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    Plenarprotokoll 13/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber . . . 6589 A Erweiterung der Tagesordnung 6589 A Zur Geschäftsordnung Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 6589 D Editha Limbach CDU/CSU 6590 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6591 C Heinz Lanfermann F.D.P 6592 B Petra Bläss PDS 6593 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtstellung der Abgeordneten (Drucksache 13/3121) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (Drucksache 13/3139) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 13/ 3154) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Interessenkollisionen und Doppelalimentationen bei Bundestagsabgeordneten (Drucksache 13/ 3137) 6594 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 6594 D Norbert Gansel SPD 6596C, 6597 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 6597 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 6598D Dieter Wiefelspütz SPD 6599 A Peter Conradi SPD 6599 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 6600C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6602 B Ursula Burchardt SPD 6603 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6605A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 6605 D Peter Conradi SPD 6607 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 6608A Walter Schöler SPD 6608B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 6608D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksachen 13/3083, 13/3176) 6609 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 6609D Iris Gleicke SPD 6610D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6612 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 6613 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 6613 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 6615 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Rückkehr zur Demokratie in Nigeria (Drucksache 13/3178) 6616A Helmut Jawurek CDU/CSU 6616 B Ingrid Becker-Inglau SPD 6617 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6619B Roland Kohn F.D.P. 6620 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6621 B Dr. Willibald Jacob PDS 6621 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6622 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . 6623B, 6625 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6624 D Dr. R. Werner Schuster SPD 6625 B Nächste Sitzung 6626 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6627* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6627* D 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 12. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 12. 95 Berger, Hans SPD 1. 12. 95 Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 12. 95 Braun (Auerbach), CDU/CSU 1. 12. 95 Rudolf Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 12. 95* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 1. 12. 95 Duve, Freimut SPD 1. 12. 95 Graf von Einsiedel, PDS 1. 12. 95 Heinrich Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 1. 12. 95 Horn, Erwin SPD 1. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 1. 12. 95 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 1. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 1. 12. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 1. 12. 95 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 1. 12. 95 Otto Leidinger, Robert SPD 1. 12. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 1. 12. 95 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 12. 95 Neumann (Bramsche), SPD 1. 12. 95 Volker Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 12. 95 Purps, Rudolf SPD 1. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 12. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 1. 12. 95 Rexrodt, Günter F.D.P. 1. 12. 95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ronsöhr, CDU/CSU 1.12.95 Heinrich-Wilhelm Rübenkönig, Gerhard SPD 1. 12. 95 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 95 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 1. 12. 95 Cornelia Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 1. 12. 95 Dietmar Schwanitz, Rolf SPD 1. 12. 95 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 1. 12. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 12. 95 Thieser, Dietmar SPD 1. 12. 95 Tippach, Steffen PDS 1. 12. 95 Türk, Jürgen F.D.P. 1. 12. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 1. 12. 95 Vosen, Josef SPD 1. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 1. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpG - Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken - Zweites Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VIII-Änderungsgesetz -2. SGB VIII-ÄndG) - Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung Der Bundesrat begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen des Bundesrates, insbesondere nach • Erhöhung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Altbauen • Einführung und Förderung der Niedrigenergiehausstandards • Begrenzung des Vorkostenabzugs und • steuerlicher Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften aufgegriffen hat. Damit wird die Möglichkeit für Familien mit mittlerem Einkommen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Dauerwohnrechte zu erwerben, verbessert und die notwendigen ökologischen Akzente gesetzt. Der Bundesrat weist darauf hin, daß Bauherren und Erwerber bei einem Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 26. Oktober 1995 bereits die neue Eigenheimzulage wählen können. Die Vorkostenregelung des § 10i Abs. 1 EStG ist jedoch erst am 1. Januar 1996 anzuwenden. Die veränderte Vorkostenregelung dient zur Gegenfinanzierung der Aufstockung der Altbauförderung. Es kann nicht beabsichtigt sein, daß diejenigen, die bereits 1995 die Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nehmen werden, zugleich den bisher geltenden höheren Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bis zum Jahresende 1995 für eine klarstellende Regelung zu sorgen. Der Bundesrat weist weiterhin auf die Verwaltungsprobleme hin, die sich aus der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes ergeben. Die Umstellung der Förderung auf ein völlig neues Konzept macht es erforderlich, die organisatorischen Verfahrensabläufe in den Finanzämtern neu zu strukturieren und Datenverarbeitungsprogramme für die maschinelle Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage zu entwickeln. Hiermit kann erst begonnen werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen festliegen. Dadurch werden sich trotz aller Bemühungen während einer Übergangszeit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Eigenheimzulage nicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Finanzämter zum 1. Januar 1996 das Jahressteuergesetz 1996 und damit eine Vielzahl weiterer Steuerrechtsänderungen umzusetzen haben. Zum Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Der Bundesrat bedauert, daß der Bundesgesetzgeber bei der gesetzestechnischen Anpassung der Verstromungsgesetze das politische Ziel des § 4 des Vierten Verstromungsgesetzes - eine Preisentlastung für die Stromverbraucher in den neuen Ländern zu sichern - nicht mehr berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat ausdrücklich seine Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 - Drucksache 458/95 (Beschluß) -. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich geeignete Regelungen zu treffen, um die Disparitäten bei den Strompreisen der alten und neuen Bundesländer abzubauen. Weiterhin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich an ihre Verantwortung, die sich aus den Stromverträgen vom 22. August 1990 ergibt. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß die Vertragspartner - insbesondere die Eigentümer der VEAG Vereinigte Energiewerke AG - der Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 der Verträge gerecht werden. Die für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland drohenden Nachteile können nur vermieden werden, wenn durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung und/ oder der Eigentümer der Verbund- und Regionalenergieversorgungsunternehmen der gravierende Strompreisunterschied zwischen alten und neuen Ländern abgebaut wird. Der Strompreisnachteil der neuen Bundesländer läßt sich durch die Angaben der amtlichen Jahreserhebung bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen des Statistischen Bundesamtes belegen. In der Jahreserhebung werden der Stromabsatz und die Erlöse für die Ebene der Weiterverteiler und für Letztverbraucher nach Vertragsarten dargestellt. Die sich ergebenden Durchschnittserlöse, spiegeln das Preisniveau auf den einzelnen Ebenen wider, wobei die Mehrwertsteuer und die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) unberücksichtigt bleiben. Danach ergaben sich für die Jahre 1991 bis 1993 folgende Durchschnittserlöse: Wiederverkäufer 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 11,59 11,31 11,47 neue Länder 13,08 12,86 13,10 Letztverbraucher 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 18,20 18,53 18,83 neue Länder 19,85 20,76 21,98 Nach noch unveröffentlichten Angaben vergrößerte sich auch 1994 die Preisschere zuungunsten der neuen Länder weiter auf über 17 Prozent. Durch die Ausgleichsabgabe, die nur in den alten Bundesländern gezahlt werden muß, werden die unterschiedlichen Preise zum Teil angeglichen. Die Preisdisparität wird offensichtlich, wenn ab 1996 die Ausgleichsabgabe aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit mehr, über den Kohlepfennig einen Ausgleich des Preisniveaus - wie ursprünglich im Vierten Verstromungsgesetz vorgesehen - zu erreichen. Weiterhin hat der Bundesrat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die als Anlage beigefügte Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat stellt fest, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes eine wesentliche Entscheidungshilfe für die politischen Gremien, beispielsweise zur Schließung von Regelungslücken, darstellt. Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Sorge des Bundesrechnungshofes, daß es durch fehlerhafte Wertansätze in den DM-Eröffnungsbilanzen zu endgültigen Steuerausfällen für Bund und Länder in Milliardenhöhe kommen könnte. Die Arbeiten zur Bewältigung dieses nach der deutschen Einheit einmaligen Übergangsproblems müssen im Zusammenwirken der betroffenen Verwaltungen des Bundes, der neuen und der alten Länder zügig fortgesetzt und zu einem raschen Abschluß gebracht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zugunsten einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates - Drucksache 518/95 (Beschluß) - auf den Weg gebracht wurde. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/647, 13/1233 Nr. 1.1 Drucksachen 13/1126, 13/1438 Nr. 3 Drucksachen 13/1191, 13/1438 Nr. 4 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/7468, 13/725 Nr. 85 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1859, 13/2275 Nr. 1.3 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksachen 12/2400, 13/725 Nr. 165 Drucksache 12/8556 Drucksache 12/8557 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.73 Drucksache 13/2804, Nr. 1.1 Drucksache 13/2804, Nr. 1.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2426, Nr. 1.9 Drucksache 13/2426, Nr. 1.10 Drucksache 13/2494, Nr. 1.2 Drucksache 13/2494, Nr. 1.4 Drucksache 13/2494, Nr. 1.5 Drucksache 13/2494, Nr. 1.6 Drucksache 13/2494, Nr. 1.12 Drucksache 13/2494, Nr. 1.13 Drucksache 13/2494, Nr. 1.15 Drucksache 13/2494, Nr. 1.19 Drucksache 13/2494, Nr. 1.21 Drucksache 13/2306, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.78 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7796, 13/725, Nr. 1.34 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2988, Nr. 1.8 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306, Nr. 2.94 Drucksache 13/2674, Nr. 2.26 Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 65. Sitzung vom 27. Oktober 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Drucksachennummer 13/1038, Nr. 15 durch 13/1338, Nr. 1.5 zu ersetzen.
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    Rede von Andreas Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß wir heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung - -

    (Unruhe)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einen Moment, Herr Abgeordneter. - Ich denke, wir sollten jetzt erst einmal etwas Ruhe im Saal herstellen. Auch weil es um unsere eigenen Angelegenheiten geht, sollten Sie zuhören.

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    Rede von Andreas Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank. Ich will Ihnen ausdrücklich zustimmen, Frau Präsidentin. Es geht um unsere Angelegenheiten. Wir sollten das in allem Ernst miteinander beraten und diskutieren.
    Ich sage noch einmal: Es ist gut, daß wir heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten vorlegen. Er bietet die Chance, daß wir nunmehr auch den dritten Teil der Parlamentsreform einer Realisierung zuführen. Ich will ausdrücklich daran erinnern, daß wir immer gesagt haben: Wir versuchen ein Gesamtpaket bei der Parlamentsreform umzusetzen. Der erste Punkt war die Verbesserung der Struktur und Darstellung der parlamentarischen Arbeit in diesem Haus. Dies haben wir abgeschlossen. Wir haben uns zweitens verständigt, den Bundestag zum Jahr 2002 zu verkleinern. Es geht jetzt nur noch um das Wie der Verkleinerung und nicht mehr um das Ob. Auch hier haben wir einen klaren Beschluß gefaßt. Die Reformkommission hat ihre Arbeit aufgenommen und wird bereits im nächsten Jahr erste Ergebnisse vorlegen.
    Der dritte, nicht unwesentliche Teil dieses Gesamtpakets ist die Rechtsstellung der Abgeordneten. Auch dies gehört zum Reformpaket und muß dringend einer Realisierung zugeführt werden.
    Wir Abgeordnete haben uns in der Vergangenheit und auch noch in der Gegenwart heftiger Kritik, teilweise polemischer Kritik ausgesetzt gesehen. Als Abgeordnete müssen wir uns dieser Kritik stellen; das ist klar. Aber ich finde, zu unserem Selbstverständnis muß auch gehören, daß wir Mut demonstrieren, unberechtigter Kritik zu widersprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

    Wir schlagen eine maßvolle mehrstufige Diätenerhöhung zunächst bis 1998 auf 12 875 DM vor. Dies ist alles andere als Abkassieren, und es ist auch keine Selbstbedienung. Es ist nichts anderes als ein Schritt hin zur Erfüllung eines Verfassungsgebots. Art. 48 des Grundgesetzes sagt:
    Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
    Die Kissel-Kommission hat bereits im Jahr 1993 mit vielen Sachverständigen gesagt: Eine angemessene Entschädigung müßte sich eigentlich auf 14 000 DM im Monat belaufen. Ich finde, wir müssen uns hier einmal an die eigene Brust schlagen. Ich glaube, der Bundestag hat durch eine falsche opportunistische Zurückhaltung das Verfassungsgebot einer angemessenen Entschädigung in der Vergangenheit aus
    den Augen verloren. Hier sind wir ein Stück selbst schuld.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Meine Damen und Herren, wenn wir uns die Diäten- im Vergleich zu Lohnsteigerungen anschauen, dann wird deutlich, wie die Abgeordneten entgegen dem Verfassungsgebot zurückgefallen sind. In dem Zeitraum von 1977 bis 1995 sind die Löhne der leitenden Angestellten um 143 Prozent, die Löhne der Angestellten in Industrie und Handel um 115 Prozent, die Löhne im öffentlichen Dienst um 89 Prozent und die Diäten um 38 Prozent gestiegen. Das sind Fakten, mit denen man eine kritische Diskussion führen kann. Wären die Diäten ab 1977 so gestiegen wie die Renten, würden die Diäten heute nicht 10 366 DM, sondern 13 675 DM betragen.
    1977, als zum erstenmal die Vollalimentation der Abgeordneten beschlossen wurde, haben wir Diäten in der Größenordnung des Einkommens eines Oberbürgermeisters einer mittleren Großstadt oder eines Richters an einem obersten Bundesgericht erhalten. Heute liegen die Gehälter der Abgeordneten um ungefähr 4 000 DM hinter den Gehältern eines Oberbürgermeisters einer mittleren Großstadt in Deutschland oder eines Richters an einem obersten Bundesgericht.
    Ich finde, auch dies sollte man mit allem Selbstbewußtsein sagen: Ein Abgeordneter arbeitet nicht weniger als ein Oberbürgermeister; ein Abgeordneter hat auch nicht weniger Verantwortung als ein Richter an einem obersten Bundesgericht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU der F.D.P. und der SPD)

