Rede von
Dr.
Susanne
Tiemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Aber selbstverständlich alles andere als das. Wie Sie richtig sagen, ist von unserer Seite das Bundesverfassungsgericht angerufen worden, um eine Regelung zu verhindern, die unserer Auffassung nach gegen den Schutz des ungeborenen Lebens verstoßen hätte. Dies konnte man mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gott sei Dank verhindern.
Dies ändert nichts daran, daß das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Rechtsprechung zum § 218 die Linien einer zukünftigen Gesetzgebung sehr detailliert vorzeichnet. Wenn man solche Rechtsgrundsätze darstellt, kann man das nicht à la carte machen und in einem Fall, wo es einem paßt, sagen, das war richtig, in einem anderen Fall aber sagen, da war es nicht richtig.
Ich spreche hier von einem durchgehenden Rechtsprinzip der richterlichen Selbstbeschränkung.
Dr. Susanne Tiemann
Ich denke, das muß man einmal tun können, ohne gleich als Gerichtsschelter hingestellt zu werden. Ich denke, daß man als Angehöriger der Legislative, einer Gewalt, sehr wohl sachlich über die Befugnisse und Kompetenzen der anderen Gewalt sprechen kann.