Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 12. 95
Marieluise 90/DIE
GRÜNEN
Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 12. 95
Berger, Hans SPD 1. 12. 95
Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 12. 95
Braun (Auerbach), CDU/CSU 1. 12. 95
Rudolf
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 12. 95*
Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 1. 12. 95
Duve, Freimut SPD 1. 12. 95
Graf von Einsiedel, PDS 1. 12. 95
Heinrich
Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 12. 95
90/DIE
GRÜNEN
Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 1. 12. 95
Horn, Erwin SPD 1. 12. 95
Irber, Brunhilde SPD 1. 12. 95
Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 1. 12. 95
Klemmer, Siegrun SPD 1. 12. 95
Klose, Hans-Ulrich SPD 1. 12. 95
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1. 12. 95
Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 1. 12. 95
Otto
Leidinger, Robert SPD 1. 12. 95
Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 1. 12. 95
90/DIE
GRÜNEN
Meißner, Herbert SPD 1. 12. 95
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 1. 12. 95
90/DIE
GRÜNEN
Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 12. 95
Neumann (Bramsche), SPD 1. 12. 95
Volker
Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 12. 95
Purps, Rudolf SPD 1. 12. 95
Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 12. 95
Hermann
Reschke, Otto SPD 1. 12. 95
Rexrodt, Günter F.D.P. 1. 12. 95
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Ronsöhr, CDU/CSU 1.12.95
Heinrich-Wilhelm
Rübenkönig, Gerhard SPD 1. 12. 95
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 95
Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 1. 12. 95
Cornelia
Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 12. 95
90/DIE
GRÜNEN
Schütz (Oldenburg), SPD 1. 12. 95
Dietmar
Schwanitz, Rolf SPD 1. 12. 95
Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 1. 12. 95
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 12. 95
Thieser, Dietmar SPD 1. 12. 95
Tippach, Steffen PDS 1. 12. 95
Türk, Jürgen F.D.P. 1. 12. 95
Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 1. 12. 95
Vosen, Josef SPD 1. 12. 95
Wohlleben, Verena SPD 1. 12. 95
Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 95
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen
Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
- Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpG
- Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau
- Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
- Zweites Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VIII-Änderungsgesetz -2. SGB VIII-ÄndG)
- Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung
- Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung
Der Bundesrat begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen des Bundesrates, insbesondere nach
• Erhöhung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Altbauen
• Einführung und Förderung der Niedrigenergiehausstandards
• Begrenzung des Vorkostenabzugs und
• steuerlicher Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften aufgegriffen hat. Damit wird die Möglichkeit für Familien mit mittlerem Einkommen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Dauerwohnrechte zu erwerben, verbessert und die notwendigen ökologischen Akzente gesetzt.
Der Bundesrat weist darauf hin, daß Bauherren und Erwerber bei einem Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 26. Oktober 1995 bereits die neue Eigenheimzulage wählen können. Die Vorkostenregelung des § 10i Abs. 1 EStG ist jedoch erst am 1. Januar 1996 anzuwenden. Die veränderte Vorkostenregelung dient zur Gegenfinanzierung der Aufstockung der Altbauförderung. Es kann nicht beabsichtigt sein, daß diejenigen, die bereits 1995 die Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nehmen werden, zugleich den bisher geltenden höheren Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen können.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bis zum Jahresende 1995 für eine klarstellende Regelung zu sorgen.
Der Bundesrat weist weiterhin auf die Verwaltungsprobleme hin, die sich aus der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes ergeben. Die Umstellung der Förderung auf ein völlig neues Konzept macht es erforderlich, die organisatorischen Verfahrensabläufe in den Finanzämtern neu zu strukturieren und Datenverarbeitungsprogramme für die maschinelle Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage zu entwickeln. Hiermit kann erst begonnen werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen festliegen. Dadurch werden sich trotz aller Bemühungen während einer Übergangszeit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Eigenheimzulage nicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Finanzämter zum 1. Januar 1996 das Jahressteuergesetz 1996 und damit eine Vielzahl weiterer Steuerrechtsänderungen umzusetzen haben.
Zum Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996
Der Bundesrat bedauert, daß der Bundesgesetzgeber bei der gesetzestechnischen Anpassung der Verstromungsgesetze das politische Ziel des § 4 des Vierten Verstromungsgesetzes - eine Preisentlastung für die Stromverbraucher in den neuen Ländern zu sichern - nicht mehr berücksichtigt hat.
In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat ausdrücklich seine Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 - Drucksache 458/95 (Beschluß) -.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich geeignete Regelungen zu treffen, um die Disparitäten bei den Strompreisen der alten und neuen Bundesländer abzubauen.
Weiterhin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich an ihre Verantwortung, die sich aus den Stromverträgen vom 22. August 1990 ergibt. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß die Vertragspartner - insbesondere die Eigentümer der VEAG Vereinigte Energiewerke AG - der Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 der Verträge gerecht werden.
Die für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland drohenden Nachteile können nur vermieden werden, wenn durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung und/ oder der Eigentümer der Verbund- und Regionalenergieversorgungsunternehmen der gravierende Strompreisunterschied zwischen alten und neuen Ländern abgebaut wird.
Der Strompreisnachteil der neuen Bundesländer läßt sich durch die Angaben der amtlichen Jahreserhebung bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen des Statistischen Bundesamtes belegen. In der Jahreserhebung werden der Stromabsatz und die Erlöse für die Ebene der Weiterverteiler und für Letztverbraucher nach Vertragsarten dargestellt. Die sich ergebenden Durchschnittserlöse, spiegeln das Preisniveau auf den einzelnen Ebenen wider, wobei die Mehrwertsteuer und die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) unberücksichtigt bleiben.
Danach ergaben sich für die Jahre 1991 bis 1993 folgende Durchschnittserlöse:
Wiederverkäufer 1991 1992 1993
(Angaben in Pf/kWh) alte Länder 11,59 11,31 11,47
neue Länder 13,08 12,86 13,10
Letztverbraucher 1991 1992 1993
(Angaben in Pf/kWh) alte Länder 18,20 18,53 18,83
neue Länder 19,85 20,76 21,98
Nach noch unveröffentlichten Angaben vergrößerte sich auch 1994 die Preisschere zuungunsten der neuen Länder weiter auf über 17 Prozent.
Durch die Ausgleichsabgabe, die nur in den alten Bundesländern gezahlt werden muß, werden die unterschiedlichen Preise zum Teil angeglichen. Die Preisdisparität wird offensichtlich, wenn ab 1996 die Ausgleichsabgabe aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit mehr, über den Kohlepfennig einen Ausgleich des Preisniveaus - wie ursprünglich im Vierten Verstromungsgesetz vorgesehen - zu erreichen.
Weiterhin hat der Bundesrat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen.
Der Bundesrat hat ferner die als Anlage beigefügte Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat stellt fest, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes eine wesentliche Entscheidungshilfe für die politischen Gremien, beispielsweise zur Schließung von Regelungslücken, darstellt.
Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Sorge des Bundesrechnungshofes, daß es durch fehlerhafte Wertansätze in den DM-Eröffnungsbilanzen zu endgültigen Steuerausfällen für Bund und Länder in Milliardenhöhe kommen könnte. Die Arbeiten zur Bewältigung dieses nach der deutschen Einheit einmaligen Übergangsproblems müssen im Zusammenwirken der betroffenen Verwaltungen des Bundes, der neuen und der alten Länder zügig fortgesetzt und zu einem raschen Abschluß gebracht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zugunsten einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates - Drucksache 518/95 (Beschluß) - auf den Weg gebracht wurde.
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
Drucksachen 13/647, 13/1233 Nr. 1.1 Drucksachen 13/1126, 13/1438 Nr. 3 Drucksachen 13/1191, 13/1438 Nr. 4
Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/7468, 13/725 Nr. 85
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1859, 13/2275 Nr. 1.3
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksachen 12/2400, 13/725 Nr. 165
Drucksache 12/8556
Drucksache 12/8557
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat:
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/1614, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.73 Drucksache 13/2804, Nr. 1.1 Drucksache 13/2804, Nr. 1.2
Ausschuß für Wirtschaft
Drucksache 13/2426, Nr. 1.9 Drucksache 13/2426, Nr. 1.10 Drucksache 13/2494, Nr. 1.2 Drucksache 13/2494, Nr. 1.4 Drucksache 13/2494, Nr. 1.5 Drucksache 13/2494, Nr. 1.6 Drucksache 13/2494, Nr. 1.12 Drucksache 13/2494, Nr. 1.13 Drucksache 13/2494, Nr. 1.15 Drucksache 13/2494, Nr. 1.19 Drucksache 13/2494, Nr. 1.21 Drucksache 13/2306, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.78
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7796, 13/725, Nr. 1.34
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2988, Nr. 1.8
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 13/2306, Nr. 2.94
Drucksache 13/2674, Nr. 2.26
Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 65. Sitzung vom 27. Oktober 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Drucksachennummer 13/1038, Nr. 15 durch 13/1338, Nr. 1.5 zu ersetzen.