Rede:
ID1302101600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Es: 1
    2. spricht: 1
    3. jetzt: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Uta: 1
    7. Zapf.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 1351B, 1447 C Absetzung des Punktes 8 von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . 1352 A Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg), Peter Kurt Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Karsten D. Voigt (Frankfurt), Uta Zapf und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Olaf Feldmann und der Fraktion der F.D.P.: Unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des Nichtverbreitungs-Vertrages (Drucksache 13/398) b) Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der weiteren Abgeordneten der PDS: Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 13/429) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform und Stärkung des Nichtweiterverbreitungsvertrages für Atomwaffen und das Mandat der Bundesregierung für die Verlängerungskonferenz in New York (Drucksache 13/537) Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . 1352C Gernot Erler SPD 1354 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1357B Dr. Olaf Feldmann F.D.P. . . . . . . 1358C Andrea Lederer PDS . . . . . . . . 1359D Dr. Alfred Dregger CDU/CSU . . . . 1361 C Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . 1362 B Uta Zapf SPD 1364 B Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1367A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 1367 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 1368D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion der SPD: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile (Drucksache 13/547) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Wahlverfahren von Gremien (Drucksache 13/542) Joachim Hörster CDU/CSU 1371 A Dr. Peter Struck SPD 1371 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1372C Jörg van Essen F.D.P. 1373 A Manfred Müller (Berlin) PDS . . . . . . 1373 D Namentliche Abstimmung . . . . . . , 1374 D Ergebnis 1375 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Wahlen zu Gremien a) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksachen 13/557, 13/570) b) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 13/562) c) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 13/563, 13/572) d) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder gemäß § 11 des Gesetzes über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens (Drucksachen 13/564, 13/573) e) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Programmbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats zur Bestimmung der Anlässe für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag der Deutschen Bundespost (Programmbeirat) (Drucksache 13/565) f) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats für die graphische Gestaltung der Postwertzeichen der Deutschen Bundespost (Kunstbeirat) (Drucksache 13/566) g) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 13/567, 13/574) h) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen in der DDR" (Drucksachen 13/568, 13/575) i) Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Parlamentarischen Beirats der Stiftung für das sorbische Volk (Drucksache 13/569) j) Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes (Drucksachen 13/558, 13/559, 13/560, 13/561, 13/571) . . . . 1377 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Hilfen für die neuen Bundesländer -Erfolgreicher Aufbau Ost Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 1379B Otto Schily SPD 1382 D Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident (Thüringen) . . . . . . . . . . . . 1385 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1389B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . 1390C, 1391 B Ernst Schwanhold SPD 1391 A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 1392 A Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 1393B, 1409 B Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . 1394 D Rolf Schwanitz SPD 1397 B Stefan Heym PDS 1399 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 1399 D Otto Schily SPD 1401A, 1411 A Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 1401 B Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1403A Jürgen Türk F.D.P 1404 B Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . 1405 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 1408 B, 1412 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . . 1411 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 13/382) Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 1413 B Hans Georg Wagner SPD 1414 1) Uwe Lühr F.D.P 1416 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1417 C Dr. Barbara Höll PDS 1418C Wilfried Seibel CDU/CSU 1419 D Detlev von Larcher SPD . . . . . . . 1421 B Wilfried Seibel CDU/CSU 1422 D Friedrich Merz CDU/CSU 1423 B Detlev von Larcher SPD 1423 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/421) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten der PDS: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/535) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltsozialgipfel (Drucksache 13/539) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Wolfgang Vogt (Düren) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen (Drucksache 13/556) Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 1425 C, 1430 C Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 1427 B, 1430 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1428 C Roland Kohn F.D.P. 1430 D Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . 1432 D Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . 1433 B Frederik Schulze CDU/CSU . , . 1434 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1435 A Dr. Winfried Wolf PDS 1435 C Dr. R. Werner Schuster SPD . . 1436 B Peter Dreßen SPD 1436 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 1437 D Ingrid Becker-Inglau SPD 1438 B Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 1440 A Klaus-Jürgen Hedrich, Parl. Staatssekretär BMZ 1441C Gabriele Fograscher SPD 1442 C Andreas Krautscheid CDU/CSU . . . 1444 A Freimut Duve SPD . . . . . 1 445 A Tagesordnungspunkt 13: Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen ehemaligen US-Wohnsiedlung Pattonville (Gemarkungen Kornwestheim und Remseck) an den Zweckverband Pattonville/Sonnenbergsiedlung (Drucksache 13/393) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über parlamentarische Gremien (Drucksache 13/543) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktionsprogramm Arbeitspolitik (Drucksache 13/578) 1445 C Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksachen 13/240, 13/544) b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Beteiligung einer Delegation des Deutschen Bundestages an der VN-Konferenz in Berlin vom 23. März bis 7. April 1995 (Drucksache 13/540) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/23, 13/ 428) d-h) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 9 bis 13 zu Petitionen (Drucksachen 13/334, 13/424, 13/425, 13/426 und 13/427) . 1446 A Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Solidarität mit Salman Rushdie und Appell gegen die Einschränkung von Meinungsfreiheit (Drucksache 13/586) Gerhard Zwerenz PDS (Erklärung nach § 31 GO) 1447 D Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde (Drucksache 13/470 vom 10. Februar 1995) Härtefallregelung für traumatisierte Flüchtlinge und ältere alleinstehende Menschen aus Kroatien; Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AuslG für bosnische Flüchtlinge bis zur Umsetzung des für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge vorgesehenen § 32a AuslG MdlAnfr 45, 46 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 1448 B Aussetzung der Abschiebung kroatischer Flüchtlinge angesichts der Lage in Kroatien bei Nichtverlängerung des Mandats der UN-Schutztruppen MdlAnfr 47 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 1448 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . 1448 D Ausbau der A 6 zwischen Amberg-Ost, Pfreimd und Waidhaus; Dringlichkeitseinstufung MdlAnfr 9, 10 Georg Pfannenstein SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1449 B, D ZusFr Georg Pfannenstein SPD . . . 1449 C Lärmschutzminderung von mindestens 3 Dezibel im Zusammenhang mit dem Lkw-Nachtfahrverbot MdlAnfr 12 Uta Zapf SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 1450 A ZusFr Uta Zapf SPD 1450 A Baubeginn der B 70n im Kreis Steinfurt (Neuenkirchen/Wettringen/Metelen) MdlAnfr 14 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1450 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 1450 D Privatisierungs- und Regionalisierungstendenzen bei der Elztalbahn, der Bahn von Freiburg nach Breisach, der Bahn Biberach, der Bahn Hausach nach Freudenstadt sowie der Bahn Titisee nach Seebrück MdlAnfr 19 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 1451 A ZusFr Peter Dreßen SPD 1451 B ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 1451 C Viergleisiger Ausbau der Rheintalschiene zwischen Offenburg und Basel im Zuge der gemäß Alpenkonvention geplanten umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung MdlAnfr 20 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 1452 A ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . 1452 B ZusFr Elke Ferner SPD 1452 C Einsatzziele für die mit deutschen Mitteln geförderten türkischen Fregatten MdlAnfr 25 Elke Ferner SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1452 D Verstärkung des militärischen Ungleichgewichts im östlichen Mittelmeer zu Lasten des NATO-Partners Griechenland durch die Lieferung von zwei Fregatten aus Deutschland an die Türkei MdlAnfr 26, 27 Uwe Hiksch SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1453 A, 1456 A ZusFr Elke Ferner SPD 1453 B ZusFr Uwe Hiksch SPD 1453 C, D, 1456 B ZusFr Uta Zapf SPD 1454 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . 1454 B, 1457 A ZusFr Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 1454 C ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . . 1454 D, 1457 B ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 1455 A, 1456 D ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1455 B, 1457 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . 1455 C, 1457 C ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . 1456 C Verhinderung des Einsatzes der für die Türkei vorgesehenen Fregatten aus Deutschland zur Sicherung der Versorgung der türkischen Besatzungstruppen auf Zypern MdlAnfr 28 Renate Rennebach SPD Antw SIMin Dr. Werner I foyer AA . . . . 1457 D ZusFr Renate Rennebach SPI) 1458 A ZusFr Uwe Hiksch SPD 1458 B ZusFr Gernot Erler SPI) 1458 C ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 1458 D Förderung türkischer Rüstungsvorhaben durch die Bundesrepublik Deutschland angesichts der politischen Lage in der Ägäis MdlAnfr 31 Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1459 A ZusFr Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . 1459 B ZusFr Gernot Erler SPD 1459 C Politische und soziale Stabilisierung der Türkei mit Finanzhilfen für den Ausbau der Infrastruktur anstelle von Rüstungslieferungen MdlAnfr 32 Eckart Kuhlwein SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 1459 D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . . . . . 1460 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Pflege-Versicherungsgesetzes (Drucksache 13/99) Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1460 C Julius Louven CDU/CSU . . . . . . 1461 D Gerd Andres SPD . . . . . . . . 1463 A, 1470 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1465 B, 1471 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1467 A Petra Bläss PDS 1468 A Dr. Gisela Babel F.D.P 1469 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1471 C Ulrike Mascher SPD 1473 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Situation des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes (Drucksache 13/541) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 1474 D Iris Follak SPD 1476 B Dr. Olaf Feldmann F.D.P 1478 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 1478 D Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1479 D Dr. Uwe-Jens Rudi Rössel PDS 1481 C Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 1483 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . 1484 B Brunhilde Irber SPD 1485A Ulrich Schmalz CDU/CSU 1487 D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . 14 89 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Widerspruchsrecht für die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksache 13/352) Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1491 C Ulrich Irmer F.D.P 1492 D Ulrich Klinkert CDU/CSU 1493 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 1493D Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1494C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 1494 D Birgit Homburger F.D.P. 1496 A Meinrad Belle CDU/CSU 1496 D Rolf Köhne PDS . . . . . . . . . . 1497 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach und weiteren Abgeordneten der PDS: Stopp der Militär- und Wirtschaftshilfe an die Türkei sowie Vermittlung für eine politische Lösung in Kurdistan/Türkei (Drucksache 13/212) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Politik der Bundesregierung gegenüber der Türkei (Drucksache 13/538) Ulla Jelpke PDS 1498 B, 1502 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 1499 B Rudolf Bindig SPD 1500 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1502D Ulrich Irmer F.D.P 1504 B Leyla Onur SPD 1505 B Thomas Kossendey CDU/CSU 1506 D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1508 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 1508 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1510 D Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch . . 1504 A Nächste Sitzung 1511 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1513* A Anlage 2 Äußerungen von Bundeskanzler Dr. Kohl im Zusammenhang mit der Reise von Ehrengästen zur Fußball-Weltmeisterschaft in Chicago; Beteiligung des Senders SAT 1 MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/470 - Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BK 1513* B Anlage 3 Tötungsgefahr für Babys auf dem Beifahrersitz durch den Beifahrer-Airbag bei einem Unfall MdlAnfr 11 - Drs 13/470 -Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* A Anlage 4 Einflußmöglichkeiten des Bundes auf die Bahn- und Post-Unternehmen, z. B. bei der Fahrplanumstellung 1995/1996 MdlAnfr 13 - Drs 13/470 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* B Anlage 5 Entscheidungsgrundlage für die endgültige Autobahn-Trassenführung (A 44) im Bereich des Kasseler Kreuzes MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/470 - Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1514* C Anlage 6 Entscheidungsgrundlage für die Wahl der endgültigen Autobahntrasse (A 44) im Bereich des Kasseler Kreuzes; Berücksichtigung der Frage des Verkehrslärms MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/470 - Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 1515* A Anlage 7 Veränderung der Sicherheitslage der Republik Zypern durch die Lieferung deutscher Fregatten an die Türkei MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/470 - Dr. Elke Leonhardt SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1515* B Anlage 8 Beurteilung der Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung der Sudetendeutschen mit dem Hinweis auf den „historischen Kontext" MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/470 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 1515* D Anlage 9 Erörterung der Menschenrechtssituation im Sudan in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen; Zusammenarbeit des Sudan mit dem Sonderberichterstatter; Forderung von Amnesty International zur Einrichtung einer zivilen Menschenrechtsbeobachtermission im Sudan MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/470 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1516* A Anlage 10 Forderung rechtsstaatlicher Handlungsweisen als Voraussetzung für die Gewährung von EU-Hilfen zur Beseitigung der Kriegsfolgen in Kroatien MdlAnfr 37 - Drs 13/470 - Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 1516*' C Anlage 11 Genehmigung von Rüstungsexporten deutscher Firmen, insbesondere der Firma Telemit Electronic GmbH, in den Irak und Iran während oder auch nach dem irakisch-iranischen Krieg MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/470 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 1516* D Anlage 12 Probleme kleiner und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern durch die mangelhafte Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber MdlAnfr 50 - Drs 13/470 - Michael Wonneberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 1517* B Anlage 13 Notwendigkeit der Mitgliedschaft der Apotheker in den Industrie- und Handelskammern MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/470 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . . . . . . . 1517* D Anlage 14 Situation der deutschen Grenzgänger in die Schweiz bei der Arbeitsgeldregelung; Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflegeversicherung MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/470 - Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 1518* C Anlage 15 Aufkommen an Altersversicherungsbeiträgen der Ehefrauen von Landwirten in Nebenbetrieben nach dem Agrarsozialreformgesetz 1995 MdlAnfr 55 - Drs 13/470 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 1519* C Anlage 16 Berufliche Nachteile für Absolventen einer betrieblichen Ausbildung durch die sofortige Einziehung zum Grundwehrdienst nach der erfolgreich abgeschlossenen Abschlußprüfung MdlAnfr 56 - Drs 13/470 - Hans-Werner Bertl SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* A Anlage 17 Verlegung der Tornado-Pilotenausbildung von Upjever (Ostfriesland) in die USA (Holloman/El Paso); Auswirkungen auf die Luftwaffenwerft 62 MdlAnfr 57, 58 - Drs 13/470 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* B Anlage 18 Verschleuderung von Steuergeldern mit dem Abriß des Gebäudes für einen Flugsimulator in Ottobrunn bei München MdlAnfr 59, 60 - Drs 13/470 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 1520* D 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 16. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 16. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 16. 02. 95 Hartmut Fink, Ulf CDU/CSU 16. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 16. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 16. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 16. 02. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 16. 02. 95 Jüttemann, Gerhard PDS 16. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 16. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 16. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 16. 02. 95 Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 16. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 16. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 16. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 16. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 16. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 16. 02. 95 Wallow, Hans SPD 16. 02. 95 Anlage 2 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 5 und 6): Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte hat sich der Bundeskanzler bei seiner Äußerung während der Debatte des Deutschen Bundestages am 8. Februar 1995 zum Thema „ARD" berufen, als er mich im Zusammenhang mit meinem Vorwurf, an der Reise nach Chicago zur Fußball-Weltmeisterschaft am 17. Juni 1994 sei der Sender SAT 1 beteiligt gewesen, der Lüge bezichtigt und behauptet hat, dies sei gerichtlich endgültig geklärt? Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte des Vorwurfs des Bundeskanzlers mir gegenüber, ich hätte gelogen, die Mitteilung des Presse- u. Informationsamtes vom 16. Juni 1994: „Die Anerkennung (der 60 Ehrengäste, die auf Einladung des Bundeskanzlers in der Kanzlermaschine mitgeflogen sind) findet auch darin ihren Ausdruck, daß sich der Fernsehsender SAT 1 bereit erklärt hat, als Sponsor die Reisekosten der Ehrengäste zu übernehmen" (zitiert aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juni 1994)? In der Bundestagsdebatte vom 8. Februar 1995 haben Sie, Herr Duve, wörtlich erklärt: „Sie (Bundeskanzler) sind mit einer von SAT 1 bezahlten Maschine nach Chicago geflogen. " Diese Aussage ist falsch. Richtig ist vielmehr: Der Bundeskanzler hat für die Reise zur Fußball-Weltmeisterschaft in Chicago die Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch genommen, die den Mitgliedern der Bundesregierung zur Verfügung steht. Dafür werden Haushaltsmittel in den jährlichen Bundeshaushalt eingestellt, die vom Parlament gebilligt werden. Der Bundeskanzler wurde bei seinem Flug von Ehrengästen begleitet. Wie die Bundesregierung über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 15. Juni 1994 vor dem Abflug des Bundeskanzlers mitgeteilt hat, hat der Fernsehsender SAT 1 die Kosten der Ehrengäste als Sponsor übernommen (Presse-Mitteilung Nr. 228/94 vom 15. Juni 1994). Diesbezüglich hat ferner mein Kollege Staatsminister Pfeifer in der Sitzung vom 23. Juni 1994 wörtlich mitgeteilt: Der Bundeskanzler hat eine Reihe von Persönlichkeiten des Sports eingeladen, ihn auf dieser Reise zu begleiten. Es handelte sich dabei vor allem um ehrenamtlich in der Vereinsarbeit Tätige sowie andere in besonderer Weise gesellschaftlich engagierte Personen, ehemalige und heute noch aktive Sportlerinnen und Sportler aus den Bereichen Fußball und Leistungssport der Behinderten. Der Bundeskanzler hat diese stellvertretend für viele eingeladen, um Dank zu sagen für ihren Einsatz in der Gesellschaft sowie für die gute, über das Sportliche hinausgehende Repräsentanz als Botschafter unseres Landes. Durch die Mitreise dieser Gäste wurden keine den Bundeshaushalt belastenden Kosten verursacht. Sie wurden von einem Sponsor übernommen. Ich verstehe die von Ihnen gestellten Fragen dahingehend, daß auch Sie nunmehr ebenfalls von diesem richtigen Sachverhalt ausgehen und nicht mehr an Ihrer Behauptung vom 8. Februar 1995 festhalten möchten. Dies begrüße ich. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich auf folgendes hinweisen: Anfang des Jahres ist einer großen Wochenzeitschrift in Deutschland, welche sich gegenüber einem großen Medienunternehmer in ähnlicher Weise wie Herr Duve gegenüber dem Bundeskanzler geäußert hat, durch Beschluß des Landgerichts Hamburg untersagt worden, die unwahre Behauptung aufzustellen, „SAT 1 habe eine Viertelmillion Mark spendiert, damit Kohl und 80 persönliche Gäste zum Auftakt der Fußball-Weltmeisterschaft 1994 nach Chicago jetten konnten" . Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 11): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer internationalen Verbraucherstudie, nach der die Gefahr besteht, daß Babys auf dem Beifahrersitz bei einem Unfall durch den Beifahrer-Airbag getötet werden können? Es ist richtig, daß bei einem Unfall mit Airbag-Auslösung die Gefahr besteht, ein Kind, das in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert ist, durch das Aufblasen des Airbags samt Sitz nach hinten katapultiert wird und erhöhte Verletzungsgefahr für das Kind besteht. Die Bundesregierung begrüßt daher, daß die Europäische Kommission sich des Problems angenommen hat, indem sie eine Ergänzung der Richtlinie über Sicherheitsgurte und Haltesysteme vorgelegt hat; danach müssen Sitze, die mit einem Airbag ausgerüstet sind, mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen sein. Erste Beratungen hierzu werden bei der Europäischen Kommission Ende Februar stattfinden. Die Vorschriften über die rückwärtsgerichteten Kindersitze selbst sehen schon heute einen entsprechenden Warnhinweis vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 13): In welcher Weise nimmt die Bundesregierung nach dem Inkrafttreten der Post- und Bahnreform auf diese Unternehmen Einfluß, um sie zur regionalpolitischen Verantwortung im Sinne des Raumordnungsgesetzes des Bundes anzuhalten, und gibt es z. B. bei der Fahrplanumstellung 1995/1996 konkrete Einflußnahmen der Bundesregierung auf den Bahnvorstand? Ein Einwirken der Bundesregierung im Sinne des § 4 Abs. 2 Raumordnungsgesetz hat sich an dem bestehenden Gesetzesrahmen, insbesondere des Aktiengesetzes zu orientieren. Als politische Instrumente sind im Bereich der Eisenbahninfrastruktur Vereinbarungen nach dem Schienenwegeausbaugesetz, bei Eisenbahnverkehrsleistungen Verpflichtungen bzw. Vereinbarungen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 zu nennen. Hierbei müßte der Bund der DB AG die nicht gedeckten Aufwendungen erstatten. Für den Fernverkehr sind im übrigen keine Mittel im gültigen Haushalt bereitgestellt. Im Nahverkehr werden die für den Schienenpersonennahverkehr der DB AG verwendeten Mittel ab 1. Januar 1996 auf die Länder übergeleitet. Hiermit erhalten die nach Landesrecht zuständigen Stellen die Möglichkeit vor Ort, ihre regionalpolitische Verantwortung wahrzunehmen. Eine Einflußnahme des Bundes auf Einzelheiten der Fahrplangestaltung der DB AG würde mit den Zielen der Bahnreform, insbesondere der klaren Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben jedoch nicht in Einklang stehen. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation gilt: In seiner Eigenschaft als Regulierer, die der Bundesminister für Post und Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe ausübt, hat er die Einhaltung des verfassungsrechtlich verankerten Infrastrukturauftrag es sicherzustellen. Dieser besagt, daß die angebotenen Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens flächendekkend, angemessen und ausreichend erbracht werden. In diesem Sinne gelten z. B. die Telekommunikationsverordnung, die Postdienstverordnung und die Pflichtleistungsverordnungen für die Unternehmen der Deutschen Bundespost fort. Darüber hinaus werden in Lizenzbedingungen für Wettbewerber am Markt entsprechende Auflagen eingebracht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 15 und 16): Wie bewertet der Bundesminister für Verkehr hinsichtlich der Umweltbelastung die Tatsache, daß ein Korridor in der direkten Verlängerung der A 44 am Kasseler Kreuz zu einer Einsparung von 4 km Strecke führen würde? Ist der Bundesminister für Verkehr der Auffassung, daß eine ausreichende und vertretbare Kostengrundlage für eine endgültige Korridorentscheidung vorhanden ist, nachdem der Zwischenbericht der Kocks-Consult für die Trassenvariante im „Lossetalkorridor" Kosten von 231,3 bis 397,2 Mio. DM und für die Trassenvariante im „Soehrekorridor" 399,9 bis 542,7 Mio. DM veranschlagt (also zwischen niedrigster und höchster Summe eine Differenz zwischen 130 und 140 Mio. DM bei beiden Trassen besteht)? Zu Frage 15: Die in der Frage unterstellte Aussage in Verlängerung der A 44 wären Trassenführungen im SoehreKorridor 4 km kürzer als Trassenführungen im LosseKorridor, trifft nicht zu. Denkbare Trassen in beiden Korridoren sind etwa gleich lang. Zu Frage 16: Die in der Frage richtig zitierten Bandbreiten der Kosten in den beiden Korridoren entstanden durch die Abschätzung unterschiedlicher Trassenvarianten in jedem Korridor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten einen Zwischenbericht der Kocks-Consult für ausreichend erachtet, um eine endgültige und verbindliche Korridorentscheidung zugunsten des sogenannten Lossetalkorridors zu treffen, und hält der Bundesminister für Verkehr eine ausdrücklich als Zwischenbericht genannte Stellungnahme für geeignet, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können? Mißt der Bundesminister für Verkehr der Frage des Verkehrslärms, über den der Zwischenbericht keine abgesicherten Aussagen enthält, da diese erst in späteren Planungsstufen möglich sein sollen, die gleiche untergeordnete Bedeutung bei wie der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten und inwiefern betrachtet der Bundesminister für Verkehr die Lärmbelastung der Menschen als eine bedeutende Grundlage für eine Korridorentscheidung? Zu Frage 17: Die Bundesregierung drängt mit Nachdruck darauf, daß die hessische Straßenbauverwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der als vordringlich erkannten A 44 zwischen Kassel und Herleshausen (A 4) möglichst zügig schafft. Zur Findung einer für die A 44 geeigneten Trassenführung war zunächst die Ermittlung relativ konfliktarmer Korridore erforderlich. Nach der noch ausstehenden Abstimmung Land/ Bund über konkrete Trassenführungen (außerhalb der bereits in den Raumordnungsverfahren befindlichen Teilstrecken) sind für diese Trassen auf Landesebene Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit dem Ergebnis der Raumordnungsverfahren wird das Land anschließend die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr beantragen. Das Bundesministerium für Verkehr wird in diesem Rahmen alle Vorschläge ernsthaft prüfen. Zu Frage 18: Bei der endgültigen Trassenwahl wird dem Kriterium des Verkehrslärms eine sehr große Bedeutung zukommen. Aussagen für einzelne Betroffene sind erst bei der näheren Untersuchung eines genau definierten Trassenverlaufs möglich. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 29 und 30): Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Werfthilfe an die Türkei mit dem bisherigen Grundsatz ausgewogener Militärhilfen und dem Beschluß der Bundesregierung, jegliche Militär- und Rüstungshilfen an die Türkei einzustellen, in Einklang zu bringen? Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß die Türkei den nördlichen Teil der Republik Zypern seit über zwei Jahren unter Mißachtung geltenden Völkerrechts besetzt hält, und welche Veränderungen der Sicherheitslage der Republik Zypern könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Einsatz der aus dem Bundeshaushalt geförderten Fregatten erg eben? Zu Frage 29: Mit der Finanzierungshilfe wird ein umfangreiches Programm des Fregattenbaus eines deutschen Firmenkonsortiums mit der türkischen Regierung unterstützt. Die türkische Regierung erachtet das Vorhaben als Ausdruck und als Prüfstein der deutschen Bereitschaft zu einer partnerschaftlichen Kooperation über den sicherheitspolitischen Bereich hinaus. Die bereits 1992 getroffene Entscheidung der Bundesregierung, sämtliche Rüstungshilfen an die Türkei, Griechenland und Portugal einzustellen ist hiervon unbenommen. Zu Frage 30: Die Stationierung türkischer Truppen im nördlichen Teil der Republik Zypern geht auf die Invasion Nordzyperns durch die Türkei im Jahre 1974 zurück. Bereits damals hat der VN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 353 (1974) den Rückzug aller ausländischen Truppen aus der Republik Zypern gefordert, die die Souveränität und territoriale Integrität Zyperns beeinträchtigen. Auch in seiner jüngsten Resolution vom 21. Dezember 1994 hat der Sicherheitsrat die betroffenen Parteien zu Truppenreduzierungen als erstem Schritt zu einem Rückzug nicht-zyprischer Truppen von der Insel aufgerufen. Die Bundesregierung hat die Folgen der türkischen Besetzung, insbesondere die Errichtung einer unabhängigen „Türkischen Republik Nordzypern" nie anerkannt. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Vorhaben zur Förderung des Baus von zwei Fregatten für die Türkei, über deren Hintergrund bei der Beantwortung der Fragen 25 ff. ausführlich berichtet wurde, keine Veränderung der Sicherheitslage der Republik Zypern zur Folge haben. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Fragen 33 und 34): Was meint die Bundesregierung im einzelnen damit, wenn sie „die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der Sudetendeutschen als Unrecht betrachtet" und dies mit dem Hinweis verbindet, dies geschehe „ungeachtet des historischen Kontextes" (Drucksache 13/160S. 2 Nr. 3, letzter Absatz)? Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein „historischer Kontext" die Untaten Deutscher gegen Personen und Gruppen anderer Völker oder die Untaten von anderer Seite an Deutschen entschuldigen oder gar rechtfertigen? Zu Frage 33: Der Hinweis „ungeachtet des historischen Kontextes" ist so zu verstehen, daß es vor der Vertreibung und entschädigungslosen Enteignung der Sudetendeutschen der Tschechoslowakei nach dem Ende des 2. Weltkrieges Unrecht von deutscher Seite gegenüber der Tschechoslowakei durch Besetzung und Unterdrückung des Landes gab. Zu Frage 34: Die Antwort der Bundesregierung dazu lautet: Nein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/470 Fragen 35 und 36): Setzt sich die Delegation der Bundesregierung hei der gegenwärtig tagenden Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen dafür ein, daß die Menschenrechtssituation im Sudan behandelt wird und die Regierung des Sudan gedrängt wird, die Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der VN zum Sudan, Ga<'spa<'r Biro<', wieder aufzunehmen, wenn ja, auf welche Weise? Unterstützt die Delegation der Bundesregierung die Forderung von Amnesty International nach der Einrichtung einer zivilen Menschenrechtsbeobachterkommission durch die VN-Menschenrechtskommission in Verantwortung der VN oder der Organisation für Afrikanische Einheit, die mit Zustimmung aller drei Kriegsparteien (der sudanesischen Regierung und der beiden Flügel der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee [SPLA]) in allen Provinzen des Sudan arbeiten soll, und welche Mittel zur Durchsetzung dieser Forderung gegenüber der sudanesischen Regierung und der oppositionellen SPLA nutzt die Bundesregierung? Zu Frage 35: Die Bundesregierung hat bereits auf der letztjährigen Sitzung der VN-Menschenrechtskommission den von den USA eingebrachten Resolutionsentwurf zur Menschenrechtssituation im Sudan unterstützt, der u. a. die Entschließung beinhaltet, die Menschenrechtssituation im Sudan auch 1995 wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Die Bundesregierung wird sich auch auf der diesjährigen Sitzung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, daß das Mandat des Sonderberichterstatters Gaspar Biro verlängert wird und der Sonderberichterstatter seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Die Bundesregierung wird auch dieses Jahr den von den USA geplanten Resolutionsentwurf zum Sudan unterstützen. Zu Frage 36: Die Bundesregierung hält die Einrichtung von Menschenrechtsbeobachtermissionen durch die Vereinten Nationen oder durch Regionalorganisationen für ein geeignetes und sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Ländern mit gravierenden Menschenrechtsdefiziten. Grundvoraussetzung für die Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern ist die Zustimmung des empfangenden Landes. Inwiefern der Sudan eine Menschenrechtsbeobachtermission akzeptieren würde, ist fraglich. Auf der laufenden Sitzung der Menschenrechtskommission sollte vor allem erreicht werden, daß das Mandat von Sonderberichterstatter Biro verlängert wird und er seine Tätigkeit, die wichtige Informationen geliefert hat, fortsetzen kann. Die Bundesregierung wird sich in diesem Sinne einsetzen. Die Entscheidung darüber wird allerdings die Gesamtheit der Mitglieder der Menschenrechtskommission zu treffen haben. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Frage 37): 'tat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gewährung von EU-Hilfen zur Beseitigung der Kriegsfolgen gegenüber der kroatischen Regierung auch die Forderung nach einem rechtsstaatlichen Umgang mit denjenigen Gruppen hervorgehoben, die gegenwärtig in Kroatien Diskriminierungen ausgesetzt sind (Serben, Moslems, Deserteure), und wenn nein, warum nicht? Der Europäische Rat hat bereits im Dezember 1992 grundsätzlich beschlossen, Kroatien in das PHARE-Programm einzubeziehen und Restmittel aus dem inzwischen wegen der Kündigung des Kooperationsabkommens mit dem ehemaligen Jugoslawien hinfälligen 2. Finanzprotokoll zur Verfügung zu stellen. Die Kommission legte am 23. November 1994 einen förmlichen Vorschlag für die Einbeziehung Kroatiens in das PHARE-Programm vor. Die notwendige Stellungnahme des Europäischen Parlaments hierzu steht noch aus. Fragen im Zusammenhang mit Vorwürfen bezüglich Diskriminierungen von Teilen der kroatischen Bevölkerung sind von der Bundesregierung gegenüber Kroatien bei jeder sich bietenden Gelegenheit angesprochen worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 48 und 49): Welche Firmen haben außer der Telemit Electronic GmbH während des irakisch-iranischen Krieges Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz für Exporte in den Irak oder Iran erhalten? Hat die Firma Telemit Electronic GmbH auch nach dem irakisch-iranischen Krieg Genehmigungen der Bundesregierung nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz erhalten? Zu Frage 48: Weder die Firma Telemit Electronic GmbH noch irgendein anderes deutsches Unternehmen hat während des irakisch-iranischen Krieges eine Genehmigung nach dem KWKG für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Irak oder Iran erhalten. Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr in den Irak oder Iran haben in beschränktem Ausmaß eine Reihe von Unternehmen erhalten. Zur Nennung der Namen dieser Unternehmen ist die Bundesregierung nicht befugt, da die Tatsache, ob ein Unternehmen Exportbeziehungen zum Irak oder Iran unterhalten hat, zu den zu schützenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu zählen ist (§ 203 Abs. 2 StGB, § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz). Im übrigen hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit - soweit es ihr rechtlich möglich war - den Bundestag auch zum legalen Rüstungsexport nach Irak unterrichtet. Hier ist insbesondere der Bericht vom 8. Mai 1991 (BST-Drs 12/487) an den Deutschen Bundestag zu nennen: Darüber hinaus wurde ein VS-Vertraulich eingestufter Bericht erstellt, in den die Abgeordneten Einblick nehmen konnten. Zu Frage 49: Der Firma Telemit Electronic GmbH ist eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nie erteilt worden. Eine derartige Genehmigung ist auch nie beantragt worden. Die von der Firma Telemit hergestellten Waren sind keine Kriegswaffen. Nach dem irakisch-iranischen Krieg hat das Unternehmen weiterhin Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz erhalten. Diese betrafen jedoch Lieferungen in andere Länder als Irak oder Iran. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Michael Wonneberger (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 50): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sehr verbreitete mangelnde Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber zu Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zu Konkursen klein- und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern führt, und welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung? Klagen über mangelnde Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber in den neuen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt. Überprüfungen haben jedoch ergeben, daß viele Beschwerden nicht begründet sind, weil häufig Schlußzahlungen, z. B. wegen ausstehender Mängelbeseitigung zurückgehalten wurden. Hinsichtlich der maßgeblichen Auftraggeber des Bundes ergab allerdings eine Umfrage, daß dort keinerlei Klagen bezüglich schleppender Zahlungen bei Bundesaufträgen bekannt geworden sind. Klagen beziehen sich überwiegend auf den Landes- und Kommunalbereich; hier hat der Bund die neuen Länder wiederholt gebeten, dafür Sorge zu tragen, insbesondere im kommunalen Bereich auf eine zügige Zahlungsweise hinzuwirken. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat im Zusammenwirken mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ein Maßnahmebündel zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten, die auch als Folge schlechter Zahlungsmoral entstehen, bereitgestellt. Dabei handelt es sich im wesentlichen um folgende Maßnahmen: - Betriebsmittelkredite der KfW und DtA als Liquiditätshilfe mit der Möglichkeit der teilweisen Haftungsfreistellung der Hausbanken gegenüber der KfW bzw. DtA; - Finanzierung auch der Aufstockung des Lagers und aller Markterschließungskosten aus dem ERP-Sondervermögen sowie der Eigenkapitalhilfe des Bundes; - Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und der DtA auch für Betriebsmittelkredite und Avalkredite (Gewährleistungen), verbunden mit Rückgarantien des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes; - auch nachträgliche Möglichkeit der vollen Ausschöpfung der tilgungsfreien Jahre und Kreditlaufzeiten für ERP-, KfW- oder DtA-Kredite, großzügiges Verfahren bei Stundungsanträgen; - Konsolidierungsprogramm der Treuhandanstalt, das auch den angespannten Liquiditätsverhältnissen der Unternehmen Rechnung tragen wird. Der Verbesserung der Liquidität dient auch die 1994 beschlossene Neuregelung der Forderungsabtretung in § 354 a HGB und die in den neuen Ländern geplante Erhöhung der Umsatzgrenze, bis zu der die Mehrwertsteuer erst nach Bezahlung abzuführen ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/470 Fragen 51 und 52): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Mitgliedschaft der Apotheker in den Industrie- und Handelskammern sinnvoll ist, und welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung für diese Mitgliedschaft, insbesondere vor dem Hintergrund, daß Apotheker auch Pflichtmitglieder der Apothekenkammern der Länder sind? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Doppelmitgliedschaft, und hält sie eine Beseitigung dieser doppelten Belastung für erforderlich, gerade auch vor dem Hintergrund der finanziellen Einbußen im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes? Zu Frage 51: Den Industrie- und Handelskammern gehören kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft) alle natürlichen und juristischen Personen an, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956, BGBl. I S. 920). Hierzu gehören auch Apotheker. Sie üben einen höheren freien Beruf des Gesundheitswesens aus und sind zugleich Inhaber eines gewerblichen Betriebes. Die Pflichtmitgliedschaft des Apothekers zur Industrie- und Handelskammer bleibt davon unberührt, daß er als selbständiger Apotheker aufgrund landesrechtlicher Vorschriften auch noch einer besonderen Berufsorganisation, der Apothekerkammer, angehört. Diese Doppelmitgliedschaft selbständiger Apotheker wurde vom Gesetzgeber bei Erlaß des IHK-Gesetzes durchaus gesehen. Sie ist Ausfluß der Situation, daß zwei kammerpflichtige Berufe ausgeübt werden. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzes wurde eine Vorschrift in das Gesetz aufgenommen, die die Auswirkungen der doppelten Beitragspflicht bei den kammerzugehörigen Apothekern einschränkt. Danach brauchen Inhaber einer Apotheke neben dem Grundbeitrag nur ein Viertel der Umlage zu zahlen. Wesentlich für diese Regelung ist, daß selbständige Apotheker zwangsläufig neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit zugleich ein Gewerbe betreiben. Dieser Regelung hatte seinerzeit die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen deutscher Apotheker einvernehmlich mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag zugestimmt. Zu Frage 52: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer und zur Apothekerkammer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Beide Kammern haben verschiedene Zielsetzungen; der Industrie- und Handelskammer gehört der Apotheker als Gewerbetreibender an, der Apothekerkammer (Berufsorganisation) als Berufsangehöriger (ebenso wie jeder nichtselbständige Apotheker). Im übrigen gibt es Doppelmitgliedschaften zu verschiedenen Kammern auch bei anderen Berufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kammern rechtlich für zulässig erachtet. So sind handwerkliche Mischbetriebe, die ein Handwerk und daneben ein anderes Gewerbe betreiben, Mitglieder der Handwerkskammer und mit ihrem nichthandwerklichen Betriebsteil auch Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer. Auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehören gleichzeitig der IHK an, wenn sie, soweit berufsrechtlich zulässig, auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, insoweit eine Änderung des IHK-Gesetzes vorzuschlagen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Grenzgänger in die Schweiz, die ihre Arbeitslosenversicherung nach schweizerischem Arbeitslosengesetz bezahlen, im Falle der Arbeitslosigkeit aber nach deutscher Auslegung vergütet werden, welche erheblich tiefer liegt? Wer prüft gegenwärtig, ob und inwieweit Grenzgänger in die Schweiz, die dort krankenversichert sind, in die deutsche Pflegeversicherung einbezogen werden können, und liegen der Bundesregierung schon erste Ergebnisse dieser Prüfung vor? Zu Frage 53: Aufgrund des deutschschweizerischen Abkommens über Arbeitslosenversicherung können u. a. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, im Falle der Arbeitslosigkeit deutsches Arbeitslosengeld erhalten. Für die Bemessung des deutschen Arbeitslosengeldes wird gemäß dem Abkommen allerdings nicht das zuletzt in der Schweiz tatsächlich bezogene Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Vielmehr ist das tarifliche Arbeitsentgelt in der Bundesrepublik Deutschland heranzuziehen, das der Beschäftigung in der Schweiz entspricht. Daher ist es möglich, daß der Unterschied zwischen dem bisherigen Nettoverdienst in der Schweiz und dem deutschen Arbeitslosengeld größer ist als bei einem in Deutschland Beschäftigten. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der Nettoverdienst in der Schweiz wegen des dortigen höheren Lohnniveaus und der geringeren Sozialabgaben in der Regel über dem eines vergleichbaren Beschäftigten in Deutschland liegt. Würde bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes hingegen von dem schweizerischen Arbeitsentgelt ausgegangen, führte dies zu einer finanziellen Besserstellung der arbeitslosen Grenzgänger gegenüber ihren in Deutschland beschäftigten Kollegen und es fehlte möglicherweise ein Anreiz, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt vermitteln zu lassen. Zu Frage 54: Es trifft zu, daß der in Deutschland wohnhafte Personenkreis der Grenzgänger, der keine Anbindung an die deutsche Krankenversicherung hat, derzeit nicht vom Pflege-Versicherungsgesetz erfaßt ist. Der Gesetzgeber hat die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung bewußt an die gesetzliche Krankenversicherung angebunden und sich nicht für das sogenannte Wohnsitzmodell entschieden. Allerdings ist mit der Einführung einer Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung für den pri- vat krankenversicherten Bevölkerungsteil eine weitestgehende Einbeziehung der Wohnbevölkerung in Deutschland erreicht worden. Grenzgänger, die aus Deutschland in EG-Länder pendeln, sind aufgrund des ausländischen Krankenversicherungsschutzes in Deutschland im Wege der Sachleistungsaushilfe ebenfalls leistungsrechtlich eingebunden, da die Verordnung 1408/71 EWG die Pflegeversicherung in ihrem sachlichen Geltungsbereich erfaßt. Dies bedeutet, daß dieser in Deutschland wohnhafte Personenkreis die Leistungen der Pflegeversicherung aufgrund seines ausländischen Krankenversicherungsschutzes erhält. Demgegenüber wird die Pflegeversicherung nicht vom sachlichen Geltungsbereich des deutschschweizerischen Abkommens über soziale Sicherheit erfaßt, so daß deutsche Grenzgänger in der Schweiz die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nicht über ihre Schweizer Krankenversicherung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe erhalten können. Folgende Lösungen sind denkbar: - eine Änderung des Sozialversicherungsabkommens in der Weise, daß die in Deutschland lebenden, in der Schweiz versicherten Grenzgänger die Leistungen der Pflegeversicherung zu Lasten der Schweizer Krankenversicherung erhalten. Diese Lösung halte ich jedoch im Hinblick auf schweizerische Bedenken kaum für durchsetzbar. - Einräumung eines freiwilligen Beitrittsrechts zur Pflegeversicherung im Sozialversicherungsabkommen. - Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grenzgänger, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben, sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung erfaßt. Bei einer isolierten Einbeziehung dieses Personenkreises in die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aber wegen der weiterhin bestehenden Mitgliedschaft in der Schweizer Krankenversicherung zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, wo die freiwillige Versicherung eine eigenständige Form der Mitgliedschaft ist, gibt es in der sozialen Pflegeversicherung keine eigenständige Form der freiwilligen Mitgliedschaft. Dies müßte in der Pflegeversicherung für deutsche Grenzgänger in die Schweiz neu eingeführt werden. Weiterhin müßten die Pflegekassen für diesen Personenkreis dann die Beitragsbemessung eigenständig prüfen. Sie könnten nicht auf die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung zurückgreifen. Der Vorteil der Anbindung der Pflegeversicherung an die Krankenversicherung ginge somit verloren. Grundsätzliche Bedenken gegen eine freiwillige Mitgliedschaft ergeben sich daraus, daß dieser Personenkreis sich in jüngeren Jahren zunächst gegen eine freiwillige Mitgliedschaft entschließen kann und erst in späteren Jahren der Solidargemeinschaft beitritt. Ein solches Wahlrecht wäre gegenüber dem pflichtversicherten Personenkreis ungerecht. Würde man diesen Personenkreis ohne eine Anbindung an die Krankenversicherung in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig machen, käme dies einer vom Gesetzgeber nicht gewünschten Volksversicherung gleich. Ob und wie gegebenenfalls diese Einbeziehung auszugestalten ist, wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Ich weise darauf hin, daß in dieser Angelegenheit auch das Bundesministerium für Gesundheit zu beteiligen ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 55): Im Zusammenhang mit der eingeführten Agrarsozialreform zum 1. Januar 1995 und der Zahlungspflicht zur Alterskasse auch der Ehefrauen von Landwirten im Nebenbetrieb frage ich, liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse dazu vor, wie viele Ehefrauen von Landwirten in Nebenbetrieben von der Neuregelung betroffen sind, und welchen Anteil die von ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge am Versicherungsaufkommen insgesamt haben? Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Erkenntnisse zu Ihren Fragen vor. Es gibt keine Statistiken über Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten in der Alterssicherung der Landwirte. Solche Statistiken kann es schon deshalb nicht geben, weil bei den landwirtschaftlichen Alterskassen nicht in jedem Fall festgestellt wird, ob ein Versicherter seinen Betrieb im Haupterwerb oder im Nebenerwerb führt. Daher hat die Bundesregierung bei ihren Modellrechnungen anläßlich der Agrarsozialreform auch keine spezifischen Annahmen über die Anzahl der Ehegatten von Haupt- oder Nebenerwerbslandwirten getroffen, sondern nur eine Annahme über die Anzahl der im Jahr 1995 versicherten Ehegatten von Landwirten insgesamt (181 000 Personen). Wie groß die Gesamtzahl aller versicherten Ehegatten tatsächlich sein wird, läßt sich frühestens Ende 1995 abschätzen, da erst dann die Erklärungsfrist für Ehegatten von Landwirten abläuft. Die Zahl der versicherten Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten wird sich auch dann nur grob abschätzen lassen. Gerade bei der Gruppe der Ehegatten von Nebenerwerbslandwirten ist es zur Zeit nur sehr schwer abzusehen, wie stark bei diesem Personenkreis die Neigung ist, sich mit Wirkung zum 1. Januar 1995 von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Hans-Werner Bertl (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 56): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Absolventen einer betrieblichen Ausbildung nach erfolgreich abgeschlossener Abschlußprüfung, denen im Rahmen tarifvertraglicher Regelung eine sechsmonatige Weiterbeschäftigung als Facharbeiter ermöglicht wird, welche zu Berufserfahrung und damit zu erheblich verbesserten Arbeitsmarktchancen führt, zum Wehrdienst eingezogen werden trotz gestellter Rückstellungsanträge? Die Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Die Kreiswehrersatzämter sind seit langem angewiesen, die Arbeitsplatzsituation bei der Einberufung zum Grundwehrdienst mit zu berücksichtigen. Allerdings verlangt das Prinzip der Wehr- und Dienstgerechtigkeit, daß wie schon bisher grundsätzlich jeder taugliche Wehrpflichtige seiner Pflicht zum Dienen nachkommt. Die Verhinderng oder Unterbrechung von Zeitarbeitsverhältnissen im unmittelbaren Anschluß an eine Berufsausbildung stellt in aller Regel keine besondere Härte im Sinne des Wehrpflichtgesetzes dar. Auch administrative Ausnahmen vom Wehrdienst scheiden zum einen wegen der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, zum anderen aus Bedarfsdeckungsgründen der Bundeswehr aus. Deshalb ist regelmäßig keine - wenn auch nur kurzfristige - Verschiebung der Einberufung möglich. Nach Überzeugung der Bundesregierung ist die Ableistung des Wehrdienstes unmittelbar nach dem Abitur oder dem Abschluß einer Ausbildung auch die beste Lösung, um den Wehrpflichtigen und ihren potentiellen Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, den weiteren Lebensweg und die berufliche Karriere zu planen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 57 und 58): In welchem Umfang und für welchen Zeitraum wird die Tornado-Pilotenausbildung von Upjever nach I Zolloman (El Paso) verleg t? Wie weit wird z. Z. technisches Personal für den Einsatz in den USA vorbereitet, und inwieweit ist die Luftwaffenwerft 62 von den geplanten Maßnahmen betroffen? Zu Frage 57: Die deutsche Luftwaffe hat entsprechende planerische und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um die im US-Bundesstaat Neu Mexico gelegene Luftwaffenbasis Holloman ab Mitte 1996 zur Durchführung einer sogenannten „Hochwertausbildung" mit dem Waffensystem TORNADO für die Besatzungen ihrer Einsatzverbände zu nutzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird u. a. das spezifische Waffenlehrerausbildungsprogramm TORNADO ab Oktober 1996 in einer Größenordnung von 500 Flugstunden pro Jahr von Upjever nach Holloman verlagert. Darüber hinaus hat die Luftwaffe die Absicht, die gegenwärtig in Cottesmore (England) und in Upjever dezentral durchgeführte TORNADO-Umschulung des Regenerationsbedarfs in Holloman zu zentralisieren. Nach bisherigen Planungsvorstellungen der Luftwaffe ist eine Realisierung dieses Vorhabens ab dem 3. Quartal 1999 möglich. Hierdurch würde ein jährliches Flugstundenaufkommen von ca. 2 000 bis 3 000 Flugstunden von Upjever in die USA verlagert werden. Zu Frage 58: Zur Zeit wird kein technisches Personal für einen Einsatz in den USA vorbereitet, da die für die Auswahl des Personals erforderlichen Organisationsgrundlagen noch nicht erlassen sind. Nach Vorlage dieser Grundlagen wird eine Ausschreibung zur Bewerbung für die in Holloman vorgesehenen militärischen Dienstposten für den technischen Bereich erfolgen. Bei der anschließenden Auswahl wird grundsätzlich nur Personal berücksichtigt, das bereits alle fachlichen und TORNADO-spezifischen Voraussetzungen erfüllt, so daß eine besondere technische Ausbildung nicht erforderlich wird. Die Luftwaffenwerft 62 nimmt Instandsetzungsaufgaben für das Waffensystem F-4 Phantom wahr. Das dort eingesetzte technische Personal ist schwerpunktmäßig für das Waffensystem F-4 ausgebildet und verfügt nicht über TORNADO-spezifische Kenntnisse. Aus diesem Grunde ist die Luftwaffenwerft 62 von den Maßnahmen, die für die TORNADO-Einrichtung in Holloman geplant sind, nicht betroffen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/470 Fragen 59 und 60): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang in Ottobrunn bei München, demzufolge ein geschütztes Gebäude für einen Flugsimulator zunächst für einen zweistelligen Millionenbetrag aus Steuermitteln gebaut wurde und jetzt für einen Millionenbetrag aus Steuermitteln wieder abgerissen wird, mit der Folge, daß für hinter dem Abrißprojekt eingesetzte Computer keine Abstrahlsicherheit mehr gegeben ist, so daß neue, abstrahlsichere Geräte im Millionenwert aus Steuermitteln erforderlich werden, und um welche DM-Beträge handelt es sich bei Gebäudeaufbau, Gebäudeabriß und Wiederherstellung der Kommunikationssicherheit im einzelnen? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1995 1521* Was gedenkt die Bundesregierung angesichts dieser Vernichtung von Werten aus Mitteln des Steuerzahlers zu tun, und in welcher Weise wird sie die Schuldigen zur Verantwortung ziehen bzw. Schadenersatz fordern? Zu Frage 59: Die Bundesregierung hat die Simulationsanlage bei der IABG in Ottobrunn aus Rationalisierungsgründen im Jahr 1993 stillgelegt und die Kosten für Gebäudeabrißmaßnahmen in ihren Berechnungen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigt. Die Stillegung der Anlage war durch zwei Faktoren bedingt: - Die seinerzeit bestehende Auftragslage lastete den Simulator bei weitem nicht aus. Zusätzliche bzw. neue Aufträge oder weitere Nutzer waren nicht zu erwarten. - Bei Fortsetzung des Betriebes wären zusätzlich zu den Betriebskosten von jährlich 4,8 Mio. DM Investitionskosten in Höhe von ca. 2 Mio. DM für den Austausch der völlig veralteten Simulationsrechner notwendig geworden. Eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für das Simulatorgebäude bestand nicht. Die Mietbelastung durch das Gebäude war nur mit dessen Abriß zu umgehen. Außerdem hatte die IVG, die das Gebäude für den Bund auf ihrem Gelände erbaut hatte, laut Vertrag mit dem BMVg aus den 60er Jahren einen Rechtsanspruch auf „Rückbau" bei Auslaufen der Gebäudenutzung. Das Simulatorgebäude kann allenfalls begrenzt zur Abstrahlsicherheit der in benachbarten Gebäuden eingerichteten Computer beigetragen haben. Inwieweit und ob überhaupt die Abstrahlsicherheit durch den Abriß des Gebäudes beeinträchtigt wird, wird zur Zeit mit Hilfe von Abstrahlmessungen durch das Amt für Fernmelde- und Informationssysteme der Bundeswehr untersucht. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Kosten des Gebäudeaufbaues und des Gebäudeabrisses stellen sich wie folgt dar. G ebäudeherstellungskosten (1973) 10,764 Mio. DM abzulösender Zeitwert (1993) 3,319 Mio. DM (einmalig) Abrißkosten (1995) (geschätzt) 4,6 Mio. DM (einmalig) Zu Frage 60: Die Durchführung der Rationalisierungsmaßnahme führt bereits kurzfristig zu Einsparungen. Die Frage nach schuldhaftem Handeln bzw. Schadenersatz stellt sich nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Dregger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Diese alten Kamellen werde ich in meinem Vortrag nicht behandeln. Wir wollen vielmehr über die Grundsatzfragen der Atompolitik sprechen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sind die Ergebnisse so - das ist die nächste Frage -, daß wir mit dem bisherigen System der Nichtverbreitung von Atomwaffen zufrieden sein können? Natürlich müssen wir das, was wir jetzt haben, nämlich den Nichtverbreitungsvertrag, behalten, verbessern und verlängern, möglichst auf unbegrenzte Zeit und unter Beteiligung möglichst vieler. Aber selbst wenn das gelingen sollte, bestünde zur Zufriedenheit kein Anlaß. Nach 25 Jahren Geltung des Nichtverbreitungsvertrag es gibt es mehr Atomwaffenstaaten als 1970, dazu noch viele sogenannte Schwellenländer, und exorbitant mehr Atomwaffen als damals.
    Nicht um den Nichtverbreitungsvertrag in Frage zu stellen, den wir selbstverständlich verabschieden, sondern nur deshalb, weil uns die Ergebnisse nicht zufrieden machen können, die Frage: Was können wir über das Bisherige hinaus tun, um die atomare Gefahr weiter zu verringern? Die Ausgangslage ist heute anders: Der Kalte Krieg ist vorüber. Das alte Blocksystem existiert nicht mehr. Die Atomwaffen sind in einer Größenordnung geblieben, wie sie auch im Kalten Krieg zu keinem Zeitpunkt notwendig und sinnvoll gewesen war. Es war wohl ein nicht nur militärischer, sondern auch technischer Rausch, Atomwaffen dieser Zahl und Perfektion anzuhäufen.
    Aber es gibt nicht nur negative Aspekte. Die Möglichkeiten und Chancen internationaler Zusammenarbeit haben mit dem Ende des Ost-West-Konflikts zugenommen. Wir sollten diese Möglichkeiten nutzen, um dem Wahnsinn der Vergangenheit zu steuern und die atomare Abrüstung zur Nichtverbreitungspolitik auf eine noch breitere und erfolgversprechendere Grundlage zu stellen.
    Der aussichtsreichste Ansatz für eine neue Nichtverbreitungspolitik besteht nach meiner Überzeugung darin, den Anreiz zum Erwerb von Atomwaffen zu mindern, den Besitz dieser Waffen möglichst unattraktiv zu machen. Das trägt weiter als alle Kontrollsysteme, die naturgemäß immer nur von begrenzter Wirksamkeit sein können. Der Schlüssel zu dem Erfolg oder Mißerfolg eines solchen Vorgehens liegt bei den klassischen Atommächten. Solange sie eine Politik betreiben, die den Eindruck erweckt, sie wollten ihren Bestand an Atomwaffen wegen politischer Vorteile, die damit verbunden sind, erhalten, wird es immer atomare Habenichtse auf dieser Welt geben, die gleichziehen wollen, um sich ebenfalls diese vermeintlichen Vorteile zu sichern,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    die deshalb alles daransetzen, um geheim oder weniger geheim in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen. Das ist die große Gefahr.

