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    Plenarprotokoll 13/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Gottfried Tröger 1623 A Erweiterung der Tagesordnung 1623 A Absetzung des Punktes 8 von der Tagesordnung 1623 D Abwicklung der Tagesordnung 1623 D Begrüßung des Präsidiums des niedersächsischen Landtages unter Vorsitz des Landtagspräsidenten, Herrn Horst Milde 1650 B Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1995; Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/400 und 13/401 [Materialband]) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1994 (Drucksache 13/ 146) Jochen Borchert, Bundesminister BML 1624 A, 1652 C Horst Sielaff SPD . . . . . . . 1625 C, 1645 C Egon Susset CDU/CSU . . . . . . . 1627 D Günter Graf (Friesothye) SPD . . . . 1629 A Günther Bredehorn F.D.P. 1631 B Ulrike Höfken-Deipenbrock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . 1631 D Günther Bredehorn F.D.P. 1633 B Dr. Günther Maleuda PDS . . . . . 1635 A Albert Deß CDU/CSU 1637 A Dr. Gerald Thalheim SPD . 1638C, 1653 D Horst Sielaff SPD . . . . . . . . . 1639 C Ulrich Heinrich F.D.P. 1639 D Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . 1640 A Ulrich Heinrich F.D.P. 1641 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1643 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 1644 C Heide Wright SPD 1646 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 1648 B, 1650 D Detlev von Larcher SPD 1649 B Detlev von Larcher SPD 1650 C Georg Pfannenstein SPD 1651 A Ulrike Höfken-Deipenbrock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1653 B Günter Graf (Friesoythe) SPD 1654 B Jochen Borchert CDU/CSU 1654 C Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Ältestenrates zur Gestaltung der Sitzanordnung im neuen Plenarsaal im Reichstagsgebäude in Berlin (Drucksache 13/685) Brigitte Baumeister CDU/CSU 1655 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 1656 C Peter Conradi SPD 1657 D Clemens Schwalbe CDU/CSU . . . 1658 D Hans Klein (München) CDU/CSU , . 1659 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1660 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 1660 D Ulrich Heinrich F D P. 1661 A Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . 1662 A Ulrich Heinrich F.D.P 1662 C Freimut Duve SPD 1663 B Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1663 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 1664 A Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) 1665 B Namentliche Abstimmung 1665 B Ergebnis 1665 C Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Ältestenrates: Rechtsstellung der Abgeordneten der PDS im 13. Deutschen Bundestag (Drucksache 13/684) Joachim Hörster CDU/CSU 1668 A Dr. Peter Struck SPD 1669 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . 1669 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1670 A Jörg van Essen F.D.P, 1670 D Manfred Müller (Berlin) PDS 1671 C Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch —3. SGB V-Änderungsgesetz (Drucksache 13/340) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge der Konzertierten Aktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Zweiter Bericht nach 141 Abs. 4 SGB V) (Drucksache 12/8570) Horst Seehofer, Bundesminister BMG 1673 B, 1698 C Rudolf Dreßler SPD 1675 D Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . 1679 A, 1686 D Horst Seehofer CDU/CSU 1679 B, 1680 A, 1693 D, 1695 B Wolfgang Zöller CDU/CSU . . 1680 A, 1697 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . 1683 B, 1686 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . 1687 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1689 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 1689 B Dr. Martin Pfaff SPD 1689 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . 1691 D Klaus Kirschner SPD 1693 A Anke Fuchs (Köln) SPD 1694 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1695 D Jörg Tauss SPD 1695 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . 1699 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Kindergeld (Drucksache 13/665) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Kindergeld (Drucksache 13/664) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/117) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 13/188) e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Standortübungsplatzes München ( „Panzerwiese") (Drucksache 13/432) f) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft „Lee-Barracks" in Mainz-Gonsenheim an die Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (GVG) (Drucksache 13/551) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Besetzung von Gremien (Drucksache 13/693) b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksache 13/692) . 1700 B Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und Dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes) (Drucksachen 13/119, 13/706) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über parlamentarische Gremien (Drucksachen 13/543, 13/662) c) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 - Beitrag an die Vereinten Nationen - (Drucksachen 13/151, 13/ 438) d) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 05 02 Titel 686 43 - Beitrag zu den Kosten der EU-Friedensmission in Jugoslawien - (Drucksachen 12/8538, 13/439) e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 891 91 - Kapitalzuführung an die DFAFertigungs- und Anlagenbau GmbH - (Drucksachen 13/42, 13/440) f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 23 02 Titel 686 08 - Ernährungssicherungsprogramme; Kapitel 23 02 Titel 686 24 - Nahrungsmittelhilfe (Drucksachen 12/ 8567, 13/441) g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1994; Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 02 - Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) - (Drucksachen 12/ 8566, 13/442) h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 12 15 - Flugsicherung; Titel 67102 - Erstattung von Einnahmeausfällen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf Grund von Gebührenbefreiungen (Drucksachen 13/103, 13/443) i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 25 02 Titel 622 01 - Zuweisungen an Länder zur Verbilligung von Zinskosten (Drucksachen 12/8608, 13/444) j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 896 03 - Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern -(Drucksachen 13/66, 13/445) k) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 31 04 Titel 685 02 - Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) und bei Kapitel 3104 Titel 685 03 -; Beteiligung des Europäischen Sozialfonds am Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) - (Drucksachen 12/8585, 13/ 446) 1) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 18 03 Titelgruppe 01 -; Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (Drucksachen 13/92, 13/447) m) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 04 Titel 68123 - Sonderleistungen für Zivildienstleistende nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen 12/8562, 13/448) n) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 12 - Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - (Drucksachen 12/8559, 13/449) o) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04; Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten (Drucksachen 12/8554, 13/450) p) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 681 02 - Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung (Drucksachen 12/8550, 13/451) q) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 -; Zuschüsse zu den Beitragen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten - (Drucksachen 12/8605, 13/452) r) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsund Wirtschaftsführung 1994; Antrag auf Erteilung der Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 896 21 -; Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten - bis zur Höhe von 28 500 TDM - (Drucksachen 13/22, 13/453) s) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68111 - Eingliederungshilfe für Spätaussiedler - (Drucksachen 12/ 8606, 13/454) t) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68111 - Eingliederungshilfe für Spätaussiedler - (Drucksachen 13/170, 13/456) u) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 12 - Sachkosten bei Teilnahme an Deutsch-Sprachlehrgängen für Spätaussiedler - (Drucksachen 12/ 8604, 13/457) v) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 apl. Titel 856 32 - Darlehen an die Bundesanstalt für Arbeit - (Drucksachen 13/175, 13/458) w) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 14 zu Petitionen (Drucksache 13/576) x) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 15 zu Petitionen (Drucksache 13/577) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und Dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 13/203, 13/686) b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 13/725) . . . 1701 A Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/676 vom 3. März 1995 - Fertigstellung der deutsch-polnischen Gemeinschaftszollanlage Frankfurt/Oder; Auswirkungen des Importverbots für Schrottfahrzeuge auf die Grenzabfertigung in Polen MdlAnfr 28, 29 Ulrich Junghanns CDU/CSU Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1705 D, 1706 B ZusFr Ulrich Junghanns CDU/CSU . . . 1706 B Sicherung des Fortbestands des Mansfelder Kupfer- und Messingwerks in Hettstedt und der dortigen Arbeitsplätze MdlAnfr 30 Frederik Schulze CDU/CSU Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1706 D ZusFr Frederik Schulze CDU/CSU . . . 1707 A ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 1707 A Erhaltung der Arbeitsplätze bei der Privatisierung des Aluminiumwerks Aluhett GmbH (Hettstedt) MdlAnfr 31 Frederik Schulze CDU/CSU Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF . . 1707 B ZusFr Frederik Schulze CDU/CSU . . . 1707 C ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 1707 C Finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Weiterbau des Atomkraftwerks Mochovce (Slowakei) angesichts des fragwürdigen Sicherheitsstandards MdlAnfr 32, 33 Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1708 A, 1710 B ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1708 B, 1711 A ZusFr Monika Ganseforth SPD . 1708 D, 1711 C ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1709 A, 1711 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1709 B, 1711 B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1710 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . 1711 C ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 1712 B Politische Einflußnahme auf die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce MdlAnfr 35 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF . . 1712 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1712 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 1713 B ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 1713 C ZusFr Monika Ganseforth SPD . . . 1713 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1714 A ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1714 B Lieferung von Rüstungsgütern durch Firmen des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung" der früheren DDR während des iranisch-irakischen Krieges in diese Länder MdlAnfr 38 Volker Neumann (Bramsche) SPD Antw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . 1714 C ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . 1714 D Stromimporte aus osteuropäischen Atomkraftwerken (ohne Containment) nach Deutschland MdlAnfr 39 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . 1715 B ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1715 C ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1715 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 1715 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1716 A Gaspreisschätzungen in der Least-CostStudie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zum slowakischen Atomkraftwerk Mochovce MdlAnfr 40 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . 1716 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1716 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 1717 B ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 1717 C ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1717 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . 1717 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur künftigen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs Ingrid Matthäus-Maier SPD 1718 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1719 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1720 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 1721 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . 1722 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1723 A Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . 1724 B Friedrich Merz CDU/CSU 1725 B Hildegard Wester SPD 1726 B Renate Diemers CDU/CSU 1727 B Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 1728 B Nicolette Kressl SPD 1729 D Johannes Singhammer CDU/CSU . . 1730 D Lisa Seuster SPD 1731 C Hans Michelbach CDU/CSU 1732 C Dr. Karl I I. Fell CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . 1733 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Maßnahmen zur Verbesserung der Rüstungsexportkontrollen im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen) (Drucksache 13/332) b) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 8 zu Petitionen (Export von Kriegsschiffen aus den Beständen der ehemaligen NVA-Marine und U-Booten nach Indonesien) (Drucksache 13/333) Frederik Schulze CDU/CSU 1734 B Gernot Erler SPD 1735 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1736 D Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . 1737 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . 1737 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 1738 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1739 B Gernot Erler SPD 1739 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . 1740 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 1740 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verkauf ehemals militärisch genutzter Wohnungen durch das Bundesministerium der Finanzen (Drucksache 13/364) Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1742 C Susanne Jaffke CDU/CSU 1744 B Karl Diller SPD 1745 B Lisa Peters F.D.P. 1746 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 1747 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 13/422) b) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS: Senkung der PromilleGrenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksache 13/612) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Senkung der PromilleGrenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksache 13/694) Siegfried Scheffler SPD 1749 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1751 B Arne Fuhrmann SPD 1752 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1753 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1754 B Horst Friedrich F.D.P. 1755 A Heinz Lanfermann F.D.P 1755 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1756 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dein internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz) (Drucksachen 13/57, 13/207, 13/716) Norbert Röttgen CDU/CSU 1758 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1759 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . 1761 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1761 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 1762 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 1763 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . 1764 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 1765 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 1765 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1767*' A Anlage 2 Steuerliche Auswirkungen bei Einführung eines Betriebskostenpauschalabzugs analog zum österreichischen EStG unter Zugrundelegung einer Umsatzgrenze von 500 TDM; Auswirkungen bei Erhöhung dieser Umsatzgrenze MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/676 -Reiner Krziskewitz CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1767* B Anlage 3 Möglichkeit einer Reduzierung oder Aufhebung des Solidaritätszuschlags noch vor 1997 bei einer sparsameren Haushaltsführung MdlAnfr 27 - Drs 13/676 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1767* D Anlage 4 Bemühungen Bayerns um Privatisierung der Maxhütte MdlAnfr 36, 37 - Drs 13/676 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1768* A Anlage 5 Einschränkung der Kontrollpflicht bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern auf nur noch 13 Staaten gemäß der neuen „Liste K" der Außenwirtschaftsverordnung MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/676 -Gernot Erler SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 1768* C Anlage 6 Verhinderung des Einsatzes von Glykopeptid-Antibiotika als Futtermittelersatz in der Tiermast, insbesondere in Schweine-und Hiihnermastbetrieben MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/676 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BML . . 1769* B Anlage 7 Produktionsmenge und gegenwärtige bzw. zukünftige Produktionsstandorte von Öko-Diesel (Rapsöl-Methylester, RME); Art der derzeit mit Öko-Diesel betriebenen Fahrzeuge; Eignung zur Verwendung bei Bundeswehr, Deutscher Bahn und Bundesgrenzschutz MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/676 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BML . . 1770* A Anlage 8 Nutzung des ehemaligen NATO-Pipeline-Netzes in der Pfalz für den Transport und die Lagerung von Öko-Diesel (RME); Konkurrenzfähigkeit von Öko-Diesel im Vergleich zu anderen Treibstoffen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/676 - Lydia Westrich SPD SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BML . . 1770* D Anlage 9 Zahlung von Pflegeversicherungs-Vorschüssen für den Übergangsmonat April 1995 MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/676 - Günter Graf (Friesoythe) SPD SchrAntw PStS Horst Günther BMA 1771* B Anlage 10 Probleme der Maßnahmeträger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei der Aufbringung der Eigenbeteiligung für das Jahr 1994; Rückgang der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 51 - Drs 13/676 -Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStS I forst Günther BMA . . . 1771* C Anlage 11 Ausbau der Bahnhöfe Allersberg und Kin-ding zu Regionalbahnhöfen und Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs an die ICE-Strecke Ingolstadt-Nürnberg MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/676-Verena Wohlleben SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1771* D Anlage 12 Stand der Planungen für die niederländische Güterverkehrsstrecke Betuwe-Lijn und die deutsche Anschlußstrecke Emmerich-Oberhausen-Duisburg MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/676 Dr. Barbara Hendricks SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1772* B Anlage 13 Landeverbot für laute Flugzeuge auf deutschen Flughäfen MdlAnfr 56 - Drs 13/676 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1772* D Anlage 14 Fertigstellung und Finanzierung der ICE-Trasse Leipzig-Nürnberg; strukturpolitische Folgen der verzögerten Inbetriebnahme dieser ICE-Verbindung MdlAnfr 57, 58 - Drs 13/676 - Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1773* C Anlage 15 Unregelmäßigkeiten bei den Gehaltszahlungen der Deutschen Bahn AG MdlAnfr 59, 60 - Drs 13/676 - Joachim Hörster CDU/CSU SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1774* A Anlage 16 Verzicht der amerikanischen Regierung auf den Bau einer mit hochangereichertem Uran betriebenen Fortgeschrittenen Neutronenquelle (ANS); Auswirkungen auf den geplanten Forschungsreaktor München II MdlAnfr 61, 62 - Drs 13/676 -Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStS Bernd Neumann BMBF 1774* B Anlage 17 Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den geplanten Forschungsreaktor München II MdlAnfr 63, 64 - Drs 13/676 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStS Bernd Neumann BMBF . 