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    Plenarprotokoll 12/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. März 1994 Inhalt: Begrüßung indischer Besucher und des pakistanischen Botschafters 18534 C Tagesordnungspunkt 10: Zukunft der Treuhandanstalt a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksache 12/6910) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2291, 12/6768) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksachen 12/2604, 12/6769) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Klare Perspektiven für sanierungsfähige Treuhandunternehmen zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Müller (Zittau), Volker Jung (Düsseldorf), Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Industriegesellschaften in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/5147, 12/4679, 12/5998) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Widerruf der Genehmigung des Kali-Fusionsvertrags (Drucksachen 12/5386, 12/5999) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Hollerith, Arnulf Kriedner, Ulrich Petzold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Jürgen Türk, Werner Zywietz und der Fraktion der F.D.P.: Altlasten des SED-Unrechtsregimes (Drucksachen 12/5146, 12/6171) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Bestandsgarantie für sanierungsfähige Betriebe der Treuhandanstalt (Drucksachen 12/2848, 12/6770) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, dan 4. März 1994 SPD: Belohnung für Rückholung veruntreuten DDR-Vermögens (Drucksachen 12/4102, 12/6463) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18508B Manfred Hampel SPD 18511 A Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 18513B Paul K. Friedhoff F D P. 18515 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18518A, 18520 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18520 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18521A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18521 B Hinrich Kuessner SPD 18522 C Josef Hollerith CDU/CSU 18524 B Manfred Hampel SPD 18524 C Jürgen Türk F.D.P. 18525 D Christian Müller (Zittau) SPD 18526C Arnulf Kriedner CDU/CSU 18528B Freimut Duve SPD 18528 D Dr. Andreas von Bülow SPD 18530A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18531 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18531D Freimut Duve SPD 18532 C Ortwin Lowack fraktionslos 18532 D Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in Indien (Drucksachen 12/4392, 12/5687) Dr. Klaus Kübler SPD 18534 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 18535 B Ingrid Walz F D P 18536 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18537D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18538 C Freimut Duve SPD 18539B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18540A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 12/6911) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Rüstungsexportes (Drucksache 12/6798) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der EG-Harmonisierung des Exportkontrollrechts für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Waren), Stand Ende Oktober 1993 (Drucksache 12/6187) Peter Kittelmann CDU/CSU 18541 C Hermann Bachmaier SPD 18543 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 18544 A Klaus Beckmann F.D.P. 18545C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18546B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 18547 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18548C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 18549C Volker Kauder CDU/CSU 18551A Nächste Sitzung 18552 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18553* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12 a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b — Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) 18554* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18554* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18507 214. Sitzung Bonn, den 4. März 1994 Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 04. 03. 94 Bartsch, Holger SPD 04. 03. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 04. 03. 94 Peter Harry Catenhusen, SPD 04.03.94 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 04. 03. 94 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 04. 03. 94 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Eckhardt, Peter SPD 04. 03. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 04. 03. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 03. 94 ' Formanski, Norbert SPD 04. 03. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 04. 03. 94 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04. 03. 94 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 04. 03. 94 Gallus, Georg F.D.P. 04. 03. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 04. 03. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 04. 03. 94 Johannes Graf, Günter SPD 04. 03. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 03. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 03. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 04. 03. 94 Joachim Dr. Höll, Barbara PDS/Linke 04.03. 94 Liste Ibrügger, Lothar SPD 04. 03. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 04. 03. 94 Friedrich-Adolf Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 04. 03. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 04. 03. 94 Kastning, Ernst SPD 04. 03. 94 Keller, Peter CDU/CSU 04. 03. 94 Kirschner, Klaus SPD 04. 03. 94 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Körper, Fritz Rudolf SPD 04. 03. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 04. 03. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 03. 94 Koschnick, Hans SPD 04. 03. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 03. 94 Lamers, Karl CDU/CSU 04. 03. 94 Lange, Brigitte SPD 04. 03. 94 Leidinger Robert SPD 04. 03. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leutheusser- F.D.P. 04. 03. 94 Schnarrenberger, Sabine Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 04. 03. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 04. 03. 94 Mascher, Ulrike SPD 04. 03. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 04. 03. 94 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 04. 03. 94 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 03. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 04. 03. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 04. 03. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 04. 03. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 03. 94 ' Müller (Pleisweiler), SPD 04. 03. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 04. 03. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 04. 03. 94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 04. 03. 94 Neumann (Bramsche), SPD 04. 03. 94 Volker Oostergetelo, Jan SPD 04. 03. 94 Ostertag, Adolf SPD 04. 03. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 04. 03. 94 Pfuhl, Albert SPD 04. 03. 94 Poß, Joachim SPD 04. 03. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 04. 03. 94 Susanne Reichenbach, Klaus CDU/CSU 04. 03. 94 Rennebach, Renate SPD 04. 03. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 04. 03. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 04. 03. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 04. 03. 94 Ingrid Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 04. 03. 94 Andreas Schmidt (Salzgitter), SPD 04. 03. 94 Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina SPD 04. 03. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 03. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 04. 03. 94 Schütz, Dietmar SPD 04. 03. 94 Dr. Schumann PDS/Linke 04. 03. 94 (Kroppenstedt), Fritz Liste Seehofer, Horst CDU/CSU 04. 03. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 04. 03. 94 Seidenthal, Bodo SPD 04. 03. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 04. 03. 94 Cornelie Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 04. 03. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 04. 03. 94 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 04. 03. 94 Erika Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 04. 03. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 04. 03. 94 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04. 03. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 04. 03. 94 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 04. 03. 94 Welt, Jochen SPD 04. 03. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 04. 03. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 04. 03. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 04. 03. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 04. 03. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebener Teil der Rede der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid zu Tagesordnungspunkt 12a und b (a - Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, b - Antrag: Verbot des Rüstungsexportes) Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD): Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen für kerntechnische Zwecke - Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstungen, die zur Erzeugung chemischer oder biologischer Kampfmittel geeignet sind, Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe oder für die Erzeugung dieser Ausgangsstoffe erforderliche Anlagen oder Anlagenteile - Unterlagen zur Fertigung dieser Waren oder Unterlagen über auf diese Waren bezogenen Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt oder wer - Waren, Unterlagen zur Fertigung von Waren oder Unterlagen über Technologien, technische Daten oder Verfahren ausführt - als Gebietsansässiger Dienstleistungen für Gebietsfremde oder Dienstleistungen in fremden Wirtschaftsgebieten erbringt, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Da Industrieanlagen viele Jahre im Gebrauch sind und militärstrategische Veränderungen durch die Dienste aufgeklärt werden können, wird eine Strafprävention eine vergleichbare Wirkung entfalten wie ein Genehmigungstatbestand. Diese Strafregelung sollte flankiert werden durch den bereits Ende 1993 vorgeschlagenen vertraglich zu vereinbarenden Verzicht der Empfängerländer auf die militärische Anwendung der betreffenden Waren. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 666. Sitzung am 25. Februar 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Drittes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Tierzuchtgesetzes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 Gesetz zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 22. Dezember 1992 zum Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen) Gesetz betreffend das Zusatzprotokoll vom 6. September 1989 zu dem Übereinkommen vom 4. September 1958 über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 13. November 1992 zu den Protokollen vom 20. Dezember 1961 über die Errichtung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung und dem ergänzenden Protokoll vom 22. März 1990 zu diesen beiden Protokollen Gesetz zu dem zweiten Zusatzprotokoll vom 17. November 1992 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr Gesetz zu den Änderungen des Übereinkommens vom 24. Mai 1983 zur Gründung einer europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten („EUMETSAT") Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwegischen Festlandsockel und von anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland (Europipe-Abkommen) Drittes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesell- schaften (Nachhaftungsbegrenzungsgesetz - NachhBG) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. März 1994 18555* Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 1991 zur Einschränkung der Enthaftung von Gesellschaftern, die nicht vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden, nicht gefolgt ist. Der Bundesrat halt es für rechtspolitisch verfehlt, ehemaligen Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die in die Stellung eines Kommanditisten einrücken, aber nach wie vor geschäftsführend tätig sind, das Enthaftungsprivileg zu gewähren. Diese Entscheidung benachteiligt Gläubiger einer Gesellschaft in unbefriedigender Weise. Der wesentliche Grund dafür, zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger eine Enthaftung des ausscheidenden Gesellschafters zuzulassen, ist, daß es diesem wegen seines Ausscheidens nicht mehr möglich ist, auf Unternehmensentscheidungen Einfluß zu nehmen. Er kann die Abwicklung der noch seiner Haftung unterliegenden Geschäfte nicht mehr beeinflussen. In dieser Lage befindet sich aber der Gesellschafter nicht, der als Kommanditist weiterhin geschäftsführend tätig bleibt. Die Enthaftung des weiterhin geschäftsführend tätigen Gesellschafters kann auch dazu führen, daß bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in mißbräuchlicher Absicht in Anspruch genommen werden. 2. Die gegenständliche Frage hat Bedeutung über das jetzt zur Entscheidung stehende Gesetzgebungsvorhaben hinaus. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts spielt sie erneut eine wesentliche Rolle. Der Bundesrat bittet den Deutschen Bundestag, im Rahmen der Neugestaltung des Umwandlungsrechts die beim Nachhaftungsbegrenzungsgesetz getroffene Entscheidung zur Haftung von geschäftsführend tätigen Gesellschaftern nach Änderung der Gesellschaftsform zu korrigieren. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/6054 Nm. 2.4, 2.23 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6780 Nr. 2.8 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6649 Nr. 2.39
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    Keine Experimente! Diese Maxime hätte er vollziehen sollen, als er noch verantwortlicher Mitarbeiter in der Treuhandanstalt war. Vielleicht wäre dann vieles besser gegangen.
    Vielerorts muß ganz neu angefangen werden. Mit der Einstellung ihrer operativen Tätigkeit hinterläßt die Treuhandanstalt zum Ende diesen Jahres eine Vielzahl noch zu lösender Aufgaben. Nach der Methode „Weiter so, aber noch mehr privatisiert" werden die Probleme nicht gelöst, sondern werden die Fehlentwicklungen fortgeschrieben.
    Ich komme nun zur politischen Bewertung. Was bei der Beurteilung der augenblicklichen Lage in Ostdeutschland zählt, ist die offizielle und die inoffizielle Arbeitslosigkeit. Was zählt, sind Daten über Investitionen. Was zählt, ist der Anteil Ostdeutschlands am Bruttosozialprodukt Gesamtdeutschlands. Was zählt, sind Warenströme von Ost nach West. Die Fakten belegen nur zu deutlich, daß der Aufschwung Ost bisher noch nicht stattgefunden hat.
    Das heißt in Zahlen: Ende 1993 lag die offizielle Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland bei 16,2 %. Fachleute schätzen die faktische Arbeitslosenquote eher in der Größenordnung von 40 % ein. Der Anteil der neuen Bundesländer am gesamten Bruttoinlandsprodukt von 1993 lag bei 7,3 %, der Anteil der Wohnbevölkerung dagegen bei 19,2 %. Warenströme von West nach Ost flossen im letzten Jahr in Höhe von über 230 Milliarden DM. In der Gegenrichtung waren es nur ca. 30 Milliarden DM.
    Wenn sich die Bundesregierung mit der Aussage schmückt, daß der Investitionsanteil der Industrieunternehmen in Ostdeutschland den entsprechenden Anteil in Westdeutschland nur unwesentlich unterschreitet, so muß doch jedem deutlich werden, daß die Investitionen um einige hundert Prozent höher liegen müßten, um einen wirklichen Aufholprozeß in Gang zu bringen.
    Meine Damen und Herren, das Versagen der Bundesregierung beim Aufbau Ost, wo wir statt blühender Landschaften überwiegend Industriebrachen vorfinden, ist ideologisch begründet.

    (Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Was?)

    — Nach dem Motto „Privatisierung unter allen Umständen", Herr Uldall, wurden die Märkte verkauft und Produktionen in den Westen verlagert. Das können Sie jederzeit nachlesen und nachvollziehen; Sie brauchen sich nur die Statistiken anzusehen. Dem Osten bleiben Transfers: Transfers statt Investitionen, Transfers statt Arbeitsplätze, Transfers als politische Beruhigungspille.
    Wie sieht das bei den privatisierten Treuhandunternehmen aus? Viele Unternehmen sind viel zu schwach, um auf den Märkten Fuß zu fassen. Sie sind einfach unterkapitalisiert. Ich halte es für eine kaum zu überbietende Dreistigkeit und Ignoranz, daß die Ergebnisse der bisherigen Treuhandpolitik immer wieder als Erfolgsstory propagandistisch verkauft werden.
    Wir Sozialdemokraten vertreten eine andere Auffassung bezüglich des Auftrages der Treuhand. Unser übergeordnetes Ziel war stets die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in wettbewerbsfähigen



    Manfred Hampel
    Unternehmen, die Erneuerung der Wirtschaftsstruktur zur Nutzung der ostdeutschen Potentiale durch Vorrang der Sanierung.
    Es stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung jetzt unter Zeitdruck versucht, sich der Treuhandanstalt und ihrer Verantwortung für den Umstrukturierungsprozeß zu entledigen. Sie will noch so viele Betriebe wie irgend möglich privatisieren und die noch verbliebenen Aufgaben in die Hände von privatrechtlich organisierten Einheiten legen.
    Mit der Treuhandpolitik werden auch in den Nachfolgestrukturen wirtschafts- und finanzpolitische Weichenstellungen für Ostdeutschland für die nächsten Jahrzehnte vorgenommen. Die Bedeutung der Nachfolgeregelung für die Treuhand ist deshalb hoch einzuordnen.
    Der Treuhandausschuß hat sich daher frühzeitig mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Am 29. November 1993, kurz nach Verabschiedung durch das Kabinett, haben wir ein Expertengespräch zur Umstruktierung der Treuhandanstalt durchgeführt. Schon dieses erste Expertengespräch hat gravierende Mängel im Gesetzentwurf deutlich gemacht.
    Parallel zum Gesetzgebungsverfahren war die Bundesregierung fleißig dabei, bereits im Vorfeld unumkehrbare Fakten zu schaffen. Möglichst ohne Beteiligung des Parlaments, möglichst frühzeitig wollte sie Aufgaben aus der Treuhandanstalt heraus in private Beteiligungsgesellschaften verlagern. Beschlüsse im Haushalts- und Treuhandausschuß haben diesen Prozeß erst einmal gestoppt.
    Meine Damen und Herren, die Treuhandanstalt will die verbliebenen Aufgaben überwiegend privatrechtlichen Nachfolgegesellschaften übertragen, die geeignet sind — ich zitiere hier aus der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes —,
    zuallererst den Interessen der Führungskräfte und der Mitarbeiter der Treuhandanstalt Rechnung zu tragen.
    Ich zitiere weiter:
    Die Organisationsvorschläge der Treuhandanstalt sind nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht geeignet, transparente Entscheidungsprozesse zu begünstigen, auf eine wirtschaftliche Verfahrensweise hinzuwirken und eine angemessene Beteiligung der politisch Verantwortlichen, insbesondere der Kontrolle durch das Parlament, zu gewährleisten.
    Soweit der Bundesrechnungshof. Diese Beurteilung ist vernichtend und sollte die Bundesregierung endlich dazu bringen, über Nachfolgestrukturen noch einmal gründlich nachzudenken.
    Im Kontext mit dieser Beurteilung durch den Bundesrechnungshof stehen auch die vor einigen Tagen durch eine Indiskretion bekanntgewordenen Zwischenergebnisse eines Gutachtens des Kienbaum-Unternehmens. Die Kernaussage ist: 2 000 Mitarbeiter, im Extremfall auch nur 500, reichen, um die Restaufgaben der Treuhandanstalt zu erledigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Woher wissen Sie denn so etwas?)

    Ich höre mit Verwunderung, daß wir in der Beratung am 9. März über dieses Kienbaum-Gutachten reden sollen. Herr Staatssekretär Grünewald hat in der letzten Ausschußsitzung gesagt, es liege noch nicht einmal ein Rohentwurf vor.

    (Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Die CDULeute sind noch nicht untergebracht! — Zuruf von der CDU/CSU: Wieso zitieren Sie denn daraus?)

    Wir müssen uns mit derart einschneidenden Maßnahmen längerfristig auseinandersetzen. Es reicht nicht aus, es eine Woche vorher zu erfahren, vielleicht ein dickes Paket Papier zu bekommen und gleich die Entscheidungen treffen zu sollen. So geht das nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, ich kann heute keine endgültige Aussage über die wirklich notwendige Personalstärke in den Treuhandeinrichtungen machen. Wenn ich mir aber die große Differenz zwischen den Angaben der Treuhand — es wird von ca. 4 000 Personen gesprochen — und denen des KienbaumUnternehmens ansehe, drängt sich mir die Frage auf, ob nicht versucht wird, durch Versorgung von Treuhandmitarbeitern diese zu motivieren, keine Treuhand-Interna an die Öffentlichkeit zu geben.

    (Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Herr Kollege Hampel, das bringen wir in Ordnung, wenn wir regieren!)

