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    Plenarprotokoll 13/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zu dem Protokoll Nr. 11 vom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Ausbau und Vertiefung der deutsch-vietnamesischen Beziehungen) Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 605 B Rudolf Bindig SPD 606 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 606 A Dieter Schanz SPD 606 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 606 B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 606 C Dieter Schanz SPD 606 D Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 607 A Volker Neumann (Bramsche) SPD 607 B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 607 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 607 C Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 607 D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 608 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 608 B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 608 C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 608 D Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 608 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 609 A Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 609 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 609 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 609 C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 609 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 13/213 vom 13. Januar 1995 — Haltung der Bundesrepublik Deutschland beim Treffen der Internationalen Walfangkommission bezüglich der Festsetzung von Strafen für Verstöße gegen IWC-Beschlüsse, wie z. B. Fangobergrenzen und Moratorien MdlAnfr 1 Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 610 C ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 610 D Ablehnung der Finanzierung der Behandlung eines Kindes im Petö-Institut in Budapest durch die DAK MdlAnfr 2, 3 Dieter Grasedieck SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 611B, 611D ZusFr Dieter Grasedieck SPD 611 C, 612 A Belastungen der Gemeinden im Sozialbereich als Folge der finanziellen Kürzungen der Eingliederungshilfen für Spätaussiedler MdlAnfr 17 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 612 B ZusFr Peter Dreßen SPD 612 C Aussagen von PStSekr Eduard Lintner (BMI) zum Flugzeugabsturz des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel; Erkenntnisse der Nachrichtendienste über dessen Tod II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1995 MdlAnfr 18, 19 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 613 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 613 B Kosten durch die Rücknahmeabkommen für Asylbewerber mit verschiedenen Staaten MdlAnfr 20, 21 Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . 614 A, 614 D ZusFr Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 614 B, 614 D Vernichtung von Akten zum Fall des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Dr. Uwe Barschel durch das Bundesamt für Verfassungsschutz; Erheblichkeit dieser Akten für eine Strafverfolgung MdlAnfr 22, 23 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 615B ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 615B ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 616A Abbau des Technischen Hilfswerks im Zuge der Neustrukturierung des Zivil- und Katastrophenschutzes MdlAnfr 24 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 616 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 616 B Weitere Rücknahme-Übereinkommen für Asylbewerber; Kosten MdlAnfr 25 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 616 C ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 617 A Häufigkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Beamte zur Deckung häuslicher und stationärer Pflegekosten in der letzten statistisch erfaßten Jahresperiode; Höhe der Beihilfeleistungen für Bundesbeamte 1993 (insgesamt bzw. nur für Pflegeleistung) MdlAnfr 26, 27 Gerd Andres SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 617 B, 617 D ZusFr Gerd Andres SPD 617 C, 617 D ZusFr Rudolf Dreßler SPD 618 B Durchschnittliche finanzielle Belastung der Beamten durch die von ihnen abzuschließende Restkostenversicherung für nicht von der Beihilfe gedeckte Pflegekosten im Verhältnis zu den Beitragszahlungen der gesetzlich Pflegeversicherten MdlAnfr 28 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 618 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 618 D ZusFr Rudolf Dreßler SPD 619 A ZusFr Dr. Peter Struck SPD 619 B Anpassung der Beihilfevorschriften an die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. 1. 