Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! In einer haushaltspolitischen Debatte ist es eine Selbstverständlichkeit, daß wir Kritik an Kritikwürdigem üben und daß wir mit Lob, wo es Lobenswertes gibt, nicht zurückhalten.
Deshalb beginne ich bewußt mit einem Kompliment an den Bundesinnenminister. Mit der Berufung von Herrn Geiger zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben Sie eine ausgezeichnete
Personalentscheidung getroffen, zu der wir Sie beglückwünschen.
Das ist keine Nebensächlichkeit; denn angesichts der zunehmenden Bedrohung unserer verfassungsmäßigen Ordnung durch gewalttätige Gruppen und terroristische Aktivitäten unter den verschiedensten Vorzeichen hat sich die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit dem Ende des Kalten Krieges zwar verändert, aber an Bedeutung eher noch zugenommen.
Der Schutz unserer Verfassung, unserer verfassungsmäßigen Institutionen, ist zugleich unsere gemeinsame Aufgabe. Sie, Herr Kanther, haben als Innenminister dafür eine besondere Verantwortung. Deshalb, Herr Bundesinnenminister, muß ich Sie noch einmal auf ein Vorkommnis ansprechen, das in dieser Debatte bereits mehrfach erwähnt wurde.
Wir sind uns sicherlich alle darin einig, daß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht sakrosankt sind und daß abweichende Meinungen zu einer verfassungsrechtlichen Streitfrage innerhalb und außerhalb des Bundesverfassungsgerichts erlaubt sind. Wenn aber, wie es in diesem Sommer geschehen ist, einige Politiker über das Bundesverfassungsgericht herfallen wie eine Meute beißwütiger Hunde, dann ist das ein Angriff auf die Verfassung selbst, den wir nicht hinnehmen können.
Sie, Herr Kanther, als einer der Verfassungsminister hätten sich in dieser Situation zu Wort melden und vor das Bundesverfassungsgericht stellen müssen. Ihr Schweigen war ein schweres Versäumnis.
Ich verhehle dabei nicht, daß ich den Streit um das Kruzifix im Klassenzimmer in der Sache selbst nicht für so wichtig halte. Zwar ist es zu begrüßen, daß das Bundesverfassungsgericht das Erziehungswesen von staatlichen Zwängen freihalten will. Auf der anderen Seite - ich denke, das sollte unsere gemeinsame Überzeugung sein - sind christliche Symbole ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Kultur. Keine Schülerin und kein Schüler wird in seiner freien Entwicklung beeinträchtigt, wenn ein Schulzimmer mit christlichen Symbolen ausgeschmückt ist.
Denjenigen aber, die sich so unendlich aufregen und schon das christliche Abendland in Gefahr sehen, sei gesagt, daß wohl ein beträchtliches Maß an Heuchelei im Spiel ist. Das christliche Gewissen hätte sich besser dadurch bewiesen, wenn Sie auch nur einen Bruchteil Ihres Eifers, den Sie in die Pole-
Otto Schily
mik gegen das Kruzifixurteil investiert haben, für eine konstruktive Debatte zu dem Kirchenpapier über die soziale Frage in Deutschland genutzt hätten.
Ich warne im übrigen davor, eine manchem unliebsame Verfassungsgerichtsentscheidung zum Anlaß zu nehmen, an dem Verfahren der inneren Willensbildung des Bundesverfassungsgerichts herumzudoktern. Wer eine Zweidrittelmehrheit für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fordert, verlangt damit eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichts, wie Ernst Benda zu Recht kritisiert. Dazu werden wir uns niemals bereit finden.
Etwas anderes ist das Verfahren bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter, das korrigiert werden muß. Ich hoffe, daß darüber ein ernsthaftes Gespräch zwischen den Fraktionen in Gang kommt. Ich begrüße es sehr, daß Herr Kollege Eylmann dazu sehr beachtliche Ausführungen gemacht hat. Dabei geht es um die Stärkung der Legitimation des Bundesverfassungsgerichts und nicht um dessen Neutralisierung.
Wir müssen aber auch insgesamt auf eine Stärkung der Legitimation staatlicher Institutionen bedacht sein. Das ist ein Thema, das die Fraktionen dieses Hauses in unterschiedlicher Intensität unter dem Stichwort „Modernisierung der Verwaltung" beschäftigt. Meine Redezeit ist zu kurz, um in allen Einzelheiten darzulegen, wie nach unserer Auffassung die Modernisierung der Verwaltung vonstatten gehen kann. Ich muß mich auf einige grundsätzliche Bemerkungen beschränken.
