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    Plenarprotokoll 13/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber . . . 6589 A Erweiterung der Tagesordnung 6589 A Zur Geschäftsordnung Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 6589 D Editha Limbach CDU/CSU 6590 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6591 C Heinz Lanfermann F.D.P 6592 B Petra Bläss PDS 6593 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtstellung der Abgeordneten (Drucksache 13/3121) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (Drucksache 13/3139) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 13/ 3154) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Interessenkollisionen und Doppelalimentationen bei Bundestagsabgeordneten (Drucksache 13/ 3137) 6594 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 6594 D Norbert Gansel SPD 6596C, 6597 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 6597 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 6598D Dieter Wiefelspütz SPD 6599 A Peter Conradi SPD 6599 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 6600C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6602 B Ursula Burchardt SPD 6603 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6605A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 6605 D Peter Conradi SPD 6607 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 6608A Walter Schöler SPD 6608B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 6608D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksachen 13/3083, 13/3176) 6609 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 6609D Iris Gleicke SPD 6610D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6612 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 6613 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 6613 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 6615 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Rückkehr zur Demokratie in Nigeria (Drucksache 13/3178) 6616A Helmut Jawurek CDU/CSU 6616 B Ingrid Becker-Inglau SPD 6617 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6619B Roland Kohn F.D.P. 6620 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6621 B Dr. Willibald Jacob PDS 6621 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6622 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . 6623B, 6625 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6624 D Dr. R. Werner Schuster SPD 6625 B Nächste Sitzung 6626 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6627* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6627* D 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 12. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 12. 95 Berger, Hans SPD 1. 12. 95 Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 12. 95 Braun (Auerbach), CDU/CSU 1. 12. 95 Rudolf Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 12. 95* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 1. 12. 95 Duve, Freimut SPD 1. 12. 95 Graf von Einsiedel, PDS 1. 12. 95 Heinrich Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 1. 12. 95 Horn, Erwin SPD 1. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 1. 12. 95 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 1. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 1. 12. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 1. 12. 95 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 1. 12. 95 Otto Leidinger, Robert SPD 1. 12. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 1. 12. 95 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 12. 95 Neumann (Bramsche), SPD 1. 12. 95 Volker Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 12. 95 Purps, Rudolf SPD 1. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 12. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 1. 12. 95 Rexrodt, Günter F.D.P. 1. 12. 95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ronsöhr, CDU/CSU 1.12.95 Heinrich-Wilhelm Rübenkönig, Gerhard SPD 1. 12. 95 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 95 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 1. 12. 95 Cornelia Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 1. 12. 95 Dietmar Schwanitz, Rolf SPD 1. 12. 95 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 1. 12. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 12. 95 Thieser, Dietmar SPD 1. 12. 95 Tippach, Steffen PDS 1. 12. 95 Türk, Jürgen F.D.P. 1. 12. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 1. 12. 95 Vosen, Josef SPD 1. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 1. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpG - Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken - Zweites Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VIII-Änderungsgesetz -2. SGB VIII-ÄndG) - Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung Der Bundesrat begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen des Bundesrates, insbesondere nach • Erhöhung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Altbauen • Einführung und Förderung der Niedrigenergiehausstandards • Begrenzung des Vorkostenabzugs und • steuerlicher Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften aufgegriffen hat. Damit wird die Möglichkeit für Familien mit mittlerem Einkommen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Dauerwohnrechte zu erwerben, verbessert und die notwendigen ökologischen Akzente gesetzt. Der Bundesrat weist darauf hin, daß Bauherren und Erwerber bei einem Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 26. Oktober 1995 bereits die neue Eigenheimzulage wählen können. Die Vorkostenregelung des § 10i Abs. 1 EStG ist jedoch erst am 1. Januar 1996 anzuwenden. Die veränderte Vorkostenregelung dient zur Gegenfinanzierung der Aufstockung der Altbauförderung. Es kann nicht beabsichtigt sein, daß diejenigen, die bereits 1995 die Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nehmen werden, zugleich den bisher geltenden höheren Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bis zum Jahresende 1995 für eine klarstellende Regelung zu sorgen. Der Bundesrat weist weiterhin auf die Verwaltungsprobleme hin, die sich aus der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes ergeben. Die Umstellung der Förderung auf ein völlig neues Konzept macht es erforderlich, die organisatorischen Verfahrensabläufe in den Finanzämtern neu zu strukturieren und Datenverarbeitungsprogramme für die maschinelle Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage zu entwickeln. Hiermit kann erst begonnen werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen festliegen. Dadurch werden sich trotz aller Bemühungen während einer Übergangszeit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Eigenheimzulage nicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Finanzämter zum 1. Januar 1996 das Jahressteuergesetz 1996 und damit eine Vielzahl weiterer Steuerrechtsänderungen umzusetzen haben. Zum Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Der Bundesrat bedauert, daß der Bundesgesetzgeber bei der gesetzestechnischen Anpassung der Verstromungsgesetze das politische Ziel des § 4 des Vierten Verstromungsgesetzes - eine Preisentlastung für die Stromverbraucher in den neuen Ländern zu sichern - nicht mehr berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat ausdrücklich seine Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 - Drucksache 458/95 (Beschluß) -. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich geeignete Regelungen zu treffen, um die Disparitäten bei den Strompreisen der alten und neuen Bundesländer abzubauen. Weiterhin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich an ihre Verantwortung, die sich aus den Stromverträgen vom 22. August 1990 ergibt. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß die Vertragspartner - insbesondere die Eigentümer der VEAG Vereinigte Energiewerke AG - der Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 der Verträge gerecht werden. Die für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland drohenden Nachteile können nur vermieden werden, wenn durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung und/ oder der Eigentümer der Verbund- und Regionalenergieversorgungsunternehmen der gravierende Strompreisunterschied zwischen alten und neuen Ländern abgebaut wird. Der Strompreisnachteil der neuen Bundesländer läßt sich durch die Angaben der amtlichen Jahreserhebung bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen des Statistischen Bundesamtes belegen. In der Jahreserhebung werden der Stromabsatz und die Erlöse für die Ebene der Weiterverteiler und für Letztverbraucher nach Vertragsarten dargestellt. Die sich ergebenden Durchschnittserlöse, spiegeln das Preisniveau auf den einzelnen Ebenen wider, wobei die Mehrwertsteuer und die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) unberücksichtigt bleiben. Danach ergaben sich für die Jahre 1991 bis 1993 folgende Durchschnittserlöse: Wiederverkäufer 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 11,59 11,31 11,47 neue Länder 13,08 12,86 13,10 Letztverbraucher 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 18,20 18,53 18,83 neue Länder 19,85 20,76 21,98 Nach noch unveröffentlichten Angaben vergrößerte sich auch 1994 die Preisschere zuungunsten der neuen Länder weiter auf über 17 Prozent. Durch die Ausgleichsabgabe, die nur in den alten Bundesländern gezahlt werden muß, werden die unterschiedlichen Preise zum Teil angeglichen. Die Preisdisparität wird offensichtlich, wenn ab 1996 die Ausgleichsabgabe aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit mehr, über den Kohlepfennig einen Ausgleich des Preisniveaus - wie ursprünglich im Vierten Verstromungsgesetz vorgesehen - zu erreichen. Weiterhin hat der Bundesrat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die als Anlage beigefügte Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat stellt fest, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes eine wesentliche Entscheidungshilfe für die politischen Gremien, beispielsweise zur Schließung von Regelungslücken, darstellt. Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Sorge des Bundesrechnungshofes, daß es durch fehlerhafte Wertansätze in den DM-Eröffnungsbilanzen zu endgültigen Steuerausfällen für Bund und Länder in Milliardenhöhe kommen könnte. Die Arbeiten zur Bewältigung dieses nach der deutschen Einheit einmaligen Übergangsproblems müssen im Zusammenwirken der betroffenen Verwaltungen des Bundes, der neuen und der alten Länder zügig fortgesetzt und zu einem raschen Abschluß gebracht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zugunsten einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates - Drucksache 518/95 (Beschluß) - auf den Weg gebracht wurde. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/647, 13/1233 Nr. 1.1 Drucksachen 13/1126, 13/1438 Nr. 3 Drucksachen 13/1191, 13/1438 Nr. 4 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/7468, 13/725 Nr. 85 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1859, 13/2275 Nr. 1.3 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksachen 12/2400, 13/725 Nr. 165 Drucksache 12/8556 Drucksache 12/8557 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.73 Drucksache 13/2804, Nr. 1.1 Drucksache 13/2804, Nr. 1.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2426, Nr. 1.9 Drucksache 13/2426, Nr. 1.10 Drucksache 13/2494, Nr. 1.2 Drucksache 13/2494, Nr. 1.4 Drucksache 13/2494, Nr. 1.5 Drucksache 13/2494, Nr. 1.6 Drucksache 13/2494, Nr. 1.12 Drucksache 13/2494, Nr. 1.13 Drucksache 13/2494, Nr. 1.15 Drucksache 13/2494, Nr. 1.19 Drucksache 13/2494, Nr. 1.21 Drucksache 13/2306, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.78 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7796, 13/725, Nr. 1.34 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2988, Nr. 1.8 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306, Nr. 2.94 Drucksache 13/2674, Nr. 2.26 Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 65. Sitzung vom 27. Oktober 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Drucksachennummer 13/1038, Nr. 15 durch 13/1338, Nr. 1.5 zu ersetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das ist wohl der Fall. Aber die Öffentlichkeit ist sich bei vielen Abgeordneten nicht darüber im klaren, daß irgend jemand, zum Beispiel ein Mitglied Ihrer Fraktion, vor vielen Jahren einmal Innenminister des Landes NordrheinWestfalen war. Es steht zwar so im Gesetz, aber wir wollten das deutlicher machen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Im Kern ist es nicht eine Frage des Neids oder der Peep-Show oder daß man hier genau wissen will, was einer verdient. Es geht darum, festzustellen, ob es mandatsbezogene Einkünfte gibt, das heißt eine Überschneidung zwischen Interessen anderer, die hier vertreten werden, und der Ausübung des Mandats.
    Einige von Ihnen haben zu Recht darauf hingewiesen, es gebe das Problem unternehmerischer Tätigkeit, die im Wettbewerb mit anderen möglicherweise beeinträchtigt würde, würden die Einkünfte offengelegt. Ich habe schon das letzte Mal gesagt: Wenn es

