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    Plenarprotokoll 12/241 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 241. Sitzung Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Dr. Hans Stercken und des Vizepräsidenten Helmuth Becker . . . . . . . . . . 21219 A Eintritt der Abgeordneten Peter Alltschekow, Dr. Jörg-Diether Dehm und Dr. Walter Bersch in den Deutschen Bundestag . 21219B Bestimmung des Abgeordneten Dr. Hans-Jochen Vogel als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 21219B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 21219C, 21330C Änderung einer Ausschußüberweisung . 21220C Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Aufhebung der Sitzungswoche vom 19. bis 23. September 1994 Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 21220C Dr. Peter Struck SPD 21221 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 21222A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 21222C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21223 A Tagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Drucksachen 12/R239. 12/84451 Namentliche Abstimmung . . . . . . . 21223 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . 21233D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksache 12/8000) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1994 bis 1998 (Drucksache 12/8001) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ilse Janz, Lothar Fischer (Homburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Luftfahrtforschungsprogramm (Drucksache 12/8155) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 21224 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 21236A Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 21247 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD 21249C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 21251 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . 21254 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 21257D, 21276B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . 21260B, 21308A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 21262 B Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 21262D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 21266B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 21271A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 21273C Joachim Poß SPD 21274D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 21277C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 21291C Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 21293C, 21302C Matthias Wissmann CDU/CSU 21298C Dr. Helmut Haussmann F D P 21304 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 21305D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 21309D Rudolf Dreßler SPD 21311D Josef Grünbeck F D P 21312A Rainer Haungs CDU/CSU 21313 B Johannes Nitsch CDU/CSU 21315B Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 21316D Ilse Brusis, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 21319A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 21323A Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 21324B Hans Georg Wagner SPD 21325B Christian Lenzer CDU/CSU 21326C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesmini- ster BMBW 21327A Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 21329A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 21334C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . 21336 B Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 21339C Dr. Hans de With SPD 21340A Günter Graf SPD . . . . . . . . . . 21341 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 21342D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 21344 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21346B Erwin Marschewski CDU/CSU 21348B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 21349A Dr. Hans de With SPD 21350A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 21352A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 21353A Norbert Geis CDU/CSU 21355A Ulrich Irmer F.D.P. 21355 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 21357C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 21359B Jochen Borchert, Bundesminister BML . 21361C Jan Oostergetelo SPD . . . 21362D, 21375C Dr. Gerald Thalheim SPD 21363C Günther Bredehorn F.D P 21365C Günther Bredehorn F D P 21366C Maria Anna Hiebing CDU/CSU 21368B Monika Griefahn, Ministerin (Niedersachsen) 21369A, 21381B Birgit Homburger F D P 21371A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21371C, 21386D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21373B Egon Susset CDU/CSU 21374C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21376D Birgit Homburger F D P 21377C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 21378D Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 21382A Steffen Kampeter CDU/CSU 21383 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 21384B Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . 21385D Monika Ganseforth SPD 21387C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 21388B Gudrun Weyel SPD 21389A Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 87 und 118 a) — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74, 125a) — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75, 76, 77, 80 und 125b) (Drucksachen 12/6633, 12/8165, 12/8399, 12/8423) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 21278B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21279B Dr. Jürgen Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21280A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 21280D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 21281C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 21282B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21286 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 21287 B Namentliche Abstimmung 21283 C Ergebnis 21283D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß zu dem Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) (Drucksachen 12/4887, 12/5108, 12/7588, 12/7875, 12/7839, 12/7832, 12/8281, 12/8413) Hermann Rind F.D.P. 21287 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Drucksache 12/7770, 12/8069, 12/8289, 12/8414) 21288B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (Drucksachen 12/6699, 12/7265, 12/7850, 12/8275, 12/8318, 12/8415) 21288C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz) (Drucksachen 12/6961, 12/7704, 12/8288, 12/8416) 21288C Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz) (Drucksachen 12/6478, 12/7726, 12/8287, 12/8417) 21288D Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (Drucksachen 12/6992, 12/7929, 12/8286, 12/8418) 21288D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/7430, 12/7902, 12/8284, 12/8419) 21289A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Markenrechts und zur Umsetzung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsreformgesetz) (Drucksachen 12/6581, 12/7671, 12/8278, 12/8420) 21289B Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnplanungsgesetz) (Drucksachen 12/7006, 12/7925, 12/8283, 12/8421) Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 21289C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz) (Drucksachen 12/7562, 12/8047, 12/8101, 12/8290, 12/8422) 21290B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/5826, 12/8005, 12/8398, 12/8424) Ina Albowitz F.D.P. 21290C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom .. . zur Änderung des Notenwechsels vom 25. September 1990 zum NATO-Truppenstatut (Drucksachen 12/7980, 12/8305) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1994 zur Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Drucksachen 12/8018, 12/8282, 12/8322) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksachen 12/6967, 12/8196) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen in Medien (Drucksachen 12/8164, 12/8452) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Reform der Weltbank (Drucksachen 12/6168, 12/8295) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Wallow, Dr. Liesel Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entscheidungsrichtlinien für Entwicklungsprojekte und Sektorkredite der Weltbank und anderer Entwicklungsbanken in Tropenwaldgebieten (Drucksachen 12/1646, 12/8294) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Politik der Weltbank und deren Strukturanpassungsprogramm (Drucksachen 12/7691, 12/8293) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Hansen, Klaus-Jürgen Hedrich und weiterer Abgeordneter: Ausbau der Bahnverbindung Nordseehäf en-Berlin, insbesondere des Teilabschnitts: Uelzen-Stendal (Drucksachen 12/6456, 12/8206) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe, Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes: Einheitliche Grundsätze für die Beschäftigung ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit im öffentlichen Dienst (Drucksachen 12/4002, 12/6124) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Wallow, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorlage eines Gesetzes für die Gründung eines deutschen Umwelt- und Katastrophenhilfswerks (Deutsches Hilfskorps) (Drucksachen 12/5045, 12/7774) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu der vereinbarten Debatte zur Lage im Sudan (Drucksachen 12/6937, 12/6949, 12/8062) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der Situation und des Status der Flüchtlinge aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien durch eine humanitäre Aufnahmepraxis (Drucksachen 12/6687, 12/8096) 1) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ingrid Walz, Ulrich Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: 50 Jahre Weltbank — steigende Verantwortung im Dienste einer nachhaltigen Entwicklung (Drucksache 12/8207) m) Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Graf, Günther Bredehorn und weiterer Abgeordneter: Aufhebung des Impfverbotes zur Bekämpfung der Schweinepest (Drucksache 12/8307) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 V n) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des Vierten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an spezifischen Programmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und Demonstration — Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an den spezifischen Programmen der Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich der Forschung und Ausbildung — Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse der spezifischen Programme der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (Drucksachen 12/7741 Nr. 2.29, 12/7371 Nr. 2.15, 12/8215) 21330D Tagesordnungspunkt 8: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes und des Wohngeldgesetzes (Drucksache 12/8408) 21334 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Albert Pfuhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Drucksache 12/8448) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt), Lieselott Blunck (Uetersen) und weiteren Abgeordneten: Finanzierung des Berliner Männerchors „Carl-Maria-vonWeber" (Drucksache 12/8449) . . . . 21334B Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Zwischenberichts des 3. Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionsgefährdung durch Blut und Blutprodukte" nach Artikel 44 des Grundgesetzes in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Beratung des Abschlußberichts des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/8446) Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . . 21390A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . 21390 C Gerhard Scheu CDU/CSU . . . . . . . . 21391 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 21392D Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg 21242 A Nächste Sitzung 21393 C Berichtigung 21393 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21395* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Tagesordnungspunkt 1) 21395* C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125 a) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . 21395* D Steffen Kampeter CDU/CSU 21395' D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . 21395* D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Borm, Dienstag, den 6. September 1994 Renate Diemers CDU/CSU 21395* D Ronald Pofalla CDU/CSU 21396* A Martin Göttsching CDU/CSU 21396* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Konrad Elmer (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Zusatztagesordnungspunkt 12) 21396* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20b) (Zusatztagesordnungspunkt 12) 21397* A Anlage 6 Erklärung nach § 90 GO des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Zusatztagesordnungspunkt 2) 21397* B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Zusatztagesordnungspunkt 2) 21397* D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 2 (Haushaltsgesetz 1995) Rudolf Dreßler SPD 21398* B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 2 (Haushaltsgesetz 1995) Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 21402* A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 21405* A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 3 (Zwischenbericht des 3. Untersuchungsausschusses „HIV-Infektionsgefährdung durch Blut und Blutprodukte") Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 21406* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21219 241. Sitzung Bonn, den 6. September 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 240. Sitzung, Seite 21215, rechte Spalte: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten ist in alphabetischer Reihenfolge einzufügen: „Dr. Matterne, Dietmar SPD 22. 7. 94" Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 6. 9. 94 Augustin, Anneliese CDU/CSU 6. 9. 94 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 6. 9. 94 Bernrath, Hans Gottfried SPD 6. 9. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 6. 9. 94 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 6. 9. 94 * Wilfried Erler (Waldbrunn), CDU/CSU 6. 9. 94 Wolfgang Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 6. 9. 94 * Dr. Gautier, Fritz SPD 6. 9. 94 Gleicke, Iris SPD 6. 9. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 6. 9. 94 ` Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 6. 9. 94 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 6. 9. 94 Huonker, Gunter SPD 6. 9. 94 Jelpke, Ulla PDS/Linke 6. 9. 94 Liste Kittelmann, Peter CDU/CSU 6. 9. 94 ' Koschnick, Hans SPD 6. 9. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 6. 9. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 6. 9. 94 Lowack, Ortwin fraktionslos 6. 9. 94 Marten, Günter CDU/CSU 6. 9. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 6. 9. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 6. 9. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 6. 9. 94 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 6. 9. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 6. 9. 94 Rau, Rolf CDU/CSU 6. 9. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 6. 9. 94 * Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 6. 9. 94 Ingrid Schmidt (Aachen), Ursula SPD 6. 9. 94 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 6. 9. 94 Schwanitz, Rolf SPD 6. 9. 94 Schwarz, Stefan CDU/CSU 6. 9. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 6. 9. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 7. 9. 94 * Stübgen, Michael CDU/CSU 6. 9. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 6. 9. 94 ' Cornelia Vergin, Siegfried SPD 6. 9. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 6. 9. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 6. 9. 94 Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 6. 9. 94 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.: Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Tagesordnungspunkt 1) Das Schlechtwettergeld wurde unter der CDU-geführten Bundesregierung Adenauer 1959 eingeführt, um den Baubetrieben die Möglichkeit zu geben, flexibel auf ungünstige Witterung zu reagieren und den Beschäftigten der Bauwirtschaft ein ganzjährig gesichertes Einkommen zu gewährleisten. Diese Regelung hat sich in den 35 Jahren ihres Bestehens bewährt, weshalb die Bauwirtschaft und Baugewerkschaft weiter an ihr festhalten wollen. Zur Zeit ist es nicht absehbar, ob es den Tarifvertragsparteien im Bauwesen gelingt, eine tarifvertragliche Vereinbarung über ein ganzjährig gesichertes Einkommen als Ersatz für das Schlechtwettergeld zum 1. Januar 1996 zu erzielen. Damit besteht die Gefahr, daß zahlreiche Beschäftigte der Bauwirtschaft künftig in Schlechtwetterperioden in die Arbeitslosigkeit fallen und das Baugewerbe wieder zum Saisongewerbe wird. Dagegen ist äußerst zweifelhaft, ob finanzielle Einsparungen erzielt werden. Daher stimme ich für die Beibehaltung des Schlechtwettergeldes. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Jürgen Augustinowitz, Steffen Kampeter, Erika Reinhardt, Renate Diemers (alle CDU/CSU): Unser Grundgesetz hat sich über 45 Jahr gut bewährt; daher muß jede Änderung wohlüberlegt sein. Über die heute zur Abstimmung stehenden Änderungen des Grundgesetzes hat der Deutsche Bundestag bereits in seiner Sitzung am 30. Juni 1994 im Berliner Reichstag abgestimmt. Den Änderungen, die dort eine verfassungsändernde Mehrheit erreicht haben, haben wir zugestimmt. Nach den Verhandlungen des Vermittlungausschusses von Bundestag und Bundesrat sind eine Vielzahl von Änderungen nun in einem Paket zusammengefaßt worden, über das insgesamt abzustimmen ist. Dieses Verfahren, das die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwingt, das Änderungspaket insgesamt abzulehnen oder ihm zuzustimmen, halten 21396* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 wir für verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch äußerst bedenklich. Die in Art. 72 GG vorgesehene Änderung im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung lehnen wir ab. Die nach Art. 93 GG, Abs. 1, Nr. 2 vorgesehene Nr. 2 a, die dem Bundesrat, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes die Möglichkeit gibt, bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz in den Kompetenzbereich des Bundes oder der Länder fällt, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen, könnte zu einer Vielzahl solcher Klagen führen. Eine erhebliche Beeinträchtigung und ständige Verzögerung der Bundesgesetzgebung wären zu befürchten. Bei der Bevölkerung entstünde der — berechtigte — Eindruck, politische Entscheidungen fielen nicht mehr in den Parlamenten, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Daher können wir dem Änderungspaket nicht zustimmen. Ronald Pofalla und Martin J. Göttsching (CDU/ CSU): Hiermit möchten wir festgehalten wissen, daß sich unser ablehnendes Abstimmungsverhalten nicht gegen die in Berlin vom Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit gefaßten Beschlüsse wendet. Wir wenden uns ausdrücklich gegen die vom Vermittlungsausschuß gewählte Form der sog. „Paketlösung". Wir halten es für eine unzulässige Verquikkung von Sachfragen, die miteinander nicht in Beziehung stehen und nur dem Ziel dienen, zu Sachverhalten die Zustimmung zu erhalten, die ansonsten nicht zu erzielen wäre. Wir stimmen daher dem ersten Abstimmungspaket wegen dieser unzulässigen Verquickung und aus inhaltlichen Erwägungen im Zusammenhang mit den Beratungen zu Art. 72 GG nicht zu. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Konrad Elmer (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Es ist ein bemerkenswertes Ereignis, daß der Vermittlungsausschuß von allen Anträgen, die in der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht die nötige Zweidrittelmehrheit erreichten, nur einen einzigen noch einmal auf die Tagesordnung setzt: jenen Antrag zu Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn, welcher aus den neuen Ländern stammt. Bemerkenswert ist weiterhin, daß die Initiative zu diesem Schritt wiederum von einem östlichen Bundesland — aus Mecklenburg- Vorpommern — kommt, vertreten durch Justizminister Helmrich, dem langjährigen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Schon dadurch wird deutlich, daß es sich nicht um irgendeinen parteipolitisch geprägten Antrag einer bestimmten Fraktion handelt, sondern um einen Antrag, der in allen Fraktionen und Gruppen dieses Hauses seine Anhänger gefunden hat. Und wenn — wie mir allerorten versichert wird — Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn die Werte sind, die unser Gemeinwesen braucht, um den verantwortlichen Gebrauch der Freiheit zu stärken, dann wird es doch auch möglich sein, sich über einen geeigneten Ort der Verankerung dieser beiden Grundwerte in der Verfassung zu verständigen. Als wir das letzte Mal im Reichstag mit der Abstimmung über eine Verankerung in der Präambel die Zweidrittelmehrheit verfehlten, haben mir viele geschrieben, daß sie nicht mit Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn, sondern eben mit dieser Verortung ihre Schwierigkeiten hätten. Sie werden heute wieder zu Ihrer alten Unterschrift, die Sie schon einmal unter den Antrag zu Art. 2 a gesetzt haben, stehen können. Die anderen, die möglicherweise mit dem heutigen Antrag ihre Schwierigkeiten haben, bitte ich, ihre Bedenken zu einer Verankerung in einem eigenen Art. 2a zugunsten der gemeinsamen Sache zurückzustellen. Der Verfassungsrichter Grimm schreibt in seinem, diesen Ort ablehnenden Artikel, daß im Grundrechtsteil nur direkt einklagbare Abwehrrechte gegenüber dem Staat ihren Ort hätten. Allein schon Art. 14 mit der Sozialbindung des Eigentums widerlegt diese Behauptung. Denn eben diese Bindung richtet sich an den einzelnen Bürger oder an Gruppen im Verhältnis zu ihren Mitmenschen und der Gesellschaft, und insofern wäre unser neuer Art. 2 a kein Präzedenzfall, sondern die Hinzufügung einer Verfassungserwartung, von denen es jetzt auch schon mehrere im Grundrechtsteil gibt. Vor kurzem hatte ich in Frankreich die Gelegenheit, Reims zu besuchen. Und was las ich in großen Lettern über dem Eingang des Rathauses? LEX — Gesetz. Und als wichtigsten Inhalt des Gesetzes darunter ausgeführt seine drei Hauptbegriffe: Liberté, Egalité, Fraternité — Freiheit, Gleichheit, Mitmenschlichkeit. Warum, so frage ich Sie, soll das, was in Frankreich seit langem wichtig und möglich ist, nicht auch in Deutschland möglich und wichtig werden? Wäre die verfassungsrechtliche Verankerung von Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn insofern nicht auch eine Rechtsangleichung in der Europäischen Union? Vor allem aber wäre sie ein wichtiger Beitrag zur inneren bewußtseinsmäßigen Einheit Deutschlands, die nichts nötiger braucht als eben Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn zwischen Ost und West. Ich schließe mit einem Zitat von Martin Luther King: Wir haben gelernt, wie Vögel zu fliegen, wir haben gelernt, wie Fische zu schwimmen, aber wir haben die einfache Kunst verlernt, wie Brüder miteinander zu leben. Dieses wiederum zu erlernen bedarf es heute einer grundsätzlichen Besinnung, einer grundgesetzlichen Verankerung von Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn in der Verfassung. Wir brauchen beides jetzt und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode. Ich erin- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21397* nere noch ein letztes Mal an Ihre Mitverantwortung. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/8423 zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20 b) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Entgegen dem Votum der CDU/CSU-Fraktion werde ich dem Antrag zur Aufnahme des Schutzes der Minderheiten ins Grundgesetz aus folgenden Gründen zustimmen. Erstens. Die Sicherung der Identität einer Minderheit ist die Grundvoraussetzung eines toleranten und friedlichen Zusammenlebens. Die zahlreichen internationalen Regionalkonflikte machen die Notwendigkeit der Achtung und Förderung von Minderheiten deutlich. Zweitens. Trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wie er in Art. 20 GG verankert ist, ist der fehlende Gruppenschutz ein Defizit unserer Verfassung. Drittens. Weder die Bestimmungen der UN-Charta, der KSZE oder der Europäischen Menschenrechtskommission noch die Regelungen einzelner Bundesländer schließen eine eigene bundesstaatliche Regelung aus oder machen sie unnötig. Viertens. Kulturelle Vielfalt ist eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft. Fünftens. Integration und Eigenständigkeit müssen in einem modernen Staat beide gewährleistet sein. Sechstens. Schutz und Förderung der Minderheiten dienen auch der Ausübung von Brückenfunktionen im zusammenwachsenden Europa. Siebentens. Der Schutz der Minderheiten ist gerade für einen Staat, der nach außen für Menschen- und Bürgerrechte vehement eintritt, unverzichtbar. Achtens. Wie sich am Beispiel des deutschen-dänischen Verhältnisses zeigt, dient Minderheitenschutz praktizierter Toleranz, kultureller Bereicherung und politischer Kooperation. Anlage 6 Erklärung nach § 90 GO des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Zusatztagesordnungspunkt 2) Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt der Empfehlung des Vermittlungsausschusses nicht zu, die baurechtliche Frage der Genehmigungspraxis bei Windanlagen und anderen Anlagen erneuerbarer Energie auf die Novellierung des Baugesetzbuches in der nächsten Legislaturperiode zu verschieben. Der Bundestag hat am 29. Juni einstimmig den Privilegierungstatbeständen nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch den Privilegierungstatbestand „. . . der Forschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie oder sonstiger erneuerbarer Energien dient" hinzugefügt. Damit wurden alle Anlagen erneuerbarer Energien — Windkraft, Solarzellen, Solarkollektoren, Biomasseanlagen — baurechtlich den Anlagen herkömmlicher öffentlicher Energieversorgung gleichgestellt: Der Bundesrat hat am 8. Juli auf Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein den Vermittlungsausschuß angerufen, um zu einem Abwägungsverfahren beim Bau von Windkraftanlagen mit öffentlichen Belangen zu kommen und der Aushebelung öffentlicher Planungsverfahren zu begegnen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit den SPD-regierten Bundesländern am 31. August den Vorschlag eingebracht, die damit zusammenhängenden Probleme dadurch baurechtlich zu lösen — aber auch willkürliche Genehmigungsblockaden zu verhindern —, daß Art. 2 — § 35 Baugesetzbuch — um die Formulierung ergänzt wird: „Den Belangen der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie oder sonstiger erneuerbarer Energien ist besonders Rechnung zu tragen." Damit wären erstmals die erneuerbaren Energien als besondere öffentliche Belange im Baugesetzbuch deklariert worden. Gleichzeitig wäre damit gewährleistet, daß dieses Ziel mit anderen öffentlichen Belangen — wie dem Naturschutz, dem Denkmalschutz, der Landschaftspflege — abgewogen wird. Da der Vermittlungsausschuß diesen Vorschlag mehrheitlich abgelehnt hat, sehen wir jetzt die Gefahr, daß eine willkürliche Genehmigungspraxis mit einseitigen Blockaden fortgeführt wird. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb unmittelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Antrag auf der Basis des im Vermittlungsausschuß gescheiterten Vorschlags einbringen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung fiber die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Zusatztagesordnungspunkt 2) In seiner letzten Sitzung hat der Vermittlungsausschuß im Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Wirtschaft die geplante Änderung des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches zugunsten erneuerbarer Energien abgelehnt. 21398* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Dies ist angesichts der einstimmigen Verabschiedung dieser Novelle im Bundestag im Juni diesen Jahres ein schon recht erstaunlicher Vorgang, dem ich nicht folgen werde. Denn im wesentlichen wird mit dieser Baugesetzbuchänderung ja keine energiepolitische Revolution vorbereitet, sondern lediglich für alle Beteiligten an den Genehmigungsverfahren für Regenerativ-Energie-Anlagen vor allem eines geschaffen: endlich Rechtssicherheit. Dies haben Verbände und Behörden seit langem gleichermaßen verlangt. Und nun noch einmal zur Klarstellung, warum ich der Streichung des Art. 2 nicht zustimmen kann: Mit der Baugesetzbuch-Novelle sollte nur das bundeseinheitlich geregelt werden, was in einzelnen Bundesländern längst effizient praktiziert wird. Eine Privilegierung von Anlagenbauten der regenerativen Energien im Außenbereich ist eigentlich schon durch die Nr. 4 des Art. 35 Abs. 1 Baugesetzbuch gedeckt. Allen Unkenrufen aus Schleswig-Holstein zum Trotz ist in Bundesländern wie z. B. Hessen trotz der dort sehr liberalen Handhabung der bisherigen Baugesetzbuch-Regelung noch kein naturschutzrechtlicher Notstand ausgebrochen und wird es auch nicht. Wer mich in den letzten vier Jahren kennengelernt hat, wird ja nun wahrlich mitbekommen haben, daß ich mich stets engagiert für den Naturschutz eingesetzt habe, so daß ich mit meiner Forderung nicht in den Verdacht geraten kann, einer einseitigen Windenergielobby zuzuarbeiten. Aber irgendwann hört die Zumutbarkeit der gegenseitigen Behinderung auf. Denn schon jetzt ist für eine Anlagen-Genehmigung das Baugesetzbuch allein nicht ausreichend. Vor die Baugenehmigung setzen bekanntlich auch noch das Bauordnungsrecht der Länder und die Überprüfung aller möglicherweise betroffenen öffentlichen Belange durch Bezirke und Kreise ihre wirksamen Schranken. Und nicht nur ich, sondern auch die anderen Abgeordneten der Bundestags-Gruppe von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN befürchten deshalb keinesfalls, daß mit der Neuregelung weite Teile Norddeutschlands nun mit Windenergie-Anlagen „verspargelt" werden, wie es so unschön neudeutsch heißt, und wir werden deshalb der Änderung der Rücknahme der Baugesetzbuch-Änderung vom Juni durch den Bundestag nicht zustimmen. Seit Juni hat sich an der Sachlage nichts geändert, so daß ich die Abgeordneten des Bundestages auffordere, unseren gemeinsamen Beschluß beizubehalten und dem Vermittlungsausschuß zu widersprechen. Meine und ihre Gegenstimmen stehen dann für einen längst überfälligen Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Antragsteller und Genehmigungsbehörden. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 2 (Haushaltsgesetz 1995) Rudolf Dreßler (SPD): Der heute zur ersten Beratung anstehende Entwurf eines Bundeshaushalts für 1995 ist unter dem Gesichtspunkt des parlamentarischen Verfahrens ein Dokument ohne Bedeutung. Erst der am 16. Oktober zu wählende 13. Deutsche Bundestag wird jene Entscheidungen zu treffen haben, die über den Haushalt des kommenden Jahres bestimmen. Gleichwohl hätte aber der von der amtierenden Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf von politischer Bedeutung sein können, wenn aus ihm ablesbar wäre, wie CDU, CSU und F.D.P. in die neue Wahlperiode starten würden — gleichgültig in welcher Rolle. Dies vor Augen, hatten zumindest die sozialdemokratischen Mitglieder des Hauses damit gerechnet, daß die Bundesregierung die darin liegende Verpflichtung erfüllen und anhand von in konkrete Haushaltszahlen gegossenen Absichten die geplanten Grundlinien ihrer zukünftigen Politik darlegen würde. Aber weit gefehlt, dieser Verpflichtung hat sie sich entzogen. Der vorliegende Entwurf ist vielmehr politisch halbherzig, ohne klare Ziele und Prioritäten. Er ist ein Dokument der politischen Beiläufigkeit. Er erläutert nicht die Ziele der Bundesregierung, er verhüllt oder versteckt sie vielmehr. Er offenbart Orientierungslosigkeit oder sät Desorientierung, wo er Orientierung bieten müßte. So hat der Haushaltsentwurf 1995 nur die Chance, zu einem echten Waigel-Entwurf zu werden. Und das heißt, schon im Stadium seiner parlamentarischen Behandlung Makulatur zu sein. Zu allem Überfluß hat der Bundeswirtschaftsminister einen angeblichen Spielraum für Steuersenkungen in Höhe von 50 Milliarden DM ausgemacht. Das läßt sich nicht im nachhinein wie eine Luftbuchung abtun, die man abends als bunten Ballon steigen läßt, um ihn morgens im Frühstückfernsehen unter fröhlichem Gelächter wieder platzen zu lassen. Lustig ist das keineswegs. Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht, die Staatsverschuldung um 50 Milliarden DM zu erhöhen, um die Unternehmenssteuern zu senken? Ich wiederhole: Der geltenden Finanzplanung ist zu entnehmen, daß ein solches Vorhaben nur durch eine höhere Nettokreditaufnahme zu finanzieren wäre. Dann seien Sie so ehrlich, zu sagen, daß dadurch die Zinszahlungen des Bundes ohne frühere Schattenhaushalte im Jahre 1998 erstmals die Grenze von 100 Milliarden DM jährlich weit übersteigen würden. Und fügen Sie hinzu, wie Sie die Handlungsspielräume von Bundesregierungen bewerten, die weit über ein Viertel ihrer Steuereinnahmen ausgeben müssen, um Zinsen zu zahlen. Reicht es dieser Koalition nicht, daß alle 60 Sekunden, jede Minute, und das 24 Stunden am Tag, gestern, heute, morgen, nächste Woche und nächstes Jahr, jede Minute, 280 000 DM Zinsen aufzubringen sind, um u. a. die Erblast der Regierung Kohl/Kinkel zu befriedigen? Wie weit wollen Sie den politischen Handlungsspielraum eigentlich noch einengen? Bezogen auf die Entscheidung vom 16. Oktober sprechen vor allem die Herren Kohl und Schäuble seit neuestem gerne von einer Richtungswahl. Das ist Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21399* wohl wahr. Kohl und Schäuble haben recht: Bei dieser Wahl geht es um die politische Grundrichtung in unserer Republik, um die Grundfrage, ob in unserem Land das sozialstaatliche Prinzip weiter gilt oder ob wir abmarschieren in eine Republik der starken Ellenbogen. Wer unter dem verhängnisvollen Stichwort „Leistung muß sich wieder lohnen" dem Busfahrer oder der Verkäuferin Steuern und Abgaben erhöht, während er sie gleichzeitig dem oberen Drittel in der Einkommenspyramide systematisch senkt, der ist nicht nur ungerecht, sondern der verhöhnt die Bereitschaft und den Willen der Menschen zur Leistung. Er vergiftet das gesellschaftspolitische Klima. Man kann nicht folgenlos zwölf Jahre den ökonomischen und sozialen Egoismus politisch prämieren und sich hinterher wundern, daß vielen Menschen zum Stichwort Solidarität nichts mehr einfällt. Hier liegt der Kern der Richtungsentscheidung, um die es geht. CDU/CSU und F.D.P. wollen nach diesem Schema weitermachen und unser sozialstaatliches System weiter denaturieren. Sie sind die eigentlichen Systemüberwinder. Bestes Beispiel ist die Absicht der Koalition, die Bezugsdauer der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre zu begrenzen und die Langzeitarbeitslosen danach in die Sozialhilfe abzudrängen. Hunderttausende Menschen würden auf diese Weise erneut weiterem sozialen Abstieg preisgegeben. Wenn es je eines Beweises bedurft hätte, daß diese Regierung die Arbeitslosen und nicht die Arbeitslosigkeit bekämpft, hier ist er erbracht. Die Menschen wollen eine sichere Zukunft, sie wollen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. Und was tut diese Regierung? Sie macht sie zu Sozialhilfe-Empfängern. Ja, es ist eine Richtungsentscheidung, wenn Sozialdemokraten diese Politik für die Zukunft beenden wollen! Der Bundeskanzler wartet in der jüngsten Zeit vermehrt mit wirtschaftspolitischen Prognosen auf. 1994 gebe es ein reales Wachstum von zwei Prozent und 1995 gar eines von drei Prozent, sagt er. Ich wäre froh, wenn ich mir die Ansicht des Bundeskanzlers zu eigen machen könnte. Denn ein reales Wachstum von 3 % und mehr ließe erwarten, daß die Unternehmen wegen einer breiter sich entfaltenden Nachfrage wieder mehr einstellen als sie entlassen. Die Arbeitslosigkeit begänne zu schrumpfen. Wie wirklichkeitsfern das leider ist, dokumentiert der jüngste Deutschlandbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der OECD. Es heißt bei der OECD, das Wachstum der Jahre 1994 und 1995 werde keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Daher plädieren wir dafür, den Wachstumsprozeß klug und mit Blick auf die Zukunft zu unterstützen. Keine Rezession der Nachkriegszeit in Deutschland wurde ohne staatlich gestützte Nachfrage- und Investitionsanreize überwunden. In hohem Maße dienlich wäre, wenn die Regierung ihre innere, mentale Blockade gegen Arbeitszeitverkürzung aufgeben würde. Wir alle sollten froh sein, daß die Tarifvertragsparteien auf breiter Ebene angefangen haben, Arbeitszeitverkürzungen und Arbeitsplatzsicherung miteinander zu kombinieren. Übrigens: Möglichst rasch sollte die jüngste Studie des Büros für Technologiefolgen-Abschätzung des Bundestages veröffentlicht werden. Darin steht, daß unsere staatliche Förderung zur Umstellung auf ökologische Produktion Gefahr läuft, ihre Hauptaufgabe zu vernachlässigen. Hauptaufgabe ist, die Herstellung von Gütern mit von vornherein integriertem Umweltschutz voranzubringen. Gleichzeitig drehe, so ist zu hören, die japanische Regierung ordentlich auf, um den Umweltschutz zum festen Bestandteil japanischer Produkte zu machen. Japan will auf künftigen Märkten für ökologische Produktion die Nase unbedingt vorn haben. Wäre es nicht tragisch, wenn in einigen Jahren an Nord- und Ostsee fast nur noch Windräder von Mitsubishi stünden, während deutsche Hersteller in die Röhre schauen? Marktführer in Europa für Windenergie-Anlagen ist dieser japanische Konzern bereits. Erklärt uns die Bundesregierung endlich auch einmal, warum sich die Zahl der mit Bundesmitteln vollzogenen gewerblichen Existenzgründungen im Westen zwischen 1991 und 1993 nahezu halbierte? Und was in drei Teufels Namen hat sie geritten, den Startschuß zu geben, damit die IHK-Zwangsbeiträge für kleine Gewerbetreibende um über 1 000 % angehoben werden konnten. Wenn unser Land die Zukunftsmärkte für intelligente, hochproduktive und zugleich energie- wie ressourcensparende Erzeugnisse verschläft, dann hat die amtierende Bundesregierung ein gerüttelt Maß Mitverantwortung daran. Daher unterstreiche ich, es ist eine herausragende gesellschafts- und wirtschaftspolitische Aufgabe, die Bedingungen für einen langandauernden Aufschwung zu verbessern. Unser Land braucht nicht nur wirksame Anstöße zur Modernisierung von Industrie und Dienstleistung. Das Land braucht auch eine Vielzahl gutausgebildeter Facharbeiter, Techniker, Lehrer, Ingenieure, weitsichtige Unternehmer, tatkräftige Handwerker, Forscher. Zum Nulltarif gibt es die freilich nicht. Umschulen und Weiterbilden, Fördern des beruflichen Aufstiegs zum Meister oder Software-Einrichter sowie zum Werkstoff-Experten ist gewiß nicht billig. Das sind aber unendlich wichtige und weitreichende Investitionen in die Zukunft. Wo bleibt der Beitrag der Bundesregierung? Es ist eine Tragödie, wie die amtierende Bundesregierung auf diese Entwicklung reagiert hat, die nicht erst seit gestern zu beobachten ist. Sie baute die Förderung von beruflicher Vorbereitung, von Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung rasant ab. 1992 steckten jahresdurchschnittlich 863 000 Menschen in der beruflichen Weiterbildung. 1994 werden es noch 530 000 sein. Das ist ein Rückgang um fast 40 %. Wollen Sie das ernsthaft verteidigen? Nein, die Beschäftigungspolitik braucht einen Neuanfang. Die Zeit der Reparaturen auf dem Arbeits- 21400* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 markt mit kaum noch gebrauchstüchtigen Instrumenten muß vorbei sein. Unser Land ist auf eine große Anstrengung zur Hebung von Qualifikation und zur Verbesserung der Lage der Arbeitslosen angewiesen. Wir trauen uns diese Anstrengung zu. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes erreichten die Gesamtausgaben für Sozialhilfe im vergangenen Jahr das Rekordvolumen von 48,9 Milliarden DM. Noch nie in der bundesdeutschen Geschichte waren mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen, um ihren Lebensunterhalt mehr schlecht als recht zu sichern, als heute. Die Bundesregierung läßt diesen Prozeß nicht etwa nur duldend geschehen, nein sie fördert ihn mit ihrer Politik auch noch. Ja, es ist auch eine Richtungsentscheidung, wenn die SPD ihren festen Willen bekundet, diese Entwicklung zukünftig zu stoppen. Wenn CDU, CSU und F.D.P. durch Befristung der Bezugsdauer der Arbeitslosenhilfe Langzeitarbeitslose in die Sozialhilfe abdrängen, verlagern sie einen großen Ausgabenblock vom Bund auf die Kommunen. Allein in Nordrhein-Westfalen handelt es sich dabei um 1 Milliarde DM; das ist eine Mehrbelastung von rund 60 DM je Einwohner. Wissen Sie eigentlich, was das für Städte und Kreise im ganzen Land konkret bedeutet? Die Stadt Bielefeld würde mit 18 Millionen DM, der Kreis Paderborn mit 12 Millionen DM, der Kreis Gütersloh ebenfalls mit 12 Millionen DM, der Kreis Lippe mit 13 Millionen DM zur Kasse gebeten. Soll ich weitermachen? — Essen: 58 Millionen DM, Dortmund: 55 Millionen DM, Duisburg: 38 Millionen DM, Wuppertal: 30 Millionen DM. Und was für NRW-Kommunen gilt, gilt für die ganze Republik. Der Kölner Oberbürgermeister und Präsident des Deutschen Städtetages sieht angesichts dieser Lage „den Konsens über eine faire und vernünftige Ausgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgekündigt". Dieser Konsens aber gehört zu den Fundamenten unserer Republik. Sie verlagern die Lasten auf Kommunen, die schon jetzt finanziell am Ende sind. Es ist mit Händen zu greifen: Dieses irrwitzige Manöver muß an den Kernbestand des verpflichtenden Angebotes von bürgerschaftlicher Daseinsvorsorge bei Städten und Gemeinden gehen. Und das wird alle Menschen treffen. Diesen Aberwitz zukünftig zu verhindern und den Kommunen aufzuhelfen, damit sie wieder leistungsfähig werden, ist auch eine Richtungsentscheidung. Der Bundeskanzler hat dieser Tage geklagt, Deutschland müsse wieder ein kinderfreundliches Land werden. Ist das nicht eigentümlich? Seit 12 Jahren ist dieser Bundeskanzler mit seinen Regierungen für die Jugend und die Familien zuständig. Und jetzt kommt heraus, Deutschland müsse wieder kinderfreundlicher werden. Da stimmt doch etwas nicht. Bundeskanzler Kohl müßte schon sagen, warum Deutschland nicht mehr kinderfreundlich ist, und was er während 12 langer Jahre getan hat, um eine wachsende Kinderfeindlichkeit zu stoppen. Ich sehe da nichts Nennenswertes, beim besten Willen nicht. Es ist nicht kinderfreundlich, die steuerlichen Freibeträge von 4 100 DM schrittweise auf 7 000 DM zu erhöhen. Kinderfreibeträge haben die fatale Wirkung, mit steigender Steuerlast eine höhere Entlastung zu bewirken. Der steuerliche Kinderfreibetrag von 7 000 DM wird bewirken, daß das Kind des Spitzenverdieners dem Staat nicht mehr nur doppelt, sondern jetzt dreimal soviel wert ist wie das Kind des Durchschnittsverdieners. Das Kindergel für alle, 1975 von einer sozialliberalen Koalition durchgesetzt, war ein unübersehbares Zeichen, daß dem Staat jedes Kind gleich viel wert zu sein hat. Das ist auch heute noch unsere Auffassung, und daher würden die Sozialdemokraten das Kindergeld auf 250 DM erhöhen und ab dem vierten Kind auf 350 DM anheben. Hier sind die Fronten glasklar: auf der einen Seite die dicke Prämie für die Familien mit Spitzeneinkommen, auf der anderen Seite ein erhöhtes, gleiches Kindergeld für alle, dessen zusätzliche Kosten sich durch Wegfall der Kinderfreibeträge und Einschränkung des Ehegattensplittings sauber finanzieren lassen. Anfang des Jahres habe ich im zuständigen Ministerium nachfragen lassen, was sich hinter der Ankündigung verbirgt, die Bundesregierung lasse das „Sonderprogramm zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen" wieder aufleben. Denn ich dachte mir, es ist eigentlich eine gute Idee, Eingliederungszuschüsse zu vergeben, wenn Frauen wieder in einen Beruf zurückwollen. Man teilte mit, knapp 350 Frauen könnten bundesweit in den Genuß dieses Programms kommen, genau 347 Frauen. Und das nennt die Regierung „Sonderprogramm" ! Sie werden verstehen, daß nicht nur ich Aussagen des Bundeskanzlers zum Thema — ich zitiere die „WamS" vom 28. August 1994 — „Wer ja zu Kindern sagt — Eltern oder Alleinerziehende —, muß in der Bundesrepublik Vorfahrt haben", mit großem Mißtrauen begegne. Bundeskanzler Kohl stellt sein Vorfahrtschild in einer Sackgasse auf. Da wird in der Abfallwirtschaft die Einführung des sogenannten „Dualen Systems" für Verpackungsmüll von dieser Koalition als größte Errungenschaft gefeiert, um die uns angeblich andere Industriestaaten beneiden. Ich sehe hier niemanden, der Schlange steht, um ausgerechnet die Vielfalt deutscher Mülltonnen — gelb, blau, grün, grau — kennenzulernen und das System zu übernehmen. Wenn es bei diesem Dualen System etwas zu beneiden gibt, dann ist das die Dreistigkeit, mit der der famose Umweltminister zusammen mit den Entsorgungskonzernen ein todsicheres Kartell zum Abzocken von Lizenzgebühren errichtet hat. Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus. Es ist eine weitere Richtungsentscheidung, wenn Sozialdemokraten diesen groben Unfug zukünftig beenden wollen! Ist es nicht eine grundsätzlich andere Richtung, wenn wir uns zukünftig darauf konzentrieren wollen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21401' Produkte und Produktionsverfahren zur Marktreife zu entwickeln, bei denen es nichts oder kaum etwas zu entsorgen gibt? Für diese Ideen würden tatsächlich führende Unternehmen aus aller Welt bei uns in Deutschland Schlange stehen. Das sind zukunftsichernde Investitionen, die eine ganz andere Qualität haben. Wenige Tage vor Ende der Legislaturperiode malträtiert der Bundesgesundheitsminister die Gesetzgebungsgremien mit seinem Vorhaben, zu Lasten der beitragszahlenden Menschen die Honorierung der hausärztlichen Versorgung um 600 Millionen DM aufzustocken. Auch wir wollen eine stärkere Förderung der Hausärzte. Sie leisten schwierige Arbeit. Über eine angemessene Honorierung muß deshalb niemand mit der SPD streiten. Ich frage mich allerdings, ob es nicht andere Finanzierungsquellen gibt als ausgerechnet die Beitragszahler, wenn ich zugleich lese, daß das durchschnittliche Jahreseinkommen der Laborärzte bei über 700 000 DM vor Steuern im Jahr liegt. Die Konstruktion dieses Wahlgeschenkes offenbart doch geradezu plastisch die verteilungspolitisch schräge Denkungsart dieser Koalition: Oben schonen, in der Mitte etwas draufgeben und das Ganze von unten finanzieren lassen. Auch dies ist eine Richtungsentscheidung, wenn die SPD mit dieser verteilungspolitischen Einseitigkeit zukünftig aufhören will, um die sozialen Proportionen wieder zu wahren. Sozialstaat statt Ellenbogenrepublik, echte Innovationen statt Pseudo-Neuerungen, gerechte Lastenverteilung statt sozialer Schieflage über diese unterschiedlichen Grundrichtungen, die den Kern unseres Zusammenlebens berühren, reden weder Herr Kohl noch Herr Schäuble. Diese unterschiedlichen Grundrichtungen verdrängen oder vernebeln Sie, weil Sie die Auseinandersetzung darüber — übrigens aus gutem Grund — fürchten und deshalb ausweichen möchten. Statt dessen flüchten Sie sich in polemische Kampfparolen der 50er Jahre. Deutsche Sozialdemokraten brauchen sich über Kommunisten — ob nun alt oder neu — nicht belehren zu lassen, schon gar nicht vom CDU-Parteivorsitzenden, der sich eine kommunistische Ablegerpartei mit Sack und Pack einverleibt hat. Nichts ist den Vertretern der Christlich-Demokratischen Union in der Vergangenheit und Gegenwart gemein genug, wenn es darum geht, Sozialdemokraten zu verunglimpfen. Arbeiten Sie endlich ihre eigene jüngste Geschichte auf, anstatt die unsere bewußt zu verfälschen. Wir wissen, was wir von den Methoden der Konservativen zu halten haben, wenn die ihre politische Macht bedroht sehen. Die Kohl-Regierung hat bei ihren publizistischen Bemühungen zur Bekämpfung des Mißbrauchs ein neues Feindbild entdeckt. Nicht etwa illegale Steuertricks, nicht Steuerhinterziehung mit großem Geld vorbei am Fiskus nach Luxemburg werden bekämpft, nein, diese Regierung konzentriert ihren Kampf auf die Empfänger von Sozialhilfe. Was sie dazu vorhat und die Unionsparteien auch noch in ihr sogenanntes Wahlprogramm aufgenommen haben, ist nicht nur gesellschaftspolitisch abenteuerlich, es offenbart auch, daß sie Recht und Gesetz nicht kennen. Ich kann mich da auf ganz unverdächtige Zeugen berufen. Der Caritas-Verband belehrt diese Bundesregierung, daß deren Vorschlag, jüngeren leistungsfähigen Empfängern die Sozialhilfe zu kürzen, wenn sie eine zumutbare Arbeit ablehnten, durch das geltende Bundesozialhilfegesetz bereits geregelt sei. Auch die von der CDU angekündigte Verrechnung von Einkommen und Sozialhilfe funktioniere bereits jetzt — so die Caritas. Im übrigen — immer noch Caritas — sei es ein Faktum, daß über eine Million Menschen ihren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe gar nicht geltend machten. Es verbiete sich daher von einer „Ausbeutung des Sozialsystems" zu sprechen. Dem ist doch nichts mehr hinzuzufügen, diese Wertung des CaritasVerbandes kann ich mir Punkt für Punkt zu eigen machen. Was ist das für eine Politik, die beim Thema Mißbrauch zuläßt, daß Milliarden am Finanzamt vorbei illegal nach Luxemburg geschmuggelt werden, und die sich statt dessen auf die Ärmsten der Armen, die Sozialhilfeempfänger, stürzt? Johannes Rau nennt das „einen Appell an den inneren Schweinehund derer, die auf Sozialhilfeempfänger herabschauen". Recht hat er. Damit auch das zum Thema Richtungswahl klar ist: Auch in Sachen politischer Anstand ist eine Richtungsänderung in unserer Republik erforderlich. Richtungswahl, das heißt auch: Entscheiden wir uns für die Rückkehr zu politischer Prinzipienfestigkeit, oder belassen wir es bei der wohlfeilen politischen Beliebigkeit dieser Koalition? Um beim Thema Prinzipienfestigkeit zu bleiben: Was könnte einem arglosen Menschen da anderes einfallen als die F.D.P. Die hat wirklich ein Prinzip: Regieren um jeden, im Sinne des Wortes tatsächlich jeden Preis. Mit dem Liberalismus verbindet sich ein universeller gesellschaftlicher Anspruch. Früher nannte man das Freisinnigkeit. Der politisch organisierte Liberalismus muß sich an diesem Anspruch und dessen Prinzipien messen lassen. Wer das bei der F.D.P. hinterfragt, der landet nun bei der „Partei der Besserverdienenden". Es gibt keine liberale Partei in Europa die ihren inhaltlichen Anspruch an Politik in ähnlich jämmerlicher Weise so in die intellektuelle Bedürfnislosigkeit gewendet hat, wie die deutsche F.D.P. Nun geht die F.D.P. seit neuestem mit dem Slogan hausieren: Wer F.D.P. wählt, wählt Kohl! Ich kann das durchaus verstehen! Denn die Alternative wäre ja gewesen: Wer F.D.P. wählt, wählt Kinkel. Der Entwurf des Bundeshaushaltes 1995 gleicht einem Fahrplan zu einer Reise ins Ungewisse. Der Weg liegt im Nebel, das Ziel wird verheimlicht. Richtungswahl am 16. Oktober, das bedeutet gemessen an diesem Haushaltsentwurf auch: Rück- 21402* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 kehr zu mehr Ehrlichkeit in der Politik. Unser Land hat einen neuen Anfang bitter nötig. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 2 (Haushaltsgesetz 1995) Michael Müller (Düsseldorf) (SPD): Die Vorlage des Regierungsprogramms von CDU/CSU zeigt wieder einmal, daß die konservativen Parteien nur eine selbstzufriedene Gesinnungsgemeinschaft sind, aber mit der großen Reformidee des sozialen und ökologischen Umbaus nichts im Sinn haben. Hier liegt das zentrale Versagen der Bundesregierung, die im Wahlkampf mit einer krampfhaften Optimismus-Kampagne von dem großen Reformstau in der Bundesrepublik ablenken will. Dies ist die Ideologie der Saturiertheit, die von kurzfristigem Denken, politischer Ignoranz und der Aufkündigung des Prinzips des sozialen Konsens gekennzeichnet ist. Diese Politik hat großen Schaden angerichtet, weil sie die Gesellschaft daran hindert, Gemeinsinn zu entwickeln und die Demokratie selbstbewußt zu gestalten. Im umweltpolitischen Teil zeigt das konservative Regierungsprogramm, daß Bundesumweltminister Klaus Töpfer in der Union keine inhaltliche Basis hat. Wie sonst ist zu erklären, daß von seinen vielen folgenlosen Ankündigungen, die er in den letzten Jahren machte, nur Allgemeinplätze, Widersprüche und alte Kamellen übrig geblieben sind. Das Programm bleibt sogar weit hinter dem zurück, was CDU/CSU und F.D.P. nach der Bundestagswahl 1990 für die laufende Legislaturperiode vereinbart hatten: Nichts mehr von einer CO2-Steuer, nichts mehr von der Umsetzung der Einsparkonzepte der Klima-Enquete von 1990 und der Interministeriellen Arbeitsgruppe von 1991, nichts mehr von der Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen um 25 Prozent, nichts mehr von einem neuen Energiewirtschaftsgesetz, etc. Auch von einer ökologischen Steuerreform ist nicht mehr die Rede, eine höhere Belastung der Energieträger wird an Bedingungen geknüpft, die einer Beerdigung des Vorhabens gleichkommen. Nichts ist mehr zu erkennen von dem früher zumindest verbal erhobenen Anspruch einer nationalen Vorreiterrolle in der Umweltpolitik, für die es im letzten Bundestagswahlkampf sogar noch den folgenlosen Kabinettsbeschluß zum Klimaschutz gegeben hatte. Die Hasenfüße haben sich durchgesetzt. Das entspricht der Linie, die CDU/CSU und F.D.P. in den beiden Enquete-Kommissionen des Bundestages verfolgen, die sich mit umweltpolitischen Fragen beschäftigen. Anpassung an altes Denken herrscht vor: Die Umweltpolitik wird als lästig empfunden. In keinem Land ist heute der Widerspruch zwischen öffentlichem Interesse am Umweltschutz und der praktischen Politik so groß wie in der Bundesrepublik. Als Begründung für Stagnation und Rückschritt wird in der Regel von der Bundesregierung auf die fehlende Harmonisierung umweltpolitischer Regelungen in der Europäischen Union verwiesen. So erklärte der Bundeskanzler mehrfach, daß es in wichtigen Fragen nur noch EU-weite Umweltschutzregelungen geben soll. Das ist aus zweierlei Gründen eine Ausrede: Erstens wird die derzeitige EU-Präsidentschaft der Bundesrepublik zu einem großen Flop. Statt eine umweltverträgliche Energiepolitik in der EU voranzubringen, streiten und blockieren sich Wirtschafts- und Umweltminister, bzw. CDU/CSU und F.D.P. über Deregulierungskonzepte für Strom und Gas, über Energie- und Umweltsteuern, über Selbstverpflichtungen zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen und Energieverbrauch. Aber nicht nur für die EU-Präsidentschaft fehlen der Bundesregierung beschlußreife Vorlagen, dasselbe gilt auch für eine Internationale Klimakonvention mit verbindlichen Reduktionspflichten für Treibhausgase, die die Bundesregierung als Gastgeber der UN-Folgekonferenz von Rio bis spätestens Ende August hätte vorlegen müssen. Zweitens verhindern auch national die Wirtschaftslobby F.D.P., allen voran Wirtschaftsminister Rexrodt, und die Blockierer aus der CSU, hier besonders Finanzminister Waigel, den ökologischen Fortschritt. Und dem Bundeskanzler und CDU-Vorsitzenden Kohl war die Umweltpolitik bei der Vorstellung des Regierungsprogramms gerade zwei knappe Sätze wert. Es nimmt deshalb nicht wunder, daß die Bundesregierung bis heute keine Beratungsgrundlage für eine umweltverträgliche Energieversorgung vorgelegt hat. Die Uneinigkeit zwischen Union und F.D.P. verhindert die überfälligen Reformschritte in der Bundesrepublik wie in der Europäischen Union. Von Klimaschutz und ökologischer Steuerreform, die seit über drei Jahren angekündigt sind, haben sie sich längst verabschiedet. Herr Töpfer sollte daraus die Konsequenzen ziehen: Er muß sich fragen, ob er der Repräsentant einer Regierung bleiben kann, für die er nur ein dürftiges Alibi bietet. Über große Strecken liest sich das Regierungsprogramm so, als hätten CDU/CSU in den letzten Jahren gar nicht regiert. Es ist schon dreist, wenn das Umweltkapitel mit „Wir bewahren die natürlichen Lebensgrundlagen und erhalten die Kulturlandschaft" überschrieben ist, wo selbst Klaus Töpfer von der „offenen Wunde" Naturschutz redet. Und anders als der Umweltminister, der angesichts der wachsenden Schäden an Umwelt und Gesundheit manchmal sogar von einer „Wohlstandslüge" spricht, gaukelt das Programm die „Öko-Lüge" vor, daß die Entlastung der Umwelt keine Veränderungen im Wirtschafts- und Lebensstil erfordere und allein mit Technik zu erreichen sei. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist zuerst eine kulturelle Herausforderung an die Gesellschaft genauso wie an jeden einzelnen. Denn ohne mehr Rücksichtnahme, Verantwortung und Gemeinsinn ist eine dauerhaft umweltverträgliche Entwicklung nicht zu erreichen. Eine freiheitliche Gesellschaft kann ohne größere Verantwortungsbereitschaft und Solidarität existieren und ohne mehr Kreativität und produktiven Wettbewerb die großen ökologischen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21403' Herausforderungen nicht lösen. Das erfordert eine völlig andere Politik als heute, die auf die Förderung wirtschaftlicher Konzentration — wie bei der Energieversorgung oder beim Grünen Punkt — und die Entmachtung politischer Handlungsmöglichkeiten ausgerichtet ist. Mit dieser Deregulierungspolitik werden die gravierenden Fehlregulierungen nicht beseitigt, sondern sogar verstärkt. Deshalb ist es dreist, wenn das Programm von CDU/CSU der SPD „rot-grünen Ökodirigismus" vorwirft, wo sie in Wirklichkeit sehenden Auges eine Entwicklung zulassen, die aufgrund des sich aufstauenden Problemdrucks zukünftig zu einschneidenden Maßnahmen zwingen wird, weil reformerische Veränderungen nicht frühzeitig eingeleitet wurden. Wenn CDU/CSU langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren kritisieren, so liegt das Versagen bei ihnen selbst. Sie haben, wie von der SPD befürchtet, mit dem Investitionserleichterungsgesetz die Rechtsunsicherheit vergrößert. Sie haben alle Vorschläge der SPD abgelehnt, durch eine neue, zielorientierte und dynamische Rahmensetzung und die Einführung von Öko-Steuern den Strukturwandel zu fördern und damit auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. CDU/CSU doktern an Symptomen herum, statt die Ursachen von Fehlentwicklungen anzugehen. Mit dem Programm will die Bundesregierung von der Negativbilanz in der Umweltpolitik ablenken. Bezeichnend hierfür ist, daß keine Finanzierungsangaben zur Umwelt- und Energiepolitik gemacht werden. Und die Fakten sehen auch anders aus als die plakativen Ankündigungen. „Die Sanierung der Umwelt in den neuen Bundesländern hat weiterhin besondere Priorität. " Wahr ist: Sie hatte bisher keine Priorität. Der Vorschlag der SPD für ein ÖKO-ZIP-Ost wurden ebenso abgelehnt wie die Anträge der SPD zum Grundwasser- und Bodenschutz. Die neuen Bundesländer wurden häufig sogar zum Vorwand genommen, ökologische Standards abzubauen, zum Beispiel mit den sogenannten Beschleunigungs- und Vereinfachungsgesetzen. Statt in den neuen Bundesländern ein modernes umweltverträgliches Verkehrssystem zu fördern, wird ein völlig überzogener Straßenausbau gefördert. „Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden auch in der Zukunft das Kernstück unserer Abfallpolitik sein. " Wahr ist: Mit der Verpackungsverordnung und dem Grünen Punkt sowie dem Scheitern der Abfallabgabe und der völligen Verwässerung des Vermeidungsziels werden Abfallberge zu Verwertungsbergen. „Der Schutz der Gewässer bleibt daher eine zentrale Aufgabe unserer Umweltpolitik." Wahr ist: Die Versäumnisse und Rückschritte im Gewässerschutz wurden immer wieder öffentlich kritisiert, denn die Nitratbelastungen steigen ebenso wie die Konzentration von Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln. Die Grundwasserversauerung nimmt zu, der Zustand von Nord- und Ostsee verschlechtert sich. „CDU und CSU halten am Ziel der 25%igen Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2005 fest." Wahr ist: Bislang wird eine ökologische Neuorientierung der Energieversorgung blockiert. Die immer wieder angekündigte Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes liegt bis heute nicht vor. Alle Anträge der SPD zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energieträger wurden abgelehnt. Auch im Programm werden keine finanzierungs- und ordnungspolitischen Instrumente genannt. „Im internationalen Rahmen treten wir für eine Harmonisierung der Besteuerung der Energieträger ein; hierbei werden wir darauf achten, die Steuerlast insgesamt nicht zu erhöhen und Wettbewerbsnachteile innerhalb Europas und gegenüber wichtigen anderen Wettbewerbern zu vermeiden." Wahr ist: Noch 1990 kündigten die Regierungsfraktionen die Einführung einer nationalen Energiesteuer innerhalb der jetzt ablaufenden Legislaturperiode an. Die neue Formulierung bedeutet faktisch den Abschied von der Ökosteuer, der Internalisierung externer Kosten und letztlich vom ökologischen Strukturwandel. „Mit der Entscheidung zur Finanzierung der heimischen Steinkohle geben CDU und CSU dem Bergbau und den darin Beschäftigten eine klare Perspektive für die Zukunft und setzen gleichzeitig klare Signale für die weitere Umstrukturierung des Steinkohlebergbaus. " Wahr ist: Beides stimmt nicht. Es liegt bislang kein Finanzierungskonzept vor, auch bleibt völlig unklar, wie die Zukunft des Bergbaus aussehen soll. „Die Nutzung der Kernenergie ist unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten unverzichtbar." Wahr ist: CDU/CSU erwähnen mit keinem Wort die Sicherheitsrisiken, die ungelöste Entsorgung und die Möglichkeiten des militärischen oder terroristischen Mißbrauchs der Atomkraft, auch nicht die strukturelle Blockade, die von der großtechnologischen Atomkraft der Verbundstufe gegen die Nutzung effizienter und solarer Energieformen ausgeht. „Natur- und Landschaftsschutz sind Kernbestandteile unserer Politik zur Bewahrung der Schöpfung." Wahr ist: Seit zehn Jahren wird die Weiterentwicklung des Naturschutzgesetzes angekündigt, nichts ist geschehen. Dabei lagen zahlreiche Initiativen der SPD vor, die von CDU/CSU und F.D.P. stets abgelehnt wurden. Im Gegenteil wurde der Naturschutz verwässert, so zum Beispiel durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz. Auch das mehrfach angekündigte Bodenschutzgesetz wurde bis heute nicht vorgelegt. Andere zentrale Bereiche der Umweltpolitik wie Tempolimit, Verkehrsvermeidung, Chemiepolitik oder Verbandsklage werden im Programm nicht einmal erwähnt. Bei der Bundestagswahl geht es in erster Linie um die Entscheidung, ob es bei der Politik der ignoranten Selbstgefälligkeit bleibt oder ob die Chance für ein sozial-ökologisches Reformprojekt eröffnet wird. Insofern geht es um eine Richtungsentscheidung. Derzeit besteht die paradoxe Situation, daß die Mehrheit der Bevölkerung aufgrund des großen Reformstaus, der sich in den letzten Jahren gebildet hat, zwar den politischen Wechsel will, zugleich aber große Angst vor Änderungen hat, zumal die Zukunft sehr unsicher erscheint. Der ökologische Umbau muß deshalb konkretisiert werden, um die Chancen herauszustellen, die damit verbunden sind. Dies ist eine große Herausforderung an die Reformpartei SPD, damit unsere 21404* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Gesellschaft nicht noch stärker in die Bewegungsunfähigkeit und damit noch tiefer in eine Krise hineinschlittert. Erforderlich ist eine neue Architektur unserer Gesellschaft, um „Wege in ein neues Gleichgewicht" — Al Gore — zwischen Wirtschaft, Sozialstaat und Ökologie zu finden, ohne die keine Gesellschaft auf Dauer stabil sein wird. Es ist eine ähnlich weitreichende Aufgabe wie die Herausbildung des Sozialstaates nach dem Zweiten Weltkrieg, der durch den Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit in den letzten 40 Jahren entscheidend zu wirtschaftlicher Stabilität, sozialem Frieden und politischer Stabilität beigetragen hat. Nun muß ein neuer Interessenausgleich geschaffen werden, der nicht mehr — wie bisher — kompensatorisch, also nachsorgend ausgerichtet ist, sondern von Anfang an soziale und ökologische Ziele in wirtschaftliche und technische Entscheidungen einbezieht. Dieses Reformziel macht eine Zuordnung, Vernetzung und Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Interessen notwendig. Wirtschaftswachstum wird nicht ausgeschlossen, aber es ist kein Ziel an sich, sondern wird mit der sozialen und ökologischen Verträglichkeit verbunden. „Dauerhafte Entwicklung schließt eine umweltgerechte, an der Tragekapazität der ökologischen Systeme ausgerichtete Koordination der ökonomischen Prozesse ebenso ein wie entsprechende Ausgleichsprozesse zwischen den in ihrer Leistungskraft immer weiter divergierenden Volkswirtschaften. Gleichzeitig bedeutet dies eine tiefgreifende Korrektur bisheriger Fortschritts-und Wachstumsvorstellungen, die so nicht länger aufrecht zu erhalten sind." So beschreibt der Sachverständigenrat für Umweltfragen völlig zu Recht diese Aufgabe. Weil die natürlichen Lebensgrundlagen begrenzt sind und ihre Funktion nicht überlastet werden dürfen, kommt es auf einen neuen Interessenausgleich an, der diese ökologischen Grenzen anerkennt. Dies schließt unmittelbar ein, sowohl die wirtschaftliche Entwicklung sehr viel stärker auf eine höhere Material- und Energieproduktivität und auf möglichst geschlossene Kreisläufe zu lenken als auch die Institutionen der sozialen Sicherheit zu reformieren. Die Förderung ökologischer Innovationen in den Bereichen Energieversorgung, Chemieindustrie und Verkehrssystem können synergistische Wirkungen entfalten, die der Entlastung der Umwelt, der Stärkung der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze zugute kommen. Nach dem Stand unseres Wissens erscheint es möglich, folgende Ziele in den nächsten 25 Jahren zu erreichen, wenn ein derartiger Strukturwandel heute eingeleitet wird: Erstens. Dezentrale und möglichst verbrauchsnahe Neuordnung der Energieversorgung nach dem Prinzip der Energiedienstleistungen. Auf allen Umwandlungs- und Anwendungsstufen wird der Einsatz von Energie unter dem Gesichtspunkt der ständigen Verringerung der Restbedarfsenergie gesehen. Diese Effizienzrevolution orientiert sich an den volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung, so daß in jedem Fall der Einsparung der Vorrang vor dem Ausbau von Kapazitäten gegeben wird. Zweitens. Ein Drittel der Energieversorgung beruht auf solarer Basis — thermische und photovoltaische Sonnennutzung, Wind, Wasserkraft, Biomasse, Umgebungswärme, Meeresenergie, solarer Wasserstoff. Drittens. Die nationalen Kohlendioxid-Emissionen sind in 30 Jahren um 50 Prozent niedriger. Viertens. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist längst vollzogen, da sich ihre Nutzung nicht mit dem Ausbau der effizienten und solaren Energieversorgung vereinbaren läßt. Fünftens. In den sonnenreichen Regionen arbeiten solarthermische Kraftwerke kleiner und mittlerer Größe. Sechstens. Die ständige Minimierung des Energie- und Stoffentropiezuwachses ist das Grundmuster der wirtschaftlichen Entwicklung. Dadurch konnte die Produktion wesentlich energie- und rohstoffeffizienter werden — Steigerung um den Faktor 3. Siebtens. Viele Produktionsbereiche orientieren sich am Ziel der Miniaturisierung von Produkten und Verfahren. Achtens. Nach dem Prinzip der verbrauchsnahen Dienstleistungen ist auch ein wachsender Teil der chemischen Industrie ausgerichtet. In mindestens 50 Prozent aller Bereiche existieren weitgehend geschlossene Materialkreisläufe. Instrumente sind hierbei Öko-Leasing, Stoffstrommanagement und Öko-DIN. Neuntens. Im Verkehrsbereich konnten sich die Prinzipien Verkehrsvermeidung und „Herstellung kurzer Wege" — Stärkung der Nähe — durchsetzen, wodurch der durchschnittliche Verkehrsaufwand um rund 40 Prozent niedriger liegt. Der spezifische Kraftstoffhöchstverbrauch des PKW liegt bei 2,5 Liter. Zehntens. Die Beförderungsleistungen verteilen sich je zur Hälfte auf Individual- und öffentlichem Nah- und Fernverkehr. Dasselbe Verhältnis ist auch im Güterverkehr erreicht. Elftens. Das spezifische Abfallaufkommen pro Person liegt bei 80 kg pro Jahr. Zwölftens. Durch die öko-soziale Wirtschaftsordnung wurden die Wettbewerbschancen für energieeffiziente umweltverträgliche Produkte und Verfahren wesentlich verbessert. Statt des Indikators Bruttosozialprodukt existiert der „Ökosozialbericht". Für eine solche „konkrete Utopie" reicht es nicht aus, auf ein Instrument zu setzen. Es kommt vielmehr darauf an, den ordnungsrechtlichen, preislichen und generell normativen Rahmen zu verändern und auch die Akzeptanz für den ökologischen Umbau zu erhöhen. Die Öko-Steuern sind dafür ein erster wichtiger, aber kein ausreichender Schritt. Ebenfalls ist es notwendig, zu Mechanismen zu kommen, die die Wettbewerbsbedingungen für den Strukturwandel erhöhen. Wichtige Ansätze hierbei sind Least-Cost-Planning und Least-Cost-Transportation, der Abbau struktureller Hemmnisse und die Bereitschaft, in den Kategorien von Einsparung statt von Zubau zu denken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21405' Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste): Der Haushalt des Bundesumweltministeriums ist — wie alle Jahre wieder — ein Atomverwaltungsetat. Da, wo wirklich mit ökologischen Veränderungen angesetzt werden müßte, in der Wirtschafts- und Forschungspolitik, ist wieder mal Fehlanzeige. Am Ende dieser Legislaturperiode bleibt jedoch festzustellen: In der Umweltpolitik ist diese Regierung an einem Punkt angelangt, an dem Aussitzen nicht mehr möglich ist. Die alten, ideologisch verbrämten Rezepte von Privatisierung als Heilslehre und „Der Markt wird's schon richten" ziehen nicht mehr. Die Folgen der Versäumnisse dieser Regierung werden sich um so bitterer rächen, je mehr Zeit nutzlos verstreicht. „ Wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung bilden eine untrennbare Einheit" . Dieser hehren Worte im Vorwort des Umweltberichtes 1994, unterschrieben von Herrn Töpfer, bilden einen unübersehbaren Kontrast zu dem, was herrschende Wirklichkeit in diesem Staate ist. Ein wie auch immer gearteter Ansatz der Verbindung von Umwelt und Wirtschaft ist nirgendwo zu erkennen. Von der katastrophalen sozialen Wirklichkeit möchte ich hier gar nicht reden. In der Atompolitik regiert Atomminister Töpfer nur noch mit dem Weisungshammer. Meldet eine Landesregierung Bedenken an, klagen besorgte Bürger gegen Atomanlagen, wird gnadenlos zugeschlagen. Die Mühe, sich inhaltlich mil den Bedenken auseinanderzusetzen, hat Herr Töpfer längst aufgegeben. In Philippsburg hat die Atomwirtschaft eine strahlende Wahlkampfeinlage auf die Räder gestellt, die Töpfer ihr nach Gorleben schieben soll, obwohl es dort nie ein sicheres Endlager geben wird. In Morsleben hat sich die Regierung selbst ein Endlager genehmigt. Wenn man nicht mehr weiß, wohin mit dem Atommüll, wird eben DDR-Unrecht plötzlich zu Recht. Übrigens wird dort seit der Nacht- und Nebel-Einlagerung Anfang des Jahres überwiegend West-Atommüll verkippt. In der Abfallpolitik will uns diese Regierung mit der TA Siedlungsabfall und dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Freude der finanzstarken Elektrizitätswirtschaft flächendeckend in die Müllverbrennung zwingen. Auch hinter der angeblich „mittelständischen Entsorgungswirtschaft" steckt zunehmend die Elektrizitätsbranche, die sich so lukrative Einnahmen aus dem „Dualen System" sichert, den Markt monopolisiert und den Recycling-Unternehmen die Preise diktiert. Verwendung insbesondere für das aus Verpackungskunststoff recycelte Material gibt es kaum. Statt dessen treten die „Grünen Punkte" die Reise um die Welt an. Selbstverständlich wird das DSD für die Verbraucher und Verbraucherinnen immer teurer. Ich bin gespannt, ob Herrn Töpfers „Duales System" die Bundestagswahl überdauert und ob es dann nicht plötzlich heißt: Wir können alles verbrennen, weil es billiger ist. Auch im Gewässerschutz kann ich dieser Bundesregierung nur attestieren: Klassenziel nicht erreicht. Es ist beinahe müßig, über den Zustand von Nord- und Ostsee zu reden. Diagnose: unverändert schlecht. Die Versauerung des Grundwassers nimmt ständig zu, ebenso wie die Nitratbelastung sowie die Konzentration aus Pflanzenschutzmittelrückständen. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auf die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" zur Landwirtschaft. Sicher können wir uns weitergehende Schritte vorstellen als die von der Kommission empfohlenen, doch es wäre schon ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung auch nur einen Teil der Empfehlungen umsetzte. Dies gilt ebenso für die Energiepolitik in diesem Lande. Die längst überfällige Reform des Energiewirtschaftsgesetzes, für diese Legislaturperiode angekündigt und von uns mehrfach eingefordert, fand wieder einmal nicht statt. Das längst notwendige Umsteuern hin zu einer umweltfreundlichen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Energieversorgung — auch um die Kohlendioxidreduktionsziele von Rio zu erreichen — unterblieb. „ CDU/CSU halten am Ziel der 25prozentigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes fest". Derlei Absichtserklärungen sollen verschleiern, daß das Reduktionsziel bis zum Jahre 2005 praktisch nicht erreicht werden kann, weil längst überfällige Weichenstellungen in dieser Legislaturperiode unterblieben. Daß es überhaupt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen in der Bundesrepublik gekommen ist, ist lediglich der Deindustrialisierung Ostdeutschlands zu verdanken. In der Energie- und Klimafrage setzt diese Bundesregierung auf Althergebrachtes — und auf Atomenergie, wohlwissend, daß die Atomenergie das Klimaproblem nicht lösen kann. Im Gegenteil: Durch das Festhalten an der auf möglichst hohen Stromabsatz basierenden Atomenergie wird die notwendige Wende in der Energiepolitik strukturell wie finanziell blockiert. Ich möchte der Regierung deshalb dringend nahelegen: Beschädigen Sie mit ihrer Energie- und Atompolitik nicht weiter den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir brauchen endlich vernünftige Rahmenbedingungen für eine umweltfreundliche, sozialverträgliche und ressourcenschonende Energieversorgung. Konzepte für Energiespartechnologien, fortschrittliche Kohlennutzungstechnologien, hocheffiziente Nah- und Fernwärmesysteme, sowie für die Nutzung der zukunftsträchtigen Solarenergie liegen bei uns in den Schubladen und haben durch die herrschende Politik keine Chance. Hier drohen wir gegenüber fortschrittlicheren Ländern immer weiter zurückzufallen. Hier sind Arbeitsplätze gefährdet, und hier könnten mehr Arbeitsplätze geschaffen werden als jemals in der Atomindustrie. Was glauben Sie aber, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland beschädigt wird, wenn bei uns einer der angeblich so sicheren Reaktoren durchgeht. Unter dem Banner der Sanierung der Umwelt in den neuen Bundesländern — oder dem, was die Bundesregierung darunter versteht — wird heute versucht, erreichte ökologische Standards abzubauen. Ich erinnere hier nur an die sogenannten Beschleunigungs- und Vereinfachungsgesetze, die nur einen Zweck hatten: die Einspruchsrechte Betroffener einzuschränken. Und irgendwie wird man den Eindruck nicht los, unter Sanierung der Umwelt versteht die Bundesregierung den Autobahnbau, die Errichtung riesiger Müllverbrennungskapazitäten und von Gewerbegebieten auf der grünen Wiese neben jedem Dorf. Und hier reihen sich auch die 5,6 Milliarden DM für den Transrapid ein, die einer milliardenschweren Industrie hinterhergeworfen werden. 21406* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 Ich denke, hier ist ein Wechsel überfällig. Doch wenn jetzt SPD und GRÜNE frohlocken und rufen „Wir müssen an die Regierung", dann sage ich: Gemach, gemach! Trotz aller ökologischen Bekundungen gilt es, an die Realitäten zu erinnern: Wie sieht es in den Bundesländern aus? Da haben wir einen nordrhein-westfälischen SPD-Umweltminister, für den der Umweltschutz offenbar aus den Schornsteinen kommt, er ist einer der größten Protagonisten der Müllverbrennung. Böse Zungen behaupten sogar, der will alles verbrennen, was ihm in die Finger kommt. So wundert es uns gar nicht, wenn in seinem Wahlkreis, bei Schering, Bergkamen, eine Sondermüllverbrennungsanlage mit Wissen und Duldung der Behörden betrieben wird, obwohl sie die nach Stand der Gesetzgebung vorgesehenen Grenzwerte nicht einhält. Und wie sieht es mit der vielfach beschworenen Unverzichtbarkeit der Beteiligung von BÜNDNIS 90/ GRÜNE an einer SPD-Regierung zwecks „ökologisch-solidarischer Reformpolitik" aus? Bremen und Hessen — Länder mit grüner Regierungsbeteiligung — stimmten erst kürzlich im Vermittlungsausschuß für das Milliardengrab Transrapid, Niedersachsen bemerkenswerterweise dagegen, obwohl die GRÜNEN dort gerade von der Regierungsbank verdrängt wurden. Emsvertiefung, Daimler-Benz-Teststrecke im Moor fallen in die Zeit des grünen Mitregierens. Auf der anderen Seite steht die Nichtabschaltung von Stade — immerhin Bestandteil der Regierungsvereinbarungen. Und in Hessen überdeckte der Showdown zwischen Töpfer und Umweltminister Fischer wegen Hanau Nichthandeln bei den Müllöfen in Biebesheim und bei der Hoechst AG, die Anfang vorigen Jahres die alte Volksweisheit „Chemie ist, wo es knall und stinkt" in so hervorragender Weise bestätigt hat. Dies alles sind keine schlagenden Beweise für die „Unverzichtbarkeit" der GRÜNEN. Und einen Automatismus für eine „Ökologisch-Solidarische Politik" gibt es mit SPD schon gar nicht. Lieber Klaus Feige, in einer Presseerklärung verkündest du: „Atomausstieg nach der Bundestagswahl". Ich wünsche dir für den Fall einer rosa-grünen Regierung gutes Gelingen, rate dir aber, aufzupassen, was die Kollegen Rappe, Berger und Niggemeier dazu sagen, und ihnen nicht den Rücken zuzukehren. Sicher, die PDS ist keine Ein-Punkt-Ökopartei, keine Partei der moralisierenden, mit erhobenem Zeigefinger predigenden Öko-Gurus. Heute kommt es darauf an, die ökologische und die soziale Frage zu verknüpfen. Und Wirtschaft soll den Menschen dienen, allen Menschen, und nicht nur Selbstzweck für Kapitalverwertungsinteressen sein. Ziel einer solchen emanzipatorischen ökologischen Politik kann es nicht sein, zuzulassen, daß mit hohem Aufwand Natur zerstört und Gifte produziert werden, um mit noch höherem Aufwand Natur zu reparieren und mit ganz vielen Filtern Gifte aus der Umwelt fernzuhalten. Es kommt auf eine Änderung der Entwicklungslogik an, auf eine Änderung der Produktion und Konsumtion. Linke ökologische Politik darf nicht auf undifferenzierter Fortschrittsgläubigkeit basieren. Wir sollten uns ständig vergegenwärtigen, daß es in der Entwicklung von Technologie und Wissenschaft einen Punkt gibt, an dem Produktivkräfte in Destruktivkräfte umschlagen können. Atomenergie, Gentechnik und Chemieproduktion seien hier als Beispiele genannt. Oft genug wird gesagt: In unserer Gesellschaft sind wir alle gleich schuldig an der Umweltzerstörung. Ist dies wirklich so, oder stellt sich nicht vielmehr die Frage: Wer hat die Macht, und wer hat die Macht, Umweltzerstörung zu verhindern? Ein differenziertes Bild von Gesellschaft tut hier Not. Natürlich tragen wir alle bei zur Umweltzerstörung. Die Gesellschaft als monolithischen Block zu betrachten, führt uns hier jedoch nicht weiter. Die unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten von Individuen und Strukturen gilt es zu analysieren und die Strukturen so zu verändern, daß individuelle Eingriffsmöglichkeiten eröffnet werden — im Sinne aller Individuen, gegen Umweltzerstörung. Die Ursachen von Naturzerstörung und sozialem Elend sind dieselben, und ohne Lösung der sozialen Frage gibt es keine Rettung der Natur. Wer Umweltzerstörung verhindern will, muß die Menschen in die Lage versetzen, überhaupt zwischen Alternativen des Lebens entscheiden zu können. Dies gilt für die Menschen in der Sahelzone und im tropischen Regenwald. Dies gilt aber auch in den Metropolen der Industrieländer, damit auch bei uns. Es bleibt dabei: Die einzige Chance für ökologische und soziale Veränderung in diesem Staate besteht in einer starken Opposition. Ohne Druck von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Gewerkschaften wird sich auch bei einer rosa-grünen Regierung nichts bewegen. Und auch im Bundestag müssen SPD und GRÜNE von Links auf Trab gehalten werden — damit sie nicht links blinken, um dann unverhofft rechts abzubiegen. Veränderung beginnt mit Opposition! Und ein ökologisch-soziales Umsteuern ist in diesem Lande mehr als überfällig. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 3 (Zwischenbericht des 3. Untersuchungsausschusses ,,HIV-Infektionsgefährdung durch Blut und Blutprodukte") Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Zunächst möchte ich feststellen, daß der Ausschuß seit seinem letzten Zwischenbericht die Arbeit mit hohem Engagement und sehr viel Sachkenntnis fortgesetzt hat. Es wurden eine Fülle von Beweisbeschlüssen verabschiedet, und die Vernehmung kompetenter Zeugen führte zu wichtigen Erkenntnissen. Es ist zu respektieren, daß die zur Verfügung stehende Zeit für die Fülle der Probleme zu knapp war. Ebenso wahr ist allerdings, daß dieses Problem schon am Beginn der Ausschußtätigkeit abzusehen war. So bleiben trotz angestrengter Arbeit des Ausschusses nach einem Jahr eine ganze Reihe von Fragen ungeklärt. Und ohne eine Entscheidung über die Entschädigung der Opfer, ohne Klärung der Rolle der Pharmaindustrie, ihrer Rückversicherer und des Umfangs an Verant- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 241. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1994 21407* wortung, die der Staat zu übernehmen bereit ist, bleiben die Betroffenen weiterhin auf den eigentlich nicht zumutbaren zivilrechtlichen Weg angewiesen. Die Arbeit des Ausschusses hat aus unserer Sicht massiv bestätigt, daß diese Katastrophe letztendlich aus dem fatalen Zusammenspiel einer Vielzahl von systemimmanenten Mängeln erwachsen ist. Da jedoch die Ursachen der Katastrophe nicht beseitigt werden, kann ihre Wiederholung auch nicht ausgeschlossen werden. Ganz deutlich zeigt sich dies beim Haftungs- und Entschädigungsrecht. Es wurde z. B. deutlich, daß die Entscheidungs- und Auflagenbefugnisse der Behörden gegenüber der pharmazeutischen Industrie im Vergleich zu anderen Industriestaaten eindeutig unterbelichtet sind. Das ist einer der Faktoren, der die rechtzeitige Anordnung und Durchsetzung von Inaktivierungsverfahren verhindert hat. Nicht einmal ein koordinierter Rückruf einer Charge konnte vorgenommen werden. Das liegt natürlich auch daran, daß es bis vor kurzem keine Pflicht zur Chargendokumentation gab. Ein weiterer Punkt war die ungeregelte Meldepflicht der Ärzte. Aber selbst diese unzureichende Meldepflicht wurde noch subjektiv sträflich vernachlässigt. Hier zeigt sich, daß das generelle Instrumentarium einer leistungsfähigen Epidemiologie nicht ausreichend ausgebaut ist und damit auch nicht zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang können die Instrumentarien des US-amerikanischen Gesundheitswesens als Beispiel gelten, was auf diesem Gebiet machbar ist. Die unmittelbare Reaktion auf interessante Meldungen, das heißt unmittelbar ausgelöste Feldversuche, die auch sehr rasch zu Ergebnissen führen, wäre auch für das bundesdeutsche Gesundheitswesen wünschenswert. Ein weiterer Punkt, der mir sehr erwähnenswert scheint, sind die Nebentätigkeiten, die im Bundesgesundheitsamt wahrgenommen wurden und die mit großer Sicherheit zu Interessenkonflikten führten. Es ist zu fragen, wie es immer wieder zu mehr oder weniger umfangreichen Nebentätigkeiten von staatlichen Hoheitsträgern bei der Industrie kommen konnte. Die fachliche Arbeit überlagernde Rücksichtnahmen und Abhängigkeiten können so nicht ausgeschlossen werden. Nach unserem Dafürhalten sollten solche Nebentätigkeiten verboten werden, während gleichzeitig eine angemessene Vergütung der bei der Institution beschäftigten Spezialisten sichergestellt werden muß. Es hat mich in diesem Zusammenhang mit tiefem Bedauern erfüllt, daß ärztliche Entscheidungen nicht nur medizinisch begründet sind, daß sie nicht ausschließlich ärztlichem Wissen und Gewissen verpflichtet sind, sondern mehr oder weniger auch von anderen, z. B. auch handfesten materiellen Erwägungen, getragen sein können. Viele Teilversäumnisse und Mängel verdichten sich letzten Endes zu einem Gesamtversagen des Systems. Die Arbeit des Ausschusses hat diese nicht neue Erkenntnis einmal mehr bestätigt. Der Wettbewerb der Hersteller drehte sich nicht allein um Preis und Qualität der Angebote, sondern in einem beträchtlichen Maß um die Vorteile, die Institutionen und Ärzten gewährt wurden bzw. gewährt werden konnten. Um es einmal ganz kraß auszudrücken: Wer besser korrumpieren kann, hat auch mehr Vorteile. Der Herzklappenskandal liegt auf der gleichen Ebene. — Ich bin überzeugt, daß der Ausschuß Ende Oktober einen Bericht mit sehr vielen sinnvollen Empfehlungen vorlegen wird. Die Frage der Stiftung, die Fragen nach einer wirklich angemessenen Entschädigung der Betroffenen sind ohne eine Änderung des Haftungs- und Entschädigungsrechtes, die den Opfern gegenüber der Industrie eine echte Chance einräumt, nicht zu klären. Alle Empfehlungen in dieser Richtung sind sinnvoll, allein habe ich schwere Zweifel, ob der politische Wille zur Umsetzung dieser Erkenntnis auch wirklich vorhanden ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ilja Seifert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für Menschen mit Behinderungen in das Grundgesetz war überfällig. Obwohl das Ziel praktisch aller Behindertenorganisationen in Deutschland nicht erreicht wurde, weil nämlich die Verpflichtung zum Nachteilsausgleich fehlt, war der 30. Juni 1994 für uns ein Feiertag. Ich erinnere Sie daran, wie viele Menschen mit Behinderungen extra zum Reichstag gekommen sind, um das sich selbst und damit auch Ihnen kundzutun.
    Der machtpolitische Hickhack zwischen den Länderfürsten einerseits und der Bundesregierung andererseits, der danach einsetzte, stellte für kurze Zeit selbst das nun mühsam erreichte Teilziel aller Behindertenverbände in unverantwortlicher Weise wieder in Frage. Die real existierenden Benachteiligungen, die nun einmal da sind und die jetzt auch in der Verfassung sozusagen zumindest konstatiert werden, dürfen nicht als Manövriermasse für Machtkungeleien mißbraucht werden.
    Vielmehr ist jetzt, meine Damen und Herren — und ich appelliere an Sie und an den zukünftigen Bundestag —, die Ausgestaltung dieses Verfassungssatzes durch ein umfassendes Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz vonnöten, das die Nachteilsausgleiche verbindlich regelt und das bindende Sanktionen dafür festlegt, wie Verstöße geahndet werden.
    Insofern bitte ich darum, daß die heutige Entscheidung ein neuer Anfang sein sollte, nein: sein muß. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich kann nunmehr die Zusatzpunkte 1 bis 11 aufrufen.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Wir sind bei den Abstimmungen über die Verfassungsänderung!)

Ich rufe zunächst Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz EALG)
— Drucksachen 12/4887, 12/5108, 12/7588,
12/7875, 12/7839, 12/7832, 12/8281, 12/8413 —
Berichterstattung:
Abgeordneter Hermann Rind
Herr Rind, Sie haben das Wort zu einer Berichtigung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Kollegen und Kolleginnen! In der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegenden Beschlußempfehlung auf Bundestagsdrucksache 12/8413 ist durch ein Versehen in Art. 2 Nr. 2 — das betrifft § 3 Abs. 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes — ein Zitat fehlerhaft wiedergegeben worden. Im Text heißt es gleich zu Beginn des Abs. 3 : „Nach Absatz 2 Satz 1 und 2." Richtig muß es heißen: Nach Absatz 2 Satz 1 bis 3. Diese Änderung ist auch mit der Länderseite abgestimmt. Es ist die reine Berichtigung eines Versehens.
    Vielen Dank.