Rede von
Hans-Ulrich
Klose
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Daß soziale Rechte, für die Sozialdemokraten jahrzehntelang gekämpft haben, in Deutschland heute vielfach mißbraucht werden, daß es inzwischen Sozialhilfeempfänger in der dritten Generation gibt, daß Sozialhilfe plus Schwarzarbeit den Menschen heute vielfach besser ernährt als normale Erwerbsarbeit, auch diese Tatsachen lassen sich mit dem Hinweis auf Mißbrauch in anderen Bereichen - zum Beispiel bei der Vergabe von Subventionen - bestenfalls relativieren, nicht aber verdrängen. Es bleiben Tatsachen.
So Ulrich Klose in seinem Wahlkreis zu Sozialhilfeempfängern der dritten Generation.
Wie bei allen Sozialsystemen so müssen wir auch bei der Sozialhilfe auf der einen Seite darauf achten, daß wir den Menschen eine Hilfe für ein menschenwürdiges Leben gewähren, auf der anderen Seite aber auf diejenigen achten, die mit ihrer Arbeit und Leistung das hohe Sozialhilfeniveau von heute überhaupt erst ermöglichen. Nur dann haben wir die Akzeptanz für die Sozialhilfe von heute.
Es wird immer gefragt: Wo sind denn die Arbeitsplätze? In der Bundesrepublik Deutschland erteilen wir jährlich zwischen 800 000 und 1 Million Arbeitserlaubnisse. Das sind alles Arbeitserlaubnisse an Ausländer, weil manche Arbeitsplätze nicht mit deutschen Arbeitskräften zu besetzen sind. Das betrifft z. B. die sozialen Dienstleistungsbereiche, Krankenhäuser, die Gastronomie, das Handwerk, das Baugewerbe und die Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, ich behaupte nicht, daß es möglich wäre, diese 800 000 oder 1 Million Fälle Arbeitslosenhilfeempfänger oder Sozialhilfeempfänger umzupolen. Aber angesichts der hohen Arbeitslosigkeit bei uns im Lande muß es doch unsere gemeinsame Anstrengung sein, einen Teil dieser Arbeitserlaubnisse auf arbeitslose Sozialhilfeempfänger umzusteuern.
Wer möchte also etwas dagegen haben, daß die Regelsätze nicht stärker steigen als die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer?
Wer möchte etwas dagegen haben, daß die Pflegesätze in den Einrichtungen genauso stark steigen wie die Bruttolöhne? Wer möchte etwas dagegen haben, daß wir einerseits die Hilfe zur Arbeit verstärken und andererseits eine Sanktion vorsehen, wenn zumutbare Arbeit angeboten und abgelehnt wird?
Bundesminister Horst Seehofer
Wer kann als vernünftiger Mensch in dieser Republik etwas dagegen haben, daß wir die Beschäftigung von Behinderten in Behindertenwerkstätten künftig besser entlohnen, als dies in der Vergangenheit der Fall war? Das ist doch ein sinnvolles Anliegen.
Wer möchte etwas dagegen haben, daß wir in den neuen Ländern die Sozialhilfebestimmungen, die noch nicht an die im Westen angeglichen sind, jetzt so angleichen, daß wir auf diesem Feld davon sprechen können, die soziale und die innere Einheit Deutschlands zu vollenden? Auch das ist beim Blindengeld und beim Pflegegeld Bestandteil dieser Sozialhilfereform, mit der wir die Niveaus zwischen Ost und West angleichen. Wer möchte eigentlich gegen diese Reform mit Augenmaß etwas haben?
Herr Kollege Büttner, Sie werden gleich wieder davon reden, daß die Bundesregierung die Lasten von der Arbeitslosenhilfe in Richtung Sozialhilfe verschiebt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist fertig. In der Arbeitslosenhilfe werden dadurch Kosten eingespart, daß Arbeit bezahlt, nicht aber nur Arbeitslosenhilfe gezahlt wird. Das ist das große Projekt von Norbert Blüm.
Die originäre Arbeitslosenhilfe, die fortfällt, werden wir gegenfinanzieren. Dazu befinden wir uns innerhalb der Regierung in sehr guten Gesprächen.
Natürlich bleibt es richtig, daß die wichtigste und beste Maßnahme ist, Sozialhilfebedürftigkeit von vornherein zu vermeiden. Da haben wir gerade in den letzten Monaten vieles geleistet. Ab dem nächsten Jahr werden die Kommunen durch die Einführung der Pflegeversicherung brutto um 11 Milliarden DM entlastet, weil die Pflegeversicherung die Kosten bei der Hilfe zur Pflege zum großen Teil übernimmt.
Wir haben gemeinsam die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und die Familienförderung beschlossen. Beides führt auch zu einer massiven Entlastung der Sozialhilfe. Gewerkschaften, Arbeitgeber und Bundesregierung haben ein Programm für Langzeitarbeitslose mit 3 Milliarden DM beschlossen, mit dem die Hoffnung und die Perspektive verbunden werden, daß wir 150 000 Arbeitslosenhilfe- und Arbeitslosengeldempfänger wieder dem Arbeitsmarkt zuführen können. Wir haben gesagt, daß wir im Herbst des nächsten Jahres eine Wohngeldnovelle vorlegen.
Diese Bundesregierung macht also durch ganz konkrete Maßnahmen mit dem Grundsatz ernst: Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit ist besser, als Sozialhilfe zu bezahlen.
Wer möchte etwas dagegen haben, daß wir das Lohnabstandsgebot im Bundessozialhilfegesetz klarer definieren? Wir wollen zwischen den unteren Einkommensgruppen und einem Sozialhilfehaushalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Lohnabstand
von 15 %. Ich glaube, es ist zwingend geboten, einen Unterschied zwischen der Höhe eines Erwerbseinkommens und der Höhe eines Sozialeinkommens in der Bundesrepublik Deutschland zu machen. Wir halten 15 % für richtig.
Die Verwirklichung der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und die höhere Familienförderung, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, führen zur Einhaltung des Lohnabstandsgebots im Westen der Republik von 15 %. Deshalb müssen die Sozialverbände endlich einmal damit aufhören, den Eindruck zu vermitteln, das Lohnabstandsgebot von 15 % würde im nächsten Jahr zu Kürzungen bei Leistungen für Familien oder Kinder führen. Umgekehrt ist es richtig. Die Verstärkung der Familienförderung in der Bundesrepublik Deutschland, die jetzt beschlossen worden ist, führt dazu, daß diese 15 % in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Überhaupt bin ich der Meinung, daß wir das Lohnabstandsgebot in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie durch eine ordentliche Familienförderung zu gewährleisten haben.
Was die neuen Länder betrifft, so setzen wir das Lohnabstandsgebot ohnehin erst 1999 in Kraft. Auch da wird der Eindruck vermittelt, ab dem nächsten Jahr komme der soziale Kahlschlag. Wir haben das Jahr 1999 gewählt, weil wir der Überzeugung sind, im zusammenwachsenden Deutschland würde es keinen Sinn machen, in einem wichtigen Bereich ein in Ost und West unterschiedliches Recht 1996 in Kraft zu setzen. Da ist es besser, wir warten bis 1999 ab und setzen es dann für Gesamtdeutschland in Kraft, weil wir dann für Gesamtdeutschland eine gemeinsame Einkommens- und Verbrauchsstatistik haben. Soviel zum Lohnabstandsgebot.
Kein vernünftiger Mensch kann etwas dagegen haben. Ich möchte Ihnen ersparen, all die Äußerungen aus der SPD zu zitieren, die dieses Lohnabstandsgebot im Kern begrüßen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich folgendes sagen. Der Bund spart bei der Sozialhilfereform keine Mark. Die Sozialhilfereform dient dazu, das Sozialhilferecht in sich gerechter zu gestalten, die Sozialhilfe auf Dauer finanziell zu stabilisieren und damit zu ermöglichen, daß wir Menschen, die Hilfe brauchen, auf hohem Niveau diese Hilfe auch gewähren.
Die Sozialhilfereform dient auch dazu, die Länder und Kommunen in Zukunft finanziell zu entlasten. Wer die Sozialhilfereform verhindert, trägt dazu bei, daß die Kommunen jährlich zwischen 2 und 3 Milliarden DM mehr belastet sind. Eine Verhinderung dieser Reform würde bedeuten, daß die Kommunen in den nächsten fünf Jahren bis zum Ende dieses Jahrhunderts in einer Größenordnung von 15 Milliarden DM mehr belastet werden. 15 Milliarden DM waren die Ausgaben für die gesamte Sozialhilfe Anfang der 80er Jahre.