Wir haben aber hoffentlich bald Gelegenheit, die entsprechenden Fragen in einer eigenständigen Debatte auf der Grundlage des von uns eingebrachten Antrages näher zu behandeln.
- Das ist vielleicht Ihr Verständnis von Demokratie, Herr Kollege, aber ich finde, wir sollten die Plenardebatte nicht vollkommen verkommen lassen und alles in die Ausschußsitzungen verbannen. - Die Bedeutung dieses Reformprojektes kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wer behauptet, die Modernisierung der Wirtschaft habe absoluten Vorrang und er könne die Modernisierung der Verwaltung vernachlässigen, täuscht sich gewaltig. Eine effiziente, leistungsstarke, bürgernahe Verwaltung gehört zu den wichtigsten Standortfaktoren. Sie ist für das Gedeihen der Wirtschaft unverzichtbar.
Ich darf dazu aus einem jüngst veröffentlichten Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zitieren. Es heißt dort:
Eine Politik, die den Rotstift vor allem an den öffentlichen Investitionen ansetzt, wird langfristig
kaum erfolgreich sein können, da öffentliche Investitionen in die Infrastruktur Voraussetzung für private Investitionen sind.
- Auch das ist ein Urteil gegenüber dem Haushalt, den wir hier diskutieren. -
Auch eine Politik, die sich darauf konzentriert, die sozialen Leistungen für Problemgruppen - Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger - zu kürzen, verursacht langfristig mehr Schaden denn Nutzen.
Es heißt weiter:
Mehr Erfolg versprechen dürfte eine grundlegende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, die darauf zielt, Flexibilität und Spielräume von Verwaltungshandeln zu verbreitern, bürokratische Hemmnisse abzubauen, Kosten- wie Verantwortungsbewußtsein zu schärfen, die Produktivität zu erhöhen und mehr Bürgernähe zu schaffen.
Diese Erkenntnisse sollte sich die Bundesregierung hinter die Ohren schreiben. Sie sollte vor allen Dingen bei sich selbst anfangen.
An Konzepten für eine Reform der öffentlichen Verwaltung fehlt es wahrlich nicht. Die Diskussion währt ja nun schon über einige Jahrzehnte.
Aber es fehlt an dem Willen der Bundesregierung, die meines Wissens schon über zwölf Jahre im Amt ist,
diese Konzepte umzusetzen. Mit ein paar Korrekturen und Schönheitsreparaturen ist es nicht getan, erst recht nicht mit der Verlautbarung von allerlei guten Vorsätzen.
Vor allem sollten Sie, Herr Bundesinnenminister, eine gute Gelegenheit, die so schnell nicht wiederkommt, nicht verpassen: Das ist der Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin. Wir wissen aus unseren privaten Erfahrungen: Ein Umzug ist immer eine gute Gelegenheit, altes Gerümpel loszuwerden.
Nun haben wir nicht die Möglichkeit, die Regierung zu wechseln oder Minister auszutauschen, aber Sie sollten diesen Umzug zur Modernisierung der Bundesverwaltung nutzen.
Wir haben Ihnen dazu in unserem Antrag „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung" konkrete Vorschläge unterbreitet. Der Umzug bietet die Möglichkeit zu einer umfassenden Reform der Ministerialverwaltung u. a. durch Verkleinerung der Ministerien, durch ihre Reorganisation, durch Einführung
Otto Schily
neuer Steuerungsinstrumente und durch Verselbständigung ausgegliederter Bereiche.
Ich möchte ausdrücklich auf ein von Professor Jann erstattetes Gutachten, das die Friedrich-Ebert-Stiftung Ende vergangenen Jahres veröffentlicht hat, verweisen. Professor Jann hat ein Konzept entwikkelt, das mit unseren Vorstellungen weitgehend übereinstimmt und das ich Ihnen wirklich zur Lektüre empfehlen möchte.
Ein solches Reformkonzept wäre, wenn es realisiert würde, mit beachtlichen finanziellen, sozialen und organisatorischen Vorteilen verbunden und läge genau in der Zielrichtung, die wir anstreben, nämlich eine modernisierte Verwaltung zu schaffen, die weniger kostet und mehr leistet.
Bisher haben Sie auf dem Gebiet der Modernisierung der Verwaltung nicht viel zuwege gebracht. Auch heute habe ich nicht mehr aus Ihrer Rede entnehmen können, Herr Kanther. Man muß auch kritisieren, daß Sie meinen, mit irgendeiner globalen Kürzung von Beschäftigtenzahlen weiterzukommen. Sie sollten sich vielleicht an einigen Artikeln orientieren, die erkennen lassen, daß Diätpillen zur Abmagerung auch nicht immer zur Gesundheit führen.
Die Einsetzung einer Kommission, Herr Kanther, wird auch kaum weiterhelfen, nicht zuletzt deshalb, weil Sie so wichtige Organisationen wie beispielsweise die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und Verbraucherverbände nicht beteiligen. Das Reformprojekt „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung" hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und nicht gegen sie vorangetrieben wird.
Gerade die großartigen Erfolge, die sozialdemokratisch regierte Kommunen bei der Modernisierung der Verwaltungen zu verzeichnen haben - ich nenne als Beispiele die Städte Saarbrücken und Heidelberg und den Main-Kinzig-Landkreis -, sind der Tatsache zu verdanken, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anfang an in den Reformprozeß einbezogen worden sind. Das hat die Leistungsbereitschaft und Motivation in ungeahntem Maße gefördert und zu höchst erstaunlichen Kostensenkungen und Leistungsverbesserungen geführt. Der Reformwille und der Ideenreichtum unter den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ungeheuer groß. Wenn wir diese Potentiale mobilisieren, können wir sicherlich auch die Widerstände gegen eine Reform der öffentlichen Verwaltung, die es hier und da auch gibt, überwinden.
Wenn wir über die Reform der öffentlichen Verwaltung reden, müssen wir leider noch auf einen Umstand eingehen, der der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen den Zugang zu den richtigen Erkenntnissen erheblich erschwert.
- Ja, ich kann es Ihnen sagen. Sie brauchen nicht so überrascht zu sein. Ich glaube, es wird Sie auch nicht so überraschen, Frau Kollegin.
Sie sind bedauerlicherweise - das trifft Sie besonders - in dem ideologischen Vorurteil befangen, daß in der Regel ein privatwirtschaftlicher Eigentümer dem staatlichen Entscheidungsträger oder jedenfalls die Organisationsprivatisierung vorzuziehen sei.
Diese dogmatische Fixierung auf Privatisierung ist gefährlich und verkennt, daß im Wettbewerb eine moderne staatliche Verwaltung oft sehr viel effizienter arbeitet als ein Privatunternehmen. Bekanntlich eignet sich auch nicht jede staatliche Aufgabe dafür, dem marktwirtschaftlichen Kalkül eines Privatunternehmens unterworfen zu werden.
Wir werden daher sehr sorgfältig zu unterscheiden haben, was der bessere Weg ist: Privatisierung oder Reorganisation der staatlichen Verwaltung. Außerdem lege ich großen Wert auf die Feststellung - da kämen wir vielleicht doch wieder zueinander -,
daß es eine falsche Alternative ist, wenn behauptet wird, es gäbe nur die Wahl zwischen einem staatlichen und einem privatwirtschaftlichen Entscheidungsträger. Es gibt auch noch etwas Drittes: die freie Trägerschaft, die aus einem freien Impuls gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnimmt, z. B. durch Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Auch das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren.
Ich will in der Kürze der Zeit noch ein weiteres Thema ansprechen. Im Zentrum der Innenpolitik steht die Wahrung des inneren Friedens. Wenn Sie dort den Konsens suchen, Herr Kanther, dann bin ich mit Ihnen einverstanden. Das umfaßt die entschiedene Verbrechensbekämpfung durch Repression und Prävention. Das erfordert aber auch, daß wir der Fremdenfeindlichkeit und anderen Spaltungstendenzen in der Gesellschaft entschlossen entgegenwirken. Ein wichtiges Instrument, den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft zu festigen, wäre ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, das wir hiermit nochmals anmahnen.
Von diesem sind wir, wie auch aus Kreisen der F.D.P. zugegeben wird, leider noch sehr, sehr weit entfernt. Da helfen auch nicht kleine Korrekturen, die sie jüngst verkündet haben.
Wenn die F.D.P. in der Bundesregierung noch irgend etwas zu sagen hat, sollte sie sich darum kümmern, daß die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bald auf den Weg gebracht wird. Leider hat sich wohl bisher nichts an der beklagenswerten Tatsache geändert, daß sich in vielen Fragen Innen- und Justizministerium wechselseitig blockieren.
