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    Plenarprotokoll 12/243 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 243. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Hans A. Engelhard und Hermann Rappe (Hildesheim) 21543A Erweiterung der Tagesordnung 21543 B Absetzung des Punktes 2 d von der Tagesrnordnung 21545A Abwicklung der Tagesordnung 21545A Zur Geschäftsordnung Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 21545 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 21545D Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 21546B Dr. Peter Struck SPD 21546 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21546D Tagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) (Drucksachen 12/6853, 12/7584, 12/7872, 12/7841, 12/7837) Ortwin Lowack fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 21547 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 21547D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 21548C Erwin Marschewski CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21549B Anke Fuchs (Köln) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21550A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 21550 C Tagesordnungspunkt 2: Wirtschaftspolitische Debatte a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Wirtschaftlicher Aufschwung im geeinten Deutschland b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) (Drucksache 12/7045) c) — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäff § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1991 bis 1994 (Vierzehnter Subventionsbericht) (Drucksachen 12/5580, 12/8498) — Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜND- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Erfolgskontrolle bei der Vergabe von Subventionen (Drucksachen 12/8150, 12/8508) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21551C Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saar- land) 21555D, 21571D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.DP. 21561A Josef Grünbeck F D P 21562 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 21563A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21564A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 21565A Rudolf Dreßler SPD 21565B, D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 21572B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21577B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21580A Dr. Klaus Röhl F.D.P 21581B, D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 21582D Rudolf Dreßler SPD 21586D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 21587 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 21588D Dr. Uwe Jens SPD . . . . . . . . . . 21589 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21590C Ortwin Lowack fraktionslos 21591 C Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des 2. Untersuchungsausschusses „Treuhandanstalt" nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 12/8404) Otto Schily SPD 21593 A Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21597 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . 21600 B Otto Schily SPD . 21603A, B, 21609A, 21611A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 21605B, 21625D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21607B, 21608C, 21626D Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 21607D Hermann Bachmaier SPD 21607 B Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident (Sachsen) 21610B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21611D Dr. Gerald Thalheim SPD 21615 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 21616 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 21617B Hinrich Kuessner SPD 21620A Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 21622 B Arno Schmidt (Dresden) F.D.P. . . . . 21623 D Georg Gallus F D P 21627 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 21628B Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 21629B Arnulf Kriedner CDU/CSU 21631A Otto Schily SPD 21632A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 21632D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21633 D Zusatztagesordnungspunkt 39: Vereinbarte Debatte zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1994 (Aktenzeichen: 1 BvR 1423/92) Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 21635A Dr. Jürgen Schmude SPD 21636B Wilfried Seibel CDU/CSU 21637 C Hans-Dieterich Genscher F.D.P 21638 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 21639B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21640B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorlage eines Gesetzes für die Gründung eines offenen Umwelt- und Katastrophenhilfswerkes (Deutsches Hilfskorps) (Drucksache 12/8447) . . 21640 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Klaus Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union (Drucksachen 12/6359, 12/8460) 21641A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern (Drucksachen 12/4104, 12/8468) 21641B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt), Lieselott Blunck (Uetersen) und weiterer Abgeordneter: Finanzierung des Berliner Männerchors „Carl-Maria-von-Weber" (Drucksachen 12/8449, 12/8499) 21641B Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt — Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft": Die Industriegesellschaft gestalten — Perspektiven für einen nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen (Drucksache 12/8260) b) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fortgesetzte Verseuchung der Bundesrepublik Deutschland durch Dioxine (Drucksachen 12/6222, 12/8247) Ernst Schwanhold SPD 21641 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 21643 C Dr. Jürgen Starnick F D P 21645A Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 21647 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21648B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 21650B Ernst Schwanhold SPD 21650 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21651B, 21653 A Marion Caspers-Merk SPD 21652 B Erich G. Fritz CDU/CSU 21654 A Vizepräsident Helmuth Becker 21655 C Ursula Burchardt SPD 21655 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung des Zweiten Berichts der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " zum Thema Mobilität und Klima — Wege zu einer klimaverträglichen Verkehrspolitik — (Drucksache 12/8300) b) Beratung des Dritten Berichts der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema Schutz der Grünen Erde — Klimaschutz durch umweltgerechte Landwirtschaft und Erhalt der Wälder — (Drucksache 12/8350) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Monika Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimaschutz in Europa (Drucksachen 12/5854, 12/8310) Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 21657 D Monika Ganseforth SPD 21659B Martin Grüner F.D.P. 21660 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 21661 A Monika Ganseforth SPD 21661B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 21662D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21664A Klaus Harries CDU/CSU 21665A Brigitte Adler SPD 21666D, 21668B Egon Susset CDU/CSU 21668A Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 21668 C Dr. Liesel Hartenstein SPD 21670B Georg Gallus F D P 21671A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21671 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklung der bundesdeutschen Entsorgungswirtschaft (Drucksachen 12/6685, 12/8409) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Dr. Liesel Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Novellierung der Verpackungsverordnung (Drucksachen 12/5242, 12/8241) Marion Caspers-Merk SPD 21673A Steffen Kampeter CDU/CSU 21675B Birgit Homburger F D P 21676 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 21678B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 21678D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Lambinus, Siegfried Vergin, Siegrun Klemmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unrechtsur- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 teile wegen „Fahnenflucht/Desertion", „Wehrkraftzersetzung" oder „Wehrdienstverweigerung" während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für die Opfer der NS-Militärjustiz (Drucksachen 12/6220, 12/6418, 12/8139) Uwe Lambinus SPD 21680C Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 21681 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 21681D, 21685B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 21684 C Wolfgang Lüder F D P 21685A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 21685 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21686C Georg Gallus F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 21687A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der erweiterten Befreiung der Kunstgegenstände und Handschriften von der Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer bei Ausstellungsbereitschaft nach Maßgabe des Kultur- und Stiftungsförderungsgesetzes (Drucksache 12/8208) . . . . . . . . . . . . . . . 21688 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gutachten über den Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und die speziellen Rohstoff-Abkommen (Drucksache 12/8466) . . . . . . . . 21688 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1995 bis 1998 (Drucksache 12/8478) 21688B Zusatztagesordnungspunkt 40: Beratung des Antrags der Abgeordneten Robert Antretter, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterzeichnung eines Übereinkommens der Mitgliedstaaten des Europarates zum Schutz der Rechte und Würde der Menschen bei der Anwendung von Biologie und Medizin (Drucksache 12/8505) . . . . 21688C Zusatztagesordnungspunkt 41: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Bildung von Einzeleigentum aus Konversionswohnungsbeständen (Drucksache 12/ 8509) 21688C Robert Antretter SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21688D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 12/1866, 12/8345) . . . . 21689A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 14 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/8143) 21689B Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Dr. Dietrich Mahlo und weiterer Abgeordneter: Zur Lage in Birma (Drucksachen 12/5368, 12/8401) 21689B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/780/EWG und 89/646/EWG betreffend Kreditinstitute, der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG betreffend Schadenversicherungen, der Richtlinien 79/267/EWG und 92/96/EWG betreffend Lebensversicherungen sowie der Richtlinie 93/22/EWG betreffend Wertpapierfirmen zur verstärkten Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen (Drucksachen 12/6054 Nr. 2.3, 12/8235) 21689B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsamer Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme — Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments — Geänderter Vorschlag der Kommission (Drucksachen 12/7741 Nr. 2.1, 12/8365) 21689C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 V Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer — Geltungsbereich bestimmter Steuerbefreiungen und praktische Einzelheiten ihrer Durchführung (Drucksachen 12/7654 Nr. 3.2, 12/8450) 21689C Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine weitere Finanzhilfe für Albanien (Drucksachen 12/7741 Nr. 2.3, 12/8456) 21689D Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Drucksachen 12/7654 Nr. 3.15, 12/8242) , . . 21689D Zusatztagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Abwehr der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Drucksachen 12/7371 Nr. 2.13, 12/8243) 21690A Zusatztagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und F.D.P.: Kunst am Bau (Drucksachen 12/8184, 12/8455) . . . 21690A Zusatztagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1993 (Drucksachen 12/6950, 12/8465) 21690A Zusatztagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1994 bei Kapitel 10 02 apl. Titel 697 01 (Bundesnotprogramm Schweinepest) (Drucksachen 12/7755, 12/8210) 21690B Zusatztagesordnungspunkt 20: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushalts- und Wirtschaftsführung 1994; Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titel 684 15 — Einmalige Zuwendung an eine zentrale Organisation zur Unterstützung von Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien, die die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen aufgenommen hat — bis zur Höhe von 33 600 TDM (Drucksachen 12/8403, 12/8515) . . . 21690B Zusatztagesordnungspunkt 21: Beratung der Beschlußempfehlung und des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 12/8334, 12/8516) 21690B Zusatztagesordnungspunkt 22: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 893 01— Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz — (Drucksachen 12/8361, 12/8517) . . . . . . . 21690 C Zusatztagesordnungspunkt 23: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1994 bei Kapitel 10 04 apl. Titel 681 01 (Schadensersatzansprüche wegen Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 6 Milch-Garantiemengen-Verordnung — alte Fassung) (Drucksachen 12/8388, 12/8518) 21690 C Zusatztagesordnungspunkt 24: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 18 03 Titel 642 07 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksachen 12/8469, 12/8519) . . . 21690 C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Zusatztagesordnungspunkt 25: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen (Drucksachen 12/8438, 12/8520) 21690 D Zusatztagesordnungspunkt 26: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1994 bei Kapitel 60 04 Titel 661 02 — Zinszuschüsse im Rahmen des Gemeindeprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Drucksachen 12/8312, 12/8521) 21690D Zusatztagesordnungspunkt 27: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses: Bericht des Bundesschuldenausschusses über seine Tätigkeit sowie die Verwaltung der Bundesschuld im Jahre 1993 (Drucksachen 12/8216, 12/8522) . . . 21690D Zusatztagesordnungspunkt 28: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr (Drucksachen 12/7987, 12/8491) 21691 A Zusatztagesordnungspunkt 29: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/8240, 12/8492) 21691 A Zusatztagesordnungspunkt 30: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Sechsundachtzigste Verordnung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/8364, 12/8493) 21691 A Zusatztagesordnungspunkt 31: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertsechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/8442, 12/8494) 21691B Zusatztagesordnungspunkt 32: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/8443, 12/8495) 21691B Zusatztagesordnungspunkt 33: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/8444, 12/8496) 21691B Zusatztagesordnungspunkt 34 bis 37: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 164, 165, 166 und 167 zu Petitionen (Drucksachen 12/8461, 12/8462, 12/8463, 12/8464) 21691 C Zusatztagesordnungspunkt 38: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und Sicherheit der Informationssysteme (Mit: Geänderter Vorschlag der Kornmission für eine Richtlinie des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr — RatsDok. Nr. 9400/92 — Anlage) (Drucksachen 12/210 Nr. 33, 12/8329) 21691 C Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 21692B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (zur GO) 21692 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Konrad Gilges, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (Drucksache 12/6951) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 VII b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 12/8316) Konrad Gilges SPD 21692D Julius Louven CDU/CSU 21694B Dr. Gisela Babel F.D.P. 21696A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21697A Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg 21697D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Die Verwirklichung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertrag — vom 31. August 1990 (Drucksachen 12/6327, 12/8481) Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21698C Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 21700C Jürgen Türk F.D.P. 21702B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 21703A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (Drucksache 12/6515) Reiner Krziskewitz CDU/CSU 21704 B Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 21706D, 21713B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . . 21708 C Wolfgang Lüder F.D.P. 21709D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21711B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 21712C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21713D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 21714A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . 21714 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Iwersen, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wohnungslosigkeit — Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfälle in der Bundesrepublik Deutschland und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung (Drucksachen 12/5250, 12/8486) 21715A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jugendstrafrecht (Drucksache 12/6160) 21715B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Graf, Günther Bredehorn und weiterer Abgeordneter: Aufhebung des Impfverbotes zur Bekämpfung der Schweinepest (Drucksachen 12/8307, 12/8507) . 21715B Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schürmann-Bau (Drucksache 12/8470) Otto Reschke SPD . . . . . . . . . . , 21715 C Dieter Pützhofen CDU/CSU . . 21717C, 21719A Peter Conradi SPD 21718D Ina Albowitz F.D.P. 21719A Dr. Walter Hitschler F D P 21719C Jürgen Koppelin F.D.P. 21720A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 21721A Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 21721 D Otto Reschke SPD 21722C Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 30 GO) 21723B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Handwerksordnung infolge der deutschen Einheit (Drucksache 12/7961) Iris Gleicke SPD 21724A Dr. Christoph Schnittler F.D.P 21725 B Ernst Hinsken CDU/CSU 21726B Iris Gleicke SPD 21727 A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD . . . 21727 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 21728A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 21728D Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 21728D Berichtigung 21729 VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21731*A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. betr. Kunst am Bau (Tagesordnungspunkt 17) . . . . 21731*C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 893 01 — Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 22) sowie über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen (Zusatztagesordnungspunkt 25) 21731 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (a — Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben; b — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) Ortwin Lowack fraktionslos 21732*A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Die Verwirklichung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertrag — vom 31. August 1990) Christel Hanewinckel SPD 21734 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Wohnungslosigkeit — Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfälle in der Bundesrepublik Deutschland und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung) Gabriele Iwersen SPD 21735* C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 21737 B Lisa Peters F.D.P. 21738*C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 21739*C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21740*C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 21740* D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Große Anfrage: Jugendstrafrecht) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 21741*C Heinz Seesing CDU/CSU . . . . . . . . 21742*B Jörg van Essen F.D.P. 21743 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 21744* B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 21745* A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Aufhebung des Impfverbotes zur Bekämpfung der Schweinepest) Günter Graf SPD 21746* A Günther Bredehorn F.D P 21747*C Maria Anna Hiebing CDU/CSU 21748* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 21750' A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 21750* C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Weiterentwicklung der Handwerksordnung infolge der deutschen Einheit) Josef Grünbeck F D P 21751* B Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 21750* C Anlage 10 Amtliche Mitteilungen 21752* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21543 243. Sitzung Bonn, den 21. September 1994 Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigungen 230. Sitzung, Seite 20105: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist in alphabetischer Reihenfolge einzufügen: „Renate Jäger SPD 25. 5. 1994". 242. Sitzung, Seite 21448 A, vierte Zeile: Statt „(Horst Seehofer [CDU/CSU]:..." ist „(Zuruf von der CDU/CSU ... " zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 9. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 21. 9. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 21. 9. 94 Liste Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 9. 94 Klaus Dr. Glotz, Peter SPD 21. 9. 94 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 21. 9. 94 Janovsky, Georg CDU/CSU 21. 9. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 21. 9. 94 Volkmar Kolbow, Walter SPD 21. 9. 94 Koschnick, Hans SPD 21. 9. 94 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 21. 9. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 21. 9. 94 Leidinger, Robert SPD 21. 9. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 9. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 9. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 9. 94** Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 21. 9. 94 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 21. 9. 94 Hermann Reimann, Manfred SPD 21. 9. 94* Dr. Riedl (München), CDU/CSU 21. 9. 94 Erich Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 21. 9. 94 Helmut Schätzle, Ortrun CDU/CSU 21. 9. 94 Schmidt (Nürnberg), SPD 21. 9. 94 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 21. 9. 94 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 21. 9. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 21. 9. 94 Vergin, Siegfried SPD 21. 9. 94 Vosen, Josef SPD 21. 9. 94 Wester, Hildegard SPD 21. 9. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 9. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 21. 9. 94 Torsten *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. betr. Kunst am Bau (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages stimmt der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zu „Kunst am Bau" (BT-Drs. 12/8184, 12/8455) zu. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung darin bestärkt, an der Substanz der Richtlinie für „Kunst am Bau" festzuhalten. Dabei gehe ich davon aus, daß die Richtlinie K 7, wie bisher, eine für öffentliche Bauten verbindliche Regelung bleibt, auch wenn keine Festlegung auf eine Obergrenze erfolgt. Dadurch kann und sollte sogar bei besonders repräsentativen Bauten mehr als 2 v. H. der Baukosten für Kunst am Bau verwendet werden. Über die Praxis der Handhabung der Richtlinie muß in der nächsten Legislaturperiode berichtet und debattiert werden. Peter Conradi (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt der Beschlußempfehlung zum interfraktionellen Antrag „Kunst am Bau" (Drs. 12/8455, Drs. 12/8184) zu. Für meine Fraktion stelle ich jedoch fest, daß die Bestimmung der Richtlinie RBBau K 7 „Kunst am Bau", nach der bei Baumaßnahmen des Bundes „bis zu 2 % der Kosten der Bauwerke für Aufträge an bildende Künstler vorzusehen" sind, zur Substanz der Richtlinie gehört. Die Entscheidung der Bundesregierung vom 4. Juli 1994, diesen Satz zu streichen, höhlt die Bedeutung der Richtlinie aus. Wir halten es mit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als Kulturnation für unvereinbar, daß zukünftig die bauausführenden Behörden die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler rechtfertigen müssen und Finanzbeamte über deren Beteiligung und den verfügbaren finanziellen Rahmen zu entscheiden haben. Die Streichung bedeutet einen Rückzug des Bundes aus der Kulturförderung, den die SPD-Bundestagsfraktion scharf verurteilt und nach der Bundestagswahl rückgängig machen wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste) zur Abstimmung fiber die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 893 01 - Maßnahmen nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz (Zusatztagesordnungspunkt 22) sowie fiber die Beschlußempfeh- 21732* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 lung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen (Zusatztagesordnungspunkt 25) Die Gruppe der PDS/Linke Liste stimmt gegen die beiden vorgenannten Beschlußempfehlungen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (a — Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben; b — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) Ortwin Lowack (fraktionslos): Die vom Bundesrat und der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes in den Drucksachen 12/8316 und 12/6951 beschränken sich auf die Zielsetzung der Beibehaltung des Schlechtwettergeldes auf Dauer nach den bis Ende 1993 geltenden Regelungen. Notwendig ist aber eine grundlegende Strukturreform des Arbeitsförderungsgesetzes mit der Zielsetzung der Unterstützung einer insgesamt auf Wiederherstellung der Vollbeschäftigung orientierten Politik. Die derzeit gesetzlich festgelegte endgültige Abschaffung des Schlechtwettergeldes ab März 1996 hat für die Ausgabenstruktur der Bundesanstalt für Arbeit nur marginale Bedeutung. Die Solidargemeinschaft der durch Beträge an die Bundesanstalt für Arbeit belasteten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird wesentlich stärker durch Fehlentwicklungen in der Tarifautonomie und in der Bevölkerungsentwicklung in Anspruch genommen. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe werden mit Ablauf dieser Legislaturperiode erledigt sein. Neue Initiativen zur Änderung des AFG in der nächsten Legislaturperiode sollten weiter greifen. Zwei regelungsbedürftige Komplexe möchte ich deutlich machen: Erstens. Die Entwicklungen von Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeitsmarkt werden von der Handhabung der Tarifautonomie und der Mitbestimmungsund Mitwirkungsregelungen nach den Mitbestimmungsgesetzen, dem Betriebsverfassungsgesetz und eingeschränkt den Personalvertretungsgesetzen faktisch auch in Abstützung durch höchstrichterliche Entscheidungen viel stärker beeinflußt, als die Politik es heute vermag. Ich weise hier auf die umfangreichen Feststellungen der Monopolkommission wie auch seit Jahren des Sachverständigenrates hin. Marktwidrig hohe Preise für viele Arbeitsleistungen sind Hauptursache für Unterbeschäftigung, eine Massenarbeitslosigkeit, die im Trend der letzten zwei Jahrzehnte ständig strukturell zugenommen hat. Überzogene Arbeitskosten resultieren häufig aus übertriebenen Arbeitszeitverkürzungen ohne angemessene Verzichte auf Lohnerhöhungen. So entstehende Arbeitslosigkeit in betroffenen Branchen muß dann überproportional von Arbeitnehmern und Arbeitgebern anderer Wirtschaftszweige finanziert werden. Tarifverträge sind von Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart. Dennoch ist es nur begrenzt zulässig, beide Seiten für Fehlentwicklungen in gleicher Weise verantwortlich zu machen. Im Arbeitskampfrecht haben die Gewerkschaften die stärkere Position. Einem fast schrankenlosen Streikrecht steht nur ein sehr begrenztes Aussperrungsrecht als Abwehraussperrung gegenüber, bei dem nach der Rechtsprechung recht enge Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten sind. Arbeitskampfbetroffene Arbeitnehmer sind sozial abgesichert, notfalls über die Sozialhilfe, als mittelbare Streikfolgenbetroffene über das Arbeitsförderungsgesetz, soweit sie nicht nach bestimmten Kriterien des § 116 AFG an einem umstrittenen Tarifvertrag partizipieren. Dagegen haben betroffene Unternehmen meist schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile aus Beschäftigungsausfällen zu befürchten, so daß es ökonomisch im Sinne der Gewinnoptimierung oder Verlustminimierung zweckmäßiger ist, überzogene Forderungen zu akzeptieren, als schwere Arbeitskämpfe mit unüberschaubaren Risiken durchzustehen. Man muß sogar den Gewerkschaften für die überwiegend maßvollen Tarifabschlüsse des letzten und dieses Jahres Anerkennung zollen, die letztlich auch das Ergebnis von Selbstbescheidung im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen waren — neben der konsequenten, auf Geldwertstabilität orientierten Politik der Bundesbank. Grundsätzlich müssen sich aber Arbeitnehmer und Gewerkschaften selbstkritisch die Frage stellen, was bestimmte Lohnprozente mehr beim Bruttolohn bringen, wenn im Trend ständig steigende Lohnprozente über erhöhte Sozialabgaben und Steuern für den Unterhalt eines wachsenden Heeres von Arbeitslosen, Vorruheständlem und arbeitsmarktbedingten Frührentnern abgezweigt werden müssen. Der Staat ist aber durch Fehlentwicklungen in der Tarifautonomie in die Pflicht genommen worden — in Auswirkung auch von Regelungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, daß untertariflich bezahlte Arbeit nicht zumutbar ist und daß die Arbeitsvermittler der öffentlichen Arbeitsverwaltung auch nicht in entsprechende Arbeitsplätze vermitteln sollen. In 1995 oder etwas später erfolgt in großen Wirtschaftszweigen der Übergang zur 35-Stunden-Woche. Für andere Bereiche stehen entsprechende Forderungen im Raum. Dies wird in der Folge mit hohen Nettorealeinkommensverlusten verbunden sein, weil aus gemindertem Arbeitsertrag steigende Abgaben für die Finanzierung öffentlicher und sozialer Aufgaben fällig werden, die überdies im Trend auch teurer werden, wenn die 35-Stunden-Woche im weiteren Zeitablauf auch in Bereichen ohne Steigerungsmöglichkeiten bei der Arbeitsproduktivität umgesetzt werden muß. Auch die sozialen Folgen des Trends zu immer mehr Arbeitszeitverkürzungen sind zu sehen. Nettorealeinkommensverluste mindern auch Lohnersatzeinkommen wie Renten, Leistung bei Arbeitslosigkeit, Umschulung und Fortbildung. Alles zusammen verschärft auch die Problematik des Lohnabstandsgebots in der Sozialhilfe, obwohl diese in jüngster Vergan- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21733* genheit real eingeschränkt worden ist und weiter absinken wird. Auch die ungünstige Einkommenssituation der Familienhaushalte — vor allem der Mehrkinderfamilien mit nur einem Verdiener — ist zum erheblichen Teil Folge übertriebener Arbeitszeitverkürzungen mit entsprechenden Realeinkommensverlusten, die der Staat selbst bei gutem Willen nur schwer ausgleichen kann. Dies alles stelle ich auch im Hinblick darauf heraus, daß im linken und LinksMitte-Spektrum der politischen Parteien, großen Teilen der Gewerkschaften und Sozialverbünde die Auffassung vertreten wird, mit Arbeitszeitverkürzungen könne man Arbeit gerechter von Arbeitsplatzbesitzern auf Arbeitslose umschichten. Im Hinblick auf die weltwirtschaftlichen Arbeitskostenstrukturen und die Abhängigkeit unserer Wirtschaft vom Außenhandel ist dies eine Illusion, wie dies immerhin auch von einer Minderheit in der Gewerkschaftsbewegung erkannt wird, wie die Vereinbarung von Arbeitszeitkorridoren belegt, die wieder die 40-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit möglich machen. Die größte Gefahr für die weitere politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung sehe ich, wie auch viele Mitglieder in der FREIEN BÜRGER UNION darin, daß bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine reine Linksmehrheit zustande kommen könnte, die auch die vernünftigen und besonnenen Kräfte in der Sozialdemokratie in ihrem Einfluß begrenzen würde. Ich habe aber auch nur sehr geringes Vertrauen, daß die christlich-liberale Koalition, wenn sie vom Wähler bestätigt werden sollte, die schwierigen Zukunftsprobleme meistert. Sie war bereits in den zurückliegenden Jahren nur unzureichend funktionsfähig, was ja auch zu schweren Wahlniederlagen, Machtverlusten in den Ländern und zum Verlust der Bundesratsmehrheit geführt hat. Die Politik hat eine Führungsfunktion auch für den gesellschaftlichen Bereich der Tarifautonomie. Sie sollte die Tarifbereiche ermutigen, wieder im Rahmen von Arbeitszeitkorridoren Regelarbeitszeiten von 40 Wochenstunden möglich zu machen. Auch die tariflichen Entgeltstrukturen sollten so reformiert werden, daß ältere Arbeitnehmer wieder bessere Arbeitschancen bekommen. Sie sind häufig nicht vermittelbar, weil sie wegen altersabhängiger Tarife zu teuer sind. Zweitens. Der anhaltende, ja sich im letzten Jahr erneut verschärfende Geburtenrückgang verschlechtert wegen stärkerer Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen die Arbeitsmarktsituation besonders zu Lasten der Frauen. Dies gilt insbesondere für die neuen Bundesländer, in denen die Arbeitslosenrate doppelt so hoch ist wie bei den Männern. So wird für Arbeitslosengeld und -hilfe wesentlich mehr Geld ausgegeben, als beim Erziehungsgeld eingespart wird. Die Kürzungen bei der Familienförderung haben sich sogar finanzpolitisch kontraproduktiv ausgewirkt. Dies ist aber leider im Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel" nicht ausreichend deutlich gemacht worden. Wie rasant der Überalterungsprozeß verläuft, wird an der Geschichte der bisher acht koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen deutlich. Ständig mußten die Annahmen über die Geburtenzahlen zurückgenommen werden. In der jetzt vorliegenden achten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Wirtschaft und Statistik 7/1994) sind erneut die Geburtenzahlen bis 2030 gegenüber der siebten zurückgenommen und dann bis 2040 fortgeschrieben worden. Die siebte koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung war noch weitgehend die Ausgangsbasis für die Arbeiten und den Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel", die jetzt weithin nicht mehr realistisch sind. Auch die achte koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung ist — was die Geburtenentwicklung angeht — nicht mehr aktuell. Im ersten Halbjahr 1994 lagen die Geburtenzahlen schon wieder um etwa 4 % niedriger als nach der gerade erst gedruckten Vorausberechnung. Sicher haben Vorausberechnungen nur Modellcharakter. Warum sind aber nicht verschiedene Modellvarianten bezüglich der Geburtenentwicklung erstellt worden wie bezüglich der Zuwanderung von Ausländern, wie dies wiederholt gefordert worden ist? Die Antwort ist einfach: Die gewaltige Dimension verheerender Entwicklungsmöglichkeiten des Bevölkerungsrückgangs und vor allem des rasanten Alterungsprozesses soll nicht deutlich werden. Die Politik käme ja dann an völlig anderen Prioritätensetzungen nicht vorbei. Dankenswert ist immerhin, daß der Vorausberechnungszeitraum um zehn Jahre auf 2040 ausgeweitet wurde. Es wird so deutlich, daß sich die Problemlagen nach 2030 noch sehr verschärfen, so vor allem bezüglich des Pflegebedarfs und der Aufwendungen im Gesundheitswesen wegen rasanter Zunahme der Zahl hochbetagter Senioren. Was die junge Generation angeht, stellt sich nach der jüngsten Geburtenentwicklung folgendes heraus: Die relativ hohe Zahl von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren des Jahres 1996, die nach Gesetzeslage einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, sinkt in den Folgejahren in Deutschland insgesamt bereits nach den neuesten Vorausberechnungen deutlich ab, was allerdings nicht ausschließt, daß in einigen Regionen die Zahlen überdurchschnittlich zurückgehen, in anderen möglicherweise sogar ansteigen oder etwa konstant bleiben. Die neuesten tatsächlichen Entwicklungen deuten auf noch stärkere Rückgange der Zahlen der Kinder im Kindergartenalter hin; dies ist als Folge der starken Einschnitte bei den Kürzungen der Familienförderungsleistungen in 1993 und 1994 sehr wahrscheinlich. Wenn es also dabei bleibt, daß es 1996 einen absoluten Anspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, dann sind in den Folgejahren personelle räumliche und sachliche Überkapazitäten in Kindergärten absehbar — es sei denn, die Kapazitäten werden für bessere qualitative Angebote oder Ausweitung der Plätze in Kinderkrippen und -horten genutzt. Es geht hier auch um Arbeitsplätze und um gute Berufsperspektiven für junge Menschen, die sich für kindbezogene Berufe ausbilden lassen. Unabweisbar ist generell eine Politik, die wieder mehr Mut zu Kindern macht. Es liegt auf der Hand, daß eine negative Geburtenentwicklung mit gewissen zeitlichen Verzögerungen zu Überkapazitäten im Schulwesen führt. Etwa 20 Jahre später bleibt dann entsprechend der Berufsnachwuchs aus. 21734 *Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Schon jetzt — später als eigentlich notwendig — muß die Politik Prioritäten so setzen, daß die heute Jüngeren und die künftig Geborenen auch im Alter annehmbare Lebensbedingungen erwarten können, angemessene materielle Absicherung im Alter, medizinische Betreuung und im Bedarfsfall Pflege. Dies alles kann nur gewährleistet werden, wenn künftige Erwerbsgenerationen zahlenmäßig ausreichend stark und beruflich gut qualifiziert sind. Dies setzt heute die Verpflichtung zur Bildung ausreichenden Humanvermögens durch mehr Kinder und ihre optimale Ausbildung voraus. Es bieten sich hier auch insgesamt Chancen für zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in allen kindbezogenen Berufen, wenn eine kinder- und familienfreundlichere Politik wieder zu mehr Geburten führt. Eine solche Politik sichert — vernünftig gestaltet — auch die Voraussetzungen dafür, Sozialpolitik zukunftsorientiert zu gestalten — Bildung von Humanvermögen statt unproduktiver Finanzierung von Arbeitslosigkeit. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Die Verwirklichung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertrag — vom 31. August 1990) Christel Hanewinckel (SPD): Das Stück, das dieser Debatte, „Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der PDS/Linke Liste, Verwirklichung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990" zugrunde liegt, scheint dem Repertoire des absurden Theaters entliehen zu sein. Da fragt die Gruppe PDS/Linke Liste in 119 Fragen die Bundesregierung, wie sie denn den Einigungsvertrag umgesetzt hat: Fragen von A wie Altschulden über I wie IG-Farben oder T wie Treuhand bis zu Z wie Entwicklungshilfe für Zaire, Fragen, in denen und durch die suggeriert wird, daß die PDS mit der Situation im geeinten Deutschland absolut nichts zu tun hätte; Fragen, durch die suggeriert wird, daß die PDS und ihre „Veränderung, die mit Opposition beginnt" unschuldig und unverantwortlich ist für das, was es vierzig Jahre im Osten Deutschlands gegeben hat; Fragen, mit denen suggeriert wird, daß nur die anderen für das, was uns jetzt an Problemen, Spaltung, Ungerechtigkeiten vor den Füßen liegt, die Verantwortung und die Schuld tragen. Auch Fragen tragen zur Geschichtsklitterung bei. Die Hauptdarstellerin PDS hat grandios in unserem absurden Theaterstück die Rolle des „Rächers der Enterbten" übernommen. Sie wird vom Täter zum Retter. Nun zur anderen Seite. Gegenspieler auf unserer Theaterbühne ist die Koalitionsregierung, wobei als handelnde Person, nur ein einzelner quasi als Unikat auftritt: der Kanzler. Auf 62 Seiten Vorbemerkungen (von insgesamt 242 Seiten) wird er mit dröhnender Selbstzufriedenheit dargestellt und gelobt. Das beginnt schon auf Seite 1. Ich zitiere: „Die von Bundeskanzler Dr. Kohl geführte Bundesregierung hat sich trotz zunehmenden innenpolitischen Widerspruchs zu keinem Zeitpunkt in dieser Politik beirren lassen." Gemeint ist natürlich der Wiedervereinigungsanspruch. Übrigens: Auch „Wieder" -vereinigung ist Geschichtsklitterung . . . Ich hätte nur gern gewußt, wie er das mit einem anderen Zitat aus dem Protokoll des SED-ZK-Abteilungsleiters Gunter Rettner vom 15. November 1989 zusammenbringt. Ich zitiere: „Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten hält Leisler-Kiep für unrealistisch; diese würde weder von der Mehrheit der BRD-Bürger und schon gar nicht in der DDR gewünscht. Er sprach sich in diesem Zusammenhang generell gegen eine Forcierung von Konzeptionen aus, die der Stärkung der national-staatlichen Konzeptionen dienen ... Beide Seiten brauchen stabile Verhältnisse." Helmut Kohl hat in seinem 10-Punkte-Plan einige Wochen nach der Maueröffnung nichts anderes als konföderative Strukturen in beiden deutschen Staaten vorgeschlagen, von deutscher Einheit noch keine Rede. Nach diesen Zitaten ist die CDU ihrer Rolle, die sie selber eigentlich spielen wollte, nämlich die Retterin zu sein, nicht treu geblieben. Sie ist zum Täter geworden. Wo Täter und Retter sind, gibt es auch Opfer, aber über die Opfer kein Wort. In den Antworten auf die Große Anfrage spielen konkrete Personen kaum eine Rolle. Die Bundesregierung sagt z. B. zum Stand des Einigungsprozesses — ich zitiere Seite 67 der Antwort —: „Der bisher schon erreichte Stand des Einigungsprozesses belegt vielmehr eindrucksvoll die Erfolge, die zur Überwindung der Teilungsfolgen bereits erreicht wurden. Die Fortschritte auf dem wirtschaftlichen und sozialen Sektor sind für jeden unverkennbar ... Auch hinsichtlich der Herstellung der inneren Einheit, bei der es ganz entscheidend um die geistige, kulturelle und ideelle Identität der Deutschen in Ost und West geht, sieht sich die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. " Wie schön für die Bundesregierung. Zwei Seiten später die gegenteilige Feststellung — ich zitiere Seite 69 —: „Nicht einmal vier Jahre nach der deutschen Einheit können wir feststellen, daß wir auf dem von Anfang an eingeschlagenen richtigen Weg sehr weit vorangekommen sind. " Die Personifizierung von Dingen wird auf Seite 70 auf die Spitze getrieben. Da steht — Zitat —: „Er hat bei den Bürgern im Osten Deutschlands das notwendige Vertrauen in die Demokratie und in die Rechtsstaatlichkeit bestärkt. " Rätselfrage: Wer mag „er" wohl sein? Herr Kohl ist es nicht, nicht Herr Gysi, nicht Herr Lambsdorff, nein, „er" ist der Einigungsvertrag. Er lebe lange und hoch. Ich breche das Stück ab, meine Damen und Herren, die Frauen und Männer, Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben diese Farce nicht verdient. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21735* Der Einigungsvertrag ist ein Baustein auf dem Weg der deutschen Einheit. Er war nötig und in der Kürze der Zeit offenbar nicht anders zu gestalten gewesen, aber er ist weder vollkommen noch fehlerfrei. Es hat sich gezeigt, daß Korrekturen nötig gewesen wären, und manche Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der deutschen Einheit getroffen worden sind, sind falsch. Die vergehende Zeit macht sie nicht richtiger, sondern nur deutlich, wie offenkundig und notwendig Korrekturen sind. Vier Beispiele dazu: die verheerende falsche und ungerechte Entscheidung Rückgabe vor Entschädigung; der zu enge Auftrag an die Treuhand, nur zu privatisieren; die Übernahme der sogenannten Altschulden; der Einsatz des Sozialrechts als Strafrecht im Rentensystem. Alle diese Beispiele stehen für Spaltung statt für Einheit. Politikerinnen und Politiker und auch Parteien sollten zuweilen den Mut haben, falsche Entscheidungen als solche zu erkennen und dann neue richtige Entscheidungen zu treffen. Vier Wochen vor der Wahl dürfte das aber für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU und F.D.P., zu spät sein. Solange ich in diesem Parlament bin, mußte ich die Erfahrung machen, daß denen, die die Realität beschreiben, Schwarzmalen unterstellt wird. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und F.D.P., z. B. durch Halle an der Saale gehen, dann sehen Sie natürlich reparierte Häuser, Dächer und Straßen, Sie hören, daß jetzt viele Wohnungen einen Telefonanschluß haben usw. Das alles ist so, aber es ist nur die eine Seite der Wahrheit. Die andere Seite ist, daß den vielfältigen positiven Aspekten neue soziale Ungerechtigkeiten, wirtschaftliche Probleme, Arbeitslosigkeit gegenüberstehen. Für viele kam nach dem hoffnungsvollen Aufbruch der Abbruch oder der Absturz. Von gleichen Lebensverhältnissen in Ost und West sind wir noch weit entfernt. Die Löhne im Osten liegen im Schnitt bis zu 32 % unter dem Westniveau. Die Ausgaben allerdings sind fast angeglichen. Die Renten werden dynamisiert und Stück für Stück angeglichen. Aber noch immer werden sogenannte „Staatsnahe" (was immer das ist) diskriminiert. Viele Beispiele könnte ich noch nennen. Aber die kennen Sie alle genau so gut wie ich. Die neuerliche Auflistung durch die PDS/Linke Liste in der Großen Anfrage, die der Bundesregierung eine einmalige Plattform zur überhöhten Darstellung bietet — fast wie in früheren DDR-Zeiten —, führt uns einer Lösung keinen Schritt näher. Auf eins muß ich allerdings noch zu sprechen kommen. Ein nun wirklich massenhaft auftretendes Phänomen wird in dieser Anfrage nicht beantwortet: kein Wort über die Gruppe, die von Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfe im Osten am meisten betroffen ist. Kein Wort über die Frauen. Aber ich muß gerecht bleiben: es gibt keine Antwort in diesen 242 Seiten, denn die PDS/Linke Liste hat dazu keine einzige Frage gestellt! Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Wohnungslosigkeit — Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfälle in der Bundesrepublik Deutschland und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung) Gabriele Iwersen (SPD): Fast genau ein Jahr ist vergangen seit der ersten Beratung des von der SPD eingebrachten Antrags zur Wohnungslosigkeit — zu Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfällen in der Bundesrepublik Deutschland, und trotzdem gibt es keine Beschlußvorlage, die wenigstens erste Schritte zur Erfassung und Bekämpfung dieses Elends mit einer breiten Mehrheit dieses Parlaments auf den Weg gebracht hätte. Trotz dreier sehr aufschlußreicher, unterschiedlicher Anhörungen, die die Ziele des Antrags und dringenden Handlungsbedarf bestätigten, fehlte die Zeit, dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung von Ausschuß und Plenum zu setzen, um wenigstens die unstrittigen Punkte der Vorlage gemeinsam zu verabschieden. Um so empörender war für mich der Antrag der Koalitionsparteien, die letzte Sitzungswoche wegen „fehlenden Beratungsbedarfs" zu streichen, obwohl einige engagierte Kolleginnen und Kollegen von CDU und F.D.P. aus dem Bau-Ausschuß sich durchaus ernsthaft mit der Thematik der Obdachlosigkeit auseinandergesetzt haben. Offensichtlich konnten sie sich gegenüber denjenigen Fraktionskollegen nicht durchsetzen, die es vorgezogen hätten, sang- und klanglos die Arbeit des 12. Deutschen Bundestages einzustellen, um nicht noch einmal mit den Folgen einer Politik der Gleichgültigkeit und der sozialen Ausgrenzung hier im Plenum konfrontiert zu werden. Dann wäre auch das ablehnende Votum des mitberatenden Ausschusses für Familie und Senioren unerwähnt geblieben. So kann ich den Sozialpolitikern der Koalitionsparteien, die dort mitarbeiten, den Vorwurf nicht ersparen, daß sie sich einer Verbesserung der dramatischen Situation von wohnungslosen Familien überhaupt nicht widmen wollen. Schade, daß dadurch auch die Chance auf einen gemeinsamen ersten Schritt zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit vertan wurde! Aber Sie können sich darauf verlassen: Wir Sozialdemokraten werden das Thema zu Beginn der nächsten Wahlperiode erneut aufgreifen und nicht lockerlassen, bis endlich eine Lösung des Problems gefunden worden ist. Denn bis heute steigt die Zahl der Wohnungsnotfälle noch immer — trotz verstärkter Bautätigkeit. Der Verlust an preiswertem Wohnraum geht ungebremst weiter, und die Verdrängung Sozialschwacher aus dem Erwerbsleben, aus der Gruppe der Leistungsempfänger der Bundesanstalt und aus dem Wohnungsmarkt nimmt Ausmaße an, die jeder Beschreibung spotten. Die Kommunen allein können jedenfalls den Kampf gegen Armut und Obdachlosigkeit nicht schaffen. Zu ungleichmäßig ist die Belastung der Städte und ländlichen Gemeinden durch die Obdachlosigkeit bei allgemein dramatisch steigenden Sozialhilfeetats. Das Wohnforum München hat den Vorschlag gemacht, „regionale Mittelpools" zur Bewältigung von Ob- 21736* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 dachlosigkeit zu bilden, in die alle Gemeinden einer Region, die Großstädte wie auch die Speckgürtel pro Kopf der Bevölkerung einzahlen müssen. Investitionen in Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen für Obdachlose können dann aus diesem Topf finanziert, aber auch gleichmäßiger auf die Gemeinden einer Region verteilt werden. Ein bedenkenswerter Vorschlag! Davor muß aber unbedingt unsere Forderung nach einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik auf einheitlicher Grundlage in Angriff genommen werden. In der Anhörung wurde dies sehr eindeutig bestätigt. Nordrhein-Westfalen ist zur Zeit das einzige Bundesland, das sich uni die Erfassung des Problems bemüht. Allerdings werden, nur die von Ordnungsbehörden polizeilich eingewiesenen Fälle erfaßt. Das genügt nicht. Der Deutsche Städtetag hat da eine bessere Arbeitsgrundlage durch seine Definition vorgelegt. Es fehlt nur die Verbindlichkeit und der Wille zur Umsetzung und natürlich das notwendige Verfahren. Ich erwarte von der nächsten Bundesregierung, daß sie dem Bundesrat zügig eine Verordnung oder einen Gesetzentwurf vorlegt, damit die Vogel-Strauß-Politik gegenüber den Wohnungsnotfällen endlich beendet wird. Es muß selbstverständlich zugegeben werden, daß eine Vergrößerung des Wohnungsangebotes die beste Lösung für alle von Wohnungslosigkeit Bedrohten wäre, aber 2 Millionen Wohnungen lassen sich nicht kurzfristig bauen. Es muß aber auch erkannt werden, daß zur Zeit zuviel Geld von den Kommunen ausgegeben werden muß, um überteuerte Notunterkünfte in Hotels und Pensionen zu finanzieren. Es muß auch erkannt werden, daß Obdachlosen, die keinen festen Wohnsitz mehr haben, fast jede Rückkehr in ein normales Leben mit Arbeit und eigener Wohnung verwehrt wird. Sie werden weder von den Arbeitsämtern in AB-Maßnahmen akzeptiert noch von den Sozialämtern über Hilfe zur Arbeit z. B. in SelbsthilfeWohn-Projekte integriert. Gerade diese Kombination von Arbeiten und Wohnen durch Kooperation von Selbsthilfegruppen, Beschäftigungsfirmen und Wohnungsbauunternehmen sollte ausgebaut werden. Durch die Entwicklung neuer Organisationsstrukturen, die professionelle Sozialarbeit mit professioneller Bauträgerschaft auch nach der Fertigstellung der Wohnquartiere ermöglichen, können wesentliche Beiträge zur Entschärfung sozialer Brennpunkte geleistet werden. Personen, die lange in besonderen sozialen Schwierigkeiten gelebt haben, neigen stärker zu Fluktuation als andere Mietergruppen. Sie verursachen Mietausfälle und höhere Renovierungskosten und werden deshalb nur ungern als Mieter akzeptiert, denn die Mietausfallwagniskosten für den sozialen Wohnungsbau decken das nicht ab. Eine institutionelle soziale Wohnraumhilfe muß hierfür Sondermittel bereitstellen können. In Niedersachsen wird versucht, dies auf der Ebene der Bezirksregierungen zu organisieren mit Mitteln des Sozialministeriums. Die Gegenüberstellung dieser Kosten mit denen der Unterbringung in Hotels oder Containern zeigt, daß der Mitteleinsatz erheblich gesenkt werden kann, denn Hotelunterbringung kostet ca. 3 000 DM pro Person und Monat. Ein Schlafplatz in Mehrbettzimmern der Billighotels oder Läusepensionen kostet auch noch ca. 1 000 DM pro Person im Monat, die die Sozialhaushalte der Kommunen unzumutbar belasten. Das Institut für Sozialwissenschaft (ISO) gab deshalb zu Protokoll: „Systematische Untersuchung des sich mehr und mehr ausbreitenden Hotel(un)wesens steht aus". Da ist schon eher die Alternative von Pensionen in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden oder anderen engagierten Initiativen zu akzeptieren, die Übernachtungen zu sozialamtsüblichen Kosten anbieten. Denn es ist nicht zu übersehen, daß ein fester Markt entstanden ist, den unseriöse Anbieter bestimmen, die Sub-Standard-Wohnungen zu absolut überteuerten Preisen anbieten und die sich darauf verlassen können, daß die Not der Städte ihnen die Gäste oder Mieter zutreibt. Das ist die Auswirkung der Wohnungspolitik mit F.D.P.-Handschrift und ein gravierender Beitrag zur Steigerung der Sozialetats. Leider ist in den Anhörungen auch deutlich darauf hingewiesen worden, daß Kommunen fürchten, erleichterter Zugang zu Wohnmöglichkeiten könne das Elend auch noch anziehen (ISO). Das böse Wort von der „vertreibenden Hilfe" ist deshalb auch mehr als einmal gefallen. Neben der Versorgung mit Wohnraum brauchen Wohnungslose aber auch noch ganz andere Hilfen, wenn sie nicht dauerhaft von staatlicher Unterstützung abhängig bleiben sollen: Eine substantielle Verbesserung ihrer sozioökonomischen Lebenslage spielt eine wesentliche Rolle. Ohne eine effektive Schuldnerberatung ist die Rückkehr in ein geregeltes Leben meist gar nicht möglich, und häufig ist das Nachholen von schulischen oder beruflichen Qualifikationen auch unverzichtbar für eine Integration in den Arbeitsmarkt. Erst durch das Zusammenspiel von wohnungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und sozialer Betreuung kann den seit längerer Zeit Wohnungslosen ein neuer Weg in ein unabhängiges Leben geebnet werden. Dazu bedarf es einer Konzentration der vorhandenen Fördermittel auf wohnungspolitische Projekte sowohl im Bereich der baulichen Selbsthilfe einzelner Projekte als auch zur Sanierung von sozialen Brennpunkten größeren Ausmaßes, bei denen meist auch eine neue soziale und kulturelle Infrastruktur entwickelt werden muß. Hier ist vor allem eine institutionalisierte Mitsprache und Mitwirkung von Selbsthilfegruppen der Betroffenen wichtig. Das Wichtigste aber ist die Beschaffung des Eigenkapitals, welches häufig von vornherein die Entstehung preiswerten Wohnraums verhindert. Deshalb muß die bereits in einigen Städten praktizierte Kapitalisierung der Sozialhilfe verstärkt angewendet werden, um wohnungs- und stadtpolitische Ziele besser erreichen zu können. Aber auch die Eigenleistung der Selbsthilfegruppen zählt, und die Bundesanstalt für Arbeit sollte ihren Beitrag leisten durch Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dieser Weg der Reintegration Wohnungsloser unter Beibehaltung ihrer auf der Straße so wichtig gewor- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21737 denen sozialen Bindungen wurde in den Gesprächen, die der Ausschuß mit Obdachlosen hat führen können, als besonders positiv bewertet. Viele Betroffene sind nämlich alleine in einer fertigen Wohnung gar nicht existenzfähig und verlassen zum Teil die so lange begehrte Wohnung wieder, kehren zurück auf die Straße, in Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Die Selbsthilfeprojekte dagegen bieten eine allmähliche Rückkehr in die Welt der Arbeit, ohne die Betroffenen aus ihren persönlichen Bindungen herauszureißen. Wenn die Wohnungslosen an der Gestaltung und an der Herstellung sowohl ihrer zukünftigen Wohnung und des Wohnumfeldes beteiligt sind, kann auch davon ausgegangen werden, daß diese Projekte nach ihrem Abschluß zu einem positiven Element im Wohnquartier und nicht zur Keimzelle für einen neuen sozialen Brennpunkt werden. Deshalb fordern wir Sozialdemokraten, daß bundesweit derartige Selbsthilfeprojekte massiv unterstützt werden und daß der Zugang zu ihnen nicht beschränkt wird auf Wohnungslose, die aus der jeweiligen Gemeinde stammen. Die Arbeitsämter müssen dazu in die Lage versetzt werden, auch Obdachlose, die „o. f. W.", also ohne festen Wohnsitz, sind, in die AB-Maßnahmen mit einzubeziehen, und die Kommunen sollten notfalls das Programm „Hilfe zur Arbeit" auch auf Sozialhilfeempfänger, die obdachlos sind, anwenden. Jede Möglichkeit, Wohnungslose wieder zu integrieren, ihnen preiswerten Wohnraum zu verschaffen und ihre soziale Kompetenz zu erweitern, muß genutzt werden, um soziale Brennpunkte in den Städten zu vermeiden oder wenigstens zu entschärfen. Der Handlungsbedarf steht außer Frage, und der Beratungsbedarf ist offensichtlich auch noch nicht erschöpft. Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU): Ich freue mich über die Gelegenheit, noch einmal im Plenum des Deutschen Bundestages über die wohnungspolitische Situation sprechen zu können. Wer einerseits die Diskussionsbeiträge der Opposition zur Wohnungspolitik verfolgt und andererseits die mehr als erfreuliche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, wird ohnehin an dem Eindruck nicht vorbeikommen, daß die Koalition auf diesem Felde eine Erfolgsbilanz vorlegen kann, die selbst in Wahlkampfzeiten nicht zerredet werden kann. Schließlich lassen sich auch mit noch so viel politischer Agitation die Erfolgszahlen über die Wohnungsbautätigkeit — die Rekordzahlen in Westdeutschland und die erreichte Trendwende in Ostdeutschland — dem Wähler gegenüber nicht mehr länger als „Katastrophe", „Desaster" und „falsche Regierungspolitik" darstellen. Die Bau-Konjunkturberichte von Ifo und DIW aus den letzten Tagen stellen auch die kläglichen Versuche der Opposition ins Abseits, wenn schon die Fakten für das laufende Jahr nicht mehr zu leugnen sind, dann wenigstens das kommende Jahr zum Jahr des Wohnungsbaueinbruchs hochzustilisieren. Im Gegenteil: Wir dürften 1995 mit etwa 600 000 Wohnungen in Gesamtdeutschland rechnen. Sieht so ein Einbruch aus? Der Wohnungsbauboom hat neben den konjunkturellen Auswirkungen die Aussichten vieler Bürgerinnen und Bürger sichtbar verbessert, ihre persönlichen und familiären Ansprüche an die Wohnungsversorgung besser befriedigen zu können. Es wird mittlerweile eigentlich von niemandem mehr ernsthaft bestritten, daß es gelingt, die Schere zwischen Wohnungsnachfrage und Wohnungsangebot, trotz Zuzug von 4,5 Millionen Menschen seit der Volks- und Wohnungszählung 1987 allein nach Westdeutschland, langsam aber sicher zu schließen. Dies ist übrigens keine Entwarnung: Wer jetzt schon wieder von kommenden Wohnungsüberhängen redet, malt genauso schwarz-weiß wie die Berufspessimisten von der Opposition. Ich halte auch nichts davon, die Fertigstellungszahlen, wenn sie denn schon nicht mehr zu übersehen sind, nun plötzlich in ihrer Bedeutung abzuqualifizieren nach dem Neid-Motto „Viele neue Wohnungen nur für Reiche". In einem erst vor wenigen Monaten vorgelegten Bericht zur „Wohnungsversorgung von Obdachlosen" einer Arbeitsgruppe der Länder-Bauminister heißt es ausdrücklich und logischerweise: „Wichtigste Voraussetzung für eine angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen ist ein ausreichendes Wohnungsangebot." Auf gut deutsch: Die sichtbare Entspannung in den oberen und mittleren Marktsegmenten wirkt sich auch auf die unteren Marktsegmente aus, was nicht heißt, daß wir insbesondere für die unteren Einkommensgruppen oder gar die Obdachlosen auf besondere wohnungspolitische Strategien verzichten können. Wir haben in vielen Einzelschritten in den letzten Jahren die Voraussetzungen für diese wesentliche Verbreiterung des Wohnungsangebotes geschaffen. Die Union steht für eine Fortsetzung dieser marktwirtschaftlichen Politik über den Wahltag hinaus mit starkem sozialen Flankenschutz für die Gruppen der Bevölkerung, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Aber wir werden dem Wähler auch bewußt machen müssen, daß dieser Weg keine Selbstverständlichkeit darstellt. Man muß dabei nicht einmal darauf kommen, wie Herr Schröder gemäß „SPIEGEL", Herrn Gysi von der PDS zum Wohnungsbauminister machen zu wollen. „Trümmer schaffen ohne Waffen" in einer Hälfte Deutschlands in 45 Jahren SED-Herrschaft reicht. Ein Blick in die Programmatik Ihres Wunschkoalitionspartners, meine Damen und Herren von der SPD, nämlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt alles: Dauerhafter Mietenstopp in Ballungsräumen wird da gefordert, Rücknahme des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes und eine steuerliche Neubewertung von Grund und Boden mit einer steuerlichen Mehrbelastung, mit der man — man höre und staune — die gesamte soziale Grundsicherung werde finanzieren können. Und um den anderen Weg in der Wohnungspolitik völlig deutlich zu machen, propagieren DIE GRÜNEN schließlich auch noch völlige und ersatzlose Abschaffung der steuerlichen Vergünstigungen zugunsten der selbstgenutzten Wohneigentumsbildung, also des § 10e und des Baukindergeldes. Es wird höchste Zeit, daß der Wähler, und auch der Investor, von Ihnen einmal klar erfährt, wohin die Reise bei einer rot-grünen Koalition in der Wohnungs- 21738* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 politik gehen könnte. Aber die SPD hat ja nicht nur Schwierigkeiten, diesen Spagat zwischen Rot und Grün zu erklären, sondern auch die Positionsunterschiede innerhalb ihrer Partei selbst. Da erklärt ihr Kanzlerkandidat, der Bekämpfung der Wohnungsnot müsse jetzt „absolute Priorität" zukommen, man brauche jetzt jährlich 100 000 zusätzliche Sozialwohnungen. Ich komme aus einem Bundesland, wie Sie wissen Niedersachsen, wo wir bis in die jüngsten Tage hinein ganz konkret vor Augen geführt bekommen, was die SPD nach der Wahl mit solchen Ankündigungen macht. Kaum war nämlich die niedersächsische Landtagswahl gelaufen, gibt Herr Schröder, inzwischen auch Scharpings Super-Schattenminister, seinem Kabinett den Auftrag, die Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau zu kürzen, nachdem er im Wahlkampf das Gegenteil versprochen hatte. Die Presse in Niedersachsen hat daraufhin zu Recht von „brutalem Wortbruch" und „massivem Wahlbetrug" gesprochen. Das Schlimme an dieser Politik ist nicht nur die Unwahrheit, sondern daß gleichzeitig realistische Konzepte zur Verbesserung der Wohnungssituation verhindert werden. Wer das Unmögliche verspricht und dabei das Mögliche verhindert, macht sich schuldig. Eine ehrliche Botschaft der Politik von Bund, Ländern und Gemeinden, die alle finanziell an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gekommen sind, kann nur lauten: „Wir müssen der Mehrheit der Menschen in Deutschland, die gut wohnt, ein Stück Eigenverantwortung für das Wohnen mehr zumuten, damit wir denen, die es aus eigener Kraft nicht können, besser helfen können als bisher. " Das gilt insbesondere auch für die Obdachlosen. Ich habe für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nie einen Hehl daraus gemacht, daß die mit dem Wohnungsbauboom einhergehende Renaissance des Baus von Sozialwohnungen — was in den beiden letzten Jahren Bund und Länder immerhin über 40 Milliarden DM gekostet hat —, daß dieses Engagement sich nicht beliebig fortschreiben oder sogar steigern läßt. Damit der soziale Wohnungsbau auch von der Kostenseite her seine Tauglichkeit behält, haben wir deshalb mit dem Wohnungsbauförderungsgesetz 1994, das in wenigen Tagen in Kraft treten wird, unseren Reformwillen unter Beweis gestellt. Ein reformierter sozialer Wohnungsbau bleibt unverzichtbar, aber er ist und war nie die einzige Antwort auf Wohnungsversorgungsdefizite; er ist auch nicht das Patentrezept für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit. Wir haben aus den intensiven Beratungen im Bauausschuß und in persönlichen Gesprächen mit Obdachlosen, hier in Bonn und draußen im Lande, den Eindruck gewonnen, daß Entstehen und Überwindung der Obdachlosigkeit vielschichtig ist und fehlender Wohnraum nur einer von vielen Gründen ist. Ende dieser Woche werden wir das Gespräch mit den Betroffenen fortführen. Es war zeitlich leider nicht mehr machbar, die Quintessenz aus den in den Gesprächen und Anhörungen gewonnenen Erfahrungen in eine parlamentarische Beschlußfassung umzumünzen. Das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten, die über die Unterbringungsmöglichkeit akut Obdachloser durch die Gemeinden hinausreichen würde, sollte nach den Vorstellungen der Wohnungspolitiker der Unionsfraktion zu den ersten und dringlichsten Maßnahmen der nächsten Wahlperiode gehören. Ich will diese Herausforderung abschließend mit einem Zitat aus dem Grünbuch der EG-Kommission über die europäische Sozialpolitik umschreiben. Zu diesen Herausforderungen, heißt es dort, gehören „ein tieferes Verständnis für die Ursachen sozialer Ausgrenzung in den modernen Industriegesellschaften, grundlegende Veränderungen im Herangehen, um das Übel bei der Wurzel zu packen, sowie kühne soziale Experimente, um neue Wege für die Zukunft aufzuzeigen". Lisa Peters (F.D.P.): Odachlosigkeit, Wohnungsnot, das ist heute unser Thema, ein sehr ernstes Thema! Diese Problematik beschäftigt mich nicht erst seit heute, seit meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag oder seit meiner langjährigen kommunalpolitischen Arbeit. Wohnungslosigkeit oder, anders gesagt, die schlechte Unterbringung von Menschen in Obdachlosenasylen beschäftigt mich bereits seit 1968. Damals wurde ich in den Vorstand eines Grundschulelternrates gewählt. Die Grundschule besuchten auch Kinder aus einem Obdachlosenasyl. Diese Kinder hatten an Gemeinsamkeiten auch eine gemeinsame Hausnummer, die sie von vornherein abstempelte. Diese Kinder brauchten an den Besuch einer weiterführenden Schule erst gar nicht zu denken, sie besaßen kaum eine Chance auf eine gute Lehrausbildung. Ich bin damals schon für diese Thematik sensiblisiert worden. Für mich hieß es, gegensteuern, gegen eine Unterbringung von Kindern in Obdachlosenunterkünften kämpfen. Ab 1972, vor mehr als 22 Jahren, hatte ich dann Gelegenheit, mich mit diesem Thema intensiv auf kommunaler Ebene zu beschäftigen. In den entsprechenden städtischen Fachausschüssen und der Ratsarbeit konnte ich aktiv mitwirken und mitarbeiten. Der Rat der Stadt Buxtehude hatte sich das hohe Ziel gesetzt, für die Verhinderung von Obdachlosigkeit zu sorgen. Seit vielen Jahren arbeiten wir für die Sicherung und Beschaffung von dauerhaft angemessenem Wohnraum und parallel dazu bieten wir geeignete Hilfen in Wohnungsnotfällen an. Der Grundsatz unserer Arbeit ist: „Eine Wohnung ist nicht alles — aber ohne Wohnung ist alles nichts!" Deshalb habe ich es sehr begrüßt, daß der federführende Bundestagsausschuß für Bauwesen, Raumordnung und Städtebau (Bauausschuß) und der Ausschuß für Arbeit und Soziales sich dieser Problematik angenommen haben. Damit bringen wir zum Ausdruck, daß das Problem der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit groß ist und nicht in allen Fällen von den Städten und Gemeinden zu lösen ist. Sie bleiben aber nach wie vor zuständig für diesen Bereich. Ich bin dankbar für alle Hilfen, für jede Information und spreche hier besonders die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe an. Ganz besonders hilfreich waren die Diskussionen mit den betroffenen Männern und Frauen. Die Anhörungen wurden offen, ehrlich und objektiv geführt, uns werden Probleme von den Betroffenen persönlich, den wohnungslosen selber deutlich gemacht. Wohnungslos zu sein oder zu werden hat viele Gründen. Es können persönliche private oder in der Familiensituation liegende sein. Arbeitslosigkeit, Behinderung, Alter, alleinerziehend oder kinderreich, die Gründe hierfür sind sehr vielschichtig. Auch Frau Dr. Schwaetzer, unsere Bauministerin, hat seit längerem das Thema aufgegriffen und Gespräche mit den Obdachlosenorganisationen und den Wohlfahrtsverbänden geführt. Eine Zusammenarbeit wurde vereinbart. Man ist sich einig, daß die Integration in den Wohnungsmarkt gefördert werden muß. Eine Unterbringung in Notunterkünften sollte nicht erfolgen. Eine soziale Betreuung ist notwendig. Auch der soziale Wohnungsbau muß sich stärker an den Langzeitarbeitslosen orientieren. Außerdem muß es mittelfristig eine Ausweitung des Wohnungsangebotes geben, damit Hotel-, Unterkunfts- und Heimplätze vermieden werden können. Es gibt viele Vorschläge, auch den Vorschlag, einfache Wohnungen zu erstellen, die zu einem späteren Zeitpunkt „nachgerüstet" werden könnten. Nach meiner Ansicht ist es eine Notlösung, denn man kommt aus den bisherigen Erfahrungen heraus nicht zum Nachrüsten. Um so wichtiger ist die Bewußtseinsmachung, die Zusammenarbeit aller. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, daß es Obdachlosigkeit in unserer wohlhabenden Gesellschaft gibt. Genau diesem Problem stellt sich das Bundesbauministerium. Die eingesetzte Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes hat inzwischen vier Mal getagt und Ergebnisse zusammengefaßt. Für die nächste Zeit gilt: Das Problem „Obdachlosigkeit" erfordert noch mehr Aufmerksamkeit durch Politik und Gesellschaft. Obdachlosigkeit ist in Ost und West noch unterschiedlich strukturiert. Belegungsrechte müssen erworben werden, dazu sind neue Ideen gefragt. Selbsthilfeeinrichtungen, von den Betroffenen initiiert, müssen mehr unterstützt und nicht vereitelt werden. Ferner sind Länderförderprogramme zur Instandsetzung von leerstehenden Wohnungen gefragt. Die Förderprogramme müsse kombiniert werden. Soziale Brennpunkte sind zu entschärfen. Eine Gesamtstatistik wird ebenso gefordert. Wohnungsvermietern sollte man Übernahme, Garantien und Bürgschaften für Mietausfall, Reparatur und Instandhaltungskosten geben. Chancen bestehen zur Zeit bei der Übernahme von militärischen Liegenschaften und ihrer verbilligten Abgabe. Meine Herren und Damen, es bestehen viele Möglichkeiten, die Zeit drängt. Wohnungslosigkeit, in welcher Form auch immer, muß bekämpft werden. Letztendlich sind die Gemeinden und Städte zuständig, sie können nicht aus der Verantwortung genommen werden! Die Gemeinden und Städte muß man aber unterstützen, ich habe viele Möglichkeiten genannt! Wenn aber Rat und Verwaltung, wenn Ordnungsamt, Sozialamt, Jugendamt und Wohnungsamt zusammenarbeiten, wenn rechtzeitig alles getan wird und man über bevorstehende Räumungsklagen informiert ist und diese verhindert, dann ist bereits sehr viel getan. Mietschulden sind meist das Ergebnis eines längeren Verelendungsprozesses, oder sie sind das vorläufige Ende einer Verschuldungsspirale. Wo immer wir arbeiten, wir müssen Wohnungs- und Obdachlosigkeit verhindern. Ich habe immer in diese Richtung gearbeitet, ich werde es auch weiter tun. Dr. lila Seifert (PDS/Linke Liste): Daß heute — am Vorabend des 2. bundesweiten Aktionstages der Obdachlosen — hier im Hohen Hause überhaupt über dieses Thema debattiert wird, macht zumindest eines deutlich: Die Mächtigen in diesem Staate können demokratische Bewegungen nicht auf Dauer völlig ignorieren. Sie können konkreten Forderungen und Vorschlägen nicht auf Dauer ausweichen. Und diese — wichtige — Erkenntnis reicht über den unmittelbaren Anlaß weit hinaus. Auch wenn es weder die Bundesregierung noch die Hofberichterstatter der großen Medien wahrhaben wollen: Offene und verdeckte Obdachlosigkeit ist in Deutschland, einem der reichsten Lander der Welt, zu einer Dauererscheinung geworden. Schätzungen gehen davon aus, daß es seit Jahren etwa 1 Million Menschen ohne festen Wohnsitz gibt. Sie kampieren in Obdachlosenasylen — besser als „Läusepensionen" bekannt. Sie finden bei Verwandten und Bekannten Unterschlupf. Im schlimmsten Fall sehen sie sich gezwungen, „Platte zu putzen". Chronische Krankheiten und stark verkürzte Lebenserwartung sind die Folge. Charakteristisch ist, daß diejenigen, die erst einmal in die Obdachlosigkeit abgesunken sind, sich in einem Teufelskreis befinden: (Unvorhersehbarer) Notfall — z. B. Scheidung, Krankheit oder Überschuldung — Arbeitslosigkeit — Räumung — kein fester Wohnsitz — keine Chance, Arbeit zu finden — Hoffnungslosigkeit. Unabhängig davon, daß es in der Obdachlosigkeit auch soziale Bindungen und Solidarität (bis zur Organisation eigener Selbsthilfegruppen, die größte Achtung und Förderung verdienen) gibt, ist typisch, daß es für die meisten keine Chance gibt, aus diesem Teufelskreis mit eigener Kraft zu entrinnen. Vielfach wird geltend gemacht, daß die Betroffenen ja selbst Schuld seien, so durch Arbeitslosigkeit infolge mangelnder Arbeitsdisziplin, zerrütteter Ehen und Scheidung, infolge Alkoholmißbrauchs, Wohnungslosigkeit nach Verbüßung einer Haftstrafe etc. Die Humanität einer Gesellschaft ist aber nicht daran zu messen, daß es den Gesunden und Starken, den Leistungsträgern, gut geht, sondern daß auch die Schwachen und Gestrauchelten die Chance für ein Leben in Würde behalten bzw. erhalten. Offen auftretende Obdachlosigkeit gibt es inzwischen auch in den neuen Bundesländern. Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. schätzt, daß es in Ostdeutschland ca. 200 000 obdachlose Menschen gibt. Als besondere Ursachen werden genannt: Mietschulden, Rückwanderung, Auflösung der Arbeiter- und Lehrlingswohnheime. Allein in der Stadt Leipzig wurden im I. Quartal 1994 bereits 1 211 Fälle drohender Obdachlosigkeit registriert. Eine prinzipielle Lösung des sozialen Übels, ja des gesellschaftlichen Skandals der Obdachlosigkeit kann selbstverständlich nur darin bestehen, daß die grundlegenden Probleme der Gesellschaft gelöst wer- 21740' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 den: Arbeitsmöglichkeiten und entsprechende Einkommen für alle Arbeitsfähigen, Grundsicherung für alle anderen, Beseitigung des Wohnungsdefizits, Bezahlbarkeit der Mieten und gerechtere Verteilung des vorhandenen Wohnraums. Diese grundsätzlichen Forderungen dürfen jedoch nicht davon abhalten, das Minimum einzuklagen. Das wäre: Gesetzliches Verbot der Räumung auf die Straße; Ausreichende Belegungsrechte der Kommunen, d. h. über mindestens 20 Prozent des Wohnungsbestandes bzw. 30 Prozent in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf, bis hin zum direkten Einweisungsrecht in dringlichen Fällen; Enge, organisierte Zusammenarbeit aller mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit befaßten Ämter in den Kommunen bis hin zur Schaffung spezieller Querschnittsabteilungen Wohnungshilfe, zumal finanzielle Aufwendungen der Kommunen zur Unterbringung Obdachloser um ein mehrfaches höher sind als die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; Reservierung eines speziellen Marktsegmentes an Sozialwohnungen, für die eine direkte Einweisung erfolgen kann; (als letzter Notnagel) Schaffung, Bereitstellung und Finanzierung von menschenwürdigen kommunalen Obdachlosenunterkünften sowie Betreuungs- und Beratungsangebote, insbesondere Förderung von Selbsthilfeproj ekten. Drei Dinge sind bei dem heute zur Debatte stehenden SPD-Antrag bemerkenswert: Erstens. Obwohl dieser Antrag, den die PDS voll inhaltlich unterstützt, vor 15 Monaten eingebracht wurde, steht er heute lediglich zur Debatte, nicht zur abschließenden Beratung. In diesen 15 Monaten sind viel umfänglichere Gesetzeswerke viel hastiger verabschiedet worden. Warum und vor allem wer läßt sich bei diesem Thema so viel Zeit? Warum wird hier heute angesichts der bevorstehenden bundesweiten Aktionstage gegen Wohnungsnot, Obdachlosigkeit und soziale Ausgrenzung am 23. und 24. September und der Bundestagswahlen geredet, statt Maßnahmen zur Verhinderung von Kältetoten im Winter 1994/95 zu beschließen? Zweitens. Warum wird in Ostdeutschland trotz rasant steigender Obdachlosigkeit Vermögenspolitik statt Wohnungspolitik betrieben? Warum wird kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsbestand privatisiert statt erhalten? Warum wird den überproportional steigenden Wohnkosten kein bis Ende 1996 befristetes Mietenmoratorium entgegengesetzt? Drittens. Zwei einleitende Sätze aus dem Protokoll des Bauausschusses vorn 23. Juni zum vorliegenden Antrag möchte ich an dieser Stelle zitieren: „Der Vorsitzende stellt einleitend fest, es bestehe wohl Einigkeit darüber, daß das Thema Obdachlosigkeit nach Auswertung aller Erkenntnisse fachübergreifend weiterbehandelt werden solle. Nach seiner persönlichen Auffassung hätten die beiden Anhörungen der Betroffenen mehr gebracht als die Anhörung der Verbände. " Was für eine Erkenntnis: Die Betroffenen wissen am besten, was für sie notwendig ist! Gleiches gilt auch für Probleme von Menschen mit Behinderungen, für Frauen, für alte Menschen, für Jugendliche. Vielleicht gelingt es diesem Hohen Hause in der kommenden Wahlperiode besser, eine Politik mit Betroffenen für Betroffene zu machen? Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer Mieten auf dem Preisniveau von 1936 einfriert, der programmiert den Verfall und am Ende den Zerfall des Altbauwohnraumes. Die Wohnungspolitik der DDR hat dieses Experiment mit dem zu erwartenden Ausgang vor den Augen der Welt durchgeführt. Wer Wohnraum uneingeschränkt als Ware und Objekt der Immobilienspekulation behandelt, der erzeugt Obdachlosigkeit, das mittlerweile epidemische Elend der Metropolen in aller Welt. Gegen beide Arten der Asozialität — nicht etwa nur gegen eine von beiden! — richtete sich unser Vorstoß, das Recht auf angemessene Wohnung in die Verfassung aufzunehmen. Das ist, wie die Dinge liegen, ein langfristiges Vorhaben. Um so entschiedener begrüßen wir den SPD-Antrag zur Wohnungslosigkeit, wohl wissend, daß Pläne wie die Änderung des Bundessozialhilfegesetzes auch nur jenseits der Bundestagswahl eine Realisierungschance haben. Für dringend und eine jetzt schon in Angriff zu nehmende Priorität aber halten wir die Aufforderung zur Anpassung des Wohngeldes, besonders in den neuen Ländern bzw. allen Gebieten, in denen Einkommensentwicklung und Mietsteigerung auseinandergeschert sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden zusätzlich für eine Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes eintreten, die die einer einseitigen Eigentumsideologie geschuldete Privatisierungspflicht von 15 % des Bestandes durch eine behutsame Sanierung des kommunalen Wohnungsbestandes ersetzt. Privatisierungen dürfen nur von innen, d. h. von Mieter und Mieterinnen, nicht von außen durch Investoren geschehen, die durch künstlich erniedrigte Preise subventioniert werden. Nicht unerwähnt lassen will ich die Peinlichkeit, daß der SPD-Antrag das Datum des 24. 06. 1993 trägt. Nicht nur mir wird sich die Frage stellen, was die Ursachen für die schleppende Behandlung einer so vordringlichen sozialpolitischen Frage gewesen sein mögen. War es etwa die Absicht, sie an den Rand der Legislaturperiode zu drücken? Die Betroffenen werden sich bei der Wahl ihren Vers darauf zu machen wissen. Joachim Günther, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Obdachlosigkeit und Wohnungsmangel sind ernste Themen, die sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen oder wechselseitige Schuldzuweisungen eignen. Hier geht es vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche und -politische Aufgabe, an deren Lösung alle mitwirken müssen. Dies war auch Konsens in den Diskussionen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages zu diesen Themen, und es war Grundlage der Anhörungen und Gespräche mit Betroffenen und Verbänden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21741* Wir haben das Problem der Obdachlosigkeit in den letzten Jahren immer wieder zum Thema gemacht und im Gespräch mit den Ländern im Rahmen der Wohnungsbauministerkonferenz, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Obdachlosenverbänden Lösungsstrategien diskutiert, um eine dauerhafte Integration von Obdachlosen in den Wohnungsmarkt zu erreichen. Auch zur Bewältigung des Problems der Obdachlosigkeit ist es unumgänglich, das Wohnungsangebot — wie in den letzten Jahren geschehen — auszuweiten. Gleichzeitig müssen Versorgungsmöglichkeiten — vor allem durch Belegungsbindungen — für finanziell und sozial benachteiligte Haushalte und Personen gesichert werden. Dafür haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einiges getan: durch die Ausweitung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und die effizientere Ausgestaltung des Fördersystems (Einführung der einkommensorientierten Förderung, Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur Sicherung von Belegungsbindungen mit Bundesmitteln), durch verbesserte steuerliche Abschreibungen, durch verbilligte Abgabe bundeseigener Liegenschaften für den Wohnungsneubau und von vorhandenen Wohnungsbeständen für Sozialmieter und natürlich auch mit der Erleichterung der Baulandbereitstellung durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hat den Wohnungsbau auf neue Rekordhöhen geschraubt, die sich auch in den Bewilligungszahlen des sozialen Wohnungsbaus zeigen. Sie stiegen von rund 40 000 in 1988 auf rund 130 000 (in den alten Ländern) in 1993. Häufig überlagern sich die Probleme der Wohnungsversorgung mit anderen Problemen und Benachteiligungen — soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten, fehlende Arbeitsmöglichkeiten und unzureichende Ausbildungschancen, persönliche oder familiäre Konflikte. Hier müssen gezielt ergänzende Hilfen gegeben werden: Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, Hilfen der Arbeits- und Ausbildungsförderung oder der Gesundheitssicherung und Gesundheitsvorsorge. Wichtig ist — und dies muß in der Praxis noch verbessert werden —, daß diese Hilfen zum richtigen Zeitpunkt greifen und aufeinander abgestimmt werden. Das erfordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit, wie sie beispielsweise der Deutsche Städtetag mit dem Modell der integrierten Fachstelle für die kommunale Ebene vorschlägt. Auf der Ebene von Bund und Ländern haben wir diese fachübergreifende Zusammenarbeit intensiviert: So hat die Wohnungsbauministerkonferenz auf unseren Vorschlag hin eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Wohnungsbau- und Sozialressorts von Bund und Ländern eingerichtet. Sie hat einen ersten Bericht über Maßnahmen zur dauerhaften Wohnungsversorgung Obdachloser, u. a. durch gezielte Fördermaßnahmen im Neubau und im Bestand, vorgelegt. Nächster Beratungsschwerpunkt werden die sozialen Hilfen in Fällen akuter Obdachlosigkeit sein. Die Frage der Verknüpfung von wohnungspolitischen und sozialpolitischen Maßnahmen bei der Wohnungsversorgung von Obdachlosen wird auch in unserem neuen Forschungsfeld des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus untersucht. Dabei ist die Aktivierung und Förderung der Selbsthilfepotentiale von Betroffenen ein besonderer Schwerpunkt. Hinter dem Thema Obdachlosigkeit verbergen sich sehr unterschiedliche Lebens- und Problemsituationen, verbergen sich jeweils einzigartige Menschenschicksale. Ganz sicher kann nicht allein die Wohnungspolitik Obdachlosigkeit beenden, sie ist aber eines von mehreren wichtigen Handlungsfeldern. Und sie wird auch künftig ihren Beitrag zum Abbau von Obdachlosigkeit und Wohnungsmangel leisten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (GroBe Anfrage: Jugendstrafrecht) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Die Behandlung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Jugendstrafrecht ist ein eindrucksvoller Beleg für die Zerstrittenheit und Konzeptionslosigkeit der noch amtierenden Bundesregierung in zentralen Fragen der Politik. Dreimal hat die Bundesregierung ihre Antwort auf unsere Anfrage von Anfang November 1993 angekündigt. Ebensooft hat sie die selbst gesetzten Fristen nicht eingehalten. Der Antwortentwurf soll jetzt im Bundeskanzleramt liegen. Deshalb hat die SPD die heutige Debatte im Plenum des Bundestages beantragt. Das Verhalten der Regierung zeigt — wie schon die Nichtbeantwortung der noch wesentlich früher eingebrachten Großen Anfrage zur organisierten Kriminalität — eine unerträgliche Mißachtung des Parlaments. Das Schweigen der Regierung hindert die verantwortlichen Ressortminister nicht, in der Öffentlichkeit völlig gegensätzliche Positionen zur Zukunft des Jugendstrafrechts zu vertreten. Während sich der CDU-Innenminister für härtere Strafen, geschlossene Heime und die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende ausspricht, meint die F.D.P.-Justizministerin, Einsperren sei der falsche Weg. Durch ihre hoffnungslose Zerstrittenheit ist die Regierung in einem zentralen Politikbereich handlungsunfähig. Sie hat bis heute den Auftrag des Bundestages vom 20. Juni 1990 nicht erfüllt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den das Jugendkriminalrecht entsprechend den wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen fortentwickelt wird. Und auch die selbst gesetzte Frist zur Vorlage eines Entwurfes eines Jugendstrafvollzugsgesetzes ist seit über zwei Jahren verstrichen. Die Forderung nach immer härterem Einschreiten gegen straffällige Jugendliche verkennt die wesentlichen Ursachen von Jugendkriminalität wie Arbeitslosigkeit, Ausbildungsdefizite, Wohnungsprobleme, persönliche und berufliche Perspektivlosigkeit sowie Desorientierungen nicht zuletzt durch den Verfall ethischer Normen in unserer Gesellschaft. Unsere 21742* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Jugend kann nicht besser sein, als wir sie erziehen. Sie darf nicht zum Prügelknaben politischer Versäumnisse gemacht werden. Notwendig ist nicht ein härteres Strafrecht, sondern eine bessere Sozial-, Jugend-, Familien-, Schul- und Ausländerpolitik. Ethische, demokratische und soziale Wertvorstellungen bewirken mehr als die Vollstreckung immer längerer Freiheitsstrafen. Die Stammtischparolen konservativer Politiker verkennen, daß Jugendliche und Heranwachsende bereits heute in den Hauptdeliktsbereichen der leichten bis mittelschweren Eigentums- und Vermögenskriminalität wesentlich häufiger zu vollstreckbaren Freiheitsstrafen verurteilt werden als Erwachsene. Die Jugendstrafe dauert in diesen Fällen in aller Regel länger, und ihr geht auch häufiger Untersuchungshaft voraus. Was für Erwachsene gilt, muß erst recht für Jugendliche gelten: Die Freiheitsstrafe bleibt Ultima ratio, wenn Sanktionen ohne Freiheitsentzug versagen. Jugendliche dürfen nicht ohne Not aus ihren sozialen Bezügen herausgerissen werden. Vollstreckte Freiheitsstrafen stiften bekanntlich gerade bei Jugendlichen oft mehr Schaden als Nutzen. Die zweifellos besorgniserregenden Gewaltdelikte, die jedoch weniger als 1,5 % der registrierten Jugendkriminalität ausmachen, dürfen nicht zum Maßstab eines neuen Jugendstrafrechts gemacht werden. Wegen der von der CDU befürworteten Regelanwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende hatten wir in unserer Großen Anfrage darauf hingewiesen, daß junge Menschen auf Grund verschiedener Umstände, wie etwa verlängerte Ausbildungszeiten, spätere Loslösung vom Elternhaus, Relativierung von allgemein anerkannten Werten und Normen sowie Verlust fester Orientierungsmöglichkeiten, Unsicherheit der Zukunftsperspektiven, heute die soziale Reife eines Erwachsenen eher später erreichen als in früheren Jahren. Statt einer seriösen Stellungnahme setzt die CDU in ihrem Regierungsprogramm lieber auf wohlfeile Wahlkampfparolen gegen junge Menschen. In unserer Anfrage sind wir sehr differenziert auf das Problem der Kriminalität junger Nichtdeutscher eingegangen. Statt einer Antwort hat die Regierungskoalition in ihrem Entwurf eines Verbrechensbekämpfungsgesetzes die Regelausweisung auch solcher junger Straftäter vorgeschlagen, die bei uns aufgewachsen sind. Wir konnten dieses Vorhaben erst im Vermittlungsverfahren verhindern. In dieser Diskussionslage erweist sich die Handlungsunfähigkeit der gegenwärtigen Bundesregierung schon fast als ein Segen für die Zukunft unseres Jugendstrafrechts, das verstärkt auf gesellschaftliche Verantwortung und den Erziehungsgedanken setzen muß. Eine Reform, die den gesicherten praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt, ist offenbar nur von einer neuen und verantwortlich handelnden Bundesregierung und einer neuen Parlamentsmehrheit zu erwarten. Heinrich Seesing (CDU/CSU): Ich habe lange in dem Glauben gelebt, daß man die Kriminalität der Jugend allein mit Erziehung in den Griff bekommen könnte. Freiheitsstrafen sollten wirklich das allerletzte Mittel im Umgang mit Jugendlichen sein. Vom letzteren bin ich immer noch überzeugt. Die Möglichkeiten der Erziehung sehe ich bei bestimmten Jugendlichen allerdings äußerst eingeschränkt. Ich habe einsehen müssen, daß man die Dinge viel differenzierter zu betrachten hat. Natürlich bedaure auch ich, daß die Bundesregierung die Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 11. November 1993 noch nicht beantworten konnte. Ich hätte es dann viel leichter, mich zu der einen oder anderen Frage zu äußern. So müssen Sie sich mit dem zufriedengeben, was ich als Antwort auf Ihre Fragen, auf einige Fragen sagen kann. Erstens. Ich vermute einmal, daß die Fragen der SPD-Fraktion nicht dazu dienen sollten, die Entwicklung der Jugendkriminalität zu verharmlosen, obwohl aus der Art der Fragestellung eine dahin gehende Vermutung nicht abwegig wäre. Da ich aber selbst intensiv an der Erarbeitung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1990 mitgewirkt habe, weiß ich, daß wir gemeinsam die Entwicklungen in der Jugendkriminalität mit einiger Sorge betrachten. Es gilt also zu unterscheiden zwischen der — wie ich es nennen will — normalen Jugendkriminalität und den Ausdrücken rohester Gewaltanwendung durch Jugendliche und Heranwachsende. Zweitens. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, daß Kriminalität im Jugendalter bei den meisten jungen Menschen mit zunehmendem Alter abklingt und sich — entwicklungsbedingt — nicht wiederholt. Deswegen hat sich ja auch der Gesetzgeber der Auffassung angeschlossen, daß leichte und mittlere Jugendkriminalität sich effektiver durch andere Maßnahmen als durch formelle Sanktionen ausgleichen lassen. Dennoch macht die Zunahme von Gewalt in jeder Form es nötig, die Bedeutung des Jugendstrafrechts für solche Täter nicht herunterzuspielen, sondern deutlicher werden zu lassen. Drittens. Ich bin sogar der Auffassung, daß Taten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer höheren Strafandrohung zu unterwerfen sind. Das gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende. Und ich bin weiterhin der Auffassung, daß die Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung so eingeschränkt werden müssen, daß Freiheitsstrafen von Tätern auch wieder als ernsthafte Strafen empfunden werden. Viertens. Es ist doch leider so: Das Grundprinzip des Jugendgerichtsgesetzes, daß bei jungen Straftätern statt der Bestrafung die Erziehung zu einem straffreien Leben im Vordergrund stehen muß, wird der Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr gerecht. Eine beträchtliche Anzahl straffälliger Jugendlicher entfaltet bei Straftaten derartige kriminelle Energie, daß bei der Bemessung und Vollstreckung von Jugendstrafe neben dem Erziehungsgedanken auch der Schutz der Allgemeinheit vor neuen schweren Straftaten berücksichtigt werden muß. Fünftens. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, 18- bis 20jährige Straftäter regelmäßig nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln. Heranwachsende, die voll geschäftsfähig und wahlberechtigt sind, sollten immer dann nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt und verurteilt werden, wenn die Tat gegen Leben und die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21743* körperliche Unversehrtheit anderer Menschen gerichtet war. Sechstens. Dreh- und Angelpunkt der ganzen Auseinandersetzung ist die Frage, wie wir es denn mit Gewalt und Gewaltanwendung halten. Es gab ja einmal eine Diskussion in unserem Lande, ob nicht Gewalt gegen Sachen etwas zu Begrüßendes sein kann, wenn man nur die passende gesellschaftliche oder politische Begründung mitliefert. Gewalt entsteht immer stärker, wenn man von Werten, Grenzen des Handelns und Vorbildern nichts mehr hält. Es war Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre durchaus schick, Gewalt gegen Sachen zu üben, wenn man damit, wie es hieß, den Kapitalismus, die Wirtschaft und letztlich den Staat treffen konnte. Der Weg von der Gewalt gegen Sachen zur Gewalt gegen Menschen ist nicht weit. Wenn ich das eine augenzwinkernd zulasse, darf ich mich nicht wundern, wenn man auch das andere tut, weil das Denken in Gewalt den Menschen, den Täter, wie eine Droge in Besitz genommen hat. Siebtens. Deswegen ist es so wichtig, die Notwendigkeit einer wertorientierten Erziehung anzuerkennen. Mit dem Strafrecht von heute können wir die Täter von heute bestrafen. Das ist notwendig. Unsere Haltung dazu habe ich geschildert. Aber von entscheidender Bedeutung für unser Miteinander, für unsere Gesellschaft von morgen ist eine Erziehung, in deren Mittelpunkt Geltung von Menschenwürde und Recht stehen. Orientierung durch Wertevermittlung und beispielhaftes Vorgehen auf der einen Seite und Annahme von Grenzen und Beschränkungen auf der anderen Seite sind die zwei Seiten derselben Erziehungsaufgabe. Der Staat, die Kirchen und unsere Gesellschaft dürfen die Eltern mit dieser Aufgabe nicht alleine lassen, Kindergärten und Schulen haben ihre Erziehungsverantwortung im gleichen Sinne zu übernehmen. Achtens. Dazu gehört, daß wir den Menschen in unserem Lande erklären, daß alle Menschen in Deutschland Anspruch haben auf ein Leben ohne Bedrohung durch Aggression und Gewalt. Und das „alle Menschen" bezieht sich nun wirklich nicht nur auf deutsche Staatsangehörige. Wir müssen dabei bleiben, ja sogar unsere Aktivitäten noch verstärken, um eine Haltung hervorzurufen, die Gewalt auch gegen unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ächtet. Es muß eine Welle der Verachtung gegen die erzeugt werden, die Haß predigen und Gewalt ernten. Erfahrungen zeigen, daß geeignete sozialpädagogische Angebote und Hilfen von Jugendlichen und ihren Cliquen, die in den Sog von Extremismus und Gewalt geraten sind, angenommen werden. Sie wirken deeskalierend, konfliktvermindernd und damit auch gewaltverneinend. Das wären meine Antworten auf einige Fragen der SPD-Fraktion. Sie erheben keinen Anspruch auf wissenschaftliche Genauigkeit. Sie entsprechen aber meiner Überzeugung. Jörg van Essen (F.D.P.): Die F.D.P. bedauert, daß diese Debatte so spät stattfindet, so spät in diesem Jahr, so spät an diesem Tag. Wir Liberalen haben zu diesem Thema klare Vorstellungen und haben für unsere Position in der zurückliegenden Legislaturperiode mit Nachdruck gefochten. Wer für härtere Strafen, wer für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei jüngeren Tätern plädiert, kann sich mit Praktikern der Strafverfolgung nicht beraten haben. Der Deutsche Richterbund — die größte Vertretung der Richter und Staatsanwälte in unserem Lande — hat uns in unserer Auffassung nachdrücklich unterstützt. Nach 14 Jahren in der Strafverfolgung hat man manche Zweifel, welche positiven Wirkungen man mit seinem professionellen Tun erzielt. Dabei bietet die Vielzahl der Strafzwecke ein großes Angebot an möglichen Antworten. Ein Gefühl stellt sich aber mit Sicherheit ein: Wenn Justizhandeln überhaupt noch einen Zweck haben kann, dann im Bereich des Jugendstrafrechts. Dieser positive Eindruck besteht deshalb, weil wir hier eine Fülle von Reaktionsmöglichkeiten haben, die uns situationsgemäß antworten lassen. Ich will dies an einem Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung verdeutlichen: Ein rechtsradikaler Rattenfänger hatte jugendliche Fußballfans für seine politischen Zwecke eingespannt. Wir haben in der Justiz bewußt zwischen den verantwortlichen Haupttätern, die zu Recht harte Strafen erhalten haben, und den jugendlichen Mitläufern, die in Absprache mit Jugendgerichtshilfe und Jugendamt in pädagogisch sinnvoller Weise angefaßt wurden, unterschieden. Ich bin froh, daß wir so dazu beitragen konnten, daß diese Gruppierung nicht mehr besteht. Jugendliche sind noch beeinflußbar, sind noch formbar. Sie und ihre Zukunft sind daher bei einem Fehlverhalten jeden Versuch wert, sie zu einem straffreien Leben zu führen. Das gilt auch für Heranwachsende. Die Justiz hat doch einen vernünftigen Weg gefunden. Da, wo das Lebensalter keine Rolle spielt, etwa häufig im Verkehrsbereich, wird grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewandt. Da, wo jugendtypische Konflikte der Straftat zugrunde liegen und Entwicklungsrückstände offensichtlich sind, kommt es zur Anwendung von Jugendrecht. Wer öfter an Jugendstrafverfahren teilgenommen hat, kann doch den Eindruck nicht wegwischen, daß hier häufig Entwicklungsrückstände vorliegen. Nicht eine Einschränkung der Möglichkeiten in der Anwendung von Jugendrecht sollte deshalb ernsthaft angegangen werden, sondern eine Anwendung über das 21. Lebensjahr hinaus. Ich sage das auch vor dem Hintergrund eines Blickes in das Ausland. Wer den Weg in den Vereinigten Staaten und Großbritannien mit der inflationären Verhängung von Freiheitsstrafen und überfüllten Gefängnissen sieht, kann dies nicht für die vernünftige Antwort halten, schon deshalb nicht, weil offensichtlich alles nicht wirkt. Die Zahl der Gewalttaten, auch der fremdenfeindlichen, ist deutlich höher als bei uns. Mich wundert nicht, daß Großbritannien sich bei einer Novellierung des Jugendstrafrechts an unserem Vorbild orientieren will. Nicht eine Verschärfung, sondern eine Stärkung des bewährten Jugendstrafrechts ist deshalb das Gebot der Stunde. Stärkung des bewährten Jugendstrafrechts bedeutet auch die Verabschiedung eines diesen Zielen dienenden Jugend- 21744* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 strafvollzugsgesetzes. Dies liegt leider immer noch nicht vor, obwohl die Bundesjustizministerin dazu vernünftige Vorstellungen entwickelt hat. Auch der Jugendstrafvollzug muß pädagogischen Zielen dienen. Ich habe in meiner Zeit als junger Staatsanwalt zu einer Arbeitsgruppe gehört, die sich insbesondere bei schwierigen Fällen in der Justizvollzugsanstalt in Iserlohn zusammengefunden hat, um sich einen persönlichen Eindruck von den Jugendlichen und Heranwachsenden zu verschaffen, über deren Schicksal wir zu entscheiden hatten. Man hat natürlich auch Enttäuschungen erlebt. Aber ich habe auch viele positive Beispiele gesehen, wo die biographischen Daten auf eine nicht umkehrbare Karriere im Bereich der Kriminalität hindeuteten, wo ein sinnvoll pädagogisch durchgeführter Strafvollzug aber die erfreuliche Wende gebracht hat. Erfreuliche Wende, das bedeutete soziale Stabilisierung, Nachholen eines Schulabschlusses und Abschluß einer Berufsausbildung. Wer Abschreckung bei Jugendlichen in den Vordergrund des Strafvollzuges stellt, der schreibt diese greifbaren Erfolge ohne Grund ab. Das ist mit uns Liberalen nicht zu machen. Wir haben in dieser Legislaturperiode das bewährte Jugendstrafrecht bewahrt, wir werden weiter für ein vernünftiges, der Erziehung dienendes Jugendstrafvollzugsgesetz kämpfen. Die Unterstützung durch die Praxis und die Lehre ist uns dabei eine wichtige Ermunterung. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Mit der Großen Anfrage der SPD werden sehr dringliche Probleme angesprochen, und zwar erfreulicherweise nicht aus einer engen polizei- und justizorientierten Sicht, sondern aus einer komplexen gesellschaftspolitischen Sicht. Um so unverständlicher ist, daß die Bundesregierung diese nun schon bald ein Jahr alte Anfrage einfach negriert. Eine Ursache dafür besteht möglicherweise darin, daß die Bundesregierung den Mangel aller etablierten Kriminalpolitik teilt, vornehmlich auf Strafen, Strafrecht, Strafjustiz und Polizei als Mittel im Kampf gegen die Kriminalität zu setzen, und das Wichtigste, die soziale Vorbeugung, außer acht läßt. Im Osten Deutschlands wird dieser falsche Ansatz besonders deutlich. Man kann sicherlich sagen: Hinsichtlich der Kriminalität und gerade auch der Jugendkriminalität ist die Angleichung an die Verhältnisse in der Alt-BRD weitgehend gelungen. Fachleute in Ost und West waren sich 1990 darin einig, daß die „Einführung" der Sozialen Marktwirtschaft im „Beitrittsgebiet" recht bald eine erhebliche Zunahme der Kriminalität in diesem Gebiet mit sich bringen würde. Kriminalität, jedenfalls die gewöhnliche allgemeine traditionelle Kriminalität, wirkt von jeher als Seismograph der sozialen Befindlichkeit, des sozialen Wohlbefindens einer Gesellschaft. Bei sozialen Umbrüchen, wie wir sie in diesem Jahrhundert in Deutschland nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg hatten und nunmehr im sogenannten Beitrittsgebiet erleben, wurden und werden immer große Teile der sonst „sozial intakten" Bevölkerung, die unter anderen Bedingungen niemals kriminell würden, in die Kriminalität gestürzt. Das gilt in besonderem Maße für die Jugendkriminalität. Wenn über Nacht an die Stelle der gewohnten sozialen Sicherheit massenhaft Arbeitslosigkeit in den verschiedensten Formen tritt, wenn Ausbildungsplätze und gewohnte Freizeitmöglichkeiten — z. B. in Sportverbänden, Jugendclubs, Ferienlager, Schulhort, auch die soziale Kommunikation in der Pionierorganisation und FDJ und GST — weggebrochen sind, wenn die Menschen, gerade auch die noch suchenden jungen Menschen, die tagtägliche Alltagserfahrung in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld machen, daß der Arbeitsplatz und auch die Wohnung nicht mehr sicher sind, dann darf man sich nicht wundern, daß sich Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit breit machen, daß auf Grund dessen die bei jungen Menschen natürlich differenziert ausgeprägte Lust zum Lernen einem allgemeinen Frust Platz macht. Dabei sollten Politiker nicht übersehen, daß die Arbeitslosigkeit, namentlich die Langzeitarbeitslosigkeit, nicht nur wegen der finanziellen Einbuße schlimm ist, die auf die Dauer zur — auch von der Kirche besorgt beobachteten — allgemeinen Verarmung größerer Bevölkerungsteile führt, sondern vor allem wegen dem Erleben, nicht mehr gebraucht zu werden, sich als unnütz erfahren zu müssen. Ein Ausdruck dieser — jedenfalls im Osten Deutschland verbreiteten Perspektivlosigkeit und des Empfindens einer Sinnlosigkeit des Lebens ist — neben Alkoholismus, Suicid und A- bzw. Dissozialität — auch die Kriminalität, namentlich die Alltags- und die Jugendkriminalität. Eine Politik und insbesondere eine Kriminalpolitik, die wie die der Bundesregierung diese seit langem in der Kriminologie in Ost und West bekannte Wahrheit nicht zur Kenntnis nimmt, die ihre bornierte Vogel-Strauß-Pose fortsetzen möchte, scheitert unweigerlich. Jede politische Forderung, die das Heil in einem Mehr an Strafen und polizeilicher bzw. justitieller Repression sieht, ist nicht nur wirklichkeitsfremd und verfehlt, sondern auch gefährlich, weil sie falsche Hoffnungen weckt und falsche Kräfte mobilisiert. Ein letztes Problem ist: Die derzeitige Strafjustiz der BRD ist — was den Fachleuten gut bekannt ist — gegenüber der Kriminalität, besonders auch der Jugendkriminalität, heillos überfordert; ihre Ineffizienz ist offenkundig. Davon zeugt nicht bloß die hohe Dunkelziffer, die große Zahl nicht aufgedeckter, nicht aufgeklärter Straftaten, sondern auch die lange Verfahrensdauer. Was will man sich für eine positive Wirkung von einer Gerichtsverhandlung wegen eines nicht erheblichen Diebstahls, einer gewöhnlichen Körperverletzung oder Sachbeschädigung erwarten, die, wie dies im Osten Deutschlands die Regel ist, mehr als ein, ja oft erst zwei Jahre nach der Tat stattfindet und dann entweder wegen der langen verstrichenen Zeit oder wegen Beweisschwierigkeiten mit einer Einstellung des Verfahrens endet? Die derzeitige Strafjustiz, deren Arbeits- und Verfahrensweise weitgehend der des vorigen Jahrhunderts ähnelt, leidet an grundsätzlichen strukturellen Schwächen. Hinzu kommt die Überladung des materiellen Strafrechts und die vielfach unzureichende kriminalistische Arbeit, besonders am Tatort. Es gibt seit Jahrzehnten in Ost und West Vorschläge, Experi- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21745* mente und Erfahrungen zur Dekriminalisierung des Strafrechts, zur Herausnahme der Bagatellkriminalität — die gewöhnliche Jugendkriminalität ist ja ganz überwiegend Bagatelikriminalität — aus dem traditionellen Strafrecht sowie zu Alternativen zum traditionellen überkommenen Strafverfahren,. wie TäterOpfer-Ausgleich, Schlichtungsgremien, Wiedergutmachung als sogenannte dritte Spur im Strafrecht. All diese auch international empfohlenen modernen Formen und Möglichkeiten werden — hier ordnet sich das Schweigen zur Großen Anfrage der SPD ein — seit Jahren von der Bundesregierung nicht zur Kenntnis genommen, so daß sie auf isolierte Initiativen auf lokaler Ebene beschränkt, d. h. im ganzen wirklungslos bleiben. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin fürJustiz: Seit die allgemeine Kriminalitätsrate etwa zeitgleich mit der Öffnung der Grenzen nach Osten angestiegen ist und seit die Gewalttaten gegen ausländische Menschen eine hohe Beteiligungsrate Jugendlicher und Heranwachsender aufweisen, sind die Erscheinungsformen der Jugendkriminalität und die Frage, in welcher Weise Staat und Gesellschaft darauf reagieren sollen, hoch aktuell. Obgleich neueste Daten eine Beruhigung der Situation signalisieren, reißen in dieser Diskussion die Forderungen nach einer Verschärfung auch des Jugendstrafrechts nicht ab. Die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts, die Abkehr vom Leitprinzip des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht zugunsten der Abschreckung durch hohe Strafen, die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe auf 15 Jahre und die Möglichkeit der Verhängung von Freiheitsstrafen unter die bisherige Mindestgrenze von sechs Monaten sind einige konkrete Forderungen in dieser Diskussion. Diejenigen, die diesen Forderungen nicht zustimmen und vor einer Dramatisierung der Jugendkriminalität und einer Verschärfung des Jugendstrafrechts warnen, werden zunehmend überhört und geraten leicht in die Rolle von „Verharmlosern". Wer sich aber den Dramatisierungen der Jugendkriminalität und den populistischen Forderungen nach Verschärfung des Jugendstrafrechts widersetzt, verniedlicht nicht die Problematik, sondern versucht, auf der Basis vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen und Einsichten, der Lage in sinnvoller und vernünftiger Weise Herr zu werden. Wir sehen die Entwicklung gerade der Jugendkriminalität mit großer Sorge. Kriminologische, soziologische und andere wissenschaftliche Untersuchungen signalisieren aber als wesentliche Ursache der Kriminalitätsphänomene junger Menschen eine strukturelle gesellschaftliche und soziale Mängellage unserer Jugend, aus der sich zunehmend persönliche Defizite der Jugendlichen entwickeln. Dies zu erkennen und alle Anstrengungen zu unternehmen, diesen eigentlichen Ursachen entgegenzuwirken, erscheint uns als die wichtigste Aufgabe im Bemühen um eine Reduzierung jugendlicher Kriminalität und einer Entschärfung der Gewaltproblematik. Das Jugendstrafrecht und seine Möglichkeiten spielen in diesem Gesamtzusammenhang zwar eine wichtige, aber untergeordnete Rolle. Dennoch müssen Staat und Gesellschaft auch mit konsequenter Strafverfolgung und möglichst rascher Aburteilung überführter Täter ihren — wichtigen — Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten. Daß wir dabei unsere rechtsstaatlichen und freiheitlichen Standards nicht beeinträchtigen dürfen, haben wir schon in den Diskussionen um das Verbrechensbekämpfungsgesetz deutlich gesagt. Die notwendige Strafverfolgung und Aburteilung überführter Täter ist auf der Grundlage unserer geltenden Gesetze möglich. Auch und gerade das Jugendstrafrecht enthält einen breiten Katalog von Reaktionsmöglichkeiten für Staatsanwälte und Richter. Diese Reaktionsmöglichkeiten reichen aus, sie müssen konsequent genutzt werden. Wir haben insoweit kein gesetzliches Defizit, sondern allenfalls ein Anwendungs- und Vollzugsdefizit. Wir wenden uns gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, weil wir wissen, daß die frühzeitige Verhängung von Freiheitsstrafen und die Verhängung langer Freiheitsstrafen hohe Rückfallquoten zur Folge haben, im Gegensatz zu den differenzierenden, auf Normverdeutlichung, Förderung und Einsicht zielenden Reaktionen des geltenden Jugendstrafrechts. Diese Erkenntnisse entsprechen weltweiten Erfahrungen. Die Forderung nach Verschärfung der staatlichen Strafreaktion ist deshalb geradezu kontraproduktiv. Gerade die Erfahrungen aus England und den USA zeigen, daß eine rigide Bestrafungspolitik zur Überfüllung der Gefängnisse führt. Und wir alle wissen: Gefängnisse sind Schulen für Kriminelle. Der Zweck des Jugendstrafrechts, die jugendgemäße, erzieherisch orientierte Hinwirkung auf eine Lebensführung ohne Straftaten, dient dem Schutz der Allgemeinheit. Das Jugendstrafrecht stellt anders als das Erwachsenenstrafrecht, dessen Rechtsfolgen sich im wesentlichen auf Geld- und Freiheitsstrafen beschränken, einen breitgefächerten Katalog von Maßnahmen zur Verfügung. Diese ermöglichen eine bessere Anpassung der Reaktion an die Erfordernisse des Einzelfalles. Nicht nur wegen der Schwere der Tat, sondern auch, wenn Persönlichkeitsmängel weitere erhebliche Straftaten befürchten lassen, ist schon nach geltendem Recht Jugendstrafe — Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt — zu verhängen. Das Höchstmaß von zehn Jahren reicht völlig aus. Zur Heranwachsendenproblematik bestanden die Reformforderungen der letzten Jahre darin, die Heranwachsenden — das sind die jungen Menschen von 18 bis einschließlich 20 Jahre — völlig in den Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts einzubeziehen. Grund dafür war die breite und gesicherte Einsicht, daß diese Altersgruppe trotz erhöhter intellektueller und biologischer Reifeentwicklung, insbesondere bedingt durch die modernen Lebensbedingungen, nicht die erforderliche soziale Reife besitzt, um einem Erwachsenen gleichgestellt zu werden. Dieser Erkenntnis hat sich die Praxis der Jugendgerichtsbarkeit angepaßt, indem sie in gravierenden Fällen überwiegend das Jugendstrafrecht auf Heranwach- 21746* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 sende angewendet hat. Die nur ausnahmsweise Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende würde dieser tatsächlichen Lebenssituation nicht gerecht. Man kann nicht per gesetzlicher Formulierung einen biologisch vorliegenden Sachverhalt wegdefinieren. Diese Sicht zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wird nahezu einhellig in der jugendstrafrechtlichen Praxis der jugendkriminologischen Wissenschaft sowie von zahlreichen Fachverbänden geteilt. Hören wir auf die Fachleute, lassen Sie uns zu einer rationalen Diskussion über die Fortführung der Reform des Jugendstrafrechts zurückkehren. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Aufhebung des Impfverbotes zur Bekämpfung der Schweinepest) Günter Graf (SPD): Lassen Sie mich vorweg hier freimütig bekennen, daß ich hocherfreut darüber bin, daß es quasi in letzter Sekunde in dieser 12. Legislaturperiode gelungen ist, heute morgen in der Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die CDU/CSU-Fraktion für die Zustimmung zu dem von mir initiierten Antrag zur „Aufhebung des Impfverbots" zu überzeugen, davon ausgehend, daß dieser Antrag auch heute hier im Hohen Hause eine klare, eindeutige Mehrheit findet. In diesem gemeinsamen Antrag auf der Ausschußdrucksache 12/842 wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den für die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung zuständigen Bundesländern zum Zwecke einer effizienteren Bekämpfung der Schweinepest die Entwicklung einer verbindlichen Impfstrategie auf der Basis markierter Impfstoffe in der EU voranzutreiben und im Rahmen ihrer Präsidentschaft in der EU darauf hinzuwirken, daß das starre europäische Impfverbot so bald wie möglich aufgehoben bzw. gelockert wird. Dieser Schritt war zwingend notwendig und längst überfällig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, daß ich noch einmal kurz auf die Entwicklung des Schweinepestseuchenzuges in der Bundesrepublik Deutschland stichwortartig hinweise. Am 25. Mai 1993 begann der Schweinepestseuchenzug in Stade/Rothenburg/Soltau/Fallingbostel. Am 29. Oktober 1993 erreichte der Schweinepestseuchenzug den Regierungsbezirk Weser-Ems, vornehmlich in der Gemeinde Damme. Nach einer kurzen Ruhepause von fünf Wochen wurden ab Dezember erste Sekundärausbrüche in der Gemeinde Damme festgestellt. Daraufhin wurde seinerzeit die erste Entscheidung getroffen, in allen Ortschaften der Gemeinde Damme die Schweine zu töten. Diese Aktion wurde am 4. Februar 1994 beendet. Allein in den Ortschaften der Gemeinde Damure wurden bis zum 4. Februar 1994 126 539 Schweine getötet. Der Seuchenzug ging weiter. Am 17. Januar 1994 wurden die ersten Sekundärausbrüche im Landkreis Diepholz festgestellt. Weitere sieben Ausbrüche folgten bis zum 31. März 1994. Diese Kette der Seuchenausbrüche ließe sich noch weiter fortsetzen. Ich will dieses aus Zeitgründen hier nicht tun. Insgesamt läßt sich festhalten, daß seit nunmehr mehr als einem Jahr die Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Schwerpunkt im Bereich Weser-Ems in Niedersachsen grassiert. Aufgrund des Impfverbotes und der angeordneten Handelssperren wurden bis heute weit mehr als 1,2 Millionen Schweine gekeult und zu Tiermehl verarbeitet bzw. nach entsprechender Behandlung zu Konservenprodukten verarbeitet. Von diesen mehr als 1,2 Millionen Schweinen war ganz sicherlich der weitaus größte Teil nicht von der Pest befallen, und zwar 95 % und mehr. Wären Impfungen bzw. Notimpfungen gemäß den EU-rechtlichen Bestimmungen möglich gewesen, wäre es zu dieser fatalen Situation nicht gekommen. Anmerken möchte ich auch, daß trotz der angeordneten Handelssperren und der tierärztlichen und polizeilichen Überwachungsmaßnahmen in der Vergangenheit letzlich nicht absolut sichergestellt werden konnte, ein weiteres Ausbrechen der Schweinepest zu verhindern. Ich stelle hier ganz kritisch die Frage: Gibt es jemanden in diesem Hause, der wirklich glaubt, daß es möglich ist, trotz aller Überwachungsmaßnahmen letztlich ein Ausbreiten der Schweinepest zu verhindern? Ich beantworte diese Frage mit einem klaren Nein, denn richtig ist sicher, daß es eine totale Überwachung niemals geben kann und niemals geben wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe persönlich in den letzten Monaten die dramatische Situation der Keulung von ganzen Beständen verfolgen können. Ich habe miterleben müssen, wie bäuerliche Familien, die in jahrelanger Arbeit mit viel Einsatz von Zeit, Arbeitskraft und Geld sich einen Betrieb aufgebaut haben, von dem sie glaubten, ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, diesen verloren haben. Diese Hoffnung wurde durch die hundertprozentige Keulung von heute auf morgen zunichte gemacht. Auf die Situation dieser bäuerlichen Familien möchte ich nicht weiter eingehen. Ich sage nur soviel: Es war ein Trauerspiel, und zwar ein sehr dramatisches. Ich habe vorhin erwähnt, daß mehr als 1,2 Millionen Tiere gekeult wurden, obwohl lediglich knapp 5 % durch das EPS-Virus infiziert waren und nur diese für den menschlichen Verzehr unbrauchbar geworden sind. Geht man von einem Pro-Kopf-Verbrauch an Schweinefleisch von 45 Kilogramm aus, dann hätten von diesen 1,2 Millionen getöteten Tieren rund Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21747 2,5 Millionen Menschen beköstigt werden können. Oder anders gesagt, dieses hätte bedeutet, daß allein der Landkreis Vechta, in dem ca. 110 000 Menschen leben, über 22 Jahre mit Schweinefleisch hätte versorgt werden können. Ich glaube, diese Zahlen lassen deutlich erkennen, worüber wir hier eigentlich reden. Kolleginnen und Kollegen, in dem sogenannten Schweinepest-Schutzgebiet in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, Diepholz und Nienburg-West stehen gegenwärtig ca. 60 % der Stallkapazitäten leer. Die Strukturschäden allein in dieser Region sind kaum absehbar. Kalkulationen der betroffenen Berufsverbände zufolge ist zwischenzeitlich in den letzten zehn Monaten ein monetärer Schaden in einer Größenordnung von etwa 500 Millionen DM entstanden. Folgt man Experten, die sich mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auskennen, beziffern diese allein die Folgeschäden auf weitere 800 bis 900 Millionen DM. Die Höhe der Mindereinnahmen an kommunalen Steuern von Städten und Gemeinden in den betroffenen Gebieten in den nächsten Jahren sind gegenwärtig noch gar nicht absehbar. Um Ihnen Vergleichsmöglichkeiten aufzuzeigen, darf ich auf die Seuchenzüge in den Jahren 1983 und 1988 hinweisen._ Damals betrug der Gesamtschaden lediglich 80/85 Millionen DM. Damals wurde — das Verbot der Impfung gab es noch nicht — nach dem zu dieser Zeit bewährten deutschen Tierseuchenrecht verfahren und mit konkreten und einheitlichen rechtlichen Vorgaben sowie insbesondere mit Hilfe von Schutzimpfungen die Schweinepest erfolgreich und preiswert bekämpft. Ich denke, der Vergleich dieser Zahlen zeigt eindeutig, daß es notwendig ist, die Seuchenbekämpfung innerhalb der Europäischen Union neu zu überdenken. Dieses Anliegen wird mit dem heute hier zur Abstimmung anstehenden Antrag verfolgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht auszudenken wäre, wenn die zwischenzeitlich zumindest in Griechenland aufgetretene Maul- und Klauenseuche auch die Bundesrepublik Deutschland erreichen würde, die Maul- und Klauenseuche mit einer erheblich höheren Kontagiosität des MKS-Virus. Unter Zugrundelegung der heutigen EU-Strategie zur Seuchenbekämpfung würde das zur Ausrottung der Rinderbestände und in Gemischtbetrieben auch zur Beseitigung weiterer Schweinebestände führen. Fazit dieser Aussage ist, daß eine kalkulierbare Landwirtschaft mit der jetzigen Tierseuchenbekämpfungspolitik nicht mehr möglich ist. Deshalb ist ein Umsteuern notwendig. Bei diesem Umsteuern ist auch die grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung: Welche Rolle spielt die Landwirtschaft in unserer heutigen Volkswirtschaft? Hierzu gäbe es eine Menge zu sagen, aber dazu reicht meine Redezeit leider nicht aus. Deshalb nur ganz kurz eine Anmerkung. Das Überleben der bäuerlich strukturierten Landwirtschaft ist zwingend notwendig. Den bäuerlichen Betrieben ist eine verläßliche Zukunftsperspektive zu eröffnen. Die Landwirtschaft trägt als Wirtschaftszweig in vielfacher Weise zum Leben in den Regionen bei. Für den Erhalt der Kulturlandschaft ist sie unverzichtbar. Deshalb ist es zwingend notwendig, der Landwirtschaft, insbesondere den jüngeren Landwirten und dem ländlichen Raum, eine Zukunftsperspektive zu geben. Darüber werden wir in der 13. Legislaturperiode ganz sicherlich zu reden haben. Es wird dann auch die Frage zu beantworten sein, ob die sogenannte Agrarpolitik nicht in Wirklichkeit eine verkappte Industriepolitik ist, die die Landwirtschaft im Grunde genommen als Vehikel benutzt. Günther Bredehorn (F.D.P.): In der Schweinepestbekämpfung sind Verbesserungen dringend notwendig. Die bisherige EU-Seuchenpolitik hat die Schweinepest nicht zum Stillstand gebracht. Leider habe ich mit meiner im Oktober 1993 geäußerten Forderung: „Nur mit einer Not- oder Ringimpfung ist die Seuche in den Griff zu bekommen" recht behalten. Besonders in Niedersachsen als einem der Hauptveredelungsgebiete war die Landesregierung nicht in der Lage, konsequent und überzeugend zu handeln. Es gab zum Beispiel keinen Notfallplan. In den Kreisen Cloppenburg und Vechta war weder die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe noch die Zahl der vorhandenen Schweine bekannt. In den Bundesländern, die ja für die Durchführung der Seuchenbekämpfung zuständig sind, müssen unbedingt die Bekämpfungs- und Vorbeugemaßnahmen intensiviert und effektiver gestaltet werden. Wir brauchen einsatzfähige Krisenstäbe auf allen Verwaltungsebenen. Wir brauchen aber auch eine grundlegende Änderung des Produktions- und Vermarktungssystems. Das Hygienemanagement in den Betrieben, beim Tierzukauf und beim Tierhandel muß grundlegend verbessert werden. Trotzdem halte ich an meiner Meinung fest: Ohne Impfung ist eine konsequente Seuchenbekämpfung nicht möglich. In Kooperation mit dem Kollegen Graf habe ich daher einen Entschließungsantrag zur Aufhebung des Impfverbots bei der Bekämpfung der Schweinepest in den Deutschen Bundestag eingebracht. Meine Fraktion ist mir gefolgt. Dafür bin ich dankbar. Die fachliche Debatte über diesen Antrag und den Ergänzungsantrag, den wir heute morgen im Landwirtschaftsausschuß einstimmig angenommen haben, hat doch deutlich gezeigt, daß es eines Signals bedurfte, eines Signals für unsere Schweineproduzenten, die von uns erwarten, daß beim nicht auszuschließenden Wiederaufflackern der Seuche die Voraussetzungen geschaffen werden, um im Notfalle eine Impfung durchzuführen. Das zweite Signal dieses Antrags geht zur Bundesregierung und über sie nach Brüssel. Der Deutsche Bundestag will mit diesem Antrag die Bundesregierung stärken und unterstützen. Deutschland hat in Brüssel zur Zeit die Präsidentschaft und damit erweiterte Möglichkeiten der Einflußnahme und Steuerung. Ich bin davon überzeugt, daß die Bundesregierung alles daransetzen wird, daß in Brüssel bald eine Entscheidung fällt, die das generelle Impfverbot auf- 21748* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 hebt oder lockert und die Impfung mit einem markierten Impfstoff zuläßt. Ein solcher Seuchenzug mit seinen enormen Schäden für die betroffenen Landwirte, insbesondere für die Veredlungsregion Weser-Ems und die Volkswirtschaft insgesamt, darf sich nicht wiederholen. Durch die bisherige EU-Seuchenpolitik mußten über 1,2 Millionen Schweine gekeult werden, von denen 95 % gesund waren. Diese Keulung verursachte direkte Kosten von über 400 Millionen DM Steuergeldern. Der gesamtvolkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf über eine Milliarde DM. Besonders gravierend: Mitte Juli 1944 waren im Annex-Il-Gebiet knapp eine Million Stallplätze nicht belegt. Das bedeutet zerstörte Handelsbeziehungen sowie nicht eingehaltene Verträge und bedroht die Betriebe in ihrer Existenz. Von daher muß die Bundesregierung in Brüssel deutlich machen, daß, wenn man an der starren EU-Nichtimpfpolitik festhält, ein Zusammenhang zu den betrieblichen, regionalen und volkswirtschaftlichen Schäden hergestellt werden muß. Es gilt zu verdeutlichen, daß die Verantwortung der EU-Kommission für die Begleichung der Pestschäden zunimmt, wenn sie das Impfverbot nicht aufhebt oder zumidnest lockert. Erste Signale aus Brüssel sind ja bereits positiv, wie ich im Ernährungsausschuß heute morgen gehört habe. Die Haltung der EU-Kommission soll offener sein, wenn ein markierter Impfstoff zur Verfügung steht und mit diesem dann auch geimpft wird. Es liegt ganz wesentlich auch an der Bundesregierung, diese leicht geöffnete Tür aufzustoßen und für die entsprechenden Mehrheiten zu werben. Mit unserem heutigen Entschließungsantrag machen wir deutlich, daß dabei die Bundesregierung unsere volle Unterstützung hat. Maria Anna Hiebing (CDU/CSU): Das Schlimmste, was einem Landwirt passieren kann, ist, die Pest im Stall zu haben. Dies ist vor allen Dingen dann schlimm, wenn er alles getan hat, damit dieses Ereignis nicht eintritt. Und es ist mehr als deprimierend, wenn man seine Tiere töten oder keulen lassen muß, weil übergeordnete Bestimmunger die meistens praxisfern sind, dies verlangen. Es geht um die pure Existenz. Viele andere gesellschaftliche Gruppen würden ganz anders protestieren, wenn sie auch nur annähernd Ähnliches erleben würden. Für die Zukunft geht es um zwei zentrale Dinge: Erstens um die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung und zweitens um eine flexiblere und damit sachgerechtere Handlungsweise in Brüssel. Es ist überhaupt kein Trost, daß die Ereignisse der vergangenen Monate in Niedersachsen nicht die ersten Fälle von Pest bei Tieren sind, weder in Deutschland noch in Europa. Während frühere Seuchenzüge — zuletzt in den 80er Jahren — mittels umfangreicher Impfaktionen zum Stillstand gebracht werden konnten, ist auf Grund handelspolitischer Vorgaben, denen sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeschlossen haben, der Einsatz der vorhandenen Impfstoffe heute nicht mehr möglich. Eine Abkoppelung der deutschen Schweineproduktion — bezogen auf lebende Schweine und Fleisch — für viele Monate vom Markt wäre die Folge. Deshalb brauchen wir dringend eine neue Impfstoffgeneration, die sogenannten markierten Impfstoffe. Leider ist es bisher nicht gelungen, einen solchen markierten Impfstoff zu entwickeln, der es ermöglicht, bereits von der Pest befallene Tiere von denen zu unterscheiden, die vorbeugend geimpft sind. Ich denke, daß wir mit dem heutigen Antrag, der viele verschiedene Initiatoren im Parlament und in der Regierung hat, endlich dazu kommen, in leider noch ferner Zukunft einen Impfstoff zur Verfügung zu haben, der eine solche Unterscheidung möglich macht und deshalb eine Chance hat, von der Kommission und den Mitgliedstaaten akzeptiert und damit als Notimpfung eingesetzt werden zu können. Ich will nicht verhehlen, daß mir der Zeitraum bis zur endgültigen Entwicklung, der vielleicht ein Jahr dauern wird, sowie die Erprobung und das Genehmigungsverfahren, die vielleicht noch zwei bis drei Jahre Zeit in Anspruch nehmen, also insgesamt vier Jahre bis zum erstmaligen Einsatz, viel zu lang sind. Ich bitte den Landwirtschaftsminister, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, daß Zeiträume abgekürzt werden. Vor allen Dingen halte ich es für sinnvoll, daß wir so schnell wie möglich zu Feldversuchen kommen, die den Wissenschaftlern und Forschern sehr schnell Aufschlüsse über die Qualität ihres Impfproduktes geben. Zum anderen wäre dies auch ein Signal an unsere Bauern, daß sie sehen, daß diese Regierung auf ihrer Seite steht und ihnen helfen will. Ich denke, daß die Feldversuche in Niedersachsen durchgeführt werden sollten, da diese Region von der Schweinepest der vergangenen Monate bis an die Grenze des betrieblichen Ruins belastet worden ist. Parallel müssen wir uns mit den derzeit angewandten Seuchenbekämfpungsverfahren beschäftigen. Mir sind die Regularien, denen wir auf Grund der EU-Vorschriften unterliegen, viel zu starr und unbeweglich. Die müssen wir ändern. Wir brauchen mehr Handlungsspielraum. Dies ist eine dringende Aufforderung an unseren Landwirtschaftsminister, während der EU-Präsidentschaft der Bundesrepublik hier auf die Administration in Brüssel einzuwirken. Ich sage dies vor dem Hintergrund: Wir sollten alle nicht vergessen, daß die in Griechenland grassierende Maul- und Klauenseuche jederzeit beispielsweise durch Urlauber hier eingeschleppt werden kann. Dann nützt es nichts, wenn sich die Verantwortung Tragenden hinter Verboten, Bestimmungen und sonstigen hinderlichen Barrikaden verbergen und den Landwirten der Tierbestand sozusagen unter der Hand verseucht wird. Was wir brauchen, sind Bestimmungen, mit denen man vernünftig handeln und die man vernünftig handhaben kann, die uns Landwirten helfen und dennoch die notwendige Sicherheit für den Verbraucher bieten. Zu spät — auch wenn schon zu später Stunde — ist es nie, wenn man die Gelegenheit hat, unseren Landwirten zu sagen, wer ihre Anliegen aufgreift. Das Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21749* fängt beim Personalangebot an; denn die schwierigen Aufgaben der Landwirtschaft erfordern fachliche Kompetenz. Ich will nicht wiederholen, wie ich im Schattenkabinett Scharping die Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft, Frau Griefahn, bewertet habe: die Landwirtschaft sozusagen als Wurmfortsatz des Umweltschutzes. Was die SPD im Land tut bzw. unterläßt, ist ja noch viel schrecklicher. Überall dort, wo die SPD in den Ländern Regierungsverantwortung hat, werden unsere Landwirte massiv benachteiligt. Den Landwirten werden ihnen zustehende Geldmittel vorenthalten, und Belastungen werden künstlich herbeigeführt, indem überzogene Auflagen gemacht werden. In Niedersachsen verweigert die SPD den Landwirten z. B. den Anteil am soziostrukturellen Ausgleich, obgleich der Bund für Mehreinnahmen aus dem Auslaufen des ehemaligen Umsatzsteuerausgleiches sorgt. In Rheinland-Pfalz kürzt Herr Scharping die Ausgleichszulage, obwohl aus Bonn im Zuge der Agrarstrukturförderung genügend Geld nach Mainz und in die Pfalz fließt. Ich bin immer noch beim Thema, daß die SPD kein Partner für unsere deutschen Landwirte ist. Das zieht sich durch bis nach Europa. Sogar auf europäischer Ebene treiben Ihre SPD-Europaparlamentarier Schindluder mit den deutschen Landwirten, indem sie sich für die Milchpreissenkungen und die Abschaffung der Trockenfutterhilfe in den benachteiligten Gebieten ausgesprochen haben. Viele wissen nicht, daß sich die SPD im Europaparlament gegen eine weitgehende steuerliche Entlastung von Biotreibstoffen gewandt hat. Das bringt nicht nur das Faß zum Überlaufen, sondern zeigt, daß die Landwirte von der SPD gar nichts, aber auch gar nichts zu erwarten haben. Ich komme nochmals zurück zur Tierseuchenpolitik. Wir in der Union sind dafür, daß die Tierseuchenpolitik der Europäischen Union nicht in einem starren und unbeweglichen Schema erstickt, sondern weiterentwickelt und insbesondere auch an die Situation der geöffneten Grenzen, z. B. auch nach Osteuropa, angepaßt wird. Wir wollen, daß neue Möglichkeiten in die Tierseuchenpolitik einbezogen werden; so ist unser Änderungsantrag mit dem Ziel der Entwicklung markierter Impfstoffe ein solches praktisches Beispiel unserer pragmatischen Politik. Nun muß ich Ihre Aufmerksamkeit wieder auf Niedersachsen lenken. Zwar hat die SPD-Landesregierung unterschrieben, daß sie eine impflose Tierseuchenpolitik in Europa mitträgt, aber die Vorbeuge-und Kontrollmaßnahmen der Bekämpfung der Tierseuche haben Sie nicht korrekt durchgeführt. Sie tragen deshalb die Schuld dafür, daß in meinem Heimatland viele Landwirte in Bedrängnis geraten sind. Es wäre falsch, wenn man sich angesichts der offenen Grenzen in Europa dem Risiko der Ausbreitung einer Tierseuche verschließen wollte. Die Antwort heißt nicht, die Grenzen wieder zumachen, sondern sie lautet, neue Strategien in der Bekämpfung der Tierseuchen entwickeln. Niedersachsen hat uns dies gelehrt. Eine Rückkehr zur flächendeckenden Impfpolitik kann nicht im Interesse der Landwirte hier und in ganz Europa liegen, weil die Gefahr des Verlustes wichtiger Exportmärkte auf der Hand liegt und schließlich sogar dazu führen würde, daß die Einhaltung von Maßnahmen zur Vorbeuge gegen Seuchenbefall kaum mehr ernst genommen werden würde. Ich fasse zusammen: Wir wollen in Europa, daß markierte Impfstoffe, sobald sie vorliegen, im Falle eines Seuchenausbruchs regional eingesetzt werden können, um Schäden in Grenzen zu halten; daß klare Vorgaben für vorbeugende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sowie Katastrophenpläne für den Seuchenfall erstellt werden; daß die Kooperation im Bereich des Veterinärwesens mit den Staaten Osteuropas so schnell wie möglich verstärkt wird. Es darf sich nicht wiederholen, was sich in Niedersachsen abgespielt hat. Wir kennen die Aussagen des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder. Im Frühjahr dieses Jahres, fast auf dem Höhepunkt der Schweinepest in Niedersachsen, bekannte er, sein Landwirtschaftsminister und der zuständige Staatssekretär hätten zu spät erkannt, daß der Kampf gegen Brüssel nicht zu gewinnen sei und das Ministerium unfähig gewesen sei, die eigenen Anstrengungen für eine Politik der Massentierhaltung zu vermitteln. Es besteht doch kein Zweifel daran, daß die EU-Kommission und unsere Nachbarn in der EU gesehen haben, daß die Seuchenbekämpfung des verantwortlichen Landes Niedersachsen fehlerhaft und nachlässig durchgeführt wurde. Das dilettantische Verhalten der Landesregierung, das der Ministerpräsident erkannt hatte, kostete uns viel Vertrauensvorschuß bei unseren EU-Nachbarn. Außerdem hat Niedersachsen selbst in Brüssel durch sein nicht mit der Bundesregierung abgestimmtes Vorgehen Teile der später kritisierten Regelungen selbst zu verantworten. Wenn nicht in Bonn mit den vereinten Kräften des Bundeskanzlers, des Finanzministers und des Landwirtschaftsministers finanziell zugepackt worden wäre, dann wären in Niedersachsen ganze Landstriche den „Bach runtergegangen". Und was hat die Landesregierung in Hannover aus der Katastrophe gelernt? Nichts! Die dortigen Krisenstäbe sind weitgehend aufgelöst. Wir wissen alle, daß die Gefahr neuer Schweinepest latent besteht. Organisatorische Vorsorge ist nicht getroffen, obgleich die Länder für die Seuchenbekämpfung zuständig sind. Für eine konsequente Seuchenbekämpfung, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, fehlt es an Geld und am guten Willen. Für den Fall des Ausbruches der Maul-und Klauenseuche ist keine Vorsorge getroffen. Dies ist nicht meine Bewertung oder die der CDU, wie die Landesregierung und die SPD mit der Verantwortung umgehen. Dies war die Bewertung der Standesorganisation der Landwirte des Emslandes. Nun ist es wichtig, daß die Bestimmungen der Seuchenhygiene strikt eingehalten werden, damit das Vertrauen wieder zurückgewonnen wird. Dann wird es ein leichtes sein, unsere neue sinnvolle Bekämpfungsstrategie in der EU durchzusetzen. 21750* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Der Antrag der Abgeordneten Graf, Bredehorn, Oostergetelo und andere zur Bekämpfung der Schweinepest findet auch unsere Zustimmung. Heute früh ist im Agrarausschuß durch einen Änderungsantrag der CDU/CSU und F.D.P. der ursprüngliche Antrag zum fraktionsübergreifenden Antrag mit allgemeiner Zustimmung erhoben worden. Rein sachlich ist das gut, und es bleibt zu hoffen, daß diese einheitliche Auffassung auch von der nächsten Bundesregierung wirklich in der EU durchgesetzt wird. Es wäre schlimm, wenn allein aus Wahlkampfgründen diese einheitliche Auffassung gefunden worden wäre. Denn was im Zusammenhang mit der Schweinepestentwicklung in Niedersachsen passiert ist, hatte mit einer echten Seuchenbekämpfung und mit Entscheidungen im Interesse der Landwirte nichts zu tun. Die massenhafte Keulung von Schweinbeständen ohne konkreten Nachweis von echtem Seuchengeschehen diente doch mehr der Strukturbereinigung als der Seuchenbekämpfung. Leidtragende waren in jedem Fall die Landwirte und nicht zuletzt der Steuerzahler, der wieder einmal ungefragt Millionenschäden ausgleichen muß. Nicht wenige Landwirte, vor allem jene mit Aufzuchtbetrieben, haben nach diesem Seuchenzug keine Chance mehr, einen Zuchtbestand aufzubauen, und sehen sich zum Teil um ihre Lebensarbeit betrogen. Dabei geht es ja nicht nur um die Möglichkeit, impfen zu können, sondern es geht vor allem auch darum, im Falle des Auftretens von Seuchen wirklich geeignete Maßnahmen koordiniert durchzuführen. Statt dessen wurde die Schweinepest zunächst genutzt, politischen Schlagabtausch zu üben. Natürlich gehört zu einer wirksamen Bekämpfung von Seuchen neben seuchenhygienische Maßnahmen auch die Impfung. In der ehemaligen DDR hat es zur Bekämpfung der Schweinepest immer die Möglichkeit zur Impfung gegeben. Die DDR war ein Exportland für Schweinefleisch, auch in die EU. Wir haben nach Belgien, Frankreich, Italien und auch in die Bundesrepublik geliefert. Wir wollen keine flächendeckende prophylaktische Impfung, aber eine gezielte Impfung würde Seuchen schneller unter Kontrolle bringen. Die Verwertung solch geimpfter Bestände ist auch ohne Export durchaus möglich. Im Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen ist auch immer wieder über die sogenannten Großbestände diskutiert worden. Auch im Bericht der Bundesregierung wird richtig festgestellt, daß die Größe der Bestände keine höhere Seuchengefahr darstellt. Gerade in größeren Beständen wird meistens viel stärker auf seuchenhygienische Ordnung geachtet als in vielen Kleinbeständen. Quarantäne, Rein-RausPrinzip, ständige veterinärmedizinische Betreuung und Überwachung und die äußere Geschlossenheit solcher Anlagen sind eigentlich die besten Voraussetzungen, Seuchen weitestgehend auszuschließen und damit auch Impfungen einzuschränken. Wir sollten uns alle bemühen, aus solchen Themen wie Seuchengeschehen und Tierhaltung polemische Politik und Wahlkampf herauszuhalten, und auch die Medien täten gut daran, sachlich fundiert über solche Ereignisse zu berichten. Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Mit bisher 186 Fällen in 1993 und 1994 war Deutschland das am stärksten von der Schweinepest betroffene Land der Europäischen Union. Dadurch, daß jetzt im Gemeinsamen Markt Tiere und ihre Erzeugnisse ohne Grenzen gehandelt werden, gewinnt jede nationale Seuchenlage Gemeinschaftsbedeutung. Das erklärt auch die starke Einflußnahme der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten auf die Bekämpfungsstrategie in Deutschland. Verbesserungen in der Tierseuchenbekämpfung und -verhütung sind dringend erforderlich, in Deutschland ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union. Der Antrag des Kollegen Günter Graf und weiterer Abgeordneter zur Wiedereinführung der Impfung gegen Schweinepest muß dabei vor dem Hintergrund der bisherigen umfassenden Bemühungen der Bundesregierung gesehen werden. Wir wissen alle, daß die derzeit handelspolitisch notwendige Nichtimpfpolitik der Europäischen Union nur nach Verfügbarkeit einer neuen Impfstoffgeneration geändert werden kann. Diese wird durch sogenannte markierte Impfstoffe gekennzeichnet, die eine sichere Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren erlauben. Wir stimmen in diesem Punkt mit den Fachleuten der Kommissionsdienststellen überein. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat bereits seit längerem die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere beauftragt, die Forschungen zur Entwicklung eines solchen markierten Impfstoffes voranzutreiben und durch Kontakte mit der Impfstoffindustrie die Bereitstellung ausreichender Mengen für den Seuchenfall zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, durch die Intensivierung der Forschung die Entwicklungszeit bis zur Zulassung des neuen Impfstoffes so kurz wie möglich zu halten. Für den derzeitig verfügbaren Impfstoff sehe ich freilich keine Einsatzchance. Mit Schweinen, bei denen nach Impfung keine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren mehr möglich ist, kann man weder mit anderen Mitgliedstaaten noch mit den meisten Drittländern Handel treiben. Das gilt auch für das von solchen Tieren gewonnene Fleisch, das, zu Konserven verarbeitet, auf dem Markt kaum absetzbar ist. Impfungen können nur ein Teil der Bekämpfungsstategie gegen Schweinepest sein. Seuchenbekämpfungs- und Vorbeugemaßnahmen müssen intensiver und effektiver gestaltet werden. Gemeinsam mit Bundesländern und Wissenschaftseinrichtungen wurde ein Bundesmaßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Tierseuchen erarbeitet, der diesem Anspruch nachkommt. Dieser Katalog wird zur Zeit mit Bundesländern, Verbänden und der betroffenen Wirtschaft abgestimmt. Darüber hinaus diskutieren wir die Einsatzvoraussetzungen für einen markierten Impfstoff und die Behandlung der geimpften Tiere bzw. deren Fleisch auf Gemeinschaftsebene. Das alles unter der Voraussetzung, daß die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweineproduktion gewahrt bleibt. Nun zu den Wildschweinen, die ja teilweise große Bedeutung für das Auftreten der Pest bei Hausschwei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 21751* nen haben. Die Bundesregierung hat intensiv die wissenschaftliche Entwicklung einer Köderimpfung gefördert. Die bisher ca. einjährigen Versuchsergebnisse in Niedersachsen bestätigen, daß damit eine wirkungsvolle Methode zur Bekämpfung der Schweinepest beim Schwarzwild und somit zur Eindämmung der Gefährdung der Hausschweinebestände gefunden wurde. Noch im Herbst diesen Jahres wird der Feldversuch auf Mecklenburg-Vorpommern ausgedehnt. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß es im Zusammenwirken mit den Bundesländern gelingen wird, eine zukunftsträchtige Seuchenbekämpfungsstrategie einschließlich differenzierter Impfmodelle zu entwickeln, die den Interessen der deutschen Landwirtschaft im vereinigten Europa Rechnung trägt. Ich würde mich freuen, wenn Sie die intensiven Bemühungen der Bundesregierung, die das Ziel haben, in enger Abstimmung mit den Bundesländern die Tierseuchenbekämpfung zu optimieren, in Ihren Regionen unterstützen würden. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Weiterentwicklung der Handwerksordnung infolge der deutschen Einheit) Josef Grünbeck (F.D.P.): Das Parlament hat beschlossen, eine Überarbeitung der Anlage A der Handwerksordnung vorzunehmen. Das wird eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode sein. Diese Aufgabe wird nicht leicht sein. In unserem gemeinsamen Beschluß vom Dezember 1993 haben wir Grundsätze für diese Überarbeitung festgelegt: Überflüssige Regulierungen sollen abgebaut werden. Handwerke sollen ein breites Leistungsangebot haben. Handwerksberufe sollen so umfassend sein, daß Spezialisierungen und Anpassungen möglich sind und die Arbeitskräfte eine möglichst große Mobilität und Flexibilität besitzen. Es ist selbstverständlich und beschlossene Sache, daß bei dieser Überarbeitung die Vorschläge des Handwerks und anderer betroffener Gruppen einbezogen werden, auch die Vorschläge der Glasbläser. Dieser traditionsreiche Beruf soll gesichert werden. Eine Möglichkeit ist die Eingliederung in die Anlage A der Handwerksordnung. Das würde bedeuten, daß sich nur der selbständig machen darf, der eine Meisterprüfung abgelegt hat. Eine andere Möglichkeit ist die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes. Dann wäre der Glasbläserberuf eine gewerbliche Tätigkeit. Ich will eines deutlich machen: Der Erhalt des Glasbläserberufes hängt nicht einzig und allein davon ab, daß er als Handwerk gilt. Solide Ausbildung und zukunftssichere Arbeitsplätze sind der goldene Boden des Handwerks, aber nicht sein Monopol. Bei der Überarbeitung der Anlage A wird deshalb zu prüfen sein, ob der Beruf „Glasbläser" ein Beruf ist, der in die Anlage A gehört, oder ob dieser Beruf auf andere Weise gesichert wird. Zu dieser Frage trägt der SPD-Antrag nichts bei. Was will die SPD mit diesem Antrag? Unterstützt sie die Aufnahme der Glasbläser in die Anlage A? Nein. Schlägt sie eine Ausbildungsordnung vor? Auch nicht. Der Antrag der SPD ist nichtssagend. Er fordert lediglich, was längst beschlossen ist. Der Antrag bringt den Glasbläsern nichts — er ist eine Seifenblase. Wir lehnen ihn ab. Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Am 2. Dezember 1993 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Änderung der Handwerksverordnung, anderer handwerkrechtlicher Vorschriften und des Berufsausbildungsgesetzes. Durch den Wirtschaftsausschuß gab es vorher monatelange Beratungen über die Aufnahme einiger Gewerbe in die Anlage A der Handwerksordnung. Das waren insbesondere solche Gewerbe, die in der DDR als Vollhandwerk anerkannt waren. Konkret ging es damals um die Kosmetiker, Fußbodenleger, Gerüstbauer, Bestatter. Den Berufsverbänden wurde versprochen, daß die Anlage A überarbeitet wird. Die Fraktionen des Hauses haben sich im Dezember 1993 in der Debatte des Bundestages gegenseitig gelobt, welche gute Arbeit sie bei dem Gesetz geleistet hätten. Den Verbänden wurde wiederum eine Überarbeitung der Anlage A zugesagt. Übrigens kritisierten in der damaligen Beratung sowohl der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion als auch der Sprecher der F.D.P.-Fraktion das Bundeswirtschaftsministerium, daß seit Jahren vorliegende Vorschläge zur Veränderung der Anlage A nicht zu einem Abschluß gebracht werden. Bis heute ist nichts passiert. Die ostdeutschen Interessen haben auch in diesem Fall bis heute keine Verwirklichung gefunden. Mit der Anerkennung als Vollhandwerk ergeben sich konkrete Erfordernisse für die Berufsausbildung. Die Probleme, die es bei den Jugendlichen in den neuen Ländern gibt, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, sind bekannt. Es gibt Anstrengungen der Bundesregierung dahin, daß es letztendlich im Durchschnitt Ost und West für einen Ausbildungsplatz reicht. Das gilt allerdings nicht dort, wo es notwendig wäre, nämlich in den neuen Ländern, aber das ist noch eine weitere Frage. Auch für die Glasbläser in Thüringen sind inzwischen konkrete Probleme entstanden. Der Antrag der SPD-Fraktion entspricht dem dringenden Erfordernis, in dieser Frage endlich zu handeln. Die PDS unterstützt dieses Anliegen. 21752* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. September 1994 Anlage 10 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7308 Drucksache 12/7309 Drucksache 12/7392 Ausschuß far Post und Telekommunikation Drucksache 12/3151 Drucksache 12/6232 Drucksache 12/6237 Drucksache 12/7507 Drucksache 12/7811 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4797 Nrn. 3.12-3.21 Drucksache 12/4833 Nrn. 2.7-2.15 Drucksache 12/4947 Nrn. 3.10-3.15 Drucksache 12/5056 Nrn. 2.6-2.11 Drucksache 12/5358 Nrn. 26-29 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.15-3.26 Drucksache 12/6155 Nrn. 3.11-3.15 Drucksache 12/6582 Nrn. 3.6-3.15 Drucksache 12/6649 Nrn. 2.18-2.36 Drucksache 12/6780 Nrn. 2.6 und 2.7 Drucksache 12/6970 Nrn. 10 und 11 Drucksache 12/7293 Nrn. 3.2 und 3.3 Drucksache 12/7741 Nrn. 2.12-2.18 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6054 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter Pützhofen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin, ich lege großen Wert auf die Feststellung, daß damals der Ältestenrat nicht die andere Nutzung beschlossen hatte; er hatte beschlossen, daß das Gebäude weitergebaut werden sollte.
    Die andere Nutzung ist erst im Haushaltsausschuß beschlossen worden und nicht im Ältestenrat — in Ihrer Anwesenheit, Frau Präsidentin; Sie haben damals den Beschluß im Haushaltsausschuß begrüßt und zur Kenntnis genommen.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich stelle dann allerdings als Vorsitzende des Ältestenrates fest, daß ein Element fehlt. Bei der Entscheidung für den Weiterbau kurz darauf wurde beschlossen, daß dieser Schürmann-Bau für die Verhandlungen mit den Einrichtungen der Vereinten Nationen genutzt werden sollte, und danach wurde eine neue Entscheidung in dem Sinne getroffen, wie es Herr Pützhofen gesagt hat, und dann haben wir erst die Entscheidung nachvollzogen.

(Peter Conradi [SPD]: So ist es!)

Noch eine weitere Kurzintervention; dies soll geklärt werden. Frau Albowitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ina Albowitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke, Frau Präsidentin. — Ich würde gern noch klären, weil es offensichtlich an der Wahrheitsfindung einigen in diesem Hause mangelt, daß ich seinerzeit als Mitglied und Berichterstatter des Einzelplans 06 — und zwar exakt am 15. Oktober 1993 — während der Haushaltsberatungen beantragt und die Bundesregierung aufgefordert habe, zu untersuchen, ob eine Nutzung durch die Deutsche Welle in dem Schürmann-Bau möglich ist, und das war vor dem Hochwasser.

    (Peter Conradi [SPD]: Das ist ja nicht bestritten!)

    — Sie hatten eben etwas anderes erklärt. Das war am 15. Oktober 1993, und danach ist das erst geschehen.

    (Peter Conradi [SPD]: Sie haben nicht genau zugehört!)

    — Herr Conradi, also, ich bitte Sie! Sie unterstellen dem Kollegen Pützhofen, er habe nicht die Wahrheit gesagt. Er hat sehr wohl die Wahrheit gesagt, auch, was die Nutzungsfindung anging. Damals ging es noch nicht um die Deutsche Welle.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Hier scheint es nicht nur einen Hochwasserschaden zu geben; hier ist auch ein Dachschaden!)