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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. September 1995 Inhalt: Benennung des Abgeordneten Dr. Max Stadler als ordentliches Mitglied im Regulierungsrat beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation 4819A Erweiterung der Tagesordnung 4819 B Absetzung der Punkte 3 und 9 von der Tagesordnung 4819C Nachträgliche Ausschußüberweisungen 4819D Herbert Lattmann CDU/CSU (zur GO) 4820A Begrüßung des Präsidenten des Südafrikanischen Senats, Senator Hendrik Jacobus Coetsee 4857 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts (Drucksache 13/2440) b) Antrag der Abgeordneten Brigitte Lange, Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Sozialhilferechts (Drucksache 13/2442) c) Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entlastung und Weiterentwicklung der Sozialhilfe (Drucksache 13/2437) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Gruppe der PDS: Sicherung der Aufgaben des Bundessozialhilfegesetzes bis zur Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung (Drucksache 13/2438) Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 4820 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 4823 A Jörg Tauss SPD 4824 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4826A Dr. Winfried Wolf PDS 4826D Brigitte Lange SPD 4827C, 4847 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4830 D Dr. Gisela Babel F.D.P 4832 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD 4833C Dr. Gisela Babel F.D.P 4834 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4835D Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . 4837B, 4839C Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 4838A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 4839B, 4839D, 4840B, 4850C Waltraud Lehn SPD . . . . 4840A, 4845A, 4851C Ulf Fink CDU/CSU . 4840D, 4847D, 4850D, 4851D Klaus Kirschner SPD 4843 A Regina Schmidt-Zadel SPD 4848 B Tagesordnungspunkt 5: Vereinbarte Debatte zur Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland (DASA) Thomas Rachel CDU/CSU 4852 C Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 4855 A Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4857 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 4859B, 4862C, 4880C Jörg Tauss SPD 4860 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . 4861 A Walter Kolbow SPD 4862B, 4862 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . 4862 D Dr. Winfried Wolf PDS 4863A, 4887 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4864D, 4883 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 4867 B Günther Bredehorn F.D.P. 4869 C Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) 4870 A Uta Zapf SPD 4871 D Klaus Barthel SPD 4872 D Dr. Peter Fischer, Minister (Niedersachsen) 4874 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 4876 B Anke Fuchs (Köln) SPD 4877 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 4877 D Manfred Opel SPD 4878 A Edelgard Bulmahn SPD 4879 B Rudolf Scharping SPD 4881 A, 4884 B Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 4884C, 4888A Manfred Opel SPD 4887 C Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialverträglicheren Gestaltung des Arbeitsplatzverlustes von Zivilbeschäftigten infolge des Truppenabbaus der alliierten Streitkräfte (Drucksache 13/1056) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (Drucksache 13/2023) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Drucksache 13/2415) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/2446) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994 (Drucksache 13/2241) 4888 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleine und mittlere Unternehmen stärken - Nachhaltiges Wirtschaften fördern (Drucksache 13/2436) 4889A Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/ 1430, 13/2384) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/1431, 13/2385) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 13/1432, 13/2386) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1994 zur Durchführung des Abkommens vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (Drucksachen 13/1810, 13/2433) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Dr. Helmut Lippelt, Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtbewilligung des EBRD-Kredites für den Weiterbau des Atomkraftwerkes Mochovce/Slowakei - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Nichtbewilligung von Krediten für den Weiterbau des Atomkraftwerkes Mochovce in der Slowakischen Republik - zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Dr. Helmut Lippelt, Halo Saibold, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtbewilligung des EBRD-Kredites für den Weiterbau des Atomkraftwerkes Mochovce/ Slowakei - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS: Kreditbewilligung für die Fertigstellung des Atomkraftwerkes Mochovce (Slowakische Republik) (Drucksachen 13/309, 13/975, 13/738, 13/656, 13/2175) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über das Funktionieren der