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    Plenarprotokoll 13/33 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Ukraine, Herrn Olexandr Olexandrowitsch Moros, und seiner Delegation 2513 A Glückwünsche zum Geburtstag des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl sowie zu den Geburtstagen der Abgeordneten Stefan Heym und Anneliese Augustin . . . . . 2513 B Erweiterung der Tagesordnung . . 2513 B, 2588 A Absetzung von Tagesordnungspunkten 2513 D, 2655 B, 2655 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsführung der Staatsduma, Herrn Dr. Wladimir A. Bauer, und seiner Delegation 2526 D Tagesordnungspunkt 1: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Berliner Klimakonferenz sowie zu aktuellen Fragen der Kernenergie b) Vereinbarte Debatte zum 9. Jahrestag des atomaren Unfalls in Tschernobyl c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Durchführung von Sicherheits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen für die im Bau befindlichen Atomkraftwerke Temelin in der Republik Tschechien und Mochovce in der Slowakischen Republik zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das im Bau befindliche Atomkraftwerk Temelin in der Republik Tschechien unter rechtserheblicher Beteiligung bundesdeutscher Bürgerinnen und Bürger (Drucksachen 13/310, 13/106, 13/822) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tschernobyl (Drucksache 13/1195) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 2514 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 2519 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 2522 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2524 B Birgit Homburger F.D.P. 2526 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2529 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2529 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 2531 B Dr. Uwe Jens SPD 2532 D Dr. Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . 2533 C Anke Fuchs (Köln) SPD 2535 A Ernst Hinsken CDU/CSU 2536 A Walter Hirche F.D.P 2536 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . 2536 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 2538 A Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2542 A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2544 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . 2545 A Horst Kubatschka SPD . . . . . . 2545 C Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 2547 A Monika Ganseforth SPD 2547 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2547 D Dr. Rainer Ortleb F.D.P. . . . . . . . 2549 D Rolf Köhne PDS 2551 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 2552 C Monika Ganseforth SPD 2554 B Herbert Lattmann CDU/CSU . . . 2555 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 2556 A Rolf Köhne PDS . . . . . . . . . . 2557 D Christoph Matschie SPD 2558 A Michael Teiser CDU/CSU 2559 C Horst Kubatschka SPD 2561 A Dr. Hermann Scheer SPD (Erklärung nach § 30 GO) 2562 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . 2564 A Namentliche Abstimmungen 2564 B, C Ergebnisse 2575 A, 2577 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 13/1176) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 13/1196) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 13/ 1202) Erwin Marschewski CDU/CSU . . . . . 2565 A Dr. Peter Struck SPD 2567 C Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 2568 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2570 D Bernd Schmidbauer CDU/CSU . . . 2571 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 2572 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2574 B, 2582 C Dr. Gregor Gysi PDS 2579 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 2581 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . , 2582 D Norbert Gansel SPD . . . . . . . . . 2583 C Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Drucksache 13/1174) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 13/845) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. August 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/846) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) (Drucksachen 13/ 1041, 13/1187) e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) (Drucksache 13/867) f) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altschulden in der Landwirtschaft der neuen Länder (Drucksache 13/812) Zusatztagesordnungspunkt 8: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 (Drucksache 13/1173) 2585 D Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Drucksachen 13/121, 13/978) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Hauhaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der weiteren Abgeordneten der PDS zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Hilfen für die neuen Bundesländer - Erfolgreicher Aufbau Ost (Drucksachen 13/579, 13/833) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Standortübungsplatzes München („Panzerwiese") (Drucksachen 13/432, 13/910) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft „Lee-Barracks" in Mainz-Gonsenheim an die Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (GVG) (Drucksachen 13/ 551, 13/911) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der von den britischen Streitkräften freigegebenen bundeseigenen Wohnsiedlung in Hemer-Sundwig (Drucksachen 13/585, 13/912) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Teils der ehemaligen WGTGarnison Halle-Heide an die Stadt Halle (Drucksachen 13/646, 13/913) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines weiteren Teils der ehemaligen WGT-Garnison Halle-Heide an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/ 633, 13/914) h) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine weitere Finanzhilfe für Algerien zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Finanzhilfe für die Ukraine (Drucksachen 13/218 Nr. 17, 13/343 Nr. 2.8, 13/982) Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . 2587 B Zusatztagesordnungspunkt 9: Weitergeltung von Geschäftsordnungen (Drucksache 13/1201) Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1995 - Maßnahmenkonzept zur Stärkung der beruflichen Bildung) Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2588 B Dr. Peter Glotz SPD 2589 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2589 C Doris Odendahl SPD 2589 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2590 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . 2590 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2590 C Hans-Werner Bertl SPD 2591 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2591 B Klaus Barthel SPD 2592 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2592 D Hans-Werner Bertl SPD 2593 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . 2593 D Tilo Braune SPD 2594 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . 2594 A Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2594 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2594 B Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/ CSU 2594 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 2594 D Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde - Drucksache 13/1162 vom 21. April 1995 - Streichung der Mittel für den Küstenschutz MdlAnfr 1 Kurt-Dieter Grill CDU/CSU Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML . 2595 A Erweiterung der Bemessung (Quotierung) ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer im Baugewerbe auf andere Branchen; Ausreichen der Kontrollinstrumentarien zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung MdlAnfr 2, 3 Petra Ernstberger SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . 2595 B, 2596 C ZusFr Petra Ernstberger SPD . . . 2595 D, 2596 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 2595 D, 2597 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 2596 B ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 2597 B Schutz der Bürger vor explodierenden Abfallgebühren wegen des Baus überhöhter Müllverbrennungskapazitäten MdlAnfr 6 Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 2597 D ZusFr Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2598 A ZusFr Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2598 C Gesamtvolumen der Hermes-Bürgschaften für das Jahr 1994 (unterteilt nach westlichen Industriestaaten, osteuropäischen und GUS-Staaten und Entwicklungsländern) MdlAnfr 8, 9 Reinhold Robbe SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 2599 A, B Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes MdlAnfr 12, 13 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 2599 C ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . 2599 D ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . . 2600 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 2600 D ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2601 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 2602 A Kostenaufwand für den Jahresempfang 1993 im Bundeswehrstandort Bovigny in Belgien; Verdacht der Unterschlagung, Strafvereitelung und Nötigung im dortigen Bundeswehrmaterialdepot MdlAnfr 16, 17 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2602 B, 2603 A ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD 2602 C, 2603 B Übergabe der Studie des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes über die Rolle des Generals Dietl im Zweiten Weltkrieg an den Petitionsausschuß; Schließung der General-Dietl-Kaserne in Füssen MdlAnfr 19, 20 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2603 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 2603 D ZusFr Hans Georg Wagner SPD . . . . 2605 A ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 2605 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 2605 B ZusFr Christa Lörcher SPD . . . . . . 2605 C Einjährige Fahrerlaubnis für sich ständig in Deutschland aufhaltende Bürger aus Nicht-EU-Staaten vor Ablegung der deutschen Führerscheinprüfung MdlAnfr 28, 29 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2605 D, 2606 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2606 A, B Technischer Schwierigkeitsgrad der Gewinnung von waffenfähigem Uran aus Uransilizid-Brennelementen MdlAnfr 36 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 2607 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 2607 B Voraussetzungen für die Durchführung von Messungen an der Hochflußneutronenquelle in Grenoble (ILL) durch deutsche Wissenschaftler MdlAnfr 37 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 2608 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 2608 D Transferleistungen einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei nach Libyen MdlAnfr 57 Frederik Schulze CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 2609 C ZusFr Frederik Schulze CDU/CSU . . . 2609 D Einführung einer „Rechtstatsachensammelstelle" beim Bundeskriminalamt und einigen Länderbehörden zur Überprüfung der neuen Eingriffsbefugnisse der Polizei MdlAnfr 58, 59 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 2609 D, 2610 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 2610 B, 2610 C Nutzung von Verfahren der systematischen Aufgabenkritik in bezug auf die staatliche Tätigkeit; Prinzipien dieser Aufgabenkritik MdlAnfr 60, 61 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 2611 A, C ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . 2611 A, D Befristung von Rechtssetzungen als Mittel zum Abbau der Regelungsdichte MdlAnfr 72 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 2612 B ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . 2612 C Einführung von Controlling-Verfahren zur Ermittlung der Effektivität der Bundesverwaltung MdlAnfr 73, 74 Heinz Lanfermann F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 2612 D, 2613 A ZusFr Heinz Lanfermann F.D.P. . . . . . 2613 B Beitrag der Länder und Kommunen zur „Verschlankung" der öffentlichen Verwaltung MdlAnfr 77, 78 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 2613 C, 2614 A ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. . . . 2613 B, 2614 C Ina Albowitz F.D.P. zur GO 2614 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. zur GO 2614 D Finanzielle Bilanzierung der Administrationsarbeit in der Bundesverwaltung; Einführung der Doppik statt der Kameralistik als Steuerungsinstrument der öffentlichen Verwaltung MdlAnfr 80, 81 Ina Albowitz F.D.P. Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2615 B, D ZusFr Ina Albowitz F.D.P 2615 C, D Einrichtungen der Bundesverwaltung mit globaler Zuweisung der Mittel (Budgetierung); Ausdehnung dieses Prinzips auf weitere Bereiche MdlAnfr 82 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2616 B ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . 2616 C Übernahme der Forstbeschäftigten als Voraussetzung für den Erwerb ehemals volkseigenen Waldes in den neuen Bundesländern von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH MdlAnfr 83 Dr. Gerald Thalheim SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2616 D ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . . . 2617 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 2617 B ZusFr Thomas Krüger SPD 2617 B ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 2617 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 2617 C ZusFr Egon Susset CDU/CSU 2617 D Aktuelle Stunde betr. Schlanker Staat Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . 2618 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 2619 A Fritz Rudolf Körper SPD 2619 D Rolf Kutzmutz PDS 2620 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 2621 D Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . 2622 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 2623 D Thomas Krüger SPD 2625 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 2626 C Otto Schily SPD 2627 B Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. April 1994 zu den Konsequenzen des Inkrafttretens des Dubliner Übereinkommens für einige Bestimmungen des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen (Bonner Protokoll) (Drucksachen 13/24, 13/848) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/189) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/190) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/191) e) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/767) f) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 13/809) g) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 1104) h) Antrag der Fraktion der SPD: Besonderer Aufenthaltsstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (Drucksache 13/741) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/1188) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 13/1189) hi Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 1194) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 2629 A Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 2631 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2633 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 2534 C Christina Schenk PDS 2636 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 2637 D Jochen Welt SPD . . . . . . . . . . 2639 B Dr. Gero Pfennig CDU/CSU . . . . . 2641 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie über die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (Umweltgutachter- und Standortregistrierungsgesetz (USG]) - (Drucksache 13/1192) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 2642 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2644 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2646 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . 2647 C Wolfgang Bierstedt PDS 2649 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2650 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2650 D Marion Caspers-Merk SPD . . . . . . 2651 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 2652 D Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . . . 2653 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Christa Luft und der weiteren Abgeordneten der PDS: Zukunftssicherung von Sozialstaat, Arbeit und Lebensstandort (Drucksache 13/702) Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . 2656 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . 2657 C Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . 2658 D Uwe Lühr F.D.P. . . . . . . . . . . . 2660 B Nächste Sitzung 2661 C Berichtigung 2661 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2663* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/889 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1995 in der 29. Sitzung am 28. März 1995 . . . 2663* C Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Margarete Späte (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/889 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1995 in der 29. Sitzung am 28. März 1995 . . . 2663* D Anlage 4 Forschungsbedarf in der Suchtprävention MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/1162 - Dr. Wolfgang Wodarg SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . 2663* D Anlage 5 Verschiebung des Castor-Transports von Philippsburg nach Gorleben MdlAnfr 7 - Drs 13/1162 -Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 2664* B Anlage 6 Gesamtvolumen der Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte 1994 und Hauptabnehmerländer; Kriterien für die Einstufung der einzelnen Länder MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/1162 -Dr. Ingomar Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 2664* C Anlage 7 Lieferung deutscher Waffen, insbesondere deutscher Leopard-Panzer, nach Kroatien MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/1162 -Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . 2664* D Anlage 8 Vorurteilsfreie Überprüfung der Organisation und Finanzierung des Jahresempfangs 1993 am Bundeswehrstandort Bovigny (Belgien) durch das Streitkräfteamt MdlAnfr 18 - Drs 13/1162 -Hildegard Wester SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . 2665* B Anlage 9 Teilnahme aller Zivildienstleistenden an einem Einführungslehrgang MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/1162 -Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . 2665 C Anlage 10 Thematisierung der Menschenrechtsverletzungen an Frauen in China, insbesondere der Zwangsabtreibungen, bei der Weltfrauenkonferenz in Peking; Zusammensetzung der deutschen Delegation MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/1162 - Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 2666* A Anlage 11 Erstellung einer zukunftsorientierten Verkehrskonzeption MdlAnfr 25 - Drs 13/1162 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2666* B Anlage 12 Aufhebung der EG-Verordnung Nr. 2407/ 92 betr. Betriebsgenehmigungen für Fluggesellschaften; Vermeidung von Nachteilen im Falle einer völligen Privatisierung der Lufthansa MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/1162 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2667* A Anlage 13 Flächendeckender Ausbau eines Breitband-Kommunikationsnetzes ( „Informations-Highway ") in Deutschland; Pilotprojekte MdlAnfr 30 - Drs 13/1162 Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 2667* C Anlage 14 Gesundheitliche Nachteile, wie z. B. Krebs oder Grauer Star, durch die Nutzung von Mobiltelefonen MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/1162 -Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 2667* D Anlage 15 Festlegung von Mindestqualifikationen zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife für die Einschreibung zu bestimmten Universitätsstudiengängen MdlAnfr 35 - Drs 13/1162 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 2668* B Anlage 16 Leugnen einer Kenntnis der schweren Vorwürfe des „Spiegel" vom 10. April 1995 durch Staatsminister Bernd Schmidbauer und die Leitung des Bundesnachrichtendienstes MdlAnfr 38 - Drs 13/1162 -Freimut Duve SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2668* D Anlage 17 Zeitpunkt der Information des Bundeskanzlers über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes beim Münchener Plutoniumhandel; Einsatz von V-Leuten durch den Bundesnachrichtendienst MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/1162 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2669* A Anlage 18 Verwendung der Tarnbezeichnung „Operation Hades" durch den Bundesnachrichtendienst für den Münchener Plutoniumhandel; erste Erkenntnisse und Hinweise an Staatsminister Bernd Schmidbauer und BND-Präsident Konrad Porzner MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/1162 - Dr. Peter Struck SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2669* D Anlage 19 Brief des Leiters der BND-Residentur in Madrid an die Zentralstelle in Pullach mit Hinweisen zum Plutoniumschmuggel; Anfrage bei Staatsminister Schmidbauer nach dem finanziellen Wert von Hinweisen zum Plutoniumschmuggel MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/1162 - Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2670* A Anlage 20 Fach- und Dienstaufsicht zu den Vorgängen um den Münchener Plutoniumhandel; Rolle des Referates 11A des Bundesnachrichtendienstes MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/1162 -Katrin Fuchs (Verl) SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2670* A Anlage 21 Produktions- und Herkunftsort des Münchener Plutoniums MdlAnfr 47 - Drs 13/1162 -Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2670* C Anlage 22 Verbot des Staatsministers Bernd Schmidbauer an den Bundesnachrichtendienst zur Nachfrage nach illegalem Nuklearmaterial; Belobigung von Bundesnachrichtendienstmitarbeitern im Zusammenhang mit dem Plutoniumhandel MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/1162 -Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 2670* C Anlage 23 Ausstattung der deutschsprachigen WillyBrandt-Schule in Warschau mit einer Sekundarstufe II; Kooperation mit Österreich und/oder der Schweiz zur Finanzierung der Lehrkräfte MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/1162 - Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2670* D Anlage 24 Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der deutschen Willy-Brandt-Schule in Warschau MdlAnfr 52 - Drs 13/1162 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2671* C Anlage 25 Schutz deutscher Arbeitnehmer gegen den Mißbrauch des Artikels 73 des Zusatzabkommmens zum NATO-Truppenstatut durch die US-Streitkräfte MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/1162 -Dr. Hansjörg Schäfer F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2671* D Anlage 26 Stellungnahme des türkischen Botschafters zu den andauernden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei MdlAnfr 55 - Drs 13/1162 -Otto Reschke SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2672* B Anlage 27 Auswirkungen des Handels deutscher Behörden zur Aufklärung des PlutoniumTransfers auf die Beziehungen zu Rußland MdlAnfr 56 - Drs 13/1162 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2672* C Anlage 28 Überwachung des elektronischen Nachrichtenverkehrs innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland; Einführung gesetzlicher Regelungen zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angesichts des extensiven Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen und Behörden MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/1162 -Jörg Tauss SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 2672* D Anlage 29 Instrumentarien der Personalplanung und Personalentwicklung in der Bundesverwaltung; bessere Bezahlung begabter junger Menschen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 64, 65 - Drs 13/1162 -Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 2673* D Anlage 30 Anstiftung von Personen zu strafbaren Handlungen durch Mitarbeiter der Polizei im Zusammenhang mit Nukleareinkäufen MdlAnfr 66 - Drs 13/1162 -Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 2674* C Anlage 31 Zuständigkeit deutscher Dienststellen und Behörden für die Aufklärung des „Plutoniumschmuggels" vom August 1994 MdlAnfr 67, 68 - Drs 13/1162 -Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 2674* D Anlage 32 Zusammenarbeit deutscher, spanischer und russischer Behörden zur Aufklärung des Münchener Plutonium-Transfers MdlAnfr 69 - Drs 13/1162 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 2675* A Anlage 33 Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des bayerischen Landeskriminalamtes bei der Klärung der Münchener Plutoniumaffäre; Amtshilfe spanischer Behörden MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/1162 -Günter Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 2675* C Anlage 34 Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von Plutonium in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 84 - Drs 13/1162 -Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 2676* A Anlage 35 Amtliche Mitteilungen 2676* D 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Beginn: 9.00 Uhr Prädentin Dr. Rita Süssmuth: Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet. Ich möchte Sie nach der Osterpause ganz herzlich begrüßen. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, möchte ich auf der Ehrentribüne den Präsidenten des Parlaments der Ukraine, Herrn Olexandr Moros, und seine Delegation ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall) Heute morgen beginnt Ihr offizielles Programm im Deutschen Bundestag mit vielen Gesprächen und Begegnungen mit Parlamentskollegen. Sie sind zu einem wichtigen Zeitpunkt hier. Wir wissen um die I Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit Ihnen. Noch einmal: Herzlich willkommen! Dann möchte ich der Kollegin und den Kollegen gratulieren, die in der Osterpause einen besonderen Geburtstag feierten. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl feierte am 3. April seinen 65. Geburtstag. Nachträglich unser aller herzlichster Glückwunsch. (Beifall - Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS/90/DIE GRÜNEN]: Zeit für die Rente!) - Das entscheiden ja nicht Sie. Am 10. April feierte der Abgeordnete Stefan Heym seinen 82. Geburtstag. (Beifall) Unsere Kollegin Anneliese Augustin feierte am 24. April ihren 65. Geburtstag. (Beifall) Allen unsere besten Glückwünsche. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt: 1. Beratung des Antrags der Abgeordneten Ursula Schönberger, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tschernobyl - Drucksache 13/1195 - 2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Manfred Such, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - Drucksache 13/1176 - 3. Beratung des Antrags der Fraktion der SPI): Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - Drucksache 13/1196 - 4. Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - Drucksache 13/1202 - 5. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes - Drucksache 13/1188 - 6. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes - Drucksache 13/1189 - 7. Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes - Drucksache 13/1194 - 8. weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzug zu TOP 9) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 - Drucksache 13/1173 - Zugleich soll von der Frist für den Beginn der Beratung, soweit dies erforderlich ist, abgewichen werden. Der in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 1995 überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträglich dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Mitberatung überwiesen werden: Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz -[SFHÄndG]) - Drucksache 13/27 - Des weiteren ist vereinbart worden, die Gesetzentwürfe der Gruppe der PDS unter Punkt 6 b und c der Tagesordnung abzusetzen. Die Beratungen ohne Aussprache - Tagesordnungspunkte 9 und 10 - werden vor der Befragung der Bundesregierung aufgerufen. Die Beratung der Vorlagen unter Tagesordnungspunkt 2 sowie der Zusatzpunkte 5 bis 7 erfolgt erst nach der Fragestunde. 2514 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Präsidentin Dr. Rita Süssmuth Ich gehe davon aus, daß Sie damit einverstanden sind und wir so verfahren können. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 c und Zusatzpunkt 1 auf: 1. a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Berliner Klimakonferenz sowie zu aktuellen Fragen der Kernenergie b) Vereinbarte Debatte zum 9. Jahrestag des atomaren Unfalls in Tschernobyl c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuß) - zu dem Antrag der Fraktion der SPD Durchführung von Sicherheits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen für die im Bau befindlichen Atomkraftwerke Temelin in der Republik Tschechien und Mochovce in der Slowakischen Republik - zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Albert Schmidt (Hitzhofen), Gerald Häfner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das im Bau befindliche Atomkraftwerk Temelin in der Republik Tschechien unter rechtserheblicher Beteiligung bundesdeutscher Bürgerinnen und Bürger - Drucksachen 13/310, 13/106, 13/822 - Berichterstattung: Abgeordnete Kurt-Dieter Grill Wolfgang Behrendt Dr. Jürgen Rochlitz Dr. Rainer Ortleb ZP1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ursula Schönberger, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tschernobyl - Drucksache 13/1195 — Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend) Finanzausschuß Zur Regierungserklärung und zur vereinbarten Debatte liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Regierungserklärung ebenfalls einen Entschließungsantrag eingebracht. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache im Anschluß an die Regierungserklärung drei Stunden vorgesehen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Wir können so verfahren. Ich erteile nun zur Abgabe einer Regierungserklärung das Wort der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Frau Angela Merkel. Dr. Angela Merkel, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 7. April 1995 ging in Berlin eine der größten internationalen Konferenzen zu Ende, die bislang in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben: die erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. 170 Staaten waren vertreten; rund 1 000 Delegierte, 1 000 Beobachter - insbesondere von Nichtregierungsorganisationen - und ca. 2 000 Medienvertreter nahmen an der Konferenz teil. Ich glaube, man kann sagen, daß Deutschland seine Rolle als Gastgeber gut erfüllt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Die reibungslose Organisation und vieles andere mehr haben nach meinem Eindruck bewirkt, daß diejenigen, die an dieser Konferenz teilgenommen haben, gerne in Deutschland gewesen sind. Sie sind auch gerne in die neue, vereinigte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, nach Berlin, gekommen und haben sich dort wohl gefühlt. Auch das ist ganz wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, entgegen allen pessimistischen Erwartungen konnten wir auf der Berliner Konferenz erfolgreich die Weichen für den Folgeprozeß zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention stellen. (Lachen bei der SPD) Natürlich haben sich viele von uns gewünscht, daß es schneller geht und mehr Ziele erreicht werden können. Aber jeder, der sich in der Materie auskennt, weiß, daß es keinen Stillstand geben wird. Es wird weitergehen, die Weichen sind gestellt. Ich halte das für ein ganz wichtiges Ergebnis. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Schaukelpferd! - Weitere Zurufe von der SPD) - Wenn dies selbst die Nichtregierungsorganisationen sagen, dann brauchten Sie wenigstens nicht zu schreien. Ich verlange ja nicht, daß Sie klatschen. (Zustimmung bei der CDU/CSU) Wir haben das „Berliner Mandat" für Verhandlungen über verschärfte Verpflichtungen zur Treibhausgasbegrenzung und -reduktion verabschiedet, wir haben eine Pilotphase für die gemeinsame Umsetzung von Projekten gestartet, und, meine Damen und Herren, Bonn wird der Sitz für das Sekretariat dieser international bedeutsamen Konvention werden. Dadurch werden natürlich in Zukunft viele Aufgaben auf uns zukommen. Lassen Sie mich diese drei Punkte vertiefen. Die Klimarahmenkonvention von Rio beschränkt sich auf Verpflichtungen der Industriestaaten bis zum Jahre 2000. Es ist heute nicht festgelegt, wie es nach Bundesministerin Dr. Angela Merkel dem Jahre 2000 weitergehen wird. Wir wissen auch nach dem Bericht, den Professor Bolin vom IPCC, dem internationalen Wissenschaftsgremium, das sich mit Stand und Auswirkungen der Klimaveränderungen befaßt, gegeben hat, daß dringender Handlungsbedarf gegeben ist und die bisherigen Verpflichtungen nicht angemessen sind. Deshalb ging es in Berlin um die Verabschiedung eines substantiellen Verhandlungsmandats für neue Verpflichtungen. Die Verhandlungen für das „Berliner Mandat" waren schwierig. Aber wir sind übereingekommen, daß die Verpflichtungen für die Industrieländer verschärft werden müssen. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir haben dies aber nicht so allgemein belassen, sondern ganz klar gesagt: Begrenzungs- und Reduktionsziele sind für die Jahre 2005, 2010 und 2020 notwendig. Wir haben ferner gesagt, daß es um Verpflichtungen der Industrieländer geht, nicht aber um neue Verpflichtungen der Entwicklungsländer. Allerdings müssen auch die Entwicklungsländer die Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen beschleunigt vorantreiben. Wir haben mit den Verhandlungen eine Arbeitsgruppe beauftragt. Der Protokollentwurf der Gruppe Kleiner Inselstaaten wird Bestandteil dieser Verhandlungen sein. Wir haben festgelegt, daß das zu erwartende Protokoll bei der dritten Vertragsstaatenkonferenz 1997 verabschiedet werden soll. Meine Damen und Herren, jeder, der weiß, mit welcher Position die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union in die Verhandlungen gegangen sind, weiß auch, daß wir wesentliche Ziele unserer Verhandlungsposition durchsetzen konnten. Dies war durch die klare Haltung der Europäischen Union sowie dadurch möglich, daß viele Entwicklungsländer eine sehr offensive Rolle auf dieser Konferenz gespielt haben. Ich danke allen, die hieran mitgewirkt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Jeder, der die Konferenz und die Vorbereitungskonferenzen für diese erste Vertragsstaatenkonferenz miterlebt hat, weiß, daß wir außerordentlich schwierige Verhandlungen bis zum Jahr 1997 vor uns haben. Jeder weiß auch, daß zwei Jahre nicht sehr viel Zeit sind. Ich möchte deshalb ganz klar sagen: Die Bundesregierung wird mit allem Nachdruck für anspruchsvolle Protokollverpflichtungen eintreten. Wir werden zusammen mit unseren Partnern in der Europäischen Union bei den jetzt folgenden Schritten zu einem Klimaprotokoll erneut die treibende Kraft sein, und ich möchte mich ganz herzlich bei Bundeskanzler Helmut Kohl dafür bedanken, daß er mit seinen klaren Aussagen und Forderungen auf der Konferenz ganz wesentlich dazu beigetragen hat, daß bei den Verhandlungen der Durchbruch erreicht werden konnte. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Widerspruch bei der SPD) - Jeder, der dabei war, weiß dies. Ich sehe nicht ein, warum man das drei Wochen später nicht mehr aussprechen darf, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wir beginnen eine Pilotphase für die gemeinsame Umsetzung von Projekten. Diese gemeinsame Umsetzung, die sogenannte Joint implementation, wird nicht auf Industrieländer beschränkt sein, sondern es wird auf freiwilliger Basis auch Projekte mit Entwicklungsländern geben. Wir werden Kriterien für eine solche gemeinsame Umsetzung erarbeiten. Man muß sagen: Nach den Vorbereitungsverhandlungen hatte kaum jemand damit gerechnet, daß es gelingen würde, für Joint implementation zu einer solchen Pilotphase zu kommen. Wir werden auch von deutscher Seite Pilotprojekte durchführen und Kriterien entwickeln, um ein aktiver Partner in dieser Pilotphase zu sein. Ein wichtiger Konferenzerfolg war, daß das Ständige Sekretariat der Klimarahmenkonvention in Zukunft seinen Sitz in Deutschland haben wird, und zwar in Bonn. Es ist uns in vielen Verhandlungen und in vielen Gesprächen gelungen, über die Konkurrenten Schweiz, Kanada und Uruguay sozusagen den Sieg davonzutragen. Dies geschah aber in einer fairen Weise. Ich bin sehr dankbar dafür, und es war für mich auch sehr erfreulich, daß sich viele Entwicklungsländer für uns eingesetzt haben. Sie blicken mit großen Hoffnungen gerade auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre anspruchsvolle und verantwortungsvolle Klimavorsorgepolitik. Ich möchte mich bei all denen bedanken, die uns ihre Stimme gegeben haben, damit wir Sitzland für das Ständige Sekretariat dieser wichtigen Konvention werden konnten. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir werden unserer Verantwortung zusammen mit der Stadt Bonn und dem Land Nordrhein-Westfalen gerecht werden, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, die im Zusammenhang mit der Konferenz hervorragende Arbeit geleistet haben, eine neue Heimat zu bieten; denn ein Umzug von Genf nach Bonn ist nicht ganz einfach. Wir selber sehen ja, wie schwer wir uns mit einem Umzug von Bonn nach Berlin tun. Wir sollten alles tun, damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser internationalen Institution bei uns zu Hause fühlen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Natürlich ist jeder der Fortschritte im Rahmen der internationalen Klimapolitik nur dann ein wirklicher Fortschritt, wenn er auch national umgesetzt und durchgesetzt wird. In Berlin wurde insbesondere von den Entwicklungsländern vielfach kritisch angemahnt, daß die Industrieländer den notwendigen Beitrag noch nicht leisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung hat ein anspruchsvolles Ziel der CO2-Minderung, und dieses Ziel übertrifft sogar die Forderungen der Gruppe der AOSIS. Der Bun- Bundesministerin Dr. Angela Merkel deskanzler hat in seiner Rede zu Beginn des Ministersegments der Klimakonferenz noch einmal unser Ziel präzisiert und auf das Jahr 1990 bezogen: „Deutschland hält an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2005 seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 25 % zu senken. " Das ist unsere Zielmarke. Darauf werden wir mit allem Nachdruck hinarbeiten, und deshalb müssen wir uns genau anschauen, wie es mit den Emissionen aussieht. Im Jahre 1990 betrugen die Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland fast 1 Milliarde t CO2. Wir wollen also bis zum Jahre 2005 rund 250 Millionen t CO2 weniger emittieren als 1990. Dies wollen wir erreichen, obwohl wir von einem deutlichen Wirtschaftswachstum ausgehen. Wir hatten 1994 einen CO2-Ausstoß, der um 110 Millionen t unter dem von 1990 lag, also 11 % niedriger. Die Aufgabe ist klar, und deshalb werden wir unsere Klimavorsorgepolitik systematisch fortsetzen. Wir haben bisher ein Bündel von ungefähr hundert Einzelmaßnahmen geschnürt. Zuletzt haben wir uns im wesentlichen auf die Bereiche Gebäudebestand und Verpflichtungen der Wirtschaft konzentriert. Im Augenblick in der Beratung ist die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, die sich mit dem Bereich des Heizens und der Warmwasserbereitung befaßt. Diese beiden Bereiche machen ungefähr ein Drittel der Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland aus. Eine höhere Effizienz der Kleinfeuerungsanlagen wird eine wesentliche Reduktion der CO2-Emissionen bedeuten. Wir haben ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es wird zinsverbilligte Kredite im Bereich des Gebäudebestands in den alten Ländern geben - zusätzlich zu den Maßnahmen in den neuen Bundesländern, wo bereits Wohnraummodernisierungsprogramme mit einem Kreditvolumen von 60 Milliarden DM existieren. Wir werden mit dem neuen Programm ein Investitionsvolumen von ungefähr 10 Milliarden DM freisetzen, das dem Energiesparen zugute kommt. Wir haben im Vorfeld der Klimakonferenz die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und der Autoindustrie diskutiert. Wir werden erhebliche Anstrengungen unternehmen, um im Bereich der CO2-/Energiesteuer auf europäischer Ebene voranzukommen. (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Aha!) Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß wir vorankommen, daß die Empfehlungen des Umweltministerrates jetzt auch im Ecofin-Rat diskutiert werden. Unsere Priorität - jeder, der sich auskennt, weiß, daß das wirtschaftlich vernünftig ist - liegt bei einer EU-weiten Einführung einer CO2-/Energiesteuer. Wenn es in Brüssel aber keine Bewegung geben sollte, was ich nicht hoffe, dann werden wir natürlich auch über nationale Lösungen nachdenken. (Beifall bei der CDU/CSU - Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nachdenken ist immer gut! - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Tun, nicht nur nachdenken!) Meine Damen und Herren, rationeller und sparsamer Energieeinsatz hat oberste Priorität. Auch wollen wir erneuerbare Energien verstärkt nutzen. Wir wissen, daß wir technisch langfristig in der Lage sind, bis zum Jahr 2050 bis zur Hälfte des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Aber unser Klimaziel bis zum Jahr 2005 werden wir nicht im wesentlichen durch erneuerbare Energien erreichen können. Wir sind im europäischen Maßstab heute führend in der Windenergie, wir sind mit führend in der Entwicklung von Photovoltaik. Wir müssen hier weitermachen, und wir werden hier weitermachen. Aber ich muß Ihnen auch sagen: Wir müssen unsere Ziele bei der CO2-Minderung natürlich im wesentlichen auf der Basis der heutigen Energieerzeugung erreichen. Die Nutzung der Kernenergie trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann müssen wir die Atomenergie ausbauen! - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist das Gedenken an Tschernobyl!) - Herr Fischer und andere, ich bitte Sie herzlich! - In Deutschland werden derzeit durch die Kernenergie bis zu 150 Millionen t CO2-Emissionen eingespart. (Monika Ganseforth [SPD]: Dieses Märchen glauben Sie doch selber nicht!) Niemand bestreitet dies. Ohne die Nutzung der Kernenergie werden wir unser gestecktes Klimaziel bis zum Jahr 2005 nicht erreichen. Auch das weiß jeder, der sich mit dieser Problematik intensiv befaßt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Aus sicherheitstechnischen und vielen anderen Erwägungen brauchen wir deshalb die weitere Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernenergie, und wir brauchen die Option für den Neubau einer neuen Generation von Kernkraftwerken, denn es will sicherlich niemand auf einer veralteten Generation sitzenbleiben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Ich fordere deshalb alle Beteiligten auf, die wieder begonnenen Energiekonsensgespräche zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Ich sage dies ganz bewußt auch im Umfeld der Debatte über die Klimakonferenz. Es geht um die Einigung im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der Kernenergie wie auch um die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Was wir als Regierungsparteien nicht mit uns machen lassen werden, ist eine Segmentierung der Frage der Energieerzeugung. CO2-Emissionen sind CO2-Emissionen, sie können nicht in gute und schlechte aufgeteilt werden. Die Klimaveränderung beruht wesentlich auf den CO2-Emissionen. Deshalb ist es ein Gesamtpaket: Energiesparen, erneuerbare Energien, Kernenergie, fossile Bundesministerin Dr. Angela Merkel Brennstoffe. Hierüber muß als Gesamtheit diskutiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir halten die friedliche Nutzung der Kernenergie für verantwortbar und notwendig im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Natürlich kennen auch wir die Risiken, und wir setzen uns intensiv mit den Risiken auseinander. Heute ist der neunte Jahrestag des Reaktorunglücks von Tschernobyl. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) Deshalb ist es richtig, daß wir an einem solchen Tag über die Sicherheit von Reaktoren bei unseren östlichen Nachbarn debattieren. Tschernobyl war die größte Katastrophe in der friedlichen Nutzung der Kernenergie, die über zahlreiche Menschen unermeßliches Leid gebracht hat, und es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, daß dies nicht wieder passieren kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. - Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was lernen wir daraus? Nichts!) Meine Damen und Herren, ich halte es deshalb für ein gutes Zeichen, daß wir an diesem neunten Jahrestag in einem wiedervereinigten Deutschland und in einer Welt, in der der Kalte Krieg zu Ende gegangen ist, über die möglichen Sicherheitsverbesserungen an Reaktoren sowjetischer Bauart diskutieren können. Hätten wir das vor zehn oder fünfzehn Jahren tun können, hätten wir damals die Möglichkeiten zu Nachbesserungen gehabt, so wäre die Welt vor diesem Unglück wohl bewahrt worden. Das muß uns allen ganz klar sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Ich sage deshalb mit allem Nachdruck: Ich persönlich empfinde es als verantwortungslos, wenn heute erneut Anträge zur Debatte gestellt werden, die Bundesregierung solle ihren Einfluß geltend machen, daß mögliche Sicherheitsverbesserungen in den Kernkraftwerken Mochovce und Temelin nicht durchgeführt oder verzögert werden sollen. Dabei wird unterstellt, daß damit die Fertigstellung und Inbetriebnahme dieser Reaktoren verhindert würde. (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist gefährlich! Aber das begreifen Sie ja nicht!) Das ist aber gerade nicht so. Die dortigen Regierungen haben unmißverständlich klargestellt, daß die im Bau weit fortgeschrittenen Anlagen in jedem Fall in Betrieb gehen. Das soll unter Zuhilfenahme umfangreicher Nachrüstungen geschehen, wozu technische und finanzielle Hilfe unerläßlich ist. Diese Hilfe zu verweigern würde deshalb dazu führen, die Chance zu verschenken, ein akzeptables Sicherheitsniveau auch in Mittel- und Osteuropa zu erreichen. Bei so etwas machen wir nicht mit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Für mich sind die Projekte in Temelin und Mochovce Pilotprojekte, mit denen auch die Glaubwürdigkeit der westlichen Hilfsbereitschaft unter Beweis gestellt wird. Deshalb werden wir uns nicht verweigern, sondern wir werden konstruktiv mitmachen. Die Bundesregierung unterstützt die Projekte. Sie wird natürlich auch auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards achten. Am heutigen Tage spielt Tschernobyl eine besondere Rolle. Die EU und die G-7-Länder haben umfangreiche Hilfsmaßnahmen angeboten und gerade mit der Ukraine immer wieder diskutiert. Es hat am 13. April nach vielen zähen Verhandlungen, in Kiew ein Treffen von Vertretern der Europäischen Union und der G-7-Staaten mit Präsident Kutschma gegeben. Wir haben mit Freude gehört, daß sich die Haltung der Ukraine gewandelt hat und daß in Aussicht gestellt wird, daß zu bestimmten, noch auszuhandelnden Konditionen Tschernobyl außer Betrieb genommen werden kann. Meine Damen und Herren, ich halte dies für einen richtigen und wichtigen Schritt auf einem Wege, den wir weiter gehen müssen. Ebenfalls klar ist, daß dann die notwendigen Ersatzkapazitäten geschaffen werden müssen. Der Weg ist ein wenig geebnet worden; aber er wird noch lang und mühsam sein. Natürlich werden wir unseren gesamten Aktionsplan weiter mit Intensität durchsetzen. Es gehören verschiedenste Hilfsmaßnahmen auch für drei noch nicht fertiggestellte ukrainische Kraftwerke dazu. Wir werden alles tun, um uns um diese eigentlichen Probleme bei der Sicherheit der Kernkraft zu kümmern. Ich fordere Sie auf: Konzentrieren Sie sich bei Ihren Bemühungen und Ihren Diskussionen auch auf die mittel- und osteuropäischen Staaten! Ich vermisse in dieser Beziehung manchmal lautstarke Unterstützung, wo ich ansonsten immer ziemlich laute Stimmen höre. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. - Zuruf von der SPD: Unglaublich!) Meine Damen und Herren, angesichts der wirklichen Probleme, die es in unseren Nachbarländern gibt, muten die Schwierigkeiten und die Diskussionen, die wir in unserem eigenen Lande um die Entsorgung führen, geradezu absurd an. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Die SPD hat das heute in unserem Land gültige Entsorgungskonzept damals,. als sie in der Regierungsverantwortung war, maßgeblich mitgestaltet. Der Castor-Transport und vor allen Dingen das, was sich in seinem Umfeld in den letzten Tagen abgespielt hat, ist ein drastisches Beispiel dafür, wie man von den Bundesministerin Dr. Angela Merkel wirklichen Problemen in unserem und den anderen Ländern ablenkt (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) und technisch lösbare Probleme für unlösbar erklärt. Jeder, der sich in diesem Hause damit befaßt hat, weiß, daß dieser Transport keine potentielle Gefahr für die Anwohner an den Transportstrecken und des Zwischenlagers darstellt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. - Zuruf von der SPD: Er ist überflüssig!) Der Behälter entspricht strengsten internationalen Sicherheitsnormen. Trotz Schwierigkeiten beim Beladevorgang haben alle Beteiligten, u. a. auch der baden-württembergische Umweltminister Schäfer, gesagt, daß der Behälter dicht ist und allen Sicherheitsanforderungen genügt. In der Bundesrepublik Deutschland sind bis jetzt 1 600 Castor-Transporte abgelaufen, im letzten Jahr allein 15 aus Niedersachsen. Bei keinem hat sich die Umweltministerin Griefahn überhaupt gerührt. (Zurufe von der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesem Transport - ich habe es mir gestern angesehen - wurden bei Menschen, die es nicht einschätzen können, Ängste geschürt, Aufregungen verursacht. Das halte ich im Umfeld eines solchen Transports für völlig verantwortungslos. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Niemand bestreitet, daß die Entsorgung von radioaktiven Abfällen ein Problem ist. Ich halte dieses Problem für lösbar. (Lachen bei der SPD) Aber wenn man alles tut, um diese Lösung zu verhindern, dann halte ich das für eine verantwortungslose Politik. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir müssen erwarten können - das ist ein Grundprinzip der Demokratie -, daß sich die SPD wenigstens an das hält, was sie selbst von uns verlangt hat. Wir haben im vergangenen Jahr im Artikelgesetz die direkte Endlagerung als gleichrangigen Weg der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen geebnet, gesetzlich möglich gemacht. (Zuruf von der CDU/CSU: Das war der Wunsch der SPD!) Wir sind der Meinung - ich sage das ganz klar -, daß dies eine Abkehr von einer Kreislaufwirtschaft ist. Ich persönlich halte das nicht für richtig. Aber es gibt den Weg der direkten Endlagerung, und zur direkten Endlagerung gehört die Zwischenlagerung. Die Zwischenlagerung muß in Zwischenlagern, und zwar in genehmigten Zwischenlagern, erfolgen. Auch dagegen können Sie nichts haben. Sie wollen jetzt ein seit zehn Jahren genehmigtes Zwischenlager partout nicht öffnen und erklären uns ansonsten: Wir brauchen die direkte Endlagerung unbedingt und müssen von der Wiederaufarbeitung wegkommen. Ich frage Sie: Wie soll das zusammengehen? Wie können Sie dies verantworten? Warum wehren Sie sich, Gorleben als Zwischenlager zu öffnen? (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Herr Schäfer als baden-württembergischer Umweltminister und auch Herr Schröder haben uns jetzt aufgefordert, wir mögen dafür sorgen, daß diese Brennelemente aus Philippsburg wieder, von Ihnen immer verteufelt, nach Frankreich kommen, um dort wiederaufgearbeitet zu werden. (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört!) Ich frage Sie: Wie wollen Sie dies eigentlich den Leuten erklären? Ich kann nur sagen: Das Ganze macht nur einen Sinn unter einer Prämisse: (Zuruf von der CDU/CSU: Eiertanz!) Sie möchten, daß das Entsorgungsproblem ungelöst bleibt. Sie wollen nicht, daß es gelöst wird. Deshalb machen Sie diese Blockade. Deshalb legen Sie uns Steine in den Weg. (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenn dies alles so ist, dann ist es schon schlimm genug. Aber wenn man im Vorfeld eines solchen Transports von verantwortlicher Regierungsseite immer wieder Öl ins Feuer der Ängste von Menschen gießt, dann wird die Sache aus meiner Sicht höchst problematisch. Wir sind in den letzten Tagen in unserem Land an einem ganz entscheidenden Punkt angekommen. (Zuruf von der SPD: Das stimmt allerdings!) Ich bin froh, daß ich inzwischen in einem Land lebe, in dem es Meinungsfreiheit gibt, in dem es die Möglichkeit gibt, sich zu versammeln, zu protestieren und zu demonstrieren. Aber, meine Damen und Herren, all dies ist nur möglich unter der Prämisse der Gewaltfreiheit. Keine Anwendung von Gewalt! (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wenn diese Spielregeln nicht mehr gelten - das müssen wir uns alle gemeinsam vor Augen führen -, dann ist die Demokratie schnell am Ende. Dann nähern wir uns Arten von politischer Herrschaft, die ich nicht will - wie ich hoffe: niemand in diesem Hause. Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen und Tagen, zum Schluß verstärkt, oft sehr verschämte, sehr versteckte Aufrufe zur Gewaltfreiheit gehört. Aber ich hätte sie mir stärker, lauter und vor allen Dingen früher im Vorfeld dieses Transports gewünscht. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Bundesministerin Dr. Angela Merkel Meine Damen und Herren, wer dann immer wieder doch Verständnis übt, bis hin zu Bundestagsvizepräsidentin Vollmer, die sagt, es führe zu einer Radikalisierung der Jugendlichen, wenn man solche Transporte durchführe, (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie hat doch völlig recht!) zeigt ein verschämtes Verständnis für die Anwendung von Gewalt. Das ist eine Ermunterung, weil es die Radikalisierung als Normalität hinnimmt. (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, ich habe mich sehr bemüht, mit meinen Worten im Umfeld dieses Transports sorgsam umzugehen. Ich bitte jeden - dies habe ich bei Frau Vollmer in diesem Fall vermißt -, nicht den Eindruck entstehen zu lassen, als gäbe es Entschuldigungen für die Anwendung von Gewalt. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Es hat eine andere, mich äußerst verwirrende Diskussion im Zusammenhang mit diesem Transport gegeben: Wer übernimmt wofür die Kosten in diesem Lande? (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Die Verursacher!) Das erste, was auch ich in diesem Zusammenhang sagen würde, wäre: die Verursacher. Die Verursacher des Großteils der Kosten sind diejenigen, die Gewalt angewendet haben. Ich habe vermißt, daß dies einmal gesagt wurde. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Unverschämtheit!) - Es ist doch wohl keine Unverschämtheit, daß ich von denen, die Schienen zersägen, erwarte, daß sie für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Ich bitte Sie, Sie können das doch nicht als Unverschämtheit auffassen! (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die nächste Frage, die sich stellt, ist: Was ist die Verantwortung des Staates? Wofür ist der Staat in diesem Lande da? Wenn es das Gewaltmonopol des Staates gibt - zu dem bekennen wir uns wohl alle -, dann ist es die Aufgabe des Staates, für die Sicherheit von Vorgängen in diesem Lande einzutreten. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Jawohl!) Dies ist eine der originären Aufgaben der Polizei. Wenn wir jetzt anfangen, Sicherheit danach zu „verteilen", wer in der Lage ist, sie zu bezahlen, dann ist dies eine Art des Vorgehens, die uns in schlimmste Verwicklungen bringen wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Lassen Sie davon ab! (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Meine Damen und Herren, wir sind eine Regierungskoalition, die sich mit Privatisierung aufs äußerste anfreundet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie wollen, daß die Gewährung von Sicherheit in unserem Staat in Zukunft davon abhängt, wer sie bezahlt, daß Sie wollen, daß für die verschiedenen Sicherheitsanforderungen in unserem Staat Rechnungen ausgestellt werden. Genau das aber würde durch eine Privatisierung der Polizei geschehen. Ich glaube nicht, daß Sie dies wollen. Sie sollten das in aller Ruhe zu Ende denken. Die Diskussion ist absurd und in ganz hohem Maße gefährlich, weil sie viele Leute auf Gedanken bringt, die wir alle miteinander nicht wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich möchte das im einzelnen nicht weiter ausführen. Meine Damen und Herren, der Castor-Transport ist beendet. Ich bedanke mich bei allen, insbesondere bei den Polizisten, (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) die diesen Transport sichern mußten. Es werden weitere Transporte folgen, vor allen Dingen Transporte aus Frankreich, da wir auf Grund internationaler Verträge verpflichtet sind, die nuklearen Rückstände zurückzunehmen. Ich appelliere zum Schluß an Ihre Vernunft: Sagen Sie den Menschen, daß dies eine verantwortbare Politik ist, daß wir im nationalen Bereich - ich höre hier abenteuerliche Vorstellungen von internationaler Entsorgung - für unsere radioaktiven Abfälle selber verantwortlich sind! Ich bitte Sie, in Zukunft etwas vernünftiger, gelassener und rationaler bei den gemeinsamen Aufgaben mitzumachen, die zum großen Teil noch aus Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung herrühren. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
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    *) Der Redetext lag zum Redaktionsschluß nicht vor. Berichtigung 31. Sitzung, Seite 2442D, Zeile 2: Statt „2 500 Tonnen" ist „2 500 Kilo" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 26.04.95 Andres, Gerd SPD 26.04.95 * Antretter, Robert SPD 26.04.95 * Behrendt, Wolfgang SPD 26.04.95 * Bindig, Rudolf SPD 26.04.95 * Blunck, Lilo SPD 26.04.95 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26.04.95 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 26.04.95 Hartmut Erler, Gernot SPD 26.04.95 * Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26.04.95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26.04.95 * Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 26.04.95 Haack (Extertal), SPD 26.04.95 * Karl-Hermann Hempelmann, Rolf SPD 26.04.95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.04.95 * Jelena Horn, Erwin SPD 26.04.95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.04.95 * Ibrügger, Lothar SPD 26.04.95 Jung (Düsseldorf), SPD 26.04.95 Volker Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26.04.95 * Kanther, Manfred CDU/CSU 26.04.95 Keller, Peter CDU/CSU 26.04.95 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 26.04.95 * Dr. Lucyga, Christine SPD 26.04.95 * Marten, Günter CDU/CSU 26.04.95 * Marx, Dorle SPD 26.04.95 Pfannenstein, Georg SPD 26.04.95 Poppe, Gerd BÜNDNIS 26.04.95 90/DIE GRÜNEN Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26.04.95 * Reuter, Bernd SPD 26.04.95 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 26.04.95 Dr. Scheer, Hermann SPD 26.04.95 * Schloten, Dieter SPD 26.04.95 * von Schmude, Michael CDU/CSU 26.04.95 Siebert, Bernd CDU/CSU 26.04.95 * Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.04.95 Steen, Antje-Marie SPD 26.04.95 Terborg, Margitta SPD 26.04.95 * Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 26.04.95 90/DIE GRÜNEN Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.04.95 Zierer, Benno CDU/CSU 26.04.95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/889 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1995 in der 29. Sitzung am 28. März 1995 (Seiten 2124 bis 2126) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Margarete Späte (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/889 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1995 in der 29. Sitzung am 28. März 1995 (Seiten 2124 bis 2126) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 4 und 5): Trifft die Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit zu, daß ein Forschungsschwerpunkt Suchtprävention zur Zeit nicht existiert, und teilt die Bundesregierung mit mir die Auffassung, daß die Ankündigung eines solchen Forschungsprogramms durch Bundesminister Horst Seehofer bis heute auf seine Realisierung wartet? 2664* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Teilt die Bundesregierung die Beschreibung des von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl zitierten BMFT-Förderschwerpunkts in der von ihr angeführten Zeitschrift „Sucht„, daß zur Zeit nur ein einziges Projekt zur Drogenprävention gefördert wird, und was gedenkt die Bundesregierung zur Abhilfe dieses skandalösen Zustands zu tun? Zu Frage 4: Ein spezieller Forschungsschwerpunkt Suchtprävention existiert nicht und wurde in dieser Form auch nicht von Herrn Minister Seehofer angekündigt. Wie bereits in meiner Antwort auf ihr Schreiben vom 23. Februar und aus den diesem Schreiben beigefügten Unterlagen erschließbar, hat der BMBF einen Förderschwerpunkt Suchtforschung eingerichtet, der natürlich auch Forschung zur Suchtprävention umfaßt. Daneben fördert das BMG verschiedene Forschungs- und Modellvorhaben, die so angelegt sind, daß ihre Ergebnisse zur Prävention von Sucht und deren Begleiterkrankungen umsetzbar sind. Zu Frage 5: Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Die angesprochene Darstellung in der Zeitschrift „Sucht" bezieht sich auf den Förderschwerpunkt „Suchtforschung" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF). Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts sind zwei Projekte zur Suchtprävention von dem Gutachtergremium zur Förderung empfohlen worden. Vier umfangreiche Studien sowie vier bundesweit durchgeführte Modellprogramme des BMG entwickeln unter ganz unterschiedlichen Ansätzen auch Konzepte zur Prävention des Suchtmittelmißbrauchs und der Abhängigkeit. Darüber hinaus werden Projekte zur Suchtprävention im Rahmen der Grundfinanzierung der Hochschulen und anderer forschender Institutionen sowie u. a. aus Mitteln der Länder und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie auch durch die dem BMG nachgeordnete BZgA gefördert. Entsprechend der Schwerpunktsetzung des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes von 1990 auf die Prävention wird die Bundesregierung auch zukünftig Konzepte zur Vorbeugung und Verhütung bevorzugt fördern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 7): Aus welchen Gründen ist der Transport des Castor-Behälters vom baden-württembergischen Atomkraftwerk Philippsburg ins Zwischenlager Gorleben vor dem Fortgang der Energiekonsensgespräche erforderlich, und was wären die Folgen einer Verschiebung? Die beabsichtigte Einlagerung des im Kernkraftwerk Philippsburg II beladenen und zum Abtransport bereit gestellten Behälters CASTOR-II a in das Transportbehälterlager Gorleben und die genaue Terminierung des Transportes, die in enger Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesregierung erfolgte, liegt in alleiniger Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft. Der Bundesregierung sind Angaben zu wirtschaftlichen Folgen einer Verschiebung nicht bekannt. Über finanzielle Konsequenzen für die öffentlichen Hände wegen unnötiger Vorbereitung von Schutzmaßnahmen bei einer Verschiebung des Transporttermins wären in erster Linie die von dem Transport betroffenen Landesregierungen zu befragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 10 und 11): Wie hoch ist das Gesamtvolumen bei den Hermes-Bürgschaften für militärische Ausfuhrgeschäfte im Jahr 1994, und welche Länder sind die Hauptabnehmer der mit Hermes-Bürgschaften abgesicherten Rüstungsexporte? Nach welchen Kriterien wird die Einstufung der einzelnen Länder vorgenommen, und wie wird diese Einstufung überprüft? Zu Frage 10: 1994 wurden Hermes-Bürgschaften für Rüstungsgeschäfte in Höhe von 1,86 Milliarden DM übernommen. Abnehmerländer waren Türkei, Griechenland und Süd-Korea. Gemessen an den 1994 insgesamt in Deckung genommenen Auftragswerten entspricht dies einem Anteil von 4,8 %. Zu Frage 11: Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Kategorien ist nicht starr oder auf Dauer festgelegt. Sie wird fortwährend im Zuge der sich wandelnden politischen und wirtschaftlichen Situation in den Bestellerländern überprüft. Die Überprüfung erfolgt durch den Interministeriellen Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA), in dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie von der Bundesregierung berufene Sachverständige aus der Industrie, dem Handel und der Banken vertreten sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 14 und 15): Ist es richtig, daß in letzter Zeit deutsche Leopard-Panzer nach Kroatien geliefert wurden, wie das österreichische Nachrichtenmagazin „Profil" in der Nummer 9 vom 27. Februar 1995 meldet, und auf welcher rechtlichen Basis ist ggf. diese Lieferung erfolgt? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von anderen als genehmigten Lieferungen deutscher Leopard-Panzer nach Kroatien, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche Lieferungen zu verhindern? Zu Frage 14: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß in letzter Zeit deutsche Leopard-Panzer nach Kroatien geliefert wurden. Dementsprechend hat die Bundesregierung auch zu keinem Zeitpunkt die Lieferung deutscher Leopard-Panzer nach Kroatien genehmigt. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen keinerlei Erkenntnisse über erfolgte Lieferungen von Leopard-Panzern an eine der Konfliktparteien im ehemaligen Jugoslawien vor. Die Frage der Verhinderung solcher Lieferungen stellt sich somit derzeit nicht. Im übrigen könnte eine Lieferung von Leopard-Panzern legal nur erfolgen, wenn die Bundesregierung entweder der Ausfuhr aus Deutschland oder dem Reexport aus einem Drittland zustimmen würde. Für derartige Vorhaben gibt es bislang keine Anfragen. Selbst wenn solche Anfragen gestellt würden, könnten sie wegen des VNWaffenembargos Bundesrat abschlägig beschieden werden. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Hildegard Wester (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 18): Wie beurteilt der Bundesminister der Verteidigung die Überprüfung von Organisation und Finanzierung des Jahresempfangs 1993 am Bundeswehrstandort Bovigny/Belgien durch das Streitkräfteamt im Hinblick auf die Tatsache, daß der damalige Leiter sowie weitere Mitarbeiter des Streitkräfteamtes am Jahresempfang teilgenommen haben, und sieht der Bundesminister der Verteidigung eine vorurteilsfreie und objektive Prüfungsfunktion gewährleistet? Das Streitkräfteamt hat als vorgesetzte Dienststelle bei der Überprüfung des Jahresempfangs 1993 des Materialdepots Bovigny einen unangemessen hohen Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung sowie eine vorschriftswidrige Finanzierung festgestellt. Erkannte Mängel wurden noch vor dem Jahresempfang 1994 abgestellt. Soweit für die Bundesrepublik Deutschland ein Schaden eingetreten ist, wird dieser nach den Schadensbestimmungen der Bundeswehr durchgeführt. Dieses Verfahren stellt eine objektive Prüfung sicher. Aus der Teilnahme des damaligen Amtschefs des Streitkräfteamtes an dem Jahresempfang 1993 kann nicht abgeleitet werden, daß er Kenntnis von etwaigen Unregelmäßigkeiten hatte. Ebensowenig lassen sich daraus Zweifel an der Objektivität der später eingeleiteten Prüfung der Angelegenheit herleiten. Die Ermittlungen werden von dessen Amtsnachfolger durchgeführt. Darüber hinaus ist mit der Aufklärung der Sachverhalte auch die vorgesetzte Dienststelle, der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, befaßt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 21 und 22): Kann die Bundesregierung die Aussagen der Evangelischen Kirche in Deutschland bestätigen, daß nur „noch etwa 30 Prozent aller Zivildienstleistenden an einem Einführungslehrgang teilnehmen" (Süddeutsche Zeitung vom 31. März 1995), und wie viele junge Männer haben 1994 einen solchen Lehrgang besucht? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß zukünftig alle Zivildienstleistenden einen Einführungslehrgang besuchen können, und welche Finanzmittel werden gebraucht, um dieses Ziel zu erreichen? Zu Frage 21: Im Jahre 1994 haben 105 475 Zivildienstleistende ihren Dienst angetreten. 36 535 Zivildienstleistende haben in diesem Zeitraum an Einführungslehrgängen in den gegenwärtig 19 staatlichen Zivildienstschulen in Deutschland teilgenommen. 19 659 Zivildienstleistende besuchten Einführungslehrgänge der vom Bund beauftragten Institutionen und Verbände. Ein nicht statistisch erfaßter Anteil der von den Verbänden fachlich eingeführten Zivildienstleistenden hat an einer staatlichen Zivildienstschule einen 14tägigen zivildienstspezifischen Lehrgang erhalten. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß von den im Rettungsdienst und der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung eingesetzten Zivildienstleistenden in der Regel alle an Einführungslehrgängen teilnehmen. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat in den vergangenen drei Jahren Zivildienstschulen in Wetzlar, Schleife, Geretsried und Barth errichtet und bleibt auch für die Zukunft bestrebt, die Einführungskapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen mit dem Ziel, daß alle Zivildienstleistenden in ihren Dienst angemessen eingeführt werden. Eine Erhöhung der Einführungskapazität läßt sich durch die beabsichtigte Inbetriebnahme einer weiteren staatlichen Zivildienstschule in den neuen Bundesländern und den Ausbau der Zivildienstschule in Barth erreichen. Hierfür soll der Ansatz bei Kapitel 17 04 Titel 671 41 im Haushalt 1996 von 65 auf 68 Millionen DM erhöht werden. Außerdem wurde mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im März diesen Jahres vereinbart, daß dort die Kontingente um 25 % erhöht werden. Eine im Bundesamt für den Zivildienst eingesetzte Arbeitsgruppe arbeitet an der Neukonzeption für den Einführungsdienst nach § 25a Zivildienstgesetz, 2666* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 durch die sichergestellt werden soll, daß zukünftig möglichst jeder Zivildienstleistende eingeführt wird. Erst nach Vorlage des Konzeptes lassen sich zutreffende Aussagen über die benötigten Mittel machen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelika KösterLoßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1162 Fragen 23 und 24): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß während der Weltfrauenkonferenz in Beijing Fragen nach den von der chinesischen Regierung begangenen Menschenrechtsverletzungen an Frauen thematisiert werden, und wie wird sich die Bundesregierung zur Frage der Zwangsabtreibungen in China, die das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Frauen negieren, verhalten? Aus welchen Mitgliedern setzt sich die offizielle deutsche Delegation zur Weltfrauenkonferenz in Beijing zusammen, und wird die Bundesregierung sicherstellen, daß Frauen mit ausgewiesenen frauenpolitischen Kenntnissen aus Nichtregierungsorganisationen der Delegation angehören? Zu Frage 23: Die Bundesregierung hat sich bisher im Rahmen des politischen Dialogs mit China für die Beachtung der Menschenrechte eingesetzt. Hierzu gehört die Wahrung der Menschenrechte von Frauen. Die Bundesregierung wird sich auch auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking für die Beachtung der Menschenrechte einsetzen. Zu Frage 24: Die Zusammensetzung der offiziellen deutschen Regierungsdelegation zur Weltfrauenkonferenz in Beijing steht zur Zeit noch nicht endgültig fest. Auch Nichtregierungsorganisationen werden der Regierungsdelegation angehören. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1162 Frage 25): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, eine umfassende zukunftsorientierte Verkehrskonzeption zu erstellen mit dem Ziel, die prognostizierte erschreckende Zunahme des Individual- und Güterverkehrs auf der Straße durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, die Schiene als Verkehrsträger leistungsfähiger zu gestalten sowie dadurch und durch die Forcierung des sog. ,,Drei-Liter-Autos” den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu senken? Die Verkehrspolitik der Bundesregierung ist darauf angelegt, Mobilität von Personen und Gütern umweltverträglich zu sichern. Dazu verfolgt sie im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes ein Bündel von preispolitischen, investitionspolitischen, technischen und unternehmensbezogenen Maßnahmen. Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist der bedarfsgerechte Aus- und Neubau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 1992, der erstmalig mit 55 % des Gesamtvolumens mehr Investitionen in die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße vorsieht, wird auf den prognostizierten Zuwachs im Straßengüterverkehr von 95 % bis zum Jahr 2010 verkehrspolitisch angemessen reagiert. Daneben kommen folgende weitere Maßnahmen zum Tragen: - Systematische Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, im Güterverkehr durch den Ausbau des Kombinierten Verkehrs und die Errichtung von Güterverkehrszentren sowie den Ausbau der Binnenhäfen; im Personenverkehr durch Förderregelungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). - Einsatz moderner Systeme der Datenerfassung, der Kommunikations-, Leit- und Informationstechnik (Telematik). Durch die Anwendung moderner Informationstechnologien wird eine effektivere Gestaltung des Verkehrs im Netz ermöglicht. Der Einsatz von Telematiksystemen fördert zudem durch Ausgestaltung der Schnittstellen die verkehrspolitisch gewünschte Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel. - Strukturreform der Bahn; durch Trennung von Fahrweg und Betrieb werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Eisenbahnen erhöhen und die Marktanteile im Verkehrsaufkommen sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr steigern werden. - Deregulierung des Güterverkehrsmarktes; Wegfall der staatlichen Tarife mit der Folge erhöhten Wettbewerbsdrucks; dies wird zu einer besseren Auslastung der Fahrzeuge und zur Vermeidung von Leerfahrten führen. - Förderung der Binnenschiffahrt durch Gewährung von Finanzhilfen, die auf eine Stärkung der Marktposition dieses umweltfreundlichen Verkehrsträgers abzielen. - Umwandlung der Lkw-Steuer und künftig der Pkw-Steuer in eine emissionsbezogene Kfz-Steuer, - Einführung von zeitbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für schwere Lkw seit Januar 1995, - Erhöhung der Mineralölsteuer im Januar 1994, - Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen: bis zum Jahre 2005 soll ein mittlerer Kraftstoffverbrauch bei Neuwagen von 5 bis 6 1 pro 100 km erreicht werden. Im März 1995 hat die Automobilindustrie eine freiwillige Zusage zur Kraftstoffverbauchsminderung abgegeben. Diese Zusage sieht u. a. vor, bis zum Jahre 2005 (gemessen am Stand von 1990) eine durchschnittliche Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von jährlich 2 % herbeizuführen und die Fortschritte bei den Kraftstoffeinsparungen in regelmäßigen Berichten zu dokumentieren. Die Verkehrspolitik leistet damit ihren Beitrag, um das Ziel, das sich die Bundesregierung zur Reduktion von CO2-Emissionen gesetzt hat, zu erreichen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/1162 Fragen 26 und 27): Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Verordnung der EWG Nr. 2407/92 abzuschaffen, nach der eine Betriebsgenehmigung nur erteilt bzw. aufrechterhalten wird, wenn nachweisbar mehr als 50 % des Aktienkapitals der betreffenden Fluggesellschaft mehrheitlich im Besitz europäischer Bürger oder Institutionen sind und diese das Unternehmen auch tatsächlich kontrollieren? Hält es die Bundesregierung für aussichtsreich, die deutschen EU-Kommissare und/oder das Europäische Parlament mit dieser Thematik zu befassen, um Nachteile der Bundesrepublik Deutschland bei der völligen Privatisierung der Deutschen Lufthansa zu vermeiden? Die Verordnung 2407/92 regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen. Die gesamte Streichung der Verordnung ist daher nicht das Ziel der Bundesregierung. Die in der Frage angesprochene Möglichkeit einer Modifizierung der Eigentümerklausel, Artikel 4 Absatz 2 der genannten Verordnung, war bereits Gegenstand von Sondierungen der Bundesregierung bei der Europäischen Kommission sowie gegenüber anderen Staaten. Die Eigentümerklausel ist keine spezifische europarechtliche Regelung, sondern sie entspricht weltweit üblicher Praxis und findet sich in fast allen bilateralen Luftverkehrsabkommen. Eine Änderung der Verordnung im Sinne einer Öffnung der Eigentümerklausel setzte einen förmlichen Vorschlag der Kommission voraus. Im Hinblick auf das sich wandelnde Verständnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur kapitalmäßigen Verflechtung und zur zunehmenden Privatisierung von Luftfahrtunternehmen nutzt die Bundesregierung jede sich bietende Gelegenheit, auf eine zeitgemäßere Eigentümerklausel im Sinne der Fragestellung hinzuwirken. Hierfür zeichnet sich - wenn auch zögerlich - zunehmende Aufgeschlossenheit auf allen internationalen Ebenen ab. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1162 Frage 30): Wie steht die Bundesregierung zum flächendeckenden Ausbau eines Breitband-Kommunikationsnetzes („InformationHighway") in Deutschland und dem damit verbundenen Angebot an Datenservice und Unterhaltung, und welche Pilotprojekte sind vorgesehen? Breitband-Kommunikationsnetze sind in Deutschland z. T. bereits vorhanden, z. T. im Aufbau begriffen. So betreibt die Deutsche Telekom AG derzeit das größte Breitbandverteilnetz der Welt, an das 23,2 Millionen Wohnungseinheiten bereits heute an-schließbar sind. Innerhalb der folgenden Jahre werden noch ca. 2 Millionen Wohneinheiten hinzukommen; damit wird der Ausbau im wesentlichen abgeschlossen sein. Derzeit sind nahezu 15 Millionen Teilnehmer angeschlossen. Bis Ende 1995 wird die Deutsche Telekom AG diese Netze technisch so erweitern, daß ca. 80 % dieser Wohneinheiten mit digitalen Signalen erreichbar sind, also direkten Zugang zu digitaler Video-, Audio- und Datenverteilung haben. Auf diesem „DatenHighway" wird vorrangig digitales Fernsehen und Hörfunk transportiert werden. Zugleich wird dadurch aber auch die Grundlage gelegt für innovative, neue Dienste wie Tele-Bibliothek, Tele-Learning, Tele-Shopping im Privatkundenbereich oder TeleTraining, Tele-Wartungs- und Diagnosedienste sowie andere multimediale Teledienste im professionellen Bereich. Um hier das nötige Know-how zu sammeln, führt die Deutsche Telekom AG Pilotprojekte in mehreren Großstädten der Bundesrepublik durch. Ein erstes Demonstrations-Projekt wurde am 15. Februar 1995 in Berlin im Rahmen des internationalen Pressekolloquiums eingeschaltet. Weitere Pilotprojekte folgen voraussichtlich Ende des Jahres in Hamburg, Köln/ Bonn, Stuttgart, Nürnberg, Leipzig und eventuell München. Für die Pilotprojekte ist eine Laufzeit von ca. 11/2 Jahren vorgesehen. Weiterhin hat die Deutsche Telekom AG 1994 das Pilotprojekt „Breitband-ISDN" mit den Standorten Berlin, Hamburg, Köln/Bonn, Stuttgart und München gestartet. Anlage 14 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/ CSU): (Drucksache 13/1162 Fragen 31 und 32): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß der Betrieb von Mobiltelefonen - sog. „Handys" - für Benutzer und Dritte gesundheitliche Nachteile haben kann, und falls ja, welche? 2668* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Gibt es insbesondere Anzeichen dafür, daß Handys Tumore auslösen, den Verlauf bereits vorhandener Krebserkrankungen negativ beeinflussen oder durch im Kopfbereich ausgelöste Wärmereflexionen akute Augenerkrankungen (z. B. „Grauen Star") verursachen können? Alle derzeit vorliegenden abgesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse deuten darauf hin, daß von Mobiltelefonen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Das gilt sowohl für Benutzer als auch für Dritte. Insbesondere gibt es auch keine Hinweise, daß Mobiltelefone Tumore auslösen bzw. deren Wachstum fördern können. Entsprechende wissenschaftliche Teilgebietsuntersuchungen von Hochschulinstituten in Berlin, Braunschweig und Bonn auf Veranlassung der „Forschungsgemeinschaft Funk e. V." im Jahre 1994 haben diesen Kenntnisstand bestätigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Augenerkrankungen durch thermische Belastung im Kopfbereich bei Einhaltung der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission ausgeschlossen. Zu diesen Empfehlungen gehört z. B., den unmittelbaren, länger andauernden Kontakt der Antenne mit dem Kopf zu vermeiden und das Handy im Auto nicht ohne Außenantenne zu benutzen. Die Strahlenschutzkommission stellt darüber hinaus fest, daß Handys mit Spitzenleistungen von 2 Watt ohne Sicherheitsabstand betrieben werden können. Die mittlere Leistung der in Deutschland benutzten Handys wird durch technische Maßnahmen deutlich unter die 2 Watt abgesenkt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1162 Frage 35): Was unternimmt die Bundesregierung, damit den Universitäten die Möglichkeit eröffnet wird, für die Einschreibung zu bestimmten Studiengängen die hierfür erforderliche Mindestqualifikation zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife vorzuschreiben (z. B. Erfordernis des Latinums für das Studium der Altphilologie)? Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes legt in § 27 Abs. 1 fest, daß zur Aufnahme des von ihm gewählten Hochschulstudiums berechtigt ist, wer die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweist. Weiter bestimmt § 27 Abs. 2 HRG, daß der Nachweis dieser Qualifikation „für den Zugang zu einem Studium, das zu dem ersten berufsqualifizierenden Abschluß führt, grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluß einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung erbracht" wird. Regelfall dieser schulischen Qualifikation ist das Abitur, das seinem Inhaber die allgemeine Hochschulreife bescheinigt, ihn also grundsätzlich für jedes Studium qualifiziert. Das Bundesrecht läßt es sonach insbesondere zu, den Zugang zu bestimmten Studiengängen vom Nachweis weiterer Qualifikationen abhängig zu machen, soweit diese - für ein erfolgreiches Studium in dem gewählten Fach unerläßlich sind und - das Abitur insoweit keinen Nachweis darstellt, weil die fragliche Qualifikation nicht Bestandteil der mit dem Abitur bescheinigten Kenntnisse und Fähigkeiten ist. So ist etwa für künstlerische und gestalterische Studiengänge in der Regel eine besondere studiengangbezogene künstlerische Eignung und für Sportstudiengänge die sportliche Leistungsfähigkeit in einer besonderen Eignungsprüfung nachzuweisen. Bei zahlreichen technischen Studiengängen an Universitäten sowie bei bestimmten Fachhochschulstudiengängen ist Voraussetzung für den Zugang zum Studium der Nachweis eines berufsorientierten Praktikums. Der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse resp. Lateinkenntnisse wird derzeit in keinem Land als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Studiengänge geregelt, ist jedoch Bestandteil einer großen Zahl von Prüfungsordnungen. Die danach geforderten Sprachkenntnisse können auch während des Studiums erworben werden. Soweit Spachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium eines bestimmten Faches bereits zu Studienbeginn unerläßlich sind und das Abitur hierüber keine Auskunft erteilt, würde jedenfalls das HRG Regelungen nicht entgegenstehen, daß die erforderlichen Sprachkenntnisse entweder in einer Feststellungsprüfung oder durch ein außerhalb der Hochschule erworbenes Zertifikat nachzuweisen sind. Zuständig zum Erlaß derartiger Regelungen sind allerdings die Länder. Der Bund darf nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 a GG nur Rahmenvorschriften über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens erlassen, die von den Ländern auszufüllen und in Landesrecht umzusetzen sind. Dies schließt es aus, daß der Bund über die in § 27 Abs. 1 und 2 HRG getroffenen offenen Regelungen hinaus einzelne Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge im HRG regelt. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 38): Wie bewertet die Bundesregierung das Leugnen jedweder Kenntnis der schweren Vorwürfe des „SPIEGEL" vom 10. April 1995 durch Staatsminister Bernd Schmidbauer und die Leitung des BND im Lichte des Eingeständnisses, das die Bundesregierung mir auf meine Fragen 6 und 7 in Drucksache 12/8472 gegeben hatte? Die in Ihrer Frage liegende Unterstellung weise ich zurück. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ich haben alle im Zusammenhang mit dem Münchner Plutoniumfall gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Zuletzt ist dies ausführlich in der vom Deutschen Bundestag für die Kontrolle der Nachrichtendienste eingesetzten Kontrollkommission am 20. April 1995 geschehen. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ich hatten dabei von unseren bereits in früheren Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission und vor anderen Gremien des Deutschen Bundestages abgegebenen Erklärungen nichts zurückzunehmen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 39 und 40): Wann wurde der Bundeskanzler in seiner Ressortverantwortung für den Bundesnachrichtendienst, nachdem er am 19. Juli 1995 wegen des Tengener Zufallfundes von wenigen Gramm radioaktiven Materials einen persönlichen Brief an den russischen Präsidenten geschrieben hatte, davon informiert, daß in München mit Amtshilfe des BND von einem Scheinkäufer des bayerischen Landeskriminalamtes über den Ankauf von mehreren Kilo Plutonium verhandelt wurde, und was ist daraufhin veranlaßt worden? Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen von Staatsminister Bernd Schmidbauer zum Münchner Plutoniumhandel am 25. August 1994 in der Tagesschau: „Es gibt keinen einzigen Fall, wo V-Leute aufgekauft hätten oder V-Leute im Spiel (waren), auch nicht als Käufer aufgetreten sind - das ist doch der interessante Punkt -, so daß die absurde Idee, daß ein Scheinmarkt entsteht durch staatliche Stellen ... Ich weiß nicht, wer dieses Wissen hat. Wenn es jemand hat, dann soll er es uns auf den Tisch legen, dann können wir diesen Dingen nachgehen.", und wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, daß durch den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leute, die bei einem Scheinkauf tätig werden und bis zu 500 Mio. DM in Aussicht stellen, nukleares Material im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion erst entzogen wird? Zu Frage 39: Der Bundeskanzler ist mehrfach in allgemeiner Weise über die sich aus dem illegalen Nuklearhandel ergebenen Gefahren und über die Vorgänge in München im Lichte der im Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen unterrichtet worden. Zu Frage 40: Am 25. August 1994 habe ich im Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages folgendes ausgeführt: „Es gibt in keinem der von mir zitierten oder der anderen Fälle von vagabundierenden Mengen einen einzigen Hinweis für mich, daß der Bundesnachrichtendienst oder ein anderer deutscher Nachrichtendienst, das BW als agent provocateur aufgetreten ist. Das heißt, es ist absurd anzunehmen, daß Nachrichtendienste hier einen eigenen Markt schaffen. Nachrichtendienste haben diese Aufgabe nicht. Nachrichtendienste haben genau das getan, was notwendig ist, nämlich die notwendige Information an andere Sicherheitsbehörden zu geben, wenn entsprechende Informationen vorlagen für vagabundierendes Material." Meine Ausführungen in der Tagesschau haben sich wie meine Erklärungen vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundestages auf meinen Verantwortungsbereich bezogen. Ich habe von meiner Aussage nichts zurückzunehmen. Im Bundesnachrichtendienst ist der Scheinkauf von nuklearem Material durch entsprechende Weisungen untersagt. Zur Frage des Einsatzes verdeckter Ermittler der Polizei hat die Bundesregierung bereits am 30. August 1994 auf die Frage des Abgeordneten Duve folgendes ausgeführt: „Nachdem von der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 26. November 1993 gebilligten Bericht eine Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter der Bundesministerien des Innern, der Finanzen und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beteiligt waren über Maßnahmenkonzepte im Zusammenhang mit illegal eingeführten radioaktiven Stoffen wird der Einsatz von verdeckten Ermittlern der Polizei als ultima ratio bejaht. Der Einsatz ist jedoch auch unter dem Aspekt der künstlichen Marktschaffung zu beurteilen und abzuwägen. Scheinkäufe sollen nach dem Bericht nur durchgeführt werden, wenn sie kriminalistisch oder zur Gefahrenabwehr notwendig sind. " Anlage 18 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 41 und 42): Trifft es zu, daß zu dem Münchener Plutoniumhandel beim BND die Tarnbezeichnung „Operation Hades" geführt wird, und seit wann sind Erkenntnisse dazu gespeichert worden? Welchen Inhalt hatten die ersten Hinweise an Staatsminister Bernd Schmidbauer und Präsident Konrad Porzner auf den späteren Münchener Plutoniumhandel? Zu Frage 41: Der Begriff „Operation Hades" wurde nicht verwendet. Das beim BND ab 20. Juli anfallende Schriftgut (Vermerke, Leitungsvorlagen, Schriftverkehr und Veröffentlichungen der Medien) wurde unter der Bezeichnung „Hades" gesammelt. Zu Frage 42: Der wesentliche Inhalt der ersten Hinweise am Präsident Porzner und mich besagte, daß sich in München eine internationale Gruppe aufhalte, die 400 g Plutonium 239 zum Kauf anbiete. Dieser konkrete Sachverhalt war - auch nach allem was ich bis heute dazu weiß - keiner anderen deutschen Behörde bekannt. 