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    Plenarprotokoll 13/78 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1995 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6869 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERPWirtschaftsplangesetz 1996) (Drucksachen 13/2480, 13/3144) 6869B Dagmar Wöhrl CDU/CSU 6869 C Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 6871 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6873 B Paul K. Friedhoff F.D.P 6874 B Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . 6875 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . 6876 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Drucksachen 13/3102, 13/3244) . . . . . . . . . . . . . 6877 B Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mikrozensusgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes (Drucksachen 13/3107, 13/3131, 13/3245) . . . . . 6877 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU 6877 D Dorle Marx SPD 6879 A Dr. Burkhard Hirsch FD P. 6880 B Ulla Jelpke PDS 6881 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (Drucksachen 13/3121, 13/3240, 13/3242) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/3139, 13/3240, 13/3251) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 13/3154, 13/ 3240, 13/3252) 6882 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Interessenkollisionen und Doppelalimentationen bei Bundestagsabgeordneten (Drucksachen 13/3137, 13/3240) 6882 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 6882 D Peter Conradi SPD 6884 A Dieter Wiefelspütz SPD 6884 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6886 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 6888 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6889B Hans Klein (München) CDU/CSU . . . 6890 B Norbert Gansel SPD 6892 A Horst Kubatschka SPD 6892 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 6893 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 6895 B Horst Eylmann CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 6896 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 6900 B Namentliche Abstimmungen . . . 6897B, 6900 A Ergebnisse 6897 C, 6901 C Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (2. BtMG-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/3216) 6900D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Heidi Wright, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Legalisierung des Anbaus von rauschmittelarmem Hanf und Förderung von Hanf als nachwachsendem Rohstoff zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufhebung des Anbauverbots von Hanf und Förderung des Anbaus von THC-armen Hanfsorten als nachwachsende Rohstoffe (Drucksachen 13/811, 13/1425, 13/2672) 6901 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu erheblich ansteigenden Insolvenzen in den neuen Bundesländern und zur Politik der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen 6904 A Wolfgang Bierstedt PDS 6904 A Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 6905 A Sabine Kaspereit SPD 6906 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6907 A Paul K. Friedhoff F.D.P 6908 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 6909 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 6910 B Wolfgang Ilte SPD 6911 C Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 6912 D Manfred Hampel SPD 6913 D Manfred Kolbe CDU/CSU 6914 D Rolf Schwanitz SPD 6916 B Wolfgang Bierstedt PDS 6917 B Josef Hollerith CDU/CSU 6918 D Nächste Sitzung 6920 A Berichtigung . . . . . . . . . . . . 6920 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6921* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Mikrozensusgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes) Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6921* C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten auf Drucksache 13/3241 Gila Altmann •(Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6922* B Ingrid Matthäus-Maier SPD 6922* C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten, Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament und Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Friedhelm Julius Beucher SPD 6922* C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 6923* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 6923* C Ernst Kastning SPD 6923* D Gerhard Scheu CDU/CSU 6924* A Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU 6924* C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 6924* C 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 77. Sitzung, Seite 6808 D, 4. Zeile: Zwischen den Worten „Chancen des" sind die Worte „der Aufklärung" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 8. 12. 95 Berger, Hans SPD 8. 12. 95 Böttcher, Maritta PDS 8. 12. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 8. 12. 95 ** Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 8. 12. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 8. 12. 95 * Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 8. 12. 95 Höfer, Gerd SPD 8. 12. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 8. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 8. 12. 95 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 8. 12. 95 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 8. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 8. 12. 95 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 8. 12. 95 Köhne, Rolf PDS 8. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 12. 95 Lederer, Andrea PDS 8. 12. 95 Meißner, Herbert SPD 8. 12. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 8. 12. 95 Papenroth, Albrecht SPD 8. 12. 95 Purps, Rudolf SPD 8. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 8. 12. 95 Hermann Schultz (Everswinkel), SPD 8. 12. 95 Reinhard Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 8. 12. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 8. 12. 95 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 8. 12. 95 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 8. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 8. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 8. 12. 95 * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Mikrozensusgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes) Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das geltende Mikrozensusgesetz, auf Grund dessen zu Planungszwecken jährlich 1 Prozent der Bevölkerung repräsentativ befragt wurden, läuft zum 31. Dezember 1995 aus. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein solcher Zensus unter Ausweitung des Frageprogramms ab 1996 bis zum Jahr 2004 weiter durchgeführt werden. Das heißt im Klartext: Erfragt werden sollen etwa 100 zum Teil hochsensible Themen (wie Einkommen, Vermögen, Krankheitsanfälligkeit, Rauchgewohnheiten, Arbeitswilligkeit von Erwerbslosen, Aufenthalt von Ausländern): etwa 74 Themen bei 1 Prozent (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), zirka 27 weitere Themen nur mit halbierter Stichprobe von 0,5 Prozent (§ 4 Abs. 1 Nr. 2). Zusätzlich sollen ab 1996 jährlich zirka 56 weitere Themen im vierjährigen Wechsel bei 1 bzw. 0,5 Prozent der Bevölkerung abgefragt werden (§ 4 Abs. 2 bis 4). Parallel dazu kann die EG-Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte weiterhin durchgeführt werden (§ 12). Die Auskünfte sind nur zum geringsten Teil freiwillig (§ 7 Abs. 4), nämlich nach § 4 - Wohn-/Lebensgemeinschaft; Eheschließungsjahr (Abs. 1 Nr. 1 a); - Höchster Schul- oder Ausbildungsabschluß (Abs. 1 Nr. 1 d), wenn der Befragte älter als 51 Jahre ist; - Aufenthaltsdauer von Ausländern (Abs. 1 Nr. 1 k); - Wohnsitz, Nicht-/Erwerbstätigkeit 95; Pflegebedürftigkeit und und Pflegeleistungen 1996 bis 1998 (Nr. 2 d/e); - Ausbildung, Weg zur Arbeit, im Ausland lebende Verwandte von Ausländern (Abs. 2 Nr. 1/2); - Lebensversicherung, vermögenswirksame Leistungen (Abs. 3 Nr. 1, 2 b); - Krankheit, Risiko, Vorsorge, Unfall, Behinderung, Pflegebedürftigkeit (Abs. 5 Nr. 2); - Telefonnummer (§ 5 Nr. 2). Im übrigen kann die Auskunftspflicht per Zwangsgeld und Erzwingungshaft durchgesetzt werden. Hieran erheben wir Kritik: Erstens, zum Umfang der Fragen: Um die Stichprobe hochrechnen und die Angaben als politische Planungsgrundlage verwenden zu können, fehlen einerseits wichtige Fragen (zum Beispiel zur Ausländerstatistik, wo derzeit große Unsicherheiten und Dunkelfelder existieren). Andererseits gehen die Fragen zu weit: zum Beispiel die Pflicht für unter 51jährige, Angaben zu ihrer Formalausbildung zu machen, welche für Erwerbsfähigkeit in dem Alter wohl eine geringere Rolle spielt. Zweitens zur Auskunftpflicht: Die Bundesregierung ignoriert den Hinweis des Bundesdatenschutzbeauftragten auf ausländische positive Erfahrungen genauso wie den auf wissenschaftliche Untersuchungen, wonach bei freiwilligen Auskünften der mögliche Ausfall von Antworten geringer als befürchtet und für eine Nutzung der Daten im Rahmen politischer Planung jedenfalls tolerierbar ist. Der Auskunftszwang hingegen wird vielmehr Befürchtungen weitere Nahrung geben, daß die erhobenen Daten reanonymisiert und für staatliche Exekutivmaßnahmen verwendet werden könnten. Schon aus Furcht oder Protest werden sich daher absehbar in signifikantem Umfang Antwortverweigerungen, Falschauskünfte und somit Verzerrungen der DatenStichprobe ergeben, die sich nach der Hochrechnung zu „Datenschrott" auswachsen könnten. - Unser Änderungsantrag soll diesen absehbaren statistischen Mißerfolg ebenso wie darauf aufbauende politische Fehlplanungen vermeiden helfen. Hier hätte die Regierung von den USA lernen können: Die von anderen Regierungsstellen demonstrativ abgeschottete Zensus-Behörde führt seit 1790 alle 10 Jahre freiwillige Befragungen mit hohem und validem Rücklauf (geschätzte Unterzählung: unter 5 Prozent) durch. Ohne Befürchtung vor exekutiver Nutzung der Daten und aufgrund breiter Einsicht in den Nutzen dieses anonymen Zensus geben die meisten Befragten Auskunft; wer zweifelt, kann einfach schweigen, so daß weniger Falschangaben die Datenvalidität verringern. Selbst „illegale" Ausländer geben daher Auskunft - in Deutschland mit den vorgeschlagenen Mitteln kaum vorstellbar. Wir haben in Ausschußberatungen beantragt, die Vorlage dahin gehend zu ändern, daß die Auskünfte für die Erhebungen insgesamt freiwillig sein sollen. Ein eventuell notwendiger Folgeantrag könnte lauten: Die in § 4 genannten Stichproben-Sätze (1 Prozent/0,5 Prozent) werden zum Ausgleich des bei Freiwilligkeit der Auskünfte begrenzt steigenden Ausfallrisikos auf das Doppelte erhöht. Da bei Freiwillligkeit die Ausfälle/Auskunftsverweigerungen nicht linear gleichmäßig anfallen, sondern regional und schichtenspezifisch variieren werden, müßten die Statistiker vor der Hochrechnung diese Faktoren berücksichtigen bzw. bereinigen. Dies gelingt zum Beispiel in den USA offenbar ohne weiteres. Das aber hat die Mehrheit des Hauses leider abgelehnt. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates ist schon durch § 17 BStatG abgedeckt und daher unbeachtlich. Deshalb entspricht der vorgelegte Entwurf in keiner Weise unseren Vorstellungen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurf es der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten auf Drucksache 13/3241 Gila Altmann, (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion - Drucksache 13/3241 - zum Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten wollte ich teilnehmen und mit Ja stimmen. Leider konnte ich nicht rechtzeitig zur Stimmabgabe den Plenarsaal erreichen. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Dem Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 13/ 3241) zur Offenlegung der Einkünfte von bestimmten Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten stimme ich trotz Bedenken zu. Meine Bedenken gehen in zwei Richtungen: Zum einen habe ich trotz der Änderungen in dem nun vorliegenden Antrag gegenüber seinen Vorläufern noch verfassungsrechtliche Zweifel, ob eine solche Offenlegungspflicht - für nur eine Berufsgruppe - mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zum anderen halte ich es auch politisch für falsch, eine solche Offenlegung ausschließlich von Abgeordneten zu verlangen. Eine solche sondergesetzliche Regelung für Abgeordnete erweckt den unzutreffenden Eindruck, als ob Abgeordnete mehr als andere Berufsgruppen anfällig seien für finanzielle Einwirkungen und Abhängigkeiten. Ich hielte daher - bei Ausräumung der verfassungsrechtlichen Zweifel - eine Regelung wie z. B. in den USA oder Schweden für besser, nach der auch Wirtschaftsführer, Selbständige und hohe Beamte ihre Einkünfte offenlegen müssen. Obwohl ich also gegen ein derartiges Sonderrecht für Abgeordnete grundsätzliche Vorbehalte habe, stimme ich dem Antrag zu, weil er ein erster Schritt in Richtung von mehr Transparenz ist, mehr Transparenz insbesondere über die Unabhängigkeit bzw. wirtschaftlichen Interessenverknüpfungen von Abgeordneten aber für die Glaubwürdigkeit der Politik dringend notwendig ist und der vorliegende Antrag der derzeitig einzig praktikable und am ehesten mehrheitsfähige ist. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten, Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament und Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich werde der geplanten Diätenerhöhung erneut nicht zustimmen. Für die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ist nach meiner Überzeugung ein breiter öffentlicher Konsens notwendig. Der ist weder unter den im Bundestag vertretenen Parteien möglich geworden noch in der veröffentlichten Meinung festzumachen. Dabei meine ich nicht die Heucheleien und scheinbaren Entrüstungen einiger „Meinungsführer" unter den Journalisten, sondern vor allem den Protest und das mir entgegengebrachte Unverständnis aus verschiedenen Teilen der Bevölkerung über den sogenannten Deal der beiden großen Koalitionen des Hauses. Ich bin selbstbewußt genug bezüglich der Wertschätzung und vor allem des Umfangs meiner eigenen Arbeitsleistung, daß ich jedem erklären kann, daß ich die augenblickliche Diätenregelung von der Höhe her für unbefriedigend halte und hier eine Veränderung angezeigt ist. Nur meine ich mit gleichem Selbstbewußtsein und guter Überzeugung, daß das Parlament diese Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenbezüge einer „unabhängigen Kommission" übertragen soll, die gegen Ende der Legislaturperiode die Höhe der Bezüge für die nächste Wahlperiode festlegt. Nach dem - zwar gescheiterten - Versuch im September 1995, mit Hilfe einer Verfassungsänderung die Höhe der Bezüge zu verändern, kann der von mir vorgeschlagenen Lösung der Entscheidungsübertragung aus dem Bundestag heraus nicht mit Verfassungsgründen begegnet werden. Hier müßte dann eben auch der Versuch gemacht werden, den Teil der Verfassung durch Mehrheitsentscheidung im Parlament zu verändern. Ich bin fest davon überzeugt, daß die grundsätzliche Entscheidung, daß Abgeordnete zukünftig nicht mehr über ihre eigenen Bezüge abstimmen könnten, auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen würde. Leistungsbeurteilungen werden in unserer Gesellschaft in anderen Bereichen außerhalb der Politik in der Regel auch nicht selbst, sondern von Dritten vorgenommen. Es stünde dem Parlament, insbesondere in diesen Zeiten der allgemeinen gesellschaftlichen Verweigerung, gut an, selbstbewußt diesen Weg zu gehen und so die parlamentarische Arbeitsleistung auf den „öffentlichen Prüfstand" zu stellen. Auch nach dieser Debatte werde ich weiterhin für diese Grundsatzüberzeugung streiten. Die mir im Falle des wahrscheinlich erneuten Unterliegens meiner Meinung bzw. Ablehnung der Diätenerhöhung dennoch zufallende „Mehreinnahmen" werde ich zum großen Teil sozialen, gemeinnützigen und politischen Zweckbestimmungen zuführen. Für selbstverständlich halte ich im übrigen die Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten und werde deshalb einer entsprechenden Regelung zustimmen. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Ich werde die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten ablehnen. Ich begründe mein Abstimmungsverhalten wie folgt: Alle Gesetzentwürfe unterstellen, daß die Abgeordneten höher honoriert werden müßten, als dies gegenwärtig der Fall ist. Alle Gesetzentwürfe versuchen, Anknüpfungspunkte für die angemessene Bezahlung der Abgeordneten bei der Entlohnung für andere berufliche Tätigkeiten zu finden. Ich halte diesen gedanklichen Ansatz für falsch: Die Tätigkeit eines Abgeordneten stellt zwar in weiten Bereichen Anforderungen, die anderen Berufsbildern vergleichbar sind. Dennoch unterscheidet sich die Stellung eines Abgeordneten grundlegend von „normalen" Tätigkeiten, bei denen einer wie auch immer bestimmbaren Leistung ein entsprechendes Entgelt gegenübersteht. Die Leistung der Abgeordneten ist kaum meßbar. Sie ist nach meinem Dafürhalten auch nicht der Maßstab für das richtige Entgelt. Schon gar nicht darf die Honorierung der Abgeordneten unter Karrieregesichtspunkten gesehen werden dürfen. Sie darf nicht finanziell „interessant" sein, da sonst ungeeignete Personen das Amt der/des Abgeordneten erstrebten. Ich meine, in der Entlohnung für unsere Tätigkeit muß sich für jedermann erkennbar ausdrücken, daß es eine Ehre, ja eine Auszeichnung ist, im Auftrage der Wähler die Geschicke dieses Landes maßgeblich mitzubestimmen. Ich halte es für naheliegend, daß wir weniger bekommen als das, was nach den verschiedenen denkbaren Maßstäben uns „zustehen" müßte. Gewiß haben wir kein Armutsgelübde abgelegt, als wir uns um den Posten eines Abgeordneten bemühten. Aus meiner Sicht reicht es aber vollauf, wenn wir ein auskömmliches Einkommen haben, welches uns einen üblichen Lebensstandard ermöglicht. Dieser Anforderung genügt das gegenwärtige Einkommen eines Abgeordneten ohne weiteres. Eine Erhöhung ist somit nicht erforderlich. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Ich werde der von der CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Erhöhung der Diäten zustimmen, weil eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten auch Voraussetzung für eine ausschließlich den Interessen der Bürger verpflichtete Arbeit ist. Gleichzeitig halte ich es jedoch für nicht hinnehmbar, daß der Deutsche Bundestag im Umfeld dieser Entscheidung darüber debattiert, den Solidarzuschlag abzubauen und Kürzungen bei Empfängern von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld vorzunehmen. Ich erkläre hiermit, daß ich gegen jegliche Kürzungen in diesen Bereichen stimmen werde. Ich bitte alle meine Kolleginnen und Kollegen, die, wie ich, der Diätenerhöhung heute zustimmen, sich bei den kommenden Abstimmungen über die sogenannte Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe ebenso zu verhalten. Desgleichen halte ich es für erforderlich, daß sich Abgeordnete ebenso wie Bezieher gleicher oder höherer Einkommen noch so lange durch einen Solidarzuschlag auf die Einkommensteuer an der Finanzierung der Angleichung der Lebens- und Sozialverhältnisse in Deutschland beteiligen, bis dieses Ziel erreicht ist. Auch hier bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, eine vorzeitige Streichung des Solidaritätszuschlages für Bezieher von Einkommen in der Größenordnung von Abgeordneten und darüber abzulehnen. Ernst Kastning (SPD): Seit Beginn meiner Zugehörigkeit zum Deutschden Bundestag, das heißt seit 1983, bemängele ich die fehlende Kraft des Parlaments, seine eigenen Angelegenheiten und damit auch die seiner Mitglieder in souveräner Weise angemessen zu regeln. Mit der 19. Änderung zum Abgeordnetengesetz wird die 18. Anderung materiell teilweise wieder zurückgenommen. Ich halte unter an- derem die vorgesehene Regelung der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale für unzureichend. Deshalb stimme ich dem Gesetz nicht zu. Gerhard Scheu (CDU/CSU): Die Neuregelungen des Gesetzentwurfes (Drucksache 13/3121) in der Fassung der Beschlußempfehlung des 1.. Ausschusses (Drucksache 13/3240) lassen sich von praktischer Vernunft und von den tatsächlichen Gegebenheiten leiten. Die stufenweise Anhebung des seit 1. Juli 1992 nicht mehr veränderten Mandatsgehalts eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf bis zu 12 875 DM (zwölfmal jährlich) ab 1. Januar 1998 hält auch der kritischsten Betrachtungsweise stand. Damit wird lediglich ein Defizit korrigiert, das verfassungsrechtlich (Art. 48 Abs. 3 GG) nicht mehr länger tolerabel war, und insoweit legitimieren sich die maßvollen Anpassungsschritte aus sich selbst. Die gravierenden Absenkungen und Einschnitte beim Übergangsgeld und bei der Altersversorgung belegen den Willen des Bundestages zur darüber hinausgehenden Selbstbeschränkung auf das Notwendigste. Ob dieses Beispiel allerdings anderen Verfassungsorganen als der Nachahmung wert erscheinen kann, bezweifle ich wie ebenso, ob es eine faire Würdigung durch Medien und Öffentlichkeit finden wird. Meine Ablehnung des Gesetzentwurfes der Mehrheit gründet allein darauf, daß das Gesetz erstmals und ohne ausreichende Überlegung der Folgen von dem - aus meiner Sicht verfassungsrechtlich aus den Art. 48 Abs. 3 und 14 des Grundgesetzes folgenden - Grundsatz abweicht, daß die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Status als Abgeordneter für die gesamte Wahlperiode unverändert Geltung behalten müssen und daß strukturell eingreifende Neuregelungen immer nur zu Beginn einer neuen Legislaturperiode in Kraft gesetzt werden können (vgl. „Kissel" -Kommission, Drucksache 12/5020, Tz. 11I.8). Ein Abgeordneter muß sicher sein können, daß die statusrechtlichen Vorschriften, unter deren Geltung er gewählt worden ist - dazu rechnet gerade auch die gesetzliche Zusage einer an der angemessenen Entwicklung des Mandatsgehalts teilnehmenden Versorgung -, nicht ohne zwingenden Grund oder besonderes ausgleichendes Aquivalent während einer laufenden Wahlperiode zu seinem Nachteil verändert werden. Aus eben diesem Grunde hat auch das Bundesverfassungsgericht davon abgesehen, selbst verfassungswidriges Statusrecht für nichtig zu erklären (BVerfGE 40, 296/329; insoweit zust. auch Sondervotum Seuffert, a. a. O., S. 347). Diesen m. E. für das Abgeordnetenrecht essentiellen Grundsatz verletzt die Übergangsregelung des § 35 a. Hinzu kommt, daß Abs. 1 dieser Vorschrift im 1. Ausschuß am 5. Dezember noch einmal kurzfristig eine substantiell-nachteilige Veränderung erfahren hat. Die Übergangsvorschriften des Gesetzentwurfes auf Drucksache 13/3154 beachten die sich aus den Art. 48 Abs. 3 und 14 GG ergebenden spezifischen Anforderungen. Wegen der ungewöhnlichen, keinen weiteren Aufschub duldenden Besonderheit der Lage (Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zum „ 18. Änderungsgesetz") stimme ich daher diesem Gesetz zu, auch wenn die darin festgesetzten absoluten Beträge (§ 11) für einen um der Mandatsausübung willen auf außerparlamentarisches Einkommen verzichtenden Abgeordneten nur im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld und der Altersversorgung (75 v. H. nach 20 Jahren) nach diesem Gesetzentwurf als noch angemessen erscheinen. Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Wegen eines Unfalls war ich leider nicht in der Lage, an den namentlichen Abstimmungen teilzunehmen. Ich hätte dem Gesetzentwurf (Drucksachen 13/3121 und 13/ 3240) zugestimmt und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 13/3241) abgelehnt. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 13/2306, Nr. 2.53 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2674, Nr. 2.16 Drucksache 13/2674, Nr. 2.20 Drucksache 13/2674, Nr. 2.34 Drucksache 13/2674, Nr. 2.41 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/725, Nr. 156 Drucksache 13/1096, Nr. 2.19 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/2306, Nr. 1.4 Berichtigung: In dem Anhang zum Stenographischen Protokoll der 59. Sitzung vom 29. September 1995 ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union der Punkt Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 und 1.11 ersatzlos zu streichen.
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    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Hause werden wichtige, manchmal sehr wichtige Gegenstände erörtert. Wir reden heute über die Gehälter der Abgeordneten. Das ist nach meiner festen Überzeugung eher ein nachrangiges Problem.
    Gelegentlich wird der Eindruck erweckt, als hätten wir nichts Besseres zu tun, als uns laufend über unsere Gehälter zu unterhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Wir müssen nach der Verfassungslage über unsere Gehälter und über unsere Versorgungsansprüche selber entscheiden. Das tun wir heute.
    Wir müssen in eigener Sache entscheiden. Dies ist eine Last und keine Freude. Wir haben es einmal anders versucht. Wir haben vor einigen Monaten versucht, diese Entscheidungsbefugnis aus der Hand zu geben. Das hat hier im Hause eine sehr große Mehrheit gefunden. Allerdings hat ein anderes Verfassungsorgan, das heute wie üblich in diesem Hause „sehr stark" vertreten ist,

    (Beifall und Heiterkeit bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    dazu beigetragen, daß wir weiterhin in eigener Sache entscheiden müssen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte sehr darum - ich spreche meine Hoffnung hier auch in Richtung der Öffentlichkeit und der Medien aus -, daß uns in Zukunft nie wieder vorgehalten wird, wir würden in eigener Sache entscheiden und uns selbst bedienen. Wir müssen in eigener Sache entscheiden, weil es uns das Verfassungsrecht so gebietet.
    Erlauben Sie mir einen kleinen Blick zurück, aber nicht im Zorn, weil uns dies nicht weiterhilft und weil

    Dieter Wiefelspütz
    es auch in der vorweihnachtlichen Zeit dazu keine Veranlassung geben sollte.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das können Sie auch gar nicht!)

    Wir reden heute über das Neunzehnte Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz. Ich verhehle meine Überzeugung nicht, daß dieses Neunzehnte Änderungsgesetz nur die zweitbeste Regelung ist, die wir in diesem Jahr beraten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ich halte das Gesetz, das wir hier am 21. September einschließlich der Verfassungsänderung mit großer Mehrheit beschlossen haben, in der Sache für das überzeugendere Gesetz.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Dies ist jedoch Schnee vom vergangenen Jahr. Wir haben uns jetzt mit der 19. Novelle des Abgeordnetengesetzes auseinanderzusetzen, über die wir heute entscheiden. Ich charakterisiere kurz die zentralen Elemente dieses neuen Gesetzentwurfes. Ich sagte bereits, daß wir in eigener Sache entscheiden müssen. Dies wird auch in Zukunft so sein. Wir wollen uns an den Gehältern der Bundesrichter und an den Gehältern der kommunalen Wahlbeamten orientieren. Was heißt Orientierung? - Orientierung heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß wir als Ziel die Gehälter der obersten Bundesrichter oder der kommunalen Wahlbeamten anstreben. Wir werden dieses Ziel nicht in dieser Legislaturperiode erreichen, vermutlich auch nicht in der nächsten Legislaturperiode.
    Um Klartext zu reden: Heute bezieht ein Richter an einem Bundesgericht, wenn man zwölf Monatsgehälter zugrunde legen würde - sie haben 13 Monatsgehälter -, ein Bruttogehalt von 14 100 DM im Monat. Ein Mitglied des Bundestages hat ein Bruttomonatsgehalt von 10 366 DM. Ich gehe davon aus, daß wir erst nach vielen Jahren, die noch ins Land gehen werden, das Gehalt eines Bundesrichters oder das eines kommunalen Wahlbeamten erreichen werden. Orientierung heißt also: Wir werden viele Jahre unterhalb dieser Gehaltsstufe bleiben und uns stufenweise an diese Gehälter herantasten.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Neunzehnten Änderungsgesetz haben wir spürbare Einschnitte bei der Versorgung der Abgeordneten eingeführt. Ich möchte hier hervorheben, daß aus meiner persönlichen Sicht - ich weiß, daß viele Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen dies ähnlich sehen - die Versorgungsregelungen des Neunzehnten Änderungsgesetzes diejenigen sind, die vielleicht am problematischsten sind.

    (Jörg van Essen [F.D.P.]: Die Vorschläge der F.D.P. sind besser!)

    Ich möchte auf einen Punkt besonders hinweisen: Wir regeln, daß die Höchstversorgung für Abgeordnete nach 23 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag erreicht wird. Früher waren dies 18 Jahre. Wer ist schon 23 Jahre Mitglied dieses Bundestages? Die
    durchschnittliche Amtszeit eines Abgeordneten beläuft sich am Ende einer Legislaturperiode auf 11,5 Jahre. Die Höchstversorgung an einer. Politikerbiographie zu orientieren, die die Ausnahme ist, halte ich für sehr problematisch.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir streben alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Kompromiß an. Ich möchte hier ein Vorurteil ausräumen, das auch in meiner Partei, der SPD, häufig angesprochen wird. Es wird gefragt: Wie könnt ihr als Opposition etwas mit der CDU/CSU gemeinsam machen? Seit Beginn dieses Bundestages, seit 1949, besteht die - wie ich meine - gute Tradition, die hoffentlich noch viele Jahre andauern wird, daß wir über die eigenen Angelegenheiten dieses Parlamentes, wenn es um das Parlament als Ganzes geht, mit großer Mehrheit entscheiden. Über Rechtsstellungsfragen, Geschäftsordnungsfragen und Fragen, die das gesamte Parlament angehen, kann man nicht mit einer 51prozentigen Mehrheit entscheiden. Hierfür ist ein großer Konsens erforderlich.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

    Es wäre gut, wenn man die Abgeordneten, die Parteien und die Fraktionen nicht aufteilt in die einen, die für die Moral zuständig sind, und die anderen, die beispielsweise über die Gehälter der Abgeordneten abstimmen müssen. Wir sollten uns bemühen, gemeinsam um Lösungen der Probleme zu ringen. Das ist in diesem Fall - das wird die heutige Debatte zeigen - geschehen. Die Einschnitte bei der Versorgung halte ich für problematisch, aber wir werden sie mittragen.
    Ich will hinzufügen, daß die Versorgungsansprüche der ehemaligen Abgeordneten in Zukunft nicht so steigen werden wie die Bezüge der aktiven Abgeordneten Ich hatte vor wenigen Tagen Gelegenheit, diese Frage im Kreise der Vereinigung unserer ehemaligen Kollegen, deren Präsident Helmuth Becker, der sehr geschätzte ehemalige Vizepräsident dieses Hauses, ist, zu erörtern. Die ehemaligen Kollegen sind bitter enttäuscht.
    Diese Fragen haben auch im Rechtsausschuß und im Geschäftsordnungsausschuß eine sehr intensive Rolle gespielt. Ich will erwähnen, daß viele Kollegen, zum Beispiel Herr Eylmann und Herr Scheu, auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen haben. Wir haben sie sorgfältig erörtert und glauben, daß es in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Probleme gibt. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß sowohl der Rechtsausschuß als auch der Geschäftsordnungsausschuß die herzliche und dringliche Bitte an den nächsten Bundestag haben, die Versorgungsansprüche der Abgeordneten in Zukunft in demselben Tempo steigen zu lassen wie die Entschädigung, das Gehalt der aktiven Abgeordneten. Das ist ein wichtiges Problem.
    Herr Schmidt hat zu Recht darauf hingewiesen, daß wir für die Kollegen, die vom Frühjahr bis zum Herbst 1990 Mitglieder der Volkskammer waren, eine Regelung geschaffen haben, die sie, mit den

    Dieter Wiefelspütz
    Bundestagsabgeordneten gleichstellt. Diese Zeit in der Volkskammer wird genauso behandelt wie eine einjährige Mitgliedschaft im Bundestag. Ich möchte dem Kollegen Otto aus der CDU/CSU-Fraktion sehr herzlich danken, der immer wieder mit Nachdruck auf diese besondere Problematik hingewiesen hat. Wir haben in einem längeren Diskussionsprozeß eine, glaube ich, insgesamt befriedigende Regelung gefunden, die keine - da stimme ich Herrn Schmidt ausdrücklich zu - Sonderrente für unsere Ostkollegen enthält, sondern berücksichtigt, daß die Zeit in der demokratischen Volkskammer im Jahre 1990 genauso zu bewerten ist wie ein Jahr Tätigkeit im Deutschen Bundestag. Das ist, glaube ich, völlig in Ordnung.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Zu diesen Fragen ist fast alles gesagt worden. Mir selbst fällt zu dem Thema Diäten und Versorgung von Abgeordneten nicht mehr viel Neues ein. In der vorweihnachtlichen Zeit, in der wir uns befinden, habe ich eine herzliche Bitte an den Bundesrat, der nach uns zu entscheiden hat: Ich bitte den Bundesrat um eine kluge Entscheidung.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Kollege Gerald Häfner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier heute morgen eine etwas schwierige Rolle; denn ich komme mir - auch nach den vielen Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen in der letzten Woche - ein wenig vor wie jemand, der in die erwartungsgeschwängerte, vorweihnachtliche Vorfreude des Hauses,

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Rede doch keinen Quatsch!)

    in die allseitige Hoffnung auf eine reiche Bescherung hineinplatzt und sie stört.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So eine Rede haben wir von Ihnen erwartet, Herr Häfner! Zuruf von der CDU/CSU: Unter Niveau! Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    - Lassen Sie es doch gut sein; das ist genau das, was ich befürchtet habe. Ich bitte Sie herzlich, diese Debatte als ein Ringen um die beste Lösung dieser Frage zu betrachten

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Reden Sie doch keinen Stuß! Unverschämtheit!)

    und deshalb auch unserem Vorschlag aufmerksam zuzuhören und dann nach Ihrer eigenen Überzeugung zu entscheiden.
    Es ist - auch das möchte ich sagen - nicht so, daß hier irgendeine Seite für sich sozusagen den Nimbus der besseren Menschen oder der höheren Moral beansprucht. Das ist nicht die Position, von der aus hier irgend jemand redet - jedenfalls ich nicht.

    (Lachen bei der CDU/CSU und der SPD)

    Gerade weil wir alle Menschen sind, gerade weil niemand vor Versuchungen gefeit ist - ich werde nachher noch die Doppelalimentation ansprechen, über die inzwischen auch schon Grüne zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden sind -, meine ich: Hier sind dringend klare gesetzliche Regelungen nötig, und dafür sind wir, der Bundesgesetzgeber, zuständig. Lassen Sie also diese Debatte nicht auf eine persönliche Ebene abgleiten, sondern betrachten Sie sie als das, was sie ist, als eine Debatte im Deutschen Bundestag über das angemessene, das beste Verfahren zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung, zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und zur Vermeidung von Doppelalimentation.
    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist wie die anderen Fraktionen dieses Hauses der Meinung, daß Abgeordnete ordentlich bezahlt werden müssen, so, wie es im Grundgesetz steht: angemessen und ihre Unabhängigkeit sichernd. Ich sage deutlich: Es ist für mich in eminentem Maße eine Demokratiefrage, daß dieses Amt allen Schichten der Bevölkerung, allen Berufsgruppen offensteht. Deshalb darf die Entschädigung nicht nur nicht zu hoch, sondern sie darf eben auch nicht zu niedrig sein, damit nicht bestimmte Berufsgruppen in diesem Land von der Wahrnehmung eines Bundestagsmandates wegen zu starker Schlechterstellung in der Abgeordnetentätigkeit gegenüber ihrem vorigen Beruf ausgeschlossen werden.
    Über den Maßstab, wie wir Abgeordnete entschädigen wollen, müssen wir selbst entscheiden. Der Versuch der Mehrheit dieses Haases, durch einen Diätensteigerungsautomatismus der Notwendigkeit, selbst hierüber zu entscheiden, zu entkommen, ist " gescheitert. Ich sage: Das ist gut so. Wir haben von Anfang an gegen diesen Versuch gesprochen.
    Ich sage deutlich: Wer nach dieser Entscheidung des Bundesrates, die Verfassungsänderung, die hier im Haus beschlossen worden ist, nicht zu bestätigen, jetzt weiterhin hier oder in der Öffentlichkeit weiterhin den platten Vorwurf der Selbstbedienung erhebt, der sollte sich einmal überlegen, was er sagt. Denn der Bundestag ist gezwungen, selbst über diese Frage zu entscheiden. Eigentlich ist der Vorwurf der Selbstbedienung im Grunde nichts, was uns anschwärzt, sondern etwas, was uns adelt; denn wir weichen dem nicht aus, sondern wir ringen immer wieder neu vor den Augen der Öffentlichkeit um das richtige Verfahren und die richtige Höhe der Abgeordnetenentschädigung.
    Lassen Sie mich nun erstens etwas zur Höhe der Entschädigung und dem Mehrheitsentwurf sagen. Er orientiert sich weiterhin am Richtergehalt R 6 bzw. der Besoldungsgruppe B 6, nur erfolgt die Steigerung jetzt etwas langsamer. Das heißt, die Steige-

    Gerald Häfner
    rungszahlen, die in der Öffentlichkeit zu Recht Empörung hervorgerufen haben, bleiben letztlich unverändert, lediglich die Steigerung erfolgt nicht im gleichen Tempo.
    Auch was den Maßstab der Anhebung betrifft, meinen wir, daß Sie sich am falschen Maßstab orientieren. Sie haben erneut die Beamtenbesoldung zur Grundlage genommen. Abgeordnete sind aber Vertreter des ganzen Volkes. Wir haben schon längst viel zu viele Beamte unter den Abgeordneten. Ob es da richtig ist, jetzt auch noch die Entschädigung der Abgeordneten an der Beamtenbesoldung zu orientieren, müssen Sie selbst wissen.
    Und schließlich das Verfahren:
    Es bleibt das Problem, daß es der Bundestag ist, der regelmäßig über die Anhebung der Beamtenbesoldung entscheidet, und daß derselbe Bundestag, sich daran orientierend, dann über die Diäten entscheidet. Sie weichen damit dem Dilemma nicht nur nicht aus, im Gegenteil: Sie schaffen ein neues. Sie belasten jede künftige Entscheidung des Hauses über die Anhebung der Beamtenbesoldung mit der unmittelbaren Verbindung, die dann zur Abgeordnetenentschädigung hergestellt wird. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bereits 1975 hingewiesen.
    Ihr Verfahrensvorschlag ist auch aus einem anderen Grunde völlig verfehlt: Anders als wir wollen Sie die Diäten nicht nachträglich anpassen, sondern immer schon für vier Jahre im voraus erhöhen. Sie stochern also erneut mit der Stange im Nebel; niemand wird Ihre Zahlen verstehen.
    Daneben begeben Sie sich in ein fatales Dilemma. Wenn Sie sagen: Wir erhöhen die Diäten um 1 Prozent, dann werden die Menschen sagen: „So wenig Zutrauen hat der Bundestag in die wirtschaftliche Entwicklung sowie in seine eigene Politik in den nächsten vier Jahren! " Wollen Sie dagegen um 3 oder 4 Prozent erhöhen, werden alle sagen: „Schon wieder greift der Bundestag tiefer in die Kasse, als er es uns, dem Durchschnitt der Bevölkerung, zugesteht."
    Deshalb gibt es unseres Erachtens nur einen angemessenen und akzeptablen Maßstab. Es ist der, den wir zur Grundlage unseres Gesetzentwurfs gemacht haben: Die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten soll nicht mehr und nicht weniger steigen als der Durchschnitt der allgemeinen Einkommen. Richtschnur ist die durchschnittliche Einkommensteigerung im Vorjahr.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das ist ein transparenter, klarer und für alle akzeptabler Maßstab. Ich kann nicht verstehen, daß Sie diesem Vorschlag nicht folgen wollen.
    Noch ein Punkt: Wir meinen, daß dringend eine generelle Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften gefordert werden muß. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, aus welchen anderen Kassen Abgeordnete Bezüge erhalten.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Diätenurteil schon 1975 geschrieben:
    Die Gefahr einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abgeordneten droht heute nicht mehr vom Staat, sondern eher von der politischen Partei, der er angehört, und vor allem von einflußreichen Gruppen der Bevölkerung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, in wessen Sold der oder die einzelne Abgeordnete in diesem Hause möglicherweise zusätzlich steht und wessen Interessen eventuell vertreten werden. Deshalb haben auch wir die Offenlegung von Nebeneinkünften beantragt. Ich sage hier ganz klar: Wir werden dem Antrag der Fraktion der SPD zustimmen, weil wir so die Chance sehen, für einen solchen Antrag auch eine Mehrheit im Bundestag zu finden. Darum möchte ich hier ausdrücklich noch einmal um Ihre Zustimmung werben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Und wir behalten uns vor, die Frage der Doppelalimentation, die ebenfalls Gegenstand unseres Antrages ist, weiterhin im Bundestag zu diskutieren. Wir halten es für ganz und gar unangebracht, daß Abgeordnete gleichzeitig noch aus anderen öffentlichen Kassen Übergangsgelder, Versorgungsbezüge und ähnliches beziehen, also mehrfach aus öffentlichen Kassen alimentiert werden. Wir werden das erneut diskutieren.
    Genauso werden wir erneut über die Frage zu diskutieren haben, ob unsere Altersversorgung richtig geregelt ist. Wir meinen, daß eine Orientierung an der Altersversorgung, wie sie für die meisten anderen in der Bevölkerung auch gilt, richtiger wäre als die jetzige Regelung.
    Abschließend möchte ich einen Punkt erwähnen, in dem wir dem Entwurf von CDU/CSU und SPD ausdrücklich zustimmen. Es ist die Frage der Übergangsgelder. Übergangsgelder sind gerade für solche Abgeordneten nötig, die keine Beamten sind, sondern zum Beispiel nach längerer Abgeordnetentätigkeit als Selbständige in ihren Beruf zurückkehren, zuvor aber sehr viel Zeit brauchen, um darin das, was sie beruflich versäumt haben, aufholen zu können.
    Deshalb brauchen wir Übergangsgelder. Nach dem Ausscheiden erzieltes Einkommen - das ist jetzt geregelt - muß auf die Übergangsgelder angerechnet werden. Sie haben die Anrechnung ab dem zweiten Monat vorgesehen. Wir hätten es gern von Anfang an angerechnet. Aber darüber wollen wir uns nicht streiten. Schließlich haben Sie auch den Bezugszeitraum von 36 auf 18 Monate gekürzt. Das halten wir für vernünftig und angemessen. Dem werden wir ausdrücklich zustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)