Rede:
ID1222008800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Herr: 1
    2. Kollege: 1
    3. Dietmar: 1
    4. Schütz,: 1
    5. Sie: 1
    6. haben: 1
    7. als: 1
    8. nächster: 1
    9. Redner: 1
    10. das: 1
    11. Wort,: 1
    12. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Dr. Cornelia von Teichman als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 19045 A Erweiterung der Tagesordnung 19068 C Zurückverweisung einer Vorlage an Ausschüsse 19068 C Tagesordnungspunkt 12: a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückständen, Verwertung von Sekundärrohstoffen und Entsorgung von Abfällen (Drucksache 12/ 5672) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes und des BundesImmissionsschutzgesetzes (Drucksachen 12/631, 12/7284) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Dr. Rolf Olderog, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Dr. Olaf Feldmann, Dr. Jürgen Schmieder und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Sanierung der Ostsee zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sanierung der Ostsee und der Gewässer in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/2251, 12/2553, 12/6609) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Drucksachen 12/3407 Nr. 3.10, 12/6606) Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 19046A Dr. Liesel Hartenstein SPD 19047 D Birgit Homburger F D P 19050 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19052 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19054 B Birgit Homburger F D P 19055 D Siegfried Hornung CDU/CSU 19056 C Steffen Kampeter CDU/CSU 19056 D Ulrike Mehl SPD 19059A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19060B Marion Caspers-Merk SPD 19062D Elke Wülfing CDU/CSU 19065B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19066D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch der Kommission über die Europäische Sozialpolitik — Weichenstellung für die Europäische Union (Drucksachen 12/ 7064, Nr. 2.6., 12/7243) 19068 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1992 (Drucksachen 12/4600, 12/6322) Alfred Biehle, Wehrbeauftragter des Deut- schen Bundestages 19069 A Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 19070B Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD 19070C, 19076 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . 19071A, 19077 A Paul Breuer CDU/CSU 19071 D Dieter Heistermann SPD 19072 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 19075 A Dieter Heistermann SPD . . 19075C, 19077 B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 19078A Walter Kolbow SPD 19078D Uta Zapf SPD 19079 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 fiber den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Drucksache 12/7138) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19080D Dietmar Schütz SPD 19081 D Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . . 19083 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19084 A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 19084 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 12/ 7136) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19085 D Ernst Schwanhold SPD 19087 A Dr. Jürgen Starnick F D P 19088 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 19089 A Nächste Sitzung 19090 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19091' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19092' B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 19093' A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19045 220. Sitzung Bonn, den 15. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 4. 94* Bartsch, Holger SPD 15. 4. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 15. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 15. 4. 94 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 15. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Bredehorn, Günther F.D.P. 15. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 15. 4. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 15. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 15. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 15. 4. 94* Dr. von Bülow, Andreas SPD 15. 4. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15. 4. 94 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Duve, Freimut SPD 15. 4. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 15. 4. 94 Erler (Waldbrunn), CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Feilcke, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 15. 4. 94 ' Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15. 4. 94 ' Francke (Hamburg), CDU/CSU 15. 4. 94 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 15. 4. 94 Ganschow, Jörg F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 15. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 15. 4. 94 Johannes Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 15. 4. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 15. 4. 94 Haack (Extertal), SPD 15. 4. 94 Karl-Hermann Habermann, SPD 15.4.94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 15. 4. 94 Hauser CDU/CSU 15.4.94 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 15. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 15. 4. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 15. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 15. 4. 94 Ibrügger, Lothar SPD 15. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 4. 94* Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 15. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 15. 4. 94 Koschnick, Hans SPD 15. 4. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 15. 4. 94 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 15. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 15. 4. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 4. 94 Lowack, Ortwin fraktionslos 15. 4. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 15. 4. 94* Erich Marten, Günter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 4. 94 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 15. 4 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15. 4. 94 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 15. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 15. 4. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 15. 4. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 15. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 4. 94* Müller (Wadern), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 15. 4. 94 Neumann (Bramsche), SPD 15. 4. 94 Volker Ostertag, Adolf SPD 15. 4. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 15. 4. 94 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 15. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 15. 4. 94* Poppe, Gerd BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Poß, Joachim SPD 15. 4. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 15. 4. 94 Susanne Raidel, Hans CDU/CSU 15. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 4. 94* Reimann, Manfred SPD 15. 4. 94 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 15. 4. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 15. 4. 94 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 15. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 4. 94 Ingrid Schätzle, Ortrun CDU/CSU 15. 4. 94 Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 4. 94* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 15. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 15. 4. 94 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schulte (Hameln), SPD 15. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/Linke 15. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Schwanitz, Rolf SPD 15. 4. 94 Seuster, Lisa SPD 15. 4. 94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 15. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 4. 94* Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Dr. von Teichman, F.D.P. 15. 4. 94 Cornelia Terborg, Margitta SPD 15. 4. 94 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 15. 4. 94* Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 15. 4. 94 Karsten D. Vosen, Josef SPD 15. 4. 94 Walz, Ingrid F.D.P. 15. 4. 94 Weiermann, Wolfgang SPD 15. 4. 94 Welt, Jochen SPD 15. 4. 94 Wester, Hildegard SPD 15. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 15. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 15. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 15. 4. 94 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 15. 4. 94 Simon Wohlleben, Verena SPD 15. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 15. 4. 94* Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 15. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): Der Bericht des Wehrbeauftragten ist immer auch ein Anlaß, über den Gesamtzustand der Bundeswehr nachzudenken und Korrekturen zu fordern oder in Angriff zu nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, daß wir hier neben dem Jahresbericht 1992 auch den vor wenigen Wochen vorgelegten Jahresbericht 1993 beraten sollten. Letzterer - den meisten von Ihnen sicher unter dem Stichwort „bumm-bumm, peng-peng" ein Begriff - wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Zum 92er Bericht wurde uns in den letzten Tagen vom Verteidigungsministerium eine Liste von Maßnahmen vorgelegt, die man angeblich im Zusammenhang mit dem Bericht des Wehrbeauftragten in Angriff genommen hat. Besonders beachtlich sind die zu verzeichnenden Erfolge in puncto Vorbereitung und Ausstattung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Zu vielen Fragen wie z. B. den Mängeln bei der politischen Bildung, der Erstellung eines Führungskräftekonzeptes, der Beteiligung von Vertrauenspersonen usw. liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Auch wenn Aspekte wie Fragen der Besoldung, der Beförderung und des Dienstzeitausgleiches bei den betroffenen Soldaten eine große Rolle spielen, darf man den Gesamtkontext nicht aus den Augen verlieren. Hier muß man darauf hinweisen, daß es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren insgesamt versäumt hat, die Bundeswehr den neuen Erkenntnissen anzupassen. Das neue Weißbuch dokumentiert die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung auf sehr anschauliche Weise. Diese Bundesregierung hat es nicht geschafft, für die Bundeswehr einen verfassungskonformen, d. h. auf Landesverteidigung zugeschnittenen Auftrag zu formulieren. Sie hat es nicht geschafft, die Bundeswehr personell und strukturell deutlich zu reduzieren und die Wehrpflicht abzuschaffen. Sie hat es nicht geschafft, gegenüber dem militärisch-industriellen Komplex drastische Kürzungen durchzusetzen. Die vom Wehrbeauftragten angesprochenen Probleme können aber nur gelöst werden, wenn die Bundeswehr deutlich verkleinert und umstrukturiert wird. Sollten sich Presseberichte bestätigen, daß in den konzeptionellen Leitlinien Ende dieses Monats der Personalumfang lediglich auf 320 000 Mann und der Wehrdienst nur um 2 Monate abgesenkt wird, dann verdeutlicht das erneut, daß diese Regierung für substantielle Reformen nicht zu haben ist. Die im Juni vergangenen Jahres abgehaltene parlamentarische Debatte des Jahresberichts 1992 war im wesentlichen vom Streit um die fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr geprägt. Herr Biehle hat sich in seinen Berichten in dieser Frage weit aus dem Fenster gehängt. Von der Verfassung her als Hilfsorgan des Bundestages bei der Kontrolle der Bundeswehr vorgesehen, entpuppte sich der Wehrbeauftragte in den vergangenen Jahren als Hilfsorgan der Bundeswehr zur Verurteilung des Parlaments. Für die Tatsache, daß die Bundesregierung, Bundeswehr und Regierungsparteien bei den Auslandseinsätzen die Soldaten in eine verfassungsrechtlich schwierige Lage gebracht haben, macht Herr Biehle unter Berufung auf anonyme Soldaten das Parlament, de facto aber die Opposition verantwortlich. Aber so geht es nicht. Es ist die Bundesregierung, die aus machtpolitischen Erwägungen deutsche Soldaten erneut zum Instrument der Außenpolitik macht. Es ist die Bundesregierung, die die Verfassung als ein wertlosen Fetzen Papier behandelt. Und es ist die Regierungskoalition, die die Latte für eine Verfas- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19093* sungsänderung in dieser Frage so hoch hängt, daß keine der Oppositionsparteien in dieser Frage zustimmen kann. Wohlwissend um die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit, hat die Regierung Soldaten zu Einsätzen ins Ausland geschickt. Wir haben in der Bundesrepublik die schizophrene Situation, daß die Bundeswehr ohne vorherige Klarstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen ausgerüstet, ausgebildet und eingesetzt wird. Während die Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch aussteht, sind die ersten Milliarden schon verplant, die ersten Toten schon begraben. Wir erwarten nicht, daß Herr Biehle den Soldaten in der „Armee unserer Söhne", wie der Kanzler bezeichnenderweise zu sagen pflegt, offen ins Gesicht sagt, daß die Söhne Kopf und Knarre hinhalten müssen, damit die geistigen Väter im deutschen GroßmachtStreben mehr Einfluß herausschlagen können. Wir erwarten aber, daß der Wehrbeauftragte bei der Darstellung der Fakten die kausalen Zusammenhänge richtig wiedergibt. Er hätte dieser Bundesregierung unmißverständlicher klar machen müssen, daß der Bundeswehr bis zur eindeutigen Klärung der rechtlichen Grundlagen eine „Auszeit" — wie er es im 93er Bericht nennt — gut zu Gesichte stünde. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 667. Sitzung am 18. März 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (Unterstützungsabschlußgesetz — UntAbschlG) Gesetz über die Errichtung einer Stiftung BundespräsidentTheodor-Heuss-Haus Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Juni 1992 zur Revision des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (3. BZRÄndG) Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) Die Vorsitzenden der folgende Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/6095 EG -Ausschuß Drucksache 12/1815 Drucksache 12/2246 Drucksache 12/2481 Drucksache 12/2535 Drucksache 12/6234 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/4833 Nr. 2.1 Drucksache 12/5056 Nr. 2.1 Drucksache 12/6780 Nr. 2.1 Ausschuß für Familie und Senioren Drucksache 12/6582 Nr. 3.16 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6649 Nr. 2.37 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6780 Nr. 2.9 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6347 Nr. 3.21 Drucksache 12/6649 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Klaus Töpfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt ist eine wichtige gesetzliche Initiative. Dadurch wird der Anspruch eines jeden Bürgers begründet, Informationen über die Umweltdaten zu erhalten, die bei Umweltbehörden vorhanden sind. Der Gesetzentwurf, den wir heute zum erstenmal erörtern, setzt eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1990 in deutsches Recht um. Ich erinnere mich noch sehr genau an die intensiven Beratungen, die wir im Europäischen Ministerrat dazu gehabt haben, und an die hohen Erwartungen und Wünsche, die gerade



    Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
    unsere Umweltverbände an die Verabschiedung dieser Richtlinie gerichtet haben.
    Aber es geht nicht nur um die Umsetzung dieser Richtlinie. Die Begründung eines allgemeinen Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen ist eine grundlegende Weiterentwicklung, ja, eine Neuerung im deutschen Recht. Anders als in einigen anderen Industriestaaten, ich erwähne in besonderer Weise die Vereinigten Staaten — den „Freedom of Information Act", Frankreich und die skandinavischen Länder, kannte das deutsche Recht bisher keinen freien Zugang zu Umweltinformationen. Es gab bisher vielmehr den allgemeinen Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit, der hier einzuhalten war. So gab es ohne Nachweis eines berechtigten Interesses keinen Zugang zu den Akten. Ich weiß aus vielen praktischen Diskussionen noch als Landesminister in Rheinland-Pfalz, wieviel Ärger und berechtigte Besorgnisse bei Bürgern und Umweltverbänden geherrscht haben, wenn das „berechtigte Interesse" etwa an Informationen über die Einleitung in die Flüsse nicht nachgewiesen werden konnte.
    Bei manchem Beteiligten herrscht auf der anderen Seite die Sorge, das neue Informationsrecht der Bürger könne zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen, zur Beeinträchtigung der Verwaltungseffizienz beitragen, wieder mehr Bürokratie begründen, Kosten verursachen, also dem, was wir uns vorgenommen haben, nämlich eine schlankere Verwaltung und einen möglichst nicht aufgeblähten Bürokratieapparat, zuwiderlaufen.
    Diese Besorgnisse sind natürlich ernst zu nehmen. Das waren die eigentlichen Gründe dafür, warum diese EG-Richtlinie eben nicht — das trage ich hier mit Bedauern, nicht nur pflichtgemäß vor — fristgerecht bis Ende 1992 umgesetzt worden ist und daß wir dieses Umsetzungsverfahren nun wirklich zu einem vernünftigen Ergebnis bringen müssen.
    Diese aufwendigen Vorbereitungen, Vorarbeiten und intensiven Gespräche mit den Bundesländern haben sich, wie ich meine, jedoch gelohnt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf bei Änderungswünschen in Einzelheiten, die wir, glaube ich, sehr gut einarbeiten können, im wesentlichen zugestimmt. Wichtig in der Gesetzeskonzeption ist der Ausgleich zwischen dem Interesse des Informationssuchenden und dem Interesse an einer Zurückhaltung schützenswerter Informationen, also des Datenschutzes im weitesten Sinne des Wortes.
    So sieht der § 4 den Anspruch auf Informationszugang für jedermann vor. Die Entscheidung über die Zugangsart, wie man also die Informationen bekommt — ob durch Auskunft oder durch direkte Einsicht —, liegt dann bei der Behörde selbst. Ich glaube, wir sollten das nicht generell vorgeben und regeln, sondern es aus dem Einzelfall und der besseren Kenntnis vor Ort regeln lassen.
    Für den auch grundrechtlich gebotenen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist in § 8 eine besondere Ausnahmeregelung vorgesehen.
    § 10 legt ausdrücklich fest, daß Gebühren kosten-. deckend erhoben werden sollen und können — auch dies, um Mißbrauch und wie auch immer geartete
    Inflationierungen von Zugang zu Informationen zu begrenzen.
    Auf die Regelung des Verwaltungsverfahrens ist im Interesse der Deregulierung weitgehend verzichtet worden — auch hier, glaube ich, in richtiger Aufnahme der Erwartung der Bundesländer. Hier können also die Länder weitere Verfahrensregelungen treffen. Unnötige Belastungen der Vewaltung werden durch den Gesetzentwurf vermieden.
    Meine Damen und Herren, Fortschritte im Umweltschutz sind nur bei wirklich hohem Umweltbewußtsein und bei Engagement der Bürger zu erzielen. Dafür sollten wir nicht nur in Sonntagsreden werben, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen bezüglich des Zuganges zu Informationen schaffen. Denn nur ein gut informierter Bürger kann dieses Engagement, dieses eigenverantwortliche Handeln wirklich in Entscheidungen einbringen.
    Wenn wir diese Offenheit wollen, dann wollen wir auch die Information entsprechend zur Verfügung stellen. Das Gesetz wird den notwendigen Dialog zwischen Bürger und Verwaltung fördern, und es wird nicht zu einem Übermaß an Bürokratie führen. Deswegen hoffe ich, daß wir dieses Gesetz in diesem Hohen Hause ohne falsche parteipolitische Konfrontation und möglichst in Übereinstimmung verabschieden können.
    Ich danke Ihnen sehr herzlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Dietmar Schütz, Sie haben als nächster Redner das Wort, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dietmar Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Töpfer hat schon darauf hingewiesen: Endlich, nach anderthalb Jahren, haben wir den Entwurf vor uns liegen. Darauf haben wir überflüssigerweise schon anderthalb Jahre gewartet. Die verzögernde Behandlung dieser Materie zeigt, wie schwer es sich die Bundesregierung, aber auch die Länder und in beiden ohne Zweifel die Bürokratien machen, ihr Wissen offenzulegen. Es zeigt auch, daß wegen der Struktur der deutschen Verwaltung und ihren Abschottungstendenzen gegenüber der Öffentlichkeit in der Sache Schwierigkeiten bestehen, die erforderliche Transparenz herzustellen.
    Die Tatsache, daß ein Entwurf der Bundesregierung vorliegt, der diskutiert werden kann, läßt uns nach all den Jahren intensiver Diskussion verwundert die Augen reiben, daß das Kind wohl doch noch geboren wird. Ob es allerdings so schön und wohlgeraten ist, wie wir es erhofft und erträumt haben, müssen wir sehen.
    Wir haben nicht für den Bereich des Informationszugangs wie in den USA und in den skandinavischen Ländern so weit gehende Vorschriften. Wir haben uns auf das Umweltinformationszugangsrecht beschränkt. Ich habe schon in meiner früheren Stellungnahme darauf hingewiesen, daß es bei unserer demokratischen Verfassungsentwicklung nur schwer zu



    Dietmar Schütz
    begreifen ist, daß sich das Prinzip der Öffentlichkeit, welches mindestens eine Cousine, vielleicht sogar eine Schwester des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips ist, nur so schwer durchsetzen kann und wir das jetzt das erste Mal in Gesetzesform vorliegen haben.
    Bei aller Weiterentwicklung der Demokratie und des Rechtsstaates ist unsere Bürokratiestruktur in ihren Wurzeln immer noch ein Kind des 19. Jahrhunderts und fühlt und benimmt sich teilweise auch noch so. Bürokratien und ihre Sachwalter schotten ihre Erkenntnis- und Entscheidungssphären immer noch eher gegen den Bürger ab, als daß sie sich ihm gegenüber öffnen und mit dem Bürger zusammen die auftretenden Probleme lösen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn wir mit dem Informationsgesetz gegen diese Abschottungstendenzen angehen, so wissen wir, daß wir nur einen kleinen Schritt auf dem Weg zu einem emanzipatorischen Aufbruch des Bürgers wagen. Zum Streckenlauf müssen noch viele andere Fachbereiche, eben die anderen Ressorts, dazukommen.
    Aber ist denn der vorgegebene Entwurf wenigstens für den Umweltbereich ausreichend, erfüllt er zumindest die grundlegenden Anforderungen, die die EG-Richtlinie erhebt? Ich will in dieser ersten Lesung des Regierungsentwurfs nur einige Aspekte ansprechen; wir werden sie bei der Anhörung am nächsten Montag noch tiefer erörtern.
    Erstens zum Behördenbegriff. Wir haben ein Umweltinformationsgesetz vorgelegt bekommen, nach dem lediglich die Behörden die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben, die ihre Informationen herauszugeben haben. Damit ist jede Behörde gemeint, die Zustandsmerkmale der Umweltgüter oder Daten, vor allem Emissionsdaten, aller Umweltmedien verwaltet. Der Behördenbegriff ist in der EG-Richtlinie etwas anders — wie ich meine: weiter — gefaßt. Die Richtlinie spricht von Behörden, die Aufgaben „im Bereich der Umweltpflege wahrnehmen", und gibt damit einen deutlich weitergesteckten Rahmen als die sich bei der Definition des Behördenbegriffs eher restriktiv verhaltende Bundesregierung.
    Tatsache ist jedoch, daß sehr viele umweltrelevante Daten, vor allem in konfliktträchtigen und sensiblen Bereichen, bei Behörden anfallen, die sich nur bei Gelegenheit mit Umweltschutzmaßnahmen in engerem Sinne befassen. Ich meine hier etwa Daten einer Wasserbaubehörde, einer Straßenbaubehörde und Daten, die im Zusammenhang mit Planungen dieser Behörden auftreten. Wir wissen, wie sensibel die Daten sind, die wir aus dem Elbausbau, aus dem Emsausbau, aus dem Straßen- und Trassenausbauten haben. Das sind alles umweltrelevante Daten, die auch wir wissen wollen und die diese Behörden herausrücken müssen, nach unserem Gesetz aber nicht herausgerückt werden müssen.
    Auch für diese Daten muß also klar sein, daß sie nicht nur im Rahmen der Verfahrensbeteiligung, sondern allgemein zur Verfügung stehen. Die Definition der Behörde muß deshalb im Gesetzestext weitergefaßt werden. Wir werden darüber am Montag noch einmal zu reden haben.
    Zweitens zur Art des Informationszuganges. Herr Minister Töpfer hat vorhin schon einen dieser Punkte angesprochen. Zur Verfahrenserleichterung und zur Beschleunigung von Verfahren empfiehlt es sich nach meiner Auffassung, von Anfang an alle relevanten Daten zu veröffentlichen und eine völlig offene Informationspolitik zu betreiben, anstatt den Bürger, soweit es sich um förmliche Genehmigungsverfahren handelt, über die sogenannten Jedermann-Beteiligungen zu zwingen, in die Verfahren einzusteigen.
    Ein Mehr an Offenheit von Daten erscheint mir auch dem Aspekt der Beschleunigung und der Forderung nach einer schlanken und kosteneffizienten Verwaltung eher gerecht zu werden als ein Weniger. Die Ausgestaltung der Art des Informationszuganges wird im Regierungsentwurf allein in das Ermessen der Behörde gestellt; ein Rechtsanspruch z. B. auf Akteneinsicht besteht damit nicht. Diese Einschränkung bleibt deutlich hinter dem geltenden Verfahrensrecht zurück, das eben nur bei Verfahrensbeteiligungen gilt. Es bleibt aber auch hinter den bisher bekannten Vorschriften in den Ländern zurück.
    Der Sinn der hier diskutierten Regelung ist erkennbar — Herr Töpfer hat darauf hingewiesen —: Die Behörde will die Verfahrenshoheit behalten, um so auch Obstruktions- und Störversuche, die möglicherweise auf ein Lahmlegen der Verwaltung zielen, zu vermeiden. Ich muß ehrlich gestehen, daß ich an dieser Stelle geschwankt habe, weil ich darin natürlich auch viele Mißbrauchsmöglichkeiten sehe. Gleichwohl sollten wir nicht von der Regel abgehen, daß Offenheit und Transparenz vorgehen.
    Im Rahmen dieser Vorgabe ist eine effektive und beschleunigte Verwaltungsarbeit meines Erachtens sehr wohl durchzuführen, weil dies im Kontext allgemein aufgebauter Akzeptanz erfolgt. Wer langfristig und verläßlich seine umweltrelevanten Kenntnisse offenlegt, wird in diesem Klima der Offenheit und Glaubwürdigkeit weniger Anforderungen auf Akteneinsicht erhalten als bei erkennbaren Abschottungs- und Geheimhaltungstendenzen. In einem solchen Kontext kann eine gegebenenfalls verfahrensnotwendige Akteneinsichtsverweigerung glaubwürdig gemacht werden. Sie ist auch ab und zu einmal notwendig.
    Deshalb ist diese Norm auch aus Gründen der Verwaltungseffektivität richtig. In der Abwägung zwischen Offenheit und Effektivität gibt es kein Gegeneinander; vielmehr bedingt die Offenheit die Effizienz.
    Den letzten Punkt will ich nur kurz behandeln. Er betrifft die Kostenpflichtigkeit. Die Kosten und die Gebühren dürfen nicht prohibitiv wirken. Wir müssen immer noch die Möglichkeit des Zugangs aufrechterhalten, nur soll die Verwaltung natürlich nicht ohne Gegenleistung arbeiten müssen. Die EG-Richtlinie spricht in diesem Zusammenhang von Angemessenheit. Ich finde, das ist eine richtige Vokabel, die wir möglicherweise noch in den Gesetzestext aufnehmen sollten.



    Dietmar Schütz
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal auf die politische Einbettung dieses Gesetzes zu sprechen kommen. Es macht Sinn, daß wir im Zusammenhang mit der Diskussion über Standortfaktoren über Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsvereinfachung, über zeitliche Straffung und Effizienzsteigerung sprechen.
    Dabei dürfen wir jedoch nicht den verhängnisvollen Fehler machen, den Bürger möglichst weitgehend aus den Verwaltungsprozessen herauszuhalten. Denn zum einen erreichten wir über den dann mit Sicherheit beschrittenen Klageweg das genaue Gegenteil dessen, was wir eigentlich wollten.
    Zum anderen — und das wiegt noch schwerer — verstießen wir damit in eklatanter Weise gegen den permanenten Auftrag einer freiheitlichen Gesellschaft, mehr Demokratie zu wagen.
    Ich will für meine Partei sagen: Das gilt auch für die Verfahrensschritte. Weniger Bürokratie, das wollen wir alle. Weniger Bürgerbeteiligung — und damit weniger Demokratie —, das will hier hoffentlich niemand.
    Moderner, effektiver und zukunftsträchtiger als die „Geheimratsmentalität" vieler mit Verwaltungsaufgaben Befaßter ist es, den Bürger als Beteiligten im Diskurs einzubeziehen, ihn nicht auszugrenzen, sondern ihn zu integrieren.
    Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen ist ein wertvoller Teil der Realisierung umfassender demokratischer Bürgerrechte. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dieses durchzusetzen. Ich denke, daß wir nach den Anhörungen möglicherweise die eine oder andere abweichende Formulierung in den Gesetzestext einbringen und die Bedenken, die ich formuliert habe, Berücksichtigung finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)