Otto Schily
Was die Kriminalitätsbekämpfung angeht, werden wir ebenfalls an anderer Stelle über bestimmte Streitfragen zu sprechen haben. Ich will an dieser Stelle nur anmerken, daß wir einem offenen Meinungsaustausch darüber, ob es nicht an der Zeit ist, die bundespolizeiliche Komponente effizienter zu gestalten, nicht ausweichen dürfen.
Es freut mich, daß der Bundesinnenminister einer Pressemeldung aus dem Vormonat zufolge inzwischen auch die Bedeutung einer dezentralen Kriminalitätsbekämpfung und vor allem der Prävention erkannt hat. Ob allerdings der Appell von Herrn Kanther, die Eltern sollten ihren Kindern wieder mehr Fleiß, Pünktlichkeit, Arbeitsliebe, Ehrlichkeit und Höflichkeit sowie den Unterschied zwischen Recht und Unrecht beibringen, und die Kinder müßten auch Autoritäten wie ihre Eltern anerkennen, besonders hilfreich sein kann, ist zu bezweifeln.
- Das mag sein.
In einer Zeit, in der unsere Kinder tagtäglich von einer Bilderwelt überschwemmt werden, in der alle nur erdenklichen Abscheulichkeiten und Brutalitäten zur Steigerung von Einschaltquoten zur Schau gestellt werden, dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich in den Gedanken und Gefühlen der Kinder diese Bilder einnisten und an anderer Stelle ihr Handeln beeinflussen. Da müssen wir ansetzen, meine Damen und Herren.
Ein anderes Beispiel: Wenn wir es über Jahrzehnte hingenommen haben, daß Bestechung steuerlich auch noch belohnt wird, dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Kinder es mit der Ehrlichkeit nicht so genau nehmen.
Wenn steuerliche Ungerechtigkeiten nur halbherzig und zögernd und auf Druck des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden, darf es uns nicht erstaunen, daß die Kinder uns auf Ermahnungen antworten, die Politik sollte sich zuallererst an die eigene Nase fassen und selbst an die traditionellen Werte erinnern und sie beherzigen.
Wer den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht einebnen will, der muß sich der unhaltbaren Zustände in der Abschiebehaft annehmen und darf das nicht als Angriff auf den Asylkompromiß abzuwehren versuchen.
Ist es nicht nur hohles Pathos, wenn die Erziehung zur Arbeitsliebe gefordert wird, aber Jugendliche in großer Anzahl keinen Ausbildungsplatz, geschweige denn einen Arbeitsplatz finden?
Und Autorität der Eltern? Sie kann man nicht einfordern, Herr Kanther.
- Ich rede über eine Äußerung von Herrn Kanther. - Sie kann man nur durch Einsicht gewinnen. Verbrechensvorbeugung durch Erziehung: Gewiß, das ist ein gemeinsames Anliegen. Das heißt dann aber auch, der Erziehung den Rang zu geben, den sie verdient.
Auch das gehört in den Bereich der Modernisierung der Verwaltung: Es muß einen freiheitlichen Ansatz im Schulwesen geben. Das ist eine Auffassung, die in vielen Ländern der Bundesrepublik an Boden gewinnt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen bemerkenswerten Leitartikel unter dem Titel „Erziehung ohne Erzieher", den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" in dieser Woche veröffentlichte, aufmerksam machen. Konrad Adam verweist darin zu Recht darauf, daß mit dem Verzicht auf die personale Dimension die Erziehung nicht irgend etwas Beiläufiges einbüßt, sondern gewissermaßen ihre Seele damit verliert.
Meine Damen und Herren, aus dem europäischen Denken sind uns von Platon über Aristoteles bis zu Thomas von Aquin die vier klassischen Kardinaltugenden überliefert,
die da heißen: Klugheit - Prudentia -, Gerechtigkeit
- Justitia -, Tapferkeit - Fortitudo - und die Kraft, das rechte Maß einzuhalten - Temperantia.
- Ich dachte, Sie hätten einmal Strauß kennengelernt. Dann hätten Sie diese Zwischenbemerkung nicht gemacht, Herr Marschewski.
Ob und in welchem Ausmaß diese vier Kardinaltugenden bei der Bundesregierung anzutreffen sind, will ich nicht weiter vertiefen. Aber es wäre doch den Versuch wert, Herr Kanther, wenn Sie sich wenigstens bei der Modernisierung der Verwaltung diesen vier Kardinaltugenden annähern könnten.