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    Plenarprotokoll 12/231 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 231. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 20119A Tagesordnungspunkt 10: Europadebatte a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Aktuelle Fragen der Europapolitik b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Verfassung der Europäischen Union (Drucksache 12/7074) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Adolf Ostertag, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Europäischen Wirtschaftsausschusses (Europa-WirtschaftsausschußGesetz) (Drucksachen 12/4620, 12/6695) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weißbuch über die Kosten der Nichtverwirklichung einer europäischen Umweltgemeinschaft (Drucksache 12/6439) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Anforderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft (Drucksache 12/7276) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen des EG-Binnenmarktes auf Umwelt- und Verbraucherschutz (Drucksachen 12/4036, 12/4769, 12/ 6724) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Fünftes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik weiterentwickeln und umsetzen (Drucksachen 12/4001, 12/6741) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/6282, 12/ 7408) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Anforderungen an die Präsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union (EU) vom 1. Juli bis 31. Dezember 1994 (Drucksache 12/7687) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 20120D Rudolf Scharping, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 20126A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 20131 C Dr. Norbert Wieczorek SPD 20135A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 20136D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 20139D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20141 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20142D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 20146A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . . 20147 D Uta Würfel F D P. 20148B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 20149D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 20150 C Ortwin Lowack fraktionslos . . 20151B, 20152 C Ulrich Irmer F.D.P. 20152A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/6060, 12/7205, 12/7478, 12/7721) 20153C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) (Drucksachen 12/ 6476, 12/7427, 12/7664, 12/7722) . . . 20153C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz) (Drucksachen 12/ 6754, 12/7397, 12/7669, 12/7723) . . . 20153D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/5890, 12/6811, 12/7123, 12/7730) . 20154A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/ 4994, 12/7048, 12/7840, 12/7731) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) . 20154 C Tagesordnungspunkt 12: — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (BeschfG 1994) (Drucksache 12/7565) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 12/7563) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Drucksachen 12/7564, 12/7688) . . . 20154D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsrechts für mehr Transparenz und Wettbewerb (Drucksache 12/7350) Hans Martin Bury SPD 20155 C Gunnar Uldall CDU/CSU 20157 D Hans Martin Bury SPD 20160A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 20160C, 20166D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 20162D Dr. Uwe Jens SPD 20164 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Krebsregister (Krebsregistergesetz) (Drucksachen 12/ 6478, 12/7726, 12/7727) Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 20167B Nächste Sitzung 20169C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 12 aufgeführten Vorlagen (Beschäftigungsförderungsgesetz 1994) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 III Volker Kauder CDU/CSU 20172* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 20173* B Dr. Gisela Babel F.D.P. 20175* A Petra Bläss PDS/Linke Liste 20175* D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 20176* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 — Gesetzentwurf über Krebsregister (Krebsregistergesetz — KRG) Dr. Else Ackermann CDU/CSU 20177* B Detlef Parr F D P. 20178* B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 20179* A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretär BMG 20179* D Anlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung des Abgeordneten Gunter Huonker (SPD) zur Abstimmung über das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 20181* A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20181* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20119 231. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1994 Beginn: 8.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 27. 5. 94 Austermann, Dietrich CDU/CSU 27. 5. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 27. 5. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 27. 5. 94 Berger, Hans SPD 27. 5. 94 Bernrath, Hans Gottfried SPD 27. 5. 94 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 27. 5. 94 * * Dr. Blank, CDU/CSU 27. 5. 94 Joseph-Theodor Brähmig, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Burchardt, Ulla SPD 27. 5. 94 Dörflinger, Werner CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Eckardt, Peter SPD 27. 5. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 27. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 27. 5. 94 Formanski, Norbert SPD 27. 5. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 27. 5. 94 Fuhrmann, Arne SPD 27. 5. 94 Ganseforth, Monika SPD 27. 5. 94 Gansel, Norbert SPD 27. 5. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 27. 5. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 27. 5. 94 Johannes Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 5. 94 * Graf, Günter SPD 27. 5. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 27. 5. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 27. 5. 94 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Haack (Extertal), SPD 27. 5. 94 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 27. 5. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 5. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 27. 5. 94 Heyenn, Günther SPD 27. 5. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 27. 5. 94 Ibrügger, Lothar SPD 27. 5. 94 * * Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 27. 5. 94 Friedrich-Adolf Janz, Ilse SPD 27. 5. 94 Jaunich, Horst SPD 27. 5. 94 Jeltsch, Karin CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 27. 5. 94 Junghans, Ulrich CDU/CSU 27. 5. 94 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 27. 5. 94 * * Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kiechle, Ignaz CDU/CSU 27. 5. 94** Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 27. 5. 94 Koltzsch, Rolf SPD 27. 5, 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 27. 5. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 27. 5. 94 Leidinger, Robert SPD 27. 5. 94 Dr. Leonhard, Elke SPD 27. 5. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 27. 5. 94 Klaus W. Löwitsch, Sigrun CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 27. 5. 94 Lüder, Wolfgang F.D.P. 27. 5. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 5. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 27. 5. 94 Marx, Dorle SPD 27. 5. 94 Mascher, Ulrike SPD 27. 5. 94 Dr. Mayer CDU/CSU 27. 5. 94 (Siegertsbrunn), Martin Dr. Mertens (Bottrop), SPD 27. 5. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 27. 5. 94 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 27. 5. 94 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 27. 5. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 5. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 27. 5. 94 Müller (Wadern), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 27. 5. 94 Opel, Manfred SPD 27. 5. 94 * * Otto (Frankfurt), F.D.P. 27. 5. 94 Hans-Joachim Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 27. 5. 94 Peters, Lisa F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 27. 5. 94 PoB, Joachim SPD 27. 5. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 27. 5. 94 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 27. 5. 94 * Reichenbach, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Reimann, Manfred SPD 27. 5. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27. 5. 94 Rixe, Günter SPD 27. 5. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 5. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 27. 5. 94 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 27. 5. 94 Scheffler, Siegfried Willy SPD 27. 5. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans Peter Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schmude, Jürgen SPD 27. 5. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 27. 5. 94 Schröter, Gisela SPD 27. 5. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 27. 5. 94 Schütz, Dietmar SPD 27. 5. 94 Schulte (Hameln), SPD 27. 5. 94 * * Brigitte Schuster, Hans F.D.P. 27. 5. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 5. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27. 5. 94 Stachowa, Angela PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 27. 5. 94 Cornelia Thierse, Wolfgang SPD 27. 5. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Türk, Jürgen F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 27. 5. 94 * * Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 27. 5. 94 Voigt (Frankfurt), Karsten SPD 27. 5. 94 * * D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 27. 5. 94 Vosen, Josef SPD 27. 5. 94 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 27. 5. 94 Weiler, Barbara SPD 27. 5. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 27. 5. 94 Weißgerber, Gunter SPD 27. 5. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 27. 5. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 27. 5. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 27. 5. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 27. 5. 94 * Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 27. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 27. 5. 94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 27. 5. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 12 aufgeführten Vorlagen (Beschäftigungsförderungsgesetz 1994) Volker Kauder (CDU/CSU): Die Regierungskoalition muß zur praktischen Umsetzung ihrer beschäftigungs- und wachstumspolitischen Initiativen heute einen zweiten Anlauf im Deutschen Bundestag nehmen, obwohl die Mehrheit bereits vor vier Wochen das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 beschlossen hat. Die SPD-regierten Bundesländer nehmen eine eher unbedeutende Vorschrift der Amtshilfe von Hauptzollämtern bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zum Anlaß, das gesamte Gesetz zu torpedieren. Dabei geht es gar nicht um die Unterstützung der Hauptzollämter bei der Bekämfung der Schwarzarbeit, was die Lander ja ausdrücklich gewünscht haben, sondern es geht darum, die Regierungskoalition in ihrer Politik der Bekämfung der Arbeitslosigkeit zu behindern. Wir haben deshalb die gesamte Wirtschafts- und Wachstumsinitiative in zwei getrennte Gesetzesvorhaben aufspalten müssen, von denen das eine, nämlich das Beschäftigungsförderungsgesetz, nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies mögen Sie von der Opposition einen Dreck nennen. Für uns entscheidend ist allein das Ergebnis, also daß wir jetzt schnelle Unterstützung für den Aufschwung geben können. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben schon bei der Einbringung im ersten Durchgang und bei der ersten Verabschiedung des Beschäftigungsförderungsgesetzes vor vier Wochen den Wirtschaftsaufschwung in der Bundesrepublik Deutschland bestritten. Nachdem aber die konkreten Fakten Ihnen immer stärker widersprechen, sind auch Sie etwas ruhiger geworden. Wie wenig Sie überhaupt in der Lage sind, die wirtschaftspolitische Situation zu analysieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, zeigt auch der die SPD verwirrende Streit um die Aussagen Lafontaines, daß auch eine von der SPD geführte Bundesregierung soziale Leistungen kürzen müsse. Die SPD hat kein Konzept. Die Ideologen und die Pragmatiker können sich nicht auf einen Kurs einigen, sondern streiten nur herum. Genau dies ist aber keine Politik für die Menschen. Und deshalb wird die SPD auch nicht die nächste Bundesregierung stellen. Wir haben einen wirtschaftlichen Aufschwung, der der Unterstützung durch die Politik bedarf. Und deshalb werden wir die notwendigen beschäftigungsfördernden Maßnahmen heute beschließen und dann auch durchsetzen. Wir wollen so beispielsweise die Bedingungen für Teilzeitarbeit verbessern. Hier liegt noch ein großes Feld brach. Wer in Teilzeitarbeit geht, wird drei Jahre lang im Falle der Arbeitslosigkeit aus seiner höher bezahlten früheren Vollzeitarbeit Arbeitslosengeld erhalten. Er ist so sozial besser gesichert. Wir wollen den Umstieg von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit fördern. Auch hier sind noch viele Möglichkeiten nicht genutzt. Die Zahlung eines Übergangsgeldes in den ersten 26 Wochen soll diesen Umstieg erleichtern. Wir wollen analog der Förderung in den neuen Bundesländern auch bei uns das Instrument der produktiven Arbeitsförderung einsetzen. Wir wollen Hemmnisse abbauen, um Schwervermittelbaren einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Wir wollen benachteiligte Jugendliche nach Abschluß der Berufsausbildung fördern, und wir wollen den Einstieg nach abgeschlossener Berufsausbildung in das Arbeitsleben ebenfalls fördern und so erleichtern. Und wir wollen die Arbeitsvermittlung durch Private zulassen. Dies sticht Ihnen besonders in die Nase, meine Damen und Herren von der Opposition. Aber genau davon versprechen wir uns einen neuen Schub am Arbeitsmarkt. Eine ganze Reihe seriöser Firmen steht in den Startlöchern und wartet Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20173* nur darauf, mit der Arbeit beginnen zu können. Und genau daran, meine Damen und Herren ,von der Opposition, haben Sie sie gehindert. Wir wollen die Schwarzarbeit noch energischer bekämpfen. Wir wollen die Ausnutzung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis durch Nachunternehmer wirkungsvoll ahnden. Unternehmer, die Arbeitnehmer illegal beschäftigt haben, sollen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Ich denke, daß dies eine besonders wirksame Maßnahme sein wird. Wir werden darüber hinaus eine neue Leistung in Form einer Saisonarbeitnehmerhilfe zur Erschließung zumutbarer Beschäftigungsmöglichkeiten in Saisonarbeiten für Arbeitslosenhilfebezieher einführen. Auch darüber haben wir schon mehrfach diskutiert. Es kann nicht sein, daß wir für bestimmte Arbeiten nur noch Ausländer gewinnen können und daß die Deutschen Arbeitslosengeld beziehen. Wir verabschieden heute auch ein Gesetz, das dem Baugewerbe in zwei zentralen Punkten helfen will: einmal bei der Arbeitnehmerüberlassung und zum anderen beim gesetzlichen Schlechtwettergeld. In der Diskussion um das Schlechtwettergeld hat nun die Vernunft gesiegt. Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben ihre Bereitschaft bekundet, Vereinbarungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen der Arbeitnehmer im Baubereich mit Wirkung vom 1. Januar 1996 treffen zu wollen. Damit wird endlich tariflich die Ganzjahresbeschäftigung auch im Baubereich vereinbart. Das ist eine wesentliche Steigerung der Attraktivität für Bauberufe. Dies ist ein ausgezeichnetes Ergebnis der Diskussion um das Schlechtwettergeld. Bis diese Regelungen endgültig vereinbart sind, werden wir deshalb das Schlechtwettergeld für die Jahre 1994 und 1995 weiterzahlen. Auch die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe regeln wir neu. Das gesetzliche Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes soll wegen der besonderen Verhältnisse zwar grundsätzlich aufrechterhalten werden. Wir wollen aber, daß Betriebe des Baugewerbes anderen Betrieben Arbeitnehmer überlassen können. Kollegenhilfe wird nun zulässig sein. Dies erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und die Flexibilität der Betriebe im Baugewerbe. So können Kurzarbeit oder Entlassung leichter vermieden werden. Durch die Beschränkung auf die Betriebe des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfaßt werden, werden auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Betrieben der verschiedenen Tarifbereiche verhindert. Und die Finanzierung der im Baubereich bestehenden Sozialkassen bleibt gesichert. Durch diese Maßnahmen wird die Situation im Baugewerbe erheblich verbessert. Allen Unkenrufen und Protesten zum Trotz hat die Regierungskoalition hier wieder ihre Problemlösungsfähigkeit gezeigt. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Die hier in zweiter und dritter Lesung vorliegenden Gesetze sind bereits am 19. Mai von diesem Hause gegen unsere Stimmen verabschiedet worden. Allein diese Verfahrensweise macht schon deutlich, wie schlampig und fahrlässig diese Koalition und ihre Regierung mit den Menschen umgeht, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen oder — weil arbeitslos — verdienen wollen. Der Bundesrat hat dem vorliegenden Gesetzespaket deshalb zu Recht widersprochen. Die erneute verfahrenstechnisch geänderte Einbringungsweise wird zwar verhindern, daß der Bundesrat diese Gesetze scheitern lassen kann, sie macht sie jedoch nicht besser. Die von Ihnen gewählten Überschriften auf den Drucksachen 12/7565, 12/7563 und 12/7564 zu nennen verbietet mir der Respekt vor der Begriffstreue der deutschen Sprache, wenngleich ich gestehen muß: Die Koalition und ihre Regierung haben eine Meisterschaft darin entwickelt, in die Überschrifen ihrer Gesetze immer genau das Gegenteil von dem zu schreiben, was den Inhalt dieser Gesetze ausmacht. Sie müßten wegen Verdunklungsgefahr ständig in Haft genommen werden. Die Gesetze seien eine „entschlossene Fortführung der Standortpolitik" , heißt es in der amtlichen Begründung, einer Standortpolitik, die zunächst den Standort Deutschland schlechtgeredet hat, um damit ihre abenteuerliche Steuerpolitik in den achtziger Jahren und die daraus resultierende Staatsverschuldung zu rechtfertigen, und die jetzt den Standort Deutschland dadurch gefährdet, daß sie den sozialen Konsens an allen Ecken und Enden aufkündigt, anstatt ein Gemeinschaftswerk zur Einigung Deutschlands in einem geeinten Europa zu schaffen! Vier Millionen Menschen, die Arbeit suchen, zählt die amtliche Arbeitslosenstatistik. Weitere zwei Millionen sind darüber hinaus auf dem regulären Arbeitsmarkt ohne Chance. Als Rezept zur Überwindung dieses gesellschaftspolitischen Skandals bieten die Regierung und Koalition an: Förderung der Selbständigkeit von Arbeitslosen. Mit über 19 000 Konkursen erlebte die Pleitewelle in der Bundesrepublik 1993 ihren Höhepunkt. Die größte Zahl dieser Pleiten betraf Unternehmer, die ein, höchstens zwei Jahre selbständig waren. Angesichts dieses Umstands Arbeitslosen einzureden, eine Verlängerung des Zahlungszeitraumes für Überbrükkungsgeld sei ein Königsweg aus der Arbeitslosigkeit, zeugt von einer bemerkenswerten Dreistigkeit. Denn die zu erwartende Perspektive kann leicht lauten: Überbrückungsgeld, Selbständigkeit und wieder Arbeitslosigkeit mit hohen Schulden — aber dann ohne Arbeitslosengeld und -hilfe, denn Selbständige sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Seit Jahren nehmen Beschäftigungsverhältnisse zu, die unter dem Begriff der Scheinselbständigkeit zusammengefaßt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die derzeit öffentlich diskutierten Praktiken niederländischer Makler mit englischen Bauarbeitern. Ich denke da an diverse Praktiken von Firmen, für die der Bundesarbeitsminister sich nicht gescheut hat, kräftig Öffentlichkeitsarbeit zu machen und deren Francise-System bereits zahlreiche Arbeitnehmer in bittere Not geführt hat. Eine Selbständigkeit, die den Namen nicht verdient und die letztlich nur ein halblegaler Trick ist, um Beiträge zu unserem Sozialsystem 20174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 zu sparen! Statt, wie wir es in dieser Legislaturperiode bereits mehrmals gefordert haben, sich um die Formen der Scheinselbständigkeit zu kümmern, leisten Sie durch ein falsches Signal dieser Entwicklung noch Vorschub. Sechs Millionen Menschen finden derzeit in Deutschland auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Beschäftigung. Doch statt den öffentlichen Arbeitsmarkt in dieser Zeit stärker auszudehnen, behindern Sie ihn durch Kürzungen von Zuschüssen und Einnahmen für Städte und Gemeinden sowie gemeinnützige Träger und jetzt auch noch durch die Kürzung der Lohnzuschüsse bei ABM. Was für ein Irrsinn: Man nimmt bewußt weitere Langzeitarbeitslosigkeit mit allen ihren sozialen Folgen in Kauf, weil aus ideologischen Gründen eine aktive Arbeitsmarktpolitik abgelehnt wird und man der Öffentlichkeit wahrheitswidrig einredet, die Lohnersatzleistungen der arbeitslos gewordenen Beschäftigten seien zu hoch. Dazu sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Sie haben es fertiggebracht, die Arbeitslosenversicherungs-Prämie auf eine Rekordhöhe von 6,4 % zu schrauben und die Versicherungsleistungen von vormals knapp 70 % des Nettoeinkommens auf unter 50 % zu kürzen. Ein solcher Diebstahl aus der Beitragskasse ist einmalig, eine solche kalte politische Enteignung von Beitragsgeldern zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die übrigen Vorschläge in Drucksache 12/7565 zeigen den gleichen Geist: Zuverlässigkeit und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt werden ersetzt durch Unordnung und Willkür. Wahrlich ein bemerkenswertes Rezept in einer Zeit, in der die Menschen darauf bauen, daß statt Angst wieder Sicherheit einkehrt in unsere Gesellschaft und ihre persönliche Lebensplanung. Da will man im Hauruckverfahren eine private Arbeitsvermittlung einführen, obwohl man genau weiß, daß es bisher keine Qualitätsmerkmale für dieses Geschäft des Handelns mit Menschen gibt. Welche Qualitätsanforderungen an private Vermittler gestellt werden müßten, wollte die Bundesregierung in einer im Dezember 1993 beschlossenen AFG-Änderung bei einigen Modellversuchen prüfen. Wenige Monate später gilt das nicht mehr, da genügt als Qualitätsanforderung die Fähigkeit, Arbeitssuchenden das Rückgrat zu brechen, ihnen ihre Rechte vorzuenthalten, wie der Präsident des sogenannten Verbandes der Privaten Arbeitsvermittler dokumentierte. Und als ob das nicht bereits genug wäre, die Bundesregierung setzt noch eins drauf, indem sie die Bundesanstalt nötigt, in der Zeit höchster Arbeitslosigkeit die Zahl ihrer eigenen Vermittler weiter zu verringern. Die vorgestern bekanntgemachte Anordnung beweist: Regierung und Koalition fühlen sich nicht als Sachwalter der Bürger, die ihr Geld durch Arbeit verdienen oder verdienen wollen, sondern als Lobbyistenverein privater Arbeitsvermittler. Mit der Vorlage auf der Drucksache 12/7563 soll Schwarzarbeit bekämpft werden — sicher ein unumstrittenes Ziel, wenngleich man sich fragen muß, warum diese Regierung 12 Jahre lang nichts gemacht hat. Aber Schwarzarbeit ohne einen Arbeitgeber ist nicht möglich. Und auch in dieser Richtung sind die Vorhaben der Regierung bestenfalls ein vorsichtiger Einstieg, der trotz der zwischenzeitlich eingeleiteten häufigeren Kontrollen in den Anfängen steckenbleibt, wenn die BA dafür nicht zusätzliches Personal erhält. Über 100 Millionen Mark nimmt die Bundesanstalt für Arbeit 1994 für die Genehmigungen von Werkvertragsarbeitsplätzen ein. Dieses Geld darf sie nicht zielgerichtet dafür verwenden, zusätzliche Kontrollen illegaler Beschäftigung durchzuführen. Das Geld dient vielmehr der etatmäßigen Entlastung des Chaoshaushaits dieser Regierung. Die darüber hinaus geforderten Stelleneinsparungen bei der BA zeigen: An einer wirklichen Bekämpfung der Schwarzarbeit, durch die der Sozialstaat um Milliarden geschädigt wird, ist diese Regierung ebensowenig interessiert wie an der Bekämpfung der Steuer- oder Rauschgiftkriminalität. Sie handelt nach dem Grundsatz: Die Kleinen hängt man, und die Großen läßt man laufen. Die arbeitslose, alleinerziehende Mutter, die ihrem Kind eine Geburtstagsfeier mit Freunden ermöglichen will und deshalb „schwarz" zum Putzen geht, die stigmatisiert man, den großen Menschenverleiher, den läßt man mangels genügender Kontrollmöglichkeiten laufen. Dies entschuldigt nicht das rechtswidrige Verhalten der Mutter, es zeigt aber die Doppelmoral dieser Regierung. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 12/7564 soll die Leiharbeit am Bau erleichtert und das Schlechtwettergeld ab 1996 ganz abgeschafft werden. Beim Schlechtwettergeld ist das ebenfalls die zweite AFG-Änderung innerhalb von wenigen Monaten, weil man den Wählerzorn der Bauarbeiter zu Recht fürchtete. Beide Vorschläge sind beschäftigungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich, aber auch haushaltspolitisch unsinnig und darüber hinaus in ihrem gesamten Ablauf vertrauensschädigend. Da erdreisten sich doch Regierungs- und Koalitionsvertreter, den Menschen am Bau vorzuwerfen, mit der Schlechtwettergeldregelung würden sich diese auf Kosten der Allgemeinheit ungerechtfertigt bereichern. Ich sage dazu: Diese Regelung wurde gesetzlich geschaffen, damit die Bauwirtschaft und damit unsere Gesellschaft qualifizierte Arbeitnehmer erhalten konnte und die Baupreise nicht durch eine alleine durch die Wirtschaft und die Arbeitnehmer zu finanzierende ganzjährige Beschäftigung unwirtschaftlich steigen müssen. Das nämlich würde eintreten, wenn tatsächlich eine ganzjährige Beschäftigung in unseren Breitengraden technisch gesichert würde. Und dies haben die Arbeitgeber und Gewerkschaften der Bauwirtschaft der Regierung und dem Parlament bei diversen Anhörungen plausibel auseinandergesetzt. Was man heute im Haushalt des Bundesarbeitsministers vielleicht einspart, müßte in den Haushalten der anderen Ministerien, der Länder und Gemeinden über höhere Preise wieder bezahlt werden. Mit ihren volkswirtschaftlich unsinnigen Schlechtwettergeldplänen wollten Sie die Tarifpartner unter Druck setzen und haben hier wahrheitswidrig sogar schon Abtrittparolen verkündet. Aus Gründen der Wahrheitsfindung will ich hier klarstellen: Die Tarifparteien der Bauwirtschaft halten ebenso wie die SPD-Fraktion im Bundestag Ihren Schlechtwetter- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20175* geldvorschlag für unsinnig. Die Tarifparteien der Bauwirtschaft sind bereit, über Möglichkeiten einer ganzjährigen Beschäftigung zu verhandeln. Sie treffen sich heute übrigens zu einem ersten Gespräch. Sie halten eine solche Regelung aber nur für volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn der Staat sich aus Gründen volkswirtschaftlicher Vernunft daran beteiligt. Eine Regierung, die tatsächlich ein Interesse daran hätte, die Beschäftigung im Baubereich zu stabilisieren und zu verstetigen, würde den Vorschlag in Drucksache 12/7564 angesichts dieser Sachlage zurückziehen und sich in diese Gespräche mit einklinken. Aber dazu ist dieses Panikorchester rechts von der Mitte nicht mehr fähig. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird diesen hier vorliegenden Etikettenschwindel ablehnen, sie kann ihn aufgrund der Mehrheitsverhältnisse jedoch nicht verhindern. Die Wähler in Deutschland haben ab Juni bis zum 16. Oktober mehrfach die Möglichkeit zur Korrektur. Wir werden die Bürger unseres Landes dabei unterstützen, zu einer Wahlentscheidung zu gelangen, die statt Chaos Ordnung, statt Spaltung Einheit und statt Angst Sicherheit und dem 13. Deutschen Bundestag eine starke SPD-Mehrheit garantiert. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Wieder beschäftigt uns das Beschäftigungsförderungsgesetz, diesmal sozusagen in 5. Lesung. Was die Abgeordneten des Deutschen Bundestages betrifft, hat dieses Gesetz seine Beschäftigungswirkung jedenfalls bereits voll entfaltet. Für die deutsche Wirtschaft deutet sich derzeit ein Konjunkturfrühling an. Das verarbeitende Gewerbe verzeichnet gestiegene Nachfrage. Der Export kommt in Schwung, die Auftragseingänge aus dem Ausland weisen steigende Tendenz auf. Der ifo-Konjunkturtest belegt zudem die verbesserte Stimmung unter den Unternehmen in der Bundesrepublik. Der Erfolg dieser Erholung hat viele Ursachen. Sicherlich spielt der unter großem Einsatz des Bundeswirtschaftsministers Dr. Rexrodt zustandegekommene Abschluß der GATT-Runde eine Rolle hierbei. Von staatlicher Seite wurde vieles getan, um das wirtschaftliche Klima und das Umfeld wirtschaftlicher Betätigung zu verbessern. Die erfolgreiche Politik der Deutschen Bundesbank hat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute meldet, zur niedrigsten Teuerungsrate seit drei Jahren geführt. Auch die vertrauensbildenden Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen dürften erheblich zu den verbesserten Konjunkturaussichten beigetragen haben. Ganz wesentlich für die wirtschaftliche Erholung aber waren die maßvollen Tarifabschlüsse im Jahre 1994. Es paßt gut in diesen Zusammenhang, daß der künftige DGB-Chef Schulte dazu aufgerufen hat, weniger dogmatisch zu sein und pragmatische Lösungen in der derzeit immer noch schwierigen Situation zu suchen. Bereits im Vorgriff auf diesen Aufruf des kommenden DGB-Chefs haben sich die Gewerkschaften in diesem Jahr sehr vernünftig verhalten. Es ist zu vielen flexiblen tarifvertraglichen Vereinbarungen gekommen, die wir noch vor kurzer Zeit für nicht denkbar gehalten hätten. Als Beispiel nenne ich nur die Vereinbarung neuer Arbeitszeitmodelle, die mit den statischen Vorgaben der Vergangenheit nichts mehr zu tun haben. Ich bin ziemlich sicher, daß so mancher Gewerkschafter dicke Kröten schlucken mußte und sich sicherlich schweren Herzens von manch altem Dogma verabschiedet hat. Aber wir leben eben nicht mehr in den 50er Jahren, sondern an der Schwelle zum Jahre 2000. Es ist gut, daß die Tarifvertragsparteien sich auf die geänderten Verhältnisse flexibel eingestellt haben. Während die der rauhen Wirklichkeit ausgesetzten Gewerkschaften dies längst verstanden haben, blockiert die SPD sowohl hier im Deutschen Bundestag als auch im Deutschen Bundesrat jeden Versuch einer Liberalisierung der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind so befangen in Ihrer alten sozialdemokratischen Denkweise, daß Sie nicht einmal in der Lage sind, beispielsweise die Chancen der privaten Arbeitsvermittlung auch nur wahrzunehmen. Das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol geht zurück auf die Erfahrungen in den 20er Jahren. Und genau in dem klassenkämpferischen Denken dieser Zeit ist die SPD heute noch verhaftet. Sie sind ja selber so blockiert, daß Sie offenbar nicht einmal erkennen, daß selbst die ILO sich vom staatlichen Vermittlungsmonopol verabschiedet hat und genau das Mischmodell aus staatlicher und privater Arbeitsvermittlung empfiehlt, das wir aufgrund des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 künftig anbieten. Ihre Blockadehaltung im Bundestag und vor allem im Bundesrat entspricht in nichts den sozial- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten der modernen Arbeitswelt. Sie klammern sich weiterhin krampfhaft an die alten Dogmen aus grauer Vorzeit. Vielleicht hat Herr Schulte ja auch gerade Sie im Blick gehabt, als er zu weniger Dogmatismus aufgerufen hat. Noch eine kurze Anmerkung zum Schlechtwettergeld: Die Gewerkschaft IG Bau-Steine-Erden hat gestern vor einer Streichung des Schlechtwettergeldes gewarnt. Davon kann ja nun wirklich nicht die Rede sein. Wir führen gerade die Monate März und November in den Jahren 1994 als Schlechtwettergeldmonate wieder ein. Bis 1996 haben die Tarifvertragsparteien Zeit, nach einer volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Anschlußlösung zu suchen. Wir alle wissen, daß Vorschläge hierzu bereits in der Schublade liegen. Ich kann den Tarifvertragsparteien nur empfehlen, sich um eine Lösung sehr ernsthaft zu bemühen. Ein weiteres Zurückweichen der Koalitionsfraktionen vor den Forderungen der Tarifparteien wird es nicht geben. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Ich muß gestehen, daß mir die heutige Debatte zu den vorliegenden Gesetzentwürfen absolut lächerlich vorkommt, zu durchsichtig ist das Manöver, das Sie hier veranstalten, um Ihre Deregulierungsabsichten noch rechtzeitig vor ultimo durchzusetzen: einmal mehr gegen alle Bedenken und alle Sorgen der Betroffenen. Ich kann es nur noch mal sagen, dieses sogenannte Beschäftigungsgesetz wird keinen einzigen zusätzli- 20176* Deutscher Bundestag — 12.Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 chen Arbeitsplatz schaffen. Mit diesem Gesetz wird nur umgeschichtet, flexibilisiert und weiter dazu beigetragen, daß voll bezahlte Arbeit zur Ausnahme wird. Die Reduzierung der Mittel für AB-Maßnahmen trägt dazu ebenso bei wie die Einführung von nach § 249 h finanzierten Projekten auch in Westdeutschland. In dieses Konzept paßt natürlich auch die Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung und der Leiharbeit; auch hier geht es vor allem um einen optimalen und vor allem flexiblen Einsatz der vorhandenen Beschäftigten und nicht darum, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. Von dem Schwindel mit der freiwilligen Gemeinschaftsarbeit für Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger, die einzig und allein dazu dienen soll, die Arbeitslosenstatistik zu schönen, will ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden. Überall dort, wo neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, gehen sie zu Lasten der dort Beschäftigten: Es handelt sich vorrangig um Teilzeitjobs bis hin zu ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen mit Flexibilitätsanforderungen, die sich ausschließlich am Arbeitsaufwand orientieren; der arbeits- und tarifrechtliche Schutz wird ebenso dezimiert wie das Einkommen. Das Ergebnis dieser Politik wird sein, daß immer weniger Menschen in die Situation geraten, daß sie trotz Erwerbsarbeit und regelmäßigem Einkommen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensbedarf zu befriedigen, und zunehmend darauf angewiesen sein werden, zusätzlich Sozialhilfe zu beantragen. Sie bräuchten keine großen Gesetzesvorlagen gegen Schwarzarbeit zu entwicklen, wenn Sie durch Ihre Politik nicht immer weiter dazu beitragen würden, daß die Leute arm sind und zu allen möglichen Mitteln greifen, um sich über Wasser zu halten. Warum lassen sich denn wohl Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher darauf ein, irgendwo die Einkaufswagen zusammenzukarren oder die Lager aufzufüllen für einen Appel und ein Ei? Das hat doch wohl damit zu tun, daß nach allen Berechnungen die Sozialhilfesätze eben nur bis zum zwanzigsten jeden Monats reichen. Und dann? Das ist doch eine existentielle Frage für viele. Aber es ist ja nun geradezu typisch, daß genau wieder dort angesetzt wird, wo es den Menschen am schlechtesten geht und sie zum größten Teil aus einer Notlage heraus handeln. Natürlich gibt es auch andere Fälle, aber insgesamt dient doch diese ganze Kampagne dazu, das gegenseitige Mißtrauen zu schüren und zu kriminalisieren. Hätte es nicht viel mehr an wirklicher Beschäftigung gebracht, wenn Sie sich mal ganz konsequent der Überstundenfrage zugewandt hätten? Eine Einschränkung oder ein zeitweiliges Verbot hier erbrächte auf der Stelle einen millionenfachen Beschäftigungseffekt. Zufrieden bin ich mit der vorläufigen Rücknahme der Schlechtwettergeldkürzung. Diese Blamage hätten Sie sich gut sparen können, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären. Und ob Sie wollen oder nicht: Hunderttausend Bauarbeiter in Bonn auf der Straße bewirken eben doch etwas. Das nehmen wir uns zum Vorbild. Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Immer deutlicher zeichnet sich in den vergangenen Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine wirtschaftliche Erholung ab. Die Talsohle ist zwar noch nicht ganz durchschritten, aber wir sind auf gutem Wege. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß sich eine konjunkturelle Erholung in der Regel erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt. Deshalb ist es nun erforderlich, neben einer entschlossenen Fortführung der Standortpolitik die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu verbessern und für die rasche Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze zu sorgen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 der Bundesregierung werden die bewährten Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes weiterentwickelt und um Maßnahmen ergänzt, die den Strukturwandel und den damit verbundenen wirtschaftlichen Wandel arbeitsmarktpolitisch begleiten. Gleichzeitig werden die wirkungsvollen beschäftigungsfördernden Maßnahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 um weitere fünf Jahre verlängert. Die in diesem Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Befristungsmöglichkeiten der Arbeitsverträge bei Neueinstellungen wurden bei ihrer Einführung von einigen als bedrohliche Änderung angesehen. Inzwischen kann hiervon wohl keine Rede mehr sein. Eine begleitende Untersuchung von Infratest hat ergeben, daß diese Maßnahmen eben nicht zur Beseitigung des Kündigungsschutzes geführt haben, sondern im Gegenteil eine Brücke hin zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen waren. Im Jahr 1992 sind allein im privatwirtschaftlichen Bereich 1,5 % bis 3 % aller Neueinstellungen über den Weg der befristeten Arbeitsverhältnisse nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz zusätzlich zustande gekommen. Das bedeutet, daß 20 000 bis 45 000 Arbeitnehmer über die Brücke befristeter Arbeitsverträge eine unbefristete Beschäftigung gefunden haben. Die Beschäftigungsförderungsgesetze von 1985 und 1990 haben sich bewährt und alle Schwarzseher und Schwarzmaler widerlegt. Was sich bewährt hat, soll Bestand haben. Die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Gesetzesmaßnahmen ist nur konsequent. Natürlich werden durch dieses Gesetz keine staatlichen Beschäftigungsprogramme mit Milliardenaufwendungen in Gang gesetzt, aber das wäre auch der falsche Weg. So verlockend diese Idee auf den ersten Blick erscheinen mag, es wäre eine gefährliche Fürsorge. Sicherlich brauchen wir zusätzlich einen zweiten Arbeitsmarkt, aber wir dürfen die Effekte dieses zweiten Arbeitsmarktes bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht überschätzen. Die Schaffung von künstlichen Arbeitsplätzen mit staatlichen Milliardenbeträgen würde zwangsläufig zu neuen Lasten für Beschäftigte und Arbeitgeber auf Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20177 * dem regulären Arbeitsmarkt führen, auf dem das Geld für die Nebenarbeitsmärkte ja verdient werden muß. Die private Wirtschaft würde belastet, die Zinsen würden steigen, und dabei wäre den Arbeitslosen höchstens kurzfristig geholfen. Das Problem der Arbeitslosigkeit kann auf Dauer nur im regulären Arbeitsmarkt gelöst werden. Deshalb richten wir unsere Anstrengungen auf die Stärkung des ersten Arbeitsmarktes. Was illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit anbelangt, so müssen wir ihr schon wegen des Schutzes der Solidaritätskassen gemeinsam entgegentreten. Zur verbesserten Bekämpfung illegaler Beschäftigung werden daher das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geändert und erweitert, die Zusammenarbeitsvorschriften im Ausländergesetz und Sechsten Buch Sozialgesetzbuch verbessert und die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises genauer bestimmt. Zur neuen Schlechtwettergeldregelung im Baugewerbe: Die Tarifpartner des Baugewerbes haben sich bereit erklärt, mit den bereits 1992 angekündigten Verhandlungen über die Schaffung tariflicher Anschlußlösungen nach dem Wegfall des gesetzlichen Schlechtwettergeldes zu beginnen. Die Bundesregierung begrüßt diese Verhandlungsbereitschaft und unterstützt sie durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes. Durch die Gesetzesänderung wird die Gewährung von Schlechtwettergeld in den Monaten März und November wieder möglich gemacht, und zwar rückwirkend auch für den Monat März 1994. Dadurch, daß diese Leistung nun noch bis Ende 1995 gezahlt wird, gewinnen die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die erforderliche Zeit, um sich bei ihren Tarifverhandlungen auf die Gesetzesänderungen einzustellen. Ich vertraue auf die in der Vergangenheit oftmals bewährte Zusammenarbeit der Tarifpartner und bin mir sicher, daß ab Januar 1996 ein tarifliches Ausgleichssystem nahtlos das fortsetzen und weiterentwickeln wird, was bislang durch das gesetzliche Schlechtwettergeld abgedeckt wurde. Das Ziel der Bundesregierung sind die ganzjährige Beschäftigung und ein vereinbartes Jahresarbeitsgeld sowie Jahresarbeitszeitverträge, die die Arbeitszeit besser an saisonale Spitzen anpassen und die Arbeit auf günstigere Monate verteilen. Das ist allemal besser als Schlechtwettergeld. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf über Krebsregister (Krebsregistergesetz — KRG) Dr. Else Ackermann (CDU/CSU): Die Einführung eines flächendeckenden Krebsregisters in Deutschland steht heute erneut zur Debatte. Dabei sind sich Ärzte, Experten und Gesundheitspolitiker seit langem über die Notwendigkeit und den Nutzen eines flächendeckenden Krebsregisters in Deutschland einig. Die Art der Durchführung, angefangen mit der Meldung der Erkrankung, der Speicherung der Daten und ihrer Verschlüsselung, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Schließlich wird durch die Meldung als Recht oder Pflicht der persönliche Bereich des Kranken berührt, der vor Mißbrauch geschützt werden muß. Trotz aller Beteuerungen über Notwendigkeit und Nutzen einer Registrierung von Krebserkrankungen gibt es in Deutschland nur regionale Krebsregister. Erst durch die Vereinigung beider deutschen Staaten wurden die Bemühungen intensiviert, weil der Datenschatz der DDR gesichert werden mußte. Die Zeit drängt! Krebs ist außerdem eine Erkrankung, die trotz intensiver Forschung nicht in allen Stadien wirksam bekämpft und geheilt werden kann. Obgleich wesentliche Fortschritte in der Behandlung von Krebserkrankungen erzielt wurden, ist die Sterblichkeit auch in den Ländern mit einem hochentwickelten Gesundheitswesen beunruhigend hoch. Wenn die Behandlung noch keinen durchschlagenden Erfolg bietet, muß die Verhütung in den Vordergrund rücken. Wir kennen inzwischen Tausende von krebserzeugenden Schadstoffen aus unserer Arbeitswelt, unserer Umwelt einschließlich der Ernährung! Der berühmte Krebsforscher Epstein sprach begründet von der kanzerogenen Suppe, in der wir leben. In Deutschland ist diese Suppe besonders schadstoffreich, und allein deshalb haben wir die Verpflichtung, bei der Krebsursachenforschung eine Vorreiterrolle einzunehmen, um den Abstand zur europäischen und außereuropäischen epidemiologischen Forschung nicht noch weiter zu vergrößern. Eine Industrienation hat eben auch Verpflichtungen, die über die reine Herstellung von Spitzenprodukten, die man verkaufen will, weit hinausgehen. Seit 13 Jahren wird in der Bundesrepublik über das Krebsregister diskutiert. Ein Krebsregistergesetz liegt vor, die Experten haben klare Worte gesprochen, und trotzdem werden immer wieder Bedenken geäußert. Die Länder tun sich schwer und finden ständig neue Gründe, ein Krebsregister nicht einzuführen. Und die Länder, die bereits eines haben, sind in Sorge, daß ihr funktionierendes Register nicht kompatibel ist oder durch neue gesetzliche Bestimmungen, vor allem das Melderecht betreffend, entwertet wird und alle Arbeit umsonst gewesen sein könnte. Es scheint deshalb vernünftig, die Regelungen so zu gestalten, daß ein für alle Bundesländer akzeptables Gesetzeswerk vorliegt, Wichtig ist vor allem, daß die Möglichkeit der Nutzung der Daten für die epidemiologische Forschung unzweifelhaft belegt wird und bei der Registrierung durch Melderecht mit Widerspruchsrecht, die allerdings nach Meinung von Experten einer umstrittenen Einwilligungslösung gleicht, eine Meldevollständigkeit von 95 % erreicht wird und keine schiefe Verteilung der unterschiedlichen bösartigen Erkrankungen eintritt. Es darf nicht unerwähnt 20178* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 bleiben, daß das bewährte Hamburger Krebsregister seit Einführung dieser Regelung nicht mehr verwertbar ist. Man muß also gewichten: Datenschutz oder unvollständiger Erfassungsgrad von weniger als 90 %. Diese Register sind national und international für die epidemiologische Forschung entwertet. Weitere Gegenargumente der Länder betreffen die Finanzierung, die Organisation der vorgegebenen Regelung und die Terminierung. Zugegeben, die Errichtung eines Krebsregisters bedarf vieler Überlegungen und geht auch nicht von heute auf morgen. Nach Meinung der Experten in einer Anhörung am 18. April ist der kürzeste und effektivste Weg die bundesweite Übernahme des saarländischen Krebsregisters, wenn es schon nicht das noch gesicherte DDR-Register sein darf. Um den Ländern entgegenzukommen und ihre Einwände zu entkräften, können diese durch Öffnungsklauseln abweichende Regelungen nach Maßgabe des § 13 Absatz 5 für die Errichtung und die Führung der Krebsregister treffen. Dadurch können bereits bestehende Krebsregister beibehalten werden und für die Errichtung neuer Register abweichende und auch kostengünstigere Lösungen durch Landesrecht geschaffen werden. Außerdem erlaubt die Öffnungsklausel Ausnahmen von der Flächendeckung, d. h. die Länder können auch regionale Krebsregister errichten. Die Zeit drängt, denn für ein flächendeckendes, bundesweites Krebsregister muß man eine Anlaufzeit von etwa 10 Jahren rechnen. Es geht aber auch schneller, wenn man will. Detlef Parr (F.D.P.): Ich habe den Eindruck, daß wir bei unserer Wiedervereinigung den Fehler gemacht haben, in manchen Bereichen allzu einseitig Neuordnungen und Neugestaltungen in unserem Staat vorzunehmen. Eine Reihe von positiven Erfahrungen der ehemaligen DDR sind dabei auf der Strecke geblieben. Nicht davon betroffen ist die Krebsregistrierung. Der zum 31. Dezember dieses Jahres bei Untätigkeit drohende Verlust der Daten des „nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR, an denen wir eine funktionsfähige aussagekräftige Krebsregistrierung erkennen können, hat den heilsamen Druck erzeugt, nun endlich die Forderung des Innenausschusses vom November 1979 und der Gesundheitsministerkonferenz von 1983 nach einem flächendeckenden Krebsregister umzusetzen. Es sind nunmehr 15 Jahre seit der Forderung des Innenausschusses vergangen, 15 Jahre, in denen auch bei uns eine umfassende Datenbasis für Krebserkrankungen hätte geschaffen werden können. Bei der Bösartigkeit dieser Krankheit ist es überhaupt nicht verständlich, warum nicht, zumindest im epidemiologischen Bereich, das getan werden kann, was in der Forschung notwendig ist, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Es ist doch niemandem verständlich zu machen, warum z. B. bei gehäuftem Auftreten bestimmter Tumore in bestimmten Regionen zur Zeit keine Aussage darüber möglich ist, ob dies mit spezifischen Umweltbedingungen zusammenhängt oder auf anderen Faktoren beruht. Es ist auch niemandem verständlich zu machen, daß die SPD in diesem Hause sich vor den Karren der Länder spannen läßt und deren Verfassungsbedenken mitträgt. Meine Damen und Herren, wir dürfen doch nicht darüber streiten, ob Krebserkrankungen zu den in Art. 74 genannten gemeingefährlichen Krankheiten gehören oder nicht. Wir dürfen vor dem Hintergrund der Zahl dieser heimtückischen Erkrankungen doch keine Zuständigkeitsdebatte führen. Nein, wir müssen auch oder gerade wegen der zögerlichen Haltung der Bundesländer unsere Bundeskompetenz jetzt wahrnehmen und handeln. Deswegen ist es gut, wenn im Entschließungsantrag der SPD festgestellt wird: „Eine Krebsregistrierung ist für die präventive Krebsbekämpfung ein bedeutendes Instrument. Angesichts dieser Aufgaben ist es auch im Interesse der Bürger, daß ein weiteres Zurückbleiben hinter dem internationalen Niveau der epidemiologischen Krebsforschung durch das Fehlen funktionierender Krebsregister vermieden wird." Nicht gut ist es aber, wenn danach der Gesetzentwurf mit vordergründigen Argumenten in Frage gestellt wird. Wieso akzeptieren Sie nicht die den Bedenken der Länder Rechnung tragende in den Ausschußberatungen eingearbeitete Öffnungsklausel, wonach mit zeitlicher Begrenzung bis zum Jahr 2005 die Möglichkeit geschaffen wird, mit dem Aufbau von Krebsregistern in einigen Regionen beginnen zu können — und die ihnen die Möglichkeit eröffnet, durch Landesgesetz abweichende Regelungen für die Einrichtung und Führung der Krebsregister zu treffen und damit ihre eigenen Verfahren weiter zu behalten oder auch zu kostengünstigeren Lösungen nach Landesrecht zu kommen? Lassen Sie doch die Aufteilung der Registerarbeit auf eine Vertrauensstelle und eine Registerstelle als Versuch zu! Die Erfahrungen werden dann zeigen, ob die Bedenken berechtigt sind oder neue Erkenntnisse uns weiterführen. Warum beharren Sie auf einer Erfassung von 30 % der Bevölkerung, obwohl Sie zu Recht auf internationale Standards drängen, hier aber bewußt übersehen, daß zu diesen internationalen Standards auch die möglichst große Vollständigkeit der Registrierung (mindestens 90 % Erfassung) gehört? Und wieso fordern Sie eine höhere Finanzbeteiligung des Bundes, obwohl im § 9 des Krebsregistersicherungsgesetzes das BGA als Vollzugsorgan der Länder genannt ist und nach § 10 unseres Gesetzentwurfs künftig das Robert-Koch-Institut für die Länder die Daten zusammenfassend auswertet, Entwicklungstrends und regionale Unterschiede feststellt und regelmäßig veröffentlicht? Wie hoch dann schließlich die Kosten für die Länder werden, hängt von deren Entscheidungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab. Denn die reinen Registrierungskosten (ohne F+E-Investitionen) belaufen sich nicht — wie von Ihnen behauptet—auf 80 Millionen DM, sondern lediglich auf ca. 27 Mil- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20179* lionen DM, wobei wir uns darüber im klaren sein müssen, daß die Akzeptanz der Ärzte zu verstärkten Meldungen durch eine Meldevergütung — in der Anhörung war von DM 6 die Rede — erreicht werden muß. Lassen Sie mich noch einmal ausdrücklich betonen: Es handelt sich bei dem Krebsregistergesetz um ein Rahmengesetz, das einheitliche Bedingungen für die Krebsregister der einzelnen Länder vorsieht. Von besonderer Bedeutung bleibt: Die Vergleichbarkeit der Register untereinander muß reibungslos möglich sein. Deshalb ist die Festlegung eines bundeseinheitlichen Datensatzes und einer zusammenfassenden Auswertung unabdingbar. Nur dann, wenn eine ausreichende Anzahl von Einzelauswertungen zusammengeführt werden kann, wird es möglich, globale Aussagen zu treffen. Dem Datenschutz und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Patienten ist sowohl bei der Erfassung als auch bei der Verarbeitung und Übermittlung der Daten soweit wie irgend möglich Rechnung getragen worden. Wer tatsächlich an einer Bekämpfung der Krebserkrankungen interessiert ist, der muß sich für ein flächendeckendes Netz von epidemiologischen Krebsregistern auf Landesebene nach einheitlichen Vorgaben stark machen. Ich appelliere an die Länder, ihrer gesundheitspolitischen Verantwortung nachzukommen. Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Für uns ist die Notwendigkeit der Errichtung epidemiologischer Krebsregister auf gesetzlicher Grundlage und in allen Bundesländern nach wie vor unstrittig. Ich habe in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes die dafür maßgeblichen Gründe dargelegt und zugleich auf kritische Punkte verwiesen, die im parlamentarischen Verfahren noch einmal überdacht werden sollten. 1. Die Einwilligung des Patienten zur Geschwulstmeldung bei einem Melderecht des Arztes oder Zahnarztes wird in der Praxis zu einer erheblichen Untererfassung führen. Dabei ist es zweifellos akzeptabel, von einem Melderecht auszugehen. Das gilt mit Sicherheit allerdings nur, wenn die vorgesehenen Einspruchsmöglichkeiten aufgegeben werden. Freilich bleibt die Festlegung einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Meldepflicht die zweckmäßigere Lösung. 2. Die Trennung der Krebsregister in Vertrauens- und Registerstellen muß zu erheblichen Fehlerquellen, aber auch zu zusätzlichen Belastungen im Arbeitsablauf bei der Datenerfassung führen. Hinzu kommt, daß damit per Gesetz ein Verfahren als für alle verbindlich eingeführt würde, welches sich noch in Erprobung befindet und seine Praktikabilität bisher noch nirgends unter Beweis gestellt hat. Das ist wohl generell, erfahrungsgemäß aber ganz sicher in Sachen Epidemiologie und natürlich gerade auch im Falle von Krebsregistern ein zumindest äußerst risikoreiches, um nicht zu sagen: ein geradezu abenteuerliches Vorgehen. Entsprechend allen internationalen Erfahrungen scheint es dagegen angezeigt, Krebsregister als einheitliche Organisationen, die unter ärztlicher Leitung stehen, zu etablieren und nicht in verschiedene Zweige aufzuspalten. Den berechtigten Erfordernissen des Datenschutzes kann bekanntlich auch auf diese Weise wirksam Rechnung getragen werden. 3. Die Aufzählung des zu erfassenden Datensatzes ist noch immer unpräzise und sicherlich auch zu umfangreich. Richtig ist dagegen, daß die verschiedenen Krebsregister die Möglichkeit haben müssen, über ein fest vereinbartes Minimum an gemeinsam zu erhebenden Daten hinaus spezielle landesspezifisch interessierende Merkmale zu erheben. 4. Die Aufgaben der auf Bundesebene vorgesehenen „Zentralen Stelle" zur zusammenfassenden Auswertung der von den Ländern übermittelten Daten sind nach wie vor zu eng gefaßt. Das verwundert urn so mehr, als doch weitgehende Übereinstimmung darin besteht, daß diese Institution in der Lage sein sollte, über die reine Deskription hinaus auch selbst epidemiologische Forschung zu betreiben und die Vorhaben anderer Wissenschaftler wirkungsvoll zu unterstützen. Der jetzt in Form der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vorliegende Kompromiß mit seinen Gestaltungsfreiheiten für die Länder mildert zweifellos einige dieser Schwachpunkte. Andererseits bringt er neue Qualitätsabstriche anderer Art mit sich. Ich verweise nur darauf, daß die grundsätzlich flächendeckende Erfassung bedauerlicherweise aufgegeben wurde. Zugleich besteht bei der jetzt zu erwartenden Vielzahl von Melde- und Registrierverfahren natürlich die Gefahr, daß die unerläßliche Vergleich- und Abgleichbarkeit der verschiedenen Register in einem nicht mehr zu tolerierenden Umfang verloren geht. Sicher ist allerdings, daß dies keineswegs eintreten muß, wenn bei allen Folgeregelungen mit größter Sorgfalt auf diese für die Handhabbarkeit und Auswertbarkeit der Register entscheidende Problematik geachtet wird. Unbeschadet dieser nach wie vor vorhandenen, wenn auch inzwischen modifizierten Schwächen des Gesetzes wäre sein Inkrafttreten nicht nur der berühmte Schritt in die richtige Richtung, sondern immer noch ein beachtlicher Meilenstein auf dem Wege zu einem wissenschaftlich aussagekräftigen, praktisch handhabbaren und vor allem auch flächendeckenden Krebsregister in ganz Deutschland. Hinzu kommt: Das ehemals gut funktionierende Krebsregister der DDR verliert gegenwärtig in zunehmendem Tempo seinen Wert. Die Umkehrung dieses Trends ist auf Dauer im Rahmen einer bundesweiten gesetzlichen Regelung am ehesten möglich. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Krebsregistergesetz auch in der jetzt vorliegenden Fassung zu. Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Vor vier Monaten haben wir hier im Bundestag ausführlich über die Notwendigkeit eines bundesweit gültigen Gesetzes über Krebsregister gesprochen. Seitdem hat sich an der Ausgangslage nichts geändert: Nach wie vor kann von einer auch nur annähernd zufriedenstellenden Krebsregistrierung in Deutschland nicht mehr gesprochen werden. 20180* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Nach wie vor fehlen uns wichtige, zur Krebsbekämpfung und insbesondere zur Krebsprävention unverzichtbare Erkenntnisse, für die wir die Daten aus epidemiologischen Krebsregistern brauchen. Nach wie vor können wir zu oft keine klaren Antworten geben, wenn es um den Verdacht krebserzeugender Einflüsse auf die Bevölkerung, insbesondere aus Quellen in der Umwelt geht. Deshalb gibt es für die Bundesregierung keinen einzigen Grund, von diesem Gesetzesvorhaben abzusehen — ganz im Gegenteil. Keine befriedigende Krebsregistrierung durch die Länder in Sicht: In den letzten Monaten sind wir nicht nur von allen wichtigen Fachgesellschaften, sondern gerade auch von den Medien und nicht zuletzt von den Patientengruppen selbst bestärkt worden, an diesem Vorhaben festzuhalten. Dabei wurde immer wieder die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Lösung betont. Denn eine befriedigende Krebsregistrierung in den Ländern ist weit und breit nicht in Sicht. Die Länder sehen das selbstverständlich ganz anders. Sie bestreiten die Kompetenz des Bundes für dieses Gesetz u. a. mit dem Hinweis auf eine Entschließung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom Herbst 1991 und leiten daraus ab, daß sie in eigener Regie in der Lage wären, das Problem der Krebsregistrierung zu lösen. Wir haben nie bestritten, daß dies tatsächlich möglich wäre. Aber sehen wir uns doch diese Entschließung einmal näher an. Da steht nämlich, daß die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einen entsprechenden Bericht der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten zur Kenntnis nimmt; sie hält es für wünschenswert, daß ein gemeinsamer „Minimaldatensatz" erhoben wird, und empfiehlt, die von dieser Arbeitsgemeinschaft (AGLMB) erarbeiteten Grundsätze bei der Entwicklung weiterer Landeskrebsregistergesetze mit einzubeziehen. Wo ist da, bitte schön, ein großer Fortschritt gegenüber der GMK-Entschließung vom Jahr 1983 zum gleichen Thema zu erkennen? Den kann man nicht erkennen, weil es ihn nicht gibt. Die Fakten sprechen für sich: Bis heute haben sich die Länder nicht dazu verpflichtet, in jedem Land die Krebsregistrierung wenigstens zu beginnen und die von der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten für wichtig erachteten Grundsätze verbindlich zu machen. Man muß sogar befürchten, daß die derzeit wenigstens in einigen Ländern laufenden Ansätze wieder zurückgefahren werden, wenn keine bundesgesetzliche Regelung kommen sollte. Ich habe Verständnis für die Länder, die um ihre bereits bestehenden regionalen Register fürchten, wenn ein einheitlicher Melde- und Registriermodus eingeführt werden muß, der nicht den jetzigen Regelungen entspricht. Dies könnte villeicht bei den meldewilligen Ärzten Verwirrung auslösen und das Register zumindest vorübergehend beeinträchtigen. Ich habe auch Verständnis dafür, daß gerade die bevölkerungsstarken Bundesländer auf den finanziellen Aufwand hinweisen, der mit der Einrichtung einer flächendeckenden Registrierung verbunden sein kann. Änderungswünsche der Länder berücksichtigt: Mit den jetzt vorliegenden Änderungen haben wir diesen fachlichen Einwänden Rechnung getragen. Im Klartext heißt das: Die Länder haben die Möglichkeit, sowohl vom Melde- und Registriermodus als auch von der flächendeckenden Erfassung durch entsprechendes Landesgesetz abzuweichen. Das heißt auch: Die Länder können die für sie kostengünstigste Lösung wählen. Ich sage aber noch einmal: Wir kommen an bundesgesetzlichen Regelungen nicht vorbei. Wir brauchen sie, damit in jedem Bundesland ein epidemiologisches Krebsregister eingerichtet wird, damit überall der gleiche Minimaldatensatz erhoben wird und die epidemiologischen Daten an einer zentralen Stelle zusammengeführt und vergleichend ausgewertet werden. Wir brauchen diese Regelungen auch, damit der Abgleich der Daten der Register untereinander festgelegt und die ihr erhobenen Daten grundsätzlich der Forschung zugänglich gemacht werden können. Ich glaube, darin stimmt mir auch die SPD zu. Wenn ich mir allerdings den vorliegenden Entschließungsantrag der SPD anschaue, dann ist es mit der Einsicht der SPD nicht sehr weit her. Die SPD glaubt immer noch, daß es eine bundesgesetzliche Lösung geben kann, die allen Wünschen in gleichem Umfang gerecht werden kann: den Wünschen der Forschung, des Datenschutzes und der Länder. Das ist eine Illusion. Die SPD behauptet außerdem, daß es eine einvernehmliche Lösung mit allen Ländern geben könne. Wir haben mehr als zehn Jahre lang versucht, genau das zu erreichen. Und dieser Versuch ist nicht an der Bundesregierung, sondern an den Ländern selber gescheitert, die sich nicht über den richtigen Weg einigen konnten. Ich vermute, das wird auch in Zukunft so bleiben. Die SPD schreibt in ihrem Entschließungsantrag, daß es eine Aufgabe der Bundesregierung sei, den Fortbestand des „Gemeinsamen Krebsregisters" zu sichern. Genau das wollen wir mit dem Krebsregistergesetz ja erreichen. Aber hier sind die Länder gefordert, ihren Beitrag dazu zu leisten. Wenn die Länder den Entwurf der Bundesregierung ablehnen, müssen sie sich fragen lassen, was sie eigentlich wollen. Denn wer den Entwurf der Bundesregierung zum Krebsregistergesetz ablehnt weiß, daß Berlin und die neuen Bundesländer eigene Vereinbarungen und rechtliche Grundlagen schaffen müssen. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, dem Krebsregistergesetz weitere Stolpersteine in den Weg zu legen. Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Verabschieden Sie sich von Ausflüchten und Scheinargumenten, mit denen dieses notwendige Gesetz schon zu lange behindert worden ist. Die Zahl von jährlich 300 000 Neuerkrankungen zeigt, daß wir alle nicht länger auf eine zufriedenstel- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20181* lende Krebsregistrierung warten können. Das wird auch von den Patienten so gesehen. Und deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie einem Gesetz zu, mit dem die Voraussetzungen geschaffen werden können, die Krebserkrankungen besser zu bekämpfen. Anlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung des Abgeordneten Gunter Huonker (SPD) zur Abstimmung über das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 Dem Plenarprotokoll 12/229 über die 229. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Mai 1994, S. 19935 entnehme ich, daß ich dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz in der namentlichen Schlußabstimmung zugestimmt haben soll. Gewiß ist, daß ich aus für mich zwingenden Gründen mit „Nein" stimmen wollte und bis zur Kenntnisnahme des Protokolls sicher war, dies auch getan zu haben. Ich halte das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz für eines der wichtigsten Gesetze, die der Bundestag in dieser Legislaturperiode beschlossen hat. Deshalb ist es für mich — und gewiß auch für die SPD-Fraktion — mehr als ärgerlich, daß das Protokoll das Gegenteil dessen ausweist, was ich wollte — unbeschadet der Ursache. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 669. Sitzung am 20. Mai 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz —2. GleiBG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Deutsche Bundesbank Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-NeuordnungsGesetz — GNG) Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen ... Strafrechtsänderungsgesetz — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (... StrÄndG — 2. UKG) Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze ... Strafrechtsänderungsgesetz -- Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (... StrÄndG) Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstaltfür Flugsicherung Gesetz über den Beitritt der Griechischen Republik zur Westeuropäischen Union und über die assoziierte Mitgliedschaft der Republik Island, des Königreichs Norwegen und der Republik Türkei in der Westeuropäischen Union Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1979 über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region Gesetz zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 — WoBauFördG 1994) Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle In der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zum Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 — WoBauFördG 1994) Der Bundesrat begrüßt es, daß es aufgrund der Verhandlungen der wohnungspolitischen Sprecher der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. und Vertretern der Länder gelungen ist, eine Einigung zu den vorliegenden Entwürfen des Wohnungsbauänderungsgesetzes, Wohnungsbaufinanzierungsgesetzes und Wohnungsbauförderungsgesetzes zu erreichen. Diese Einigung findet ihren Ausdruck in der nahezu einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Der Bundesrat stimmt dem gefundenen Kompromiß zu. Er weist allerdings auf folgendes hin: 1. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung den Entwurf des Wohnungsbauförderungsgesetzes, den das Bundesbauministerium verfaßt hat und den die Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. am 19. Januar 1994 in den Deutschen Bundestag eingebracht haben (BT-Drucksache 12/6616), nicht auch gleichzeitig dem Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 2 Grundgesetz zur Stellungnahme zugeleitet hat. Von einer Beteiligung des Bundesrates hätte mit Rücksicht auf eine etwaige Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens nicht abgesehen werden müssen, da die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates auf sechs Wochen begrenzt ist, jedoch ein wesentlich längerer Zeitraum für die Beratungen des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse benötigt wurde. Die frühzeitige Beteiligung des Bundesrates wäre bei diesem Gesetz im besonderen Maße geboten gewesen, da den Ländern der umstrittene und problematische Verwaltungsvollzug, insbesondere der einkommensorientierten Förderung, obliegt und sie den Finanzaufwand, vor allem für die schwer abschätzbare Zusatzförderung der einkommensorientierten Förderung (§ 88e II. WoBauG), zu tragen haben. 2. Der Bundesrat stellt fest, daß die „vereinbarte Förderung" in unnötiger Weise, insbesondere durch die Befristung der Belegungs- und Mietpreisbindungen, eingeschränkt wird (§ 88d Abs. 2 II. WoBauG), und die „einkommensorientierte" Förderung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden und Investoren während der langjährigen Nutzung der Wohnungen verbunden ist (§ 88e II. WoBauG). Der Bundesrat beklagt, daß der Bund den Ländern das Risiko an der im voraus kaum kalkulierbaren Zusatzförderung überläßt und sich nicht mit einem festgelegten Anteil an der Zusatzförderung beteiligt. 20182* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Diese Regelungen sind nur deshalb hinnehmbar, weil die Bundesfinanzhilfen, die für die einkommensorientierte Förderung bereitgestellt werden, auch für andere Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden dürfen (§ 88e Abs. 6 II. WoBauG). 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag den Vorschlag des Bundesrates im Entwurf des Wohnungsbaufinanzierungsgesetzes (BT-Drucksache 12/6880) zur Anpassung der §§ 18 und 19 II. WoBauG an die seit 1969 neugefaßte Regelung der Bundesfinanzhilfen in Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nicht aufgegriffen hat. Er begrüßt jedoch, daß wenigstens nach dem Bericht des BT-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei einer künftigen Überarbeitung des II. WoBauG „die Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet des Wohnungsbaus den heute geltenden finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen angepaßt werden sollen" und damit die verfassungsrechtliche Notwendigkeit dieser Anpassung — im Gegensatz zur ablehnenden Stellungnahme der Bundesregierung — anerkannt worden ist. Der Bundesrat sieht einen ersten richtigen Schritt in der Regelung zur einkommensorientierten Förderung, daß die hierfür bereitgestellten Bundesfinanzhilfen auch für andere Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt werden dürfen (§ 88e Abs. 6 II. WoBauG) und die Länder damit nicht zur Anwendung dieses Förderungsinstruments verpflichtet werden können. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung auch vor der notwendigen Anpassung des II. WoBauG davon absieht, in künftigen Verwaltungsvereinbarungen zu fordern, daß die Bundesfinanzhilfen und komplementäre Landesmittel nach bundespolitischen Prioritäten, insbesondere in bestimmten Förderungswegen, einzusetzen sind. 4. Der Bundesrat stellt fest, daß die im Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 vorgesehene Erhöhung der Einkommensgrenzen in ihren Auswirkungen aufgrund linearer und struktureller Verbesserungen weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates im Entwurf des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1993 (BT-Drucksache 12/5473) entspricht. Diese für die Praxis sehr bedeutsamen Verbesserungen geben den Ausschlag für die positive Bewertung des Kompromisses und die Zustimmung des Bundesrates. 2. Zum Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes 1. Der Bundesrat fordert die Ausarbeitung und gesetzliche Absicherung eines Programms zur Förderung der Energieeinsparung, der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energien durch Investitionskostenzuschüsse und/oder steuerliche Hilfen. Ohne ein solches Programm und ohne marktwirtschaftliche Steuerungselemente zur Mobilisierung von Energiesparpotentialen ist das beschlossene Ziel einer CO2-Reduzierung nicht erreichbar. 2. Der Bundesrat hält eine Festlegung der Degressionsraten beim Kohleplafonds ab 2001 zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt. Der Bundesrat fordert die Einführung einer Härteklausel für den Fall, daß es den Bergbauunternehmen durch Einflüsse, die diese nicht zu vertreten haben, nicht möglich ist, Lieferverpflichtungen gegenüber den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Eigenerzeugern einzuhalten. Der Bundesrat hält es für notwendig, daß das im Beitrittsgebiet erfaßte Volumen des Sondervermögens dort für strukturfördernde Maßnahmen im Energiebereich eingesetzt wird. Der Bundesrat hält die Verknüpfung der Steinkohlefinanzierung mit atomrechtlichen Regelungen für nicht sachdienlich. Der Bundesrat schlägt die weitere Einbeziehung von Techniken zur Energierückgewinnung und Kraft-WärmeKoppelung in das Stromeinspeisungsgesetz vor. In dem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise auf Drucksache 12/7436 wird bei den Antragstellern der Name „Manfred Kolbe" durch den Namen „Regina Kolbe" ersetzt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/6842 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7077 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/6187
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Vielen Dank, Herr Präsident.
    Herr Kollege Jens, wenn dieser Gesetzentwurf den weiten Kreis von Problemen, die Sie hier angesprochen haben und die zum Teil existieren, wirklich behandeln würde, dann könnten wir darüber reden. Dieser Gesetzentwurf enthält aber nichts, um z. B. Pleiten wie bei Schneider oder Metallgesellschaft zu verhindern. Sie haben die Frage angeschnitten, daß Banken und Versicherungen bei uns nicht in Konkurs gehen. Da rief Herr Uldall dazwischen, dies sei ja gut. Auch an dieser Tatsache ändert dieser Gesetzentwurf nichts. Dann müßten Sie nämlich mehr liberalisieren, dann müssen Sie weniger Banken- und Versicherungsaufsicht einführen, und dann müssen Sie bereit sein zu sagen: Wir schützen den Versicherungskunden und den Einleger, aber wir schützen nicht die Aktionäre, und wir schützen nicht das Institut im Fall von Wettbewerb, auch im Fall von Konkursgefahr. Darüber können Sie mit mir reden.
    Wenn Sie ferner sagen, die Verkrustungen sollten aufgebrochen werden, dann müssen Sie sich die Frage stellen — und sie beantworten —, warum es denn in Deutschland so gut wie keine feindlichen Übernahmeangebote gibt. Das liegt an der Verquikkung unserer Gesellschaften untereinander, das liegt aber auch an der Mitbestimmung.
    Detlef Rohwedder hat einmal gesagt: Die erste Barriere gegen feindliche Übernahmen in Deutschland ist die Mitbestimmung, ganz besonders die



    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    Montan-Mitbestimmung. Darüber kommt keiner hinweg. Ich glaube, daran ist etwas wahr. Auch dieses Instrument, das seine guten Seiten hat, führt bei uns zur Verkrustung. Ich bin für mehr Wettbewerb.
    Man kann sich immer wieder fragen, wie in den Bereichen, die Sie genannt haben, Produktivkapital gefördert werden soll. Mit Ihrem Gesetzentwurf nicht!
    Ich sage noch einmal, Herr Jens: Ihre Vorschläge zum Vollmachtstimmrecht sind nachteilig für die Kleinaktionäre und verbessern deren Position nicht.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, nunmehr bitte ich um Zustimmung zu dem eben vorgetragenen Überweisungsvorschlag. — Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 13 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Krebsregister (Krebsregistergesetz — KRG)

— Drucksache 12/6478 — (Erste Beratung 202. Sitzung)

a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (15. Ausschuß)

— Drucksache 12/7726 —
Berichterstattung:
Abgeordneter Horst Schmidbauer (Nürnberg)

b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 12/7727 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Roland Sauer (Stuttgart)

Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

Uta Titze-Stecher
Der Ältestenrat hätte Ihnen vorgeschlagen, eine halbe Stunde zu diskutieren. Dieser Vorschlag erübrigt sich, weil die Abgeordneten Frau Dr. Ackermann, Detlef Parr und die Parlamentarische Staatssekretärin Bergmann-Pohl bereit sind, ihre Reden zu Protokoll zu geben.
Der Abgeordnete Schmidbauer legt Wert darauf zu sprechen. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Schmidbauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen ja heute über ein wichtiges Thema, nämlich über die Frage, wie die Zukunft in der aktiven Bekämpfung der Volkskrankheit Krebs bei uns aussehen soll. Ich möchte ganz deutlich machen: Wir möchten uns bei der Lösung durch nichts überbieten lassen, sondern nach wie vor deutlich machen, daß wir für eine aktive Bekämpfung der Krebskrankheit eintreten.
    Für uns ist es genauso wichtig — auch dabei lassen wir uns nicht überbieten —, die entsprechenden
    Grundlagen für eine aktive Gesundheitspolitik und eine wirksame Prävention zu schaffen. Wir wissen, daß wir in der Bundesrepublik in diesem Bereich großen Nachholbedarf haben. Der große Nachholbedarf liegt bei uns vor allem in der Gesundheitsberichterstattung.
    Wenn wir heute im Vergleich zu anderen Staaten in der Gesundheitsberichterstattung zurückliegen, dann hängt das vor allem damit zusammen, daß uns die entsprechenden Grundlagen fehlen. Eine der wesentlichen Grundlagen, um Gesundheitsberichterstattung zu leisten, um die entsprechenden präventiven Maßnahmen einleiten zu können, ist eben z. B. das Krebsregistergesetz.
    Deswegen ist es für uns als sozialdemokratische Fraktion des Bundestages ganz wichtig, für eine bundeseinheitliche Regelung, für ein Bundeskrebsregister einzutreten. Wir sind so weit gegangen, selbst die verfassungsrechtlichen Fragen zurückzustellen, damit deutlich wird, daß für uns dieses Anliegen im Vordergrund steht. Wir haben deshalb bereits 1992 einen Entschließungsantrag zum Krebsregistersicherungsgesetz eingebracht, der die Bundesregierung ausdrücklich auffordert, in diese Richtung tätig zu werden.
    Ich denke, man darf nicht aus den Augen lassen zu fragen, wie das Gesetz zu bewerten ist. Man muß wissen, ob und wie die Ziele des Gesetzes zu erreichen sind, ob wir das, was wir wollen — den Menschen zu helfen — schaffen können. Von dieser Warte her muß man das sehen.
    Aber der zentrale Punkt einer solchen gesundheitspolitischen Aufgabe für das Bundesgebiet ist natürlich die Überlegung, wie diese Aufgabe wahrgenommen werden soll. Da dies in hohem Maß die Kompetenzen und die Aufgabenstellungen sowohl der Länder als auch des Bundes berührt, kann man eine solche gesundheitspolitische Aufgabe nur im Konsensprinzip lösen. Man kann sie nicht gegen die Beteiligten lösen, man kann sie nur miteinander lösen.
    Wir glauben, daß es falsch ist, ein solches Gesetz den Ländern praktisch überzustülpen, weil das den Eindruck hinterläßt — dies ist ja durch Fakten belegt —, man mache das Gesetz und die anderen, in dem Fall die Länder, sollten bezahlen. Ich denke, durch solch ein Überstülpen ist in diesem Lande kein Konsens zu schaffen. Daher besteht die Gefahr, daß es zu einem Widerstreit kommt und wir nicht die Lösungen schaffen können, die wir brauchen.
    Wir müssen darauf achten, daß das Notwendige geschieht. Darin liegt das Versagen der Regierung; denn das Gespräch des Ministers, das mit den Länderchefs zu führen war, hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, hat dort keine Bewegung hineingebracht. Deswegen stehen wir heute vor der Situation, bei der aktiven Krebsbekämpfung keinen Konsens zwischen Bund und Ländern gefunden zu haben. Das ist bedauerlich.
    Wir müssen überprüfen, ob das Krebsregistergesetz die Anforderungsprofile, die es haben soll, tatsächlich erreicht. Ein erstes Kriterium dafür ist die Qualität, also die Meldedichte. Die Fachleute sagen — und
    20168 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231, Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994
    Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    belegen das mit Erfahrungen weltweit —: Wenn nicht eine Meldedichte von mindestens 90 bis 95 % erreicht ist, kann man ein solches Gesetz in den Papierkorb werfen, weil seine Aussagen, vor allem im weltweiten Vergleich, nicht akzeptabel sind und keine ausreichende Grundlage für eine epidemiologische Forschung darstellen.
    Zum zweiten geht es um die Vergleichbarkeit, den gemeinsamen Nutzen. Zum dritten geht es um die Frage, wie man eine solche Aufgabe möglichst kostensparend erreichen kann. Zum vierten ist die Frage zu stellen, wie der Datenschutz besser zu gewährleisten ist.
    Der letzte Punkt ist: Braucht man für eine ausreichend hohe Aussagekraft des Krebsregistergesetzes eine hundertprozentige Erfassung, eine Erfassung des gesamten Bundesgebietes, oder genügt die Erfassung eines regionalen Ausschnitts von 30 bis 40 %?
    Ich denke, Prüfungen sind notwendig, um das exakt festzustellen. Denn es geht um sehr viel Geld. Wir sind, glaube ich, den Bürgern gegenüber verpflichtet festzustellen, ob es gerechtfertigt ist, das Geld auszugeben. Die Fachleute sprechen davon, daß es 80 Millionen DM, daß es 100 Millionen DM im Jahr sind. Dafür müssen wir entsprechende Prüfungsmaßstäbe anlegen.
    Diese Frage ist nicht unbegründet, weil wir erleben, wie die Praxis ist. In der Zwischenzeit erkennen wir, daß nur noch ein Register, das im Bundesgebiet vorhanden ist, die Anerkennung nach WHO-Maßstäben bekommt. Das ist das Krebsregister des Saarlandes, das einen Erfassungsgrad von 96 % hat. Wir haben die bedauerliche Situation, daß das Krebsregister in Hamburg unter den WHO-Wert abgesunken ist und bei etwa 70 % liegt. Wir haben die bedauerliche Situation, daß das Krebsregister in Münster den Maßstäben nicht gerecht wird. Wir haben die bedauerliche Situation, daß das Krebsregister der ehemaligen DDR in der Zwischenzeit auf einen Erfassungsgrad von 20 % abgesunken ist. Das heißt also: Wenn es nicht innerhalb kürzester Zeit wieder einen hohen Erfassungsgrad von über 90 % erreicht, ist es für die Aufgabenstellung wertlos. Auf diese Frage müssen wir eingehen.
    Wenn wir erkennen, daß die Erfassung, die Organisation, die Finanzierung im Gesetz nicht ausreichend geregelt sind, dann dient das Gesetz leider nicht dazu, das Ziel zu erreichen. Wir haben das Ziel in der Frage der Meldung z. B. nicht erreichen können, weil das von der Regierung vorgeschlagene Gesetz die sogenannte Einwilligungslösung vorsieht. Sie hat dazu geführt, daß in Münster, in Hamburg und auch in den neuen Bundesländern die erforderliche Meldedichte nicht erreicht wird und damit die Krebsregister in ihrer Aussagekraft wertlos werden.
    Der zweite Punkt ist die Organisation des Krebsregisters. Auch da müssen wir feststellen, daß die Aufteilung in zwei Verfahren uns nicht zum Ziel bringt. Der Gesetzentwurf verhindert im Prinzip eine wirkungsvolle Arbeit. Die Aufteilung in zwei verschiedene Krebsregister- Organisationsstrukturen kostet Geld und bringt uns kein Stück weiter. Das sind die Erfahrungen der Anhörung. Alle Fachleute haben
    davor gewarnt, eine solche Erfassungsstruktur, eine solche Organisation zu machen. Leider sind diese Stimmen nicht berücksichtigt worden.
    Das heißt, man muß nach der analytischen Kraft fragen, man muß fragen, ob denn wirklich dieses Modell die Grundlage ist. Wenn das nicht reicht, dann bitte ich die Kolleginnen und Kollegen der Koalition, doch einmal bei dem Erfinder nachzufragen, der der Bundesregierung dieses Modell vorgeschlagen hat. Derselbe Erfinder dieses Modells betreibt in Mainz ein Kinderkrebsregister. Das betreibt er nach den klassischen, traditionellen WHO-Strukturen. Das, was er der Bundesregierung vorgeschlagen hat, ist ein Experiment, das weltweit bisher keinerlei Vorbilder hat. Das, was die Bundesregierung vorschlägt, verursacht dagegen nur Kosten und bringt uns in der Sache nicht voran. Deswegen müssen wir die Fragen um so nachdrücklicher stellen.
    Mein dritter Punkt ist: Wenn es um die Finanzierung geht, müssen wir sehen, daß es eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. Deshalb ist es notwendig, daß sich Bund und Länder gemeinsam an dieser Finanzierung beteiligen. Da kann es nicht angehen, daß die eine Seite im geringsten Fall 60 oder 80 Millionen DM aufwenden muß, wie die Länder, und die Bundesregierung 200 000 DM von ihrer Seite her aufwendet. So kann man Gemeinschaftsaufgaben nicht lösen.
    Es ist schade, daß das Ziel, das wir gemeinsam wollen, nämlich endlich eine aktive Grundlage für die Krebsbekämpfung voranzubringen, durch das Verhalten der Koalition zum Scheitern verurteilt ist. Deswegen bitte ich, heute zumindest als Grundlage unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD)