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ID1302902600

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    Plenarprotokoll 13/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Dienstag, den 28. März 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Gottfried Haschke (Großhennersdorf) 2053 A Abwicklung der Tagesordnung 2053 A Tagesordnungspunkt I: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414) 2053 B Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidial- amt (Drucksachen 13/501, 13/527) . . 2053 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 13/502, 13/527) . . . 2053 C Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 13/503, 13/527) 2053 D Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 13/508, 13/527) in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache 13/523) in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 13/526) in Verbindung mit Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 13/519, 13/527) in Verbindung mit Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft (Drucksachen 13/76, 13/415, 13/777) Karl Diller SPD 2054 C Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 2059 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2064 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 2068 A Dr. Barbara Höll PDS 2072 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 2074 A Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 2079 D, 2082 B Wilfried Seibel CDU/CSU 2082 A Susanne Jaffke CDU/CSU 2082 C Manfred Hampel SPD 2084 B Dankward Buwitt CDU/CSU 2086 B Jörg-Otto Spiller SPD 2088 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 2089 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 2089 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 2091 C Namentliche Abstimmungen . . 2092 C, 2093 D Ergebnisse 2121 C, 2124 A Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/509, 13/527) Manfred Hampel SPD 2093 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 2096 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2099 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 2102 C, 2114 D Manfred Hampel SPD 2103 B Siegmar Mosdorf SPD 2105 C Rolf Kutzmutz PDS 2106 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 2108 C Eckart Kuhlwein SPD 2111 B Anke Fuchs (Köln) SPD 2112 A, 2115 B Rainer Haungs CDU/CSU 2115 C Jörg Tauss SPD 2116 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 2118 A Dr. Uwe Jens SPD 2119 A Nächste Sitzung 2126 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2127* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Werner Kuhn (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile (Zusatztagesordnungspunkt 2) in der 21. Sitzung am 16. Februar 1995 (Seite 1375 A) 2127* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) zur Abstimmung über das Haushaltsgesetz 1995, hier: Einzelplan 03 - Bundesrat - 2127* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt I 10 (Haushaltsgesetz 1995 - Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft) Ulrich Petzold CDU/CSU 2127* D 29. Sitzung Bonn, Dienstag, den 28. März 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 28. 03. 95 Behrendt, Wolfgang SPD 28. 03. 95 Borchert, Jochen CDU/CSU 28. 03. 95 Büttner (Ingolstadt), SPD 28. 03. 95 Hans Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 28. 03. 95 Hartmut Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 28. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 28. 03. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 28. 03. 95 Heym, Stefan PDS 28. 03. 95 Meißner, Herbert SPD 28. 03. 95 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 28. 03. 95 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 28. 03. 95 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 28. 03. 95 Christian Siebert, Bernd CDU/CSU 28. 03. 95 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 28. 03. 95 Terborg, Margitta SPD 28. 03. 95 Tippach, Steffen PDS 28. 03. 95 Vergin, Siegfried SPD 28. 03. 95 Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Werner Kuhn (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile (Zusatztagesordnungspunkt 2) in der 21. Sitzung am 16. Februar 1995 (Seite 1375 A) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) zur Abstimmung über das Haushaltsgesetz 1995, hier: Einzelplan 03 - Bundesrat - Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die von der Regierungskoalition im Haushaltsausschuß be- Anlagen zum Stenographischen Bericht schlossenen Kürzungen beim Einzelplan 03 (Bundesrat) ab. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß die Haushaltsvoranschläge für den Einzelplan des Bundesrates nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden sollen. Der gegenseitige Respekt vor der Autonomie der Verfassungsinstitutionen gebietet es, daß die für jeweils notwendig gehaltene Mittelausstattung gegenseitig akzeptiert bzw. im Einvernehmen geregelt wird. Ebenso wie der Deutsche Bundestag ist der Bundesrat zur Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben darauf angewiesen, daß ihm eine ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung zur Verfügung steht. Die Entscheidung der Regierungskoalition im Haushaltsausschuß gibt zu der Sorge Anlaß, daß die angemessene Ausstattung des Bundesrates für bestimmte Aufgabenbereiche gefährdet wird. Einsparungen ohne Berücksichtigung der Aufgabengewichtung gefährden die für die Wahrung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesrates notwendige Personal- und Sachmittelsubstanz. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt I.10 (Haushaltsgesetz 1995 - Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft) Ulrich Petzold (CDU/CSU): Auch wenn der Einzelplan 09 des Bundeshaushaltsplanes 1995 keinen Anlaß bietet, in Jubeltöne auszubrechen, so ist er doch grundsolide finanziert und setzt im Rahmen seiner Möglichkeiten die richtigen Schwerpunkte. Ein Aufschrei über die Kürzung des Haushaltes des Bundeswirtschaftsministeriums um 1,5 Milliarden DM wäre völlig verfehlt. In einer Zeit, in der alle über eine Haushaltskonsolidierung durch Sparmaßnahmen sprechen, ist es in jedem Fall richtig, Haushaltsmittel entsprechend dem aktuellen Bedarf einzusetzen. So trägt die Kürzung der Zuwendungen für die Wismut GmbH in den neuen Bundesländern genauso zu Einsparungen bei wie die Ver- ringerung der Kohlehilfen in den alten Bundesländern. Dieses schafft jedoch gleichzeitig wieder neue Spielräume für einen zukunftsweisenden Mitteleinsatz. Auf diese Weise konnte die Finanzausstattung für eine Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen, insbesondere zugunsten der neuen Bundesländer, weiter erhöht werden. So erfuhren die Investitionszuschüsse im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung eine Steigerung um 200 Millionen DM gegenüber dem vorjährigen Ansatz. Das Eigenkapitalhilfeprogramm wurde um 135 Millionen DM aufgestockt, und die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung wurde um 107 Millionen DM gegenüber dem Soll von 1994 erhöht. Bestimmend für den Einzelplan 09 ist, daß 92,2 % der Gesamtausgaben dieses Geschäftsbereiches für wirtschaftspolitische Programme vorgesehen sind. Allein für die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen 1995 4,156 Milliarden DM zur Verfügung, und die vorgesehene Steigerung dieser Titelgruppe fließt in vollem Umfang von 200 Millionen DM den neuen Bundesländern als Investitionszuschüsse zu. Einschließlich der gleich hohen Komplementärfinanzierung der Länder und der Zuschüsse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ergibt sich daraus für 1995 ein Bewilligungsrahmen von rund 10,5 Milliarden DM. Uns ist wohl bewußt, daß dadurch - namentlich in einigen Grenzregionen Niedersachsens, Hessens und Bayerns - ein beachtliches Fördergefälle, insbesondere zu Sachsen-Anhalt und Thüringen auch für das Jahr 1995 fortbesteht. Die beklagte Abwanderung von Gewerbebetrieben um wenige Kilometer von West nach Ost zugunsten von Mitnahmeeffekten kann jedoch nicht unser Ziel sein. Auf der anderen Seite bestehen in weiten Teilen der neuen Bundesländer gravierende Strukturschwächen, die einer weiteren Investitionsförderung dringend bedürfen. Die Bemühungen der Bundesländer zur stärkeren regionalen Festlegung von Fördergebieten im Rahmen der GA-Förderung wird daher von uns in vollem Umfang begrüßt. In der Titelgruppe 6 ist das Eigenkapitalhilfeprogramm wegen verbesserter Darlehenskonditionen in den neuen Bundesländern und der Wiedereinführung in den alten Bundesländern abermals beträchtlich erhöht worden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß eine große Zahl der Betriebsneugründungen in den neuen Bundesländern sehr stark unter Kapitalschwäche zu leiden hat. Mit der Förderung der Beteiligung von unternehmerisch kompetenten Partnern wird gleichzeitig eine immer stärker zutage tretende Schwäche von Unternehmensgründungen in den neuen Bundesländern angegangen. Fachlich hervorragende Unternehmer sind immer wieder mit der Wirtschaftsführung auf Grund fehlender Kenntnisse und Erfahrungen überfordert, so daß eigentlich unnötige Insolvenzen entstehen. So wird mit der weiteren Erhöhung dieses Titelansatzes eine Systemlösung für mittelständische Unternehmen in den neuen Bundesländern angeboten. Die weiterhin besorgniserregende Situation der Industrieforschung in den neuen Bundesländern macht auch in den nächsten Jahren noch einen umfangreichen Einsatz von Fördermitteln dringend notwendig. Nur folgerichtig ist es deshalb, daß der Mittelansatz für 1995 um über 100 Millionen DM erhöht wurde. Vor allem die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung in den neuen Bundesländern soll für den doppelten Effekt - einmal die Erhaltung von Forschungskapazitäten und zum anderen der Entwicklung neuer konkurrenzfähiger Produkte zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis - sorgen. Die Entwicklung auf dem Lehrstellenmarkt in den neuen Bundesländern gibt auch in diesem Jahr wieder Anlaß zur Sorge. Wenn auch in den vergangenen Jahren durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten - trotz aller Kassandra-Rufe im jeweiligen Frühjahr - fast alle Schulabgänger mit Lehrstellen versorgt werden konnten, gilt es doch, dieses Jahr dem entgegenstehende Entwicklungen zu beachten: Während die Zahl der Schulabgänger wesentlich ansteigt, sinkt die Zahl der Betriebe, die bereit sind, Lehrlinge auszubilden. In den Beratungen des Haushaltsausschusses wurde dieses erkannt und folgerichtig der Mittelansatz für die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk auf 67,5 Millionen DM erhöht. Gleichzeitig werden die Mittel für die Förderung der beruflichen Qualifizierung des Mittelstandes heraufgesetzt, so daß durch eine verstärkte Ausbildung von Handwerksmeistern, die dann wieder Lehrlinge ausbilden können, das duale System zur beruflichen Ausbildung gestärkt wird. Mit diesem positiven Ansatz werden die Zusagen der Bundesregierung aus der Absprache zwischen dem Bundeskanzler und der Wirtschaft vom 15. dieses Monats eingehalten. Nun ist es an der Wirtschaft, ihre Zusage einer 10%igen Steigerung der Lehrstellenzahl einzulösen. In dem Einzelplan 09 liegt uns ein Haushaltsentwurf vor, in dem allgemeine Kürzungen vermie- den wurden. Er bildet einen Ansatz zur Fokussierung der Finanzmittel auf Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch wenn noch eine Zahl von Wünschen und Forderungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis der Bundesrepublik auf das Jahressteuergesetz von 1996 verwiesen werden muß, ist dieser uns vorliegende Haushaltsentwurf im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft auch für die neuen Bundesländer zustimmungswürdig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Hampel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen einzig und allein dem Thema Treuhandnachfolge widmen, weil sich bei uns immer mehr der Eindruck verfestigt, daß die Koalition dieses Thema sehr tief hängen möchte. Ich denke, die Aufgaben, die dort noch zu leisten sind, sind für die neuen Bundesländer von solch immenser Bedeutung, daß man sie nicht einfach nur im Bereich der Verwaltung belassen kann. Vielmehr wird sich das Parlament auch künftig sehr intensiv mit diesen Fragen noch befassen müssen.
    Die Treuhandanstalt hat zwar am 31. Dezember 1994, wie es so schön heißt, ihren Kernauftrag erfüllt. Das bedeutet jedoch nicht, daß ihre Aufgaben abschließend bearbeitet sind. Es bleibt ein erheblicher Rest. Ihn aufzuarbeiten wird sicherlich noch einige Jahre dauern. Im Bereich der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft und der BVVG gehe ich davon aus, daß es bestimmt zwei oder drei Jahrzehnte dauern kann. Das ist ein Zeitraum, der auf jeden Fall einer parlamentarischen Begleitung bedarf.
    Beendet wurde - das ist richtig - die Kreditfinanzierung der Treuhandanstalt. Die Aufgaben sind nunmehr über den Haushalt des Bundesfinanzministers zu planen und abzurechnen.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf die 12. Legislaturperiode, als wir im Treuhandausschuß und im Haushaltsausschuß die Treuhandnachfolge beraten haben. Das ursprüngliche Vorhaben der Bundesregierung, alle nachfolgenden Aufgaben der Treuhand - bis auf einen kleinen Rest hoheitlicher Aufgaben - zu privatisieren, konnte abgewehrt werden, sicher nicht nur, weil wir Sozialdemokraten dies so wollten, sondern auch weil alle vernünftigen Gründe für die jetzige Lösung sprechen.
    Der eigentliche Nachfolger der Treuhandanstalt ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. In ihr sind alle Bereiche des Vertragsmanagements, der Reprivatisierung und Abwicklung sowie der hoheitlichen Aufgaben zusammengefaßt. Die Beteiligungsmanagementgesellschaft Berlin sollte mit der Betreuung der Management-KGen, der Auslauf- und der Sanierungsgesellschaften sowie der sanierungsfähigen, aber noch nicht privatisierbaren Unternehmen befaßt sein. Inzwischen hat die Bundesregierung Veränderungen vorgenommen, auf die im weiteren noch einzugehen sein wird.
    Der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft ist der Bestand der gewerblichen Immobilien und der Wohnraumbestand ehemaliger Kombinate und staatlicher Einrichtungen übertragen worden. Die TLG ist als Besitzgesellschaft geführt. Das heißt, sie verfügt über das Eigentum an den zu verwertenden ehemaligen Liegenschaften der Treuhandanstalt. Sie ist 100%ig in Bundesbesitz; deswegen ist vor allem eine Einflußnahme und eine Kontrolle des Parlaments nötig, zumal sie im Bundeshaushalt nicht als Titel geführt wird und deswegen die Gefahr besteht, daß sie außen vor bleibt.
    Ein gleiches gilt für die BVVG. Sie ist nur noch zu einem geringen Teil im Bundesbesitz; sie wird zum überwiegenden Teil von drei öffentlich-rechtlichen Banken gehalten.
    Soweit im Telegrammstil die Nachfolge der Treuhand.
    Alle Fraktionen und Gruppen waren sich in der 12. Legislaturperiode einig, daß eine Aufgabe dieser Größenordnung angesichts der erheblichen wirtschaftspolitischen Bedeutung für die neuen Bundesländer einer parlamentarischen Kontrolle bedarf und ein parlamentarisches Gremium damit befaßt sein muß. Weiterhin waren sich alle einig, daß dieses parlamentarische Gremium ein Unterausschuß des Haushaltsausschusses sein sollte. In der 13. Legislaturperiode hat die Koalition mit ihrer Mehrheit dies bisher verhindert.
    Im Haushaltsausschuß wurde statt dessen eine Arbeitsgruppe „Aufbau Ost" gebildet, die sich mit den Fragen im Zusammenhang mit der Treuhandnachfolge befassen sollte. Die ersten Erfahrungen mit dieser Arbeitsgruppe sind mehr als frustrierend. Es entstand oftmals der Eindruck, die Koalition betrachte