1774* D Anlage 18 Todesurteil eines pakistanischen Gerichts gegen zwei Christen wegen angeblicher „Gotteslästerung"; Situation der christlichen Minderheit in Pakistan MdlAnfr 65 - Drs 13/676 - Roland Kohn F.D.P. SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA 1775* A Anlage 19 Anklage gegen Mitglieder der oppositionellen Partei Dalmatinska Akzija; Verhinderung einer zunehmend undemokratischen Entwicklung Kroati ens MdlAnfr 66, 67 - Drs 13/676 - Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . 1775* B Anlage 20 Bericht des Sonderberichterstatters der VN-Menschenrechtskommission zur angeblichen Diskriminierung der Scientology-Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland; Reaktion der Bundesregierung MdlAnfr 68, 69 - Drs 13/676 -Rudolf Bindig SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 1775* D Anlage 21 Bericht des Sonderberichterstatters der VN-Menschenrechtskommission zur angeblichen Diskriminierung der Scientology-Organisation in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/676 -Renate Rennebach SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 1776* A Anlage 22 Militärabkommen zwischen Rußland und Serbien; Auswirkungen dieses Abkommens auf den serbischen Aggressionskrieg gegen Bosnien-Herzegowina und Kroatien MdlAnfr 72 - Drs 13/676 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 1776* C Anlage 23 Vorstellungen der Bundesregierung zur Osterweiterung der NATO und der Westeuropäischen Union in Hinblick auf die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der Europäischen Union MdlAnfr 73, 74 - Drs 13/676 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 1776* D Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Verkauf ehemals militärisch genutzter Wohnungen durch das Bundesministerium der Finanzen) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 1777*D 24. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 9. 3. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 9. 3. 95 Blunck, Lilo SPD 9. 3. 95* * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9. 3. 95* * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 9. 3. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 9. 3. 95 Heistermann, Dieter SPD 9. 3. 95 Heym, Stefan PDS 9. 3. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 9. 3. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 9. 3. 95* Dr. Jacob, Willibald PDS 9. 3. 95 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 9. 3. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 9. 3. 95 90/DIE GRÜNEN Kunick, Konrad SPD 9. 3. 95 Labsch, Werner SPD 9. 3. 95 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 9. 3. 95 Limbach, Editha CDU/CSU 9. 3. 95 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 9. 3. 95 Michels, Meinolf CDU/CSU 9. 3. 95* Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 9. 3. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 9. 3. 95* Schmidt (Aachen), Ursula SPD 9. 3. 95 Schumann, Ilse SPD 9. 3. 95 Sorge, Wieland SPD 9. 3. 95 Vergin, Siegfried SPD 9. 3. 95 Vosen, Josef SPD 9. 3. 95 Wohlleben, Verena SPD 9. 3. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 9. 3. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Falthauser auf die Fragen des Abgeordneten Reiner Krziskewitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/676 Fragen 25 und 26): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der von den steuerlichen Auswirkungen betroffenen Betriebe und die Höhe des entstehenden Steuerausfalls bei Einführung eines Betriebskostenpauschalabzugs analog zum österreichischen EStG Anlagen zum Stenographischen Bericht (Österreich sieht einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 12 v. H. des Umsatzes für Kleinbetriebe mit einem Umsatz bis zu 3 Mio. ÖS vor) bei Zugrundelegung einer Umsatzgrenze von 500 TDM in Abstimmung mit der Buchführungspflichtgrenze nach § 141 der Abgabenordnung, und wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Regelung im Sinne der angestrebten Steuervereinfachung? Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erhöhung der Buchführungsgrenze über 500 TDM hinaus und entsprechende Auswirkungen auf die Steuerpraxis? Zu Frage 25: Die Höhe eines Steuerausfalls kann wegen fehlender Berechnungsgrundlagen nicht geschätzt werden. Ebensowenig kann zur Zeit abgesehen werden, in welchem Umfang die Betriebe von einer solchen Vereinfachungsmaßnahme Gebrauch machen könnten. Das österreichische Einkommensteuerrecht sieht seit 1994 eine Betriebsausgabenpauschalierung vor. Auch das österreichische Finanzministerium kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verläßlichen Angaben darüber machen, in welchem Umfang die Betriebsausgabenpauschale dort in Anspruch genommen wird. Dies wird erst nach der Bearbeitung der Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 1994 möglich sein. Wie ein 12%iger pauschaler Betriebsausgabenabzug vor dem Hintergrund der Steuervereinfachung gewertet werden kann, läßt sich erst beantworten, wenn Erfahrungen mit der im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 1996 vorgeschlagenen Pauschalierungsregelung vorliegen. Zu Frage 26: Die Erhöhung der Umsatzgrenze über 500 000 DM hinaus würde für sich allein nicht zu einer wesentlichen Lockerung der Buchführungspflicht führen. Ist dies gewollt, müßten auch die Betragsgrenzen für das Betriebsvermögen und für den gewerblichen Gewinn angehoben werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß eine ordnungsgemäße Buchführung neben ihrer wichtigen Funktion, Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns zu sein, auch dazu dient, die Lage und die Zukunftsaussichten eines Unternehmers zuverlässig nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten einzuschätzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Frage 27): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts von Steuergeldverschwendungen in Ostdeutschland und angesichts eines deutschen Nettobeitrags an die Gemeinschaften der Europäischen Union von 22 Mrd. DM mit bisher steigender Tendenz 1768* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 durch Rückführung der Nettobeiträge, durch sparsame Haushaltsführung, strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips vor allem bei Vorschlägen für neue Programme der Gemeinschaften und durch Überprüfung bestehender Ausgaben so viel Geld auf deutscher Seite eingespart werden kann, daß der Solidaritätszuschlag schon vor 1997 reduziert oder ganz aufgehoben werden kann? Zwischen dem Solidaritätszuschlag und dem deutschen EU-Beitrag gibt es keinen Zusammenhang. Der Solidaritätszuschlag ist im Rahmen der Solidarpaktverhandlungen beschlossen worden, um zumindest teilweise den Einnahmeverzicht des Bundes im Rahmen des neugestalteten bundesstaatlichen Finanzausgleichs auszugleichen. Der Bund verzichtet allein 1995 zugunsten Ostdeutschlands auf Steuereinnahmen von etwa 35 Milliarden DM; demgegenüber wird der Solidaritätszuschlag voraussichtlich nur rd. 26 Milliarden DM erbringen. Der Solidaritätszuschlag kann erst dann abgebaut werden, wenn die Belastungen aus den Finanzausgleichsleistungen des Bundes abnehmen oder sein Aufkommen dauerhaft stärker ansteigt als bisher angenommen. Ein erster Schritt dürfte aber spätestens 1998 möglich sein. Anlage 4 Anwort des Parl. Staatssekretärs Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen des Freistaates Bayern, unter Einsatz öffentlicher Mittel die Konsolidierung durch Privatisierung der Maxhütte voranzubringen, und wird sie den Freistaat dabei im Beihilfekontrollverfahren der Europäischen Union unterstützen? Würde die Bundesregierung im Falle einer Negativentscheidung der Europäischen Kommission in Sachen Maxhütte gegebenenfalls die Entscheidung des Ministerrates anstreben, und wie beurteilt sie die Erfolgsaussichten einer solchen Initiative? Zu Frage 36: In dem laufenden Beihilfenkontrollverfahren stehen die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung in engem Kontakt. Die Entscheidung über die Vereinbarkeit der finanziellen Leistungen des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit der Privatisierung der Neuen Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg obliegt dabei zunächst der Europäischen Kommission. Der Ausgang dieser Prüfung ist offen. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage von Informationen der Bayerischen Staatsregierung in mehreren Mitteilungen an die Kommission die Auffassung dargelegt, daß die finanziellen Leistungen der Bayerischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Veräußerung ihrer Anteile dem Verhalten eines privaten Unternehmers unter marktwirtschaftlichen Bedingungen entsprächen und damit keine Beihilfe seien. Mehrere Gespräche mit gleicher Zielsetzung, an denen Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung zusammenwirken, wurden in Brüssel geführt. Zu Frage 37: Sollte die Europäische Kommission entscheiden, daß die Maßnahmen nach dem Stahibeihilfenkodex nicht von der Kommission genehmigt werden können, wird die Bundesregierung im Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung die Frage prüfen, ob ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Art. 95 EGKS-V gestellt werden soll. Ein solcher Antrag hat nur dann Erfolg, wenn alle Ratsmitglieder ihm zustimmen. Nach den Erfahrungen der jüngsten Zeit ist damit kaum zu rechnen, zumal der Ministerrat am 17. Dezember 1993 einstimmig beschlossen hat, neue Anträge auf Genehmigung von Beihilfen nach Art. 95 EGKS-V zu vermeiden. Außerdem müssen die Rückwirkungen eines solchen Antrages auf andere Beihilfenfälle berücksichtigt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 41 und 42): Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen die Einschränkung der Kontrollpflicht bei der Ausfuhr von Dual-UseGütern, die für konventionelle Waffensysteme bestimmt sein können, auf nur noch 13 Staaten, ausweislich der neuen „Liste K" in der notwendigen Neuformulierung der Außenwirtschaftsverordnung? Welche Möglichkeiten bestehen in Zukunft, nationale Sonderregelungen, wie sie in der deutschen „Liste K" bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zum Ausdruck kommt, durch Kontrollen im Intra-EU-Warenverkehr wirksam zu halten? Zu Frage 41: Auch aus der Mitte des Deutschen Bundestages ist die europäische Harmonisierung der Ausfuhrkontrollvorschriften wiederholt gefordert worden. Eine Harmonisierung auf dem deutschen Kontrollniveau ist nicht erreichbar. Die Entscheidung der Bundesregierung für die Länderliste K war das Ergebnis sehr sorgfältiger Abwägung zwischen exportkontrollpolitischer Verantwortung und integrationspolitischer Verpflichtung durch Verabschiedung der EG-dual-use-Verordnung. Die neue Liste K enthält zunächst einen „harten Kern" von 5 Ländern (Iran, Irak, Libyen, Nordkorea und Syrien), die wegen ihrer vielfältigen Beschaffungsaktivitäten insbesondere auch in der konventionellen Rüstung aufgenommen werden mußten. Mit der Aufnahme von Angola, Ex-Jugoslawien, Myanmar und Somalia trägt die Bundesregierung der internationalen Beschlußlage Rechnung, da ge- gen diese Staaten entweder auf EU- oder VN-Ebene flächendeckende Militärembargos bzw. reine Waffenembargos beschlossen wurden. Für die Aufnahme von Afghanistan, Kuba, Libanon und Mosambik waren primär außenpolitische Erwägungen maßgeblich. Politische Veränderungen in mehreren Regionen (insbesondere in Südafrika, Osteuropa und in Nahost) haben es erlaubt, deutsche Sonderkontrollen im konventionellen Bereich gegenüber einer Reihe von Ländern zu reduzieren. Die neue Liste K stellt eine Momentaufnahme dar. Sie wird laufend überprüft. Zu Frage 42: Grundvoraussetzung für eine wirksame Kontrolle durch nationale Sonderregelungen ist es, daß die Sonderregelungen nicht durch einen freien Intra-EUWarenverkehr umgangen werden können. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel für die Aufnahme einer entsprechenden Kontrollmöglichkeit des IntraEU-Warenverkehrs eingesetzt (vgl. Art. 19 Abs. 3 EG-VO). Die durch diese EG-Norm ermöglichte einseitige Belastung des Intra-EU-Warenverkehrs kann aus integrationspolitischen Gründen nur noch auf die exportkontrollpolitisch wirklich notwendigen Fallgruppierungen beschränkt werden; anderenfalls müßte damit gerechnet werden, daß die Mitgliedstaaten bei einer Abänderung der EG-VO diese Klausel mit qualifzierter Mehrheit streichen könnten. Insgesondere die Kontrolle nicht gelisteter Waren - d. h. eine sehr umfassende Kontrolle - wie im Fall der Auffangnorm des § 5c AWV, muß sich daher auf wenige Destinationsländer beschränken. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 43 und 44): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß der Einsatz von Glykopeptiden als Futtermittelzusatz in der Tiermast (speziell der Schweine- und Hühnermast) nachteilige Auswirkungen für die menschliche Gesundheit haben kann, insbesondere unter dem Aspekt der neuesten Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Entwicklung von krankheitserregenden Keimen in der menschlichen Darmflora (sog. Enterokokken) begünstigt werden kann, die dann beim Menschen gegen das vor einigen Jahren noch wirksame Antibiotikum Glykopeptid resistent sind und evtl. eine Heilung problematisch machen? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Verhinderung des Einsatzes von Glykopeptid-Antibiotika in der Tiermast, insbesondere in Schweine- und Hühnermastbetrieben ergreifen, um die Möglichkeit einer Beeinträchtigung/Schädigung der menschlichen Gesundheit durch diese Präparate auszuschalten? Zu Frage 43: Die genannten Untersuchungen des Robert-KochInstitutes sind der Bundesregierung bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der vom Robert-Koch-Instut vermutete Zusammenhang zwischen der Verwendung von Glykopeptid-Antibiotika in der Tierfütterung und dem Auftreten von glykopeptid-resistenten Enterokokken beim Menschen jedoch derzeit von kompetenten Fachleuten als wissenschaftlich nicht gesichert angesehen. Hierfür werden vor allem folgende Überlegungen angeführt: 1. Glykopeptid-resistente Enterokokken werden auch bei Tierarten, an die keine Antibiotika verfüttert werden, wie z. B. Hund oder Pony, nachgewiesen. 2. Solche resistenten Keime werden auch in der Umwelt, z. B. in Abwässern, gefunden. 3. Obwohl in den USA Glykopeptid-Antibiotika als Futterzusatzstoffe nicht verwendet werden, gibt es dort höhere Resistenzraten gegen GlykopeptidAntibiotika als in Deutschland. Ferner wird von Kritikern angeführt, daß die vom Robert-Koch-Institut vorgelegten Zahlen weder statistisch noch epidemiologisch ausreichen, um bereits eine Infektionskette vom Tier auf den Menschen ableiten zu können. So können die bei Menschen und in städtischen Kläranlagen nachgewiesenen Resistenzen z. B. auch dahingehend interpretiert werden, daß eine Resistenzübertragung in umgekehrter Richtung vom Menschen auf das Tier als Folge der Verwendung bestimmter Antibiotika in der Humantherapie erfolgt. Diese epidemiologischen Zusammenhänge bedürfen weiterer Aufklärung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Problematik einer möglicherweise durch bestimmte Fütterungsantibiotika induzierten Resistenz aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes dringend der Klärung bedarf. Sie hat deswegen unverzüglich, nachdem ihr die Ergebnisse des RobertKoch-Instituts bekannt wurden, die für die Zulassung von Zusatzstoffen zuständigen Dienststellen der EU-Kommission sowie die Mitgliedstaaten unterrichtet und die Erörterung der Frage in den zuständigen EG-Sachverständigengremien initiiert. Zu Frage 44: Die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen erfolgt seit 1970 EG-einheitlich nach den Bestimmungen der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung. Die Beratungen über Zulassungsanträge erfolgen auf der Grundlage umfangreicher Zulassungsunterlagen, deren gesundheitliche Aspekte in Deutschland vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) geprüft werden (vor 1994 vom Bundesgesundheitsamt). Die Bundesregierung wurde erstmals Mitte 1994 vom BgVV auf Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts über die Problematik der möglichen Entwicklung von Glykopeptid-Antibiotika-Resistenzen durch Futtermittelzusatzstoffe aufmerksam gemacht. Sie hat daraufhin - wie bereits erwähnt - unverzüglich eine Diskussion dieser Frage in den zuständigen EGSachverständigengremien initiiert. Die bisherigen Erörterungen haben gezeigt, daß die vom Robert- Koch-Institut vorgelegten Daten noch nicht für Schlußfolgerungen ausreichen. Die Bundesregierung hat inzwischen den Mitgliedstaaten und der EGKommission eine weitere Stellungnahme des RobertKoch-Institutes zur Verfügung gestellt. Die Beratung hierüber ist für März 1995 vorgesehen. Unabhängig davon hat die Bundesregierung die für diese gesundheitspolitische Frage zuständigen Bundesinstitute aufgefordert, die Frage der Glykopeptid-Resistenz in einem wissenschaftlichen Fachgespräch unter Einbindung externer Fachleute zu klären und zu bewerten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 45 und 46): Wieviel Öko-Diesel (Rapsoel-Methylester, RME) wird derzeit in den einzelnen Bundesländern in Deutschland produziert, und welche neuen Produktionsstandorte (mit Mengenangabe) sind für die nächsten Jahre geplant? Welche Fahrzeuge/Verkehrsmittel werden derzeit mit ÖkoDiesel betrieben und ist Öko-Diesel zur Verwendung bei der Bundeswehr, der Deutschen Bahn AG und/oder beim Bundesgrenzschutz geeignet? Zu Frage 45: Die Produktionskapazität für Rapsmethylester in Deutschland ist derzeit noch gering. Eine kleinere Anlage in Leer/Ostfriesland ist derzeit in der Lage, etwa 5 000 t/a zu erzeugen. Darüber hinaus verfügt die Fa. Henkel in Düsseldorf über eine Großanlage zur Herstellung von Pflanzenölmethylester. Es wird davon ausgegangen, daß dort freie Kapazitäten für die Treibstofferzeugung von etwa 60 000 bis 80 000 t vorhanden sind. Die Anlage in Leer/Ostfriesland soll, nach Aussagen des Betreibers, auf eine Kapazität von etwa 60 000 t/a erweitert werden. In Gmünden am Main entsteht eine Anlage mit 100 000 t/a. Die dritte Anlage mit einer Kapazität von 10 000 t/a soll in Kiel entstehen. Zusammen mit den jetzt vorhandenen Anlagen könnte damit in etwa zwei Jahren eine Kapazität von rd. 230 000 t/a erreicht werden. Planungen zur Erstellung neuer Anlagen zur Herstellung von Rapsmethylester bestehen in den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen. Diese Planungen befinden sich in den Anfängen; konkrete Aussagen über Standorte und Kapazitäten können noch nicht getroffen werden. Zu Frage 46: In umfangreichen Motorentests und Fahrversuchen, die zum Teil noch fortgesetzt werden, ist der Einsatz von Rapsmethylester (RME) untersucht worden. Einige Kraftfahrzeughersteller haben inzwischen bestimmte Fahrzeugtypen RME-tauglich ausgerüstet und für den Betrieb mit RME freigegeben. Auch in Altfahrzeugen kann RME eingesetzt werden, allerdings nur nach technischen Anpassungen (vor allem an Dichtungen und Kraftstoffleitungen). Technische Schwierigkeiten (z. B. Kompressionsverluste, verstopfte Kraftstoffilter) sind ansonsten nicht auszuschließen. Neben dem Problem der motortechnischen Eignung stellt sich allen potentiellen Verwendern die Frage, ob die RME-Verwendung sich mit den spezifischen Anforderungen, die sich aus dem Auftrag oder dem Unternehmensziel ergeben, insbesondere auch im Hinblick auf die verfügbaren RME-Mengen und die Eigenschaften des RME vereinbaren läßt. Derzeit wird RME in kommunalen Fuhrparks, in Fahrzeugen des Landhandels und der landwirtschaftlichen Genossenschaften, in privaten Unternehmen, beim Betrieb von Taxis und bei privaten Verbrauchern - allerdings in noch relativ geringem Umfang - eingesetzt. Die Bundeswehr hat Versuche mit RME durchgeführt. Hierbei traten insbesondere Probleme bei den Kraftstoffleitungen auf. Da aber Qualitäten verwendet wurden, die nicht der jetzt erlassenen Vornorm DIN 51606 entsprachen, sind diese frühen Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig. Die Bundeswehr setzt die Untersuchungen zur technischen Eignung von RME in ihrem Bereich fort. Die Deutsche Bahn AG (DB) setzt RME in Fahrzeugen der Bautrupps ein. Im Streckenverkehr eingesetzte Loks können nach in Versuchen gewonnenen Erkenntnissen der DB nicht mit RME betrieben werden, weil die Leistungsminderung zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Hingegen fällt der Leistungsverlust der Motoren in den Fahrzeugen der Bautrupps nicht so stark ins Gewicht. Der Bundesgrenzschutz (BGS) hat bisher keine Versuche mit RME durchgeführt. Ausschlaggebend dafür sind vor allem der höhere Preis für RME sowie erwartete technische Probleme in einem Fuhrpark, der vorwiegend aus Altfahrzeugen besteht. Der BGS hat auch in naher Zukunft keine entsprechenden Versuche geplant. Einen aus meiner Sicht sehr interessanten Bereich haben Sie allerdings in Ihrer Frage nicht angesprochen. Dies sind umweltsensible Bereiche. Ich denke vor allem an die Binnengewässer. So beabsichtigt der Freistaat Bayern ein Schiff auf dem Tegernsee auf den Betrieb von Biodiesel umzurüsten und damit erste Erfahrungen zu sammeln. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 47 und 48): Hält es die Bundesregierung für möglich und wird sie sich ggf. dafür einsetzen, das ehemalige NATO-Pipeline-Netz einschließlich der Tanklager und Pumpstationen - hier insbesondere bereits stillgelegte Lager in der Pfalz (z. B. in Hinterweidenthal, Kusel-Bedesbach) - für den Transport und die Lagerung von Öko-Diesel (RME) zu nutzen? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 1771* Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit von Öko-Diesel (RME) im Vergleich zu anderen Treibstoffen? Zu Frage 47: Probleme bei der Bevorratung von Biodiesel sind der Bundesregierung bisher, auch in Anbetracht der anfallenden Mengen, nicht bekannt geworden. Daher hat die Frage der Verwendung ehemaliger NATO-Einrichtungen in diesem Zusammenhang keine Rolle gespielt. Sofern Unternehmen interessiert sind, ehemalige Einrichtungen der NATO aus dem Bestand des Bundesministers der Finanzen zur Bevorratung von Biodiesel zu übernehmen, sollten sie Verbindung mit der zuständigen Oberfinanzdirektion aufnehmen. Zu Frage 48: Biodiesel konkurriert am Treibstoffmarkt mit Dieseltreibstoff auf petrochemischer Basis. Die technische Eignung von Biodiesel in entsprechend angepaßten Motoren ist weitgehend hergestellt und durch eine Vielzahl von Fahrversuchen, nicht zuletzt aufgrund umfangreicher Förderung durch BML, belegt. Die Verwendung wird u. a. durch noch fehlende Herstellerfreigaben beeinträchtigt. Der aus Raps von stillgelegten Flächen hergestellte Rapsmethylester (RME) wird zu Tankstellenabgabepreisen von 1,15-1,20 DM/l angeboten. Unter Berücksichtigung von Mehrverbrauch, zum Teil auch Leistungsminderung und Mehrpreis beläuft sich die Wettbewerbsdifferenz insgesamt auf 0,10-0,15 DM/l. Möglich wird die Annäherung an den Dieselpreis u. a. deshalb, weil auf reine Biokraftstoffe in Deutschland keine Mineralölsteuer erhoben wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 49 und 50): Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem zu lösen, daß Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vorschüssig, nach dem Pflegeversicherungsgesetz aber nachträglich gezahlt werden und somit Pflegebedürftige, die in der Regel auf laufende Zahlungen angewiesen sind, den Übergangsmonat April 1995 aus eigenen finanziellen Mitteln überbrücken müssen? Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Pflegebedürftigen in den Fällen zu Frage 49 oder bei einem nicht möglichen nahtlosen Übergang von der einen in die andere Zahlungsart Vorschüsse erhalten können, um Notlagen bei den betroffenen Personen zu vermeiden? Die von Ihnen befürchteten Übergangsprobleme werden in der Praxis nicht auftreten. Die Krankenkassen stellen zur Zeit mit Rücksicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1994 (3/1 RK 51/93) bei dem Pflegegeld nach § 57 SGB V von der nachschüssigen auf die vorschüssige Zahlungsweise um. Die Pflegekassen werden diese geänderte Praxis zum 1. April 1995 mit dem Inkrafttreten des Leistungsrechts der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege fortführen und das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ebenfalls vorschüssig auszahlen. Auf diese Weise wird ein nahtloser Übergang bei der Pflegegeldzahlung gewährleistet, ohne daß die in den Fragen zugrundegelegten Übergangsprobleme auftreten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/676 Frage 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Selbstverwaltungsorganen der Arbeitsämter, die darüber klagen, daß die Maßnahmeträger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die geforderte, im Jahr 1994 erhöhte Eigenbeteiligung vielfach nicht aufbringen konnten, was in wesentlichen Bereichen zu einem Wegbrechen der bewährten Trägerlandschaft und damit zu deutlich weniger Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geführt hat, und bis wann kann mit einer Änderung der Bestimmungen gerechnet werden? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß die Änderung der förderungsrechtlichen Voraussetzungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 zu einem Wegbrechen der bewährten Trägerlandschaft und damit zu deutlich weniger Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen führt. Daher ist eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Es ist nicht zutreffend, daß die Änderung der förderungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ziel hatte, die Eigenbeteiligung der Träger zu erhöhen. Denn die Höhe der Lohnkostenzuschüsse wurde nicht verändert, sondern nur die Höhe der Bemessungsgrundlage. Danach richten sich die Lohnkostenzuschüsse nach 90 Prozent des Lohnes für vergleichbare ungeförderte Arbeiten. Da nicht alle Arbeitslosen in solche mit öffentlichen Mitteln bezahlte und befristete Tätigkeiten vermittelt werden können, ist es gerechtfertigt, daß der Abstand zu den Arbeitslosengeldbeziehern nicht zu groß wird und mit den begrenzten Mitteln möglichst viele Beschäftigungen gefördert werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 52 und 53): Treffen Meldungen zu, daß der im Rahmen des Baus der ICEStrecke zwischen Ingolstadt und Nürnberg geplante Ausbau der Bahnhöfe Allersberg und Kinding zu Regionalbahnhöfen durch das Bundesministerium für Verkehr und die Deutsche Bahn AG inzwischen in Frage gestellt wird? Welche Alternativlösungen streben das Bundesministerium für Verkehr und die Deutsche Bahn AG an, um sicherzustellen, daß der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) - wie zugesagt - auf der ICE-Strecke in diesem Bereich verkehren kann und die Anbindung der beiden Orte gewährleistet wird? Zu Frage 52: Nach Information der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, die die unternehmerische Verantwortung für die Neu-/Ausbaumaßnahme Nürnberg-Ingolstadt-München trägt, ist der auf dem Neubaustrekkenabschnitt vorgesehene Ausbau der Bahnhöhe Allersberg und Kinding zu Regionalbahnhöfen planerisch als Option berücksichtigt. Er soll im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern planfestgestellt werden. Der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft liegt die Erklärung des Freistaates Bayern vor, im Rahmen der zum 1. Januar 1996 in Kraft tretenden Regionalisierung Nahverkehrsleistungen bestellen sowie für den Ausbau erforderliche Finanzierungsmittel bereitstellen zu wollen. Zu Frage 53: Aus den in der Antwort zu Frage 52 genannten Gründen stellt sich die Frage nach Alternativlösungen aus Sicht der Bundesregierung nicht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 54 und 55): Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Planungsstand der niederländischen Güterverkehrsstrecke Betuwe-Lijn, und welche Zugfrequenz wird nach Fertigstellung der Betuwe-Lijn auf der Anschlußstrecke Emmerich-OberhausenDuisburg erwartet? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Deutsche Bahn AG zu treffen, um auch nach Fertigstellung der niederländischen Güterverkehrsstrecke die verschiedenen Bedarfe auf der deutschen Anschlußstrecke Emmerich-Oberhausen-Duisburg zu befriedigen und zugleich erträglich für die Anwohner zu gestalten? Zu Frage 54: Die neue Koalitionsregierung in den Niederlanden hatte am 20. Oktober 1994 eine Kommission eingesetzt, um die Entscheidung des Vorgängerkabinetts zur Betuwe-Route überprüfen zu lassen. Die Kornmission hat am 23. Januar 1995 das Ergebnis ihrer Untersuchungen der Öffentlichkeit vorgelegt. Demnach gibt es angesichts der zu erwartenden Zunahme der Güterströme in der Ost-West-Verbindung keine Alternative zur Betuwe-Route. Mit der Empfehlung der Betuwe-Route-Kommission ist der Entscheidungsprozeß um die BetuweLinie in den Niederlanden noch nicht beendet. Das niederländische Kabinett will in diesem Monat seinen Beschluß fassen. Nach den Untersuchungen der deutschniederländischen Arbeitsgruppe vom September 1991 werden im Schienengüterverkehr für das Jahr 2010 zwischen Emmerich und Oberhausen in beiden Richtungen zusammen rund 160 Züge erwartet. Für den Schienenpersonenfernverkehr ist ein Stundentakt zu erwarten. Die Frequenz der Züge des Nahverkehrs hängt davon ab, wieviel Nahverkehrsleistungen bestellt werden. Die ab 1996 greifende Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs überträgt die Verantwortung dafür auf die Bundesländer. Zu Frage 55: Mit der Strecke Emmerich-Oberhausen liegt eine leistungsfähige, zur Zeit nur mäßig ausgelastete Schienenverbindung vor, die zunächst keine zusätzlichen Ausbaumaßnahmen erforderlich macht. Die erste Betriebsstufe der Betuwe-Linie erfordert deshalb lediglich im Knoten Oberhausen Ausbaumaßnahmen. Im übrigen handelt es sich in der ersten Phase in Deutschland lediglich um eine intensivere Nutzung der bereits bestehenden Eisenbahninfrastruktur. Erst das für den Endausbau ggf. erforderliche dritte Gleis zwischen Wesel und Oberhausen stellt eine wesentliche Änderung dar. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dort dann im Rahmen der Lärmvorsorge die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Anwohner durch die Deutsche Bahn AG beachtet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatsskretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/676 Frage 56): Hält die Bundesregierung ein Landeverbot für laute Flugzeuge auf deutschen Flughäfen nach dem Vorbild des internationalen Flughafens Zürich-Kloten, wo ab April laute Flugzeuge zwischen 19 und 9 Uhr nicht mehr starten und landen dürfen, für wünschenswert und durchführbar? Die Behandlung von lauteren Flugzeugen - den sogenannten Kapitel-2-Flugzeugen - auf deutschen Verkehrsflughäfen ist unterschiedlich. Während einige wenige noch keine Nachtflugbeschränkungen haben (Leipzig, Paderborn/Lippstadt) und somit auch für Kapitel-2-Flugzeuge uneingeschränkt anfliegbar sind, hat der größere Teil entsprechende Beschränkungen für Kapitel-2-Flugzeuge. Diese Maßnahmen führen bei einzelnen Verkehrsflughäfen zu einem totalen Nachtflugverbot (Düsseldorf), bei anderen zu einem Nachtflugverbot mit Ausnahmen beispielsweise für Postflüge (z. B. Frankfurt). Der Flughafen Tegel hat ein ganztägiges Betriebsverbot für Kapitel-2-Flugzeuge. Die neueren, leiseren Kapitel-3-Flugzeuge dürfen dagegen auf den Verkehrsflughäfen nachts - teilweise in der Zahl der Flüge kontingentiert - verkehren (z. B. München). Die Art der Nachtflugbeschränkungen orientiert sich an der Lage des Flughafens in Bezug auf die Besiedelung in seinem Umfeld; die zeitlichen Beschränkungen beginnen im allgemeinen um 23.00 Uhr und dauern bis ca. 7.00 Uhr. Nach § 6 Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit § 31 Luftverkehrsgesetz obliegt den Ländern die Zuständigkeit für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Flugplätzen mit Ausnahme der Prüfung und Entscheidung, inwieweit durch die Anlegung und Betrieb des Flugplatzes öffentliche Interessen des Bundes - bei Einschränkung von Betriebszeiten ist das immer gegeben - berührt werden. Laute Flugzeuge aus dem Nachtflugbetrieb zu verdrängen, ist übereinstimmende Politik der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften. Während die Bundesregierung auf ökonomische Mittel setzt, versucht die örtliche Flughafenpolitik häufig über das Mittel weitgehender betrieblicher Beschränkungen Flugverkehr erst der lauteren dann aber auch der weniger lauten Flugzeuge zu verhindern. Dem kann die Bundesregierung nicht folgen, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland angemessen wettbewerbsfähig bleibt. Neben den ökologischen Gesichtspunkten müssen die ökonomischen Wirkungen von Betriebsbeschränkungen für - die Wirtschaft der Region, - die am Luftverkehr unmittelbar Beteiligten (Luftfahrtunternehmen, Flughafengesellschaften), - den Luftverkehr als Teil des Gesamtverkehrs, abgewogen werden. Angesichts der Tatsache, daß die deutschen Verkehrsflughäfen nachts so gut wie keinen Luftverkehr mit Kapitel-2-Flugzeugen haben, hält die Bundesregierung die Gebührenpolitik der Verkehrsflughäfen, - durch Bonuslisten den Luftverkehr mit neueren Kapitel-3-Flugzeugen zu fördern (Rabatte bis 50 %), - durch Aufschläge in den Nacht- und Randzeiten (bis zu 61 %) den Einsatz von lauten Flugzeugen ökonomisch unattraktiv zu machen, für ein richtiges und wirkungsvolles Instrument. Die Gebührendifferenzierung führt zu einer Spreizung von insgesamt ca. 400 % für ein Flugzeug gleicher Gewichtsklasse aber unterschiedlicher Lärmemissionen. Der kontinuierliche Rückgang der eingesetzten lauteren Kapitel-2-Flugzeuge bestätigt das vorgenannte Instrumentarium. Im Zusammenhang mit der am 1. April 1995 beginnenden schrittweisen Fernhaltung von Kapitel-2- Flugzeugen von Flugplätzen in der Europäischen Union ist eine weitere Entspannung der Lärmsituation zu erwarten. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung eine generelle Ausdehnung der nächtlichen Beschränkungszeiten nicht für erforderlich. Wenn jedoch bei besonderen örtlichen Bedingungen weitergehende Beschränkungen für Kapitel-2-Flugzeuge auf einzelnen Verkehrsflughäfen für erforderlich gehalten werden, wird sich die Bundesregierung dem nicht widersetzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/676 Fragen 57 und 58): Bis wann kann nach den Planungen des Bundesministeriums für Verkehr die ICE-Trasse Leipzig-Nürnberg fertiggestellt sein, und wie ist die Finanzierung hierfür gesichert? Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, diese ICE-Strecke weniger vordringlich als andere einzustufen, und welche strukturpolitischen Folgen erwartet die Bundesregierung für die betroffenen Länder und insbesondere für den sächsischen Wirtschaftsraum Leipzig-Zwickau-Chemnitz von einer erheblichen Verzögerung der Inbetriebnahme dieser ICEVerbindung? Zu Frage 57: Der vorliegende Entwurf des Dreijahresplanes sieht sowohl für die Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt als auch für die Neubaustrecke Erfurt-Leipzig im Zuge der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit" Nr. 8.1 beziehungsweise 8.2 einen Baubeginn in den Jahren 1995 bis 1997 vor. Diese beiden Neubaustrekken sind mit einem Mittelansatz in Höhe von 600 beziehungsweise 100 Millionen DM für die Jahre 1995 bis 1997 im Dreijahresplan enthalten. Eine schnellstmögliche Fertigstellung dieser beiden Projekte wird dementsprechend angestrebt. Zu Frage 58: Von einer weniger dringlichen Einstufung kann keine Rede sein. Wie bereits ausgeführt, haben die beiden Neubaustrecken im Zuge der ICE-Verbindung Leipzig-Nürnberg als Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit" höchste Priorität und sind demgemäß im Dreijahresplan enthalten. Die Frage nach strukturpolitischen Folgen für den Wirtschaftsraum Leipzig-Zwickau-Chemnitz stellt sich in bezug auf diese ICE-Verbindung nicht. 1774* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Fragen 59 und 60): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Durcheinander bei den Gehaltszahlungen der Deutschen Bahn AG nicht nur demotivierend auf die Mitarbeiter wirkt, sondern daß der in diesem Durcheinander zu Tage tretende Umgang der Deutschen Bahn AG mit ihren Mitarbeitern auch das Ansehen des Eigentümers schädigt? Was haben die von der Bundesregierung in die zuständigen Leitungsgremien der Deutschen Bahn AG entsandten Vertreter getan, um die Mißstände abzustellen, und sind von den Unregelmäßigkeiten nur die Gehälter der nachgeordneten Mitarbeiter oder gleichermaßen auch die Gehaltszahlungen der Vorstandsmitglieder betroffen? Zu Frage 59: Bei den betroffenen Mitarbeitern der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ist verständlicherweise Unmut und Verärgerung aufgekommen. Der Vorstand der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft bedauert die Fehler in der Entgeltabrechnung und hat die Mitarbeiter um Entschuldigung gebeten. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft hat die Fehler in den Entgeltabrechnungsprogrammen inzwischen im wesentlichen beseitigen können. Mit der Entgeltzahlung am 15. Februar 1995 hat sie die Entgeltabrechnungen und -zahlungen für das Jahr 1994 richtiggestellt. Zu Frage 60: Der Bund hat die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in deren Aufsichtsrat aufgefordert, die Fehler in der Gehaltsabrechnung abzustellen. Er wird sich hierüber im Aufsichtsrat erneut berichten lassen. Die übertariflichen Gehälter, zu denen auch die der Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft gehören, waren, da sie in einem gesonderten Abrechnungskreis bearbeitet werden, von den Unregelmäßigkeiten nicht betroffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 61 und 62): Wie bewertet die Bundesregierung den Verzicht der amerikanischen Regierung auf den Bau einer mit hochangereichertem Uran betriebenen Fortgeschrittenen Neutronenquelle (ANS)? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß damit der geplante Forschungsreaktor München Il weltweit der einzige Forschungsreaktor für den Betrieb mit hochangereichertem Uran ist, der nach dem Anlaufen des internationalen Programms zur Anreicherungsreduzierung für Forschungs- und Versuchsreaktoren (RERTR) 1978 neu errichtet werden soll? Zu Frage 61: Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung der amerikanischen Regierung zur Kenntnis, auf den Bau der geplanten Neutronenquelle „Advanced Neutron Source" zu verzichten. Es handelt sich um eine inneramerikanische Prioritätenentscheidung aus überwiegend finanziellen Gründen. Zu Frage 62: Der Bau des FRM-II steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der INFCE-Konferenz zur Bewertung des Brennstoffkreislaufes unter Aspekten der Nichtverbreitung, auf der das RERTR-Programm fußt. Bei dieser Konferenz wurde einvernehmlich anerkannt, daß es trotz wünschenswerter Reduzierung des Anreicherungsgrades des Brennstoffs von Forschungsreaktoren bestimmte Verwendungen gibt, die in angemessener Weise nur mit hochangereichertem Uran erreicht werden können. Die Bundesregierung hat wiederholt dargelegt, daß sie in der Nutzung von hochangereichertem Uran für den FRM-II keinen Verstoß gegen internationale Verpflichtungen zu erkennen vermag. Die Bundesregierung sieht deshalb in der Entscheidung des US-Departments of Energy keinen Anlaß, die Pläne der TU München für den Bau des Forschungsreaktors FRM-II zu überprüfen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 63 und 64): Liegt dem zuständigen Bundesministerium bereits ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den geplanten Forschungsreaktor München II vor, wenn ja, seit wann? Sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine solche Bescheinigung gegeben? Zu Frage 19: Das Land Bayern hat am 3. Februar 1995 die Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung für die Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Hochflußneutronenquelle in Garching beantragt. Zu Frage 20: Ob die Kriterien für die Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung erfüllt sind, wird derzeit geprüft. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1995 1775* Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Roland Kohn (F.D.P.) (Drucksache 13/676 Frage 65): Mit welchen Schritten wird die Bundesregierung auf die von einem pakistanischen Gericht gegen zwei Christen wegen angeblicher „Gotteslästerung" erlassenen Todesurteile reagieren, und wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der christlichen Minderheit in Pakistan generell? Die von Ihnen angesprochenen Todesurteile sind inzwischen durch Freisprüche aufgehoben worden. Die beiden Christen befinden sich, wie auch von den Medien berichtet worden ist, in Deutschland. Die Bundesregierung ist erleichtert darüber, daß die Todesurteile durch Freisprüche aufgehoben wurden. Die Bundesregierung hat von Anfang an energische Schritte unternommen, um ihre Bestürzung über das Unrechtsurteil zum Ausdruck zu bringen und es aus der Welt zu schaffen. Der deutsche Vertreter bei der Menschenrechtskommission in Genf, Bundesminister a. D. Baum, hat den pakistanischen Delegierten auf die Urteile angesprochen und ihn über die Bestürzung der Bundesregierung und der deutschen Öffentlichkeit unterrichtet. Mehrfach hat die Europäische Union in Pakistan in gleicher Angelegenheit demarchiert. Zum zweiten Teil der Frage ist festzustellen, daß Pakistan ein Land mit einem funktionierenden Rechtssystem ist. Die Rechte der christlichen Minderheit sind grundsätzlich gewährleistet. Gleichwohl ist in Pakistan wie in einer Reihe anderer Länder ein Erstarken extremistischer religiöser Bewegungen zu beobachten, das das gerade in Südasien traditionelle Nebeneinander verschiedener Religionen in Toleranz und gegenseitiger Achtung bedroht. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß Pakistan auch in Zukunft die Rechte der christlichen und anderer Minderheiten garantieren und durchsetzen wird. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/676 Fragen 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit November 1993 Mitglieder der oppositionellen Partei Dalmatinska Akzija in einem Prozeß angeklagt sind, unter dem Vorwurf, ihr eigenes Parteigebäude durch ein Sprengstoffattentat zerstört zu haben, um so den Staat Kroatien zu schädigen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verfahren, das der Schwächung der demokratischen Opposition Kroatiens dienen soll? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Kontakte zur Regierung von Kroatien zu nutzen, um darauf hinzuwirken, diesen Prozeß nach rechtsstaatlichen Kriterien zu Ende zu bringen, und wie will sie einer zunehmend undemokratischen Entwicklung Kroatiens entgegenwirken? Der Prozeß gegen 9 Mitglieder der „Dalmatinska Akcija", die verdächtigt werden, am 28. September 1993 einen Bombenanschlag auf die eigenen Büroräume organisiert zu haben, ist der Bundesregierung bekannt. Dieser Prozeß ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Da der Sprengstoffanschlag als terroristischer Akt eingestuft wurde, läuft das Verfahren vor dem Militärgericht. Der Prozeß verläuft nur schleppend, da die anfänglichen Zeugen ihre vor der Polizei gemachten Aussagen im Gerichtsverfahren widerrufen haben und das Gericht noch nicht alle neun Angeklagten vernehmen konnte. Die letzte Verhandlung fand im Oktober 1994 statt. In Haft befindet sich nur der mutmaßliche unmittelbare Täter, der im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gestanden hatte, die Bombe gelegt zu haben, das Geständnis vor Gericht jedoch widerrief. Die Prozeßbeobachter, zu denen zahlreiche Sympathisanten der Dalmatinska Akcija, unabhängige Menschenrechtsorganisationen und Journalisten gehören, haben die Verfahrensweise des Gerichts bisher nicht beanstandet. Mit zunehmender Prozeßdauer sind die Spekulationen über etwaige politische Hintergründe zurückgegangen. Fest steht bislang nur, daß aufgrund des inzwischen fragwürdig gewordenen polizeilichen Ermittlungsergebnisses das Gericht die Anklage angenommen hat und der Prozeß bisher fair verhandelt wurde. Die Deutsche Botschaft in Zagreb verfolgt weiterhin den Prozeß und unterrichtet die Bundesregierung regelmäßig über seine Entwicklung. Die Bundesregierung nutzt ihrerseits jede Gelegenheit, um im Gespräch mit der kroatischen Regierung noch vorhandene Mängel bei der Schaffung eines demokratischen Rechtsstaates in Kroatien anzusprechen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 68 und 69): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der Bericht zum Thema Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Überzeugung, der der diesjährigen Sitzung der VN-Menschenrechtskommission von Sonderberichterstatter Amor gemäß Resolution 1994/16 vorgelegt wurde, Behauptungen der Scientology-Bewegung wegen angeblicher Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland enthält, und wie hat die deutsche Delegation bei der Sitzung auf diese Tatsache reagiert? Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung zum Inhalt dieser Vorwürfe detailliert und öffentlich Stellung beziehen? Zu Frage 68: Die Bundesregierung hält den ungeprüften Abdruck von Behauptungen der Scientology-Bewegung wegen angeblicher Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland für eine inakzeptable Vorgehensweise des Sonderberichterstatters Amor. Sie hat daher während der Sitzung der 51. Menschen- rechtskommission der Vereinten Nationen gegenüber dem mit der Redaktion des Berichts befaßten Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen in Genf demarchiert. Dabei hat sie ausführlich die vom Sonderberichterstatter praktizierte Aufnahme ungeprüfter Deutschland-kritischer Mitteilungen kritisiert und nachdrücklich den Anspruch der Bundesregierung auf eine gleichgewichtige Darstellung ihrer Stellungnahme vertreten. Darüber hinaus hat der Leiter der deutschen Delegation zur 51. Sitzung der Menschenrechtskommission, Gerhart Baum, unmittelbar nach dortiger Vorstellung des Berichts des Sonderberichterstatters den Bericht in scharfer Form öffentlich verurteilt. Zu Frage 69: Die Bundesregierung wird nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesländern dem Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen in Kürze eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen übermitteln. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Renate Rennebach (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 70 und 71): Teilt die Bundesregierung meinen Eindruck, daß die UNO mit dem Deutschland-Teil des Berichts vom 20. Dezember 1994 des Sonderberichterstatters Amor zum Thema Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Überzeugung der Scientology-Organisation dahin gehend Hilfestellung geleistet hat, daß diese den Bericht als Bestätigung für ihre geschmacklosen Thesen im Rahmen ihrer Diffamierungskampagne in der amerikanischen Tagespresse gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen deutsche Scientology-Kritiker verwendet, und wenn ja, wie will die Bundesregierung mögliche weitere Unterstützungen dieser Art zukünftig verhindern? Welche weiteren internationalen Gremien sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung von der Scientology-Organisation für ihre Diffamierungskampagne gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen deutsche Scientology-Kritiker bzw. zur Verbreitung ihrer Ideologie und Zwecke benutzt worden, und wie hat die Bundesregierung darauf im Einzelfall reagiert? Zu Frage 70: Die Bundesregierung teilt diesen Eindruck. Daher hat der Leiter der deutschen Delegation zur 51. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, Gerhart Baum, unmittelbar nach dortiger Vorstellung des Berichts des Sonderberichterstatters den Bericht in scharfer Form öffentlich verurteilt. Zudem hat die Bundesregierung gegenüber dem mit der Reaktion des Berichts befaßten Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen in Genf demarchiert und dabei ausführlich die vom Sonderberichterstatter praktizierte Aufnahme ungeprüfter Deutschland-kritischer Mitteilungen kritisert. Außerdem hat sie nachdrücklich den Anspruch der Bundesregierung auf eine gleichgewichtige Darstellung ihrer Stellungnahme vertreten. Diese Stellungnahme wird dem Menschenrechtszentrum in Kürze übermittelt. Zu Frage 71: Die Scientology-Organisation ist auch auf der OSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest (10. Oktober bis 2. Dezember 1994) aufgetreten. In der Arbeitsgruppe 3 dieser Konferenz konnten an bestimmten Sitzungen auch Nichtregierungsorganisationen teilnehmen und eigene Diskussionsbeiträge leisten. Von diesem Recht hat die Scientology-Organisation Gebrauch gemacht und dabei der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, ihr die Religionsfreiheit zu verweigern und ihre Mitglieder zu diskriminieren. Die deutsche Delegation ist diesen Angriffen entschieden entgegengetreten. Nach ihrem Eindruck hat die Scientology-Organisation kaum Resonanz bei anderen Staaten gefunden. Im Schlußdokument finden sich die Anliegen der Scientology-Organisation nicht wieder. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/676 Frage 72): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Militärabkommen zwischen Rußland und Serbien vor, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Abkommen mit Blick auf eine Beendigung des serbischen Aggressionskrieges gegen Bosnien-Herzegowina und Kroatien? Einzelheiten des Abkommens über militärische Zusammenarbeit zwischen Rußland und der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Unterzeichner verlautbarten, daß das Abkommen erst nach Aufhebung der Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) in Kraft treten soll. Dem Vernehmen nach soll das Abkommen, in Anlehnung an andere in der jüngsten Vergangenheit von Rußland abgeschlossene militärische Kooperationsabkommen mit anderen Staaten, im wesentlichen Bestimmungen über militärische Kontakte und Austauschprogramme enthalten. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird mit dem Abschluß dieses Abkommens im gegenwärtigen Augenblick ein falsches Signal gegeben. Es ist den Friedensbemühungen der Kontaktgruppe nicht dienlich. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/676 Fragen 73 und 74): Welche politisch-operativen Vorstellungen hat die Bundesregierung von einem „strategisch parallelen" Erweiterungsprozeß der NATO und der Europäischen Union bzw. der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der Europäischen Union? Welche politisch-operativen Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Zukunft des europäischen Pfeilers der NATO, der WEU in Hinblick auf die weitere Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP)? Zu Frage 73: Europäische Union und Nordatlantische Allianz sind zwei Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ziel der Bundesregierung ist die enge wirtschaftliche, politische und auch sicherheitspolitische Verflechtung der neuen Demokratien mit der EU. Eine dem Ziel eines „immer engeren Zusammenschlusses" verpflichtete Europäische Union kann die Sicherheit neuer und künftiger Mitglieder nicht geringer einschätzen als die der alten Mitgliedstaaten. Zonen ungleicher Sicherheit in der EU sind mit ihrem Selbstverständnis nicht zu vereinbaren. Neue Mitglieder, die es wünschen, müssen daher gleichberechtigt an der Sicherheitsdimension der EU teilnehmen und der WEU und auch der NATO beitreten können. Denn das Atlantische Bündnis bleibt der weitere Rahmen, in den auch die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität eingebettet ist. Die Bundesregierung hat diese Position im Laufe der Beratungen im Bündnisrahmen und mit den einzelnen Bündnispartnern vertreten. Sie hat Niederschlag gefunden im Kommuniqué der Außenministertagung des Bündnisses am 1. Dezember 1994, wo es in Ziff. 5 heißt: „Die Erweiterung der NATO wird die Erweiterung der Europäischen Union ergänzen, ein gleichlaufender Prozeß, der auch seinerseits wesentlich dazu beiträgt, Sicherheit und Stabilität auf die neuen Demokratien im Osten auszudehnen." Zu Frage 74: Die Maastrichter Erklärung der WEU vom 10. Dezember 1991 enthält die Vorgabe, die WEU als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz und als Verteidigungskomponente der Europäischen Union weiterzuentwickeln. Beide Funktionen kann die WEU nur als militärisch handlungsfähige Organisation erfüllen. Dabei geht es nicht um die kollektive Verteidigung. Die operative Wahrnehmung dieser Aufgabe bleibt, wie bereits im WEU-Vertrag festgelegt, auch weiterhin der NATO übertragen. Die WEU wird aber seit ihrer Ministerratstagung auf dem Petersberg (19. Juni 1992) zu einer militärisch handlungsfähigen Organisation für humanitäre Einsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung (sog. Petersberg-Aufgaben) ausgebaut. Mit der Schaffung eigener europäischer Handlungsoptionen für dieses Aufgabenspektrum übernehmen die europäischen Bündnispartner größere Verantwortung für ihre gemeinsame Sicherheit und entlasten die nordamerikanischen Partner im Bündnis. Die institutionelle Verbindung, die durch den Maastrichter Vertrag zwischen EU und WEU geschaffen wurde, ermöglicht es zugleich, die militärischen Handlungsoptionen der WEU auch zur Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der EU einzusetzen. Die auf dem Petersberg beschlossene Einrichtung einer militärischen Planungszelle der WEU und die Zuordnung nationaler und multinationaler Streitkräfteverbände, darunter auch das Eurokorps, sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. Beim weiteren Ausbau der operationellen Fähigkeiten der WEU steht für die Bundesregierung die Verbesserung der Führungsfähigkeit der WEU und die Fortentwicklung der WEU zugeordneten Einheiten zu Streitkräftepaketen für die verschiedenen Petersberg-Aufgaben im Vordergrund. Weiteres Element zur Stärkung der operativen Handlungsfähigkeiten der WEU ist die Möglichkeit, für WEU-Operationen zukünftig auf kollektive Ressourcen der NATO und hier insbesondere auf alliierte Streitkräftekommandos (CJTF) zurückzugreifen. Die hierzu laufenden Arbeiten sind von besonderer Wichtigkeit. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Verkauf ehemals militärisch genutzter Wohnungen durch das Bundesministerim der Finanzen) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Bei der Veräußerung bundeseigener Wohnungen sucht die Bundesvermögensverwaltung grundsätzlich die Abstimmung mit der Gemeinde, in deren Bereich sich das Verkaufsobjekt befindet. Die Kommunen sollen schon frühzeitig prüfen können, ob sie die Liegenschaft selbst erwerben oder ob eine Veräußerung zur Sicherung wohnungspolitischer Anliegen an einen bestimmten Dritten sachdienlich erscheint. So wurde auch von der Oberfinanzdirektion Nürnberg im Jahre 1994 mit den 272 Wohnungen der amerikanischen Wohnsiedlung in Erlangen verfahren. In den Verhandlungen mit der erwerbsinteressierten Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Erlangen zeigten sich unterschiedliche Wertvorstellungen, die zunächst als nicht überbrückbar erschienen. Unterschiedliche Wertvorstellungen gehören im Immobilienbereich zum Alltag. Für eine an Rechtsvorschriften gebundene Verwaltung sind dabei nur begrenzte Verhandlungsspielräume möglich. So kam es, daß der beiderseits vorhandene gute Wille, sich über den Kaufpreis als Grundlage eines Generalmietvertrages zu verständigen, ohne greifbares Ergebnis blieb. Inzwischen gibt es ein Einvernehmen mit der erwerbsinteressierten Gesellschaft, so daß wir eigentlich „die Akte Erlangen" schließen können, denn beide Parteien haben sich bereits über einen Notartermin verständigt. Der gestellte Antrag und die mit ihm verfolgte Zielrichtung bieten aber Veranlassung zu einigen grundsätzlichen Anmerkungen: Wir sollten davon absehen, durch parlamentarische Anträge den Eindruck zu erwecken, uns in die laufende Geschäftstätigkeit der Bundesvermögensverwaltung einmischen zu wollen. Wir müssen den Mitarbeitern dieser Verwaltung die Chance geben, ihre Aufgabe im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Wir dürfen uns nicht einseitig in die Interessen der vor Ort am Erwerb interessierten Gesellschaften einbeziehen lassen und die eine oder andere fragwürdige Verhandlungsposition zu unserer eigenen machen. Der Antrag macht auch deshalb keinen Sinn, weil den Kommunen bereits jetzt absoluter Vorrang für den Erwerb von Wohnungen eingeräumt wird, die von „Sozialmietern" genutzt werden sollen. Zudem unterliegen die Ergebnisse der Kontrolle des Bundesrechnungshofes und unseres Rechnungsprüfungsausschusses. Insofern handelt das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt in dem von den Antragstellern geforderten Sinne. Deshalb meine Bitte: Prüfen Sie, ob wir uns die Behandlung des Antrages in den Ausschüssen nicht infolge der aktuellen Entwicklung sparen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Altmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hinsken?


Rede von Gisela Altmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wo ist er denn? -

(Heiterkeit)

Na ja, machen Sie mal!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte sehr, Herr Kollege.