2670* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Anlage 19 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 43 und 44): Trifft es zu, daß der Leiter der BND-Residentur in Madrid einen Brief nach Pullach geschrieben hat, in dem er davor gewarnt hat, daß „die beiden Händler das Territorium der Bundesrepublik am 20. Juli verlassen", und wann ist dieser Brief in Pullach eingegangen? Trifft es zu, daß bei Staatsminister Bernd Schmidbauer angefragt worden ist, wieviel Geld Hinweise auf Nuklearschmuggel wert seien, und wann ist diese Anfrage ggf. erfolgt? Zu Frage 43: Es trifft zu, daß der Leiter der BND-Residentur in Madrid in einem Fernschreiben vom 19. Juli 1994 darauf hingewiesen hat, daß die Anbieter das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland am 20. Juli verlassen würden, falls bis dahin keine Kontaktaufnahme erfolge. Zu Frage 44: Nein. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 45 und 46): Von wem und wie wurde die Fach- und Dienstaufsicht zu den Vorgängen um den Münchener Plutoniumhandel ausgeübt? In welcher Weise war das Referat 11 A des BND damit befaßt, und welche Aufgaben hat dieses Referat? Zu Frage 45: Die Fach- und Dienstaufsicht für den BND erfolgt durch den Chef des Bundeskanzleramtes, der dabei durch den für die Koordinierung der Nachrichtendienste zuständigen Staatsminister beim Bundeskanzler unterstützt wird. Im vorliegenden Fall wurde entsprechend verfahren. Grundlage dafür bildete die Unterrichtung des Bundeskanzleramtes durch den BND. Die Fach- und Dienstaufsicht für die Tätigkeit der bayerischen Behörden liegt bei der bayerischen Staatsregierung. Zu Frage 46: Gemäß Geschäftsverteilungsplan des Bundesnachrichtendienstes lautet der Auftrag für das Referat 11 A: „Aufklärung und Lage Rauschgift sowie Geldwäsche" . Die referatsinterne Fach- und Dienstaufsicht liegt beim Referatsleiter 11 A. Das Referat 11 A war in München im Rahmen seines Auftrages für die Rauschgiftquelle Rafa zuständig. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 47): Was ist über den Produktions- und Herkunftsort des Plutoniums inzwischen bekanntgeworden? Der genaue Produktions- und Herkunftsort des Plutoniums ist bisher nicht bekannt. Verschiedene Indizien deuten jedoch darauf hin, daß das Material aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion stammt. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 48 und 49): Hat Staatsminister Bernd Schmidbauer dem BND untersagt, als Nachfrager von illegal angebotenem Nuklearmaterial aufzutreten? Trifft es zu, daß Mitarbeiter des BND im Zusammenhang mit dem Münchener Plutoniumhandel eine förmliche Belobigung erhalten haben? Zu Frage 48: Im BND bestehen seit 1992 interne Weisungen, die unter Bezug auf die geltende Rechtslage klarstellen, daß vom BND Kernbrennstoffe weder beschafft, noch befördert werden dürfen. Diese Weisungslage wurde im Herbst 1993 ohne konkreten Anlaß im Rahmen der grundsätzlichen Erörterung dieses Themas von Staatsminister Schmidbauer bekräftigt. Die Weisungen wurden beachtet. Zu Frage 49: Nach Abschluß von „Hades" wurden dem Residenten in Spanien, einem seiner Mitarbeiter und dem Sprachmittler förmliche Anerkennungen ausgesprochen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) (Drucksache 13/1162 Fragen 50 und 51): Was wird vom Auswärtigen Amt unternommen, um die deutschsprachige Willy-Brandt-Schule in Warschau so schnell wie möglich mit einer Sekundarstufe II auszustatten, uni damit den Standort Warschau für deutsche Führungskräfte und ihre Familien attraktiver zu gestalten? Ist es möglich - da 24 % der Schiller österreichischer bzw. schweizerischer Staatsangehörigkeit sind -, eine Kooperation mit Österreich und/oder der Schweiz einzugehen, um die Finanzierung der nötigen Lehrkräfte sicherzustellen? Zu Frage 50: Das Auswärtige Amt fördert zwar Deutsche Auslandsschulen durch die Entsendung von Lehrkräften, Hilfen bei der Ausstattung und Unterhaltung der Schulen sowie Lehr- und Lernmittelspenden. Die Einrichtung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen und die Erteilung von Abschlußdiplomen, die an diesen Bildungseinrichtungen erworben werden können, gehört aber in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz der Länder. Im Bund-LänderAusschuß für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) bereiten Vertreter des Bundes und der Länder gemeinsam Empfehlungen vor, die in einem Fall wie diesem der Kultusministerkonferenz der Lander zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Der Bund-Länder-Ausschuß hat auf seiner 190. Sitzung am 24. und 25. November 1994 den Antrag des Schulvereins der Deutschen Schule Warschau auf Einrichtung der Sekundarstufe II und Ausbau der Schule bis zur Deutschen Hochschulreifeprüfung beraten. Es wurde festgestellt, daß der Aufbau der Sekundarstufe II noch nicht möglich ist, da die notwendige Mindestzahl deutscher Schüler bei weitem nicht erreicht ist. Das Auswärtige Amt prüft deshalb im Augenblick die Möglichkeit, der deutschsprachigen Auslandsschule in Warschau den Status einer Begegnungsschule zu geben, so daß die Schule auch für polnische Schüler und Schülerinnen offen wäre. Diese Maßnahme bedarf der Zustimmung der zuständigen polnischen Stellen. Das Auswärtige Amt wird sich bemühen, die Voraussetzungen für die Umwandlung der deutschsprachigen Auslandsschule in eine Begegnungsschule zu schaffen. Gleichzeitig wird es anstreben, die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Ausschusses zu setzen mit dem Ziel, der Kultusministerkonferenz der Länder die Empfehlung zu einer dann positiven Entscheidung des Antrags der Deutschen Schule Warschau zu geben. Zu Frage 51: Die Tätigkeit österreichischer und schweizerischer Lehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen ist ein bewährtes Instrument der kulturellen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der Repulik Österreich und der Schweiz. Gegenwärtig sind an Deutschen Auslandsschulen weltweit 19 österreichische und 13 schweizerische Lehrkräfte tätig. Die Förderung der Deutschen Auslandsschulen durch die Entsendung österreichischer oder schweizerischer Lehrkräfte ist von den Regierungen an eine Mindestzahl von österreichischen bzw. schweizerischen Schülern geknüpft: Bei der Republik Österreich beträgt diese Mindestzahl 25 und bei der Schweiz 15. Da an der Deutschen Schule Warschau 26 österreichische Schüler unterrichtet werden, hat der Schulvorstand bereits einen Antrag auf Entsendung einer österreichischen Lehrkraft gestellt. Für die 7 schweizerischen Schüler ist die Entsendung einer Lehrkraft nicht möglich. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1162 Frage 52): Was unternimmt die Bundesregierung, damit der deutschen Willy-Brandt-Schule in Warschau die Erlaubnis erteilt wird, eine gymnasiale Oberstufe einzurichten? Das Auswärtige Amt fördert Deutsche Auslandsschulen durch die Entsendung von Lehrkräften, Hilfen bei der Ausstattung und Unterhaltung von Schulen sowie Lehr- und Lernmittelspenden. Die Einrichtung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen und die Erteilung von Abschlußdiplomen, die an diesen Bildungseinrichtungen erworben werden können, gehören jedoch in die Zuständigkeit der Kultusministerkonferenz der Länder. Im Bund-Länder-Ausschuß für Schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) bereiten Vertreter des Bundes und der Länder gemeinsam Empfehlungen vor, die in einem Falle wie diesem der Kultusministerkonferenz der Länder zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Der Bund-Länder-Ausschuß hat auf seiner 190. Sitzung am 24. und 25. November 1994 den Antrag des Schulvereins der Deutschen Schule Warschau auf Einrichtung der Sekundarstufe II und Ausbau der Schule bis zur Deutschen Hochschulreifeprüfung eingehend beraten. Es wurde festgestellt, daß der Aufbau der Sekundarstufe II noch nicht möglich ist, da die notwendige Mindestzahl deutscher Schüler bei weitem nicht erreicht ist. Das Auswärtige Amt prüft deshalb im Augenblick die Möglichkeit, der deutschsprachigen Auslandsschule in Warschau den Status einer Begegnungsschule zu geben, so daß die Schule auch für polnische Schüler und Schülerinnen de jure offen wäre. Diese Maßnahme bedarf der Zustimmung der zuständigen polnischen Stellen. Das Auswärtige Amt wird sich bemühen, die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des BundLänder-Ausschusses zu setzen mit dem Ziel, der Kultusministerkonferenz der Länder die Empfehlung zu einer dann positiven Entscheidung des Antrags der Deutschen Schule Warschau zu geben. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hansjörg Schafer (F.D.P.) (Drucksache 13/1162 Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung den Mißbrauch des Artikels 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, wonach die US-Streitkräfte Arbeiten an amerikanische Vertragsfirmen übertragen, deren Mitarbeiter weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen und deren Tätigkeit zur Entlassung von deutschen Arbeitnehmern führt? Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Mißbrauch durch eine Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut abzuschaffen, und welche Maßnahmen sind zum Schutz der betroffenen deutschen Arbeitnehmer geplant? Zu Frage 53: Die in Deutschland stationierten alliierten Streitkräfte können unter den in Artikel 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut genannten Voraussetzungen zivile Arbeitnehmer eigener Nationalität als „technische Fachkräfte" beschäftigen. Diese „technischen Fachkräfte" unterliegen nicht der deutschen Steuer- und Sozialabgabenpflicht, wenn sie die Voraussetzungen des Artikels 73 erfüllen. Vertreter der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, in denen US-Truppen stationiert sind, werfen der US-Seite seit längerem vor, Artikel 73 einseitig und zu großzügig auszulegen und deutsche zivile Arbeitnehmer durch angeblich benötigte US-technische Fachkräfte zu verdrängen. Die Bundesregierung hat der US-Seite seit Frühjahr 1994 mit großem Nachdruck deutlich gemacht, daß ein partnerschaftliches Vorgehen zur Statusgewährung nach Artikel 73 notwendig ist und daß deutsches Recht nicht mißachtet werden darf. Zu Frage 54: Die Bundesregierung hat der US-Seite im Frühjahr 1994 eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Anwendung des Artikels 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vorgeschlagen. Mit dieser Vereinbarung soll erreicht werden, daß anstelle des bisherigen einseitigen Vorgehens der US-Seite ein partnerschaftliches Verfahren zur Anwendung des Art. 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut praktiziert wird. Im Hinblick auf die noch laufenden Verhandlungen bitte ich Sie um Verständnis, daß ich weitere Einzelheiten hierzu nicht nennen kann. Die Bundesregierung hofft, die zu dieser Vereinbarung führenden Verhandlungen, an denen Vertreter der betroffenen Bundesländer beteiligt sind, bald abschließen zu können. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 55): Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß wegen der andauernden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei - zuletzt wieder dokumentiert durch das „Verschwindenlassen" eines türkischen Staatsangehörigen am 21. März 1995 durch die Istanbuler Polizei - der türkische Botschafter zur Abgabe einer Stellungnahme in das Auswärtige Amt einberufen werden sollte? Der Bundesminister des Auswärtigen und das Auswärtige Amt bemühen sich in einem kontinuierlichen Dialog mit der türkischen Regierung - auch über die türkische Botschaft in Bonn - um die Aufklärung von Vorwürfen wegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Wegen des von Ihnen genannten Falles - ich vermute, daß es sich um den in Istanbul verschwundenen türkischen Staatsangehörigen Hasan Ocak handelt - sind bereits die Botschaft Ankara und das Generalkonsulat Istanbul tätig geworden. Darüber hinaus hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. Peter Hartmann, den türkischen Botschafter in Bonn am 21. April 1995 im Auswärtigen Amt auf diesen Fall angesprochen und um Aufklärung gebeten. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1162 Frage 56): Welche Auswirkungen hatte das Agieren deutscher Behörden auf die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rußland? Die Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation waren sich gemeinsam frühzeitig der Gefahren der internationalen Nuklearkriminalität und der Notwendigkeit ihrer entschiedenen Bekämpfung bewußt. Diese übereinstimmende Auffassung fand ihren Niederschlag in konkretem Handeln, u. a. in der deutsch-russisch-amerikanischen Initiative zur Einrichtung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums in Moskau. Im Gefolge der Fälle von Nuklearschmuggel im Sommer 1994 haben beide Regierungen ihre Entschlossenheit bekräftigt, den illegalen Handel von Kernmaterial, der eine erhebliche Gefahr für die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die internationale Sicherheit darstellt, durch gemeinsame Bemühungen zu bekämpfen. Ausdruck dieser Haltung ist das deutsch-russische Memorandum vom 22. August 1994. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 62 und 63): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des ,,Clipper Chip" in den USA, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Überwachung des elektronischen Nachrichtenverkehrs innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach (europaweiter) Einführung gesetzlicher Regelungen analog des US-amerikanischen „Freedom of information act" zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch bei einem extensiven Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen und Behörden gewahrt bleiben werden? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 2673' Zu Frage 62: Der sogenannte „Clipper Chip" ist der Versuch einer Antwort der US-Regierung auf die zunehmende Bedrohung der berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von Verschlüsselungsgeräten auf Kommunikationsstrecken. Die von der US-Regierung im Jahr 1994 zum Schutz des elektronischen Nachrichtenverkehrs geplante zwingende Einführung der „Clipper Chip"-Technologie konnte aufgrund massiver Proteste von Industrie und Bürgerrechtsbewegungen innerhalb des US-Kongresses nicht durchgesetzt werden. Neben fachlich-technischen Mängeln der „Clipper Chip "-Lösung wurde vor allem beanstandet, daß eine korrekte organisatorische Handhabung des Verfahrens nicht hinreichend gewährleistet sei. An Stelle der Bullgung der „Clipper Chip"-Initiative verabschiedete der US-Kongreß im Oktober 1994 die sog. „Network Wiretap Bill", welche die US-Fernmeldeunternehmen gesetzlich verpflichtet, technische Vorsorge für das Abhören von Fernmeldeverkehren durch die Strafverfolgungsbehörden zu treffen. Der „Clipper Chip" ist ein möglicher technischer Ansatz, um in gesetzlich vorgesehenen Fällen der Überwachung von Fernmeldeverkehren verschlüsselte Nachrichten entschlüsseln zu können. Da die „Clipper Chip"-Lösung jedoch hauptsächlich hardwarebasiert ist, greift sie nicht bei der für die Datenübermittlung häufig eingesetzten Software-Verschlüsselung. Das „Clipper Chip"-Verschlüsselungsverfahren wäre somit für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden nur von beschränktem praktischem Nutzen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der bekannten Bestimmungen (StPO, G10, BNDG, AWG) dafür ein, die Überwachungsmöglichkeiten des Telekommunikationsverkehrs durch die zuständigen Behörden (Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden) für alle modernen Telekommunikationssysteme sicherzustellen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat auf eine große Anfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion im Jahre 1991 zum Thema „Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger" bereits ausführlich Stellung genommen (BT-Drucksache 12/1273 vom 9. Oktober 1991, Anlage). Die Regelungen des US-amerikanischen „Freedom of Information Act (FOIA)" aus dem Jahre 1966 (novelliert 1986) gewähren jedermann einen Anspruch auf Einsicht in die bei Bundesbehörden vorhandenen Aufzeichnungen, unabhängig von der Art des Speichermediums. Zum Schutz staatlicher und privater Sicherheitsinteressen schließt der FOIA bestimmte Arten von Unterlagen vom Akteneinsichtsrecht aus. Ausschlußgründe sind u. a. der Schutz der nationalen Sicherheit sowie der Rechtsdurchsetzung, die Wahrung der Vertraulichkeit innerbehördlicher Beratungen, die Geheimhaltung von Akten der Banken- und Börsenaufsicht, der Schutz der Privatsphäre Dritter und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Die Ausnahmebestimmungen stellen den materiellen Hauptteil des FOIA dar und werden durch spezialgesetzliche Geheimhaltungsbestimmungen ergänzt. Das deutsche Recht folgt generell dem Prinzip der Vertraulichkeit des Verwaltungshandelns, läßt jedoch Durchbrechungen dort zu, wo typischerweise das Recht des Bürgers auf Einsicht in die Akten oder Auskunft aus den Akten entgegenstehenden Interessen Dritter oder des Staates überwiegt. Auch über die gesetzlich festgelegten Einsichts- und Auskunftsrechte hinaus hat die Verwaltung über Auskunftsbegehren des Bürgers in pflichtgemäßer Ermessensausübung zu entscheiden, wobei sich je nach den Umständen des Einzelfalles die Ermessensausübung zu einer Auskunftspflicht verdichten kann. Ein Vergleich der Rechtslage und -praxis in Deutschland mit der Situation in den USA läßt den Schluß zu, daß der Ansatz des deutschen Rechts, anstelle eines allgemeinen Informationszugangsrechts ein Geflecht von spezifischen Zugangs- und Informationsrechten für die Allgemeinheit oder einzelne Personen vorzusehen, den berechtigten Informationsinteressen des einzelnen gerecht wird und angesichts der vielfältigen Ausnahmetatbestände, die die Regelungen des Zugangsrechts im FOIA der USA vorsehen, in seiner Effektivität dem US-System des freien Informationszugangs nicht nachsteht. Zur Zeit wird hinsichtlich der Einführung eines allgemeinen Informationszugangsrechts kein legislativer Handlungsbedarf gesehen. Auch die Gemeinsame Verfassungskommission hat keine Empfehlung zur Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen. Der rechtliche Rahmen zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie ist insbesondere durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie eine Reihe spezialgesetzlicher Regelungen zum Datenschutz vorgegeben. Um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis zu realisieren, bedarf es vor allem der breiteren Nutzung digitaler Signatur- und Verschlüsselungsverfahren. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Schmalz-Jacobsen (F.D.P.) (Drucksache 13/1162 Fragen 64 und 65): Welche Instrumentarien der Personalplanung und Personalentwicklung werden in der Bundesverwaltung angewendet, urn eine möglichst effektive Auswahl und einen sinnvollen Einsatz der Bediensteten zu gewährleisten? Ist die Bundesregierung bereit, den öffentlichen Dienst attraktiver für überdurchschnittlich begabte junge Menschen zu machen, indem sie diesen eine bessere Bezahlung anbietet und so die Konkurrenzfähigkeit zur privaten Wirtschaft wiederherstellt? 2674* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 Zu Frage 64: Die Kriterien für die Auswahl von Bewerbern und den Einsatz von Beschäftigten sind in Artikel 33 des Grundgesetzes, im Bundesbeamtengesetz und in der Bundeslaufbahnverordnung festgelegt; die Entscheidungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt grundsätzlich nach Ausschreibung der zu besetzenden Stellen unter Durchführung von Auswahlverfahren; hierdurch wird sichergestellt, daß möglichst qualifizierte Bewerber eingestellt werden können. Die Auswahl der Beschäftigten für bestimmte Dienstposten erfolgt in der Regel ebenfalls nach Ausschreibung; dies gilt auch für Beförderungsdienstposten. Die hierfür erforderlichen Erkenntnisse werden durch die regelmäßig zu erstellenden Beurteilungen gewonnen, die auch Aussagen für die weitere dienstliche Verwendung enthalten. Darüber hinaus werden Beurteilungs- und Personalführungsgespräche durchgeführt. Dem sinnvollen Einsatz dienen außerdem Fortbildung und Verwendungsplanung. Wegen der in Artikel 65 des Grundgesetzes verankerten Ressorthoheit werden die Instrumentarien im einzelnen von den Ressorts festgelegt. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich für eine Reform der öffentlichen Verwaltung ein. Dabei geht es auch darum, künftig mehr als bisher ein leistungsorientiertes, differenziertes und flexibles Handeln im Personalbereich zu ermöglichen. Zu Frage 65: Lassen Sie mich bitte eingangs folgendes feststellen: Der öffentliche Dienst ist in der Gesamtheit seiner Arbeitsbedingungen gegenüber der privaten Wirtschaft durchaus konkurrenzfähig. Dies gilt im allgemeinen auch für die Höhe der Löhne und Gehälter und die Karriereexpektanzen; dabei mag die Beurteilung je nach wechselnder Arbeitsmarktlage oder nach bestimmten Regionen oder Fachrichtungen unterschiedlich sein. Es liegt in der Natur der Sache, daß der öffentliche Dienst nie in der Lage sein wird, nach Einzelfällen so stark zu unterscheiden und für bestimmte Kandidaten so exzessive individuelle Gehaltsangebote zuzuschneiden, wie es einzelne Betriebe der Privatwirtschaft tun können. Dennoch gibt es bereits jetzt die besoldungs- und tarifrechtliche, freilich durch den Haushalt derzeit stark eingeengte Möglichkeit, zur Personalgewinnung Sonderzuschläge zu gewähren. Darüber hinaus streben wir generell eine stärkere Flexibilisierung und Leistungsorientierung des Bezahlungssystems an. Die Eckpunkte für eine Reform des öffentlichen Dienstrechts sehen den Ausbau der bedarfsorientierten Sonderzuschläge ebenso vor wie das schnellere Aufsteigen im Gehalt bei besonders leistungsstarken Mitarbeitern. Ferner sollen Leistungszulagen und Leistungsprämien ermöglicht werden. Dies wird gerade für die überdurchschnittlich begabten Bewerber und Mitarbeiter eine zusätzliche Motivation sein. Darüber hinaus soll das Gehaltssystem spezifisch für jüngere Mitarbeiter attraktiver gestaltet werden dadurch, daß durch einen neuen Zuschnitt der Gehaltstabellen eine Umschichtung des Lebenseinkommens zugunsten früherer Berufsjahre erfolgt. Dies soll sowohl den stärkeren Erfahrungszuwachs in den ersten Berufsjahren berücksichtigen wie die erhöhten Belastungen z. B. durch Gründung von Hausstand und Familie in dieser Lebensphase. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 66): Bleibt die Bundesregierung bei der Antwort, die sie mir auf meine Fragen 6 und 7 in Drucksache 12/8472 gegeben hatte, wonach ihr „keine Erkenntnisse vorliegen, daß Mitarbeiter der Polizei deutsche Bürger oder die Bürger anderer Staaten zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang von Nuklear-Ankauf verleitet haben"? Die Bundesregierung bleibt nach wie vor bei der Antwort, daß keine Erkenntnisse vorliegen, wonach Mitarbeiter des Bundeskriminalamts deutsche Bürger oder die Bürger anderer Staaten zu strafbaren Handlungen im Zusammenhang von Nuklear-Ankauf verleitet haben. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/1162 Fragen 67 und 68): Welche deutschen Dienststellen und Behörden sind bisher mit dem sogenannten „Plutoniumschmuggel" vom August 1994 befaßt gewesen? Welche deutsche Dienststelle war koordinierend tätig, um den sogenannten „Plutoniumschmuggel" aufzuklären? Zu Frage 67: Zuständige Polizeidienststelle ist das Bayerische Landeskriminalamt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft München I anhängig. Über den Gesamtumfang der Beteiligung von Dienststellen und Behörden auf Landesebene liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf Bundesebene war der Bundesnachrichtendienst mit dem Vorgang befaßt und hat hierüber die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1995 2675* Bundestages eingehend unterrichtet. Das Bundeskriminalamt erhielt durch WE-Meldung (WE = wichtiges Ereignis) des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 26. Juli 1994 Kenntnis über die Sicherstellung der Plutoniumprobe am 25. Juli 1994. Mit Nuklearsofortmeldung des Bundeskriminalamtes vom 27. Juli 1994 wurden im Bereich des Bundes das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Auswärtige Amt und das Zollkriminalamt Köln unterrichtet. Gleichzeitig wurden die Grenzschutzdirektion und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Zu Frage 68: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren liegt in der federführenden Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft München I. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1162 Frage 69): In welcher Weise haben Bundesbehörden zur Aufklärung des im Sommer 1994 in München schließlich gestoppten PlutoniumTransfers mit spanischen und russischen Dienststellen zusammengearbeitet, wenn nicht, warum ist eine solche Zusammenarbeit unterblieben? Zur Aufklärung des Plutoniumtransfers haben verschiedene Bundesbehörden mit spanischen und russischen Dienststellen zusammengearbeitet. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Bundesnachrichtendienst haben den zuständigen russischen Stellen bereits vor dem Besuch Staatsminister Schmidbauers in Moskau die Analyse-Ergebnisse des in München sichergestellten Nuklearmaterials übermittelt. Im Rahmen des Besuchs, an dem auf deutscher Seite auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst beteiligt waren, wurde neben grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Nuklearhandels auch der Münchener Plutoniumtransfer angesprochen. Auf der Grundlage des am 22. August 1994 in Moskau unterzeichneten Memorandums fanden weitere Gespräche des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskriminalamtes und deren russischen Gesprächspartnern in dieser Angelegenheit statt. Der russischen Seite wurde außerdem von hier aus angeboten, im europäischen Institut für Transurane das dort aufbewahrte, in München sichergestellte Material mit eigenem Personal zu analysieren. Als deutsche Interpoldienststelle hatte das Bundeskriminalamt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München I Konktate zur spanischen, zur russischen und zur kolumbianischen Interpoldienststelle. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Günter Verheugen (SPD) (Drucksache 13/1162 Fragen 70 und 71): Trifft die Äußerung des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein in der Sendung „Menschen hinter den Schlagzeilen" in SAT 1 am 18. April 1995 zum Münchener Plutoniumhandel zu: „Wir haben das auch nicht im Alleingang gemacht, ..., das Bundeskriminalamt war eingebunden", und in welcher Weise haben das Bundeskriminalamt und das bayerische Landeskriminalamt dabei zusammengearbeitet? Haben spanische Stellen der Bundesregierung bei der Klärung der Vorgeschichte der Münchener Plutoniumaffäre Hilfe angeboten oder verweigert? Zu Frage 70: Im Rahmen des vom Bundeskriminalamt ab dem 13. April 1994 für die Staatsanwaltschaft Frankfurt geführten Ermittlungsverfahrens gab es keine Veranlassung, mit dem Bayerischen Landeskriminalamt zusammenzuarbeiten. Das Bundeskriminalamt hatte mit Fernschreiben vom 15. April 1994 alle Landeskriminalämter über die Tatsache informiert, daß beim Bundeskriminalamt dieses Ermittlungsverfahren geführt wird. Vor der WE-Meldung (WE = wichtiges Ereignis) des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 26. Juli 1994 über die Sicherstellung einer ca. 3-Gramm-Plutoniumprobe am 25. Juli 1994 ist das Bundeskriminalamt nicht über die seit dem 19. Juli 1994 beim Bayerischen Landeskriminalamt anhängigen Ermittlungen informiert gewesen. In seiner Nuklearsofortmeldung vom 27. Juli 1994 zum Verfahren der Staatsanwaltschaft München I wies das Bundeskriminalamt auf Parallelen zum eigenen Verfahren hin. Auf Ersuchen des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden diesem durch das Bundeskriminalamt am 28./29. Juli 1994 weitere Erkenntnisse aus dem Verfahren des Bundeskriminalamtes übermittelt. Danach fand bis zum Zugriff des Bayerischen Landeskriminalamtes am 10. August 1994 am Flughafen München/Erding kein weiterer Informationsaustausch zwischen Bayerischem Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt statt. Zu Frage 71: INTERPOL Madrid wandte sich am 17. August 1994 an INTERPOL Wiesbaden (BKA) mit der Frage, ob im Rahmen der Sicherstellung in München/Erding am 10. August 1994 Ermittlungen in Spanien gewünscht seien. Diese Anfrage wurde am gleichen Tag dem Bayerischen Landeskrimininalamt als ermittlungsführende Dienststelle weitergeleitet. In einer Verbalnote der spanischen Botschaft in Bonn vom 17. August 1994 wurde im Rahmen der o. g. Sicherstellung die volle polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit angeboten. Auch dieses Schreiben wurde durch das Bundeskriminalamt an das Bayerische Landeskriminalamt weitergeleitet. In dem vom Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt führte die spanische Polizei auf Ersuchen des Bundeskriminalamtes ermittlungsunterstützende Maßnahmen durch. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/1162 Frage 84): Welche Überlegungen sind angestellt worden, um die Einfuhr von Plutonium in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern? Auf Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen ist bereits 1992 die Abfertigungspraxis an den Ostgrenzen sowie auf Flughäfen und in Seehäfen (insbesondere an der Ostsee) verschärft worden. In diesem Zusammenhang wurden den Zollstellen Strahlenmeßgeräte zur Verfügung gestellt. Nachdem die Zollstellen im Jahre 1992 mit 200 tragbaren Meßgeräten ausgestattet worden waren, wurden in den Jahren 1993 und 1994 weitere tragbare Meßgeräte beschafft, so daß derzeit 400 derartige Geräte zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Gefährdungslage sind in erster Linie Zollstellen an den Grenzen zur Tschechischen Republik, Polen, in den Seehäfen von Nord- und Ostsee sowie auf den Flughäfen ausgestattet worden. Zur Ausstattung des Zollfahndungsdienstes und der derzeit 27 Mobilen Kontrollgruppen, die im Binnenland zur allgemeinen zollamtlichen Überwachung eingesetzt sind, ist für dieses Jahr die Lieferung weiterer 100 tragbarer Strahlenmeßgeräte in Auftrag gegeben worden. 1994 wurde beim Zollamt Frankfurt/Oder - Autobahn - ein stationäres Meßsystem in Betrieb genommen, das die Strahlung langsam ein- und ausfahrender Fahrzeuge anzeigt. In den vergangenen Wochen sind 51 speziell für die Zwecke der Zollverwaltung entwickelte mobile Überwachungssysteme, die in vorhandene Fahrzeuge eingebaut werden können und Messungen im Fahrbetrieb erlauben, an die Zollstellen ausgeliefert worden. Die Beschaffung weiterer mobiler Überwachungssysteme ist vorgesehen. Die Abfertigungsbeamten werden seit 1992 im Bereich des Strahlenschutzes und in der Bedienung der Meßgeräte besonders geschult. Die Zollverwaltung verfügt derzeit über 202 Strahlenschutzbeauftragte, die u. a. für Unterweisungen vor Ort eingesetzt werden. Für dieses Jahr sind weitere sogenannte Fachkundelehrgänge für Strahlenschutzbeauftragte mit insgesamt 60 Teilnehmern vorgesehen. Es existieren Ressortvereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Schmuggels von Kernmaterial mit der russischen und weißrussischen Zollverwaltung sowie bilaterale Übereinkünfte über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen, die auch die Bekämpfung des Nuklearschmuggels umfassen, mit Jugoslawien (grundsätzlich anwendbar im Verhältnis auch zu den Nachfolgestaaten), Ungarn und Polen. Entsprechende Abkommen mit Rußland und der Tschechischen Republik sind noch nicht in Kraft getreten. Zur Unterstützung der Transitländer bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit radioaktiven Stoffen führt das Bundesministerium der Finanzen Informationsveranstaltungen mit interessierten Ländern durch. Eine derartige Veranstaltung hat bereits mit Vertretern der finnischen und der ukrainischen Zollverwaltung stattgefunden und ist für Juni dieses Jahres mit Vertretern Österreichs, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens vorgesehen. Anlage 35 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 682. Sitzung am 31. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern - 'Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - BSeuchÄndG) - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien - Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz) - Drittes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch -3. SGB V-Änderungsgesetz (3. SGB V ÄndG) - Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: - Drucksachen 12/8309, 13/265 Nr. 1.31 - Drucksache 13/122
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gero Pfennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon gesagt, daß wir heute auch über die Ratifizierung des sogenannten Bonner Protokolls zum Dubliner und Schengener Übereinkommen reden, zwei Abkommen, die im Zusammenhang mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes wichtig sind. Sie dienen der Freizügigkeit für alle EU-Bürger bei gleichzeitiger Aufstellung von Regeln und Standards für die innere Sicherheit.
    Während das auf der Genfer Flüchtlingskonvention beruhende Dubliner Übereinkommen asylverfahrensrechtliche Grundsätze auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausdehnt, befaßt sich das Schengener Übereinkommen darüber hinaus mit der Kriminalitätsbekämpfung und der Sicherung der Außengrenzen einschließlich Visaregelungen in sieben EU-Mitgliedstaaten, in denen es seit dem 26. März dieses Jahres ungehinderte Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit garantiert.
    Mit dem heute zu verabschiedenden sogenannten Bonner Protokoll wird sichergestellt, daß mit dem Inkrafttreten des Dubliner Abkommens - voraussichtlich Mitte dieses Jahres - nur noch dessen asylverfahrensrechtliche Grundsätze zwischen allen EUStaaten, also auch den sieben Schengen-Staaten, gelten und für die Behandlung von Asylanträgen maßgeblich sind. Dies hat den Vorteil, daß z. B. der EU-Ersteinreisestaat eines Antragsstellers für diesen auch dann zuständig ist, wenn der betreffende EUStaat noch nicht Schengen-Vertragsstaat ist.
    Man erkennt daran, wieviel dichter das europäische Regelungswerk im Bereich der sogenannten dritten Säule des Maastrichter Vertrages geworden ist, also im Bereich des Art. K über die Behandlung von Angelegenheiten der Justizzusammenarbeit und der inneren Sicherheit, der Einreise-, Aufenthalts-, Asyl- und Visapolitik einschließlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeit von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der EU-Staaten; so sagt es der Vertragstext.
    Beide Übereinkommen sind zu Recht als historischer Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration bezeichnet worden, weil sie für ihren Geltungsbereich dazu beitragen, daß der Traum vom Europa ohne Grenzen wahr geworden ist.

    (Vorsitz: Vizepräsident Hans-Ulrich Klose)

    Gerade das Inkrafttreten des Schengener Abkommens ist ein bahnbrechender Erfolg deutscher Europapolitik von Bundeskanzler Helmut Kohl. Mit seinem Inkrafttreten können wir mit Fug und Recht behaupten, daß Europa von der Vorstellung Abschied genommen hat, wir könnten Freizügigkeit nach europäisch-kontinentalen Regeln herstellen und die Mißbrauchsbekämpfung bei der Freizügigkeit nach national-regionalen Gesichtspunkten ordnen.
