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ID1222000200

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    Plenarprotokoll 12/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Dr. Cornelia von Teichman als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 19045 A Erweiterung der Tagesordnung 19068 C Zurückverweisung einer Vorlage an Ausschüsse 19068 C Tagesordnungspunkt 12: a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Rückständen, Verwertung von Sekundärrohstoffen und Entsorgung von Abfällen (Drucksache 12/ 5672) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes und des BundesImmissionsschutzgesetzes (Drucksachen 12/631, 12/7284) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Dr. Rolf Olderog, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Dr. Olaf Feldmann, Dr. Jürgen Schmieder und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Sanierung der Ostsee zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sanierung der Ostsee und der Gewässer in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/2251, 12/2553, 12/6609) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Drucksachen 12/3407 Nr. 3.10, 12/6606) Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 19046A Dr. Liesel Hartenstein SPD 19047 D Birgit Homburger F D P 19050 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19052 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19054 B Birgit Homburger F D P 19055 D Siegfried Hornung CDU/CSU 19056 C Steffen Kampeter CDU/CSU 19056 D Ulrike Mehl SPD 19059A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19060B Marion Caspers-Merk SPD 19062D Elke Wülfing CDU/CSU 19065B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19066D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Grünbuch der Kommission über die Europäische Sozialpolitik — Weichenstellung für die Europäische Union (Drucksachen 12/ 7064, Nr. 2.6., 12/7243) 19068 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1992 (Drucksachen 12/4600, 12/6322) Alfred Biehle, Wehrbeauftragter des Deut- schen Bundestages 19069 A Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 19070B Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD 19070C, 19076 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . 19071A, 19077 A Paul Breuer CDU/CSU 19071 D Dieter Heistermann SPD 19072 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 19075 A Dieter Heistermann SPD . . 19075C, 19077 B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 19078A Walter Kolbow SPD 19078D Uta Zapf SPD 19079 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 fiber den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Drucksache 12/7138) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19080D Dietmar Schütz SPD 19081 D Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . . 19083 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19084 A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 19084 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 12/ 7136) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19085 D Ernst Schwanhold SPD 19087 A Dr. Jürgen Starnick F D P 19088 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 19089 A Nächste Sitzung 19090 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19091' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19092' B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 19093' A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19045 220. Sitzung Bonn, den 15. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 4. 94* Bartsch, Holger SPD 15. 4. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 15. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 15. 4. 94 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 15. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Bredehorn, Günther F.D.P. 15. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 15. 4. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 15. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 15. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 15. 4. 94* Dr. von Bülow, Andreas SPD 15. 4. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15. 4. 94 Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Duve, Freimut SPD 15. 4. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 15. 4. 94 Erler (Waldbrunn), CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Feilcke, Jochen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 15. 4. 94 ' Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15. 4. 94 ' Francke (Hamburg), CDU/CSU 15. 4. 94 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 15. 4. 94 Ganschow, Jörg F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 15. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 15. 4. 94 Johannes Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 15. 4. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 15. 4. 94 Haack (Extertal), SPD 15. 4. 94 Karl-Hermann Habermann, SPD 15.4.94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 15. 4. 94 Hauser CDU/CSU 15.4.94 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 15. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 15. 4. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 15. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 15. 4. 94 Ibrügger, Lothar SPD 15. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 4. 94* Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 15. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 15. 4. 94 Koschnick, Hans SPD 15. 4. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 15. 4. 94 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 15. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 15. 4. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 15. 4. 94 Lowack, Ortwin fraktionslos 15. 4. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 15. 