    — Ich hoffe.
    Personalanforderungen müssen hinreichend diskutiert und belegt werden, bevor das Parlament Stellung nehmen kann. Mit der Nachfolgeregelung für die Treuhandanstalt besteht in gewissem Umfang die letzte Chance, die Voraussetzungen für einen besseren wirtschaftlichen Übergang zu schaffen. Hierbei gilt es, den Ländern viel stärker als bisher ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu garantieren. Insofern stehen wir voll hinter den Vorschlägen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat.

    (Arnulf Kriedner [CDU/CSU]: Auch was die Finanzierung anbetrifft, Kollege Hampel?)

    — Auch was die Finanzierung anbetrifft.
    Mit dem Ziel, die Weichen richtig — und das heißt: anders — zu stellen, nun zu einigen Kernelementen einer aus unserer Sicht angemessenen Nachfolgeregelung. Der Bundesfinanzminister will die verbliebenen Treuhandunternehmen im Rahmen einer Beteiligungsführung direkt unter seine Fittiche nehmen. Wir halten diesen Ansatz für falsch.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was halten Sie überhaupt für richtig?)

    Er ist gefährlich, weil Beteiligungsführung zuallererst Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten, aber nicht aktive Einflußnahme zur Sanierung von ostdeutschen Unternehmen bedeuten würde. Darum halten wir es für besser, eine Beteiligungsführung im Rahmen eines Finanzholdingmodells für Ostdeutschland zu organisieren. Mein Kollege Christian Müller wird sich hierzu im einzelnen äußern.



    Manfred Hampel
    In den kommenden parlamentarischen Beratungen orientiert sich die SPD-Bundestagsfraktion an folgenden Zielvorstellungen: Erstens. Stärkere Verantwortung und Mitbestimmung durch die ostdeutschen Länder in den Nachfolgeorganisationen der Treuhandanstalt. Zweitens. Alsbaldige Übertragung der hoheitlichen Aufgaben an die zuständigen Behörden der Länder. Drittens. Klare regionale und strukturpolitische Zielvorgaben für die Treuhandnachfolgeeinrichtungen. Viertens. Anpassung der Personalstärken auf das unbedingt erforderliche Maß. Fünftens. Zeitliche und verfahrensmäßige Festlegung der Auflösung der Treuhandnachfolgeeinrichtungen. Sechstens. Aktive Weiterführung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Siebtens. Information und Beteiligung der betroffenen Betriebsräte.
    Meine Damen und Herren, ein wesentliches Merkmal der Vorstellungen der Bundesregierung zur Nachfolgeregelung ist, soweit wie möglich Aufgaben an privatrechtlich organisierte Gesellschaften zu übertragen. So ist die Gründung der Vertrags-, Reprivatisierungs- und Abwicklungsmanagement GmbH, kurz VRA genannt, vorgesehen. Hierzu zitiere ich ebenfalls aus der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs:
    Die Kernaufgabe der Treuhandanstalt ist keineswegs erfüllt durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an ehemalige Staatsunternehmen in private Hände. Vielmehr kommt dem Vertragsmanagement nunmehr die bedeutsame und unter Umständen sogar gegenüber dem Privatisierungsvorgang gewichtigere Aufgabe der Überwachung und Sicherstellung der Vertragserfüllung zu. Die VRA hat vertragliche Ansprüche auf Neuinvestitionen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen im öffentlichen, regionalwirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse durchzusetzen sowie vielfältige Forderungen und Verpflichtungen aus den Verträgen zu vollziehen, z. B. ökologische Altlasten, Gewährleistungen. Erst mit dem erfolgreichen Abschluß der Tätigkeit der VRA ist die Kernaufgabe der Treuhandanstalt erfüllt. Die Wahrnehmung dieser öffentlichen Interessen ist ausschließlich staatliche Aufgabe und sollte nicht privatisiert werden.
    Dem ist nichts hinzuzufügen.
    Zur Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft: Diese Gesellschaft — zur Zeit arbeitet sie als Regiebetrieb im Auftrag der Treuhandanstalt — wird noch über 60 000 Liegenschaften zu verkaufen haben. Die Verwertungspolitik dieser Treuhand-Tochtergesellschaft hat massiven Einfluß auf ostdeutsche Investitionen, und zwar in zweistelliger Milliardenhöhe. Sie nimmt diese Aufgaben wahr, die in überwiegend öffentlichem Interesse stehen, also weitgehend staatliche Aufgaben sind. Diese Gesellschaft will die Bundesregierung nun voll privatisieren. Die Grundstücke sollen in deren Eigentum übertragen werden.
    Auch intensive Diskussionen über den Nutzen einer solchen Umwandlung haben bisher viele Fragen offengelassen. Diese muß die Bundesregierung erst schlüssig beantworten, insbesondere die Frage, wie Dienstleistungen im öffentlichen Interesse schon dadurch besser erledigt werden können, daß ein Unternehmen private Gewinnmaximierung betreibt.
    Zur Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft: Die Frage, wie und wieso ein gewinnorientiertes Privatunternehmen landwirtschaftliche Flächen besser verwalten und verwerten kann als ein staatlicher Regiebetrieb im privatrechtlichen Mantel, hat die Bundesregierung ebenfalls nicht schlüssig beantworten können. Mir ist bisher nicht einsichtig, wie man die überaus wichtigen Weichenstellungen der endgültigen Verteilung ostdeutscher Land- und Forstwirtschaftsflächen fast völlig in die Hände Privater geben kann. Dies ist eine öffentliche Aufgabe, dies ist eine staatliche Aufgabe, dies ist eine politische Aufgabe, dies ist eine Aufgabe, die durch vertragliche Regelungen für die Geschäftsbesorgung nicht gelöst werden kann.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Soviel zu unseren Organisationsvorschlägen.
    Meine Damen und Herren, abschließend mein Appell an die Bundesregierung: Lassen Sie uns die Aufgabe zur Regelung der Treuhandnachfolge möglichst ohne parteipolitische oder ideologische Vorbehalte erledigen