Beihilferegelungen für Baumwolle (in Anwendung von Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2052/92 des Rates) - Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur fünften Anpassung der mit dem Protokoll Nr. 4 im Anhang zur Akte über den Beitritt Griechenlands eingeführten Beihilferegelung für Baumwolle - Vorschlag für einen Beschluß zur Festlegung der allgemeinen Vorschriften der Beihilferegelung für Baumwolle und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2169/81 (Drucksachen 13/1234 Nr. 1.14, 13/ 2305) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertachtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 13/1663, 13/1787 Nr. 2.1, 13/2387) h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/1770, 13/1787 Nr. 2.3, 13/2389) i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1994 - Einzelplan 20 - § 101 BHO (Drucksachen 13/1668, 13/2390) j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 15 02 Titel 685 13 - Beteiligung des Bundes an einer Regelung für angemessene Leistungen an HIV-Opfer von Blut und Blutprodukten (Drucksachen 13/2143, 13/2275 Nr. 1.8, 13/2391) k-m) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 20, 60 und 62 zu Petitionen (Drucksachen 13/818, 13/2380, 13/2382) . . 4889B Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Verlängerung des Investitionsvorranggesetzes (Drucksachen 13/2242,13/2275 Nr. 2, 13/2447) . . . 4890D Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 13/372) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) (Drucksache 13/ 1208) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 13/2347) d) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuorientierung der Politik für Altere Menschen — grundlegende Reform des Heimgesetzes (Drucksache 13/ 1322) Anke Eymer CDU/CSU 4892 D Barbara Stolterfoht, Ministerin (Hessen) 4893 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4895 A Barbara Imhof SPD 4896B Uwe Lühr F.D.P 4897D Heidemarie Lüth PDS 4898C, 4903 D Erika Reinhardt CDU/CSU 4899B Christa Lörcher SPD 4900 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 4902A, 4904B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz) (Drucksachen 13/2204, 13/2333) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 4904 C Dr. Gisela Babel F.D.P 4905A Konrad Gilges SPD 4906 B Siegfried Hornung CDU/CSU . . . 4907 A Manfred Grund CDU/CSU 4907D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4910C Dr. Gisela Babel F.D.P 4911D Peter Dreßen SPD 4913 A Petra Bläss PDS 4913B Erika Lotz SPD 4914 A Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) (Drucksache 13/2414) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Hans Büttner (Ingolstadt), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz) (Drucksache 13/2418) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 4915D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 4917B, 4933 B Konrad Gilges SPD 4917D, 4923 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4918D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 4919C Dr. Gisela Babel F.D.P 4921 B, 4926 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4924 A Ottmar Schreiner SPD 4926 A Ulrich Irmer F.D.P 4927 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 4927 C Julius Louven CDU/CSU 4929 A Renate Rennebach SPD 4930 B Rainer Haungs CDU/CSU 4932 B Dr. Gisela Babel F.D.P 4934 D Peter Dreßen SPD 4935 D Leyla Onur SPD 4936 C Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . 4936D, 4937B Ernst Hinsken CDU/CSU 4939 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4939 C Konrad Gilges SPD 4939 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/1833, 13/2483) Friedhelm Julius Beucher SPD 4940 B Joachim Gres CDU/CSU 4941 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4942 C Dr. Klaus Röhl F.D.P 4943 A Wolfgang Bierstedt PDS 4943 C Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 4944 B Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 1994 über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) (Drucksache 13/1884) b) Antrag der Abgeordneten Horst Kubatschka, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ökologisch verantwortlicher Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 13/1390) c) Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ökologisch und ökonomisch verantwortbarer Ausbau von Elbe, Havel und Saale (Drucksache 13/1331) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erhalt der freifliegenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 13/ 2435) Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 4946 B Brunhilde Irber SPD 4947 B Ernst Hinsken CDU/CSU 4948B, 4957C, 4957 D Renate Blank CDU/CSU 4949 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4950 D Renate Blank CDU/CSU 4951 D Lisa Peters F D P. 49528 Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4954A, 4957 A Eva Bulling-Schröter PDS 4954 C Ernst Hinsken CDU/CSU 4955 D Horst Kubatschka SPD 4957 B Bartholomäus Kalb CDU/CSU 4960 A Horst Kubatschka SPD 4960B Dr. Klaus Rose CDU/CSU 4960 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hauptstadtverkehrsplanung Berlin, Bundespolitisches Stoppsignal für den Lehrter Zentralbahnhof und den Tiergarten-tunnel (Drucksache 13/365) Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4962 C Brigitte Baumeister CDU/CSU 4963 D Siegfried Scheffler SPD 4965 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4966 C Dr. Klaus Röhl F.D.P 4967 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 4968 B Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 4969 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Ute Vogt (Pforzheim), Freimut Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für das Berufsbildungsprojekt in Guernica, Baskenland (Drucksache 13/2366) Ute Vogt (Pforzheim) SPD 4970 A Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . 4971 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4972 B Ina Albowitz F.D.P. 4973 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 4974 B Nächste Sitzung 4975 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4977* A Anlage 2 Überwachung indonesischer Regimegegner durch den deutschen bzw. indonesischen Geheimdienst MdlAnfr 16 - Drs 13/2407 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 4977* D Anlage 3 Entschädigung der tschechischen Opfer nationalsozialistischen Unrechts; Rückgabe der konfiszierten Vermögen der Sudetendeutschen MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/2407 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 4978* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für das Berufsbildungsprojekt in Guernica, Baskenland) Gerhard Zwerenz PDS 4978* B 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. September 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 28. 9. 95 Antretter, Robert SPD 28. 9. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 28. 9. 95 * Berger, Hans SPD 28. 9. 95 Blunck, Lilo SPD 28. 9. 95 * Bühler (Bruchsal), Klaus_ CDU/CSU 28. 9. 95 * Catenhusen, SPD 28.9.95 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28. 9. 95 Herta Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 28. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 28. 9. 95 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 28. 9. 95 ' Fuchs (Verl), Katrin SPD 28. 9. 95 Haack (Extertal), SPD 28. 9. 95 * Karl-Hermann Heym, Stefan PDS 28. 9. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 28. 9. 95 Hollerith, Josef CDU/CSU 28. 9. 95 Horn, Erwin SPD 28. 9. 95 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 28.9. 95 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28. 9. 95 Leidinger, Robert SPD 28. 9. 95 Lenzer, Christian CDU/CSU 28. 9. 95 * Dr. Leonhard, Elke SPD 28.9. 95 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 28. 9. 95 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28. 9. 95 Erich Marten, Günter CDU/CSU 28. 9. 95 * Meckel, Markus SPD 28. 9. 95 Michels, Meinolf CDU/CSU 28. 9. 95 * Nolte, Claudia CDU/CSU 28. 9. 95 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 28. 9. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 28. 9. 95 * Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 28.9. 95 Schaich-Walch, Gudrun SPD 28. 9. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 28. 9. 95 * Schloten, Dieter SPD 28. 9. 95 * Schmidt (Aachen), Ulla SPD 28. 9. 95 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.9. 95 * Hans Peter Steindor, Marina BÜNDNIS 28. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Sterzing, Christian BÜNDNIS 28. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Stiegler, Ludwig SPD 28. 9. 95 Terborg, Margitta SPD 28. 9. 95 Vosen, Josef SPD 28. 9. 95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 28. 9. 95 Gert Welt, Jochen SPD 28. 9. 95 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 28. 9. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 28.9. 95 * Zwerenz, Gerhard PDS 28. 9. 95 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2407 Frage 16): Wie kann die Bundesregierung angesichts ihrer bisherigen Auskünfte, indonesischen Sicherheitsbediensteten sei eine Einreise nach Deutschland zwecks Ermittlungen wegen Protesten gegen den hiesigen Suharto-Besuch nicht gestattet worden, den - auch durch die Tageszeitung „Jawa Pos" am 13. und 14. Juni 1995 berichteten - Umstand erklären, daß die Kriminalpolizei in Jakarta dem beschuldigten Sri Bintang Pamungkas in den Vernehmungen am 12. und 14. Juni 1995 Tonbandkassetten mit Aufnahmen eines inkriminierten Vortrags an der TU Berlin vorspielten, welche laut Vernehmungsprotokoll bei dem in Deutschland aufenthältlichen Zeugen Achmad Fahrurozzi am 9. Mai 1995 beschlagnahmt worden waren, und was ist der Bundesregierung inzwischen über entsprechende Aktivitäten indonesischer Ermittler oder aber dahin gehender Amtshilfe deutscher Sicherheitsbehörden bekanntgeworden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Ermittlungen indonesischer Sicherheitsbehörden in Deutschland vor. Die Bundesregierung wiederholt, daß die Botschaft Jakarta keine Sichtvermerke für indonesische Polizeibeamte erteilt hat. Die genannten Artikel in der „Jawa Pos" besagen im übrigen nur, daß Tonbandkassetten Fahrulrozis beschlagnahmt wurden, nicht aber, daß sie in Deutschland beschlagnahmt worden seien. In einem Artikel des indonesischen Nachrichtemagazins „Forum" vom 8. Juni 1995 wird erwähnt, daß drei Zeugen nach Indonesien gereist seien, offensichtlich, wie 4978* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1995 sich aus dem Zusammenhang des „Forum"-Artikels ergibt, indonesische Studenten der Berliner TU. Aus dieser Pressedarstellung scheint sich zu ergeben, daß Herr Fahrulrozi einer dieser Zeugen war und daß seine Kassetten in Indonesien „beschlagnahmt" wurden. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/2407 Fragen 17 und 18): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob tschechische Opfer nationalsozialistischen Unrechts aufgrund des „Dekrets des Präsidenten der Republik (Tschechoslowakei) vom 25. Oktober 1945 über die Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der nationalen Erneuerung" (§ 7 Abs. 3) aus konfisziertem sudetendeutschen Vermögen entschädigt worden sind? Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob die Tschechische Republik bereit ist, das 1938 durch das Deutsche Reich und später auch aufgrund der Bene-Dekrete konfiszierte Vermögen der sudetendeutschen Konsumgenossenschaften, der Gewerkschaften und der Gliederungen der sudetendeutschen Sozialdemokraten zurückzugeben? Zu Frage 17: Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 18: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden in der Tat auch NS-Opfer aus dem von Sudetendeutschen konfiszierten Eigentum entschädigt. Allerdings wurden nach der kommunistischen Machtübernahme in der damaligen Tschechoslowakei Entschädigungen an Personen eingestellt. Bereits vorgenommene Entschädigungen wurden, mit Ausnahme von gewerblich nicht nutzbaren Einrichtungen, wieder rückgängig gemacht. Faktisch dürfte also damals -- ungeachtet des in der Frage genannten Dekrets - eine Entschädigung der NS-Opfer von tschechoslowakischer Seite nicht in nennenswerter Weise stattgefunden haben. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland für das Berufsbildungsprojekt in Guernica, Baskenland) Gerhard Zwerenz (PDS): Ich begrüße, daß die SPD jetzt diesen Antrag vorgelegt hat, und hoffe, daß in dieser Angelegenheit endlich etwas geschieht. Es wurde auch höchste Zeit, daß das Parlament wieder aktiv wird und seine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung wahrnimmt. Es ist jetzt fast sieben Jahre her, daß der Bundestag beschlossen hat, das Städtepartnerschaftsprojekt Pforzheim-Guernica zu unterstützen. Sieben vertane Jahre, in denen außer Versprechungen nichts geschehen ist. Dies ist ein Trauerspiel in doppelter Hinsicht: Es zeigt zum einen, wie diese Regierung mit dem Parlament umgeht. Bundestagsbeschlüsse können schlicht und einfach mißachtet werden. Es zeigt weiter, daß die Bundesregierung in diesem Jahr oft von der Schuld der Vergangenheit geredet hat, reden mußte, aber daß sie paßt, wenn es darum geht, die Rechnung zu bezahlen. Es muß in Erinnerung gerufen werden, daß die 1988 in Aussicht gestellte Förderung eines Berufsbildungsprojekts in Guernica ohnehin nur eine Verlegenheitslösung war. Die Abgeordneten Petra Kelly und Gert Bastian hatten 50 Jahre nach dem barbarischen Bombardement der deutschen Legion Condor eine eindeutige Versöhnungsgeste gefordert. Das von ihnen vorgeschlagene Friedenszentrum wurde damals aber abgelehnt. Inzwischen sind 58 Jahre seit der Bombennacht vergangen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Bundesregierung darauf hofft, daß über die Sache Gras gewachsen ist. An Versuchen, die deutsche Schuld zu leugnen, hat es im Verlauf der Debatten um Guernica ohnehin nicht gefehlt. Die deutsche Wehrmacht sei nicht offiziell verstrickt gewesen, war da zu hören. Außerdem seien nur „normale Kriegshandlungen" begangen worden. Richtig ist: Luftkrieg und Flächenbombardements gehören seit dem Zweiten Weltkrieg zum normalen Repertoire der Kriegsführung. Das macht sie keinen Deut weniger barbarisch. Ein Zeichen gegen diese Barbarei zu setzen, war das Anliegen Petra Kellys und Gert Bastians. Wir sollten jetzt wenigstens dafür Sorge tragen, daß überhaupt etwas geschieht. In Guernica sind Hoffnungen geweckt worden. Ohne den deutschen Beitrag von 12 Millionen DM kann das Berufsbildungsprojekt nicht verwirklicht werden. Unsere Unterstützung wäre im übrigen ja nicht nur ein Tribut an die Vergangenheit, sondern auch eine Investition in die Zukunft. In dieser Region muß dringend etwas gegen Jugendarbeitslosigkeit getan werden. In diesem Haushalt hat die Regierung 29 Millionen DM für den Bundeswehr-Reservistenverband bereitgestellt. Militärische Traditionspflege wird großgeschrieben, die kritische Aufarbeitung der militaristischen Vergangenheit möglichst kleingehalten. Ich appelliere an Sie, Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen, die finanziellen Zusagen an Guernica endlich wahrzumachen. Sonst diskreditieren wir uns selbst.
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    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat nun der Abgeordnete Manfred Grund.


Rede von Manfred Grund
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das im Jahre 1884 - wir hörten es vorhin schon - begründete und von der Bundesregierung in überarbeiteter Form vorgelegte Unfallversicherungsrecht muß - das ist wohl unbestritten - als Erfolgsgeschichte deutscher Sozialgesetzgebung bezeichnet werden. Ein Gesetz, das über einhundert Jahre hinweg - unterbrochen nur durch die Zeit des Nationalsozialismus - durch drei Staatssysteme hindurch, nämlich das deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik, Bestand gehabt hat und unter zum Teil grundverschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen beibehalten wurde, kann keine grundlegenden Fehler enthalten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist wohl richtig!)

Welches sind die Gründe für die erstaunliche Akzeptanz und Lebensdauer dieses Unfallversicherungssystems?
Das ist zum ersten sicher die Tatsache, daß es beiden Beteiligten - Arbeitgebern und Arbeitnehmern - im wesentlichen nur Vorteile bringt. Da sind zunächst auf der Arbeitgeberseite die Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht zugunsten einer Versicherung im Umlageverfahren und auf der Arbeitnehmerseite eine Lösung der Leistungsansprüche vom Verschulden sowie in der weiteren Entwicklung die immer stärkere Verlagerung auf die Prävention von Schadensfällen im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers und der Kostenvermeidung auf der Leistungsseite.

Manfred Grund
Zum zweiten hat die Gestaltung der Unfallversicherungsträger als selbstverwaltete paritätisch besetzte Körperschaften des öffentlichen Rechts und der damit erreichten Konsensschaffung in Fragen der Unfallursachenbeseitigung und Unfallfolgenkompensation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Erfolg dieses Systems beigetragen.
Später konnten weitere wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Ich nenne nur die Stichworte: Einführung der Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern, Unfallverhütungsbericht, Anpassung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklung, Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Kindergartenkinder, Schüler und Studenten und zuletzt die Anerkennung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die vor dem 1. Februar 1992 in den fünf neuen Ländern eingetreten sind, auch dann, wenn sie nach DDR-Recht, nicht aber nach bundesdeutschen Berufskrankheitenlisten als solche zu betrachten waren.
Heute umfaßt der Aufgabenbereich der Unfallversicherung in erster Linie die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, daneben die Heilbehandlung, Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und nach diesem Entwurf auch der sozialen Rehabilitation sowie die Entschädigung durch Geldleistungen.

(Vorsitz : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind zur Zeit 35 gewerbliche und 20 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie 54 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. 80 % der Wohnbevölkerung sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Festzustellen ist: Unser Unfallversicherungssystem hat sich bewährt, beruht auf einem Konsens aller beteiligten gesellschaftlichen Kräfte und ist auch den Anforderungen unserer sich wandelnden Gesellschaft gewachsen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Widerspruch bei der SPD)

Es gibt also keinen Anlaß, diesen Bereich grundsätzlich zu reformieren.