4. 94* Erich Marten, Günter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 4. 94 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 15. 4 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15. 4. 94 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 15. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 15. 4. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 15. 4. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 15. 4. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 15. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 4. 94* Müller (Wadern), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 15. 4. 94 Neumann (Bramsche), SPD 15. 4. 94 Volker Ostertag, Adolf SPD 15. 4. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 15. 4. 94 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 15. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 15. 4. 94* Poppe, Gerd BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Poß, Joachim SPD 15. 4. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 15. 4. 94 Susanne Raidel, Hans CDU/CSU 15. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 4. 94* Reimann, Manfred SPD 15. 4. 94 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 15. 4. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 15. 4. 94 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 15. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 4. 94 Ingrid Schätzle, Ortrun CDU/CSU 15. 4. 94 Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 4. 94* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 15. 4. 94 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 15. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 15. 4. 94 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 15. 4. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schulte (Hameln), SPD 15. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/Linke 15. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Schwanitz, Rolf SPD 15. 4. 94 Seuster, Lisa SPD 15. 4. 94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 15. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 4. 94* Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgang Dr. von Teichman, F.D.P. 15. 4. 94 Cornelia Terborg, Margitta SPD 15. 4. 94 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 15. 4. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 15. 4. 94* Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 15. 4. 94 Karsten D. Vosen, Josef SPD 15. 4. 94 Walz, Ingrid F.D.P. 15. 4. 94 Weiermann, Wolfgang SPD 15. 4. 94 Welt, Jochen SPD 15. 4. 94 Wester, Hildegard SPD 15. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 15. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 15. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 15. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 15. 4. 94 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 15. 4. 94 Simon Wohlleben, Verena SPD 15. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 15. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 15. 4. 94* Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 15. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 15. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Jahresbericht 1992 des Wehrbeauftragten) Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): Der Bericht des Wehrbeauftragten ist immer auch ein Anlaß, über den Gesamtzustand der Bundeswehr nachzudenken und Korrekturen zu fordern oder in Angriff zu nehmen. Ursprünglich war vorgesehen, daß wir hier neben dem Jahresbericht 1992 auch den vor wenigen Wochen vorgelegten Jahresbericht 1993 beraten sollten. Letzterer - den meisten von Ihnen sicher unter dem Stichwort „bumm-bumm, peng-peng" ein Begriff - wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Zum 92er Bericht wurde uns in den letzten Tagen vom Verteidigungsministerium eine Liste von Maßnahmen vorgelegt, die man angeblich im Zusammenhang mit dem Bericht des Wehrbeauftragten in Angriff genommen hat. Besonders beachtlich sind die zu verzeichnenden Erfolge in puncto Vorbereitung und Ausstattung für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Zu vielen Fragen wie z. B. den Mängeln bei der politischen Bildung, der Erstellung eines Führungskräftekonzeptes, der Beteiligung von Vertrauenspersonen usw. liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Auch wenn Aspekte wie Fragen der Besoldung, der Beförderung und des Dienstzeitausgleiches bei den betroffenen Soldaten eine große Rolle spielen, darf man den Gesamtkontext nicht aus den Augen verlieren. Hier muß man darauf hinweisen, daß es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren insgesamt versäumt hat, die Bundeswehr den neuen Erkenntnissen anzupassen. Das neue Weißbuch dokumentiert die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung auf sehr anschauliche Weise. Diese Bundesregierung hat es nicht geschafft, für die Bundeswehr einen verfassungskonformen, d. h. auf Landesverteidigung zugeschnittenen Auftrag zu formulieren. Sie hat es nicht geschafft, die Bundeswehr personell und strukturell deutlich zu reduzieren und die Wehrpflicht abzuschaffen. Sie hat es nicht geschafft, gegenüber dem militärisch-industriellen Komplex drastische Kürzungen durchzusetzen. Die vom Wehrbeauftragten angesprochenen Probleme können aber nur gelöst werden, wenn die Bundeswehr deutlich verkleinert und umstrukturiert wird. Sollten sich Presseberichte bestätigen, daß in den konzeptionellen Leitlinien Ende dieses Monats der Personalumfang lediglich auf 320 000 Mann und der Wehrdienst nur um 2 Monate abgesenkt wird, dann verdeutlicht das erneut, daß diese Regierung für substantielle Reformen nicht zu haben ist. Die im Juni vergangenen Jahres abgehaltene parlamentarische Debatte des Jahresberichts 1992 war im wesentlichen vom Streit um die fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr geprägt. Herr Biehle hat sich in seinen Berichten in dieser Frage weit aus dem Fenster gehängt. Von der Verfassung her als Hilfsorgan des Bundestages bei der Kontrolle der Bundeswehr vorgesehen, entpuppte sich der Wehrbeauftragte in den vergangenen Jahren als Hilfsorgan der Bundeswehr zur Verurteilung des Parlaments. Für die Tatsache, daß die Bundesregierung, Bundeswehr und Regierungsparteien bei den Auslandseinsätzen die Soldaten in eine verfassungsrechtlich schwierige Lage gebracht haben, macht Herr Biehle unter Berufung auf anonyme Soldaten das Parlament, de facto aber die Opposition verantwortlich. Aber so geht es nicht. Es ist die Bundesregierung, die aus machtpolitischen Erwägungen deutsche Soldaten erneut zum Instrument der Außenpolitik macht. Es ist die Bundesregierung, die die Verfassung als ein wertlosen Fetzen Papier behandelt. Und es ist die Regierungskoalition, die die Latte für eine Verfas- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1994 19093* sungsänderung in dieser Frage so hoch hängt, daß keine der Oppositionsparteien in dieser Frage zustimmen kann. Wohlwissend um die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit, hat die Regierung Soldaten zu Einsätzen ins Ausland geschickt. Wir haben in der Bundesrepublik die schizophrene Situation, daß die Bundeswehr ohne vorherige Klarstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen ausgerüstet, ausgebildet und eingesetzt wird. Während die Entscheidung des Verfassungsgerichtes noch aussteht, sind die ersten Milliarden schon verplant, die ersten Toten schon begraben. Wir erwarten nicht, daß Herr Biehle den Soldaten in der „Armee unserer Söhne", wie der Kanzler bezeichnenderweise zu sagen pflegt, offen ins Gesicht sagt, daß die Söhne Kopf und Knarre hinhalten müssen, damit die geistigen Väter im deutschen GroßmachtStreben mehr Einfluß herausschlagen können. Wir erwarten aber, daß der Wehrbeauftragte bei der Darstellung der Fakten die kausalen Zusammenhänge richtig wiedergibt. Er hätte dieser Bundesregierung unmißverständlicher klar machen müssen, daß der Bundeswehr bis zur eindeutigen Klärung der rechtlichen Grundlagen eine „Auszeit" — wie er es im 93er Bericht nennt — gut zu Gesichte stünde. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 667. Sitzung am 18. März 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über den Abschluß von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (Unterstützungsabschlußgesetz — UntAbschlG) Gesetz über die Errichtung einer Stiftung BundespräsidentTheodor-Heuss-Haus Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Juni 1992 zur Revision des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (3. BZRÄndG) Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) Die Vorsitzenden der folgende Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/6095 EG -Ausschuß Drucksache 12/1815 Drucksache 12/2246 Drucksache 12/2481 Drucksache 12/2535 Drucksache 12/6234 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/4833 Nr. 2.1 Drucksache 12/5056 Nr. 2.1 Drucksache 12/6780 Nr. 2.1 Ausschuß für Familie und Senioren Drucksache 12/6582 Nr. 3.16 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6649 Nr. 2.37 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6780 Nr. 2.9 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6347 Nr. 3.21 Drucksache 12/6649 Nr. 2.40
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    Rede von Dr. Gerhard Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juli letzten Jahres haben die Berichterstatter der Koalition in elf Punkten aufgezeigt, wo wir den Regierungsentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes überprüfen und überarbeiten wollen. Wir haben Wort gehalten. Heute legen wir Ihnen einen insgesamt neu formulierten Gesetzestext vor.
    Es wird zum Teil vom „Berichterstatterentwurf" geredet; deshalb, Herr Minister, muß man der Ehrlichkeit halber anfügen: Es handelt sich um ein Gemeinschaftswerk des Bundesumweltministeriums und der Berichterstatter. Wir haben insgesamt etwa 50 Stunden über neue Texte gesprochen und verhandelt. Ich möchte mich für diese sehr gute Zusammenarbeit, vor allem mit dem Abteilungsleiter Ruchay und seinen sehr engagierten Mitarbeitern, sehr herzlich bedanken. Wir haben bei den Verhandlungen auch das Wirtschaftsministerium hinzugezogen. Das hat uns manchmal etwas Zeit gekostet, aber ich möchte sagen, daß sich auch dort engagierte Mitarbeiter befinden, die für Umweltbelange Verständnis haben. Ich habe auch diese Zusammenarbeit in angenehmer Erinnerung.
    Bei unseren vielen Verbandsgesprächen hat sich herausgestellt — das ist aber nicht verwunderlich —, daß der Versuch, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Umweltrecht auf einem wichtigen Gebiet fortzuentwickeln, wenig Begeisterung auslöst. Natürlich befürchtet die Wirtschaft, daß sie mit neuen Auflagen und Kosten überzogen wird. Ganz abwegig ist der Hinweis, daß ein überzogenes nationales Recht Arbeitsstätten und Arbeitsplätze nur ins Ausland transferiert, ja nicht.
    Auf der anderen Seite halten wir es für erforderlich, das Umweltrecht kontinuierlich fortzuentwickeln, und einen Stillstand der Umweltpolitik dürfen wir nicht akzeptieren. Wir haben uns deshalb um eine wirtschaftsverträgliche Fortentwicklung des Abfallrechts bemüht. An einigen Stellen unserer Verhandlungen mußten wir auch aufzeigen, daß es für die Umweltpolitiker der Koalition nicht akzeptabel ist, aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Wirtschaftsförderungsgesetz zu machen. Es muß ein Umweltgesetz bleiben. — Der Kollege Müller lacht. Herr Kollege Müller, ich habe am Montag die Presseerklärung der zuständigen Berichterstatterin Ihrer Fraktion gelesen. Das war eine harte Kritik; das läßt ahnen, daß wir auch heute heftig beschimpft werden.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!)

    Vorbeugend möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD — den Kollegen Feige kann ich natürlich in diesem Zusammenhang nicht erwähnen — heute etwas warnen. Herr Müller, Sie haben uns in den letzten Monaten und Jahren im Umweltausschuß mit sehr fundamentalistischen Anträgen konfrontiert. Jetzt lesen wir in der Zeitung, daß es Ihnen nicht gelingt, wesentliche Aussagen und Forderungen in Ihrem Wahlprogramm unterzubringen. Seien Sie also bitte ein bißchen vorsichtig! Ihre Partei bringt zur Zeit selbst ein bißchen zum Ausdruck, daß das, was Sie als Oppositionspolitiker jahrelang beantragt haben, in einiger Hinsicht vielleicht doch unrealistisch ist.
    Meine Damen und Herren, in dieser Presseerklärung habe ich z. B. gelesen, daß wir hier abfallpolitisch einen Rückschritt vorschlagen, weil wir die Zielhierarchie „vermeiden, verwerten, entsorgen" im Gesetz nicht klar genug verankern. Man muß zunächst einmal darauf aufmerksam machen, daß diese Zielhierarchie im geltenden Abfallrecht überhaupt nicht ernsthaft verankert ist. Wir diskutieren immer so, als ob das so wäre.
    Wir waren in den Verhandlungen auch kompromißbereit, weil wir festgestellt haben, daß die Zielhierarchie z. B. in unserem § 4 von einer geringen praktischen Bedeutung ist. Diejenigen, die Gesetze auslegen, stellen immer wieder klar, daß aus solchen Hierarchien keine unmittelbaren Rechtspflichten abgeleitet werden können. Wo es konkret wird, werden wir auch sehr viel konkreter und gehen deutlich über das jetzige Recht hinaus. Das Verwertungsgebot des § 5 Abs. 2 unseres jetzt vorliegenden Entwurfs geht weiter als das Verwertungsgebot des bisherigen § 1 a Abs. 2 Abfallgesetz.
    In Sachen Abfallvermeidung — da haben wir die gleiche Debatte wie bei der Verpackungsverordnung — nutzt es überhaupt nichts, das Gebot des Vermeidens ins Gesetz zu schreiben. Entscheidend ist, welche Instrumente man im Gesetz verankert, um das Vermeiden konkret zu erzwingen.
    Diejenigen, die sich orientieren wollen, dürfen nicht nur Ihre Presseerklärung lesen, Frau Kollegin Hartenstein. Sie meinen, da gibt es himmelweite Unterschiede. Ich empfehle, § 5 Abs. 1 unseres Entwurfs und § 4 Abs. 1 Satz 2 Ihres Textes zu vergleichen. Es ist praktisch wortgleich. Auch Sie sagen nicht, das Vermeiden wird generell erzwungen, sondern nur nach ganz konkreten Vorschriften. Sie nennen die gleichen Regelungen, die sich aber — jetzt muß ich ehrlich sein — im Inhalt etwas unterscheiden. Aber ein absolutes Vermeidungsgebot, unmittelbar vollziehbar, gibt es auch bei Ihnen nicht.
    Die Öffentlichkeit interessiert sich vor allem für die Frage, ob Rückstände bzw. Abfälle verbrannt werden dürfen oder gar müssen. Hier finden wir im geltenden Abfallrecht die Bestimmung, daß das Gewinnen von Energie ebenso als Abfallverwertung gilt wie die stoffliche Verwertung. Momentan haben wir also einen Gleichrang. Das wollten wir verändern.
    Das erste, was wir in der Diskussion der letzten Jahre gelernt haben, ist, daß man zwischen verschiedenen Zielen der Verbrennung unterscheiden muß. Es gibt die Verbrennung als Methode der Schadstoffvernichtung, der Abfallbehandlung, und die Verbrennung mit dem Ziel, vorrangig die Energie als Heizwert aus dem Rückstand herauszuholen.
    Wir trennen in einer Definitionsbestimmung des § 4 Abs. 4 diese beiden Maßnahmen und unterscheiden klar zwischen der Abfallbehandlung und der energetischen Verwertung. Es geht also überhaupt nicht darum, jede thermische Abfallbehandlungsanlage mit dem ökologischen Gütesiegel „energetische Verwertung" zu versehen.
    Bis zu diesem Punkt folgt uns auch die SPD; das muß man betonen. Auch in den Anträgen der SPD gibt es den Ersatz primärer Energieträger durch die Verbren-