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Sagen Sie das Herrn Schily, bitte!)

    und gemeinsam nach den besten sach- und fachgerechten Lösungen suchen. Die SPD ist dazu bereit.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Kollege Dr. Hermann Pohler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Pohler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinem Text komme, einige Bemerkungen zu meinem Vorredner, Herrn Hampel:
    Es ist sicher legitim, daß man zu Beginn des Wahlkampfes versucht, der Regierung alles in die Schuhe zu schieben, was irgendwie verkehrt gelaufen ist. Man sollte aber der Fairneß halber davon ausgehen, wie die Wirtschaft in der ehemaligen DDR wirklich ausgesehen hat.

    (Werner Schulz [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie einmal, Herr Pohler!)

    Ich bitte einfach, sich doch einmal den Bericht von Herrn Schürer anzusehen, der im Auftrag des Politbüros noch in den letzten Tagen der DDR gefertigt wurde, und die Konsequenzen zur Kenntnis zu nehmen, die dort für die Wirtschaft formuliert sind.
    Der Bericht endet mit der Feststellung, daß die DDR wirtschaftlich zahlungsunfähig war und daß man, wenn man noch einigermaßen etwas hätte retten wollen, den Lebensstandard in der DDR mindestens noch einmal um 40 % hätte senken müssen. Der Bericht schließt mit der Aussage, daß damit die DDR nicht mehr regierbar gewesen wäre.
    Man sollte zur Kenntnis nehmen, wie damals der Zustand war, und sollte dabei auch noch berücksich-



    Dr. Hermann Pohler
    tigen, daß in der darauffolgenden Zeit durch den Wegbruch von ungefähr 80 % des Marktes natürlich eine zusätzliche Erschwerung auf die Wirtschaft zukam.
    Soviel zu den Vorbemerkungen.
    Meine Damen und Herren, fast vier Jahre sind seit der Wiedervereinigung vergangen. In dieser Zeit ist — wenn es auch in Frage gestellt wird — viel geleistet und einiges auf den Weg gebracht worden. Die Bundesregierung hat zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen und massive finanzielle Hilfen für den Wiederaufbau der vom SED-Regime hinterlassenen maroden Wirtschaft

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Da ist die Treuhand nicht ganz unbeteiligt!)