In diesem Licht ist auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes zu sehen. Er enthält keine grundsätzliche Neuordnung des Unfallversicherungsrechts; aber er sieht doch einige erwähnenswerte und zu begrüßende Verbesserungen vor. Eines der großen Probleme unseres Sozialrechts ist sicherlich die Tatsache, daß es trotz erheblicher Fortschritte bei der Vereinheitlichung in den letzten Jahren noch immer in einer Vielzahl verschiedener Gesetze und Verordnungen geregelt ist, was dazu führt, daß es für den Bürger, für den es eigentlich geschaffen wurde, unübersichtlich und unverständlich bleibt.
Das von der Bundesregierung im Entwurf vorgelegte Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit in das gesetzliche Unfallversicherungsrecht und in das Sozialrecht allgemein. Es ist zunächst Folge der formellen Neufassung dieses Rechtsbereichs. Der Entwurf faßt das Unfallversicherungsrecht übersichtlicher und straffer. Die Reichsversicherungsordnung als über 100 Jahre lang gültige Rechtsgrundlage des Sozialversicherungsrechts wird abgeschafft. Die einheitliche Kodifizierung des Unfallversicherungsrechts und seine Einordnung in das Sozialgesetzbuch VII stellt also einen weiteren folgerichtigen Schritt zur Vereinheitlichung und Systematisierung des Sozialversicherungsrechts, einen weiteren Fortschritt im Bemühen um die erfolgreiche Schaffung eines für die Bevölkerung durchschaubaren und für die Verwaltung leichter umsetzbaren einheitlichen Sozialrechts in Form des Sozialgesetzbuchs dar.
Ich möchte Sie im Zusammenhang mit den formellen Aspekten des Gesetzentwurfs noch auf Änderungen der Zuständigkeiten hinweisen. Gemäß § 116 des Entwurfs sind die Unfallversicherungen auch im Landesbereich durch rechtlich selbständige Träger, Unfallkassen, durchzuführen, die wie die Gemeindeunfallversicherungsverbände die gleichen Kompetenzen wie die Berufsgenossenschaften erhalten.
Dabei können die Landesregierungen unter folgenden Regelungsmodellen wählen: erstens Bildung einer oder mehrerer besonderer Unfallkassen nur für den Landesbereich mit einer Übergangsregelung bis Ende des Jahres 1996 oder zweitens Bildung einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich, wobei der Träger nicht den gesamten Bereich eines Landes umfassen muß.
Die Länder haben im übrigen auch in Zukunft die Möglichkeit, die Aufgaben der Unfallkasse für den Landesbereich durch einen Gemeindeunfallversicherungsverband im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Geschäftsführer durchführen zu lassen, was durch eine Verwaltungsvereinbarung zu regeln wäre.
In § 116 Abs. 2 des Entwurfs wird darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, daß mehrere Länder mit oder ohne Einbeziehung der kommunalen Unfallversicherung eine gemeinsame landesunmittelbare Unfallkasse bilden können.
Was im Bereich der Länder vorgesehen ist, wird auch im Bereich der Kommunen ermöglicht werden. Das geltende Recht sieht bei den Gemeinden die Bildung von Gemeindeunfallversicherungsverbänden und von Feuerwehr-Unfallkassen vor. Städte mit mehr als 500 000 Einwohnern können selbst zum Versicherungsträger bestimmt werden. Für die kommunale Unfallversicherung in den Stadtstaaten kann eine Unfallkasse errichtet werden, die gleichzeitig Träger der Unfallversicherung des Landes ist.
Ist die Unfallversicherung im kommunalen Bereich nicht von einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich durchgeführt, so sieht § 117 Abs. 1 im Gegensatz zur alten Rechtslage folgende Änderungen vor:
Erstens. Die Ausführungsbehörden der sechs Städte, die zur Zeit zu Unfallversicherungsträgern bestimmt sind, sollen in rechtlich selbständige Un-

Manfred Grund
fallkassen umgewandelt werden. Nach Auffassung des Bundesrates sollen diese Unfallversicherungsträger aber in den Gemeindeunfallversicherungsverbänden aufgehen.
Zweitens. Es wird die Möglichkeit geschaffen, einen gemeinsamen Träger für den Landes- und für den Kommunalbereich zu errichten. § 117 Abs. 3 hat insbesondere bei den Feuerwehr-Unfallkassen zu Besorgnis geführt. Hier sollen im Interesse größerer und leistungsfähigerer Einrichtungen neben einem gemeindlichen Unfallversicherungsträger besondere Feuerwehr-Unfallkassen nicht mehr neu entstehen. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehenden Feuerwehr-Unfallkassen können erhalten bleiben, können aber auch von den Landesregierungen landesübergreifend vereinigt werden.
Dieser § 117 wird von den Feuerwehr-Unfallkassen als Eliminierungsklausel empfunden. Anlaß zu dieser Befürchtung geben auch die Erfahrungen bei den Gründungen von Feuerwehr-Unfallkassen in den neuen Ländern, so z. B. in Thüringen. Gleichbehandlung und Statuserhalt sind Anliegen auch der deutschen Feuerwehren, gehen doch die Leistungen der Feuerwehr-Unfallkassen über die der gemeindlichen hinaus. Zudem sind die Leistungen der FeuerwehrUnfallkassen im Bereich der Schadensverhinderung und Prävention bereits heute vorbildlich.
In der weiteren parlamentarischen Diskussion sollte der § 117 nach Ansicht der deutschen Feuerwehren so abgeändert werden, daß durch ihn der Bestand der Feuerwehr-Unfallkassen nicht angetastet wird.
Neben formellen Verbesserungen entwickelt der Entwurf das Unfallversicherungsrecht in einigen Punkten auch durch inhaltliche Veränderungen weiter. Lassen Sie mich auf die wesentlichsten kurz eingehen.
Der Entwurf erweitert eine der drei Hauptaufgaben der Unfallversicherung, den Präventionsauftrag, um die Zuständigkeit für Erforschung und Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, durch die Unfallversicherungsträger branchenspezifisch konkretisiert und erweitert, können hierdurch im gesamten Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes erlassen werden. Staatssekretär Kraus hat hierauf schon hingewiesen. Die Erweiterung der Unfallverhütungspflicht stellt unbestritten einen Fortschritt dar und wird allgemein als geboten und sinnvoll erachtet.
Nun mag die bisherige Darlegung recht theoretisch daherkommen und mehr den Verwaltungsfachmann, den Arbeitgeber und die Verbände betreffen. Es gibt aber einen Bereich, der sehr anschaulich ist und insbesondere Kinder und Jugendliche betrifft. Der Versicherungsschutz von Kindergartenkindern wird auf den Besuch aller Tageseinrichtungen mit kindergartenähnlichem Charakter ausgeweitet. In § 2 des vorliegenden Entwurfes - Versicherung kraft Gesetzes - wird der Versicherungsschutz der nach der Reichsversicherungsordnung versicherten Personengruppen, also Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, auf Kinder in allen Tageseinrichtungen und auf die Teilnahme an bestimmten Betreuungsmaßnahmen für Schüler erweitert.
Die Funktion von Kindertageseinrichtungen hat sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen im Jahre 1971 wesentlich verändert. Ebenso gibt es keine klare Trennung zwischen Kindergarten, Schule und Hortbetreuung. In den neuen Bundesländern werden Kinder vom zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Kindergarten betreut. Hortbetreuung ist an der Schule und auch nach der Schule wiederum im Kindergarten oder durch freie Träger möglich.
Damit umfassen die Aufgaben der Tageseinrichtungen Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Der Hort hat inzwischen einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag und arbeitet mit den Schulen und mit den anderen Trägern zusammen.
Durch altersgemischte Gruppen besteht die Möglichkeit einer organisatorischen Einheit von Krippe, Kindergarten und Hort. Eine eindeutige Abgrenzung gibt es nicht mehr. Deshalb wird der Unfallversicherungsschutz auf alle Tageseinrichtungen - das sind Krippen, Horte und altersgemischte Einrichtungen - erstreckt. Zu überlegen bleibt, ob nicht die Betreuung von Kindern in Einrichtungen der Tagespflege in den Unfallversicherungsschutz mit einbezogen werden kann.
Der Versicherungsschutz der Schüler wird auf die Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht von in der Regel allgemeinbildenden Schulen erweitert. Eine Durchführung dieser Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Schule soll zukünftig ausreichen. Ohne diesen Zusatz würde sich der Versicherungsschutz nur auf solche Maßnahmen erstrecken, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang muß § 21 Abs. 2 des Entwurfs erwähnt werden. Diese Vorschrift soll sicherstellen, daß die Aufspaltung im Schulbereich - Sachkostenträger als Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung einerseits und Schulhoheitsträger andererseits - die Unfallverhütung nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung scheint mir gegenwärtig mangels Abstimmung zwischen Sachkostenträger und Schulhoheitsträger nicht ausgeschlossen.
Soweit Maßnahmen zum Schutz der Schüler erforderlich sind, die nicht dem äußeren Schulbereich - also Gebäude, Einrichtungen, sächliche Ausstattung betreffend -, sondern dem inneren Schulbereich zuzuordnen sind, wird folgerichtig neben dem Sachkostenträger - das ist in der Regel die Kommune - auch der Schulhoheitsträger - das sind meistens die Länder - in die Präventionsverantwortung einbezogen. Durch die Regelung erhöht sich im allgemeinen die Rechtssicherheit; im besonderen wird es keine gespaltene Sicherheit an den Schulen geben.
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den Bereich der Kindertagesstätten belastet die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Landes- und im kommunalen Bereich mit etwa 27 Millionen DM jährlich. Diesem Mehraufwand ste-

Manfred Grund
hen nicht quantifizierbare Entlastungen gegenüber, weil in diesem Bereich bereits heute der erweiterte Versicherungsschutz auf Satzungsgrundlage oder auf Grund von Privatversicherungen besteht.
Eine weitere positive Veränderung ist die vorgesehene jährliche Anpassung der Renten von Landwirten und ihren Ehegatten. Die jährliche Anpassung der Unfallrenten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung belastet die landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen einer Umlage in Höhe von 5 Millionen DM bis 10 Millionen DM jährlich. Die übrigen Neuregelungen sind nach Einschatzung der Bundesregierung kostenneutral.
Dies alles ist zu begrüßen und wird allgemein auch begrüßt. Der Bundesrat hat den Entwurf zu Recht als rechtssystematisch und sprachlich gelungen bezeichnet. Um so unverständlicher erscheint deshalb seine Ablehnung des vorliegenden Entwurfs.
Auf eine Forderung des Bundesrates möchte ich kurz eingehen, nämlich auf die nach einer gesetzlichen Vermutung für die Kausalität zwischen einem berufsbedingten Schadensrisiko und seiner Verwirklichung in einer Berufskrankheit in Verbindung mit der Verlagerung der Beweislast auf die Unfallversicherungsträger.
Ich habe Ihnen Geschichte und Ziele der gesetzlichen Unfallversicherung eben kurz ins Gedächtnis gerufen. Die Unfallversicherung hat im Falle eines Gesundheitsschadens - sei es durch Unfall, sei es durch eine Berufskrankheit - den Zweck, die Unternehmerhaftung, also eine Schadensersatzpflicht, abzulösen. Die Kausalität zwischen dem Verhalten eines Schädigers und dem eingetretenen Schaden als Voraussetzung für Schadensersatz halte ich für ein sinnvolles und gerechtes Zuordnungsprinzip unseres Rechtssystems - auch wenn das Risiko einer Schadensersatzleistung in Form einer Unfallversicherung umgelegt wird. Soll ein solches Prinzip außer Kraft gesetzt werden - das ist offensichtlich Ziel des Bundesrates -, sollte man gute Gründe dafür haben.
Natürlich ist der Arbeitgeber Nutznießer der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Er zieht seinen unternehmerischen Gewinn aus dieser Arbeitsleistung, im Grunde also auch aus den Risiken, die der Arbeitnehmer eingeht. Dieser Interessenlage wird der Entwurf der Bundesregierung aber schon dadurch vollkommen gerecht, daß er zugunsten der Arbeitnehmer erhebliche Beweiserleichterungsregelungen zu den schon bestehenden eingeführt hat. Die Tatsache, daß sich die Sozialpartner über die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einführung dieser Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vollkommen einig sind, sollte deutlich genug zeigen,

(Konrad Gilges [SPD]: Aber die Forderungen gehen weit darüber hinaus!)

daß eine Verzögerung dieses Entwurfs aus taktischen Gründen nicht zu verantworten wäre.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Es spricht jetzt die Abgeordnete Annelie Buntenbach.