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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 13/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1041 A Tagesordnungspunkt 1 Befragung der Bundesregierung (Agrarbericht der Bundesregierung 1995; Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten [Bundeskriminalamtgesetz]) Jochen Borchert, Bundesminister BML 1041 B Egon Susset CDU/CSU 1042 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 1042B Horst Sielaff SPD 1042 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 1042D Günther Bredehorn F.D.P. 1043 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 1043B Meinolf Michels CDU/CSU . . . . , 1043 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 1043 C Dr. Günther Maleuda PDS '1043D Jochen Borchert, Bundesminister BML 1044 A Siegfried Hornung CDU/CSU 1044 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 1044 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1044 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 1044 D Ulrich Heinrich F.D.P. 1045 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 1045B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . 1045 C Jochen Borchert, Bundesminister BML . 1045D Ulrike Höfken-Deipenbrock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1045D Jochen Borchert, Bundesminister BML 1046A Dr. Gerald Thalheim SPD 1046 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 1046B Erwin Marschewski CDU/CSU 1046 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1046 D Otto Schily SPD 1047 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1047 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1047 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1047 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1047 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 1047 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zur Strukturreform der ARD in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Arne Börnsen (Ritterhude), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Garantie des Bestandes der ARD (Drucksache 13/396) Hans Eichel, Ministerpräsident (Hessen) . 1048A Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) 1051 B Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1056B Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 1057 D Gerhard Zwerenz PDS 1059 D Dr. Peter Glotz SPD . . . . . . . . . 1061 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 1062 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1064 D Dr. Max Stadler F D P. 1066B Rudolf Scharping SPD 1067 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 1070A II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 Otto Schily SPD 1070 D Freimut Duve SPD 1073 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 1075 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/385 vom 3. Februar 1995 - Zuständigkeit des BND-Präsidenten Konrad Porzner für die Prüfung des Spionageverdachts gegen Karl Wienand MdlAnfr 72 Joachim Hörster CDU/CSU Antw StM Bernd Schmidbauer BK . . . 1077 D ZusFr Erwin Marschewski CDU/CSU . . 1078A Information des Bundesamtes für Verfassungsschutz über den Spionageverdacht gegen Karl Wienand durch Ministerpräsident Rau MdlAnfr 16 Joachim Hörster CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 1078 B ZusFr Joachim Hörster CDU/CSU . . 1078B Unterrichtung der Bundesregierung über den Spionageverdacht gegen Karl Wienand durch den Präsidenten des BND Konrad Porzner; Information durch Dr. Hans-Jochen Vogel über den Vermerk Willy Brandts zu dessen Gespräch mit dem früheren sowjetischen Botschafter Falin MdlAnfr 73, 74 Erwin Marschewski CDU/CSU Antw StM Bernd Schmidbauer BK 1078C, 1079B ZusFr Erwin Marschewski CDU/CSU 1078 D, 1079B Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Irak und in den Iran an die Telemit Electronic GmbH MdlAnfr 37 Norbert Gansel SPD Antw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . 1080A ZusFr Norbert Gansel SPD 1080 B ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . 1080 D ZusFr Monika Ganseforth SPD 1081 A Verhinderung der von der EG-Kommission beschlossenen Einfuhrerschwerungen für marokkanische Tomaten MdlAnfr 2, 3 Johannes Singer SPD Antw PStS Wolfgang Gröbl BML . 