    Dr. Alfred Dregger
    Durchbrochen werden kann dieser fatale Kreislauf nur mittels einer wirksamen Einhegung der Atomwaffen durch die Völkergemeinschaft, an der sich alle beteiligen, auch die klassischen Atommächte. Diese müssen sogar vorangehen. Sie sollten selbst die Initiative ergreifen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Die Frage ist: Würde das für diese klassischen Atommächte einen unzumutbaren Verlust an Sicherheit und an internationaler Handlungsfähigkeit bedeuten? Nein. Kein Staatsmann, der bei Verstand ist und ein Minimum an Verantwortung empfindet, wird nach den Erfahrungen von Hiroschima, Nagasaki, aber auch Tschernobyl Atomwaffen einsetzen. Atomwaffen sind keine Waffen des militärischen Sieges, keine Waffen der Schlacht,

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    sie gehören erst recht nicht auf das Gefechtsfeld, und auf eigenem Territorium sind sie Selbstmordwaffen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es darf daher keine militärische Strategie und keine militärische Doktrin mehr geben, die, und sei es als Ultima ratio, den Einsatz von Atomwaffen vorsieht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

    Fazit: Kein Land kann seine Sicherheit und die seiner Partner auf Waffen gründen, die niemand in seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen einsetzen könnte. In letzter Konsequenz heißt das: Die Atomwaffenstaaten sollten sich fragen, ob die, wie ich meine, fragwürdigen Vorteile des Besitzes von Atomwaffen das Risiko wettmachen, sich und die Welt der atomaren Vernichtung preiszugeben.

    (Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD])

    Es gibt keine politischen und militärischen Gefahren, denen die jetzigen Atommächte nicht auch ohne Atomwaffen begegnen könnten. Den Golfkrieg haben die Atomwaffenstaaten nicht durch Atomwaffen gewonnen, sondern durch ihre Präzisionswaffen. Das sollte es ihnen erleichtern, auf Atomwaffen weitgehend zu verzichten und zu einschneidender Selbstbeschränkung bereit zu sein.
    Die von mir vorgeschlagene Selbstbeschränkung bei Atomwaffen bedeutet leider nicht volle Beseitigung aller Atomwaffen. Das wäre illusorisch. Man kann das Rad nicht ein zweites Mal erfinden. Die Waffe ist da, ebenso wie das Wissen, wie sie produziert wird.
    Der von mir vorgeschlagene Verzicht bedeutet aber Abrüstung auf einen Minimalbestand, der notwendig ist, urn politische Desperados, die sich in den Besitz von Atomwaffen gebracht haben, abzuschrekken. Dafür würden nur wenige Atomwaffen gebraucht. Die Begrenzung auf diesen Zweck der, nennen wir es: Minimalabschreckung würde eine weltweite Abrüstung der ungeheuren Massen von Atomwaffen, die es noch gibt, auf einen sehr geringen Bestand ermöglichen, weit mehr als das, was in den bisherigen Verträgen vorgesehen ist.
    Bei einer Neuordnung dieser Art sollten alle Atomwaffen mit ihren Trägern und ebenso alle atomaren Anlagen einer internationalen Kontrolle im Auftrag der UNO unterstellt werden, und zwar alle der gleichen Kontrolle.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Privilegien im Kontrollregime sollte es nicht mehr geben, weil auch daran die notwendigen Vereinbarungen scheitern könnten.
    Die von mir vorgeschlagene Neuordnung würde den Anreiz, Atomwaffen zu besitzen, wesentlich vermindern. Hinzu käme bei Ländern der Dritten Welt die Möglichkeit, Verzicht auf Atomwaffenbesitz zu belohnen

    (Beifall des Abg. Freimut Duve [SPD])

    - ähnliches gibt es ja bereits -: durch Hilfen bei der Energiegewinnung, auch bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie, wenn ein Sicherheitsstandard gewährleistet werden kann, der unseren Maßstäben entspricht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Der hält eine Ostermarschrede!)

    Meine Damen und Herren, Vorbild für eine Nichtverbreitungspolitik dieser Art könnte der BaruchPlan von 1947 sein. Damals haben die USA, noch ganz unter dem Eindruck der Atombombenangriffe auf Hiroschima und Nagasaki, die sich heute zum 50. Mal jähren, das Einmalige, das Besondere der Atomwaffen erkannt: daß mit ihnen die Schöpfung vernichtet werden könnte, aber kein Krieg geführt werden kann. Damals waren die USA bereit, ihre Atomwaffen im Dienste einer neuen Friedensordnung der internationalen Kontrolle der eben neu geschaffenen UNO zu unterstellen. Gleichzeitig sollte sich die UNO nach dem Baruch-Plan im Interesse der gesamten Menschheit stärker um die friedliche Nutzung der Kernenergie kümmern.
    Heute ticken in bezug auf die entfesselte Atomenergie zwei Zeitbomben: die Atomwaffen und die Atommeiler mit unzureichenden Sicherheitsstandards, letztere vor allem auf dem Boden der ehemaligen Sowjetunion.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Biblis A!)

    Es war die Sowjetunion, die damals den Baruch-Plan abgelehnt hat, weil Atomwaffen ihrer expansiven Politik die entscheidende Stütze geben sollten. Heute ist kein sowjetisches Veto mehr zu erwarten. Deshalb

    Dr. Alfred Dregger
    meine ich, die Staatengemeinschaft sollte einen neuen Anlauf nehmen.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Mit einer gemeinsamen Initiative der dem Nichtverbreitungsvertrag angehörenden Atomwaffenstaa ten in der UNO könnten diese den Weg frei machen für eine neue und wirksamere Nichtverbreitungspolitik, über die Bestimmungen und die Reichweite der jetzigen Verträge weit hinaus.

    (Beifall des Abg. Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.])

    Und noch einen Vorteil: Wenn das geschähe, wird es auch leichter sein, daß die Chemiewaffen, die wir geächtet haben, nicht als die Massenvernichtungsmittel des kleinen Mannes nun noch eine neue Karriere machen können.
    Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die von mir vorgetragenen Überlegungen prüfen, vielleicht aufnehmen würden. Eine gemeinsame Initiative in dieser Existenzfrage unseres Lebens und unserer Politik könnte vielleicht den Erfolg erleichtern.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie des Abg. Werner Schulz [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es spricht jetzt die Kollegin Uta Zapf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Zapf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Dregger für die Ausführungen, die er hier gemacht hat, sehr dankbar.

    (Gernot Erler [SPD]: Ja!)

    Ich denke, Sie haben eine ganze Menge an Vorurteilen eingestürzt, die wir gegenüber einer Politik, wie wir sie bisher von Ihnen kennen, gehabt haben. Ich glaube, keiner von uns hätte erwartet, daß Sie in diesem Parlament jemals einen Satz wie diesen sagen:
    Es darf daher keine militärische Strategie und keine militärische Doktrin mehr geben, die, und sei es als Ultima ratio, den Einsatz von Atomwaffen vorsieht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Dregger - ich habe gestern abend Ihren Aufsatz gelesen und war sehr erstaunt -: Wir stimmen sicher nicht in jeder Einzelheit, insbesondere nicht in der Frage der zivilen Nutzung der Kernenergie - was Sie ja verstehen werden -, überein, aber ich denke, Sie haben einen noch größeren Schritt auf die Position der SPD zu gemacht, als es Ihre Kolleginnen und Kollegen getan haben, was sich auch in dem Antrag, den wir hier beraten, niederschlägt. Aber dieser Antrag ist wiederum ein weiteres Aufeinanderzugehen seit 1993. Ich begrüße dies ausdrücklich, weil in diesem Antrag nun Forderungen, die beim letztenmal noch abgelehnt und als abweichendes Votum von uns niedergelegt worden sind, akzeptiert worden sind.
    Ich halte dies für einen ausgesprochen wichtigen Vorgang; denn die Frage, wie wir mit dem Atomwaffensperrvertrag umgehen, aber wie wir auch mit dem Nichtverbreitungsregime um den Atomwaffensperrvertrag herum weiterverfahren, ist von entscheidender Bedeutung. Deshalb halte ich es für von ausschlaggebendem und wichtigem politischen Gewicht, daß eine überwiegende Mehrheit dieses Hauses die hier vorliegende Initiative beschließt; denn dies wird eine große und überragende politische Bedeutung haben.
    Ich weise darauf hin, daß 1993 unsere gemeinsame Initiative, eben weil es eine gemeinsame Initiative war, hohe Aufmerksamkeit auch international erregt hat und die Vorschläge, die wir gemacht haben, durchaus bei den internationalen Verhandlungen mit bedacht werden. Dies halte ich für eine gute Sache.
    Wir hatten 1993 als SPD in einer gutachterlichen Stellungnahme im Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle unsere weitergehenden Vorstellungen formuliert. Ich werde in der weiteren Diskussion noch darauf zurückkommen.
    Es besteht hier auch ein breiter Konsens, die unbegrenzte und unkonditionierte Verlängerung zu unterstützen. Im Unterschied zu anderen Verträgen ist der NPT zeitlich begrenzt, u. a. auch, weil die Bundesrepublik Deutschland seinerzeit keine unbegrenzte Dauer wünschte. Die Forderung nach unbegrenzter Verlängerung ist nicht unumstritten. Von den Atommächten, den NATO-Mitgliedstaaten, den Mitgliedern der OSZE und einigen anderen wird sie befürwortet. Aber eine ganze Reihe von Nichtatomwaffenstaaten erhebt schwere Bedenken, weil sie sehen, daß die Atomwaffenstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt haben.
    Herr Feldmann, ich teile nicht Ihre Auffassung

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Das ist aber schade!)

    - hören Sie doch erst einmal zu, zu welchem Punkt -, daß der Atomwaffensperrvertrag zur Abrüstung geführt hat. Die Amerikaner haben kürzlich in einem Papier, das auf diese Konferenz zielt, die jetzt stattfindet, ausdrücklich gesagt, nicht der Atomwaffensperrvertrag sei das, was sie zur Abrüstung bewegt habe, sondern ihre eigenen nationalen Sicherheitsinteressen. Ich glaube, auch das gehört zur Ehrlichkeit in einer Diskussion. Das mindert nicht den Wert dieses Vertrages, Herr Feldmann. Nur dürfen Sie es nicht so ausformulieren.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Frau Zapf, ich habe auch gesagt, zur besseren nuklearen Rüstungskontrolle habe der Vertrag geführt!)

    - Darin sind wir uns einig.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Noch ist die notwendige Anzahl an Teilnehmerstaaten für eine unbefristete Verlängerung nicht erreicht. Nach interner US-amerikanischer Zählung werden sich bisher nur 70 Teilnehmerstaaten dieser Forderung anschließen. Im Moment sind aber

    Uta Zapf
    87 Stimmen erforderlich, weil es 172 Mitgliedstaaten gibt. Möglicherweise werden - das ist ein erfreulicher Vorgang, den wir in den letzten Jahren beobachten - bis zu dieser Konferenz noch weitere Staaten beitreten.
    Es wäre aber fatal, meine Damen und Herren, sollte die Verlängerungskonferenz ausgehen wie die Überprüfungskonferenz: ohne Ergebnis. Diese Überprüfungskonferenz scheiterte an dem Unvermögen oder dem mangelnden Willen der Atommächte, eine formale Verpflichtung zum Abschluß eines Teststoppvertrages einzugehen. Zwar würde ein Scheitern der Konferenz nicht automatisch das Ende des Nichtverbreitungsregimes bedeuten - die Konferenz könnte sich bis zu einer absehbaren Entscheidung vertagen; der Vertrag bliebe in Kraft -, aber der politische Schaden für das Nichtverbreitungsregime wäre groß. Staaten, die Atomwaffenprogramme planen, würden sich veranlaßt sehen, ihre Pläne zu forcieren. Andere könnten mit Planungen zur Nuklearrüstung beginnen - und sei es nur aus Angst vor der Nuklearrüstung ihrer Nachbarn. Die nukleare Abrüstung würde ernsthaft gefährdet. Weitere Abrüstungsbemühungen würden unmöglich gemacht.
    Die „Non-Aligned Group" - das sind alle, die noch Bedenken haben - hat immer wieder ihre Frustration über die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus Art. VI formuliert. Sie versuchen, durch Drohung mit einer Nichtverlängerung einen Hebel zu finden, um die Nuklearmächte zu ihrer Abrüstungsverpflichtung zu zwingen. Diese Staaten weisen mit Recht darauf hin, daß die Zahl der Nuklearwaffen heute größer ist als zur Zeit des Inkrafttretens des Vertrages.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Leider!)

    Sie weisen darauf hin, daß sowohl die Versprechungen in der Präambel - nämlich das Testverbot in der Atmosphäre in ein allgemeines Testverbot zu überführen - als auch die Einstellung der Produktion von Atomwaffen bis heute Versprechungen geblieben sind. Sie weisen auch auf die Verpflichtung in Art. VI hin, die lautet:
    ... in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.
    So erfreulich die Erfolge bei den Abrüstungsbemühungen bisher gewesen sind - das ist hier auch von Vorrednern schon angeführt worden -: Es bleiben noch immer zu viele Atomwaffen übrig. Für uns ist ein Erfolg von atomarer Abrüstung erst dann gewährleistet, wenn wir keinerlei Atomwaffen mehr haben. An dieser Position halten wir fest.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Nach dem heutigen Stand, wenn alle Abrüstungsverpflichtungen eingelöst sind - auch START II, das noch nicht ratifiziert ist -, verbleiben bei den Supermächten noch immer je 3 500 Systeme. Ich denke, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt, den wir politisch auch noch gemeinsam bearbeiten müssen. Frankreich, China und Großbritannien sind zu Abrüstung bislang nicht bereit. Im Gegenteil: Sie modernisieren ihre Arsenale. Auf Israel, Indien und Pakistan als Defacto-Atommächte wurde hier auch schon hingewiesen.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Da müssen Sie mal mit den Sozialisten Frankreichs reden!)

    - Ich bin mir darüber im klaren, daß unsere Bruder- und Schwesterparteien nicht in allen Punkten in voller Harmonie mit uns sind. Auch da werden wir sicher noch viel Arbeit zu leisten haben, Herr Feldmann.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Leider!)

    Wer ernsthaft an nukleare Abrüstung denkt, kann allerdings nicht ernsthaft an der Option des nuklearen Einsatzes - geschweige an der des Ersteinsatzes - festhalten. Die NATO hat diese Strategie aber erneut festgeschrieben. Auch andere Staaten halten an ihr fest.
    Ein Minimalschritt zur Stärkung der Glaubwürdigkeit eines ernsten Abrüstungswillens wäre die Erklärung, Nuklearwaffen nicht als erste einzusetzen: also eine No-First-Use-Erklärung. Meine Damen und Herren, leider haben wir in diesem Punkt einen tiefen Dissens. Für die SPD ist das Ziel nach wie vor eine atomwaffenfreie Welt.
    Die Ungeduld der nuklearen Habenichtse hat sich Jahre nach der Beendigung des Kalten Krieges verstärkt, und sie beklagen, daß sie bisher vergeblich auf einen allgemeinen Teststopp gewartet haben. Angesichts der Tatsache, daß die Verhandlungen zu einem „Comprehensive Test Ban Treaty" bis vor kurzem in der Sackgasse steckten und sich die versprochenen Verhandlungen über einen Stopp der Produktion atomwaffenfähigen Spaltmaterials - cut-off - auf die Formulierung eines sehr engen Mandats reduzieren, ist diese Haltung sehr verständlich.
    Die Debatte über eine Verbesserung des Nichtverbreitungsregimes muß jedoch außerhalb der Debatte um eine Verlängerung des Vertrages ausgetragen werden.
    Unkonditionierte Verlängerung kann aber nicht bedeuten, die Nuklearmächte aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Sie müssen eine deutliche Perspektive für baldige weitere Abrüstungsverhandlungen aufzeigen.
    Das Teststoppabkommen ist eine unabdingbare Vora ussetzung dafür, daß das Nichtverbreitungsregime auch in Zukunft funktioniert. Solange es Tests gibt, wird es auch neue Atomwaffen geben. Zur Sicherheit der bestehenden Atomwaffen bedarf es keiner Tests; dazu gibt es andere technische Verfahren.
    In der Frage des Atomteststopps gibt es in diesem Haus breiten Konsens. Wir alle wollen nicht nur ein Moratorium, sondern eine Beendigung des Testens.
    Es gibt einen weiteren erfreulichen Fortschritt zu verzeichnen. Konnte beim letzten gemeinsamen Antrag kein Konsens in der Forderung nach einem Pro-

    Uta Zapf
    duktionsverbot für waffenfähiges Spaltmaterial erzielt werden, so wird diese Forderung jetzt von Ihnen mitgetragen. Ich nehme an, daß Sie von der KinkelInitiative inspiriert sind, und diese scheint mir wiederum von der Clinton-Administration inspiriert zu sein. Wir begrüßen diese Sinnesänderung ausdrücklich.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Sorge bereitet allerdings in diesem Zusammenhang, daß die USA eine neue Tritium-Fabrik bauen wollen. Ein Produktionsstopp allein beendet ja noch nicht die Gefahr des Baus neuer Nuklearwaffen, denn die vorhandenen Vorräte reichen bis in das Jahr 2012.
    Auch die Forderung nach Einrichtung eines Kontrollregisters für Atomwaffen und von internationalen Überwachungsmaßnahmen bei der Abrüstung ist ein erfreulicher Fortschritt. Dennoch bleibt unsere Forderung bestehen, solche Waffen weiterhin internationaler Überwachung zu unterstellen. Dies ist auch in dem neuen Antrag nicht enthalten, obwohl Herr Dregger diese Position ganz offensichtlich teilt.
    Ein weiterer Dissens, den ich für wichtig halte, bleibt: Die SPD fordert nach wie vor den freiwilligen Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf die Nutzung sensitiver Nukleartechnologien wie Wiederverarbeitung und Plutoniumnutzung. Wir brauchen diese Technologien nicht. Sie sind weder wirtschaftlich noch vernünftig.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ein freiwilliger Verzicht würde ein positives Signal sein. Wir können doch nur wünschen, daß diese ambivalente zivilmilitärische Kerntechnologie insgesamt eingestellt wird, um Proliferationsängste zu mindern. Wir wollen keine Kernwaffenoptionen offenhalten. Ein Verzicht würde unsere Glaubwürdigkeit steigern.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Wir dürfen doch nicht glauben, daß es keine Proliferationsängste mehr gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gibt, nachdem Deutschland den Vertrag nur unter dem Vorbehalt unterzeichnet hat, daß er nur so lange für die Bundesrepublik Gültigkeit habe, wie es keine europäische Verteidigung gibt, die dann zwangsläufig auch nuklear sei.
    Noch ist auch die heftige Debatte über atomare Teilhabe in der Mitte der achtziger Jahre in Erinnerung, die im Zusammenhang mit einer europäischen Option stand, Herr Feldmann - um wieder auf die französischen Sozialisten zu kommen. Damals war es der Generalsekretär der französischen Sozialisten, der bejammert hat, daß Deutschland nicht in die atomare Option einbezogen ist. Der im Zwei-plusVier-Vertrag ausgesprochene Verzicht mag die Ängste lindern, aber nicht ganz beseitigen.
    Ich weise hier nochmals auf unsere Forderung nach Einrichtung eines Fonds zur Förderung alternativer und erneuerbarer Energien bei der UNO hin, um Entwicklungsländern eine Alternative zur Kernenergie zu bieten. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung der Weiterverbreitung.
    Ich will noch eine Anmerkung zum Punkt 6 des Antrags, zu den Sanktionen, machen. Natürlich macht ein Nichtweiterverbreitungsregime ohne Sanktionen keinen Sinn. Aber, meine Damen und Herren, ich sage hier noch einmal ganz ausdrücklich: Gedankenspielereien über präventive militärische Schläge oder Counterproliferation, d. h. militärische Optionen lehnen wir ab. Wir sind in dieser Hinsicht auch nicht mit dem einverstanden, was in der ZehnPunkte-Initiative ausgeführt worden ist.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Nicht einverstanden? Das ist schade!)

    - Nicht einverstanden mit diesem Punkt der militärischen Optionen bei Sanktionen.
    Allerdings muß ein Sanktionssystem ausgebaut werden; denn wir sehen ja, daß Sanktionen sinnlos sind, wenn sie durchlöchert werden. Wir sehen es bei Jugoslawien, und wir haben es auch anderswo gesehen. Damit sind wir einverstanden, nur müssen es zivile Mittel sein, bis hin zur völligen wirtschaftlichen und anderen Isolation von Staaten.

    (Dr. Olaf Feldmann [F.D.P.]: Aber sonst ist die Zehn-Punkte-Initiative gut?)

    - Sie wissen, daß ich selbst und auch die SPD für die militärische Überwachung von Embargos plädieren. Das wäre ja ein militärischer Schritt, aber kein militärischer Schlag, wie er in den Gedankenspielen der Zehn-Punkte-Initiative enthalten ist. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Unterschied.
    Die SPD hat z. B. auch dazu Vorschläge gemacht, daß gegenüber Sanktionsbrechern Sanktionen ergriffen werden müssen, daß es einen Fonds geben muß, um diejenigen, die unter Sanktionen wirtschaftlich leiden, mit Kompensationen versehen zu können. Denn ich kann ja wohl nicht erwarten, daß jemand, der wirtschaftlich über die Wupper geht, nicht den Gelüsten erliegt, solche Sanktionen zu durchbrechen.
    Meine Damen und Herren, wir werden sicher noch weiter über die Verbesserung des Nichtverbreitungsregimes diskutieren. Die Diskussion muß weitergehen; sie wird weitergehen, weil der Atomwaffensperrvertrag nur dann Bestand haben wird, wenn bei der Abrüstung und Kontrolle weitere Fortschritte gemacht werden. Trotz aller Mängel des Vertrages stelle ich fest: Er ist ein guter Vertrag, der wesentlich dazu beigetragen hat, Proliferation zu verhindern.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)