    Ich finde, auch dies gehört zur Wahrheit: In einer Demokratie dürfen Mitglieder eines höchsten Verfassungsorgans nicht weniger wert sein als ein Oberbürgermeister oder ein Richter.
    Wenn wir uns den Landtag in Hessen anschauen, dann müssen wir sagen, daß wir auch nicht weniger als ein hessischer Landtagsabgeordneter wert sind. Wir bekommen zur Zeit 10 366 DM. Die hessischen Landtagsabgeordneten werden ab 1996 11 266 DM bekommen. Ich finde, es ist im wahrsten Sinne des Wortes „eichelartig", wie einige deutsche Ministerpräsidenten sich vor dem Hintergrund dieser Tatsache in der Vergangenheit verhalten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Der Name heißt Eichel!)

    Die Neiddiskussion, der wir uns ausgesetzt sehen, schadet natürlich dem Ansehen der Demokratie. Die Neiddiskussion verkennt aber die Bedeutung einer angemessenen Entschädigung. Denn die Entschädigung ist nicht nur Lohn, Ausgleich für die geleistete Arbeit, die wir hier täglich tun. Vielmehr kommt es auch darauf an, welche Kompetenz, welcher Sachverstand und welche Berufserfahrung sich zukünftig in diesem Deutschen Bundestag werden versammeln können. Auch dafür ist die Entschädigung eine wichtige Voraussetzung.

    Andreas Schmidt (Mülheim)

    Mit der Gesetzesvorlage schaffen wir zum erstenmal eine gesetzliche Definition der Angemessenheit der Entschädigung, indem wir uns an R 6 oder B 6 orientieren. Wir bleiben damit bei der Zielvorgabe und der Struktur des 18. Änderungsgesetzes, das wegen nicht erfolgter Verfassungsergänzung nicht in Kraft treten kann. Mit der Definition der Angemessenheit schaffen wir einen objektiven Vergleichsmaßstab und verhindern eine willkürliche Festsetzung der Diäten. Ich finde, daß wir mit den Stufen wirklich angemessen vorgehen und damit verantwortungsbewußt handeln.
    Ich will aber auch sagen: Wir beschließen auch Einschnitte. Der Zeitraum für Übergangsgeld wird von bisher 36 auf 18 Monate gekürzt. Eine Anrechnung anderer Einkünfte soll bereits ab dem zweiten Monat erfolgen. Die Altersversorgung von 75 Prozent nach 18 Jahren auf jetzt 69 Prozent nach 23 Jahren zurückgeschnitten.
    Meine Damen und Herren, wir führen in diesem Zusammenhang eine weitere Diskussion unter dem Titel „gläserner Abgeordneter". Ich finde - ich will das hier ganz deutlich sagen -: Wir brauchen keinen gläsernen Abgeordneten, sondern kompetente und verantwortungsbewußte Abgeordnete. Man kann nicht auf der einen Seite für Datenschutz in allen Bereichen sein, man kann sich nicht für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen aussprechen und gleichzeitig den gläsernen Abgeordneten wollen. Auch der Bundestagsabgeordnete hat Anspruch auf Datenschutz und das Steuergeheimnis.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Aber - auch dies will ich ausdrücklich sagen - mögliche Interessensverknüpfungen zwischen Mandat und anderen Tätigkeiten müssen für den Wähler offengelegt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Deswegen gibt es die Verhaltensrichtlinien, die wir ja schon beschlossen haben: Nebentätigkeiten, die nach der Mandatsübernahme aufgenommen worden sind, müssen im Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden. Die Transparenz ist bereits heute gegeben.

    (Peter Conradi [SPD]: Na, na, na!)

    Es geht aber nicht, daß der Bäckermeister, der sich entschließt, deshalb für eine Zeitlang seinen Betrieb zu verlassen und einen anderen Meister einzusetzen, gezwungen wird, seine Umsätze und seine Bilanzen hier zu veröffentlichen. Wieviel Brötchen er backt, hat nun wirklich nichts mit seinem Mandat zu tun. Außerdem schaffen Sie damit nicht mehr Transparenz. Meine Überzeugung ist: Sie schaffen mehr Eintönigkeit in diesem Parlament. Sie holen weniger Selbständige ins Parlament. Sie verstärken den Hang zum Beamtenparlament.