    in den neuen Bundesländern geleistet. Beendet ist nach dieser Zeit auch die Phase des Übergangs.
    In dieser Zeit hat die Treuhandanstalt, die sich als zentrale Institution immer als eine Einrichtung der Übergangsphase verstanden hat, eine historische Aufgabe übernommen. Unter äußerst schwierigen Bedingungen wurde, ohne daß Vorbilder existierten, ohne daß es wirkliche Rezepte gab, der Grundstock für eine wettbewerbsfähige ostdeutsche Unternehmensstruktur gelegt. Daran hat die Treuhandanstalt großen Anteil.
    Noch Mitte 1990 war nahezu jeder zweite Beschäftigte in einem Treuhandunternehmen tätig. Heute sind 98 % der ostdeutschen Beschäftigten in privatisierten, reprivatisierten und kommunalisierten Unternehmen, in Neugründungen, in vielen kleinen und mittleren Betrieben, als Freiberufler oder auch im öffentlichen Dienst tätig. Sicher auch deshalb, weil die Bedingungen schwierig waren, wurde nicht immer alles richtig gemacht. Manches — und da sind wir uns einig — hätte anders getan werden können.
    Dennoch: Ich glaube, der Leistung der Treuhand gebührt Respekt. Sie hat über 13 000 Unternehmen in den neuen Ländern privatisiert. Durch die Privatisierung wurden 1,5 Millionen Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Mit ihrer Arbeit hat die Treuhandanstalt weit über 180 Milliarden DM an Investitionen in den neuen Bundesländern eingeworben. Heute befinden sich nur noch ca. 260 Unternehmen in ihrem Bestand, und damit zeigt sich, daß ihr eigentlicher Kernauftrag noch in diesem Jahr erfüllt sein wird.
    Gleichwohl ist damit nicht alle Arbeit getan. Zahlreiche, auch vermögensintensive Aufgaben sind noch zu erledigen. Hierzu zählen das Vertragsmanagement der ca. 47 000 Verträge mit einem Finanzspielraum von 45 Milliarden DM, die Privatisierung und Sanierung noch verbleibender Unternehmen, die Abwicklung der ca. 3 120 Unternehmen bzw. Unternehmensmäntel, die sich in der Liquidation befinden und die noch über etwa 37 530 Beschäftigte verfügen, die Betreuung der eingerichteten fünf Management-KGs als äußerst kostenintensive Aufgabe, für die im Jahre 1994 allein 1,4 Milliarden DM aufgewandt werden sollen,

    (Hinrich Kuessner [SPD]: Das Geld sagt nichts über den Erfolg!)

    die Grundstücksverwaltung und -verwertung für die gewerblichen Immobilien in einer Größenordnung von ca. 60 000 ha sowie die Verwertung und Verwaltung der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Flächen, die sogenannten hoheitlichen Aufgaben aus dem Bereich der Vermögenszuordnung des Investitionsvorrangverfahrens und die Betreuung des Sondervermögens.
    Wenn wir jetzt über die Zukunft der Treuhandanstalt debattieren, sprechen wir nicht nur über die Um-und Rekonstruierung der Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß nun nach der Phase des Übergangs die richtigen Signale für die Zukunft zu setzen sind; d. h. daß die Treuhandanstalt als Inbegriff der Phase des Übergangs abgeschafft wird und der Eintritt in die Normalität gelingen muß.
    Für die organisatorische Gestaltung bedarf es politischen Weitblicks unter Einbeziehung der vielfach noch vorhandenen Chancen.
    Wir dürfen uns dabei auch nicht der Einsicht verwehren, daß die Treuhandanstalt als zentrale Institution vor allem in den neuen Bundesländern von den dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern mit oft schmerzhaften, lebenseinschneidenden Erlebnissen und Empfindungen in Verbindung gebracht wird.
    Viele Menschen haben durch die Privatisierung ehemals volkseigener Betriebe ihren Arbeitsplatz verloren. Wir dürfen aber nicht verkennen, daß die Ursachen für die vielen schmerzhaften Arbeitsplatzverluste nicht bei der Treuhand selbst zu suchen sind. Sie sind das Ergebnis der sozialistischen Mißwirtschaft.
    Dies haben wir auch in unserem Antrag Altlasten des SED-Unrechtsregimes deutlich aufgezeigt.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Wollen Sie uns für dumm verkaufen? — Zurufe von der SPD)

