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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Inhalt: Glückwünsche zu dem Geburtstag des Abgeordneten Martin Grüner 21165A Eintritt des Abgeordneten Lothar Handschack in den Deutschen Bundestag . . . 21165A Einziger Punkt der Tagesordnung: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 in Verbindung mit Beratung des Antrags der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/8303) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina (Drucksache 12/8320) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 21165C, 21197 B Rudolf Scharping, Ministerpräsident (Rheinland-Pfalz) 21169B Michael Glos CDU/CSU 21174A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. 21177 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 21180D, 21187 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21182C Ulrich Irmer F.D.P 21183B, 21189A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 21184C, 21188B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 21185B, 21192 B Uta Zapf SPD 21185D, 21192D Walter Kolbow SPD 21188 C Karl Lamers CDU/CSU 21190 C Dr. Werner Hoyer F D P 21193 A Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 21194A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 21195A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21196B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 21196 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 21197C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 21199D Dr. Werner Hoyer F D P 21200 B Karl Lamers CDU/CSU 21200D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 21203 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 21204B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 21205A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21206A Uta Zapf SPD (Erklärung nach § 31 GO) 21206 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA (Erklärung nach § 30 GO) 21207 B Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 21207C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (Erklärung nach § 32 GO) 21210 C Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 21211 A Namentliche Abstimmungen . 21205D, 21210B Ergebnisse 21208C, 21211 A Nächste Sitzung 21213 C Berichtigung 21213 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21215* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rudolf Bindig, Brigitte Adler, Hans Martin Bury, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Christel Hanewinckel, Detlev von Larcher, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Albrecht Müller (Pleisweiler), Doris Odendahl, Bernd Reuter, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Margitta Terborg, Uta Titze-Stecher, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Berthold Wittich (alle SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung (b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina) 21216* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Kubatschka und Hans Büttner (Ingolstadt) (beide SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung (b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina) 21217* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zum einzigen Punkt der Tagesordnung Ortwin Lowack (fraktionslos) 21218* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 21165 240. Sitzung Bonn, den 22. Juli 1994 Beginn: 11.00 Uhr
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    Berichtigung 238. Sitzung, Seite 20954 A, 1. bis 3. Zeile: Die Worte „der religiösen Transzendenz als mögliche Ersatzalternative gegenübergestellt" sind ohne Anführungszeichen zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 22. 7. 94 Barbe, Angelika SPD 22. 7. 94 Bartsch, Holger SPD 22. 7. 94 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 22. 7. 94 Bernrath, Hans Gottfried SPD 22. 7. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 22. 7. 94 Joseph-Theodor Blunck (Uetersen), SPD 22. 7. 94 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 7. 94 Wilfried Brunnhuber, Georg CDU/CSU 22. 7. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 22. 7. 94 Conradi, Peter SPD 22. 7. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 22. 7. 94 Dieter-Julius Dörflinger, Werner CDU/CSU 22. 7. 94 Ebert, Eike SPD 22. 7. 94 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 22. 7. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 22. 7. 94 Erler, Gernot SPD 22. 7. 94 Ewen, Carl SPD 22. 7. 94 Eylmann, Horst CDU/CSU 22. 7. 94 Dr. Fell, Karl H. 