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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13063

  • date_rangeDatum: 25. Oktober 1995

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    Plenarprotokoll 13/63 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 63. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5347 A Absetzung von Punkten von der Tagesordnung 5347 C Tagesordnungspunkt 1: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung 50. Jahrestag der Vereinten Nationen b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Karl Lamers und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Ulrich Irmer und der Fraktion der F.D.P.: 50 Jahre Vereinte Nationen - eine große Vision schrittweise verwirklichen (Drucksache 13/2744) c) Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: VN-Politik der Bundesregierung (Drucksache 13/2632) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 50 Jahre Vereinte Nationen - die Vision einer demokratischen Weltorganisation schrittweise verwirklichen und nationalstaatlichen Egoismus überwinden (Drucksache 13/2739) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 50 Jahre Vereinte Nationen (Drucksache 13/2751) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 5348 B Dr. Eberhard Brecht SPD 5353 A Erich G. Fritz CDU/CSU 5353 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU 5355 B Freimut Duve SPD 5356 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 5356 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5358 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 5360 C Ulrich Irmer F.D.P 5361 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 5361 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5363 B, 5375 A Dr. R. Werner Schuster SPD 5364 B Andrea Lederer PDS 5365 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 5367 A Günter Verheugen SPD 5370 B Armin Laschet CDU/CSU 5372 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5372 C Dr. Eberhard Brecht SPD 5373 A Otto Schily SPD 5373 B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5373 D Andreas Krautscheid CDU/CSU 5375 C Rudolf Bindig SPD 5376 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 13/2590) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 5378 C Ulrike Mascher SPD 5379 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5380 B Dr. Gisela Babel F.D.P 5381 A Petra Bläss PDS 5382 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 5383 A Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich wegen Mißachtung des Artikels 34 Abs. 2 des Euratom-Vertrags (Drucksache 13/2270) b) Antrag der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Rolf Kähne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: EURATOM-Vertrag im Zusammenhang mit den geplanten Atomtests im Mururoa-Atoll (Drucksache 13/2200) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vertragsverletzung des EURATOM-Vertrags durch Frankreich (Drucksache 13/2749) Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 5384 B Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5385 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 5385 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5388 A Dr. Olaf Feldmann F.D.P 5389 B Rolf Köhne PDS 5390 A Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 5390 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksachen 13/196, 13/1251) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/2500) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 5392 A Margot von Renesse SPD 5393 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5395 A Heinz Lanfermann F.D.P 5396 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 5396 C Christina Schenk PDS 5397 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 5398 A Margot von Renesse SPD 5398 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/2203) Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Senator (Hamburg) 5399 B Horst Eylmann CDU/CSU 5400 B Erika Simm SPD 5401 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5402 D Heinz Lanfermann F.D.P 5403 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5404 A Christina Schenk PDS 5404 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 5405 A Tagesordnungspunkt 5: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/2707) b) Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Obereinkommen über die biologische Vielfalt und Notwendigkeit internationaler Regelungen zum Umgang mit Gen- und Biotechnologie (Drucksache 13/2667) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Verbesserungen des Naturschutzes in Deutschland (Drucksache 13/2743) Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 5406 B Ulrike Mehl SPD 5407 B Ulrich Heinrich F D P. 5408 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5409 D Birgit Homburger F.D.P. 5411 A Wolfgang Bierstedt PDS 5412 A Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 5413 A Christoph Matschie SPD 5414 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 5415 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5417 D, 5419 A Tagesordnungspunkt 6: Fragestunde - Drucksache 13/2708 vom 20. Oktober 1995 - Reaktion der Bundesregierung auf die weitere Steigerung der Steuerausfälle für 1995 und 1996; Eingriffe in Leistungsgesetze zur Schließung der Deckungslücken DringlAnfr 1 Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 2 Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 5420 A Antw PStSekr Horst Günther BMA 5424 A, 5427 C Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 5428 B Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 5429 D ZusFr Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5420 B, 5426 B ZusFr Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5420 D ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD 5420 D, 5426 C ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 5421 B, 5427 A ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 5421 C, 5429 D ZusFr Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5421 D ZusFr Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5422 A, 5429 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 5422 C, 5430 A ZusFr Hans Georg Wagner SPD 5422 D, 5427 B ZusFr Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5423 B, 5431 A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5423 B, 5430 B ZusFr Dr. Barbara Höll PDS 5423 D, 5427 D ZusFr Wolfgang Bierstedt PDS 5424 B ZusFr Volker Kröning SPD 5424 C ZusFr Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5424 D, 5429 C ZusFr Siegmar Mosdorf SPD 5425 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5425 B, 5431 C ZusFr Matthias Berninger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5425 C ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 5425 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 5428 A ZusFr Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5428 C ZusFr Steffen Kampeter CDU/CSU 5429 A ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS 5430 B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5430 C ZusFr Rolf Köhne PDS 5430 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 5431 A Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5431 D Dr. Peter Struck SPD 5432 B Dr. Barbara Höll PDS 5432 D Tagesordnungspunkt 6: Fortsetzung der Fragestunde Nachträgliche Arbeitserlaubnis für 40 illegale indische Arbeiter MdlAnfr 5 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 5433 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 5434 A ZusFr Klaus Hasenfratz SPD 5434 B Genehmigung zur Einlagerung hochexplosiver Munition in die Bunker des ehemaligen Militärflugplatzes in Allstedt (Land Sachsen-Anhalt) MdlAnfr 6 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 5434 D ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5434 D Beteiligung von Gutachtern des Deutschen Bundesjugendrings oder der Jugendverbände an der Erarbeitung des 10. Jugendberichts MdlAnfr 7 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 5435 C Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 27, ABS HamburgHarburg-Hamburg-Rothenburgsort, und Nr. 32, ABS Pinneberg-Elmshorn MdlAnfr 32, 33 Annette Faße SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 5436 B ZusFr Annette Faße SPD 5436 C, 5439 B ZusFr Elke Ferner SPD 5437 A ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 5437 A ZusFr Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 5437 B ZusFr Renate Blank CDU/CSU 5437 C ZusFr Claus-Peter Grotz CDU/CSU 5437 D ZusFr Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5438 A ZusFr Horst Friedrich F.D.P. 5438 B ZusFr Monika Ganseforth SPD 5438 C ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 5438 D Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 55, Knoten Hannover, und Nr. 4, VDE 4 ABS/NBS Hannover-Berlin MdlAnfr 34, 35 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 5439 D ZusFr Monika Ganseforth SPD 5439 D ZusFr Elke Ferner SPD 5440 C ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 5440 D Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 28, ABS Fulda-Frankfurt MdlAnfr 36 Berthold Wittich SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 5441 A ZusFr Berthold Wittich SPD 5441 B Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 38, ABS Bad HarzburgStapelburg, und Nr. 26, ABS D/F Gr.