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    Plenarprotokoll 12/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Dr. Cornelia von Teichman als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 19045 A Erweiterung der Tagesordnung 19068 C Zurückverweisung einer Vorlage an Ausschüsse 19068 C Tagesordnungspunkt 12: a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückständen, Verwertung von Sekundärrohstoffen und Entsorgung von Abfällen (Drucksache 12/ 5672) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes und des BundesImmissionsschutzgesetzes (Drucksachen 12/631, 12/7284) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Dr. Rolf Olderog, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Dr. Olaf Feldmann, Dr. Jürgen Schmieder und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Sanierung der Ostsee zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sanierung der Ostsee und der Gewässer in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/2251, 12/2553, 12/6609) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Drucksachen 12/3407 Nr. 3.10, 12/6606) Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 19046A Dr. Liesel Hartenstein SPD 19047 D Birgit Homburger F D P 19050 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19052 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19054 B Birgit Homburger F D P 19055 D Siegfried Hornung CDU/CSU 19056 C Steffen Kampeter CDU/CSU 19056 D Ulrike Mehl SPD 19059A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19060B Marion Caspers-Merk SPD 19062D Elke Wülfing CDU/CSU 19065B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19066D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch der Kommission über die Europäische Sozialpolitik — Weichenstellung für die Europäische Union (Drucksachen 12/ 7064, Nr. 2.6., 12/7243) 19068 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1992 (Drucksachen 12/4600, 12/6322) Alfred Biehle, Wehrbeauftragter des Deut- schen Bundestages 19069 A Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 19070B Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD 19070C, 19076 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . 19071A, 19077 A Paul Breuer CDU/CSU 19071 D Dieter Heistermann SPD 19072 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 19075 A Dieter Heistermann SPD . . 19075C, 19077 B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 19078A Walter Kolbow SPD 19078D Uta Zapf SPD 19079 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 fiber den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Drucksache 12/7138) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19080D Dietmar Schütz SPD 19081 D Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . . 19083 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19084 A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 19084 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 12/ 7136) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19085 D Ernst Schwanhold SPD 19087 A Dr. Jürgen Starnick F D P 19088 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 19089 A Nächste Sitzung 19090 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19091' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19092' B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 19093' A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19045 220. Sitzung Bonn, den 15. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 4. 94* Bartsch, Holger SPD 15. 4. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 15. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 15. 4. 94 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 15. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Bredehorn, Günther F.D.P. 15. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 15. 4. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 15. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 15. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 15. 4. 94* Dr. von Bülow, Andreas SPD 15. 4. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15. 4. 94 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Duve, Freimut SPD 15. 4. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 15. 4. 94 Erler (Waldbrunn), CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Feilcke, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 15. 4. 94 ' Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15. 4. 94 ' Francke (Hamburg), CDU/CSU 15. 4. 94 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 15. 4. 94 Ganschow, Jörg F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 15. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 15. 4. 94 Johannes Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 15. 4. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 15. 4. 94 Haack (Extertal), SPD 15. 4. 94 Karl-Hermann Habermann, SPD 15.4.94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 15. 4. 94 Hauser CDU/CSU 15.4.94 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 15. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 15. 4. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 15. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 15. 4. 94 Ibrügger, Lothar SPD 15. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 4. 94* Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 15. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 15. 4. 94 Koschnick, Hans SPD 15. 4. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 15. 4. 94 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 15. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 15. 4. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 4. 94 Lowack, Ortwin fraktionslos 15. 4. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 15. 4. 94* Erich Marten, Günter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 4. 94 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 15. 4 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15. 4. 94 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 15. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 15. 4. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 15. 4. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 15. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 4. 94* Müller (Wadern), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 15. 4. 94 Neumann (Bramsche), SPD 15. 4. 94 Volker Ostertag, Adolf SPD 15. 4. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 15. 4. 94 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 15. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 15. 4. 94* Poppe, Gerd BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Poß, Joachim SPD 15. 4. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 15. 4. 94 Susanne Raidel, Hans CDU/CSU 15. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 4. 94* Reimann, Manfred SPD 15. 4. 94 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 15. 4. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 15. 4. 94 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 15. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 4. 94 Ingrid Schätzle, Ortrun CDU/CSU 15. 4. 94 Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 4. 94* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 15. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 15. 4. 94 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schulte (Hameln), SPD 15. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/Linke 15. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Schwanitz, Rolf SPD 15. 4. 94 Seuster, Lisa SPD 15. 4. 94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 15. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 4. 94* Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Dr. von Teichman, F.D.P. 15. 