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    Plenarprotokoll 13/18 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1995 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Dr. Joseph-Theodor Blank und Günter Verheugen in den Rundfunkrat sowie des Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz) in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle 1097 A Festlegung der Zahl und der Zusammensetzung der Mitglieder des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union . . . . . . . . 1097 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 1097B Absetzung der Punkte 7 und 12 g von der Tagesordnung 1097 D Änderung einer Ausschußüberweisung und nachträgliche Ausschußüberweisung 1098 A Reaktion auf ausländerfeindliche Anrufe bei dem Abgeordneten Cern Özdemir 1236A Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1995 der Bundesregierung (Drucksache 13/370) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1994/95 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 13/26) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht zum Bericht der Bundesregierung zur Zukunftssicherung des Standorts Deutschland (Drucksache 12/8090) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 1098 C Detlev von Larcher SPD 1099 D Jörg Tauss SPD 1101 A, 1121 C Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 1103 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 1107 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1109 D Siegmar Mosdorf SPD . . . . . 1110 D, 1134 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 1111 B, 1146 D Margareta Wolf-Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1114 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1117 B Otto Schily SPD 1118 B, 1122 A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 1119 A, 1128 B Freimut Duve SPD 1120 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD 1123 A, 1131 B Erwin Horn SPD 1123D Dr. Christa Luft PDS 1124 D Peter Harald Rauen CDU/CSU . 1126 C, 1131 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 1126 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 1127 C Anke Fuchs (Köln) SPD 1128 C, 1133 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 1129 D, 1130 A, 1141 D, 1153 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 1131 A Hans Michelbach CDU/CSU 1132 B Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1133 B Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . 1133 D Dr. Christa Luft PDS 1137 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1138B Ingrid Matthäus-Maier SPD 1140 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1145 A Jörg-Otto Spiller SPD 1146 A Anke Fuchs (Köln) SPD 1148 D Dr. Uwe Jens SPD 1150 C Rolf Kutzmutz PDS 1153 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBWFT 1155 C Dr. Peter Glotz SPD 1158 B Tagesordnungspunkt 4: Erklärung der Bundesregierung: Sicherung des Verbraucherschutzes bei Rindfleischimporten (BSE) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Sicherung des Verbraucherschutzes bei Rindfleischimporten (Drucksache 13/403) Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 1160 A, 1186 C, 1187 C Klaudia Martini, Staatsministerin (Rheinland-Pfalz) 1165D Editha Limbach CDU/CSU 1168 B Lilo Blunck SPD 1170 D Ulrike Höfken-Deipenbrock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1171 B Siegfried Hornung CDU/CSU . . . 1172 A Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/ CSU 1172 D Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . 1173 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . 1175 C Günter Marten CDU/CSU 1176 C Antje-Marie Steen SPD . . . . . . . . 1178 D Horst Seehofer CDU/CSU 1179 B Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . , 1181 D Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 1182B Matthias Weisheit SPD 1184 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD 1187 B Katrin Fuchs (Verl) SPD . . . . . . . 1187 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erklärung der Bundesregierung: Hochwasserkatastrophe - Hilfen und Möglichkeit vorbeugender Maßnahmen Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 1188 B Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 1191 A Steffen Kampeter CDU/CSU 1193 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1194 D Birgit Homburger F D P. 1196 C Ulrich Irmer F.D.P 1196 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1198 B Susanne Kastner SPD 1199 B Erika Steinbach CDU/CSU 1201 B Horst Kubatschka SPD 1202 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/115) 1204 B Tagesordnungspunkt 11: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes (Drucksache 13/202) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Gerichtsferien (Drucksache 13/200) 1204 C Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksachen 13/40, 13/394) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - 2 BvE 3/94 und 2 BvE 4/94 (Drucksache 13/270) c-f) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 3 bis 6 zu Petitionen (Drucksachen 13/ 252, 13/253, 13/330 und 13/331) . . . 1204 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/385 vom 3. Februar 1995 - Vorschläge des Bundesfinanzministers Dr. Theodor Waigel zur Aufstockung des Kinderfreibetrags um 1 000 DM im Jahr und zur Anhebung des Kindergelds für das zweite und dritte Kind MdlAnfr 17, 18 Lydia Westrich SPD Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1205C, 1207 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1205 D ZusFr Detlev von Larcher SPD 1206 A ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD 1206 B, 1208 B ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 1206 D ZusFr Margot von Renesse SPD . 1207 A, 1208 C ZusFr Jörg-Otto Spiller SPD 1207 C Reform des Familienlastenausgleichs, insbesondere steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern und Erhöhung des Kindergeldes MdlAnfr 19, 20 Ingrid Matthäus-Maier SPD Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1208 D, 1209 A ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 1209 B ZusFr Detlev von Larcher SPD 1210 B ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 1210 D ZusFr Jörg-Otto Spiller SPD 1211 A Erhöhung des Kindergeldes ab 1996 und Verrechnung mit dem Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag MdlAnfr 21, 22 Detlev von Larcher SPD Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF . 1211 B, C ZusFr Detlev von Larcher SPD 1211 D Steuerliche Freistellung des Existenzminimums für Kinder ab 1996 und steuerliche Förderung von geringverdienenden Familien mit mehreren Kindern MdlAnfr 23, 24 Nicolette Kressl SPD Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1212 B, 1213C ZusFr Nicolette Kressl SPD . . . . 1212 B, 1213 C ZusFr Detlev von Larcher SPD 1212 D ZusFr Peter Dreßen SPD 1212 D ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 1213 ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 1213 B Vermittlung von Arbeitsplätzen für die 514 ehemaligen Kali-Kumpel in der Gesellschaft für Verwahrung und Verwertung stillgelegter Bergbauflächen MdlAnfr 34, 35 Wieland Sorge SPD Antw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1214 A, B ZusFr Wieland Sorge SPD 1214 A, C ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 1215 B ZusFr Manfred Grund CDU/CSU . . . 1215 C Sicherung des Fortbestands der Sangerhäuser Maschinenfabrik (SAMAG) . . . MdlAnfr 36 Frederick Schulze (CDU/CSU) Antw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi . 1215 D ZusFr Frederick Schulze CDU/CSU . . . 1216 B Verbot von Schadstoffen, wie z. B. PCP und Lindan, in Kindermatratzen MdlAnfr 59 Horst Kubatschka SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1216D ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . . 1217 A Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung der Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit (Drucksache 13/ 259) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 13/423) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1217 D Manfred Kanther, Bundesminister BMI . 1220 A, 1232 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 1220 D Otto Schily SPD 1222 B, 1228 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1224 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 1225 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1226 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1226 D Ulla Jelpke PDS 1229 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . 1230 C, 1233 C Meinrad Belle CDU/CSU 1234 A Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1236A Otto Schily SPD 1237 B Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Walter Kolbow, Günter Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Tiefflüge und Luftkampfübungen über bewohntem Gebiet (Drucksache 13/326) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschaffung der Tiefflüge (Drucksache 13/406) Uta Zapf SPD 1238 C, 1253 D Paul Breuer CDU/CSU 1239 A, 1241 B, 1244A, 1249D Benno Zierer CDU/CSU 1240 C, 1245 B Uta Zapf SPD 1241 A, 1242 C, 1246 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1242 A Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1243 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1245 A Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . 1245 C Gerhard Zwerenz PDS 1247 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 1248 C Gernot Erler SPD 1248 D Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . 1250 C Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 1251 B, 1254 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1252A Dorle Marx SPD 1253 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten der PDS: Kampfeinsätze der Bundeswehr (Drucksache 13/136) Andrea Lederer PDS 1254 D Helmut Schäfer (Mainz) F.D.P. . . . 1255 A Ulrich Irmer F.D.P 1255 D Hans-Dirk Bierling CDU/CSU 1257 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 1258 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . 1260 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . 1260 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1261 B Ulrich Irmer F.D.P 1262 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1263B Helmut Schäfer, Staatsminister AA 1263 D, 1265 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1265 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 1265 C Nächste Sitzung 1266 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1267' A Anlage 2 Fluglärm durch Tiefflüge; gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/385 - Günter Graf (Friesoythe) SPD SchrAntw PStSin Michaela Geiger BMVg 1267* B Anlage 3 Pressemeldung zu Informationen über einen Militärputsch in Moskau; Verletzung der VS-Bestimmungen im Bereich der Bundesregierung MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/385 - Peter Zumkley SPD SchrAntw PStSin Michaela Geiger BMVg 1267* D Anlage 4 Militärische Mehraufwendungen bei einer Erweiterung der NATO nach Zentral- bzw. Osteuropa MdlAnfr 55 - Drs 13/385 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSin Michaela Geiger BMVg 1268* B Anlage 5 Funktion des US-Luftwaffenstützpunkts auf der kroatischen Insel Brac MdlAnfr 56 - Drs 13/385 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSin Michaela Geiger BMVg 1268* C Anlage 6 Pflegeleistungen der Krankenkassen in Bayern; Nachbesserung des Pflege-Versicherungsgesetzes MdlAnfr 57 - Drs 13/385 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine BergmannPohl BMG 1268* C Anlage 7 Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungskomitees der Europäischen Kommission zur Toxizität der Pestizide im Hin- blick auf die Änderung der Trinkwasserrichtlinie MdlAnfr 58 - Drs 13/385 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 1269* A Anlage 8 Verwendung von für den Bundesfernstraßenbau in den neuen Bundesländern bestimmten Haushaltsmitteln für Straßenbauprojekte in den alten Bundesländern MdlAnfr 60 - Drs 13/385 - Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1269* B Anlage 9 Reparatur der A 5 zwischen Offenburg und Freiburg MdlAnfr 61 - Drs 13/385 - Peter Dreßen SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1269* C Anlage 10 Probleme der Transportunternehmen im ländlichen Raum beim Erwerb der erforderlichen Autobahngebührenbescheinigungen für schwere LKW MdlAnfr 62 - Drs 13/385 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1269* C Anlage 11 Nichterwähnung der Revierzentrale Cuxhaven bei der Umstrukturierung des Seelotswesens MdlAnfr 63, 64 - Drs 13/385 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . 1270* B Anlage 12 Perspektiven für die Magnetbahntechnik angesichts der Streichung des Transrapid aus der Liste der EU-Kommission für transeuropäische Netze MdlAnfr 65, 66 - Drs 13/385 - Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1270* C Anlage 13 Vernichtung von Hochwasserrückhalteräumen beim geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 67 - Drs 13/385 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 1270* D Anlage 14 Erfolg der „Kalten Rotte" als Müllbehandlungsmöglichkeit in der Stadt Freiburg MdlAnfr 68, 69 - Drs 13/385 - Volker Kauder CDU/CSU SchrAntw PStS Walter Hirche BMU . . . 1271' A Anlage 15 Durchführung unabhängiger deutscher Produktkontrollen während der Herstellung hochradioaktiver Glaskokillen in der französischen Firma COGEMA in La Hague; Eignung des Bureau Veritas als Gutachter MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/385 - Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Walter Hirche BMU . . . 1271* D Anlage 16 Versteigerung von Ackerland in den ehemals von Deutschen besiedelten Gebieten Ungarns; Berücksichtigung der über Zertifikate der ungarischen Regierung verfügenden Deutschen; Zahlungsforderung von 15 000 Lei gegenüber ausreisenden Rumänen an der rumänischen Grenze MdlAnfr 75, 76 - Drs 13/385 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 1272* B Anlage 17 Förderung von Umweltprojekten im Rahmen der „Stiftung deutsch-polnische Zusammenarbeit" MdlAnfr 77 - Drs 13/385 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 1272* D Anlage 18 Verlängerung des Mandats für die Blauhelme in Kroatien; Vorbereitungen der NATO für den „worst case" und Rolle der Bundeswehr MdlAnfr 78, 79 - Drs 13/385 - Heinrich Graf von Einsiedel PDS SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 1273* A Anlage 19 Erhalt der Pressefreiheit in Kroatien MdlAnfr 80, 81 - Drs 13/385 - Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . , 1273* D 18. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 09. 02. 95 Bohl, Friedrich CDU/CSU 09. 02. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 09. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 09. 02. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 02. 95* Dr. Hauchler, Ingomar SPD 09. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 09. 02. 95 Dr. Jakob, Willibald PDS 09. 02. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 09. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 09. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 09. 02. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 09. 02. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 09. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 09. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Reschke, Otto SPD 09. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 09. 02. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 09. 02. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 09. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 09. 02. 95 Schwanhold, Ernst SPD 09. 02. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 09. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 09. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 09. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 09. 02. 95 Vosen, Josef SPD 09. 02. 95 Wallow, Hans SPD 09. 02. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 09. 02. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 51 und 52): Anlagen zum Stenographischen Bericht Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Tiefflieger erheblich störende Geräusche verursachen und daher auf ein Minimum reduziert werden sollten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß mehr als 200 Tiefflüge über einem Ortsteil an einem Tage mehr sind als störende Geräusche und eher die Gefahr besteht, daß gesundheitliche Beeinträchtigungen in psychischer und physischer Hinsicht bei den dort lebenden Menschen eintreten können? Zu Frage 51: Die Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, daß es immer ihr Ziel gewesen ist, die vom militärischen Flugbetrieb ausgehende Belastung für die Bevölkerung auf das unvermeidbare Mindestmaß zu begrenzen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Die Bundesregierung hat, beginnend in den 80er Jahren, den Umfang des militärischen Flugbetriebs über Deutschland deutlich gesenkt. Zusätzlich hat die Bundesregierung am 17. September 1990 den Tiefflug unter 1 000 Fuß (300 m) generell verboten und diesen auf notwendige Ausnahmen beschränkt. Die Zahl der Flugstunden der Luftwaffe in der Bundesrepublik im Höhenbereich unter 1 500 Fuß (450 m) wurde von 45 000 im Jahr 1980 auf 6 800 im Jahr 1993 verringert. Zu Frage 52: Das Aufkommen an Flügen im niedrigen Höhenband über einem Ortsteil hat im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch niemals das von Ihnen in Ihrer Frage genannte Niveau erreicht. Selbst in Einflugschneisen von militärisch genutzten Flugplätzen werden diese Zahlen auch nicht annäherungsweise erreicht. Ich kann Ihre Frage daher nur theoretisch beantworten und bitte dafür um Verständnis. Ob also bei der von Ihnen genannten Anzahl von Tiefflügen über einem Ortsteil an einem Tage Gefahr bestünde, daß gesundheitliche Beeinträchtigungen in psychischer und physischer Hinsicht bei den dort lebenden Menschen eintreten könnten, wäre im konkreten Einzelfall zu prüfen. Grundlage hierfür wäre dann eine Überschreitung der vom Bundesgesundheitsamt in einer Studie über die gesundheitlichen Wirkungen des Schallpegels tieffliegender Strahlflugzeuge angeführten Richtwerte. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Peter Zumkley (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 53 und 54): Treffen Pressemeldungen der „Welt" vom 10. Januar 1995 zu, wonach Berichte über einen möglichen Militärputsch in Moskau bekannt wurden, und wurden diese Informationen aus dem Bereich der Bundesregierung zugänglich gemacht? Falls die Berichte aus dem Bereich der Bundesregierung zugänglich gemacht werden, geschah dies unter Verletzungen von VS-Bestimmungen? Zu Frage 53: Die Pressemeldungen treffen insoweit zu, als zu diesem Zeitpunkt dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Gerüchte über einen Staatsstreich in Moskau waren Gegenstand der AFP-Meldung Nr. 155 vom 5. Januar 1995. In Artikeln vom 23. Dezember 1994 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und dem „Kölner Stadtanzeiger" wurde über einen bevorstehenden Putsch spekuliert. Auch während der Tagung der CSU am 6. Januar 1995 in Kreuth wurde über die öffentlich bekanntgewordenen Putschgerüchte gesprochen, die Herr Gaidar bei seinem Auftritt in Kreuth erwähnt hatte. Nachrichtendienstliche Informationen wurden durch die Bundesregierung nicht zugänglich gemacht. Zu Frage 54: Nein, da - wie bereits erwähnt - keine Informationen zugänglich gemacht wurden. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 55): Gibt es in der NATO Überlegungen oder Berechnungen über die militärischen Aufwendungen (militärische Infra struktur, Logistik, strategische Planungen, Bewaffnungsstandards, multinationale Truppenstationierung) und deren finanzielle Folgekosten für die eventuelle Erweiterung der NATO nach Zentral- bzw. Osteuropa, und wäre die Bundesregierung zusammen mit anderen NATO-Mitgliedstaaten bereit, einen Teil dieser „NATO-Aufnahmekosten" zu übernehmen? Auf der Grundlage des NATO-Gipfels vom 10./ 11. Januar 1994 haben die Außenminister der NATO während ihres Treffens am 1. Dezember 1994 in Brüssel beschlossen, einen Prüfungsprozeß innerhalb der Allianz einzuleiten, um das „Wie" der NATO-Erweiterung, die Prinzipien, die diesen Prozeß leiten sollen, und die Auswirkungen der Mitgliedschaft festzustellen. Dazu wurde der Ständige Rat beauftragt, unter Beratung durch die Militärbehörden, eine umfassende Studie zu erarbeiten. Im Rahmen der Studie werden auch die militärischen Aufwendungen und finanziellen Folgekosten in allgemeiner Form untersucht werden. Inwieweit zusätzliche Kosten auf die jetzigen NATO-Mitgliedstaaten zukommen, kann noch nicht beantwortet werden. Hierzu wird die NATO-Studie erste Antworten leisten. Der Bundesminister der Verteidigung hat wiederholt betont, daß künftige Allianzpartner in der Lage sein müssen, sich angemessen an den Kosten einer Mitgliedschaft zu beteiligen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 56): Welche Funktion hat nach Kenntnis der Bundesregierung der US-Luftwaffenstützpunkt auf der kroatischen Insel Brac? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen US-Waffenstützpunkt auf der Insel Brac. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Krankenkassen in Bayern, nach dem „Bayerischen Weg" in Zukunft auch in den Fällen, in denen die Pflegeversicherung nicht greift, wie bisher helfen zu können, und wird sie ggf. an einer gesetzlichen Nachsteuerung mitwirken, falls das Pflegeversicherungsgesetz nach dem jetzigen Stand der Regelung dies nicht zulassen sollte? Als sogenannter Bayerischer Weg wird eine Verfahrensweise der bayerischen Krankenkassen bezeichnet, die neben den Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit auch noch Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als satzungsmäßige Zusatzleistungen erbringen. Das Pflegeversicherungsgesetz hat in § 37 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt, daß die genannten Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht mehr erbracht werden dürfen, wenn bei dem Versicherten Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt. Im Vorfeld der Pflegestufe 1, d. h. solange deren Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können diese Leistungen auch weiterhin erbracht werden, falls die anderen Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 und 3 SGB V erfüllt sind: Es muß eine Erkrankung vorliegen, die Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich macht, und es darf keine Person im Haushalt des Kranken leben, die die Pflege und Versorgung übernehmen könnte. Für eine Gesetzesänderung besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß. Denn die dargestellte Neuregelung ist eine notwendige Folge der Abgrenzung zwischen Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Grundpflege und hauswirtschaftli- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1995 1269* che Versorgung sind Bestandteil der Pflegeversicherung; sie können nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgestockt werden. Dieser Abgrenzung haben im übrigen bei dem Pflegeversicherungs-Kompromiß auch die Opposition im Bundestag und der Bundesrat zugestimmt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 58): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungskomitees der Europäischen Kommission zur Toxizität und Ökotoxizität der Pestizide im Hinblick auf die Änderung der Trinkwasserrichtlinie, und wird sie entsprechend der Stellungnahme höhere Grenzwerte als 0,1 Mikrogramm/Liter für einzelne Wirkstoffe ablehnen, weil diese für die Europäische Union aus wissenschaftlichen Gründen als nicht genügend sicher angesehen werden? Da Trinkwasser eine Sonderstellung unter den Lebensmitteln einnimmt, wird die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Haltung bleiben und höhere Grenzwerte als 0,1 Mikrogramm/Liter für einzelne Wirkstoffe ablehnen. Das entspricht der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode: „Das hohe Niveau zum Schutz des Grund- und Trinkwassers wird gewahrt". Nach Auffassung der Bundesregierung wird das hohe Schutzniveau durch die derzeit gültigen Grenzwerte gewährleistet. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zur Frage des Abgeordneten Klaus Lennartz - BT-Drucksache 13/214. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/385 Frage 60): Wie viele der für den Bundesfernstraßenbau 1994 in den neuen Bundesländern bewilligten Haushaltsmitteln sind für den Fernstraßenbau in den alten Bundesländern verwandt worden? Bei der Finanzierung der Bundesfernstraßen hat der Ausbau in den neuen Ländern Priorität. Dieser verkehrspolitischen Zielsetzung wurde auch im Haushaltsjahr 1994 Rechnung getragen. Soweit der Nachholbedarf sowie Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes, insbesondere Abschnitte der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, baureif waren, wurden diese auch voll finanziert. Eine feste Mittelbindung für die neuen Länder sieht der Bundesfernstraßenhaushalt nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 61): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den schlechten Zustand der Bundesautobahn A 5 zwischen Offenburg und Freiburg, der insbesondere auf den rechten Fahrbahnen Schlaglöcher und Lücken zwischen den Bodenplatten aufweist, zu beheben, und in welchem Zeitraum ist mit dem Beginn der Reparaturarbeiten zu rechnen? Die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat als Auftragsverwaltung für den Streckenabschnitt Offenburg-Freiburg der A 5 eine durchgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung in den nächsten Jahren vorgesehen. Im Jahre 1995 soll mit der Erneuerung eines rund 12 km langen Abschnittes zwischen den Anschlußstellen Offenburg und Lahr in Fahrtrichtung Freiburg begonnen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Frage 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Probleme der Transportunternehmen im ländlichen Raum, die erforderlichen Autobahngebührenbescheinigungen für schwere Lkw zu bekommen, und ist die Bundesregierung bereit, eine unbürokratische Regelung einzuführen, die einen Erwerb der Bescheinigungen auf Vorrat ermöglicht? Die Umsetzung des Autobahnbenutzungsgebührengesetzes liegt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das BAG arbeitet dabei mit einem privaten Dienstleistungsunternehmen (AGES) zusammen, um in kürzester Zeit ein möglichst dichtes und effektiv arbeitendes Vertriebsnetz aufzubauen und zu betreiben. Nachdem es erklärtes Ziel der Deutschen Verkehrspolitik ist, mit der Straßenbenutzungsgebühr In- und Ausländer gleichermaßen zu belasten, konnte es für Deutschland nicht in Betracht kommen, daß für Ausländer Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresgebühren vorgesehen werden, für einheimische Fuhrunternehmer dagegen nur Jahresgebühren. Deshalb ist für Deutschland ein vergleichsweise dichtes Netz von Terminals geplant worden, damit deutsche und ausländische Unternehmer die Autobahnbenutzungsgebühr entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Autobahnen entrichten können. Kilometermehrleistungen durch Suchfahrten werden sich deshalb in engen Grenzen halten. Die Netzkonzeption sieht vor, daß vor allem im Umfeld von Autobahnauffahrten Gebührenbegleichungsstellen eingerichtet werden. Bescheinigungen können nicht nur an Tankstellen, sondern beispielsweise auch an Raststätten, SVG-, IHK- und Verbandsgeschäftsstellen, TÜV und DEKRA-Niederlassungen und beim Bundesamt für Güterverkehr sowie seinen Außenstellen direkt bezogen oder bestellt werden. Nach nunmehr weitgehender Fertigstellung des Vertriebsnetzes werden insgesamt ca. 5 500 Terminals flächendeckend in Deutschland installiert sein. Im Interesse einer für die Unternehmen möglichst zeitsparenden und unbürokratischen Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr ist von den Verbundstaaten darauf geachtet worden, daß die Gebühr auch für künftige, aber jetzt schon festliegende Zeiräume zwischen einem Kalendertag bis maximal für ein Jahr bezahlt werden kann. Dagegen besteht keine Möglichkeit eines Erwerbs von Bescheinigung auf Vorrat im Sinne einer Ausgabe von Blanko-Bescheinigungen an die jeweiligen Verkehrsunternehmer. Dies ist von allen Verbundstaaten einhellig abgelehnt worden, weil dadurch gravierende Manipulationsmöglichkeiten mit der Folge erheblicher Gebührenausfälle eröffnet wurden. Es wäre dann möglich, Blanko-Bescheinigungen erst bei „Bedarf", d. h. vor einer Kontrolle auszufüllen. Derartige Möglichkeiten werden nach den Erfahrungen der zuständigen Kontrollbehörden auch ausgenutzt, zumal ein solcher Mißbrauch in der Regel auch nicht nachweisbar wäre. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/385 Fragen 63 und 64): Warum ist die Revierzentrale Cuxhaven in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/176) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Auflösung der Seelotsenrevierzentrale (Drucksache 13/133) unter 1. b) nicht erwähnt, die für den Bereich Deutsche Bucht zuständig sein soll, während der Revierzentrale Bremerhaven der Bereich Jade zugeschlagen werden soll? Wie gelangt die Bundesregierung bei dieser Aufteilung zur Einschätzung einer „möglichen Verbesserung der Verkehrssicherheit"? Zu Frage 63: Die Revierzentrale Cuxhaven ist in der Antwort der Bundesregierung nicht erwähnt, da die modernsten technischen und betrieblichen Einrichtungen für die Überwachung auch der Deutschen Bucht im Rahmen des neuen Verkehrssicherungssystems für die Elbe in der Revierzentrale Cuxhaven geschaffen worden sind und schon jetzt bestehen. Sie werden dort für die Aufgabenerfüllung benötigt. Zu Frage 64: Die Bundesregierung stellt auf Grund notwendiger Investitionen in den Revierzentralen Wilhelmshaven und Bremerhaven Erörterungen über die Verbesserung der maritimen Verkehrssicherheitsdienste an. Eine Entscheidung wird mit der Grundsatzentscheidung über die zukünftige Betriebsform der Revierzentralen getroffen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatsekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/385 Fragen 65 und 66): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der Transrapid aus der Liste der EU-Kommission für transeuropäische Netze gestrichen wurde im Hinblick auf die Perspektiven der Magnetbahntechnik? Hält die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen und angesichts der jetzt bekanntgewordenen Deckungslücke im Bundesverkehrswegeplan in Höhe von 17,6 Mrd. DM an den Subventionen für den Transrapid fest? Zu Frage 65: Der EU-Rat am 9./10. Dezember 1994 hat den Schlußbericht der Christophersen-Gruppe mit der Liste prioritärer Vorhaben begrüßt. Die Magnetbahn Transrapid war hierin - wie alle übrigen Projekte - in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten enthalten. Die EU-Kommission hat nachträglich dem Verkehrsausschuß des Europäischen Parlamentes eine neue Prioritätenliste im Zusammenhang mit den Beratungen über den Entwurf für die Leitlinien über den Aufbau eines transeuropäischen Netzes vorgelegt. Die Liste enthält alle Vorhaben des Berichtes der Christophersen-Gruppe mit Ausnahme der Magnetbahn Transrapid. Diese Liste wurde nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß der Magnetbahn Transrapid langfristig eine europaweite Bedeutung zukommt, und wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß dieses Projekt in den Leitlinien berücksichtigt wird. Zu Frage 66: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von ihrer bisherigen Haltung zum Transrapid abzurücken. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 67): In welchem Umfang würden nach Schätzung der Bundesregierung durch den geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen natürliche Hochwasserrückhalteräume vernichtet? Der in das landesplanerische Raumordnungsverfahren eingebrachte Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen zur Schaffung einer ganzjährig vorhandenen Fahrrinnentiefe von 2,80 m bei Niedrigwasser sieht den Bau von zwei Staustufen mit moderater Stützung des Wasserspiegels vor. Nur etwa die Hälfte der Gesamtstrecke wird temporär eingestaut. In der übrigen Strecke wird das Ausbauziel mit flußbaulichen Mitteln erreicht. Durch den Ausbau werden die Hochwasserverhältnisse nicht verschlechtert und keine Hochwasserrückhalteräume vernichtet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Fragen 68 und 69): Was hält die Bundesregierung von der „Kalten Rotte" als Müllbehandlungsmöglichkeit, und gibt es Erkenntnisse darüber, ob dieses Prinzip in der praktischen Anwendung erfolgreich funktioniert? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Erfolg der „Kalten Rotte" in der Stadt Freiburg im Breisgau? Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat sich zur Frage der Anwendung der „Kalten Rotte" als Verfahren zur Vorbehandlung abzulagernden Restmülls bereits mehrfach geäußert. Hervorzuheben sind die Antworten der Bundesregierung auf folgende Kleine Anfragen: 1. Technische Anleitung zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Drucksache 12/3152 vom 12. August 1992, Frage 1), 2. Anaerobe Vergärung als Baustein der Abfallverwertung (Drucksache 12/4905 vom 12. Mai 1993, Frage 6), 3. Abfalibehandlungsanlagen (Drucksache 12/6597 vom 14. Januar 1994, Frage 3). In den letzten Jahren wurden als Alternativen zur thermischen Abfallbehandlung auch biologisch-mechanische Restabfallbehandlungsverfahren in die Diskussion gebracht. Diese sogenannten „kalten" Verfahren umfassen eine mechanische Abfallaufbereitung sowie einen biologischen Behandlungsschritt. Die biologische Behandlung kann unter aeroben Bedingungen als Restabfallrotte oder unter anaeroben Bedingungen als Restabfallvergärung erfolgen. Umfassende Kenntnisse zur „Kalten Behandlung", insbesondere zum Langzeitverhalten der nach diesen Behandlungsverfahren abgelagerten Restabfälle liegen bislang nicht vor. Es ist davon auszugehen, daß bei Ablagerung „kalt" behandelter Abfälle der langfristige Betrieb von Einrichtungen zur Sickerwasser- und Deponiegaserfassung erforderlich ist. Daneben bewirken diese Verfahren zur Restabfallbehandlung im Gegensatz zur thermischen Behandlung keine Zerstörung oder Abscheidung der im Abfall diffus enthaltenden Schadstoffe; es findet vielmehr durch den Abbau der organischen Substanz eine relative Schadstoffanreicherung statt. Deponien, auf denen „kalt" behandelte Abfälle abgelagert werden, bergen nach derzeitigem Stand der Kenntnisse somit durchaus die Gefahr der Entstehung zukünftiger Altlasten in sich. Sie entsprechen daher in einem der zentralen Punkte nicht den Forderungen der TA Siedlungsabfall. Diese Verwaltungsvorschrift enthält Anforderungen nach dem Stand der Technik, durch die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt bei der Abfallablagerung auch auf lange Sicht verhindert werden sollen. Zu Frage 69: Die Stadt Freiburg und der Landkreis Freiburg beabsichtigen die Errichtung einer biologisch-mechanischen Anlage zur Vorbehandlung von Restabfällen. Vom Regierungspräsidium wird eine Planfeststellung für diese Anlage in Aussicht gestellt, allerdings nur als Übergangslösung bis zum 31. Mai 2005. Da die Inbetriebnahme der Anlage noch bevorsteht, kann über etwaige „Erfolge" noch nichts gesagt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/385 Fragen 70 und 71): Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß es während des Herstellungsprozesses der hochradioaktiven Glaskokillen in La Hague vor Ort unabhängige deutsche Produktkontrollen gegeben hat oder treffen vielmehr die in der Sendung „Akte 95" auf SAT 1 gesendeten Fakten zu, nach der die französische Firma COGEMA keinerlei deutschen Sachverstand als Kontrolle vor Ort zuläßt und nur auf Drängen der Bundesregierung in jüngster Zeit eine Kontrolle der Kokillen auf Grundlage einer Simulation der von COGEMA gelieferten Daten erfolgt? Was hat die Bundesregierung dazu veranlaßt, das Bureau Veritas, das auch mit der Sicherheitsüberprüfung der gesunkenen Fähre Estonia beauftragt war und keinerlei Referenzen im Bereich der nuklearen Abfallwirtschaft vorweisen kann, als Gutachter für die Produktkontrolle der Glaskokillen zu akzeptieren, und trifft es zu, daß das Bundesamt für Strahlenschutz 1992 das Bureau Veritas als Sachverständigen explizit für ungeeignet, weil nicht unabhängig, erklärt hatte? Zu Frage 70: Mitglieder der deutschen Reaktorsicherheitskommission sowie zugezogene Sachverständige und Mitarbeiter der zuständigen Behörden wie des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums sind in den vergangenen Jahren wiederholt in der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague über die Verfahrensprozesse und die Qualitätsgewähr der Glasprodukte ausführlich informiert worden. Sachverständige des Bundesamtes für Strahlenschutz erhalten u. a. vor Ort die erforderlichen Informationen, um die vom Ablieferer der