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    Plenarprotokoll 12/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Inhalt: Glückwünsche zu dem Geburtstag des Abgeordneten Martin Grüner 21165A Eintritt des Abgeordneten Lothar Handschack in den Deutschen Bundestag . . . 21165A Einziger Punkt der Tagesordnung: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/8303) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/8320) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 21165C, 21197 B Rudolf Scharping, Ministerpräsident (Rheinland-Pfalz) 21169B Michael Glos CDU/CSU 21174A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. 21177 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21180D, 21187 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21182C Ulrich Irmer F.D.P 21183B, 21189A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 21184C, 21188B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 21185B, 21192 B Uta Zapf SPD 21185D, 21192D Walter Kolbow SPD 21188 C Karl Lamers CDU/CSU 21190 C Dr. Werner Hoyer F D P 21193 A Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 21194A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 21195A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21196B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 21196 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 21197C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 21199D Dr. Werner Hoyer F D P 21200 B Karl Lamers CDU/CSU 21200D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 21203 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21204B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 21205A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21206A Uta Zapf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21206 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA (Erklärung nach § 30 GO) 21207 B Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21207C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (Erklärung nach § 32 GO) 21210 C Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 21211 A Namentliche Abstimmungen . 21205D, 21210B Ergebnisse 21208C, 21211 A Nächste Sitzung 21213 C Berichtigung 21213 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21215* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rudolf Bindig, Brigitte Adler, Hans Martin Bury, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Christel Hanewinckel, Detlev von Larcher, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Doris Odendahl, Bernd Reuter, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Margitta Terborg, Uta Titze-Stecher, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Berthold Wittich (alle SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung (b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina) 21216* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Kubatschka und Hans Büttner (Ingolstadt) (beide SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung (b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina) 21217* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zum einzigen Punkt der Tagesordnung Ortwin Lowack (fraktionslos) 21218* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 21165 240. Sitzung Bonn, den 22. Juli 1994 Beginn: 11.00 Uhr
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    Berichtigung 238. Sitzung, Seite 20954 A, 1. bis 3. Zeile: Die Worte „der religiösen Transzendenz als mögliche Ersatzalternative gegenübergestellt" sind ohne Anführungszeichen zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 22. 7. 94 Barbe, Angelika SPD 22. 7. 94 Bartsch, Holger SPD 22. 7. 94 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 22. 7. 94 Bernrath, Hans Gottfried SPD 22. 7. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 22. 7. 94 Joseph-Theodor Blunck (Uetersen), SPD 22. 7. 94 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 7. 94 Wilfried Brunnhuber, Georg CDU/CSU 22. 7. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 22. 7. 94 Conradi, Peter SPD 22. 7. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 22. 7. 94 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 22. 7. 94 Ebert, Eike SPD 22. 7. 94 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 22. 7. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 22. 7. 94 Erler, Gernot SPD 22. 7. 94 Ewen, Carl SPD 22. 7. 94 Eylmann, Horst CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 22. 7. 94 Fischer (Homburg), SPD 22. 7. 94 Lothar Fockenberg, Winfried SPD 22. 7. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 22. 7. 94 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 22. 7. 94 Fuhrmann, Arne SPD 22. 7. 94 Gerster (Mainz), CDU/CSU 22. 7. 94 Johannes Gibtner, Horst CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 7. 94 Graf, Günter SPD 22. 7. 94 Gres, Joachim CDU/CSU 22. 7. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 22. 7. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 22. 7. 94 Dr. Grünewald, Joachim CDU/CSU 22. 7. 94 Günther (Duisburg), CDU/CSU 22. 7. 94 Horst Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 22. 7. 94 Hämmerle, Gerlinde SPD 22. 7. 94 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 22. 7. 94 Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 22. 7. 94 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 22. 7. 94 Liste Hollerith, Josef CDU/CSU 22. 