Rede von
Dr.
Susanne
Tiemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zunächst einmal habe ich mich nicht nur mit dem Bundesverfassungsgericht befaßt, sondern habe auch etwas zur Anpassungsfähigkeit des Rechts gesagt. Vielleicht waren Sie am Anfang meiner Rede noch nicht da. Dort habe ich dazu etwas gesagt.
Zum anderen, denke ich, ist die Haushaltsdebatte - da werden Sie mir doch sicher zustimmen - dazu da, die Rechtspolitik und die Aufgabe der Rechtspolitik zu beleuchten. Ich denke, der Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht und der Einfluß, den die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung auf die Gesetzgebung nimmt, sind wesentliche Punkte der zukünftigen Rechtspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Recht aber verläßlich sein soll, dann muß es als originäre Staatsaufgabe schlechthin die innere Sicherheit bewahren und ausgestalten können. Ich denke, inneren Frieden gibt es nur, wenn der Bürger diese Verläßlichkeit des Rechtsstaats auch Tag für Tag erlebt, wenn er den Schutz des Staates vor Gewalt einfordern kann. Hier bleibt, so meine ich, noch einiges zu tun, gerade im Bereich der Eigentumsdelikte, ganz aktuell besonders bei den Wohnungseinbrüchen, um hier wirksam gegenzusteuern.
Das Gewaltmonopol des Staates muß uneingeschränkt wahrgenommen werden, damit wir nicht auf eine Gesellschaft der Selbstjustiz bzw. der Zweiklassensicherheit zutreiben. In diesem Zusammenhang ist der Kampf gegen die Korruption eine ganz wesentliche und vordringliche Aufgabe, damit der Bürger sicher sein kann, daß das geltende Recht auch tatsächlich angewandt wird und daß gleiches Recht für alle gilt.
In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich den Entwurf der CDU- bzw. CSU-regierten Länder im Bundesrat, den wir, so meine ich, allerdings noch etwas mit Maßnahmen anspecken müssen, die über das Strafrecht hinausgehen.
Ich werde Ihnen in jeder Haushaltsdebatte sagen - wie der alte Cato die Zerstörung Karthagos in jeder seiner Reden gefordert hat -, daß wir immer wieder einen neuen Anfang machen müssen, um die Zahl der Gesetze zu verringern und um klarere, für den Bürger verständlichere Gesetze zu schaffen. Wir dürfen nicht nur Juristenrecht schaffen; wir müssen Bürgerrecht schaffen,
das von den einzelnen Bürgern akzeptiert wird.
Wenn ich mir all diese Aufgaben ansehe, die das Recht zwischen Flexibilität und Reaktion auf die gesellschaftlichen Verhältnisse einerseits und seiner Ankerfunktion für die Werte in der Gesellschaft andererseits zu erfüllen hat, so, glaube ich, werden die immensen und wichtigen Aufgaben der Rechtspolitik deutlich.
Wenn wir uns dann den Haushalt mit seinen 698,5 Millionen DM ansehen, dann meine ich in der Tat, daß er ein Musterbeispiel dafür ist, wie mit wenig finanziellen Mitteln Großes geleistet werden kann.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.