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    Plenarprotokoll 13/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber . . . 6589 A Erweiterung der Tagesordnung 6589 A Zur Geschäftsordnung Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 6589 D Editha Limbach CDU/CSU 6590 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6591 C Heinz Lanfermann F.D.P 6592 B Petra Bläss PDS 6593 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtstellung der Abgeordneten (Drucksache 13/3121) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (Drucksache 13/3139) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 13/ 3154) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Interessenkollisionen und Doppelalimentationen bei Bundestagsabgeordneten (Drucksache 13/ 3137) 6594 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 6594 D Norbert Gansel SPD 6596C, 6597 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 6597 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 6598D Dieter Wiefelspütz SPD 6599 A Peter Conradi SPD 6599 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 6600C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6602 B Ursula Burchardt SPD 6603 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6605A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 6605 D Peter Conradi SPD 6607 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 6608A Walter Schöler SPD 6608B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 6608D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksachen 13/3083, 13/3176) 6609 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 6609D Iris Gleicke SPD 6610D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6612 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 6613 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 6613 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 6615 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Rückkehr zur Demokratie in Nigeria (Drucksache 13/3178) 6616A Helmut Jawurek CDU/CSU 6616 B Ingrid Becker-Inglau SPD 6617 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6619B Roland Kohn F.D.P. 6620 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6621 B Dr. Willibald Jacob PDS 6621 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6622 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . 6623B, 6625 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6624 D Dr. R. Werner Schuster SPD 6625 B Nächste Sitzung 6626 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6627* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6627* D 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 12. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 12. 95 Berger, Hans SPD 1. 12. 95 Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 12. 95 Braun (Auerbach), CDU/CSU 1. 12. 95 Rudolf Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 12. 95* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 1. 12. 95 Duve, Freimut SPD 1. 12. 95 Graf von Einsiedel, PDS 1. 12. 95 Heinrich Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 1. 12. 95 Horn, Erwin SPD 1. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 1. 12. 95 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 1. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 1. 12. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 1. 12. 95 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 1. 12. 95 Otto Leidinger, Robert SPD 1. 12. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 1. 12. 95 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 12. 95 Neumann (Bramsche), SPD 1. 12. 95 Volker Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 12. 95 Purps, Rudolf SPD 1. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 12. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 1. 12. 95 Rexrodt, Günter F.D.P. 1. 12. 95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ronsöhr, CDU/CSU 1.12.95 Heinrich-Wilhelm Rübenkönig, Gerhard SPD 1. 12. 95 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 95 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 1. 12. 95 Cornelia Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 1. 12. 95 Dietmar Schwanitz, Rolf SPD 1. 12. 95 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 1. 12. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 12. 95 Thieser, Dietmar SPD 1. 12. 95 Tippach, Steffen PDS 1. 12. 95 Türk, Jürgen F.D.P. 1. 12. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 1. 12. 95 Vosen, Josef SPD 1. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 1. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpG - Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken - Zweites Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VIII-Änderungsgesetz -2. SGB VIII-ÄndG) - Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung Der Bundesrat begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen des Bundesrates, insbesondere nach • Erhöhung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Altbauen • Einführung und Förderung der Niedrigenergiehausstandards • Begrenzung des Vorkostenabzugs und • steuerlicher Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften aufgegriffen hat. Damit wird die Möglichkeit für Familien mit mittlerem Einkommen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Dauerwohnrechte zu erwerben, verbessert und die notwendigen ökologischen Akzente gesetzt. Der Bundesrat weist darauf hin, daß Bauherren und Erwerber bei einem Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 26. Oktober 1995 bereits die neue Eigenheimzulage wählen können. Die Vorkostenregelung des § 10i Abs. 1 EStG ist jedoch erst am 1. Januar 1996 anzuwenden. Die veränderte Vorkostenregelung dient zur Gegenfinanzierung der Aufstockung der Altbauförderung. Es kann nicht beabsichtigt sein, daß diejenigen, die bereits 1995 die Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nehmen werden, zugleich den bisher geltenden höheren Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bis zum Jahresende 1995 für eine klarstellende Regelung zu sorgen. Der Bundesrat weist weiterhin auf die Verwaltungsprobleme hin, die sich aus der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes ergeben. Die Umstellung der Förderung auf ein völlig