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Nach dem Urteil kann und muß die eigentliche Debatte über Deutschlands Aufgaben und Verantwortung in der Welt erst beginnen. Das Urteil behandelt lediglich einige Rechtsfragen zur Problematik des Bundeswehreinsatzes in einem System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit und im Rahmen der UN. Es befaßt sich nur mit der Frage, was Deutschland grundgesetzlich darf. Politisch entscheidend ist jedoch, auf welchen Gebieten sich Deutschland - vor dem Hintergrund der Erfahrungen seiner Geschichte - in besonderem Maße engagieren will. Nach der Wiedervereinigung ist viel die Rede von „der weltpolitischen Verantwortung" des größer gewordenen Deutschlands, der wir uns nicht entziehen dürften. Fatal ist dabei, daß diese Debatte über Deutschlands Rolle und Verantwortung in der Welt weitgehend auf die militärische Dimension verengt wird. Auf das, wozu die Bundeswehr eingesetzt werden darf oder nicht. Damit wird der Eindruck vermittelt, als ob Deutschlands Aufgabe und Ansehen in der Welt hauptsächlich oder vorrangig von der Frage des Einsatzes der Bundeswehr abhängen würden oder sollten. In Wirklichkeit geht es vor allem darum, Deutschlands Rolle und Verantwortung als zivile Friedensmacht politisch zu bestimmen und praktisch auszufüllen. Es geht um Deutschlands soziale Rolle in der Welt, es geht um Deutschlands humanitäre Rolle in der Welt, es geht um Deutschlands menschenrechtliche Rolle und um Deutschlands ökologische und wirtschaftliche Rolle und schließlich auch, mit besonderer Zurückhaltung, um Deutschlands sicherheitspolitische oder militärische Rolle in der Welt. Auf alle diese Säulen muß sich deutsche Außenpolitik stützten, wobei die zivilen Bereiche die tragenden Säulen des deutschen Engagements sein müssen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 21217* Tatsächlich werden die außenpolitischen konzeptionellen Aktivitäten immer mehr auf die Frage künftiger internationaler Aufgaben der Bundeswehr eingeengt. Für die Aufgabenplanung in diesem Sektor wird wesentlich mehr an Manpower und Finanzmitteln eingsetzt als für humanitäre, menschenrechtliche und konfliktverhütende Zwecke. Ohne daß der zukünftige politische Aufgabenbereich klar definiert worden ist, plant die Bundeswehr schon heute milliardenschwere neue Ausrüstungsprogramme. Wo bleibt demgegenüber die Bereitschaft, Deutschlands soziale Rolle in der Welt zu betonen? Die Koalitionsmehrheit hat es abgelehnt, in die Präambel des Grundgesetzes die Forderung aufzunehmen, daß das deutsche Volk den Willen verfolge „dem Frieden, der Gerechtigkeit, der Solidarität in der Einen Welt zu dienen". Vom lange geforderten Quantitätsziel (0,7 % des BSP) ist die Entwicklungspolitik weit entfernt. Kann Deutschland nicht dadurch international Profil und Ansehen gewinnen und Verantwortung übernehmen, daß es sich nachhaltig mit Konzepten und Mitteln um vorsorgende Fluchtursachenbekämpfung bemüht? Präventive Menschenrechtspolitik erfordert Projekte zur Förderung von Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Was auf diesen Gebieten heute getan wird, bedarf einer Vervielfachung. Es geht um die Gewichtung, insbesondere in Relation zu den Mitteln und Möglichkeiten, welche dem militärischen Sektor eingeräumt werden. Deutschland gibt noch immer mehr für Minentechnologieforschung als für Minenräumung aus. Das Auswärtige Amt gibt mehr für militärische Ausstattungshilfe als für Demokratisierungshilfe aus. Im Bereich der humanitären Hilfe herrscht chronische Finanznot. Und in diesem Bereich ist festzustellen, daß dann, wenn die Bundeswehr an humanitären Hilfsprogrammen beteiligt werden soll, die Finanzfrage unbedeutend wird, selbst wenn bewährte humanitäre Hilfsorganisationen dieselbe humanitäre Leistung billiger und besser erbringen können. Dem Trend der Betonung und der Bevorzugung des Militärischen in der Außenpolitik muß entgegengetreten werden. Jetzt gilt es, die zivilen Säulen des deutschen internationalen Engagements nachhaltig zu stärken. Hierzu muß ein umfassendes Konzept zur deutschen Verantwortung in der Welt vorgelegt werden. Einseitige Beschlüsse, die sich nur mit einem Teilbereich — dem militärischen — befassen, verhindern die notwendige breite Diskussion über das Gesamtfeld deutscher Verantwortung. Dies gilt auch für das deutsche Engagement in Jugoslawien. Wo ist derselbe Eifer, wie er jetzt im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr bei den Embargomaßnahmen praktiziert wird, wenn politisch gegen die Umgehung des Embargos über Nachbarländer vorgegangen werden muß? Der internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien mußte seine Beweisaufnahme erheblich einschränken, weil keine Mittel zur Verfügung stehen. Deutschland ist bisher vergeblich um Unterstützung gebeten worden. Wo ist hier das Pflichtgefühl von „Deutschlands Verantwortung" in der Welt? Das fehlende Gesamtkonzept zu Deutschlands Rolle und Verantwortung als zivile Friedensmacht in der Welt erlaubt es nicht, heute bereits bestimmte militärische Aktionen zu befürworten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Kubatschka und Hans Büttner (Ingolstadt) (beide SPD) zu den Punkten b und c des einzigen Punktes der Tagesordnung b — Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum AdriaEmbargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina; c — Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina Den Anträgen der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina" und der Fraktion der SPD „Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbotes über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina" können wir nicht zustimmen. Militärische Gewalt als Mittel der Politik wird von uns abgelehnt. In den wenigsten Fällen hat militärische Gewalt Probleme gelöst, meistens wurden diese eher verschlimmert bzw. nur verschoben. In einer Zeit der beginnenden globalen Umweltbedrohung können wir uns Kriege nicht leisten. Während die UNO-Programme für Umwelt und Entwicklung um ein Viertel zurückgegangen sind, sind die Ausgaben für Friedensmissionen auf über 3,5 Milliarden $ angestiegen. Intakte Umwelt und umweltverträgliche Entwicklung sind aber Friedenserhaltung. Das AdriaEmbargo ist nicht besonders wirksam. Die Staatengemeinschaft hat nicht ernsthaft versucht, ein Embargo durchzusetzen. Die militärischen Maßnahmen in der Adria sind eher ein Feigenblatt, um von dem eigenen Versagen abzulenken. Die Beteiligung an den AWACS-Aufklärungsflügen ist eine direkte Teilnahme an kriegerischen Aktionen in Bosnien-Herzegowina. Diese Teilnahme wird von uns abgelehnt. Staaten haben nur das Recht zur Selbstverteidigung. Ist diese allein nicht möglich, kann dies in Verteidigungsbündnissen geschehen. Dann erstreckt sich die Selbstverteidigung auch auf die Bündnispartner. Würden sich die Staaten an das Prinzip der Selbstverteidigung halten, könnten zwischen den Staaten keine Kriege ausbrechen. Bürgerkriege sind nur in den seltensten Fällen von außen militärisch lösbar. 21218* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 240. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juli 1994 Konflikte können nur friedlich, nicht militärisch gelöst werden, sagt uns unsere pazifistische Einstellung. Ethnische, nationale und religiöse Konflikte werden verursacht von Verelendung, von wirtschaftlichen und zunehmend von ökologischen Krisen. Diese Krisen können nicht durch Kriege gelöst werden. Statt militärischen Einsätzen ist ein abgestuftes internationales System von nicht-militärischen Maßnahmen zur Vorbeugung notwendig. Die Probleme der Menschen lassen sich nicht durch Kriege lösen. Der Krieg verzehrt, der Frieden nährt, sagt der Volksmund. Für uns gilt „Krieg dem Kriege". Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zum einzigen Punkt der Tagesordnung Ortwin Lowack (fraktionslos): Bereits im Jahr 1988 hatte sich die Landesgruppe der CSU in Kloster Banz auf meinen Vorschlag hin für Einsätze der Bundeswehr auf der Basis der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Entscheidend war ein herausragendes Gutachten von Professor Blumenwitz. Die Beteiligung des Parlaments erschien schon damals über Art. 80a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Querschüsse gab es schon damals aus dem Auswärtigen Amt. Es war aber die Feigheit Theodor Waigels, zunächst als Landesgruppenvorsitzender und später als Kabinettsmitglied, diesen — wegweisenden — Beschluß von Banz, nicht mit Nachdruck zu vertreten. Es war die Entscheidungsunfähigkeit Helmut Kohls, dieses „Helden von Europa", der im Januar 1991 nach dem Angriffsbefehl der Amerikaner auf irakische Stellungen fassungslos, meinungslos und kopflos war. „Was soll ich denn nur machen, ich weiß nicht, was ich machen soll", waren seine Anmerkungen zu Theodor Waigel und Graf Lambsdorff. Es war die Boshaftigkeit und die Profilsucht Genschers, der ein bestelltes Gutachten aus dem Jahr 1981 immer dazu verwandte, die Rechtslage so unklar wie möglich erscheinen zu lassen. Es war die Schwäche und das verfehlte Profilierungsdenken der SPD, die mit ihrem „Ohne mich"-Profil oder „Michel ohne"-Profil und einem exzessiven Pazifismus zur allgemeinen Unsicherheit beitrug. Diese politische Unfähigkeit und Schaumschlägerei aller führenden Akteure in der deutschen Politik hat über viele Jahre die Grundfesten im Sicherheitsdenken unserer Bevölkerung zerstört und eine Normalisierung im Denken verhindert. Wie wurden die Soldaten der Bundeswehr verunsichert, hingehalten und vorgeführt, unter ihren Kameraden im Bündnis oft genug lächerlich gemacht! Sie mußten sich dem Primat einer unfähigen und unentschlossenen Politik beugen. Die Entscheidung des BVerfG bedeutet, wie ein Kometeneinschlag auf dem Jupiter, eine Sternstunde des Parlaments. Allerdings frage ich mich, ob das große Vertrauen des BVerfG in das Parlament überhaupt gerechtfertigt ist. Zwölf Jahre Regierung Kohl haben das Verantwortungsbewußtsein in der Union restlos zerstört und eine Stromlinienförmigkeit der Abgeordneten begründet, die erschrecken muß. So wird auch diese Debatte wohl nur in einer Erwartungshaltung der Masse der Parlamentarier zu dem, was die Regierung zu verbreiten hat, geführt. Ein Armutszeugnis für den Parlamentarismus in Deutschland! Meine Damen und Herren, noch immer geistert die Feindstaatenklausel in der UN-Charta herum. Wo ist endlich eine Bundesregierung, wo ist ein Parlament mit Impulsen, sie zu beseitigen? Auch hier beherrscht die Feigheit die politische Szenerie. Dummheit und mangelndes Selbstbewußtsein wird als Weisheit gepriesen! Die deutsche Politik ist bewegungslos, verantwortungslos, verkrustet und aufgebläht. Sie befindet sich in einer schweren strukturellen Krise. Ich rufe alle freien Bürger auf, diesem Zustand, einem von Unentschlossenheit geprägten Kapitel der deutschen Geschichte, endlich ein Ende zu bereiten.
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere Sondersitzung.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Kollegen Martin Grüner, der am 19. Juli seinen 65. Geburtstag beging, nachträglich die besten Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall)

Dann möchte ich Sie wissen lassen: Als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Kollegen Joachim Graf von Schönburg-Glauchau hat der Abgeordnete Lothar Handschack am 1. Juli 1994 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße den neuen Kollegen sehr herzlich.

(Beifall)

Die heutige Sitzung habe ich nach Art. 39 des Grundgesetzes auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. einberufen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
„Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994"
b) Beratung des Antrags der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an Maßnahmen von NATO und WEU zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Adria-Embargo und Flugverbot über Bosnien-Herzegowina"
— Drucksache 12/8303 —
c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD „Fortdauer der Bundeswehreinsätze zur Embargoüberwachung in der Adria sowie zur Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über dem Luftraum von Bosnien-Herzegowina"
— Drucksache 12/8320 —
Zur Regierungserklärung liegt ein Entschließungsantrag der Gruppe PDS/Linke Liste vor.
Ich weise darauf hin, daß wir im Anschluß an die Aussprache über den Antrag der Bundesregierung und über den Antrag der Fraktion der SPD namentlich abstimmen werden.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache im Anschluß an die Regierungserklärung zweieinhalb Stunden vorgesehen. — Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Wir können so verfahren.
Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli hat zur Frage der Auslandseinsätze unserer Bundeswehr Klarheit geschaffen. Deutsche Soldaten können in Zukunft sicher sein: Ihr Einsatz außerhalb des NATO-Gebiets ist von unserer Verfassung gedeckt, auch der bewaffnete, wenn der Bundestag dem mit einfacher Mehrheit zustimmt.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ein zentrales außen- und sicherheitspolitisches Ziel der Bundesregierung ist damit erreicht. Nach Wiedervereinigung und Wiedererlangung unserer vollen Souveränität ist deutsche Außen- und Sicherheitspolitik voll handlungs- und bündnisfähig.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das gilt im Rahmen der UNO wie für NATO, Europäische Union und WEU.
    Die Karlsruher Entscheidung ist nicht nur bei uns, sondern ebenso im Ausland mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden. Ihr Inhalt entspricht nicht nur dem politischen Ziel der Bundesregierung, sondern auch der Erwartung der Völkergemeinschaft sowie unserer Partner und Freunde, daß das wiedervereinte Deutschland mehr weltpolitische Verantwortung übernimmt.
    Die Bundesregierung ist wegen der Einberufung dieser Sondersitzung kritisiert worden.

    (Zurufe von der SPD: Zu Recht!) — Zu Unrecht.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD — Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Peinlich!)




    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Wir sind ein Rechtsstaat. Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit für unsere Soldaten im Adria- und AWACS-Einsatz verlangen unmittelbare Reaktion.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Es ist nicht vertretbar, unsere Soldaten auch nur einen Tag länger als unbedingt notwendig in einem Einsatz zu belassen, für den die erforderliche Zustimmung des Parlaments gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vorliegt.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Im übrigen würde ich all denen, die das kritisiert haben, gern sagen: Es hat wahrlich in der Vergangenheit aus nichtigerem Anlaß Sondersitzungen des Deutschen Bundestages gegeben.

    (Lebhafter Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Diese Sitzung gibt auch die Möglichkeit, die Einsatzregeln für unsere Soldaten in beiden Fällen denen unserer Partner anzugleichen. Auch das muß umgehend geschehen, und zwar nicht, weil uns irgend jemand gedrängt hat oder gedrängt hätte, sondern weil wir selbst unserer Verantwortung voll gerecht werden wollen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, zur herausragenden politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtsurteils stellt die Bundesregierung folgendes fest. Erstens. Die Entscheidungen fiber wesentliche Fragen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik werden wieder dort getroffen, wo sie in einer Demokratie hingehören — in Regierung und Parlament.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Genau das wollte im übrigen die Bundesregierung. Ihr Vorschlag zu einer Verfassungsänderung, dem die Opposition nicht zugestimmt hat, enthielt das Erfordernis der parlamentarischen Zustimmung. Das wollten wir also.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Zweitens. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet politisch eine klare Absage an einen deutschen Sonderweg. Das Bundesverfassungsgericht hat mit aller Deutlichkeit festgestellt, daß auch friedensschaffende Maßnahmen oder Kampfeinsätze vom Grundgesetz gedeckt sind. Das ist der politische Kern des Urteils, auch wenn die SPD das jetzt wieder hin und her und vor und zurück zu interpretieren versucht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die Ablehnung dieser Art von Einsätzen durch die SPD war der Grund dafür, daß diese Frage in Karlsruhe entschieden werden mußte. Mit dieser Haltung, die sie auch jetzt, nach dem Urteil, aufrechterhält, stellt sie sich ins Abseits — in den Vereinten Nationen wie in Europa.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Wie immer! — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das hätten Sie gern! — Walter Kolbow [SPD]: Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens!)

    Die Koalition wollte, unabhängig von unterschiedlichen Auffassungen zur Rechtsgrundlage, von Anfang an friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr. Das war, ist und bleibt der Unterschied zur SPD.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Kriege mit Erfolg im Konvoi der euroatlantischen Völkerfamilie gefahren. Bündnis- und Partnerschaftsfähigkeit waren und sind die Grundmaximen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in Zukunft kommen für uns nationale Alleingänge nicht in Frage.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts stellen sich die gemeinsamen Friedensaufgaben für NATO, Europäische Union und WEU jedoch neu. Neben die Bündnisverteidigung ist die Mithilfe bei der regionalen Konfliktvorbeugung und Konflikteindämmung getreten. Den Vereinten Nationen und der KSZE wurden neue Chancen für Friedenssicherung und Friedensschaffung eröffnet. Wer heute weiter im multinationalen, multilateralen Konvoi fahren will — niemand ist mehr darauf angewiesen als Deutschland —, der muß nicht nur die Rechte, sondern eben auch die Pflichten eines UNO-Mitglieds voll übernehmen, einschließlich der in der UNO-Charta vorgesehenen militärischen Zwangsmaßnahmen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Karlsruhe hat das für Rechtens erklärt und den Weg dafür freigemacht. Deutschland kann von jetzt an zusammen mit seinen Freunden und Partnern im Rahmen der Vereinten Nationen notfalls — notfalls! — auch mit bewaffneten Bundeswehreinsätzen Frieden sichern und Menschenrechte schützen.
    An die Adresse der SPD sage ich: Die Staatengemeinschaft lebt nicht nur davon, daß ihre Mitglieder Aggressionen unterlassen, sondern davon, daß sie mithelfen, das Völkerrecht und Menschenrechte zu schützen. Es geht darum, die Stärke des Rechts durchzusetzen, damit nicht das Recht des Stärkeren gilt.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Bei dieser Verantwortung für Frieden und Menschenrechte darf niemand abseits stehen, auch wir nicht. Gerade weil Deutschland in der Vergangenheit den Frieden gebrochen hat, ist es moralisch-ethisch verpflichtet, sich an der Verteidigung des Friedens jetzt mit ganzer Kraft zu beteiligen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wenn sich aus der Zeit des Nationalsozialismus eine Lehre geradezu aufdrängt, dann ist es doch die, daß Gewalt eben leider manchmal nur mit Gegengewalt beseitigt werden kann. Hätten die Alliierten Hitlers Aggressionen denn tatenlos zusehen sollen? Soll das der nachträgliche Rat von uns Deutschen an unsere heutigen Freunde sein?
    Wer sich wie die SPD verweigert, darf sich nicht als Hüter der Menschenrechte aufspielen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Wer gegen Krieg ist — das sind wir alle —, aber nicht bereit ist, dem Kriegstreiber notfalls auch militärisch zu widerstehen,

    (Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Zuvorzukommen!)

    kann weder Frieden stiften noch Menschenrechte schützen. Er macht nur Politik der Worte.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Wer der Bundesregierung vorwirft, sie strebe eine Militarisierung, interventionistische Aktionen an, der stellt nicht nur die UNO-Charta, der stellt das gesamte neue kollektive Sicherheitssystem unter UNO- und KSZE-Dach in Abrede und — was für meine Begriffe viel unangenehmer ist — diffamiert auch unsere Partner, die ihre Soldaten uneingeschränkt weltweit im Dienste des Friedens im Einsatz haben.

    (Anhaltender Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Klaus Lennartz [SPD]: Das war peinlicher Beifall!)

    Damit uns, damit mich niemand falsch versteht: Die Bundesregierung wünscht solche Kampfeinsätze nicht. Das wollen wir sowohl unseren Soldaten als auch denen anderer Länder, wenn es irgendwie geht, ersparen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Solche Einsätze waren im übrigen auch nie die Normalität, und sie werden es auch in Zukunft nicht sein. Keine der derzeit 16 Friedensmissionen der UNO, an denen sich immerhin 68 truppenstellende Länder mit mehr als 70 000 Soldaten beteiligen, ist ein Kampfeinsatz. Im Augenblick ist nicht ein einziger Einsatz der UNO ein Kampfeinsatz! Was aber nach Auffassung der Bundesregierung mit einer verantwortungsbewußten Außenpolitik nicht zu vereinbaren ist, ist die Weigerung der SPD, an friedensschaffenden UNO-Missionen teilzunehmen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der europäische Aspekt des Karlsruher Urteils ist nicht minder bedeutsam. Damit wurde ein ernsthaftes Hindernis für unsere Bündnis- und Partnerschaftsfähigkeit in der Allianz, in der Europäischen Union und in der WEU beseitigt und der Weg für den Aufbau einer europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik geebnet. Denn eines steht doch wohl fest: Ohne unsere volle Mitwirkung kann eine solche europäische Gemeinsamkeit nicht entstehen.
    Wie dringend notwendig diese ist, schlägt uns doch jeden Abend wahrhaftig aus den Nachrichten entgegen. Man muß, so glaube ich, nicht unbedingt am Tisch der Außenministerräte der Europäischen Union gesessen haben, um zu sehen: Die mit diesem Urteil jetzt eröffnete Normalisierung unserer außenpolitischen Handlungsfähigkeit ist auch ganz wesentlicher, wichtiger weiterer Schritt hin zum vereinten Europa, das wir ja alle anstreben,

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    und ein Riegel gegen alle Bestrebungen einer Renationalisierung der Außen- und Sicherheitspolitik.
    Die Bundesregierung bekennt sich nachdrücklich zu der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie ist ein unverzichtbares Element einer freien und handlungsfähigen Europäischen Union und eine Vorbeugung gegen Nationalismus und ethnisch-religiöse Auseinandersetzungen. Eine Sonderrolle unserer Bundeswehr, wie sie die SPD nach wie vor verlangt, wäre damit — das muß man auch klar und deutlich sagen — unvereinbar.
    Drittens. Auch nach dem Urteil bleibt es bei der bewährten Kultur der Zurückhaltung. Wir werden uns nicht nach vorne drängeln. Außen- und sicherheitspolitische Normalität, das heißt, nicht den Weltpolizisten spielen, das heißt, nicht deutsche Soldaten überall dorthin zu entsenden, wo es brennt. Einen Automatismus für eine deutsche Beteiligung wird es nicht geben.
    Worum es aber geht, ist: Regierung und Parlament haben jetzt die Möglichkeit, im Einzelfall und nach sorgfältigster Abwägung unserer Interessen, Verpflichtungen, Möglichkeiten und Grenzen ja oder nein zu sagen. Genau das und nicht mehr will die Bundesregierung.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Der Ruf nach Beistand und Hilfe wird vermutlich immer stärker sein als die Fähigkeit der Staatengemeinschaft, zu helfen. Auch wir werden, weil wir Not und Elend dieser Welt nicht allein oder mit anderen schultern können, künftig öfter nein als ja sagen müssen.
    Die Entscheidung hierüber kann nicht nach einem vorgegebenen Raster getroffen werden, sondern nur nach Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Wie auch bei unseren Partnern gibt es eine Reihe von Parametern, die in einem bestimmten Fall für oder gegen eine deutsche Beteiligung sprechen können.
    Eine Beteiligung an einer internationalen Friedensmission kommt für uns nur in Frage, wenn sie völkerrechtlich eindeutig zulässig ist. Je höher das Risiko für unsere Soldaten, uni so höher muß die Meßlatte sein. Je mehr es in Richtung Kampfeinsätze geht, um so zwingender müssen die Gründe für eine deutsche Beteiligung sein: klares Mandat für den Einsatz, Erfüllbarkeit des militärischen Auftrages, Einbettung der militärischen Komponente in ein überzeugendes politisches Lösungskonzept. Auf all diese Erfordernisse wird es ankommen. Die Somalia-Mission war hier in mancher Hinsicht ein Fingerzeig.
    Viertens. Auch nach diesem Urteil gilt: Eine Militarisierung deutscher Außenpolitik wird es nicht geben. Militärischer Zwang kann bei der internationalen Friedenssicherung immer nur Ultima ratio sein.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Europa- und weltpolitische Verantwortung wird für uns auch zukünftig in erster Linie politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeuten in Richtung unserer neuen demokratischen Nachbarn im Osten, aber auch in Richtung Süden zur Bekämpfung von Armut, Umweltzerstörung und Bevölkerungsexplosion. Mit Panzern und Soldaten kann man diese



