Rede von
Dr.
Rupert
Scholz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 50 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befaßt sich der Bundestag heute erneut mit den Problemen der Militärjustiz in der ehemaligen Wehrmacht. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir versucht, diesem Thema näherzukommen, ihm gerecht zu werden, leider damals noch ohne Erfolg. Gerade deshalb lassen Sie mich aber mit dem Appell und der Bitte beginnen, daß wir in dieser Frage jetzt zu einem ebenso sachlich wie historisch gerechten Ergebnis gelangen. Denn auch dies fordert unsere Pflicht zur Aufarbeitung unserer jüngeren Geschichte. Dies alles wird uns aber nicht gelingen, wenn wir uns nicht wirklich um historische Wahrheit bemühen, wenn wir nicht bereit sein sollten zu erkennen, daß auch das Problem der Militärjustiz nicht etwa völlig isoliert gesehen werden kann, sondern daß sich auch in der Problematik der Militärjustiz die ganze Tragödie Deutschlands und damit auch seiner Streitkräfte im Nationalsozialismus widerspiegelt.
Wir haben uns ebenso um historische Wahrheit wie um Gerechtigkeit zu bemühen. Wir haben Respekt und Mitgefühl vor allem den Opfern und ihren Hinterbliebenen zu bezeugen. Wir haben aber auch das nötige Maß an Behutsamkeit aufzubringen - ein Maß, das vor allem jene Millionen deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg verdienen, die nur allzuoft nicht nur in wahrhaft existentieller Not, sondern vor allem auch in tiefer Gewissensnot standen, nur allzuoft konfrontiert mit der Frage, ob sie einem totalitären Unrechtssystem dienen dürfen oder sich diesem zu verweigern haben oder ob sie nicht doch zunächst ihr Vaterland, ihre Familien, ihre Freunde zu verteidigen haben.
Dr. Rupert Scholz
Dieser große Zwiespalt hat die Rolle der Wehrmacht von Anfang an in ganz entscheidender Weise geprägt. Dieser schwere Zwiespalt hat naturgemäß zu ganz unterschiedlichen Reaktionen beim einzelnen Soldaten, beim einzelnen Menschen, beim einzelnen Bürger geführt. Vom Widerstandskämpfer über den Soldaten, der schlicht seine Pflicht zu erfüllen suchte, bis hin zum Kriegsverbrecher - alles dies beschreibt die Geschichte der Wehrmacht und beschreibt damit naturgemäß auch die der Militärjustiz.
Bei ihrer Beurteilung ist freilich zunächst ganz eindeutig festzustellen, daß es sich beim Zweiten Weltkrieg um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Hitler-Deutschlands gehandelt hat. Ebenso klar ist festzuhalten, daß das Regime des Nationalsozialismus ein totalitärer, ein mörderischer Gewaltstaat war.
Auch die Militärjustiz hat in dieser Zeit, vor allem gegen Ende des Krieges, in massiv zunehmender Weise eine verhängnisvolle Rolle in diesem System gespielt. Dennoch wäre es falsch und historisch ungerechtfertigt, die Militärgerichtsbarkeit, die bekanntlich als Sondergerichtsbarkeit 1933 wiedereingeführt wurde und Anfang 1934 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, über den ganzen Zeitraum von zwölf Jahren pauschal und generell in gleicher Weise zu beurteilen, sie in pauschaler Weise zu verurteilen und damit die Urteile aller Militärrichter für generell falsch oder für generelles Unrecht zu erklären. Denn ebendies entspricht nicht der historischen Wahrheit. Eben deshalb würden wir es uns heute allzu einfach machen, wenn wir in derart pauschaler Weise be- und verurteilen würden.
Nach wie vor liefert der Stand der wissenschaftlichen Forschung zur Militärgerichtsbarkeit keine wirklich einheitlichen Erkenntnisse. Nach wie vor fehlt es vielfältig an einer wirklich systematischen Sichtung und Auswertung der vielfältig verstreuten Akten. Ganz folgerichtig streiten die Historiker um und über die Rolle der Militärgerichtsbarkeit vor dem und im Zweiten Weltkrieg.
Nun haben wir sicherlich nicht die Aufgabe, einen solchen Historikerstreit zu entscheiden. Aber schon das Bestehen eines solchen Streites sollte für uns hinlänglich Mahnung und Auftrag auch zu Vorsicht, auch zu Behutsamkeit sein. Denn das Wort des Deutschen Bundestages darf jedenfalls kein historisch unreflektiertes und damit letztendlich auch rechtlich angreifbares sein, im Gegenteil.
Unbestreitbar ist allerdings, daß auch die Gerichte der Militärjustiz durch den NS-Staat vielfältig als Terrorinstrument der totalitären Willkürherrschaft mißbraucht worden sind und unbestreitbar viele Unrechtsurteile gefällt haben. Solchen Unrechtsurteilen kann und darf daher keine Rechtswirkung zukommen, und sie können nicht deutlich genug für null und nichtig erklärt werden. Gerade den Opfern solcher Unrechtsurteile und ihren Angehörigen haben wir auch heute unsere persönliche Achtung, unser persönliches Mitgefühl auszusprechen. Sie verdienen Anerkennung, Rehabilitierung und natürlich auch Entschädigung.
Andererseits haben wir aber auch zu sehen, daß die Militärgerichte der damaligen Zeit sich auch und vielfältig um Recht und um das bemüht haben, was wir auch unter heutigen Maßstäben, Herr Kröning, ein rechtsstaatliches Verfahren nennen. Die Militärjustiz reihte sich durchaus auch in die Reihen des deutschen Widerstandes ein. Ich nehme stellvertretend für andere und vor allem nur den Namen Karl Sack.
Wir sollten nicht vergessen, daß auch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg die Militärjustiz keineswegs auf die Anklagebank gesetzt haben. Die einschlägigen Vorschriften des damaligen Militärstrafgesetzbuches haben sie nicht aufgehoben. Wir sollten auch nicht vergessen, daß - um ein Beispiel zu zitieren - selbst noch in einer Verordnung über die Wehrmachtrichter aus dem Jahre 1944 ausdrücklich festgehalten wurde, daß die Wehrmachtrichter „bei der Sachentscheidung und der Mitzeichnung gerichtsherrlicher Verfügungen keinen Weisungen unterworfen sind". Im Zusammenhang damit stellten führende Juristen im OKW heraus:
Bei der Entscheidung des Einzelfalles muß der Richter weisungsfrei bleiben, sonst ist er kein Richter mehr.
Daß dies alles Einzelstimmen gewesen sein mögen, vor allem in der letzten Phase des Zweiten Weltkrieges, möchte ich keineswegs bestreiten. Ich möchte nur deshalb auf alles dies und vieles andere bis hin auch zu vielen freisprechenden Urteilen, über die etwa Franz Seidler berichtet, hinweisen und deutlich machen, daß wir uns wahrhaftig davor hüten müssen, in allzu pauschaler, in allzu einseitiger Weise über Schuld und Unschuld auch im Bereich der Militärjustiz und im weiteren damit auch in der ehemaligen Wehrmacht insgesamt zu richten und zu urteilen.
Die entscheidende Frage, ob ein Wehrmachtrichter sich als ein Scherge des NS-Regimes schuldig gemacht hat, ein Unrechtsurteil gefällt hat, kann nur die Prüfung des Urteils selbst und der Umstände des Einzelfalls beantworten. Ich denke, daß Altbundeskanzler Helmut Schmidt kürzlich in einer Diskussion zur Rolle der Wehrmacht im Dritten Reich in der „Zeit" unwiderleglich richtig festgehalten hat:
Es gibt kein kollektives Gewissen, es gibt nur ein persönliches Gewissen, es gibt keine kollektive Schuld, es gibt nur persönliche Schuld, und schon gar nicht gibt es eine kollektive Schuld der Deutschen insgesamt.
Dies alles hat Helmut Schmidt für die Wehrmacht, für ihre Soldaten und damit auch für so besonders sensible Bereiche wie den der Militärjustiz mit Recht ausgesprochen.
Deshalb kann man beispielsweise auch nicht Desertion generell als Akt politischen Widerstandes voraussetzen. Auch hier muß man das Verhalten und die Motive des einzelnen betrachten. Will man gerade der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen, kann man nicht über die Frage hinweggehen, welche Motive bei dem Verhalten des einzelnen maßgebend
Dr. Rupert Scholz
waren, welche Umstände die Entscheidung etwa zur Desertierung begleitet haben. Das alles ist eine Frage individueller, persönlicher Schuld oder Unschuld.
Hüten wir uns deshalb auch vor einer vielleicht für den einen oder anderen auf den ersten Blick einleuchtend klingenden Entscheidung dahin gehend, generell zu sagen, alle Urteile gegen Deserteure seien aufzuheben und für nichtig zu erklären. Es geht um individuelle Schuld. Es geht um die individuelle Wahrnehmung, die individuelle Bewertung dessen, was tatsächlich geschehen ist.