    Peter Conradi
    schutzwürdige Interessen gibt, wenn Unternehmer unter uns sagen, sie haben schutzwürdige Interessen, dann können wir in den Ausschüssen auch über mögliche Ausnahmeregelungen reden.
    Ein weiteres Problem, das bisher vornehm verschwiegen worden ist, sind die beratenden Berufe, vor allem die Rechtsanwälte, die unter Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach der Zivilprozeß - ordnung von den Verhaltensregeln weitgehend ausgenommen sind. Ich halte das für lebensfremd. Der amerikanische Kongreß hat gesagt, gerade die Anwälte sind gefährdeter als alle anderen Berufsgruppen, in einen Interessenkonflikt zwischen Mandat und ihrer Anwaltstätigkeit zu geraten. Deswegen hat der amerikanische Kongreß für sie besonders strenge Regelungen festgelegt. Der Deutsche Bundestag sagt umgekehrt, für die, die am stärksten gefährdet sind, werden keine Verhaltensregeln festgelegt. Das kann so wohl nicht bleiben.
    Das britische Unterhaus hat kürzlich auf Grund der Empfehlungen der Nolan-Kommission in strittiger Abstimmung beschlossen, daß Zahlungen, die Abgeordnete für die parlamentarische Vertretung von Interessen anderer erhalten, offengelegt werden müssen. Nolan hat diese Forderung folgendermaßen begründet - ich zitiere -:
    Ein Mitglied, das als parlamentarischer Berater 1 000 Pfund im Jahr bekommt, wird durch die Aussicht, dieses Geld zu verlieren, weniger beeinflußt als ein Abgeordneter, der 20 000 Pfund im Jahr erhält.
    Es kommt also sehr wohl auch auf die Höhe an.
    In diesem Zusammenhang, Herr Häfner, habe ich mit Erstaunen gelesen, daß in Ihrer Drucksache bei den Nebeneinkünften von einer „Bagatellgrenze" von 30 000 DM die Rede ist.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: „ Bagatellgrenze " ?)