1995; Dissens zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung über die Anpassung des Beihilferechts an das Pflegeversicherungsgesetz MdlAnfr 29, 30 Rudolf Dreßler SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 619 C, 620 B ZusFr Rudolf Dreßler SPD 619 D, 620 B ZusFr Gerd Andres SPD 620 A ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD 620 D Stufenweise Anpassung der Beihilfevorschriften an das Pflegeversicherungsgesetz; Unterschiede bei der Absicherung der Pflegebedürftigkeit von Beamten und anderen Personen vor Einführung der Pflegeversicherung MdlAnfr 31, 32 Dr. Peter Struck SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 620 D, 621 A ZusFr Dr. Peter Struck SPD 621 D ZusFr Peter Dreßen SPD 622 A Ausgestaltung der finanziellen Aufwendungen für Berufspflegekräfte bei ambulanter Pflege in einem neuen Beihilferecht; feststellungsberechtigte Stelle für die Pflegebedürftigkeit von Beihilfeberechtigten (Med. Dienst der Krankenversicherung oder Amts- bzw. Vertrauensarzt) MdlAnfr 33, 34 Ottmar Schreiner SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 622 B ZusFr Ottmar Schreiner SPD 622 B Wolf-Michael Catenhusen SPD 622 D Aktuelle Stunde betr. Anpassung der Beihilfevorschriften an die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes Rudolf Dreßler SPD 623 A, 634 A Erwin Marschewski SPD 624 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 624 D Dr. Max Stadler F.D.P. 625 C Petra Bläss PDS 626 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 627 B Ulrike Mascher SPD 628 A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1995 III Karl-Josef Laumann CDU/CSU 628 D Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD 629C Otto Regenspurger CDU/CSU 630 C Gerd Andres SPD 630 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 632 D Eduard Lintner CDU/CSU 634 C Volker Kauder CDU/CSU 634 D Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer 634 C Nächste Sitzung 635 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 636* A Anlage 2 Folgekosten für die Räumung und Rekultivierung der Bohrstelle beim Kontinentalen Tiefbohrprogramm in Windischeschenbach; forschungsorientierte Weiternutzung der Gebäude MdlAnfr 4 — Drs 13/213 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 636* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1995 605 11. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beucher, Friedhelm SPD 18. 01. 95 Julius Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 01. 95 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 18. 01. 95 Häfner, Gerald BÜNDNIS 18. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Hilsberg, Stephan SPD 18. 01. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 18. 01. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 18. 01. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 18. 01. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 18. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 18. 01. 95 Angelika 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 18. 01. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 18. 01. 95 Dr. Maleuda, Günther PDS 18. 01. 95 Johannes Matthäus-Maier, Ingrid SPD 18. 01. 95 Neuhäuser, Rosel PDS 18. 01. 95 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 18. 01. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 18. 01. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 18. 01. 95 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 18. 01. 95 Vergin, Siegfried SPD 18. 01. 95 Wallow, Hans SPD 18. 01. 95 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 4): In welcher Höhe entstehen im einzelnen beim Kontinentalen Tiefbohrprogramm in Windischeschenbach Folgekosten für die Räumung und Rekultivierung der Lokation, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, diese Finanzmittel für eine forschungsorientierte Weiternutzung der Gebäude umzuwidmen? Nach Abschluß der operativen Phase des Kontinentalen Tiefbohrprogramms der Bundesrepublik Deutschland (KTB) sind insgesamt 9 Millionen DM für die Räumung und Rekultivierung der Bohrlokation im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) eingeplant. Für diese unabweisbar notwendigen Maßnahmen, die auch den Abriß der vorhandenen Gebäude Ende dieses Jahres einschließen, sind 1995 Mittel in Höhe von 2,5 Millionen DM notwendig. Die restlichen 6,5 Millionen DM werden nach Abschluß der Tiefenobservatoriumsphase im Jahr 2000 für die Endverfüllung der Bohrungen sowie den Abbau des Bohrgerüstes anfallen. Haushaltsmittel für die unabweisbaren KTB-Folgekosten sind zweckgebunden. Da das BMBF eine forschungsorientierte Weiternutzung der Gebäude für eigene Zwecke nicht beabsichtigt, wurden dementsprechend keine Mittel für die Folgejahre eingeplant. Sollte sich für die Weiternutzung der Gebäude ein neuer Träger finden, würden die für den Abriß der Gebäude eingestellten Mittel nicht für andere Zwecke zur Verfügung stehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nicht die Absicht, eine vordergründige Beamtenschelte zu betreiben.

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Sehr wahr!)

    Das überlassen wir Erwin Marschewski, in Fachkreisen „der Beamtenkiller" genannt, oder anderen Leuten, die mit schönen Vorschlägen auftreten. Auf Dauer schadet derjenige den Beamten, der hintenherum und ohne Information der Öffentlichkeit dafür sorgt, daß Beamte entgegen den Normalbürgern Privilegien bekommen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])

    Herr Lintner hat eben in der Fragestunde gesagt — das halte ich für einen Skandal, Herr Marschewski —: Da sitzen irgendwo Beamte in den Ministerien, die machen ihre eigene Beihilferegelung, irgendwann schreibt der Minister quer, und wir alle können dann sehen, wie das, was da irgendwo ver-



    Gerd Andres
    deckt quergeschrieben worden ist, hinterher auch finanziert wird. Die Finanzlasten werden der normalen Bevölkerung auferlegt. Wer so etwas macht, der — das kann ich Ihnen sagen — schadet auf Dauer den Beamten.

    (Beifall bei der SPD — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das war in den 70er Jahren bei Ihrer Bundesregierung, nicht bei uns!)

    Ich will Ihnen etwas ganz Simples sagen. Herr Lintner hat vorhin gesagt, am 29. Dezember sei diese allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften in Kraft gesetzt worden. Ich habe hier ein Exemplar vom 6. Dezember — ein anderes liegt mir nicht vor —, aus dem ich Ihnen einfach etwas vorlesen will. § 6 Abs. 1 Nr. 7 — ich muß es kurz machen —:
    Daneben sind Aufwendungen für Behandlungspflege beihilfefähig. Bei einer Pflege durch Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegereltern und Geschwister des Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsunfähigen Angehörigen sind die folgenden Aufwendungen beihilfefähig:

    (Parl. Staatssekretär Eduard Lintner: Das ist doch bei der allgemeinen auch so!)

    a) Fahrtkosten,
    b) eine für die Pflege gewährte Vergütung bis zur Höhe des Ausfalls an Arbeitseinkommen, wenn wegen der Ausübung der Pflege eine mindestens halbtägige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird; ...
    — Entschuldigung, das steht da.
    Wenn Lohnausfall für Angehörige erstattet wird, dann müssen Sie, Herr Marschewski, nicht eine Nebelrede über irgendwelche Reformabsichten im öffentlichen Dienst halten, sondern müssen sagen: Ist das so, oder ist das nicht so? Wo werden dem Normalbürger in der sozialen Pflegeversicherung die Fahrtkosten erstattet? Bitte vorzeigen!
    Dann gibt es eine zweite ganz einfache Frage. Sie können sie hier ganz schlicht beantworten. In der sozialen Pflegeversicherung gibt es in der Stufe I, ambulante Pflege, 750 DM. Für die Beamten gibt es 30 Pflegeeinheiten. Schlichte Preisfrage: Warum gibt es in der normalen Pflegeversicherung nicht 30 Pflegeeinheiten, oder warum wird umgekehrt in den Beihilferichtlinien nicht hineingeschrieben „bis 750 DM"? Es ist eine ganz schlichte Frage.
    Meine Kollegin Mascher ist darauf eingegangen: Wir haben während der Beratungen des Pflegeversicherungsgesetzes elende Auseinandersetzungen genau um die Frage gehabt, wieviel Geld denn notwendig ist, um eine einigermaßen zuträgliche und vernünftige Pflege zu gewähren und zu finanzieren. Da ist gesagt worden: Wenn ein Pflegestundensatz von 30 DM herauskommt, bedeutet das bei einer Deckelung bei 750 DM, daß in der untersten Pflegestufe eben nur 25 Pflegeeinheiten bezahlt werden können. Preisfrage: Warum gibt es, wenn diese 25 Pflegeeinheiten herauskommen, bei der sozialen Pflegeversicherung nur 25, für die Beamten aber 30? Ich bitte, diese Frage zu beantworten.

    (Beifall bei der SPD)

    In der zweiten Stufe wird bei 1 800 DM gedeckelt. Warum werden dort 60 Pflegeeinheiten vorgesehen und warum in der sozialen Pflegeversicherung nicht?
    Ich bitte darum, diese schlichten Fragen zu beantworten. Wenn sie ordentlich und vernünftig beantwortet werden, bin ich gern bereit, die Vorwürfe zurückzunehmen. Mein Problem ist nur, daß ich glaube — das ist auch die Absicht, die dahintersteckt —: Den einen werden die Pflegeeinsätze unabhängig von dem, was sie kosten, — das wird nicht festgelegt — gewährt, während bei den anderen eine Kostendeckelung vorgenommen wird und ihnen dann weniger Pflegeeinsätze gewährt werden.
    Die von mir genannten Punkte können ausgeräumt werden; vielleicht habe ich einen falschen Entwurf — meiner ist vom 6. Dezember 1994 —, oder vielleicht weiß ich das alles nicht mehr.
    Ich komme zu meiner Schlußbemerkung, die an die hier Verantwortlichen geht. Wenn diese Geschichte ganz normale Menschen mitbekommen, dann darf sich kein Mensch wundern, daß es in dieser Gesellschaft keine Bereitschaft zu Solidarität und zur Rücksichtnahme gibt. Wenn die Leute mitbekommen, daß immer sie diejenigen sind, die die Lasten aufgebürdet bekommen, während sich andere Privilegien erhalten, dann wird mit einer solchen Methode unser Sozialstaat letztlich demontiert und kaputtgemacht. Dem muß man einen Riegel vorschieben.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erteile jetzt dem Bundesminister Norbert Blüm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gar nicht vor, in der Debatte zu sprechen. Nur, was der Kollege Andres vorgetragen hat, bedarf der Aufklärung.
    Das, was er vorgetragen hat, betrifft das geltende Beihilferecht. Da war für die häusliche Pflege ein Betrag bis zu 5 514 DM beihilfefähig; ausgezahlt wurden dann davon zwischen 50 % und 80 %. Nach der geltenden Beihilferegelung wurde jemandem, der einen Familienangehörigen pflegt, der ausgefallene Lohn ersetzt.

    (Gerd Andres [SPD]: Und die 30 Pflegeeinheiten!)

    — Jetzt mal ganz langsam!
    Die neue Beihilferegelung unterscheidet sich elementar von dem, was bis jetzt galt. Es sind jetzt nicht mehr bis zu 5 514 DM beihilfefähig. Es gibt jetzt vielmehr ein nach Pflegegruppen gestaffeltes Pflegegeld — das gab es bisher gar nicht — von 400 DM, 800 DM und 1 300 DM. Das ist eine elementare Reduzierung dessen, was die Beamten bisher bekommen haben.



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    Was die Einsätze anbelangt: In der Tat ist bei den Sachleistungen in der Pflegeversicherung ein Betrag ausgewiesen, in der Beihilfe gibt es Einsatzzahlen. Die Einsatzzahlen entsprechen ungefähr den Beträgen.

    (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD) — Ungefähr, habe ich gesagt.


    (Gerd Andres [SPD]: Norbert, hör' auf!)

    Liebe Kollegen, jetzt laßt doch die Kirche im Dorf! Ich bin ja mit von eurer Partie. Das werden wir hinterher bei der Regelung der stationären Pflege ja noch zu klären haben. Da liegt nämlich die eigentliche Analogie vor. Nur bitte ich: Laßt die Kirche im Dorf!
    Ich sage es ganz platt: Die Beamten, die bisher in Sachen Pflege mehr bekommen haben, bekommen jetzt weniger. Zum erstenmal zahlen die Beamten überhaupt einen Beitrag. Sie bekommen weniger, zahlen einen Beitrag und müssen auch noch eine Kompensation leisten. Ich bitte, gerade die Sozialpolitik mit einem gewissen Augenmaß zu betreiben. Ich halte den Teil, der sich auf die ambulante Pflege bezieht — um es klar zu sagen; ich habe mich ja nie um Entscheidungen gedrückt —, im Sinne dessen, was wir vereinbart haben, also im Sinne der Anpassung, für eine tragbare Lösung. Ich bin dafür, daß bei dem zweiten Schritt, der ja erst 1996 notwendig ist, diese Analogie genauso hergestellt wird wie jetzt bei der häuslichen Pflege.
    Da ich hier nun einmal am Rednerpult stehe und wir von Hausaufgaben gesprochen haben, wäre es meine große Bitte — auch im Hinblick auf das, was vorhin in der Fragestunde ausgetauscht wurde —, daß auch die sozialdemokratische Länderseite ihre Hausaufgaben macht. Da liegt nämlich zur Regelung der Investitionsfinanzierung null, nichts vor.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: So ist es! — Zuruf von der CDU/CSU: Skandal!)

    Hessen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem zu den investiven Kosten null Komma nichts steht. Deshalb kann ich die Frage, die Sie vorhin gestellt haben, nämlich dahin gehend, wieviel Leute wir aus der Sozialhilfe herausholen, erst beantworten, wenn alle Länder das, was wir im Pflegekompromiß auch ausgemacht haben — ich hoffe, wir stimmen darin überein —, umsetzen, nämlich daß dann, wenn es eine duale Finanzierung gibt, die Länder einen Teil der Ersparnisse, die auf Grund der Einführung der Pflegeversicherung in der Sozialhilfe eintreten, dazu verwenden müssen, die investiven Kosten zu bezahlen, um auf diese Weise die Pflegekosten zu senken. Es mache also jeder seine Hausaufgaben. Wir, der Bund, haben sie gemacht.
    Wir haben 800 Millionen DM für die neuen Länder zugesagt; sie sind angewiesen, prompt zum 1. Januar. Es sind 250 Projekte vorgelegt worden; die haben wir beschieden. Ich denke, es ist vielleicht nicht gut, wenn wir hier ein Schwarzer-Peter-Spiel machen. Das werden die Pflegebedürftigen nicht verstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Verehrte Frau Kollegin Fischer, ich habe Ihre erste Rede sehr bewundert und ihr mit großem Respekt zugehört. Wenn Sie aber heute sagen, 500 000 Menschen würden ausgegrenzt, kann ich das deshalb nicht akzeptieren, weil sie bisher überhaupt nichts bekommen haben. Wie kann ein erheblich Pflegebedürftiger ausgegrenzt werden, wenn er bisher überhaupt nichts bekommen hat? Jemanden, der bisher null Leistung bekommen hat, kann ich schlecht ausgrenzen.

    (Gerd Andres [SPD]: Das ist wie mit den 90 Minuten!)

    Was die eineinhalb Stunden anbelangt, kann ich dazu nur sagen: Dieser Personenkreis bekommt jetzt zum erstenmal eine Leistung.
    Zu den Pflegerichtlinien möchte ich sagen: In der Tat muß man ja auch in der Pflegeversicherung gerade in der Eingangsphase vorsichtig vorgehen. Das ist unser gemeinsames Bestreben. Für die zweite Pflegestufe, für die eine Geldleistung von 800 DM, also das Doppelte, gezahlt wird, hat das Bundessozialgericht drei Stunden festgelegt. Es spricht also mehr als nur ein Anhaltspunkt dafür, daß man in der Eingangsstufe 90 Minuten festlegt. Ich möchte ausdrücklich zusagen: Wenn sich herausstellt, daß wir mit diesen 90 Minuten das Ziel nicht erreichen — was ich nicht glaube —, dann wäre durchaus die Frage zu stellen, ob man das korrigiert. Aber jetzt, wenn eine neue Versicherung eingeführt wird, muß man aus meiner Sicht, auch um der Akzeptanz willen, vorsichtig vorgehen.
    Mein Resümee: Daß die ambulante Pflege im Beamtenrecht analog geregelt wird, halte ich so, wie es vorgesehen wurde, für tragbar. Wir muten den Beamten in Anbetracht dessen, was sie bisher bekommen haben, sehr viel zu. Wenn die Beamten weniger bekommen, zum erstenmal einen Beitrag zahlen und Kompensationen leisten müssen, dann ist mir schleierhaft, wie Sie da auf den Begriff „Selbstbedienung" kommen. Ich hätte eher geglaubt, mein Freund und Kollege vom Beamtenbund würde jetzt hier vortragen, daß die Beamten durch die neue Regelung in der Tat das, woran sie gewöhnt waren, zurückgeben müssen.
    Ich halte die Regelung im ambulanten Bereich mit Verlaub gesagt für tragbar. Ich bin mit allen hier im Saal der Meinung, daß wir bei der stationären Pflege, beim zweiten Schritt, sehr darauf achten müssen, daß die Analogie zwischen Pflegeversicherung und Beamtenregelung hergestellt wird. Ich bin mit von der Partie, wenn erhöhte Wachsamkeit angemahnt wird.
    Insgesamt mache jeder seine Hausaufgaben, damit wir das, was wir gemeinsam zustande gebracht haben, jetzt nicht zerreden. Ich habe fast den Eindruck, wir zerreden ein großes Projekt, z. B. wenn so getan wird, als gäbe es weniger. Wenn die Pflegeversicherung in beiden Teilen wirksam wird, geben wir 30 Milliarden DM aus. Wie kann dann einer daherkommen und sagen, das sei eine Verschlechterung? Es sind 30 Milliarden DM, die bisher nicht gezahlt wurden. Auch die Sozialhilfe hat nicht soviel gezahlt. Mehr als das Doppelte bringen wir jetzt für die Pflegebedürftigen zustande. Da kann doch niemand sagen, wir hätten eine Verschlechterung herbeigeführt.
    Also, laßt die Kirche im Dorf oder, um mit Herrn Schiller zu reden — mit großer Verehrung spreche ich



    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    von ihm —: Zerschlagt nicht die Tassen im Schrank!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Gerd Andres [SPD]: Norbert, du mußt die Tassen im Schrank lassen! Das ist richtig!)