7. 94 Janz, Ilse SPD 22. 7. 94 Jelpke, Ulla PDS/Linke 22. 7. 94 Liste Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Jens, Uwe SPD 22. 7. 94 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 22. 7. 94 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 22. 7. 94 Kemper, Hans-Peter SPD 22. 7. 94 Klein (Bremen), Günter CDU/CSU 22. 7. 94 Kolbe, Regina SPD 22. 7. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 22. 7. 94 Koschnick, Hans SPD 22. 7. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 7. 94 Krey, Franz Heinrich CDU/CSU 22. 7. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 22. 7. 94 Kuessner, Hinrich SPD 22. 7. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 22. 7. 94 Lange, Brigitte SPD 22. 7. 94 Limbach, Editha CDU/CSU 22. 7. 94 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 22. 7. 94 Louven, Julius CDU/CSU 22. 7. 94 Marienfeld, Claire CDU/CSU 22. 7. 94 Mattischeck, Heide SPD 22. 7. 94 Meckel, Markus SPD 22. 7. 94 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 22. 7. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22. 7. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 22. 7. 94 Müller (Wesseling), CDU/CSU 22. 7. 94 Alfons Neumann (Bramsche), SPD 22. 7. 94 Volker Dr. Niehuis, Edith SPD 22. 7. 94 Ost, Friedhelm CDU/CSU 22. 7. 94 Ostertag, Adi SPD 22. 7. 94 Paterna, Peter SPD 22. 7. 94 Dr. Pfaff, Martin SPD 22. 7. 94 Pfeifer, Anton CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 22. 7. 94 Purps, Rudolf SPD 22. 7. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 22. 7. 94 Susanne Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 22. 7. 94 von Renesse, Margot SPD 22. 7. 94 Rennebach, Renate SPD 22. 7. 94 Rind, Hermann F.D.P. 22. 7. 94 Rixe, Günter SPD 22. 7. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 22. 7. 94 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 22. 7. 94 Schaich-Walch, Gudrun SPD 22. 7. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 7. 94 Schloten, Dieter SPD 22. 7. 94 Schmidt (Nürnberg), SPD 22. 7. 94 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 22. 7. 94 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 22. 7. 94 Schreiner, Ottmar SPD 22. 7. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröter, Gisela SPD 22. 7. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 22. 7. 94 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 22. 7. 94 Gmünd), Dieter Schuster, Hans F.D.P. 22. 7. 94 Dr. Schuster, Werner R. SPD 22. 7. 94 Schwanhold, Ernst SPD 22. 7. 94 Dr. Schwörer, Hermann CDU/CSU 22. 7. 94 Seiters, Rudolf CDU/CSU 22. 7. 94 Seuster, Lisa SPD 22. 7. 94 Simm, Erika SPD 22. 7. 94 Singer, Johannes SPD 22. 7. 94 Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 22. 7. 94 Cornelie Dr. Sprung, Rudolf CDU/CSU 22. 7. 94 Stachowa, Angela fraktionslos 22. 7. 94 Steen, Antje-Marie SPD 22. 7. 94 Stiegler, Ludwig SPD 22. 7. 94 Strube, Hans-Gerd CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Thalheim, Gerald SPD 22. 7. 94 Thierse, Wolfgang SPD 22. 7. 94 Toetemeyer, SPD 22.7.94 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 22. 7. 94 90/DIE GRÜNEN Vergin, Siegfried SPD 22. 7. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 22. 7. 94 Waltemathe, Ernst SPD 22. 7. 94 Walter (Cochem), Ralf SPD 22. 7. 94 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 22. 7. 94 Weiler, Barbara SPD 22. 7. 94 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 22. 7. 94 90/DIE GRÜNEN Werner (Ulm), Herbert CDU/CSU 22. 7. 94 Wester, Hildegard SPD 22. 7. 94 Westrich, Lydia SPD 22. 7. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 22. 7. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 22. 7. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 22. 7. 94 Helmut Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22. 7. 94 Wissmann, Matthias CDU/CSU 22. 7. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 22. 7. 94 Wolf, Hanna SPD 22. 7. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 22. 7. 94 Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 22. 7. 94 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 22. 7. 94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 22. 7. 94 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rudolf Bindig, Brigitte Adler, Hans Martin Bury, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Christel Hanewinckel, Detlev von Larcher, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Doris Odendahl, Bernd Reuter, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Margitta Terborg, Uta TitzeStecher, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Berthold Wittich (alle SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung b - Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum AdriaEmbargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c - Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina Die Regierungserklärung der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und der vorliegende Antrag der Bundesregierung dazu greifen außenpolitisch zu kurz. Nach dem Urteil kann und muß die eigentliche Debatte über Deutschlands Aufgaben und Verantwortung in der Welt erst beginnen. Das Urteil behandelt lediglich einige Rechtsfragen zur Problematik des Bundeswehreinsatzes in einem System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit und im Rahmen der UN. Es befaßt sich nur mit der Frage, was Deutschland grundgesetzlich darf. Politisch entscheidend ist jedoch, auf welchen Gebieten sich Deutschland - vor dem Hintergrund der Erfahrungen seiner Geschichte - in besonderem Maße engagieren will. Nach der Wiedervereinigung ist viel die Rede von „der weltpolitischen Verantwortung" des größer gewordenen Deutschlands, der wir uns nicht entziehen dürften. Fatal ist dabei, daß diese Debatte über Deutschlands Rolle und Verantwortung in der Welt weitgehend auf die militärische Dimension verengt wird. Auf das, wozu die Bundeswehr eingesetzt werden darf oder nicht. Damit wird der Eindruck vermittelt, als ob Deutschlands Aufgabe und Ansehen in der Welt hauptsächlich oder vorrangig von der Frage des Einsatzes der Bundeswehr abhängen würden oder sollten. In Wirklichkeit geht es vor allem darum, Deutschlands Rolle und Verantwortung als zivile Friedensmacht politisch zu bestimmen und praktisch auszufüllen. Es geht um Deutschlands soziale Rolle in der Welt, es geht um Deutschlands humanitäre Rolle in der Welt, es geht um Deutschlands menschenrechtliche Rolle und um Deutschlands ökologische und wirtschaftliche Rolle und schließlich auch, mit besonderer Zurückhaltung, um Deutschlands sicherheitspolitische oder militärische Rolle in der Welt. Auf alle diese Säulen muß sich deutsche Außenpolitik stützten, wobei die zivilen Bereiche die tragenden Säulen des deutschen Engagements sein müssen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 21217* Tatsächlich werden die außenpolitischen konzeptionellen Aktivitäten immer mehr auf die Frage künftiger internationaler Aufgaben der Bundeswehr eingeengt. Für die Aufgabenplanung in diesem Sektor wird wesentlich mehr an Manpower und Finanzmitteln eingsetzt als für humanitäre, menschenrechtliche und konfliktverhütende Zwecke. Ohne daß der zukünftige politische Aufgabenbereich klar definiert worden ist, plant die Bundeswehr schon heute milliardenschwere neue Ausrüstungsprogramme. Wo bleibt demgegenüber die Bereitschaft, Deutschlands soziale Rolle in der Welt zu betonen? Die Koalitionsmehrheit hat es abgelehnt, in die Präambel des Grundgesetzes die Forderung aufzunehmen, daß das deutsche Volk den Willen verfolge „dem Frieden, der Gerechtigkeit, der Solidarität in der Einen Welt zu dienen". Vom lange geforderten Quantitätsziel (0,7 % des BSP) ist die Entwicklungspolitik weit entfernt. Kann Deutschland nicht dadurch international Profil und Ansehen gewinnen und Verantwortung übernehmen, daß es sich nachhaltig mit Konzepten und Mitteln um vorsorgende Fluchtursachenbekämpfung bemüht? Präventive Menschenrechtspolitik erfordert Projekte zur Förderung von Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Was auf diesen Gebieten heute getan wird, bedarf einer Vervielfachung. Es geht um die Gewichtung, insbesondere in Relation zu den Mitteln und Möglichkeiten, welche dem militärischen Sektor eingeräumt werden. Deutschland gibt noch immer mehr für Minentechnologieforschung als für Minenräumung aus. Das Auswärtige Amt gibt mehr für militärische Ausstattungshilfe als für Demokratisierungshilfe aus. Im Bereich der humanitären Hilfe herrscht chronische Finanznot. Und in diesem Bereich ist festzustellen, daß dann, wenn die Bundeswehr an humanitären Hilfsprogrammen beteiligt werden soll, die Finanzfrage unbedeutend wird, selbst wenn bewährte humanitäre Hilfsorganisationen dieselbe humanitäre Leistung billiger und besser erbringen können. Dem Trend der Betonung und der Bevorzugung des Militärischen in der Außenpolitik muß entgegengetreten werden. Jetzt gilt es, die zivilen Säulen des deutschen internationalen Engagements nachhaltig zu stärken. Hierzu muß ein umfassendes Konzept zur deutschen Verantwortung in der Welt vorgelegt werden. Einseitige Beschlüsse, die sich nur mit einem Teilbereich — dem militärischen — befassen, verhindern die notwendige breite Diskussion über das Gesamtfeld deutscher Verantwortung. Dies gilt auch für das deutsche Engagement in Jugoslawien. Wo ist derselbe Eifer, wie er jetzt im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr bei den Embargomaßnahmen praktiziert wird, wenn politisch gegen die Umgehung des Embargos über Nachbarländer vorgegangen werden muß? Der internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien mußte seine Beweisaufnahme erheblich einschränken, weil keine Mittel zur Verfügung stehen. Deutschland ist bisher vergeblich um Unterstützung gebeten worden. Wo ist hier das Pflichtgefühl von „Deutschlands Verantwortung" in der Welt? Das fehlende Gesamtkonzept zu Deutschlands Rolle und Verantwortung als zivile Friedensmacht in der Welt erlaubt es nicht, heute bereits bestimmte militärische Aktionen zu befürworten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Kubatschka und Hans Büttner (Ingolstadt) (beide SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum AdriaEmbargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina Den Anträgen der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina" und der Fraktion der SPD „Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbotes über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina" können wir nicht zustimmen. Militärische Gewalt als Mittel der Politik wird von uns abgelehnt. In den wenigsten Fällen hat militärische Gewalt Probleme gelöst, meistens wurden diese eher verschlimmert bzw. nur verschoben. In einer Zeit der beginnenden globalen Umweltbedrohung können wir uns Kriege nicht leisten. Während die UNO-Programme für Umwelt und Entwicklung um ein Viertel zurückgegangen sind, sind die Ausgaben für Friedensmissionen auf über 3,5 Milliarden $ angestiegen. Intakte Umwelt und umweltverträgliche Entwicklung sind aber Friedenserhaltung. Das AdriaEmbargo ist nicht besonders wirksam. Die Staatengemeinschaft hat nicht ernsthaft versucht, ein Embargo durchzusetzen. Die militärischen Maßnahmen in der Adria sind eher ein Feigenblatt, um von dem eigenen Versagen abzulenken. Die Beteiligung an den AWACS-Aufklärungsflügen ist eine direkte Teilnahme an kriegerischen Aktionen in Bosnien-Herzegowina. Diese Teilnahme wird von uns abgelehnt. Staaten haben nur das Recht zur Selbstverteidigung. Ist diese allein nicht möglich, kann dies in Verteidigungsbündnissen geschehen. Dann erstreckt sich die Selbstverteidigung auch auf die Bündnispartner. Würden sich die Staaten an das Prinzip der Selbstverteidigung halten, könnten zwischen den Staaten keine Kriege ausbrechen. Bürgerkriege sind nur in den seltensten Fällen von außen militärisch lösbar. 21218* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Konflikte können nur friedlich, nicht militärisch gelöst werden, sagt uns unsere pazifistische Einstellung. Ethnische, nationale und religiöse Konflikte werden verursacht von Verelendung, von wirtschaftlichen und zunehmend von ökologischen Krisen. Diese Krisen können nicht durch Kriege gelöst werden. Statt militärischen Einsätzen ist ein abgestuftes internationales System von nicht-militärischen Maßnahmen zur Vorbeugung notwendig. Die Probleme der Menschen lassen sich nicht durch Kriege lösen. Der Krieg verzehrt, der Frieden nährt, sagt der Volksmund. Für uns gilt „Krieg dem Kriege". Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zum einzigen Punkt der Tagesordnung Ortwin Lowack (fraktionslos): Bereits im Jahr 1988 hatte sich die Landesgruppe der CSU in Kloster Banz auf meinen Vorschlag hin für Einsätze der Bundeswehr auf der Basis der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Entscheidend war ein herausragendes Gutachten von Professor Blumenwitz. Die Beteiligung des Parlaments erschien schon damals über Art. 80a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Querschüsse gab es schon damals aus dem Auswärtigen Amt. Es war aber die Feigheit Theodor Waigels, zunächst als Landesgruppenvorsitzender und später als Kabinettsmitglied, diesen — wegweisenden — Beschluß von Banz, nicht mit Nachdruck zu vertreten. Es war die Entscheidungsunfähigkeit Helmut Kohls, dieses „Helden von Europa", der im Januar 1991 nach dem Angriffsbefehl der Amerikaner auf irakische Stellungen fassungslos, meinungslos und kopflos war. „Was soll ich denn nur machen, ich weiß nicht, was ich machen soll", waren seine Anmerkungen zu Theodor Waigel und Graf Lambsdorff. Es war die Boshaftigkeit und die Profilsucht Genschers, der ein bestelltes Gutachten aus dem Jahr 1981 immer dazu verwandte, die Rechtslage so unklar wie möglich erscheinen zu lassen. Es war die Schwäche und das verfehlte Profilierungsdenken der SPD, die mit ihrem „Ohne mich"-Profil oder „Michel ohne"-Profil und einem exzessiven Pazifismus zur allgemeinen Unsicherheit beitrug. Diese politische Unfähigkeit und Schaumschlägerei aller führenden Akteure in der deutschen Politik hat über viele Jahre die Grundfesten im Sicherheitsdenken unserer Bevölkerung zerstört und eine Normalisierung im Denken verhindert. Wie wurden die Soldaten der Bundeswehr verunsichert, hingehalten und vorgeführt, unter ihren Kameraden im Bündnis oft genug lächerlich gemacht! Sie mußten sich dem Primat einer unfähigen und unentschlossenen Politik beugen. Die Entscheidung des BVerfG bedeutet, wie ein Kometeneinschlag auf dem Jupiter, eine Sternstunde des Parlaments. Allerdings frage ich mich, ob das große Vertrauen des BVerfG in das Parlament überhaupt gerechtfertigt ist. Zwölf Jahre Regierung Kohl haben das Verantwortungsbewußtsein in der Union restlos zerstört und eine Stromlinienförmigkeit der Abgeordneten begründet, die erschrecken muß. So wird auch diese Debatte wohl nur in einer Erwartungshaltung der Masse der Parlamentarier zu dem, was die Regierung zu verbreiten hat, geführt. Ein Armutszeugnis für den Parlamentarismus in Deutschland! Meine Damen und Herren, noch immer geistert die Feindstaatenklausel in der UN-Charta herum. Wo ist endlich eine Bundesregierung, wo ist ein Parlament mit Impulsen, sie zu beseitigen? Auch hier beherrscht die Feigheit die politische Szenerie. Dummheit und mangelndes Selbstbewußtsein wird als Weisheit gepriesen! Die deutsche Politik ist bewegungslos, verantwortungslos, verkrustet und aufgebläht. Sie befindet sich in einer schweren strukturellen Krise. Ich rufe alle freien Bürger auf, diesem Zustand, einem von Unentschlossenheit geprägten Kapitel der deutschen Geschichte, endlich ein Ende zu bereiten.
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    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Irmer, ich war selber vor dem Bundesverfassungsgericht mit Fraktionskolleginnen und -kollegen anwesend. Ich habe gesehen — ich sage es, ohne Ihnen nahetreten zu wollen —, wie schwer Sie sich getan haben, den Bundesverfassungsrichtern Ihren Weg zu begründen. Und es ist unwürdig — auch das nehmen Sie mir bitte nicht übel —, im Stile von Winkeladvokaten mit dem Parlament und mit dem höchsten deutschen Gericht umzugehen.

    (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls ist eine tiefe Zäsur in unserer Nachkriegsgeschichte. Sie prägt insbesondere die Zukunft unserer Bundeswehr, ihrer Soldaten und Zivilbeschäftigten und deren Familien.
    Für unsere Soldaten ist die Klarheit, in welchem rechtlichen Rahmen sich die Politik bewegen darf, viel, sehr viel. Endlich — und das rechnen wir uns zugute — ist die von der SPD immer geforderte Klarheit erreicht, was die Politik mit der bewaffneten Macht, unserer Bundeswehr, tun darf und was nicht. Die deutsche Wehrverfassung, meine Damen und Herren, ist jetzt durch Richterrecht abschließend geregelt. Nach dieser Wehrverfassung ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer. Und das ist gut so.

    (Beifall bei der SPD)

    Nach der nunmehr beendeten juristischen Auseinandersetzung ist es an der Zeit, über die nachträgliche Zustimmung zu den in Rede stehenden Einsätzen hinaus die politische Diskussion zu führen, wie man künftige Einsätze, wann, wo und mit welchen Zielen machen soll. Über diese Fragen müssen wir in diesem Hause entscheiden, im Parlament und in der Regierung. Auch darüber brauchen unsere Soldaten Klarheit.
    Hierzu hat mein Parteivorsitzender die Position der SPD nachvollziehbar und eindrucksvoll dargelegt. Ich darf mich natürlich insbesondere darauf beziehen.
    Aber ich darf die Gedanken, weil das immer auch bei Ihnen, Herr Kollege Rühe, durcheinandergeht, zur Politik der Konfliktvermeidung und zu den präventiven Strategien unterstreichen. Sie sind da gar nicht weit weg von uns. Nur, Sie haben den Prozeß von Anfang an nicht mitbegleitet, denn Sie verdrängen KSZE, den Helsinki-Prozeß, immer aus Ihren Gedanken, wenn es auch über Ihre Irrtümer zu sprechen gilt.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei der politischen Diskussion, wie wir unsere Streitkräfte künftig international einsetzen, gibt es zwei Möglichkeiten, diese Debatte zu führen: entweder mit der Zielrichtung, wie sie Hans-Peter Schwarz den Deutschen einzureden trachtete, daß wir nämlich zur Großmacht verdammt seien, daß wir schlechthin an Machtvergessenheit leiden, oder in dem Bewußtsein, daß unser Land eine Mittelmacht war und bleibt, dessen außenpolitische Maxime aus guten Gründen die militärische Zurückhaltung sein sollte. Nicht jede Macht muß alles müssen, folgert daraus Theo Sommer jüngst in der „Zeit". Recht hat er.

    (Beifall bei der SPD)

    Entweder, liebe Kolleginnen und Kollegen, führen wir die weitere politische Diskussion mit dem Ansatz, wie er in einer Fragestellung des Magazins „Focus" noch vor der Urteilsverkündung unschwer zu erkennen war, nämlich um die Frage, wer denn für die nicht notwendige, jahrelange Selbstfesselung der Außenpolitik in Deutschland verantwortlich sei, oder wir führen sie mit der Überzeugung — das jedenfalls wollen wir —, daß unser Land in der Vergangenheit sehr gut mit dieser Außen- und Sicherheitspolitik der Zurückhaltung gelebt hat und zurechtgekommen ist.
    Wir werden uns stellen, wenn die Fragen bezüglich der Einsätze an uns herangetragen worden sind. Das ist aber keine Sonderrolle. Von einer Einzelfallprü-



    Walter Kolbow
    fung hat Herr Kinkel gesprochen; genau das ist auch unsere Meinung. Dies stellt keinen Sonderweg dar.
    Entweder wird der Streit mit der politischen Interpretation geführt, wie sie in der „Welt" vom 18. Juli zu lesen war, daß Karlsruhe den Horizont von Politikgestaltung auch mit dem Instrument der Streitkräfte erweitert habe, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Hier ist es nur ein kleiner Schritt zu der Auffassung von Clausewitz, die jener Anfang des 19. Jahrhunderts vertreten hat, Krieg sei die Fortsetzung von Politik, nur mit anderen Mitteln. Oder wir führen diese Auseinandersetzung in der Gewißheit — so wollen wir das tun, meine Damen und Herren —, daß die Völkergemeinschaft von Deutschland nicht erwartet, daß es Streitkräfte als ein Instrument der Politikgestaltung einsetzt, sondern damit möglicherweise eher Befürchtungen und schlimme Erinnerungen verbindet.
    Herr Kollege Rühe, Sie haben meinen Parteivorsitzenden gerügt, weil er sich erlaubt hat zu sagen, es gäbe bewegendere Bilder als das der deutschen Soldaten auf den Champs-Elysées. Mich haben die deutschen Soldaten auf den Champs-Elysées auch nach einem Besuch des Eurokorps, auch nach einer Diskussion mit den Soldaten und auch aus meiner Erkenntnis der Geschichte, die wir beide nachvollziehen können und müssen, ebenfalls bewegt. Ich kann Ihnen sagen: In mir hat es auch unheimlich gewühlt, als ich unsere Bundestagspräsidentin und Helmuth Becker an der Wolfsschanze in Polen und bei der Ehrung des Widerstandes mit dem polnischen Parlamentspräsidenten gesehen habe. Wollen wir denn gegeneinander aufrechnen, wer die besseren Emotionen hat? Dies weise ich mit Entschiedenheit zurück.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Einen solchen politischen Versuch haben Sie hier wohl auch schlicht und einfach unter Wahlkampfkategorien eingebracht.
    Meine Damen und Herren, ich stelle auch fest — das hat die Debatte wie ein roter Faden durchzogen, auch bei den Beiträgen aus dem Regierungslager —, daß gerade der Satz des Bundeskanzlers, das Motto „The Germans to the front" nicht als Militärdoktrin einzuführen, unsere volle Zustimmung findet. Hoffentlich bleibt dies so. Wir lassen daran keinen Zweifel.
    In dem aufgeführten Spannungsfeld aber wird die politische Debatte in unserem Land geführt werden. Die SPD steht dafür, daß Deutschland als ein wichtiges Mitglied der Vereinten Nationen seine Verantwortung für die Wahrung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens übernimmt. Wenn die politischen Voraussetzungen stimmen, wird eine SPD-geführte Bundesregierung bereit sein, mit der Bundeswehr an Friedensmissionen der Vereinten Nationen mitzuwirken. Vorrang aber haben beim Auftrag für unsere Streitkräfte jedenfalls immer die Landes- und Bündnisverteidigung.

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Ja, wer bestreitet das denn?)

    Zum Schluß richtet sich der Dank an die Soldaten, die zivilen Mitarbeiter, die Familien, die vieles hinnehmen müssen, unsere Bundeswehr, die, wie wir wissen, mehr als ihre Pflicht tut.
    Ich danke für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Kollege Karl Lamers, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Lamers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Daß Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, versuchen würden, die Entscheidung von Karlsruhe als Ihren Sieg oder zumindest als einen halben Erfolg darzustellen, das war zu erwarten.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Halb ist es ja auch!)

    Es ist allerdings notwendig, auf die Entstehungsgeschichte von Karlsruhe hinzuweisen und auch darauf, daß es falsch ist, Herr Ministerpräsident Scharping, wenn Sie sagen, die Beteiligung des Deutschen Bundestages an Einsätzen der deutschen Streitkräfte sei gegen den Widerstand der CDU/CSU durchgesetzt worden.
    Ich darf Sie daran erinnern, daß wir von der Koalition Ihnen ein sehr weitgehendes Angebot gemacht haben, ein — wie ich hinzufüge — bedenklich weitgehendes, ein Angebot, das die Beteiligung des Deutschen Bundestages beinhaltete. Sie haben das damals empört als Zumutung zurückgewiesen. Das ist die Wirklichkeit.

    (Matthias Wissmann [CDU/CSU]: Jetzt haben sie weniger!)

    Wir haben allerdings — das ist wahr — in Karlsruhe die Auffassung vertreten, daß der Art. 59 des Grundgesetzes nach derzeitiger Rechtslage eine Beteiligung des Bundestages nicht vorsieht. Der Satz, den Sie, Herr Ministerpräsident, hier zitiert haben, steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, im sogenannten Pershing-Fall. Das steht darin. Lesen Sie es nach! Das Bundesverfassungsgericht hat hier seine Meinung geändert. Das ist die Wirklichkeit. Ich füge in allem Freimut hinzu: Das ist eine recht kühne Verfassungsinterpretation.
    Was mich aber viel mehr beschwert und wovon ich hoffe, daß es auch Sie beschwert, ist, daß diese im Kern absolut politische und nur am Rande rechtliche Frage nicht von uns hier, sondern von Karlsruhe entschieden worden ist. Das haben alleine Sie zu verantworten, alleine Sie!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Denn sonst hätten Sie eben unser Angebot annehmen müssen. Von der Schuld an dieser Tatsache können Sie sich nicht freisprechen, gerade nachdem wir hier obsiegt haben.
    Ich füge hinzu: Wenn es überhaupt einen klaren Sieger vor allen anderen gibt, dann ist es die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, die in dieser Frage eine glasklare Haltung von Anfang an eingenommen hat. Auch und gerade wenn man obsiegt hat, sollte man sich einmal fragen und vielleicht in einer ruhigeren Stunde nach den Wahlen miteinander darüber reden,



    Karl Lamers
    ob es angemessen ist, solche Fragen immer und immer wieder nach Karlsruhe zu tragen.

    (Walter Kolbow [SPD]: Hier hat das Parlament die Regierung verunsichert!)

    Es ist ein Versagen der Politik, aber dieses Versagen der Politik haben Sie zu verantworten.
    Ich glaube, es lohnt sich ohnehin, Ihr Verhältnis zur Verfassung einmal ein wenig kritischer unter die Lupe zu nehmen, weil es ein — um es vorsichtig zu sagen — sehr verqueres Verständnis ist, jedenfalls ein instrumentelles.

    (Walter Kolbow [SPD]: Das haben Sie bei der Verfassungsreform bewiesen!)

    Man muß daran erinnern, daß der Streit um diese Frage 1988 begann, und zwar ausgelöst durch einen Vorstoß einiger Sicherheitspolitiker aus Ihren Reihen auf dem Parteitag der SPD in Münster, das Grundgesetz zu ändern — angeblich mit dem Ziel, die Einsatzmöglichkeiten der deutschen Streitkräfte zu erweitern.
    Die Wirklichkeit war bei näherem Hinsehen eine andere. Einige von Ihnen hatten erkannt, daß die bisherige Behauptung, das Grundgesetz verbiete solche Einsätze, auf äußerst schwachen Füßen stand.

    (Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD]: Völlig richtig erkannt!)