    Die Phase des Übergangs war nicht leicht. Der Eintritt in die Normalität ist ebenfalls schwieriger als erwartet. Auch aus diesem Grund liegt in den jetzt anstehenden Entscheidungen über die Wahrnehmung noch verbleibender Aufgaben nach 1994 eine politische Herausforderung.
    Die Instrumente des Übergangs müssen durch die erprobten Instrumente der föderalistischen Rechts- und Verfassungsordnung ersetzt werden. Dabei muß sich auch die Treuhandanstalt an den strengen Maßstäben messen lassen, die sie selbst bei ihrer Arbeit an die Privatisierung von Unternehmen gesetzt hat.
    Selbstverständlich bin auch ich mir bewußt, daß die mit Stand Ende 1993 insgesamt 5 914 Beschäftigten in der Treuhandanstalt ein Recht darauf haben, daß verantwortungsvoll und fürsorglich auch über ihre Zukunft entschieden wird.
    Allerdings gilt hier die Besonderheit, daß diese Beschäftigten immer gewußt haben, daß sie in einem Unternehmen tätig sind, das eine endliche Aufgabe hat.

    (Beifall des Abg. Dieter-Julius Cronenberg [Arnsberg] [F.D.P.])




    Dr. Hermann Pohler
    Zudem wollen wir eines klarstellen: Angesichts der angespannten Haushaltslage, angesichts der Schulden, die die Treuhandanstalt in Höhe von ca. 275 Milliarden DM hinterlassen wird,

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Gemacht hat!)

    wollen wir so genau wie möglich wissen, was denn nun in Zukunft passieren soll.
    Gestatten Sie: Wenn der Künstler Christo jetzt den Reichstag verhüllt, kann man sicher dazu stehen, wie man will. Die Zukunft der Treuhandanstalt aber soll und darf nicht verschleiert werden.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Das ist wohl wahr! — Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Bundesregierung hat nun mit ihrem Gesetzentwurf einen organisatorischen Rahmen für die Erledigung der Restaufgaben der Treuhandanstalt vorgelegt. Dieser Rahmen läßt einen weiten Spielraum, so daß im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren und in den bis Mitte des Jahres hierzu parallel zu treffenden Entscheidungen über etwaige Ausgründungen von Gesellschaften alsbald entschieden werden kann.
    Dies wollen und können wir bei konstruktiver Zusammenarbeit aller am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten bis Ende Juni dieses Jahres erreichen. Das Angebot von Herrn Hampel zu dieser gemeinsamen Arbeit habe ich gern zur Kenntnis genommen.
    Die Philosophie und Strategie aller zu treffenden Entscheidungen muß sein, daß alle Lösungen so effektiv und vor allem auch so transparent wie möglich gestaltet werden. Ebenso wichtig ist, daß die neuen Länder und deren Rechte angemessen berücksichtigt werden.
    Die strukturpolitische Bedeutung vieler zu treffender Entscheidungen im Bereich des Vertragsmanagements, aber auch im Bereich der Grundstücksverwertung und -verwaltung ist nicht zu verkennen. Die Länder müssen sich aber auch darüber im klaren sein, daß Finanzverantwortung und Entscheidungsverantwortung nicht auseinanderfallen können und dürfen.
    Es muß noch einmal sorgfältig geprüft werden, wie die Länder und deren struktur- und regionalpolitische Verantwortung stärker eingebunden werden können. Warum etwa sollten die Länder nicht die Verantwortung für die Betriebe übernehmen, die sanierungsfähig sind und die vorher mit dem für die Sanierung erforderlichen Finanzvolumen ausgestattet werden?
    Bei der weiteren Gestaltung der Aufgaben haben wir auch für das hohe Maß der Vermögenswerte, um die es geht, verantwortungsvoll und sorgfältig zu entscheiden. Wir werden dabei sicherstellen, daß für alle verbleibenden Aufgaben eine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden wird. Diese soll dafür Sorge tragen, daß so zügig, so wirtschaftlich und mit so wenig Personal wie möglich die verbleibenden Aufgaben möglichst flexibel und dezentral zu Ende geführt werden können.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Angesichts der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt werden wir auch dafür Sorge tragen, daß die notwendigen Kontroll- und Eingriffsrechte des Parlaments gewährleistet werden.

    (Beifall des Abg. Hinrich Kuessner [SPD])

    Es gibt noch einigen Klärungsbedarf. Dies gilt z .B. für eine mögliche Ausgründung des Vertragsmanagements. Dies zeigen auch die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu diesen Fragen.

    (Beifall des Abg. Hinrich Kuessner [SPD] — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Dankenswert!)

    Die zu treffenden Entscheidungen liegen nun in unserer Hand. Wir sind uns unserer Verantwortung auch für die Fortsetzung des Aufschwungs Ost bewußt.
    Recht schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)