-Saarbrücken-Ludwigshafen, Kehl-Appenweier MdlAnfr 37, 38 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 5441 C ZusFr Elke Ferner SPD 5442 A ZusFr Hans Georg Wagner SPD 5442 C ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD 5442 D Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 13, NBS Köln-Rhein/Main MdlAnfr 48 Günter Oesinghaus SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 5443 B ZusFr Günter Oesinghaus SPD 5443 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Auswirkung des Milliardendefizits auf den anstehenden Bundeshaushalt Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5443 D Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 5445 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5446 B Jürgen Koppelin F.D.P. 5447 C Dr. Barbara Höll PDS 5448 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 5449 D Karl Diller SPD 5451 B Dietrich Austermann CDU/CSU 5452 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5453 C Elke Ferner SPD 5454 D Dankward Buwitt CDU/CSU 5456 A Hans Georg Wagner SPD 5456 C Hans Michelbach CDU/CSU 5458 A Friedrich Merz CDU/CSU 5459 A Nächste Sitzung 5460 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5461* A Anlage 2 Diskriminierung von Frauen bei der Vergabe von Mietwohnungen MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/2708 -Dr. Dietrich Sperling SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 5461* C Anlage 3 Verbesserung der Einkommenssituation der deutschen Tabakbauern MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/2708 - Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 5462* A Anlage 4 Gewährung eines Kindergeldzuschlags für im Nachtdienst arbeitende alleinerziehende Elternteile, z. B. Hebammen MdlAnfr 8 - Drs 13/2708 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 5462* C Anlage 5 Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/2708 - Dietmar Thieser SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 5463* A Anlage 6 Wirkung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen gem. Baugesetzbuch; Wertabschöpfung bei Bodenpreissteigerungen durch die Kommunen MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/2708 - Wolfgang Spanier SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 5463* C Anlage 7 Ursachen des Absturzes des BGS-Hubschraubers „Alouette II" am 9. September 1995 bei Berlin MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/2708 -Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 5464* B Anlage 8 Zahlung von Abfindungen an die im Zuge der Privatisierung und Liquidierung der Rostocker Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei (BBB) entlassenen Arbeitnehmer MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/2708 - Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 5464* D Anlage 9 Erfüllung der Konvergenzkriterien für die 3. Stufe der Währungsunion durch einzelne Staaten MdlAnfr 17 - Drs 13/2708 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStS,ekr'in Irmgard Karwatzki BMF 5465* A Anlage 10 Angebote der Russischen Föderation zur Lieferung weiterer MIG-29-Jagdflugzeuge auf der Basis der Verrechnung mit deutschen Schuldforderungen MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/2708 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 5465* C Anlage 11 Reform der Verwaltung im BMF und anderen Ressorts MdlAnfr 20 - Drs 13/2708 - Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 5465* D Anlage 12 Benachteiligung der Vertriebenen mit neuem Wohnsitz in den alten Bundesländern vor dem 3. Oktober 1990 bei der Gewährung von Lastenausgleich bzw. einer einmaligen Zuwendung nach § 3 Abs. 1 Vertriebenenzuwendungsgesetz MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/2708 -Michael Wonneberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 54 66* A Anlage 13 Einkommen der ehemaligen Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, als Generalkommissarin der EXPO-Weltausstellung (einschließlich eventueller Versorgungsbezüge) MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/2708 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 5466* C Anlage 14 Untersuchung der amerikanischen Regierung über illegale Exportförderung im Zuge des Großauftrags Chinas an ein deutsches Konsortium; Genehmigung von Rüstungsexporten an einzelne ASEANStaaten MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/2708 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 5467* B Anlage 15 Verstöße gegen das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Kommunen MdlAnfr 29 - Drs 13/2708 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5467* D Anlage 16 Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs auf einzelne Krankenkassen MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/2708 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5468* A Anlage 17 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 50, Knoten Berlin: Baumschulweg MdlAnfr 39 - Drs 13/2708 - Renate Rennebach SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV . 5468* C Anlage 18 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 48, Knoten Berlin: Umbau Ostkreuz MdlAnfr 40 - Drs 13/2708 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5468* D Anlage 19 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 45, Knoten Berlin: BerlinSüdkreuz-Blankenfelde MdlAnfr 41 - Drs 13/2708 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5469* A Anlage 20 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 46, Knoten Berlin: BerlinSüdkreuz-Ludwigsfelde MdlAnfr 42 - Drs 13/2708 - Ingrid Holzhüter SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5469* A Anlage 21 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 40, ABS Berlin-Frankfurt/ Oder-Gr. D/PL MdlAnfr 43 - Drs 13/2708 - Walter Schöler SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5469* B Anlage 22 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 43, Knoten Berlin: Staaken-Friedrichstraße MdlAnfr 44 - Drs 13/2708 -Herbert Meißner SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5469* C Anlage 23 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 44, Knoten Berlin: Friedrichstraße-Hbf MdlAnfr 45 - Drs 13/2708 - Doris Odendahl SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5469* D Anlage 24 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 41, Knoten Berlin: NordSüd-Verbindung MdlAnfr 46 - Drs 13/2708 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5470* A Anlage 25 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 42, Knoten Berlin: Berliner Innenring MdlAnfr 47 - Drs 13/2708 - Gerhard Neumann (Gotha) SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5470* A Anlage 26 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 49, Knoten Berlin: Nordkreuz Karow MdlAnfr 49 - Drs 13/2708 - Siegrun Klemmer SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5470* B Anlage 27 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 37, Zweigleisiger Ausbau Abzweig Warnowbrücke/Ost bei Rostock, und Nr. 31, ABS Frankfurt-Mannheim MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/2708 - Konrad Kunick SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5470* C Anlage 28 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 35, ABS PaderbornBebra - Erfurt - Weimar-Jena - Glauchau - Chemnitz, und Nr. 29, ABS Mainz-Mannheim MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/2708 - Lothar Ibrügger SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5470* D Anlage 29 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 53, Knoten Erfurt, und Nr. 8, ABS/NBS Nürnberg-Erfurt MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/2708 - Heide Mattischeck SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5471* A Anlage 30 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 39, ABS München-Kiefersfelden, und Nr. 21, ABS MünchenMühldorf-Freilassing MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/2708 - Angelika Graf (Rosenheim) SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5471* B Anlage 31 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 24, ABS HochstadtMarktzeuln-Camburg, und Nr. 33, ABS Iphofen-Nürnberg MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/2708 - Heidi Wright SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5471* C Anlage 32 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 18, ABS Karlsruhe-Stutt- gart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, und Nr. 15, ABS/NBS Stuttgart-Augsburg MdlAnfr 60, 61- Drs 13/2708 - Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5471* D Anlage 33 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 17, ABS/NBS NürnbergIngolstadt-München MdlAnfr 62 - Drs 13/2708 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5472* A Anlage 34 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 47, Knoten Berlin: NauenSpandau MdlAnfr 63 - Drs 13/2708 - Siegfried Scheffler SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5472* B Anlage 35 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 1, ABS Lübeck Hagenow Land-Rostock-Stralsund MdlAnfr 64 - Drs 13/2708 - Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5472* C Anlage 36 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 5, ABS Helmstedt-Magdeburg-Berlin MdlAnfr 65 - Drs 13/2708 - Dr. Uwe Küster SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5472* C Anlage 37 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 19, ABS Berlin-Dresden MdlAnfr 66 - Drs 13/2708 - Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5472* D Anlage 38 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 34, ABS Uelzen-Langwedel/Oldenburg-Wilhelmshaven MdlAnfr 67 - Drs 13/2708 - Arne Fuhrmann SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5473* A Anlage 39 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 51, Knoten Halle/Leipzig, und Nr. 52, Knoten Magdeburg MdlAnfr 68, 69 - Drs 13/2708 - Sabine Kaspereit SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5473* B Anlage 40 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 2, ABS Hamburg-BüchenBerlin, und Nr. 3, ABS Uelzen-Stendal MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/2708 - Reinhard Weis SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5473* C Anlage 41 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 22, ABS Dortmund-Kassel MdlAnfr 72 - Drs 13/2708 -Klaus Hasenfratz SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5473* D Anlage 42 Priorität und Finanzierung des Schienenwegprojekts Nr. 36, ABS Hof-Plauen MdlAnfr 73 - Drs 13/2708 - Uwe Hiksch SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5474* A Anlage 43 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 14, ABS/NBS KarlsruheOffenburg-Freiburg-Basel, und Nr. 16, NBS Mannheim-Stuttgart MdlAnfr 74, 75 - Drs 13/2708 - Nicolette Kressl SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5474* B Anlage 44 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 10, ABS Berlin-Halle/ Leipzig, und Nr. 9, NBS/ABS Erfurt-Leipzig/Halle MdlAnfr 76, 77 - Drs 13/2708 - Wieland Sorge SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5474* C Anlage 45 Priorität und Finanzierung der Schienenwegprojekte Nr. 11, Leipzig-Dresden, und Nr. 54, Knoten Dresden MdlAnfr 78, 79 - Drs 13/2708 - Christine Kurzhals SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5474* D Anlage 46 Beauftragung von Gutachtern, insbesondere von Professor Nestmann, mit ergänzenden Untersuchungen