4. 94 Cornelia Terborg, Margitta SPD 15. 4. 94 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 15. 4. 94* Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 15. 4. 94 Karsten D. Vosen, Josef SPD 15. 4. 94 Walz, Ingrid F.D.P. 15. 4. 94 Weiermann, Wolfgang SPD 15. 4. 94 Welt, Jochen SPD 15. 4. 94 Wester, Hildegard SPD 15. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 15. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 15. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 15. 4. 94 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 15. 4. 94 Simon Wohlleben, Verena SPD 15. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 15. 4. 94* Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 15. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): Der Bericht des Wehrbeauftragten ist immer auch ein Anlaß, über den Gesamtzustand der Bundeswehr nachzudenken und Korrekturen zu fordern oder in Angriff zu nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, daß wir hier neben dem Jahresbericht 1992 auch den vor wenigen Wochen vorgelegten Jahresbericht 1993 beraten sollten. Letzterer - den meisten von Ihnen sicher unter dem Stichwort „bumm-bumm, peng-peng" ein Begriff - wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Zum 92er Bericht wurde uns in den letzten Tagen vom Verteidigungsministerium eine Liste von Maßnahmen vorgelegt, die man angeblich im Zusammenhang mit dem Bericht des Wehrbeauftragten in Angriff genommen hat. Besonders beachtlich sind die zu verzeichnenden Erfolge in puncto Vorbereitung und Ausstattung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Zu vielen Fragen wie z. B. den Mängeln bei der politischen Bildung, der Erstellung eines Führungskräftekonzeptes, der Beteiligung von Vertrauenspersonen usw. liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Auch wenn Aspekte wie Fragen der Besoldung, der Beförderung und des Dienstzeitausgleiches bei den betroffenen Soldaten eine große Rolle spielen, darf man den Gesamtkontext nicht aus den Augen verlieren. Hier muß man darauf hinweisen, daß es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren insgesamt versäumt hat, die Bundeswehr den neuen Erkenntnissen anzupassen. Das neue Weißbuch dokumentiert die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung auf sehr anschauliche Weise. Diese Bundesregierung hat es nicht geschafft, für die Bundeswehr einen verfassungskonformen, d. h. auf Landesverteidigung zugeschnittenen Auftrag zu formulieren. Sie hat es nicht geschafft, die Bundeswehr personell und strukturell deutlich zu reduzieren und die Wehrpflicht abzuschaffen. Sie hat es nicht geschafft, gegenüber dem militärisch-industriellen Komplex drastische Kürzungen durchzusetzen. Die vom Wehrbeauftragten angesprochenen Probleme können aber nur gelöst werden, wenn die Bundeswehr deutlich verkleinert und umstrukturiert wird. Sollten sich Presseberichte bestätigen, daß in den konzeptionellen Leitlinien Ende dieses Monats der Personalumfang lediglich auf 320 000 Mann und der Wehrdienst nur um 2 Monate abgesenkt wird, dann verdeutlicht das erneut, daß diese Regierung für substantielle Reformen nicht zu haben ist. Die im Juni vergangenen Jahres abgehaltene parlamentarische Debatte des Jahresberichts 1992 war im wesentlichen vom Streit um die fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr geprägt. Herr Biehle hat sich in seinen Berichten in dieser Frage weit aus dem Fenster gehängt. Von der Verfassung her als Hilfsorgan des Bundestages bei der Kontrolle der Bundeswehr vorgesehen, entpuppte sich der Wehrbeauftragte in den vergangenen Jahren als Hilfsorgan der Bundeswehr zur Verurteilung des Parlaments. Für die Tatsache, daß die Bundesregierung, Bundeswehr und Regierungsparteien bei den Auslandseinsätzen die Soldaten in eine verfassungsrechtlich schwierige Lage gebracht haben, macht Herr Biehle unter Berufung auf anonyme Soldaten das Parlament, de facto aber die Opposition verantwortlich. Aber so geht es nicht. Es ist die Bundesregierung, die aus machtpolitischen Erwägungen deutsche Soldaten erneut zum Instrument der Außenpolitik macht. Es ist die Bundesregierung, die die Verfassung als ein wertlosen Fetzen Papier behandelt. Und es ist die Regierungskoalition, die die Latte für eine Verfas- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19093* sungsänderung in dieser Frage so hoch hängt, daß keine der Oppositionsparteien in dieser Frage zustimmen kann. Wohlwissend um die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit, hat die Regierung Soldaten zu Einsätzen ins Ausland geschickt. Wir haben in der Bundesrepublik die schizophrene Situation, daß die Bundeswehr ohne vorherige Klarstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen ausgerüstet, ausgebildet und eingesetzt wird. Während die Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch aussteht, sind die ersten Milliarden schon verplant, die ersten Toten schon begraben. Wir erwarten nicht, daß Herr Biehle den Soldaten in der „Armee unserer Söhne", wie der Kanzler bezeichnenderweise zu sagen pflegt, offen ins Gesicht sagt, daß die Söhne Kopf und Knarre hinhalten müssen, damit die geistigen Väter im deutschen GroßmachtStreben mehr Einfluß herausschlagen können. Wir erwarten aber, daß der Wehrbeauftragte bei der Darstellung der Fakten die kausalen Zusammenhänge richtig wiedergibt. Er hätte dieser Bundesregierung unmißverständlicher klar machen müssen, daß der Bundeswehr bis zur eindeutigen Klärung der rechtlichen Grundlagen eine „Auszeit" — wie er es im 93er Bericht nennt — gut zu Gesichte stünde. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 667. Sitzung am 18. März 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (Unterstützungsabschlußgesetz — UntAbschlG) Gesetz über die Errichtung einer Stiftung BundespräsidentTheodor-Heuss-Haus Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Juni 1992 zur Revision des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (3. BZRÄndG) Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) Die Vorsitzenden der folgende Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/6095 EG -Ausschuß Drucksache 12/1815 Drucksache 12/2246 Drucksache 12/2481 Drucksache 12/2535 Drucksache 12/6234 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/4833 Nr. 2.1 Drucksache 12/5056 Nr. 2.1 Drucksache 12/6780 Nr. 2.1 Ausschuß für Familie und Senioren Drucksache 12/6582 Nr. 3.16 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6649 Nr. 2.37 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6780 Nr. 2.9 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6347 Nr. 3.21 Drucksache 12/6649 Nr. 2.40
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    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das bisherige Abfallrecht liefert in der Tat keine genügende Grundlage, um mit den Problemen der Müllvermeidung, der Müllverwertung und der umweltgerechten Entsorgung fertig zu werden. Deshalb hat die Bundesregierung im letzten Jahr den Entwurf für die Novellierung des Abfallgesetzes, also das Kreislaufwirtschaftsgesetz, vorgelegt.
    Aus meiner Sicht und der der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen war dieser Entwurf nicht akzeptabel, weil er unübersichtlich, zu kompliziert und unpraktikabel war. Aus diesen Gründen haben wir einen neuen Gesetzestext erarbeitet, mit dem wir — ganz im Gegensatz zu Ihrer Meinung, verehrte Frau Kollegin Hartenstein — die genannten Probleme beseitigen.
    Ich hatte bei Ihrer Rede manchmal den Eindruck, daß Sie sich mal wieder auf die längst nicht mehr zur Grundlage gehörende Regierungsvorlage und nicht auf den Berichterstatterentwurf beziehen. Wenn Sie diesen durchgelesen hätten, hätten Sie merken müssen, daß wir genau diese Probleme beseitigt haben.

    (Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Das ist aber das einzige eingebrachte Gesetz!)

    Ich glaube, daß wir mit diesem Entwurf einen vernünftigen Kompromiß zwischen Ökonomie und Ökologie gefunden haben.
    Die letzten Monate galten einem intensiven Abstimmungsprozeß zwischen den unterschiedlichen Meinungen in der Koalition und nicht zuletzt auch in den Fraktionen. Dieser Prozeß umfaßte auch die Auseinandersetzung mit Sachverständigen und Verbänden. Wenn Sie sagen, die Sachverständigen hätten in der Anhörung kein gutes Haar am Entwurf der Berichterstatter gelassen, kann ich nur sagen: Er war nicht Grundlage der Anhörung.

    (Lachen bei der SPD)

    Was die SPD uns nicht zugetraut hat — das ist es wahrscheinlich auch, was Sie ärgert — und was von den Medien immer wieder bezweifelt wurde, ist heute erreicht: Wir können über einen Gesetzentwurf, der die Lösung der Probleme der Abfallwirtschaft auf eine neue Grundlage stellt, abschließend beraten und abstimmen.
    Ziel ist es, daß das Gesetz noch in diesem Sommer den Bundesrat passiert und die Novelle noch in dieser Legislaturperiode verkündet werden kann. Ich setze an dieser Stelle — das sage ich ganz deutlich in Richtung SPD — auf die Vernunft des Bundesrats; denn seine Haltung war bisher unklar.
    Folgt man dem Teil seiner Stellungnahme — schauen Sie sich das einmal an —, der vom Wirtschaftsausschuß formuliert wurde, müßte unser Gesetzentwurf in dem einen oder anderen Punkt sogar noch abgeschwächt werden. Die im Bundesrat ebenfalls beschlossenen, aber entgegengesetzten Wünsche der Umweltpolitiker haben wir teilweise berücksichtigt, aber nicht in den Teilen, wo sie zu dirigistisch waren.
    Ich frage Sie ganz klar: Was soll man eigentlich von einer Stellungnahme des Bundesrats halten, in der gleichzeitig der Vorrang der stofflichen Verwertung und die Gleichrangigkeit gefordert werden?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nichts!)

    Da also offensichtlich dem Bundesrat die Diskussionen, die wir hinter uns haben, noch bevorstehen, appelliere ich an den Bundesrat, sich an dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Kompromiß zu orientieren, um das weitere Verfahren zu beschleunigen.
    Ich stelle fest, daß wir damit unsere Hausaufgaben gemacht haben. Mit der heutigen Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben wir vor allen Dingen auch für die Wirtschaft — und deswegen ist es um so wichtiger, daß das noch in den Bundesrat kommt und nach Möglichkeit beschlossen wird — Planungssicherheit geschaffen. Das war einer der wesentlichen Punkte.
    Ich möchte ganz kurz auf die wichtigsten inhaltlichen Punkte eingehen.
    Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Produktverantwortung. Das betrifft — Frau Kollegin Hartenstein hat das vorhin schon ausgeführt — die §.§. 22 bis 24 des Entwurfs. Die Produktverantwortung war schon in § 14 Abfallgesetz als Ansatz enthalten. Dieser Ansatz wird ausgebaut und erhält eine sichere Rechtsgrundlage. Durch die Möglichkeit, Rücknahme- und Rückgabepflichten einzuführen, kann der Produzent oder der Vertreiber für die Kosten der Verwertung oder Entsorgung seines Produkts in Anspruch genommen werden. Verwertung und Entsorgung bekommen also für den Hersteller einen Preis, was zur Folge hat, daß sich die Vermeidung immer mehr lohnt. So führen wir indirekt Anreize zur Vermeidung ein.
    Wenn Sie sagen, das sei Lyrik, dann kann ich nur sagen: Ich möchte von Ihnen ganz gerne wissen, wie das, was Sie unmittelbar gelten lassen wollen, nämlich die Produktverantwortung, eigentlich vernünftig gemacht werden soll, wenn Sie sagen, die Umweltverträglichkeit, die Dauerhaftigkeit, die Reparaturfreundlichkeit der Erzeugnisse, Energie- und Rohstoffeinsparung usw. sollten dabei berücksichtigt wer-



    Birgit Homburger
    den. Diese Kriterien können durchaus in Widerspruch zueinander stehen. Beispielsweise kann es durchaus sein, daß ein langlebiger Kunststoff die von Ihnen genannte Forderung der Entsorgungsfreundlichkeit nicht erfüllt. Folglich kann das gar nicht unmittelbar gelten, wie Sie das wollen. Das würde ins absolute Chaos führen.
    Im übrigen brauchen wir auch nicht ein einheitliches Produktdesign vorzuschreiben oder gar bestimmte Dinge zu verbieten, wie es von Ihnen immer wieder vorgeschlagen wird. Eine solche Festschreibung von seiten des Staates würde starke Reglementierungen nötig machen und schließlich zur staatlichen Produktnormung führen. Wir wollen aber nicht den Staat zur Wirtschaft machen, und deshalb lassen wir auch den Produzenten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Produkte umgestalten wollen und können. Denn nur wenn wir der Wirtschaft die Freiheit lassen, geben wir ihr auch die Möglichkeit zur schnellen Anpassung und zum Spielraum für Innovationen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Die sind letztendlich dringend nötig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
    Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Das, was Sie machen, Frau Kollegin Hartenstein, würde ich eher als lyrisch bezeichnen als das, was bei uns klar und eindeutig im Gesetz festgelegt ist. Wir halten jedenfalls unseren Ansatz für besser und vor allen Dingen für ehrlicher.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    Es war des weiteren wichtig, die Begrifflichkeiten der EU anzupassen. — Auch das war gerade schon Thema. — Es gibt nun Rückstände, Sekundärrohstoffe sowie Abfälle. Dabei ist klar festgelegt: Sekundärrohstoffe sind verwertbare Rückstände, Abfälle zu entsorgende Rückstände. Dabei haben wir die EU-Begriffe materiell-rechtlich voll übernommen; ich habe das schon x-mal erklärt. Wir haben lediglich die Begriffe anders übersetzt, als dies die deutsche Übersetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie tut. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das deutsche Parlament hinsichtlich der Begriffe an die Übersetzungskünste eines Übersetzers gebunden ist, wenn wir materiell-inhaltlich etwas voll übernehmen. Wir haben also lediglich diesen Widerspruch.
    Ich möchte nebenbei erwähnen, daß wir diese Begriffe auch in die Baseler Konvention übernommen haben. Es ist wichtig, in beiden Gesetzen eine einheitliche, klare Begriffsbestimmung vorzunehmen, um keine Verwirrung aufkommen zu lassen. Das haben wir gemacht.
    Mit diesem Gesetzentwurf wird gleichzeitig die EU-Abfallrahmenrichtlinie von 1991 umgesetzt. Dies ist nötig, um den Vollzugsdefiziten der Länder bei der Entsorgung und Verwertung zu begegnen. Dazu zählt vor allem die durch die EU-Richtlinie vorgegebene Einbeziehung der Sekundärrohstoffe, also der verwertbaren Produktionsrückstände. Dies hatte zur Folge, daß wir auch die Überwachung und die schadlose Verwertung regeln mußten. Damit ist das
    Schlupfloch der Umdeklarierung zu „Wertstoffen" geschlossen. Zukünftig kann man also nicht mehr aus der Abfallüberwachung herausgelangen. Das ist eine ganz wichtige Regelung.
    Ein heftiger Diskussionspunkt war auch die Frage, welche Art der Verwertung zugelassen werden soll und ob es eine Vorrangregelung für die stoffliche oder die energetische Verwertung geben soll. Im Laufe der Diskussion hat sich deutlich herausgestellt, daß man eben nicht generell behaupten kann — wovon wir vor zwei Jahren auch noch ausgingen —, daß die stoffliche Verwertung immer die ökologisch bessere sei.
    Deshalb haben wir den Grundsatz festgelegt — und ich glaube, damit kann sich jeder Umweltpolitiker sehen lassen —, daß die umweltverträglichere Verwertungsart Vorrang hat.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Wer legt das fest?)

    Die Beweislast dafür liegt bei der Behörde. Für die Entscheidung im Einzelfall haben wir klare Kriterien festgelegt, und das war im Interesse einfacher und rascher Entscheidungen notwendig.
    Das bedeutet also, daß grundsätzlich sowohl die stoffliche als auch die energetische Verwertung zugelassen sind. Das hat im übrigen nichts mit der thermischen Entsorgung zu tun. Voraussetzung dafür, daß die energetische Verwertung und die stoffliche Verwertung als gleichwertig angesehen werden, ist — und jetzt kommen die Kriterien des § 6 Abs. 2, die Sie vorhin so freundlich übergangen haben —, daß der unvermischte Sekundärrohstoff einen Heizwert von 11 000 Kilojoule pro Kilogramm hat und in der Anlage einen Feuerungswirkungsgrad von mindestens 75 % erzielt sowie die Energie auch tatsächlich genutzt wird. Es ist selbstredend so, daß die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes natürlich auch für diese Anlagen gelten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Frau Hartenstein, ein Blick ins Gesetz hilft immer!)

    Diese Kriterien, Frau Kollegin Hartenstein, machen meines Erachtens hinreichend deutlich: Die Müllverbrennung — und sei es in noch so modernen Anlagen — erhält damit nicht das Umweltgütesiegel „energetische Nutzung", denn energetische Verwertung wird als „Ersatzbrennstoff" definiert, und es wird auch auf den Hauptzweck der Anlage — § 4 Abs. 4 — abgestellt.
    Müllverbrennungsanlagen sind aber immer Abfallentsorgungsanlagen, die nebenher die Verbrennungsenergie nutzen. Das heißt also, daß hier ganz klar gezeigt wird, daß die Kritik, die Sie anbringen, an dieser Stelle völlig unberechtigt ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    Es war uns auch wichtig, zu regeln, daß zukünftig das Parlament ein Mitspracherecht bei wichtigen Rechtsverordnungen hat. Es mag zwar sein, daß diese Regelung von stringenten Juristen als Kompetenzvermischung zwischen Exekutive und Legislative gesehen wird; die Maßnahme war allerdings dringend notwendig und wichtig.



    Birgit Homburger
    Wir haben in der Organisation der Abfallwirtschaft neue Spielräume geschaffen. Wir geben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern die Möglichkeit, durch eigene Einrichtungen ihre Mitgliedsbetriebe von den Verwertungs- und Entsorgungspflichten zu entlasten, was wichtig ist und mit Sicherheit den Vollzug gerade bei kleinen und mittleren Betrieben verbessert.
    Auch bei den Kommunen erweitern wir die Möglichkeit der Privatisierung. Dies alles sind KannVorschriften, die Wahlmöglichkeiten für eine möglichst effektive Organisation eröffnen.
    Auch im Verwaltungsbereich werden Deregulierungen vorgenommen, die aber nicht bedeuten, daß etwa die Kontrolle gegenüber den Betrieben eingeschränkt wird, sondern es werden nur unnötige und kostenaufwendige Verwaltungsvorgänge abgeschafft.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Entbürokratisierung ist gut!)