    Ich jedenfalls und die meisten Mitglieder meiner Fraktion würden 30 000 DM Nebeneinkünfte im Jahr nicht als „Bagatelle" betrachten. Ich entnehme daraus, daß die Grünen inzwischen zu den von ihnen früher so heftig beschimpften etablierten Parteien gehören.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zurück zum Nolan-Report:
    Wir sind der Überzeugung, daß die Öffentlichkeit, insbesondere die Wähler im Wahlkreis des Abgeordneten, ein Recht haben zu wissen, welche finanziellen Vorteile ihr Abgeordneter als Konsequenz seiner Wahl bekommt ... Wir halten es für richtig, daß in diesen Fällen die Zahlungen offengelegt werden.
    Darum geht es, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Es geht um die Integrität des Parlaments und das Vertrauen unserer Wähler. Wir haben mit unserem Offenlegungsantrag diese Diskussion angestoßen. Ich versichere Ihnen, die Antragsteller werden an diesem Thema so lange weiterarbeiten, bis es eine gesetzliche Regelung gibt, die dem hohen Anspruch gerecht wird, den dieses Parlament an sich selbst zu stellen hat.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 13/3121, 13/3139, 13/3154 und 13/3137 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse und zusätzlich an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe
- Drucksache 13/3083 -

(Erste Beratung 71. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (18. Ausschuß)

- Drucksache 13/3176 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Iris Gleicke
Hildebrecht Braun (Augsburg) Dr. Michael Luther
Roll Rau
Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/3177 vor.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Können wir so verfahren? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster spricht der Kollege Dr. Dietmar Kansy.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr.-Ing. Dietmar Kansy


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai dieses Jahres mit den Stimmen von CDU/ CSU, SPD und F.D.P. das Mietenüberleitungsgesetz mit dem Ziel beschlossen, in den neuen Bundesländern einen den besonderen Verhältnissen dieser Länder angepaßten Übergang in das allgemeine Mietrecht zu ermöglichen. Dieses Gesetz, das nach einer sehr langen Zeit der Beratung zwischen den Fraktionen dieses Hauses, aber auch zwischen dem Haus und den neuen Bundesländern zustande kam, hat sich in seiner Gesamtheit gut bewährt.
    Bei einem Punkt allerdings ist es bald nach der Verkündung des Gesetzes zu Auseinandersetzungen gekommen, die nicht nur Unsicherheit bei Mietern und Vermietern ausgelöst haben, sondern auch mehr als Kopfschütteln bei uns im Deutschen Bundestag über manche Gerichtsurteile und auch ein Stückchen

