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    Plenarprotokoll 12/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. März 1994 Inhalt: Begrüßung indischer Besucher und des pakistanischen Botschafters 18534 C Tagesordnungspunkt 10: Zukunft der Treuhandanstalt a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksache 12/6910) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2291, 12/6768) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2604, 12/6769) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Klare Perspektiven für sanierungsfähige Treuhandunternehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Volker Jung (Düsseldorf), Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Industriegesellschaften in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/5147, 12/4679, 12/5998) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Widerruf der Genehmigung des Kali-Fusionsvertrags (Drucksachen 12/5386, 12/5999) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Ulrich Petzold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Altlasten des SED-Unrechtsregimes (Drucksachen 12/5146, 12/6171) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Bestandsgarantie für sanierungsfähige Betriebe der Treuhandanstalt (Drucksachen 12/2848, 12/6770) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, dan 4. März 1994 SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksachen 12/4102, 12/6463) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18508B Manfred Hampel SPD 18511 A Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 18513B Paul K. Friedhoff F D P. 18515 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18518A, 18520 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18520 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18521A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18521 B Hinrich Kuessner SPD 18522 C Josef Hollerith CDU/CSU 18524 B Manfred Hampel SPD 18524 C Jürgen Türk F.D.P. 18525 D Christian Müller (Zittau) SPD 18526C Arnulf Kriedner CDU/CSU 18528B Freimut Duve SPD 18528 D Dr. Andreas von Bülow SPD 18530A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18531 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18531D Freimut Duve SPD 18532 C Ortwin Lowack fraktionslos 18532 D Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in Indien (Drucksachen 12/4392, 12/5687) Dr. Klaus Kübler SPD 18534 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 18535 B Ingrid Walz F D P 18536 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18537D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18538 C Freimut Duve SPD 18539B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18540A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/6911) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Rüstungsexportes (Drucksache 12/6798) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der EG-Harmonisierung des Exportkontrollrechts für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Waren), Stand Ende Oktober 1993 (Drucksache 12/6187) Peter Kittelmann CDU/CSU 18541 C Hermann Bachmaier SPD 18543 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 18544 A Klaus Beckmann F.D.P. 18545C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18546B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 18547 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18548C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 18549C Volker Kauder CDU/CSU 18551A Nächste Sitzung 18552 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18553* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12 a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b — Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) 18554* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18554* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18507 214. Sitzung Bonn, den 4. März 1994 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 04. 03. 94 Bartsch, Holger SPD 04. 03. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 04. 03. 94 Peter Harry Catenhusen, SPD 04.03.94 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 04. 03. 94 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 04. 03. 94 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Eckhardt, Peter SPD 04. 03. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 04. 03. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 03. 94 ' Formanski, Norbert SPD 04. 03. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 04. 03. 94 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04. 03. 94 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04. 03. 94 Gallus, Georg F.D.P. 04. 03. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 04. 03. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 04. 03. 94 Johannes Graf, Günter SPD 04. 03. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 03. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 03. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 04. 03. 94 Joachim Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 04.03. 94 Liste Ibrügger, Lothar SPD 04. 03. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 04. 03. 94 Friedrich-Adolf Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 04. 03. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04. 03. 94 Kastning, Ernst SPD 04. 03. 94 Keller, Peter CDU/CSU 04. 03. 94 Kirschner, Klaus SPD 04. 03. 94 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Körper, Fritz Rudolf SPD 04. 03. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 04. 03. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 03. 94 Koschnick, Hans SPD 04. 03. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 03. 94 Lamers, Karl CDU/CSU 04. 03. 94 Lange, Brigitte SPD 04. 03. 94 Leidinger Robert SPD 04. 03. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leutheusser- F.D.P. 04. 03. 94 Schnarrenberger, Sabine Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04. 03. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 04. 03. 94 Mascher, Ulrike SPD 04. 03. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 04. 03. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 04. 03. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 03. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 04. 03. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 04. 03. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 03. 94 ' Müller (Pleisweiler), SPD 04. 03. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 04. 03. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 04. 03. 94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Neumann (Bramsche), SPD 04. 03. 94 Volker Oostergetelo, Jan SPD 04. 03. 94 Ostertag, Adolf SPD 04. 03. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 04. 03. 94 Pfuhl, Albert SPD 04. 03. 94 Poß, Joachim SPD 04. 03. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 04. 03. 94 Susanne Reichenbach, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Rennebach, Renate SPD 04. 03. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 04. 03. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 04. 03. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 04. 03. 94 Ingrid Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 04. 03. 94 Andreas Schmidt (Salzgitter), SPD 04. 03. 94 Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina SPD 04. 03. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 03. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 04. 03. 94 Schütz, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Schumann PDS/Linke 04. 03. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Seehofer, Horst CDU/CSU 04. 03. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 04. 03. 94 Seidenthal, Bodo SPD 04. 03. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 04. 03. 94 Cornelie Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 04. 03. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 04. 03. 94 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 04. 03. 94 Erika Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 04. 03. 94 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04. 03. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 04. 03. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 04. 03. 94 Welt, Jochen SPD 04. 03. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 04. 03. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 04. 03. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12a und b (a - Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b - Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen für kerntechnische Zwecke - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen, die zur Erzeugung chemischer oder biologischer Kampfmittel geeignet sind, Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe oder für die Erzeugung dieser Ausgangsstoffe erforderliche Anlagen oder Anlagenteile - Unterlagen zur Fertigung dieser Waren oder Unterlagen über auf diese Waren bezogenen Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt oder wer - Waren, Unterlagen zur Fertigung von Waren oder Unterlagen über Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt - als Gebietsansässiger Dienstleistungen für Gebietsfremde oder Dienstleistungen in fremden Wirtschaftsgebieten erbringt, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Da Industrieanlagen viele Jahre im Gebrauch sind und militärstrategische Veränderungen durch die Dienste aufgeklärt werden können, wird eine Strafprävention eine vergleichbare Wirkung entfalten wie ein Genehmigungstatbestand. Diese Strafregelung sollte flankiert werden durch den bereits Ende 1993 vorgeschlagenen vertraglich zu vereinbarenden Verzicht der Empfängerländer auf die militärische Anwendung der betreffenden Waren. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 666. Sitzung am 25. Februar 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Drittes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Tierzuchtgesetzes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 Gesetz zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 22. Dezember 1992 zum Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) Gesetz betreffend das Zusatzprotokoll vom 6. September 1989 zu dem Übereinkommen vom 4. September 1958 über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen Gesetz zu dem zweiten Zusatzprotokoll vom 17. November 1992 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr Gesetz zu den Änderungen des Übereinkommens vom 24. Mai 1983 zur Gründung einer europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten („EUMETSAT") Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwegischen Festlandsockel und von anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland (Europipe-Abkommen) Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesell- schaften (Nachhaftungsbegrenzungsgesetz - NachhBG) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18555* Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1991 zur Einschränkung der Enthaftung von Gesellschaftern, die nicht vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden, nicht gefolgt ist. Der Bundesrat halt es für rechtspolitisch verfehlt, ehemaligen Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die in die Stellung eines Kommanditisten einrücken, aber nach wie vor geschäftsführend tätig sind, das Enthaftungsprivileg zu gewähren. Diese Entscheidung benachteiligt Gläubiger einer Gesellschaft in unbefriedigender Weise. Der wesentliche Grund dafür, zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger eine Enthaftung des ausscheidenden Gesellschafters zuzulassen, ist, daß es diesem wegen seines Ausscheidens nicht mehr möglich ist, auf Unternehmensentscheidungen Einfluß zu nehmen. Er kann die Abwicklung der noch seiner Haftung unterliegenden Geschäfte nicht mehr beeinflussen. In dieser Lage befindet sich aber der Gesellschafter nicht, der als Kommanditist weiterhin geschäftsführend tätig bleibt. Die Enthaftung des weiterhin geschäftsführend tätigen Gesellschafters kann auch dazu führen, daß bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in mißbräuchlicher Absicht in Anspruch genommen werden. 2. Die gegenständliche Frage hat Bedeutung über das jetzt zur Entscheidung stehende Gesetzgebungsvorhaben hinaus. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts spielt sie erneut eine wesentliche Rolle. Der Bundesrat bittet den Deutschen Bundestag, im Rahmen der Neugestaltung des Umwandlungsrechts die beim Nachhaftungsbegrenzungsgesetz getroffene Entscheidung zur Haftung von geschäftsführend tätigen Gesellschaftern nach Änderung der Gesellschaftsform zu korrigieren. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/6054 Nm. 2.4, 2.23 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6780 Nr. 2.8 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6649 Nr. 2.39
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    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von einigen Debattenteilnehmern ist hier heute morgen wieder eine sehr generalisierende Debatte geführt worden. Nun ist dieses Generalisieren nicht schlecht, weil es die Möglichkeit bietet, zwischen den verschiedenen Problemkreisen der Exportkontrolle zu unterscheiden: den illegalen Exporten, den Rüstungsgüterexporten und den Dual-use-Exporten. Nachdem wir aber Mitte Januar hier zuletzt eine breite Debatte gerade zu diesem Themenkreis hatten und Ihnen der Wirtschaftsminister persönlich die Position des Hauses vorgetragen hat, möchte ich mich heute auf den vorliegenden Gesetzentwurf konzentrieren.
    Dieser Gesetzentwurf verfolgt ein dreifaches Ziel. Er will zum einen das Außenwirtschaftsgesetz auf die europäische Rechtslage einstellen, zweitens verstärkt er die Kontrollinstrumente des Außenwirtschaftsrechts zur Verfolgung illegaler Exporteure, und drittens deckt er die Rüstungskontrolle der Vereinten Nationen.
    Zum ersten: Der Entwurf setzt das Bundesausfuhramt in die Lage, künftig, wenn die Brüsseler Beratungen abgeschlossen sind, auch Genehmigungen nach der EG-Dual-use-Verordnung erteilen zu können.
    Nun kann man kritisieren, daß wir hier bereits heute initiativ werden, bereits heute handeln; aber ich will darauf hinweisen, Herr Kollege Bachmaier, daß durch den Entwurf, durch die Umsetzung keinesfalls inhaltlich eine Präjudizierung vorgenommen worden ist. Wir müssen natürlich auch sehen — und ich glaube, das ist in unser aller Interesse —, daß wir gegebenenfalls nach erfolgreichem Abschluß der Verhandlungen nur eine relativ kurze Übergangsfrist haben werden. Wir müssen auch sehen, daß wir möglicherweise mit der Sommerpause des Parlaments in Konflikt kommen könnten; das Bundesausfuhramt wäre dann unter Umständen nicht in der Lage, Genehmigungen zu erteilen. Insofern halte ich es für sehr verantwortlich, heute — ohne inhaltlich zu präjudizieren, ich betone das — zu handeln.
    Zum Verhandlungsstand selbst — der Herr Kollege Kittelmann hatte hier ja eine Anregung gegeben — will ich heute nur kurz rekapitulieren; der Bundeswirtschaftsminister hat Ihnen ja bereits Mitte Januar Entsprechendes vorgetragen. Zusammenfassend kann ich sagen: Für die Kontrolle von Dual-useGütern haben die Verhandlungen in Brüssel gezeigt — und der Stand ist nach wie vor derselbe —, daß unsere EG-Partner unser stringentes Exportkontrollsystem in einigen wichtigen Punkten nicht mittragen. Das gilt in erster Linie für Regeln zum konventionellen Rüstungsbereich, aber auch für Dienstleistungen und den sensitiven Wissenstransfer.
    Wir werden daher wohl im Binnenmarkt mit einer einschlägigen EG-Verordnungsregelung bisherige



    Parl. Staatssekretär Dr. Heinrich L. Kolb
    Kontrollen abändern müssen. Wir werden prüfen müssen, ob wir die Kontrollen nur noch auf einen harten Kern von Ländern, die sich in der internationalen Völkergemeinschaft ins Abseits gestellt haben, und auf einen möglichst kleinen, abgegrenzten Warenkreis erstrecken sollen. Einen solchen, sich aus der europäischen Lage ergebenden Schritt einer Modifizierung der deutschen Vorschriften können wir — ich betone das — aber nur tun, wenn wir gleichzeitig das Kontrollinstrumentarium des Außenwirtschaftsrechts so ausgestalten, daß illegale Exporteure praktisch keine Chance haben, mit ihren Exporten durchzukommen und unserem Land Schaden zuzufügen.
    Der Entwurf schlägt daher vor, die Geltungsdauer der 1992 eingeführten Regelungen zur Beschränkung des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses zur Verhinderung schwerwiegender Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte vom 31. Dezember 1994 bis zum 31. Dezember 1996 zu verlängern, den Datenaustausch des Bundesausfuhramts mit anderen Behörden, die Informationen über sensitive Exportvorgänge haben, zu verbessern und schließlich auch die Bußgeldandrohung bei Verstößen gegen Einzelanordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums von derzeit 2 000 DM — Stichwort: Portokasse — auf die im AWG übliche maximale Höhe von einer Million DM anzuheben.
    Ein Wort noch zur Telefonüberwachung illegaler Exporteure, die, Sie erinnern sich — Herr Kollege Bachmaier hat dies hier noch einmal gewürdigt —, 1991 umstritten war. Das ist verständlich, denn schließlich handelt es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht. Aber ich meine, wir haben die Regelungen rechtsstaatlich ausgestaltet. Auch der bisherige Erfolg gibt uns recht.
    Sie haben kritisiert, Herr Kollege Bachmaier, daß die Begründung an dieser Stelle relativ dünn ausgefallen ist. Ich räume das ein, will aber darauf hinweisen, daß wir selbstverständlich in den Bundestagsausschüssen, so wie wir dieses auch in den Ausschüssen des Bundesrats getan haben, sehr, sehr ausführlich über die Praxis dieser Regelung unterrichten werden, um eine angemessene Entscheidungsgrundlage zu geben.
    Ich will hier darauf hinweisen, daß das Zollkriminalamt seit Oktober 1992 in insgesamt elf Verfahrenskomplexen Anträge nach §§. 39 ff. gestellt hat. Anlässe für die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen waren in vier Fällen Anhaltspunkte für beabsichtigte Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, in den übrigen Fällen der Verdacht auf geplante Zulieferungen zu Nuklear- und Raketenprogrammen verschiedener sensibler Länder sowie in einem Fall auf geplante Lieferungen militärischer Güter in den Irak.
    Von diesen elf Verfahrenskomplexen ist es in fünf Komplexen zur Einleitung förmlicher Strafverfahren gekommen. Der größte Erfolg, wenn ich so sagen darf, Herr Kollege Bachmaier, besteht in der Ausschaltung des deutschen Hauptlieferanten zum Nuklearprogramm eines fremden Landes und der Enttarnung seiner Beschaffungsorganisation in Deutschland und in Westeuropa.
    Man kann natürlich kritisieren, daß diese Vorschrift eine sehr weitreichende Ermächtigung ist. Ich hätte nicht hören mögen, welche Diskussionen hier heute geführt worden wären, wenn es nicht gelungen wäre, mit diesem neuen Instrument den Hauptlieferanten in dem genannten Fall auszuschalten.

    (Wolfgang Lüder [F.D.P.]: Leider wahr!)

    Der Gesetzentwurf leistet schließlich einen Beitrag zu der künftig stärkeren Rolle der Vereinten Nationen bei der Rüstungsexportkontrolle. Im Kriegswaffenkontrollgesetz soll die Grundlage für jährliche Meldungen über Ein- und Ausfuhren bestimmter Kriegswaffen an das Waffenregister der Vereinten Nationen geschaffen werden. Für dieses Register, das zur besseren Transparenz von Rüstungsexporten führen soll, hat sich in den letzten Jahren insbesondere auch die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt.
    Ich hoffe, für dieses wohl gemeinsame Anliegen Ihre Zustimmung zu finden wie im übrigen für den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit.
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Elke Leonhard das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elke Leonhard-Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes geht es im wesentlichen um die redaktionelle Anpassung der unterschiedlichen Normen auf Binnenmarktniveau.
    Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Es geht hier um mehr als um pure Semantik. Ich sage es schlicht und meine es ernst: Unsere Aufgabe lautet, die Zementierung eines dauerhaften Prozesses zur Verminderung von Rüstungsexporten voranzutreiben.
    Bereits in den 60er Jahren haben Olof Palme und Willy Brandt mit ihrer Arbeit für Abrüstung und gleiche Entwicklungschancen den richtigen Weg gewiesen: Rüstungsexportkontrolle ist die bessere Friedenspolitik.
    Doch die Realität ist bedrückend. Die Rüstungsberge des kalten Krieges haben großen Anteil an den heißen Kriegen der Gegenwart. Wir verzeichnen weltweit über 30 Kriege. Die Fakten der Statistiken sind niederschmetternd. Rußland plant, seine Waffenexporte 1994 zu verdoppeln, die Tschechische Republik exportierte 1993 für 176 Millionen Dollar Waffen; das waren 17 Millionen Dollar mehr als 1992, also zu Zeiten des Gesamtstaates.
    Diese Reihe ließe sich beliebig fortführen — ich würde es auch gern tun —; ich habe die Zahlen gerade in einem Artikel verfaßt und auch die Tatsache erwähnt, daß wir uns schuldig machen, wenn wir weiterhin die EG-Türen für den zivilen Export der Länder Ost- und Mitteleuropas schließen. „No entrance" ist keine Lösung. Der illegale Handel geht ins Uferlose. Die Politik steht diesen grausamen, menschenverachtenden Entwicklungen offensicht-



    Dr. Elke Leonhard-Schmid
    lieh noch immer mit Ohnmacht und absolut unzureichenden Instrumentarien gegenüber; das haben wir heute vormittag des öfteren gehört.
    Meine Damen und Herren, ungeachtet aller Realpolitik sollte ein hehres Ziel der Staatengemeinschaft nicht aus den Augen verloren werden: Bereits in der Präambel ihrer Charta bekennen sich die Vereinten Nationen zu der Aufgabe, „die Menschheit von der Geißel des Krieges zu befreien".
    Ein richtiger Schritt in Richtung Rüstungsexportkontrolle und Transparenz im Waffenhandel wurde bereits mit der Schaffung des UN-Waffenregisters getan. Begrüßenswert, wenn auch überfällig, ist der eingefügte § 12a des Art. 2 des neuen Entwurfs zum Außenwirtschaftsgesetz. Durch das Instrumentarium des UN-Waffenregisters und die Pflicht zur Offenlegung läßt sich auf diesem Feld einiges bewegen. Aber machen wir uns nichts vor: Es ist ein Minimalschritt.
    Ich befürchte, die allgemeine Zivilisierung der Weltpolitik wird weiter auf sich warten lassen. Für die Zukunft muß gelten, dieses Ziel in Etappen zu realisieren.
    Aktueller Streitpunkt ist und bleibt die Anpassung an die künftige EG-Verordnung. Ein Teil des Hauses spricht von Aufweichung der bisherigen restriktiven Handhabung — das haben wir heute morgen wieder gehört —, ein anderer Teil von der überfälligen und notwendigen Öffnung des Binnenmarktes. Ich meine, Grundlage dieser Diskussion muß die Gleichung sein: größtmöglicher Respekt vor allen ethischen und moralischen Kriterien bei gleichzeitiger größtmöglicher Berücksichtigung ökonomischer Notwendigkeiten.
    Führen wir uns deshalb noch einmal vor Augen, um was es eigentlich geht. Seit Einführung des Europäischen Binnenmarktes muß in der Systematik der Rüstungsexportkontrolle zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern differenziert werden. Die Waffen werden auch weiterhin gemäß Art. 223 der Römischen Verträge ausschließlich auf nationaler Ebene reglementiert. Die Ausfuhrkontrolle der sonstigen Rüstungsgüter und der Dual-use-Waren aber muß in der Europäischen Union einheitlich geregelt werden. Diesem Prinzip hat der Deutsche Bundestag bei der Ratifizierung der Verträge zum Binnenmarkt mit großer Mehrheit zugestimmt, und ich meine, zu Recht.
    Die nationalen Volkswirtschaften müssen in Europa gleiche Chancen im Wettbewerb haben. Die Verhandlung über eine harmonisierte europäische Exportkontrollregelung für zivil und militärisch nutzbare Güter zeigt in einer Reihe von Fragen — wie wir gesehen haben — Einvernehmen; in anderen Bereichen verzeichnen wir seit mehrjährigen Verhandlungen ein Treten auf der Stelle.
    Der bisherige um die Mitgliedstaaten gezogene Zaun an den Binnengrenzen soll beseitigt und dafür an den Außengrenzen, man könnte sagen: dichter — die einen wollen ihn höher, die anderen niedriger — gemacht werden. Im Klartext: Ich befürchte nach der langen Diskussion und nach sorgfältiger Prüfung der europäischen Argumente, daß unsere Auffangnorm der Außenwirtschaftsverordnung die Hürde nach Europa nicht nehmen wird.
    Konkret steht die vom früheren Wirtschaftsminister Möllemann gerühmte Exportkontrollsystematik auf dem Prüfstand, die den Export friedensgefährdender Güter verhindern sollte. Wir müssen uns heute fragen: Hat sie das bewirkt? Wir müssen sagen: Nein, absolut nein.
    Wenn wir die bundesdeutsche Rüstungsexportkontrollpolitik betrachten, kann kein Zweifel bestehen, daß dieser Weg von ständigen Rückschlägen gekennzeichnet ist. Dabei gilt es insbesondere einer Tatsache Rechnung zu tragen: Die Entgleisungen im Bereich des Mißbrauchs kamen und — wie ich leider hinzufügen muß — kommen immer noch aus unserem Land. Der Bericht des ZDF-Magazins „Kennzeichen D" brachte es an den Tag: Deutsche Firmen helfen Libyen offensichtlich weiterhin beim Chemiewaffenbau.
    Mein Kollege Norbert Gansel und ich haben gestern zu diesem ungeheuerlichen Vorfall Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die in der nächsten Woche Gegenstand der Regierungsbefragung sein werden. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle nicht weiter ausbauen, aber lassen Sie mich schon heute die Frage an die Bundesregierung richten: Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung im Waren-und Dienstleistungsverkehr erteilt oder abgelehnt, die im Zusammenhang mit einer Kampfstoffanlage in Libyen stehen oder stehen könnten?
    Eines macht mich mehr als nachdenklich und besorgt: Auch die im internationalen Vergleich restriktivsten Exportbestimmungen konnten bislang nicht verhindern, daß ausgerechnet deutsche Unternehmen wegen heikler Waffengeschäfte immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Daher lautet die Kardinalfrage, die nach einer pragmatischen Lösung verlangt: Wie kommen wir zu einer Lösung, die — das möchte ich besonders Ihnen sagen, Herr Kittelmann — den zivilen Export nicht weiter stranguliert, die Bürokratie nicht weiter aufbläht, die Realität des grenzenlosen Binnenmarkts respektiert, den ethisch-moralischen Bedenken und berechtigten Anliegen der Kirchen und Friedensinstitutionen gerecht wird?
    Im Dialog mit Kirchen, Friedensgruppen, in ständigen Gesprächen mit europäischen Zollbehörden, dem Ausfuhramt, der Industrie, wissenschaftlichen Instituten und auch unter Einbeziehung der individualpsychologischen Binsenweisheit, daß das Böse zu verbieten nicht weiterhilft und daß schwarze Schafe nur wirkungsvoll ausgemerzt werden können, wenn wir sie international ächten und national der schärfstmöglichen Sanktionierung zuführen, sehe ich nur einen überzeugenden Zielkompromiß. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle wiederholen, was ich in den letzten Wochen und Monaten in mehreren Artikeln, Kommentaren, Bundestagsreden als Versuch des Fin-dens eines Konsenses thematisiert habe.
    Es bleibt nach meiner Interpretation der Fakten nur ein Ausweg: Ein neues System der Exportkontrolle muß etabliert werden, das den militärischen Mißbrauch verhindert. Die Lücke, die durch die europäische Harmonisierung entsteht, muß umgehend durch ein entsprechendes Strafgesetz geschlossen werden. Tatbestände, die bislang unter Genehmigungspflicht standen, müssen zukünftig unter Strafandrohung verboten werden. Dem Strafgesetzbuch wäre vor Inkraft-



    Dr. Elke Leonhard-Schmid
    treten der europäischen Exportverordnung folgender Paragraph hinzuzufügen: „Mit Strafe oder Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer . " Ich übergebe dies nachher dem Protokoll, denn ich fürchte, ich komme zeitlich nicht hin, wenn ich diese Ausführungen jetzt vortrage.
    Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen: Ich bin sicher, daß wir angesichts der erschütternden Erfahrungen des Mißbrauchs einen Konsens finden und diesen in die weiteren Beratungen einer künftigen EG-Verordnung konstruktiv einbringen werden. Vergessen wir eines nicht: Effektive Rüstungsexportkontrollpolitik ist aktive Friedenspolitik.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)