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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/13 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 773 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der PDS: Krieg in Tschetschenien (Drucksache 13/172) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lage in Tschetschenien (Drucksache 13/228) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beendigung des Krieges in Tschetschenien (Drucksache 13/239) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Lage in Tschetschenien (Drucksache 13/263) Andrea Lederer PDS (Erklärung nach § 31 GO) 773B Ulrich Irmer F D P. 773 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Zweite Beschlußempfehlung und Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode (Drucksache 13/229) Gerhard Scheu CDU/CSU 774 B Anni Brandt-Elsweier SPD 777 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 778 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. 780B Dr. Ruth Fuchs PDS 781 D Wolfgang Friedrich Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 782 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 784 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG 787 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema: Mehr Zukunft für die Erde — Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksache 12/8600) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz — Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms (Drucksache 13/232) Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 791 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 793 B Monika Ganseforth SPD 794 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 797 B Birgit Homburger F.D.P. 799 D II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Rolf Köhne PDS 803 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 804 D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 805 D, 806 B Horst Kubatschka SPD 806 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 807 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU 809 C Dr. Winfried Wolf PDS 810 C, 816 B Dr. Ursula Eid-Simon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 811 A Brigitte Adler SPD 812 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 813 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD 813 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 815 B Horst Kubatschka SPD 817 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 818 D Nächste Sitzung 820 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Anzahl der 1994 in Deutschland tätigen Saisonarbeitskräfte; Gewinnung deutscher Arbeitsloser für derartige Tätigkeiten MdlAnfr 53, 54 — Drs 13/213 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 821* C Anlage 3 Stand der Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik MdlAnfr 55 — Drs 13/213 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 822* A Anlage 4 Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik MdlAnfr 56 — Drs 13/213 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 822* B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 822* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 773 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 20. 01. 95 Barthel, Klaus SPD 20. 01. 95 Beucher, Friedhelm SPD 20. 01. 95 Julius Borchert, Jochen CDU/CSU 20. 01. 95 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 20. 01. 95 Braune, Tilo SPD 20. 01. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 20. 01. 95 Großmann, Achim SPD 20. 01. 95 Haack (Extertal), SPD 20. 01. 95 Karl-Hermann Häfner, Gerald BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Hartenbach, Alfred SPD 20. 01. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 01. 95 Dr. Hendricks, Barbara SPD 20. 01. 95 Heym, Stefan PDS 20. 01. 95 Hilsberg, Stephan SPD 20. 01. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 20. 01. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 20. 01. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 20. 01. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 20. 01. 95 Angelika 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 20. 01. 95 Lehn, Waltraud SPD 20. 01. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 20. 01. 95 Dr. Maleuda, Günther PDS 20. 01. 95 Johannes Matthäus-Maier, Ingrid SPD 20. 01. 95 Odendahl, Doris SPD 20. 01. 95 Ostertag, Adolf SPD 20. 01. 95 Dr. Pfaff, Martin SPD 20. 01. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 20. 01. 95 Schindler, Norbert CDU/CSU 20. 01. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Schmidt-Zadel, Regina SPD 20. 01. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 20. 01. 95 Seibel, Wilfried CDU/CSU 20. 01. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 20. 01. 95 Vergin, Siegfried SPD 20. 01. 95 Wallow, Hans SPD 20. 01. 95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20. 01. 95 Gert Welt, Jochen SPD 20. 01. 95 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 13/213 Fragen 53 und 54): Wie viele Saisonarbeitskräfte in welchen Bereichen waren 1994 in Deutschland tätig? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie angesichts der Arbeitslosigkeit für diese Tätigkeit im Lande lebende Arbeitslose gewonnen werden können? Über die Zahl der als Saisonarbeitskräfte in Deutschland Beschäftigten liegen keine Angaben vor. Bei der Erfassung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden Saisonarbeitnehmer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Merkmal „saisonabhängige Beschäftigung" in der Statistik ließe sich auch nicht hinreichend scharf von anderen befristeten Beschäftigungsverhältnissen trennen. Wenig aussagefähig für die Beantwortung Ihrer Frage wären auch Gesamtzahlen über die Beschäftigten in Wirtschaftszweigen mit typischen jahreszeitlichen Aktivitätsschwankungen. In der Regel handelt es sich auch hier - wie etwa im Falle der Landwirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes - um Bereiche, in denen es neben saisonabhängiger Beschäftigung auch kontinuierlich Arbeitende gibt. Schließlich sind Beschäftigungen versicherungsfrei, wenn sie nach ihrer Eigenart auf längstens zwei Monate begrenzt sind, was für eine Vielzahl von Saisonbeschäftigungen typisch ist. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit der gesetzlich notwendigen Arbeitsmarktprüfung vor Zulassung osteuropäischer Saisonarbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 Arbeitserlaubnisverordnung den Arbeitsämtern mit Erlaß vom 17. Mai 1993 eine Reihe von Hinweisen und Anregeungen zur stärkeren Gewinnung inländischer Arbeitsuchender, - auch durch berufsübergreifende und überregionale Bewerbergewinnung - gegeben. Nach Erfahrungsberichten der Arbeitsämter haben die entsprechenden Aktivitäten zu einer erweiterten Inanspruchnahme der Arbeitsvermittlung und auch - mit Einschränkungen für den Bereich der Landwirtschaft - zu beachtenswerten Vermittlungserfolgen inländischer Arbeitsuchender geführt. Um die Vermittlung in niedriger entlohnte Beschäftigungen einschließlich der saisonalen Beschäftigungen weiter zu verstärken, beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Arbeitslosenhilfe gezielt und zeitlich befristet in pauschalierter Form für die Zeit der Beschäftigung weiter gewährt werden kann. 822* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 55): Wie weit sind die Verhandlungen um ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik, und worin liegen die Schwierigkeiten für ein solches Abkommen? Die mit der ehemaligen Tschechoslowakei im Jahre 1991 begonnenen Gespräche im Bereich der sozialen Sicherheit konnten zunächst wegen des Trennungsprozesses der ehemaligen Tschechoslowakei weder mit dieser noch mit der Tschechischen Republik weitergeführt werden. Erst im Juli des vergangenen Jahres konnte eine erste Runde der Sachverständigengespräche über ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik durchgeführt werden. Die Bundesregierung ist wegen der intensiven nachbarlichen Beziehungen am Abschluß eines umfassenden Sozialversicherungsabkommens interessiert, um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und Versicherten bei Aufenthalt im anderen Staat sicherzustellen. Ein weiterer Gesprächstermin ist für Mai diesen Jahres in Aussicht genommen. Da im Rahmen eines Abkommens über soziale Sicherheit u. a. die beiderseitigen Sozialversicherungssysteme koordiniert werden, wird die Verhandlungsdauer entscheidend durch den Fortgang der Umstrukturierungen im Bereich der sozialen Sicherheit in der Tschechischen Republik beeinflußt. Weiterhin ist von Bedeutung, ob und in welcher Weise die mit der Einbeziehung der Krankenversicherung verbundenen Fragen zufriedenstellend geregelt werden können. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere die Erstattung der Kosten für die medizinische Betreuung der sich im anderen Vertragsstaat vorübergehend aufhaltenden Versicherten eine Rolle. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 56): Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Abschluß eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens mit der Tschechischen Republik, und bis wann kann mit ersten konkreten Ergebnissen gerechnet werden, nachdem die Bundesregierung am 2. März 1994 mitgeteilt hat, daß ein Gesprächstermin vereinbart werden würde? Mit der Tschechischen Republik wurde im Juli letzten Jahres eine erste Sachverständigenrunde über den Abschluß eines Abkommens über soziale Sicherheit geführt. Dabei konnte grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden, daß ein solches Abkommen die Bereiche der Renten-, Unfall- und möglichst auch der Krankenversicherung erfassen soll. Die Sachverständigengespräche werden Ende Januar in Prag fortgesetzt. Ein weiterer Gesprächstermin ist für Mai dieses Jahres in Aussicht genommen. Die Bundesregierung ist wegen der engen nachbarschaftlichen Beziehungen zur Tschechischen Republik daran interessiert, möglichst bald zu einem Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens zu gelangen. Wegen der Komplexität der zu behandelnden Fragen wird mit einer Verhandlungsdauer von etwa zwei Jahren zu rechnen sein. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 678. Sitzung am 16. Dezember 1994 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1992 (Jahresrechnung 1992) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 10. Januar 1995 mitgeteilt, daß er zum Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen — CWÜAG) (Bundesratsdrucksache 649/94) (Neu) folgenden Beschluß gefaßt hat: Der Bundesrat hat in seiner 672. Sitzung am 8. Juli 1994 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 1994 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. (Siehe dazu Amtliche Mitteilung im Stenographischen Bericht der 242. Sitzung vom 7. September 1994, Seite 21537, Anlage 3 Nr. 8). Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/210 Nrn. 26 bis 28 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4947 Nr. 3.5 Drucksache 12/4833 Nr. 2.2 Ausschuß far wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 12/8537 Nr. 78
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Bundesminister Seehofer.


