Staatssekretär Hauser hat das ja ausgeführt -, warum Sie mit einer sehr oberflächlichen Argumentation, die im übrigen diejenigen bevorzugt, die gar nicht investieren wollen - obwohl fast alle wissen, daß sie investieren müssen -, gleich wieder etwas totschlagen wollen, was sich an vielen Stellen bewährt hat, was natürlich aber auch an manchen Stellen - insofern werden Sie auch Gegenbeispiele finden - dazu geführt hat, daß es nicht so optimal funktioniert hat. Wir sind doch nur der Meinung: Die Flexibilisierung der Möglichkeiten muß auch dazu beitragen, daß Private eine Chance haben, und zwar eine faire Chance.

    (Walter Hirche [F.D.P.]: Und daß die Gebühren geringer werden!)

    Dazu kommt, daß die Privatisierung natürlich auch nicht in jedem Falle verhindern kann, daß ein neues Monopol entsteht. Das heißt, man muß natürlich auch bei den Privatisierungsbedingungen dafür sorgen, daß so viele flexible Instrumente vorhanden sind, daß nicht derjenige, der sozusagen als Monopolist agiert, über Jahrzehnte einen festen Vertrag hat, auf den die Kommune nicht mehr Einfluß nehmen kann. Aber das läßt sich machen. Wir wollen hier nur gleiche Bedingungen.
    Wir wissen alle, daß ein großes Optimierungspotential im Querverbund der kommunalen Entsorgungs- und Versorgungsbetriebe steckt. Hier ist in den letzten Jahren viel geschehen. Ich denke, das muß auch weitergeführt werden.
    Wir wissen auch, daß eine ganze Reihe von Gebührensenkungen möglich sind durch die Änderung von DIN-Vorschriften und von abwassertechnischen Normen, die gar nicht der Bundesgesetzgeber und auch nicht die Landesgesetzgeber regeln, sondern die von ingenieurtechnischen Verbänden, insbesondere auch von der Abwassertechnischen Vereinigung, installiert wurden und die inzwischen - auch das muß man sich einmal vor Augen halten - durch Klagen der Bürger vor deutschen Gerichten fast Rechtsnorm erlangt haben. Wir müssen aufpassen, daß in unserem Rechtsstaat nicht die Situation entsteht, daß ingenieurtechnische Normen, ein Merkblatt und ähnliches fast Rechtskraft erlangen. Hier sind wir mit der Abwassertechnischen Vereinigung in sehr direkten Diskussionen.
    Meine Damen und Herren, wir haben jetzt den Bericht diskutiert, den wir damals auf Anforderung der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers erstellt haben. Ich muß Ihnen sagen, dieser Bericht ist gut in den Teilen - er hat auch der Umweltministerkonferenz vorgelegen -, in denen es um Veränderungen von Strukturen im Sinne der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, der Straffbarkeit, geht. Er ist gut, wo es um die Überarbeitung der ATV-Regelungen und des DIN-Regelwerkes geht.
    Aber leider haben die Innenminister der Länder - und bei denen liegen viele Kompetenzen - einfach gesagt, ihre Kommunalabgabengesetze seien gut, die Umweltminister hätten sich dafür nicht zu interessieren.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: So ist das bei den Ländern!)

    Und damit war die Diskussion in weiten Teilen beendet.
    So geht es natürlich nicht, daß Sie sich hier hinstellen und sagen, die Bundesregierung müsse dafür sorgen, daß die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie der Europäischen Union in den ländlichen Räumen nicht so gestaltet wird wie in den städtischen Räumen, indem sie gesetzliche Vorschriften erläßt. Wir haben nicht eine einzige gesetzliche Vorschrift erlassen. Das sind Länderregelungen, das sind kommunale Satzungsregelungen. Es heißt in der EU-Richtlinie ausdrücklich: Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.

    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Das heißt, niemand ist gezwungen, in einem riesigen Abwasserzweckverband mit langen Kanalisationsleitungen unendliche Kosten zu verursachen. Wir können das Subsidiaritätsprinzip in der Bundesrepublik Deutschland nicht so verstehen, daß für die bösen Sachen, die Fehler, die Bundesregierung zuständig ist, und bei allem, was vor Ort gut gelungen ist, gehen die Landräte segnend durch die Gegend.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das geht nicht. Da muß ich an die Eigenverantwortung appellieren.
    Liebe Frau Kastner, ich habe heute hier aufmerksam zugehört und mich gefragt, was wir als Bundesregierung noch tun müssen, um hier zu helfen. Wir führen die Gespräche mit der Abwassertechnischen Vereinigung, weil wir hier denken, daß das zentral erfolgen sollte.
    Wir sind auch bereit - jetzt komme ich auf das, was Herr Matschie angesprochen hat -, noch einmal zu überlegen, wie mit dem Wunsch der neuen Bundesländer auf Fristverschiebung zu verfahren ist. Ich will dazu Stellung nehmen.
    Die neuen Länder stehen vor besonderen Bedingungen. Deshalb haben wir gesagt: Wir werden uns in Brüssel für eine fachlich begründete Zeitschiene, die zur Umsetzung der geforderten Gewässerschutzanstrengungen notwendig ist, einsetzen. Dies erfordert aber, daß wir detaillierte Angaben darüber haben, wer klarkommt, wer nicht klarkommt, wer schon was geschafft hat. Wenn ich höre, wo es in den neuen Bundesländern hohe Abwassergebühren gibt, gewinne ich den Eindruck, daß schon fast in allen Städten über 10 000 Einwohner eine Kläranlage vorhanden ist. Viele können da nicht mehr übrig sein. Die Länder haben uns diese Städte bis heute nicht benannt.
    Ich gehe aber nicht pauschal nach Brüssel und führe intern die Diskussion, daß überall die Abwassergebühren so gestiegen sind, weil wir investiert haben. Wir sind doch ein Land - das sage ich ganz offen und deutlich -, das sich bei den Abwasserstandards mit jedem Land in der Europäischen Union messen kann. Warum sollen wir nach Brüssel gehen und sagen, wir wollen unbedingt die Fristen verlängern, wenn es zum Schluß gar nicht nötig ist? Deshalb möchte ich das ganz detailliert wissen. Ich sage das an dieser Stelle wegen der neuen Bundesländer.
    Deshalb sage ich: Wo es Planungen gibt, die bis zum Jahre 1998 nicht umgesetzt sind, können wir das der Europäischen Union mitteilen. Ich bin der Meinung, daß wir überall einen Zeithorizont haben, mit dem wir im europäischen Rahmen gut überleben können und auch gut dastehen. Deshalb sollten wir nicht der Meinung sein, daß wir unbedingt verlängern sollten.
    Letzte Anmerkung: Wir werden uns - ich habe mit Freude die einvernehmliche Stellungnahme der Sozialdemokraten und der Koalitionsfraktionen gesehen - für eine europäische Gewässerschutzrichtlinie einsetzen. Es gibt hier ein großes Durcheinander in der Europäischen Union. Es ist dringend erforderlich, daß in diesem Bereich eine ordentliche Gesamtrichtlinie erarbeitet wird. Wir haben ein informelles Treffen der Umweltminister gehabt, und die Kommission hat dort dazu vorgetragen. Ich bin guter Hoffnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz, Drucksachen 12/8344 und 13/1101 Nr. 1. Der Ausschuß empfiehlt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Bericht der Bundesregierung zum Abwasserabgabengesetz, Drucksache 13/1101 Nr. 2. Der Ausschuß empfiehlt, den Entschließungsantrag auf Drucksache 13/305 abzulehnen. Wer stimmt dieser Beschlußempfehlung zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Wir kommen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Union über die ökologische Qualität von Gewässern, Drucksache 13/3175 Nr. 1. Der Ausschuß empfiehlt, den Richtlinienvorschlag zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 13/3175 die Annahme einer Entschließung. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Diese Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zum Schutz der Gewässer und zur Senkung der Kosten auf Drucksache 13/3490 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Innenausschuß, den Finanzausschuß, den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Haushaltsausschuß zu überweisen.
Der Antrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/3494 soll an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden.
Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Vizepräsident Hans Klein
Es ist außerdem beantragt worden, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/3512 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union und an den Innenausschuß sowie an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Dies ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 4 auf:
- Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit
- Drucksachen 13/1809, 13/2043 - (Erste Beratung 47. Sitzung)

- Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens
- Drucksachen 13/1811, 13/2042 -(Erste Beratung 47. Sitzung)

a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

- Drucksache 13/3499 -
Berichterstattung: Abgeordnete Ulrike Mascher
b) Berichte des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksachen 13/3500, 13/3501 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner Hans-Joachim Fuchtel
Antje Hermenau
Ina Albowitz
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Besteht darüber Einverständnis? - Dies ist offensichtlich der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des israelischen Staatspräsidenten Weizman in diesem Hohen Haus in dieser Woche war ein großes Symbol für die israelisch-deutsche Verbundenheit. Viele Brücken sind gebaut worden, angesichts der Geschichte Brücken von großer Tragweite und Tragfähigkeit. Auch die sozialen Beziehungen spielen dabei eine große Rolle.
    Mit diesen Abkommen, bei denen ich um Ihre Zustimmung bitte, bauen wir eine weitere Brücke. Diese Abkommen betreffen 35 000 noch lebende Juden in Israel und in den USA, 35 000, die der Verfolgung, der Ermordung entkommen sind. Die Muttersprache dieser Menschen, die von Osteuropa nach Israel und in die USA ausgewandert sind, war Deutsch. Sie selber fühlten sich ganz selbstverständlich dem deutschen Kulturkreis verbunden und wollten gleichzeitig ihre Identität als Juden wahren. Sie konnten sich nicht zum Deutschtum bekennen, weil sonst Auschwitz ihr Schicksal gewesen wäre. Sie gehören zum deutschen Kulturkreis. Viele von ihnen haben erleben müssen, wie ihre Verwandten und Freunde gefangengenommen und ermordet wurden, nur weil sie des jüdischen Glaubens waren. Jeder dieser 35 000 hat ein Schicksal. Sie sind allesamt über 70 Jahre alt. Sie haben eine Lebensgeschichte, die die Leiden unseres Jahrhunderts widerspiegelt.
    Es ist deshalb eine humanitäre Verpflichtung, diese Menschen in unser Fremdrentenrecht einzubeziehen, so wie wir jedem anderen Deutschen, der durch Vertreibung und Unterdrückung hierherkommt, das Fremdrentenrecht zubilligen. Der einzige Unterschied ist, daß wir ihnen nicht zumuten können, ihre Fremdrente hier, in unserem Land, zu verwerten. Ich finde, daran kann ihr Fremdrentenanspruch angesichts dessen, was ihnen zugefügt wurde, nun wirklich nicht scheitern.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Sie zahlen Beiträge, um einen Fremdrentenanspruch zu erhalten. Ihr Fremdrentenanspruch besteht auf Grund ihrer Beitragsleistung.
    Deshalb bin ich dankbar, daß, wenn auch nach schwierigen Verhandlungen, diese Abkommen möglich geworden sind und diese jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger so wie jeder andere berechtigte Deutsche Fremdrenten in Anspruch nehmen können. Zu 80 Prozent zahlt das die Rentenversicherung, so wie bei anderen Fremdrentnern auch, und zu 20 Prozent ist der Bundeszuschuß darin enthalten, so wie bei anderen Fremdrentnern auch.
    Wir sollten dieses Thema allerdings nicht nur an Hand von Zahlen diskutieren und es auch nicht nur als einen Beitrag dazu betrachten, aus der Vergangenheit historisch gesehen klüger zu werden. Vielmehr wollen wir ein konkretes Zeichen für Versöhnung und Wiedergutmachung setzen, das weit über den materiellen Wert dieses Abkommens hinausgeht. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn wir diese Abkommen heute beschließen können.

    (Beifall im ganzen Hause)