    Dr. Gerhard Friedrich
    nung von Abfällen. Wir unterscheiden uns allerdings in der Frage nach dem Verhältnis dieser energetischen Verwertung zur stofflichen Verwertung. Das ist der eigentliche Unterschied.
    Frau Kollegin Caspers-Merk, hier hatten wir im Regierungsentwurf ursprünglich etwas Ähnliches wie Sie, nämlich den Vorrang der stofflichen Verwertung. Und dann waren wir in einer Phase — ich kann mich noch genau daran erinnern —, in der auch aus Ihren Reihen, aus den Reihen der Öko-Verbände die Verwertung, so wie sie vom DSD in Sachen Kunststoff konkret vorgeschlagen wurde, heftigst kritisiert wurde.
    Der Hamburger Umweltsenator Vahrenholt hat in der „Zeit" vom 4. Februar ein Plädoyer für die Verbrennung alter Kunststoffe abdrucken lassen. Er hat uns dort eindringlich darauf aufmerksam gemacht, Recycling sei nicht immer gut. Zu glauben, daß Recycling immer gut sei, sei ein schwerer Fehler. Ich bin nicht ganz seiner Meinung. Wir verlangen ja nicht, daß Sie das übernehmen. Wenn daraus Konsequenzen gezogen werden sollen, bitte ich darum, daß wir ernstgenommen werden. Wir greifen damit doch Wortmeldungen aus Ihren Reihen auf.
    Wir schreiben jetzt — das ist der Kern der neuen Bestimmungen — die umweltverträglichere Verwertungsart vor, und wir wollen, daß für die wichtigsten Rückstände, auch für Kunststoff, bundesweit technische Regelwerke entwickelt werden und daß das Ganze dann in Verordnungsform gegossen wird. Dort soll man herauslesen können, in welchem Umfang z. B. Kunststoff stofflich zu verwerten ist. Wo man klare wissenschaftliche Erkenntnisse hat, daß stoffliches Verwerten besser ist — und dafür spricht häufig einiges —, muß die Möglichkeit gegeben sein und ist sie bei uns auch gegeben, die stoffliche Verwertung durchzusetzen.
    Nur wo es solche technischen Regelwerke nicht gibt, meine Damen und Herren, taucht das Problem auf, ob wir es dem kleinen Mittelständler zumuten, den in Ihrem Gesetzentwurf verankerten Vorrang der stofflichen Verwertung durch eine Unzahl von Ingenieurgutachten, die er in Auftrag geben müßte, zu widerlegen. Das halten wir nicht für praktikabel.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wo wir bundesweit keine klaren Erkenntnisse haben, brauchen wir einfache Kriterien. Wenn jemand anspruchsvoll in einer Anlage den Heizwert eines Rückstandes nutzt, dann wollen wir keine jahrelangen Gutachtenauseinandersetzungen und Gerichtsverfahren. Das Ganze muß praktikabel sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich kann abschließend nur noch einen Punkt aus meinen Notizen inhaltlich vortragen. Das Kernstück der Novelle ist die im Gesetz jetzt klar verankerte Produktverantwortung. Trotz aller Pannen beim Vollzug der Verpackungsverordnung, die wir inzwischen überwunden haben, können wir jetzt belegen, daß Hersteller, die ihre Produkte selbst verwerten und entsorgen müssen, schon bei der Produktgestaltung darauf achten, daß die Verwertung erleichtert wird. Blister und ähnliche Verpackungen sind aus den
    Haushaltswaren- und Lebensmittelgeschäften heute praktisch verschwunden.
    Die Wirtschaft hat auch gemerkt, daß die hohen Kosten der Verwertung zu der Überlegung zwingen: Kommen wir mit weniger Material aus? Können wir vielleicht sogar auf die zweite oder dritte Verpackung um ein Produkt herum verzichten?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein Riesenerfolg!)

    Wir glauben, daß die Verpackungsverordnung trotz der Pannen gezeigt hat, daß wir mit der Systematik der Produktverantwortung auf dem richtigen Weg sind. Wir bauen das Ganze jetzt im Kreislaufwirtschaftsgesetz aus.
    Von der SPD unterscheiden wir uns eigentlich nur in einem Punkt, nämlich dadurch, daß wir klarstellen und dabei ehrlich sind: Produktverbote sind in der EG kaum durchsetzbar.
    Aus Zeitgründen ein letzter Hinweis. Wir haben in vielen Fällen bei Ihren Änderungsanträgen im Ausschuß festgestellt, daß wir eigentlich gemeinsame Anliegen haben und daß es nur um Zweckmäßigkeitsfragen geht.

    (Marion Caspers-Merk [SPD]: Abgeschmettert habt ihr es!)

    — Es gab aber auch einzelne Unterschiede, Frau Kollegin Caspers-Merk. Vor allem bei der energetischen Verwertung sahen wir keine Möglichkeit, uns mit Ihnen im Ausschuß zu einigen. Deshalb hoffen wir, daß es mit den Praktikern des Vermittlungsausschusses des Bundestages und des Bundesrates vielleicht doch noch gelingt, zu einer gemeinsamen Linie zu kommen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Kollegin Dr. Liesel Hartenstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kluger Mann hat einmal gesagt: In der Politik kommt es nicht auf die Größe der Schritte an, sondern darauf, daß sie in die richtige Richtung gehen. Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf, der heute unter dem anspruchsvollen Namen Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet werden soll, nicht in die richtige Richtung weist, sondern in die falsche Richtung geht.
    Was Sie vorgetragen haben, Herr Kollege Friedrich, sind nach meiner Auffassung zum Teil Interpretationskünste, die durch den Gesetzestext nicht gedeckt werden.
    Wir stellen weiterhin fest: Der Gesetzentwurf ist nicht vollzugsfreundlich. Das haben alle Sachverständigen in zwei Anhörungen auch bestätigt. Er ist nicht EG-konform, und er leistet keinen Beitrag zur dringend notwendigen Müllvermeidung. Wir kritisieren das aber nicht nur, sondern wir bedauern gleichzeitig, daß dieses Ergebnis heute vorliegt. Denn im Interesse der Sache, im Interesse der Kommunen, die auf übervollen Deponien sitzen, auch im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft ist es bitter nötig, jetzt



    Dr. Liesel Hartenstein
    die Weichen für eine zukunftsorientierte, d. h. für eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft zu stellen. Diese Chance wird mit diesem Gesetzentwurf leider vertan.
    Wir haben, daran möchte ich erinnern — auch Herrn Minister Töpfer —, bei der Einbringung des Regierungsentwurfs im September 1993 eine konstruktive Zusammenarbeit angeboten. Dieses Angebot war ernstgemeint. Es war ehrlich gemeint, und es hätte auch realisiert werden können, weil nämlich der Töpfer-Entwurf, wenn ich das einmal so sagen darf, trotz aller Schwächen mindestens sinnvolle Ansätze enthalten hat, die man hätte ausbauen können. Nur, vom „Ur-Töpfer" ist kaum etwas übriggeblieben, meine Damen und Herren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na, na!)

    — Doch. Was die Koalition nach monatelangem internen Streit auf den Tisch gelegt hat, ist nur noch ein Rumpfgesetz.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Reine Polemik, die Sie jetzt vortragen! — Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das drucken noch nicht einmal die Zeitungen!)

    Alle vorwärtsweisenden Elemente, lieber Kollege Kampeter, sind herausoperiert worden. Der Koalitionsentwurf tritt auf der Stelle, und partiell — ich habe das gesagt und wiederhole es ausdrücklich — bewegt er sich sogar rückwärts. Ich weiß, Sie bestreiten das. Lassen Sie mich drei Beispiele dafür nennen.

    (Dr. Klaus W. Lippold [Offenbach] [CDU/ CSU]: Falsche Behauptungen werden auch durch Wiederholen nicht wahrer!)

    — Es sind nicht nur Behauptungen, sondern ich möchte dieses auch belegen, lieber Herr Kollege Lippold; deshalb hören Sie bitte zu.
    Der Vermeidungsgrundsatz, der jedenfalls im ersten Regierungsentwurf noch deutlich als oberste Priorität enthalten war, ist auf der Strecke geblieben. Vermeidung und Verwertung werden auf eine Stufe gestellt; in § 4 sind sie mit „oder" verbunden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Lesen hilft da weiter!)

    — Ja, ich kann schon lesen, deutsch und gelegentlich auch Fremdsprachen. — Vermeidung und Verwertung werden in einen Topf geworfen.
    Zweitens. Der Vorrang — das haben Sie selbst konzediert, Herr Friedrich — des stofflichen Recycling vor der sogenannten energetischen Verwertung, also der Verbrennung, ist weggefallen; auch dies war im Regierungsentwurf, der offiziell im September 1993 eingebracht wurde, wenigstens noch als Sollbestimmung enthalten. Sie haben das herausgestrichen.
    Statt dessen werden nun, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte — was ich nicht hoffe —, die Türen für die Müllöfen wirklich weit geöffnet. Es ist Ihr erklärter Wille, die Verbrennung zu erleichtern. Ich beziehe mich auf Ihre eigene Pressekonferenz, die Sie Ende Januar gegeben haben. Die beiden Berichterstatter haben dies ausdrücklich und wörtlich so gesagt.
    Auch dies steht übrigens im Widerspruch zu den Ausführungen des Herrn Bundesumweltministers, der nämlich gesagt hat — ich habe das noch einmal nachgelesen —, es werde keinen Durchmarsch für die Abfallverbrennung geben. Das steht im Protokoll vom 23. September 1993. Genau dies wird aber eintreten.
    Übrigens, zur Klarstellung: Aus unserer Sicht ist die Müllverbrennung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und notwendig. Darüber streiten wir uns ja gar nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Fragen Sie einmal Herrn Vahrenholt, der wird in Hamburg alles verbrennen!)