Rede von Horst Seehofer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuß, über dessen Ergebnisse wir heute reden, ist 1993 auf meinen Vorschlag hin gebildet worden. Die Einrichtung des Ausschusses war damals hochumstritten. Viele, auch die parlamentarische Opposition, haben mir damals unterstellt, die Einrichtung des Untersuchungsausschusses würde nur der Vertuschung und Zeitverzögerung dienen.
Ich habe damals die Bitte auf Einrichtung des Ausschusses damit begründet, daß der Ausschuß weitergehende Möglichkeiten der Beweiserhebung habe als die Regierung und daß eine Wahrheitsfindung über die letzten 10, 15 Jahre nur durch einen Untersuchungsausschuß mit weitergehenden rechtlichen Möglichkeiten, als sie der Administration zur Verfügung stehen, möglich ist. Ich glaube, nach der Vorlage des Berichts des Ausschusses kann heute niemand mehr an der Richtigkeit dieses Vorgehens zweifeln. Ich wiederhole auch hier: Die Bewertungen und Schlußfolgerungen des Untersuchungsausschusses werden von mir geteilt und akzeptiert.
Die Erkenntnisse des Berichts — alle Beiträge haben es gezeigt — sind nicht leicht zu ertragen. Trotzdem müssen wir uns ihnen stellen: für die Betroffenen, weil sie mehr Klarheit über die Vorgänge bekommen, die ihr Leben und ihre Lebensperspektive so entscheidend verändert haben, und weil sie auch sehen, daß die Gesellschaft und das deutsche Parlament an der Aufklärung interessiert sind und an ihrem Schicksal Anteil nehmen. Die Erkenntnisse sind aber auch für diejenigen wichtig, die heute und in Zukunft Verantwortung tragen. Wir mußten deshalb sorgfältig untersuchen, wie es zu den damaligen Fehleinschätzungen gekommen ist. Ich stimme allen zu, die sagen: Wir müssen für die Zukunft daraus noch mehr Konsequenzen ziehen, als ohnehin innerhalb der letzten zwölf Monate bereits geschehen.
Der Ausschuß hat nach intensiver und detaillierter Aufarbeitung des nationalen und auch internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes das Ergebnis formuliert, daß seit 1980 HIV-Infektionen durch PPSB und seit Anfang 1983 HIV-Infektionen durch Faktor-VIII-Produkte hätten verhindert werden können, wenn die möglichen Sicherheitsmaßnahmen als geboten erkannt und auch ergriffen worden wären. Der Bericht des Untersuchungsausschusses macht deutlich, daß alle Beteiligten in der Pflicht sind, den



Bundesminister Horst Seehofer
Betroffenen schnell und unkompliziert zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen.
Ich möchte keinen Fehler von Behörden bagatellisieren, aber gleichwohl an dieser Stelle noch einmal an das damalige wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld erinnern, in dem auch Behörden Entscheidungen fällen mußten. Damals, über weite Strecken der 80er Jahre, wurde Aids als Krankheit, die auch andere als Homosexuelle oder Drogensüchtige hätte betreffen können, nicht wahrgenommen. Konsequenterweise wurde jeder, der an Aids erkrankte, automatisch diesen Bevölkerungsgruppen zugeordnet. Sprüche wie „Aids bekommt man nicht, Aids holt man sich" habe ich noch gut im Ohr.
Die Gefahr, die von Aids für andere Bevölkerungsgruppen ausging, wurde von der Wissenschaft, aber auch von der Politik verharmlost. Man glaubte, damit die Betroffenen, z. B. die Empfänger von Blut und Blutprodukten, und ihre Familien vor Ausgrenzung schützen zu können. Ich erinnere, daß in der Aids-Enquetekommission des Deutschen Bundestages die Thematik der HIV-Infektion bei Blutern überhaupt nicht erst behandelt wurde. Dieses Verhalten verhinderte aber auch, daß Aids in der Bevölkerung als Krankheit akzeptiert wurde. An diese Umstände muß man erinnern dürfen, wenn man die Entscheidungen und das Verhalten in den 80er Jahren heute gerecht bewerten will — ich sage es noch einmal —, ohne irgendeinen Fehler bagatellisieren zu wollen.
Es steht fest, daß der Wissensstand — jedenfalls bei der pharmazeutischen Industrie und den HämophilieBehandlern — spätestens Mitte 1983 so war, daß sie das Behandlungskonzept für die Hämophilie-Patienten grundsätzlich hätten in Frage stellen müssen, um der Gefährdungssituation Rechnung zu tragen.
Der Untersuchungsausschuß hat unter Verwendung umfangreicher Unterlagen die Situation in den USA in den Jahren 1982 bis 1984 sorgfältig aufgearbeitet. Der vorliegende Bericht beschreibt sehr ausführlich die damaligen Diskussionen mit den eindringlichen Warnungen des Centers for Disease Control vor dem todbringenden Virus in dem sonst lebensrettenden Faktor VIII und die fürchterlichen Szenarien der Firma Cutter zur Gefährdung der Patienten durch verseuchte Gerinnungspräparate. Jedem in der Bundesrepublik Deutschland, der mit Blut und Blutprodukten unmittelbar zu tun hatte, mußte klar sein, daß diese Beschreibungen auch auf die deutsche Situation zutrafen, da ja 90 % der Faktor-VIII-Präparate aus den USA stammten.
Um so unverständlicher sind die Schwierigkeiten, die dem Bundesgesundheitsamt bei der Aufklärung der ersten deutschen Aidsfälle bei Blutern von den Behandlern gemacht wurden. Dadurch wurden notwendige Sicherheitsmaßnahmen für die Patienten verzögert und Infektionen möglich.
Je tiefer man in das Geschehen einsteigt, um so unverständlicher wird das Verhalten der Beteiligten. Immer drängender wird die Frage: War dies alles bei der gebotenen Sorgfalt tatsächlich unvermeidbar? — Hier gibt der Bericht des Untersuchungsausschusses eine klare Antwort. Er zeigt, daß vor allem das
Verhalten der pharmazeutischen Industrie und der Behandler neben dem zögerlichen Verhalten der Behörden zur Katastrophe geführt hat.
Meine Damen und Herren, das Schicksal der Betroffenen und ihrer Angehörigen geht mir tief zu Herzen. Ich habe mit vielen von ihnen sehr zu Herzen gehende Gespräche geführt. Es hat bei allen, die für die Versorgung und Therapie mit Blut und Blutprodukten Verantwortung getragen haben und tragen, Versäumnisse gegeben: bei der pharmazeutischen Industrie, bei behandelnden Ärzten und Krankenhäusern, bei Blutspendediensten und bei Wissenschaftlern. Auch den Bundesbehörden sind Fehleinschätzungen unterlaufen. Hier hätte rascher und energischer gehandelt werden müssen; dann wäre möglicherweise vielen — wenn auch nicht allen — Infizierten ihr schweres Schicksal erspart geblieben.
Meine Damen und Herren, verehrte Betroffene und Familien, für die Fehleinschätzungen der Bundesbehörden möchte ich die Betroffenen im Namen der Bundesregierung um Verzeihung bitten.

(Beifall im ganzen Hause)

Ihr Leid kann nicht wiedergutgemacht werden. Aber Sie dürfen sich darauf verlassen, daß ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen werde, daß den Betroffenen zumindest da geholfen wird, wo wir Hilfe leisten können: bei der Sorge um die Absicherung der eigenen Zukunft, bei der Sorge um den Unterhalt der nächsten Angehörigen. Schließlich müssen wir alles tun, damit sich eine derartige Katastrophe nicht wiederholen kann.
Der Untersuchungsausschuß hat klar herausgearbeitet, daß viele der Betroffenen einen Schmerzensgeldanspruch haben. Die Verantwortlichen dürfen sich deshalb nicht mit dem Hinweis auf den Rechtsweg aus der Verantwortung stehlen.

(Beifall im ganzen Hause)

Mein Einsatz zielt auch darauf, so schnell wie möglich eine Entschädigungslösung zu finden. Der Untersuchungsausschuß hat hierzu drei Alternativen aufgezeigt und dabei insbesondere das Modell einer freiwilligen Fondslösung favorisiert. Nach diesem Modell sollen Pharmaindustrie, Bund, Länder und Ärzte durch freiwillige Beiträge eine angemessene Ausgleichsleistung ermöglichen. Die ersten Gespräche sind geführt.
Meine Damen und Herren, ich möchte das hohe Maß an Konsens, an dem ich großes Interesse habe, auch in den nächsten Wochen nicht stören. Aber ich muß Ihnen leider sagen, daß sich die Gespräche äußerst schwierig gestalten. Ich muß hinzufügen, daß die Gespräche — jedenfalls die mit den alten Bundesländern, die ein ganz erhebliches Maß an Mitverantwortung tragen — mich betroffen gemacht haben. Mit Ausnahme von Sachsen, Bayern und MecklenburgVorpommern ist die Bereitschaft zum Konsens bis zur Stunde außerordentlich schwach ausgeprägt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Beauftragten der Länder mit Wissen ihrer eigenen Ministerpräsidenten gestern bei mir im Hause so eingelassen haben, wie sie es getan haben. Wenn ein Land wie



Bundesminister Horst Seehofer
Mecklenburg-Vorpommern einer Beteiligung an einer großen Entschädigungslösung aufgeschlossener gegenübersteht als der Großteil der alten Bundesländer, obwohl die alten Bundesländer in den 80er Jahren hier Verantwortung hatten und MecklenburgVorpommern nicht, ist dies eigentlich ein Vorgang, der mehr als betroffen macht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Ich bitte alle — Herr Kollege Beck, das gilt auch für Sie —, auf ihre politischen Freunde in den Ländern einzuwirken, damit die Worte der Betroffenheit und der Hilfsbereitschaft, die hier geäußert wurden, nicht blanke Rhetorik bleiben, sondern innerhalb der eigenen politischen Gruppierungen zu Konsequenzen führen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte noch ein Wort zum Zeithorizont und zum Zeitablauf sagen. Meine Damen und Herren, es wird mit mir nicht möglich sein, die Gespräche in die Länge zu ziehen und bis zum Herbst oder gar bis Ende des Jahres zu diskutieren.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich möchte auch nicht die Zeit in Anspruch nehmen, die uns der Untersuchungsausschuß für die Findung einer Fondslösung zur Verfügung stellt: ein halbes Jahr. Ich sage zu, daß wir Ende März in den zuständigen Gremien die endgültigen Lösungen, die Entscheidungen vortragen werden.

(Beifall im ganzen Hause)

Innerhalb des ersten Vierteljahres muß hier Klarheit herrschen. Sonst ist der Verdacht begründet, man möchte mit Zeitablauf ein Problem lösen.
Für die unmittelbar Betroffenen habe ich im letzten Jahr mit Ihrer Unterstützung den Fonds „Humanitäre Soforthilfe" eingerichtet, der eine erste wichtige Hilfe ist, bis eine Entschädigungslösung gefunden ist. An diesem Fonds beteiligen sich schon jetzt Länder und Industrie. Auch hier möchte ich sagen: nicht alle Länder. Ich fordere Länder, Industrie, Versicherer und Ärzte auf, ihren Beitrag zu einer umfangreichen Entschädigung zu leisten. Ich werde mich auch, Herr Schmidbauer, vorher für eine Öffnung des Fonds einsetzen. Auch hier sind die Gespräche mit dem Bundesfinanzminister aufgenommen, wie es der Untersuchungsausschuß wünscht. Im übrigen gilt: Der Bund verzichtet auf die Einrede der Verjährung gegenüber Klagewilligen bis zum 31. Dezember 1995, um die Betroffenen nicht unter Prozeßdruck zu setzen.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, ich kann heute — ungeachtet des soeben skizzierten Zeithorizonts und meines Engagements — nicht fest versprechen, daß wir zu einer Lösung kommen, die alle Erwartungen erfüllt. Weil wir heute noch nicht wissen, ob wir mit allen vom Untersuchungsausschuß angesprochenen Gruppen zufriedenstellende Lösungen erreichen, können wir derzeit auch keine Empfehlungen für laufende oder
beabsichtigte Prozesse geben. Denn käme es nicht zu einer Lösung, würde uns mit Recht der Vorwurf gemacht, man hätte mit Hinweis auf mögliche Lösungen Menschen von einer Prozeßführung abgehalten. Dies ist ein Schwebezustand, der vorübergehend unvermeidlich ist; das hat nichts mit einer Doppelstrategie des Bundesgesundheitsministers zu tun.
Herr Präsident, ich bitte darum, daß ich wegen der Wichtigkeit und Ernsthaftigkeit des Themas trotz der fortgeschrittenen Zeit auf den Aspekt der Arzneimittelsicherheit und des Arzneimittelhaftungsrechts hinweisen darf. Ich möchte einige persönliche Auffassungen wiedergeben. Ich glaube, daß wir gut beraten sind, schon zu einem frühen Zeitpunkt keine doppelzüngigen Einlassungen zuzulassen.
Bei der Arzneimittelsicherheit haben wir in dem vergangenen Jahr schon viel erreicht. Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen für die 5. AMG-Novelle und erinnere an den Maßnahmenkatalog, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Frühjahr letzten Jahres bereits erstellt hat.
Ich nenne ferner beispielhaft: die Einführung der staatlichen Chargenprüfung für Blutzubereitungen durch Verordnung; die Anordnung der Quarantänelagerung für nicht inaktivierte, aber lagerfähige Blutzubereitungen; die Überprüfung des Therapiestandards und der Indikationsstellung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten durch die Bundesärztekammer, die zu einem massiven Rückgang des Blutverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland geführt hat.
Ein Schwerpunkt der weiteren Maßnahmen wird die Sicherstellung der Eigenversorgung mit Blutprodukten sein. Bei Frischblut haben wir die Eigenversorgung erreicht, im Bereich der Blutplasmaprodukte aber noch nicht. Deshalb habe ich ein Modellprogramm zum Aufbau von Plasmapheresestationen aufgelegt. Damit wird nun endlich die Lösung eines Problems vorangetrieben, das bereits seit 20 Jahren — Herr Schmidbauer, Sie haben recht — diskutiert wird. Jetzt sind alle Beteiligten — auch die Länder und die Blutspendedienste, die eigentlich dafür zuständig sind — aufgerufen, möglichst bald eine ausreichende Zahl von Einrichtungen in der Plasmapherese aufzubauen.
Die vielfältigen Maßnahmen zur Selbstversorgung werden in einem nationalen Programm zusammengefaßt. Ich bleibe bei dem politischen Ziel, daß wir bis spätestens Ende dieses Jahrhunderts die vollständige Eigenversorgung in der Bundesrepublik Deutschland erreichen sollten.
Wir müssen auch aus den Entscheidungsabläufen in den 70er und 80er Jahren lernen. Wir brauchen mutige Entscheidungen der zuständigen Mitarbeiter. Dafür brauchen wir sachgerechte Entscheidungsstrukturen in den Behörden.
Die Auflösung des Bundesgesundheitsamtes und die Einrichtung selbständiger Bundesinstitute waren der erste notwendige Schritt. Dabei können wir aber nicht stehenbleiben. Meine Damen und Herren, ich bitte auch Sie, mich zu unterstützen. Wir müssen kürzere Entscheidungswege und ein strafferes Ver-



Bundesminister Horst Seehofer
waltungsverfahren in den jetzt neu eingerichteten Bundesinstituten durchsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Deshalb werden wir auch dabeibleiben, die Binnenstruktur der Bundesinstitute ständig zu überprüfen und zu ändern.
Weiterhin ist nicht hinnehmbar, wenn notwendige Sicherheitsentscheidungen durch Mißbrauch von Rechtsbehelfen hinausgezögert werden — ein großes Problem bei der Arzneimittelsicherheit.
Diese Maßnahmen beseitigen aber nicht das Dilemma der Arzneimittelzulassung, daß nämlich die Abwägung zwischen Nutzen und Risiko auch in Konflikt mit den Erwartungen und Hoffnungen von Patienten geraten kann. Dennoch bin ich der Meinung, daß vor solchen Patienteninteressen wie auch vor den Interessen der Wirtschaft und der Wirtschaftlichkeit die Arzneimittelsicherheit Vorrang haben muß.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen wichtigen Punkt an dieser Stelle anmerken: Vieles, was in den 80er Jahren geschehen ist, ist auch darauf zurückzuführen, daß aus der Novellierung des Arzneimittelrechts Mitte der 70er Jahre — nach der Contergan-Katastrophe — keine oder nur unzureichende Konsequenzen gezogen wurden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das lag daran, daß zwischen der Katastrophe und der rechtlichen Konsequenz daraus eine zu lange Zeit lag.
Meine Damen und Herren, wir laufen auch im Moment Gefahr, Fehler zu machen. Deshalb steht jeder einzelne, auch hier im Parlament, in der Pflicht, immer wieder zu überprüfen, ob die eigenen Positionen, die oft mit Betroffenheit geäußert werden, diesen genannten Grundsätzen der Verantwortung gerecht werden. Es genügt nicht, meine Damen und Herren — und ich sage dies aus gutem Grunde —, sich zwar rhetorisch zu bekennen, aber politisch die Betroffenen mit ihrem Schicksal alleine zu lassen.

(Beifall im ganzen Hause)

Das gilt auch für Änderungen des Arzneimittelrechts bis hin zum Haftungsrecht. Meine Damen und Herren, hier sind die entscheidenden Fehler vor über 20 Jahren gemacht worden, weil durch entsprechenden Zeitablauf die Betroffenheit nicht mehr in dem Maße — zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung —vorhanden war. Deshalb bleibe ich dabei: Wir müssen auch die Konsequenzen aus dem Arzneimittelhaftungsrecht ziehen. Es ist eine unwürdige Situation, die heute gegeben ist, daß zwar ein Haftungsrecht besteht, aber viele Geschädigte über dieses Haftungsrecht keine Befriedigung und keine Genugtuung erreichen können, meine Damen und Herren, weil sie vorher versterben. Deshalb müssen wir aus dieser HIV-Katastrophe bei Blut und Blutprodukten Konsequenzen ziehen. Die 5. AMG-Novelle, die bereits verabschiedet worden ist, ist dafür noch nicht ausreichend.
Ich habe bereits angekündigt, daß wir beim Arzneimittelhaftungsrecht handeln müssen. Innerhalb der Bundesregierung haben wir eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die derzeit dabei ist, die offenen Fragen zu klären. Ich will sie, weil mir das so wichtig ist, hier noch einmal stichpunktartig nennen: Es geht zum ersten um die Erleichterung des Beweises im Bereich der Produkthaftung. Der strenge, oft unerfüllbare Nachweis der Kausalität durch den Geschädigten darf nicht bestehenbleiben. Zum zweiten geht es um die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zur Entschädigung in solchen Fällen, in denen die Ursache des Schadens bei Gabe mehrerer Produkte nicht nachgewiesen werden kann.
Und schließlich, meine Damen und Herren, müssen wir an die Verankerung des Schmerzensgeldanspruches im Rahmen der Arzneimittelgefährdungshaftung ernsthaft herangehen. Ich weiß, wie schwierig das ist und welche Folgewirkungen das für die anderen Rechtsbereiche hat. Aber dieser Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen ernsthaft bereit sein, diese Dinge zu prüfen und, wenn immer möglich, ins Arzneimittelrecht zu implantieren.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Na, das werden wir einmal sehen!)

— Ich sage das aus gutem Grunde so vorsichtig. Denn dies wird ungeheuer schwierig, und wer den Rednern heute zugehört hat, weiß, warum es ungeheuer schwierig wird.
Ich erwarte, daß die interministerielle Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen die offenen Fragen geklärt haben wird. Wir werden, sobald die Ergebnisse vorliegen, Vorschläge zur Änderung des Arzneimittelhaftungsrechtes machen.
Meine Damen und Herren, zum Schluß möchte ich dem Untersuchungsausschuß und seinen Mitarbeitern, die an der Aufarbeitung dieses schwierigen und sensiblen Themas mitgearbeitet haben, herzlich danken, insbesondere, ohne deshalb irgend jemanden hintanzustellen, dem Vorsitzenden Gerhard Scheu. Gerade bei diesen Fragen kam es entscheidend auf einen kreativen und innovativen Vorsitzenden an.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ruth Fuchs [PDS])

Ich weiß, daß das Engagement bei vielen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses oft bis zur Grenze des physisch und psychisch Leistbaren ging. Ich denke, man kann ohne Übertreibung sagen: Sie haben in einer Ausnahmesituation eine hervorragende Arbeit geleistet. Für die Betroffenen war es sicher eine Genugtuung, daß in diesem Untersuchungsausschuß die Suche nach der Wahrheit vor der parteipolitischen Profilierung stand. Ich bedanke mich dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ruth Fuchs [PDS])





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Dann schließe ich die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P., Drucksache 13/229. Wer stimmt für diesen Antrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.
    Damit ist die zweite Beschlußempfehlung und der Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Gesundheit überwiesen. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage außerdem dem Rechtsausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Sind Sie auch damit einverstanden? — Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
    Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der SPD, Drucksache 13/244, zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Gesundheit und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Sind Sie auch damit einverstanden? — Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 11 und Zusatzpunkt 9 auf:
    11. Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema Mehr Zukunft für die Erde — Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz -
    - Drucksache 12/8600 -
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

    Finanzausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
    Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    und Entwicklung
    ZP9 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.
    Klimaschutz — Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des
    nationalen CO2-Minderungsprogramms — Drucksache 13/232 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr
    Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    und Entwicklung
    Haushaltsausschuß
    Zum Schlußbericht der Enquete-Kommission liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache zwei Stunden vorgesehen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Dr. Lippold, CDU/CSU.