zum geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 80, 81 - Drs 13/2708 - Susanne Kastner SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5475* A Anlage 47 Ziele für den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 82, 83 - Drs 13/2708 - Jella Teuchner SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5475* B Anlage 48 Kosten des Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Vilshofen; Auswirkungen des Donauausbaus auf die regionale Wirtschaft MdlAnfr 84, 85 - Drs 13/2708 - Brunhilde Irber SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5475* C Anlage 49 Untersuchungen über die Möglichkeiten und Grenzen flußbaulicher Maßnahmen beim Ausbau der Donau MdlAnfr 86, 87 - Drs 13/2708 - Robert Leidinger SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5476* A Anlage 50 Ziele für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 88, 89 - Drs 13/2708 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5476* B Anlage 51 Fernverkehr mit Neigetechnik auf der Franken-Sachsen-Magistrale ab dem Jahr 1998 MdlAnfr 90, 91- Drs 13/2708 - Dr. Jürgen Warnke CDU/CSU SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5476* C Anlage 52 Bau der A 20 durch das als Schutzgebiet ausgewiesene Peenetal MdlAnfr 92, 93 - Drs 13/2708 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw BM Matthias Wissmann BMV 5477* A Anlage 53 Menschenrechtsverletzungen im Iran MdlAnfr 94, 95 - Drs 13/2708 - Joachim Tappe SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 5477* B Anlage 54 Verhandlungen mit der tschechischen Regierung; Bemühungen um ein deutschtschechisches Jugendwerk MdlAnfr 96, 97 - Drs 13/2708 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 5477* C 63. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 10. 95 Borchert, Jochen CDU/CSU 25. 10. 95 Conradi, Peter SPD 25. 10.95 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 25. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 25. 10. 95 Marliese Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 10. 95 ' Dr. Hauchler, Ingomar SPD 25. 10. 95 Hempelmann, Rolf SPD 25. 10. 95 Hirche, Walter F.D.P. 25. 10. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 25. 10. 95 Horn, Erwin SPD 25. 10. 95 * Dr. Jacob, Willibald PDS 25. 10. 95 Kossendey, Thomas CDU/CSU 25. 10. 95 * Kuhn, Werner CDU/CSU 25. 10. 95 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 25. 10. 95 Karl-Hans Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 25. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Lucyga, Christine SPD 25. 10. 95 * Marten, Günter CDU/CSU 25. 10. 95 ** Meißner, Herbert SPD 25. 10. 95 Mogg, Ursula SPD 25. 10. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 25. 10. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 10. 95 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 25. 10. 95 Schumann, Ilse SPD 25. 10. 95 Siebert, Bernd CDU/CSU 25. 10. 95 * Tippach, Steffen PDS 25. 10. 95 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 25. 10. 95 Vogt (Dünen), Wolfgang CDU/CSU 25. 10. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 10. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. • Dietrich Sperling (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 1 und 2): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Diskriminierung von Frauen bezüglich der Praxis der Vergabe von Mietwohnungen? Wie gedenkt die Bundesregierung ausreichend Wohnraum für Frauen, die ihre mietrechtliche Existenzberechtigung nicht von einem Mann ableiten, zu gewährleisten und die rechtswidrige Datenabfrage von potentiellen Vermietern/Vermieterinnen und Maklern/Maklerinnen zu unterbinden? Zu Frage 1: Das Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich privatrechtlich organisiert. Die Parteien eines Mietvertrages bzw. der Mietinteressent und der Vermieter stehen sich gleichgeordnet gegenüber. Es ist daher nicht zutreffend, wenn von einer „Praxis der Vergabe von Mietwohnungen" gesprochen wird. Sofern ein Vermieter mehrere Interessenten für die von ihm angebotene Wohnung hat, wird er den Vertrag nur mit der Person abschließen, die ihm für ein langfristig angelegtes Schuldverhältnis, wie es ein Wohnungsmietverhältnis meistens ist, unter Berücksichtigung aller seiner Interessen am geeignetsten erscheint. Faktisch haben deshalb bestimmte Personengruppen bei der Wohnungssuche bessere Chancen als andere. Daß Frauen allgemein besondere Schwierigkeiten mit der Beschaffung angemessenen Wohnraums auf dem freien Wohnungsmarkt haben sollen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eher schon lassen sich insbesondere private Vermieter von traditionellen Vorstellungen leiten und vermieten bevorzugt an Frauen, da sie sich eine bessere Pflege der Wohnung sowie geringere Belästigungen als bei männlichen Mietern versprechen. Im übrigen sind der Bundesregierung keine Diskriminierungen von Frauen bei der Vergabe von im sozialen Wohnungsbau geförderten Mietwohnungen durch die zuständigen Stellen der Länder bekannt. Der Bundesgesetzgeber hat vielmehr festgelegt, daß in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf z. B. schwangeren Frauen ein besonderer Vorrang bei der Vergabe von Sozialwohnungen zuerkannt wird und auch alleinstehende Elternteile (d. h. im Regelfall Frauen) mit Kindern zu den bevorrechtigten Personen zählen (§ 5a Wohnungsbindungsgesetz, § 26 Abs. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz). Zu Frage 2: Soweit sich bestimmte Personenkreise aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausreichend am freien Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, werden sie durch die öffentliche Hand über den sozialen Wohnungsbau unterstützt. 5462' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues, an der sich der Bund im Jahr 1995 mit 2,857 Mrd. DM beteiligt, kommt allen Wohnungsuchenden zugute. Darüber hinaus plant die Bundesregierung kein Programm der Förderung des Wohnungsbaues speziell für Frauen. Zum Problem der Datenabfrage sind der Bundesregierung aus neuerer Zeit keine Schwierigkeiten bekannt. Vielmehr hat die Rechtsprechung Grundsätze darüber herausgearbeitet, welche Fragen der Mieter bei Abschluß eines Mietvertrags wahrheitsgemäß beantworten muß und auf welche Fragen der Mieter unrichtige Antworten geben darf. Unzulässig in diesem Sinne sind z. B. Fragen nach Heiratsabsichten des Mieters, nach der Absicht, Kinder zu bekommen, nach der Glaubenszugehörigkeit und nach der Zugehörigkeit zu einer Partei oder einem Mietverein. Gesetzgeberische Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 3 und 4): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Einkommenssituation der deutschen Tabakbauern, auch durch konsequentes Eintreten auf europäischer Ebene? Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung für die Jahre 1995 und 1996 zur Verbesserung der Einkommenssituation der Tabakbauern vorgesehen? Die Agrarminister der Europäischen Gemeinschaften haben 1992 eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak beschlossen. Damit wurde den deutschen Anbauern eine Tabakquote von 12 000 t ermöglicht, die nicht ausgeschöpft wird. Der Tabakanbau wird durch gemeinschaftliche Erzeugungsprämien unterstützt. Eine Verbesserung der Einkommenssituation der Tabakpflanzer kann vor allem über eine Anhebung der Tabakqualität in der Gemeinschaft erreicht werden. EG-weit verbesserte Tabakqualitäten sind die Voraussetzung für höhere Erzeugerpreise und bessere Absatzmöglichkeiten im gemeinsamen Binnenmarkt. Deshalb hat der Agrarrat die Kommission bereits am 21. Juni 1995 aufgefordert, eine bessere Qualitätsförderung zu prüfen und ihr Prüfungsergebnis in den Bericht über die Weiterführung der Marktordnung ab dem Jahre 1998 aufzunehmen. Diesen Bericht hat die Kommission zum 1. April 1996 dem Rat vorzulegen. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß die qualitätsbezogene Förderung der EU über die Erzeugergemeinschaft verstärkt wird. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 8): Wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten einer alleinerziehenden Hebamme im Nachtdienst, Pflegegeld für ihr Kind zu erhalten, und zwar sowohl für ihre Arbeitszeit nachts als auch für die Zeit tagsüber, in der sie nach der Arbeit ruht bzw. schläft, um dem Kind durch eine Tages- bzw. Nachtmutter angemessene Entwicklungs- und Entfaltungschancen zu bieten, und kann der Grundsatz, daß eine Betreuung über Nacht anscheinend vom Gesetz ausgeschlossen ist, zumindest für Personen in regelmäßiger Nachtarbeit, nach ihrer Ansicht modifiziert am Einzelfall orientiert, ausgelegt werden? Zunächst weise ich darauf hin, daß die Entscheidung von Einzelfällen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach der von der Verfassung vorgegebenen Aufgabenverteilung nicht Aufgabe des Bundes, sondern Aufgabe der Jugendbehörden in den Ländern ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Jugendbehörden in den Ländern hinsichtlich der Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch keine Weisungen erteilen oder in sonstiger Weise auf ihre Entscheidungen einwirken und auch keine verbindliche Gesetzesauslegung vornehmen. Soweit also hinter der gestellten Frage konkrete Erfahrungen einer alleinerziehenden Mutter stehen, ist die Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts eine Angelegenheit des zuständigen Jugendamtes, ggfs. - wenn es zu einem Rechtsstreit hierüber kommen sollte - eine Aufgabe des angerufenen Gerichtes. Zur Rechtslage im allgemeinen bemerke ich folgendes: Für die in Betracht kommende Tagespflege (§ 23 Absatz 1 SGB VIII) deuten die im Gesetz verwandten Begriffe „Teil des Tages" und „ganztags" darauf hin, daß damit ein Spektrum täglicher Betreuungszeiten erfaßt werden soll, das wie bei Tageseinrichtungen sowohl die Vormittags- und Nachmittagszeit als auch die Betreuung von morgens bis abends umfassen kann. Im Hinblick auf die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten dieser Betreuungsform kann Tagespflege nach Auffassung der Bundesregierung aber auch bei Beschäftigung des (allein-)erziehenden Elternteils am Wochenende oder in Spät- oder Nachtdienst zum Einsatz kommen. Es sind deshalb auch Betreuungsarrangements denkbar, die sich regelmäßig oder unregelmäßig auf Wochenenden, auf den frühen Morgen, den späten Abend oder die Nacht erstrecken. Insoweit ist der Begriff „Tagespflege" zweckbestimmt auszulegen. Wichtig ist jedoch in solchen Fällen, daß der kindliche Tagesrhythmus möglichst wenig gestört wird. Die Betreuung von Kleinkindern, deren Mütter zu unregelmäßigen Zeiten nachts oder tagsüber außer Haus arbeiten, sollte so organisiert sein, daß der natürliche Rhythmus von kleinen Kindern zwischen Wach- und Schlafzeiten möglichst ungestört bleibt. Kleine Kinder brauchen für ihre Entwicklungs- und Entfaltungschancen verläßliche Zeitstrukturen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 5463 * Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Thieser (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 9 und 10): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einhaltung der in der Sportanlagenlärmschutzverordnung genannten Grenzwerte für Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete sowie für allgemeine und reine Wohngebiete bei angrenzender Wohnbebauung beim Betrieb von Fußball-Sportstätten praktisch unmöglich ist und aufgrund von Anwohnerbeschwerden/-klagen unter Berufung auf die Grenzwerte zahlreichen Sportanlagen erhebliche Einschränkungen drohen? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung mit dem Ziel, unter Wahrung der Anwohnerinteressen vollziehbare Regelungen für den Sportstättenbetrieb zu schaffen? Zu Frage 9: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Sportanlagenlärmschutzverordnung seit Inkrafttreten vor über vier Jahren im Vollzug bewährt. Die Verordnung konkretisiert den gesetzlichen Maßstab des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Zumutbarkeit von Sportlärm. Dazu legt sie Immissionsrichtwerte fest, die nach dem Gebietscharakter und der Zeit der Geräuscheinwirkung differenzieren. Für bestehende Sportanlagen gelten eine Reihe von Erleichterungen beim Lärmschutz. Diese betreffen Abzüge von den Meßwerten und die Regelung, daß Betriebszeit-Einschränkungen nur festgelegt werden sollen, wenn die Immissionsrichtwerte um fünf Dezibel oder mehr überschritten werden. Darüber hinaus erleichtert eine Sonderregelung für sogenannte „seltene Ereignisse" an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres die Durchführung von Fußballspielen mit Zuschauerbeteiligung oder von Turnieren. Nach den Informationen über die Vollzugspraxis, die der Bundesregierung vorliegen, haben Behörden oder Gerichte bei bestehenden Sportanlagen nur in wenigen Einzelfällen Betriebszeit-Einschränkungen festgelegt. In diesen Fällen befinden sich Wohngebäude eines reinen oder allgemeinen Wohngebietes unmittelbar am Rand der Sportanlage, und die Sportanlage wird intensiv genutzt, auch in den Ruhezeiten nach 20.00 Uhr abends und während der Mittagszeit an Sonn- und Feiertagen. Vielfach reichen zur Lösung dieser Lärmkonflikte Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art aus, um zu einer mit der Verordnung verträglichen Nutzung der Sportanlage zu gelangen. In Frage kommen z. B. eine Verlagerung des Trainings während der abendlichen Ruhezeiten auf Einzelplätze, die von der Wohnbebauung abgewandt sind, die Durchführung des Torschuß-Trainings ebenfalls auf der abgewandten Seite oder eine teilweise Verschiebung des Trainings auf Zeiten außerhalb der abendlichen Ruhezeit. Als technische Maßnahmen haben sich die Errichtung lärmgeminderter Ballfangzäune und die dezentrale Aufstellung von Lautsprechern für Durchsagen als wirksam erwiesen. Zu Frage 10: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Sporttreibenden und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner von Sportanlagen geschaffen wurde. Die Verordnung hat sich in der Verwaltungspraxis und auch im Hinblick auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gut bewährt. Die Bundesregierung plant daher derzeit keine Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Spanier (SPD) (Drucksache 13/2308 Fragen 11 und 12): Wie sieht die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Instrumentes der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, und in welchem Umfang wurde davon Gebrauch gemacht? Wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die im Gesetz vorgesehene Wertabschöpfung der Bodenpreissteigerung bzw. die Möglichkeit der Enteignung durch die Kommunen? Zu Frage 11: Nach einer im Jahr 1994 vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und vom Deutschen Städtetag gemeinsam durchgeführten bundesweiten Umfrage hat sich die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als ein wichtiges Instrument zur Baulandbereitstellung bewährt. Das mit dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch vom 17. Mai 1990 (BGBl. I 1990, 926) wieder eingeführte und fortentwickelte Entwicklungsmaßnahmenrecht findet in sehr viel größerem Maße Anwendung als das entsprechende Instrument des Städtebauförderungsgesetzes. Nach der vorstehenden Umfrage waren bereits im Frühjahr 1994, d. h. etwa vier Jahre nach Wiedereinführung des Entwicklungsmaßnahmenrechts, 42 neue Entwicklungsmaßnahmen genehmigt; über 200 weitere Maßnahmen befanden sich in Vorbereitung. Demgegenüber wurden während der 16jährigen Gültigkeit des Städtebauförderungsgesetzes nur 36 Entwicklungsverordnungen erlassen. Die vorgenannte Einschätzung hat sich auch bei einem kürzlich im Auftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durchgeführten Symposium bestätigt, bei dem von Experten und Praktikern das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme einhellig positiv bewertet wurde. Zu Frage 12: Die aus der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen resultierenden Bodenwertsteigerungen der im Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke werden zur Finanzierung dieser Maßnahmen in Anspruch genommen. Solche 5464* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 Bodenwertsteigerungen sollen der Allgemeinheit verbleiben, weil sie regelmäßig erst durch das gemeindliche Handeln unter erheblichem Einsatz von Verwaltungskraft und Städtebauförderungsmitteln herbeigeführt werden. Aus diesem Grunde sind im Entwicklungsmaßnahmenrecht die auch sonst bestehenden Möglichkeiten der Enteignung dahin gehend modifiziert worden, daß sich die Enteignungsentschädigung in Anlehnung an das auch sonst geltende Institut der Vorwirkung nach dem entwicklungsunbeeinflußten Grundstückswert bemißt; d. h. es werden bei der Bemessung der Entschädigung die Werterhöhungen „abgeschnitten", die sich erst durch die Entwicklungsmaßnahme oder die Aussicht hierauf ergeben. Im übrigen stellt auch in städtebaulichen Entwicklungsbereichen die Enteignung die ultimo ratio dar, denn nach § 166 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs soll die Gemeinde die im Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke zum Zwecke der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung freihändig erwerben und vom Erwerb absehen, wenn die Grundstücke nach Art und MaB der baulichen Nutzung bei der Durchführung der Entwicklungsmaßnahmen nicht geändert werden sollen oder der Eigentümer selbst in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist entsprechend den Zielen und Zwecken der Entwicklungsmaßnahme zu nutzen und er sich hierzu verpflichtet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 13 und 14): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei dem in der Nacht zum 9. September 1995 abgestürzten BGS-Hubschrauber vom französischen Typ „Alouette II" um ein nachtuntaugliches Fluggerät gehandelt hat, und wenn ja, sind ihr die Gründe bekannt, aufgrund derer die Strecke von Neustrelitz nach Berlin-Tempelhof nicht mit einem Pkw zurückgelegt wurde? Wurde beim Bundesministerium des Innern eine Untersuchung über die Ursachen des Absturzes des BGS-Hubschraubers „Alouette II" in der Nacht zum 9. September 1995 eingeleitet, und zu welchen Erkenntnissen hat diese Untersuchung bislang geführt? Zu Frage 13: Bei dem in der Nacht zum 9. September 1995 abgestürzten Hubschrauber vom französischen Typ „Alouette II" hat es sich nicht um ein nachtuntaugliches Fluggerät gehandelt. Zur Frage der „Nachtflugtauglichkeit" ist festzustellen, daß das Hubschraubermuster Alouette SA 318 C des Bundesgrenzschutzes ein Luftfahrzeug ist, das für Flüge nach Sichtflugregeln ausgestattet und zugelassen ist. Für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht mit dem Hubschrauber Alouette gelten die im § 33 Luftverkehrsordnung (LuftVO) i. V. mit §§ 28 bis 32 LuftVO festgelegten Verfahren und Regelungen. Hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung und Instrumentierung von Luftfahrzeugen für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind § 21 Abs. 4 und § 22 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) maßgebend. In § 4 Abs. 2 Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) ist die Flugsicherheitsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht im einzelnen festgelegt. Der verunglückte Hubschrauber erfüllte alle vorgenannten Anforderungen, um auch bei Nacht nach Sichtflugregeln eingesetzt werden zu dürfen. Der in Rede stehende Flug diente der notwendigen Erhaltung der Flugfertigkeit der Hubschrauberbesatzung zur Durchführung von Sichtflügen bei Nacht. Mit solchen Trainings-Flügen soll sichergestellt werden, daß diese Fertigkeit, die bei der Erfüllung polizeilicher Aufgaben von besonderer Bedeutung ist, jederzeit vorhanden ist. Der Fortbildungsflug wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit der Dienstreise des Präsidenten des Grenzschutzpräsidiums Ost verbunden. Zu Frage 14: Zur Unfallursache kann vor Abschluß der Untersuchungen des Luftfahrtbundesamtes keine Aussage gemacht werden. Durch das Bundesministerium des Innern ist eine Bewertung der Ursachen des Absturzes des BGS-Hubschraubers Aloutte II erst nach Vorliegen des Unfalluntersuchungsberichtes des Luftfahrtbundesamtes möglich. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 15 und 16): Wurden von der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an die im Zuge der raschen Privatisierung und späteren Liquidierung der Rostocker BaggerBugsier- und Bergungsreederei (BBB) entlassenen Arbeitnehmer Abfindungen gezahlt bzw. Abfindungen mit dem Käufer der BBB vereinbart, und wenn ja, in welcher Höhe? Ist die Bundesregierung willens und bereit, die berechtigten Ansprüche früherer BBB-Mitarbeiter auf Abfindungen und ggf. auch Schadenersatzansprüche konsequent zu vertreten und durchsetzen zu helfen? Zu Frage 15: Die Treuhandanstalt hat sich in dem im Privatisierungsvertrag vorgesehenen Umfang - Rückführung der Belegschaft auf 900 Arbeitnehmer - an den Kosten des Sozialplans vom 7. August 1991 - dies war der 3. Sozialplan - durch Gewährung einer Zweckzuwendung in Höhe von 1 701 000 DM beteiligt. Diese Summe wurde an das Unternehmen auf ein Sonderkonto Sozialpläne zur Auszahlung an die Arbeitnehmer überwiesen. Zu Frage 16: Die Bundesregierung sieht hierfür keine Ansatzpunkte. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hält gegen sie gerichtete Ansprüche auf Zahlung von weiteren Abfindungen für unbegründet und lehnt daher jegliche Zahlung ab. Für Abfindungen an die nicht vom 3. Sozialplan betroffenen - also davor oder danach entlassenen -Mitarbeiter lag die alleinige Verantwortung bei dem Unternehmen und nicht bei der Treuhandanstalt. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt sieht daher auch keine Grundlage für gegen sie gerichtete Schadensersatzansprüche. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Frage 17): Welche Staaten werden nach Ansicht der Bundesregierung 1999 die Konvergenzkriterien erfüllen und an der 3. Stufe der Währungsunion teilnehmen können? Der Europäische Rat entscheidet im Frühjahr 1998 auf Basis der Daten von 1997 darüber, welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Währungsunion teilnehmen werden. Diese beginnt vertragsgemäß am 1. Januar 1999. Es würde an Prophetie grenzen, bereits heute den Teilnehmerkreis der WWU benennen zu wollen; dafür wäre eine präzise Projektion ökonomischer Daten und Entwicklungen bei den öffentlichen Haushalten bis zum Jahr 1997 erforderlich, was gegenwärtig nicht möglich ist. Klarheit besteht jedoch darüber, daß derzeit nur Deutschland und Luxemburg alle Konvergenzkriterien klar erfüllen. Für Deutschland wird dies bei Fortsetzung des finanzpolitischen Konsolidierungskurses und der stabilitätsorientierten Geldpolitik auch mittelfristig der Fall sein. Demgegenüber ist in den meisten übrigen Mitgliedstaaten noch eine Intensivierung insbesondere der haushaltspolitischen Konvergenzanstrengungen erforderlich, um alle Konvergenzkriterien eindeutig erfüllen zu können. Ebenso steht fest, daß Deutschland bei der Entscheidung des Europäischen Rates auf eine strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien drängen wird. Damit wird kein Mitgliedstaat von vornherein ausgeschlossen oder diskriminiert. Jeder kann durch Verstärkung seiner Konvergenzanstrengungen das Klassenziel erreichen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 18 und 19): In welcher Form hat die Russische Föderation der Bundesregierung Angebote zur Lieferung weiterer MIG-29-Jagdflugzeuge auf der Basis von Verrechnung mit deutschen Schuldforderungen an die Russische Föderation gemacht, und wie sehen diese Angebote im einzelnen aus? Wie hat die Bundesregierung konkret auf diese Angebote reagiert, und wie begründet sie ihre Ablehnung dieser Angebote? Zu Frage 18: Der damalige russische Finanzminister Fjodorow hatte in einem am 22. Juni 1993 an Bundesminister Dr. Waigel übermittelten Schreiben angeboten, bilaterale Auslandsschulden Rußlands mit der Lieferung von MIG 29-Flugzeugen zu verrechnen. Zu Frage 19: Die Bundesregierung war und ist selbstverständlich daran interessiert, alle Möglichkeiten zur Verrechnung bilateraler Auslandsschulden der Russischen Föderation zu prüfen. Sie hat sich jedoch nach eingehender Prüfung im Mai 1994 gegen die Lieferung von MIG 29 entschieden. Gründe für die ablehnende Entscheidung im Bundessicherheitsrat am 4. Mai 1994 waren vor allem bündnis- und sicherheitspolitische Aspekte, sowie beschäftigungs-, Industrie- und regionalpolitische Auswirkungen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2708 Frage 20): Ist es richtig, daß im Bundesministerium der Finanzen im Zusammenhang mit einer Organisationsreform der Bundesverwaltung anläßlich des Umzugs nach Berlin eine Studie erstellt wurde, in der empfohlen wird, zwei komplette Abteilungen der Verwaltung des Bundesministeriums mit rd. 200 Mitarbeitern einzusparen, und gibt es ähnliche Planungen auch in anderen Bundesministerien? Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Grund der Beschlüsse zum Regierungsumzug eine Perspektive zu den voraussichtlich wahrzunehmenden Aufgaben entwickelt und dabei insbesondere die Organisationsstrukturen kritisch überdacht. In diesem Zusammenhang sind konkrete Überlegungen zum künftigen Aufbau des Ministeriums angestellt worden, die aber noch nicht zu einem endgültigen Abschluß gekommen sind. Die bisher vorliegenden Vorschläge hierzu sehen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Auf gabenrückganges u. a. die Reduzierung von Organisationseinheiten vor. Einem Aufgabenwegfall muß auch durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Rechnung getragen werden. BMF ist bekannt, daß vor dem Hintergrund von Personaleinsparungsauflagen in der Mehrzahl der Ministerien vergleichbare Überlegungen angestellt werden. Auf Artikel 65 Satz 2 GG weise ich abschließend hin. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Michael Wonneberger (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 21 und 22): Welche sachlichen Gründe haben die Bundesregierung angesichts des Umstandes, daß das Vertriebenenzuwendungsgesetz eigentlich den Personenkreis erfassen sollte, der wegen seines Wohnsitzes in der ehemaligen DDR keine Möglichkeit hatte, für die Vertreibungsschaden Lastenausgleich zu verlangen, und an den objektiv zu bestimmenden Begriff des Vertriebenen nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes anknüpft, bewogen, Personen, die zwischen dem Fall der Grenze im November 1989 und dem Stichtag 3. Oktober 1990 ihren Wohnsitz aus dem Beitrittsgebiet in die alten Bundesländer verlegt haben, vom Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz auszunehmen, und hält die Bundesregierung an dieser Haltung auch im jetzigen Zeitpunkt ohne Abstriche und gesetzgeberischen Handlungsdruck noch fest? Hält die Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage, daß - von Empfängern von Bodenreformland abgesehen - diejenigen Vertriebenen, die nach der Vertreibung ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen, diesen aber zwischen dem Fall der Mauer im November 1989 und dem Stichtag des § 2 Abs. 1 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes in die alten Bundesländer verlegt haben, weder Lastenausgleich noch die einmalige Zuwendung in Höhe von 4 000 DM gemäß § 3 Abs. 1 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes erhalten, für verfassungsgemäß, d. h. insbesondere im Vergleich zu denjenigen Vertriebenen, die erst nach dem 3. Oktober 1990 vom Beitrittsgebiet in die alten Bundesländer gezogen sind, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 GG für vereinbar, und wenn nein, welche Schritte zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung sind seitens der Bundesregierung geplant? Zu Frage 21: Maßgeblich für die Wahl des 3. Oktober 1990 statt des 9. November 1989 als Aufenthaltsstichtag gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes war, daß sich dieser Stichtag nicht daran orientiert, welche politischen oder wirtschaftlichen Überlegungen für einen Übersiedler entscheidend waren, seinen Wohnsitz in die alte Bundesrepublik zu verlegen und in welchem Umfang er Lastenausgleichs- oder Eingliederungsleistungen erhalten konnte, sondem daß dieser Stichtag an das rechtliche Abgrenzungskriterium des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 in den neuen Ländern und der damit verbundenen verfassungsrechtlichen Freizügigkeit anknüpft. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes stehen anderen Stichtagsregelungen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hält aus den in der Beantwortung der Frage 21 genannten Gründen die bestehende Gesetzeslage mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG für vereinbar. Die Einfügung von Stichtagen in Leistungsgesetze, um die finanziellen Aufwendungen in vertretbaren Grenzen zu halten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, selbst wenn hierdurch in Einzelfällen Härten auftreten sollten. Schritte zur Änderung der geltenden Rechtslage oder zu einer Novellierung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes sind von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 23 und 24): Ist es zutreffend, daß nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt" vom 6. September 1995 die Generalkommissarin der Expo, Birgit Breuel, zwischen 500 000 und 1 Mio. DM jährlich verdient, und wenn ja, in welcher Höhe bewegt sich das Gehalt? In welcher Höhe bezieht die ehemalige Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, darüber hinaus noch Versorgungsbezüge? Zu Frage 23: Der Beantwortung der Frage nach der Honorarhöhe der Generalkommissarin Frau Birgit Breuel stehen rechtliche Gründe entgegen. Zwischen dem Bund und Frau Breuel besteht ein privatrechtlicher Geschäftsbesorgungsvertrag, der keine Regelung der Befugnis zur Weitergabe von personenbezogenen Daten enthält. Ein Einverständnis von Frau Breuel zur Offenlegung der Honorarhöhe liegt nicht vor. Bei personenbezogenen Daten muß unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes das parlamentarische Auskunftsrecht hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurücktreten, da bei der Bekanntgabe solcher Daten im Rahmen einer mündlichen Anfrage ihre Geheimhaltung nicht gewährleistet werden kann. Bei der Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. September 1995 zu Kapitel 0902 Titel 671 02 - Erstattung der Kosten des Generalkommissariats für die Weltausstellung EXPO 2000 - wurde vom Vorsitzenden des Haushaltsausschusses darauf hingewiesen, die Frage der Honorarhöhe der Generalkommissarin nicht öffentlich zu diskutieren. Es wurde ein Verfahren zugesagt, den Mitgliedern des Haushaltsausschusses in geeigneter Weise die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 5467' Zu Frage 24: Die Frage wurde in ähnlicher Form von Ihnen schon einmal gestellt und ist seitens der Bundesregierung in der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 1995 vom Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Kurt Faltlhauser wie folgt beantwortet worden: Bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften besteht nach § 285 Nr. 9 HGB die Pflicht, die Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans im Anhang zur jährlichen Bilanz bekanntzugeben. Einzelgehälter sind unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts des einzelnen Vorstandsmitglieds vertraulich; sie unterliegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für Frau Breuel. Personenbezogene Daten dürfen allenfalls - unter Wahrung der Vertraulichkeit - bekanntgegeben und verwendet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist; hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn über die Bekanntgabe der Gesamtbezüge des Vorstandes der Treuhandanstalt hinaus auch Angaben zu Einzelgehältern oder Gehaltsbestandteilen, wie z. B. den Versorgungsbezügen, gemacht würden. Solche Angaben sind deshalb auch gegenüber dem Haushaltsausschuß verweigert worden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihre Frage heute nicht anders beantworten kann. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 27 und 28): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Untersuchung der amerikanischen Regierung über illegale Exportförderung, die Handelsminister Brown jetzt dem Kongreß vorgelegt hat, demzufolge ein deutsches Konsortium von der Regierung der Volksrepublik China einen Großauftrag für ein Transportprojekt erhalten hat, weil ein an dem Konsortium beteiligter deutscher Konzern der chinesischen Regierung als Gegenleistung den Verzicht der Lieferung von U-Booten an Taiwan zugesichert hat, und wie reagiert die Bundesregierung auf die in diesem Zusammenhang von dem CIA-Inspekteur Hitz abgegebene Erklärung, daß der amerikanische Geheimdienst künftig eine wichtige Rolle dabei spielen könne, „amerikanischen Firmen im Ausland faire Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen"? Welche Rüstungsexporte hat die Bundesregierung 1995 an einzelne ASEAN-Mitgliedstaaten genehmigt, und welche genehmigungspflichtigen Rüstungsexportanträge werden zur Zeit geprüft? Zu Frage 27: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob sich ein deutsches Unternehmen zu einem Verzicht auf Lieferungen von U-Booten an Taiwan als Gegenleistung für einen Großauftrag gegenüber der Regierung der VR China geäußert hat. Auf solche Äußerungen privater Unternehmer nähme die Bundesregierung auch keinen Einfluß. Eine Reaktion in dieser Angelegenheit ist daher nicht beabsichtigt. Im übrigen ist die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere Aufgabe der Wirtschafts- und Handelspolitik und nicht der Nachrichtendienste. Zu Frage 28: Im Bereich der Kriegswaffen sind 1995 in die ASEAN-Mitgliedsstaaten insgesamt einige wenige Handfeuerwaffen (16), Ersatzrohre dafür, Zünder, Flugabwehrmunition sowie Ladungen zur Vernichtung von Seeminen genehmigt worden. Anträge für kleinkalibrige Munition und weitere wenige Handfeuerwaffen (10) sowie gepanzerte Fahrzeuge (7) werden derzeit geprüft. Für sonstige Rüstungsgüter wurden 1995 Genehmigungen über rd. 91 Millionen DM für alle ASEAN-Mitgliedsstaaten ausgestellt. Diese Genehmigungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf Marine- und elektronische Ausrüstungen, Navigations- und Feuerleitanlagen, Fahrzeuge, Schulungs-/Simulationsgeräte, Maschinen und Teile von Anlagen zur Herstellung strategischer Waren. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Frage 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß zahlreiche Kommunen entgegen den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auch an Asylbewerber, die sich weniger als zwölf Monate in Deutschland aufhalten, Geld statt der grundsätzlich vorgeschriebenen Sachleistungen ausgeben, und was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Verstöße gegen das Asylbewerberleistungsgesetz? Das Sachleistungsprinzip ist ein wesentlicher Kernpunkt des Asylbewerberleistungsgesetzes, dessen Einhaltung für die mit diesem Gesetz verfolgten Ziele von entscheidender Bedeutung ist. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Kenntnisse darüber vor, wie viele Kommunen entgegen den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auch an Asylbewerber, die sich weniger als zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Geld statt der grundsätzlich vorgeschriebenen Sachleistungen aushändigen. Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes fällt in die Zuständigkeit der Länder. Demnach ist es Sache der Länder und nicht des Bundes, gegen eventuelle Verstöße gegen das Asylbewerberleistungsgesetz vorzugehen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 30 und 31): Hat die Bundesregierung bei Einführung des Risikostrukturausgleichs im Januar 1994 gewollt, daß Krankenkassen - wie z. B. die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) Hamburg - 25 % ihrer gesamten Beitragseinnahmen durch Zahlung in den Risikostrukturausgleich Mitgliedern anderer Krankenkassen zugute kommen lassen müssen? Dürfen diese Krankenkassen die abzuführenden Beiträge ihrer Mitglieder auf einem Anderkonto verwahren, bis geklärt ist, ob die Bundesregierung diese Auswirkungen gewollt hat? Zu Frage 30: Die finanziellen Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs sind gewollt. Der Risikostrukturausgleich ist ein notwendiger Bestandteil der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeleiteten umfassenden Organisationsreform in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ungleichbehandlungen der Versicherten bei der Wahl der Krankenkasse haben in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Risikostrukturen, zum Teil auch zu Risikoselektionen und zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen beigetragen. Damit wurde das für die gesetzliche Krankenversicherung grundlegende Solidarprinzip gefährdet. Im Vordergrund der Organisationsreform steht deshalb die Einführung umfassender Kassenwahlrechte aller Mitglieder ab 1996/97. Damit werden die bisherigen verfassungsrechtlich problematischen Ungleichbehandlungen beseitigt und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gefördert. Voraussetzung für einen unverzerrten Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist jedoch der Ausgleich der finanziellen Belastungen, die durch unterschiedlich hohe beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder, ihre unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstruktur und die Zahl der Familienversicherten entstehen. Dies ist das Ziel des ab 1994 eingeführten Risikostrukturausgleichs. Zugleich wird damit eine gerechtere Beitragsbelastung der Versicherten erreicht. Allerdings ist die finanzielle Ausgleichsbelastung im angesprochenen Beispiel der Hanseatischen Ersatzkasse (HEK) nicht erst mit der Einführung des Risikostrukturausgleichs entstanden. Bis 1994 existierte bereits ein Finanzausgleich für die unterschiedlichen Ausgaben der Rentner. Der Anteil der pflichtversicherten Rentner an allen Mitgliedern liegt bei der HEK mit rund 15 v. H. deutlich unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen von rund 29 v. H. Deshalb hatte diese Krankenkasse bereits in der Vergangenheit erhebliche Ausgleichsleistungen im ehemaligen Finanzausgleich zu tragen. Mit dem Risikostrukturausgleich wurde der Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner mit Wirkung ab 1. Januar 1995 abgeschafft und die Rentner in den Risikostrukturausgleich einbezogen. Den größeren Teil der aktuellen Ausgleichsbelastungen hatten die Mitglieder der HEK somit bereits vor Einführung des Risikostrukturausgleichs zu tragen. Zu Frage 31: Nein. Da die Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs beabsichtigt sind, besteht für eine Verwahrung der Beiträge kein Anlaß. Ebenso wie andere Krankenkassen, die erhebliche Ausgleichsleistungen zu tragen haben, ist auch die Hanseatische Ersatzkasse zur Abführung ihrer Ausgleichsleistungen gesetzlich verpflichtet. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Renate Rennebach (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 39): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 50, Knoten Berlin: Baumschulweg, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 40): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 48, Knoten Berlin: Umbau Ostkreuz, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 41): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 45, Knoten Berlin: Berlin-Südkreuz-Blankenfelde, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Holzhüter (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 42): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 46, Knoten Berlin: Berlin-Südkreuz-Ludwigsfelde, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Walter Schöler (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 43): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 40, ABS Berlin-Frankfurt/Oder-Gr. D/PL, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Meißner (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 44): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 43, Knoten Berlin: Staaken-Friedrichstraße, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Doris Odendahl (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 45): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 44, Knoten Berlin: Friedrichstraße Hbf, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1998 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 46): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 41, Knoten Berlin: Nord-Süd-Verbindung, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Gerhard Neumann (Gotha) (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 47): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 42, Knoten Berlin: Berliner Innenring, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 49): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 49, Knoten Berlin: Nordkreuz Karow, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 50 und 51): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 37, Zweigleisiger Ausbau Abzweig Warnowbrücke/Ost, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 31, ABS Frankfurt-Mannheim, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Ibrügger (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 52 und 53): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 35, ABS Paderborn-Bebra-Erfurt-Weimar-Jena-Glauchau-Chemnitz, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 29, ABS Mainz-Mannheim, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Heide Mattischeck (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 54 und 55): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 53, Knoten Erfurt, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 8, VDE 8.1 ABS/NBS Nürnberg-Erfurt, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 56 und 57): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 39, ABS München-Kiefersfelden, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 21, ABS München-Mühldorf-Freilassing, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Heidi Wright (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 58 und 59): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 24, ABS Hochstadt-Markzeuln-Camburg, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projektes - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 33, ABS Iphofen-Nürnberg, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projektes - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 60 und 61): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 18, ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 15, ABS/NBS Stuttgart-Augsburg, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 62): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 17, ABS/NBS Nürnberg-Ingolstadt-München, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Siegfried Scheffler (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 63): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 47, Knoten Berlin: Nauen-Spandau, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 64): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 1, VDE 1, ABS Lübeck Hagenow Land-Rostock-Stralsund, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 65): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 5, VDE 5, ABS Helmstedt-Magdeburg-Berlin, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage der Abgeordneten Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 66): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 19, ABS Berlin-Dresden, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Arne Fuhrmann (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 67): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 34, ABS Uelzen-Langwedel/Oldenburg-Wilhelmshaven, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Kaspereit (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 68 und 69): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 51, Knoten Halle/Leipzig, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 52, Knoten Magdeburg, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 70 und 71): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 2, VDE 2, ABS Hamburg-Büchen-Berlin, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 3, VDE 3, ABS Uelzen-Stendal, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hasenfratz (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 72): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 22, ABS Dortmund-Kassel, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Frage des Abgeordneten Uwe Hiksch (SPD) (Drucksache 13/2708 Frage 73): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 36, ABS Hof-Plauen, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Nicolette Kressl (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 74 und 75): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 14, ABS/NBS Karlsruhe-Offenburg-Freiburg-Basel, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 16, NBS Mannheim-Stuttgart, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Wieland Sorge (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 76 und 77): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 10, VDE 8.3, ABS Berlin-Halle/Leipzig, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 9, VDE 8.2, NBS/ABS Erfurt-Leipzig/Halle, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Kurzhals (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 78 und 79): Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 11, VDE 9, Leipzig-Dresden, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Welche Priorität hat das im Dreijahresplan für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes enthaltene Projekt Nr. 54, Knoten Dresden, heute für die Bundesregierung, und welcher Mittelanteil - bezogen auf die jeweiligen Gesamtkosten des Projekts - wird pro Jahr von 1996 bis 1999 unter den Bedingungen der geänderten mittelfristigen Finanzplanung dafür bereitgestellt? Die Prioritäten haben sich gegenüber dem Dreijahresplan vom Juni 1995 nicht geändert. Seine Umsetzung ist im wesentlichen sichergestellt. Für einzelne Vorhaben können zeitliche Streckungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Entsprechend § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz wird die Bundesregierung Ende 1996 ihre Investitionsplanung „Schiene" mit einem Fünfjahresplan für die Jahre 1998 bis 2002 fortschreiben. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 5475* Anlage 46 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 80 und 81): Wer wurde von der Bundesregierung mit den ergänzenden Untersuchungen für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen beauftragt, und ist sie insbesondere bereit, Prof. Nestmann, der als einziger Gutachter bei der Anhörung im Bayerischen Landtag im Mai 1995 zum geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen vorgeschlagen hat, die Möglichkeiten und Grenzen flußbaulicher Maßnahmen zu untersuchen, bei den ergänzenden Untersuchungen zu beteiligen? Warum wurden bei der Bundesanstalt für Wasserbau von der Rhein-Main-Donau AG seit 1988 für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen ausschließlich Untersuchungen zum Ausbau mit Staustufen in Auftrag gegeben? Zu Frage 80: Die ergänzenden Untersuchungen für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen führt die Bundesanstalt für Wasserbau teilweise selbst durch, teilweise vergibt sie Aufträge an Dritte, die von ihr koordiniert werden. Zur Untersuchungskonzeption werden auch externe Wissenschaftler, u. a. Prof. Dr. Nestmann, zu Rate gezogen. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit Prof. Dr. Nestmann bereits Kontakt aufgenommen, um ihn mit einem Teilauftrag an den Untersuchungen zu beteiligen. Zu Frage 81: Die Bundesanstalt für Wasserbau wurde nicht nur mit Untersuchungen zum staugestützten Ausbau der Donau beauftragt, sondern auch mit Untersuchungen zur Frage der Grenzen flußbaulicher Maßnahmen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die sich auf die Fragestellung beziehen, ob sich die mit der staugestützten Lösung erreichbaren Ausbauziele uneingeschränkt auch mit flußbaulichen Methoden erreichen lassen, sind in Abschnitt 3 des Erläuterungsberichts zum Raumordnungsverfahren dargestellt. Unabhängig davon war eine Vertiefung der Untersuchung flußbaulicher Methoden zur Planrechtfertigung zur Vorbereitung von Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Jella Teuchner (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 82 und 83): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß die Möglichkeiten für Strombaumaßnahmen für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen maßgeblich von der Wahl der Ausbauziele abhängen? Ist die Bundesregierung bereit, für eine laut Experten notwendige tragfähige Variantenuntersuchung für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen eine mindestens zweijährige Untersuchungszeit anzusetzen? Zu Frage 82: Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatsregierung ergänzende Untersuchungen zum Donauausbau Straubing-Vilshofen in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten und Grenzen fluBbaulicher Ausbaualternativen unter Wahrung der Substanz der Ausbauziele näher auszuloten. Hierzu werden den Untersuchungen flexible Ausbaubreiten und eingeschränkte Begegnungsmöglichkeiten 23 m breiter Schiffseinheiten zugrunde gelegt. Zu Frage 83: Die Bundesregierung ist bereit, den Untersuchungen die zur Erzielung tragfähiger Ergebnisse notwendige Zeit einzuräumen. Da die für das Untersuchungsprogramm notwendigen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, hält die Bundesregierung Aussagen zur Untersuchungsdauer für verfrüht. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 84 und 85): Welche Auswirkungen hätte der Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen für die regionale Wirtschaft? Wie reagiert die Bundesregierung auf die Aussage von Prof. Dr. Joachim Genosko (Universität Eichstätt), daß zu den bisher geschätzten Kosten für einen Ausbau der Donau nach den Plänen der Rhein-Main-Donau AG in Höhe von 1,3 Mrd. DM noch zusätzlich eine jährliche Verzinsung (ohne Tilgung) auf 21 Jahre von 3,5 % berücksichtigt werden müßte, so daß sich die Gesamtkosten des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen auf etwa 2,6 Mrd. DM beliefen? Zu Frage 84: Die Frage der Auswirkungen des Donauausbaus auf die regionale Wirtschaft fällt in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern. Die Bundesregierung kann deshalb auf den Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren für den Ausbau der Strecke Straubing-Vilshofen verweisen, worin zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen wird. Generell wird darin ausgeführt, daß das Vorhaben sich auf die überregionale und die regionale Wirtschaftsstruktur und den regionalen Arbeitsmarkt positiv auswirkt. Bestehende oder geplante Industrie- und Gewerbegebiete erhalten durch die Anbindung an die Wasserstraße zusätzliche Impulse. Zu Frage 85: Die in der Frage zitierte Aussage von Prof. Dr. Genosko ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im übrigen ist sie in den Angaben der Fragestellung nicht nachvollziehbar. Basis für die Bewertung baulicher Projekte ist für die Bundesregierung § 7 (2) der Bundeshaushaltsord- nung, wonach für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung, wie z. B. dem Donauausbau, Nutzen/Kosten-Untersuchungen anzustellen sind. Nach der einheitlichen Methodik der Bundesverkehrswegeplanung werden die über die Lebensdauer eines Projektes entstandenen Nutzen den entsprechenden Kosten gegenübergestellt. Der Bewertungszeitraum (angenommene Lebensdauer einer Baumaßnahme) beträgt 80-100 Jahre. Der Zinssatz für die Diskontierung von Nutzen und Kosten beträgt in der Bundesverkehrswegeplanung einheitlich 3 %. Anlage 49 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Robert Leidinger (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 86 und 87): Ist die