neues Konzept macht es erforderlich, die organisatorischen Verfahrensabläufe in den Finanzämtern neu zu strukturieren und Datenverarbeitungsprogramme für die maschinelle Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage zu entwickeln. Hiermit kann erst begonnen werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen festliegen. Dadurch werden sich trotz aller Bemühungen während einer Übergangszeit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Eigenheimzulage nicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Finanzämter zum 1. Januar 1996 das Jahressteuergesetz 1996 und damit eine Vielzahl weiterer Steuerrechtsänderungen umzusetzen haben. Zum Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Der Bundesrat bedauert, daß der Bundesgesetzgeber bei der gesetzestechnischen Anpassung der Verstromungsgesetze das politische Ziel des § 4 des Vierten Verstromungsgesetzes - eine Preisentlastung für die Stromverbraucher in den neuen Ländern zu sichern - nicht mehr berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat ausdrücklich seine Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 - Drucksache 458/95 (Beschluß) -. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich geeignete Regelungen zu treffen, um die Disparitäten bei den Strompreisen der alten und neuen Bundesländer abzubauen. Weiterhin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich an ihre Verantwortung, die sich aus den Stromverträgen vom 22. August 1990 ergibt. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß die Vertragspartner - insbesondere die Eigentümer der VEAG Vereinigte Energiewerke AG - der Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 der Verträge gerecht werden. Die für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland drohenden Nachteile können nur vermieden werden, wenn durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung und/ oder der Eigentümer der Verbund- und Regionalenergieversorgungsunternehmen der gravierende Strompreisunterschied zwischen alten und neuen Ländern abgebaut wird. Der Strompreisnachteil der neuen Bundesländer läßt sich durch die Angaben der amtlichen Jahreserhebung bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen des Statistischen Bundesamtes belegen. In der Jahreserhebung werden der Stromabsatz und die Erlöse für die Ebene der Weiterverteiler und für Letztverbraucher nach Vertragsarten dargestellt. Die sich ergebenden Durchschnittserlöse, spiegeln das Preisniveau auf den einzelnen Ebenen wider, wobei die Mehrwertsteuer und die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) unberücksichtigt bleiben. Danach ergaben sich für die Jahre 1991 bis 1993 folgende Durchschnittserlöse: Wiederverkäufer 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 11,59 11,31 11,47 neue Länder 13,08 12,86 13,10 Letztverbraucher 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 18,20 18,53 18,83 neue Länder 19,85 20,76 21,98 Nach noch unveröffentlichten Angaben vergrößerte sich auch 1994 die Preisschere zuungunsten der neuen Länder weiter auf über 17 Prozent. Durch die Ausgleichsabgabe, die nur in den alten Bundesländern gezahlt werden muß, werden die unterschiedlichen Preise zum Teil angeglichen. Die Preisdisparität wird offensichtlich, wenn ab 1996 die Ausgleichsabgabe aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit mehr, über den Kohlepfennig einen Ausgleich des Preisniveaus - wie ursprünglich im Vierten Verstromungsgesetz vorgesehen - zu erreichen. Weiterhin hat der Bundesrat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die als Anlage beigefügte Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat stellt fest, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes eine wesentliche Entscheidungshilfe für die politischen Gremien, beispielsweise zur Schließung von Regelungslücken, darstellt. Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Sorge des Bundesrechnungshofes, daß es durch fehlerhafte Wertansätze in den DM-Eröffnungsbilanzen zu endgültigen Steuerausfällen für Bund und Länder in Milliardenhöhe kommen könnte. Die Arbeiten zur Bewältigung dieses nach der deutschen Einheit einmaligen Übergangsproblems müssen im Zusammenwirken der betroffenen Verwaltungen des Bundes, der neuen und der alten Länder zügig fortgesetzt und zu einem raschen Abschluß gebracht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zugunsten einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates - Drucksache 518/95 (Beschluß) - auf den Weg gebracht wurde. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/647, 13/1233 Nr. 1.1 Drucksachen 13/1126, 13/1438 Nr. 3 Drucksachen 13/1191, 13/1438 Nr. 4 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/7468, 13/725 Nr. 85 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1859, 13/2275 Nr. 1.3 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksachen 12/2400, 13/725 Nr. 165 Drucksache 12/8556 Drucksache 12/8557 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.73 Drucksache 13/2804, Nr. 1.1 Drucksache 13/2804, Nr. 1.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2426, Nr. 1.9 Drucksache 13/2426, Nr. 1.10 Drucksache 13/2494, Nr. 1.2 Drucksache 13/2494, Nr. 1.4 Drucksache 13/2494, Nr. 1.5 Drucksache 13/2494, Nr. 1.6 Drucksache 13/2494, Nr. 1.12 Drucksache 13/2494, Nr. 1.13 Drucksache 13/2494, Nr. 1.15 Drucksache 13/2494, Nr. 1.19 Drucksache 13/2494, Nr. 1.21 Drucksache 13/2306, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.78 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7796, 13/725, Nr. 1.34 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2988, Nr. 1.8 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306, Nr. 2.94 Drucksache 13/2674, Nr. 2.26 Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 65. Sitzung vom 27. Oktober 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Drucksachennummer 13/1038, Nr. 15 durch 13/1338, Nr. 1.5 zu ersetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Iris Gleicke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst daran erinnern, daß wir als Parlamentarier

    Iris Gleicke
    lange um die Einführung des Vergleichsmietensystems gerungen haben und daß Koalition und SPD nach langen und schwierigen Verhandlungen zu einem im großen und ganzen fairen Kompromiß gefunden haben.
    Der Mieterbund, die SPD und selbstverständlich auch die Bundesregierung haben sich in breit angelegten, aufwendigen Kampagnen durchaus erfolgreich darum bemüht, die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland über die Details dieses umfangreichen Gesetzeswerkes zu unterrichten. Ich selbst habe zu denjenigen gehört, die bei den Mieterinnen und Mietern für das neue Recht geworben haben.
    Ich habe in diesen Gesprächen erlebt, daß die Betroffenen ein großes Maß an Einsicht und Bereitschaft bewiesen haben, für ein jetzt und in Zukunft qualitativ verbessertes Zuhause auch mehr Miete zu bezahlen.
    Wir alle wissen, daß die Kosten für Miete und andere Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland schneller gestiegen sind als die Löhne und Gehälter. Angesichts dessen darf man solche Einsicht wohl mit Fug und Recht als einen sichtbaren Vertrauensbeweis werten. Heute müssen wir leider feststellen, daß ein Teil dieses Vertrauens leichtfertig verspielt worden ist.
    Daß wir heute das Mietenüberleitungsgesetz in einem seiner vielen Details klarstellen müssen, ist in diesem Sinne alles andere als ein Ruhmesblatt für den Deutschen Bundestag.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Richtig!)

    Es ist wahrlich aber auch kein Ruhmesblatt für die bundesrepublikanische Gesellschaft im Jahre fünf der deutschen Einheit, daß der eindeutige Wille des Gesetzgebers durch spitzfindige Wortakrobatik von Juristen und Verbandsfunktionären und mit Hilfe deutscher Amtsgerichte unterlaufen worden ist.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Denn bei der Klarstellung, die heute erfolgen muß, geht es in der Tat um eine geradezu atemberaubende Wortakrobatik. Ich darf an dieser Stelle anmerken, daß ich Bauingenieurin bin und keine Germanistin oder Juristin. Auf dem Bau sprechen wir eine recht deutliche Sprache. In deutschen Gesetzestexten ist das leider nicht immer der Fall. Im besonderen Fall des Mietenüberleitungsgesetzes hat das dazu geführt, daß sich außerordentlich kluge und gebildete Menschen eingehend mit der großen Bedeutung des kleinen Wörtchens „und" auseinandergesetzt haben und dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind.
    Worum geht es konkret? Bei der Ausformulierung des Mietenüberleitungsgesetzes war es der erklärte Wille des Gesetzgebers, die Mieterhöhung bei schlechter ausgestatteten Wohnungen zu begrenzen. Bei einer Wohnung, in der es keine Zentralheizung gibt, und ebenso bei einer Wohnung, in der es kein Bad gibt, sollte sich der Spielraum für Mieterhöhungen um 5 Prozent vermindern. Auch bei Fehlen von Bad und Zentralheizung sollte sich dieser Spielraum nur um 5 Prozent vermindern.
    Hierum geht es im mittlerweile schon fast berüchtigten § 12 Abs. 1 Satz 2. Wir von der SPD haben im Ausschuß mehrfach vorgeschlagen, die entsprechende Passage wie folgt zu formulieren:
    Der Erhöhungssatz ermäßigt sich um 5 vom Hundert bei Wohnraum, der nicht mit einer Zentralheizung und/oder einem Bad ausgestattet ist.
    Diese Formulierung war bestimmt nicht schön, nach unserer Meinung aber eindeutig.
    Dann schlug die Stunde der Sprachkünstler. Die hochrangigen Juristen des Bundesjustizministeriums belehrten uns, das „und/oder" gehöre nicht zur Gesetzessprache. Richtig müsse es vielmehr heißen, der Erhöhungssatz ermäßige sich „um 5 vom Hundert bei Wohnraum, der nicht mit einer Zentralheizung und einem Bad ausgestattet" sei. Man erklärte uns, eine Wohnung sei dann nicht mit Bad und Zentralheizung ausgestattet, wenn das Bad oder die Zentralheizung oder beides fehle. Leider haben wir uns damals dazu breitschlagen lassen, auf unser zugegebenermaßen häßliches, aber eindeutiges „und/oder" zu verzichten.
    Wir haben nämlich wirklich nicht damit gerechnet, daß sich deutsche Amtsgerichte nur kurze Zeit später sehr ernsthaft mit der spannenden Frage beschäftigen würden, ob sich der Erhöhungssatz nur dann um 5 Prozent ermäßigt, wenn die Wohnung weder über eine Zentralheizung noch über ein Bad verfügt; denn in der Begründung zum Gesetz hatten wir es wirklich ganz eindeutig formuliert. Ich wiederhole das, was schon Herr Dr. Kansy zitiert hat:
    Der Spielraum für Mieterhöhungen reduziert sich um 5 Prozent, wenn eines der in Satz 2 genannten Ausstattungsmerkmale oder beide fehlen. Die Reduzierung soll dem niedrigeren Wohnwert einer nicht mit Zentralheizung und Bad ausgestatteten Wohnung Rechnung tragen.
    Viel klarer geht es eigentlich gar nicht mehr.
    Das hat einzelne Vermieter nicht daran gehindert, von den Mietern die volle Erhöhung zu verlangen. Es hat auch einzelne Amtsgerichte nicht daran gehindert, diesen Vermietern recht zu geben. Dagegen haben andere Amtsgerichte entschieden, dieses sei nicht gerechtfertigt.
    Das Ganze hat natürlich zu einem völligen Wirrwarr, zu Wut und zu Verunsicherung bei den betroffenen Mietern geführt, vor allem auch deshalb, weil es auf Grund des zu geringen Streitwerts keine Chance gibt, eine höhere Instanz anzurufen.
    Deshalb müssen wir heute ein Gesetz klarstellen, das wir erst vor ein paar Monaten verabschiedet haben. Wir haben die Pflicht, dies so zu tun, daß den betroffenen Mietern kein Schaden entsteht. Im einzelnen heißt das, daß der von mir schon in verschiedenen Variationen zitierte § 12 Abs. 1 Satz 2 des Miethöhegesetzes die folgende endgültige und nun eindeutige Fassung erhält:

    Iris Gleicke
    Der Erhöhungssatz ermäßigt sich auf 15 vom Hundert bei Wohnraum, bei dem die Zentralheizung oder das Bad oder beide Ausstattungsmerkmale fehlen.
    Diese Klarstellung erstreckt sich auch auf laufende
    Mieterhöhungsverfahren und gerichtliche Verfahren.
    Alle Mieter, die einer Mieterhöhung um den überhöhten Satz bereits zugestimmt haben, erhalten ein Widerrufsrecht und haben Anspruch auf Erstattung der bereits zuviel gezahlten Miete. Die betroffenen Mieter haben bis zum 31. März 1996 Zeit, ihre Zustimmung zu widerrufen. Wir werden sehr genau darauf achten, daß die Mieter über diese Möglichkeit informiert werden.
    Sie sehen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist ein erheblicher Aufwand nötig, um diese sprachliche Schlamperei zu korrigieren; denn um eine Schlamperei handelt es sich ganz gewiß.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich verzichte an dieser Stelle ganz bewußt darauf, aus zwei einander widersprechenden Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache zu zitieren. Ich möchte auch nicht näher auf ein Schreiben der Bundesjustizministerin eingehen, das sich recht ausführlich mit der Bedeutung des Wortes „und" auseinandersetzt.
    Kleines „und" - große Wirkung, könnte man sagen.
    Das alles trüge auch eindeutig die Züge einer überaus gelungenen Satire, wenn es dabei nicht um die konkreten Belange von Menschen ginge. Es ist völlig aberwitzig, daß ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zu Rechtsungleichheit und Verwirrung führt. Ich denke, Sie alle werden mir beipflichten, wenn ich feststelle, daß so etwas eigentlich nicht passieren darf.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

    Bei aller Kritik bleibt eines festzuhalten: Keiner der Verantwortlichen hat das gewollt. Ich bin mir leider keineswegs sicher, ob sich solche Fehler in Zukunft mit absoluter Sicherheit vermeiden lassen; denn man muß sich doch fragen, ob sich immer und an jeder Stelle eine Formulierung finden läßt, die ausgekochter juristischer Spitzfindigkeit standhält.
    Eines macht doch sehr nachdenklich: Offenbar ist im vereinten Deutschland eine Mentalität verbreitet, die darauf hinausläuft, auch noch die kleinste Lücke im Gesetz gnadenlos zum eigenen Vorteil auszunutzen. Wer sich einen cleveren Anwalt leisten kann, der holt eben noch mehr raus als andere. Die Vermieter, die wegen 5 Prozent Mietermäßigung vor Gericht gezogen sind, haben sich nicht die Bohne dafür interessiert, was der erklärte und eindeutige Wille des Gesetzgebers gewesen ist. Ihnen ging es einfach nur ums Geld.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Was diese Vermieter gemacht haben, ist sicherlich
    legal. Gleichzeitig aber ist es schlicht erbärmlich
    und abstoßend. Auch die Ankündigung der BBU - da gebe ich Ihnen, Herr Dr. Kansy, absolut recht - finde ich in gleichem Maße erbärmlich und abstoßend.
    Ich bin froh darüber, daß wir diesem kaltschnäuzigen Verhalten heute einen Riegel vorschieben werden.
    Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat jetzt der Kollege Helmut Wilhelm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grüne erklären ausdrücklich, daß wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der SPD einverstanden sind.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch)

    Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Klarstellung ist notwendig und sinnvoll; denn § 12 Abs. 1 Satz 2 des Mietenüberleitungsgesetzes in seiner jetzigen Form hat wegen der unklaren Formulierung eine Flut von Rechtsstreitigkeiten ausgelöst, die von Amtsgerichtsbezirk zu Amtsgerichtsbezirk zu unterschiedlicher Gesetzesauslegung und damit zu unterschiedlichen Urteilen geführt haben.
    Tatsächlich ist die bisherige Formulierung in diesem Punkt unklar und kompliziert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren im Ausschuß haben wir Grüne darauf hingewiesen, daß sich das Mietenüberleitungsgesetz zu einem „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen" entwickeln könnte. Genau dies ist eingetreten.
    Eines der wenigen positiven Elemente des Mietenüberleitungsgesetzes, nämlich die schwache Differenzierung der Miethöhe nach Wohnstandard, muß endlich klar geregelt werden. Die Korrektur ist daher notwendig.
    Was an diesem Entwurf verfassungswidrig sein soll, wie es jetzt plötzlich aus der Versenkung hochkommt, ist zumindest für mich als ehemaligen Richter an einem Verfassungsgericht eines deutschen Bundeslandes nicht nachvollziehbar.
    Das heißt natürlich nicht, daß wir Grüne uns zwischenzeitlich mit dem Mietenüberleitungsgesetz als Ganzem abgefunden hätten. Ich will hier nicht nachtarocken. Eine kurze Bemerkung sei mir aber dennoch gestattet: Das Mietenüberleitungsgesetz insgesamt ist sozial unverträglich und zur Überleitung des Mietensystems nicht geeignet. Mehr denn je galoppieren die Mieten der Einkommensentwicklung im Osten davon. Das Versprechen einer nur schrittweisen Anhebung unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung ist leider nicht eingehalten worden.

    Helmut Wilhelm (Amberg)

    Auf eine diesbezügliche Korrektur zielt Ziffer 2 unseres Entschließungsantrages.
    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)