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    Plenarprotokoll 12/231 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 231. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 20119A Tagesordnungspunkt 10: Europadebatte a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Aktuelle Fragen der Europapolitik b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Verfassung der Europäischen Union (Drucksache 12/7074) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Adolf Ostertag, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Europäischen Wirtschaftsausschusses (Europa-WirtschaftsausschußGesetz) (Drucksachen 12/4620, 12/6695) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weißbuch über die Kosten der Nichtverwirklichung einer europäischen Umweltgemeinschaft (Drucksache 12/6439) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Anforderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft (Drucksache 12/7276) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen des EG-Binnenmarktes auf Umwelt- und Verbraucherschutz (Drucksachen 12/4036, 12/4769, 12/ 6724) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Fünftes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik weiterentwickeln und umsetzen (Drucksachen 12/4001, 12/6741) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/6282, 12/ 7408) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Anforderungen an die Präsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union (EU) vom 1. Juli bis 31. Dezember 1994 (Drucksache 12/7687) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 20120D Rudolf Scharping, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 20126A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 20131 C Dr. Norbert Wieczorek SPD 20135A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 20136D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 20139D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20141 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20142D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 20146A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . . 20147 D Uta Würfel F D P. 20148B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 20149D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 20150 C Ortwin Lowack fraktionslos . . 20151B, 20152 C Ulrich Irmer F.D.P. 20152A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/6060, 12/7205, 12/7478, 12/7721) 20153C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) (Drucksachen 12/ 6476, 12/7427, 12/7664, 12/7722) . . . 20153C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz) (Drucksachen 12/ 6754, 12/7397, 12/7669, 12/7723) . . . 20153D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/5890, 12/6811, 12/7123, 12/7730) . 20154A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/ 4994, 12/7048, 12/7840, 12/7731) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) . 20154 C Tagesordnungspunkt 12: — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (BeschfG 1994) (Drucksache 12/7565) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 12/7563) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Drucksachen 12/7564, 12/7688) . . . 20154D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsrechts für mehr Transparenz und Wettbewerb (Drucksache 12/7350) Hans Martin Bury SPD 20155 C Gunnar Uldall CDU/CSU 20157 D Hans Martin Bury SPD 20160A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 20160C, 20166D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 20162D Dr. Uwe Jens SPD 20164 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Krebsregister (Krebsregistergesetz) (Drucksachen 12/ 6478, 12/7726, 12/7727) Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 20167B Nächste Sitzung 20169C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 12 aufgeführten Vorlagen (Beschäftigungsförderungsgesetz 1994) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 III Volker Kauder CDU/CSU 20172* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 20173* B Dr. Gisela Babel F.D.P. 20175* A Petra Bläss PDS/Linke Liste 20175* D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 20176* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 — Gesetzentwurf über Krebsregister (Krebsregistergesetz — KRG) Dr. Else Ackermann CDU/CSU 20177* B Detlef Parr F D P. 20178* B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 20179* A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretär BMG 20179* D Anlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung des Abgeordneten Gunter Huonker (SPD) zur Abstimmung über das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 20181* A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20181* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20119 231. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1994 Beginn: 8.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 27. 5. 94 Austermann, Dietrich CDU/CSU 27. 5. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 27. 5. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 27. 5. 94 Berger, Hans SPD 27. 5. 94 Bernrath, Hans Gottfried SPD 27. 5. 94 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 27. 5. 94 * * Dr. Blank, CDU/CSU 27. 5. 94 Joseph-Theodor Brähmig, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Burchardt, Ulla SPD 27. 5. 94 Dörflinger, Werner CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Eckardt, Peter SPD 27. 5. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 27. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 27. 5. 94 Formanski, Norbert SPD 27. 5. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 27. 5. 94 Fuhrmann, Arne SPD 27. 5. 94 Ganseforth, Monika SPD 27. 5. 94 Gansel, Norbert SPD 27. 5. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 27. 5. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 27. 5. 94 Johannes Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 5. 94 * Graf, Günter SPD 27. 5. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 27. 5. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 27. 5. 94 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Haack (Extertal), SPD 27. 5. 94 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 27. 5. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 5. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 27. 5. 94 Heyenn, Günther SPD 27. 5. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 27. 5. 94 Ibrügger, Lothar SPD 27. 5. 94 * * Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 27. 5. 94 Friedrich-Adolf Janz, Ilse SPD 27. 5. 94 Jaunich, Horst SPD 27. 5. 94 Jeltsch, Karin CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 27. 5. 94 Junghans, Ulrich CDU/CSU 27. 5. 94 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 27. 5. 94 * * Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kiechle, Ignaz CDU/CSU 27. 5. 94** Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 27. 5. 94 Koltzsch, Rolf SPD 27. 5, 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 27. 5. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 27. 5. 94 Leidinger, Robert SPD 27. 5. 94 Dr. Leonhard, Elke SPD 27. 5. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 27. 5. 94 Klaus W. Löwitsch, Sigrun CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 27. 5. 94 Lüder, Wolfgang F.D.P. 27. 5. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 5. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 27. 5. 94 Marx, Dorle SPD 27. 5. 94 Mascher, Ulrike SPD 27. 5. 94 Dr. Mayer CDU/CSU 27. 5. 94 (Siegertsbrunn), Martin Dr. Mertens (Bottrop), SPD 27. 5. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 27. 5. 94 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 27. 5. 94 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 27. 5. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 5. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 27. 5. 94 Müller (Wadern), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 27. 5. 94 Opel, Manfred SPD 27. 5. 94 * * Otto (Frankfurt), F.D.P. 27. 5. 94 Hans-Joachim Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 27. 5. 94 Peters, Lisa F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 27. 5. 94 PoB, Joachim SPD 27. 5. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 27. 5. 94 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 27. 5. 94 * Reichenbach, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Reimann, Manfred SPD 27. 5. 94 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27. 5. 94 Rixe, Günter SPD 27. 5. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 5. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 27. 5. 94 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 27. 5. 94 * * Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 27. 5. 94 Scheffler, Siegfried Willy SPD 27. 5. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 27. 5. 94 Hans Peter Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schmude, Jürgen SPD 27. 5. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 27. 5. 94 Schröter, Gisela SPD 27. 5. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 27. 5. 94 Schütz, Dietmar SPD 27. 5. 94 Schulte (Hameln), SPD 27. 5. 94 * * Brigitte Schuster, Hans F.D.P. 27. 5. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 5. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27. 5. 94 Stachowa, Angela PDS/Linke 27. 5. 94 Liste Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 27. 5. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 27. 5. 94 Cornelia Thierse, Wolfgang SPD 27. 5. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 27. 5. 94 Türk, Jürgen F.D.P. 27. 5. 94 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 27. 5. 94 * * Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 27. 5. 94 Voigt (Frankfurt), Karsten SPD 27. 5. 94 * * D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 27. 5. 94 Vosen, Josef SPD 27. 5. 94 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 27. 5. 94 Weiler, Barbara SPD 27. 5. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 27. 5. 94 Weißgerber, Gunter SPD 27. 5. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 27. 5. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 27. 5. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 27. 5. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 27. 5. 94 * Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 27. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 27. 5. 94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 27. 5. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu den in Tagesordnungspunkt 12 aufgeführten Vorlagen (Beschäftigungsförderungsgesetz 1994) Volker Kauder (CDU/CSU): Die Regierungskoalition muß zur praktischen Umsetzung ihrer beschäftigungs- und wachstumspolitischen Initiativen heute einen zweiten Anlauf im Deutschen Bundestag nehmen, obwohl die Mehrheit bereits vor vier Wochen das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 beschlossen hat. Die SPD-regierten Bundesländer nehmen eine eher unbedeutende Vorschrift der Amtshilfe von Hauptzollämtern bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zum Anlaß, das gesamte Gesetz zu torpedieren. Dabei geht es gar nicht um die Unterstützung der Hauptzollämter bei der Bekämfung der Schwarzarbeit, was die Lander ja ausdrücklich gewünscht haben, sondern es geht darum, die Regierungskoalition in ihrer Politik der Bekämfung der Arbeitslosigkeit zu behindern. Wir haben deshalb die gesamte Wirtschafts- und Wachstumsinitiative in zwei getrennte Gesetzesvorhaben aufspalten müssen, von denen das eine, nämlich das Beschäftigungsförderungsgesetz, nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Dies mögen Sie von der Opposition einen Dreck nennen. Für uns entscheidend ist allein das Ergebnis, also daß wir jetzt schnelle Unterstützung für den Aufschwung geben können. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben schon bei der Einbringung im ersten Durchgang und bei der ersten Verabschiedung des Beschäftigungsförderungsgesetzes vor vier Wochen den Wirtschaftsaufschwung in der Bundesrepublik Deutschland bestritten. Nachdem aber die konkreten Fakten Ihnen immer stärker widersprechen, sind auch Sie etwas ruhiger geworden. Wie wenig Sie überhaupt in der Lage sind, die wirtschaftspolitische Situation zu analysieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, zeigt auch der die SPD verwirrende Streit um die Aussagen Lafontaines, daß auch eine von der SPD geführte Bundesregierung soziale Leistungen kürzen müsse. Die SPD hat kein Konzept. Die Ideologen und die Pragmatiker können sich nicht auf einen Kurs einigen, sondern streiten nur herum. Genau dies ist aber keine Politik für die Menschen. Und deshalb wird die SPD auch nicht die nächste Bundesregierung stellen. Wir haben einen wirtschaftlichen Aufschwung, der der Unterstützung durch die Politik bedarf. Und deshalb werden wir die notwendigen beschäftigungsfördernden Maßnahmen heute beschließen und dann auch durchsetzen. Wir wollen so beispielsweise die Bedingungen für Teilzeitarbeit verbessern. Hier liegt noch ein großes Feld brach. Wer in Teilzeitarbeit geht, wird drei Jahre lang im Falle der Arbeitslosigkeit aus seiner höher bezahlten früheren Vollzeitarbeit Arbeitslosengeld erhalten. Er ist so sozial besser gesichert. Wir wollen den Umstieg von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit fördern. Auch hier sind noch viele Möglichkeiten nicht genutzt. Die Zahlung eines Übergangsgeldes in den ersten 26 Wochen soll diesen Umstieg erleichtern. Wir wollen analog der Förderung in den neuen Bundesländern auch bei uns das Instrument der produktiven Arbeitsförderung einsetzen. Wir wollen Hemmnisse abbauen, um Schwervermittelbaren einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Wir wollen benachteiligte Jugendliche nach Abschluß der Berufsausbildung fördern, und wir wollen den Einstieg nach abgeschlossener Berufsausbildung in das Arbeitsleben ebenfalls fördern und so erleichtern. Und wir wollen die Arbeitsvermittlung durch Private zulassen. Dies sticht Ihnen besonders in die Nase, meine Damen und Herren von der Opposition. Aber genau davon versprechen wir uns einen neuen Schub am Arbeitsmarkt. Eine ganze Reihe seriöser Firmen steht in den Startlöchern und wartet Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20173* nur darauf, mit der Arbeit beginnen zu können. Und genau daran, meine Damen und Herren ,von der Opposition, haben Sie sie gehindert. Wir wollen die Schwarzarbeit noch energischer bekämpfen. Wir wollen die Ausnutzung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis durch Nachunternehmer wirkungsvoll ahnden. Unternehmer, die Arbeitnehmer illegal beschäftigt haben, sollen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Ich denke, daß dies eine besonders wirksame Maßnahme sein wird. Wir werden darüber hinaus eine neue Leistung in Form einer Saisonarbeitnehmerhilfe zur Erschließung zumutbarer Beschäftigungsmöglichkeiten in Saisonarbeiten für Arbeitslosenhilfebezieher einführen. Auch darüber haben wir schon mehrfach diskutiert. Es kann nicht sein, daß wir für bestimmte Arbeiten nur noch Ausländer gewinnen können und daß die Deutschen Arbeitslosengeld beziehen. Wir verabschieden heute auch ein Gesetz, das dem Baugewerbe in zwei zentralen Punkten helfen will: einmal bei der Arbeitnehmerüberlassung und zum anderen beim gesetzlichen Schlechtwettergeld. In der Diskussion um das Schlechtwettergeld hat nun die Vernunft gesiegt. Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben ihre Bereitschaft bekundet, Vereinbarungen über ein ganzjährig gesichertes Einkommen der Arbeitnehmer im Baubereich mit Wirkung vom 1. Januar 1996 treffen zu wollen. Damit wird endlich tariflich die Ganzjahresbeschäftigung auch im Baubereich vereinbart. Das ist eine wesentliche Steigerung der Attraktivität für Bauberufe. Dies ist ein ausgezeichnetes Ergebnis der Diskussion um das Schlechtwettergeld. Bis diese Regelungen endgültig vereinbart sind, werden wir deshalb das Schlechtwettergeld für die Jahre 1994 und 1995 weiterzahlen. Auch die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe regeln wir neu. Das gesetzliche Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes soll wegen der besonderen Verhältnisse zwar grundsätzlich aufrechterhalten werden. Wir wollen aber, daß Betriebe des Baugewerbes anderen Betrieben Arbeitnehmer überlassen können. Kollegenhilfe wird nun zulässig sein. Dies erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und die Flexibilität der Betriebe im Baugewerbe. So können Kurzarbeit oder Entlassung leichter vermieden werden. Durch die Beschränkung auf die Betriebe des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfaßt werden, werden auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Betrieben der verschiedenen Tarifbereiche verhindert. Und die Finanzierung der im Baubereich bestehenden Sozialkassen bleibt gesichert. Durch diese Maßnahmen wird die Situation im Baugewerbe erheblich verbessert. Allen Unkenrufen und Protesten zum Trotz hat die Regierungskoalition hier wieder ihre Problemlösungsfähigkeit gezeigt. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Die hier in zweiter und dritter Lesung vorliegenden Gesetze sind bereits am 19. Mai von diesem Hause gegen unsere Stimmen verabschiedet worden. Allein diese Verfahrensweise macht schon deutlich, wie schlampig und fahrlässig diese Koalition und ihre Regierung mit den Menschen umgeht, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen oder — weil arbeitslos — verdienen wollen. Der Bundesrat hat dem vorliegenden Gesetzespaket deshalb zu Recht widersprochen. Die erneute verfahrenstechnisch geänderte Einbringungsweise wird zwar verhindern, daß der Bundesrat diese Gesetze scheitern lassen kann, sie macht sie jedoch nicht besser. Die von Ihnen gewählten Überschriften auf den Drucksachen 12/7565, 12/7563 und 12/7564 zu nennen verbietet mir der Respekt vor der Begriffstreue der deutschen Sprache, wenngleich ich gestehen muß: Die Koalition und ihre Regierung haben eine Meisterschaft darin entwickelt, in die Überschrifen ihrer Gesetze immer genau das Gegenteil von dem zu schreiben, was den Inhalt dieser Gesetze ausmacht. Sie müßten wegen Verdunklungsgefahr ständig in Haft genommen werden. Die Gesetze seien eine „entschlossene Fortführung der Standortpolitik" , heißt es in der amtlichen Begründung, einer Standortpolitik, die zunächst den Standort Deutschland schlechtgeredet hat, um damit ihre abenteuerliche Steuerpolitik in den achtziger Jahren und die daraus resultierende Staatsverschuldung zu rechtfertigen, und die jetzt den Standort Deutschland dadurch gefährdet, daß sie den sozialen Konsens an allen Ecken und Enden aufkündigt, anstatt ein Gemeinschaftswerk zur Einigung Deutschlands in einem geeinten Europa zu schaffen! Vier Millionen Menschen, die Arbeit suchen, zählt die amtliche Arbeitslosenstatistik. Weitere zwei Millionen sind darüber hinaus auf dem regulären Arbeitsmarkt ohne Chance. Als Rezept zur Überwindung dieses gesellschaftspolitischen Skandals bieten die Regierung und Koalition an: Förderung der Selbständigkeit von Arbeitslosen. Mit über 19 000 Konkursen erlebte die Pleitewelle in der Bundesrepublik 1993 ihren Höhepunkt. Die größte Zahl dieser Pleiten betraf Unternehmer, die ein, höchstens zwei Jahre selbständig waren. Angesichts dieses Umstands Arbeitslosen einzureden, eine Verlängerung des Zahlungszeitraumes für Überbrükkungsgeld sei ein Königsweg aus der Arbeitslosigkeit, zeugt von einer bemerkenswerten Dreistigkeit. Denn die zu erwartende Perspektive kann leicht lauten: Überbrückungsgeld, Selbständigkeit und wieder Arbeitslosigkeit mit hohen Schulden — aber dann ohne Arbeitslosengeld und -hilfe, denn Selbständige sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Seit Jahren nehmen Beschäftigungsverhältnisse zu, die unter dem Begriff der Scheinselbständigkeit zusammengefaßt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die derzeit öffentlich diskutierten Praktiken niederländischer Makler mit englischen Bauarbeitern. Ich denke da an diverse Praktiken von Firmen, für die der Bundesarbeitsminister sich nicht gescheut hat, kräftig Öffentlichkeitsarbeit zu machen und deren Francise-System bereits zahlreiche Arbeitnehmer in bittere Not geführt hat. Eine Selbständigkeit, die den Namen nicht verdient und die letztlich nur ein halblegaler Trick ist, um Beiträge zu unserem Sozialsystem 20174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 zu sparen! Statt, wie wir es in dieser Legislaturperiode bereits mehrmals gefordert haben, sich um die Formen der Scheinselbständigkeit zu kümmern, leisten Sie durch ein falsches Signal dieser Entwicklung noch Vorschub. Sechs Millionen Menschen finden derzeit in Deutschland auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Beschäftigung. Doch statt den öffentlichen Arbeitsmarkt in dieser Zeit stärker auszudehnen, behindern Sie ihn durch Kürzungen von Zuschüssen und Einnahmen für Städte und Gemeinden sowie gemeinnützige Träger und jetzt auch noch durch die Kürzung der Lohnzuschüsse bei ABM. Was für ein Irrsinn: Man nimmt bewußt weitere Langzeitarbeitslosigkeit mit allen ihren sozialen Folgen in Kauf, weil aus ideologischen Gründen eine aktive Arbeitsmarktpolitik abgelehnt wird und man der Öffentlichkeit wahrheitswidrig einredet, die Lohnersatzleistungen der arbeitslos gewordenen Beschäftigten seien zu hoch. Dazu sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Sie haben es fertiggebracht, die Arbeitslosenversicherungs-Prämie auf eine Rekordhöhe von 6,4 % zu schrauben und die Versicherungsleistungen von vormals knapp 70 % des Nettoeinkommens auf unter 50 % zu kürzen. Ein solcher Diebstahl aus der Beitragskasse ist einmalig, eine solche kalte politische Enteignung von Beitragsgeldern zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die übrigen Vorschläge in Drucksache 12/7565 zeigen den gleichen Geist: Zuverlässigkeit und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt werden ersetzt durch Unordnung und Willkür. Wahrlich ein bemerkenswertes Rezept in einer Zeit, in der die Menschen darauf bauen, daß statt Angst wieder Sicherheit einkehrt in unsere Gesellschaft und ihre persönliche Lebensplanung. Da will man im Hauruckverfahren eine private Arbeitsvermittlung einführen, obwohl man genau weiß, daß es bisher keine Qualitätsmerkmale für dieses Geschäft des Handelns mit Menschen gibt. Welche Qualitätsanforderungen an private Vermittler gestellt werden müßten, wollte die Bundesregierung in einer im Dezember 1993 beschlossenen AFG-Änderung bei einigen Modellversuchen prüfen. Wenige Monate später gilt das nicht mehr, da genügt als Qualitätsanforderung die Fähigkeit, Arbeitssuchenden das Rückgrat zu brechen, ihnen ihre Rechte vorzuenthalten, wie der Präsident des sogenannten Verbandes der Privaten Arbeitsvermittler dokumentierte. Und als ob das nicht bereits genug wäre, die Bundesregierung setzt noch eins drauf, indem sie die Bundesanstalt nötigt, in der Zeit höchster Arbeitslosigkeit die Zahl ihrer eigenen Vermittler weiter zu verringern. Die vorgestern bekanntgemachte Anordnung beweist: Regierung und Koalition fühlen sich nicht als Sachwalter der Bürger, die ihr Geld durch Arbeit verdienen oder verdienen wollen, sondern als Lobbyistenverein privater Arbeitsvermittler. Mit der Vorlage auf der Drucksache 12/7563 soll Schwarzarbeit bekämpft werden — sicher ein unumstrittenes Ziel, wenngleich man sich fragen muß, warum diese Regierung 12 Jahre lang nichts gemacht hat. Aber Schwarzarbeit ohne einen Arbeitgeber ist nicht möglich. Und auch in dieser Richtung sind die Vorhaben der Regierung bestenfalls ein vorsichtiger Einstieg, der trotz der zwischenzeitlich eingeleiteten häufigeren Kontrollen in den Anfängen steckenbleibt, wenn die BA dafür nicht zusätzliches Personal erhält. Über 100 Millionen Mark nimmt die Bundesanstalt für Arbeit 1994 für die Genehmigungen von Werkvertragsarbeitsplätzen ein. Dieses Geld darf sie nicht zielgerichtet dafür verwenden, zusätzliche Kontrollen illegaler Beschäftigung durchzuführen. Das Geld dient vielmehr der etatmäßigen Entlastung des Chaoshaushaits dieser Regierung. Die darüber hinaus geforderten Stelleneinsparungen bei der BA zeigen: An einer wirklichen Bekämpfung der Schwarzarbeit, durch die der Sozialstaat um Milliarden geschädigt wird, ist diese Regierung ebensowenig interessiert wie an der Bekämpfung der Steuer- oder Rauschgiftkriminalität. Sie handelt nach dem Grundsatz: Die Kleinen hängt man, und die Großen läßt man laufen. Die arbeitslose, alleinerziehende Mutter, die ihrem Kind eine Geburtstagsfeier mit Freunden ermöglichen will und deshalb „schwarz" zum Putzen geht, die stigmatisiert man, den großen Menschenverleiher, den läßt man mangels genügender Kontrollmöglichkeiten laufen. Dies entschuldigt nicht das rechtswidrige Verhalten der Mutter, es zeigt aber die Doppelmoral dieser Regierung. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 12/7564 soll die Leiharbeit am Bau erleichtert und das Schlechtwettergeld ab 1996 ganz abgeschafft werden. Beim Schlechtwettergeld ist das ebenfalls die zweite AFG-Änderung innerhalb von wenigen Monaten, weil man den Wählerzorn der Bauarbeiter zu Recht fürchtete. Beide Vorschläge sind beschäftigungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich, aber auch haushaltspolitisch unsinnig und darüber hinaus in ihrem gesamten Ablauf vertrauensschädigend. Da erdreisten sich doch Regierungs- und Koalitionsvertreter, den Menschen am Bau vorzuwerfen, mit der Schlechtwettergeldregelung würden sich diese auf Kosten der Allgemeinheit ungerechtfertigt bereichern. Ich sage dazu: Diese Regelung wurde gesetzlich geschaffen, damit die Bauwirtschaft und damit unsere Gesellschaft qualifizierte Arbeitnehmer erhalten konnte und die Baupreise nicht durch eine alleine durch die Wirtschaft und die Arbeitnehmer zu finanzierende ganzjährige Beschäftigung unwirtschaftlich steigen müssen. Das nämlich würde eintreten, wenn tatsächlich eine ganzjährige Beschäftigung in unseren Breitengraden technisch gesichert würde. Und dies haben die Arbeitgeber und Gewerkschaften der Bauwirtschaft der Regierung und dem Parlament bei diversen Anhörungen plausibel auseinandergesetzt. Was man heute im Haushalt des Bundesarbeitsministers vielleicht einspart, müßte in den Haushalten der anderen Ministerien, der Länder und Gemeinden über höhere Preise wieder bezahlt werden. Mit ihren volkswirtschaftlich unsinnigen Schlechtwettergeldplänen wollten Sie die Tarifpartner unter Druck setzen und haben hier wahrheitswidrig sogar schon Abtrittparolen verkündet. Aus Gründen der Wahrheitsfindung will ich hier klarstellen: Die Tarifparteien der Bauwirtschaft halten ebenso wie die SPD-Fraktion im Bundestag Ihren Schlechtwetter- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20175* geldvorschlag für unsinnig. Die Tarifparteien der Bauwirtschaft sind bereit, über Möglichkeiten einer ganzjährigen Beschäftigung zu verhandeln. Sie treffen sich heute übrigens zu einem ersten Gespräch. Sie halten eine solche Regelung aber nur für volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn der Staat sich aus Gründen volkswirtschaftlicher Vernunft daran beteiligt. Eine Regierung, die tatsächlich ein Interesse daran hätte, die Beschäftigung im Baubereich zu stabilisieren und zu verstetigen, würde den Vorschlag in Drucksache 12/7564 angesichts dieser Sachlage zurückziehen und sich in diese Gespräche mit einklinken. Aber dazu ist dieses Panikorchester rechts von der Mitte nicht mehr fähig. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird diesen hier vorliegenden Etikettenschwindel ablehnen, sie kann ihn aufgrund der Mehrheitsverhältnisse jedoch nicht verhindern. Die Wähler in Deutschland haben ab Juni bis zum 16. Oktober mehrfach die Möglichkeit zur Korrektur. Wir werden die Bürger unseres Landes dabei unterstützen, zu einer Wahlentscheidung zu gelangen, die statt Chaos Ordnung, statt Spaltung Einheit und statt Angst Sicherheit und dem 13. Deutschen Bundestag eine starke SPD-Mehrheit garantiert. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Wieder beschäftigt uns das Beschäftigungsförderungsgesetz, diesmal sozusagen in 5. Lesung. Was die Abgeordneten des Deutschen Bundestages betrifft, hat dieses Gesetz seine Beschäftigungswirkung jedenfalls bereits voll entfaltet. Für die deutsche Wirtschaft deutet sich derzeit ein Konjunkturfrühling an. Das verarbeitende Gewerbe verzeichnet gestiegene Nachfrage. Der Export kommt in Schwung, die Auftragseingänge aus dem Ausland weisen steigende Tendenz auf. Der ifo-Konjunkturtest belegt zudem die verbesserte Stimmung unter den Unternehmen in der Bundesrepublik. Der Erfolg dieser Erholung hat viele Ursachen. Sicherlich spielt der unter großem Einsatz des Bundeswirtschaftsministers Dr. Rexrodt zustandegekommene Abschluß der GATT-Runde eine Rolle hierbei. Von staatlicher Seite wurde vieles getan, um das wirtschaftliche Klima und das Umfeld wirtschaftlicher Betätigung zu verbessern. Die erfolgreiche Politik der Deutschen Bundesbank hat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute meldet, zur niedrigsten Teuerungsrate seit drei Jahren geführt. Auch die vertrauensbildenden Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen dürften erheblich zu den verbesserten Konjunkturaussichten beigetragen haben. Ganz wesentlich für die wirtschaftliche Erholung aber waren die maßvollen Tarifabschlüsse im Jahre 1994. Es paßt gut in diesen Zusammenhang, daß der künftige DGB-Chef Schulte dazu aufgerufen hat, weniger dogmatisch zu sein und pragmatische Lösungen in der derzeit immer noch schwierigen Situation zu suchen. Bereits im Vorgriff auf diesen Aufruf des kommenden DGB-Chefs haben sich die Gewerkschaften in diesem Jahr sehr vernünftig verhalten. Es ist zu vielen flexiblen tarifvertraglichen Vereinbarungen gekommen, die wir noch vor kurzer Zeit für nicht denkbar gehalten hätten. Als Beispiel nenne ich nur die Vereinbarung neuer Arbeitszeitmodelle, die mit den statischen Vorgaben der Vergangenheit nichts mehr zu tun haben. Ich bin ziemlich sicher, daß so mancher Gewerkschafter dicke Kröten schlucken mußte und sich sicherlich schweren Herzens von manch altem Dogma verabschiedet hat. Aber wir leben eben nicht mehr in den 50er Jahren, sondern an der Schwelle zum Jahre 2000. Es ist gut, daß die Tarifvertragsparteien sich auf die geänderten Verhältnisse flexibel eingestellt haben. Während die der rauhen Wirklichkeit ausgesetzten Gewerkschaften dies längst verstanden haben, blockiert die SPD sowohl hier im Deutschen Bundestag als auch im Deutschen Bundesrat jeden Versuch einer Liberalisierung der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind so befangen in Ihrer alten sozialdemokratischen Denkweise, daß Sie nicht einmal in der Lage sind, beispielsweise die Chancen der privaten Arbeitsvermittlung auch nur wahrzunehmen. Das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol geht zurück auf die Erfahrungen in den 20er Jahren. Und genau in dem klassenkämpferischen Denken dieser Zeit ist die SPD heute noch verhaftet. Sie sind ja selber so blockiert, daß Sie offenbar nicht einmal erkennen, daß selbst die ILO sich vom staatlichen Vermittlungsmonopol verabschiedet hat und genau das Mischmodell aus staatlicher und privater Arbeitsvermittlung empfiehlt, das wir aufgrund des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 künftig anbieten. Ihre Blockadehaltung im Bundestag und vor allem im Bundesrat entspricht in nichts den sozial- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten der modernen Arbeitswelt. Sie klammern sich weiterhin krampfhaft an die alten Dogmen aus grauer Vorzeit. Vielleicht hat Herr Schulte ja auch gerade Sie im Blick gehabt, als er zu weniger Dogmatismus aufgerufen hat. Noch eine kurze Anmerkung zum Schlechtwettergeld: Die Gewerkschaft IG Bau-Steine-Erden hat gestern vor einer Streichung des Schlechtwettergeldes gewarnt. Davon kann ja nun wirklich nicht die Rede sein. Wir führen gerade die Monate März und November in den Jahren 1994 als Schlechtwettergeldmonate wieder ein. Bis 1996 haben die Tarifvertragsparteien Zeit, nach einer volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Anschlußlösung zu suchen. Wir alle wissen, daß Vorschläge hierzu bereits in der Schublade liegen. Ich kann den Tarifvertragsparteien nur empfehlen, sich um eine Lösung sehr ernsthaft zu bemühen. Ein weiteres Zurückweichen der Koalitionsfraktionen vor den Forderungen der Tarifparteien wird es nicht geben. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Ich muß gestehen, daß mir die heutige Debatte zu den vorliegenden Gesetzentwürfen absolut lächerlich vorkommt, zu durchsichtig ist das Manöver, das Sie hier veranstalten, um Ihre Deregulierungsabsichten noch rechtzeitig vor ultimo durchzusetzen: einmal mehr gegen alle Bedenken und alle Sorgen der Betroffenen. Ich kann es nur noch mal sagen, dieses sogenannte Beschäftigungsgesetz wird keinen einzigen zusätzli- 20176* Deutscher Bundestag — 12.Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 chen Arbeitsplatz schaffen. Mit diesem Gesetz wird nur umgeschichtet, flexibilisiert und weiter dazu beigetragen, daß voll bezahlte Arbeit zur Ausnahme wird. Die Reduzierung der Mittel für AB-Maßnahmen trägt dazu ebenso bei wie die Einführung von nach § 249 h finanzierten Projekten auch in Westdeutschland. In dieses Konzept paßt natürlich auch die Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung und der Leiharbeit; auch hier geht es vor allem um einen optimalen und vor allem flexiblen Einsatz der vorhandenen Beschäftigten und nicht darum, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. Von dem Schwindel mit der freiwilligen Gemeinschaftsarbeit für Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger, die einzig und allein dazu dienen soll, die Arbeitslosenstatistik zu schönen, will ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden. Überall dort, wo neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, gehen sie zu Lasten der dort Beschäftigten: Es handelt sich vorrangig um Teilzeitjobs bis hin zu ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen mit Flexibilitätsanforderungen, die sich ausschließlich am Arbeitsaufwand orientieren; der arbeits- und tarifrechtliche Schutz wird ebenso dezimiert wie das Einkommen. Das Ergebnis dieser Politik wird sein, daß immer weniger Menschen in die Situation geraten, daß sie trotz Erwerbsarbeit und regelmäßigem Einkommen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensbedarf zu befriedigen, und zunehmend darauf angewiesen sein werden, zusätzlich Sozialhilfe zu beantragen. Sie bräuchten keine großen Gesetzesvorlagen gegen Schwarzarbeit zu entwicklen, wenn Sie durch Ihre Politik nicht immer weiter dazu beitragen würden, daß die Leute arm sind und zu allen möglichen Mitteln greifen, um sich über Wasser zu halten. Warum lassen sich denn wohl Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher darauf ein, irgendwo die Einkaufswagen zusammenzukarren oder die Lager aufzufüllen für einen Appel und ein Ei? Das hat doch wohl damit zu tun, daß nach allen Berechnungen die Sozialhilfesätze eben nur bis zum zwanzigsten jeden Monats reichen. Und dann? Das ist doch eine existentielle Frage für viele. Aber es ist ja nun geradezu typisch, daß genau wieder dort angesetzt wird, wo es den Menschen am schlechtesten geht und sie zum größten Teil aus einer Notlage heraus handeln. Natürlich gibt es auch andere Fälle, aber insgesamt dient doch diese ganze Kampagne dazu, das gegenseitige Mißtrauen zu schüren und zu kriminalisieren. Hätte es nicht viel mehr an wirklicher Beschäftigung gebracht, wenn Sie sich mal ganz konsequent der Überstundenfrage zugewandt hätten? Eine Einschränkung oder ein zeitweiliges Verbot hier erbrächte auf der Stelle einen millionenfachen Beschäftigungseffekt. Zufrieden bin ich mit der vorläufigen Rücknahme der Schlechtwettergeldkürzung. Diese Blamage hätten Sie sich gut sparen können, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären. Und ob Sie wollen oder nicht: Hunderttausend Bauarbeiter in Bonn auf der Straße bewirken eben doch etwas. Das nehmen wir uns zum Vorbild. Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Immer deutlicher zeichnet sich in den vergangenen Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine wirtschaftliche Erholung ab. Die Talsohle ist zwar noch nicht ganz durchschritten, aber wir sind auf gutem Wege. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß sich eine konjunkturelle Erholung in der Regel erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt. Deshalb ist es nun erforderlich, neben einer entschlossenen Fortführung der Standortpolitik die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu verbessern und für die rasche Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze zu sorgen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 der Bundesregierung werden die bewährten Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes weiterentwickelt und um Maßnahmen ergänzt, die den Strukturwandel und den damit verbundenen wirtschaftlichen Wandel arbeitsmarktpolitisch begleiten. Gleichzeitig werden die wirkungsvollen beschäftigungsfördernden Maßnahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 um weitere fünf Jahre verlängert. Die in diesem Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Befristungsmöglichkeiten der Arbeitsverträge bei Neueinstellungen wurden bei ihrer Einführung von einigen als bedrohliche Änderung angesehen. Inzwischen kann hiervon wohl keine Rede mehr sein. Eine begleitende Untersuchung von Infratest hat ergeben, daß diese Maßnahmen eben nicht zur Beseitigung des Kündigungsschutzes geführt haben, sondern im Gegenteil eine Brücke hin zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen waren. Im Jahr 1992 sind allein im privatwirtschaftlichen Bereich 1,5 % bis 3 % aller Neueinstellungen über den Weg der befristeten Arbeitsverhältnisse nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz zusätzlich zustande gekommen. Das bedeutet, daß 20 000 bis 45 000 Arbeitnehmer über die Brücke befristeter Arbeitsverträge eine unbefristete Beschäftigung gefunden haben. Die Beschäftigungsförderungsgesetze von 1985 und 1990 haben sich bewährt und alle Schwarzseher und Schwarzmaler widerlegt. Was sich bewährt hat, soll Bestand haben. Die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Gesetzesmaßnahmen ist nur konsequent. Natürlich werden durch dieses Gesetz keine staatlichen Beschäftigungsprogramme mit Milliardenaufwendungen in Gang gesetzt, aber das wäre auch der falsche Weg. So verlockend diese Idee auf den ersten Blick erscheinen mag, es wäre eine gefährliche Fürsorge. Sicherlich brauchen wir zusätzlich einen zweiten Arbeitsmarkt, aber wir dürfen die Effekte dieses zweiten Arbeitsmarktes bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht überschätzen. Die Schaffung von künstlichen Arbeitsplätzen mit staatlichen Milliardenbeträgen würde zwangsläufig zu neuen Lasten für Beschäftigte und Arbeitgeber auf Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20177 * dem regulären Arbeitsmarkt führen, auf dem das Geld für die Nebenarbeitsmärkte ja verdient werden muß. Die private Wirtschaft würde belastet, die Zinsen würden steigen, und dabei wäre den Arbeitslosen höchstens kurzfristig geholfen. Das Problem der Arbeitslosigkeit kann auf Dauer nur im regulären Arbeitsmarkt gelöst werden. Deshalb richten wir unsere Anstrengungen auf die Stärkung des ersten Arbeitsmarktes. Was illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit anbelangt, so müssen wir ihr schon wegen des Schutzes der Solidaritätskassen gemeinsam entgegentreten. Zur verbesserten Bekämpfung illegaler Beschäftigung werden daher das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geändert und erweitert, die Zusammenarbeitsvorschriften im Ausländergesetz und Sechsten Buch Sozialgesetzbuch verbessert und die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises genauer bestimmt. Zur neuen Schlechtwettergeldregelung im Baugewerbe: Die Tarifpartner des Baugewerbes haben sich bereit erklärt, mit den bereits 1992 angekündigten Verhandlungen über die Schaffung tariflicher Anschlußlösungen nach dem Wegfall des gesetzlichen Schlechtwettergeldes zu beginnen. Die Bundesregierung begrüßt diese Verhandlungsbereitschaft und unterstützt sie durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes. Durch die Gesetzesänderung wird die Gewährung von Schlechtwettergeld in den Monaten März und November wieder möglich gemacht, und zwar rückwirkend auch für den Monat März 1994. Dadurch, daß diese Leistung nun noch bis Ende 1995 gezahlt wird, gewinnen die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die erforderliche Zeit, um sich bei ihren Tarifverhandlungen auf die Gesetzesänderungen einzustellen. Ich vertraue auf die in der Vergangenheit oftmals bewährte Zusammenarbeit der Tarifpartner und bin mir sicher, daß ab Januar 1996 ein tarifliches Ausgleichssystem nahtlos das fortsetzen und weiterentwickeln wird, was bislang durch das gesetzliche Schlechtwettergeld abgedeckt wurde. Das Ziel der Bundesregierung sind die ganzjährige Beschäftigung und ein vereinbartes Jahresarbeitsgeld sowie Jahresarbeitszeitverträge, die die Arbeitszeit besser an saisonale Spitzen anpassen und die Arbeit auf günstigere Monate verteilen. Das ist allemal besser als Schlechtwettergeld. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf über Krebsregister (Krebsregistergesetz — KRG) Dr. Else Ackermann (CDU/CSU): Die Einführung eines flächendeckenden Krebsregisters in Deutschland steht heute erneut zur Debatte. Dabei sind sich Ärzte, Experten und Gesundheitspolitiker seit langem über die Notwendigkeit und den Nutzen eines flächendeckenden Krebsregisters in Deutschland einig. Die Art der Durchführung, angefangen mit der Meldung der Erkrankung, der Speicherung der Daten und ihrer Verschlüsselung, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Schließlich wird durch die Meldung als Recht oder Pflicht der persönliche Bereich des Kranken berührt, der vor Mißbrauch geschützt werden muß. Trotz aller Beteuerungen über Notwendigkeit und Nutzen einer Registrierung von Krebserkrankungen gibt es in Deutschland nur regionale Krebsregister. Erst durch die Vereinigung beider deutschen Staaten wurden die Bemühungen intensiviert, weil der Datenschatz der DDR gesichert werden mußte. Die Zeit drängt! Krebs ist außerdem eine Erkrankung, die trotz intensiver Forschung nicht in allen Stadien wirksam bekämpft und geheilt werden kann. Obgleich wesentliche Fortschritte in der Behandlung von Krebserkrankungen erzielt wurden, ist die Sterblichkeit auch in den Ländern mit einem hochentwickelten Gesundheitswesen beunruhigend hoch. Wenn die Behandlung noch keinen durchschlagenden Erfolg bietet, muß die Verhütung in den Vordergrund rücken. Wir kennen inzwischen Tausende von krebserzeugenden Schadstoffen aus unserer Arbeitswelt, unserer Umwelt einschließlich der Ernährung! Der berühmte Krebsforscher Epstein sprach begründet von der kanzerogenen Suppe, in der wir leben. In Deutschland ist diese Suppe besonders schadstoffreich, und allein deshalb haben wir die Verpflichtung, bei der Krebsursachenforschung eine Vorreiterrolle einzunehmen, um den Abstand zur europäischen und außereuropäischen epidemiologischen Forschung nicht noch weiter zu vergrößern. Eine Industrienation hat eben auch Verpflichtungen, die über die reine Herstellung von Spitzenprodukten, die man verkaufen will, weit hinausgehen. Seit 13 Jahren wird in der Bundesrepublik über das Krebsregister diskutiert. Ein Krebsregistergesetz liegt vor, die Experten haben klare Worte gesprochen, und trotzdem werden immer wieder Bedenken geäußert. Die Länder tun sich schwer und finden ständig neue Gründe, ein Krebsregister nicht einzuführen. Und die Länder, die bereits eines haben, sind in Sorge, daß ihr funktionierendes Register nicht kompatibel ist oder durch neue gesetzliche Bestimmungen, vor allem das Melderecht betreffend, entwertet wird und alle Arbeit umsonst gewesen sein könnte. Es scheint deshalb vernünftig, die Regelungen so zu gestalten, daß ein für alle Bundesländer akzeptables Gesetzeswerk vorliegt, Wichtig ist vor allem, daß die Möglichkeit der Nutzung der Daten für die epidemiologische Forschung unzweifelhaft belegt wird und bei der Registrierung durch Melderecht mit Widerspruchsrecht, die allerdings nach Meinung von Experten einer umstrittenen Einwilligungslösung gleicht, eine Meldevollständigkeit von 95 % erreicht wird und keine schiefe Verteilung der unterschiedlichen bösartigen Erkrankungen eintritt. Es darf nicht unerwähnt 20178* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 bleiben, daß das bewährte Hamburger Krebsregister seit Einführung dieser Regelung nicht mehr verwertbar ist. Man muß also gewichten: Datenschutz oder unvollständiger Erfassungsgrad von weniger als 90 %. Diese Register sind national und international für die epidemiologische Forschung entwertet. Weitere Gegenargumente der Länder betreffen die Finanzierung, die Organisation der vorgegebenen Regelung und die Terminierung. Zugegeben, die Errichtung eines Krebsregisters bedarf vieler Überlegungen und geht auch nicht von heute auf morgen. Nach Meinung der Experten in einer Anhörung am 18. April ist der kürzeste und effektivste Weg die bundesweite Übernahme des saarländischen Krebsregisters, wenn es schon nicht das noch gesicherte DDR-Register sein darf. Um den Ländern entgegenzukommen und ihre Einwände zu entkräften, können diese durch Öffnungsklauseln abweichende Regelungen nach Maßgabe des § 13 Absatz 5 für die Errichtung und die Führung der Krebsregister treffen. Dadurch können bereits bestehende Krebsregister beibehalten werden und für die Errichtung neuer Register abweichende und auch kostengünstigere Lösungen durch Landesrecht geschaffen werden. Außerdem erlaubt die Öffnungsklausel Ausnahmen von der Flächendeckung, d. h. die Länder können auch regionale Krebsregister errichten. Die Zeit drängt, denn für ein flächendeckendes, bundesweites Krebsregister muß man eine Anlaufzeit von etwa 10 Jahren rechnen. Es geht aber auch schneller, wenn man will. Detlef Parr (F.D.P.): Ich habe den Eindruck, daß wir bei unserer Wiedervereinigung den Fehler gemacht haben, in manchen Bereichen allzu einseitig Neuordnungen und Neugestaltungen in unserem Staat vorzunehmen. Eine Reihe von positiven Erfahrungen der ehemaligen DDR sind dabei auf der Strecke geblieben. Nicht davon betroffen ist die Krebsregistrierung. Der zum 31. Dezember dieses Jahres bei Untätigkeit drohende Verlust der Daten des „nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR, an denen wir eine funktionsfähige aussagekräftige Krebsregistrierung erkennen können, hat den heilsamen Druck erzeugt, nun endlich die Forderung des Innenausschusses vom November 1979 und der Gesundheitsministerkonferenz von 1983 nach einem flächendeckenden Krebsregister umzusetzen. Es sind nunmehr 15 Jahre seit der Forderung des Innenausschusses vergangen, 15 Jahre, in denen auch bei uns eine umfassende Datenbasis für Krebserkrankungen hätte geschaffen werden können. Bei der Bösartigkeit dieser Krankheit ist es überhaupt nicht verständlich, warum nicht, zumindest im epidemiologischen Bereich, das getan werden kann, was in der Forschung notwendig ist, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Es ist doch niemandem verständlich zu machen, warum z. B. bei gehäuftem Auftreten bestimmter Tumore in bestimmten Regionen zur Zeit keine Aussage darüber möglich ist, ob dies mit spezifischen Umweltbedingungen zusammenhängt oder auf anderen Faktoren beruht. Es ist auch niemandem verständlich zu machen, daß die SPD in diesem Hause sich vor den Karren der Länder spannen läßt und deren Verfassungsbedenken mitträgt. Meine Damen und Herren, wir dürfen doch nicht darüber streiten, ob Krebserkrankungen zu den in Art. 74 genannten gemeingefährlichen Krankheiten gehören oder nicht. Wir dürfen vor dem Hintergrund der Zahl dieser heimtückischen Erkrankungen doch keine Zuständigkeitsdebatte führen. Nein, wir müssen auch oder gerade wegen der zögerlichen Haltung der Bundesländer unsere Bundeskompetenz jetzt wahrnehmen und handeln. Deswegen ist es gut, wenn im Entschließungsantrag der SPD festgestellt wird: „Eine Krebsregistrierung ist für die präventive Krebsbekämpfung ein bedeutendes Instrument. Angesichts dieser Aufgaben ist es auch im Interesse der Bürger, daß ein weiteres Zurückbleiben hinter dem internationalen Niveau der epidemiologischen Krebsforschung durch das Fehlen funktionierender Krebsregister vermieden wird." Nicht gut ist es aber, wenn danach der Gesetzentwurf mit vordergründigen Argumenten in Frage gestellt wird. Wieso akzeptieren Sie nicht die den Bedenken der Länder Rechnung tragende in den Ausschußberatungen eingearbeitete Öffnungsklausel, wonach mit zeitlicher Begrenzung bis zum Jahr 2005 die Möglichkeit geschaffen wird, mit dem Aufbau von Krebsregistern in einigen Regionen beginnen zu können — und die ihnen die Möglichkeit eröffnet, durch Landesgesetz abweichende Regelungen für die Einrichtung und Führung der Krebsregister zu treffen und damit ihre eigenen Verfahren weiter zu behalten oder auch zu kostengünstigeren Lösungen nach Landesrecht zu kommen? Lassen Sie doch die Aufteilung der Registerarbeit auf eine Vertrauensstelle und eine Registerstelle als Versuch zu! Die Erfahrungen werden dann zeigen, ob die Bedenken berechtigt sind oder neue Erkenntnisse uns weiterführen. Warum beharren Sie auf einer Erfassung von 30 % der Bevölkerung, obwohl Sie zu Recht auf internationale Standards drängen, hier aber bewußt übersehen, daß zu diesen internationalen Standards auch die möglichst große Vollständigkeit der Registrierung (mindestens 90 % Erfassung) gehört? Und wieso fordern Sie eine höhere Finanzbeteiligung des Bundes, obwohl im § 9 des Krebsregistersicherungsgesetzes das BGA als Vollzugsorgan der Länder genannt ist und nach § 10 unseres Gesetzentwurfs künftig das Robert-Koch-Institut für die Länder die Daten zusammenfassend auswertet, Entwicklungstrends und regionale Unterschiede feststellt und regelmäßig veröffentlicht? Wie hoch dann schließlich die Kosten für die Länder werden, hängt von deren Entscheidungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab. Denn die reinen Registrierungskosten (ohne F+E-Investitionen) belaufen sich nicht — wie von Ihnen behauptet—auf 80 Millionen DM, sondern lediglich auf ca. 27 Mil- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20179* lionen DM, wobei wir uns darüber im klaren sein müssen, daß die Akzeptanz der Ärzte zu verstärkten Meldungen durch eine Meldevergütung — in der Anhörung war von DM 6 die Rede — erreicht werden muß. Lassen Sie mich noch einmal ausdrücklich betonen: Es handelt sich bei dem Krebsregistergesetz um ein Rahmengesetz, das einheitliche Bedingungen für die Krebsregister der einzelnen Länder vorsieht. Von besonderer Bedeutung bleibt: Die Vergleichbarkeit der Register untereinander muß reibungslos möglich sein. Deshalb ist die Festlegung eines bundeseinheitlichen Datensatzes und einer zusammenfassenden Auswertung unabdingbar. Nur dann, wenn eine ausreichende Anzahl von Einzelauswertungen zusammengeführt werden kann, wird es möglich, globale Aussagen zu treffen. Dem Datenschutz und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Patienten ist sowohl bei der Erfassung als auch bei der Verarbeitung und Übermittlung der Daten soweit wie irgend möglich Rechnung getragen worden. Wer tatsächlich an einer Bekämpfung der Krebserkrankungen interessiert ist, der muß sich für ein flächendeckendes Netz von epidemiologischen Krebsregistern auf Landesebene nach einheitlichen Vorgaben stark machen. Ich appelliere an die Länder, ihrer gesundheitspolitischen Verantwortung nachzukommen. Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Für uns ist die Notwendigkeit der Errichtung epidemiologischer Krebsregister auf gesetzlicher Grundlage und in allen Bundesländern nach wie vor unstrittig. Ich habe in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes die dafür maßgeblichen Gründe dargelegt und zugleich auf kritische Punkte verwiesen, die im parlamentarischen Verfahren noch einmal überdacht werden sollten. 1. Die Einwilligung des Patienten zur Geschwulstmeldung bei einem Melderecht des Arztes oder Zahnarztes wird in der Praxis zu einer erheblichen Untererfassung führen. Dabei ist es zweifellos akzeptabel, von einem Melderecht auszugehen. Das gilt mit Sicherheit allerdings nur, wenn die vorgesehenen Einspruchsmöglichkeiten aufgegeben werden. Freilich bleibt die Festlegung einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Meldepflicht die zweckmäßigere Lösung. 2. Die Trennung der Krebsregister in Vertrauens- und Registerstellen muß zu erheblichen Fehlerquellen, aber auch zu zusätzlichen Belastungen im Arbeitsablauf bei der Datenerfassung führen. Hinzu kommt, daß damit per Gesetz ein Verfahren als für alle verbindlich eingeführt würde, welches sich noch in Erprobung befindet und seine Praktikabilität bisher noch nirgends unter Beweis gestellt hat. Das ist wohl generell, erfahrungsgemäß aber ganz sicher in Sachen Epidemiologie und natürlich gerade auch im Falle von Krebsregistern ein zumindest äußerst risikoreiches, um nicht zu sagen: ein geradezu abenteuerliches Vorgehen. Entsprechend allen internationalen Erfahrungen scheint es dagegen angezeigt, Krebsregister als einheitliche Organisationen, die unter ärztlicher Leitung stehen, zu etablieren und nicht in verschiedene Zweige aufzuspalten. Den berechtigten Erfordernissen des Datenschutzes kann bekanntlich auch auf diese Weise wirksam Rechnung getragen werden. 3. Die Aufzählung des zu erfassenden Datensatzes ist noch immer unpräzise und sicherlich auch zu umfangreich. Richtig ist dagegen, daß die verschiedenen Krebsregister die Möglichkeit haben müssen, über ein fest vereinbartes Minimum an gemeinsam zu erhebenden Daten hinaus spezielle landesspezifisch interessierende Merkmale zu erheben. 4. Die Aufgaben der auf Bundesebene vorgesehenen „Zentralen Stelle" zur zusammenfassenden Auswertung der von den Ländern übermittelten Daten sind nach wie vor zu eng gefaßt. Das verwundert urn so mehr, als doch weitgehende Übereinstimmung darin besteht, daß diese Institution in der Lage sein sollte, über die reine Deskription hinaus auch selbst epidemiologische Forschung zu betreiben und die Vorhaben anderer Wissenschaftler wirkungsvoll zu unterstützen. Der jetzt in Form der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vorliegende Kompromiß mit seinen Gestaltungsfreiheiten für die Länder mildert zweifellos einige dieser Schwachpunkte. Andererseits bringt er neue Qualitätsabstriche anderer Art mit sich. Ich verweise nur darauf, daß die grundsätzlich flächendeckende Erfassung bedauerlicherweise aufgegeben wurde. Zugleich besteht bei der jetzt zu erwartenden Vielzahl von Melde- und Registrierverfahren natürlich die Gefahr, daß die unerläßliche Vergleich- und Abgleichbarkeit der verschiedenen Register in einem nicht mehr zu tolerierenden Umfang verloren geht. Sicher ist allerdings, daß dies keineswegs eintreten muß, wenn bei allen Folgeregelungen mit größter Sorgfalt auf diese für die Handhabbarkeit und Auswertbarkeit der Register entscheidende Problematik geachtet wird. Unbeschadet dieser nach wie vor vorhandenen, wenn auch inzwischen modifizierten Schwächen des Gesetzes wäre sein Inkrafttreten nicht nur der berühmte Schritt in die richtige Richtung, sondern immer noch ein beachtlicher Meilenstein auf dem Wege zu einem wissenschaftlich aussagekräftigen, praktisch handhabbaren und vor allem auch flächendeckenden Krebsregister in ganz Deutschland. Hinzu kommt: Das ehemals gut funktionierende Krebsregister der DDR verliert gegenwärtig in zunehmendem Tempo seinen Wert. Die Umkehrung dieses Trends ist auf Dauer im Rahmen einer bundesweiten gesetzlichen Regelung am ehesten möglich. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Krebsregistergesetz auch in der jetzt vorliegenden Fassung zu. Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Vor vier Monaten haben wir hier im Bundestag ausführlich über die Notwendigkeit eines bundesweit gültigen Gesetzes über Krebsregister gesprochen. Seitdem hat sich an der Ausgangslage nichts geändert: Nach wie vor kann von einer auch nur annähernd zufriedenstellenden Krebsregistrierung in Deutschland nicht mehr gesprochen werden. 20180* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Nach wie vor fehlen uns wichtige, zur Krebsbekämpfung und insbesondere zur Krebsprävention unverzichtbare Erkenntnisse, für die wir die Daten aus epidemiologischen Krebsregistern brauchen. Nach wie vor können wir zu oft keine klaren Antworten geben, wenn es um den Verdacht krebserzeugender Einflüsse auf die Bevölkerung, insbesondere aus Quellen in der Umwelt geht. Deshalb gibt es für die Bundesregierung keinen einzigen Grund, von diesem Gesetzesvorhaben abzusehen — ganz im Gegenteil. Keine befriedigende Krebsregistrierung durch die Länder in Sicht: In den letzten Monaten sind wir nicht nur von allen wichtigen Fachgesellschaften, sondern gerade auch von den Medien und nicht zuletzt von den Patientengruppen selbst bestärkt worden, an diesem Vorhaben festzuhalten. Dabei wurde immer wieder die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Lösung betont. Denn eine befriedigende Krebsregistrierung in den Ländern ist weit und breit nicht in Sicht. Die Länder sehen das selbstverständlich ganz anders. Sie bestreiten die Kompetenz des Bundes für dieses Gesetz u. a. mit dem Hinweis auf eine Entschließung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom Herbst 1991 und leiten daraus ab, daß sie in eigener Regie in der Lage wären, das Problem der Krebsregistrierung zu lösen. Wir haben nie bestritten, daß dies tatsächlich möglich wäre. Aber sehen wir uns doch diese Entschließung einmal näher an. Da steht nämlich, daß die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einen entsprechenden Bericht der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten zur Kenntnis nimmt; sie hält es für wünschenswert, daß ein gemeinsamer „Minimaldatensatz" erhoben wird, und empfiehlt, die von dieser Arbeitsgemeinschaft (AGLMB) erarbeiteten Grundsätze bei der Entwicklung weiterer Landeskrebsregistergesetze mit einzubeziehen. Wo ist da, bitte schön, ein großer Fortschritt gegenüber der GMK-Entschließung vom Jahr 1983 zum gleichen Thema zu erkennen? Den kann man nicht erkennen, weil es ihn nicht gibt. Die Fakten sprechen für sich: Bis heute haben sich die Länder nicht dazu verpflichtet, in jedem Land die Krebsregistrierung wenigstens zu beginnen und die von der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten für wichtig erachteten Grundsätze verbindlich zu machen. Man muß sogar befürchten, daß die derzeit wenigstens in einigen Ländern laufenden Ansätze wieder zurückgefahren werden, wenn keine bundesgesetzliche Regelung kommen sollte. Ich habe Verständnis für die Länder, die um ihre bereits bestehenden regionalen Register fürchten, wenn ein einheitlicher Melde- und Registriermodus eingeführt werden muß, der nicht den jetzigen Regelungen entspricht. Dies könnte villeicht bei den meldewilligen Ärzten Verwirrung auslösen und das Register zumindest vorübergehend beeinträchtigen. Ich habe auch Verständnis dafür, daß gerade die bevölkerungsstarken Bundesländer auf den finanziellen Aufwand hinweisen, der mit der Einrichtung einer flächendeckenden Registrierung verbunden sein kann. Änderungswünsche der Länder berücksichtigt: Mit den jetzt vorliegenden Änderungen haben wir diesen fachlichen Einwänden Rechnung getragen. Im Klartext heißt das: Die Länder haben die Möglichkeit, sowohl vom Melde- und Registriermodus als auch von der flächendeckenden Erfassung durch entsprechendes Landesgesetz abzuweichen. Das heißt auch: Die Länder können die für sie kostengünstigste Lösung wählen. Ich sage aber noch einmal: Wir kommen an bundesgesetzlichen Regelungen nicht vorbei. Wir brauchen sie, damit in jedem Bundesland ein epidemiologisches Krebsregister eingerichtet wird, damit überall der gleiche Minimaldatensatz erhoben wird und die epidemiologischen Daten an einer zentralen Stelle zusammengeführt und vergleichend ausgewertet werden. Wir brauchen diese Regelungen auch, damit der Abgleich der Daten der Register untereinander festgelegt und die ihr erhobenen Daten grundsätzlich der Forschung zugänglich gemacht werden können. Ich glaube, darin stimmt mir auch die SPD zu. Wenn ich mir allerdings den vorliegenden Entschließungsantrag der SPD anschaue, dann ist es mit der Einsicht der SPD nicht sehr weit her. Die SPD glaubt immer noch, daß es eine bundesgesetzliche Lösung geben kann, die allen Wünschen in gleichem Umfang gerecht werden kann: den Wünschen der Forschung, des Datenschutzes und der Länder. Das ist eine Illusion. Die SPD behauptet außerdem, daß es eine einvernehmliche Lösung mit allen Ländern geben könne. Wir haben mehr als zehn Jahre lang versucht, genau das zu erreichen. Und dieser Versuch ist nicht an der Bundesregierung, sondern an den Ländern selber gescheitert, die sich nicht über den richtigen Weg einigen konnten. Ich vermute, das wird auch in Zukunft so bleiben. Die SPD schreibt in ihrem Entschließungsantrag, daß es eine Aufgabe der Bundesregierung sei, den Fortbestand des „Gemeinsamen Krebsregisters" zu sichern. Genau das wollen wir mit dem Krebsregistergesetz ja erreichen. Aber hier sind die Länder gefordert, ihren Beitrag dazu zu leisten. Wenn die Länder den Entwurf der Bundesregierung ablehnen, müssen sie sich fragen lassen, was sie eigentlich wollen. Denn wer den Entwurf der Bundesregierung zum Krebsregistergesetz ablehnt weiß, daß Berlin und die neuen Bundesländer eigene Vereinbarungen und rechtliche Grundlagen schaffen müssen. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, dem Krebsregistergesetz weitere Stolpersteine in den Weg zu legen. Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Verabschieden Sie sich von Ausflüchten und Scheinargumenten, mit denen dieses notwendige Gesetz schon zu lange behindert worden ist. Die Zahl von jährlich 300 000 Neuerkrankungen zeigt, daß wir alle nicht länger auf eine zufriedenstel- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 20181* lende Krebsregistrierung warten können. Das wird auch von den Patienten so gesehen. Und deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie einem Gesetz zu, mit dem die Voraussetzungen geschaffen werden können, die Krebserkrankungen besser zu bekämpfen. Anlage 4 Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung des Abgeordneten Gunter Huonker (SPD) zur Abstimmung über das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 Dem Plenarprotokoll 12/229 über die 229. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Mai 1994, S. 19935 entnehme ich, daß ich dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz in der namentlichen Schlußabstimmung zugestimmt haben soll. Gewiß ist, daß ich aus für mich zwingenden Gründen mit „Nein" stimmen wollte und bis zur Kenntnisnahme des Protokolls sicher war, dies auch getan zu haben. Ich halte das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz für eines der wichtigsten Gesetze, die der Bundestag in dieser Legislaturperiode beschlossen hat. Deshalb ist es für mich — und gewiß auch für die SPD-Fraktion — mehr als ärgerlich, daß das Protokoll das Gegenteil dessen ausweist, was ich wollte — unbeschadet der Ursache. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 669. Sitzung am 20. Mai 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz —2. GleiBG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Deutsche Bundesbank Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-NeuordnungsGesetz — GNG) Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen ... Strafrechtsänderungsgesetz — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (... StrÄndG — 2. UKG) Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze ... Strafrechtsänderungsgesetz -- Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (... StrÄndG) Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstaltfür Flugsicherung Gesetz über den Beitritt der Griechischen Republik zur Westeuropäischen Union und über die assoziierte Mitgliedschaft der Republik Island, des Königreichs Norwegen und der Republik Türkei in der Westeuropäischen Union Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1979 über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region Gesetz zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 — WoBauFördG 1994) Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle In der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Zum Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 — WoBauFördG 1994) Der Bundesrat begrüßt es, daß es aufgrund der Verhandlungen der wohnungspolitischen Sprecher der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. und Vertretern der Länder gelungen ist, eine Einigung zu den vorliegenden Entwürfen des Wohnungsbauänderungsgesetzes, Wohnungsbaufinanzierungsgesetzes und Wohnungsbauförderungsgesetzes zu erreichen. Diese Einigung findet ihren Ausdruck in der nahezu einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Der Bundesrat stimmt dem gefundenen Kompromiß zu. Er weist allerdings auf folgendes hin: 1. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung den Entwurf des Wohnungsbauförderungsgesetzes, den das Bundesbauministerium verfaßt hat und den die Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. am 19. Januar 1994 in den Deutschen Bundestag eingebracht haben (BT-Drucksache 12/6616), nicht auch gleichzeitig dem Bundesrat gemäß Artikel 76 Abs. 2 Grundgesetz zur Stellungnahme zugeleitet hat. Von einer Beteiligung des Bundesrates hätte mit Rücksicht auf eine etwaige Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens nicht abgesehen werden müssen, da die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates auf sechs Wochen begrenzt ist, jedoch ein wesentlich längerer Zeitraum für die Beratungen des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse benötigt wurde. Die frühzeitige Beteiligung des Bundesrates wäre bei diesem Gesetz im besonderen Maße geboten gewesen, da den Ländern der umstrittene und problematische Verwaltungsvollzug, insbesondere der einkommensorientierten Förderung, obliegt und sie den Finanzaufwand, vor allem für die schwer abschätzbare Zusatzförderung der einkommensorientierten Förderung (§ 88e II. WoBauG), zu tragen haben. 2. Der Bundesrat stellt fest, daß die „vereinbarte Förderung" in unnötiger Weise, insbesondere durch die Befristung der Belegungs- und Mietpreisbindungen, eingeschränkt wird (§ 88d Abs. 2 II. WoBauG), und die „einkommensorientierte" Förderung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden und Investoren während der langjährigen Nutzung der Wohnungen verbunden ist (§ 88e II. WoBauG). Der Bundesrat beklagt, daß der Bund den Ländern das Risiko an der im voraus kaum kalkulierbaren Zusatzförderung überläßt und sich nicht mit einem festgelegten Anteil an der Zusatzförderung beteiligt. 20182* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 231. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1994 Diese Regelungen sind nur deshalb hinnehmbar, weil die Bundesfinanzhilfen, die für die einkommensorientierte Förderung bereitgestellt werden, auch für andere Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden dürfen (§ 88e Abs. 6 II. WoBauG). 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag den Vorschlag des Bundesrates im Entwurf des Wohnungsbaufinanzierungsgesetzes (BT-Drucksache 12/6880) zur Anpassung der §§ 18 und 19 II. WoBauG an die seit 1969 neugefaßte Regelung der Bundesfinanzhilfen in Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nicht aufgegriffen hat. Er begrüßt jedoch, daß wenigstens nach dem Bericht des BT-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei einer künftigen Überarbeitung des II. WoBauG „die Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet des Wohnungsbaus den heute geltenden finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen angepaßt werden sollen" und damit die verfassungsrechtliche Notwendigkeit dieser Anpassung — im Gegensatz zur ablehnenden Stellungnahme der Bundesregierung — anerkannt worden ist. Der Bundesrat sieht einen ersten richtigen Schritt in der Regelung zur einkommensorientierten Förderung, daß die hierfür bereitgestellten Bundesfinanzhilfen auch für andere Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus eingesetzt werden dürfen (§ 88e Abs. 6 II. WoBauG) und die Länder damit nicht zur Anwendung dieses Förderungsinstruments verpflichtet werden können. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung auch vor der notwendigen Anpassung des II. WoBauG davon absieht, in künftigen Verwaltungsvereinbarungen zu fordern, daß die Bundesfinanzhilfen und komplementäre Landesmittel nach bundespolitischen Prioritäten, insbesondere in bestimmten Förderungswegen, einzusetzen sind. 4. Der Bundesrat stellt fest, daß die im Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 vorgesehene Erhöhung der Einkommensgrenzen in ihren Auswirkungen aufgrund linearer und struktureller Verbesserungen weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates im Entwurf des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1993 (BT-Drucksache 12/5473) entspricht. Diese für die Praxis sehr bedeutsamen Verbesserungen geben den Ausschlag für die positive Bewertung des Kompromisses und die Zustimmung des Bundesrates. 2. Zum Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes 1. Der Bundesrat fordert die Ausarbeitung und gesetzliche Absicherung eines Programms zur Förderung der Energieeinsparung, der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energien durch Investitionskostenzuschüsse und/oder steuerliche Hilfen. Ohne ein solches Programm und ohne marktwirtschaftliche Steuerungselemente zur Mobilisierung von Energiesparpotentialen ist das beschlossene Ziel einer CO2-Reduzierung nicht erreichbar. 2. Der Bundesrat hält eine Festlegung der Degressionsraten beim Kohleplafonds ab 2001 zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt. Der Bundesrat fordert die Einführung einer Härteklausel für den Fall, daß es den Bergbauunternehmen durch Einflüsse, die diese nicht zu vertreten haben, nicht möglich ist, Lieferverpflichtungen gegenüber den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Eigenerzeugern einzuhalten. Der Bundesrat hält es für notwendig, daß das im Beitrittsgebiet erfaßte Volumen des Sondervermögens dort für strukturfördernde Maßnahmen im Energiebereich eingesetzt wird. Der Bundesrat hält die Verknüpfung der Steinkohlefinanzierung mit atomrechtlichen Regelungen für nicht sachdienlich. Der Bundesrat schlägt die weitere Einbeziehung von Techniken zur Energierückgewinnung und Kraft-WärmeKoppelung in das Stromeinspeisungsgesetz vor. In dem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise auf Drucksache 12/7436 wird bei den Antragstellern der Name „Manfred Kolbe" durch den Namen „Regina Kolbe" ersetzt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/6842 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7077 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/6187
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Ullmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit", so steht es lapidar in Art. 1 Ziffer 3 des Verfassungsentwurfes des Europäischen Parlamentes. Da dieser Satz in der Tat nicht in Zweifel gezogen werden kann, wird man die Entwicklung nur erstaunlich nennen können, die zu ihm wie zu einem Rocher de bronze geführt hat.
    Weit weg von den luftigen Spekulationen über die Christenheit und Europa um 1800, aber genauso weit weg von den Katastrophenstimmungen reichlich 100 Jahre später, Stimmungen einer fatalistischen Tragödie im Untergang des Abendlandes, Verzweiflung über die letzten Tage der Menschheit, die Karl Kraus im Weltkrieg überhaupt, aber besonders auf den Schlachtfeldern Europas anbrechen sah: Welch erstaunlicher Weg, meine Damen und Herren Kollegen, den die EG im Gegensatz zu diesen apokalyptischen Szenarien von den Römischen Verträgen, der Einheitlichen Akte über Maastricht bis zu dieser trockenen, aber nichts weniger als trivialen Feststellung zurückgelegt hat: „Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit".
    Aber kaum hat man diesen Satz ausgesprochen, schallen einem von allen Seiten Fragen entgegen. Wo merken wir denn etwas von dieser Rechtspersönlichkeit? Wo spüren wir ihre Aktivitäten? Oder steht es um sie etwa so, wie es Vaclav Havel einmal ausgedrückt hat: Die Europäische Union bestehe aus nichts anderem als aus endlosen Debatten darüber, wie viele Mohrrüben irgendwer irgendwoher irgendwohin ausführen darf?
    Unsere heutige Debatte hat diesen Hintergrund, daß wir vor wichtigen Entscheidungen darüber stehen, in welcher Form diese neue kontinentale Rechtspersönlichkeit aktiv werden soll. Ich spiele damit nicht an auf den durch das Karlsruher Maastricht-Urteil längst antiquierten Streit über den europäischen Bundesstaat oder Staatenbund. Ich beziehe mich auch nicht auf den während der jüngsten Debatten über den Beitritt der EFTA-Länder so hitzig geführten Prioritätenstreit über Erweiterung oder Vertiefung.
    Ich beziehe mich vielmehr auf die merkwürdige Spannung zwischen der Maastrichter Definition der Europäischen Union als einer Union der Völker und der des Verfassungsentwurfes des Europäischen Parlamentes, nach der die Union aus den Mitgliedstaaten und deren Bürgern besteht. Beides braucht sich nicht auszuschließen, aber auf jeden Fall hat die Definition des Verfassungsentwurfes eine unverkennbare Affinität zum Europa der Vaterländer, während gerade die Maastricht-Definition auf eine neue Dimension der Demokratie, eine Demokratie von Völkern verweist, deren Bürger verschiedenen Völkern angehören.
    Genau hierin scheint die Spannung des historischen Momentes zu bestehen, in dem wir leben. Bürger verschiedener Herkunft in verschiedenen Vaterländern, politisch und kulturell überlebensfähig nur auf dem Weg einer Kommunikation, die allein durch kulturelle und politische Rechtsgleichheit unter verschiedenen, verschieden Großen und verschieden Mächtigen zustande kommen kann. Darum kommt dem Verhältnis von Unionsbürgerschaft und Menschenrechten in der EU-Verfassung eine Schlüsselrolle zu. Denn erstmals tritt hier die verfassungsrechtlich zwingende Notwendigkeit auf, Bürgerrechte und Menschenrechte streng aufeinander zu beziehen.
    Aber noch ist der Sprachgebrauch der EU-Verfassung äußerst vieldeutig. Die Überschrift des Titels spricht vom „Verbürgen" der Menschenrechte. Der Titel selbst schreibt einmal das „Achten", ein anderes Mal gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das „Gewährleisten" der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Union zu.



