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    Plenarprotokoll 13/27 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Heinz Schemken 1857 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 1857 A Begrüßung des Parlamentspräsidenten der Republik Jemen, Sheikh Al-Ahmer, und seiner Delegation . . . . . . . . 1864 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Klimakonferenz Berlin - Perspektiven für einen besseren Klimaschutz b) Antrag der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm für Klimaschutz, Wirtschaftsmodernisierung und Arbeitsplätze in Deutschland (Drucksache 13/187) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umwelt 1994; Politik für eine nachhaltige umweltgerechte Entwicklung (Drucksache 12/8451) d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritter Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht (Drucksache 12/8555) e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Drucksache 12/8556) f) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Beschluß der Bundesregierung zur Verminderung der CO2-Emissionen und anderer Treibhausgasemissionen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Dritten Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion" (IMA „CO2- Reduktion") (Drucksache 12/8557) g) Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz vor dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) h) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verbot des Neuanschlusses von Stromheizungen (Drucksache 13/732) i) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Investitionsprogramm für Arbeitsplätze durch Klimaschutzmaßnahmen (Drucksache 13/739) j) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Wärmenutzungsverordnung (WNVO) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 13/763) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen (Drucksache 13/102) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS: Ersetzen der Kilometerpauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch eine einheitliche Entfernungspauschale (Drucksache 13/734) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 1860 A Anke Fuchs (Köln) SPD . . . . . . . 1864 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 1867 C Ernst Schwanhold SPD 1868 B Anke Fuchs (Köln) SPD . . . . 1869 D, 1883 C Eckart Kuhlwein SPD 1870 B. 1875 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1871 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 1873 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1876 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 1877 C Klaus Lennartz SPD 1880 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 1881 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 1882 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1884 C Rolf Köhne PDS 1885 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU 1886 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 1888 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1889 D Ernst Hinsken CDU/CSU . . . 1890 C, 1891 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 1892 B Dr. Winfried Wolf PDS 1893 C Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 1894 C Christoph Matschie SPD 1895 D Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 1897 C Monika Ganseforth SPD 1899 A Hartmut Schauerte CDU/CSU 1901 A Karin Rehbock-Zureich SPD 1903 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 1904 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1905 A Monika Ganseforth SPD 1905 B Christoph Matschie SPD . . . . . . . 1906 B Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für die Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und „Wehrkraftzersetzer" unter dem NS-Regime (Drucksache 13/353) b) Antrag der Abgeordneten Volker Kröning, Dieter Wiefelspütz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unrechtsurteile wegen „Fahnenflucht/ Desertion", „Wehrkraftzersetzung" oder „Wehrdienstverweigerung" während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Drucksache 13/354) Volker Kröning SPD 1907 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 1909 C Dieter Wiefelspütz SPD 1911 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1911 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1912 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 1913 D Gerhard Zwerenz PDS 1915 A Norbert Geis CDU/CSU 1916 B, 1921 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1917 A Dr. Gregor Gysi PDS 1917 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . 1917 D Volker Kröning SPD 1918 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1919 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1919 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1920 D Norbert Gansel SPD 1921 B Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer . . 1919 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht (Drucksache 13/668) 1921 D Tagesordnungspunkt 11: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 13/698) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ernst Schwanhold, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 13/619) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (Streitkräfteaufenthaltsgesetz) (Drucksache 13/730) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen (Drucksache 13/666) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung dieses Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 13/669) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (Drucksache 13/670) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes (Drucksache 13/ 671) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierseuchengesetzes (Drucksache 13/ 672) i) Antrag der Abgeordneten Rudolf Schwanitz, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zügige Auszahlung der Kapitalentschädigung für ehemalige politische Häftlinge in den fünf neuen Bundesländern (Drucksache 13/299) j) Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Leyla Onur, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Geänderter Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Drucksache 13/ 768) k) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Standortübungsplatzes München („Panzerwiese") (Drucksache 13/432) l) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der von den britischen Streitkräften freigegebenen bundeseigenen Wohnsiedlung in Hemer-Sundwig (Drucksache 13/585) m) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines weiteren Teils der ehema- ligen WGT-Garnison Halle-Heide an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksache 13/633) n) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Teils der ehemaligen WGT-Garnison Halle-Heide an die Stadt Halle (Drucksache 13/646) . . . 1922 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grundsätze für eine EU- Entsenderichtlinie sowie eine nationale Regelung bis zu deren Realisierung (Drucksache 13/786) 1923 B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/761 vom 10. März 1995 - Gespräche der Bundesregierung mit iranischen Behörden über den Fall des 1986 über dem Libanon abgeschossenen israelischen Piloten Ron Arad MdlAnfr 6 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 1923 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . 1923 D Verzögerung der Visumserteilung an die indische Frauenrechtlerin Madhu Kishwar durch die Deutsche Botschaft in New Delhi zur Teilnahme am Internationalen Frauentag von Amnesty International MdlAnfr 28, 29 Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 1924 B, C ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1924 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1924 D Information der NS-Opfer in Belarus über ihren Anspruch auf Geldmittel aus der „Humanitären Regelung" ; zügigere Bearbeitung der Auszahlung von Geldmitteln durch die zuständige Stiftung MdlAnfr 32, 33 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 1925 B, 1926 A ZusFr Gernot Erler SPD 1925 B, 1926 A Erhöhung der Auslandsentschädigung bzw. des Risikozuschlags für die deutschen Polizeibeamten in Mostar und die Angehörigen des Auswärtigen Amtes in Sarajewo MdlAnfr 34 Norbert Gansel SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . 1926 C ZusFr Norbert Gansel SPD 1926 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1927 D Waffen- bzw. Rüstungsexporte nach Ende des Golfkrieges an gegenüber Israel feindlich eingestellte Staaten; Lieferung eines dritten U-Boots an Israel MdlAnfr 35 Norbert Gansel SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 1928 B ZusFr Norbert Gansel SPD 1928 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1929 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 1929 C Organisatorische Straffung der Bundesvermögensverwaltung auf Ortsebene; Fortbestand der Bundesvermögensämter München und Augsburg und Auflösung des Amtes Passau MdlAnfr 43, 44 Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1929 D, 1930 D ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1930 A, D ZusFr Jella Teuchner SPD . . . . . . 1930 B Verhinderung weiterer Belastungen von Export und Arbeitsmarkt durch DM-Aufwertungen MdlAnfr 46 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF . 1931 A Verzicht auf die erneute Gewährung von Kreditgarantien an den Iran angesichts der Verfolgung von Gegnern bzw. Oppositionellen MdlAnfr 50 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1931 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1931 D ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . 1932 B ZusFr Ulrich Irmer F.D.P 1932 C Auswirkung der Aufwertung der D-Mark auf die Lohnverhandlungen im exportierenden Gewerbe MdlAnfr 51 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1932 D ZusFr Peter Dreßen SPD 1933 B Rückgang des Fremdenverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zwei Jahren; Aktivitäten der Deutschen Zentrale für Tourismus MdlAnfr 52, 53 Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L Kolb BMWi 1933 C, 1934 A ZusFr Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD 1933 D ZusFr Annete Faße SPD 1934 A ZusFr Susanne Kastner SPD 1934 B ZusFr Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . . 1934 C ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1934 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 1935 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 1935 B ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 1935 C ZusFr Dr. Olaf Feldmann F.D.P. . . . . 1935 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 13/65, 13/101 [Berichtigung]) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 13/80, 13/101 [Berichtigung]) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeit einer Erhöhung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Jahre 1995 sowie über Änderungsbedarf im Recht der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Drucksache 13/735) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm und der Gruppe der PDS: Anpassung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an die Lebenshaltungskosten der Studierenden (Drucksache 13/784) Anke Brunn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 1936 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1938 A Peter Dreßen SPD 1939 B Tilo Braune SPD 1941 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1942 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 1944 B Maritta Böttcher PDS 1945 D Günter Rixe SPD 1947 A Roland Richwien CDU/CSU 1948 D Doris Odendahl SPD 1951 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 1952 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1955 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1957* A Anlage 2 Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union angesichts der fortwährenden Diskriminierung der deutschen Minderheit MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/761 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 1957* B Anlage 3 Gemeinsame Nutzung der Grenzübergänge entlang der tschechisch-bayerischen Grenze und Bau gemeinschaftlicher Grenzabfertigungsanlagen an den Grenzübergängen Waldsassen und Bärnau MdlAnfr 42 - Drs 13/761 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1957* C Anlage 4 Verhinderung von Fehlplanungen, Fehlinvestitionen und persönlichen Bereicherungen sowie von Mißbrauch und Mitnahmeeffekten bei Steuervergünstigungen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 47 - Drs 13/761 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1958* A Anlage 5 Neuregelung der Investitionszulage für die neuen Bundesländer ab 1997; Mehrausgaben für den Bund bei Einbeziehung der kleinen und mittleren Handelsunternehmen MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/761 - Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1958* B Anlage 6 Beschwerden gegen Vertreter der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) vor der New Yorker Menschenrechtskommission; Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel des Bundes MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/761 - Iris Follak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1959* B Anlage 7 Beschlagnahme des Vermögens der Auslandsabteilung der Deutschen Zentrale für Tourismus in New York MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/761 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1959* C Anlage 8 Verwendung der Fördermittel des Bundes durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) für die Darstellung des Urlaubslands Deutschland MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/761 - Jann-Peter Janssen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1959* D Anlage 9 Beurteilung der Tätigkeit der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) durch die Fremdenverkehrsämter; Auslandswerbung für das Tourismusland Deutschland MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/761 - Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1960* A 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ernstberger, Petra SPD 16. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 16. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 16. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16. 03. 95 Heym, Stefan PDS 16. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 16. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 16. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 16. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 16. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 16. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 16. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 16. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 16. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 16. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 16. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 16. 03. 95 Anlage 2 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/761 Fragen 30 und 31): Sieht die Bundesregierung in den fortlaufenden Verstößen der Tschechischen Republik gegen die Menschenrechte und die Grundfreiheiten der deutschen Minderheit ein Hindernis für einen möglichen BeitrittTschechiens in die Europäische Union? Was unternimmt die Bundesregierung gegen die durch das jüngste Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts in Brünn bestätigte und durch die fortgeltenden Bene-Dekrete bestehende Diskriminierung der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik? Zu Frage 30: Der Bundesregierung sind keine Verstöße der von Ihnen genannten Art bekannt. Zu Frage 31: Das von Ihnen genannte Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung würde eine sich aus diesem Urteil ergebende Ungleichbehandlung in der Tschechischen Republik bedauern. Die Haltung der Bundesregierung zum Unrecht der Vertreibung und zum offenen Charakter der Vermögensfragen in diesem Zusammenhang ist der tschechischen Regierung bekannt. Die Bundesregierung verweist auf die im eigenen Land im Zuge der Wiedervereinigung außerordentlich schwierige und nicht alle zufriedenstellende Lösung von Vermögensfragen. Sie macht sich die gemeinsame Erklärung der deutschen und tschechischen Bischöfe vom 9. März 1995 zu eigen, wo es in diesem Zusammenhang heißt, „daß Lösungen die jeder menschlichen Gerechtigkeit gesetzten Grenzen beachten müssen". Die Lage und Förderung der Tschechen deutscher Herkunft ist ständiges Thema deutsch-tschechischer Regierungsgespräche. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/761 Frage 42): Wie ist der Stand der Planungen für den Bau und die gemeinsame Nutzung von Grenzübergängen entlang der tschechischbayerischen Grenze, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit zumindest auf deutscher Seite der Bau der gemeinschaftlichen Grenzabfertigungsanlagen an den Grenzübergängen Waldsassen und Bärnau zügig fertiggestellt werden kann? Mit den großen Baumaßnahmen an den überregionalen bayerisch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding, Waidhaus-Autobahn, Furth im Wald und Philippsreut wurde 1994 begonnen. Sie sollen bis Ende 1997 fertiggestellt sein. Für den Grenzübergang Waldsassen werden die Bauunterlagen mit Nachdruck erstellt, so daß mit der Fertigstellung Mitte 1997 gerechnet werden kann. Beim Grenzübergang Bärnau muß der jetzige, witterungsmäßig ungünstige Standort der Abfertigungsanlage auf deutschem Hoheitsgebiet in Kauf genommen werden. Alle Versuche, einen geeigneteren Standort zu finden, sind fehlgeschlagen. Die bereits vorhandene Anlage soll nun dem Bedarf entsprechend erweitert werden; die Ausbaumaßnahme wird voraussichtlich Mitte 1997 fertiggestellt sein. Mit Ausnahme vom Grenzübergang Eschlkam, wo Mitte dieses Jahres die neue Abfertigungsanlage voraussichtlich fertiggestellt sein wird, sind die Planungen für die kleinen Grenzübergänge noch nicht so weit gediehen, daß mit dem Bau begonnen werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/761 Frage 47): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um im Zuge des Aufbaus Ost Fehlplanungen und -investitionen und ungerechtfertigte persönliche Bereicherungen besser als bisher zu verhindern, und wie kann insbesondere ein Mißbrauch und „Mitnahmeeffekt" bei den zahlreichen Steuervergünstigungen vermieden werden? Die Bundesregierung hat gerade auf Anforderung des Haushaltsausschusses einen Bericht über die Verwendung von Fördergeldern in den neuen Ländern vorgelegt. Der Bericht beschreibt im einzelnen Probleme, Kontrollmechanismen und Umfang von Rückforderungen bei den wichtigsten Förderprogrammen. Er stellt - im Einklang mit den Präsidenten der Landesrechnungshöfe - im Ergebnis fest, daß die Mittel in Ostdeutschland ganz überwiegend sinnvoll und zukunftsorientiert eingesetzt worden sind. Probleme gab es schwerpunktmäßig in der Anfangszeit, als die Verwaltungen quasi aus dem Stand heraus aufgebaut werden mußten, zugleich enormer Handlungsdruck bestand und die Prognosegrundlagen für Planungen angesichts des dramatischen Strukturwandels besonders unsicher waren (z. B. Gewerbegebiete, Abwasseranlagen). Die Förderprogramme und die Kontrollen des Bundes sind ständig der Entwicklung angepaßt worden. Z. B. prüft das Bundeswirtschaftsministerium seit 1991 lückenlos die Bewilligungsbescheide der Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung. Die Länder haben vor allem die Kommunalaufsicht verstärkt. Sie haben z. T. besondere Arbeitsgruppen zur Aufklärung von kritischen Einzelbereichen eingesetzt und Sonderprüfungen veranlaßt. Für die Anwendung der Steuervorschriften kommt es darauf an, die Kompetenz der Finanzverwaltung in den neuen Ländern weiter zu stärken. Wie aus dem Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuß hervorgeht, hat sich die Qualität der Bearbeitung u. a. aufgrund von Schulungsmaßnahmen deutlich verbessert. Die Prüfungstätigkeit der Finanzverwaltung in den neuen Ländern ist inzwischen erheblich ausgeweitet worden. So sind aufgrund von Sonderprüfungen allein 1994 rd. 280 Millionen DM an Investitionszulagen zurückgezahlt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/761 Fragen 48 und 49): Aufgrund welcher Gutachten oder sonstiger fachlicher Expertisen will die Bundesregierung das Investitionszulagengesetz 1993 dahin gehend ändern, daß die fünf- bzw. zehnprozentige Investitionszulage ab 1997 in den neuen Ländern nur noch Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie gewährt werden sollen, während eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin und des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle zu dem Ergebnis kommt, daß diese Zulage generell als Basisförderung für alle Investoren bestehen bleiben sollte? Inwieweit würde durch die Einbeziehung kleiner und mittlerer Handelsunternehmen in die fünf- bzw. zehnprozentige Investitionszulage ab 1997 das Gewicht dieser Branche bei der Schaffung von Selbständigkeit und Beschäftigung in den neuen Ländern erhöht, und welche zusätzlichen Ausgaben würden durch die Einbeziehung der genannten Unternehmen schätzungsweise auf den Bund zukommen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Verabschiedung des Jahreswirtschaftsberichts beschlossen, die künftige Wirtschaftsförderung verstärkt auf die Verbesserung der industriellen Basis und den Aufbau eines leistungsfähigen Mittelstands zu konzentrieren. Damit soll entsprechend der wachsenden Eigenleistungsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft zugleich die wirtschaftliche Förderung der neuen Bundesländer unter besonderer Berücksichtigung regionaler und struktureller Gegebenheiten gestrafft und schrittweise zurückgeführt werden. Die geplante Beschränkung der fünfprozentigen Investitionszulage auf das Verarbeitende Gewerbe ist vollauf sachgerecht. Die industrielle Basis ist trotz der zuletzt beachtlichen Aufwärtsentwicklung noch zu schmal. Der Beitrag der Industrie zur Wertschöpfung beträgt in Westdeutschland 27 %, in den neuen Ländern hingegen nur 19 %. Mit ihrer Entscheidung zur Eingrenzung der Investitionsförderung unterstreicht die Bundesregierung überdies ihren Willen, entsprechend den Forderungen des Sachverständigenrates, in der Förderung überall dort allmählich den Weg der Normalität zu beschreiten, wo die erreichten Anpassungsfortschritte es zulassen. Für ihre Entscheidung stützt sich die Bundesregierung u. a. auf zahlreiche Expertengespräche sowie die Auswertung wissenschaftlicher Expertisen. Zu nennen sind u. a. die Jahresgutachten des Sachverständigenrates, einschlägige Studien von Wirtschaftsforschungsinstituten - so auch die Anpassungsberichte der in der Fragestellung genannten Institute - sowie turnusmäßige Berichte z. B. des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Wirtschaftsforschung, Halle, über die Lage der ostdeutschen Wirtschaft. Von Beginn des Einigungsprozesses an ist die wissenschaftliche Begleitung eine wichtige Informationsgrundlage für die politische Entscheidungsfindung gewesen. Daß infolge der Komplexität des wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesses in Ostdeutschland Politik und Wissenschaft bisweilen auch zu unterschiedlichen Empfehlungen gelangen, liegt in der Natur der Sache, da wissenschaftliche Beratung die Politik nicht von ihrer Verantwortung zu eigener Abwägung und Entscheidung entbinden kann. Zu Frage 49: Der ortsansässige mittelständige Handel kann nur durch eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen gestärkt werden. Notwendig sind z. B. für den Bereich der Innenstädte eine angemessene Bauplanung und ein adäquater Ausbau der Infrastruktur durch die Kommunen. Ferner muß die Handelsstruktur durch Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen des Handels attraktiver gestaltet werden. Bei mittelständischen Händlern ist die Eigenkapitalbasis dafür häufig zu schmal. Die Gewährung der Investitionszulage könnte hier zu einer Entlastung beitragen, ohne daß die Wirkung auf Selbständigkeit und Beschäftigung für die neuen Bundesländer insgesamt zahlenmäßig genau beziffert werden kann. Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 1995 beschlossen, im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „ob für den mittelständischen Handel steuerlich praktikable Abgrenzungskriterien gefunden werden können, die seine Aufnahme in die 10 %ige Investitionszulage möglich machen. " Die zusätzlichen Ausgaben hängen von den Abgrenzungskriterien ab. Bei einer Förderung von Handelsunternehmen bis zu 50 Beschäftigten, nicht mehr als 10 Millionen DM Jahresumsatz sowie einem maximal förderfähigen Investitionsvolumen in Höhe von 250 000 DM, die als Abgrenzungskriterien aus dem Handel ins Gespräch gebracht worden sind, würden sich z. B. die Kosten auf ca. 60 Millionen DM pro Jahr belaufen, davon knapp die Hälfte Bundesanteil. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Iris Follak (SPD) (Drucksache 13/761 Fragen 54 und 55): Sind der Bundesregierung Beschwerden bekannt, die vor der New Yorker Menschenrechtskommission gegen Vertreter der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) erhoben werden? Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel des Bundes für die DZT geprüft? Zu Frage 54: Der Bundesregierung ist die Beschwerde bekannt. Die Beschwerde wurde am 30. Januar 1995 zurückgezogen. Zu Frage 55: Die Verwendung der Fördermittel des Bundes durch die DZT wird jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und anschließend im Verwendungsnachweisverfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft geprüft. In der Prüfung befinden sich derzeit die Verwendungsnachweise der Jahre 1991-1993. Die letzten Prüfungen haben keinen Anlaß zu wesentlichen Beanstandungen gegeben. Daneben wird die Haushaltsführung der DZT in gewissen Abständen von dem Bundesrechnungshof geprüft. Eine solche Prüfung ist derzeit im Gange. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/761 Fragen 56 und 57): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beschlagnahme des Vermögens der New-York-Abteilung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), und wie wird die Bundesregierung auf die Leitung der DZT einwirken, um für die Zukunft wirksam die Praktiken auszuschließen, die zu der Beschlagnahme geführt haben? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß im Falle einer Verurteilung der DZT in den USA, wodurch ein Schaden von bis zu 2,5 Millionen DM entstehen kann, dieser nicht vom Steuerzahler beglichen wird? Zu Frage 56: Das Vermögen der DZT-Niederlassung New York ist nicht beschlagnahmt worden. Für eine Kritik an der Tätigkeit des Vorstandes der DZT besteht im übrigen bisher kein Anlaß. Zu Frage 57: Die Bundesregierung ist wie die DZT davon überzeugt, daß die Klagen gegen die DZT nach der gegebenen Sach- und Rechtslage keinen Erfolg haben können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Jann-Peter Janssen (SPD) (Drucksache 13/761 Fragen 58 und 59): Wie prüft die Bundesregierung, ob die eingesetzten Fördermittel des Bundes für die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) effektiv für die Darstellung des Urlaubslandes Deutschland von der DZT eingesetzt werden? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß ihre Fördermittel - wie in der Presse angegeben - von der DZT für „rauschende Abschiedsfeste" verwendet werden? Zu Frage 58: Der Einsatz der Mittel wird über die Marketingpläne, die von der DZT gemeinsam mit den deutschen Fremdenverkehrsorganisationen erarbeitet werden, gesteuert. Die DZT kontrolliert über Umfragen unter den Zielgruppen die Wirksamkeit ihrer Werbemaßnahmen. 1960* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1995 Zur Überwachung der Tätigkeit der DZT ist ein Verwaltungsrat eingesetzt, dem auch Vertreter des Bundeswirtschafts- und -finanzministeriums angehören. Zu Frage 59: Die Bundesregierung kann ausschließen, daß die Fördermittel in der behaupteten Weise zweckentfremdet verwendet werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/761 Fragen 60 und 61): Hat die Bundesregierung angesichts einer nahezu alleinigen Finanzierung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) aus Bundesmitteln jemals versucht, einen objektiven Quailtätsnachweis der Tätigkeit der DZT zum Beispiel über die Fremdenverkehrsämter zu erhalten, und falls nein, ist die Bundesregierung bereit, nach dieser Fragestunde ein solches Meinungsbild über die Tätigkeit der DZT einzuholen? Nach welchem Konzept fördert und gestaltet die Bundesregierung die Auslandswerbung für das Tourismusland Deutschland? Zu Frage 60: Die Tätigkeit der Deutschen Zentrale für Tourismus wird von einem Verwaltungsrat überwacht, in dem die örtlichen und regionalen Fremdenverkehrsstellen durch den Deutschen Fremdenverkehrsverband repräsentiert sind. Daneben wird die DZT durch einen 40-köpfigen Beirat begleitet, in den auch ein Vertreter aus den örtlichen Fremdenverkehrsämtern delegiert ist. Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit dem Deutschen Fremdenverkehrsverband und über ihn mit den Landesfremdenverkehrsverbänden, so daß sie auch deren Einschätzungen zur Wirksamkeit der Arbeit der DZT kennt. Die Beurteilung der Tätigkeit der DZT durch die Fremdenverkehrsorganisationen war auch Gegenstand der Untersuchungen durch die Fa. Roland Berger & Partner im Rahmen des Gutachtens zur Umstrukturierung der DZT. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Befragung bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern durchzuführen. Nach ihrer Auffassung ist es Angelegenheit des DFV bzw. der Landesfremdenverkehrsverbände, die Vorstellungen der örtlichen Einrichtungen zu prüfen und ggfs. in die Beratungen einzubringen. Im übrigen ist auch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Wirksamkeit des DZT-Marketings im Ausland entscheidend auch von der Qualität der Produkte abhängt, die der DZT zur Verfügung gestellt werden und für die die DZT selbst keine eigene Verantwortung trägt. Zu Frage 61: Die Entwicklung von Konzepten für die Auslandswerbung ist der Deutschen Zentrale für Tourismus übertragen. Diese entwickelt ihre Konzepte in Zusammenarbeit mit der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft, wobei die Fremdenverkehrsverbände eine maßgebliche Rolle spielen. Diese Konzpte finden ihren Niederschlag in den Marketingplänen der DZT, die dem Verwaltungsrat und dem Beirat der DZT vorgelegt werden. Soeben ist der Marketingplan für die Jahre 1995-1997 verabschiedet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karlheinz Guttmacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zur Ausbildungsförderung hat eine lange Vorgeschichte. Am 2. Februar 1994 verabschiedete das Bundeskabinett den vom zuständigen Bundesbildungsminister Ortleb vorzutragenden Entwurf eines 17. BAföG-Änderungsgesetzes,

    (Zuruf von der SPD: Zwei Minister verschlissen!)

    der auf Grund der äußerst angespannten finanziellen Situation aber eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze bereits für das Jahr 1994 nicht ermöglichte. Trotz der Finanzsituation setzte sich am 4. Februar - also zwei Tage später - der neue Bundesbildungsminister Laermann massiv für eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze ein. Am 18. März forderte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eine Anhebung der Freibeträge um 3 % im Herbst 1994 und um 3 % im Herbst 1995 bei gleichzeitiger Erhöhung der Bedarfssätze um 6 % noch für den Herbst 1994. Am 27. April 1994 verzeichnete der damalige Bundesbildungsminister Laermann den ersten Erfolg. Die Bundesregierung sprach sich in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates für eine Anhebung der Freibeträge um jeweils 2 im Herbst 1994 und 1995 aus und sagte gleichzeitig zu, 1995 eine Prüfung durchzuführen, um eine Anhebung der Bedarfssätze im Herbst 1995 vorzunehmen.
    Am 16. Juni 1994 folgte der Deutsche Bundestag dem Votum der Bundesregierung und forderte ihn gleichzeitig auf, am 1. März 1995 über das Ergebnis der Prüfung zur Anhebung der Bedarfssätze zu berichten. Dieser Bericht liegt uns hier vor, über ihn haben wir heute hier zu befinden.
    Die vom Bundestag beschlossene 17. BAföG-Novelle enthielt zahlreiche Leistungsverbesserungen. Die Freibeträge sollten nach diesem Gesetz um 2 jeweils im Herbst 1994 und 1995 erhöht werden. Durch die Erhöhung der Freibeträge sollte vermieden werden, daß Schüler und Studenten, deren Eltern mittlere Einkommen beziehen, zunehmend aus der BAföG-Förderung herausfallen. Zusätzlich war bereits in der vom Bundesrat abgelehnten 17. BAföG- Novelle vorgesehen, die Sozialpauschalen zu erhöhen. Dies wäre besonders im Hinblick auf die Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 und der Anpassung der Krankenversicherung vonnöten gewesen. Ebenso war der Wegfall der Altersgrenze von 30 Jahren für Studierende, die nach einer beruflichen Ausbildung das Studium aufnehmen, beabsichtigt. Die Darlehensrückzahlung für Alleinerziehende sollte ebenso verbessert werden. Auch die Härteklausel, Frau Kollegin Brunn, stand bereits in dieser Novelle. Diese Leistungen konnten den Studenten durch die Entscheidung des Bundesrates für ein ganzes Jahr aber nicht angeboten werden.
    Der finanzpolitische Handlungsspielraum ist aber auch gegenwärtig trotz einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Jahr weiterhin außerordentlich eng begrenzt. Ausgehend von dieser Haushaltslage weist der vorliegende Bericht der Bundesregierung zur BAföG-Bedarfsanpassung eine Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils 4 % für den Herbst 1995 aus.

    Dr. Karlheinz Guttmacher
    Sehr begrüßt wird auch die Änderung der Härteverordnung zur Berücksichtigung der besonders in den neuen Bundesländern sehr rasch angestiegenen Kosten im Bereich des studentischen Wohnraums. Ebenso erweist es sich als vordringlich, die Anpassung der Sozialpauschalen, wie sie bereits im ersten Entwurf der 17. BAföG-Novelle standen, aufzunehmen.
    Auch die Altersgrenze von 30 Jahren für Studierende, die nach einer beruflichen Ausbildung das Studium aufnehmen, sollte wegfallen, und es sollten die Rückzahlbedingungen für Alleinerziehende verbessert werden.
    Die im BAföG derzeit vorgesehenen unterschiedlichen Berechnungszeiträume für das Einkommen der Eltern und der Ehegatten des Auszubildenden sollten, wie bisher in den alten Bundesländern praktiziert, auf das vorletzte Kalenderjahr, vor Beginn des Bewilligungszeitraums, auch für die BAföG-Empfänger der neuen Bundesländer angeglichen werden.
    Der vorliegende Bericht der Bundesregierung erhält eine besondere Aufwertung, da neben der Leistungsanpassung ein struktureller Reformbedarf bei der Ausbildungsförderung berücksichtigt wird. Durch die Vielfalt der Studiengänge und der Uneinheitlichkeit der Festsetzung der Regelstudienzeiten durch die Länder ist die nach § 15 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erlassene Verordnung zur Regelung der Förderhöchstdauer für den Besuch von Hochschulen regelrecht aus dem Leim gegangen. Mit diesem Problem, meine Damen und Herren, haben sich die Kollegen vom Petitionsausschuß sehr zu beschäftigen.
    Die F.D.P.-Fraktion begrüßt die Förderung von Absolventen einer Berufsakademie in Zusatzausbildungen. Bereits der Wissenschaftsrat hat angeregt, die Länder doch zu bitten, die Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse von Berufsakademien und Fachhochschulen herzustellen. Wenn das so ist, dann kann durch eine Ergänzung des § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erreicht werden, daß auch die Absolventen von Berufsakademien ähnlich den Absolventen von Fachhochschulen ein Hochschulstudium aufnehmen können und dieses auch gefördert wird.
    Bei einem Fachrichtungswechsel sollte die BAföG- Förderung in einem angemessenen Umfang davon abhängig gemacht werden, in welchem Semester der Wechsel erfolgt. Je früher der Fachrichtungswechsel erfolgt, umso länger sollte die Studienförderung gewährleistet werden.
    Die Fraktion der F.D.P. setzt sich für die Gleichstellung der allgemeinbildenden und beruflichen Abschlüsse ein.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU Jörg van Essen [F.D.P.]: Sehr richtig, und das schon seit langem! Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Wurde auch Zeit!)

    Ebenso ist sie für eine verstärkte Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte und für den Ausbau der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Die berufliche und die akademische Ausbildung müssen gleichwertig differenziert und durchlässig sein. Aber hierin waren sich die Bildungspolitiker aller Fraktionen in der letzten Legislaturperiode ja schon einig.

    (Doris Odendahl [SPD]: Solange es nichts kostet, geht es ja immer!)

    Zu Recht haben sich die Kammern und Verbände darüber beschwert, daß Studenten über viele Jahre vom Staat gefördert werden, Facharbeiter, die eine berufliche Erstausbildung gemacht haben und anschließend eine berufliche Aufstiegsförderung in Anspruch nehmen wollten, diese aber bei der Aufstiegsausbildung nicht erhalten haben.
    Der anstehende Generationswechsel und die Entwicklung neuer Produktionslinien bei Fertigungen und Dienstleistungen erfordern eine hohe Zahl qualifizierter, innovativer sowie leistungs- und risikobereiter Nachwuchskräfte. Wirtschaftsminister Rexrodt hat im Rahmen der Formulierungen der Koalitionsvereinbarungen immer wieder darauf hingewiesen, daß derzeitig ein geeignetes Förderinstrument fehlt, durch das die Herausbildung künftiger Meister, Techniker und anderer mittlerer Führungskräfte stärker unterstützt werden kann.
    Es ist gut und richtig, daß der Bericht der Bundesregierung die Förderung der Aufstiegsfortbildung aufgenommen hat. Die Absicht der Bundesregierung, die gesetzliche Regelung in der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung in einem gesonderten Bundesgesetz vorzuschlagen, wird seitens meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Böttcher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maritta Böttcher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In beeindruckender Regelmäßigkeit werden in diesem Hause Fragen des sogenannten Familienlastenausgleichs debattiert, zu denen auch BAföG-Leistungen gerechnet werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz geht von dem Grundsatz aus, daß ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung besteht, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
    Den Exkurs in die Vergangenheit spare ich mir. Aber Zukunft muß vom Ist-Stand ausgehen. Wie ist es nun um diesen hohen Anspruch im § 1 des Gesetzes nach den Null- bzw. Minusrunden in der Leistungsanpassung der letzten Jahre bestellt? Kann das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Form, wie es vorliegt, bzw. auch unter Einbeziehung

    Maritta Böttcher
    der Änderungsvorschläge aus dem Zukunftsministerium noch seinen Beitrag zum Abbau der sozialen Chancenungleichheit im Bildungswesen leisten? Sind Studierende und Ausbildungswillige aus den einkommensschwächeren Schichten die richtigen Adressaten für die von Bundesminister Rüttgers in seinem jüngsten Bericht wiederum beschworene strikte Ausgabendisziplin und die Konsolidierungspolitik mit der Fortgeltung des Haushaltsmoratoriums für die gesamte 13. Legislaturperiode?
    Wir vertreten die Auffassung, daß die von der Bundesregierung offerierten Steigerungen um 4 % bei den Bedarfssätzen und Freibeträgen zum Herbst 1995 einmal mehr beredtes Zeugnis für eine unsoziale und menschenverachtende sogenannte Sparpolitik ablegen. Damit werden die Null- bzw. Minusrunden in der Leistungsanpassung der letzten Jahre festgeschrieben. Die Schere zwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten und sozialer Absicherung bedürftiger Studierender öffnet sich weiter. Der soziale Numerus clausus wird zur immer entscheidenderen Voraussetzung des Hochschulzugangs.
    Damit nicht genug: Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das BAföG über zusätzliche und eingeschränkte Förderung nach dem Fachrichtungswechsel bzw. bei Zweitstudien zum Instrument einer längst überfälligen Studienstrukturreform gemacht werden. Ein solches Herangehen geht an den Realitäten vorbei und wieder zu Lasten derjenigen, denen mit dem BAföG zu gleichen Chancen verholfen werden soll.

    (Beifall bei der PDS)

    Nach Gründen für ein zweites Studium, einen Fachrichtungswechsel oder übermäßig lange Studienzeiten wird nicht oder nur sehr wenig gefragt. Wie hängen z. B. lange Orientierungsphasen zu Beginn des Studiums mit langandauernder Wohnungssuche, überfüllten Hörsälen, Problemen der Stundenplangestaltung und Anpassung des Leistungsniveaus von Schule und Universität zusammen? Gibt es außer den im Bericht der Bundesregierung angeführten möglichen Gründen für einen Fachrichtungswechsel - mangelnde intellektuelle, psychische und körperliche Eignung, Neigungs- oder Weltanschauungswandel - vielleicht noch andere, schwerwiegendere Gründe wie etwa die Lage auf dem Arbeitsmarkt?
    Wie verträgt sich die Einschränkung der Förderung von Zweitstudien mit den Anforderungen an Hochschulabsolventinnen und -absolventen nach Vielseitigkeit und Flexibilität im beruflichen Einsatz? In diesem Zusammenhang sind auch die Gründe, für hohe Studienabbrecherquoten genauer zu hinterfragen und zumindest auch deren Ursachen im sozialen Bereich in die Analysen einzubeziehen, wenn neue administrative Regelungen wirklich greifen sollen.
    Jede Politik, die von den Studierenden kürzere Studienzeiten verlangt, ohne die dafür erforderlichen Studienbedingungen zu schaffen, bleibt unglaubwürdig. Wie aus der jüngsten Auswertung der Absolventenstatistik des Wissenschaftsrates hervorgeht, schafft nur jeder zehnte Student an einer Universität in den westlichen Ländern den Abschluß in der vorgegebenen Regelstudienzeit von neun bis zehn Semestern. In Psychologie und Elektrotechnik werden nur 4 %, in Geographie nur 3 % aller Absolventen in der Planzeit fertig. Als Gründe für die Studienzeitüberschreitungen werden vor allem eine inhaltliche Überfrachtung der Lehrpläne, aber ebenso mangelnde materielle Absicherung der Studenten angegeben. Bei der Mehrzahl der Universitätsfächer dauert das Studium heute im Durchschnitt zwischen zwölf und 13 Semestern.
    Selbstverständlich unterstützen wir die Orientierung auf ein zielgerichtetes und zügiges Studium, was allerdings angesichts der strukturellen Probleme an den Hochschulen, die keinesfalls durch etwaige BAföG-Regelungen zu beheben sind, auf absehbare Zeit nicht möglich ist.
    Probleme der Ausbildungsförderung, bei denen unseres Erachtens dringender Handlungsbedarf besteht, sind neben der umgehenden Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern in die BAföG-Förderung, die Entbürokratisierung der Leistungsgewährung und die Umstellung von Darlehen auf Vollzuschuß.
    Gestatten Sie mir zum letzten Punkt noch eine kurze Bemerkung. Insbesondere die BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger der 80er Jahre - meine Kollegin aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das bereits angesprochen - beginnen ihr Berufsleben mit einem beträchtlichen Schuldenberg. Abgesehen von der Ungleichbehandlung auf Grund unterschiedlicher Darlehensregelungen ist angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen die angehäufte BAföG-Schuld ein großes Problem. Hier muß unbedingt Abhilfe geschaffen werden, sowohl durch entsprechende Regelungen bei der BAföG-Gewährung als auch durch Regelungen bei der Rückzahlung von BAföG-Darlehen. In allen diesen Fragen gilt unsere volle Zustimmung dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
    Im übrigen möchte ich hier nochmals die weitergehende Forderung unserer Partei des Demokratischen Sozialismus nach einer sozialen Grundsicherung aller Studierenden unabhängig vom Elterneinkommen bekräftigen.

    (Beifall bei der PDS)

    Im europäischen Vergleich ist Deutschland das Land mit der längsten Unterhaltsverpflichtung seitens der Eltern, nämlich bis zum Alter von 27 Jahren. Insofern ist über grundlegende Reformen der staatlichen Transferleistungen und ihre unmittelbare Bindung an den begünstigten Personenkreis nachzudenken, was jedoch den Rahmen der Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigt. Bis dahin sind noch sehr viele Schritte nötig, aber, wie ich meine, bedeutend größere.

    (Beifall bei der PDS)