    — Bleiben wir bei der Sache und nicht bei Personen.
    Sie ist z. B. notwendig bei Sonderabfällen, zur Schadstoffvernichtung usw.
    Aber — das bitte ich doch aufmerksam zu verfolgen — wer die Verbrennung so großzügig zuläßt oder
    — im Bild gesprochen — die Türen für die Müllöfen so weit öffnet, nimmt jeden Anreiz weg, Technologien für stoffliches Recycling weiterzuentwickeln. Das ist nicht innovationsfördernd, sondern das ist innovationshemmend. Das ist der Nachteil an der ganzen Sache.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Keine Ahnung!)

    Sie schreiben in dem Entwurf, Sie wollen jeweils durch Rechtsverordnungen festlegen lassen, was die besser umweltverträgliche Verwertungsart sei. Nun haben wir sehr schlechte Erfahrungen mit Rechtsverordnungen. Man darf gespannt sein, wann diese Rechtsverordnungen kommen, für welche und für wie viele Stoffgruppen sie kommen, wer die Kriterien festlegt, wer die Ökobilanzen erstellt usw. Es ist Ihnen genauso klar wie uns, daß dies eine sehr aufwendige und langwierige Prozedur sein wird.
    Drittens. Sie forcieren die Privatisierung auf breiter Front.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja!)

    Auch hier hat der Bundesumweltminister im September 1993 versichert, daß die staatliche Verantwortung für die Abfallentsorgung beibehalten werde.
    Sie regeln es nicht so, wie es bislang möglich und übrigens auch sinnvoll ist, daß die entsorgungspflichtigen Körperschaften Aufgaben an Dritte übertragen können, sondern Sie gehen einen Schritt weiter und sagen, daß die Pflichten selbst auf privatwirtschaftlich organisierte Verbände übertragen werden können und übertragen werden sollen.
    Ich frage mich — und ich frage auch Sie —, ob dies erstens von den zuständigen Behörden überhaupt noch kontrollierbar ist und ob nicht zweitens die große Gefahr besteht, daß hier Monopolisierungstendenzen im Stile des DSD eintreten, wie wir das schon erlebt haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Der vierte Punkt betrifft die Produktverantwortung. Sie haben sie auch angesprochen, Herr Friedrich. Sie wurde ja immer als Herzstück eines neuen Abfallge-



    Dr. Liesel Hartenstein
    setzes gepriesen. Sie ist aber im jetzigen Koalitionsentwurf wahrlich zu einer Alibiformel zusammengeschrumpft. Im Grunde steht nichts Substantielles mehr drin.
    Auch hier ist der Grundgedanke richtig, und wir pflichten diesem Grundgedanken bei, daß man bei der Produktgestaltung auch die Abfallseite sofort mit bedenken sollte.
    Deshalb lauten unsere Forderungen, daß diese Grundsätze für die Produktverantwortung im Gesetz verankert werden sollten, daß die Hersteller zur Beachtung dieser Grundsätze verpflichtet werden und daß eine klare Definition ins Gesetz geschrieben wird, was mit Produktverantwortung überhaupt gemeint ist. Auch das ist nur noch in wenigen Stichworten angedeutet. Das kann man umschreiben, das kann man umreißen, und das hat für die Auslegung und Ausführung des Gesetzes mit Sicherheit eine wesentliche Funktion.
    Wir stellen uns ein zweistufiges Vorgehen vor. Ich muß auch hier sagen: Wir hätten — bei gutem Willen Ihrerseits jedenfalls — ein Stück weit zusammenkommen können.

    (Dr. Klaus W. Lippold [Offenbach] [CDU/ CSU]: Kollegin Hartenstein, das ist ein Gesetz und kein Roman! Wir machen keine Lyrik, wir machen ein Gesetz!)

    — Doch, Sie machen gerade Lyrik. In diesen Paragraphen zur Produktverantwortung steht nichts Substantielles mehr, sondern nur noch Lyrik. Daraus kann überhaupt keine praktische Konsequenz mehr gezogen werden.

    (Beifall bei der SPD — Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ich werde Ihnen darauf antworten, Frau Hartenstein!)

    Der erste Schritt muß also sein: Die Grundsätze müssen im Gesetz festgelegt werden — ich brauche sie nicht alle zu repetieren —, nämlich: Produktgestaltung soll Produkte hervorbringen, die langlebig, schadstoffarm, wiederverwendbar, reparaturfreundlich, leicht demontierbar usw. sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Diese Grundsätze sollen im Gesetz festgelegt werden. Das ist doch nicht ohne Bedeutung! Im übrigen ist auch der Bundesumweltminister dieser Meinung, denn in seinem Entwurf stand das auch drin.
    Als zweiten Schritt müssen wir die Ausgestaltung des Instrumentariums anpacken. Das ist richtig. Aber das kann man nicht übers Knie brechen. Dazu ist eine gründliche Diskussion erforderlich. Es stehen bereits Kennzeichnungspflichten und Rücknahmepflichten im Entwurf; es müssen weitere ordnungsrechtliche Instrumente ergriffen werden. Aber es müssen zusätzliche marktwirtschaftliche Instrumente eingeführt werden, beispielsweise Abfallabgaben, wie sie in mehreren Landesgesetzen schon verankert sind.
    Das ist ein Weg, den wir miteinander hätten gehen können, der nicht im ersten Anlauf zu schaffen ist, der aber in die richtige Richtung führt.
    Nach unserer Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen, muß die Chance genutzt werden, durch
    Setzung richtiger Rahmenbedingungen und durch klare Vorgabe abfallwirtschaftlicher Ziele den technischen Erfindungsgeist in die Richtung zu lenken, daß Vermeidungstechniken weiterentwickelt werden und wirklich ein ökologisches Produktdesign entworfen wird. Das ist eine Aussage, die ich fast wörtlich aus den Expertenanhörungen übernehmen konnte, wo gesagt wurde: Klare Definitionen und klare abfallwirtschaftliche Zielvorgaben — jetzt hören Sie mal zu, die Wirtschaft interessiert Sie ja und auch uns — würden auch den Produktentwicklern in den Firmen die Arbeit erleichtern. Genau an diesen beiden Punkten fehlt es in diesem Entwurf.
    Im übrigen sind wir auch der Auffassung, daß dies für unsere Industrie hilfreich wäre. Wenn wir die Entwicklung in diese Richtung lenken, dann wird sie auch neue Marktvorteile gewinnen.
    Kurzum, es ist kein Sinn darin zu erkennen, daß wir eine gigantische Entsorgungswirtschaft aufbauen, die nachher in sich selbst rotiert. Wir haben diese Erfahrung beim Grünen Punkt gesammelt. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Noch weniger ist zu rechtfertigen, auch ökologisch nicht, daß wir die Tore für die Verbrennungsmöglichkeiten so weit aufmachen.

    (Beifall bei der SPD)

    Vier Kardinalforderungen sind nicht erfüllt; ich wiederhole sie in Stichworten.
    Wir fordern erstens: Das Gesetz muß vollzugstauglich werden.

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ist es!)

    Kaum einer der Experten hat am Gesetzentwurf der Regierung — an Ihrem schon gar nicht — einen guten Faden gelassen.
    Zweitens. Wir brauchen ein EG-konformes Begriffssystem. Wir können keinen deutschen Sonderweg gehen. Das Wortspiel „Abfälle" und „Rückstände" stiftet nur Verwirrung und führt zu einem totalen Vollzugschaos spätestens nach dem 6. Mai, wenn die EG-Abfallverbringungsordnung ohnehin in Kraft tritt.

    (Beifall bei der SPD — Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Die werden unsere Begriffssystematik übernehmen!)

    — Die EG übernimmt sie? Nun, das wird ja Kollege Kampeter dann hinkriegen!
    Drittens. Wir brauchen eine klare Zielhierarchie. Ich habe das schon erläutert.
    Viertens. Die Abfallentsorgung muß eine öffentliche Aufgabe bleiben, wobei, wie gesagt, die Übertragung von bestimmten Aufgaben — Müllabfuhr, Betrieb von Entsorgungsanlagen usw. — an Dritte eine bewährte Einrichtung ist. Das soll auch weiter so gehandhabt werden.
    Fünftens. Die Produktverantwortung hat in der Tat eine Schlüsselfunktion. Hier kann der Einstieg in eine neue Ara nicht nur der Abfallwirtschaft, sondern der



    Dr. Liesel Hartenstein
    Stoffwirtschaft insgesamt erfolgen. Diesen Einstieg haben Sie verpaßt.

    (Birgit Homburger [F.D.P.]: Den wollen wir ja nicht!)

    — Sie können ja nachher sagen, daß Sie das nicht wollen. Wir wissen es bereits.
    Dieser Gesetzentwurf ist meilenweit erstens vom Regierungsentwurf, zweitens von dem, was heute abfallwirtschaftlich und stoffwirtschaftlich geboten wäre, entfernt. Sie haben sich damit in eine abfallpolitische Sackgasse hineinmanövriert. Wir werden eine neue Runde, vielleicht sogar mehrere Runden brauchen, um da wieder herauszukommen. Aber der Schwarze Peter liegt bei Ihnen und nicht bei uns.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)