Bundesregierung - angesichts der Tatsache, daß die bisher mit der Koordination der Untersuchungen über die Möglichkeiten und Grenzen flußbaulicher Maßnahmen für einen Ausbau der Donau beauftragte Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe gegenüber den Bundesministerien weisungsgebunden ist - bereit, einen anderweitigen unabhängigen Koordinator für die Untersuchungen einzuschalten? Inwieweit unterscheiden sich die von der Bundesregierung angekündigten ergänzenden Untersuchungen für den Bereich oberhalb der Isarmündung von denjenigen unterhalb der Isarmündung? Zu Frage 86: Nein, denn in der fachwissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung arbeitet die Bundesanstalt für Wasserbau weisungsunabhängig. Hinsichtlich der bei den Untersuchungen einzuhaltenden Randbedingungen, wie z. B. Ausbauabmessungen, maßgebliche Schiffsverkehre u. s. w. macht die Bundesregierung allen Auftragnehmern die gleichen Vorgaben. Aus der Antwort zu Teil 1 der Frage ergibt sich, daß es nicht notwendig ist, einen anderweitigen Koordinator zu bestimmen. Zu Frage 87: Die ergänzenden Untersuchungen für den Bereich oberhalb der Isarmündung unterscheiden sich von denjenigen für den Bereich unterhalb der Isarmündung insbesondere hinsichtlich der den Untersuchungen zugrunde zu legenden Abflußmengen und Gefälleverhältnissen. Hinsichtlich der Ausbauziele und Untersuchungsmethodik unterscheiden sie sich nicht. Anlage 50 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 88 und 89): Welche Ausbauziele sind den ergänzenden Untersuchungen für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen zugrunde gelegt worden, und ist ein Abweichen von diesen Ausbauzielen möglich? Wird bei den ergänzenden Untersuchungen für den geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen untersucht, welche Ausbaumöglichkeiten durch Strombaumaßnahmen erreicht werden können? Zu Frage 88: Grundlage der ergänzenden Untersuchungen bildet ein flexibel breites Fahrrinnenband für den Verkehr von bis zu 23 m breiten Schiffseinheiten bei eingeschränkten Begegnungsmöglichkeiten. Unter Inkaufnahme vertretbarer Wartezeiten für 23 m breite Einheiten wird die Substanz der Ausbauziele hinsichtlich der Fahrrinnentiefe beibehalten. Zu Frage 89: Ja; die ergänzenden Untersuchungen sollen zeigen, welche Abladetiefen sich mit flußbaulichen Methoden erzielen lassen. Anlage 51 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 90 und 91): Ist hinsichtlich des Gleisunterbaus, der Signalausstattung und der Fahrzeugentwicklung sichergestellt, daß ab dem Jahre 1998 die Franken-Sachsenmagistrale (Nürnberg-Hof-ChemnitzDresden) mit einer Diesel-Fernverkehrsversion der Neigetechnik ausgerüstet wird? Welche Fahrzeiten sind für den Fernverkehr mit Neigetechnik auf der Franken-Sachsenmagistrale ab dem Jahre 1998 vorgesehen? Zu Frage 90: Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, den Streckenabschnitt Hof-Chemnitz-Dresden bis 1998 für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h auszubauen, sogenannte investive Altlasten aus der Zeit der früheren Deutschen Reichsbahn zu beseitigen, Strekkenbegradigungen durchzuführen sowie den Oberbau und die Sicherungstechnik an den Einsatz von Neigetechnik-Zügen anzupassen. Im Zusammenhang damit hat der Vorstand der DB AG am 12. April 1995 in Chemnitz zugesagt, auch entsprechende Diesel-Neigetechnik-Züge für den Fernverkehr auf der Strecke Hof-Dresden bis 1998 zu beschaffen. Zu Frage 91: Nach Beendigung der Ausbauarbeiten auf der Sachsen-Magistrale läßt sich die heutige Fahrzeit im Fernverkehr von 3 Stunden und 36 Minuten zwischen Hof und Dresden durch den Einsatz von Neigetechnik-Zügen um rund eine Stunde verkürzen. Davon entfallen 44 Minuten auf die Verbesserung und Begradigung der Infrastruktur und die Erhöhung der zulässigen Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h sowie 20 Minuten auf die mögliche höhere Fahrgeschwindigkeit der Neigetechnik-Fahrzeuge. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1995 5477* Anlage 52 Antwort des Bundesministers Matthias Wissmann auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/2708 Fragen 92 und 93): Hat die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß es sich beim Peenetal zwischen Kummerower See und Schadefähre um ein ausgewiesenes Schutzgebiet handelt, eine Stellungnahme gemäß Artikel 3 Abs. 1 Satz 3 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Der Rat der EG 1992) und gemäß Artikel 4 Abs. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG für den Bau der Bundesautobahn A 20 durch das Peenetal bereits angefordert, und wenn ja, für welches Gebiet und welche Trassenvariante? Wie ist der aktuelle Stand der Planung? Zu Frage 92: Ja, die Bundesregierung hat um eine Stellungnahme zur Peenequerung für die optimierte stadtnahe Trassenführung der A 20 bei Jarmen gebeten. Zu Frage 93: Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt der Umgehung Jarmen einschließlich der Peenequerung erarbeitet. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 13/2708 Fragen 94 und 95): Sind der Bundesregierung die sich häufenden schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran, die auch von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International dokumentiert und berichtet worden sind, bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt sie diesbezüglich zu ergreifen? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung ihre bisherige Politik gegenüber dem Regime im Iran fortzusetzen? Zu Frage 94: Die Bundesregierung unterrichtet sich eingehend über die Menschenrechtslage im Iran. Die Erkenntnisse internationaler Menschenrechtsorganisationen geben ihr dabei wichtige Hinweise. Bei deutsch-iranischen Gesprächen in Bonn, Teheran oder an drittem Ort wird regelmäßig auch die Menschenrechtslage im Iran angesprochen und auf Verbesserungen gedrängt. Das gilt für Gespräche auf allen Ebenen, einschließlich der der Außenminister. Darüber hinaus haben seit Oktober 1990 mit der gleichen Zielsetzung vier deutsch-iranische Seminare zum Thema Menschenrechte abwechselnd in Deutschland und Iran stattgefunden, zuletzt im November 1994 in Teheran. Die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten der EU sprechen bei allen Treffen im Rahmen des kritischen Dialoges mit dem Iran unter dem Tagesordnungspunkt „Menschenrechte" die Menschenrechtslage bzw. Einzelfälle an und fordern zu Fortschritten auf. Die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und in den Sitzungen der Menschenrechtskommission regelmäßig gemeinsam eine kritische Bewertung der Menschenrechtslage im Iran vor. Zu Frage 95: Ebenso wie die Europäische Union wird die Bundesregierung die Politik des „kritischen Dialogs" gegenüber dem Iran fortsetzen. Der Dialog bezieht Themen ein, die Anlaß zur Sorge geben. Hierzu zählt insbesondere die Lage der Menschenrechte. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/2708 Fragen 96 und 97): Inwieweit führt die Bundesregierung zur Zeit Verhandlungen mit der tschechischen Regierung, um die das deutsch-tschechische Verhältnis belastenden Probleme zu lösen oder zumindest zu reduzieren? Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, ein deutsch-tschechisches Jugendwerk zu errichten? Zu Frage 96: Es ist zutreffend, daß die Bundesregierung zur Zeit Gespräche mit der tschechischen Regierung mit dem Ziel der Verbesserung der bilateralen Beziehungen führt. Es wurde von beiden Seiten im Interesse der Sache vereinbart, die Gespräche vertraulich zu führen und über den Inhalt der Gespräche Stillschweigen zu bewahren. Zu Frage 97: Eine Intensivierung der deutsch-tschechischen jugendpolitischen Zusammenarbeit wird von der Bundesregierung begrüßt. Um die Kontakte zwischen deutschen und tschechischen Jugendlichen und Fachkräften der Jugendarbeit zu vertiefen, sollen zum einen die Möglichkeiten des Jugendaustauschabkommens von 1990 und des darin vorgesehenen Jugendrates (der bereits getagt hat) genutzt werden. Zum anderen findet in nächster Zeit eine Partnerbörse für deutsche und tschechische an der Zusammenarbeit interessierte freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit in Regensburg statt. Ferner bestehen zur Zeit Überlegungen, zunächst auf deutscher Seite, eine Koordinierungsstelle für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch zu schaffen. Diese Koordinierungsstelle soll den Jugendrat beraten, Kontakte zwischen tschechischen und deutschen Jugendverbänden herstellen, Konzepte für die Zusammenarbeit entwickeln und Hospitations- und Sprachkursangebote vermitteln. Auch soll das Zusammenwirken von außerschulischer Jugendarbeit und Schüleraustausch sowie die Koordinierung zwischen Bundes- und Landesförderung verstärkt werden. Hierüber sind bereits Gespräche mit den an Tschechien grenzenden Bundesländern geführt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Schulz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Danke schön. - Meine zweite Zusatzfrage: Wenn Sie diese Steuermindereinnahmen bereits im voraus gesehen haben, dann wissen Sie sicherlich auch die Ursachen und Gründe, warum es zu diesen Steuermindereinnahmen gekommen ist. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Feststellung der Steuerschätzer, die davon ausgehen, daß nur ein Drittel auf konjunkturelle Einflüsse zurückzuführen ist und mindestens zwei Drittel dieser Steuermindereinnahmen auf durch die Politik verursachte Tatbestände zurückzuführen sind?


Rede von Irmgard Karwatzki
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Dieser Meinung schließe ich mich nicht an, sondern ich möchte anmerken, daß die steuerlichen Sonderfaktoren hier zu berücksichtigen sind: hohe Erstattungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in bezug auf das Rezessionsjahr 1993. Diese führen ebenso zu Steuerausfällen wie die verstärkte Inanspruchnahme der steuerlichen Fördermaßnahmen in Ostdeutschland.
Im übrigen können die Schätzabweichungen nicht dem Bundesministerium der Finanzen angelastet werden. Die künftigen Steuereinnahmen werden durch Experten geschätzt. Sie wissen, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt die entsprechende Kommission diese Fragen erörtert. Hier sind u. a. die Forschungsinstitute, die Bundesbank, der Bundesminister für Wirtschaft und - das scheint mir wichtig zu sein - die Länder vertreten.

(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage, Frau Wolf.