Rede von
Dr.
Susanne
Tiemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Genau diese Unterscheidung habe ich in meinen Ausführungen gemacht. Ich meine, daß Soldaten auch in der großen Masse aller Soldaten schutzwürdig sind. Das Schutzgut, der Wert, den ich hier sehe, ist das Persönlichkeitsrecht, die Menschenwürde unserer Soldaten, dieser Bürger, von denen wir Pflichtigkeit verlangen. Zu Ihrer anderen Frage: Entschuldigen Sie bitte, es sperrt sich in mir etwas, die Soldaten und die PDS in einem Atemzug zu beurteilen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen feststellen, daß das Bundesverfassungsgericht in immer mehr Fällen die Linien zukünftiger Gesetzgebung vorzeichnet. Es ist in einem Rechtsstaat ein ganz normaler Vorgang, daß Gesetze einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterworfen werden.
Das oberste deutsche Gericht hat den Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung früher als eines seiner Hauptprinzipien gehandhabt und auch offiziell verkündet. Man muß den Eindruck haben, daß es heute von diesem Grundsatz Abstand genommen hat. In immer mehr Fällen ist dies gegeben. Nehmen Sie den § 218; nehmen Sie die steuerliche Freistellung des Existenzminimums; nehmen Sie die Einheitswertbesteuerung. Ich glaube, daß wir zur richterlichen Selbstbeschränkung zurückkehren sollten.
Es ist nicht nur eine Frage, wie schnell der Gesetzgeber jeweils in der Lage war und ist, auf veränderte Verhältnisse mit den geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Es geht ganz grundsätzlich um die Stellung der Verfassungsorgane und der Gewalten zueinander, die auf dem Prüfstand stehen muß. Es kann nicht einem Wettlauf der Verfassungsorgane untereinander überlassen werden, ob das Bundesverfassungsgericht letztlich zum Supergesetzgeber wird.