    So haben wir z. B. für kleine und mittlere Betriebe eine Mengenschwelle eingeführt, ab der sie gegenüber dem Regierungsentwurf nicht mehr verpflichtet sind, betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen zu erstellen. Gleichwohl bleibt hier das Nachweisverfahren, wohingegen ein Abfallwirtschaftskonzept, gut gemacht, einen großen Betrieb von dem normalen Nachweisverfahren im Einzelfall befreien kann. Folglich haben wir also für beide Bereiche eine hervorragende Möglichkeit geschaffen; Deregulierung ist das Stichwort an dieser Stelle.
    Um zu gewährleisten, daß Sekundärrohstoffe, die ja verwertbare Rückstände sind, auch tatsächlich verwertet werden, können für bestimmte Stoffe durch Verordnungen Anforderungen festgelegt werden, z. B. Schadstoffhöchstgrenzen oder Verkehrsbeschränkungen. Ziel des Ganzen ist es, diese Stoffe marktfähig zu machen und den Argumenten von Behörden und Firmen entgegenzutreten, die auf Grund überhöhter „Angstwerte" bestimmte Stoffe nicht oder nur unter strengen Auflagen verwenden wollen. Ich denke dabei an Schlacken im Straßenbau oder auch an Aschen auf Sportplätzen. Auch diese Verordnungen sind von der Zustimmung des Bundestages abhängig.
    Die Novelle des Abfallrechts bringt auch eine exakte Abgrenzung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dem sind wir nachgekommen, indem wir festgelegt haben, daß stoffbezogene Anforderungen des Abfallrechts an die Verwertung und Entsorgung auch für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen gelten. Gleichzeitig stellen wir aber klar, daß darüber hinaus das Genehmigungsverfahren sich nur nach Immissionsschutzrecht richtet.
    Zusammenfassend stelle ich also fest: Die Vorstellungen der SPD waren insgesamt zu dirigistisch und daher nicht akzeptabel.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Lachen und Widerspruch bei der SPD)

    Die Diskriminierung der Verwertung, Frau Kollegin Caspers-Merk, von Sekundärrohstoffen durch die Bezeichnung „Abfall" wäre umweltpolitisch kontraproduktiv. Die SPD-Forderung nach einem absoluten Vorrang der Vermeidung aller Rückstände vor der Verwertung wäre der Einstieg in eine dirigistische staatliche Reglementierung. Hier weise ich darauf hin: Wir haben die Zielhierarchie , aber es geht um die Frage, ob auch Sekundärrohstoffe in jedem Fall vermieden werden müssen. Wir machen die Abfallvermeidung — die hat Vorrang —, aber Sie wollen die Rückstandsvermeidung und folglich auch ein dirigistisches Eingreifen. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Stoffwirtschaft in Ihrem Sinne jedenfalls nicht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die Vermeidung aller Rückstände vor der Verwertung wäre der Einstieg in eine dirigistische staatliche Reglementierung bis hin zur Produktionsnormung. Ich finde es sehr bedauerlich, daß Sie sich nach wie vor im Griff der ÖTV befinden und jeglicher Privatisierung im Weg stehen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Lachen und Widerspruch bei der SPD)

    Die Koalition hat ihre Hausaufgaben in dieser Legislaturperiode zur Reform der Abfallwirtschaft gemacht.

    (Marion Caspers-Merk [SPD]: Sie machen Klientelpolitik! Das ist Ihr Problem!)

    Wir haben alle Regelungen getroffen, um die Abfallwirtschaft für die Zukunft mit vernünftigen Rahmenbedingungen auszustatten. Mit dem Investitionserleichterungsgesetz wurden Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt.
    Mit der TA Siedlungsabfall hat man die Vorgaben für die Hausmüllentsorgung festgelegt. Damit wurden langwierige Diskussionsprozesse pro und contra thermische Müllbehandlung entschieden.
    Wir haben mit den Ausführungsgesetzen zum Baseler Übereinkommen ein Instrumentarium geschaffen, um umweltschädliche und illegale Abfallexporte in den Griff zu bekommen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft nun die nötigen Perspektiven für eine intelligente Abfallwirtschaft der Zukunft.
    Danke.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Kollegin Dagmar Enkelmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dagmar Enkelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wann waren Sie eigentlich zuletzt im Ausschuß?)