    Dr. Wolfgang Ullmann
    Der ältere Entwurf inkorporiert den Grundrechtekatalog dem Art. 7 der Verfassung. Der neuere verweist ihn in einen Anhang und problematisiert damit wieder auf gewisse Weise die Zugehörigkeit der Grundrechte zur Verfassung der Europäischen Union. Das ist um so bedauerlicher, als dieser Grundrechtekatalog einige äußerst bedeutsame Neuerungen enthält: ein Recht auf Zugang zu Informationen, ein Recht auf Arbeit, ein individuelles Recht auf Schutz der Umwelt.
    Aber offenkundig stößt die im Grundgesetz der Bundesrepublik angelegte Tendenz, die Grundrechte überhaupt als Verfassungsfundament zu betrachten, innerhalb der Europäischen Union noch auf Vorbehalte. Um so ernster ist der Appell des Europäischen Parlamentes an die Parlamente der Mitgliedstaaten zu nehmen, sich zum Verfahren der Vorbereitung und Verabschiedung des endgültigen Verfassungstextes zu äußern.
    Das Datum der Nachverhandlungskonferenz 1996 steckt hier einen klaren zeitlichen Rahmen ab. Der Deutsche Bundestag täte gut daran, dieses Datum sehr ernst ins Auge zu fassen. Es besteht für ihn, meine Damen und Herren, kein Anlaß, sich auf den Lorbeeren der neuen Art. 23 und 45 des Grundgesetzes auszuruhen. Würde der Deutsche Bundestag auch in diesem Fall jener prozeduralen Zähflüssigkeit erliegen, die die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission und den parlamentarischen Umgang mit ihren Ergebnissen kennzeichnet, so könnten die entscheidenden Ereignisse dieses Mal sehr schnell auch am deutschen Parlament und nicht nur an der deutschen Öffentlichkeit vorüberrauschen.
    Denn einige Fragen zeigen sich schon jetzt als unabweisbar. Wie gedenkt es die Bundesrepublik mit den Mitwirkungsrechten ihrer Bürger und Bürgerinnen im Blick auf die nächsten Integrationsschritte zu halten? Was der SPD-Antrag hierzu über Subsidiarität, Transparenz und Bürgernähe sagt, ist gewiß richtig, reicht aber angesichts der Tragweite der vor uns liegenden europäischen Entscheidungen bei weitern nicht aus. Ohne Volksentscheide auf Bundesebene werden die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes anderen Unionsbürgern gegenüber immer weiter ins Hintertreffen geraten, wo sie schon jetzt sind.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Das deutsche Parlament muß sich weiter, angesichts der deutlichen Destabilisierungen in Südeuropa und der erschreckenden Tatsache, daß in einem EU-Land erneut Faschisten an einer Regierung teilnehmen, dazu erklären, und zwar jetzt, welche Bedeutung es dem Beitritt der skandinavischen EFTA-Staaten und Österreichs zur Europäischen Union beimißt.
    Daß das Ursprungsland des Helsinki-Prozesses unter ihnen ist, erinnert daran, daß die KSZE-Charta von Paris zu den maßgeblichen Urkunden deutscher Außenpolitik nach der deutschen Vereinigung, aber auch der gemeinsamen Sicherheitspolitik des Maastricht-Vertrages gehört. Ich möchte wissen, Herr Schäuble, wo in dieser Charta von Paris irgendein Anlaß für deutsche Sonderrollen oder die Blockade von Bündnispolitik liegen soll.
    Daraus folgt die nächste, womöglich für uns sowie für die Europäische Union entscheidende dritte Frage: Womit gedenkt das deutsche Parlament, die Beitrittsbestrebungen der vier Visegrad-Staaten — Polen, Tschechische und Slowakische Republik sowie Ungarn — zu unterstützen? Gerade wer eine europäische Friedensordnung im Sinne der Charta von Paris will, wird sich erinnern müssen: Der Sitz des KSZE-Sekretariates ist in Prag, der des Konfliktverhinderungszentrums in Wien, der des Büros für freie Wahlen in Warschau. Vorhin war in einer Rede vom freien Westen die Rede. Ich dachte: Ist es immer noch an dem, daß man daran erinnern muß, daß es nunmehr auch einen freien Osten gibt, der in dem freien Europa mitzureden gedenkt?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Für die Bürgerbewegungen der sanften Revolution in Mittel- und Osteuropa sind die genannten Orte — Prag, Wien, Warschau — immer noch Eckpunkte jenes im November 1990 in Paris konzipierten neuen Europa. Wenn die Europäische Union überhaupt eine Zukunft hat, dann kann sie nur die dieser neuen Friedensordnung des KSZE-Prozesses und damit eines freien und friedlichen Europa sein.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster hat nun das Wort der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Theodor Waigel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich gern mit Herrn Ministerpräsidenten Scharping auseinandergesetzt; ich nehme an, er kommt noch. Ich muß folgendes am Anfang auch dann, wenn er nicht da ist, sagen:

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Schlechter Stil!)

    am Montag ein schlechter Verlierer, am Freitag ein schlechter Debattenredner; eine schlechte Woche für ihn.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Michael Glos [CDU/CSU]: Aber eine gute Woche für Deutschland!)

    Er war auch ziemlich uninformiert. Frau Wieczorek-Zeul, Sie hätten ihm doch wenigstens sagen können, was die Bundesregierung zum Weißbuch und zu den Leitlinien der Wirtschaftspolitik erarbeitet hat, daß wir ein Memorandum vorgelegt haben, das, viel beachtet, im Kreis der zwölf diskutiert worden ist.
    Ich möchte noch ein Wort zu dem Vergleich zwischen Hamburg und Thüringen sagen. Meine Damen und Herren, in 40 Jahren haben sich die Länder in Deutschland verschieden entwickelt. Hamburg ist der große Gewinner der deutschen Einheit. Wir geben nach Thüringen und die anderen ostdeutschen Länder mehr Investitionen pro Kopf der Bevölkerung als im Durchschnitt in Deutschland insgesamt. Es ist ein Transfer von 5 % pro Jahr, und damit gibt es Wachstumsraten — zwischen 7, 10 und noch mehr Prozent —, wie man sie sonst nur noch in Asien findet. Das ist die



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit im Jahre 1994.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wenn allerdings Rheinland-Pfalz und Hamburg mehr tun wollen, dann ist darauf hinzuweisen, daß beim Länderfinanzausgleich und bei sonstigen Gelegenheiten viele Möglichkeiten bestanden hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber darauf habe ich vergeblich gewartet. Im Gegenteil: Zu meinem großen Leidwesen hat der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz über 200 Millionen DM für politische Führung eingestrichen, die in Thüringen weit besser angelegt gewesen wären als für die politische Führung in Rheinland-Pfalz, die früher, ohne dieses Geld, wesentlich besser funktioniert hat.

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Wer führt denn da?)

    Übrigens muß man bei den Berechnungen — lieber Peter Struck, das ist jetzt Ihre Aufgabe — dem Kanzlerkandidaten in dem Zusammenhang immer sagen, was brutto und was netto ist, nicht nur bei der Steuerpolitik, sondern auch bei anderen Dingen. Da besteht nämlich ein Unterschied, und er muß hier berücksichtigt werden.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Sie sind höchstens Tara!)

    — Was ist? — Ich habe „Toskana" verstanden. Darum bin ich so erschrocken. Ich dachte gerade, Sie meinen, ich sei mit in der Toskana. Nein, ich habe mein bescheidenes Eigentum in Schwaben. Mit der Toskana habe ich nichts zu tun.
    Zu den Schulden will ich noch etwas sagen, weil ich mir nämlich die Schulden, die es im Moment in Deutschland gibt, nicht von den Herren der SPD anhängen lasse.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Für die 600 Milliarden DM Schulden von Ländern und Kommunen kann man den deutschen Finanzminister nicht verantwortlich machen. Hätten Sie die 600 Milliarden DM für die deutsche Einheit nicht übernehmen wollen?

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Selbstverständlich nicht!)

    Haben Sie vielleicht vergessen, daß der Ministerpräsident des Saarlandes damals nein zum Vertrag über die deutsche Währungsunion gesagt hat?

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Im Gegensatz zu Frau Matthäus-Maier!)

    Heute wissen wir ganz genau: Ohne dieses Ja und ohne den Staatsvertrag zur deutschen Währungsunion wären wir nicht so schnell zum Einigungsvertrag und damit zur politischen und rechtlichen Einheit Deutschlands gekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Und es waren immerhin noch über 300 Milliarden DM, die wir Ende 1982 von einer anderen Regierung, nämlich der Helmut Schmidts, übernommen haben.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: 0 wei!)

    — Sie haben es nicht weit nach Hamburg, zu Ihrem früheren Bundeskanzler, Frau Kollegin.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Ich bin Kölner Abgeordnete!)

    Erinnern Sie ihn einmal daran, daß es im Jahre 1982 einen Rückgang des Bruttosozialprodukts um mehr als 1 % gab, daß die Inflation über 5 % betrug, ein Defizit im Bundeshaushalt von über 50 Milliarden DM drohte und die Arbeitslosigkeit stieg. Bei dieser Leistungsbilanz würde ich mich sehr zurückhalten, wenn ich über andere zehn Jahre später urteile.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Was die Neofaschisten anbelangt, brauchen Sie bei der CSU keine Sorge zu haben. Übrigens sind das die größten Feinde der Südtiroler Volkspartei, an deren Seite wir immer standen und stehen. Aber während wir bei der letzten Bundespräsidentenwahl am vergangenen Montag gesagt haben, wir wollen keine Stimmen der Rechtsradikalen für unseren Kandidaten, haben Sie sich heute noch nicht von den Stimmen distanziert, die aus dem linken, dem kommunistischen Lager abgegeben worden sind, meine Damen und Herren. Das ist der große Unterschied.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Detlev von Larcher [SPD]: Was war denn am Chiemsee? War da nicht etwas am Chiemsee? Das hört er nicht gern!)

    Mit der Einheitlichen Europäischen Akte, mit dem Binnenmarktprogramm und mit den Verträgen von Maastricht haben wir die europäische Integration entscheidend vorangebracht. Die Zustimmung zum Vertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion und über die Politische Union war ebenfalls richtig. Die europäische Stabilitätsgemeinschaft wächst heran. Die durchschnittliche europäische Inflationsrate liegt heute mit gut 3 % nur noch ein Drittel so hoch wie vor zehn Jahren. Angesichts der größten Herausforderung, vor der Deutschland finanzpolitisch stand und steht, eine 2 vor dem Komma bei der Inflationsrate zu erreichen — Sie haben ohne Wiedervereinigung Inflationsraten von über 5 % gehabt —,

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Das ist doch albern!)

    ist das ein großer Erfolg der deutschen Finanz-, der deutschen Geld-, der deutschen Währungspolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Die europäische Wirtschaftspolitik gewinnt an Kontur. Das Weißbuch und die wirtschaftspolitischen Leitlinien weisen den Weg zu Beschäftigung und zu Wachstum. Die europäische Geldpolitik wird künftig in Deutschland am Finanzplatz Frankfurt gestaltet. Es ist einer der größten Erfolge deutscher Europapolitik, daß elf Partner zugestimmt haben: Das Europäische Währungsinstitut — und später die Europäische Zentralbank — kommt nach Frankfurt.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Das zeigt ganz deutlich: Niemand braucht Angst um die Währung zu haben.



