Rede von
Heinz
Lanfermann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es ist schon richtigerweise gesagt worden: Hochmut kommt vor dem Fall. Ich glaube, wenn wir über Kindergartenplätze sprechen, dann brauchen wir nicht über die Situation von
Parteien zu sprechen. Ich habe nicht gehört, daß jemand von den Liberalen irgend etwas Gehässiges gesagt hätte, als Sie aus einigen ostdeutschen Landtagen hinausgeflogen sind.
Ich finde Ihre Art, wie Sie mit der Sache umgehen, äußerst hochmütig. Das will ich Ihnen bei der Gelegenheit durchaus sagen.
Was die Kindergartenplätze angeht, weiß ich nicht, was an meinen Aussagen populistisch sein soll. Ich habe gesagt, daß der ganze Bundestag, der ganze Bundesrat allen Eltern dieser Republik verspricht, daß ab 1. Januar 1996 jedes Kind einen Kindergartenplatz hat. Jetzt gibt es Bemühungen quer durch das ganze Haus, diesen Rechtsanspruch in Hunderttausenden von Fällen auszuhöhlen, und da machen Sie jetzt mit, nur weil Sie in Hessen mit in der Regierung sitzen, weil Sie in Niedersachsen in einer Landesregierung waren, die Sie auch wieder verlassen mußten, weil Sie sich dort nicht profilieren konnten, weil Herr Schröder mit Ihnen gemacht hat, was er wollte.
Aber eines haben sie mitgetragen in Niedersachsen, daß nämlich in den Jahren vor der letzten Landtagswahl dort auch nicht genug getan worden ist. Niedersachsen sieht in der Statistik auch schlecht aus.
Da gibt es eine grüne Mitverantwortung für Mängel, und deswegen benehmen Sie sich jetzt schon wie manche andere, die das nicht mehr wahrhaben wollen.
Der Gesetzgeber hat in Deutschland 1992 etwas beschlossen und den Menschen etwas versprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, daß bei der Neuregelung des § 218 die Kindergartenplatzgarantie ein Eckpfeiler ist, weil der Staat sich wegen des Schutzes des ungeborenen Lebens gar nicht aus der Bestrafung zurückziehen darf, wenn er nicht diese Angebote an Betreuung bietet. Da gibt es einen inneren Zusammenhang, Herr Kollege; lesen Sie einmal die Urteile, und rufen Sie sich die Bemerkungen ins Gedächtnis zurück, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht wurden.
Wenn Sie denjenigen für populistisch halten, der an die Rechtslage erinnert, und wenn Sie denjenigen für populistisch halten, der den Anspruch der Menschen, den wir alle hier beschlossen haben, aufrechterhalten will, während Sie versuchen, daran mitzuarbeiten, ihn auszuhöhlen, dann haben Sie irgend etwas falsch verstanden, Herr Kollege.