    Das Schengener System hat schon nach wenigen Wochen entgegen dem, was die Opposition behauptet, gezeigt, daß wir nicht nur politisch von mehr Sicherheit trotz eingeführter Freizügigkeit reden, sondern daß unsere Polizei und der Bundesgrenzschutz dank technischer Funktionsfähigkeit des Systems und dank umsichtiger Anwendung der Regeln das auch in der Praxis tatsächlich garantieren. Ich möchte der Polizei und dem Bundesgrenzschutz in diesem Zusammenhang für ihre Arbeit in den vergangenen Wochen ausdrücklich Dank aussprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Quoten für das Aufgreifen von Straftätern, insbesondere soweit sie bereits gesucht wurden, hat sich in allen Schengen-Staaten erhöht. Unzumutbare Wartezeiten an den Kontrollpunkten sind entgegen vielen Befürchtungen nicht eingetreten.
    Ermutigend sind auch die Erfahrungen mit den Schengen-Visa. Die Reaktion von Drittstaatenangehörigen, die in mehrere Staaten des Schengener Abkommens reisen, auf das einheitliche Visum sind positiv. Polnische Staatsangehörige beispielsweise konnten sogar ganz von der Visapflicht freigestellt werden.
    Letzendlich funktionieren aber offenbar auch die asylrechtlichen Vorschriften. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat bis Mitte April 129 Übernahmeersuchen erhalten und demgegenüber 24 selbst gestellt.
    Unsere Fraktion wünscht, daß die Bundesregierung das für die Bekämpfung organisierter Kriminalität wichtige Europol-System als weiteren Markstein zum Abschluß bringt und alle Anstrengungen zum Abschluß eines Außengrenzabkommens unternimmt.

    (Beifall der Abg. Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.])

    An die Opposition möchte ich eine Warnung wiederholen: Schengener und Dubliner Abkommen funktionieren nur, weil Deutschland mit der Änderung des Art. 16 Grundgesetz und des Ausländergesetzes sowie mit dem Asylverfahrensgesetz Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Der Kontrollausschuß des französischen Senats hat schon am 12. Dezember 1991 darauf hingewiesen, daß Schengen nicht funktionieren werde und die Grenzen geschlossen werden müßten, wenn das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht unzulänglich sei.
    Jeder Versuch, die deutschen Regelungen jetzt aufzuweichen, was hinter manchen heute gestellten Anträgen stecken mag, könnte diese böse Folge haben, und er wäre zumindest in seinem Geist ein Verstoß gegen Art. 5 des EG-Vertrags, der bestimmt, daß



    Dr. Gero Pfennig
    Mitgliedsstaaten alle Maßnahmen zu unterlassen haben, die die Verwirklichung der Ziele des Vertrags gefährden könnten. Ich bitte, dies auch künftig zu bedenken.
    Herr Präsident, ich muß noch einige Worte zu dem Änderungsantrag des Abgeordneten Such sagen.

    (Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.]: Dieser eilige Antrag, den man gar nicht lesen konnte!)

    Wir leimen diesen Antrag ab, weil er undurchdacht ist und Beschlüsse des niederländischen und des belgischen Parlaments zum Schengener Abkommen falsch auf Deutschland projiziert. Wir sind für die notwendigen parlamentarischen Kontrollen durch das Europäische Parlament, und das ist die Aufgabe für die Folgekonferenz 1996. Wir sind nicht für 15 nationale Parlamentskontrollen.
    Außerdem geht der Antrag an der deutschen Verfassung geradezu vorbei. Wenn die Bundesregierung dadurch an die Kette gelegt werden soll, daß sie im Exekutivausschuß erst abstimmen darf, wenn zuvor Bundestag und Bundesrat ihre Genehmigung erteilt haben, dann stellt dies unser parlamentarisches und föderales System auf den Kopf.
    Letztendlich ist der Antrag überflüssig, weil wir ja gerade von Verfassungs wegen einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union eingerichtet haben, der die Meinung des Bundestages zum Handeln der Regierung verbindlich zum Ausdruck bringen kann. Eine solche Regelung gibt es in Belgien und in den Niederlanden nicht, und deswegen kann deren Parlamentsregelung auch kein Vorbild für uns sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Bonner Protokoll auf Drucksache 13/24.
Dazu liegt ein Änderungsantrag des Abgeordneten Manfred Such auf Drucksache 13/1200 vor, über den wir zuerst abstimmen. Der Antragsteller hat Einzelabstimmung zu den einzelnen Nummern beantragt.
Ich rufe daher jetzt Nr. 1 des Änderungsantrags auf: Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Nr. 1 des Änderungsantrages ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD abgelehnt.
Ich rufe Nr. 2 des Änderungsantrags auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Mit den gleichen Mehrheiten ist Nr. 2 abgelehnt.
Ich rufe die Nrn. 3 und 4 auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Das ist mit den gleichen Mehrheiten abgelehnt.
Ich rufe die Nrn. 5 und 6 des Änderungsantrags auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Auch dies ist mit den gleichen Mehrheiten abgelehnt.
Ich rufe Nr. 7 des Änderungsantrages auf: Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Mit den gleichen Mehrheiten ist auch dies abgelehnt.
Ich rufe Nr. 8 des Änderungsantrags auf. Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! Nr. 8 ist ebenfalls abgelehnt.
Nach Enthaltungen habe ich nicht gefragt, denn das war eindeutig.
Damit ist der Änderungsantrag insgesamt abgelehnt.
Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/848 - Neuformulierung -, den Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert anzunehmen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS angenommen.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 13/189 bis 13/191, 13/767, 13/809, 13/1104, 13/741, 13/1188, 13/1189 und 13/ 1194 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Ich gehe davon aus, daß Sie damit einverstanden sind. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie über die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (Umweltgutachter- und Standortregistrierungsgesetz [USG])
- Drucksache 13/1192 —Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Innenausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Bundesministerin Frau Merkel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode haben die Koalitionsparteien ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenführung von Ökologie und Marktwirtschaft gelegt. Um einen schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu sichern, müssen in Zukunft in noch

    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    stärkerem Maße als bisher marktwirtschaftliche Kräfte und Steuerungsmechanismen zum Einsatz kommen. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
    Ein Beispiel für mich ist hier die Öko-Audit-Verordnung, über die wir heute beraten. Ihr Ziel ist es, durch die Einführung von Umweltmanagementsystemen zu einer nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu gelangen. Wir wissen alle, daß hier erhebliche Reserven liegen, wenn es richtig gemacht wird.
    Unternehmen, die sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verpflichten und sich dem Audit-Verfahren unterwerfen, verfügen mit einem EU-einheitlichen Zeichen über ein Gütesiegel, mit dem sie, nicht zuletzt durch eine Verbesserung ihres Unternehmensimages in der Öffentlichkeit, Wettbewerbs- und Kostenvorteile erlangen können. Ich glaube, es war eine gute Idee der Europäischen Union, eine solche Verordnung zu erarbeiten. Es ist richtig, daß wir sie in einer Weise in nationales Recht umsetzen, die unseren Intentionen entgegenkommt.
    Es ist für mich ein positives Signal für den Umweltschutz, daß ich Ihnen diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode relativ früh vorstellen kann. Das, wie wir es genannt haben, „Umweltgutachter- und Standortregistrierungsgesetz" - eine nicht für jedermann besonders einsichtige Bezeichnung, aber vielleicht gibt es noch Kreativität, diese Bezeichnung zu ändern - ist notwendige Voraussetzung für die Anwendbarkeit der - auch kein besonders volksnaher Begriff - EG-Öko-Audit-Verordnung, die bereits am 13. April in Kraft getreten ist. Die Regelungsaufträge der Öko-Audit-Verordnung an die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern sowie die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt, und damit ist die nationale Möglichkeit gegeben, diese Verordnung auch anzuwenden.
    Der Gesetzentwurf folgt mit seiner wirtschaftsnahen und pluralistisch geprägten Umsetzungskonzeption der Zielsetzung der EG-Verordnung, den betrieblichen Umweltschutz durch eine freiwillige Teilnahme der Unternehmen an einem fachlich kompetenten und politisch neutralen Öko-Audit-System zu verbessern. Damit wird die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz gestärkt. Ich glaube, das muß die Intention einer solchen Richtlinie sein, bei der es um die freiwillige Teilnahme geht. Es geht nicht um Ordnungsrecht, sondern um eine freiwillige Beteiligung von Unternehmen.
    Deshalb ist es wohl richtig - auch wenn ich an dieser Stelle schon leises Grummeln gehört habe -, dies im Gespräch mit der Wirtschaft und nicht gegen die Wirtschaft zu machen, denn anderenfalls wird dieses Instrument keine Akzeptanz finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, daß sie den von der Bundesregierung am 4. April verabschiedeten Gesetzentwurf aufgegriffen und ihn parallel zu den Beratungen, die jetzt im Bundesrat stattfinden, in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben. Ich denke, unser gemeinsames Interesse sollte darin liegen, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesetzes möglichst kurz zu halten. Durch eine Übergangsregelung, die wir vereinbart haben, ist der einheitliche Verwaltungsvollzug der EG-Verordnung in den Ländern auf der Basis der EG-Verordnung und des vorliegenden Gesetzentwurfs gewährleistet, zumindest weitestgehend sichergestellt. Aber es ist ein dringlicher Wunsch aller Bundesländer, daß diese Übergangsregelung zeitlich strikt begrenzt wird.
    Ich freue mich sehr, daß ich hier einen Gesetzentwurf präsentieren kann, der von einem sehr breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Umwelt- und Wirtschaftsministerien der Länder, die Spitzenverbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften und die Umweltverbände befürworten die Konzeption des Gesetzentwurfes. Wir haben hier sehr viele Gespräche mit allen Beteiligten geführt.

    (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Konzeption, aber nicht die Ausführung!)

    - Darüber wird zu sprechen sein; wir haben andere Nachrichten. - Selbst die größte Oppositionspartei - wenn Sie mich das noch sagen lassen - hat laut Pressemitteilung vom 4. April zumindest den Eindruck erweckt, im Öko-Audit die Chance zu einer Verbesserung im Umweltschutz zu sehen. Ich hoffe auf konstruktive parlamentarische Beratungen.
    Es ist ja nicht selbstverständlich, daß im Bereich des Umweltschutzes dieser Konsens besteht. Aber ich denke, gerade mit einem Gesetzentwurf, der das Öko-Audit als ein neuartiges Instrument zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes einführt, sind große Erwartungen und Hoffnungen verbunden, und diese sollten dann auch durch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt werden.
    Ich sehe vor allen Dingen eine sehr gute Chance für eine breite Akzeptanz der Öko-Audit-Verordnung durch die freiwillige Teilnahme vieler Unternehmen. Die erfaßten gewerblichen Unternehmen und Handwerksbetriebe sollten dieses Instrument im eigenen Interesse nutzen. Die Signale, die bei uns eingehen, deuten darauf hin, daß das Interesse in der Wirtschaft groß ist. Ich denke, es kommt jetzt darauf an, daß wir - in dieser Beziehung ist die EG-Öko-Audit-Verordnung eine ganz wichtige Sache - in Zukunft eine effektive Verbesserung des Umweltschutzes durch marktwirtschaftliche Steuermechanismen möglich machen. Wir werden dieses Gesetz und diese Verordnung als einen solchen Testfall betrachten. Wir werden ebenfalls untersuchen, inwieweit Deregulierungen für solche Betriebe möglich sind, die sich freiwillig einem solchen Audit, also einer solchen Kontrolle, unterziehen.
    Kern des Gesetzes ist es, zur Durchführung der EG-Verordnung unabhängige, zuverlässige und fachkundige Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zuzulassen und sie einer wirksamen

    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    Aufsicht zu unterwerfen. Das heißt also, wir wollen ein hohes Qualifikationsprofil der Umweltgutachter, damit der effektive Umweltschutz auch wirklich auf hohem Niveau gewährleistet werden kann.
    Bei der Zulassung der Umweltgutachter - ein ziemlich heiß umkämpftes Feld; das kann ich heute schon sagen - und der Einführung der notwendigen Aufsichtsverfahren sowie bei der Registrierung der geprüften Standorte verfolgt das Gesetz wiederum eine Lösung, die mit der Wirtschaft abgestimmt ist. Dies bedeutet jedoch nicht, daß sich der Staat seiner notwendigen Kontrollfunktionen entzieht. Vielmehr verhält es sich so, daß für die Zulassung und die Beaufsichtigung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen eine privatrechtliche Gesellschaft vorgesehen ist. Es wurde bereits eine Deutsche Akkreditierungs- und Umweltgutachterzulassungsgesellschaft mbH, die sogenannte DAU - auch dieser Begriff ist nicht besonders volksnah -, gegründet, die durch Beleihung mittels Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes mit den hoheitlichen Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung der Umweltgutachter betraut werden soll. Die DAU wird von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und vom Bundesverband Freier Berufe als Gesellschafter getragen.
    Wir müssen natürlich die Neutralität der Zulassungsstelle wahren und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in die hohe Qualifikation der Umweltgutachter stärken. Deshalb wird ein Umweltgutachterausschuß gebildet. Dieser Ausschuß ist ein unabhängiges und pluralistisch besetztes Gremium. Es hat die Aufgabe, Richtlinien zu entwickeln, die für die Zulassungs- und Aufsichtsverfahren der Zulassungsstelle verbindlich sind. In diesem Umweltgutachterausschuß sitzen die Wirtschaftsverbände, die Umweltgutachter, Bund und Länder, jeweils vertreten durch Mitarbeiter der Wirtschafts- und der Umweltministerien - jedoch mit einer Mehrheit aus dem Umweltbereich -, Umweltverbände und Gewerkschaften. Mit allen Beteiligten ist gesprochen worden. Gerade in bezug auf die Besetzung des Umweltgutachterausschusses ist durchaus ein Konsens gefunden worden. Das heißt, hier gibt es eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung.
    Auch die Registrierung der geprüften Betriebsstandorte erfolgt in Selbstverantwortung der Wirtschaft. Registrierungsstellen sind die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern eines jeden Bundeslandes. Die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte führen die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern dann in Eigenverantwortung durch.
    Ich bin zuversichtlich, daß bei einer gemeinsamen Anstrengung dieses Gesetz recht rasch verabschiedet werden könnte. Die zur Anwendung der EG-Verordnung über das Gesetz hinaus erforderlichen Rechtsverordnungen werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls vorliegen. Das können wir hier zusagen.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch auf einen Punkt hinweisen, der mir sehr wichtig ist. Der Gesetzentwurf legt dem Berufsbild des Umweltgutachters ein sehr hohes Qualifikationsniveau zugrunde. Dies gilt insbesondere für die erforderlichen Fachkenntnisse und die Anforderungen, die an die Unabhängigkeit des Umweltgutachters gestellt werden.
    Es wird - da bin ich ganz sicher - im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Versuchen geben, die anspruchsvollen Zulassungsvoraussetzungen für Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen abzusenken. Aber ich möchte ganz persönlich auch an jeden einzelnen appellieren: Nur wenn es uns gelingt, die Eckpfeiler für eine anspruchsvolle EG-Öko-Audit-Verordnung national durchzusetzen, halten wir mit diesem Instrument auch die Tür zu einer weiteren Entbürokratisierung und Deregulierung auf. Wir schaffen hierfür also sehr wohl wichtige Voraussetzungen. Deshalb ist es mir wichtig, daß die Umweltgutachter auf einem anspruchsvollen Niveau zugelassen werden. Denn die Akzeptanz eines solchen Verfahrens, eines solchen freiwilligen Audits wird davon abhängen, ob die Bewertung, die Begutachtung auch wirklich qualitativ vernünftig und realistisch erfolgt.
    Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein überzeugender Kompromiß am Ende einer langen Diskussion. Die geeignete Form der Umsetzung ist in einem föderalen Staat nicht einfach. Wir freuen uns, hier weit über die Koalitionsfraktionen hinaus Konsens erhalten zu haben.
    Ich denke, daß die wirtschaftsnahe Umsetzung der EG-Verordnung im Ergebnis - zusammen mit dem sehr hohen Qualifikationsniveau der Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen - zu einer nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes führen kann. Wir wollen Ökologie und Ökonomie vereinbaren. Wir wollen keine Überbürokratisierung, sondern wir wollen im Umweltschutz vorankommen. Ich glaube, daß dieser Gesetzentwurf zusammen mit der EU-Richtlinie eine vernünftige Lösung dafür ist.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)