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    Die von uns nachdrücklich geforderte Erweiterung der EG um Österreich und die skandinavischen Länder ist beschlossen.
    Meine Damen und Herren, es ist interessant, daß die äußerste Rechte und die äußerste Linke gegen Europa sind. Sie haben nämlich aus der Geschichte nichts gelernt. Wir sind für Europa, weil wir die Lehren der Geschichte begriffen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. — Detlev von Larcher [SPD]: Sprechen Sie jetzt von Herrn Stoiber?)

    — Stoiber war für Maastricht im bayerischen Kabinett und im Bundesrat. Wenn jemand, wie übrigens auch Herr Ministerpräsident Scharping, auf das eine oder andere hinweist, was in Europa nicht richtig läuft oder gelaufen ist, ist er noch längst kein Europagegner. In diese Ecke bringen Sie Ministerpräsident Stoiber nicht, auch niemanden sonst in der CSU.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Detlev von Larcher [SPD]: Und was war mit Chiemsee?)

    Europa braucht die Union als Eckpfeiler seiner politischen Stabilität. Die Brände an den Grenzen unseres Kontinents — das erfüllt uns mit Sorge — nehmen zu. In Rußland fordern einzelne Reaktionäre und Revisionisten die Wiederherstellung eines großrussischen Reiches. In der Ukraine sind nationalistische Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Noch steht die Osterweiterung der EG nicht auf der aktuellen Tagesordnung. Die beitrittswilligen Staaten müssen mit unserer Unterstützung in politischer und ökonomischer Hinsicht noch Anpassungsprozesse vollziehen. Aber dieser Weg — darauf hat der Kollege Ullmann zu Recht hingewiesen — darf für unsere östlichen Nachbarn nicht zum Hindernislauf werden. Denn sonst verpassen wir die Chance einer europäischen Friedensordnung.
    Bis zum endgültigen Beitritt unserer östlichen Nachbarn müssen wir jede Chance nutzen, diese Länder im Rahmen der Europäischen Union, der NATO und der WEU an Europa zu binden. Wenn wir jetzt die ausgestreckte Hand nicht ergreifen, würde sich die Europäische Union als Anwalt von Frieden und Freiheit aus der Weltgeschichte verabschieden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. — Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

    Wenn die Union in sieben Monaten auf 16 und später auf noch mehr Mitglieder anwächst, müssen sich auch die Institutionen und Entscheidungsprozesse verändern. Die Fortentwicklung der Gemeinschaft zu mehr Zentralismus wäre der falsche Weg. Seit ihrer Gründung bekennen wir uns zur Vereinigung Europas. Die Europäische Union läßt sich nur realisieren, wenn sie von ihren Bürgern mit Herz und Verstand angenommen wird. Dies wird nur möglich sein, wenn die nationalen, regionalen und lokalen Institutionen einen selbständigen Gestaltungsspielraum behalten.
    Deshalb lehnen wir das Projekt der Vereinigten Staaten von Europa, wie es beispielsweise von Oskar Lafontaine gefordert wird, ab. Wir bekennen uns zur
    Europäischen Union, aber unser Vaterland heißt auch in Zukunft Deutschland.
    Mit der Entscheidung zu den Verträgen von Maastricht hat das Bundesverfassungsgericht unsere Position mit dem Begriff des Staatenverbundes eindeutig bestätigt. Unser Ziel heißt Einheit in Vielfalt. Unser Konzept ist das Europa der Regionen, das föderale Strukturen sicherstellt, demokratische Entscheidungsrechte des Parlaments gewährleistet, echte Mitwirkungsrechte der Lander eröffnet und dem Prinzip der Subsidiarität Rechnung trägt.
    Der vom Institutionellen Ausschuß des Europäischen Parlaments vorgelegte Entwurf einer Verfassung der Europäischen Union ist für uns so nicht akzeptabel. Wir werden hier noch über einiges zu reden haben.
    Lassen Sie mich folgendes über das Thema Nettozahlung sagen. Europa erhält auch ohne eigene Finanzierungshoheit die Mittel, die es braucht. Aber die eigentliche Stärke der Gemeinschaft liegt nicht in der Zentralisierung und der Umverteilung von Ressourcen. Deshalb haben wir uns bei den Verhandlungen über den Finanzrahmen 1993 bis 1999 erfolgreich gegen ursprünglich viel weitergehende Vorstellungen der Kommission gewandt. Sparsamkeit beginnt mit Transparenz. Ich habe deshalb beim letzten Eigenmittelbeschluß durchgesetzt, daß die EG-Kommission die Rückflüsse in die einzelnen Mitgliedsländer offenlegt. Das darf doch kein Staatsgeheimnis sein.

    (Ministerpräsident Oskar Lafontaine [Saarland]: Sehr richtig!)

    Wir werden bei den kommenden Entscheidungen alles unternehmen, um die Rückflüsse nach Deutschland zu verbessern. Die Gemeinschaft muß in diesem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen, daß Deutschland in der Wohlstandsrangskala vom zweiten auf den sechsten Platz zurückgefallen ist.
    Noch ein Wort zum Briten-Rabatt. Dieser wurde erstmals 1976 beim Europäischen Rat in Dublin vereinbart. Ab 1980 kam es zu effektiven Rückzahlungen an Großbritannien. Sie wissen sehr genau, daß dies natürlich seinen Prozeß hatte, der heute nur einstimmig revidiert werden kann.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Das sollten Sie aber auch laut sagen!)

    — Das habe ich hier sehr laut gesagt.
    Bei den unter deutscher Präsidentschaft anstehenden Verhandlungen zum EG-Haushalt 1995 werden wir strikte Ausgabendisziplin einfordern. Wir werden auch keinen neuen EG-Programmen nach dem alten Schlüssel zustimmen. Schließlich werden wir auch allen Bemühungen, eine eigene Kreditfinanzierung des EG-Haushalts zu etablieren, widersprechen.
    Wir haben das Subsidiaritätsprinzip nicht als Leerformel im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Subsidiarität heißt konkret: Die Beweislast für die Notwendigkeit europäischer Vorschriften und Entscheidungen trägt die europäische Ebene.
    Ab 1. Juli dieses Jahres übernimmt Deutschland die Präsidentschaft in der Europäischen Union. Der Bun-



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    deskanzler und der Außenminister haben darauf hingewiesen. Wir sind im Moment alle dabei — auch ich —, im Vorfeld jedes Land zu besuchen und mit ihm die Dinge abzusprechen, um dieses halbe Jahr und das anschließende halbe Jahr unter französischer Präsidentschaft zu einem Erfolg für Europa insgesamt zu machen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein)

    Unsere Hauptpunkte sind dabei die Überwindung der Arbeitslosigkeit, der Wiederaufschwung der europäischen Volkswirtschaft und die Herstellung unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit.
    Noch ein Wort zur Jugendarbeitslosigkeit. Sie ist überall bedrückend hoch, zu hoch. Wenn man die Zahlen miteinander vergleicht, Herr Ministerpräsident Scharping, muß man bei der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen unterhalb von 25 Jahren folgendes sehen. In Deutschland betrug im Jahre 1993 dieser Anteil 5,2 %, in den Niederlanden 14,7 %, in Großbritannien 15,2 % und in Frankreich 23,6 %. Der Durchschnitt lag in der Europäischen Union bei 20,6 % . Alles zu hoch! Aber uns hier anzuhängen, bei uns sei es überdurchschnittlich hoch, ist nicht die richtige Relation.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Detlev von Larcher [SPD]: Hilft das den arbeitslosen Jugendlichen?)

    Wir brauchen mehr Investitionen in die europäische Infrastruktur. Hier war es wichtig, daß wichtige Verkehrstransversalen, die auch für Deutschland wichtig sind, durchgesetzt werden, zum einen den Brennerbasisturmel mit großen ökologischen und ökonomischen Vorteilen für die schnell wachsenden Alpenrandregionen und zum anderen die Hochgeschwindigkeitsbahn Ost von Paris über Nürnberg nach Leipzig und Berlin.
    Meine Damen und Herren, wie will eigentlich die SPD ihre Europatauglichkeit unter Beweis stellen, wenn sie in ihrer Finanzpolitik Ausgabenforderungen von 60 Milliarden DM aufweist

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

    und gleichzeitig die Kriterien von Maastricht und ihre Erfüllung in den nächsten Jahren in Frage stellt?
    Über die Ökonomie hinaus: Wir bauen ein Europa des wirtschaftlichen Erfolgs, wir wollen ein Europa der Stabilität und der Freizügigkeit auch gegenüber den anderen großen Wirtschaftszentren dieser Welt. Innerhalb der Gemeinschaft müssen wir das Gleichgewicht zwischen Freizügigkeit und Sicherheit bestimmen, denn Freizügigkeit für Drogenhändler, Waffenschieber und Asylantenschlepper kann und darf es nicht geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Darum braucht die Europäische Union auch einen wirksamen Schutz der Außengrenzen, damit sich die Rechtsbrecher nicht die weichsten Stellen und den leichtesten Zugang aussuchen können.
    Deutschland braucht Europa. Die Verankerung in der Gemeinschaft der europäischen Völker und die transatlantische Partnerschaft haben uns den Weg der Wiedervereinigung geebnet. Der lebendige Wille zu Freiheit und Demokratie bei unseren östlichen Nachbarn hat Mauer und Stacheldraht endgültig zerbrochen. Wir werden nie vergessen, welchen Beitrag vor allem Ungarn 1989 geleistet hat, um den Durchbruch endlich zu erzielen.
    Es hat mich in der letzten Zeit tief bewegt, als ich vor einigen Wochen las, daß bei einem Friedenseinsatz 17 belgische Soldaten in Ruanda umgekommen sind und wenige Tage danach belgische Panzer und Schützenpanzer eingeschlossene Deutsche, die dort in Lebensgefahr waren, unter Einsatz ihres Lebens in Sicherheit gebracht haben. Auch das ist europäische Solidarität.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir werden nicht auf die Dauer auf kleine europäische Partner und Freunde warten können, daß sie Deutsche aus der Not befreien. Darum, Herr Scharping: Ziehen Sie Ihre Klage in Karlsruhe endlich zurück, damit Deutschland in Europa und in der Welt handlungsfähig wird!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Ingrid Matthäus-Maier [SPD)

    F.D.P.?)
    Europa ist unser Schicksal, unsere Verantwortung und unsere Zukunft. Vor 50 Jahren befand sich Deutschland mit all seinen Nachbarstaaten im Kriegszustand. Heute haben wir erstmals in diesem Jahrhundert mit all unseren Nachbarn friedliche Beziehungen.
    Vor wenigen Wochen hatte ich die Gelegenheit, in Königsberg das dortige Grabmal von Immanuel Kant zu besuchen. In seinem Traktat „Zum ewigen Frieden " beschwor der Königsberger Philosoph eine europäische Föderation republikanisch, in unserem Sprachgebrauch demokratisch verfaßter Staaten als Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden in Europa. Heute, mit der Fortentwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union mit einheitlichem Wirtschaftsraum und gemeinsamer Währung sowie mit der Öffnung dieser Union gegenüber den demokratischen und marktwirtschaftlichen Reformstaaten in Mittelosteuropa sind wir Kants Vision eines ewigen Friedens ein wichtiges Stück nähergekommen.
    Während die Jugend in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts auf den Schlachtfeldern von Verdun und Stalingrad verblutet ist, bieten sich den heutigen jungen Generationen Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven, von denen unsere Väter und Großväter, unsere älteren Brüder und Schwestern nicht einmal zu träumen gewagt hätten.
    Deshalb müssen wir die sich gegenwärtig vollziehende Neuordnung Europas als historisch einmalige Chance aufgreifen. Die europäische politische Union schafft die Grundlage für ein vereinigtes und freies, friedliches und demokratisches Europa selbständiger Nationen. Diese Union kann als Gemeinschaft freier Völker zum weltweiten Zukunftsmodell für das Zusammenleben der Völker im nächsten Jahrtausend werden.



    Bundesminister Dr. Theodor Waigel
    Ich danke Ihnen.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)