    Manfred Hampel
    dieses Gremium als eine Art Kaffeekränzchen. Während der Beratungen zum Haushalt 1995 war sicher nicht die Zeit, sich dieser Frage ausgiebig zu widmen. Da aber in dieser Woche die abschließenden Beratungen stattfinden, fordere ich Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, nachdrücklich auf, das Thema eines parlamentarischen Gremiums für die Treuhandnachfolge unverzüglich auf die Tagesordnung zu setzen und ein Arbeitsgremium zu schaffen, das diesen Namen wirklich verdient.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Nun zu den Haushaltsberatungen 1995, zum Einzelplan 08, Kap. 20, in dem die Treuhandnachfolge etatisiert ist. Sollte eine Wertung getroffen werden, so wäre dies mit den Worten „ungeordnet", „durcheinander" und „konfus" sicher treffend dargestellt.

    (Beifall bei der SPD)

    Noch ganz kurz vor dem Berichterstattergespräch wurden umfangreiche Veränderungen im Entwurf durchgeführt. Ich will Ihnen zugestehen, daß dies ein erster Haushalt war, Vergleichszahlen nicht vorliegen und die daraus resultierende Unsicherheit relativ groß ist, auch jetzt noch. Von den ursprünglich im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms vorgesehenen 10,5 Milliarden DM - es ist heute schon darauf eingegangen worden - waren für die Treuhandnachfolge im Entwurf nur noch 5,6 Milliarden DM etatisiert, die in den Haushaltsberatungen auf 5,1 Milliarden DM zusammengeschrumpft worden sind.
    Ob damit die zu lösenden Aufgaben zu bewältigen sind, ist doch sehr zu bezweifeln. Ich denke, nur wenn auf wesentliche Teile des Erhalts der Sanierung und Modernisierung von sanierungsfähigen Unternehmen verzichtet würde, könnte dieser Ansatz gehalten werden. Dies können und werden wir Sozialdemokraten jedoch nicht hinnehmen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es sind schon genug Industriebetriebe vernichtet worden. Jedes jetzt noch existierende, erhaltenswerte Unternehmen muß die Chance zum Überleben bekommen. Auch wenn es der bloßen Anzahl nach so viele nicht mehr sind, sind es doch noch immer oftmals die. größten Unternehmen in ihrer Region, und diese können nicht auch noch geopfert werden.
    Sorgen bereitet mir in diesem Zusammenhang auch die Zuordnung der sanierungsfähigen Unternehmen in die BVS mit der Maßgabe, sie kurzfristig zu privatisieren. Ich weiß nicht, woher der Bundesfinanzminister die Hoffnung nimmt, daß ein Unternehmen, dessen Privatisierung über einen Zeitraum von vier Jahren nicht gelungen ist, nunmehr in einem Jahr, in diesem Jahr, einen Käufer finden soll. Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, so fordere ich Sie, Herr Bundesfinanzminister, auf, solche Unternehmen umgehend, wie ursprünglich vorgesehen, in die BMG zu überführen, damit unter ihrem Dach die notwendige Sanierung und Modernisierung erfolgen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Denn nicht ohne Grund sind diese Betriebe einmal als sanierungsfähig, aber derzeit nicht privatisierbar eingestuft worden und sollten deshalb der BMGB zur Sanierung und Modernisierung überantwortet werden, eben um sie privatisierungsfähig zu machen. Entweder war die damalige Einschätzung falsch oder die heutige. Hinhaltender Zweckoptimismus in dieser Sache ist sicher nicht angebracht und beläßt die Unternehmen weiterhin zwischen Bangen und Hoffen mit all den negativen Auswirkungen auf ihre Existenzgrundlage.
    Herr Waigel, beenden Sie diesen Zustand recht bald, aber nicht mehr durch Schließung weiterer Unternehmen; davon haben wir in den neuen Bundesländern leider mehr als genug hinnehmen müssen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Am 17. Februar haben wir im Berichterstattergespräch das Kap. 20 im einzelnen behandelt. In der Bereinigungssitzung am 8 März verfügte die Koalition eine Kürzung um 500 Millionen DM bei der BVS und eine qualifizierte Sperre von 1,4 Milliarden DM über das gesamte Kap. 20. Ich frage mich, weshalb wir überhaupt ein Berichterstattergespräch geführt haben. Die konkreten Kürzungen liegen jetzt im Ermessen der BVS. Bedenken, daß vor allem zu Lasten Dritter, also Finanzausstattung und Investitionen von Unternehmen, gekürzt wird und nicht im eigenen Haus, sind sicher nicht ganz aus der Luft gegriffen. Wenn wir Abgeordneten schon über Kürzungen verfügen, sollten wir auch den Mut haben, genau die Titel und die Höhe festzulegen, und dies nicht der Verantwortung der Betroffenen überlassen.

    (Beifall bei der SPD)

    Damit dies möglich wird, fordere ich den Bundesfinanzminister auf, im Entwurf des Haushalts 1996 die BVS als eigenständiges Kapitel, in dem die Personal-und Sachtitel entsprechend der Haushaltssystematik aufgeführt sind

    (Zuruf von der SPD: Er hört nicht zu!)

    - er kann das im Protokoll nachlesen -, vorzulegen. Was in allen anderen Einzelplänen für alle Bundesanstalten und Bundesämter gilt, muß auch für die BVS möglich sein.
    Schließlich ist der Wirtschaftsplan der BVS schon derzeit in dieser Systematik angelegt. Die qualifizierte Sperre von 1,4 Milliarden DM ist ebenfalls recht fragwürdig; zumal nicht klar ist, wer mit welchem Inhalt welche Entsperrung vorlegen muß. Als allgemeine Sparaufforderung, ohne den Adressaten zu nennen, wird das Instrument „qualifizierte Sperre" ausgehöhlt.


Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Hampel, Sie müssen zum Schluß kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Hampel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Hier waren neun Minuten angezeigt. Ich habe aber eine Redezeit von zehn Minuten. Irgend etwas ist da schiefgelaufen.

    Manfred Hampel
    Was wird z. B. aus der BMGB, die noch kurz vor Jahresende 1994 einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle von 1,7 Milliarden DM bekommen hat? Bleibt sie außen vor, braucht sie sich nicht an Sparmaßnahmen zu beteiligen, nur weil sie keine Zuwendungen aus dem Haushalt erhält.
    Bei der Gelegenheit: Entspricht es den Tatsachen, daß die Treuhandnachfolge BVS dem Bundesrechnungshof für die BMGB keine Prüfungsrechte eingeräumt haben soll - ein Zustand, der unmöglich wäre -? Es sind in jedem Fall Steuergelder, die verwendet werden - egal, zu welchem Zeitpunkt diese geflossen sind.
    Ich fordere deshalb den Bundesfinanzminister auf, in allen Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs sicherzustellen. Der Haushalt 1995 ist abschließend beraten. Die aufgeführten Mängel müssen mit dem Entwurf 1996 beseitigt werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)