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    Plenarprotokoll 12/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. März 1994 Inhalt: Begrüßung indischer Besucher und des pakistanischen Botschafters 18534 C Tagesordnungspunkt 10: Zukunft der Treuhandanstalt a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksache 12/6910) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2291, 12/6768) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2604, 12/6769) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Klare Perspektiven für sanierungsfähige Treuhandunternehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Volker Jung (Düsseldorf), Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Industriegesellschaften in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/5147, 12/4679, 12/5998) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Widerruf der Genehmigung des Kali-Fusionsvertrags (Drucksachen 12/5386, 12/5999) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Ulrich Petzold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Altlasten des SED-Unrechtsregimes (Drucksachen 12/5146, 12/6171) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Bestandsgarantie für sanierungsfähige Betriebe der Treuhandanstalt (Drucksachen 12/2848, 12/6770) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, dan 4. März 1994 SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksachen 12/4102, 12/6463) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18508B Manfred Hampel SPD 18511 A Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 18513B Paul K. Friedhoff F D P. 18515 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18518A, 18520 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18520 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18521A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18521 B Hinrich Kuessner SPD 18522 C Josef Hollerith CDU/CSU 18524 B Manfred Hampel SPD 18524 C Jürgen Türk F.D.P. 18525 D Christian Müller (Zittau) SPD 18526C Arnulf Kriedner CDU/CSU 18528B Freimut Duve SPD 18528 D Dr. Andreas von Bülow SPD 18530A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18531 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18531D Freimut Duve SPD 18532 C Ortwin Lowack fraktionslos 18532 D Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in Indien (Drucksachen 12/4392, 12/5687) Dr. Klaus Kübler SPD 18534 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 18535 B Ingrid Walz F D P 18536 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18537D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18538 C Freimut Duve SPD 18539B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18540A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/6911) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Rüstungsexportes (Drucksache 12/6798) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der EG-Harmonisierung des Exportkontrollrechts für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Waren), Stand Ende Oktober 1993 (Drucksache 12/6187) Peter Kittelmann CDU/CSU 18541 C Hermann Bachmaier SPD 18543 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 18544 A Klaus Beckmann F.D.P. 18545C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18546B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 18547 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18548C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 18549C Volker Kauder CDU/CSU 18551A Nächste Sitzung 18552 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18553* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12 a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b — Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) 18554* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18554* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18507 214. Sitzung Bonn, den 4. März 1994 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 04. 03. 94 Bartsch, Holger SPD 04. 03. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 04. 03. 94 Peter Harry Catenhusen, SPD 04.03.94 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 04. 03. 94 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 04. 03. 94 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Eckhardt, Peter SPD 04. 03. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 04. 03. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 03. 94 ' Formanski, Norbert SPD 04. 03. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 04. 03. 94 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04. 03. 94 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04. 03. 94 Gallus, Georg F.D.P. 04. 03. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 04. 03. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 04. 03. 94 Johannes Graf, Günter SPD 04. 03. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 03. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 03. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 04. 03. 94 Joachim Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 04.03. 94 Liste Ibrügger, Lothar SPD 04. 03. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 04. 03. 94 Friedrich-Adolf Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 04. 03. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04. 03. 94 Kastning, Ernst SPD 04. 03. 94 Keller, Peter CDU/CSU 04. 03. 94 Kirschner, Klaus SPD 04. 03. 94 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Körper, Fritz Rudolf SPD 04. 03. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 04. 03. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 03. 94 Koschnick, Hans SPD 04. 03. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 03. 94 Lamers, Karl CDU/CSU 04. 03. 94 Lange, Brigitte SPD 04. 03. 94 Leidinger Robert SPD 04. 03. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leutheusser- F.D.P. 04. 03. 94 Schnarrenberger, Sabine Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04. 03. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 04. 03. 94 Mascher, Ulrike SPD 04. 03. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 04. 03. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 04. 03. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 03. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 04. 03. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 04. 03. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 03. 94 ' Müller (Pleisweiler), SPD 04. 03. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 04. 03. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 04. 03. 94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Neumann (Bramsche), SPD 04. 03. 94 Volker Oostergetelo, Jan SPD 04. 03. 94 Ostertag, Adolf SPD 04. 03. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 04. 03. 94 Pfuhl, Albert SPD 04. 03. 94 Poß, Joachim SPD 04. 03. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 04. 03. 94 Susanne Reichenbach, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Rennebach, Renate SPD 04. 03. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 04. 03. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 04. 03. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 04. 03. 94 Ingrid Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 04. 03. 94 Andreas Schmidt (Salzgitter), SPD 04. 03. 94 Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina SPD 04. 03. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 03. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 04. 03. 94 Schütz, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Schumann PDS/Linke 04. 03. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Seehofer, Horst CDU/CSU 04. 03. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 04. 03. 94 Seidenthal, Bodo SPD 04. 03. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 04. 03. 94 Cornelie Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 04. 03. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 04. 03. 94 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 04. 03. 94 Erika Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 04. 03. 94 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04. 03. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 04. 03. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 04. 03. 94 Welt, Jochen SPD 04. 03. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 04. 03. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 04. 03. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12a und b (a - Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b - Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen für kerntechnische Zwecke - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen, die zur Erzeugung chemischer oder biologischer Kampfmittel geeignet sind, Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe oder für die Erzeugung dieser Ausgangsstoffe erforderliche Anlagen oder Anlagenteile - Unterlagen zur Fertigung dieser Waren oder Unterlagen über auf diese Waren bezogenen Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt oder wer - Waren, Unterlagen zur Fertigung von Waren oder Unterlagen über Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt - als Gebietsansässiger Dienstleistungen für Gebietsfremde oder Dienstleistungen in fremden Wirtschaftsgebieten erbringt, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Da Industrieanlagen viele Jahre im Gebrauch sind und militärstrategische Veränderungen durch die Dienste aufgeklärt werden können, wird eine Strafprävention eine vergleichbare Wirkung entfalten wie ein Genehmigungstatbestand. Diese Strafregelung sollte flankiert werden durch den bereits Ende 1993 vorgeschlagenen vertraglich zu vereinbarenden Verzicht der Empfängerländer auf die militärische Anwendung der betreffenden Waren. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 666. Sitzung am 25. Februar 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Drittes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Tierzuchtgesetzes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 Gesetz zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 22. Dezember 1992 zum Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) Gesetz betreffend das Zusatzprotokoll vom 6. September 1989 zu dem Übereinkommen vom 4. September 1958 über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen Gesetz zu dem zweiten Zusatzprotokoll vom 17. November 1992 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr Gesetz zu den Änderungen des Übereinkommens vom 24. Mai 1983 zur Gründung einer europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten („EUMETSAT") Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwegischen Festlandsockel und von anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland (Europipe-Abkommen) Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesell- schaften (Nachhaftungsbegrenzungsgesetz - NachhBG) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18555* Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1991 zur Einschränkung der Enthaftung von Gesellschaftern, die nicht vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden, nicht gefolgt ist. Der Bundesrat halt es für rechtspolitisch verfehlt, ehemaligen Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die in die Stellung eines Kommanditisten einrücken, aber nach wie vor geschäftsführend tätig sind, das Enthaftungsprivileg zu gewähren. Diese Entscheidung benachteiligt Gläubiger einer Gesellschaft in unbefriedigender Weise. Der wesentliche Grund dafür, zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger eine Enthaftung des ausscheidenden Gesellschafters zuzulassen, ist, daß es diesem wegen seines Ausscheidens nicht mehr möglich ist, auf Unternehmensentscheidungen Einfluß zu nehmen. Er kann die Abwicklung der noch seiner Haftung unterliegenden Geschäfte nicht mehr beeinflussen. In dieser Lage befindet sich aber der Gesellschafter nicht, der als Kommanditist weiterhin geschäftsführend tätig bleibt. Die Enthaftung des weiterhin geschäftsführend tätigen Gesellschafters kann auch dazu führen, daß bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in mißbräuchlicher Absicht in Anspruch genommen werden. 2. Die gegenständliche Frage hat Bedeutung über das jetzt zur Entscheidung stehende Gesetzgebungsvorhaben hinaus. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts spielt sie erneut eine wesentliche Rolle. Der Bundesrat bittet den Deutschen Bundestag, im Rahmen der Neugestaltung des Umwandlungsrechts die beim Nachhaftungsbegrenzungsgesetz getroffene Entscheidung zur Haftung von geschäftsführend tätigen Gesellschaftern nach Änderung der Gesellschaftsform zu korrigieren. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/6054 Nm. 2.4, 2.23 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6780 Nr. 2.8 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6649 Nr. 2.39
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    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes dokumentiert die Entschlossenheit dieser Regierung, den mit der Ausfuhrgenehmigung und Exportkontrolle befaßten Organen ein wirklich effektives Instrumentarium zur Erfüllung ihrer Aufgaben an die Hand zu geben.
    Die Exportkontrolle von zivil und militärisch nutzbaren Dual-use-Gütern wird in die Zuständigkeit des Bundesausfuhramtes fallen, wenn in Zukunft Genehmigungen auf der Grundlage einer EG-Verordnung zu erteilen sind. Dies — das wünschen wir alle — gewährleistet eine Genehmigungspraxis aus einer Hand.
    Es ist nun zu hoffen, daß diese Bündelung des Sachverstandes dazu beiträgt, daß Ausfuhr- und Genehmigungsvorschriften nicht zu einem Hemmschuh für den deutschen Außenhandel werden. Wie ich an dieser Stelle bereits erklärt habe, kann die jüngste Erfahrung mit der Arbeit des Bundesausfuhramtes hoffen lassen.
    Es steht indes außer Frage, daß zur Durchsetzung von Ausfuhrverboten, zur Vermeidung von Gesetzesverstößen und Umgehungen ein funktionierendes Kontrollsystem unerläßlich ist. Dazu gehört neben der Schaffung von Bußgeldtatbeständen natürlich auch eine rechtliche Grundlage für das Zollkriminalamt hinsichtlich der Beschaffung von Daten und der Sicherung von Beweisen. Insofern muß ich Ihnen, Herr Kollege Bachmaier, deutlich widersprechen.
    Der Gesetzentwurf sieht eine weitere befristete Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vor. Ich denke, daß derzeit eine unbefristete Festschreibung verfrüht wäre. Es sollte zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesen Regelungen abgewartet werden, auch wenn ich persönlich überzeugt bin, daß die im Außenwirtschaftsgesetz enthaltenen Vorschriften verfassungskonform sind.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Uneingeschränkt zu begrüßen ist jedoch die Verbesserung des Datenaustausches zwischen Bundesausfuhramt und anderen Behörden. Diese ermöglicht nicht nur eine gesteigerte Effizienz bei der Kontrolle von Exporten, sie trägt auch zur Beschleunigung der Verfahren bei — ein Tatbestand, der bisher von der beteiligten Wirtschaft immer wieder gerügt und dessen Verbesserung eingefordert worden ist.
    Der Kontakt zu Umweltschutzbehörden wird auch dabei helfen können, illegale Abfallexporte zu verhindern, die, sofern sie publik werden, wie im jüngsten Fall Albanien, auch ein besonders negatives Licht auf Deutschland werfen.
    Der Gesetzentwurf enthält formelle und verfahrenstechnische Regeln zur Vorbereitung auf die bevorstehende EG-Verordnung zur Exportkontrolle von Dualuse-Gütern. Diese geplanten Änderungen und Ergänzungen des Außenwirtschaftsgesetzes dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß in inhaltlicher Hinsicht bei den Verhandlungen zu dieser Verordnung der Durchbruch noch nicht geschafft ist. Die Bundesregierung hat für diese schwierigen Verhand-



    Klaus Beckmann
    lungen um die Rückendeckung des Parlaments gebeten. Für die Fraktion der F.D.P. möchte ich hiermit unsere Unterstützung versichern.
    Die deutsche Position, so richtig sie ist, hat es auf europäischer Ebene regelmäßig schwer, in diesem Fall ganz besonders schwer. Darüber haben wir auch in diesem Hause schon mehrfach debattiert. Es ist daher wichtig, unseren europäischen Verhandlungspartnern geschlossen und überzeugend gegenüberzutreten. Aktionen wie der vorliegende Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Verbot des Rüstungsexports schwächen aber die deutsche Verhandlungsposition. Wenn hohe Standards europaweit vereinbart werden sollen, so müssen unsere Vertragspartner ein Einsehen in die Gründe dafür haben. Die, wie ich meine, realitätsferne Täubchenrhetorik vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird in England und Frankreich allenfalls Mitleid erwecken. Überzeugen wird sie nicht.
    Ich denke sowieso, daß Sie sich mit diesem Antrag, meine Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, schon einmal für Ihr Mannheimer Programm warmgelaufen haben, das Sie nun vollends regierungsunfähig gemacht hat.
    Meine Damen und Herren, die politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von 1982, die unverändert und unvermindert fortgelten, sollten bei den Beratungen zu einer EG-Verordnung unsere Richtschnur sein. Bei dieser Meßlatte wird die Erreichung eines einigermaßen zufriedenstellenden Ergebnisses schwierig genug sein.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Abgeordnete Gerd Poppe hat nunmehr das Wort.

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    Rede von Gerd Poppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich will dieses Mannheimer Programm nicht verteidigen. Ich sehe aber einen besonderen Unterschied in den Forderungen zum Rüstungsexport und anderen, die sich zur NATO und zur Bundeswehr äußern. Ich bitte, das doch nicht alles unter einen Hut bringen zu wollen.
    Meine Damen und Herren, wir erleben gegenwärtig, wie in vielen Ländern versucht wird, das Schrumpfen des heimischen Marktes für Rüstungsgüter durch Exportoffensiven wenigstens teilweise auszugleichen. Dabei wird auch vor weiteren sensiblen Bereichen, wie dem der Dual-use-Güter, nicht Halt gemacht. Bekanntlich sind viele von diesen auch zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen nutzbar. In den USA werden die Exporte erleichtert, das COCOM-Regime läuft Ende des Monats aus. Für manche Staaten im Osten, z. B. Rußland und die Slowakei, ist der Rüstungsexport eine Hauptquelle nennenswerter Exporterlöse. Es ist völlig unklar, wie in Zukunft die Weiterverbreitung sinnvoll kontrolliert werden soll, ganz zu schweigen vom Fehlen jeglicher Bemühungen, dieses Problem gemeinsam mit den Staaten zu regeln, die daran interessiert sind, Technologien aus den Industrieländern zu beziehen. Die G 7, die Gruppe der größten Industriestaaten, ist dafür kein ausreichender Rahmen, denn wirksame Kontrolle ist nur in Kooperation mit allen Beteiligten möglich.
    Kurz: Die Aussichten für alle Potentaten, die sich ihre eigenen Raketen oder sonstige Mordwaffen beschaffen, oder selbst herstellen wollen, verbessern sich ständig. Da will die deutsche Industrie natürlich nicht zurückstehen. Scheinheilig wird vor nationalen Alleingängen gewarnt. Zuletzt tat sich der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau damit hervor. Wenn es eines Tages um den Schutz der heimischen Produktion gehen sollte, wird man sich, ohne rot zu werden, auf die Subsidiarität berufen.
    Im Moment wird vor allem die Europakarte gespielt. Im Verein mit Unterstützern aus der Regierungskoalition pocht die Rüstungsindustrie auf die Harmonisierung der technischen Abwicklung von Exporten in der Europäischen Union, wohl wissend, daß angesichts deren absehbarer Unzulänglichkeiten viele Schlupflöcher für Umweggeschäfte offenstehen werden. Denn solange eine gemeinsame Exportpolitik mit gemeinsamen Kriterien nicht vereinbart wird, ist eine europaweite Regelung zur Abwicklung des Exports von Dual-use-Gütern ziemlich wertlos. Dann werden die Exporteure pro forma eben in Luxemburg, Frankreich oder Portugal angesiedelt.
    Für Rüstungsgüter im engeren Sinne ist eine abgestimmte Politik innerhalb der EU noch weniger in Sicht. Dieses Defizit will die Rüstungsindustrie ausnutzen, und sie verlangt, ihre privatwirtschaftlichen Gemeinschaftsprojekte mit westeuropäischen Partnern denselben Bedingungen zu unterwerfen wie regierungsseitig vereinbarte Waffenkoproduktionen.
    Sollten sich solche Forderungen durchsetzen, werden wir uns in wenigen Jahren mit Skandalen zu befassen haben, die den von Rabta in den Schatten stellen. Eine Andeutung davon haben wir diese Woche mit den Berichten zu neuerlichen Lieferungen für die B- und C-Waffen-Produktion in Libyen schon bekommen. In Deutschland wird dann niemand mehr verantwortlich sein, denn es ist ja nur an Partner in der Europäischen Union geliefert worden, oder der Exporteur war eben in einem anderen EU-Staat angesiedelt. Daß dann Waffen oder sensitive Technologien in den Irak oder andere Staaten gelangen, die sich für Kriege hochrüsten, davon wird niemand auch nur die leiseste Ahnung gehabt haben.
    Wir brauchen gar nicht mehr zu warten, bis der erste Fall dieser Art eintritt. Es gibt ihn bereits. Manche werden sich noch an die Absicht der Firma Eurometall erinnern, Artilleriegranaten in die Türkei zu liefern, wofür 1992 die Genehmigung verweigert wurde. Mit nicht geringer Verwunderung konnten wir kürzlich der Presse entnehmen, nunmehr sei die komplette Fabrikanlage in die Türkei geliefert worden.
    Natürlich haben wir das nicht selbst gemacht. Es war die niederländische Regierung, die den Export genehmigt hat. Denjenigen in Kurdistan oder anderswo, die Opfer von mit dieser Anlage produzierten Granaten werden, wird es nicht im geringsten helfen, wenn Deutschland die direkte Verantwortung dafür von sich schieben kann.



    Gerd Poppe
    Nun gibt es zur Begründung der Notwendigkeit von Rüstungsexporten oder gar deren Erleichterung noch das Totschlag-Argument vom drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. In der Tat ist dieses Problem nicht zu unterschätzen. Statt sich aber mit Alternativvorstellungen zur militärischen Produktion auseinanderzusetzen, argumentieren manche Rüstungsfirmen mit der erpresserischen Alternative, sie entweder ihre Exportgeschäfte uneingeschränkt abwickeln zu lassen oder aber Betriebe zu schließen. So soll die Politik in die Knie gezwungen werden, und sie knickt allzuoft ein, weil es ja um Arbeitsplätze geht.
    Wir sehen die einzige Möglichkeit, die unkontrollierte Verbreitung deutscher Waffen und Rüstungstechnologien auf Dauer zu unterbinden, in einem generellen Verbot des Rüstungsexports. Natürlich sehen wir auch, daß es mit einem Verbot allein nicht getan ist. Deshalb werden wir demnächst einen Gesetzentwurf zur Konversion vorlegen, der weit mehr als die Umstellung der Rüstungsproduktion umfassen wird.
    Für die heutige Debatte genügt es festzuhalten, daß wir Rüstungsexporte nicht nur einfach ablehnen, sondern auch geeignetere Möglichkeiten aufzeigen werden, um Arbeitsplätze zu erhalten und zukunftssicher zu gestalten. Für die in der Regel hochqualifizierten Beschäftigten in der Rüstungsproduktion sollte es dafür vergleichsweise gute Chancen geben.
    Bei einer solchen Umstellung werden Härtefälle nicht vollständig vermeidbar sein. Aber auch Rüstungsexporte sind, volkswirtschaftlich gesehen, nicht ohne Risiko. Wo sie z. B. mit Hermes-Krediten abgesichert werden, zahlt letztendlich der Steuerzahler für den Fall, daß der Empfängerstaat zahlungsunfähig wird oder infolge politischer Veränderungen nicht mehr willens ist, die Rechnung zu begleichen. Das passierte z. B. der französischen Regierung im Fall Irak. Nach dem Golfkrieg sah sich dort die staatliche Exportversicherung mit 5 Milliarden DM irakischer Schulden allein aus Waffengeschäften konfrontiert. Bezahlen muß nun der französische Steuerzahler.
    Ein anschauliches Beispiel für die Risiken einer Kombination von Rüstungsexport und zivilem Export liefert das Geschäft Großbritanniens mit Malaysia. Für den Export von Waffen im Wert von 1 Milliarde Pfund mußte die britische Seite auch einen Staudamm in Malaysia finanzieren. Aus Verärgerung über britische Untersuchungen zu diesen Zusammenhängen sowie über Berichte von eventuell geflossenen Schmiergeldern hat die Regierung Malaysias für alle britische Firmen einen totalen Geschäftsstopp verhängt. Die Verluste auf zivilen Märkten werden ein Vielfaches des Rüstungsgeschäftes betragen.
    Aus solchen Fällen sollten Lehren gezogen werden. Die elementare Erkenntnis, daß Frieden für eine Volkswirtschaft allemal besser ist als Krieg — wenn auch nicht so profitabel für die Rüstungsindustrie —, hat auch für die Länder Konsequenzen, in denen die Waffen nicht benutzt, sondern nur hergestellt werden. Dies gilt für die Bundesrepublik, die Europäische Union und auch für jene ost- und ostmitteleuropäischen Länder, die, wie vorhin schon erwähnt, vorerst auf Rüstungsexporte angewiesen sind.
    Hier müßte der Westen Hilfe bei der Umstellung anbieten, etwa durch die Europäische Union, den Internationalen Währungsfonds oder die G-7-Gruppe. Alleiniges Vertrauen in den Markt hilft da nicht weiter; sonst wird in nicht allzuferner Zeit ein schwunghafter Plutoniumhandel zu beklagen sein.
    Mit der Beschränkung auf zivile Produktion lassen sich nicht nur Märkte langfristig besser absichern, auch die Gefahr weiterer, gewaltsam ausgetragener Konflikte, für die wir Deutschen wegen unserer Waffenlieferungen Mitverantwortung tragen, kann verringert werden.
    Ein erster Schritt zur Beendigung des Exports militärisch relevanter Güter muß das konsequente Verbot des Exports in Spannungsgebiete sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für europäische Regelungen einzusetzen, die nicht dem kleinsten gemeinsamen Nenner entsprechen. Es darf keine Aufweichung des deutschen Exportkontrollsystems zugelassen werden. Nötig vielmehr ist seine kurzfristige Festschreibung als europäischer Mindeststandard.