radioaktiven Abfälle vorzulegenden Bescheinigungen über die Einhaltung der Spezifikationen für die Glasprodukte bestätigen zu können. Zu Frage 71: Die internationale Firma Bureau Veritas mit Hauptsitz in Paris ist von der belgischen Firme Synatom im Auftrag der ausländischen Kunden der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague - darunter auch der deutschen Gesellschaft für Nuklearservice mbH - unter anderem mit Aufgaben der Produktkontrolle der verglasten hochaktiven Abfälle beauftragt worden. Es gibt keine Gründe für Einwendungen der Bundesregierung hiergegen. Die sachgerechte Aufgabenerfüllung des Bureau Veritas auf diesem Gebiet wird durch die französische nationale Organisation für das Management radioaktiver Abfälle (ANDRA) im Auftrag der französischen Regierung überwacht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die fachliche Eignung von Bureau Veritas nicht in Frage gestellt, aber wegen des Auftragnehmerverhältnisses zur Industrie vorgesehen, daß die den deutschen Behörden vorzulegenden Bescheinigungen über die Einhaltung der Spezifikationen für die verglasten Abfälle zusätzlich von Sachverständigen des Bundesamtes für Strahlenschutz zu bestätigen sind. Zusammenfassend wird die Qualität der Glaskokillen durch folgende Schritte gewährleistet: 1. von COGEMA ausgestellte Datenblätter der HAW- Kokillen über die Garantiewerte und den Aktivitätsgehalt, 2. eine Richtigkeitsbestätigung durch Bureau Veritas, dessen Tätigkeit von staatlicher Seite regelmäßig überwacht wird, 3. eine zusätzliche Richtigkeitsbestätigung der vorgenannten Unterlagen durch den unabhängigen Sachverständigen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Fragen 75 und 76): Was unternimmt die Bundesregierung, damit bei den im April 1995 vorgesehenen Versteigerungen von Ackerland in den ehemals von Deutschen besiedelten Gebieten Ungarns denjenigen Deutschen, die über Zertifikate der ungarischen Regierung verfügen, eine faire Chance zum Erwerb von Ackerland gewährleistet wird? Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, daß Rumänien bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von ca. 200 000 Lei von jedem ausreisenden Bürger 15 000 Lei an der Grenze verlangt, obwohl Rumänien das vierte Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet hat und obwohl das dieser Praxis zugrundeliegende Gesetz vom rumänischen Verfassungsgericht längst als verfassungswidrig erklärt worden ist? Zu Frage 75: Die inzwischen abgeschlossene ungarische Entschädigungsgesetzgebung geht weit über die in anderen MOE-Staaten vorhandenen Regelungen hinaus. In der Substanz sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, über das bisher Erreichte hinaus etwas zu bewegen. Die ungarische Regierung hat sich bei der Frage der Entschädigung von enteignetem Vermögen für den Grundsatz Teilentschädigung anstatt Rückgabe entschieden. In der ersten Versteigerungswelle konnten Deutsche, die vor ihrer Enteignung Ackerland in Ungarn besaßen, noch kein Land erwerben, da die notwendige gesetzliche Grundlage fehlte. Erst ein Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts vom Frühjahr 1992 hat diese Grundlage geschaffen (Einbeziehung von Personen, die im Zeitraum 1939 bis zur Machtübernahme der Kommunisten im Jahre 1948 enteignet wurden). Danach können jetzt alle Inhaber von Zertifikaten an den Versteigerungen teilnehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei der kommenden Versteigerung deutsche Bieter eine gegenüber ungarischen Bietern faire Chance des Ackerlanderwerbs haben werden. Zu Frage 76: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die rumänische Regierung von jedem ausreisenden Bürger eine Ausreisesteuer von 15 000 Lei verlangt. Die Bundesregierung hofft, daß die rumänische Regierung der Empfehlung des rumänischen Verfassungsgerichts Folge leistet und alsbald die Ausreisesteuer abschafft. Dadurch würde die rumänische Regierung ebenfalls den Empfehlungen des Europarates entsprechen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/385 Frage 77): Welche Umweltprojekte wurden konkret und in welcher Höhe im Rahmen der „Stiftung deutsch-polnische Zusammenarbeit" bisher gefördert? Die „Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit" hat in ihrer Satzung einen ihrer Schwerpunkte auf Umweltschutzprojekte gelegt. Entsprechend ist die Zahl der geförderten Projekte hoch. Seit Beginn wurden 44 Projekte gefördert. Es würde zuweit führen, alle diese Projekte hier mit den Fördersummen in polnischer Währung aufzuführen. Die Gesamtfördersumme liegt derzeit bei etwa 30 Mio. DM. Haupt- sächlich handelt es sich um Abwasserkläranlagen. Aber auch andere Projekte wie der Bau eines geothermischen Heizwerkes wurden mit ca. 4,8 Mio. DM gefördert. Ca. 900 000 DM wurden einem Projekt zur Messung grenzüberschreitender Luftverschmutzung im deutsch-polnischen Grenzgebiet zur Verfügung gestellt. Auch die Nationale Stiftung für Umweltschutz in Polen hat für konkrete Projekte Mittel erhalten. Ich bin gerne bereit, Ihnen eine schriftliche Aufstellung der Projekte durch das Sekretariat der Stiftung in Warschau aufstellen und zukommen zu lassen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Heinrich Graf von Einsiedel (PDS) (Drucksache 13/385 Fragen 78 und 79): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nichtverlängerung des Mandats für die Blauhelme in Kroatien und speziell der Krajina die Wahrscheinlichkeit für militärische Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien erheblich erhöht, und wenn ja, beabsichtigt sie noch irgend etwas zu unternehmen, um die Mandatsverlängerung zu erreichen? Gibt es Vorbereitungen der NATO für den in Frage 78 angesprochenen „worst case'' und die mögliche Verwicklung der Blauhelme darin, und welche Rolle ist dabei den der NATO zugesagten Einheiten der Bundeswehr zugedacht? Zu Frage 78: Die Bundesregierung bedauert den kroatischen Entschluß zur Nichtverlängerung des jetzigen UN PROFOR-Mandats und hat dies auch den Kroaten sehr deutlich gesagt. Bundesminister Kinkel hat sich wiederholt und nachdrücklich dafür eingesetzt, daß Kroatien diese Entscheidung