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    eigentlichen Herausforderungen unserer Zeit nicht bewältigen.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Deutschland trägt jetzt bereits politisch und wirtschaftlich erheblich zur weltweiten Sicherheit und Entwicklung bei. Wir sind drittgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen und haben etwa zwei Drittel der westlichen Hilfe für Mittel- und Osteuropa und die GUS-Staaten aufgebracht. Damit haben wir trotz unserer außergewöhnlichen Kräfteanspannung im Innern einen enormen, auch von der Welt anerkannten Beitrag zur weltweiten Sicherheit jetzt schon geleistet.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Fünftens. Die Bundesregierung sieht in dem Urteil einen Ansporn, ihre multilaterale Friedenspolitik verstärkt fortzusetzen. Die Anstrengungen auf dem Gebiet der präventiven Diplomatie, der vertrauensbildenden Maßnahmen, der Tatsachenermittlung und der Früherkennung von Konflikten müssen verstärkt werden. Die zentrale Aufgabe der internationalen Organisation muß die Brandverhütung im Vorfeld bleiben; sie darf nicht das nachträgliche Löschen sein.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Künftige deutsche Friedenspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen wird an das kontinuierliche Engagement aller Bundesregierungen der vergangenen 20 Jahre anknüpfen. Ich erinnere an das deutsche Engagement für eine politische Lösung in Namibia, an unsere Unterstützung der UN-Organisation im Libanon oder in Zentral- oder Lateinamerika, an Kambodscha, Somalia, den Westsahara-Konflikt und an das ehemalige Jugoslawien.
    Wir haben uns für die nächsten beiden Jahre um einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat beworben. Für unseren Wunsch nach einem ständigen Sitz haben wir in den Vereinten Nationen breite Unterstützung gefunden, so wie wir die Wünsche einzelner großer und wichtiger Länder der Dritten Welt nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat voll und ganz unterstützen.
    Mehr Mitverantwortung verlangt auch mehr Mitsprache. Deshalb wollen wir dort präsent sein, wo heute die wichtigsten Entscheidungen über den Weltfrieden fallen. Das hat nichts mit Großmachtstreben oder mit „Wir sind wieder wer" zu tun.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Zusammen mit meinem niederländischen Kollegen Kooijmans habe ich am 17. Mai in Wien Vorschläge für das nächste KSZE-Gipfeltreffen in Budapest vorgelegt. Diese Vorschläge zielen auf ein engeres Zusammenwirken zwischen KSZE und Vereinten Nationen ab. Ohne stärkeren Beitrag der Regionen ist die UNO überfordert. Der gemeinsame deutsch-niederländische Vorschlag sieht deshalb in Europa den Vorrang der KSZE bei der Konfliktvorbeugung vor. Die KSZE soll dem Sicherheitsrat künftig Vorschläge für Zwangsmaßnahmen auch ohne Zustimmung der direkt beteiligten Staaten unterbreiten können.
    Die KSZE hat sich mit ihren Langzeitmissionen und dem Hochkommissar für nationale Minderheiten neue und durchaus wirkungsvolle Instrumente geschaffen. In Helsinki hat sie aber auch das Mandat für eigene friedenserhaltende Operationen erhalten. Zu einem solchen Einsatz könnte es erstmals im Berg-Karabach-Konflikt kommen. Die Bundesregierung hat auf Anfrage der KSZE beschlossen, sich an einer eventuellen Beobachtermission mit bis zu fünf Bundeswehrsoldaten zu beteiligen.
    Die jüngste Erfahrung der Zusammenarbeit zwischen NATO, WEU und Vereinten Nationen zeigt, wie wichtig es war, die euroatlantischen Sicherheitsinstrumente auf die Erfordernisse der neuen Weltlage aus- und einzurichten. Dieser Prozeß ist insbesondere in seiner europäischen Dimension noch längst nicht abgeschlossen. Die Vereinigten Staaten werden ihr Engagement auf dem Kontinent, das Europa so sehr braucht, nur aufrechterhalten, wenn die Europäer größere Eigenverantwortung übernehmen. Der Ausbau der operativen Fähigkeiten der WEU und die Schaffung des Eurokorps waren wichtige Schritte auf diesem Weg.
    Meine Damen und Herren, am französischen Nationalfeiertag defilierten auf den Champs-Élysées neben ihren französischen, spanischen, belgischen und luxemburgischen Kameraden auch 200 deutsche Soldaten. De Gaulle hat einmal die deutschfranzösische Aussöhnung als das eigentliche Wunder der Nachkriegszeit beschrieben. Am 14. Juli dieses Jahres wurde dieses Wunder in Paris auf bewegende Art und Weise sichtbar.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Krieg ist in der Europäischen Union Gott sei Dank undenkbar geworden. Die historische Aufgabe ist es nun aber, diese neue Kultur europäischen Zusammenlebens auf den gesamten Kontinent auszudehnen. Deutschland wird der Anwalt einer schnellen Heranführung unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn an den Stabilitätskern Europäische Union, NATO und WEU bleiben. Das muß jedoch durch enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Rußland, der Ukraine und den anderen GUS-Staaten flankiert werden. Wir haben die alten Trennlinien nicht abgebaut, um an anderer Stelle wieder neue zu errichten.
    Meine Damen und Herren, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich für Bundestag und Bundesregierung eine Reihe praktischer Konsequenzen.
    Erstens. Es gibt nun keinen erkennbaren Grund mehr, an den seinerzeit beschlossenen Einsatzbeschränkungen bei den Adria- und AWACS-Operationen festzuhalten. Das heißt: In Zukunft sollten sich die deutschen Schiffe auch an der Aufbringung von Embargobrechern beteiligen und die dafür vorgesehenen Einsatzregeln anwenden können. Zur Durchsetzung des Flugverbotes sollten deutsche Soldaten im Rahmen des NATO-AWACS-Verbandes auch bei Flügen außerhalb des NATO-Territoriums mitfliegen können.
    Im Interesse der Handlungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bittet die Bundesre-



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    gierung den Deutschen Bundestag um Zustimmung zu diesen Beschlüssen.
    Zweitens. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht verlangt, aber nachdrücklich darauf hingewiesen, daß es Sache des Gesetzgebers ist, Form und Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr näher auszugestalten. Das eilt nicht unmittelbar.
    Wir sollten uns gemeinsam das Ob und das Wie gründlich überlegen und prüfen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, vor nicht ganz einem Jahr haben wir den 20. Jahrestag unseres Beitritts zu den Vereinten Nationen begangen. Ich habe damals vor der Generalversammlung in New York daran erinnert, daß Willy Brandt 1973 den Beitritt mit dem festen Willen der Deutschen begründet hat, zum Frieden in der Welt beizutragen.
    Die Bundesregierung hat immer wieder in New York ihre Absicht erklärt, die innenpolitischen Voraussetzungen für eine volle Übernahme aller Rechte und Pflichten eines UNO-Mitglieds zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür die rechtsstaatlichen Voraussetzungen geklärt und den Ball wieder an die Politik zurückgespielt. Jetzt ist es Sache von Bundesregierung und Bundestag, ihrer außen- und sicherheitspolitischen Verantwortung für unser Land nachzukommen.
    Mit dem Jahrhundertgeschenk der Wiedervereinigung hat Deutschland den Hauptgewinn aus dem Ende des Ost-West-Konflikts, aus dem Wegfall der bipolaren Welt gezogen. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik ist neues Denken und Handeln verlangt. Die Zeit des „Wenn und Aber" ist vorbei; nun geht es darum, von unserem größeren Gewicht ohne Großmannssucht, aber auch ohne falsche Selbstverleugnung vernünftigen und verantwortungsbewußten Gebrauch zu machen. Das sind wir uns selbst schuldig. Das erwarten auch unsere Partner und Freunde. Das erwartet die Völkergemeinschaft von uns. Dafür erbitte ich die Mithilfe des Deutschen Bundestages.
    Vielen Dank.

    (Langanhaltender lebhafter Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)