Plenarprotokoll 13/21
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
21. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995
Inhalt:
Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 1351B, 1447 C
Absetzung des Punktes 8 von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . 1352 A
Tagesordnungspunkt 3:
a) Antrag der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg), Peter Kurt Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Karsten D. Voigt (Frankfurt), Uta Zapf und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Olaf Feldmann und der Fraktion der F.D.P.: Unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des Nichtverbreitungs-Vertrages (Drucksache 13/398)
b) Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der weiteren Abgeordneten der PDS: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 13/429)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1:
Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform und Stärkung des Nichtweiterverbreitungsvertrages für Atomwaffen und das Mandat der Bundesregierung für die Verlängerungskonferenz in New York (Drucksache 13/537)
Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . 1352C
Gernot Erler SPD 1354 B
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1357B
Dr. Olaf Feldmann F.D.P. . . . . . . 1358C
Andrea Lederer PDS . . . . . . . . 1359D
Dr. Alfred Dregger CDU/CSU . . . . 1361 C
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . 1362 B
Uta Zapf SPD 1364 B
Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1367A
Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 1367 D
Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 1368D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Fraktion der SPD: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile (Drucksache 13/547)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Wahlverfahren von Gremien (Drucksache 13/542)
Joachim Hörster CDU/CSU 1371 A
Dr. Peter Struck SPD 1371 D
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1372C
Jörg van Essen F.D.P. 1373 A
Manfred Müller (Berlin) PDS . . . . . . 1373 D
Namentliche Abstimmung . . . . . . , 1374 D
Ergebnis 1375 A
Zusatztagesordnungspunkt 4: Wahlen zu Gremien
a) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksachen 13/557, 13/570)
b) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 13/562)
c) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 13/563, 13/572)
d) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder gemäß § 11 des Gesetzes über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens (Drucksachen 13/564, 13/573)
e) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Programmbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats zur Bestimmung der Anlässe für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag der Deutschen Bundespost (Programmbeirat) (Drucksache 13/565)
f) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats für die graphische Gestaltung der Postwertzeichen der Deutschen Bundespost (Kunstbeirat) (Drucksache 13/566)
g) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 13/567, 13/574)
h) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen in der DDR" (Drucksachen 13/568, 13/575)
i) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Parlamentarischen Beirats der Stiftung für das sorbische Volk (Drucksache 13/569)
j) Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes (Drucksachen 13/558, 13/559, 13/560, 13/561, 13/571) . . . . 1377 C
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
Hilfen für die neuen Bundesländer -Erfolgreicher Aufbau Ost
Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 1379B
Otto Schily SPD 1382 D
Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident (Thüringen) . . . . . . . . . . . . 1385 A
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 1389B
Ernst Hinsken CDU/CSU . . . 1390C, 1391 B
Ernst Schwanhold SPD 1391 A
Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 1392 A
Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 1393B, 1409 B
Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . 1394 D
Rolf Schwanitz SPD 1397 B
Stefan Heym PDS 1399 C
Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 1399 D
Otto Schily SPD 1401A, 1411 A
Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 1401 B
Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1403A
Jürgen Türk F.D.P 1404 B
Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . 1405 D
Hans-Peter Repnik CDU/CSU 1408 B, 1412 C
Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . . 1411 D
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 13/382)
Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär
BMF 1413 B
Hans Georg Wagner SPD 1414 1)
Uwe Lühr F.D.P 1416 C
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1417 C
Dr. Barbara Höll PDS 1418C
Wilfried Seibel CDU/CSU 1419 D
Detlev von Larcher SPD . . . . . . . 1421 B
Wilfried Seibel CDU/CSU 1422 D
Friedrich Merz CDU/CSU 1423 B
Detlev von Larcher SPD 1423 C
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/421)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten der PDS: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/535)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltsozialgipfel (Drucksache 13/539)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Wolfgang Vogt (Düren) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/556)
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 1425 C, 1430 C
Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 1427 B, 1430 C
Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 1428 C
Roland Kohn F.D.P. 1430 D
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . 1432 D
Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . 1433 B
Frederik Schulze CDU/CSU . , . 1434 B
Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1435 A
Dr. Winfried Wolf PDS 1435 C
Dr. R. Werner Schuster SPD . . 1436 B
Peter Dreßen SPD 1436 D
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 1437 D
Ingrid Becker-Inglau SPD 1438 B
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 1440 A
Klaus-Jürgen Hedrich, Parl. Staatssekretär
BMZ 1441C
Gabriele Fograscher SPD 1442 C
Andreas Krautscheid CDU/CSU . . . 1444 A
Freimut Duve SPD . . . . . 1 445 A Tagesordnungspunkt 13:
Überweisung im vereinfachten Verfahren
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung Pattonville (Gemarkungen Kornwestheim und Remseck) an den Zweckverband Pattonville/Sonnenbergsiedlung (Drucksache 13/393)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12:
Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über parlamentarische Gremien (Drucksache 13/543)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13:
Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktionsprogramm Arbeitspolitik (Drucksache 13/578) 1445 C
Tagesordnungspunkt 14:
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksachen 13/240, 13/544)
b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Beteiligung einer Delegation des Deutschen Bundestages an der VN-Konferenz in Berlin vom 23. März bis 7. April 1995 (Drucksache 13/540)
c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/23, 13/ 428)
d-h) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 9 bis 13 zu Petitionen (Drucksachen 13/334, 13/424, 13/425, 13/426 und 13/427) . 1446 A
Zusatztagesordnungspunkt:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Solidarität mit Salman Rushdie und Appell gegen die Einschränkung von Meinungsfreiheit (Drucksache 13/586)
Gerhard Zwerenz PDS (Erklärung nach
§ 31 GO) 1447 D
Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde
(Drucksache 13/470 vom 10. Februar 1995)
Härtefallregelung für traumatisierte
Flüchtlinge und ältere alleinstehende Menschen aus Kroatien; Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AuslG für bosnische Flüchtlinge bis zur Umsetzung des für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge vorgesehenen § 32a AuslG
MdlAnfr 45, 46
Dr. Max Stadler F.D.P.
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 1448 B
Aussetzung der Abschiebung kroatischer Flüchtlinge angesichts der Lage in Kroatien bei Nichtverlängerung des Mandats der UN-Schutztruppen
MdlAnfr 47
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P.
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 1448 D
ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . 1448 D
Ausbau der A 6 zwischen Amberg-Ost, Pfreimd und Waidhaus; Dringlichkeitseinstufung
MdlAnfr 9, 10
Georg Pfannenstein SPD
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1449 B, D
ZusFr Georg Pfannenstein SPD . . . 1449 C
Lärmschutzminderung von mindestens 3 Dezibel im Zusammenhang mit dem Lkw-Nachtfahrverbot
MdlAnfr 12 Uta Zapf SPD
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 1450 A
ZusFr Uta Zapf SPD 1450 A
Baubeginn der B 70n im Kreis Steinfurt (Neuenkirchen/Wettringen/Metelen)
MdlAnfr 14
Dr. Angelica Schwall-Düren SPD
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1450 C
ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 1450 D
Privatisierungs- und Regionalisierungstendenzen bei der Elztalbahn, der Bahn von
Freiburg nach Breisach, der Bahn Biberach, der Bahn Hausach nach Freudenstadt sowie der Bahn Titisee nach Seebrück
MdlAnfr 19
Peter Dreßen SPD
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 1451 A
ZusFr Peter Dreßen SPD 1451 B
ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 1451 C
Viergleisiger Ausbau der Rheintalschiene zwischen Offenburg und Basel im Zuge der gemäß Alpenkonvention geplanten umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung
MdlAnfr 20
Peter Dreßen SPD
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 1452 A
ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . 1452 B
ZusFr Elke Ferner SPD 1452 C
Einsatzziele für die mit deutschen Mitteln geförderten türkischen Fregatten
MdlAnfr 25
Elke Ferner SPD
Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1452 D
Verstärkung des militärischen Ungleichgewichts im östlichen Mittelmeer zu Lasten des NATO-Partners Griechenland durch die Lieferung von zwei Fregatten aus Deutschland an die Türkei
MdlAnfr 26, 27 Uwe Hiksch SPD
Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1453 A, 1456 A
ZusFr Elke Ferner SPD 1453 B
ZusFr Uwe Hiksch SPD 1453 C, D, 1456 B
ZusFr Uta Zapf SPD 1454 A
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . 1454 B, 1457 A
ZusFr Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 1454 C
ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . . 1454 D, 1457 B
ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 1455 A, 1456 D
ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 1455 B, 1457 C
ZusFr Gernot Erler SPD . . . 1455 C, 1457 C
ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . 1456 C
Verhinderung des Einsatzes der für die Türkei vorgesehenen Fregatten aus Deutschland zur Sicherung der Versorgung der türkischen Besatzungstruppen auf Zypern
MdlAnfr 28
Renate Rennebach SPD
Antw SIMin Dr. Werner I foyer AA . . . . 1457 D
ZusFr Renate Rennebach SPI) 1458 A
ZusFr Uwe Hiksch SPD 1458 B
ZusFr Gernot Erler SPI) 1458 C
ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 1458 D
Förderung türkischer Rüstungsvorhaben durch die Bundesrepublik Deutschland angesichts der politischen Lage in der Ägäis
MdlAnfr 31
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD
Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1459 A
ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 1459 B
ZusFr Gernot Erler SPD 1459 C
Politische und soziale Stabilisierung der Türkei mit Finanzhilfen für den Ausbau der Infrastruktur anstelle von Rüstungslieferungen
MdlAnfr 32
Eckart Kuhlwein SPD
Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1459 D
ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . . . . . 1460 A
Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Pflege-Versicherungsgesetzes (Drucksache 13/99)
Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1460 C
Julius Louven CDU/CSU . . . . . . 1461 D
Gerd Andres SPD . . . . . . . . 1463 A, 1470 C
Dr. Norbert Blüm, Bundesminister
BMA 1465 B, 1471 A
Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 1467 A
Petra Bläss PDS 1468 A
Dr. Gisela Babel F.D.P 1469 B
Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1471 C
Ulrike Mascher SPD 1473 A
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Situation des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes (Drucksache 13/541)
Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 1474 D
Iris Follak SPD 1476 B
Dr. Olaf Feldmann F.D.P 1478 A
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 1478 D
Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1479 D
Dr. Uwe-Jens Rudi Rössel PDS 1481 C
Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 1483 A
Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . 1484 B
Brunhilde Irber SPD 1485A
Ulrich Schmalz CDU/CSU 1487 D
Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . 14 89 D
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Widerspruchsrecht für die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksache 13/352)
Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1491 C
Ulrich Irmer F.D.P 1492 D
Ulrich Klinkert CDU/CSU 1493 B
Dr. Angela Merkel, Bundesministerin
BMU 1493D
Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1494C
Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 1494 D
Birgit Homburger F.D.P. 1496 A
Meinrad Belle CDU/CSU 1496 D
Rolf Köhne PDS . . . . . . . . . . 1497 C
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach und weiteren Abgeordneten der PDS: Stopp der Militär- und Wirtschaftshilfe an die Türkei sowie Vermittlung für eine politische Lösung in Kurdistan/Türkei (Drucksache 13/212)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Politik der Bundesregierung gegenüber der Türkei (Drucksache 13/538)
Ulla Jelpke PDS 1498 B, 1502 C
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 1499 B
Rudolf Bindig SPD 1500 D
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1502D
Ulrich Irmer F.D.P 1504 B
Leyla Onur SPD 1505 B
Thomas Kossendey CDU/CSU 1506 D
Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 1508 B
Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 1508 D
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1510 D
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch . . 1504 A
Nächste Sitzung 1511 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 1513* A
Anlage 2
Äußerungen von Bundeskanzler Dr. Kohl im Zusammenhang mit der Reise von Ehrengästen zur Fußball-Weltmeisterschaft in Chicago; Beteiligung des Senders SAT 1
MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/470 - Freimut Duve SPD
SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BK 1513* B Anlage 3
Tötungsgefahr für Babys auf dem Beifahrersitz durch den Beifahrer-Airbag bei einem Unfall
MdlAnfr 11 - Drs 13/470 -Horst Kubatschka SPD
SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* A
Anlage 4
Einflußmöglichkeiten des Bundes auf die Bahn- und Post-Unternehmen, z. B. bei der Fahrplanumstellung 1995/1996
MdlAnfr 13 - Drs 13/470 - Ludwig Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* B
Anlage 5
Entscheidungsgrundlage für die endgültige Autobahn-Trassenführung (A 44) im Bereich des Kasseler Kreuzes
MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/470 -
Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P.
SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* C
Anlage 6
Entscheidungsgrundlage für die Wahl der endgültigen Autobahntrasse (A 44) im Bereich des Kasseler Kreuzes; Berücksichtigung der Frage des Verkehrslärms
MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/470 - Dr. Hermann Otto Solms F.D.P.
SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1515* A
Anlage 7
Veränderung der Sicherheitslage der Republik Zypern durch die Lieferung deutscher Fregatten an die Türkei
MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/470 - Dr. Elke Leonhardt SPD
SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1515* B
Anlage 8
Beurteilung der Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung der Sudetendeutschen mit dem Hinweis auf den „historischen Kontext"
MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/470 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 1515* D Anlage 9
Erörterung der Menschenrechtssituation im Sudan in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen; Zusammenarbeit des Sudan mit dem Sonderberichterstatter; Forderung von Amnesty International zur Einrichtung einer zivilen Menschenrechtsbeobachtermission im Sudan
MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/470 -
Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1516* A
Anlage 10
Forderung rechtsstaatlicher Handlungsweisen als Voraussetzung für die Gewährung von EU-Hilfen zur Beseitigung der Kriegsfolgen in Kroatien
MdlAnfr 37 - Drs 13/470 -
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P.
SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1516*' C
Anlage 11
Genehmigung von Rüstungsexporten deutscher Firmen, insbesondere der Firma Telemit Electronic GmbH, in den Irak und Iran während oder auch nach dem irakisch-iranischen Krieg
MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/470 - Norbert Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert
BMWi 1516* D
Anlage 12
Probleme kleiner und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern durch die mangelhafte Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber
MdlAnfr 50 - Drs 13/470 - Michael Wonneberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert
BMWi 1517* B
Anlage 13
Notwendigkeit der Mitgliedschaft der Apotheker in den Industrie- und Handelskammern
MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/470 -
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P.
SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert
BMWi . . . . . . . . . . . . 1517* D
Anlage 14
Situation der deutschen Grenzgänger in die Schweiz bei der Arbeitsgeldregelung; Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflegeversicherung
MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/470 - Karin Rehbock-Zureich SPD
SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 1518* C Anlage 15
Aufkommen an Altersversicherungsbeiträgen der Ehefrauen von Landwirten in Nebenbetrieben nach dem Agrarsozialreformgesetz 1995
MdlAnfr 55 - Drs 13/470 -
Dr. Angelica Schwall-Düren SPD
SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 1519* C Anlage 16
Berufliche Nachteile für Absolventen einer
betrieblichen Ausbildung durch die sofortige Einziehung zum Grundwehrdienst
nach der erfolgreich abgeschlossenen Abschlußprüfung
MdlAnfr 56 - Drs 13/470 - Hans-Werner Bertl SPD
SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* A Anlage 17
Verlegung der Tornado-Pilotenausbildung von Upjever (Ostfriesland) in die USA (Holloman/El Paso); Auswirkungen auf die Luftwaffenwerft 62
MdlAnfr 57, 58 - Drs 13/470 - Gabriele Iwersen SPD
SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* B Anlage 18
Verschleuderung von Steuergeldern mit dem Abriß des Gebäudes für einen Flugsimulator in Ottobrunn bei München
MdlAnfr 59, 60 - Drs 13/470 - Gernot Erler SPD
SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* D
21. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995
Beginn: 9.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Berger, Hans SPD 16. 02. 95
Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 16. 02. 95
Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 16. 02. 95
Hartmut
Fink, Ulf CDU/CSU 16. 02. 95
Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16. 02. 95
Dr. Hauchler, Ingomar SPD 16. 02. 95
Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 16. 02. 95
Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 16. 02. 95
Dr. Jacob, Willibald PDS 16. 02. 95
Jüttemann, Gerhard PDS 16. 02. 95
Knoche, Monika BÜNDNIS 16. 02. 95
90/DIE
GRÜNEN
Kraus, Rudolf CDU/CSU 16. 02. 95
Scheffler, Siegfried SPD 16. 02. 95
Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 16. 02. 95
Reinhard
Schumann, Ilse SPD 16. 02. 95
Terborg, Margitta SPD 16. 02. 95
Tippach, Steffen PDS 16. 02. 95
Titze-Stecher, Uta SPD 16. 02. 95
Vergin, Siegfried SPD 16. 02. 95
Wallow, Hans SPD 16. 02. 95
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 5 und 6):
Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte hat sich der Bundeskanzler bei seiner Äußerung während der Debatte des Deutschen Bundestages am 8. Februar 1995 zum Thema „ARD" berufen, als er mich im Zusammenhang mit meinem Vorwurf, an der Reise nach Chicago zur Fußball-Weltmeisterschaft am 17. Juni 1994 sei der Sender SAT 1 beteiligt gewesen, der Lüge bezichtigt und behauptet hat, dies sei gerichtlich endgültig geklärt?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte des Vorwurfs des Bundeskanzlers mir gegenüber, ich hätte gelogen, die Mitteilung des Presse- u. Informationsamtes vom 16. Juni 1994: „Die Anerkennung (der 60 Ehrengäste, die auf Einladung des Bundeskanzlers in der Kanzlermaschine mitgeflogen sind) findet auch darin ihren Ausdruck, daß sich der Fernsehsender SAT 1 bereit erklärt hat, als Sponsor die Reisekosten der Ehrengäste zu übernehmen" (zitiert aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juni 1994)?
In der Bundestagsdebatte vom 8. Februar 1995 haben Sie, Herr Duve, wörtlich erklärt: „Sie (Bundeskanzler) sind mit einer von SAT 1 bezahlten Maschine nach Chicago geflogen. "
Diese Aussage ist falsch. Richtig ist vielmehr: Der Bundeskanzler hat für die Reise zur Fußball-Weltmeisterschaft in Chicago die Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch genommen, die den Mitgliedern der Bundesregierung zur Verfügung steht. Dafür werden Haushaltsmittel in den jährlichen Bundeshaushalt eingestellt, die vom Parlament gebilligt werden.
Der Bundeskanzler wurde bei seinem Flug von Ehrengästen begleitet. Wie die Bundesregierung über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 15. Juni 1994 vor dem Abflug des Bundeskanzlers mitgeteilt hat, hat der Fernsehsender SAT 1 die Kosten der Ehrengäste als Sponsor übernommen (Presse-Mitteilung Nr. 228/94 vom 15. Juni 1994).
Diesbezüglich hat ferner mein Kollege Staatsminister Pfeifer in der Sitzung vom 23. Juni 1994 wörtlich mitgeteilt:
Der Bundeskanzler hat eine Reihe von Persönlichkeiten des Sports eingeladen, ihn auf dieser Reise zu begleiten. Es handelte sich dabei vor allem um ehrenamtlich in der Vereinsarbeit Tätige sowie andere in besonderer Weise gesellschaftlich engagierte Personen, ehemalige und heute noch aktive Sportlerinnen und Sportler aus den Bereichen Fußball und Leistungssport der Behinderten. Der Bundeskanzler hat diese stellvertretend für viele eingeladen, um Dank zu sagen für ihren Einsatz in der Gesellschaft sowie für die gute, über das Sportliche hinausgehende Repräsentanz als Botschafter unseres Landes.
Durch die Mitreise dieser Gäste wurden keine den Bundeshaushalt belastenden Kosten verursacht. Sie wurden von einem Sponsor übernommen.
Ich verstehe die von Ihnen gestellten Fragen dahingehend, daß auch Sie nunmehr ebenfalls von diesem richtigen Sachverhalt ausgehen und nicht mehr an Ihrer Behauptung vom 8. Februar 1995 festhalten möchten. Dies begrüße ich.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich auf folgendes hinweisen:
Anfang des Jahres ist einer großen Wochenzeitschrift in Deutschland, welche sich gegenüber einem großen Medienunternehmer in ähnlicher Weise wie Herr Duve gegenüber dem Bundeskanzler geäußert hat, durch Beschluß des Landgerichts Hamburg untersagt worden, die unwahre Behauptung aufzustellen, „SAT 1 habe eine Viertelmillion Mark spendiert, damit Kohl und 80 persönliche Gäste zum Auftakt der Fußball-Weltmeisterschaft 1994 nach Chicago jetten konnten" .
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 11):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer internationalen Verbraucherstudie, nach der die Gefahr besteht, daß Babys auf dem Beifahrersitz bei einem Unfall durch den Beifahrer-Airbag getötet werden können?
Es ist richtig, daß bei einem Unfall mit Airbag-Auslösung die Gefahr besteht, ein Kind, das in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert ist, durch das Aufblasen des Airbags samt Sitz nach hinten katapultiert wird und erhöhte Verletzungsgefahr für das Kind besteht.
Die Bundesregierung begrüßt daher, daß die Europäische Kommission sich des Problems angenommen hat, indem sie eine Ergänzung der Richtlinie über Sicherheitsgurte und Haltesysteme vorgelegt hat; danach müssen Sitze, die mit einem Airbag ausgerüstet sind, mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen sein. Erste Beratungen hierzu werden bei der Europäischen Kommission Ende Februar stattfinden.
Die Vorschriften über die rückwärtsgerichteten Kindersitze selbst sehen schon heute einen entsprechenden Warnhinweis vor.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 13):
In welcher Weise nimmt die Bundesregierung nach dem Inkrafttreten der Post- und Bahnreform auf diese Unternehmen Einfluß, um sie zur regionalpolitischen Verantwortung im Sinne des Raumordnungsgesetzes des Bundes anzuhalten, und gibt es z. B. bei der Fahrplanumstellung 1995/1996 konkrete Einflußnahmen der Bundesregierung auf den Bahnvorstand?
Ein Einwirken der Bundesregierung im Sinne des § 4 Abs. 2 Raumordnungsgesetz hat sich an dem bestehenden Gesetzesrahmen, insbesondere des Aktiengesetzes zu orientieren.
Als politische Instrumente sind im Bereich der Eisenbahninfrastruktur Vereinbarungen nach dem Schienenwegeausbaugesetz, bei Eisenbahnverkehrsleistungen Verpflichtungen bzw. Vereinbarungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 zu nennen. Hierbei müßte der Bund der DB AG die nicht gedeckten Aufwendungen erstatten. Für den Fernverkehr sind im übrigen keine Mittel im gültigen Haushalt bereitgestellt. Im Nahverkehr werden die für den Schienenpersonennahverkehr der DB AG verwendeten Mittel ab 1. Januar 1996 auf die Länder übergeleitet. Hiermit erhalten die nach Landesrecht zuständigen Stellen die Möglichkeit vor Ort, ihre regionalpolitische Verantwortung wahrzunehmen.
Eine Einflußnahme des Bundes auf Einzelheiten der Fahrplangestaltung der DB AG würde mit den Zielen der Bahnreform, insbesondere der klaren Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben jedoch nicht in Einklang stehen.
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation gilt: In seiner Eigenschaft als Regulierer, die der Bundesminister für Post und Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe ausübt, hat er die Einhaltung des verfassungsrechtlich verankerten Infrastrukturauftrag es sicherzustellen. Dieser besagt, daß die angebotenen Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens flächendekkend, angemessen und ausreichend erbracht werden.
In diesem Sinne gelten z. B. die Telekommunikationsverordnung, die Postdienstverordnung und die Pflichtleistungsverordnungen für die Unternehmen der Deutschen Bundespost fort. Darüber hinaus werden in Lizenzbedingungen für Wettbewerber am Markt entsprechende Auflagen eingebracht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 15 und 16):
Wie bewertet der Bundesminister für Verkehr hinsichtlich der Umweltbelastung die Tatsache, daß ein Korridor in der direkten Verlängerung der A 44 am Kasseler Kreuz zu einer Einsparung von 4 km Strecke führen würde?
Ist der Bundesminister für Verkehr der Auffassung, daß eine ausreichende und vertretbare Kostengrundlage für eine endgültige Korridorentscheidung vorhanden ist, nachdem der Zwischenbericht der Kocks-Consult für die Trassenvariante im „Lossetalkorridor" Kosten von 231,3 bis 397,2 Mio. DM und für die Trassenvariante im „Soehrekorridor" 399,9 bis 542,7 Mio. DM veranschlagt (also zwischen niedrigster und höchster Summe eine Differenz zwischen 130 und 140 Mio. DM bei beiden Trassen besteht)?
Zu Frage 15:
Die in der Frage unterstellte Aussage in Verlängerung der A 44 wären Trassenführungen im SoehreKorridor 4 km kürzer als Trassenführungen im LosseKorridor, trifft nicht zu. Denkbare Trassen in beiden Korridoren sind etwa gleich lang.
Zu Frage 16:
Die in der Frage richtig zitierten Bandbreiten der Kosten in den beiden Korridoren entstanden durch die Abschätzung unterschiedlicher Trassenvarianten in jedem Korridor.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 17 und 18):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten einen Zwischenbericht der Kocks-Consult für ausreichend erachtet, um eine endgültige und verbindliche Korridorentscheidung zugunsten des sogenannten Lossetalkorridors zu treffen, und hält der Bundesminister für Verkehr eine ausdrücklich als Zwischenbericht genannte Stellungnahme für geeignet, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können?
Mißt der Bundesminister für Verkehr der Frage des Verkehrslärms, über den der Zwischenbericht keine abgesicherten Aussagen enthält, da diese erst in späteren Planungsstufen möglich sein sollen, die gleiche untergeordnete Bedeutung bei wie der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten und inwiefern betrachtet der Bundesminister für Verkehr die Lärmbelastung der Menschen als eine bedeutende Grundlage für eine Korridorentscheidung?
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung drängt mit Nachdruck darauf, daß die hessische Straßenbauverwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der als vordringlich erkannten A 44 zwischen Kassel und Herleshausen (A 4) möglichst zügig schafft. Zur Findung einer für die A 44 geeigneten Trassenführung war zunächst die Ermittlung relativ konfliktarmer Korridore erforderlich.
Nach der noch ausstehenden Abstimmung Land/ Bund über konkrete Trassenführungen (außerhalb der bereits in den Raumordnungsverfahren befindlichen Teilstrecken) sind für diese Trassen auf Landesebene Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit dem Ergebnis der Raumordnungsverfahren wird das Land anschließend die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr beantragen.
Das Bundesministerium für Verkehr wird in diesem Rahmen alle Vorschläge ernsthaft prüfen.
Zu Frage 18:
Bei der endgültigen Trassenwahl wird dem Kriterium des Verkehrslärms eine sehr große Bedeutung zukommen. Aussagen für einzelne Betroffene sind erst bei der näheren Untersuchung eines genau definierten Trassenverlaufs möglich.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 29 und 30):
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Werfthilfe an die Türkei mit dem bisherigen Grundsatz ausgewogener Militärhilfen und dem Beschluß der Bundesregierung, jegliche Militär- und Rüstungshilfen an die Türkei einzustellen, in Einklang zu bringen?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß die Türkei den nördlichen Teil der Republik Zypern seit über zwei Jahren unter Mißachtung geltenden Völkerrechts besetzt hält, und welche Veränderungen der Sicherheitslage der Republik Zypern könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Einsatz der aus dem Bundeshaushalt geförderten Fregatten erg eben?
