Rede von
Eduard
Lintner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Catenhusen, die Antwort lautet: Während sozial Pflegeversicherte einen einkommensbezogenen Beitrag von 0,5 % selbst tragen müssen, werden die Beiträge für privat Pflegeversicherte nicht nach dem Einkommen, sondern innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen, insbesondere nach dem Eintrittsalter, bemessen. Ein unmittelbarer Vergleich läßt sich somit auf Grund unterschiedlicher Beitragssysteme nicht darstellen.
Nach den Mitteilungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung wird in der Startphase bei Privatversicherten bereits bei einem Alter von ca. 40 Jahren der Höchstbeitrag fällig. Beamte haben hiervon 50 % zu tragen. Nach der gegenwärtigen Kalkulation der privaten Pflegeversicherung sind bei einem 40jährigen oder älteren alleinstehenden Beamten ca. 24,30 DM fällig. Ein verheirateter Beamter muß einen zusätzlichen Beitrag für den Ehegatten ohne eigenes Einkommen leisten, da das private Versicherungssystem insoweit die beitragsfreie Familienversicherung, wie es sie bei der Pflichtpflegeversicherung gibt, nicht kennt. Dieser Ehegattenbeitrag beträgt die Hälfte des Höchstbeitrags für einen Beamten. Der monatliche Gesamtbeitrag für einen verheirateten Beamten beträgt damit ca. 35 DM bis 39 DM.
Bei einem Einkommen von 3 000 DM monatlich würde sich für ein Ehepaar, wobei der Ehegatte nicht berufstätig ist, in der sozialen Pflegeversicherung unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils eine eigene Beitragsbelastung von 15 DM, für ein vergleichbares Beamtenehepaar in der privaten Pflegeversicherung je nach Eintrittsalter ein Beitrag zwischen 35 DM und 39 DM ergeben.