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    Plenarprotokoll 12/227 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 227. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 Inhalt: Gedenkworte für die in Auschwitz ermordeten Sinti und Roma und Begrüßung des Vorsitzenden des Zentralrates der deutschen Sinti und Roma, Herrn Romani Rose, mit einer Delegation 19605 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hermann Schwörer, Erwin Horn, Rudolf Meinl, Karl-Heinz Spilker, Horst Niggemeier und Dr. Alexander Warrikoff 19605 D Ausscheiden der Abgeordneten Christina Schenk aus der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19606 A Erweiterung der Tagesordnung 19606 A Absetzung von Punkten von der Tagesordnung 19606 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes und Antrages an Ausschüsse . 19606D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. bundesgesetzliche Konsequenzen aus rechtsradikalen Ausschreitungen in Deutschland am Beispiel der jüngsten Vorfälle in Magdeburg Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19607 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 19608 B Dr. Jürgen Schmude SPD 19609 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 19610 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 19611D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19613 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 19614 B Dr. Uwe Küster SPD 19615D Jörg van Essen F D P 19616 D Friedrich Bohl, Bundesminister Chef BK 19618A Horst Eylmann CDU/CSU 19620A Christel Hanewinckel SPD 19621 C Monika Brudlewsky CDU/CSU 19622 D Hans-Peter Kemper SPD 19623 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19625 A Ortwin Lowack fraktionslos 19625 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19626B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/7527 vom 13. Mai 1994 — Briefkopf einer Ansbacher Anwaltskanzlei mit dem Namen von Bundesminister CarlDieter Spranger MdlAnfr 1 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw StSekr Wighard Härdtl 19627 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 19627 B ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD 19627 C ZusFr Uwe Lambinus SPD 19627 D ZusFr Manfred Hampel SPD 19627 D Gefährdung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung angesichts des Konkurses fachärztlicher Praxen auf Grund des Gesundheits-Strukturgesetzes II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 MdlAnfr 35 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 19628 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 19628B Urteil des BVerfG vom 28. April 1994 zum Besitz, Erwerb und der Einfuhr von Haschisch in geringen Mengen zum Eigenverbrauch; Fortschreibung des nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans MdlAnfr 40, 41 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 19628D, 19629 C ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 19629B, D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 19629B, 19630A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Zukunft von EKO-Stahl und von Eisenhüttenstadt im Rahmen eines stahlpolitischen Gesamtkonzepts Manfred Hampel SPD 19630 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 19631 A Jörg Ganschow F D P 19632 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19632D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19634 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 19635 A Manfred Stolpe, Ministerpräsident des Landes Brandenburg 19636 C Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 19637 B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19638 A Herbert Meißner SPD 19639B Erich G. Fritz CDU/CSU 19640A Wolfgang Weiermann SPD 19640 D Dr. Ruprecht Vondran CDU/CSU 19641D Dr. Jürgen Warnke CDU/CSU 19643 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1994 (Drucksache 12/7344) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Doris Odendahl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksachen 12/2125, 12/7272, 12/7273) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung eines auswahlfähigen, qualifizierten Ausbildungsplatzangebotes für alle Jugendlichen in den neuen Ländern (Drucksachen 12/5495, 12/7086) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Günter Rixe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht über die Erfahrungen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/5783, 12/7275) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 31 04 Titel 685 03 — Beteiligung des Europäischen Sozialfonds am Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin (Ost) (Drucksachen 12/6984, 12/7370) Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 19644 C Günter Rixe SPD 19645 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 19647 C Doris Odendahl SPD 19648A, 19656B Siegfried Vergin SPD 19648B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 19649 C Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 19650B Maria Eichhorn CDU/CSU 19652A Eckart Kuhlwein SPD 19653 A Maria Eichhorn CDU/CSU 19653 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 19654 C Dirk Hansen F.D.P. 19655B Dirk Hansen F.D.P. 19655 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 19657B Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Tag der Mahnung und Erinnerung an die jüdischen Opfer des Massenmordes während der Nazidiktatur zwischen 1933 und 1945 in Deutschland (Drucksache 12/5781) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 III Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 19659C Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU 19661A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 19661 D Siegfried Vergin SPD 19662 B Wolfgang Lüder F.D.P. 19663 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19664 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches — Strafbarkeit der Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes (Drucksache 12/7421) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19665 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19666 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19666 D Dr. Jürgen Schmude SPD 19666 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 19667 A Dr. Hans de With SPD 19667 D Jörg van Essen F.D.P. 19669A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 19669D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19670 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19671 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Lennartz, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kindergesundheit und Umweltbelastungen (Drucksache 12/6833) Klaus Lennartz SPD 19672 C Dr. Harald Kahl CDU/CSU 19674 A Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 19675 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 19676 D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19678A Dorothea Szwed CDU/CSU 19679B Horst Peter (Kassel) SPD 19681 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 19682 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1993 (Drucksache 12/7396) Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 19684 D Horst Peter (Kassel) SPD 19686 C Birgit Homburger F.D.P. 19689 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19691 A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 19692 C Martin Göttsching CDU/CSU 19693 D Brigitte Lange SPD 19694 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. 19696A Franz Romer CDU/CSU 19697 A Christel Hanewinckel SPD 19698 B Nächste Sitzung 19699 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19701* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Petitionsausschusses) Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 19701* C Anlage 3 Verwicklung von in Deutschland lebenden Serben, Kroaten und Moslems in Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina; Finanzierung von Waffenkäufen durch illegale Geschäfte MdlAnfr 2, 3 — Drs 12/7527 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 19702* C Anlage 4 Begrenzung der Mieten für Gewerberäume in Altbauten, insbesondere in Berlin MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/7527 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 19703* A Anlage 5 Beihilferegelung der niedersächsischen Landesregierung gegenüber Landwirten, die Schweine im Rahmen der schweinepestbedingten Bekämpfungsmaßnahmen abgegeben haben MdlAnfr 6, 7 — Drs 12/7527 — Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 19703* D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 Anlage 6 Anfangsgehalt von Absolventen/Absolventinnen von ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen MdlAnfr 9 — Drs 12/7527 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 19704* A Anlage 7 Verhinderung einer erneuten Überschuldung der Deutschen Bahn AG; Verringerung des Wettbewerbsnachteils gegenüber dem Straßenverkehr MdlAnfr 10 — Drs 12/7527 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19304* C Anlage 8 Einführung von Mautgebühren MdlAnfr 11 — Drs 12/7527 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19705* A Anlage 9 Höhe radioaktiver Freisetzungen bei der Atomkatastrophe in Tschernobyl MdlAnfr 12 — Drs 12/7527 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 19705* A Anlage 10 Zukunft des Wissenschaftler-IntegrationsProgramms in den neuen Bundesländern MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/7527 — Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19705* B Anlage 11 Anerkennung von Vordienstzeiten für Beschäftigte des Wissenschaftler-Integrations-Programms und des HochschulErneuerungs- Programms MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/7527 — Holger Bartsch SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19306* A Anlage 12 „Verschwinden" von Plutonium aus Anlagen MdlAnfr 21 — Drs 12/7527 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19706* D Anlage 13 Gespräche der Bundesregierung mit russischen Stellen über Uranlieferungen für den geplanten Forschungsreaktor München II MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/7527 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19707* A Anlage 14 Unterschiedliche Vergütungen für Ergotherapeuten in den einzelnen Bundesländern MdlAnfr 37 — Drs 12/7527 — Peter Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19707* B Anlage 15 Verbesserung der Situation der Ergotherapeuten MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/7527 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19707* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 19605 227. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1994 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 18. 5. 94 * Beckmann, Klaus F.D.P. 18. 5. 94 Bindig, Rudolf SPD 18. 5. 94 * Blunck (Uetersen), SPD 18. 5. 94 ** Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 18. 5. 94 * Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 18. 5. 94 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 18. 5. 94 * Clemens, Joachim CDU/CSU 18. 5. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 18. 5. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 18. 5. 94 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 5. 94 * Friedhoff, Paul K. F.D.P. 18. 5. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 18. 5. 94 Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 18. 5. 94 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 18. 5. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 18. 5. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 18. 5. 94 Huonker, Gunter SPD 18. 5. 94 Jaunich, Horst SPD 18. 5. 94 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18. 5. 94 Kolbow, Walter SPD 18. 5. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 18. 5. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 18. 5. 94 Meckel, Markus SPD 18. 5. 94 * Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18. 5. 94 * Müller (Wadern), CDU/CSU 18. 5. 94 Hans-Werner Neumann (Gotha), SPD 18. 5. 94 Gerhard Niggemeier, Horst SPD 18. 5. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 18. 5. 94 * Rauen, Peter Harald CDU/CSU 18. 5. 94 Rennebach, Renate SPD 18. 5. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 5. 94 * Scheffler, Siegfried SPD 18. 5. 94 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 18. 5. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 18. 5. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 18. 5. 94 * Steiner, Heinz-Alfred SPD 18. 5. 94 * Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18. 5. 94 Toetemeyer, SPD 18.5.94 Hans-Günther Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18. 5. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 18. 5. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 18. 5. 94 * Torsten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Petitionsausschusses) Trudi Schmidt (Spiesen) (CDU/CSU): Wie heute hier schon erwähnt, geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses hervor, daß sich 1993 20 098 Bürger mit ihrem Anliegen an den Kummerkasten der Nation wandten. Ein Großteil davon - wenn auch bedeutend weniger als 1992 -, nämlich 5 760 Petitionen, entfielen auf die neuen Bundesländer. Interessant ist dabei die Feststellung, daß in den neuen Bundesländern 367 Eingaben auf 1 Million Einwohner entfallen, in den alten Bundesländern sind dies 267 Eingaben. Ich denke, daß die beständig hohe Zahl der Eingaben zu den vereinigungsbedingten Problemfeldern konzentriertes und konzertiertes Handeln aller in diesem Hause vertretenen Parteien und Gruppen erfordert. Eine spürbare Hilfe im Bereich Vermögensfragen kann das am Freitag hier zu verabschiedende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bringen. Wie notwendig die Einführung der Pflegeversicherung war, können die Mitglieder des Petitionsausschusses ermessen, die sich mit den zahlreichen Petitionen zu diesem Thema befaßten, u. a. mit den Klagen wegen Nichtgewährung von Pflegegeld. Eine Problematik, mit der sich der Petitionsausschuß schon mehrmals befaßte, ist die Forderung auf Zahlung von Erziehungsgeld an im Ausland lebende Deutsche, ebenso die Anerkennung von Erziehungszeiten für im Ausland geborene Kinder. Hier könnte aber nur eine einheitliche Gesetzgebung innerhalb der EU für eine befriedigende Lösung sorgen. Die Eingaben an den Petitionsausschuß zeigen die Probleme so, wie sie von den Menschen in unserem Lande empfunden werden sehr deutlich auf und stellen eine klare Aufforderung an uns, die gewählten Vertreter des Volkes, dar, uns ihnen sachlich und lösungsorientiert zu stellen. Es zeugt doch von hohem Demokratieverständnis, daß der Petitionsausschuß in einem solchen Maße als „Anwalt des Bürgers" in Anspruch genommen wird und Bürgerinnen und Bürger ihre Probleme den Politikern direkt vortragen. Lassen Sie mich noch auf einen Bereich hinweisen, der immer wieder Thema von Petitionen ist, mit dem ich auch sehr oft in meinem Wahlkreis in Berührung komme: Eingaben von Bundesgrenzschutzbeamten, die entweder Versetzungen, dienstrechtliche Schwierigkeiten oder soziale Probleme betreffen. Ich würde mir wünschen, daß es auch weiterhin gelingt, in begründeten Einzelfällen seitens des Ausschusses helfend einzugreifen und die persönlichen Probleme der Petenten entsprechend zu beachten. Konfrontiert war ich als Berichterstatterin auch mit Klagen und Beschwerden gegen Rentenversicherungsträger. Dabei handelte es sich in der Mehrzahl um die Nichtanerkennung einer körperlichen Schädigung als Berufskrankheit. Herr Peter sprach es ebenfalls an. Dies ist ein Feld, in dem noch erheblicher 19702* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 Forschungsbedarf besteht, da mit den heutigen Untersuchungsmethoden nur sehr schwer nachweisbar ist, ob eine Erkrankung auf Grund von Umwelteinflüssen oder des Umgangs mit gesundheitsschädigenden Substanzen am Arbeitsplatz entstanden ist. Um so mehr bedauere ich als Mitglied des Ausschusses für Forschung und Technologie die Mittelkürzung im Haushalt des BMFT, was sich natürlich auch auf die Ansätze für die Programme „Arbeit und Technik" und Gesundheitsforschung auswirkt. Ich hoffe sehr, daß die Bemühung des Forschungsministers um Aufstokkung der Mittel erfolgreich sein wird. Die 19 Eingaben, die das Forschungsministerium betrafen, hatten im wesentlichen die Förderung alternativer Energien zum Inhalt. Auch hier muß, wenn wir das vorgesehene CO2-Einsparpotential bis zum Jahre 2005 erreichen wollen, noch mehr getan werden, insbesondere in Form von Markteinführungsprogrammen von Bund und Ländern. Freude macht die Arbeit im Petitionsausschuß doch immer wieder, z. B. wenn der Petentin nach längerem Bemühen die erst abgelehnte große Witwenrente doch gezahlt wird oder mit Hilfe der Kolleginnen und Kollegen die Petition einer Bürgerin erfolgreich abgeschlossen werden kann, indem deren Gesundheitsschaden infolge eines Autounfalles auf dem Weg zur Arbeit doch als Wegunfall anerkannt und eine Rente gezahlt wird. Bei den zahlreichen Vorschlägen in Form von Petitionen zur Verfassungsreform ist die Eingabe eines Ehepaares bemerkenswert, das aus Gründen der Gleichberechtigung eine paritätische Besetzung des Deutschen Bundestages mit Frauen und Männern forderte. Diese Petition wurde den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gebracht. Ich habe die Hoffnung, daß sich auch meine Partei zu einer Quotenregelung entschließt, die Parlamente in absehbarer Zeit tatsächlich ein Spiegelbild unserer Gesellschaft werden und die einzelnen Bevölkerungsgruppen nach ihrem Anteil dort vertreten sind. Die im großen und ganzen interessante Arbeit im Petitionsausschuß wird aber dann frustrierend, wenn ein parteiübergreifendes Votum „zur Berücksichtigung" vom zuständigen Ministerium nicht aufgegriffen wird, wie im Falle einer Ärztin, die mit dem Ziel, eine Höhergruppierung zu erreichen, um Anerkennung ihrer 1973 in der DDR erhaltenen Approbation bittet. Der ganze Vorgang muß nun von neuem aufgerollt werden. So ist es nicht verwunderlich, daß auch in diesem Jahresbericht die Umsetzung von Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüssen des Petitionsausschusses durch die Bundesregierung kritisch betrachtet wird. Auch in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten sollten die entsprechenden Ministerien dem Votum des Petitionsausschusses entsprechen. Ich möchte aber nicht schließen, ohne den insgesamt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses für ihre Arbeit zu danken. Für uns Abgeordnete ist eine schnelle und kompetente Beratung durch das Ausschußbüro sehr hilfreich und oft unabdingbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7527 Fragen 2 und 3): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung fiber die Verwicklung in Deutschland lebender Serben, Kroaten und Moslems in Kriegshandlungen und insbesondere Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, daß die Kriegsparteien im ehemaligen Jugoslawien ihre Waffenkäufe durch zum Teil illegale Geschäfte von in Deutschland lebenden Serben, Kroaten und Moslems finanzieren? Zu Frage 2: Der Generalbundesanwalt führt gegenwärtig im Hinblick auf die Vorkommnisse in Bosnien-Herzegowina Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Völkermordes bzw. der Beihilfe zum Völkermord der Serben an den Moslems gegen 45 namentlich bekannte Beschuldigte in der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen zur Zeit noch unbekannte Beschuldigte. Nach Feststellung der UN-Menschenrechtskommission und nach Angaben von Flüchtlingen besteht der Verdacht, daß die Serben an der muslimischen Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina Völkermord durch eine Vielzahl von Einzeltaten begehen, weil sie in der Absicht handeln, die bosnischen Moslems als Gruppe zumindest teilweise zu zerstören. Vor diesem Hintergrund wird den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Beschuldigten vorgeworfen, durch unterschiedliche Handlungen den Völkermord der Serben an der muslimischen Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina unterstützt zu haben. Gegenstand der Ermittlungen sind u. a. die Teilnahme von Beschuldigten an Tötungen und Körperverletzungen in serbischen Gefangenenlagern, Überfälle auf muslimische Dörfer sowie die finanzielle und propagandistische Unterstützung für serbische Militäreinheiten in Bosnien-Herzegowina. Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen sind nähere Angaben über die Tatvorwürfe nicht möglich. Über die Staatsangehörigkeit oder die Volkszugehörigkeit der namentlich bekannten Beschuldigten können noch keine verläßlichen Angaben gemacht werden. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich überwiegend um bosnische Serben. Bislang haben die Ermittlungen noch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Kroaten und Moslems an den anderen in Bosnien-Herzegowina lebenden Volksgruppen Völkermord begangen haben oder begehen. Zu Frage 3: Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine konkreten Erkenntnisse vor. Hinweise des Geschäftsträgers der Botschaft von Bosnien-Herzegowina in der Bundesrepublik Deutschland konnten durch Ermittlungen bisher nicht erhärtet werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 19703* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7527 Fragen 4 und 5): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in bezug auf die Gesetzesinitiative des Landes Berlin zur Begrenzung der Gewerberaummieten für Altbauten? Welche Pläne bestehen von seiten der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen zu einer Begrenzung der Gewerberaummieten für Altbauten zu gelangen? Zu Frage 4: Der vom Bundesrat eingebrachte Berliner Entwurf sieht vor, daß dem Mieter von Geschäftsraum nur gekündigt werden kann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Mieterhöhungen kann der Vermieter bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Bei Neuvermietungen muß der Vermieter eine Kappungsgrenze von 30 % einhalten. Bei neugeschaffenem und umfassend modernisiertem Geschäftsraum kann der Mietzins frei vereinbart werden. Die Bundesregierung hat zu diesem Vorschlag ablehnend Stellung genommen. Die Stellungnahme der Bundesregierung liegt in der Drucksache 12/6677 vor. Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Gründe für die Ablehnung aufführen: 1. Das Geschäftsraummietrecht, das seit mehreren Jahrzehnten auf den Grundsätzen der Vertragsfreiheit und der freien Preisbildung beruht, hat sich bewährt. 2. Die Verbände der Gewerberaummieter, die durch die Initiative des Bundesrates geschützt werden sollen, wie z. B. der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, haben sich bei einer Anhörung im Bauausschuß dieses Hauses im Zusammenhang mit der Verlängerung der Kündigungsfrist seinerzeit nahezu einmütig gegen weitere Reglementierungen in diesem Bereich ausgesprochen. 3. Die Bundesregierung hält es auch nicht für praktikabel, das Vergleichsmietensystem des Wohnraummietrechts auf Gewerberäume zu übertragen. Geschäftsraumlagen können von Straße zu Straße unterschiedlich sein. 4. Schlechthin inakzeptabel ist der Vorschlag, den Mietzins bei Wiedervermietung von Geschäftsraum auf bestimmte Prozentsätze des bisherigen Mietzinses zu begrenzen, ohne Rücksicht darauf, wie hoch der bisherige Mietzins war. 5. Nahezu ausgeschlossen wäre es, Umgehungen der Mietzinsregelungen sowie einen grauen Geschäftsraummarkt zu unterbinden. Vor allem aber zeigt die Entwicklung seit der Einbringung des Entwurfs, daß sich die Situation auf dem Gewerberaummarkt weiter entspannt. Reglementierungen sind daher überflüssig. Zu Frage 5: Die Bundesregierung lehnt — wie alle anderen Bundesregierungen in den letzten 20 Jahren — die in der Frage angesprochenen Reglementierungen des Geschäftsraummietrechts ab. Derartige Reglementierungen wirken sich mittelfristig zu Lasten der Geschäftsraummieter aus. Über kurz oder lang wäre mit einem Rückgang der Bautätigkeit und Vermietungen auf diesem Sektor zu rechnen. Die damit eintretende Verknappung von Gewerbemietraum würde ihrerseits wiederum preistreibend wirken. Eine solche Verknappung wäre auch zu befürchten, wenn die Regelung auf „Altbauten", also den Gebäudebestand, beschränkt würde. Investoren, die noch im Jahre 1993 Gewerberäume geschaffen haben, würden von künftigen Investitionen abgeschreckt, wenn im Jahre 1994 für diese Räume Preisbindungen eingeführt werden. Sie müßten nämlich damit rechnen, daß auch ihre künftigen Neubauten eines Tages vom Gesetzgeber als „Altbauten" angesehen und einer Preisreglementierung unterworfen würden. Städtebaulichen Problemen — ich denke da an die sicherlich unschöne Anhäufung von Spielhallen —muß mit städtebaulichen oder gewerberechtlichen Instrumentarien begegnet werden, nicht mit dem Mietrecht. Problemen auf Seiten der Mieter kann durch die Gestaltung des Mietvertrages entgegengewirkt werden. Es ist möglich, einen festen Anfangsmietzins und eine Gleitklausel zu vereinbaren. Die Gleitklausel knüpft die weitere Mietzinsentwicklung an einen bestimmten Index (z. B. Lebenshaltungskosten, Preise). Es ist möglich, den Vertrag auf bestimmte Zeit abzuschließen und sich eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages einräumen zu lassen. Der Gewerberaummieter benötigt nicht den Schutz, wie er für den Wohnungsmieter notwendig ist. Anders als den Mietern von Wohnraum muß im Geschäftsleben stehenden Gewerbetreibenden zugemutet werden können, daß sie in der Lage sind, ihre wirtschaftlichen Interessen selbständig wahrzunehmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 12/7527 Fragen 6 und 7): Ist der Bundesregierung eine Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung bekannt, nach der Landwirte, die Schweine im Rahmen der schweinepestbedingten Bekämpfungsmaßnahmen abgegeben haben, von einer wiederholten Inanspruchnahme der Beihilfen ausgeschlossen werden sollen? Ist dieses niedersächsische Vorgehen mit dem EU-Recht vereinbar? Zu Frage 6: Die genannte Entscheidung ist der Bundesregierung bekannt. Nach der niedersächsischen Schweinepestverordnung bedarf die Wiedereinstallung in Betrieben, 19704* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 deren Schweine wegen des Ausbruchs oder wegen des Verdachts von Schweinepest getötet worden sind, der Genehmigung des Veterinäramtes. Zu dieser Vorschrift hat die niedersächsische Landesregierung entschieden, daß Schweinehalter, die bereits einmal an seuchenbedingten Beihilfenmaßnahmen in Niedersachsen teilgenommen haben, im Falle einer erneuten seuchenrechtlichen Betroffenheit des Betriebes (z. B. durch Verbringungsverbote aufgrund Einbeziehung in ein neuerlich festgesetztes Sperrund Beobachtungsgebiet) keine weitere Beihilfe bekommen sollen. Der Genehmigungsbescheid über die Wiederaufstallung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Zu Frage 7: Die niedersächsische Landesregierung wurde schriftlich darauf hingewiesen, daß ein derartiges Vorgehen nicht durch das Gemeinschaftsrecht über die Gewährung einer seuchenbedingten Beihilfe gedeckt und infolgedessen rechtswidrig ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7527 Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis einiger Industriebetriebe, Absolventen und Absolventinnen von ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ein sehr niedriges Anfangsgehalt zu zahlen, das manchmal dem Gehalt von Auszubildenden im letzten Lehrjahr entspricht, und beabsichtigt die Bundesregierung hier initiativ zu werden? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, daß die Absolventen und Absolventinnen von ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen in einigen Industriebetrieben ein sehr niedriges, manchmal nur dem Ausbildungsgehalt des letzten Lehrjahres entsprechendes Anfangsgehalt erhalten. Die Bundesregierung macht darauf aufmerksam, daß für alle Industriezweige Tarifverträge gelten, die zum Teil auch Vergütungsgruppen für die Eingangsgehälter von Fachhochschul- oder Hochschulabsolventen enthalten. Nach dem Tarifvertragsgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die tarifvertragliche Vergütung, wenn — sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Verbände (Arbeitgeberverband, Gewerkschaft) sind — falls nicht bei einem sog. Firmentarifvertrag der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei ist —oder — wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Darüber hinaus wenden die tarifgebundenen Arbeitgeber die in ihrem Unternehmen maßgebenden Tarifverträge erfahrungsgemäß auch auf Arbeitnehmer an, die nicht Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in dieser Frage initiativ zu werden, weil die Festsetzung der Arbeitsentgelte zum Kernbereich der durch Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützten Tarifautonomie gehört. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/7527 Frage 10): Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die neugegründete Deutsche Bahn AG nicht erneut von Überschuldung bedroht wird, die riesigen erforderlichen Modernisierungsinvestitionen bewältigen kann und der Verkehr auf der Schiene, insbesondere der Güterverkehr, eine Verringerung seines Wettbewerbsnachteils gegenüber dem Straßenverkehr erfährt? Die Bundesregierung hat durch die im Zuge der Bahnstrukturreform eingeleiteten umfassenden Sanierungs- und Entlastungsmaßnahmen bei der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, vor allem aber durch Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft beträchtlich erhöhen, dafür Sorge getragen, daß das neugegründete Unternehmen nicht von Überschuldung bedroht wird. Durch ein umfassendes Sanierungskonzept ist der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft ein von Schulden und Altlasten befreiter Start ermöglicht worden. So ist das Unternehmen z. B. in Höhe von rund 70 Milliarden DM von den Altschulden entlastet worden. Durch diese und weitere entlastende Maßnahmen wurde die Kostenstruktur der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft erheblich verbessert. Hinzu kommt, daß die Führung der Eisenbahn in Form eines privatwirtschaftlichen Unternehmens gegenüber der früheren Unternehmensverfassung erhebliche Vorteile bietet. Durch die neue Unternehmensform ist die Bahn auch zu einer flexibleren Investitionspolitik in der Lage. Liegen darüber hinaus Investitionsvorhaben nicht oder nur zum Teil im unternehmerischen Interesse, ist die Finanzierung durch Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vorgesehen. Außerdem hat der Bund den investiven Nachholbedarf im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn mit bis zu 33 Milliarden DM in den Jahren 1994-2002 übernommen. Allein in den Jahren 1994-2002 sind insgesamt rund 42 Milliarden DM Investitionsmittel für die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft vorgesehen, davon zur Deckung des Nachholbedarfs im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn rund 12 Milliarden DM. Die Situation des Unternehmens im Verkehrsmarkt wird durch die mit der Bahnreform geschaffene Flexibilität und die Kostenentlastung verbessert. Im übrigen wird die Bundesregierung weiterhin auf sachgerechte Anlastung der von den einzelnen Verkehrsträgern verursachten Kosten drängen. Die im Sommer 1993 im europäischen Ministerrat durchgesetzte Straßenbenutzungsgebühr für Lkw ist hierfür ein Beispiel. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 19705* Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/7527 Frage 11): Warm plant die Bundesregierung die Einführung von MautGebühren? Seit Anfang Mai 1994 läuft auf der A 555 zwischen Köln und Bonn ein Versuch über Autobahntechnologien, mit dem verschiedenste elektronische Systeme (u. a. auch Satellitensysteme) getestet werden. Der Versuch dauert bis Sommer 1995. Ziel dieses Versuchs ist es darzustellen, ob und welche der unterschiedlichsten Systeme von der Technik her machbar und vom Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie von der Datenschutzproblematik her verantwortbar sind. Erst nach Abschluß dieser Untersuchung kann überhaupt geklärt werden, ob die Voraussetzung für die politische Entscheidung über die mögliche Einführung eines „road-pricing"-Systems ab 1998/99 gefällt werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7527 Frage 12): Kann die Bundesregierung die Ergebnisse des amerikanischen Atomingenieurs Alexander Sich bestätigen, daß bei der Atomkatastrophe in Tschernobyl vier- bis fünfmal soviel Radioaktivität freigesetzt worden ist (185 bis 250 Millionen Curie) als bisher angenommen? Der Bericht von Herrn Alexander Sich hat mit außerordentlicher Sorgfalt die Emissionsdaten des Unfallreaktors von Tschernobyl ermittelt und dabei als unteren wahrscheinlichen Wert 185 Millionen Curie geschätzt. Bisher wurde von etwa 50 Millionen Curie ausgegangen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die bekannten Umgebungsbelastungswerte korrigiert werden müßten, die aus einer Vielzahl von Umgebungsmessungen ermittelt wurden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7527 Fragen 17 und 18): Welche Maßnahmen zur Zukunft der mit dem Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) in den neuen Bundesländern zweifach positiv evaluierten, jedoch angesichts der begrenzten Stellenplananzahl und eingeschränkten finanziellen Mittel an den nach dem Hochschul-Erneuerungs-Programm (HEP) aktualisierten Hochschulen nur befristet bis 1996 integrierten Wissenschaftlern sieht die Bundesregierung allein oder gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern vor? Erwägt die Bundesregierung als Zwischenlösung eine Weiterführung des WIP auch über den 31. Dezember 1996 hinaus? Zu Frage 17: In dem vom Bund und den Ländern 1991 vereinbarten Erneuerungsprogrammen für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern (HEP) war auf Empfehlung des Wissenschaftsrats vorgesehen, daß die Eingliederung von rund 2 000 Wissenschaftlern bzw. wissenschaftlich-technischen Mitarbeitern aus ehemaligen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften (AdW) der DDR in die Hochschulen der neuen Länder in einem Übergangszeitraum von 2 Jahren mit jeweils 200 Millionen DM pro Jahr finanziell unterstützt wird. Mit der Revision des HEP im Jahre 1992 wurde das WIP mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes aufgrund seiner Bedeutung für die Erhaltung wertvollen Forschungspotentials in einer Übergangsphase urn 200 Millionen DM auf 600 Millionen DM aufgestockt, der Zeitraum der Integration um 1 Jahr auf den 31. Dezember 1993 verschoben und die Laufzeit des Programms bis Ende 1996 verlängert. Damit läuft das Programm insgesamt 5 Jahre mit einem Finanzansatz von 600 Millionen DM, Bund 444 Millionen DM (75 %). Mit gemeinsamen Anstrengungen des Bundes und der neuen Länder, unterstützt durch die Koordinierungs- und Aufbauinitiative für die Forschung in den neuen Ländern (KAI e. V.), ist es gelungen, den Beginn der Integration im WIP im Jahre 1993 erfolgreich abzuschließen. Von den 1 797 Personen, die Ende 1993 noch in der Förderung waren, haben über 93 % einen Arbeitsvertrag erhalten. Damit sind 1 460 Wissenschaftler oder Mitarbeiter wissenschaftlicher Arbeitsgruppen ehemaliger Forschungseinrichtungen der AdW der DDR ein Arbeitsverhältnis mit einer Universität oder Fachschule in einem der neuen Länder eingegangen; 202 Geförderte haben einen Arbeitsplatz in einer hochschulnahen außeruniversitären Forschungseinrichtung gefunden, davon 152 am neugegründeten Institut für angewandte Chemie in Berlin-Adlershof. Aufgrund ihrer Spezialisierung in einem Fachgebiet, das in den neuen Ländern nicht vertreten ist, wurden 13 Personen in ein Arbeitsverhältnis an eine westdeutsche Hochschule übernommen. Die Länder hatten sich verpflichtet, hierfür die stellenplanmäßigen Voraussetzungen — z. B. eine ausreichende Anzahl von zusätzlichen Planstellen in einem Stellenpool für befristete und unbefristete Dienstverhältnisse, KW-Stellen usw. (Beschäftigungspositionen) — zu schaffen, damit die Integration erfolgen konnte, ohne daß die Hochschulen besetzte Stellen für diese Personen frei machen brauchten und Personal zusätzlich entlassen werden mußte. Damit ist ein wesentlicher Schritt des WIP's, die Stärkung der universitären Forschung und Lehre durch exzellente Forscher aus den ehemaligen Akademien der DDR, gemacht. Für die Hochschulen ergibt sich die Möglichkeit, sich für ihren Neubeginn die Mitarbeit der mehrfach positiv evaluierten Wissenschaftler und wissenschaftlichen Arbeitsgruppen dauerhaft zu sichern. Dafür bleibt mit der Restlaufzeit bis 1996 den Hochschulen und den Hochschulverwaltungen der Länder eine entsprechende Zeit der Gestaltung ihrer Personalplanungen. Diese Verant- 19706* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 wortung liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bundes. Mit der finanziellen Aufstockung auf 600 Millionen DM und der Verlängerung des Programms auf 5 Jahre sowie eines Finanzierungsanteils von 75 % hat der Bund die vom Wissenschaftsrat für notwendig erachteten Übergangsanstrengungen für dieses Forschungspotential erbracht. Zu Frage 18: Eine nochmalige Verlängerung des WIP ist nicht vorgesehen und würde auch jenseits der Empfehlungen des Wissenschaftsrates liegen. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat in ihrer Sitzung am 11. April dieses Jahres den positiven Abschluß der Integrationsphase im WIP mit Befriedigung zur Kenntnis genommen und nochmals auf die Verantwortung der Hochschulen und der Länder für die langfristige Eingliederung nach dem Ende des Förderzeitraums hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Holger Bartsch (SPD) (Drucksache 12/7527 Fragen 19 und 20): Wie ist die Anerkennung der Vordienstzeiten für Beschäftigte des Wissenschaftler-Integrations-Programms (WIP) und des Hochschul-Erneuerungs-Programms (HEP) in den einzelnen Bundesländern geregelt? Sieht die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern Handlungsbedarf aus Gründen der Gerechtigkeit zur generellen Anerkennung von Vordienstzeiten bei WIP-/HEP- Beschäftigten? Zu Frage 19: Die Anerkennung von Vordienstzeiten für die im Rahmen des Wissenschaftler-Integrations-Programms (WIP — dieses ist Teil des Hochschulerneuerungsprogramms) geförderten Wissenschaftler durch die Länder richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des BAT-O in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 12. November 1991, der u. a. Übergangsvorschriften für die Berücksichtigung von Zeiten vor dem 1. Januar 1991 enthält. Probleme haben sich in der Vergangenheit daraus ergeben, daß nach den einschlägigen Bestimmungen bei einem Mitarbeiterwechsel zwischen privatrechtlich verfaßten Forschungseinrichtungen und dem öffentlichen Dienst im engeren Sinn — also insbesondere den Hochschulen — teilweise Zeiten nicht anerkannt wurden, die in der bisherigen Forschungseinrichtung oder zuvor in einem Institut der ehemaligen Akademie der Wissenschaften (AdW) zurückgelegt wurden. Dies betraf auch WIP-geförderte Personen, mit denen die von den Ländern gegründete KAI e. V. nach der Auflösung der Institute der früheren Akademie der Wissenschaften der DDR Arbeitsverträge abgeschlossen hatte und die anschließend zu einer Hochschule wechselten. Nach Initiativen der Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) und des BMFT haben sich das Bundesministerium des Innern und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder inzwischen damit einverstanden erklärt, daß bei einer privatrechtlich verfaßten Forschungseinrichtung und bei KAI e. V. verbrachte Zeiten bei einem Wechsel zu anderen Forschungseinrichtungen und Hochschulen in gleicher Weise wie Zeiten im öffentlichen Dienst anerkannt werden. Bei einem Wechsel in Forschungseinrichtungen, die unter Federführung des Bundes gemeinsam gefördert werden, bleiben auch Vordienstzeiten bei der AdW erhalten, die von der bisherigen Forschungseinrichtung bzw. KAI e. V. bereits anerkannt waren. Für die Hochschulen entscheidet hierüber jedes Land in eigener Zuständigkeit. Das BMFT hat die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Länderministerien auf die Praxis des Bundes hingewiesen und empfohlen, ähnlich zu verfahren. Darüber hinausgehende rechtliche Möglichkeiten hat die Bundesregierung nicht. Wieweit die einzelnen Lander der Empfehlung gefolgt sind, ist dem BMFT nicht bekannt und kann auch nicht kurzfristig festgestellt werden. Zu Frage 20: Die Bundesregierung hat die im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglichen Initiativen bereits ergriffen. Sie wird auch weiterhin um ein möglichst einheitliches Verfahren von Bund und Ländern in dieser mit der Neuordnung der Forschung im Beitrittsgebiet eng zusammenhängenden Frage bemüht bleiben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/7527 Frage 21): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Verluste von Plutonium in Plutonium-Brennelementenfabriken, Wiederaufarbeitungsanlagen und Plutonium-Lagern vor, und welche Initiativen wird sie ergreifen, um dieses schon länger bekannte Problem des „Verschwindens" von Plutonium in Anlagen zu klären? Die IAEO führt regelmäßig bei den von Ihnen angesprochenen Anlagen Überprüfungen durch für bestimmte Anlagenteile (Materialbilanzzonen) und für bestimmte zeitliche Perioden, je nach strategischem Wert des Materials. Auf diesem Wege erfolgt eine ständige Kontrolle des Brennstoffkreislaufs. Bei dieser physischen Inventur entstehen regelmäßig rechnerische Differenzen zwischen dem Buchinventar und dem tatsächlich vorhandenen Inventar (sog. MUF-Material Unaccounted For). Eine der wesentlichen Aufgaben bei der physischen Inventur ist die Bewertung des MUF-Wertes. Je nach Ergebnis der Bewertung veranlassen die Inspektorate dann die notwendigen Maßnahmen. Informationen über die einzelnen MUF-Werte liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Beurteilung Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 19707* dieser Werte fällt in die Zuständigkeit der internationalen Inspektorate von IAEO und — im Bereich der Europäischen Union — von EURATOM, nicht jedoch in die der Bundesregierung. Sollte sich Ihre Frage auf das jüngst in der Presse gemeldete „Verschwinden" von 70 kg Plutonium in der japanischen Wiederaufarbeitungsanlage Tokai Mura beziehen, so ergab eine Nachfrage bei der IAEO, daß diese davon ausgeht, daß das Plutonium nicht verschwunden ist, sondern als Prozeßinventar in der Anlage vorhanden ist, aber wegen hoher Strahlendosis derzeit nicht zugänglich ist. Die IAEO führt derzeit in der Anlage Untersuchungen durch, um die Angelegenheit, die ihr schon länger bekannt ist, aufzuklären. Da die Inspektionsintensität durch die IAEO in Japan ähnlich hoch ist wie in Deutschland und die Kreislaufanlagen in Tokai Mura praktisch permanent überwacht werden, geht auch die Bundesregierung nicht von einem Verschwinden aus. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/7527 Fragen 22 und 23) Ist die Bundesregierung an Gesprächen mit russischen Stellen über die Lieferung von hochangereichertem Uran für den geplanten Forschungsreaktor München II beteiligt gewesen, oder hat sie solche Kontakte in die Wege geleitet oder unterstützt? Wie beurteilt die Bundesregierung solche Gespräche mit Blick auf ihre Bemühungen um die Nichtverbreitung von Kernwaffen? Über die Lieferung hoch angereicherten Urans für den Forschungsreaktor München II hat es seitens der Bundesregierung weder Gespräche mit russischen Stellen gegeben, noch sind solche Gesprächskontakte von ihr unterstützt oder in die Wege geleitet worden. In den entsprechenden Presseberichten vom 11. Mai 1994 wurde die Anwort eines BMFT-Mitarbeiters auf Fragen von Journalisten nicht richtig wiedergegeben. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Peter Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 12/7527 Frage 37) Hält die Bundesregierung die großen Unterschiede in den Vergütungen für Ergotherapeuten von Bundesland zu Bundesland — die bis zu 40 % ausmachen — für tragbar? Es trifft zu, daß die Vergütungen für Ergotherapeuten in einzelnen Positionen von Bundesland zu Bundesland teilweise größere Unterschiede aufweisen. Diese können bei einem Vergleich unter den alten Bundesländern rd. 30 % und bei einem Vergleich der neuen Bundesländern mit z. B. Vergütungen der Ersatzkassen in den alten Bundesländern bis zu 40 % betragen. Andererseits gibt es Leistungspositionen in den neuen Bundesländern, die nur um 8 % unter der Leistungsposition eines alten Bundeslandes liegen. Da es seit langem nichts Ungewöhnliches ist, daß die durchschnittlichen Preisniveaus für Heilmittel bzw. zahntechnische Leistungen durchaus um 15 bis 20 % auseinander liegen können und die Preise ausschließlich von den Ergotherapeuten bzw. anderen Heilmittelerbringern mit den Krankenkassen vertraglich ausgehandelt werden, besteht kein Anlaß, an diesen Unterschieden Anstoß zu nehmen. Wenn diese Unterschiede von den vertragschließenden Parteien als zu groß angesehen werden, ist zu erwarten, daß dies bei den nächsten Vertragsverhandlungen entsprechend berücksichtigt wird. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/7257 Fragen 38 und 39): Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die mangelhafte flächendeckende Versorgung mit dem Heilmittel „Ergotherapie", die schon daran sichtbar ist, daß es in ganz Deutschland nur 650, in den neuen Bundesländern sogar nur zehn niedergelassene Ergotherapeuten gibt? Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten, hier unterstützend und ausgleichend einzugreifen, um für die im Vergleich zu anderen Heilmitteln erheblich benachteiligten Ergotherapeuten und ihre Patienten Anreize zu schaffen, und wie könnte eine Verbesserung der Situation aussehen? Zu Frage 38: Nach Angaben des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten, Karlsbad-Ittersbach, gab es 1993 rd. 650 zugelassene Ergotherapeuten in den alten und neuen Bundesländern. Diese arbeiteten in ca. 550 niedergelassenen ergotherapeutischen Praxen, d. h. im Durchschnitt gab es 1,2 Praxisinhaber je ergotherapeutische Praxis. Die meisten ausgebildeten Ergotherapeuten sind in Krankenhäusern angestellt. Ihre Zahl schätzt der Verband auf rd. 4 350, das entspricht rd. 87 % aller Ergotherapeuten. Bei einer Bewertung der flächendeckenden Versorgung mit Ergotherapeuten müssen deshalb die in Krankenhäusern angestellten Ergotherapeuten und die niedergelassenen Ergotherapeuten zusammengezählt werden. Geschieht dies, so kann nicht von einer mangelhaften flächendeckenden Versorgung mit Ergotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland die Rede sein. Zu Frage 39: Nach Ansicht der Bundesregierung kann nicht davon die Rede sein, daß die Ergotherapeuten im Vergleich zu anderen Heilmittelerbringern benachteiligt sind. Dies ergibt sich allein aus der Tatsache, daß die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversiche- 19708* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1994 rung für sonstige Heilpersonen, wozu insbesondere die Logopäden und Beschäftigungstherapeuten zählen, langfristig deutlich überproportionale Steigerungen (seit 1984 jährlich rd. 13-14 %) im Vergleich zum Anstieg der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweisen. Besonders aussagefähig ist in diesem Zusammenhang das Jahr 1993, da in diesem Jahr ein Heilmittelbudget für die niedergelassenen Ärzte eingeführt wurde. Nach einem Jahr Erfahrung mit dem Heilmittelbudget ist festzustellen, daß die Ärzte offensichtlich logopädischen und beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen eine besonders hohe therapeutische Wertigkeit zuerkennen, da diese Leistungen 1993 um 17,1 % gestiegen sind, während die physiotherapeutischen Leistungen, also Leistungen, die von medizinischen Bademeistern, Masseuren und Krankengymnasten abgegeben werden, um 8,5 % zurückgegangen sind. Woran es liegt, daß die große Masse der Ergotherapeuten eine Anstellung in Krankenhäusern offensichtlich einer freien Niederlassung vorzieht, vermag ich nicht zu sagen. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, daß der Frauenanteil in diesem Beruf mit 85 % besonders hoch ist und daß Ergotherapeuten häufig halbtags tätig sind. Da die geringe Niederlassungsbereitschaft von Ergotherapeuten nicht nur in den neuen Bundesländern sondern auch in den alten Bundesländern seit langem anzutreffen ist, sehe ich hierin einen Beleg, daß die Höhe der Vergütung als Erklärung für diese Situation nicht in Frage kommt. Außerdem werden die Vergütungen für die Heilmittelpreise zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landesverbänden der Heilmittelerbringer frei ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, an dieser Kompetenzverteilung etwas zu ändern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gero Pfennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine lieben Zuhörer von der Bundeswehr auf der Tribüne! Ich nehme an, Herr Präsident, die Regierung weiß schon, warum die Regierungsbank so gut besetzt ist; denn jedes der Häuser, die dort vertreten sind, ist ja in den letzten vier Jahren — notgedrungen oder auch nicht — im Petitionsausschuß mehrfach aufgetreten.
    Ich möchte als erstes, bevor ich etwas über die Grundlinien und Schwerpunkte der Arbeit im Jahre 1993 sage, aus einer Eingabe eines Bürgers zitieren, der sich durch Bestimmungen des Rentenreformgesetzes 1992 benachteiligt gefühlt hat. Er schrieb an den Petitionsausschuß:



    Dr. Gero Pfennig
    Ich habe meine Ersatzzeiten als Kriegsgefangener in der UdSSR verbracht. Ich bin von den Sowjets viermal zum Tode verurteilt worden. Ich bin nach elf Jahren als invalider Krüppel nach Hause gekommen! Ich habe elf Jahre meines Lebens opfern müssen! Und dafür bestraft mich der Deutsche Bundestag mit einem monatlichen Rentenabzug von fast 1 000 DM! Darüber müssen Sie reden!
    Ich habe mich sehr eingehend mit dieser Petition beschäftigt. Tatsächlich hätte der zitierte Rentner sage und schreibe monatlich 953,95 Mark mehr Rente erhalten, wenn er 1991 — und nicht erst im Jahre 1992 — das 65. Lebensjahr und damit das Rentenalter erreicht hätte.
    Wie ist es dazu gekommen? Der Schreiber gehörte zur letzten Generation von Kriegsteilnehmern, die zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr zum Ende des Zweiten Weltkrieges noch eingesetzt wurden, nachfolgend langjährig in Kriegsgefangenschaft gerieten und anschließend wegen Krankheit längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit hatten. Es leben noch einige Bürger, die dieses Schicksal erlitten haben, ohne schon seit 1991 im Rentenalter zu sein.
    Nach dem Rentenreformgesetz 1992 gilt das Prinzip der Gesamtleistungsbewertung, mit dem die beitragsbezogene Rentenleistung wieder in den Vordergrund gestellt wird, und das ist vom Grundsatz her richtig. Wendet man aber die Neuregelung auf Bürger an, von denen man glaubt, daß die Neuregelung sie gar nicht mehr treffen kann, weil sie entweder verstorben oder schon in Rente sind, dann führt dies zu groben Ungerechtigkeiten. Hier ist bei der Gesetzgebung ganz eindeutig ein Fehler unterlaufen: Die Fallgruppe ist schlichtweg übersehen worden.
    Leider wollte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung diesen Fehler nicht eingestehen und sperrte sich gegen die notwendige Korrektur, als die Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wurden. Deshalb mußte die Korrektur gegen den Widerstand der Ministerialbürokratie parlamentarisch durchgesetzt werden. Der Stichtag für diesen Personenkreis der Kriegsteilnehmer soll jetzt auf den 31. Dezember 1996 verlegt werden. Dem hat das Ministerium nunmehr im Prinzip zugestimmt.
    Der Petitionsausschuß wird in diesem Fall nicht lockerlassen, bis die Sache noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich positiv geregelt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, an diesem Fall werden die Grundlinien der Arbeit des Ausschusses deutlich, die sich durch langjährige Praxis herausgebildet haben. Der Fall bestätigt, wenn es auch auf den ersten Blick nicht so einsichtig sein mag, die Haltung des Ausschusses zu Stichtagsregelungen. Wir haben stets die Auffassung vertreten: Stichtagsregelungen müssen sein. Sie bringen zwangsläufig gewisse Härten mit sich. Diese werden durch Verschiebung des Stichtages in der Regel nicht besser, weil dann anderswo Härten auftreten. Auch im genannten Fall haben wir nichts gegen das Vorhandensein einer Stichtagsregelung gehabt. Nur, durch die von uns
    geforderte Verschiebung des Stichtages werden die vom BMA nicht vorhergesehenen Einzelfallhärten insgesamt vermieden, ohne daß in anderen Fällen Härten auftreten. Dies war also der klassische Fall, wo man durch eine Petition helfen konnte.
    Der Fall zeigt auch, daß sich der Ausschuß nicht mit einer Prüfung begnügt, ob geltendes Recht korrekt angewandt wurde; dies war hier zweifellos der Fall. Der Ausschuß hat vielmehr als Anwalt des Bürgers bei Beschwerden stets auch im Blickfeld, ob geltendes Recht sinnvollerweise geändert werden sollte, ob der Gesetzgeber vielleicht einen Fehler gemacht hat. Ich habe schon in früheren Zeiten gesagt: Auch wir sind, genausowenig wie die Exekutive, vor Fehlern gefeit.
    Die Haltung des BMA in diesem Fall steht exemplarisch für eine gelegentlich sichtbar werdende Tendenz innerhalb einzelner Bundesministerien, sich ausschließlich an formalen Kriterien und Grundsätzen zu orientieren. Solchen Tendenzen müssen wir auch in Zukunft energisch entgegentreten. Bislang — ich hoffe, das bleibt auch so — haben gerade in solchen Fällen unterschiedliche politische Auffassungen im Ausschuß nahezu keine Rolle gespielt.
    Schließlich zeigt der Fall, daß der Ausschuß trotz insgesamt gestiegener Arbeitsbelastung nach wie vor in der Lage ist, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und verhältnismäßig schnell Lösungsansätze zu entwickeln. Ich bin überzeugt, daß der Ausschuß dies auch in Zukunft kann. Schwerpunktsetzen heißt natürlich nicht, daß wir uns mit den an uns herangetragenen Einzelproblemen nicht mehr zurechtfinden. Wir befassen uns sehr gründlich mit ihnen, ohne uns dabei etwa als allerletzte Gerichtsinstanz zu verstehen. Der Petitionsausschuß prüft in jedem einzelnen Fall, ob das Anliegen von der Sache her berechtigt ist.
    Im Jahre 1993 haben wir den Bürgerinnen und Bürgern in 20 % der Fälle definitiv mitteilen müssen, daß ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Umgekehrt haben sich übrigens 10 % aller Fälle einfach dadurch erledigt, daß ein Petitionsverfahren stattfand und die Exekutive von sich selbst aus ihre Entscheidung revidierte.
    Seit Jahren hat der Ausschuß ein besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt, in welchem Umfang Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse des Parlaments von der Regierung befolgt werden. Im vergangenen Jahr habe ich harte Kritik an der Regierung geübt, weil über 50 Erwägungsbeschlüsse noch nicht erledigt waren. Das ist inzwischen besser geworden: Im Jahre 1993 waren es insgesamt nur noch 25 Fälle. Berücksichtigungsbeschlüsse wurden 1993 in insgesamt sechs Fällen nicht befolgt. Überwiegend war feststellbar, daß die Bundesregierung die Möglichkeiten einer Abhilfe meist sorgfältig und intensiv geprüft hat. Der Ausschuß darf diesen Bereich in Zukunft trotz dieser positiven Anzeichen keinesfalls vernachlässigen. Es geht darum, dem Willen des Parlaments Geltung zu verschaffen.
    Lassen sie mich etwas zu der Zahl der Eingaben sagen. Wir hatten 1993 20 000 Eingaben, Massenpetitionen eingerechnet, von fast 200 000 Bürgerinnen



    Dr. Gero Pfennig
    und Bürgern. Einen Schwerpunkt bildeten die Petitionen zur Überleitung der Renten und Anwartschaften im Gebiet der neuen Bundesländer. Hier hat der Ausschuß seinen Einfluß auch gegenüber anderen Ausschüssen des Parlaments geltend gemacht. Das in Kraft getretene Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz hat in vielen Fällen den Wünschen des Petitionsausschusses Rechnung getragen. Ich nenne beispielhaft die Anhebung der Zahlbetragsgrenze bei sogenannten früheren Intelligenzrenten auf 2 700 DM.
    Vereinigungsbedingtes Dauerthema im Ausschuß waren auch Eingaben zu Vermögensfragen und Forderungen nach strafrechtlicher, beruflicher und verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
    Insgesamt kann man sagen, daß wir seit der Wiedervereinigung permanent Eingabezahlen von über 20 000 pro Jahr hatten. Einschließlich 1994 werden wir damit in dieser Wahlperiode wohl auf 80 000 bis 100 000 Petitionen kommen. Das Petitionsrecht hat im vereinten Deutschland offensichtlich eine noch wichtigere Rolle bekommen. Der Ausschuß ist ständig bemüht, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu enttäuschen.
    Neben den vereinigungsbedingten Themen standen 1993 Beschwerden über überhöhte Fernmelderechnungen, über die Schließung von Postämtern sowie Forderungen zur Pflegeversicherung und zur Sparpolitik der Bundesregierung im Vordergrund. Dazu gingen zahlreiche Massen- und Sammelpetitionen ein, auch zu Fragen des Asylrechts.
    Der Ausschuß hat sich wiederholt und nachdrücklich für die Fälle behinderter Menschen und für deren Belange eingesetzt. Der Jahresbericht 1993 enthält mehrere Beispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, u. a. zu dem berühmt-berüchtigten Flensburger Urteil, wo die Kürzung eines Reisepreises verlangt werden konnte, weil eine Gruppe Schwer- und Schwerstbehinderter während der Mahlzeiten im Hotel zu sehen war. Wir haben als Ausschuß auf eine Änderung der Rechtslage gedrängt, damit solche Urteile in Zukunft nicht mehr möglich sind, und haben heute mit der Bundesjustizministerin erörtert, ob möglicherweise eine Novellierung des Reisevertragsrechts dafür der richtige Weg ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Viele Bürgerinnen und Bürger wandten sich auch mit Vorschlägen zur Verfassungsreform an den Ausschuß. Solange die Gemeinsame Verfassungskommission bestand, hat der Petitionsausschuß die Verfahren in aller Regel an das Plenum abgegeben mit der Empfehlung, die Petitionen der Kommission zuzuleiten. Er hat alle an ihn selbst gerichteten Eingaben inzwischen ausnahmslos entschieden. Die unmittelbar an die Gemeinsame Verfassungskommission gerichteten Eingaben wurden von dieser in eigener Zuständigkeit behandelt.
    Meine Damen und Herren, ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuß sehr herzlich für die in den fast vier Jahren dieser Wahlperiode zugunsten der Bürgerinnen und Bürger geleistete Arbeit. Wir hatten aus meiner Sicht eine sehr angenehme Zusammenarbeit. Sie war bei allen politischen
    Meinungsverschiedenheiten von dem Bestreben nach Kooperation geprägt. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausschußdienst, die durch ihre Einsatzbereitschaft zur Erfüllung unserer Aufgaben wesentlich beigetragen haben.
    Ich versichere allen Bürgerinnen und Bürgern, daß sich der Ausschuß auch in Zukunft mit großer Sorgfalt um ihre Anliegen kümmern wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt unser Kollege Horst Peter.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der war doch gerade dran!)

— Aber zu einem anderen Thema.

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    Rede von Horst Peter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne ebenfalls mit einem Zitat, allerdings mit einem anderen. Ich zitiere einen Änderungsantrag der SPD zur Verfassungsdebatte, und zwar zu Art. 45 c, mit dem wir den Bestimmungen fiber den Petitionsausschuß einen Absatz 2 hinzufügen möchten. Dieser Absatz 2 soll lauten:
    Der Petitionsausschuß hat bei Masseneingaben, die von mindestens 50 000 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, die Pflicht, Petenten oder ihre Vertreter anzuhören. Masseneingaben werden gemeinsam mit dem Bericht des Petitionsausschusses im Bundestag und in seinen Ausschüssen beraten.
    Bei Aufnahme dieser Bestimmung in das Grundgesetz wäre eine wichtige Etappe zur Weiterentwicklung des Petitionsrechts erfolgreich beschritten. Seit der Debatte um den Jahresbericht des Petitionsausschusses 1982 ist die politische Kontroverse, ob das Petitionsrecht im Kern das Recht auf Vortragen eines persönlichen Beschwers an die Volksvertretung oder auch Mittel direktdemokratischer Meinungsbekundung mit dem Ziel, auf die politische Willensbildung des Staates unmittelbar einzuwirken, ist auf der Tagesordnung des Bundestages.
    Ich habe damals zum Jahresbericht 1982 gesagt — gestatten Sie mir, daß ich mich selbst zitiere; es ist das letzte Mal, daß ich zu einem Jahresbericht spreche —:
    Der Bericht schlägt vor zu prüfen, ob eine Änderung der Geschäftsordnung angeregt werden soll. Ich meine, daß in eine solche Diskussion auch die Frage einbezogen werden müßte, welche geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeiten bestehen oder geschaffen werden müßten, wichtige Fragen, die in Massenpetitionen angesprochen werden, auch im Bundestag direkt diskutieren zu lassen.
    Seit 1983 haben die Bürgerinnen und Bürger immer bewußter dem individuellen Grundrecht des Art. 17 des Grundgesetzes durch den Grundrechtsgebrauch eine kollektive Dimension hinzugefügt. In gleichem



    Horst Peter (Kassel)

    Maße nahm auch die Bereitschaft des Ausschusses zu, die Politisierung des Petitionsrechtes zu akzeptieren. Das kommt in den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden zum Ausdruck, insbesondere auch in dem Vorschlag zur abschließenden Erledigung, „die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint" . Hier wird eine Brücke zum parlamentarischen Willensbildungsprozeß geschlagen, dessen Träger die Fraktionen sind. Es ist Sache der Fraktionen selbst, ob sie den Dialog mit dem Petenten aufgreifen und in eigene politische Initiativen umsetzen.
    Leider macht der Petitionsausschuß, durch die Bindung an einen Mehrheitsbeschluß des Ausschusses begründet, von dem ihm zustehenden Recht, Petenten oder Sachverständige anzuhören, praktisch keinen Gebrauch. Eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte Anhörungspflicht kann ein wichtiger Schritt des Parlaments in Richtung auf einen direkteren Zugang zu den Bürgern darstellen.
    Die Entscheidung zur Anhörung wird mit dem Antrag zur Ergänzung des Grundgesetzes auf eine rechtlich sichere Basis gestellt. Den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern einer Sammel- oder Massenpetition wird bewußt gemacht, daß ihr Begehren in einer der kollektiven Form entsprechenden Weise behandelt wird. Ich bin der Überzeugung — oder hoffe zumindest —, daß die Mitglieder des Petitionsausschusses in ihren Fraktionen für die Annahme der Verfassungsänderung eintreten.
    Unterhalb der Verfassungsergänzung wäre eine Änderung des Befugnisgesetzes angezeigt, die Anwendung der Instrumente des Befugnisgesetzes, zumindest das Recht, Petenten und Sachverständige anzuhören, zu einem Minderheitenrecht auszugestalten. Beide Veränderungsvorschläge sind auch Beiträge zur Parlamentsreform. Über ein weiterentwikkeltes Petitionsrecht und den parlamentarischen Umgang damit kann das Parlament ein Zeichen für mehr Bürgerbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit setzen.
    Zum parlamentarischen Umgang mit dem Petitionsrecht: Zunächst schließe ich mich dem Dank des Vorsitzenden an den Ausschußdienst an. Ich danke ebenfalls allen Mitgliedern des Ausschusses, die als Berichterstatter jeweils von dem Grundverständnis ausgehen, sich des Anliegens der Petenten anzunehmen. Es gibt viele Beispiele, daß — bis hin zu Gesetzesänderungen — parteiübergreifend votiert wird. Ein Beispiel hat der Vorsitzende genannt.
    Zu bedauern ist, daß dann auf der nächsten Stufe oft die Mechanismen der Koalitionsvereinbarung oder das Prinzip der Exekutive — „da könnte ja jeder kommen, das haben wir schon immer anders gemacht" — manchen Berücksichtigungs- oder Erwägungsbeschluß nicht erfüllen und manche Hoffnung von Petenten in Enttäuschung, Resignation oder auch Aggression umschlagen lassen. Hier bietet das Votum „den Fraktionen zur Kenntnis" die Chance für die einzelnen Fraktionen, den Dialog weiterzuführen und berechtigte Vorschläge von Petenten aufzugreifen.
    Ich nenne ein Beispiel, den gesundheitlichen Arbeits- und Umweltschutz. Auch im Berichtsjahr gab es wieder zahlreiche Petitionen zu den gesundheitlichen Folgen von Schadstoffbelastungen im Arbeitsprozeß und zu ihrer sozialversicherungsrechtlichen Anerkennung sowie zu Belastungen durch Schadstoffe in der Lebenswelt und zu ihrem entschädigungsrechtlichen Ausgleich.
    All diesen Petitionen ist gemeinsam: die Langwierigkeit des Verfahrens — die Anliegen erstrecken sich auch im Petitionsausschuß manchmal über Jahre, kommen dann allerdings manchmal auch zu Erfolgen, wenn wir an einem Strick in eine Richtung ziehen —; die Schwierigkeiten der Beweislast, wer denn der Verursacher von Schädigungen ist; die unbefriedigende Gutachterpraxis in a11 den Bereichen, wo medizinische Gutachter eingesetzt sind; schließlich die Unterlegenheit des einzelnen Petenten, wenn er den Rechtsweg beschreitet. Das ist eine echte DavidGoliath-Situation: Wer kann sich schon gegen BASF und Hoechst vor Gericht durchsetzen?
    Die SPD-Arbeitsgruppe Petitionen hat im Verfolg des Votums „Fraktionen zur Kenntnis" eine Anhörung von Petenten und Sachverständigen, sowohl Toxikologen als auch Epidemiologen sowie Fachanwälten und Vertretern der Sozialversicherung, durchgeführt. Die Ergebnisse der Anhörung sind dann eingebracht worden in die Diskussion der SPD-Fraktion zur Reform des Arbeitsschutzes, zur Reform des Berufskrankheitenrechts mit Beweislasterleichterung für Geschädigte und zu unseren Absichten, den Zugang von Geschädigten zum Recht zu verbessern und die Stellung im Verfahren zu stärken.

    ( V o r s i t z : Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

    Ganz aktuell diskutieren wir in diesem Zusammenhang die Frage, wie die Sozialversicherungsträger, die nach § 116 SGB X Ansprüche von Geschädigten auf sich überleiten können und nach § 76 SGB IV den RegreB durchsetzen müssen, zur konsequenteren Wahrnehmung dieser Aufgaben gebracht werden können. Wir sind der Meinung, diese Einbeziehung der Betroffenen in den Willensbildungsprozeß lohnt sich, gibt das Gefühl, ernst genommen zu werden, ist demokratische Vertrauensarbeit.
    Der Ausschuß hätte die Chance, vergleichbare Erfahrungen zu machen, wenn die Mehrheit die Schwelle zu Anhörungen von Petenten und Sachverständigen überschreiten würde. Beispiel: Sachverhaltsfeststellungen bei der Beurteilung von Menschenrechtsverletzungen. Ich behaupte, die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes zur Beurteilung der Menschenrechtssituation in anderen Ländern sind nicht immer ausreichend. Das ist ganz zurückhaltend formuliert. Deshalb wäre die Anhörung von Menschenrechtsorganisationen zur Sachverhaltsermittlung nach meiner Auffassung auch im Ausschuß unerläßlich, um die Grundlage dafür zu haben, Petitionen von Menschen, die in Not sind, besser beurteilen zu können. Das gilt für die Beurteilung der Menschenrechtssituation nach vorliegenden Petitionen für Indonesien, insbesondere Osttimor, auch im Zusammenhang mit Rüstungsexporten; für Pakistan



    Horst Peter (Kassel)

    wegen der Verfolgungssituation der AhmadiyyaGlaubensgemeinschaft.
    Eine Anhörung von Amnesty International hätte möglicherweise dazu geführt, das Begehren des Petenten, den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beim Bundesministerium des Innern zur Rücknahme seiner Klage gegen einen positiven Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu veranlassen, durchzusetzen. Diese Einschätzung beruht auch darauf, daß die Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt im September 1993, die Verfahren an die Verwaltungsgerichte zurückweist, bei denen nicht alle Quellen zur Sachverhaltsfeststellung ausgeschöpft worden sind.
    Das sollten auch wir uns im Ausschuß bei der Beurteilung von Verfolgungssituationen nach meiner Auffassung zu eigen machen.
    Das gilt auch für die Beurteilung der Menschenrechtssituation in der Türkei wegen der angeblichen Fluchtalternative im Land, bei Kurden oder auch Jeziden, die abgeschoben werden sollen, aber auch wegen der Frage des Rüstungsexports in die Türkei.
    Was hätte die vorgeschlagene Verfassungsänderung zu Massenpetitionen für Auswirkungen im vergangenen Jahr gehabt? Wir hätten uns im vorgeschlagenen Verfahren mit einer Beschwerde gegen die Verschärfung des Asylrechts beschäftigen müssen, und zwar hätten wir die Petenten zu Wort kommen lassen, ihrem Begehren Stimme geben müssen. Es waren 106 668 Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Verschärfung des Asylrechts waren.
    Wir hätten uns mit der Forderung nach Aufrechterhaltung des Walfangverbotes auseinandersetzen müssen. Hier waren es über 60 000 Bürgerinnen und Bürger.
    Wir hätten uns mit dem Protest gegen die Kürzung von Kündigungsfristen für Angestellte auf Grund des Kündigungsfristengesetzes befassen müssen. Hier waren es über 100 000 Bürgerinnen und Bürger, die gemeint haben: Ein Abbau des Kündigungsschutzrechts ist mit den Prinzipien des Sozialstaates nicht vereinbar.
    Im Augenblick laufen verschiedene Petitionen mit Vorschlägen zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, die durchaus die Chance hätten, das Quorum von 50 000 Unterschriften ebenfalls zu erfüllen und damit die Bürgerinnen und Bürger in den politischen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern zu bringen und nicht ohnmächtig erleben zu müssen, was manchmal von der Regierung und den Regierungsfraktionen hier im Hause im Zusammenhang mit der Verschlechterung der sozialen Situation beschlossen wird.
    Hier ist beispielsweise die Initiative „Aktionsgruppe Baunatal" zu nennen. Sie möchte „Arbeitsplätze im Einklang mit Mensch und Natur" in einem Beschäftigungs- und Strukturförderungsprogramm vom Parlament durchgesetzt haben.
    Die Anhörungspflicht des Petitionsausschusses in diesen Fälle hätte integrierende Wirkung und eine Chance zum Dialog mit Bevölkerungsgruppen zur
    Folge gehabt, die sich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen allein gelassen fühlen. Sie hätten die Chance gehabt, ihre Sache öffentlich zu machen.
    Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger öffentlich machen, das ist nach meiner Auffassung ein wesentlicher Bestandteil des Art. 17 des Grundgesetzes:
    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen ... an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
    Die Bürger erhalten durch die Möglichkeit, sich an die Volksvertretung zu wenden, die Chance der Öffentlichkeit. Für das Volk ist die Chance der Öffentlichkeit die Durchsetzungsvoraussetzung für seine Interessen. Da ist das anders als bei denen, die sich hinter versteckten Türen auch mit Geld die Durchsetzung ihrer Interessen sichern können.
    Öffentlich heißt: sichtbar werden. Öffentlich heißt: Druck organisieren und sich mit dem eigenen Anliegen auf die politische Tagesordnung setzen.
    Öffentlichkeit fehlt häufig, da Petitionen und Petitionsrecht in den Medien oft über Kuriositäten transportiert werden. Ich sage ehrlich: Es hat mich geärgert, daß die überwiegende Schlagzeile bei der Debatte des letzten Jahresberichts die Petition, den achten Wochentag einzuführen, war. Journalisten hätten viele Möglichkeiten gehabt, Dinge, die die Menschen in diesem Lande bewegen, in anderer Form an die Öffentlichkeit zu bringen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Öffentlichkeit wird uns oft auch schwergemacht, und zwar durch Abdrängen der Beratungen des Jahresberichts an den Rand der Plenarsitzungen des Bundestages. Es ist jedes Jahr dasselbe.

    (Martin Göttsching [CDU/CSU]: Es ist jedes Jahr dasselbe, sehr richtig, jawohl!)

    Wir müssen erleben, daß wir zu einer guten Zeit angesetzt sind und daß es die Geschäftsführer unserer Fraktionen immer wieder hinkriegen, daß wir am Rande der Plenumszeit landen. Ich finde das nicht gut. Ich finde das auch nicht der Bedeutung dieses Petitionsrechts angemessen.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Deshalb möchte ich zum Abschluß einen Vorschlag zur Herstellung der Öffentlichkeit von Bürgereingaben hier dem Hause unterbreiten, in der Hoffnung, daß diesmal mehr daraus wird als aus der Anregung der Abgeordneten Christa Nickels aus dem Jahre 1990, die folgenlos geblieben war und in ähnliche Richtung zielte. Inzwischen hat sich allerdings der Problemdruck verstärkt und wird die Notwendigkeit der Parlamentsreform immer drängender, weil die Menschen am Parlamentarismus und Parlament Kritik üben.
    Mein Vorschlag ist: Der Deutsche Bundestag sollte einmal im Jahr einen Tag der Bürgereingaben einrichten, an dem — einmal im Jahr — die Berichte der verschiedenen Parlamentsinstitutionen diskutiert werden, die sich mit Bürgereingaben beschäftigen, die Adressaten von Bürger- und Bürgerinneneinga-



    Horst Peter (Kassel)

    ben sind. Damit werden die Anliegen sichtbar werden und eine Stimme erhalten.
    Ich könnte mir vorstellen, daß an diesem Tag der Bericht des Petitionsausschusses, der Bericht des Datenschutzbeauftragten, der Bericht des Wehrbeauftragten, der Bericht der Ausländerbeauftragten und auch der Bericht der Kinderkommission auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ich würde es begrüßen, wenn der neue Bundestag in dieser Richtung ein Zeichen setzen könnte.

    (Beifall im ganzen Hause)