Zu Frage 29:
Mit der Finanzierungshilfe wird ein umfangreiches Programm des Fregattenbaus eines deutschen Firmenkonsortiums mit der türkischen Regierung unterstützt. Die türkische Regierung erachtet das Vorhaben als Ausdruck und als Prüfstein der deutschen Bereitschaft zu einer partnerschaftlichen Kooperation über den sicherheitspolitischen Bereich hinaus.
Die bereits 1992 getroffene Entscheidung der Bundesregierung, sämtliche Rüstungshilfen an die Türkei, Griechenland und Portugal einzustellen ist hiervon unbenommen.
Zu Frage 30:
Die Stationierung türkischer Truppen im nördlichen Teil der Republik Zypern geht auf die Invasion Nordzyperns durch die Türkei im Jahre 1974 zurück. Bereits damals hat der VN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 353 (1974) den Rückzug aller ausländischen Truppen aus der Republik Zypern gefordert, die die Souveränität und territoriale Integrität Zyperns beeinträchtigen. Auch in seiner jüngsten Resolution vom 21. Dezember 1994 hat der Sicherheitsrat die betroffenen Parteien zu Truppenreduzierungen als erstem Schritt zu einem Rückzug nicht-zyprischer Truppen von der Insel aufgerufen. Die Bundesregierung hat die Folgen der türkischen Besetzung, insbesondere die Errichtung einer unabhängigen „Türkischen Republik Nordzypern" nie anerkannt. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Vorhaben zur Förderung des Baus von zwei Fregatten für die Türkei, über deren Hintergrund bei der Beantwortung der Fragen 25 ff. ausführlich berichtet wurde, keine Veränderung der Sicherheitslage der Republik Zypern zur Folge haben.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Fragen 33 und 34):
Was meint die Bundesregierung im einzelnen damit, wenn sie „die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der Sudetendeutschen als Unrecht betrachtet" und dies mit dem Hinweis verbindet, dies geschehe „ungeachtet des historischen Kontextes" (Drucksache 13/160S. 2 Nr. 3, letzter Absatz)?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein „historischer Kontext" die Untaten Deutscher gegen Personen und Gruppen anderer Völker oder die Untaten von anderer Seite an Deutschen entschuldigen oder gar rechtfertigen?
Zu Frage 33:
Der Hinweis „ungeachtet des historischen Kontextes" ist so zu verstehen, daß es vor der Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung der Sudetendeutschen der Tschechoslowakei nach dem Ende des 2. Weltkrieges Unrecht von deutscher Seite gegenüber der Tschechoslowakei durch Besetzung und Unterdrückung des Landes gab.
Zu Frage 34:
Die Antwort der Bundesregierung dazu lautet: Nein.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/470 Fragen 35 und 36):
Setzt sich die Delegation der Bundesregierung hei der gegenwärtig tagenden Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen dafür ein, daß die Menschenrechtssituation im Sudan behandelt wird und die Regierung des Sudan gedrängt wird, die Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der VN zum Sudan, Ga<'spa<'r Biro<', wieder aufzunehmen, wenn ja, auf welche Weise?
Unterstützt die Delegation der Bundesregierung die Forderung von Amnesty International nach der Einrichtung einer zivilen Menschenrechtsbeobachterkommission durch die VN-Menschenrechtskommission in Verantwortung der VN oder der Organisation für Afrikanische Einheit, die mit Zustimmung aller drei Kriegsparteien (der sudanesischen Regierung und der beiden Flügel der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee [SPLA]) in allen Provinzen des Sudan arbeiten soll, und welche Mittel zur Durchsetzung dieser Forderung gegenüber der sudanesischen Regierung und der oppositionellen SPLA nutzt die Bundesregierung?
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung hat bereits auf der letztjährigen Sitzung der VN-Menschenrechtskommission den von den USA eingebrachten Resolutionsentwurf zur Menschenrechtssituation im Sudan unterstützt, der u. a. die Entschließung beinhaltet, die Menschenrechtssituation im Sudan auch 1995 wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Die Bundesregierung wird sich auch auf der diesjährigen Sitzung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, daß das Mandat des Sonderberichterstatters Gaspar Biro verlängert wird und der Sonderberichterstatter seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Die Bundesregierung wird auch dieses Jahr den von den USA geplanten Resolutionsentwurf zum Sudan unterstützen.
Zu Frage 36:
Die Bundesregierung hält die Einrichtung von Menschenrechtsbeobachtermissionen durch die Vereinten Nationen oder durch Regionalorganisationen für ein geeignetes und sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Ländern mit gravierenden Menschenrechtsdefiziten. Grundvoraussetzung für die Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern ist die Zustimmung des empfangenden Landes. Inwiefern der Sudan eine Menschenrechtsbeobachtermission akzeptieren würde, ist fraglich. Auf der laufenden Sitzung der Menschenrechtskommission sollte vor allem erreicht werden, daß das Mandat von Sonderberichterstatter Biro verlängert wird und er seine Tätigkeit, die wichtige Informationen geliefert hat, fortsetzen kann. Die Bundesregierung wird sich in diesem Sinne einsetzen. Die Entscheidung darüber wird allerdings die Gesamtheit der Mitglieder der Menschenrechtskommission zu treffen haben.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Frage 37):
'tat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gewährung von EU-Hilfen zur Beseitigung der Kriegsfolgen gegenüber der kroatischen Regierung auch die Forderung nach einem rechtsstaatlichen Umgang mit denjenigen Gruppen hervorgehoben, die gegenwärtig in Kroatien Diskriminierungen ausgesetzt sind (Serben, Moslems, Deserteure), und wenn nein, warum nicht?
Der Europäische Rat hat bereits im Dezember 1992 grundsätzlich beschlossen, Kroatien in das PHARE-Programm einzubeziehen und Restmittel aus dem inzwischen wegen der Kündigung des Kooperationsabkommens mit dem ehemaligen Jugoslawien hinfälligen 2. Finanzprotokoll zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission legte am 23. November 1994 einen förmlichen Vorschlag für die Einbeziehung Kroatiens in das PHARE-Programm vor. Die notwendige Stellungnahme des Europäischen Parlaments hierzu steht noch aus.
Fragen im Zusammenhang mit Vorwürfen bezüglich Diskriminierungen von Teilen der kroatischen Bevölkerung sind von der Bundesregierung gegenüber Kroatien bei jeder sich bietenden Gelegenheit angesprochen worden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 48 und 49):
Welche Firmen haben außer der Telemit Electronic GmbH während des irakisch-iranischen Krieges Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz für Exporte in den Irak oder Iran erhalten?
Hat die Firma Telemit Electronic GmbH auch nach dem irakisch-iranischen Krieg Genehmigungen der Bundesregierung nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz erhalten?
Zu Frage 48:
Weder die Firma Telemit Electronic GmbH noch irgendein anderes deutsches Unternehmen hat während des irakisch-iranischen Krieges eine Genehmigung nach dem KWKG für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Irak oder Iran erhalten.
Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr in den Irak oder Iran haben in beschränktem Ausmaß eine Reihe von Unternehmen erhalten. Zur Nennung der Namen dieser Unternehmen ist die Bundesregierung nicht befugt, da die Tatsache, ob ein Unternehmen Exportbeziehungen zum Irak oder Iran unterhalten hat, zu den zu schützenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu zählen ist (§ 203 Abs. 2 StGB, § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Im übrigen hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit - soweit es ihr rechtlich möglich war - den Bundestag auch zum legalen Rüstungsexport nach Irak unterrichtet. Hier ist insbesondere der Bericht vom 8. Mai 1991 (BST-Drs 12/487) an den Deutschen Bundestag zu nennen: Darüber hinaus wurde ein VS-Vertraulich eingestufter Bericht erstellt, in den die Abgeordneten Einblick nehmen konnten.
Zu Frage 49:
Der Firma Telemit Electronic GmbH ist eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nie erteilt worden. Eine derartige Genehmigung ist auch nie beantragt worden. Die von der Firma Telemit hergestellten Waren sind keine Kriegswaffen.
Nach dem irakisch-iranischen Krieg hat das Unternehmen weiterhin Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz erhalten. Diese betrafen jedoch Lieferungen in andere Länder als Irak oder Iran.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Michael Wonneberger (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 50):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr verbreitete mangelnde Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber zu Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zu Konkursen klein- und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern führt, und welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?
Klagen über mangelnde Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber in den neuen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt. Überprüfungen haben jedoch ergeben, daß viele Beschwerden nicht begründet sind, weil häufig Schlußzahlungen, z. B. wegen ausstehender Mängelbeseitigung zurückgehalten wurden. Hinsichtlich der maßgeblichen Auftraggeber des Bundes ergab allerdings eine Umfrage, daß dort keinerlei Klagen bezüglich schleppender Zahlungen bei Bundesaufträgen bekannt geworden sind. Klagen beziehen sich überwiegend auf den Landes- und Kommunalbereich; hier hat der Bund die neuen Länder wiederholt gebeten, dafür Sorge zu tragen, insbesondere im kommunalen Bereich auf eine zügige Zahlungsweise hinzuwirken.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat im Zusammenwirken mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ein Maßnahmebündel zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten, die auch als Folge schlechter Zahlungsmoral entstehen, bereitgestellt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um folgende Maßnahmen:
- Betriebsmittelkredite der KfW und DtA als Liquiditätshilfe mit der Möglichkeit der teilweisen Haftungsfreistellung der Hausbanken gegenüber der KfW bzw. DtA;
- Finanzierung auch der Aufstockung des Lagers und aller Markterschließungskosten aus dem ERP-Sondervermögen sowie der Eigenkapitalhilfe des Bundes;
- Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und der DtA auch für Betriebsmittelkredite und Avalkredite (Gewährleistungen), verbunden mit Rückgarantien des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes;
- auch nachträgliche Möglichkeit der vollen Ausschöpfung der tilgungsfreien Jahre und Kreditlaufzeiten für ERP-, KfW- oder DtA-Kredite, großzügiges Verfahren bei Stundungsanträgen;
- Konsolidierungsprogramm der Treuhandanstalt, das auch den angespannten Liquiditätsverhältnissen der Unternehmen Rechnung tragen wird.
Der Verbesserung der Liquidität dient auch die 1994 beschlossene Neuregelung der Forderungsabtretung in § 354 a HGB und die in den neuen Ländern geplante Erhöhung der Umsatzgrenze, bis zu der die Mehrwertsteuer erst nach Bezahlung abzuführen ist.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 51 und 52):
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Mitgliedschaft der Apotheker in den Industrie- und Handelskammern sinnvoll ist, und welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung für diese Mitgliedschaft, insbesondere vor dem Hintergrund, daß Apotheker auch Pflichtmitglieder der Apothekenkammern der Länder sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Doppelmitgliedschaft, und hält sie eine Beseitigung dieser doppelten Belastung für erforderlich, gerade auch vor dem Hintergrund der finanziellen Einbußen im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes?
Zu Frage 51:
Den Industrie- und Handelskammern gehören kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft) alle natürlichen und juristischen Personen an, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956, BGBl. I S. 920).
Hierzu gehören auch Apotheker. Sie üben einen höheren freien Beruf des Gesundheitswesens aus und sind zugleich Inhaber eines gewerblichen Betriebes.
Die Pflichtmitgliedschaft des Apothekers zur Industrie- und Handelskammer bleibt davon unberührt, daß er als selbständiger Apotheker aufgrund landesrechtlicher Vorschriften auch noch einer besonderen Berufsorganisation, der Apothekerkammer, angehört. Diese Doppelmitgliedschaft selbständiger Apotheker wurde vom Gesetzgeber bei Erlaß des IHK-Gesetzes durchaus gesehen. Sie ist Ausfluß der Situation, daß zwei kammerpflichtige Berufe ausgeübt werden. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzes wurde eine Vorschrift in das Gesetz aufgenommen, die die Auswirkungen der doppelten Beitragspflicht bei den kammerzugehörigen Apothekern einschränkt. Danach brauchen Inhaber einer Apotheke neben dem Grundbeitrag nur ein Viertel der Umlage zu zahlen. Wesentlich für diese Regelung ist, daß selbständige Apotheker zwangsläufig neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit zugleich ein Gewerbe betreiben.
Dieser Regelung hatte seinerzeit die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen deutscher Apotheker einvernehmlich mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag zugestimmt.
Zu Frage 52:
Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer und zur Apothekerkammer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Beide Kammern haben verschiedene Zielsetzungen; der Industrie- und Handelskammer gehört der Apotheker als Gewerbetreibender an, der Apothekerkammer (Berufsorganisation) als Berufsangehöriger (ebenso wie jeder nichtselbständige Apotheker).
Im übrigen gibt es Doppelmitgliedschaften zu verschiedenen Kammern auch bei anderen Berufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kammern rechtlich für zulässig erachtet. So sind handwerkliche Mischbetriebe, die ein Handwerk und daneben ein anderes Gewerbe betreiben, Mitglieder der Handwerkskammer und mit ihrem nichthandwerklichen Betriebsteil auch Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer. Auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehören gleichzeitig der IHK an, wenn sie, soweit berufsrechtlich zulässig, auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, insoweit eine Änderung des IHK-Gesetzes vorzuschlagen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 53 und 54):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Grenzgänger in die Schweiz, die ihre Arbeitslosenversicherung nach schweizerischem Arbeitslosengesetz bezahlen, im Falle der Arbeitslosigkeit aber nach deutscher Auslegung vergütet werden, welche erheblich tiefer liegt?
Wer prüft gegenwärtig, ob und inwieweit Grenzgänger in die Schweiz, die dort krankenversichert sind, in die deutsche Pflegeversicherung einbezogen werden können, und liegen der Bundesregierung schon erste Ergebnisse dieser Prüfung vor?
Zu Frage 53:
Aufgrund des deutschschweizerischen Abkommens über Arbeitslosenversicherung können u. a. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, im Falle der Arbeitslosigkeit deutsches Arbeitslosengeld erhalten.
Für die Bemessung des deutschen Arbeitslosengeldes wird gemäß dem Abkommen allerdings nicht das zuletzt in der Schweiz tatsächlich bezogene Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Vielmehr ist das tarifliche Arbeitsentgelt in der Bundesrepublik Deutschland heranzuziehen, das der Beschäftigung in der Schweiz entspricht. Daher ist es möglich, daß der Unterschied zwischen dem bisherigen Nettoverdienst in der Schweiz und dem deutschen Arbeitslosengeld größer ist als bei einem in Deutschland Beschäftigten. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der Nettoverdienst in der Schweiz wegen des dortigen höheren Lohnniveaus und der geringeren Sozialabgaben in der Regel über dem eines vergleichbaren Beschäftigten in Deutschland liegt.
Würde bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes hingegen von dem schweizerischen Arbeitsentgelt ausgegangen, führte dies zu einer finanziellen Besserstellung der arbeitslosen Grenzgänger gegenüber ihren in Deutschland beschäftigten Kollegen und es
fehlte möglicherweise ein Anreiz, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt vermitteln zu lassen.
Zu Frage 54:
Es trifft zu, daß der in Deutschland wohnhafte Personenkreis der Grenzgänger, der keine Anbindung an die deutsche Krankenversicherung hat, derzeit nicht vom Pflege-Versicherungsgesetz erfaßt ist.
Der Gesetzgeber hat die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung bewußt an die gesetzliche Krankenversicherung angebunden und sich nicht für das sogenannte Wohnsitzmodell entschieden. Allerdings ist mit der Einführung einer Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung für den pri-
vat krankenversicherten Bevölkerungsteil eine weitestgehende Einbeziehung der Wohnbevölkerung in Deutschland erreicht worden.
Grenzgänger, die aus Deutschland in EG-Länder pendeln, sind aufgrund des ausländischen Krankenversicherungsschutzes in Deutschland im Wege der Sachleistungsaushilfe ebenfalls leistungsrechtlich eingebunden, da die Verordnung 1408/71 EWG die Pflegeversicherung in ihrem sachlichen Geltungsbereich erfaßt. Dies bedeutet, daß dieser in Deutschland wohnhafte Personenkreis die Leistungen der Pflegeversicherung aufgrund seines ausländischen Krankenversicherungsschutzes erhält.
Demgegenüber wird die Pflegeversicherung nicht vom sachlichen Geltungsbereich des deutschschweizerischen Abkommens über soziale Sicherheit erfaßt, so daß deutsche Grenzgänger in der Schweiz die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nicht über ihre Schweizer Krankenversicherung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe erhalten können. Folgende Lösungen sind denkbar:
- eine Änderung des Sozialversicherungsabkommens in der Weise, daß die in Deutschland lebenden, in der Schweiz versicherten Grenzgänger die Leistungen der Pflegeversicherung zu Lasten der Schweizer Krankenversicherung erhalten. Diese Lösung halte ich jedoch im Hinblick auf schweizerische Bedenken kaum für durchsetzbar.
- Einräumung eines freiwilligen Beitrittsrechts zur Pflegeversicherung im Sozialversicherungsabkommen.
- Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grenzgänger, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben, sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung erfaßt.
Bei einer isolierten Einbeziehung dieses Personenkreises in die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aber wegen der weiterhin bestehenden Mitgliedschaft in der Schweizer Krankenversicherung zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, wo die freiwillige Versicherung eine eigenständige Form der Mitgliedschaft ist, gibt es in der sozialen Pflegeversicherung keine eigenständige Form der freiwilligen Mitgliedschaft. Dies müßte in der Pflegeversicherung für deutsche Grenzgänger in die Schweiz neu eingeführt werden. Weiterhin müßten die Pflegekassen für diesen Personenkreis dann die Beitragsbemessung eigenständig prüfen. Sie könnten nicht auf die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung zurückgreifen. Der Vorteil der Anbindung der Pflegeversicherung an die Krankenversicherung ginge somit verloren.
Grundsätzliche Bedenken gegen eine freiwillige Mitgliedschaft ergeben sich daraus, daß dieser Personenkreis sich in jüngeren Jahren zunächst gegen eine freiwillige Mitgliedschaft entschließen kann und erst in späteren Jahren der Solidargemeinschaft beitritt. Ein solches Wahlrecht wäre gegenüber dem pflichtversicherten Personenkreis ungerecht. Würde man diesen Personenkreis ohne eine Anbindung an die Krankenversicherung in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig machen, käme dies einer vom Gesetzgeber nicht gewünschten Volksversicherung gleich.
Ob und wie gegebenenfalls diese Einbeziehung auszugestalten ist, wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Ich weise darauf hin, daß in dieser Angelegenheit auch das Bundesministerium für Gesundheit zu beteiligen ist.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 55):
Im Zusammenhang mit der eingeführten Agrarsozialreform zum 1. Januar 1995 und der Zahlungspflicht zur Alterskasse auch der Ehefrauen von Landwirten im Nebenbetrieb frage ich, liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse dazu vor, wie viele Ehefrauen von Landwirten in Nebenbetrieben von der Neuregelung betroffen sind, und welchen Anteil die von ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge am Versicherungsaufkommen insgesamt haben?
Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Erkenntnisse zu Ihren Fragen vor.
Es gibt keine Statistiken über Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten in der Alterssicherung der Landwirte. Solche Statistiken kann es schon deshalb nicht geben, weil bei den landwirtschaftlichen Alterskassen nicht in jedem Fall festgestellt wird, ob ein Versicherter seinen Betrieb im Haupterwerb oder im Nebenerwerb führt. Daher hat die Bundesregierung bei ihren Modellrechnungen anläßlich der Agrarsozialreform auch keine spezifischen Annahmen über die Anzahl der Ehegatten von Haupt- oder Nebenerwerbslandwirten getroffen, sondern nur eine Annahme über die Anzahl der im Jahr 1995 versicherten Ehegatten von Landwirten insgesamt (181 000 Personen).
Wie groß die Gesamtzahl aller versicherten Ehegatten tatsächlich sein wird, läßt sich frühestens Ende 1995 abschätzen, da erst dann die Erklärungsfrist für Ehegatten von Landwirten abläuft. Die Zahl der versicherten Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten wird sich auch dann nur grob abschätzen lassen. Gerade bei der Gruppe der Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten ist es zur Zeit nur sehr schwer abzusehen, wie stark bei diesem Personenkreis die Neigung ist, sich mit Wirkung zum 1. Januar 1995 von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Hans-Werner Bertl (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 56):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Absolventen einer betrieblichen Ausbildung nach erfolgreich abgeschlossener Abschlußprüfung, denen im Rahmen tarifvertraglicher Regelung eine sechsmonatige Weiterbeschäftigung als Facharbeiter ermöglicht wird, welche zu Berufserfahrung und damit zu erheblich verbesserten Arbeitsmarktchancen führt, zum Wehrdienst eingezogen werden trotz gestellter Rückstellungsanträge?
Die Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Die Kreiswehrersatzämter sind seit langem angewiesen, die Arbeitsplatzsituation bei der Einberufung zum Grundwehrdienst mit zu berücksichtigen.
Allerdings verlangt das Prinzip der Wehr- und Dienstgerechtigkeit, daß wie schon bisher grundsätzlich jeder taugliche Wehrpflichtige seiner Pflicht zum Dienen nachkommt.
Die Verhinderng oder Unterbrechung von Zeitarbeitsverhältnissen im unmittelbaren Anschluß an eine Berufsausbildung stellt in aller Regel keine besondere Härte im Sinne des Wehrpflichtgesetzes dar. Auch administrative Ausnahmen vom Wehrdienst scheiden zum einen wegen der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, zum anderen aus Bedarfsdeckungsgründen der Bundeswehr aus. Deshalb ist regelmäßig keine - wenn auch nur kurzfristige - Verschiebung der Einberufung möglich.
Nach Überzeugung der Bundesregierung ist die Ableistung des Wehrdienstes unmittelbar nach dem Abitur oder dem Abschluß einer Ausbildung auch die beste Lösung, um den Wehrpflichtigen und ihren potentiellen Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, den weiteren Lebensweg und die berufliche Karriere zu planen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 57 und 58):
In welchem Umfang und für welchen Zeitraum wird die Tornado-Pilotenausbildung von Upjever nach I Zolloman (El Paso) verleg t?
Wie weit wird z. Z. technisches Personal für den Einsatz in den USA vorbereitet, und inwieweit ist die Luftwaffenwerft 62 von den geplanten Maßnahmen betroffen?
Zu Frage 57:
Die deutsche Luftwaffe hat entsprechende planerische und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um die im US-Bundesstaat Neu Mexico gelegene Luftwaffenbasis Holloman ab Mitte 1996 zur Durchführung einer sogenannten „Hochwertausbildung" mit dem Waffensystem TORNADO für die Besatzungen ihrer Einsatzverbände zu nutzen.
Im Rahmen dieses Vorhabens wird u. a. das spezifische Waffenlehrerausbildungsprogramm TORNADO ab Oktober 1996 in einer Größenordnung von 500 Flugstunden pro Jahr von Upjever nach Holloman verlagert.
Darüber hinaus hat die Luftwaffe die Absicht, die gegenwärtig in Cottesmore (England) und in Upjever dezentral durchgeführte TORNADO-Umschulung des Regenerationsbedarfs in Holloman zu zentralisieren. Nach bisherigen Planungsvorstellungen der Luftwaffe ist eine Realisierung dieses Vorhabens ab dem 3. Quartal 1999 möglich. Hierdurch würde ein jährliches Flugstundenaufkommen von ca. 2 000 bis 3 000 Flugstunden von Upjever in die USA verlagert werden.
Zu Frage 58:
Zur Zeit wird kein technisches Personal für einen Einsatz in den USA vorbereitet, da die für die Auswahl des Personals erforderlichen Organisationsgrundlagen noch nicht erlassen sind. Nach Vorlage dieser Grundlagen wird eine Ausschreibung zur Bewerbung für die in Holloman vorgesehenen militärischen Dienstposten für den technischen Bereich erfolgen.
Bei der anschließenden Auswahl wird grundsätzlich nur Personal berücksichtigt, das bereits alle fachlichen und TORNADO-spezifischen Voraussetzungen erfüllt, so daß eine besondere technische Ausbildung nicht erforderlich wird.
Die Luftwaffenwerft 62 nimmt Instandsetzungsaufgaben für das Waffensystem F-4 Phantom wahr. Das dort eingesetzte technische Personal ist schwerpunktmäßig für das Waffensystem F-4 ausgebildet und verfügt nicht über TORNADO-spezifische Kenntnisse.
Aus diesem Grunde ist die Luftwaffenwerft 62 von den Maßnahmen, die für die TORNADO-Einrichtung in Holloman geplant sind, nicht betroffen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 59 und 60):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang in Ottobrunn bei München, demzufolge ein geschütztes Gebäude für einen Flugsimulator zunächst für einen zweistelligen Millionenbetrag aus Steuermitteln gebaut wurde und jetzt für einen Millionenbetrag aus Steuermitteln wieder abgerissen wird, mit der Folge, daß für hinter dem Abrißprojekt eingesetzte Computer keine Abstrahlsicherheit mehr gegeben ist, so daß neue, abstrahlsichere Geräte im Millionenwert aus Steuermitteln erforderlich werden, und um welche DM-Beträge handelt es sich bei Gebäudeaufbau, Gebäudeabriß und Wiederherstellung der Kommunikationssicherheit im einzelnen?
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995 1521*
Was gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Vernichtung von Werten aus Mitteln des Steuerzahlers zu tun, und in welcher Weise wird sie die Schuldigen zur Verantwortung ziehen bzw. Schadenersatz fordern?
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung hat die Simulationsanlage bei der IABG in Ottobrunn aus Rationalisierungsgründen im Jahr 1993 stillgelegt und die Kosten für Gebäudeabrißmaßnahmen in ihren Berechnungen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigt.
Die Stillegung der Anlage war durch zwei Faktoren bedingt:
- Die seinerzeit bestehende Auftragslage lastete den Simulator bei weitem nicht aus. Zusätzliche bzw. neue Aufträge oder weitere Nutzer waren nicht zu erwarten.
- Bei Fortsetzung des Betriebes wären zusätzlich zu den Betriebskosten von jährlich 4,8 Mio. DM Investitionskosten in Höhe von ca. 2 Mio. DM für den Austausch der völlig veralteten Simulationsrechner notwendig geworden.
Eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für das Simulatorgebäude bestand nicht.
Die Mietbelastung durch das Gebäude war nur mit dessen Abriß zu umgehen. Außerdem hatte die IVG, die das Gebäude für den Bund auf ihrem Gelände erbaut hatte, laut Vertrag mit dem BMVg aus den 60er Jahren einen Rechtsanspruch auf „Rückbau" bei Auslaufen der Gebäudenutzung.
Das Simulatorgebäude kann allenfalls begrenzt zur Abstrahlsicherheit der in benachbarten Gebäuden eingerichteten Computer beigetragen haben. Inwieweit und ob überhaupt die Abstrahlsicherheit durch den Abriß des Gebäudes beeinträchtigt wird, wird zur Zeit mit Hilfe von Abstrahlmessungen durch das Amt für Fernmelde- und Informationssysteme der Bundeswehr untersucht. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die Kosten des Gebäudeaufbaues und des Gebäudeabrisses stellen sich wie folgt dar.
G ebäudeherstellungskosten (1973) 10,764 Mio. DM
abzulösender Zeitwert
(1993) 3,319 Mio. DM (einmalig)
Abrißkosten (1995)
(geschätzt) 4,6 Mio. DM (einmalig)
Zu Frage 60:
Die Durchführung der Rationalisierungsmaßnahme führt bereits kurzfristig zu Einsparungen. Die Frage nach schuldhaftem Handeln bzw. Schadenersatz stellt sich nicht.