1081C, 1081 D ZusFr Johannes Singer SPD . . . 1081 C, 1082B ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 1082D Ausnahmegenehmigungen für private Netz- und Diensteanbieter im Wettbewerb mit der Deutschen Telekom AG MdlAnfr 6, 7 Dr. Hermann Pohler CDU/CSU Antw PStS Dr. Paul Laufs BMPT . 1083A, 1083 B ZusFr Dr. Hermann Pohler CDU/CSU . 1083 D ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 1084 A Lage der deutschen Minderheit in Kasachstan MdlAnfr 8, 9 Reiner Krziskewitz CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 1084 C ZusFr Reiner Krziskewitz CDU/CSU . 1085A Abschiebung des Kurden Ibrahim Kara-han in die Türkei trotz des vereinbarten Abschiebestopps MdlAnfr 10 Günter Gloser SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 1085 B ZusFr Monika Ganseforth SPD . . . . 1085B ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 1085 C Unterschiedliche Bewertung von Straftaten bei vom Abschiebestopp für Kurden ausgenommenen Straftätern; Rückholaktion für den in die Türkei abgeschobenen Kurden Ibrahim Karahan MdlAnfr 11, 12 Christel Hanewinckel SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1085D,1086 A ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . . 1086B Finanzierung des Programms ECO-Conversion nach französischem Beispiel MdlAnfr 28 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF . . 1086 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1087 A Förderung der Waggonbau-DessauGmbH MdlAnfr 29, 30 Wolfgang Krause (Dessau) CDU/CSU Antw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF . . 1087C, D ZusFr Wolfgang Krause (Dessau) CDU/ CSU 1088A ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 1088 C ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 1089A Nächste Sitzung 1089 C Berichtigung 1089 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1091* A Anlage 2 Stand der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik über ein Rechtshilfeabkommen MdlAnfr 1 - Drs 13/385 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 1091* B Anlage 3 Ungleichbehandlung der Grenzgänger im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/385 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStS Horst Günther BMA . . . 1091* D Anlage 4 Ausbleiben der Entlastung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1993 MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/385 - Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . 1093 A Anlage 5 Stand der Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Verfassungsmäßigkeit der PDS MdlAnfr 15 - Drs 13/385 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 1094* B Anlage 6 Personalplanungen bei einer Zusammenlegung der Hauptzollämter Kehl und Freiburg in Kehl MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/385 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1094* B Anlage 7 Veräußerung der ehemaligen US-Liegenschaften in Bayern, insbesondere Vergabe von Wohnungen an Sozialmieter MdlAnfr 27 - Drs 13/385 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1094* D Anlage 8 Verzicht auf die Erhebung von Körperschaft- und Gewerbesteuer bei gewerblichen Geschäftsbetrieben von Parteien und Massenorganisationen im Beitrittsgebiet MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/385 - Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1095* A Anlage 9 Zeitplan für die geplante schrittweise Abschaffung der Gewerbesteuer und Kompensationsmaßnahmen für die Gemeinden MdlAnfr 33 - Drs 13/385 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStS Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1095* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 1041 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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      Berichtigung 15. Sitzung, Seite V, rechte Spalte, Zeile 8: Statt „Ulrich Kleinert" ist „Ulrich Klinkert" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 8. 2. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 8. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 8. 2. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 8. 2. 95 Hartmut Dr. Hauchler, Ingomar SPD 8. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 8. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 8. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 8. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 8. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 8. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 8. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 8. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 8. 2. 95 Poß, Joachim SPD 8. 2. 95 Scheffler, Siegfried SPD 8. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 8. 2. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 8. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 8. 2. 95 Seuster, Lisa SPD 8. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 8. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 8. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 8. 2. 95 Vergin, Siegfried SPD 8. 2. 95 Wallow, Hans SPD 8. 2. 95 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Frage 1): Wie weit sind die Verhandlungen mit der Tschechischen Republik über ein Rechtshilfeabkommen, und wo gibt es gegebenenfalls Probleme, die den Abschluß eines solchen Abkommens behindern? Anlagen zum Stenographischen Bericht Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik ist seit deren Bestehen das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 in Kraft. Damit besteht zwischen beiden Staaten eine vertragliche Grundlage für die Leistung jeder Art von Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses multilaterale Instrument ist hinsichtlich seines Inhalts, seiner völkerrechtlichen Bindungswirkung und seiner Praktikabilität einem bilateralen Vertrag gleichzusetzen. Es gehört daher zur Vertragspolitik der Bundesregierung, völkerrechtlich bindende Regelungen über die Rechtshilfe in Strafsachen, sofern dafür ein Bedürfnis besteht, nach Möglichkeit nicht durch zweiseitige, sondern durch mehrseitige Verträge zu treffen und zweiseitige Verträge nur dort - ergänzend - anzustreben, wo gegenüber multilateralen Übereinkommen weitere Vereinfachungen und Erleichterungen wünschenswert und erreichbar sind. Verbesserungen dieser Art werden mittelfristig auch im Verhältnis zur Tschechischen Republik angestrebt; sie sollen durch den Abschluß eines deutsch-tschechischen Zusatzvertrags zu dem genannten Übereinkommen erreicht werden. Ein erste deutscher Vertragsentwurf wird gegenwärtig auf Arbeitsebene vorbereitet; danach wird mit der tschechischen Regierung ein Termin für Verhandlungen abgestimmt werden. Entgegen anderslautenden Äußerungen in den Medien sind aus deutscher Sicht keine Probleme erkennbar, die den Abschluß eines solchen Zusatzvertrages behindern könnten. Bereits jetzt bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in Ergänzung der durch das genannte Europäische Übereinkommen geltenden Regelungen Absprachen unterhalb der Ebene des völkerrechtlichen Vertrages, welche die praktische Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden beider Staaten vereinfachen und erleichtern (einschließlich der Nutzung unmittelbarer Geschäftswege). Nach meinen Erkenntnissen hat sich der deutschtschechische Rechtshilfeverkehr in Strafsachen auf den dargelegten Grundlagen unmittelbar, vertrauensvoll und ohne wesentliche Probleme entwickelt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 4 und 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß mit der Einführung der Pflegeversicherung für Grenzgänger völlig unterschiedliche Folgen dadurch entstehen, daß einerseits Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstätte in Frankreich, die deshalb in Frankreich krankenversichert sind, zwar keine Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, aber trotzdem in den Genuß deren Leistungen kommen und andererseits - auch deutsche - Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich und Ar- 1092* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 beitsplatz in Deutschland zwar Beiträge entrichten, aber keine Leistungen erhalten, und plant sie spezielle Regelungen zur Vermeidung derartiger Ungleichbehandlungen? Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Grenzganger zwischen Deutschland und Frankreich, der Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im positiven wie im negativen Sinn von dieser Ungleichbehandlung betroffen? Es ist richtig, daß Personen, die in Deutschland wohnen und in Frankreich beschäftigt sind, Beiträge ausschließlich nach französischem Recht zahlen. Umgekehrt zahlen Personen, die in Frankreich wohnen und in Deutschland beschäftigt sind, Beiträge ausschließlich nach deutschem Recht. Dies entspricht dem im Europäischen Gemeinschaftsrecht verankerten Grundsatz, daß ein Versicherter immer den Rechtsvorschriften des Staates unterliegt, in dem er beschäftigt ist. Diese Zuordnung zu einem System erfaßt alle Zweige der Sozialversicherung und damit auch die Pflegeversicherung. Die Sachleistungen der Pflegeversicherung werden für die Bereitstellung der pflegerischen Versorgung gewährt; auch Pflegegeld wird nur gezahlt, damit der Pflegebedürftige sich die Pflegeleistungen selbst beschaffen kann. Daher ist auch das Pflegegeld das Surrogat einer Sachleistung. Die Pflegeversicherung, die einen Zweig der Sozialversicherung bildet, ist gemeinschaftsrechtlich der Krankenversicherung zuzuordnen. Damit kommen auch die für die Krankenversicherung im EU-Bereich geltenden Grundsätze zur Anwendung. Zu diesen Grundsätzen gehört u. a., daß Sachleistungen der Krankenversicherung nicht exportiert werden. Dies bedeutet: Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland, die nach französischem Recht versichert sind, erhalten alle im deutschen System enthaltenen Sachleistungen - und zwar so, als wären sie in Deutschland versichert. Das Gemeinschaftsrecht spricht hier von Sachleistungsaushilfe. Da auf die Pflegeversicherung gemeinschaftsrechtlich die Vorschriften der Krankenversicherung anzuwenden sind, erhalten diese Versicherten bei Wohnsitz in Deutschland auch die in der deutschen Pflegeversicherung vorgesehenen Sachleistungen. Der französische Sozialleistungsträger erstattet dem aushelfenden deutschen Träger die Kosten der Sachleistungsaushilfe. Umgekehrt haben die Versicherten, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, Anspruch auf die vollen im französischen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Sachleistungen. Frankreich hat jedoch im Bereich der Pflegeversicherung keine dem deutschen System vergleichbaren Leistungen. Aus dieser Unterschiedlichkeit der Systeme ergeben sich die von ihnen angesprochenen Probleme. Allerdings ist mir bekannt, daß in Frankreich derzeit konkrete Überlegungen darüber angestellt werden, eine Pflegeversicherung für den Fall des Alters einzuführen. Sobald diese Pläne realisiert sind, entschärfen sich die von Ihnen angesprochenen Probleme ganz erheblich. Daß Grenzgänger in einem Sozialversicherungssystem Beiträge entrichten, ohne in ihrem Wohnsitzland entsprechende Leistungen zu erhalten, ist z. B. seit Einführung der Pflegeversicherung in den Niederlanden im Jahre 1968 gängige Praxis. Dort beschäftigte sozialversicherungspflichtige Grenzgänger aus Belgien oder Deutschland können trotz Beitragszahlung zur niederländischen Pflegeversicherung in ihrem jeweiligen Aufenthaltsland nur die Leistungen des dortigen Sozialversicherungssystems erhalten. So haben deutsche Arbeitnehmer seit 26 Jahren in den Niederlanden Beiträge gezahlt, ohne daß sie je die Leistungen der niederländischen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen konnten. Erst durch die Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland haben sie die Möglichkeit, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Nach meiner Auffassung würde im übrigen das Problem nicht dadurch gelöst werden können, daß Pflegeleistungen - entgegen der Ausgestaltung dieser Leistungen im Pflege-Versicherungsgesetz - als Geldleistungen zu qualifizieren und damit zu exportieren wären. Abgesehen davon, daß ein solcher Export zu unkalkulierbaren Mehrkosten führen würde, hätte diese Betrachtung zur Konsequenz, daß die in Deutschland lebenden und im Ausland versicherten Grenzgänger dann keine Leistungen der deutschen Pflegeversicherung erhalten könnten. Eine derartige Ausgrenzung ist nicht mit dem Ziel des Pflege-Versicherungsgesetzes - der Einbeziehung der in Deutschland lebenden Wohnbevölkerung in den Schutz der Pflegeversicherung - in Einklang zu bringen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Auch in bezug auf die Schweiz ergeben sich gewisse Probleme, weil bislang dort keine Versicherung gegen das Pflegerisiko besteht. Die Pflegeversicherung selbst wird im Gegensatz zur Krankenversicherung vom deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommen nicht erfaßt. Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten und dort krankenversichert sind, erhalten ebensowenig Leistungen der deutschen Pflegeversicherung wie Grenzgänger, die in der Schweiz wohnen und in Deutschland versichert sind. Eine Ausnahme bilden allerdings Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten, aber aufgrund eines Optionsrechts im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens in Deutschland freiwillig krankenversichert sind. Dieser Personenkreis ist in der deutschen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und hat damit auch Anspruch auf Leistungen aus diesem System. Gegenwärtig wird u. a. geprüft, ob und inwieweit Grenzgänger in die Schweiz, die dort krankenversichert sind, in die deutsche Pflegeversicherung einbezogen werden können. Zur Zeit pendeln ca. 34 000 Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz ein. Umgekehrt sind es lediglich ca. 560 Grenzgänger (die Zahlen basieren auf dem Jahr 1993). Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 1093* Es liegen mir zur Zeit keine statistischen Angaben darüber vor, wieviel Personen aus Deutschland nach Frankreich, Belgien und die Niederlande auspendeln. Umgekehrt ist jedoch bekannt, daß aus diesen Staaten etwa 60 000 Arbeitnehmer nach Deutschland einpendeln. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Fragen 13 und 14): Trifft es zu, daß die Regelungen über die sog. sicheren l lerkunftsländer nach dem neuen Asylverfahrensgesetz aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsg erichts vom Juli 1993 deshalb bisher zu keiner Entlastung der Verwaltung geführt haben, weil nach wie vor alle Einzelheiten des Vorbringens der Asylbewerber geprüft werden müssen? Trifft es zu, daß der Prozentsatz der vollzogenen Entscheidungen bzw. der vollzogenen Abschiebungen nach der sog. Drittstaatenregelung des neuen Asylverfahrensgesetzes lediglich bei etwa 0,3 % der Gesamtentscheidungen liegt; und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen äußerst unbefriedigenden Zustand wesentlich zu verändern? Zu Frage 13: Auch gegen die Regelung über die Behandlung von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten (Art. 16a Abs. 3 GG, § 29a AsylVfG) wurden Verfassungsbeschwerden erhoben und Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeführt, daß die Frage, „welche inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die grundrechtliche Gewährleistung in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art. 16a Abs. 1 GG an die Prüfung eines Vorbringens zu stellen sind, mit dem ein aus einem sicheren Herkunftsstaat stammender Ausländer die Vermutung allgemeiner Verfolgungsfreiheit für sich entkräften will", erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden kann. Um in diesen Fällen Asylentscheidungen nicht zu verzögern bzw. sie der Gefahr auszusetzen, da sie von den Gerichten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht bestätigt werden, hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Einzelentscheider gebeten, bis zu einer Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Entscheidungen zu berücksichtigen und bei Ablehnung eines Antrages als offensichtlich unbegründet eine entsprechende individuelle Würdigung des Vortrags des Ausländers vorzunehmen. In dem Asyl-Erfahrungsbericht 1993 des Bundesministeriums des Innern vom 25. Februar 1994 an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages ist dies auch dargelegt worden (S. 23/25). Eine Entlastung der Verwaltung ergibt sich insbesondere durch den erheblichen Rückgang der Zahl der aus sicheren Herkunftsstaaten stammenden Asylbewerber: 2. Halbjahr 1992 109 000 Personen 1. Halbjahr 1993 89 000 Personen 2. Halbjahr 1993 14 000 Personen 1. Halbjahr 1994 8 500 Personen 2. Halbjahr 1994 6 200 Personen. Zu Frage 14: Die Regelung über sichere Drittstaaten ist der wesentliche Kern der