überdenken solle, so z. B. gegenüber dem kroatischen Außenminister Granic bei dessen Besuch am 12. Januar in Bonn sowie gegenüber Präsident Tudjman beim Besuch von Bundesminister Kinkel in Zagreb am 31. Januar. Unser Hauptziel ist, den Zusammenbruch des modus vivendi (Waffenstillstand und Wirtschaftsabkommen) sowie das Wiederaufflammen militärischer Auseinandersetzungen in Kroatien und insbesondere in der Krajina zu verhindern. Daher setzt sich die Bundesregierung für ein verändertes Mandat für UNPROFOR ein, um eine weitere VN-Präsenz zu erreichen. Wir unterstützen die Bemühungen des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs im ehemaligen Jugoslawien, Akashi, ein neues VN-Mandat mit beschränkter und realistischer Zielsetzung zu erreichen, dem auch die kroatische Seite zustimmen kann. Die Bundesregierung hat in den Sicherheitsrat einen Erklärungsentwurf eingebracht, mit dem die Bemühungen um eine politische Lösung für die serbisch kontrollierten Gebiete in Kroatien unterstützt werden sollen, wie sie sich in dem Friedensplan der Zagreber Verhandlungsgruppe (dem sog. Z-4-Plan) niedergeschlagen haben. Zu Frage 79: In der NATO laufen, wie bekannt, militärische Planungen zur Unterstützung eines eventuellen UNPROFOR-Abzugs. Diese Planungen konzentrieren sich zunächst auf einen Abzug aus Bosnien-Herzegowina. Nach der Aufkündigung der UNPROFOR-Präsenz in den VN-Schutzgebieten in Kroatien durch die kroatische Regierung wurden die NATO-Militärbehörden beauftragt, diese Entwicklung für ihre Planungen zu berücksichtigen. Da diese Planungen noch nicht abgeschlossen sind, kann zur Rolle von Bundeswehreinheiten dabei noch nichts Konkretes gesagt werden. Grundsätzlich gilt die Zusicherung der Solidarität gegenüber unseren Bundespartnern, wie sie in der Entscheidung der Bundesregierung vom 20. 12. 1994 zum Ausdruck kommt, für einen möglichen Abzug von UNPROFOR aus dem ehemaligen Jugoslawien. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/385 Fragen 80 und 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eines der wenigen Oppositionsblätter in Kroatien, die satirische Wochenzeitung FERAL TRIBUNE, seit eineinhalb Jahren massiven politischen Druck von seiten der Regierung und der Kroatischen Demokratischen Union (HDZ) ausgesetzt ist und mittels zivilrechtlicher Klagen und einer extrem hohen Besteuerung ökonomisch ruiniert werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, ihre engen Kontakte zur Regierung von Kroatien zu nutzen, um auf den Erhalt der Pressefreiheit in Kroatien hinzuwirken? Die zum 1. Juli 1994 verfügte Umsatzsteuerpflicht für die kroatische Zeitschrift „Feral Tribune" führt dazu, daß die „Feral Tribune" Umsatzsteuern in Höhe von fast 50 % abführen muß. Zahlreiche Proteste aus dem In- und Ausland sowie gerichtliche Klagen der Zeitschrift haben die Entscheidung nicht rückgängig machen können. Feral Tribune überlebt bislang finanziell, weil das Blatt von der Soros-Stiftung unterstützt wird. Die Sicherung der Pressefreiheit in Kroatien ist ein ständiges Thema in den Gesprächen der Bundesregierung mit der kroatischen Regierung, auch auf Außenministerebene. Die Bundesregierung hat die kroatische Regierung darauf hingewiesen, daß der Fall „Feral Tribune" die Aussichten Kroatiens auf Aufnahme in den Europarat beeinträchtigen könnte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Winfried Nachtwei.


Rede von Winfried Nachtwei
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße heute abend im Saal ganz besonders den Inspekteur der Luftwaffe, Herrn General Mende.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vor zwei Monaten lud das Verteidigungsministerium die neuen Abgeordneten des Bundestages zu einem Besuch der Teilstreitkräfte ein. Dabei wiesen hohe Luftwaffenoffiziere darauf hin, wie sehr das Tiefflugaufkommen in der Bundesrepublik seit 1990 reduziert worden sei. Es entstand der Eindruck, als würde eine weitere Reduzierung die Piloten und die Luftwaffe in ihrer Existenz treffen. Da ich 1965 einmal bei der Luftwaffe war, mußte ich mich nicht beherrschen, um Anflüge von Mitgefühl zu bekommen.
Ebenfalls vor zwei Monaten wurden dem Verteidigungsminister die Unterschriften von mehr als 200 000 Bürgerinnen und Bürgern aus Nordbayern, Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern überreicht, mit denen diese gegen die Neueinrichtung von Nachttiefflugkorridoren protestierten. Diesem Protest - das wissen Sie ja - schlossen sich viele Gemeinden und Kreistage an.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom Dezember 1994 das Bundesverteidigungsministerium ermächtigt, Tiefflugzonen ohne Beteiligung der Gemeinden auszuweisen. Angesichts dieser Entmündigung der Gemeinden steht dieses Parlament in einer besonderen politischen Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Offenkundig sind seit 1990 die Belastungen durch den militärischen Tiefflug in Ost- und Westdeutschland, vor allem in den alten Tiefflug-Areas zurückgegangen, und zwar - das ist schon gesagt worden - wegen der Auflösung bzw. des Abzugs fliegender Verbände und wegen der Heraufsetzung der allgemeinen Untergrenze auf 300 m. Damit sind Tiefflüge aber keineswegs zu einer zumutbaren Alltagsbelastung geworden; denn Tiefflüge bis 300 m gibt es weiterhin.
Wenn Sie, Herr Zierer, hier auf Kirchenglocken zu sprechen kommen, muß ich feststellen, daß Ihnen offensichtlich noch nie ein Tiefflieger begegnet ist. Was ist denn das Typische an dem Tieffluglärm? Es ist der überfallartige Lärm in besonders kritischen Frequenzen. Damit werden insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, alte und kranke Menschen schikaniert und belästigt. Ich habe ihn selbst im Kreis Coesfeld reichlich mitbekommen.
Die immer noch zahlreichen Ausnahmen von der 300-m-Regel bekommen einzelne Gemeinden immer noch sehr deutlich zu spüren, z. B. im westlichen Münsterland, wo der Schöppinger Berg wieder zunehmend zu einem beliebten Angriffsziel wird.


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    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Nachtwei, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Breuer?