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    Plenarprotokoll 13/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht über „Problemfelder und Lösungsansätze bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach G 10/§§ 100a, 100b StPO/AWG in modernen Telekommunikationssystemen"; Lateinamerika-Konzept der Bundesregierung; weitere aktuelle Fragen) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2879 B Rolf Köhne PDS 2880 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2880 C Gerhard Jüttemann PDS 2880 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2881 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 2881 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2881 B Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 2881 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2881 C Peter Conradi SPD 2881 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK 2881 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 2882 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 2882 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD 2882 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 2882 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/1347 vom 12. Mai 1995) Weitere Teilnahme des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im BMV Jürgen Echternach an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Bundesbaugesellschaft; Nachbesetzung dieses Aufsichtsratspostens MdlAnfr 4, 5 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 2882D, 2883 B ZusFr Peter Conradi SPD 2882D, 2883 B Transfer von Geldern der PDS nach Libyen MdlAnfr 6 Frederick Schulze CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMi 2883 D ZusFr Rolf Köhne PDS 2884 A Stärkung der Wettbewerbssituation der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie auf den internationalen Märkten MdlAnfr 9 Petra Ernstberger SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 2884 B ZusFr Petra Ernstberger SPD 2884 D Realistische Einschätzung des Walbestands angesichts der bevorstehenden Walfang-Verhandlungen MdlAnfr 12, 13 Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD) Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 2885B, D ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 2885B, D Forderung Japans in der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) nach einer quotierten Freigabe der Jagd auf Wale für Küstenfischer; Verletzung der IWC-Resolutionen durch die Bewohner der FäröerInseln MdlAnfr 14, 15 Monika Ganseforth SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 2886B, 2887 B ZusFr Monika Ganseforth SPD 2886D, 2887C ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 2887A, D Anteil der zur Waldbewirtschaftung herangezogenen Fremdfirmen; Einhaltung der Sozial- und Sicherheitsstandards durch diese Firmen MdlAnfr 16, 17 Heide Wright SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 2888 B ZusFr Heide Wright SPD 2888 D ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU 2889A Planungen des Bundesverteidigungsministeriums zum Bau eines „Mehrzweckschiffes"; Kosten MdlAnfr 19, 20 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2889C, 2890 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 2889D, 2890 C Tornado- und Kampfhubschraubertiefflüge in der Region Wetzlar; Schutz der Bevölkerung vor unzulässigen Tiefflügen MdlAnfr 22, 23 Erika Lotz SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2891 A ZusFr Erika Lotz SPD 2891 B Errichtung sog. Metzger-Schlachthöfe; Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie MdlAnfr 24 Petra Ernstberger SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2891 C ZusFr Petra Ernstberger SPD 2891 D Vorlage eines neuen Entwurfs zum Psychotherapeutengesetz MdlAnfr 25, 26 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2892 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 2892 B Sicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben MdlAnfr 27, 28 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 2893 A, 2894 A ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2893B, 2894 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2893D, 2895 A ZusFr Rolf Köhne PDS 2894 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Entwicklung der Ausbildungsplatzsituation in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den neuen Ländern Wolfgang Thierse SPD 2895 C Roland Richwien CDU/CSU 2896 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2897 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 2898 B Rosei Neuhäuser PDS 2899 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2900 C Dr. Peter Glotz SPD 2902 B Werner Lensing CDU/CSU 2903 A Renate Jäger SPD 2904 B Bärbel Sothmann CDU/CSU 2905 B Franz Thönnes SPD 2906 B Hans-Otto Schmiedeberg CDU/CSU . 2907D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 2908 C Nächste Sitzung 2909 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2911* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts 1995 - Haushaltsgesetz 1995 -, hier Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, Drucksachen 13/504 und 13/527 in der 31. Sitzung am 30. März 1995 2911* B Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts 1995 - Haushaltsgesetz 1995 -, hier Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf Drucksache 13/973 (neu) in der 31. Sitzung am 30. März 1995 2911* B Anlage 4 Einwände der amerikanischen Regierung gegen die Lieferung russischer Leichtwasserreaktoren für den iranischen Standort Buschir; Auswirkungen auf die New Yorker NPT-Konferenz MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/1265 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 2911* C Anlage 5 Gefährdung der Öffentlichkeit durch die im Strafvollzug praktizierten Erleichterungen (z. B. Hafturlaub, Freigang, vorzeitige Entlassung) MdlAnfr 1 - Drs 13/1347 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 2912* A Anlage 6 Abschluß einer vertraglichen Zusatzvereinbarung über die Begrenzung der öffentlichen Neuverschuldung der Teilnehmerländer an der Europäischen Währungsunion MdlAnfr 2 - Drs 13/1347 -Wolfgang Schulhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2912* C Anlage 7 Anzahl der Ende 1994 bei den US-Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer; Zukunft dieser Arbeitsplätze MdlAnfr 3 - Drs 13/1347 -Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2912* D Anlage 8 Steigerung des Gesamtenergieverbrauchs aus Biomasse MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/1347 -Wilhelm Dietzel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 2913* A Anlage 9 Arbeitslose Hochschulabsolventen 1991 bis 1994 MdlAnfr 18 - Drs 13/1347 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA 2913* D Anlage 10 Auswirkungen der Schließung des Ausbildungsbataillons der Bundesluftwaffe in Ulmen auf den benachbarten Standort Michel angesichts der Mitbenutzung des angeschlossenen Notlazaretts durch die dort stationierten US-Streitkräfte MdlAnfr 21 - Drs 13/1347 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2914* B Anlage 11 Bildung eines russisch-slowakischdeutsch-französischen Konsortiums zur Fertigstellung des Atomkraftwerks Mochovce MdlAnfr 29 - Drs 13/1347 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 2914 C Anlage 12 Änderungsvorschläge Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zur EG- Artenschutzverordnung MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/1347 - Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 2914* D Anlage 13 Stand der Altauto- und Elektronikschrottverordnung MdlAnfr 32 - Drs 13/1347 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 2915* B Anlage 14 Maßnahmen gegen eine weitere Versiegelung von Böden; Maßnahmen gegen irreparable Beschädigungen der Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen und Tieren durch Umweltchemikalien, wie PCB, Pestizide und Alkylphenole MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/1347 - Dr. Angelika Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 2916* B 37. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 17. 05. 95 Dr. Babel, Gisela F.D.P. 17. 05. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 17. 05. 95 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 05.95 Hartmut Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 17. 05. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17. 05. 95 Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 17. 05.95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 17. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 05. 95 Dr. Jens, Uwe SPD 17. 05. 95 Lange, Brigitte SPD 17. 05. 95 Marten, Günter CDU/CSU 17. 05. 95 * Marx, Dorle SPD 17. 05. 95 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17. 05. 95 Raidel, Hans CDU/CSU 17. 05. 95 Schmitt (Berg), Heinz SPD 17. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 17. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17. 05. 95 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 17. 05. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 17. 05. 95 Zumkley, Peter SPD 17. 05. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts 1995 - Haushaltsgesetz 1995 -, hier Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, Drucksachen 13/504 und 13/527 in der 31. Sitzung am 30. März 1995 (Seiten 2433 C bis 2435 D) Ich erkläre, daß ich in der namentlichen Abstimmung mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Michael Teiser (CSU/CDU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Anlagen zum Stenographischen Bericht Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts 1995 - Haushaltsgesetz 1995 -, hier Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf Drucksache 13/973 (neu) in der 31. Sitzung am 30. März 1995 (Seiten 2436 C bis 2438 D) Ich erkläre, daß ich in der namentlichen Abstimmung mit Nein gestimmt habe. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/1265 Fragen 29 und 30): In welchem Umfang teilt die Bundesregierung die Einwände der amerikanischen Regierung gegen die vorgesehene Lieferung von russischen Leichtwasserreaktoren für den iranischen Standort Buschir? Welche möglichen Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung der amerikanisch-russische Disput über das iranische Reaktorgeschäft auf die Erfolgschancen der New Yorker NPT-Konferenz (Non-Proliferation Treaty), insbesonders unter Betrachtung von Kapitel IV des Nichtverbreitungsvertrages? Zu Frage 29: Die Einwände der amerikanischen Regierung gegen die vorgesehene Lieferung russischer Leichtwasserreaktoren für den iranischen Standort Buschir beruhen nach Feststellungen amerikanischer Sprecher auf nachrichtendienstlichen Informationen der USA über das angebliche Streben des Iran nach einer Nuklearwaffenkapazität. Die amerikanische Regierung hat die Bundesregierung über diese Informationen bisher nicht im Detail unterrichtet. Die Bundesregierung vermag die amerikanischen Einwände daher nicht endgültig zu beurteilen. Die Bundesregierung selbst hat die Lieferung von Leichtwasserreaktoren an Iran schon vor Jahren aus exportkontrollpolitischen Gründen ausgeschlossen. Zu Frage 30: Die Delegationen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation haben es bisher vermieden, das russisch-iranische Reaktorgeschäft im Rahmen der NVV-Konferenz in New York direkt anzusprechen. Diese Frage wurde nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, während der Gespräche zwischen Präsident Clinton und Präsident Jelzin am 9./10. Mai 1995 in Moskau bilateral erörtert. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, daß die von der Bundesregierung angestrebte Konferenzentscheidung zugunsten einer unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des NW nicht beeinträchtigt wird. 2912* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1995 Anlage S Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1347 Frage 1): Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht an, daß die im Strafvollzug durchweg praktizierten Erleichterungen wie Haf t-urlaub und Freigang sowie vorzeitige Entlassung und Resozialisierung aufgrund fragwürdiger Prognosen in vielen Fällen erneuten Verbrechen Vorschub leisten und damit eine unerträgliche Gefährdung der Öffentlichkeit darstellen, und wie will die Bundesregierung durch entsprechende gesetzliche Vorschriften die Höherrangigkeit der öffentlichen Sicherheit und des Opferschutzes gewährleisten? Nach dem am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz soll der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Um dieses Vollzugsziel zu erreichen, sieht das Strafvollzugsgesetz Vollzugslockerungen wie Hafturlaub und Freigang vor, um den aus der Isolierung der Anstalt entstehenden Gefahren für die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu begegnen und damit eine Rückfallgefahr zu mindern. Die Ausgestaltung der Vorschriften über Lockerungen des Vollzuges zeigt, daß die Lockerungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den anderen Vorschriften des Gesetzes stehen. So gilt als oberste Maxime, daß ein Gefangener, von dem zu befürchten ist, daß er eine Lockerung zum Entweichen oder zu neuen Straftaten mißbrauchen würde, derartige Lokkerungen nicht erhält. Dies folgt auch aus dem weiteren Grundsatz des Strafvollzugsgesetzes, daß der Strafvollzug auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten während der Haftzeit und der Gewährleistung des strafgerichtlich angeordneten Freiheitsentzuges zu dienen hat. Die von den Vollzugsbehörden der Länder im Einzelfall vorzunehmenden Entscheidungen sind daher nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und den Interessen des Gefangenen zu treffen. Die Praxis des Strafvollzuges in den hierfür allein zuständigen Ländern zeigt, daß die Vollzugsbehörden diese Entscheidungen sorgfältig und verantwortungsbewußt treffen. So hat sich die Anzahl der Beurlaubungen seit dem Jahre 1977 nahezu verdreifacht, gleichzeitig ist aber der Anteil der Urlaube, aus denen Gefangene nicht freiwillig in die Anstalt zurückgekehrt sind, im gleichen Zeitraum kontinuierlich auf unter 1 % gesunken. Straftaten beurlaubter Gefangener oder Freigänger werden bundesweit nicht statistisch erfaßt. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß solche angesichts der Vielzahl von Lockerungsgewährungen in einem prozentual kaum meßbaren Bereich liegen. Insgesamt läßt sich sagen, daß sich das Instrument der Lockerungen des Vollzuges nach dem Strafvollzugsgesetz bewährt hat. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1347 Frage 2): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Wolfgang Grüger, zur institutionellen Absicherung des Stabilitätsziels der Europäischen Union eine vertragliche Zusatzvereinbarung zu treffen, welche nach Einführung der Währungsunion die Teilnehmerländer zwingt, die bisher als Maastricht-Kriterium geforderte Begrenzung der öffentlichen Neuverschuldung auch weiterhin einzuhalten? Für die Bundesregierung ist eine strikte Auslegung und Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien des EU-Vertrages unverzichtbar für den Übergang in die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Die finanzpolitischen Kriterien gelten lt. EU-Vertrag auch in der Endstufe. Darüber hinaus ist in der Endstufe ein verstärkter Sanktionskatalog für die Finanzpolitik vorgesehen. Die Bundesregierung begrüßt alle Anregungen zur stärkeren Sicherung der Haushaltsdisziplin auch nach dem Übergang in die Währungsunion und wird diese intensiv prüfen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/1347 Frage 3): Wie viele deutsche Arbeitnehmer waren Ende Dezember 1994 bei den Stationierungsstreitkräften der USA beschäftigt, und welche Entwicklung zeichnet sich im Hinblick auf den Dollarverfall und auf die Kündigung des WHNS-Abkommens (Wartime Host Nation Support) ab? Bei den US-Stationierungsstreitkräften waren Ende Dezember 1994 noch 27 743 zivile Arbeitnehmer beschäftigt. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat die Entwicklung des Wechselkurses zwischen der deutschen und der US-Währung den Truppenabbau und den damit in Zusammenhang stehenden Stellenabbau im Bereich der Zivilbeschäftigten in der Vergangenheit nicht beeinflußt; es gibt auch keinen Hinweis darauf, daß die veränderten Paritäten Einfluß auf den weiteren Verlauf der Truppenreduzierung haben werden. Von der Kündigung von Teilen des WHNS-Abkommens sind keine Stellen von Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte betroffen. Es ist vorgesehen, die mili- tärische WHNS-Organisation aufzulösen. Die Strukturen werden schrittweise innerhalb eines Jahres (bis Ende April 1996) abgebaut. Von der Auflösung der WHNS-Strukturen sind 278 zivile Beschäftigte betroffen. Im einzelnen handelt es sich um 2 Beamte, 66 Angestellte und 210 Arbeiter. Sie sind Angehörige der Bundeswehrverwaltung. Die Personalkosten hierfür werden von der US-Seite erstattet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Wilhelm Dietzel (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1347 Fragen 10 und 11): ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur 1,3 % des Gesamtenergieverbrauchs aus Biomasse gedeckt werden, während dies in Dänemark 12,1 %, in Irland 11,4 % und in Frankreich 5,3 % sind, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Förderung der klimafreundlichen Energiegewinnung aus Biomasse zu ergreifen? Wird die Bundesregierung das Ziel der bayerischen Landesregierung, bis zum Jahr 2000 5 % der Energie in Bayern aus Biomasse zu gewinnen, für die Bundesrepublik Deutschland übernehmen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Zu Frage 10: Nach den Schätzungen der AG Energiebilanzen stammt etwa die Hälfte des rund zweiprozentigen Beitrags der erneuerbaren Energien zum Primärenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland aus Biomasse. Andere Schätzungen kommen insbesondere beim Brennholz zu wesentlich höheren Einsatzwerten. Nach den Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (1995) lag der Anteil der Biomasse am Primärenergieverbrauch im Jahre 1991 in Dänemark bei 6,1 %, in Irland bei 1,1 % und in Frankreich bei 4,6 %. Die Bundesregierung räumt der energetischen Nutzung von Biomasse aus energie-, umwelt- und agrarpolitischen Gründen besondere Bedeutung ein. Bei der Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % auf der Basis 1990 zu verringern, kann auf den Beitrag der Biomasse nicht verzichtet werden. Als besonderer Vorteil gilt, daß bei Biomasse die Speicherung und Anpassung an die Nutzenergiebereitstellung im Vergleich zu einigen anderen erneuerbaren Energiequellen leichter realisierbar ist. Daher fördert die Bundesregierung die energetische Nutzung von Biomasse seit Jahren in erheblichem Umfang. Sie hat die Gründung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe unterstützt, die Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich nachwachsender Rohstoffe einschließlich ihrer energetischen Nutzung betreut. 1994 standen ihr hierfür rund 55 Millionen DM vom Bund zur Verfügung. Im Rahmen des ERP-Energiesparprogramms und des Umweltprogramms der Deutschen Ausgleichsbank werden zinsgünstige Kredite auch für Biomasseanlagen gewährt. Diese Zusagen beliefen sich von 1991 bis 1994 auf rund 155 Millionen DM. Ab 1995 ist vom Bundesministerium für Wirtschaft ein 4-jähriges Förderprogramm von insgesamt 100 Millionen DM vorgesehen. Damit sollen auch Biomasseverbrennungsanlagen und Biogasanlagen gefördert werden. Aufgrund der vergleichsweise großen Rentabilitätsnähe dieser Anlagen wird hier trotz der begrenzten Haushaltsmittel ein wirksamer Marktanreiz erwartet. Die Förderrichtlinien sollen in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Bundeshaushalts etwa Mitte des Jahres in Kraft treten. Zu Frage 11: Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die verstärkte energetische Nutzung der Biomasse in der Bundesrepublik einsetzen. Ein exaktes quantitatives Ziel bis zum Jahr 2000 wird sie dabei nicht festlegen, weil solche staatlichen Zielvorgaben für einzelne Energieträger auf Bundesebene nicht einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Energiepolitik entsprechen. Schätzungen von Prognos gehen davon aus, daß sich unter der Voraussetzung zusätzlicher Maßnahmen zugunsten erneuerbarer Energien ihr Anteil bis zum Jahr 2010 in etwa verdoppeln ließe. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1347 Frage 18): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über Umfang, Dauer und fachliche Ausrichtung arbeitsloser Hochschulabsolventen in Deutschland für die Zeit von 1991 bis 1994 vor? Über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen in der Zeit von 1991 bis 1994 übersende ich Ihnen als Anlage einige statistische Unterlagen. Die wesentlichen Ergebnisse sind folgende: Die Arbeitslosigkeit von Hochschulabsolventen in Westdeutschland ist seit dem Jahre 1991 - wie auch die Arbeitslosigkeit insgesamt - stetig angestiegen auf zuletzt im September 1994 156 200. Dabei handelt es sich zu 2/3 um Absolventen von Universitäten und zu 1/3 um Fachhochschulabsolventen. Ein besonders starker Zuwachs erfolgte von 1991 auf 1993 mit 24,6 %, während der Zuwachs 1993 zu 1994 bei rund 7 % lag. In den neuen Ländern gab es im September 1994 insgesamt rund 46 400 arbeitslose Akademiker. Gegenüber dem Vorjahr 1993 ist hier ein Rückgang um 10,5 % zu verzeichnen. Die Hochschulabsolventen haben nach wie vor eine verhältnismäßig niedrige qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote. Diese lag nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit im September 1994 in Westdeutschland - bezogen auf alle Erwerbspersonen (ohne Auszubildende und Soldaten) - bei 3,9 % für Universitätsabsolventen und bei 3,6 % für Fachhochschulabsolventen. Die Arbeitslosenquote für Akademiker betrug in Ostdeutschland im September 1994 8 %. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von Akademikern im Westen lag im September 1994 bei 7,1 Monaten (Vorjahr rund 6,5 Monate) bei einer Durchschnittsdauer der Arbeitslosigkeit aller Qualifikationsgruppen von 6,8 Monaten. In den neuen Ländern lag die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von Universitätsabsolventen bei 7,3 Monaten und die von Fachhochschulabsolventen bei 7 Monaten. Bezogen auf Fachrichtungen stellen in Westdeutschland die Ingenieure mit rund 38 000 arbeitslosen Hoch- und Fachhochschulabsolventen die größte Gruppe; es folgen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler sowie die Lehrer mit jeweils rund 20 000 Arbeitslosen. Diese Gruppen stellen auch in Ostdeutschland die höchsten Zahlen an arbeitslosen Akademikern. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1347 Frage 21): Welche Auswirkungen wird die im Rahmen des neuen Standortkonzepts der Bundeswehr beabsichtigte Schließung des Ausbildungsbataillons der Bundesluftwaffe in Ulmen, Kreis Cochem-Zell, das unter anderem ein Lazarett unterhält, auf den benachbarten Standort Büchel - sowohl in bezug auf die dort stationierten amerikanischen Streitkräfte (sog. A-Staffel) als auch den Standort insgesamt - unter Einbeziehung der Tatsache haben, daß für die A-Staffel des Standortes Büchel die Zusage für die Nutzung eines 200 Betten umfassenden Notlazarettes besteht, das bisher durch das Luftwaffenausbildungsbataillon des Standortes Ulmen sichergestellt wurde? Die geplante Auflösung des III. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 2 in Ulmen und damit verbunden die Aufgabe des Standortes hat keine Auswirkungen auf den Standort Büchel. Dieses Bataillon verfügt über kein, wie Sie sagen, „Notlazarett" . Es nimmt somit auch keine Unterstützungsaufgaben für den Standort Büchel und die dort stationierten US-Streitkräfte wahr. Im Verteidigungsfall sollte nach bisheriger Planung jedoch eine Reservelazarettgruppe, die jetzt ihren Mobilmachungsstützpunkt in Adenau hat, in Ulmen kriegsstationiert werden. Solche Reservelazarette stehen auch zur Unterstützung der sanitätsdienstlichen Versorgung verbündeter Streitkräfte zur Verfügung. Wie diese Unterstützung nach Aufgabe des Standortes Ulmen sichergestellt werden kann, wird derzeit noch untersucht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/1347 Frage 29): Trifft die Meldung der slowakischen Tageszeitung „SME" vom 10. Mai 1995 zu, daß nach Verhandlungen des Premierministers der Slowakischen Republik mit dem russischen Atomenergieminister Victor Michajlov eine Abmachung über die Bildung eines russisch-slowakisch-tschechisch-deutsch-französischen Konsortiums zur Fertigstellung des Atomkraftwerkes Mochovce getroffen worden ist, in der Rußland der Slowakischen Republik 45 Mio. Dollar in direkter Unterstützung und weitere 150 Mio. Dollar als Darlehen zugesichert hat? Die slowakische Seite hat ausdrücklich und wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Kernkraftwerksblöcke Mochovce 1 und 2 in der vorgesehenen Weise, d. h. im Einklang mit den Vorstellungen westlicher Experten, und mit maßgeblicher Beteiligung der französischen und deutschen Industrie nachgerüstet, fertiggestellt und in Betrieb genommen werden sollen. Zur Zeit bemüht sich die slowakische Seite um eine günstigere Strukturierung des finanziellen Rahmens für dieses Projekt und denkt dabei insbesondere an eine noch stärkere Beteiligung der russischen Industrie, die u. a. die Brennelemente liefern soll; in diesem Zusammenhang soll die russische Seite auch ihre Bereitschaft bekundet haben, Darlehen in der genannten Größenordnung für das Projekt bereitzustellen. Die Verhandlungen sind nach hiesigem Kenntnisstand aber noch nicht abgeschlossen. Bei den in der Frage außerdem angesprochenen 45 Millionen Dollar handelt es sich nach Auskunft von slowakischer Seite nicht um eine direkte Unterstützung, sondern um eine bestehende, aber bisher von russischer Seite noch nicht beglichene slowakische Forderung gegenüber Rußland. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/1347 Fragen 30 und 31): Wie beurteilt die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf der französischen Präsidentschaft zur EG-Artenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich der Besitz- und Vermarktungsverbote und der vorgeschlagenen Streichung von zahlreichen Arten aus den Anhängen der Verordnung? Welche eigenen Vorschläge wird die Bundesregierung bei den Beratungen des Entwurfs zur Formulierung von Besitz- und Vermarktungsverboten und der Ausgestaltung der Anhänge unterbreiten, beispielsweise hinsichtlich der Aufnahme wildlebender Vogelarten in die Anhänge A oder B und der Aufnahme von Tropenholzarten in Anhang D (Monitoringliste)? Zu Frage 30: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der französischen Präsidentschaft, die seit 1991 laufenden Beratungen zu dem Kommis- sionsvorschlag durch Begrenzung des Anwendungsbereichs (Nichteinbeziehung der Vermarktungsregelungen für Arten der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie) sowie die Verlagerung von bestimmten Detailfragen auf die Ebene der Durchführungsverordnung voranzubringen und im Juni den gemeinsamen Standpunkt zu verabschieden. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der französischen Präsidentschaft hinsichtlich einer Streichung der Besitzverbote aus dem Regelungsbereich der EG-Artenschutzverordnung, da dies den größten Spielraum für die Beibehaltung nationaler Besitzverbotsregelungen eröffnet. Die vorgeschlagene Streichung von nicht dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) unterliegenden Arten aus dem Verordnungsvorschlag wird von der Bundesregierung abgelehnt, da dies den international anerkannten Grundsätzen eines vorsorgenden Artenschutzes widerspricht. Zu Frage 31: Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor für die Beibehaltung des bislang in den Anhängen C Teil 1 und Teil e der geltenden EG-Artenschutzverordnung Nr. B626/82 festgeschriebenen Schutzgrades ein. Außerdem drängt sie darauf, daß hinsichtlich der Aufnahme von Nicht-WA-Arten zumindest der Standard des geänderten Kommissionsvorschlages gehalten wird. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung insbesondere für die Aufnahme aller Wildvogelarten in den Anhang D einsetzen, soweit diese nicht bereits wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit in den Anhängen A oder B aufgeführt sind. Im übrigen unterstützt die Bundesregierung das von der Kommission vorgeschlagene flexible Verfahren zur Änderung der Anhänge des Verordnungsvorschlages. Danach wird es - anders als im bisherigen langwierigen Ratsverfahren - möglich sein, kurzfristig Umstufungen in den Anhängen vorzunehmen oder weitere Arten aufzunehmen. Mit der Problematik der artenschutzrechtlichen Behandlung von Tropenholzarten befaßt sich in Kürze eine auf der letzten WA-Vertragstaatenkonferenz in Fort Lauderdale im November 1994 eingesetzte Holzarbeitsgruppe. Erst wenn die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vorliegen, kann geprüft werden, ob eine Aufnahme von Tropenholzarten in den Anhang D im Wege des Ausschußverfahrens in Betracht kommt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/1347 Frage 32): Wie ist der Stand der Altauto- und Elektronikschrottverordnung, und bis wann kann mit einem Kabinettentwurf gerechnet werden? Das Bundesumweltministerium erarbeitet gegenwärtig auf der Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den hierzu getroffenen Koalitionsvereinbarungen den Entwurf einer Elektronikschrott-Verordnung. Nach den Koalitionsvereinbarungen sollen hierbei Selbstverpflichtungen der Wirtschaft Vorrang haben. Das Bundesumweltministerium geht nach den bisher geführten Gesprächen davon aus, daß auf eine „schlanke" Verordnung nicht verzichtet werden kann, mit der nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit Mindestanforderungen über die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung bestimmter Produktgruppen wie Computer, Fernsehgeräte und sogenannten große „weiße Ware" (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen) festgelegt werden müssen. Frau Bundesministerin Dr. Merkel hat die Wirtschaft aufgefordert, bis Mitte des Jahres Vorschläge für freiwillige Maßnahmen vorzulegen. Die hiermit verbundenen Gespräche sollen noch vor der Sommerpause geführt werden. Danach wird zu entscheiden sein, ob von der Industrie bzw. von einzelnen Fachverbänden angekündigte Maßnahmen Regelungen des Verordnungsgebers entbehrlich machen. Dabei wird es maßgeblich sein, ob die betroffenen Wirtschaftszweige möglichst vollständig einer Selbstverpflichtigung beitreten werden. Das BMU hat in der vergangenen Legislaturperiode den Entwurf einer Altautoverordnung vorgelegt. Wesentliche Inhalte dieser Regelung sind: - Rücknahmeverpflichtung von Altautos durch den Hersteller, - umweltverträgliche Trockenlegung und Demontage der Altautos, - schrittweise Steigerung der Verwertung bisher nicht verwertbarer Materialien, - grundsätzliche Übernahme der Kosten zur Rücknahme und Verwertung durch den Hersteller, - Festlegung konkreter Anforderungen an Anlagen zur Lagerung, Behandlung und Verwertung von Altautos. Darüber hinaus sollen im Zuge der Produktverantwortung des Herstellers Anreize zur demontagefreundlichen Entwicklung und Konstruktion von Automobilen geschaffen werden, die zugleich Verbesserungen bei der Demontage und Verwertung von Altautos bzw. deren Teile bewirken. Als Reaktion hierauf hat die Wirtschaft (Automobilindustrie und Verwertungs-/Entsorgungsindustrie) ein freiwilliges Konzept zum Autorecycling vorgelegt. Wesentliche Unterschiede zum BMU-Entwurf einer Altautoverordnung bestehen darin, daß die Hersteller keine Rücknahme- und Verwertungspflichten übernehmen wollen und der Letztbesitzer 2916' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1995 die entstehenden Kosten bei der Altautoentsorgung mit den unabhängigen Entsorgungsbetrieben aushandeln, d. h. praktisch tragen soll. Als Alternative zur Altautoverordnung kommt durchaus auch eine freiwillige Lösung in Betracht, wenn - die ökologischen Ziele im wesentlichen erreicht werden (dies scheint bei dem VDA-Konzept durchaus möglich), - die durch KrWG abgeforderte Produktverantwortung zumindest teilweise erkennbar wird. Hierzu wird derzeit geprüft, inwiefern zwischen der ursprünglichen BMU-Position (Kosteninternalisierung durch den Hersteller beim Verkauf von Neuwagen) und der Position der Wirtschaft (Kostenübernahme durch den Letztbesitzer) eine konsensfähige Lösung erarbeitet werden kann. Bis zum Sommer dieses Jahres wird angestrebt, in Gesprächen mit den beteiligten Kreisen der Wirtschaft die Möglichkeiten einer freiwilligen Selbstverpflichtung auszuloten. Hierbei erlangt die Frage nach der Übernahme von Produktverantwortung durch die Automobilindustrie und damit die Modalitäten der Kostentragung eine zentrale Bedeutung. Sollte mit den beteiligten Kreisen der Wirtschaft eine Einigung auf kooperativem Wege nicht möglich werden, wird eine ordnungsrechtliche Lösung für erforderlich gehalten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/1347 Fragen 33 und 34): Welche Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angekündigte Bundesbodenschutzgesetz sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um einer weiteren Versiegelung von Böden mit ihren nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt effektvoll entgegenzuwirken? Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung etwaigen irreparablen Schäden der Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen und Tieren entgegenwirken, die durch bestimmte Umweltchemikalien, zum Beispiel synthetische Verbindungen wie Pestizide, Polychlorierte Biphenyle PCB, Alkylphenole, östrogene Wirkungen zeigten und nach Beobachtungen von Forschern spektakuläre Schäden der Fortpflanzungsfähigkeit von Tieren und Menschen herbeiführen können, auch unter dem Aspekt, daß sich möglicherweise Gefährdungen erst in späteren Generationen zeigen? Zu Frage 33: Zur Einschränkung weiterer Bodenversiegelungen soll im Zusammenhang mit dem Erlaß des z. Z. vorbereiteten Bundes-Bodenschutzgesetzes auch das Baugesetzbuch geändert werden. Vor allem die sog. Flächenverbrauchsklausel des Baugesetzbuchs, die zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden verpflichtet (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch), soll näher konkretisiert werden. Zielsetzung wäre, bei der Bauleitplanung die weitere Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu beschränken. Auch im Außenbereich - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - soll der Schutz des Bodens verstärkt werden. Vorhaben sollen in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden Weise ausgeführt werden. Einzelheiten werden derzeit noch mit den Ressorts erörtert. Zu Frage 34: Die Bundesregierung hat mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Gestörte Fruchtbarkeit durch Umweltgifte" vom 16. Dezember 1993 (BT- Drucksache 12/6464) zu dem von Ihnen angesprochenen Thema bereits ausführlich Stellung genommen. Danach läßt sich zusammenfassend sagen, daß eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit durch Schadstoffe aus der Umwelt prinzipiell denkbar ist, eindeutige Belege dafür aber nicht vorliegen. Demnach kann von „spektakulären Schäden der Fortpflanzungsfähigkeit" keine Rede sein. Dennoch ist vorsorgendes Handeln geboten. Nach Auffassung der Bundesregierung sind Anstrengungen erforderlich, um die Kenntnisse über die Belastungssituation in Deutschland zu verbessern. Gleichzeitig müssen Prüfmethoden zur Erfassung der hormonellen Wirksamkeit von Industriechemikalien entwickelt bzw. verbessert werden sowie Untersuchungen zur Ursachenerforschung im Hinblick auf einen vermuteten Rückgang der Fruchtbarkeit erörtert werden. Das Umweltbundesamt hat in einem ersten Schritt das Thema hormoneller Wirkungen von Umweltchemikalien, und hierbei insbesondere auch den Aspekt der Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit, Anfang März dieses Jahres in einem Fachgespräch mit Wissenschaftlern und Sachverständigen erörtert. (Die Ergebnisse des Fachgesprächs sollen demnächst in der Reihe UBA-Texte veröffentlicht werden.) Das Gespräch ergab, daß eine Beeinflussung der Fertilität durch hormonell wirksame Substanzen aus der Umwelt z. Z. weder bewiesen noch widerlegt werden kann, obwohl Verdachtsmomente für eine solche Wirkung bestehen. Als nächster Schritt ist eine Abstimmung im Kreis der betroffenen Ressorts über das Ergebnis des o. g. Fachgesprächs vorgesehen, um das weitere Vorgehen insbesondere im Hinblick auf die Forschung abzustimmen. Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, daß es sich bei der angesprochenen Thematik nicht um ein primär nationales Problem handelt. Die Fragestellung erfordert internationale Kooperation und Anstrengungen. Erste Kontakte zur US-amerikanischen Umweltbehörde wurden bereits hergestellt und sollen intensiviert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ihre zweite Frage.


Rede von Heidemarie Wright
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Trotzdem wäre natürlich interessant zu wissen, ob Sie feststellen können, wie viele Arbeitnehmer von dem betroffen sind, wonach ich gerade gefragt habe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kraus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wir können gern versuchen, das festzustellen.