Asylrechtsneuregelung, denn sie ermöglicht erstmals, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. Nach erfolgter illegaler Einreise ist der für die Rückführung des Ausländers in den sicheren Drittstaat erforderliche Nachweis, daß der Ausländer aus einem bestimmten Drittstaat eingereist ist, - auch gegenüber dem Drittstaat - vielfach sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Die Ausländer haben sich auf die neue Rechtslage eingestellt und ihr Aussageverhalten entsprechend angepaßt. So werden Fragen nach dem Reiseweg zunehmend ausweichend beantwortet mit Hinweis auf Erinnerungslücken oder Unkenntnis der vom Schlepper gewählten Route. Zudem sind die Antragsteller häufig genau über die z. T. kurzen Rückübernahmefristen durch Schlepper aber auch durch Rechtsanwälte informiert. Nach ihren eigenen Angaben stellen sie daher ihre Asylanträge bewußt erst mehrere Wochen nach der illegalen Einreise. Schließlich fällt noch auf, daß Antragsteller nach Rücküberstellung in einen sicheren Drittstaat im Rahmen dort durchgeführter Vernehmungen häufig völlig neue, abweichende Angaben über ihren Reiseweg machen, was in der Regel zur Rückabschiebung in die Bundesrepublik Deutschland führt. Wegen dieser Schwierigkeiten wird vom Bundesamt bei der Anhörung das behauptete Verfolgungsschicksal vielfach miterfaßt und trotz der Einreise über einen Drittstaat vom Erlaß einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG abgesehen und - nach materiell-rechtlicher Prüfung der Voraussetzungen der §§ 51, 53 AuslG - eine sachliche Entscheidung über den Asylantrag getroffen. Im Jahre 1994 sind 1204 Abschiebungsanordnungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in einen sicheren Drittstaat nach § 34 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes vollzogen worden. Der Anteil an der Gesamtzahl aller Entscheidungen des Bundesamtes - dies waren 1994 352 572 - beträgt 0,34 %. Zu den vollzogenen Abschiebungsanordnungen des Bundesamtes im Jahre 1994 kommen noch 217 Zurückweisungen und 719 Zurückschiebungen von Asylbegehrenden durch den Bundesgrenzschutz wegen Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 18 Abs. 2 und 3 des Asylverfahrensgesetzes hinzu. Insgesamt sind 1994 130 320 Personen vom Bundesgrenzschutz zurückgewiesen und 32 911 Personen zurückgeschoben worden. Darüber hinaus haben die 1094* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 Länder für 1994 bisher 419 vollzogene Zurückschiebungen von Asylbegehrenden ohne vorherige Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung nach § 19 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes gemeldet. Da die Meldungen mehrerer Länder noch ausstehen, ist davon auszugehen, daß sich diese Zahl noch um einiges erhöhen wird. Die Bundesregierung sieht vor allem in folgenden Bereichen Handlungsmöglichkeiten: 1. Von wesentlicher Bedeutung ist eine möglichst effektive Grenzkontrolle. Die grenzpolizeiliche Sicherung der deutschen Grenze wurde deshalb erheblich verbessert. 2. Da die Anwendung des §§ 26a, 34a Asylverfahrensgesetz voraussetzt, daß die Rückführung des Ausländers in den sicheren Drittstaat möglich ist, ist von Bedeutung, ob Rückübernahmeabkommen bestehen und wie diese ausgestaltet sind. Die Bundesregierung ist daher um den Abschluß entsprechender Rückübernahmeabkommen bemüht. Rückübernahmeabkommen konnten bisher mit Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik abgeschlossen werden. 3. Die Bundesregierung steht mit diesen Staaten in ständigem Kontakt, um die Praxis der Rückübernahme zu verbessern und auftretende Schwierigkeiten zu lösen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/385 Frage 15): Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der PDS, nachdem mir die Bundesregierung auf meine gleichlautenden Anfragen im Januar 1992, 1993 und 1994 jeweils mitgeteilt hat, die entsprechenden Ermittllungen der Verfassungsschutzbehörden seien noch nicht abgeschlossen? Die Prüfungen über linksextremistische Positionen in der „Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) dauern an. Es bleibt deshalb bei den Einschätzungen in den Antworten des Staatssekretärs Dr. Priesnitz vom 3. August 1994 (Drucksache 12/8372) und der Antwort des Staatssekretärs Prof. Dr. Schelter vom 27. September 1994 (Drucksache 12/8552). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 25 und 26): Wie viele Dienstposten sind derzeit im einzelnen jeweils bei der Zollfahndung sowie bei der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (einschließlich Betriebsprüfung und Zollehranstalt) in Freiburg i. Br. unbesetzt, um bei der geplanten Zusammenlegung der I lauptzollämter Kehl und Freiburg in Kehl nichtversetzungswillige Beamte aus dem aufzulösenden Hauptzollamt Freiburg aufzunehmen, und für wie viele Dienstposten müßte bei einer Auflösung des I lauptzollamtes Freiburg darüber hinaus eine andere Lösung gefunden werden? Welche einmaligen und dauerhaften zusätzlichen Kosten wird die geplante Zusammenlegung der Hauptzollämter Kehl und Freiburg in Kehl verursachen, im Vergleich zu einer möglichen Zusammenlegung in Freiburg und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ein Teil der Kehler Amtsräume angemietet ist, während in Freiburg ein bundeseigenes, zuletzt erst erweitertes und modernisiertes Dienstgebäude zur Verfügung steht? Zu Frage 25: Bei der Zollfahndung sowie bei der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (einschl. Betriebsprüfung und Zollehranstalt) in Freiburg sind z. Zt. 4 Dienstposten des gehobenen Dienstes unbesetzt. Diese stehen grundsätzlich auch für geeignete Bewerber des Hauptzollamts Freiburg zur Verfügung. Der künftige Personalbedarf in Freiburg bzw. in Kehl läßt sich derzeit noch nicht im erforderlichen Umfang eingrenzen, um bereits detaillierte Personalplanungen treffen zu können. Es bleibt ein organisatorisches und personelles Feinkonzept zu entwickeln, wie die Aufgaben im Falle der Zusammenlegung der Hauptzollämter Freiburg und Kehl künftig auf das Hauptzollamt in Kehl und Außenstelle in Freiburg verteilt werden sollen. Insbesondere wird auch zu prüfen sein, ob Aufgaben in Freiburg zentralisiert werden können (z. B. bei der Vollstreckung). Dies würde zur Verlagerung von Dienstposten nach Freiburg führen. Zu Frage 26: Da ein detailliertes Organisations-, Personal- und Unterbringungskonzept (Feinkonzept) noch nicht vorliegt, lassen sich die einmaligen und dauerhaften zusätzlichen Kosten der geplanten Zusammenlegung derzeit nicht beziffern. Selbstverständlich werden bei allen Planungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 27): Wie ist der Stand der Veräußerung der ehemaligen Liegenschaften der US-Armee in Bayern, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um insbesondere Wohnungen vorrangig für Spzialmieter freizugeben? Von den US-Streitkräften freigegebene Liegenschaften und Wohnungen, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, werden veräußert. Seit Oktober 1990 konnten in Bayern aus dem Liegenschaftsbestand des Bundes Grundstücke mit einer Gesamt- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1995 1095* größe von über 883 ha veräußert werden. Darunter befanden sich auch 2 276 Wohnungen. Käufer waren überwiegend der Freistaat Bayern und Kommunen sowie städtische Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaften. Bei der Veräußerung bereits bestehender Wohnungen im Geschoßwohnungsbau wird der Kaufpreisbildung üblicherweise die nachhaltig erzielbare Miete zugrundegelegt. Bei Veräußerung an Gebietskörperschaften und deren Wohnungsbaugesellschaften kann der in der Belegenheitsgemeinde für gleichartigen Wohnraum übliche Mietzins für den öffentlich geförderten Wohnungsbau - d. h. niedrigere Sozialmiete - zugrundegelegt werden. Voraussetzung ist, daß die Wohnungen für die Dauer von mindestens 20 Jahren zu einem entsprechenden Mietzins an Wohnberechtigte i. S. d. § 5 Wohnungsbindungsgesetz vermietet werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Fragen des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterbude) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 31 und 32): 1st die Bundesregierung bereit, entsprechend dem Verzicht auf die Erhebung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts für den Veranlagungszeitraum 1990 im Beitrittsgebiet (vgl. Schreiben des BMF, IV B 7-S 1900-172/92 vom 3. September 1992) auf die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Parteien und Massenorganisationen der DDR (seit dein 1. Juni 1990 gemäß §§ 20a und 20b PartG-DDR unter treuhänderischer Verwaltung durch die Unabhängige Kommission) auf Antrag aus Billigkeitsgründen - die insbesondere in der Vermeidung eines unangemessen hohen Verwaltungsaufwandes und ggf. mehrjährigen finanz- und verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten zu sehen sind - zu verzichten? Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Parteien und Massenorganisationen im Hinblick auf die politischen Ziele und Inhalte des Einigungsvertrages, insbesondere die vorgesehene Verwendung des Altvermögens der Parteien und Massenorganisationen zugunsten gemeinnütziger Zwecke in den neuen Bundesländern, die Anordnung über die Vereinfachung der Erhebung von Abgaben für die wirtschaftliche Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen vom 4. Juli 1967 und die Anordnung über die Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen vom 10. September 1990 auf unklaren, mindestens aber widersprüchlichen Rechtsgrundlagen durchgeführt werden müßte, und welche Steuern - einschließlich der Steuern zu Lasten der Kommunen hinsichtlich der von ihnen übernommenen FDGB-Immobilien ggf. - würden nach Auffassung der Bundesregierung auf das Altvermögen der Parteien und Massenorganisationen zukommen, falls sich die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich der Freistellung der PDS von Körperschaft- und Gewerbesteuer 1990 bestätigen sollte? Zu Frage 31: Für die Besteuerung der Parteien und der Massenorganisationen der ehemaligen DDR sind nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Landesfinanzbehörden zuständig. Diesen obliegt auch die Entscheidung über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen. Zu Frage 32: Wegen der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses und weil es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, sieht die Bundesregierung von einer Äußerung ab. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 33): Gibt es einen genauen Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der geplanten schrittweisen Abschaffung der Gewerbesteuer, und welche Kompensation beabsichtigt die Bundesregierung für die kommunalen Gebietskörperschaften angesichts der nicht mehr zu verantwortenden desolaten Finanzlage der Gemeinden, die durch die vorgesehene Befristung der Arbeitslosenhilfe, mit der die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Sozialhilfe und damit die kommunalen Haushalte abgewälzt wird, weiter verschärft wird? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Unternehmensteuerreform in einer ersten Stufe mit Wirkung ab Januar 1996 fortzuführen. Dies soll durch das Jahressteuergesetz 1996 umgesetzt werden. Geplant sind die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und eine mittelstandsfreundliche Entlastung bei der Gewerbeertragsteuer. Die Gemeinden erhalten insgesamt einen vollen Ausgleich, mit dem ihr Interesse an der Ansiedlung von Gewerbebetrieben weiterhin gewährleistet und die kommunale Selbstverwaltung gesichert werden soll. Hierfür kommt eine unmittelbare Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer in Betracht. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Finanzlage der Kommunen erheblich besser ist als von kommunaler Seite immer wieder behauptet. Während die Defizitquote des Bundes nach den dem Finanzplanungsrat im Dezember 1994 vorgelegten Projektionen 1995 bei 12 liegt, werden für die Gemeinden nur 3 % (West) bzw. 5 % (Ost) erwartet. Die Zinsausgabenquote des Bundes wird 1995 einschließlich der Zinserstattungen, insbesondere an den Erblastentilgungsfonds, bei rd. 191/2 % liegen. Für die Gemeinden werden 3 % (Ost) bzw. 4 % (West) erwartet. Diese Lagebeschreibung wird durch die jüngste Studie des Instituts „Finanzen und Steuern" eindrucksvoll bestätigt, in der eine im Vergleich zum Bund deutlich günstigere Finanzsituation der Kommunen konstatiert wird. Zusammen mit der Ausschöpfung weiterer Konsolidierungspotentiale müssen die Mehrbelastungen der Sozialhaushalte nicht zu höheren kommunalen Finanzierungsdefiziten führen.

    Rede von Dr. Hermann Pohler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)