    Frau Kollegin Homburger, was haben wir denn nun eigentlich am Dienstag abend von Ihnen auf den Tisch gekriegt: einen neuen Entwurf oder den TöpferEntwurf mit unzähligen Veränderungen der Koalition? — Die Antwort darauf sind Sie schuldiggeblie-



    Dr. Dagmar Enkelmann
    ben. Wir haben im Ausschuß darüber diskutiert. Sie haben abgestritten, daß es ein neuer Entwurf sei.

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wann waren Sie eigentlich zuletzt im Ausschuß?)

    — Natürlich bin ich im Ausschuß gewesen. Da waren Sie vielleicht nicht da.
    Meine Damen und Herren, statt blühender Landschaften wachsen in den neuen Bundesländern — und nicht nur dort — die Müllberge.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist doch barer Unsinn!— Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Statt einer dringend notwendigen Wende in der Abfallwirtschaft gibt es kosmetische Operationen, die den Patienten nur noch häßlicher machen. Was uns hier als Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesetzt wird, ist ein semantischer Eiertanz ungeahnten Ausmaßes. Dies zeichnete sich schon bei den Anhörungen hierzu und bei der Schlußabstimmung im Umweltausschuß ab.
    Nahezu ohne Konsequenzen blieb, daß bis auf den Entsorger Rethmann alle Sachverständigen der Anhörung im September den Entwurf ablehnten; zugegeben: Natürlich taten dies die Vertreter der Industrie und z. B. die Vertreterin von „Besseres Müllkonzept" aus völlig unterschiedlichen Erwägungen. Sie, meine Damen und Herren der Koalition, haben sich ausschließlich die Argumente der Industrie zu eigen gemacht.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Offensichtlich versuchen Regierung und Mehrheitsfraktionen durch kreisende Bedeutung von Begriffen die Verwirrung um den Abfallbegriff kreislaufartig so zu steigern, bis niemand mehr durchblickt. Ich befürchte daher, wir werden uns auch heute mit der Diskussion über diesen völlig unzulänglichen Gesetzentwurf im Kreise drehen. Hoffentlich kriegt niemand einen Kreislaufkollaps.
    Ich möchte hier nur einige Beispiele für den sich durch den Gesetzentwurf wie ein gelber Faden ziehenden Begriffswirrwarr nennen.
    Die rechtlichen Definitionen im Kreislaufwirtschaftsgesetzentwurf erlauben z. B. keine klare Trennung der Begriffe. — Vermeidung und Verwertung sind hier schon angesprochen worden. — So hat die Verwertung im Rahmen dieses Gesetzes keine Legaldefinition erfahren. Die Vermeidung dagegen ist begriffsmäßig überfrachtet. Auch der Rückstandsbegriff ist nicht eindeutig definiert. Ein durch undefinierte Rechtsbegriffe definierter Rechtsbegriff ist jedoch seinerseits wieder undefiniert. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bestehen nach dem Gesetzentwurf weder Pflichten zur Abfallvermeidung auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes noch Sanktionsmöglichkeiten.
    Die Begrifflichkeiten des Gesetzentwurfs sind in vielen Fällen nicht mit entsprechenden Regelungen der EG kompatibel. Meine Damen und Herren, da, wo es einmal wirklich sinnvoll wäre, EG-Regelungen zu übernehmen, nämlich z. B. den EG-Abfallbegriff, läßt die Bundesregierung es bleiben. Damit wird sie in einer Sackgasse landen. Eine Übereinstimmung mit den europäischen Abfallrichtlinien kann durch die Art und Weise der Formulierung der im Gesetzentwurf benutzten Begriffe nicht mehr hergestellt werden. Und Sie schieben nun die Verantwortung auf die Übersetzer ab; das ist lächerlich.
    Der Abfallexport wird — begünstigt durch die Töpfersche Begriffsverwirrung — durch diesen Gesetzentwurf übrigens nicht verhindert, im Gegenteil, er wird eher zunehmen. Ist das vielleicht gewollt?
    Die die Änderung des Düngemittelgesetzes betreffende Einrichtung eines Entschädigungsfonds zur Absicherung der Landwirtschaftsunternehmen vor Risiken aus der Verwertung von Klärschlamm ist angesichts der berechtigten Forderungen der Bauern und ihrer Verbände zu begrüßen.
    Ein Problem haben wir allerdings mit der Formulierung in Art. 7 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Ausschußfassung: „flächenbezogene Obergrenzen für das Ausbringen von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft". Allgemeine Obergrenzen werden unseres Erachtens den ungleichen Bodenbedingungen sowie Faktoren wie Kulturartenvielfalt, Anbauverhältnis, Fruchtfolge, Mineraldüngeraufwand u. a. nicht gerecht.
    Meine Damen und Herren, der Entwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz ist verwirrend und für die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften praktisch nicht handhabbar, ja, er untergräbt letztlich die kommunale Selbstverwaltung. Man wird den Eindruck nicht los, die großen privaten Abfallentsorger und die Müllverbrennungslobby hätten die Feder geführt. In § 6 Abs. 1 des Entwurfs heißt es:
    Sekundärrohstoffe können stofflich oder energetisch verwertet werden ... Bei gleichwertiger Umweltverträglichkeit nach Maßgabe der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen können Sekundärrohstoffe energetisch verwertet werden.
    Dies bedeutet im Zusammenhang mit der TA Siedlungsabfall nichts anderes als einen Vorrang für die Müllverbrennung.

    (Dr. Gerhard Friedrich [CDU/CSU]: Das ist eine vorsätzliche Falschinterpretation!)

    Die Müllverbrennung ist teuer, gefährlich, verhindert die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Sie verlagert die Abfallproblematik in Luft und Wasser. Die Reststoffe müssen trotzdem deponiert werden. Bei konsequenter Vermeidung und Verwertung von Abfällen und der konsequenten Entgiftung der Produktion bleibt weniger Restmüll übrig, der deponiert werden muß, als bei der Müllverbrennung. Für die PDS/Linke Liste im Bundestag sage ich in aller Deutlichkeit: Wir teilen Ihre Ansicht nicht, daß die Müllverbrennung — egal, ob sie schönfärberisch als „thermische Verwertung" oder anlagentechnisch als „Schwel-Brenn-Thermoselekt" daherkommt — eine Lösung des Abfallproblems darstellt.

    (Birgit Homburger [F.D.P.]: Ist das ein neues Verfahren?)




    Dr. Dagmar Enkelmann
    Wir lehnen die Müllverbrennung ab. Natürlich werden sich auch hier einige Kronzeugen finden, die sagen, da kommt heute oben nur noch heiße Luft und hinten Gold heraus.
    Meine Damen und Herren, sämtliche Mängel des Gesetzentwurfs hier aufzuführen würde den Rahmen der Tagesordnung sprengen. Ich verweise daher auf die schriftliche Stellungnahme des von uns benannten Sachverständigen für die Anhörung des Umweltausschusses, Oliver Kalusch. Die PDS/Linke Liste im Bundestag wird den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz ablehnen. Er ist völlig unzureichend und entspricht nicht den ökologischen Anforderungen unserer Zeit. Er entspricht vor allen Dingen auch nicht dem von der Regierung in Rio vollmundig geforderten nachhaltigen Wirtschaften. Dieser Gesetzentwurf ist eine umweltpolitische Bauchlandung.
    Ich hoffe, daß wir uns in der nächsten Legislaturperiode einmal ernsthafter mit der Abfallproblematik auseinandersetzen können. Unabdingbar für uns ist dabei, daß die Abfallentsorgung in die öffentliche Hand gehört. Wir fordern ein System von kommunalen Recyclinghöfen auf Grundlage des Sero-Systems, verbunden mit Getrennt-Sammel-Hol-Systemen in den Haushalten. Natürlich müssen die Kommunen auch mit einer entsprechenden Finanzausstattung versehen werden. Dies ist vernünftig, und dies ist auch Stand der Diskussion in den Bürgerinitiativen und Umweltverbänden.
    Das Wichtigste für eine zukunftsweisende, umweltfreundliche, ressourcenschonende und sozialverträgliche Abfallwirtschaft ist es, an der Quelle anzusetzen. Die Hersteller von Produkten und Verpackungen sind dabei in die Pflicht zu nehmen, wobei den produzierenden Belegschaften ein weitgehendes Mitspracherecht einzuräumen ist. Grundlage eines Gesetzes, das sich „Kreislaufwirtschaftsgesetz" nennen darf, muß eine Stoffflußkontrolle, eine ökologische Bewertung all der Dinge werden, die früher oder später zu Abfall werden. Fazit: Ein wirkliches Stoffflußgesetz muß her!
    Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt zu einer weiteren Zertrümmerung des Umweltrechts in der Bundesrepublik bei und wird durch die Aufhebung von Pflichten der Abfallbesitzer und durch den Abbau von Rechten der durch den Umgang mit Abfall Betroffenen zur weiteren Zerstörung der Umwelt beitragen.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)