    Dr.-Ing. Dietmar Kansy
    Krise im Vertrauen zwischen einigen Verbandsfunktionären und diesem Parlament.
    Was war passiert? § 12 Abs. 1 Satz 2 Miethöhegesetz bestimmt in sprachlicher Anlehnung an die Grundmietenverordnung folgendes - ich zitiere -:
    Der Erhöhungssatz - der Mieten -
    ermäßigt sich um 5 vom Hundert bei Wohnraum, der nicht mit einer Zentralheizung und einem Bad ausgestattet ist.
    Meine Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus dem Bauausschuß dieses Parlaments, als wir damals berieten, haben verschiedene Mitglieder bereits darauf hingewiesen, daß diese Formulierung von Interessengruppen, die eine höhere Mieterhöhung wünschen oder die verzögern wollen, falsch ausgelegt werden könnte, sogar bewußt. Wir schlugen vor, deutlich in das Gesetz zu schreiben, was jeder normale Mensch versteht, nämlich daß eine fünfprozentige Ermäßigung stattfindet, wenn die Zentralheizung oder das Bad oder beides fehlt. Wir wurden damals von Rechtsberatern dieses Hauses informiert, daß das nicht nötig sei, weil die vorgesehene Fassung in langer Rechtspraxis gehärtet sei. So findet sich nur im Ausschußbericht - Drucksache 13/1386; übrigens auch jedem Amtsrichter zugänglich - folgende Klarstellung:
    Der Spielraum für Mieterhöhungen reduziert sich um 5 v. H., wenn eines der in Satz 2 genannten Ausstattungsmerkmale oder beide fehlen. Die Reduzierung soll dem niedrigeren Wohnwert einer nicht mit Zentralheizung und Bad ausgestatteten Wohnung Rechnung tragen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit das klar ist: Wir tragen die politische Verantwortung; wir haben dieses Gesetz beschlossen. Wir wollen uns da nicht rausmogeln. Aber darum geht es schon nicht mehr. Denn bereits kurz nach der Beschlußfassung wurde von einem wohnungswirtschaftlichen Verband, der bis dato eigentlich als seriöser Ratgeber galt und der bei dem Ringen um dieses Gesetz mit eingebunden war, die falsche Auslegung dieses Gesetzes mit dem Ergebnis verbreitet, daß sich eine Reihe von Wohnungsunternehmen zu hohe Mietforderungen genehmigten und viele Prozesse in Gang kamen.
    In diesen Prozessen haben verschiedene Amtsgerichte unterschiedliche Urteile gefällt. Das führt zu weiterer Verunsicherung. Es droht ein Flächenbrand in den neuen Bundesländern, was die Auseinandersetzung um diesen winzigen Paragraphen betrifft. Besonders schlimm ist: Eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung kann deswegen nicht stattfinden, weil der Streitwert „zu gering" und ein Rechtsentscheid bei einem Oberlandesgericht nicht möglich ist.
    Angesichts dieser Entwicklung erscheint es jetzt dringend geboten, schnellstens die eingetretene Rechtsunsicherheit durch eine Klarstellung des Gesetzestextes zu beseitigen. Zu einigen Details wird mein Kollege aus der CDU/CSU-Fraktion
    Dr. Luther noch etwas sagen. Ich möchte noch zwei andere Feststellungen treffen.
    Erstens. In dieser „verjuristeten Gesellschaft" ist es Rechtsexperten, Amtsrichtern und Verbandsfunktionären offensichtlich möglich, den eindeutig artikulierten Willen der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages, des Gesetzgebers, gewollt oder ungewollt, genau ins Gegenteil umzukehren.

    (Achim Großmann [SPD]: Leider wahr!)

    Das lassen wir uns nicht gefallen, auch wenn sie noch so laut schreien.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    So ein bißchen erinnert mich das an einen Ausspruch von Bärbel Bohley: „Wir haben Gerechtigkeit gesucht und den Rechtsstaat bekommen."

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. Iris Gleicke [SPD]: An der Stelle stimmt das ausnahmsweise!)

    Zweitens. Ein wohnungswirtschaftlicher Verband, dem der Deutsche Bundestag bisher über Fraktionsgrenzen hinweg großes Vertrauen entgegengebracht hat, ist dabei, dieses Vertrauen zu verspielen.

    (Achim Großmann [SPD]: Das ist richtig!)

    Denn während wir vorgestern im Ausschuß berieten, kam schon wieder eine neue Ankündigung - das ist in diesem Faxzeitalter ja möglich -, nämlich daß der Verband einen Professor beauftragt habe, der demnächst ein Verfassungsgutachten vorlegen werde, in dem er zum Schluß kommt, daß das, was wir heute beschließen, verfassungsfeindlich sei.

    (Achim Großmann [SPD]: Ungeheuere Sauerei!)

    - Der Zwischenruf „Ungeheuere Sauerei! " ist an der Grenze der Zulässigkeit im Parlamentarismus, trifft aber leider zu.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

    Wir haben dies noch einmal vom Verfassungsreferat des Bundesjustizministeriums prüfen lassen. Man hat uns bestätigt, daß das, was wir im Gesetz machen, verfassungsrechtlich möglich ist.
    Ich bitte Sie deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem gemeinsamen Gesetzesantrag von CDU/CSU, SPD und F.D.P. zuzustimmen, damit wir die Kuh vom Eis bekommen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS)