Rede von
Ulrike
Mascher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl vom Parlamentarischen Staatssekretär als auch von Herrn Marschewski und von Herrn Stadler wurde versucht, Nebelkerzen zu werfen. Es geht hier nicht um die Reform des Berufsbeamtentums, es geht hier nicht um die großen Opfer, die ihrer Meinung nach die Beamten bringen, sondern es geht ganz schlicht und einfach um die Frage, ob die Regierung ihre Zusage einhalten will, die Beamten gleichzustellen. Es wurde ja nicht mit dieser feinsinnigen semantischen Einschränkung gesagt, daß sie nur systemkonform gleichgestellt werden sollen, sondern sie sollen gleichgestellt werden.
Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen, das auch für jemanden, der nicht in den Feinheiten des Beihilferechts und des Berufsbeamtentums zu Hause ist, nachvollziehbar ist. In der Pflegeversicherung ist vorgesehen, daß in der Pflegestufe I Sachleistungen bis zu einem Betrag von 750 DM monatlich zur Verfügung gestellt werden. In dem Papier, das für die Beihilferegelung vorgelegt worden ist, heißt es, daß in der Stufe I bis zu 30 Pflegeeinsätze monatlich zur Verfügung gestellt werden müssen.
Wenn ich mich an die Diskussionen im Rahmen der Einführung der Pflegeversicherung richtig erinnere, ist dieser für alle außer den Beamten geltende Betrag von 750 DM so zustande gekommen, daß man davon ausgegangen ist, daß 25 Einsätze zu je 30 DM erbracht werden können. Von den betroffenen Wohlfahrtsverbänden ist schon damals darauf hingewiesen worden, daß ein Monat mehr als 25 Tage umfaßt, nämlich in aller Regel 30 oder 31 Tage, so daß diese Leistung sehr knapp bemessen worden sei. Ich finde es bemerkenswert, daß bei der Regelung für die Beamten diese Sorge, dieser Einwand aufgenommen wurde und von 30 Pflegeeinsätzen die Rede ist. Ich will mich gar nicht auf die Diskussion einlassen, ob die 30 DM, die damals in Ansatz gebracht worden sind, realistisch waren oder ob die 50 DM bis 60 DM, die heute von den Wohlfahrtsverbänden genannt werden — was zu sehr viel weniger Pflegeeinsätzen führt —, eher den Tatsachen entsprechen. Vielmehr will ich mich dem Ausgangspunkt zuwenden: Es waren 750 DM vorgesehen, 25 Einsätze à 30 DM. Für Beamte hingegen sind 30 Pflegeeinsätze vorgesehen. Es ist nicht wegzudiskutieren — auch wenn man sagt: Das ist systemkonform, oder: Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen —, daß ganz offensichtlich die Fürsorge des Staates für seine Beamten weiter geht als die Fürsorge des Bundesarbeitsministers und auch von uns allen, die wir der Pflegeversicherung zugestimmt haben, für alle anderen Betroffenen. Ich denke, das verträgt sich nicht mehr mit dem Satz, daß die Beamten gleichgestellt werden sollen.
Ich finde es auch sehr bemerkenswert, wenn hier gesagt wird: Kein Arbeitgeber ist daran gehindert, für seine Arbeitnehmer — in diesem Falle die Beamten —mehr zu leisten. Das kann wirklich nicht zur Erklärung herhalten, daß hier unterschiedliche Regelungen greifen sollen. Es sind nicht nur Peanuts, sondern hier geht es wirklich an die Substanz der Pflege.
Ich möchte von der Bundesregierung hören, ob sie bei dem schlichten Vergleich 750 DM gleich 25 Einsätze à 30 DM und 30 Pflegeeinsätze für die Beamten wirklich noch davon sprechen kann, daß es hier eine Gleichbehandlung gibt. Nach meiner schlichten und einfachen Mathematik herrscht hier keine Gleichbehandlung. Ich denke, daß es deswegen berechtigt ist, zu sagen: Die Bundesregierung hat ihre Zusage nicht eingehalten. Ich würde doch darum bitten, eine entsprechende Regelung zu treffen.
Ich möchte noch eines ganz deutlich machen. Vom Herrn Staatssekretär ist gesagt worden, bei der Pflegeversicherung hätte Übereinstimmung bestanden. Natürlich hat die bestanden. Es war ein Kompromiß, dem wir am Ende zugestimmt haben. Aber man muß festhalten, daß die private Versicherung der Beamten auf Wunsch der Bundesregierung hineingekommen ist und nicht auf Wunsch der SPD. Ich denke, das muß hier ganz deutlich werden.
Danke.