    Sie wollten das, was bislang nur behauptet wurde, durch eine unzweideutige Verfassungsformulierung jetzt Wirklichkeit, unwidersprechbare Wirklichkeit werden lassen. Dieser Trick ist allerdings deswegen mißlungen, weil das den meisten von Ihnen schon zu weit ging. Deswegen sind Sie dann bei der von Ihnen selber nicht geglaubten Behauptung geblieben, das Grundgesetz verbiete solche Einsätze. Das ging dann so weit, daß Sie noch in der Gemeinsamen Verfassungskommission Anträge betreffend sogenannte robuste Blauhelmeinsätze eingebracht haben, die schon deswegen geradezu grotesk detailgenau waren, weil darin u. a. stand, daß die deutschen Streitkräfte nur leicht bewaffnet sein durften. Man muß sich wirklich einmal vorstellen, ein solcher Satz stünde im Grundgesetz, vertreten von Hans-Jochen Vogel,, der auf die politische Ästhetik immer großen Wert legt. Grotesk!
    Aber viel interessanter als all das ist gewissermaßen der politisch-psychologische Hintergrund für diese Behauptung, das Grundgesetz verbiete die Teilnahme an Einsätzen der Vereinten Nationen. Dieser Hintergrund ist geradezu die naive oder — noch schlimmer gesagt — die unpolitische Annahme, man könne sich mit dem Hinweis auf solche rechtlichen Hindernisse, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun endgültig als Hirngespinste erwiesen haben, seiner politischen Verantwortung entziehen. Schon vor dem Urteil haben uns unsere Partner gesagt: Erstens können wir ein solches Hindernis in eurer Verfassung nicht feststellen, und zweitens, wenn es denn eines gibt, könnt Ihr es unter den völlig veränderten Umständen beheben. Beheben, damit wir in jedem Einzelfall, ja oder nein, nein oder ja sagen können. Das wird in der Zukunft in der Tat auch notwendig sein. Aber gerade davor wollten
    Sie sich schützen, vor der in der Tat im Falle Deutschlands besonders schweren Last der Verantwortung, in jedem Fall ja oder nein, nein oder ja sagen zu dürfen und zu müssen. Das aber zeugt mit anderen Worten von einer fatalen Verantwortungsscheu und Entscheidungsschwäche. Wer eine solche Haltung an den Tag legt, ist nicht geeignet zur Führung der Außenpolitik und damit auch nicht geeignet zur Führung unseres Landes.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun ist heute wenig darüber gesagt worden — alle Redner der sozialdemokratischen Fraktion haben sich davor gehütet, dieses Thema aufzugreifen —, ob denn nun die Interpretation, die auch Sie, Herr Ministerpräsident Scharping, nach dem Urteil vorgenommen haben, Ihre Auffassung ist, ja oder nein. Sie haben gesagt: Gott sei Dank ist sehr viel Weitergehendes verhindert worden als das, was die Koalition durch das Urteil erreichen wollte. Da gibt es zwei Behauptungen.
    Die erste Behauptung ist, es seien nur Einsätze unter einem Kommando der Vereinten Nationen erlaubt. Also, wenn das richtig wäre, dann hätte Karlsruhe natürlich nicht den AWACS-Einsatz für verfassungskonform erklären können, und Sie, Herr Ministerpräsident Scharping, hätten heute nicht verkünden können, die SPD-Fraktion werde dem zustimmen. Das kann also nicht stimmen.
    Die zweite Behauptung — eine nicht aktuelle Frage, aber ich will sie hier vorsorglich erwähnen — ist: Einsätze nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen seien durch das Urteil in Karlsruhe verboten worden. Wo steht das eigentlich? Man zeige mir die Stelle, wo das steht. An keiner einzigen Stelle steht es. Es ist immerhin eine Zitation von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen vorgenommen worden. Wenn überhaupt, dann spricht das eher für das Gegenteil. Auch das war eine Behauptung, die immer wieder aufgestellt wurde. Das erinnert mich, Herr Ministerpräsident Scharping, an das, was Sie zum Gewaltmonopol der Vereinten Nationen gesagt haben. Diese Diskussion haben wir auch einmal in der Koalition geführt. Es gibt das nicht. Lesen Sie doch nach, was in Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen steht! Es stimmt nicht. Ich sage das vorsorglich und möchte Sie warnen, sich selber jetzt schon wieder Hürden auf zubauen, über die Sie eines Tages springen müßten.
    Der dritte Punkt ist vor allen Dingen von Volker Rühe hier schon zu Recht angeführt und in den Mittelpunkt gestellt worden. Ich habe immer gesagt, die eigentlich entscheidende Frage bei diesem Thema ist: Ist Deutschland europa- und bündnisfähig? Entscheidend ist nicht die Frage nach Einsätzen, schon gar nicht in aller Welt. Die Frage ist vor allen Dingen: Ist Deutschland zu einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu einer gemeinsamen Verteidigung der Europäischen Union fähig?
    Nun haben Sie hier doch in bemerkenswerter Weise gesagt: So leidenschaftlich wir dafür sind und so sehr wir auch für den Erhalt und den Ausbau der NATO sind, so sehr sind wir doch weiterhin darauf angewiesen, eine Einzelfallentscheidung und eine nationale



    Karl Lamers
    Entscheidung treffen zu können. Demgegenüber sage ich: Entweder ist das eine Selbstverständlichkeit, die nicht erwähnt zu werden brauchte, oder aber es ist ein innerer Vorbehalt. Natürlich ist es das letztere; sonst hätten Sie es gar nicht sagen müssen.
    Ich muß nachdrücklich darauf hinweisen, daß es natürlich dann, wenn die Europäer in der Europäischen Union oder der Westeuropäischen Union eine Entscheidung treffen, ungewöhnlich schwerwiegend wäre, wenn sich Deutschland verweigern würde. Das müßte ein exzeptioneller Fall sein, bei dem wir sagen würden: Das widerspricht unseren grundsätzlichen Überzeugungen oder unseren nationalen Interessen. Das letztere halte ich für ausgeschlossen, und das erstere ebenso. Aber genau das ist es ja, was Sie auch in der Vergangenheit immer wieder zu suggerieren versucht haben, nämlich, daß unsere europäischen Partner uns in kriegerische Abenteuer stürzen könnten. Ich erinnere an das, was der Kollege Voigt einmal im Plenum des Deutschen Bundestages gesagt hat und was er heute wahrscheinlich nicht mehr so gerne hören will. Aber es ist eine Tatsache, daß, wenn sich Europa und das Bündnis — in dieser Reihenfolge — entscheiden, eine Maßnahme, nötigenfalls auch mit militärischen Mitteln, durchzuführen, es gegen das nationale deutsche Interesse wäre, wenn wir uns nicht beteiligten.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)