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    Plenarprotokoll 13/13 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 773 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der PDS: Krieg in Tschetschenien (Drucksache 13/172) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lage in Tschetschenien (Drucksache 13/228) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beendigung des Krieges in Tschetschenien (Drucksache 13/239) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Lage in Tschetschenien (Drucksache 13/263) Andrea Lederer PDS (Erklärung nach § 31 GO) 773B Ulrich Irmer F D P. 773 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Zweite Beschlußempfehlung und Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode (Drucksache 13/229) Gerhard Scheu CDU/CSU 774 B Anni Brandt-Elsweier SPD 777 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 778 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. 780B Dr. Ruth Fuchs PDS 781 D Wolfgang Friedrich Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 782 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 784 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG 787 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema: Mehr Zukunft für die Erde — Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksache 12/8600) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz — Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms (Drucksache 13/232) Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 791 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 793 B Monika Ganseforth SPD 794 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 797 B Birgit Homburger F.D.P. 799 D II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Rolf Köhne PDS 803 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 804 D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 805 D, 806 B Horst Kubatschka SPD 806 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 807 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU 809 C Dr. Winfried Wolf PDS 810 C, 816 B Dr. Ursula Eid-Simon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 811 A Brigitte Adler SPD 812 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 813 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD 813 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 815 B Horst Kubatschka SPD 817 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 818 D Nächste Sitzung 820 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Anzahl der 1994 in Deutschland tätigen Saisonarbeitskräfte; Gewinnung deutscher Arbeitsloser für derartige Tätigkeiten MdlAnfr 53, 54 — Drs 13/213 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 821* C Anlage 3 Stand der Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik MdlAnfr 55 — Drs 13/213 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 822* A Anlage 4 Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik MdlAnfr 56 — Drs 13/213 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 822* B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 822* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 773 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 20. 01. 95 Barthel, Klaus SPD 20. 01. 95 Beucher, Friedhelm SPD 20. 01. 95 Julius Borchert, Jochen CDU/CSU 20. 01. 95 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 20. 01. 95 Braune, Tilo SPD 20. 01. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 20. 01. 95 Großmann, Achim SPD 20. 01. 95 Haack (Extertal), SPD 20. 01. 95 Karl-Hermann Häfner, Gerald BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Hartenbach, Alfred SPD 20. 01. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 01. 95 Dr. Hendricks, Barbara SPD 20. 01. 95 Heym, Stefan PDS 20. 01. 95 Hilsberg, Stephan SPD 20. 01. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 20. 01. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 20. 01. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 20. 01. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 20. 01. 95 Angelika 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 20. 01. 95 Lehn, Waltraud SPD 20. 01. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 20. 01. 95 Dr. Maleuda, Günther PDS 20. 01. 95 Johannes Matthäus-Maier, Ingrid SPD 20. 01. 95 Odendahl, Doris SPD 20. 01. 95 Ostertag, Adolf SPD 20. 01. 95 Dr. Pfaff, Martin SPD 20. 01. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 20. 01. 95 Schindler, Norbert CDU/CSU 20. 01. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Schmidt-Zadel, Regina SPD 20. 01. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 20. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 20. 01. 95 Seibel, Wilfried CDU/CSU 20. 01. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 20. 01. 95 Vergin, Siegfried SPD 20. 01. 95 Wallow, Hans SPD 20. 01. 95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20. 01. 95 Gert Welt, Jochen SPD 20. 01. 95 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 13/213 Fragen 53 und 54): Wie viele Saisonarbeitskräfte in welchen Bereichen waren 1994 in Deutschland tätig? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie angesichts der Arbeitslosigkeit für diese Tätigkeit im Lande lebende Arbeitslose gewonnen werden können? Über die Zahl der als Saisonarbeitskräfte in Deutschland Beschäftigten liegen keine Angaben vor. Bei der Erfassung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden Saisonarbeitnehmer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Merkmal „saisonabhängige Beschäftigung" in der Statistik ließe sich auch nicht hinreichend scharf von anderen befristeten Beschäftigungsverhältnissen trennen. Wenig aussagefähig für die Beantwortung Ihrer Frage wären auch Gesamtzahlen über die Beschäftigten in Wirtschaftszweigen mit typischen jahreszeitlichen Aktivitätsschwankungen. In der Regel handelt es sich auch hier - wie etwa im Falle der Landwirtschaft oder des Hotel- und Gaststättengewerbes - um Bereiche, in denen es neben saisonabhängiger Beschäftigung auch kontinuierlich Arbeitende gibt. Schließlich sind Beschäftigungen versicherungsfrei, wenn sie nach ihrer Eigenart auf längstens zwei Monate begrenzt sind, was für eine Vielzahl von Saisonbeschäftigungen typisch ist. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit der gesetzlich notwendigen Arbeitsmarktprüfung vor Zulassung osteuropäischer Saisonarbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 Arbeitserlaubnisverordnung den Arbeitsämtern mit Erlaß vom 17. Mai 1993 eine Reihe von Hinweisen und Anregeungen zur stärkeren Gewinnung inländischer Arbeitsuchender, - auch durch berufsübergreifende und überregionale Bewerbergewinnung - gegeben. Nach Erfahrungsberichten der Arbeitsämter haben die entsprechenden Aktivitäten zu einer erweiterten Inanspruchnahme der Arbeitsvermittlung und auch - mit Einschränkungen für den Bereich der Landwirtschaft - zu beachtenswerten Vermittlungserfolgen inländischer Arbeitsuchender geführt. Um die Vermittlung in niedriger entlohnte Beschäftigungen einschließlich der saisonalen Beschäftigungen weiter zu verstärken, beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Arbeitslosenhilfe gezielt und zeitlich befristet in pauschalierter Form für die Zeit der Beschäftigung weiter gewährt werden kann. 822* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1995 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 55): Wie weit sind die Verhandlungen um ein Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik, und worin liegen die Schwierigkeiten für ein solches Abkommen? Die mit der ehemaligen Tschechoslowakei im Jahre 1991 begonnenen Gespräche im Bereich der sozialen Sicherheit konnten zunächst wegen des Trennungsprozesses der ehemaligen Tschechoslowakei weder mit dieser noch mit der Tschechischen Republik weitergeführt werden. Erst im Juli des vergangenen Jahres konnte eine erste Runde der Sachverständigengespräche über ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik durchgeführt werden. Die Bundesregierung ist wegen der intensiven nachbarlichen Beziehungen am Abschluß eines umfassenden Sozialversicherungsabkommens interessiert, um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und Versicherten bei Aufenthalt im anderen Staat sicherzustellen. Ein weiterer Gesprächstermin ist für Mai diesen Jahres in Aussicht genommen. Da im Rahmen eines Abkommens über soziale Sicherheit u. a. die beiderseitigen Sozialversicherungssysteme koordiniert werden, wird die Verhandlungsdauer entscheidend durch den Fortgang der Umstrukturierungen im Bereich der sozialen Sicherheit in der Tschechischen Republik beeinflußt. Weiterhin ist von Bedeutung, ob und in welcher Weise die mit der Einbeziehung der Krankenversicherung verbundenen Fragen zufriedenstellend geregelt werden können. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere die Erstattung der Kosten für die medizinische Betreuung der sich im anderen Vertragsstaat vorübergehend aufhaltenden Versicherten eine Rolle. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 56): Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Abschluß eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens mit der Tschechischen Republik, und bis wann kann mit ersten konkreten Ergebnissen gerechnet werden, nachdem die Bundesregierung am 2. März 1994 mitgeteilt hat, daß ein Gesprächstermin vereinbart werden würde? Mit der Tschechischen Republik wurde im Juli letzten Jahres eine erste Sachverständigenrunde über den Abschluß eines Abkommens über soziale Sicherheit geführt. Dabei konnte grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden, daß ein solches Abkommen die Bereiche der Renten-, Unfall- und möglichst auch der Krankenversicherung erfassen soll. Die Sachverständigengespräche werden Ende Januar in Prag fortgesetzt. Ein weiterer Gesprächstermin ist für Mai dieses Jahres in Aussicht genommen. Die Bundesregierung ist wegen der engen nachbarschaftlichen Beziehungen zur Tschechischen Republik daran interessiert, möglichst bald zu einem Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens zu gelangen. Wegen der Komplexität der zu behandelnden Fragen wird mit einer Verhandlungsdauer von etwa zwei Jahren zu rechnen sein. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 678. Sitzung am 16. Dezember 1994 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1992 (Jahresrechnung 1992) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 10. Januar 1995 mitgeteilt, daß er zum Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen — CWÜAG) (Bundesratsdrucksache 649/94) (Neu) folgenden Beschluß gefaßt hat: Der Bundesrat hat in seiner 672. Sitzung am 8. Juli 1994 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 1994 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. (Siehe dazu Amtliche Mitteilung im Stenographischen Bericht der 242. Sitzung vom 7. September 1994, Seite 21537, Anlage 3 Nr. 8). Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/210 Nrn. 26 bis 28 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4947 Nr. 3.5 Drucksache 12/4833 Nr. 2.2 Ausschuß far wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 12/8537 Nr. 78
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    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Aids-Pharma-Skandal ist einer der dramatischsten medizinischen und vor allem pharmazeutischen Katastrophen unseres Jahrhunderts — die größte Arzneimittelkatastrophe seit Contergan. Er ist ein Lehrbeispiel für Verantwortungslosigkeit bei den Unternehmen und Komplizenschaft der Behörden. Der wirklich verdienstvolle Bericht stellt hierzu fest: Ein „schuldhaftes Verhalten" aller Beteiligten war ursächlich für einen Großteil der HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte.
    Spätestens seit Anfang 1983 war die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens vermeidbar. Spätestens seit 1984 wurde in hepatitissicheren Präparaten auch der HI-Virus abgetötet. Bereits 1976 gab es erste virussichere PPSB-Präparate.
    Aus pharmapolitischen Überlegungen ließen die zuständigen Behörden wider besseres Wissen die Firmen dennoch weiter mit dem Leben von Blutern und Transfusionsempfängern Russisches Roulett spielen. Wen auch immer die Kugel traf — die Industrie war der Gewinner.
    Dieser Pharmaskandal wirft eine ganze Reihe von Fragen auf — nach rechtlicher und politischer Verantwortung, nach juristischen und ethischen Grundlagen unseres Gesundheitswesens, nach dem Geschäft mit dem Blut. Der Untersuchungsbericht benennt an vielen Punkten Fahrlässigkeit und krasses Fehlverhalten der Behörden. Die Konsequenzen hieraus werden wir in den Ausschüssen zu diskutieren haben.
    Im Vordergrund jeder politischen Diskussion muß aber heute eindeutig die Entschädigung der Opfer stehen. Über Jahre hinweg hat man die Verantwortung wie auf einem Verschiebebahnhof hin- und hergeschoben und die Opfer auf den Rechtsweg



    Volker Beck (Köln)

    verwiesen. Die Betroffenen blieben hierbei auf der Strecke, ihre Ansprüche kamen dabei unter die Räder. Deshalb wollen wir Sie mit allem Nachdruck zur Eile drängen; denn für die Entschädigung der Opfer haben wir keine Zeit mehr. Hier müssen Sie heute handeln, Herr Minister Seehofer.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

    Mehr als 600 der HIV-infizierten Hämophilen in Deutschland sind bereits gestorben, allein im vergangenen Jahr mehr als 80 Betroffene. Jede Woche sterben Hämophile an den Folgen der HIV-Infektion. Für sie kommt eine Entschädigungsregelung ohnehin schon zu spät. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen daher, daß der Bundesgesundheitsminister die Verantwortung der Bundesregierung bejaht. Zumindest haben Sie dies gegenüber „Report Baden-Baden" angekündigt. Wie man hört, haben Sie inzwischen aber schon kalte Füße bekommen. Für politische Kapriolen und Gezerre ist dieses Thema aber wirklich zu ernst.
    Die Interessensgemeinschaft Hämophiler und die Deutsche Hämophiliegesellschaft haben uns diese Woche ermahnt, heute Klarheit zu schaffen: Wann können die HIV-infizierten Bluter — ich ergänze: wann können die durch Bluttransfusionen infizierten Menschen — endlich mit einer Entschädigung rechnen? Ich glaube, die Betroffenen haben Anspruch auf eine eindeutige Aussage von Ihnen, Herr Minister, hier und heute.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir appellieren an Sie, Herr Seehofer: Schaffen Sie unverzüglich alle juristischen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, damit der Bund in finanzielle Vorleistung zur Abdeckung des vollen Ausgleichs aller Ansprüche der Betroffenen treten kann. Hierbei müssen auch die mittelbar durch Blut und Blutprodukte Infizierten, also die HIV-infizierten Kinder, Lebenspartner und Sexualpartner der Pharmaopfer, in die Entschädigung mit einbezogen werden.

    (Beifall des Abg. Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    In diesem Sinne wird meine Kollegin Monika Knoche für unsere Fraktion auch in den Ausschußberatungen auf eine schnelle Lösung dieser Frage dringen.
    Wie sehr es brennt, möchte ich Ihnen an einem Beispiel erläutern. Erst gestern rief mich die Betreuerin eines jungen Mannes aus Baden-Württemberg an. Dieser wurde 1984 bei einer Bluttransfusion infiziert. Inzwischen ist bei ihm das Vollbild Aids ausgebrochen. Er ist Vater eines zweijährigen Kindes. Sein Antrag auf materielle Soforthilfe wurde abgelehnt, da er eine Antragsfrist versäumt hatte. Die Familie muß jetzt demnächst von Sozialhilfe leben. Das kann doch nicht angehen! Mit bürokratischen Antragsfristen und juristischen Spitzfindigkeiten muß hier endlich Schluß sein.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lassen Sie uns die unverzügliche Ermöglichung der Vorleistungen trennen von den politischen Streitereien über die Frage, wie und von welcher Seite die Entschädigungsleistungen hinterher gezahlt werden müssen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Versicherungswirtschaft und Pharmaindustrie hierbei nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Versicherer und Pharmaindustrie unter Druck zu setzen, damit sie ihren Verpflichtungen endlich nachkommen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    1976 hatte der Gesetzgeber, u. a. als Reaktion auf die Contergankatastrophe, das Arzneimittelgesetz geändert und die Gefährdungshaftung eingeführt. Um das Risiko bei eventuellen Großschadensereignissen für einzelne Unternehmen zu begrenzen, bildeten etwa 120 Versicherer der Pharmafirmen den sogenannten Pharmapool. Jetzt, bei seiner ersten Bewährungsprobe, versuchen Versicherer und Pharmafirmen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Inzwischen wurden Rückstellungen von fast 1 Milliarde DM gebildet, ein Drittel durch Steuerersparnisse und Zinseinnahmen. Man sitzt auf diesem Geld, und die Betroffenen bekommen allenfalls ein Almosen. Statt daß die im Einzelfall vorgesehenen Zahlungen von bis zu 500 000 DM pro Geschädigten geleistet würden, wurden die Opfer der Pharma-Aids-Katastrophe Ende der 80er Jahre mit gerade einmal 65 000 DM abgespeist.
    Wenn angesichts dieser Summen und der Gefährdungshaftung im Arzneimittelgesetz die Opfer immer noch weitgehend leer ausgehen, stellt sich doch die Frage, wozu man solche Pools hat, wenn sie im Ernstfall nicht zur Verfügung stehen. Bei allem Fehlverhalten staatlicher Behörden, insbesondere des Bundesgesundheitsamtes, bleibt doch festzuhalten: Die Pharmafirmen haben sich im Zweifelsfall für den Profit, gegen Verantwortung und gegen die Sicherheit der Patienten entschieden. Sie müssen daher auch die überwiegende Last der Entschädigungen tragen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Die rechtlichen Auseinandersetzungen darf man dabei aber nicht länger den Betroffenen aufladen. Dies zu erreichen ist durch die Abtretung der Ansprüche in Verbindung mit der Vorleistung des vollen Ausgleichs auch leicht möglich.
    Die Pharmaindustrie scheut sich bislang vor einer Schuldanerkenntnis, weil die internationalen Unternehmen fürchten müssen, daß dies in den USA bei ihren Tochter- oder Muttergesellschaften zu ungleich höheren Regreßforderungen führen würde. Wie am Anfang des Skandals gibt es eine pharmapolitische Komplizenschaft zwischen Industrie und Gesundheitsbehörden.
    Meine Damen und Herren, die sozialstaatliche Verantwortung gegenüber den Opfern des AidsPharma-Skandals scheint in diesem Fall von allen Seiten des Hauses bejaht zu werden. Die Deutsche Aids-Stiftung „Positiv leben" und die Aids-Hilfen haben mit Recht eine sozialstaatliche Fürsorge für alle Aidsopfer angemahnt. Es darf nie wieder das böse



    Volker Beck (Köln)

    Wort von den unschuldigen und den schuldigen Opfern die Runde machen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

    Unsere Solidarität und Fürsorge muß allen Opfern von Aids gleichermaßen gelten. Wir brauchen eine finanzielle Unterstützung aller Betroffenen in materiellen Notlagen. Aids ist oftmals auch in Deutschland ein Synonym für Armut. Unsere sozialen Sicherungssysteme sind nicht auf so junge Kranke eingerichtet, und die Pflegeversicherung berücksichtigt die Besonderheiten dieser Krankheit nicht. Durch eine Nachbesserung der Pflegeversicherung muß das Pflegerisiko bei Aids endlich voll abgedeckt werden. Wir müssen die Aids-Stiftung besser ausstatten, um das Armutsrisiko Aids bis zur Einführung einer sozialen Grundsicherung, wie wir sie fordern, abzuwenden.
    Versäumnisse bei der Aufklärung und auch die inhumane Drogenpolitik der Bundesregierung sind die Ursachen von Infektionen bis zum heutigen Tage. Wir dürfen auch in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, durch Aufklärung neue Infektionen zu vermeiden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die finanzielle Absicherung der Arbeit der Deutschen Aids-Hilfe. Wer im Aids-Etat streicht, wie diese Bundesregierung, lädt neue Schuld auf seine Schultern.
    Vielen Dank, meine Damen und Herren.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster der Kollege Dr. Dieter Thomae.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Thomae


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vor uns liegende Abschlußbericht widerlegt in eindrucksvoller Weise die gängige Kritik an der Effektivität der Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. In weniger als einem Jahr intensiver Aufklärungsbemühungen durch die Beiziehung umfangreichen Aktenmaterials und die Anhörung einer Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen wird dem Deutschen Bundestag nunmehr ein umfassender Bericht vorgelegt. Dessen Ergebnis ist erschütternd.
    Eine große Zahl von HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte in der ersten Hälfte der 80er Jahre hätte sicherlich vermieden werden können. Den Infizierten gilt daher unser aufrichtiges Mitgefühl.
    Gestatten Sie, daß ich dem Vorsitzenden und allen Mitgliedern dieses Untersuchungsausschusses sowie den Mitarbeitern danke, auch und besonders unseren Kollegen Dr. Menzel und Professor Schnittler. Der Bericht belegt, meine Damen und Herren, daß sich der Ausschuß sehr bemüht hat, nicht das Geschehen der Vergangenheit am heutigen Wissen zu messen — dies ein häufiger Vorwurf. Die „Chronologie der wichtigsten Ereignisse" und die „Chronologie der öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Publikationen zu AIDS von 1980 bis 1985" waren und sind dabei sehr hilfreich.
    Anfang der 70er Jahre begann die Therapie der Patienten mit Faktor-VIII-Hochkonzentraten, eine
    Behandlung, die den Patienten als Hochdosierungs-
    und vorbeugende Therapie eine bis dahin nicht gekannte Hilfe brachte, die allerdings mit einem hohen Hepatitisrisiko behaftet war. Die Bemühungen der Arzneimittelhersteller, dieses hohe Risiko zu senken, führten 1978 im Rahmen einer klinischen Studie zur erstmaligen Anwendung des hitzesterilisierten Produkts der Firma Behring. Dieses Präparat wurde 1981 durch das BGA — mit der Auflage, wegen befürchteter Nebenwirkungen nach zwei Jahren einen klinischen Erfahrungsbericht vorzulegen — als hepatitissicher zugelassen.
    Meine Damen und Herren, jetzt kommt Aids hinzu: Im Dezember 1982 erfolgte im „Bundesgesundheitsblatt" die erste Information durch das BGA über den aktuellen Sachstand im Hinblick auf den unbekannten Krankheitserreger als Ursache des tödlich verlaufenden Immundefektes. Es wird ausgeführt, daß als wahrscheinliche Ursache ein unbekanntes infektiöses Agens in Betracht kommt, das ähnlich wie der Hepatitis-B-Virus übertragen wird, und daß die Empfänger von Faktor-VIII-Konzentraten zu den Risikogruppen gehören.
    Vergeblich sucht man in der Chronologie die nun zu erwartende Mitteilung, daß von diesem Zeitpunkt an die Hersteller durch deutliche Warnsignale auf den Faktor-VIII-Präparaten auf das neue Risiko hinweisen. Vergeblich sucht man im Jahre 1983 eine entsprechende Auflage durch das BGA. Vergeblich sucht man, meine Damen und Herren, Reaktionen der Länder, die für die Nachmarktkontrolle verantwortlich sind. Für die Pflicht auf eine Gefahr hinzuweisen, ist aber nicht das sichere Wissen erforderlich; sie besteht auch bei einem wissenschaftlich begründeten Verdacht.
    Gewiß ist in diesem Zusammenhang schnell der Vorwurf der unverantwortlichen Hysterie zu hören. Auch wenn man den Konflikt des Arztes anerkennt, daß die Therapie durch eine eventuelle Verängstigung des Patienten gefährdet wird, muß der eigenverantwortlichen Entscheidung des Patienten immer Vorrang eingeräumt werden.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Dies gilt in besonderer Art und Weise bei den Hämophilen; es muß aber auch für die zukünftige Situation gelten.
    An der Vielzahl der vom Untersuchungsausschuß festgestellten Defizite hat ein weiteres besonders erschreckt. So hat die Auswertung der Akten der Zeugenvernehmungen ergeben, daß weder durch das BGA noch durch das BMG jemals ermittelt worden ist, wie häufig, bei welchem Personenkreis und in welchen Gebieten PPSB im nichthämophilen Bereich zur Anwendung gekommen ist. PPSB-Präparate werden in der Herz- und Unfallchirurgie sowie in anderen Bereichen eingesetzt. Der Ausschuß kann hier nur mit Schätzungen arbeiten und stellt fest, daß allein im Jahre 1983 5 000- bis 10 000mal PPSB-Präparate an Personen außerhalb der Hämophilie verabreicht wurden.
    Vor diesem Hintergrund erschüttert die Aussage einer mit der Aidsproblematik engagiert befaßten



    Dr. Dieter Thomae
    Virologin im BGA, daß sie nach der Meldung des ersten PPSB-Falles über die Dimension dieses Problemes sehr aufgeregt gewesen sei; denn es war nicht bekannt, daß solche Präparate auch an Nichtbluter abgegeben wurden. Auch andere Verantwortliche des öffentlichen Gesundheitswesens gaben bei den Zeugenvernehmungen an, daß sie über die Anwendungsbereiche von Blut und Blutpräparaten außerhalb der Hämophiliebehandlung nicht informiert waren. Dies bleibt für mich nicht nachvollziehbar; das sage ich sehr deutlich.
    Im Zusammenhang mit diesen Fallgruppen kommt der Untersuchungsausschuß zu dem beunruhigenden Ergebnis, daß das BGA ab Jahreswende 1982/83 nicht mit entsprechenden Schutzmaßnahmen reagierte. Nicht zuletzt sei das BGA seitens der Pharmaindustrie auf die Gefahren hingewiesen worden; erschwerend komme hinzu, daß für PPSB bereits seit 1976 ein inaktiviertes Produkt zur Verfügung steht. Das Nichtergreifen von Schutzmaßnahmen in diesem Bereich verstoße somit in hohem Maße gegen die erforderliche Sorgfalt.
    Ein weiteres Kapitel ist die haftungsrechtliche Sicherung der Betroffenen. Die Pharmaversicherung hat Ende der 80er Jahre Schadenersatzleistungen erbracht und den Geschädigten materielle Aufwendungen ersetzt. Aber die Abfindungssummen bewegten sich im Durchschnitt bei 65 000 DM. Daß die Höhe der Abfindungen heute als unbefriedigend empfunden wird, liegt dabei — das möchte ich betonen — nicht an Mängeln des Haftungsrechts, sondern an der Erkenntnis, daß Verschulden nicht mehr auszuschließen ist. Es ist, meine Damen und Herren, das Verdienst des Untersuchungsausschusses, daß dies eindeutig herausgearbeitet wurde.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ich halte es für notwendig, dem Eindruck entgegenzutreten, daß es in der Arzneimittelhaftung Schmerzensgeld nicht gäbe. Selbstverständlich hat ein geschädigter Patient Schmerzensgeldansprüche gegen den Arzneimittelhersteller oder den behandelnden Arzt. Hier greifen auch heute bereits Beweiserleichterungen. Auch deliktische Staatshaftung führt zu Schmerzensgeldansprüchen. Die Haftungsregelung des AMG kann nicht deshalb in Bausch und Bogen verdammt werden, weil die in § 84 AMG verankerte Gefährdungshaftung nicht mit einem Schmerzensgeldausgleich verbunden ist. Dies entspricht den heutigen Regelungen in unserem Rechtssystem. Der Fortschritt bei der Schaffung des AMG war doch, daß überhaupt der Tatbestand einer Gefährdungshaftung dem bestehenden Deliktsrecht hinzugefügt wurde und damit eine niedrigere Eintrittsschwelle als vorher zu einem materiellen Schadensausgleich führte. Was als Haftungserleichterung für den geschädigten Anspruchsteller gedacht ist, soll sich in fataler Weise als Bumerang erweisen? Hiermit kann man sich nicht zufriedengeben. Mir drängt sich vielmehr der Eindruck auf: Nicht das Rechtssystem hat versagt, sondern die schonungslose frühzeitige Tatsachenfeststellung, die vorhandene Haftungstatbestände ausfüllen muß.
    In diesem Zusammenhang sind die Feststellungen des Ausschusses zu den Schwierigkeiten, Gutachter in Prozessen zu finden, alarmierend. Ich sehe hier auch eine problematische Wechselwirkung zwischen BGA und Pharmaindustrie, Kontrolleur und Kontrollierten. Nicht beanstandete Praktiken nach einer einmal getroffenen Risikoabwägung, die nunmehr anders zu bewerten ist, haben dazu beigetragen, daß eine vorurteilsfreie Klärung erst jetzt erfolgt ist.
    Der Untersuchungsausschuß hat vor dem Hintergrund, daß ein Verschulden nicht auszuschließen ist und damit Schmerzensgeldansprüche begründbar sind, Alternativen zu weitergehenden Entschädigungen aufgezeigt, die nunmehr dem Gesundheitsausschuß — federführend — und dem Rechtsausschuß und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden sollen. Dies darf nicht als Verzögerungstaktik empfunden werden. Ich spreche hier die Betroffenen an. Zu Zeitverzögerungen darf dies nicht führen. Wir müssen endlich den Betroffenen helfen.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Ich bin froh, daß der Gesundheitsminister dies schon sehr deutlich gesagt hat. Ich persönlich kann es nicht mehr verkraften, daß von den betroffenen 1 377 Personen schon 451 gestorben sind, ohne daß wir hier im Parlament oder die Bundesregierung etwas unternommen haben.
    Laßt uns gemeinsam dieses Problem bald lösen! Wir sind es den Betroffenen unbedingt schuldig.
    Vielen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause)